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Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das Pflanzenschutzpaket der...

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Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das Pflanzenschutzpaket der Europäischen Union - Inhalte und Konsequenzen - Güstrow, 26. Februar 2009
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Page 1: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das Pflanzenschutzpaket der Europäischen Union - Inhalte und Konsequenzen - Güstrow,

Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheitund Fischerei

Das Pflanzenschutzpaket der Europäischen Union- Inhalte und Konsequenzen -

Güstrow, 26. Februar 2009

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Pflanzenschutzdienst

Das „Pflanzenschutzpaket“

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden („EU- Rahmenrichtlinie“), verabschiedet am 13.01.2009

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(„EU-Zulassungsverordnung“)

verabschiedet am 13.01.2009

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Pflanzenschutzdienst

Rahmenrichtlinie – Inhalte müssen durch nationale

Gesetzgebungen umgesetzt werden

EU- Verordnung – geltendes Recht für alle Mitglied-

staaten, keine nationale Umsetzung

erforderlich

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Pflanzenschutzdienst

Zeitplan

Am 18.07.2006 dem EP und Rat von KOM vorgelegt

Beratung unter FIN, DE, PT und SLO Präsidentschaft

Erste Lesung im EP am 23. Oktober 2007

Politische Einigung zwischen Rat und EP am 23. Juni 2008

Beginn 2. Lesung EP September 2008

Verabschiedung am 13.01.2009

Technische Überprüfung des Textes, Übersetzungen 1. Halbjahr 2009

Veröffentlichung Amtsblatt der EU Beginn 2010 - Rechtsgültigkeit

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Pflanzenschutzdienst

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den

nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

Artikel 4 – Nationale Aktionspläne

MS sollen Aktionspläne vorlegen

Ziel: Risikominimierung in Umwelt und Gesundheit von Mensch und Tier mittels integrierten Pflanzenschutz, aber: Standortbedingungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen!

Beteiligung der Öffentlichkeit, regelmäßige Überprüfung alle 5 Jahre.

Vollständige Umsetzung des Integrierten PS durch z.B. FF, BB, Sorten-resistenz, SEÜ, Beratung, Modelleinsatz, Leitlinien. MS erstatten bis 2014 Bericht über vollständige Einführung des IPS (S. Art. 14)

Aktionsplan in DE liegt vor

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Pflanzenschutzdienst

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den

nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

Artikel 5 und 6 – Sachkunde für Anwender und Händler

Regeln für Erstausbildung und Weiterbildung von Anwendern, gegenseitige Anerkennung der Sachkunde, Informationspflicht für Händler, Beratungsgebot,

Umsetzungszeitraum 4 Jahre

In DE weitgehend durch PflSchG umgesetzt.

Artikel 7 – Information und Sensibilisierung

Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Informationssysteme zur Erfassung von Vergiftungsfällen durch PSM

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Pflanzenschutzdienst

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den

nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

Artikel 8 – Gerätekontrolle

Kontrollumfang, Zeiträume, Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung

Durch Geräte- TÜV in DE umgesetzt

Artikel 9 – Lfz- Einsatz

Generelles Verbot für PSM- Anwendung aus der Luft

Ausnahmen können genehmigt werden (Weinbau in Steillagen, Forst), nur mit spez. zugelassenen PSM

MS bestimmen Genehmigungsbehörde, möglicherweise in Landeshoheit,

wegen vorh. Alternativen kein Lfz-Einsatz im Ackerbau mehr möglich!

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Pflanzenschutzdienst

Artikel 11 – Gewässer- und Trinkwasserschutz

Anwendung abdriftgeminderter Geräte an Gewässern, Gewässerrandstreifen, in MV Stand der Dinge

keine Anwendung in TWZ, auf versiegelten Flächen, starke Verminderung des Einsatzes auf Gleisanlagen

Artikel 12 – Besondere Gebiete

Verbot oder starke Minimierung in Bereichen:

Öffentliches Grün, Sportanlagen, KH, Schulen

Schutzgebiete gem. WRRL, Vogelschutz RL, FFH-RL

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den

nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

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Pflanzenschutzdienst

Artikel 13 – Lagerung von PSM

Konkrete Bestimmungen zur Lagerung im nat. Recht wären wünschenswert, liegen im Interesse der Praxis

in DE möglicherweise durch andere Rechtsbereiche mit abgedeckt.

Artikel 15 – Risikoindikatoren

Sind durch MS anzuwenden, Harmonisierung wird angestrebt.

Statistik- VO: Vergleichsbetriebe, Referenzbetriebe, Neptun-Erhebungen u.s.w.

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den

nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

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Pflanzenschutzdienst

Ziele der Verordnung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel

Hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Verbesserung der Funktion des Binnenmarktes

Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU

Harmonisierung der Verfügbarkeit von PSM für Landwirte

Mehr Transparenz, zügige Entscheidungsverfahren, wenigerBürokratie

Vermeidung von Wiederholungen von Tierversuchen

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Pflanzenschutzdienst

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

soll weiterhin durch Mitgliedstaaten erfolgen

Zulassung erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen (Anhang VI der 91/414 wird übernommen)

Möglichkeit der vorläufigen Zulassung bleibt bestehen

Vergleichende Bewertung (Substitution) wird neu eingeführt

verpflichtende gegenseitige Anerkennung innerhalb der Zonenwird neu eingeführt („Zonale Zulassung“)

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Pflanzenschutzdienst

Zulassung von Pflanzenschutzmittel -Substitution

Wirkstoffe, die aufgrund ihrer Toxizität höhere Risiken für Menschund Umwelt aufweisen, werden zu „Substitutionskandidaten“ auf EU-Ebene.

Auf MS-Ebene wird anhand von bestimmten Kriterien bewertet, obSubstitution unter Berücksichtigung ökonomischer Auswirkungenund der Vielfalt der Wirkmechanismen (Resistenzen) möglich ist.

Substitution erfolgt nach Übergangsfristen von nur 3 Jahren

Voraussetzungen:

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Pflanzenschutzdienst

Verpflichtende gegenseitige Anerkennung

Zulassungsanträge können Unternehmen, amtlicheStellen oder Verbände stellen.

Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, auch ohneZustimmung des Zulassungsinhabers.

MS können bei der Zulassung von PSM andere Risiko-minderungsmaßnahmen als EFSA festlegen.

In Ausnahmefällen können MS die Zulassung verweigern,wenn Bedingungen deutlich abweichen und dadurch einernstes Risiko für Gesundheit und Umwelt gegeben wäre.

Hierfür muss wissenschaftliche Begründung vorgelegtwerden.

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Pflanzenschutzdienst

Zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

3 Zonen (Nord, Mitte, Süd) für DE: Mitte (u.a. DE, PL, NL, AU, CZ)

Zonenübergreifend u. a. für Gewächshäuser, Vorratsschutz, Saatgut

Risikominderungsstrategien können national festgelegt werden

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Pflanzenschutzdienst

Anhang II der Verordnung - Cut off-Kriterien

Ausschlusskriterien

CMR-Stoffe, Kategorie 1 und 2 X

Schädigend auf das endokrine System X Bewertungsmodelle sind zu entw., solange C3/R3 oder R3/toxisch endokrine Organe

Entwicklungsneurotoxisch X

Immuntoxisch X

PBT (persistence, bioaccumulation, toxicity)-Kriterien

X

C: Carzinogen, M: Mutagen, R: ReproduktionstoxischKategorie 1: Effekte beim Menschen nachgewiesenKategorie 2: Effekte beim Tier nachgewiesen, Relevanz für den Menschen

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Auswirkungen auf die Mittelverfügbarkeit I.

WS: zugelassene PSM (Beispiele)

Anh. I bis Auswirkungen für MV (Acker- und Gartenbau, einschl. § 18b-Anw.

Carbendazim: Harvesan

31.12.2009 40 % WG; 30 % Raps; 10 % ZR Mittel ersetzbar, Kosten höher

Glufosinat: Basta, Liberty

30.09.2017 für den Ackerbau besteht mit Glyphosat eine Alternative Sikkation von Vermehrungskulturen nur mit Reglone

möglich Him-, Brombeeren, Feldsalat UG keine UKB mehr möglich

Flumioxazin: Sumimax, Nozomi

31.12.2012 aus Resistenzgründen im Getreidebau schwierig zu ersetzen

ansonsten stehen zahlreiche Alternativwirkstoffe zur Verfügung

Flusilazol: Harvesan, Capitan, Charisma

Urteil EuGH abwarten

siehe Zeile 1 Capitan, Charisma wenig gebräuchlich

Epoxiconazol: Ju-wel T, Juwel TT, Juwel F, Capalo, Juwel, Opera, Optimo, Diamant, Swing Gold, Champion, Opus T.

31.12.2018 sehr wirksames Azol, weiter Einsatzbereich in zahlreichen Kulturen, sehr wichtiger Wirkstoff!

in dem Zeithorizont vielleicht ersetzbar, allerdings fraglich ob in allen Kulturen

aus Sicht Resistenzmanagement ist Verlust kritisch zu sehen

Kostenzunahme ist anzunehmen Verlust insg. bedenklich!

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Pflanzenschutzdienst

Auswirkungen auf die Mittelverfügbarkeit II.

WS:Zugelassene PSM

Anh. I bis Auswirkungen für MV (Acker- und Gartenbau, einschl. § 18b-Anw.

Ioxynil: Mextrol DP, Foxtril, Azur, Tristar u.a,

28.02.2015 Bestandteil zahlreicher Wuchsstoffherbizide ersetzbar, aber Alternative bei Verschärfung der

Resistenzsituation Sulfonylharnstoffe gegenüber dikotylen Unkräutern

Iprodione: Rovral WG, Verisan

31.12.2013 sehr breite Zulassung im Gemüsebau für Beizen in Leguminosen z.Z. keine Alternative Indikationslücken sind zu befürchten, im Raps ersetzbar

Mancozeb: zahl-reiche zugel. PSM z.B. Ridomil Gold MZ, Acrobat T Plus WG, Curzate E M WG,

30.06.2016 jährlich mehrfache Anwendung in Kartoffeln Resistenzmanagement in Kartoffeln deutlich erschwert Alternaria-Kontrolle = Extramaßnahme für die Apfelschorfbekämpfung unersetzbar zur Kieferschüttebekämpfung keine weiteren PSM Finanzielle Auswirkungen hoch, aber noch nicht absehbar

Maneb: Vondac DG, Trimangol

30.06.2016 siehe Kartoffeln-Mancozeb

Tepraloxydim: Aramo

31.05.2015 Graminizid in zahlreichen Ackerbaukulturen Alternativprodukte ausreichend verfügbar

Aclonifen: Bandur noch nicht veröffentl. 2019

in Kartoffeln problemlos substituierbar mit Boxer Lücken: in Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen,

kaum Alternativen, Anbaufläche in M-V gering

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Auswirkungen auf die Mittelverfügbarkeit III.

WS:Zugelassene PSM

Anh. I bis Auswirkungen für MV (Acker- und Gartenbau, einschl. § 18b-Anw.

Metconazol: Caramba

31.05.2017 Standardfungizidwirkstoff für den Winterraps, flächendeckende Anwendung

in dem Zeithorizont vielleicht? ersetzbar Wachstumsregelung im Herbst ohne Alternativwirkstoff ohne vollständiger Substitution neg. Auswirkungen im Raps

Tebuconazol:Matador, Gladio, Pronto Plus, Folicur EM, Folicur, Arena C, Landor CT

31.08.2019 breite Anwendung in Getreide und Raps als Spritzmittel und Beize

Standardfungizidwirkstoff für den Winterraps stärkster Azolwirkstoff gegen Getreideroste, Wirkung geg.

nicht ersetzbar Wachstumsregelung im Herbst ohne Alternativwirkstoff ohne vollständiger Substitution neg. Auswirkungen im Raps

Esfenvalerat: Sumicidin Alpha EC

31.07.2011 100 % Kartoffeln; 10 % Getreide gegenwärtig unersetzbar in der Kartoffelvermehrung zur

Vektorbekämpfung ohne Ersatz sind schwere Auswirkungen für den

Gesundheitsstatus von Pflanzkartoffeln zu befürchten

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Auswirkungen auf die Mittelverfügbarkeit IV.

WS:Zugelassene PSM

Anh. I bis Auswirkungen für MV (Acker- und Gartenbau, einschl. § 18b-Anw.

Bifenthrin: Talstar 8 SC

Entsch. noch offen

100 % Kartoffeln (Virusvektoren); 20 % Raps unersetzbar in Kartoffelvermehrung zur Vektorbekämpfung schwere Auswirkungen für den Gesundheitsstatus von

Pflanzkartoffeln zu befürchten Restenzmanagement im Raps problematisch, Pyrethroid

der Klasse 1= Baustein für Resistenzvermeidung bei RGK Metaflumizone: Alverde

Entsch. noch offen

ca. 5 -10 % Kartoffeln; zahlreiche Produkte, bei Bekämpfung resistenter

Kartoffelkäfer unverzichtbar, als Vertreter neuer Wirkstoffgruppe fehlender Baustein in Resistenzstrategie

Resistenzmanagement stark gefährdet Pendimethalin: Picona, NUD 647 00 H, Stomp Aqua, Activus, Malibu, Stomp SC

31.12.2013 25 % WW; 25 % WG; 10 % Raps; 50 - 100 % Leguminosen im Getreidebau Mohnbekämpfung schwierig im Raps steht bei Zulassungsverlust zur Bekämpfung von

Ackerkrummhals u.a. Problemunkräutern lediglich Fox OS als mitunter rapsschädigendes Herbizid zur Verfügung

in vielen Gemüsekulturen alternativlos, insbesondere in Leguminosen, hier sehr negative Auswirkungen

Quinoxyfen: Juwel Forte G, Fortress,

31.08.2014 ersetzbar

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Zusammenfassung

Vorteil Nachteil

Zonale Zulassung, Verfügbarkeit vorhandener Wirkstoffe wird verbessert

Harmonisierung des PS- Marktes

Erleichterung Lückenindikation (§ 18 b)

Antragstellung auch für Verbände möglich

Schnellere Entscheidungen

Wirkstoffpalette wird kleiner – Re-sistenzmanagement gefährdet

Zulassungskriterien verschärft = Neuentwicklungen zum Ersatz von WS werden erschwert

Zeitraum für Substitution zu kurz

Lfz- Einsatz im Ackerbau verboten

Zahlreiche Ausnahmetatbestände = Pflanzenschutz wird weiter bürokratisiert

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Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheitund Fischerei

Danke für die Aufmerksamkeit!


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