TAGUNG: TREFFPUNKT FAMILIE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG und HILFEPLANUNG
DSA Manuela Hausegger, MA
Kindeswohlgefährdung
und Hilfeplanung
Kinderschutz in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
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Überblick:
“Kindeswohl“
“Kindeswohlgefährdung“
Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung
Kooperationen – gemeinsame
Verantwortung für die Sicherheit von Kindern
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Kindeswohl gemäß §138 ABGB
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Entziehung oder Einschränkung der Obsorge gemäß § 181 ABGB
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40146793&ResultFunctionToken=754a998b-5182-4b00-b8d6-5df5171d1380&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=181&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.12.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
Antragsberechtigung gemäß § 211 ABGB
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40146825&ResultFunctionToken=c153d599-762b-4c9b-8af3-337a7818962d&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=211&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.12.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
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„Kindeswohl“ ist seit KindNamRÄG 2013 klarer im Gesetz definiert.
Die Aspekte des Kindeswohls können - wie auch die Kinderrechte - unterteilt werden in
Recht auf
• Förderung und Entwicklung
• Schutz
• Beteiligung
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Kinderrechte Lassen sich, wie schon das Kindeswohl einteilen in:
1. Versorgungs-, Förderungs- und Entwicklungsrechte
2. Schutzrechte und
3. Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte
Die Kinderrechtskonvention basiert auf vier Leitprinzipien:
Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
Das Kindeswohl hat Vorrang
Sicherung der Entwicklungschancen von Kindern
Berücksichtigung des Kindeswillens
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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
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Gesetzliche Grundlagen
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): Kindeswohl (§138), § 211 in Verbindung mit §181, (Antragsberechtigung, Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge)
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (Meldepflichten)
Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetze (WKJHG 2013)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Art. 8 – Recht auf Achtung des Familienlebens
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (2011)
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Ziele im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
1. Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen
2. Impulse für einheitliche Standards 3. Stärkung der Prävention
4. Funktionierendes Zusammenspiel aller Hilfssysteme
5. Verbesserter Schutz personenbezogener Daten
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Grundsätze im neuen KJHG für Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung Gefährdungsabklärung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Vier-Augen-Prinzip
Kindeswohl
Gelindestes Mittel
Beteiligung
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Familien beraten und bei Erziehungsaufgaben unterstützen
Eingreifen und Kinder schützen, wenn Eltern (oder sonstige mit der Pflege und Erziehung betraute Personen) deren Wohl nicht oder nicht ausreichend gewährleisten können
Auftrag und Leitlinie der Kinder- und Jugendhilfe:
„Kinder schützen - Familien stützen“
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Meldepflichten an den KJHT (§ 37 B-KJHG)
Meldepflichtig sind:
Gerichte, Behörden
Einrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Kindern
Einrichtungen der psychosozialen Beratung
Private Einrichtungen der KJH
Krankenhäuser, Gesundheitsberufe
freiberuflich Tätige (z.B. TherapeutInnen)
Schriftlich, erforderlichenfalls nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht steht der
Mitteilungspflicht nicht entgegen!
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„Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“
http://www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht/
Formular
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Recht und Pflicht der Eltern UN-Kinderrechtskonvention
zur Pflege und Erziehung u.a. Recht des Kindes auf
des Kindes (Elternrecht) Achtung der Menschenwürde
KindNamRÄG 2013, und freie Entfaltung der
3. Hauptstück ABGB Persönlichkeit
Kinder- und Jugendhilfeträger
greift bei Gefahr für das Kind in die Elternrechte ein
§ 181, 211 ABGB
im Notfall durch Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge der Eltern oder
durch Trennung des Kindes von den Eltern zur Sicherstellung des Kindeswohls
Elternrechte, Kinderrechte und staatlicher Kinderschutz
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Kindeswohlgefährdungen
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• Kinder- und Jugendhilfe MUSS jeder Mitteilung nachgehen
• ALLE Formen von Mitteilungen (mündlich, schriftlich, elektronisch) müssen abgeklärt werden
Mitteilung oder Eigenwahrnehmung einer möglichen
Gefährdung eines Kindes
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Verteilung der gemeldeten/vermuteten Gewaltformen 2014
15% Körperliche Gewalt
29% Psychische Gewalt
2% Sexuelle Gewalt
54% Vernachlässigung
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Herkunft der Gefährdungsmeldungen 2014
28% Polizei
26% Andere
18% Schule/KTH
10% Eigenwahrnehmung/MA 11 intern
8% Anonym
5% Spital/Arzt
5% Selbstmeldung
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Phasen einer Gefährdungsabklärung
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Kind im Mittelpunkt der Betrachtung
i
Kind
Engeres
soziales Umfeld
Entfernteres
soziales Umfeld
Schule/
Beruf
Professionelle
Beziehungen
Freunde/
Bekannte
Familie
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Gefährdungsabklärung als standardisiertes, dokumentiertes Verfahren in der Kinder- und
Jugendhilfe
Vier-Augen-Prinzip
Gespräch mit dem Kind/ Jugendlichen
Elterngespräch
Hausbesuch
Krisenunterbringung falls nötig, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten
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Gefährdungsabklärung Informationssammlung-Analyse-Beurteilung
Gefährdungsmeldung: begründeter Verdacht einer Gefährdung eines Kindes (Wahrnehmungen und Schlussfolgerungen daraus)
Erhebungen zur Feststellung einer tatsächlichen Gefährdung - diese sind auch ohne Zustimmung der Eltern möglich
Sicherheit des Kindes hat Vorrang: klarer Fokus auf mögliche Gefährdungsaspekte im Leben des Kindes – Gegenüberstellung von Risiko- und Schutzfaktoren
Bewertung der Erhebungen - Gefährdungseinschätzung
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Risikofaktoren
Ökonomisch - Armut, Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Obdachlosigkeit,…
Sozial – Isolation, schwieriges Wohnumfeld, schlechter Zugang zu
professioneller Hilfe, schwierige Kooperation mit Schule/KIGA,…
Familiär – Trennung, wenig Verwandte/Freunde, Gewaltbeziehungen,
Beziehungsstörungen/-konflikte,…
Persönliche Faktoren der Eltern – eigene Mangel-/
Gewalterfahrungen, psychische Erkrankungen, Sucht, frühe Elternschaft, Intelligenzminderung, mangelnde Belastbarkeit,..
Faktoren beim Kind – Frühgeburt, Krankheit, körperliche oder geistige
Behinderung, Intelligenzminderung, schwieriges Sozialverhalten/ Verhaltensauffälligkeiten (als Folge des Erziehungsverhaltens der Eltern), …
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Schutzfaktoren Individuell:
Sprachkompetenzen/Ausdrucksfähigkeit, Intelligenz, gute Motorik bzw. Beweglichkeit, offene und freundliche Grundhaltung, Selbstvertrauen, Problemlösungskompetenz, Planungsfähigkeit, Zuversicht, Schwierigkeiten positiv umdeuten können,…
Familie und Umfeld:
Mindestens eine stabile Bezugsperson (Bindung), Identifikationsvorbilder, emotional warmes, wertschätzendes, an den Bedürfnissen und Gefühlen der Kinder orientiertes und wenig konflikthaftes Erziehungsverhalten, seelisch gesunde Eltern, soziale und emotionale Unterstützung außerhalb der Kernfamilie, familiärer Zusammenhalt,…
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Kinderbedürfnisse (vgl. Kindeswohl und Kinderrechte)
Körperliche und seelische Unversehrtheit – Schutz vor Misshandlung
Körperpflege – Babypflege, Sauberkeit
Ernährung – altersgemäß, regelmäßig warme Mahlzeiten,…
Schlafplatz – Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen…
Gesundheitsvorsorge/-versorgung – Krankenversicherung, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen,…
Kleidung – alters-, witterungsentsprechend
Spielmöglichkeiten, Lernanregungen – kindgerecht, altersadäquat
Schutz vor Gefahren – Erkennen und Beseitigung von Gefahrenquellen
Sichere Eltern-Kind-Beziehung – Bindung, Fürsorglichkeit, Feinfühligkeit, Anerkennung,..
Grenzen und Regeln – Nähe-/Distanzverhalten
Alltagsstruktur – angemessene Essens-/Schlafenszeiten, Verlässlichkeit,…
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Erziehungsfähigkeit der Eltern
+ entwicklungsfördernde Aspekte:
• Emotionale Wärme
• Achtung und Respekt
• Kooperation
• Struktur und Verbindlichkeit
• umfassende Förderung
- entwicklungshemmende Aspekte:
• Emotionale Kälte
• Missachtung
• rigides Erziehungsverhalten
• Chaos und Beliebigkeit
• zu wenig/zu viel/zu einseitige Förderung
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Gefahr in Verzug – akute Kindeswohlgefährdung
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Sicherheit und Schutz für das Kind
Deeskalation
tragfähige Lösungen mit den Beteiligten erarbeiten
Entscheidung treffen-
-) wieder nach Hause
-) in Volle Erziehung
Ziel der Krisenversorgung von Kindern und Jugendlichen
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Abschluss einer Gefährdungsabklärung Frage nach den Konsequenzen für das Kind, wenn keine Veränderung eintritt?
Keine Gefährdung (68%)
Abschluss oder Sozialer Dienst
Gefährdung festgestellt Gefährdungsstatement
=konkrete Sorge/n
Gefährdungsabklärung ambulant stationär
Erziehungshilfen ambulant (UdE) – stationär
(VE) (27%) (5%)
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Hilfeplan
Die gemeinsame Hilfeplanung mit der Familie unter Einbeziehung der Kinder, relevanter KooperationspartnerInnen und der Ressourcen aller Beteiligten macht den Anfang der Erziehungshilfe.
Ziel ist immer die Sicherheit des Kindes, sowie die Gewährleistung der individuell angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung und Förderung des Kindes/der Kinder (Kindeswohl/Kinderrechte)
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Wichtige Schritte und Fragen bei der Erarbeitung des Hilfeplanes
Zur Konkretisierung der Gefährdung: Welche Sorgen haben wir? Welche Nachteile/Schäden sind schon entstanden oder entstehen für das Kind, wenn sich nichts ändert?
Zur Erarbeitung konkreter (operationalisierbarer) Ziele: Was funktioniert bereits? Wie wäre der Idealzustand bzw. die erwünschte Zukunft? Woran wäre diese/r für wen merkbar? Was müssen wir sehen, um den Fall schließen zu können?
Zur Planung konkreter Umsetzungsschritte/Hilfen: Wer macht/erledigt was bis wann? Wer kann noch unterstützen? Wer muss noch einbezogen werden?
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Erziehungshilfen (ambulant wie stationär) erfordern IMMER
eine schriftliche Vereinbarung mit den Obsorgeberechtigten oder
eine gerichtliche Verfügung über Antrag des Kinder- und Jugendhilfeträgers
die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit der Familie und allen anderen beteiligten HelferInnen
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Wichtige Grundlagen für die Zusammenarbeit mit KooperationspartnerInnen
Neue Meldepflichten regeln verstärkte gemeinsame Verantwortung für den Kinderschutz
Transparente Kommunikation (für alle Beteiligten) hat große Bedeutung
Blick auf die Kindersicherheit muss Problemsicht UND Ressourcensicht verbinden und immer wieder neu abwägen
Langfristige Betreuungsverläufe sind aktuellen Sichtweisen gegenüberzustellen und zur Prognose weiterer Entwicklungen abzuwägen
„Kindstabilität“ als Überschrift für Aushandlungsprozesse
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Kinderschutz durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
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Fallvignetten
„Milos“ (9a)
„Cynthia“ (11a)
„Kurt und Helene“ (2a und 6Mo)
„Samantha“ (1,5Mo)
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Literaturempfehlungen
• ALLE Friederike: Kindeswohlgefährdung Das Praxishandbuch 2. Auflage Lambertus
• DEEGENER Günther, KÖRNER Wilhelm (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung Ein Handbuch Hogrefe
• DETTENBORN Harry: Kindeswohl und Kindeswille Psychologische und rechtliche Aspekte 3.Auflage Ernst Reinhard Verlag München Basel
• DETTENBORN Harry, WALTER Eginhard: Familienrechtspsychologie Ernst Reinhard Verlag München Basel
• KINDLER Heinz, LILLIG Susanne, BLÜML Herbert, MEYSEN Thomas, WERNER Annegret (Hg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) München Deutsches Jugendinstitut e.V. Online verfügbar unter http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm
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Vielen Dank für Ihr Interesse!