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Kreuzworträtsel Vorsorgeauftrag Lehre bei der biz | PRIVOR ...

Date post: 22-Oct-2021
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Vorsorgeauftrag Kreuzworträtsel Lehre bei der biz | PRIVOR Elias Allenspach Nov | 2015 intern Ein Gnagi? Nicht für Sie!
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Sehr geehrte Aktionärinnen und AktionäreSehr geehrte Kundinnen und KundenLiebe Leserinnen und Leser

Seite 3Neue Gesichter bei der Bank in ZuzwilUrs Weber und Pascal FritscheDienstjubiläumVerena BräggerChilbi-Wochenende

mit der biz

Seite 4 – 5Ein Gnagi? Nicht für Sie!Samuel T. Holzach, Präsident der Basler Bankenvereinigung

Seite 6 – 7Kraftraum statt Jugendtreff

Snowboarder Elias Allenspach, Zuzwil

:: Editorial

:: Inhaltsverzeichnis

ImprESSum

Herausgeber: Bank in Zuzwil AG

Konzeption/realisation: Grafik Design Klein, Wil

Titelbild (Elias Allenspach): Brigitte Baur, Worte verbinden, Zuzwil

redaktion: Bank in Zuzwil AG Brigitte Baur, Worte verbinden Auflage: 2900 Exemplare

� Dominik�KellerGeschäftsleiter

Wahnsinnig – Verrückt – Unvorstellbar! Diese Begriffe treffen wohl am besten auf die derzeitigen Entwick-lungen an den weltweiten Finanzmärkten zu.

In den vergangenen Wochen wurden verschiedenste neue Rekorde bei den Zinsen gebrochen. In der Schweiz zeigte die Zinskurve Renditen von Obligationen der Eidgenossenschaft mit Laufzeiten bis 13 Jahre, die sich im negativen Bereich befinden. Die Eidgenossenschaft wird somit bezahlt dafür, wenn Sie Geld mit einer Laufzeit von bis zu 13 Jahren aufnimmt oder anders gesagt, Anleger bezahlen für das Privileg, dem Bund Geld leihen zu dürfen! Doch nicht nur in der Schweiz sind Negativzinsen Tatsache. Mittlerweile gelingt es bei-spielsweise unserem südlichen Nachbarland Italien, am Obligatio-nenmarkt für zwei Jahre Geld aufzunehmen und dafür Zinsen zu erhalten. Wer das vor einigen Jahren zu prophezeien gewagt hätte, wäre für verrückt erklärt worden.

Der Wahnsinn geht aber noch weiter. Da in Bezug auf die Gestal-tung der Negativzinspolitik den Zentralbanken Grenzen gesetzt sind – da ja noch die Möglichkeit von Bargeldhaltung besteht – laufen auf internationaler Ebene bereits Diskussionen welche Bezug auf die Abschaffung oder Besteuerung von Bargeld nehmen. Eine gewisse Regulierung in der Finanzwelt ist wohl angebracht, dass diese aber zum Teil absurde Züge annimmt, zeigt der Artikel des Präsidenten der Basler Bankenvereinigung auf den Seiten 4/5, auf humorvolle Art und Weise.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Jahresende, frohe Festtage und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, gesundes und glück-liches Jahr 2016.�

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Seite 8Anspruchsvoll und interessant – der Berufsalltag bei unserer BankRafael Knellwolf, Auszubildender im 3. Lehrjahr

Seite 9prIVOr VorsorgekontoRechtzeitig an morgen denken

Seite 10-11Vorsorgeauftrag: Ich bestimme, wer über mein Vermögen verfügt!

Seite 12Kreuzworträtsel

:: Neue Gesichter bei der Bank in Zuzwil

:: Dienstjubiläum :: Chilbi-Wochenende

Als�Ersatz�für�den�zurückgetretenen�Heinz�Strasser�(links�im�Bild),�der�seit�2003�unserem�Verwaltungsrat�angehört�hatte,�wurde�an�der�Generalversammlung�vom�24.�April�2015�Urs�Weber�(rechts�im�Bild)�gewählt.�Als�Textil-Betriebswirt�und�Verwaltungsratsmitglied�der�Mode�Weber�Gruppe�wird�er�den�Verwaltungsrat�optimal�ergänzen.�

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Im�April�dieses�Jahres�feierte�Verena�Brägger�bei�uns�ihr�15-jähriges�Arbeitsjubiläum.�Für�ihre�Treue,�den�unermüd-lichen�Einsatz�und�die�angenehme�Zusammenarbeit�be-danken�wir�uns�ganz�herzlich.�Wir�freuen�uns,�auch�wei-terhin�auf�ihre�Dienste�zählen�zu�dürfen.�

Der� ausgebildete� Bankkaufmann� Pascal� Fritsche� aus� Zu-ckenriet�verstärkt�unser�Team�seit�1.�November�2015.�Wir�heissen� ihn� recht� herzlich� willkommen� und� wünschen�ihm�viel�Erfolg�und�Freude�bei�seinen�Aufgaben.��

An� der� diesjährigen� Dorfchilbi� sorgten� Miriam� Luzio�und�ihr�Team�mit�viel�Kreativität�und�Können�für�bunte�Gesichter�und�glitzernde�Tattoos.�

:: Ein Gnagi? Nicht für Sie!

Stellen Sie sich vor, Sie sind am Samstag beim Metzger und kaufen ein. «Ich hätte gerne vier Kalbsplätzli, zwei Gnagi und ein Päärli Klöpfer» – so würden Sie es wahr-scheinlich freundlich sagen. Passiert tagtäglich, überall in der Schweiz. Tönt soweit ganz realistisch und normal, nicht wahr?

«Ja, gerne. Darf ich Sie kurz bitten, mit mir ins Büro zu kommen?», so die ungewöhnliche Aufforderung des Metzgers. Sie werden erstaunt sein – das ist Ih-nen doch noch nie passiert. Nehmen wir mal an, Sie folgen dem Metzger etwas verblüfft in sein Büro und nehmen Platz. Er legt einige Formulare bereit und fragt Sie: «Wie hoch ist Ihr Cholesterinwert? Und das Blutbild?» «Wie bitte?», werden Sie fragen. Was geht dies den Metzger an? Bin ich im falschen Film?

«Welches Gewicht haben Sie? Wie hoch ist Ihr Body-Mass-Index? Ist das Ihr eigenes Geld, mit dem Sie das Fleisch kaufen?» Hallooo?

«Nun kläre ich Sie über mögliche Risiken des Fleisch-konsums auf. Das Fleisch, das Sie kaufen, könnte Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Denn es weist einen Fettanteil von rund 20% auf, der sich auf Ihren Hüf-ten niederschlagen kann. Sie stimmen mit Ihrem Kauf zu, dass Tiere geschlachtet werden. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die teils langen Transportwege unsere Kohlendioxid-Bilanz verschlechtern und zur globalen Erwärmung beitragen. Zudem können ge-räucherte Produkte kanzerogene Wirkung haben. Bitte lesen Sie diese Risikoaufklärung durch und be-stätigen Sie mir, dass Sie diese gelesen und verstan-

den haben. Unterzeichnen Sie unten links.» «Nun zum Klöpfer. Jedes Produkt hat ein individu-elles Produktblatt, das Sie mit dem Produkt erhalten. Sie müssen mir ebenfalls bestätigen, dass Sie das Dokument erhalten haben und über alle Details und Risiken informiert sind. So lauten die neuen Bestim-mungen. Ausserdem müssen Sie mir bestätigen, dass Sie den Klöpfer auf eigenen Wunsch kaufen, denn aufgrund Ihres Blutbilds kann ich Ihnen nur ein mageres Kalbsplätzli empfehlen.»

Dicke Post, nicht wahr? So unrealistisch ist das nicht, geschätzte Leserinnen und Leser. Genau dies passiert nämlich bei uns Banken. Warum also nicht bald auch beim Metzger? Oder beim Autohändler? Warum sollte der Autoverkäufer Ihnen einen Wagen verkaufen, der über 200 «Sachen» macht? Ein höchst gefährliches Ding, mit dem Sie sich und die Mensch-heit tagtäglich gefährden könnten. Dabei geht es nicht nur um Geld wie bei Banken oder um ein Auto, das Sie zu Schrott fahren können. Es geht um viel mehr: Sie könnten andere Menschen verletzen – und sich selber auch.

Oder beim Kauf eines neuen Küchenmessers. Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich zuerst einer längeren Befragung unterziehen, welchem Zweck das Messer dient, ob Sie sich schon mal geschnitten haben und

Bis�noch�vor�wenigen�Jahren�gab�es�die�Übereinkunft,�dass�jeder�Konsument�als�mündig�zu�betrachten�ist.�Das�heisst,�dass�ein�jeder�Käufer�selber�verantwortlich�dafür�ist,�was�er�kauft�und�was�die�Folgen�seines�Kaufs�sind.�Der�gesunde�Menschenverstand�wurde�grossgeschrieben.�

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:: Ein Gnagi? Nicht für Sie!

müssen. Und auch wenn es kaum jemand lesen will – Sie müssen es haben und den Empfang quittieren.

Verstehen Sie mich bei aller Vereinfachung und allem Plakatismus aber bitte nicht falsch: Für die Banken gibt es keinen Weg zurück. Es ist richtig und wichtig sicherzustellen, dass die Kunden offen, transparent und umfassend über die einzelnen Pro-dukte sowie deren Chancen und Risiken aufgeklärt werden. Es darf nicht sein, dass der Kunde schlecht beraten wird und schlussendlich das falsche Produkt erhält. Aber es gehört auch zur wachsenden Unsitte, dass jeder Kauf mit Warnungen, Risikoaufklärungen und unlesbaren «Ich-kann-nicht-verantwortlich-gemacht-Werden-Erklärungen» oder endlos langen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begleitet wird. Und das Ende dieser Entmündigungswelle ist leider noch nicht in Sicht, und der «Common Sense», der gesunde Menschenverstand, bleibt vorerst auf der Strecke.

Geniessen Sie vorderhand den ungehinderten Ein-kauf beim Metzger und lassen Sie sich den Appetit trotz grassierendem gesetzlichem und regulato-rischem Übereifer nicht verderben.

Samuel T. Holzach, Präsident der Basler Bankenvereinigung

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ob es Ihnen bewusst sei, dass Sie damit auch Mit-menschen gefährden könnten? Diese Entwicklung bereitet mir Sorge. Bis noch vor wenigen Jahren gab es die Übereinkunft, dass jeder Konsument als mündig zu betrachten ist. Das heisst, dass ein jeder Käufer selber verantwortlich dafür ist, was er kauft und was die Folgen seines Kaufs sind. Der gesunde Menschenverstand wurde grossge-schrieben.

Diese Übereinkunft ist bei uns Banken schon lange Vergangenheit. Machen Sie die Probe aufs Exempel. Fragen Sie beim nächsten Besuch in Ihrer Bank nach einem neuen Sparkonto oder nach einem Fonds. Sie werden – wie im fiktiven Fall des Metzgers – ins Besprechungszimmer begleitet und mit unzähligen Fragen konfrontiert. Eine entsprechende Formular-flut ist unausweichlich, mehr noch: gesetzlich gefor-dert. Wir müssen Sie fragen und ausfindig machen, welches Risiko Sie bereit sind einzugehen, d.h. wie lange Sie anlegen wollen, welcher Risikotyp Sie sind – ähnlich Ihren Cholesterinwerten. Damit aber noch nicht genug: Auch die Herkunft des Geldes müssen Sie offenlegen. Sie erhalten ein Formular oder sogar ein kleines Büchlein über «Die Risiken im Effekten-handel», das Sie lesen und zur Kenntnis nehmen

Doch von Anfang an: Die ersten zaghaften Versuche auf dem Snowboard machte Elisas bereits mit drei Jahren. Damals stellte ihn sein Vater in den Skiferien erstmals aus Spass auf ein Board. Was dies danach für Elias, seine Eltern und Geschwister für Konse-quenzen haben würde, hat damals noch niemand geahnt.

«Snowboard wott i au ha!»Der dreijährige Elias verlangte noch während der Ski-ferien ziemlich energisch und konsequent nach einem eigenen Brett. Seine Eltern erinnern sich, wie er am Pistenrand mit grossen Augen allen Snowboar-dern bewundernd nachschaute. Und auch nach den Winterferien kam die Familie in keinem Sportge-schäft an den Snowboards vorbei, ohne dass Elias energisch darauf zeigte: «Snowboard wott i ha!» – mit fünf Jahren bekam er es endlich … und gab es nie mehr her.

Kleines Supertalent – wer hätte das gedacht!Mit jeder Wintersaison verbesserte sich Elias und seine Abfahrten wurden immer schneller, perfekter und auch akrobatischer. Schon bald versuchte er einfache

Tricks und Jumps. Der erste Flip mit seinem Snowboard ge-lang ihm mit sechs Jahren auf einer selbstgebauten Schanze in den Skiferien in Laax. Und als Elias als achtjähriger Knabe bei Wettkämpfen in der Kategorie der 18-Jährigen auf dem Siegerpodest stand, erkannten auch seine Eltern, dass ihr Sohn ein aussergewöhnliches Talent besitzt.

:: Kraftraum statt Jugendtreff

Wer bei Google den Namen Elias Allenspach eintippt, findet auf den ersten vier Seiten unzählige Sportberichte, Resultate und Informationen über das Zuzwiler Snowboard-Nachwuchstalent. Das Besondere daran: Elias ist gerade mal 14 Jahre alt, ist einer der besten Freestyle-Snowboarder der Schweiz und besucht seit August 2015 das anspruchsvolle Sportgymnasium in Davos.

Elias Allenspachs grösste Erfolge:

2015

• Junioren Schweizermeister Halfpipe• 2. Platz Norwegische Meisterschaften Oslo, Halfpipe U15 2014

• Toursieger Audi Snowboard Series Freestyle U13• Vize Schweizermeister Halfpipe U132013

• 3. Rang World Rookie Avoriaz , Frankreich Halfpipe U15

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Straffes Programm: Schule, Training, WettkämpfeDie ersten technischen Grundlagen eignete sich der junge Zuzwiler im Skiclub Laax an. Hier konnten die Trainer Elias bald nichts Neues mehr beibringen und empfahlen ihm, nach Zürich in den Iceripper Snowboard Club – den grössten Snowboard Club in der Schweiz – zu wechseln. Von da an stand Elias fast jedes Wochenende mit dem Club und den Trainern in Laax auf seinem Board. Viel Disziplin und Ausdauer für einen Zehnjährigen. Schule, Training, Wettkämpfe, Familie … Damit dabei nichts zu kurz kam, wechselte der junge Zuz-wiler an die Sportschule Lindenhof nach Wil. Hier werden Sport-talente nach einem speziellen Stunden- und Fächerplan unterrich-tet, der auf die individuellen Trainings abgestimmt ist.

Applaudiert wird für jedenDoch was ist speziell an einer Sportklasse? Sind die Mitschüler eher Konkurrenten statt Kameraden? «Im Gegenteil», lacht Elias. «In ei-ner Sportklasse sind wir während des Trainings und auch während des Schulunterrichts alle gleich. Wir sind Schüler und lernen für gute Noten, sind aber auch Sportler und trainieren für gute Leis-tungen. Nur am Wettkampftag selber schaut jeder für sich. Hier sind wir Einzelsportler. Applaudiert wird aber für jeden. Wir teilen die Freude über Siege und die Trauer über Niederlagen miteinander.»

Einen Schritt näher bei der OlympiaDer anhaltende Erfolg von Elias gibt dem Sportschulkonzept Recht. Diesen Sommer hat der ehrgeizige Wintersportler die Aufnahme in das Junioren-Nationalkader von Swiss Snowboard geschafft. Seine Ambition und seine guten Resultate ebneten dem jungen Zuzwiler den Weg in die obere Liga der Snowboarder. Ein Platz, der nur den besten Sportlern des Landes offen steht. Zugleich eine anspruchs-volle Aufgabe, die hohe Anforderungen auf höchstem Niveau an die jungen Sportler stellt. Damit ist er seinem Ziel «Olympia 2018/22» einen guten Schritt näher.

Swiss Snowboard fördert junge TalenteDie Aufnahme bei Swiss Snowboard sichert Elias auch sein Schul-geld für das Sportgymnasium in Davos. Hier arbeitet der junge Zuz-wiler die nächsten fünf Jahre hart an seiner Karriere. Die Ausbil-dung am Gymnasium ist ins bewährte Unterrichtskonzept einge-bettet und ermöglicht somit ein Nebeneinander von anspruchs-voller gymnasialer Ausbildung und Leistungssport. Kurz: halber Tag Schule, halber Tag Training. Jeder talentierte und ambitionierte Snowboarder ist am Sport-Gymnasium in Davos sicherlich am rich-tigen Ort, wenn er seine Träume und Ziele erreichen und sein sport-liches Potenzial bestmöglich ausschöpfen möchte. Wer im Sport-Gymnasium Davos dabei sein will, muss jedoch hohe schulische und sportliche Kriterien erfüllen: Die Aufnahmebedingungen für das Gymnasium oder die Handelsmittelschule müssen im Wohn-kanton erfüllt sein, die sportliche Aufnahmeprüfung bestanden, eine schriftliche Empfehlung des nationalen oder regionalen Verbandes vorliegen und der Schüler muss im Besitz einer Swiss Olympic Talent Card National sein. Pluspunkt für die Schüler am Davoser Gymnasium: der grosse Freestyle-Park auf dem Jakobshorn ist von der Schule aus in wenigen Minuten erreichbar.

Tönt easy? Ist es aber nicht!Schule, Training, Wettkämpfe, lernen … wenig Zeit für Familie, Freunde oder Ausgang. Eine Schul- und Trainingswoche erfordert viel Disziplin und Ehrgeiz. «Sicher gibt es auch Tage, da muss ich mich überwinden zu trainieren», verrät der junge Sportler, fügt aber schnell hinzu: «Das kommt aber nur selten vor.» Schliesslich hat Elias ein grosses Ziel vor Augen: Olympia 2018.

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Ein Götti für EliasWer das Zuzwiler Nachwuchstalent Elias Allenspach in seiner Sportkarriere finanziell unter-stützen möchte, kann dies mit einer Patenschaft tun. Die Sporthilfe-Patenschaft hat das Ziel, Nachwuchstalente zu motivieren, den nicht immer einfachen Weg des Spitzensports weiter-zugehen. Der finanzielle Beitrag deckt einen Anteil der Kosten, die für den Sport anfallen, wie beispielsweise für Material, Trainings, Wettkämpfe, medizinische Betreuung, Reisen und so weiter. Die Patenschaft von Elias Allenspach ist aufgeschaltet unter www.sporthilfe.ch.

Der Wohnortwechsel von der Gemeinde Oberuzwil nach Niederhelfenschwil im Herbst 2012 war für mich eher schwer, jedoch legte sich die anfängliche Skepsis schnell. Auch nach dem Umzug blieb ich meinem Fussballverein, dem FC Uzwil, stets treu.

In�der�Vorsorge�wird��nach�den�folgenden�Vorsorge-

fällen�unterschieden:

:: Anspruchsvoll und interessant – der Berufsalltag bei unserer Bank

Anfangs� tat� ich� mich� sehr� schwer� mit� der� BMS.� Es�war�nicht�leicht�für�mich,�dem�Leistungsdruck�stand-zuhalten.� Meine� Freizeit� musste� ich� etwas� verkür-zen,� damit� ich� mich� auf� die� Schule� konzentrieren�konnte.� Dies� ist� meinen� Mitschülern� aber� genauso�ergangen�und�es�ist�im�Laufe�der�Zeit�auch�zur�Nor-malität� geworden.� Zudem� konnte� man� immer� auf�die� Unterstützung� des� Lehrbetriebs� zählen.� Nach�meinem� ersten,� zum� Teil� sehr� anstrengenden� Jahr,�beschloss� ich� zusammen� mit� meinen� Eltern� und�meinem� Lehrbetrieb,� dass� ich� die� Lehre� im� E-Profil�fortsetze.

Momentan� fühle� ich� mich� mindestens� genauso�wohl� wie� zu� Beginn� und� bin� dankbar,� dass� ich� hier�meine� Lehrzeit� verbringen� darf.� Einige� Abteilungen�habe�ich�schon�durchlaufen�und�der�Endspurt�beginnt�langsam�aber�sicher.�Gespannt�schaue�ich�in�die�Zu-kunft�und�hoffe�auf�eine�weiterhin�angenehme�Zeit.

Somit�musste� ich�nicht�alles�ändern�und�es�fiel�mir�leichter,�mich�am�neuen�Wohnort�zu�integrieren.�

Im�Laufe�der�Sekundarschule�bekam�ich�dann�die�er-freuliche� Zusage� für� die� Lehrstelle� bei� der� Bank� in�Zuzwil� AG.� Das� war� eine� grosse� Erleichterung� und�sehr� motivierend� für� mich.� Das� dritte� Jahr� an� der�Oberstufe�Sproochbrugg�konnte�ich�mit�dieser�posi-tiven� Nachricht� meistern� und� die� obligatorische�Schulzeit�war�für�mich�abgeschlossen.�

Mit�viel�Freude�und�Neugier�startete�ich�meine�drei-jährige�Berufslehre�als�Kaufmann�bei�der�biz.

Mittlerweile� sind� auch� schon� mehr� als� zwei� Jahre�vergangen,� seit� ich� hier� meinen� ersten� Arbeitstag�mit�vielen�Informationen�und�einer�Menge�Verände-rungen�erleben�durfte.�

Ich�begann�meine�Lehrzeit�und�parallel�dazu�die�Be-rufsmittelschule�im�August�2013.�Gerne�erinnere�ich�mich� an� die� Anfangszeit� zurück.� Das� ganze� Team�war�mir�vom�ersten�Tag�an�sehr�sympathisch�und�je-der�Mitarbeiter�kümmerte�sich�um�mein�Wohlbefin-den.�Somit�wurde�mir�der�stressige�Alltag�erleichtert�und� ich� konnte� mich� auf� meine� Aufgaben� konzen-trieren.�

«Ich konnte mich immer auf die Unterstützung des Lehrbetriebs verlassen.»

Rafael�Knellwolf

Rafael�Knellwolf�Auszubildender�im�3.�Lehrjahr�

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:: Anspruchsvoll und interessant – der Berufsalltag bei unserer Bank

:: Rechtzeitig an morgen denken: mit dem PRIVOR Vorsorgekonto!

Im Jahr 2015 werden in der Schweiz zum ersten Mal mehr Personen ihren 65. als ihren 20. Ge-burtstag feiern. In 10 Jahren prognostiziert das Bundesamt für Statistik einen Anteil der über 65-jährigen an der Gesamtbevölkerung von 40.5% und in 30 Jahren von 55.7%. Da liegt es auf der Hand, dass die Sicherung der Altersvorsorge zentral sein wird.

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Es�ist�sinnvoll,�möglichst�früh�mit�dem�Sparen�zu�

beginnen,�um�langfristig�Vermögen�aufzubauen.�

Die� heute� Erwerbstätigen� tun� sicherlich� gut� daran,�der�persönlichen�Altersvorsorge�eine�grosse�Bedeu-tung�zukommen�zu�lassen.�Planen�Sie�bereits�heute�für�morgen!�Mit�einem�PRIVOR�Vorsorgekonto�können�Sie�nichts�falsch�machen.�

Rendite erzielenDank� Vorzugszins� (derzeit� 0.750%)� und� dem� da-durch� höheren� Ertrag� lohnt� es� sich,� Vermögen� auf�Ihrem�Vorsorgekonto�anzusparen.�Dabei�ist�es�sinn-voll,� möglichst� früh� mit� dem� Sparen� zu� beginnen,�um� langfristig� Vermögen� aufzubauen.� Neben� der�Kontoform� bietet� Ihnen� die� Wertschriftenlösung�zusätzliches�Ertragspotenzial.

Profitieren Sie dabei von SteuervorteilenDen� jährlich� auf� Ihr� Vorsorgekonto� einbezahlten�Betrag*�können�Sie�komplett�von�Ihrem�steuerbaren�Einkommen� abziehen.� Auf� dem� Ertrag� zahlen� Sie�weder� Einkommens-� noch� Verrechnungssteuer� und�auch�das�angesparte�Vermögen�muss�nicht�versteuert�werden.� Bei� der� Auszahlung� des� Vorsorgekapitals�kommt�ein�reduzierter�Steuersatz�zur�Anwendung.

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:: Vorsorgeauftrag: Ich bestimme, wer über mein Vermögen verfügt!

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann.

Form:� Es� gibt� zwei� Möglichkeiten� –� eigenhändig�oder� mit� öffentlicher� Beurkundung.� Bei� der� ersten�Variante� müssen� Sie� den� ganzen� Text� selber� von�Hand�schreiben,�datieren�und�unterzeichnen.�Bei�der�zweiten� wenden� Sie� sich� an� ein� Notariat,� einen�Rechtsanwalt�oder�Treuhänder.

Aufbewahren:� Taucht� das� Dokument� im� Ernstfall�nicht�auf,�nützt�die�beste�Vorsorge�nichts.�Verwah-ren�Sie�es�deshalb�nicht�in�einem�privaten�Safe�oder�im� Tresorfach.� Besser� übergeben� Sie� den� Vorsor-geauftrag� bereits� der� Person� Ihres� Vertrauens.� Sie�können� den� Hinterlegungsort� zusätzlich� auf� dem�Zivilstandsamt�melden,�dann�wird�der�Ort�in�einem�zentralen�Register�eingetragen.��Vertrauensperson:� Sie� können� jede� handlungs-fähige�Person�über�18�Jahre�zu�Ihrer�Vertreterin�oder�Ihrem� Vertreter� ernennen.� Sinnvoll� ist� es,� eine�Ersatzfrau� oder� einen� Ersatzmann� zu� bestimmen,�falls�die�Nummer�eins�das�Mandat�nicht�übernehmen�kann.�

Vor�allem�betagte�Menschen�können�so�ihren�Willen�rechtzeitig� festhalten� und� eine� nahestehende� Per-son� oder� Fachstelle� mit� der� Regelung� ihrer� Angele-genheiten� für� den� Fall� ihrer� Urteilsunfähigkeit�beauftragen�und�dazu�ermächtigen.�Liegt�ein�rechts-gültiger�Vorsorgeauftrag�vor,�können�sehr�oft�Mass-nahmen� der� KESB,� die� meist� mit� zusätzlichem� Auf-wand�und�Kosten�verbunden�sind,�vermieden�werden.

Diese� ermächtigte� Vertrauensperson� kann� man� für�alle�oder�nur�einen�dieser�Bereiche�einsetzen:�-�persönliches�Wohl�(=�Personensorge)�-�Finanzen�(=�Vermögenssorge)-�Vertretung�in�rechtlichen�Angelegenheiten.�Die�Personensorge�umfasst�die�Befugnis,�über�medi-zinische�Massnahmen�zu�entscheiden,�sofern�keine�Patientenverfügung� vorliegt.� Ebenso,� ob� die� not-wendige� Pflege� zu� Hause� erfolgt� oder� im� Pflege-heim.�Bei�der�Vermögenssorge�geht�es�vorwiegend�um� den� Zahlungsverkehr� und� die� Bewirtschaftung�von� Einkommen� und� Vermögen.� Die� Vertretung� im�Rechtsverkehr� berechtigt� vor� allem,� Verträge� abzu-schliessen�oder�aufzulösen.�

Vor allem betagte Menschen sollten ihren Willen rechtzeitig festhalten und das Nötige veranlassen!

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:: Vorsorgeauftrag: Ich bestimme, wer über mein Vermögen verfügt!

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VollmachtÄhnliche� Wirkungen� wie� ein� Vorsorgeauftrag� hat� eine�Vollmacht.� Eine� Vollmacht� gilt� grundsätzlich� jedoch�bereits�ab�ihrer�Erteilung.�Falls�die�Vertretung�jedoch�erst�ab� Eintritt� der� eigenen� Urteilsunfähigkeit� möglich� sein�soll,�ist�es�seit�Inkrafttreten�des�neuen�Erwachsenenschutz-rechts�nicht�mehr�möglich,�dies�mittels�Vollmacht�zu�regeln.�

Die� Banken� sind� verpflichtet,� die� Vermögenswerte� eines�Kontoinhabers�zu�sperren,�sobald�sie�von�dessen�Hinschied�Kenntnis�haben.�Danach�können�einzig�die�mit�dem�Todes-fall� direkt� zusammenhängenden� Kosten� über� das� Konto�des� Verstorbenen� beglichen� werden.� Die� Sperrung� gilt�selbst�dann,�wenn�es�sich�um�ein�mit�einer�weiteren�Person�gehaltenes�Kollektivkonto�handelt.�Ebenso�gehen�zu�Leb-zeiten� erteilte� Bevollmächtigungen� mit� dem� Tod� eines�Kontoinhabers�unter.�In�einem�Todesfall�sind�faktisch�nur�noch� die� Erben� gemeinsam� verfügungsberechtigt.� Zur�Legitimation�und�Freigabe�der�Kontoguthaben�haben�die�Erben� eine� Erbenbescheinigung� vorzulegen.� Dies� kann�durchaus� einige� Monate� dauern.� Damit� keine� unange-nehme� Situationen� entstehen,� sollte� darauf� geachtet�werden,� dass� für� jeden� Ehepartner� ein� Einzelkonto� mit�einem�«Notgroschen»�für�den�Lebensunterhalt�besteht.

Möchten�Sie�mehr�zum�Thema�Vorsorgeauftrag�oder�der�optimalsten� Vollmachtenlösung� erfahren?� Gerne� beant-worten� wir� Ihnen� Ihre� Fragen� in� einem� persönlichen�Gespräch.

Taucht�das�Dokument�im�Ernstfall�nicht�auf,�nützt�die�

beste�Vorsorge�nichts.

Gültigkeit:� Um� einen� Vorsorgeauftrag� zu� erteilen,�muss� man� urteilsfähig� und� über� 18� Jahre� alt� sein.�Der�Auftrag�tritt�erst�in�Kraft,�wenn�Sie�nicht�mehr�urteilsfähig�sind.�Er�erlischt,�sobald�Sie�wieder�urteils-fähig� werden.� Bevor� die� Vertrauensperson� tätig�werden� kann,� muss� sie� sich� an� die� Erwachsenen-schutzbehörde� wenden.� Erfährt� die� Behörde� sonst-wie� von� der� Urteilsunfähigkeit,� informiert� sie� sich�beim� Zivilstandsamt,� ob� ein� Vorsorgeauftrag� vor-liegt.�

Die� Behörde� prüft,� ob� das� Dokument� gültig� ist,� ob�Sie�tatsächlich�urteilsunfähig�sind�und�die�von�Ihnen�beauftragte� Person� geeignet� ist.� Ist� alles� in� Ord-nung,� erhält� die� Vertrauensperson� eine� Urkunde�über� ihre� Befugnisse.� Erst� damit� kann� sie� über� Ihr�Konto� verfügen,� den� Mietvertrag� kündigen� oder�über� eine� notwendige� medizinische� Behandlung�entscheiden.�

Solange�Sie�urteilsfähig�sind,�können�Sie�den�Vorsor-geauftrag�jederzeit�widerrufen,�zum�Beispiel�indem�Sie�die�Urkunde�vernichten.�

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:: Kreuzworträtsel

Die Gewinnerin der letzten Ausgabe: Andrea Hilber-Lehner, LenggenwilDas Lösungswort lautete: VorsorGen

Lesen Sie das neue Kundenmagazin der Bank in Zuzwil aufmerksam durch – und Sie werden das Kreuzworträtsel mit Leichtigkeit lösen. Beantworten Sie die einzelnen Fragen und tragen Sie die Lösung in die entsprechenden Felder ein. Das Lösungswort schreiben Sie bitte auf eine mit Ihrem Absender versehene Postkarte und schicken Sie diese mit dem Vermerk «Kreuzworträtsel» an untenstehende Adresse. Sie können das Lösungswort auch per E-Mail an [email protected] einreichen. Zu gewinnen gibt es einen Gutschein im Wert von 100 Fr. für eines unserer schönen Zuzwiler Restaurants. Einsendeschluss ist der 1. Januar 2016

Mitteldorfstrasse�48� �9524�Zuzwil

Tel.�071�944�15�51� �Fax�071�944�27�[email protected]

Vertrauen vor ort

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt.

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(Lösungswort)

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