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Kindesmisshandlung und Kinderschutz ... - pac-bvkj.de · Pädiatrie à la carte ... verfügbar nur...

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1 Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz B. Herrmann, Klinikum Kassel Witten, 30.4.2016 14. Pädiatrie à la carte Copyleft Verwendung mit Quellenangabe erlaubt Kindesmisshandlung und Kinderschutz Bernd Herrmann Ärztliche Kinderschutzambulanz & Kinderschutzgruppe Kindesmisshandlung Diagnose wird zu selten gestellt Hohe Dunkelziffer Alle sozialen Schichten betroffen Wiederholungsgefahr groß Tendenz zur Eskalation ! Tod durch schwerste, Tod durch schwerste, unerklärte (!) unerklärte (!) Brustkorbverletzungen Brustkorbverletzungen mit Herzbeuteleinblutung, mit Herzbeuteleinblutung, multiplen Knochenbrüchen multiplen Knochenbrüchen und inneren Blutungen. und inneren Blutungen. Jennifer, 15 Monate. Vermeidbar ?? Ein Fall aus Hamburg… Ein Fall aus Hamburg… o 4-jähriges Mädchen, V.a. sexuellen Missbrauch o Gynäkologe: „Defektes Hymen, mehrfache Vergewaltigung“ => Strafanzeige o Inobhutnahme Kinder o Haft für verdächtigten Vater o Gutachten: unauffälliger Befund! o Haftentlassung, Rückführung der Kinder => „Nur dumm gelaufen“, alles wieder gut? …ein …ein verheerender verheerender Fall Fall aus Hamburg… aus Hamburg… o Kinder: trotz Rückführung anhaltende traumatische Belastungsreaktionen o Mutter: trennt sich wegen anhaltender Zweifel und Misstrauen o Vater: von Großfamilie verstoßen („Schande“), Suizidversuch, stationär Psychiatrie… …überhaupt nichts gut… Lehren 1 Lehren 1 o Gratwanderung zwischen Gratwanderung zwischen Unter Unter- & Überdiagnose & Überdiagnose o Beides Beides : Potenziell : Potenziell verheerende Konsequenzen verheerende Konsequenzen o Angst vor falscher Anschuldigung, Angst vor falscher Anschuldigung, Unsicherheit & Unkenntnis Unsicherheit & Unkenntnis o „Gut gemeint“ schützt nicht „Gut gemeint“ schützt nicht vor fachlicher Insuffizienz vor fachlicher Insuffizienz
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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

Kindesmisshandlung und Kinderschutz

Bernd Herrmann Ärztliche Kinderschutzambulanz & Kinderschutzgruppe

Kindesmisshandlung

Diagnose wird zu selten gestellt

Hohe Dunkelziffer

Alle sozialen Schichten betroffen

Wiederholungsgefahr groß

Tendenz zur Eskalation !

Tod durch schwerste,Tod durch schwerste,

unerklärte (!) unerklärte (!)

BrustkorbverletzungenBrustkorbverletzungen

mit Herzbeuteleinblutung,mit Herzbeuteleinblutung,

multiplen Knochenbrüchenmultiplen Knochenbrüchen und inneren Blutungen.und inneren Blutungen.

Jennifer,

15 Monate.

Vermeidbar ??

Ein Fall aus Hamburg…Ein Fall aus Hamburg…

o 4-jähriges Mädchen, V.a. sexuellen Missbrauch

o Gynäkologe: „Defektes Hymen, mehrfache

Vergewaltigung“ => Strafanzeige

o Inobhutnahme Kinder

o Haft für verdächtigten Vater

o Gutachten: unauffälliger Befund!

o Haftentlassung, Rückführung der Kinder

=> „Nur dumm gelaufen“, alles wieder gut?

…ein …ein verheerender verheerender Fall Fall

aus Hamburg…aus Hamburg…

o Kinder: trotz Rückführung anhaltende traumatische Belastungsreaktionen

o Mutter: trennt sich wegen anhaltender Zweifel und Misstrauen

o Vater: von Großfamilie verstoßen („Schande“), Suizidversuch, stationär Psychiatrie…

…überhaupt nichts gut…

Lehren 1Lehren 1

oo Gratwanderung zwischen Gratwanderung zwischen

UnterUnter-- & Überdiagnose& Überdiagnose

oo BeidesBeides: Potenziell : Potenziell

verheerende Konsequenzenverheerende Konsequenzen

oo Angst vor falscher Anschuldigung, Angst vor falscher Anschuldigung, Unsicherheit & Unkenntnis Unsicherheit & Unkenntnis

oo „Gut gemeint“ schützt nicht „Gut gemeint“ schützt nicht

vor fachlicher Insuffizienzvor fachlicher Insuffizienz

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

LehrenLehren 22

oo Professionelles Handeln = hohe VerantwortungProfessionelles Handeln = hohe Verantwortung

oo Weder Wegschauen noch ÜberreagierenWeder Wegschauen noch Überreagieren

oo Fachlich solide fundiertes Wissen und Kenntnis Fachlich solide fundiertes Wissen und Kenntnis angemessener Handlungspfadeangemessener Handlungspfade

Medizinische Fachkenntnisse = Fundament

Konsultation und Weiterverweisen zulässig!

Rechtssicherheit macht handlungsfähig

Multiprofessionelle Kooperation obligatorisch!

Kinderschutz erfordertKinderschutz erfordert

komplexes Gesamtkonzeptkomplexes Gesamtkonzept

• Primäre Prävention

• Frühe Hilfen

• Frühzeitige & fachgerechte Diagnose

• Multiprofessionelle Intervention

• Therapie der Folgen

• Prävention weiterer Misshandlung

• Primäre Prävention

• Frühe Hilfen

• Frühzeitige & fachgerechte Diagnose

• Multiprofessionelle Intervention

• Therapie der Folgen

• Prävention weiterer Misshandlung

Medizin & Kinderschutz

o Im 1.-3. Lebensjahr hauptsächlich kontaktierte

Berufsgruppe

o Multiple Berührungspunkte in Klinik & Praxis

o Abgestufte Diagnostik & Intervention im Verdachtsfall

o Prävention & Früherkennung

o Kooperationspartner im multiprofessionellen

Kinderschutz

Körperliche

Misshandlung

Körperliche

Misshandlung

Emotionale

Misshandlung

Misshandlung: häufig Mischformen!

Körperliche

Vernachlässigung

Emotionale

Vernachlässigung

Sexueller Missbrauch

MSbP

Medizin & Kinderschutz

o Körperliche Misshandlung :

Grundpfeiler von Verdacht, Diagnostik & Diagnose

o Vernachlässigung:

Differenzierte Rolle in Klinik und Praxis

o Frühe Hilfen:

Potential für Prävention und Früherkennung

o Sexueller Missbrauch:

Selten forensisch, diagnostisch hochspezialisiert,

aber Auftrag einer umfassenden medizinischen Betreuung

Kinderschutz in der Medizin Medizinischer Kinderschutz - Forensische Pädiatrie

Child Abuse Pediatrician

o Alle Bereiche in denen Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit

Verdachtsfällen/manifesten Kindeswohlgefährdungen Kontakt

haben oder dem Vorbeugen..

o Somatisch, psychosozial, Recht, Intervention: Grundkenntnisse für

jeden Kinder medizinisch versorgenden Arzt!

o Differenziertes, anspruchsvolles, auch medizinisch

multiprofessionelles Spezialgebiet Spezialgebiet

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

„Professionelle des Gesundheitssystems haben eine Schlüsselrolle in der Erkennung,

Behandlung und Weitervermittlung von Misshandlungsfällen an die zuständigen Ämter.“

WHO, World Report on Violence and Health, Genf 2002

“Krankheiten, die auf Kindesmiss-

handlungen zurückgeführt werden

können, stellen einen signifikanten

Anteil der weltweiten Gesundheits-

belastung dar.”

WHO 2002: Daten aus den USA

o 3.3 Mio Meldungen

o 695.000 bestätigt

o 78 % Vernachlässigung

o 17 % Körperliche Misshandlung

o 9,2% Sexueller Missbrauch

o 7,5% Seelische Misshandlung

o 1537 Todesfälle: 33% VN, 23% KM

Child Maltreatment 2010. US Department of Health & Human Services

National Child Abuse and Neglect Data Survey; www.acf.hhs.gov/programs/cb

Neuere Entwicklungen Deutschland

oo Kasseler Kasseler DGfPIDGfPI Fortbildung für Mediziner Fortbildung für Mediziner seit seit 20032003: ca. 1250 Teilnehmer bis 2015: ca. 1250 Teilnehmer bis 2015

oo Erstes deutsches medizinisches Erstes deutsches medizinisches Handbuch Handbuch 20082008, 2.Aufl. , 2.Aufl. 20102010, 3.Aufl. , 3.Aufl. 20162016

oo Zunehmende Präsenz in Fachzeitschriften Zunehmende Präsenz in Fachzeitschriften & auf Kongressen ab & auf Kongressen ab 20082008

1515

DGSPJ +DGKJ

+DGKCh

Erste fachübergreifende Leitlinie medizinischer Kinderschutz 2008 Erste fachübergreifende Leitlinie medizinischer Kinderschutz 2008

2013 abgelaufen; derzeit in Revision;

verfügbar nur noch unter kindesmisshandlung.de

1717

Geplant für Ende 2017

AG KiMAG KiM Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft

Kinderschutz in der MedizinKinderschutz in der Medizin

Gründung 17.5.08 in Kassel Mitgliedergesellschaft, Fachgesell- Schaft für medizinischen Kinderschutz

Infos: ag-kim.de

Kommission Kinderschutz

der DAKJ – Deutsche Akademie

für Kinder- und Jugendmedizin

Gründung 17.5.08 in Kassel

Beauftragte der Fachgesellschaften der DGKJ, DGSPJ, DGKCh, DGKJP, BVKJD

Infos: dakj.de

2008

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

Zweck der AG KiMZweck der AG KiM

„„……diedie praktischpraktisch--ärztlicheärztliche undund wissenschaftlichewissenschaftliche ArbeitArbeit aufauf demdem GebietGebiet derder ErkennungErkennung undund VerhinderungVerhinderung vonvon GewaltGewalt undund VernachlässigungVernachlässigung anan KindernKindern undund JugendlichenJugendlichen zuzu fördernfördern undund diedie EinrichtungenEinrichtungen vonvon geeignetengeeigneten InterventionsInterventions--modellenmodellen anan KlinikenKliniken undund inin ArztpraxenArztpraxen zuzu unterstützenunterstützen..““

1919

AG KiM AG Kinderschutz in der Medizin

•• MitgliederMitglieder: :

2008: 2008: 2323, , 20162016: : 260260

•• 7 Jahrestagungen7 Jahrestagungen seit seit 20092009

•• MitausrichterMitausrichter Kasseler TagungKasseler Tagung

•• DGKJ JahrestagungenDGKJ Jahrestagungen: Symposien seit : Symposien seit 20092009

•• DGKJDGKJ--KonventsmitgliedKonventsmitglied seit seit 20122012: : FachgesellschaftFachgesellschaft!!

•• KinderschutzKinderschutz--LeitfadenLeitfaden 20102010--20152015 mit DAKJmit DAKJ

•• MusterMuster-- KooperationsvereinbarungKooperationsvereinbarung JugendamtJugendamt 20122012

•• Initiierung Initiierung OPS Kinderschutz OPS Kinderschutz 20132013

•• ca. 110 ca. 110 Kinderschutzgruppen Kinderschutzgruppen Stand Stand 20142014

•• Konzept Prävention von Missbrauch in Kliniken Konzept Prävention von Missbrauch in Kliniken 20142014

•• AWMF S3+ Leitlinie AWMF S3+ Leitlinie 20152015--20172017

2020

20162016

Aus AG KiM wird DG KiM!Aus AG KiM wird DG KiM!

Deutsche Gesellschaft Deutsche Gesellschaft

für Kinderschutz in der Medizinfür Kinderschutz in der Medizin

2121

Kinderschutzgruppen in

(Kinder-) Kliniken

Aktuelle Version vom Januar 2015, Version 1.5

Erhältlich: dakj.de, ag-kim.de

o „Dran denken“, Vorstellbarkeit

o Aus- und Fortbildung

o Rationale diagnostische Strategie

o Rechtssicherheit („Schweigepflicht“ ?!)

o Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft

o Soziale Kompetenz

o Strukturiertes, verbindliches Vorgehen!

Kindesmisshandlung Diagnose & „Management“

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

Kindesmisshandlung

§ Rechtslage §

Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB ist im Sinne einer Rechtsgüterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen. Der § 34 StGB erlaubt diese Abwägung im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes, wenn Sie gründlich und gewissenhaft erfolgt. Eine Verpflichtung zur Anzeige entsprechend dem § 138 StGB besteht nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht*.

*…ethisch aber eine Garantenstellung!

oo BefugnisnormBefugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das JugendamtInformationsweitergabe an das Jugendamt

oo Abgestuftes VorgehenAbgestuftes Vorgehen

Seit 1.1.2012: Seit 1.1.2012: Das neue BundeskinderschutzgesetzDas neue Bundeskinderschutzgesetz

Güterabwägung: Güterabwägung:

Ethisches DilemmaEthisches Dilemma

Recht des Kindes auf Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit:körperliche und seelische Unversehrtheit: Verpflichtung des Staates, dieses Recht zu schützenVerpflichtung des Staates, dieses Recht zu schützen

Recht des Kindes, möglichst in Recht des Kindes, möglichst in Herkunftsfamilie aufzuwachsen: Herkunftsfamilie aufzuwachsen: Verpflichtung des Staates, Eltern dabei zu unterstützenVerpflichtung des Staates, Eltern dabei zu unterstützen

Recht des Kindes auf Recht des Kindes auf Sicherung seiner Ansprüche:Sicherung seiner Ansprüche: auf Förderung und auf Förderung und Bildung; u.U. gegenüber Eltern (Rentenansprüche)Bildung; u.U. gegenüber Eltern (Rentenansprüche)

nach Thyen

Güterabwägung: Güterabwägung:

Ethisches DilemmaEthisches Dilemma

Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft:Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft: Keine Toleranz von Gewalt gegen Kinder, Keine Toleranz von Gewalt gegen Kinder, Kinder mit gleichen Rechten wie ErwachsenenKinder mit gleichen Rechten wie Erwachsenen

Recht der oft selbst jungen Eltern: Recht der oft selbst jungen Eltern: psychologische Hilfe und Therapie zu erhaltenpsychologische Hilfe und Therapie zu erhalten

ÖffentlichesÖffentliches Interesse an Prävention:Interesse an Prävention: Verhütung weiterer Gewalt am Opfer & weiteren Verhütung weiterer Gewalt am Opfer & weiteren Kindern der Familie; allgemeine GewaltpräventionKindern der Familie; allgemeine Gewaltprävention

nach Thyen

Keine Überforderung!

Die Lösung heißt im Team

arbeiten - und das Team im

medizinischen Kinderschutz

heißt Kinderschutzgruppe!!

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

Medizinischer Kinderschutz Forensische Pädiatrie – Child Abuse Pediatrician

Auch innermedizinisch multiprofessionell:

Pädiatrie, Sozialpädiatrie, Kinderchirurgie, Kinder-

Jugendpsychiatrie, Kinderradiologie, Kinder-/

Jugendgynäkologie, Rechtsmedizin, Gynäkologie,

Augenheilkunde…

…und unterschiedliche Arbeitsfelder:

Niedergelassene, Kliniker, ÖGD,

rechtsmedizinische Institute…

Das Mantra des Kinderschutzes: Das Mantra des Kinderschutzes:

Multiprofessionelle KooperationMultiprofessionelle Kooperation

Sozialdienst

Innermedizinische Innermedizinische

multidisziplinäre Kooperationmultidisziplinäre Kooperation

(Kinder-) Radiologie Kinderpsychologie

(Kinder-/Jugend-)

Gynäkologie

Augenklinik

Neurochirurgie

Hautklinik

Labor

Rechtsmedizin

Kinder- u.

Jugend-

Psychiatrie

Pflege

Kliniken für

Kinder und

Jugendmedizin Neuropädiatrie

Kinderchirurgie

o Überlegtes, koordiniertes Vorgehen

o Multiprofessionelle Herangehensweise

o Entlastung des Einzelnen

o Rasche und bessere Abklärung

verbesserte Kommunikation

klar strukturierte Abläufe

klare Zuständigkeiten

strukturierte Dokumentation

Kinderschutzgruppen in Kliniken für Kinder-/Jugendmedizin

Aktuelle Version vom Januar 2015, Version 1.5

Erhältlich: dakj.de, ag-kim.de – update 2016 geplant!

„Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungs-

bereich aller Institutionen und Fachpersonen, die beruflich

mit Kindern zu tun haben. In Kinderkliniken soll er integrierter Teil des Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein.

...

Zu diesem Zweck soll es als fachlichen Standard an jeder Kinder- und Jugendklinik ein den lokalen Strukturen angepasstes

Vorgehen in Verdachtsfällen geben. Dieses umfasst eine

strukturierte, verbindliche Leitlinie mit entsprechender Diagnostik und Dokumentation und die Etablierung einer Kinderschutz-

gruppe, die von der Klinikleitung mit den nötigen Kapazitäten und

Kompetenzen versehen wird..“

Empfehlungen für Kinderschutz an Kliniken,

AG KiM/DAKJ 2010, S. 3

DAKJ Praxisleitfaden 2013 DAKJ Praxisleitfaden 2013

Niedergelassene PädiaterNiedergelassene Pädiater

Gewaltleitfaden Gewaltleitfaden NRW NRW 2011 2011 ––BVKJ, TK et al.BVKJ, TK et al.

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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz

B. Herrmann, Klinikum Kassel

Witten, 30.4.2016

14. Pädiatrie à la carte

Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt

Fallmanagement in der KA-Praxis

lokale Kinderschutz-Infrastruktur

Arzt-Patient-Beziehung

Dokumentation

akute Intervention oder Beobachtung; Klinik? Praxis-Warnsystem bei Noncompliance

Konsultation Rechtsmedizin, Kinderschutzmediziner

Konsultation Jugendhilfe, Familiengericht, Beratungs-stellen: Helferkonferenz

Anbindung an Beratungsstellen, Jugendamt

Verlaufskontrollem

Therapie?

Kooperation/SchnittstellenKooperation/Schnittstellen

FachkenntnisseFachkenntnisse (Leitlinie, Fachbuch, Kasseler Fortbildung)(Leitlinie, Fachbuch, Kasseler Fortbildung)

StrukturiertesStrukturiertes VorgehenVorgehen (AG KiM/DAKJ/BVKJ/TK(AG KiM/DAKJ/BVKJ/TK--Leitfaden)Leitfaden)

KinderschutzgruppeKinderschutzgruppe (Verantwortung verteilen, Entlastung)(Verantwortung verteilen, Entlastung)

Multiprofessionell agieren Multiprofessionell agieren (Netzwerk & Kooperationspartner kennen)(Netzwerk & Kooperationspartner kennen)

AG KiM Mitglied werden!AG KiM Mitglied werden!

Tagungshinweis

Themen u.a.:

Praktischer medizinischer

Kinderschutz, Kooperation

mit der Jugendhilfe

Infos unter ag-kim.de

Infos: dgfpi.de

kindesmisshandlung.de

13. Internationale Kasseler Fortbildung Medizinische Diagnostik bei Kindesmisshandlung

17.-18.März 2017

Kooperationspartner:

DGfPI Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung

&


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