+ All Categories
Home > Documents > KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März SEITE DER STADT ... · KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März...

KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März SEITE DER STADT ... · KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März...

Date post: 10-Sep-2019
Category:
Upload: others
View: 4 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
1
KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März 9 SEITE DER STADT KREUZLINGEN Einbürgerungsgesuche Bjelobaba, Branka, geb. 20.01.1973 in Prnjavor, Bosnien und Herzegowina, bos- nisch-herzegowinische Staatsangehörige, geschieden, Angestellte, und Bjelobaba, Ilija (m), geb. 31.03.1997 in Münsterlingen TG, und Bjelobaba, Nadja (w), geb. 10.12.2002 in Münsterlingen TG, wohn- haft Wiesentalweg 2 Muhamad, Siroan, geb. 05.05.1989 in Duhok/Irak, irakischer Staatsangehöriger, ledig, Automatikmonteur, wohnhaft Dufour- strasse 7 Begründete, schriftliche Einwendungen gegen diese Einbürgerungsgesuche sind innert 10 Tagen, bis spätestens 24. März 2014, an die Stadtkanzlei, Einbürge- rungskommission, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, zu richten. Einbürgerungskommission der Stadt Kreuzlingen Bekanntmachung Aufnahme in den Kataster der belasteten Standorte Verfügung Nr. 2679/13 Mit Entscheid vom 5. März 2014 hat das Amt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umwelt- schutz und § 14 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung, die Parzelle Nr. 1229, Grundbuch Kreuzlingen, unter der Register-Nr. 4671 S 53 in den Kataster der belasteten Standorte des Kantons Thurgau aufgenommen. Mit Datum der Publikation wird die Bewil- ligungspflicht für Eingriffe und Abparzellie- rungen sofort rechtswirksam. Bauverwaltung STADT KREUZLINGEN BAUVERWALTUNG Planauflage Dammstrasse (Fussgängerübergang) Gestützt auf § 21 des Strassengesetzes wird das Projekt Dammstrasse (Fussgän- gerübergang) vom 14.3. – 2.4.2014 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, Kreuzlingen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein- sicht genommen werden. Allfällige Einsprachen können schriftlich begründet innert der Auflagefrist an den Stadtrat, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht wer- den. Stadtrat Kreuzlingen Planauflage Umgestaltung Verkehrsinsel Emmis- hoferstrasse Gestützt auf § 21 des Strassengesetzes wird das Projekt Umgestaltung Verkehrs- insel Emmishoferstrasse vom 14.03. – 02.04.2014 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, Kreuzlingen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein- sicht genommen werden. Allfällige Einsprachen können schriftlich begründet innert der Auflagefrist an den Stadtrat, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht wer- den. Stadtrat Kreuzlingen Planauflage Verbreiterung Fischerhausstrasse Gestützt auf § 21 des Strassengesetzes wird das Projekt Verbreiterung Fischer- hausstrasse vom 14.03. – 02.04.2014 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, Kreuzlingen öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein- sicht genommen werden. Allfällige Einsprachen können schriftlich begründet innert der Auflagefrist an den Stadtrat, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht werden. Stadtrat Kreuzlingen Baugesuche Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Baugesuche eingegangen: 2014-0040 Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgara- ge, Konradstrasse 11 Wadler Anton, Hauptstrasse 42, 8546 Islikon 2014-0041 Aufhebung Tankraum, Nutzung als Veloraum, Burggrabenstrasse 12 StWEG Burggrabenstrasse 10 + 12, pa Herr Scherrer Erwin, Burggrabenstras- se 10, 8280 Kreuzlingen 2014-0042 Einbau Dachgaube + Dachflächenfens- ter, Remisbergstrasse 13 Reisch Iris, Hauptstr. 24, 8573 Siegershausen Die Pläne liegen vom 18. März bis 7. April 2014 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, schriftlich und begründet Einsprache erheben. Baubewilligungen erteilt (Woche 10) – Abbruch Lagergebäude, Esslenstrasse 15 – Nutzungsänderung: Ladenlokal in Fitnesscenter, Romanshornerstrasse 1 – Umgestaltung Vorgarten, Langgarten- strasse 7 – Ausbau Dachgeschoss, Neubau Doppelgarage, Kleestrasse 14 – Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus, Blumenweg 11 Bauverwaltung Ab Montag 17. März 2014 bis vo- raussichtlich Ende März 2014, füh- ren die Technischen Betriebe Kreuz- lingen an der Esslenstrasse Werk- leitungsarbeiten aus. Während der gesamten Bauzeit verkehren die Stadtbusse der Linien 903 und 907 über die Ribistrasse. Die Bauarbeiten werden unter Ver- kehr ausgeführt, wobei die Zufahrten und Zugänge zu den Liegenschaften grösstenteils gewährleistet werden können. Die Beachtung der Bau- stellen-Signalisation hilft, Gefahren- situationen zu vermeiden. Unter- nehmer, Bauleitung und Bauherr- schaften werden bemüht sein, die Beeinträchtigungen möglichst ge- ring zu halten und danken den An- wohnern für das Verständnis. IDK BAUARBEITEN ESSLENSTRASSE Der neue, weisse Einheitssack ist in den Grössen 17, 35, 60 und 110 Liter erhältlich. Ab April ist auch die neue Sperrgutmarke an den üblichen Ver- kaufsstellen erhältlich. Die bisherigen, grauen Gebüh- rensäcke dürfen selbstverständlich aufgebraucht werden. Auch die neu- tralen schwarzen Säcke, frankiert mit der gelben Gebührenmarke, werden im Sinne einer Übergangsregelung bis Ende 2014 von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Falls Sie dann immer noch Gebührenmarken übrig haben, können diese ab 2015 als Sperrgut- marken aufgebraucht werden. Kau- fen Sie deshalb die Gebührenträger nicht mehr auf Vorrat. Die offiziellen Kehrichtsäcke er- halten Sie in den auf dem Abfuhr und Entsorgungsplan aufgeführten Ge- schäften. Neu können Sperrgutmar- ken für zwei Franken pro Stück ein- zeln erworben werden. Wir machen die Bevölkerung da- rauf aufmerksam, dass ab 1. April 2014 auf dem Einwohneramt im Stadthaus keine neuen Einheitssäcke und Gebührenmarken verkauft wer- den. Es sind dort nur noch Container- plomben für 45 Franken pro Stück er- hältlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an den Verband KVA Thurgau, Telefon 071 626 96 01. IDK Einführung von neuen Einheitsgebührenkehrichtsäcken Der Verband KVA Thurgau stellt ab 1. Juni 2014 auf den offiziellen Gebührensack um. Der neue Gebührensack ist bereits ab April in allen gängi- gen Grössen bei den Ver- kaufsstellen erhältlich. Gleich- zeitig wird eine Sperrgutmar- ke eingeführt. Die Entsor- gungsgebühren bleiben unverändert. Bild: Kurt Michel / pixelio.de Am Dienstag, 18. März, 18 Uhr, starten die Stadtführungen 2014 mit einem Besuch im Atelier Cou- ture Création. Dieser gibt Einblick in die Welt der Mode und die drei- jährige Ausbildung zur Beklei- dungsgestalterin. Leitung: Rita Peter-Figliuolo, Ate- lierleitung, Raphaela Peters, Assis- tentin Treffpunkt: Couture Création, Bä- renstrasse 8, 2. Stock, Zimmer 203. Erwachsene bezahlen zehn Fran- ken pro Person, Kinder nehmen kostenlos teil. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Infos: carmen. [email protected] IDK KREUZLINGEN ENTDECKEN
Transcript
Page 1: KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März SEITE DER STADT ... · KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März SEITE DER STADT KREUZLINGEN 9 Einbürgerungsgesuche Bjelobaba, Branka, geb. 20.01.1973

KreuzlingerZeitung Nr. 11 14. März 9SEITE DER STADT KREUZLINGEN

EinbürgerungsgesucheBjelobaba, Branka, geb. 20.01.1973 inPrnjavor, Bosnien und Herzegowina, bos-nisch-herzegowinische Staatsangehörige,geschieden, Angestellte, und Bjelobaba,Ilija (m), geb. 31.03.1997 inMünsterlingenTG, und Bjelobaba, Nadja (w), geb.10.12.2002 in Münsterlingen TG, wohn-haft Wiesentalweg 2Muhamad, Siroan, geb. 05.05.1989 inDuhok/Irak, irakischer Staatsangehöriger,ledig, Automatikmonteur, wohnhaft Dufour-strasse 7Begründete, schriftliche Einwendungengegen diese Einbürgerungsgesuche sindinnert 10 Tagen, bis spätestens 24. März2014, an die Stadtkanzlei, Einbürge-rungskommission, Hauptstrasse 62,8280 Kreuzlingen, zu richten.

Einbürgerungskommissionder Stadt Kreuzlingen

BekanntmachungAufnahme in denKataster der belastetenStandorteVerfügung Nr. 2679/13Mit Entscheid vom 5. März 2014 hat dasAmt für Umwelt, gestützt auf Art. 32c Abs.2 des Bundesgesetzes über den Umwelt-schutz und § 14 des Gesetzes über dieAbfallbewirtschaftung, die Parzelle Nr.1229, Grundbuch Kreuzlingen, unter derRegister-Nr. 4671 S 53 in den Katasterder belasteten Standorte des KantonsThurgau aufgenommen.

Mit Datum der Publikation wird die Bewil-

ligungspflicht für Eingriffe und Abparzellie-rungen sofort rechtswirksam.

Bauverwaltung

STADT KREUZLINGENBAUVERWALTUNG

PlanauflageDammstrasse (Fussgängerübergang)

Gestützt auf § 21 des Strassengesetzeswird das Projekt Dammstrasse (Fussgän-gerübergang)vom 14.3. – 2.4.2014bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88,Kreuzlingen öffentlich aufgelegt.Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein-sicht genommen werden.Allfällige Einsprachen können schriftlichbegründet innert der Auflagefrist an denStadtrat, Bauverwaltung, Hauptstrasse88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht wer-den.Stadtrat Kreuzlingen

PlanauflageUmgestaltung Verkehrsinsel Emmis-hoferstrasse

Gestützt auf § 21 des Strassengesetzeswird das Projekt Umgestaltung Verkehrs-insel Emmishoferstrassevom 14.03. – 02.04.2014bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88,Kreuzlingen öffentlich aufgelegt.Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein-sicht genommen werden.

Allfällige Einsprachen können schriftlichbegründet innert der Auflagefrist an denStadtrat, Bauverwaltung, Hauptstrasse88, 8280 Kreuzlingen 2, eingereicht wer-den.Stadtrat Kreuzlingen

PlanauflageVerbreiterung Fischerhausstrasse

Gestützt auf § 21 des Strassengesetzeswird das Projekt Verbreiterung Fischer-hausstrassevom 14.03. – 02.04.2014bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 88,Kreuzlingen öffentlich aufgelegt.Während dieser Zeit kann in die Pläne Ein-sicht genommen werden.Allfällige Einsprachen können schriftlichbegründet innert der Auflagefrist an denStadtrat, Bauverwaltung,Hauptstrasse 88,8280 Kreuzlingen 2, eingereicht werden.Stadtrat Kreuzlingen

BaugesucheBeim Stadtrat Kreuzlingen sind folgendeBaugesuche eingegangen:

2014-0040Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgara-ge, Konradstrasse 11

Wadler Anton, Hauptstrasse 42,8546 Islikon

2014-0041Aufhebung Tankraum, Nutzung alsVeloraum, Burggrabenstrasse 12

StWEG Burggrabenstrasse 10 + 12, paHerr Scherrer Erwin, Burggrabenstras-se 10, 8280 Kreuzlingen

2014-0042Einbau Dachgaube + Dachflächenfens-ter, Remisbergstrasse 13

Reisch Iris, Hauptstr. 24,8573 Siegershausen

Die Pläne liegen vom 18. März bis 7. April2014 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen,Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsichtauf. Wer vom Bauvorhaben berührt istund ein schutzwürdiges Interesse hat,kann während der Auflagefrist beimStadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung,Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2,schriftlich und begründet Einspracheerheben.

Baubewilligungen erteilt(Woche 10)– Abbruch Lagergebäude,Esslenstrasse 15

– Nutzungsänderung: Ladenlokal inFitnesscenter, Romanshornerstrasse 1

– Umgestaltung Vorgarten, Langgarten-strasse 7

– Ausbau Dachgeschoss, NeubauDoppelgarage, Kleestrasse 14

– Abbruch Einfamilienhaus, NeubauMehrfamilienhaus, Blumenweg 11

Bauverwaltung

Ab Montag 17. März 2014 bis vo-raussichtlich Ende März 2014, füh-ren die Technischen Betriebe Kreuz-lingen an der Esslenstrasse Werk-leitungsarbeiten aus. Während dergesamten Bauzeit verkehren dieStadtbusse der Linien 903 und 907über die Ribistrasse.

Die Bauarbeiten werden unter Ver-kehr ausgeführt, wobei die Zufahrtenund Zugänge zu den Liegenschaftengrösstenteils gewährleistet werdenkönnen. Die Beachtung der Bau-stellen-Signalisation hilft, Gefahren-situationen zu vermeiden. Unter-nehmer, Bauleitung und Bauherr-schaften werden bemüht sein, dieBeeinträchtigungen möglichst ge-ring zu halten und danken den An-wohnern für das Verständnis. IDK

BAUARBEITENESSLENSTRASSE

Der neue, weisse Einheitssack ist inden Grössen 17, 35, 60 und 110 Litererhältlich. Ab April ist auch die neueSperrgutmarke an den üblichen Ver-kaufsstellen erhältlich.

Die bisherigen, grauen Gebüh-rensäcke dürfen selbstverständlichaufgebraucht werden. Auch die neu-tralen schwarzen Säcke, frankiert mitder gelben Gebührenmarke, werdenim Sinne einer Übergangsregelungbis Ende 2014 vonderKehrichtabfuhrmitgenommen. Falls Sie dann immernoch Gebührenmarken übrig haben,

können diese ab 2015 als Sperrgut-marken aufgebraucht werden. Kau-fen Sie deshalb die Gebührenträgernicht mehr auf Vorrat.

Die offiziellen Kehrichtsäcke er-halten Sie in den auf demAbfuhr undEntsorgungsplan aufgeführten Ge-schäften. Neu können Sperrgutmar-ken für zwei Franken pro Stück ein-zeln erworben werden.

Wir machen die Bevölkerung da-rauf aufmerksam, dass ab 1. April2014 auf dem Einwohneramt imStadthaus keine neuen Einheitssäckeund Gebührenmarken verkauft wer-den. Es sinddort nur nochContainer-plomben für 45 Franken pro Stück er-hältlich.

FürweitereAuskünftewenden Siesich an den Verband KVA Thurgau,Telefon 071 626 96 01. IDK

Einführung von neuenEinheitsgebührenkehrichtsäckenDer Verband KVA Thurgaustellt ab 1. Juni 2014 auf denoffiziellen Gebührensack um.Der neue Gebührensack istbereits ab April in allen gängi-gen Grössen bei den Ver-kaufsstellen erhältlich. Gleich-zeitig wird eine Sperrgutmar-ke eingeführt. Die Entsor-gungsgebühren bleibenunverändert.

Bild: Kurt Michel / pixelio.de

Am Dienstag, 18. März, 18 Uhr,starten die Stadtführungen 2014mit einem Besuch im Atelier Cou-ture Création. Dieser gibt Einblickin die Welt der Mode und die drei-jährige Ausbildung zur Beklei-dungsgestalterin.Leitung: Rita Peter-Figliuolo, Ate-lierleitung, Raphaela Peters, Assis-tentinTreffpunkt: Couture Création, Bä-renstrasse 8, 2. Stock, Zimmer203.

Erwachsene bezahlen zehn Fran-ken pro Person, Kinder nehmenkostenlos teil. Eine Anmeldung istnicht erforderlich. Infos: [email protected] IDK

KREUZLINGENENTDECKEN

Recommended