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Koexistenz statt Streifendenken · Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der...

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Koexistenz statt Streifendenken Begegnungszonen und Mischverkehr in der Praxis Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 2 Das Büro Mitglied von „Radkompetenz Österreich“
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Koexistenz statt Streifendenken

Begegnungszonen und Mischverkehr in der Praxis

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 2

Das BüroMitglied von

„Radkompetenz Österreich“

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 3

KLIMAAKTIV MOBILINNOVATIVE UND KLIMAFREUNDLICHE MOBILITÄTFÜR REGIONEN, STÄDTE UND GEMEINDEN

� Fuß- und Radverkehrsförderung

� Stärkung des ÖV

� Gemeindebusse

� Bewusstseinsbildung

� Elektromobilität

� Verkehrssparende Siedlungsentwicklung im Rahmen von Energieraumplanung

� Mobilitätszentralen

� Fuhrparkumstellungen auf alternative Antriebe

� CarSharing und CarPooling

� P+R und B+R

� Veranstaltungsmobilität

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 4

Unsere Stars im KlimaschutzInnovative, klimafreundliche Mobilität für Regionen, Städte und Gemeinden

>105.000 tCO2-

Reduktion/ Jahr

> 550 Projekt-partner

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 5

Mischverkehr – warum sicherer Pfade verlassen?

Shared Space - ein „neuer“ Ansatz der Nutzung des Straßenraumes

Begegnungszonen in der StVO

Beispiele für Begegnungszonen

Einsatzgrenzen und Empfehlungen

INHALT

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 6

Ringstraße WienUniversität 1884

Quelle: habsburger.net, Archiv der Universität Wien

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 7

Steigende Motorisierung Reglementierung des Straßenraumes beginnt

• Konflikte zwischen

motorisiertem und

Aktivverkehr nehmen zu

• Lösung erfolgt zugunsten

des Kfz-Verkehrs

• Fahrbahn und

Seitenraum werden

getrennt

• Querung auf gesicherte

Stellen reduziert

• Regelung des Parkens

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 8

Ringstraße Wien heute

Wiener Ringstraße – Burgring – Blickrichtung Parlament

Quelle: Mehrzweckkarte (MZK) Wien

Quelle: sporvognsrejser.dk/fotos/wien-strassenbahnmuseum-2014 Quelle: wikipedia.org

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Straßengestaltung als verkehrstechnische Aufgabe

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3.4

.12

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 10

Planung mit RegelbreitenBeispiel zweistreifige Hauptverkehrsstraßegem. RVS, bei v=50 km/h

Barbara

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 11

Gmunden Stadtdurchfahrt

Foto: komobile

ca.1,2m ca. 6m

ca.1,5m

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 12

Reglementierung und TrennungErgebnisse

� Erhöhung der Geschwindigkeit für den Kfz-

Verkehr

� „Stressfreiere“ Verkehrsteilnahme

� Verbesserungen der Verkehrssicherheit

− Verringerung der Geschwindigkeit für zu Fuß

Gehende (teilweise auch für Radfahrende)

− Städtebaulich unbefriedigende Situationen

(Barrieren)

− Trennprinzip geht auf Kosten der Schwachen

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Shared SpaceDie Wiederentdeckung des Mischverkehrs

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 14

Hans Monderman„Erfinder“ des Shared Space

Quelle: Foto komobile

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Shared Space / MischverkehrDie Philosophie

Quelle: BMVIT: Shared Space Enquete 2008

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Shared Space Dorenstraat / deDrift / de Kaden, Drachten (NL)

Quelle: Foto komobile

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Beispiel Shared SpaceRijkstraatweg, Haren, NL

Quelle: Foto komobile

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Shared Space / MischverkehrszonenMerkmale

Weitgehender Wegfall klassischer Regelungen / Verkehrszeichen

Es gibt (mit wenigen Ausnahmen) keine Radwege, Radfahrstreifen,

baulich getrennte Gehsteige oder Schutzwege

Die Gestaltung des Straßenraums fördert das Miteinander und den

Blickkontakt zwischen den Verkehrsteilnehmern

Soziale Interaktionen / Kommunikation ersetzen Vorrangregelungen

(Blickkontakt)

Verringerung der Geschwindigkeiten ist Voraussetzung und Garant für

das Funktionieren

Das Parken ist im Regelfall stark eingeschränkt, um ausreichende

Sichtbeziehungen zu gewährleisten

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Praxistests MischverkehrWichtige Ergebnisse

• Es funktioniert

• Es ist leistungsfähig

• Die Verkehrssicherheit wird besser

• Die Unfallschwere sinkt

• Wartezeiten sinken vielfach

• Und es sieht besser aus !

� Umsetzungen auch in Österreich

Das Beispiel Graz Sonnenfelsplatz

Eines der ersten Umsetzungsprojekte in Österreich

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Ausgangslage -wenig Platz für Fußgänger

Quelle: Foto komobile

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 22

Ausgangslage -großzügige Fahrbahnflächen

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 23

AusgangslageVerkehrszählung

0

1.000

2.000

3.000

4.000

Fußgängerquerungen Fahrrad Einsp Kfz Kfz Busse

1.900

56075

1.210

30

3.400

64090

960

30

Sonnenfelsplatz VerkehrszählungenSpitzenstunden

Fahrzeuge und Fußgängerquerungen

12.00-13.00

16.30-17.30

Quelle: Verkehrszählung 15. Oktober 2009

Einheiten pro Stunden

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 24

Politischer Wille der Stadt GrazUmbau zum 1. Shared Space Platz

• Ausschreibung der Planungsleistung

• Vergabe an ein interdisziplinäres Konsortium

• mit innovativem Modell der Bürgerbeteiligung („Charette“)

• Intensive Einbindung der Anrainer und von Vertretern von Mobilitätseingeschränkten

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Die Bürgerbeteiligung

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 26

Die Charette –Diskussionen und Lösungen

Quelle: Foto komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 27

Charette –Bürgerbeteiligung

Quelle: Foto komobile

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Sonnenfelsplatz GrazDas Konzept

Quelle: Arge Sonnenfelsplatz

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Sonnenfelsplatz GrazGehsteige vorher

Quelle: Arge Sonnenfelsplatz

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Sonnenfelsplatz GrazDas Gestaltungskonzept

Quelle: Arge Sonnenfelsplatz

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 31

Sonnenfelsplatz GrazVerkehrsregelung vorher

Quelle: komobile

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 32

Sonnenfelsplatz GrazVerkehrsregelung nachher

Nachträglich wurde eine Begegnungszone verordnetQuelle: komobile

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Skeptische Presse

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Sonnenfelsplatz GrazDie Eröffnung

Quelle: Foto komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 35

Beispiel Sonnenfelsplatz GrazInteraktion

Quelle: komobile

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Unfallzahlen (Unfälle mit Personenschaden)

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Die Begegnungszone

Ein neues Instrument der Verkehrsberuhigung

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StVO §76c Begegnungszone

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs ,insbesondere des Fußgängerverkehrs , dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oderBeschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch VerordnungStraßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären .

(2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden nochbehindern , haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen derVerkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einerGeschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auchRadfahrer weder gefährden noch behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen . Sie dürfen denFahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.

(4) Die Anbringung von Schwellen , Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalenbaulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig , wenn dadurch dieVerkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeitunterstützt wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffendenHinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind.

(6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheitdes Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nachAbs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen .

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Weitere Beispiele

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 40

Beispiel BegegnungszoneBurgdorf, CH

Guter Überblick: www.begegnungszonen.chFoto: komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 41

Beispiel ZentrumszoneEnns, OÖ

Foto: komobile

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 42

Bischofshofen (S)Gute Gestaltung – nachträgliche Verordnung

Quelle: Koch

Quelle: Foto Atelier Wolf (SIR)

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Wolfurt

Quelle: Martin Reis

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Betriebskonzept alt:7 Lichtsignalanlagen nach dem Prinzip „grüne Welle“

Betriebskonzept neu:2 Dosierungsanlagen an den Zentrumseingängen;1 Ampel zur Sicherung der Barriere

Quelle: Fritz Kobi

Das Berner ModellBeispiel Köniz

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 45

Das Berner ModellBeispiel Köniz

Quelle: Fritz Kobi

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 46

Wien Mariahilferstraße

Foto: komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 47

Wartberg ob der Aist (OÖ)

Foto komobile

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 48

Wartberg ob der Aist (OÖ)

Foto komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 49

Wartberg ob der Aist (OÖ)

Quelle: Foto komobile

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 50

Gleinstätten

???

Quelle: Foto komobile

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 51

Gleinstätten

???

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Gleinstätten

Quelle: Foto komobile

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BegegnungszonenEinsatzgrenzen und Empfehlungen

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 54

Wo machen Begegnungszonen Sinn?

Platzsituationen oder Straßenabschnitte mit

• guter Mischung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer

• hohem Querungsbedarf

• bedeutender Aufenthaltsfunktion

• Richtwerte für Einsatzgrenzen nach Arbeitspapier FSV

Problematisch: hoher Durchgangsverkehrs- /

Schwerverkehrsanteil

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Wie gestaltet man Begegnungszonen?

Prinzip des selbsterklärendes Straßenraumes

• Qualität statt „Schikane“

• Lineare Elemente vermeiden

• Gestaltungselemente quer zur Fahrtrichtung

verwenden

• „Verunsicherung“ als Element der

Verkehrssicherheit

• Bodenmarkierungs-ähnliche Elemente vermeiden

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Begegnungszonen und Öffentlicher Verkehr – ein Widerspruch ?

• Grundsätzlich ist öffentlicher Verkehr in

Begegnungszonen unproblematisch

• Längere Strecken sollten vermieden werden

• Fahrzeitverluste entstehen innerstädtisch vor allem

durch Signalanlagen und Behinderungen

• Beispiele gibt es in Linz (Straßenbahn) und Salzburg

(geplant)

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Salzburg Griesgassegeplante Begegnungszone mit Obus

Quelle: Stadt Salzburg / salzburg.orf.at, 2015

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Sind Begegnungszonen barrierefrei?

Barrierefreiheit ist vielschichtig

• Vorteile für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer etc.

• für Sehbehinderte sind gute Lösungen erforderlich

• Einbeziehung von Verbänden

• Schulungen

Foto komobile Foto Stadt Graz

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 59

Wien MariahilferstraßeQuerungsstelle für Sehbehinderte

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 60

Mischverkehr auf Landesstraßen

• Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche

• Durchleiten - Durchgangsverkehr

• Kurzstreckenverkehr

• Radfahren

• Queren

• Aufenthalt

• Straßenerhalter sind eher restriktiv

• Aber bereits mehrere umgesetzte Beispiele

(Wolfurt, Thalgau, Velden)

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Wie plane ich eine Begegnungszone?

Schritt 1 – Feststellung der Eignung

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 62

Wie plane ich eine Begegnungszone?

Schritt 2 – Entwurfsplanung

• Interdisziplinäre Teams bewähren sich

• Einbeziehung aller „Stakeholder“

• Bürgerbeteiligung ist sehr wichtig

(eventuell Planung „vor Ort“)

• Breite Zustimmung der Betroffenen ist erforderlich

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 63

Was können Begegnungszonen leisten?

• Förderung der Aktivmobilität (kürzere Wartezeiten,

mehr Platz, mehr Sicherheit)

• Attraktivere Gestaltung (Aufwertung von Stadtteilen,

Verringerung Barrierewirkung)

• Ökonomische Aufwertung des Zentrums

• Das Miteinander der Verkehrsteilnehmergruppen

fördern

• Straßenraum gerechter verteilen (gemeinsame und

flexiblere Nutzung)

• Beitrag zur Rückgewinnung von Urbanität

Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 64

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

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Koexistenz statt Streifendenken – Begegnungszonen in der Praxis Folie 65

DI Helmut Koch

Technisches Büro für

Raumplanung und Verkehrsplanung

Kirchengasse 3

A-4810 Gmunden

t: +43 (0)7612 70911

f: +43 (0)7612 70911 4

[email protected]

www.komobile.at


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