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KULTUR UND NATUR - voba-msw.de...2017/10/01  · KULTUR UND NATUR IM UNBEKANNTEN NORDEN SPANIENS...

Date post: 07-Nov-2020
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KULTUR UND NATUR IM UNBEKANNTEN NORDEN SPANIENS 24.09. - 01.10.2017 Unterbringung im 4-Sterne Plus Hotel E O - TOURS X Ihr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen ëëëë Premium-Mitglieder-Bankreise ëëëë inkl. ausgesuchtem 4-Sterne Plus Hotel Anmeldung und Informationen Ansprechpartnerin: Katrin Heizmann 07834 8379-1516 Fax 07834 8379-2516 E-Mail: [email protected] In Zusammenarbeit mit - als Vermittler -
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Page 1: KULTUR UND NATUR - voba-msw.de...2017/10/01  · KULTUR UND NATUR IM UNBEKANNTEN NORDEN SPANIENS 24.09. - 01.10.2017 Unterbringung im 4-Sterne Plus Hotel E XO - TOURSIhr kompetenter

KULTUR UND NATURIM UNBEKANNTEN NORDEN SPANIENS24.09. - 01.10.2017

Unterbringung im4-Sterne Plus Hotel

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

ëëëë Premium-Mitglieder-Bankreise ëëëëinkl. ausgesuchtem 4-Sterne Plus Hotel

Anmeldung und Informationen

Ansprechpartnerin: Katrin Heizmann 07834 8379-1516 • Fax 07834 8379-2516E-Mail: [email protected]

In Zusammenarbeit mit

- als Vermittler -

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PROGRAMMABLAUF:

01. Tag, So., 24.09.2017: Frankfurt - Bilbao (A)Flug mit Lufthansa von Frankfurt nach Bilbao, der Hauptstadt der Provinz Biskaya. Bilbao liegt am Golf von Biskaya und ist die größte und wichtigste In-dustrie- und Hafenstadt des Baskenlandes. Nach der Ankunft Empfang durch die deutschsprechende örtliche Reiseleitung. Anschließend Transfer zu Ihrem schönen 4-Sterne Hotel in Suances und gemeinsames Abendessen.

02. Tag, Mo., 25.09.2017: Santander & Bilbao (F/A)Nach dem Frühstück erwartet Sie ein Ausflug zu einem der schönesten See-bäder in Spanien nach Santander. Die Stadt hat heute etwa 200.000 Ein-wohner und befindet sich entlang gezogen an wunderschönen Sandstränden und hat sich zu einen beliebter Badeort entwickelt. Während einer ca. drei-stündigen Stadtrundfahrt und einem Rundgang, lernen Sie alle Höhepunkte kennen. Unter anderem wird die Kathedrale von Santander besichtigt, die nahezu einzigartig auf der Welt ist. Einzigartig deshalb, weil sich in dem Gebäude zwei Kirchen übereinander befinden. Die untere Kirche ist auf den Ruinen eines römischen Palastes aufgebaut mit wunderschöner Architektur und Glasböden, um die Ausgrabungen bis heute sehen zu können. Darüber befindet sich die neue Kathedrale, die nach einer Explosion im Jahre 1893 und einem Brand 1941 stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. In der unteren Kirche werden bis heute die Gebeine der Heiligen Sankt Emeterius und Cale-donis aufbewahrt, von deren Namen die Santander heute ihre Bezeichnung erhalten hat. Rundgang auf der Halbinsel Magdalena mit Außenbesichtigung des wunderschönen Schlosses. Anschließend Fahrt nach Bilbao, wo Sie nach einer Mittagspause eine Stadtbesichtigung erwartet. Zunächst fahren Sie mit dem Bus zum Aussichtspunkt Mirador de Artxanda in ca. 800 m Höhe. Von hier eröffnet sich Ihnen ein grandioser Blick über die Stadt Bilbao. Fahrt zur Biskaya-Brücke, die auch Puente de Portugalete genannt wird.

Die Fähre wurde 1893 eingeweiht und ist somit die älteste Schwebefähre der Welt. Sie ist heute noch in Betrieb und verbindet die zur Agglomeration von Bilbao gehörenden Orte Portugalete und Getxo. Am 13. Juli 2006 wurde das Bauwerk von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. Nach einem Rund-gang durch das Casco Viejo Viertel, der hübschen Altstadt Bilbaos, haben Sie Gelegenheit zum Besuch des berühmten Guggenheim Museums (€ 16,- p.P. inkl. Audioguide). Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung.

03. Tag, Di., 26.09.2017: Desfile de la Hermida - Liebena Tal - Klos-ter Santo Toribio Seilbahnfahrt Picos de Europa (F/A) Frühstück im Hotel. Ein weiterer Höhepunkt dieser Reise ist die Fahrt zunächst durch die Schlucht des Flusses Deva, welche auch unter den Namen Desfile de la Hermida bekannt ist. Auf beiden Seiten erheben sich die Felswände bis zu 600 Meter Höhe, bis man in das grüne Tal von Liebena kommt. Dieses Tal war das einzige Gebiet auf der spanischen Halbinsel, welches durch die Unzu-gänglichkeit nicht durch die Mauren erobert wurde. Somit haben sich in die-sem Tal über 1.300 Jahre christliche Geschichte bewahrt und die Rückerobe-

rung durch die Katholischen Könige ging von diesem Tal aus. Am Ende der Schlucht erwartet Sie ein Besuch der Stadt Potes. Dann geht es zum Kloster Santo Toribio. Über Jahrhunderte war das Kloster Santo Toribio ein geheimes und zugleich verstecktes Kloster. Den Namen erhielt das Kloster durch den Mönch Toribio der im Auftrage des Papstes nach Jerusalem auf eine Mission geschickt wurde. Bei seiner Rückkehr brachte er ein Stück des Kreuzes mit, an dem Jesus Christus gestorben ist und es ist überhaupt das grösste Stücke des Heiligen Kreuzes das auf der Welt existiert. Seit diesem Zeitpunkt ist Santo To-ribio einer der fünf offizielle Orte, wo das Christliche Jubeljahr gefeiert werden kann. 2017 wird wieder das Jubeljahr in Santo Toribio gefeiert. Dann geht es mit der Seilbahn auf die Picos de Europa mit unvergesslicher Sicht auf das Tal. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung.

04. Tag, Mi., 27.09.2017: Tagesausflug nach Burgos (F/A)Frühstück im Hotel. Tagesausflug nach Burgos.Burgos wurde um 850 als wichtige Befestigung im Kampf gegen die Mauren gegründet und stieg im 11. Jahrhundert zur Krönungsstadt der Könige von Kastilien auf, was ihre besondere Bedeutung unterstreicht. Aus ihrer Nach-barschaft stammte auch der bekannte spanische Held des 11. Jahrhunderts, Rodrigo Díaz de Vivar, genannt El Cid, der mit seiner Frau Jimena in der Kathedrale von Burgos begraben liegt. Außer diesem prächtigen gotischen Kirchengebäude aus dem 13. bis 16. Jahrhundert und einem sehenswerten alten Stadttor ist vor allem das Kloster Las Huelgas hervorzuheben, das König Alfons VIII von Kastilien im Jahre 1187 gründete. Neben zahlreichen Königs-gräbern befinden sich dort auch noch von den Mauren eroberte Banner aus der Schlacht bei Las Navas de Tolosa im Jahr 1212, einer der entscheidenden Schlachten der Reconquista. Die Kathedrale von Burgos ist der Jungfrau Maria geweiht und berühmt für ihre Größe und Architektur. Seit 1984 ist sie Un-esco-Weltkulturerbe. Der Bau der ersten großen, spanischen Kathedrale im gotischen Stil wurde von König Ferdinand III von Kastilien und Maurizio, dem Bischof von Burgos, in Auftrag gegeben. Anlass war die Hochzeit Fer-dinands mit Beatrix von Schwaben. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung.

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05. Tag, Do., 28.09.2017: Altamira - Santillana - Comillas (F/A)Frühstück im Hotel. Heute erwartet Sie ein Ganztagesausflug mit Besuch der Neohöhle von Altamira und der mittelalterlichen Stadt Santillana de Mar und dem zauberhaften Ort von Comillas. Nahe von Santillana, führt ein kleiner Weg zu der weltberühmte Höhle von Altamira. Die Originale sind aufgrund des zunehmenden Besucherstroms nicht mehr zugänglich und so hat man in einer eindrucksvollen Arbeit die Originale nachgebaut, die die Besucher nicht weniger in Staunen versetzen. Die Deckengemälde sind bis zu 18.000 Jahre alt und auf einen etwa 30-Minütigen Rundgang wird man in das Leben der ehemaligen Höhlenbewohner eingeweiht. Nach dem Besuch der Höhle geht es zu einer der schönsten Städte Spaniens nach Santillana, das heute noch ein unverändertes mittelalterliches Stadtzentrum aufweist.

Dann geht es nach Comillas, wo zunächst das Capricho von dem Künstler Antonio Gaudi bestaunt werden kann. Anschließend Außenbesuch des Pa-lastes von Sobrellano. Von hier bietet sich ein eindrucksvoller Blick auf das Universitätsgebäude. Neben dem Palastes von Sobrellano befindet sich eine kleine Privatkirche des Markgrafen von Comillas, die nur für angemeldete Gruppen geöffnet wird. Die im gotischen Stil erbaute Kirche enthält nicht nur die Gräber der Adelsfamilie, sondern auch viele Möbel die von dem Künst-ler Gaudi entworfen worden sind. Rückfahrt zum Hotel und gemeinsames Abendessen.

06. Tag, Fr., 29.09.2017: Tagesausflug nach San Sebastian (F/A)Frühstück im Hotel. Heute unternehmen Sie einen Ausflug nach San Sebas-tian. Erster Halt und Panoramablick auf die wunderschöne Stadt vom Berge Monte Igueldo. Die Stadt wurde zur Kulturhauptstadt Europas des Jahres 2016 gewählt. Die Mündung der Bucht wird durch die Felsmassive des Monte Igueldo und des Monte Urgull begrenzt. In der Ausfahrt selbst, liegt die kleine Felseninsel Santa Clara. Der weitläufige Bogen der Bucht mit der Strandpro-menade und die zwischen La Concha und der Mündung des Flusses Urumea

gelegene Parte Vieja und Alderdi Zaharra, die Altstadt sind die bekanntesten Touristenattraktionen. Ab dem Ende des 12. Jahrhunderts wurde San Se-bastián auf Betreiben der Könige von Navarra zum zentralen Hafen dieser Provinz ausgebaut, verlor diese Position jedoch Mitte des 14. Jahrhunderts an die Stadt Bilbao. 1863 ließ Königin Isabella II. die Stadtmauern abreißen. Dadurch wurde der Weg für einen großzügigen Ausbau der Stadt Richtung Süden, zum heutigen Stadtzentrum, frei. Maria Christina von Österreich, Wit-we von König Alfons XII. und Königin von Spanien bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes Alfons XIII., machte San Sebastián ab 1886 zu ihrer ständigen Som-merresidenz und verhalf der Stadt damit zu einem starken gesellschaftlichen Aufschwung. Den Stadtvätern ist es gelungen, durch strenge Bauvorschriften den architektonischen Charakter der Stadt zu erhalten. Insbesondere der Blick auf die Concha-Bucht ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts nahezu unverändert. Auf einem Rundgang sehen Sie das alte Rathaus, die Kathedrale und den Kursaal. Rückfahrt zum Hotel. Gemeinsames Abendessen.

07. Tag, Sa., 30.09.2017: Freizeit oder Tagesausflug nach La Rioja inkl. Bodegabesuch & Weinprobe (F/A)Frühstück im Hotel. Dieser Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Optional haben Sie Gelegenheit zu einem Ausflug zum wichtigsten Weinanbaugebiet Spaniens. Der heutige Ausflug führt Sie zunächst nach La Rioja. Dort besich-tigen Sie das Kloster San Millan de la Cogolla, die Wiege des „Castellano” der spanischen Hochsprache. Die dort lebende klösterliche Gemeinschaft gehört zum Orden der Augustiner. Der Ausflug nach La Rioja bietet, neben mittelalterlichen Städtchen inmitten einer lieblichen Landschaft, auch einige Weingüter. Diese sind nicht nur für Ihre Produkte bekannt, sondern auch für ihre futuristische Architektur, wie z.B. die Bodegas Ysios des Stararchitek-ten Santiago Calatrava oder Bodegas Marques de Riscalvon des Architekten Frank Gehry. Bekannt ist auch die Weinstadt Haro, ein schönes, typisches spanisches Bergdorf mit einer Klosterfestung. Das Altstadtviertel von Haro ist ein Paradies für Weinfreunde, Weinbar an Weinbar lädt zur Verkostung ein. Eingeschlossen ist der Besuch einer Weinbodega mit Weinprobe.

Rückfahrt zu Ihrem Hotel. Gemeinsames Abschiedsabendessen im Hotel.

08. Tag, So., 01.10.2017: Bilbao- Frankfurt (F)Frühstück im Hotel. Rechtzeitiger Transfer zum Flughafen in Bilbao. Rückflug mit Lufthansa nach Frankfurt. Ende dieser schönen Reise.

Evtl. Änderungen bleiben vorbehalten!

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EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN GRUNDPROGRAMM- Bustransfer zum Flughafen Frankfurt/Main und zurück- Flüge mit Lufthansa von Frankfurt nach Bilbao und zurück in der Touristenklasse inkl. 20kg Freigepäck- Flughafensteuern und Gebühren Stand Nov. 2016- Transfers und Rundreise im modernen spanischen Luxusbus mit Klimaanlage und höchster Sicherheitsausstattung- Deutschsprechende Reiseleitung während der gesamten Rundreise - Reisebegleitung der Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG- Besichtigungen wie im Programm beschrieben- 7 Übernachtungen in einem 4-Sterne Plus Hotel (Landeskategorie 5)- 7 x Buffet-Frühstück- 7 x Abendessen im Hotel- Alle Steuern- Eintritte wie folgt- Kathedrale Santander- Schwebefähre in Bilbao- Eintritt Kathedrale Burgos- Eintritt Capricho /Antonio Gaudi) in Comillas- Eintritt Palast Sobrellano + Privat Kirche- EXO-TOURS Informationsmaterial und Reiseführer

NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN- Ausgaben persönlicher Art- Kofferträger in den Hotels- Trinkgelder für Reiseleitung und Busfahrer- Reiseversicherungen- Nicht genannte Eintrittsgebühren- Optionale Angebote

REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNGVollschutz ohne Selbstbehalt inkl. Reiseabbruchbis 1.500 EUR 38 EUR p.P.bis 2.500 EUR 46 EUR p.P.Gruppentraif ab 10 Abschlüssen gültig!Für Einzelabschlüsse (unter 10 Personen) beträgt die Prämie bis 1.500 EUR 69 EUR p.P.bis 2.000 EUR 86 EUR p.P.

ZusatzversicherungPlus-Paket € 27,50 p.P. (gültig für max. 15 Tage)Kranken-Unfall-Gepäck (2.000 EUR), Haftpflicht undBeistandsleistungen (gilt für Einzel- und Gruppenversicherung)

Es gelten die Geschäftsbedingungen des ReiseveranstaltersEXO-TOURS, Adamsweg 3, 53804 Much.

E O - TOURSXIhr kompetenter Partner für exklusive Fernreisen

Ort Hotel Nächte

SuancesHotel Costa Esmeralda /www.arceahoteles.com

7

oder ähnliche Häuser

Strecke Abflug Ankunft Flug Nr.

Frankfurt - Bilbao 11.25h 13.30h LH 1142

Bilbao - Frankfurt 14.15h 16.25h LH 1143

FLUGÜBERSICHT Lufthansa / ab/bis Frankfurt

4-Sterne Plus Hotel Costa Esmeralda Suites SuancesDas bezaubernde Hotel befindet sich in einem traditionellen Steingebäu-de, welches im französischen Landhausstil eingerichtet ist. Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bad mit einem Haartrockner, kostenfreien Pfle-geprodukten, einer Badewanne und einer Dusche. Von Juni bis Oktober erwarten Sie am Hotel zudem ein Außenpool und ein Außenwhirlpool. Den Strand erreichen Sie in ca. 250 m und zum Zentrum mit Bars, Re-staurants , einem schönem Fischereihafen und Geschäften sind es nur 300 m. Diese Region Spaniens, auf der schmalen Landzunge zwischen dem Bergmassiv Picos de Europa und dem Golf von Biskaya, ist für ihr angenehmes Klima und ihre üppige Vegetation bekannt.

Hotel Costa Esmeralda Suites Suanceshttp://hotelensuances.es/es

Termin: 24.09.2017 - 01.10.2017REISEPREIS€ 1.498,- pro Person im Doppelzimmer€ 275,- EinzelzimmerzuschlagMindestteilnehmerzahl 21 Personen

Optional:Eintritt Guggenheim Museum Tag 2 € 16,- p.P. inkl. AudioguideTagesausflug La Rioja inkl. Weinbodega mit Weinprobe Tag 7 € 76,- p.P.Mindestteilnehmerzahl 17 Personen

Eventuelle Änderungen der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren bleiben vorbehalten.

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1. Abschluss des ReisevertragesMit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage die-ses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Ver-einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseaus-schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reisever-anstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftlichen Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

2. Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriftenDer Reiseveranstalter wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unter-richten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird unterstellt, dass keine Beson-derheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel-Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühe-re Eintragungen im Pass usw.) vorliegen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 3. Bezahlunga) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändi-gung eines Sicherungsscheines fordern oder annehmen.b) Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, max. EUR 260,00 pro Person, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.c) Die Restzahlung wird bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Restzahlung bei dem Veranstalter zugesandt. Der Reiseveranstalter ist bis zur vollständigen Zahlung des Reisepreises berechtigt, jegliche Leistung zurückzuhalten.

4. LeistungsänderungenÄnderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwen-dig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Än-derungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprü-che bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Preisänderungena) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise gelten-den Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.d) Die Rechte nach Ziffer 5. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Teil- oder Gesamtrücktritt des Kunden vom ReisevertragDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendun-gen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

1. Absage bis 65 Tage vor Reisebeginn10% vom Reisepreis

2. Absage bis 30 Tage vor Reisebeginn25% vom Reisepreis

3. Absage bis 14 Tage vor Reisebeginn50% vom Reisepreis

4. Absage bis 7 Tage vor Reisebeginn65 % vom Reisepreis

5. Spätere Absage oder Nichtantritt der Reise80 % vom Reisepreis

Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa, Eintrittskarten für Veranstaltungen, u.ä.) in voller Höhe anfallen kann.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Umbuchungen, ErsatzpersonEin Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgeld pro Kunde erheben. Bis zum Reise-beginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

8. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten GründenDer Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

10. Rücktritt wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerzahlDer Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Höhere Gewalt§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Un-ruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz § 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für diese Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

12. Haftung, Beschränkung der HaftungDie vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso-nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkenn-bar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Reiseveranstalter haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten.b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kundendie Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Obliegenheiten des Kundena) MängelanzeigeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Rei-severanstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungs-beschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

b) Fristsetzung vor KündigungWill ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise-veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c) Gepäckverlust und GepäckverspätungSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter, dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstat-tungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

d) ReiseunterlagenDer Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgut-scheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

e) SchadensminderungspflichtDer Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-über dem Reiseveranstalter unter der angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle ange-messenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

16. RechtswahlAuf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. GerichtsstandDer Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Reiseveranstalter:EXO-TOURS e.K.Adamsweg 3 · 53804 MuchTelefon 02245-9156-0Telefax 02245-9156-25E-Mail [email protected]

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