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Landkreis Ahrweiler Behindertenförderungsplanung 03/05 1.

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03/ 03/ 05 05 1 Landkreis Ahrweiler Behindertenförderungsplanung Behindertenförderungsplanung
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Landkreis Ahrweiler

BehindertenförderungsplanungBehindertenförderungsplanung

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Ja, mach nur einen PlanSei nur ein großes Licht!

Und mach dann noch `nen zweiten Plan

Gehn tun sie beide nicht.

B. Brecht: Das Lied von der Unzulänglichkeitmenschlichen Strebens

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PLAN, ein Entwurf, in dem ein Ziel und seine

Verwirklichung gedanklich vorweggenommen werden

(Planung) in der Absicht, den gewünschten Effekt möglichst

sicher und ohne Umwege zu erreichen. Im weiteren Sinn

liegt ein P. bereits vor, wenn die Hauptstadien des Verlaufs

oder die Grundzüge einer Ordnung vorweggedacht werden,

statt sie dem Zufall, dem unmittelbaren Gefühl oder dem

glücklichen Einfall zu überlassen (...)

aus: Brockhaus Enzyklopädie, 17. Auflage 1972

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Entwicklung der minderjährigen und über 60-jährigenBevölkerung im Landkreis Ahrweiler

21.49522.168

22.87323.613

24.727 24.68425.121 25.514 25.713 25.722 25.696 25.648 25.504

25.144

27.513 27.963 28.185 28.615 29.103 29.338 29.57130.325

31.20332.070

33.06733.800 34.252

34.705

20.000

22.000

24.000

26.000

28.000

30.000

32.000

34.000

36.000

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

Minderjährige über 60 Jahre

Quelle: Statistisches Landesamt

(Steigerung von 1990 auf 2003: Minderjährige 16,98 %,über 60-jährige 26,14 %, Gesamtbevölkerung 12,28 %)

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Prognos-Familienatlas 2005: Kreis Ahrweiler gehört zu den „Unauffälligen“

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Ausgangslage

• Finanzielle Bedeutung der Eingliederungshilfe

• weitgehend fehlende Planung und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich

• Einführung des Projekts „Hilfe nach Maß“ ab Januar 2004 im Landkreis Ahrweiler

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Jugend25%

23,3 Mio.

übrige Bereiche30%

28,6 Mio.

Soziales 45%

42,6 Mio.

Planung ermöglicht erst gezielten und vorausschauenden Einsatz von Steuergeldern bei immer

knapper werdender Finanzausstattung

Haushalt 2005

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Aufteilung Sozialetat 2005 (Volumen 42,6 Mio €)

Übrige Bereiche

25%

10,8 Mio € Eingliederungshilfe

45%19,0 Mio €

Grundsicherung

und Kosten SGB II

30%

12,8 Mio €

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0

5.000.000

10.000.000

15.000.000

20.000.000

25.000.000

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Ausgaben Zuschussbedarf

Entwicklung der Ausgaben und des Zuschussbedarfsder Eingliederungshilfe

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7,5213,50

28,30

40,13

48,52

66,19 67,65

0

10

20

30

40

50

60

70

80

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Entwicklung Ausgaben in der Eingliederungshilfe (in %)im Landkreis Ahrweiler

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Anteil der Ausgaben für Eingliederungshilfe an den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes des

Landkreises Ahrweiler 2005

Gesamtvolumen83%

94,5 Mio €

Eingliederungshilfe17%

19,0 Mio €94,5 Mio €

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• Verbesserte Steuerung von Prozessen im Bereich der Behindertenhilfe

Was verspricht sich der Kreis Ahrweilervon der Planung im Bereich der

Behindertenhilfe des Landkreises ?

• Verbesserte Wahrnehmung der regionalen Planungsverantwortung des Kreises im Bereich der Behindertenhilfe

• Entwicklung von stimmigen, zukunftsfähigen Strategien: fachlich – inhaltlich und finanziell

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• Aktive, fachlich fundierte Position und Rolle des Landkreises

• Finanzen im Rahmen der Eingliederungshilfe können gezielter und bedarfsgerechter eingesetzt werden

• Bessere Wahrnehmung der Ausgleichsfunktion des Landkreises auch im Bereich der Behindertenhilfe

(Stichwort: ländlicher Raum)

Umsetzung des Prinzips: ambulant vor stationär

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In Bezug auf die behinderten Mitbürger im Landkreis :

• verbesserte wohnortnähere Angebote

• Optimierte Rahmenbedingungen der Förder- und Um- setzungsmöglichkeiten für IHP und PB

• durch verbesserte Infrastruktur :

Ermöglichung von Angeboten, die den individuellen Hilfebedarf behinderter Menschen aller Altersstufen im Landkreis dezentral optimaler berücksichtigen können

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Planungsverlauf

03/ 2002 -

06/ 2002

Interne Vorüberlegungen Kreisverwaltung Ahrweiler

07/ 2002-

11/ 2002

Interne Gespräche mit Planungsinstitutionen

(Vorauswahl)

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25.03.2003 Auftragserteilung Kreisausschuss an ZPE Universität Siegen

30.09.2003 Auftaktveranstaltung mit öffentlicher Vorstellung von VorgehensweiseBildung ProjektgruppeStändige Begleitung der Planung Ständige Begleitung der Planung durch Projektgruppedurch Projektgruppe

Oktober 2003 Projektgruppensitzung

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Dez. 2003 -März 2004

Datenerhebung und Auswertung der Fragebögen

April 2004 -Juni 2004

Interviewphase und2. Auswertungsphase

Juli 2004 Vorlage 1. Entwurfsfassung

September2004

Vorstellung des Planungs-entwurfs in Projektgruppe

November2004

Durchführung von dreiöffentlichen Fachforen:

Dezember2004

Vorlage des Planentwurfs des ZPE an Kreis

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März 2005 Zusammenführung Planung ZPE mit Teilplanung

„Psychiatrieplanung“

April / Mai2005

Vorlage der Planungsergebnisse an die Kreistagsfraktionen

und Abstimmung mit Land

Juni 2005 Beratung und Beschlussempfehlung des Planentwurfs und Vorschlag

Prioritätenliste durch Kreisausschuss

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Juli 2005 Beratung und Beschlussfassung der Planung durch den Kreistag

Festlegung einer Prioritätenliste bei der Maßnahmeplanung

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Sozialplanung als kommunales Steuerungsinstrument

Nicht nur Bauleitplanung steuert das Gemeinwesen Kindertagesstättenplanung, Altenhilfeplanung,

Behindertenförderungsplanung etc.

Sozialplanung dient der Standortsicherung

Finanzmisere der öffentlichen Haushalte kann Auslöser für innovative neue Wege sein, mit dem Effekt positiver

fachlicher oder verfahrensmäßiger VeränderungenBeispiel RLP:

Persönliches Budget / Individuelle Hilfeplanung IHP

Sozialräumlich orientierte kommunale Sozialplanung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Teilhabe und

Beteiligung stattfinden, die wiederum erst Akzeptanz ermöglichen

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Am Ende der Planung: Entwicklung von Prioritätenlisten

• kurzfristig• mittelfristig• langfristig (Finanzierbarkeit)

Umsetzungsbeschluss durch politische Gremien des Kreises

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Beschluss Kreistag

Folge 2: Aufnahme von Projekten / Maßnahmen in mittelfristiger Finanzplanung des Kreises

Folge 1: Bindungswirkung

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Ergebnis 1: Qualitative Verbesserung des Angebots für behinderte Menschen im Landkreis Ahrweiler

Ergebnis 2: bessere Steuerungsmöglichkeiten durch Landkreis

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Weiteres Ziel:(möglichst weitgehende) Akzeptanztrotz unterschiedlicher Interessenlagen

BehinderterMensch

Gemeinden

Kreis

Land

Einrichtungen derBehindertenhilfe

Angehörige

Wohlfahrtsverbände

PrivateAnbieter

IHP/PB

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• Planung hat Wirkung und Auswirkung auf den „Markt“

• Teilhabeplanung kann nicht neutral sein

• Planung ist politische Notwendigkeit und kann innovativer Antrieb sein

• Planung hat einen Sicherstellungsauftrag

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Warum haben wir uns bei der Planung für das „Netzwerk Offener Hilfen“ (NetOH) des ZPE der Universität Siegen entschieden?

1. Weil wir der Auffassung waren und auch heute noch sind, dass die dargestellten Planungsziele des Landkreises am ehesten mit dem hier entwickelten Konzept zu erreichen sind

2. Weil der in Gang gesetzte Planungsprozess und die dabei angewandten Methoden und Vorgehensweisen nach dem „NetOH“ – Prinzip eine größtmögliche Beteiligung der unterschiedlich von der Planung Betroffenen sicherstellt und deshalb als Teilhabeplanung gekennzeichnet werden kann

3. Weil wir zuversichtlich waren und sind, dass im Hinblick auf die konzeptionell vorgesehene und tatsächlich realisierte hohe „Beteiligungsdichte“ eine große Akzeptanz der Planungsergebnisse erfolgen wird

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit


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