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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz
B. Herrmann, Klinikum Kassel
Witten, 30.4.2016
14. Pädiatrie à la carte
Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt
Kindesmisshandlung und Kinderschutz
Bernd Herrmann Ärztliche Kinderschutzambulanz & Kinderschutzgruppe
Kindesmisshandlung
Diagnose wird zu selten gestellt
Hohe Dunkelziffer
Alle sozialen Schichten betroffen
Wiederholungsgefahr groß
Tendenz zur Eskalation !
Tod durch schwerste,Tod durch schwerste,
unerklärte (!) unerklärte (!)
BrustkorbverletzungenBrustkorbverletzungen
mit Herzbeuteleinblutung,mit Herzbeuteleinblutung,
multiplen Knochenbrüchenmultiplen Knochenbrüchen und inneren Blutungen.und inneren Blutungen.
Jennifer,
15 Monate.
Vermeidbar ??
Ein Fall aus Hamburg…Ein Fall aus Hamburg…
o 4-jähriges Mädchen, V.a. sexuellen Missbrauch
o Gynäkologe: „Defektes Hymen, mehrfache
Vergewaltigung“ => Strafanzeige
o Inobhutnahme Kinder
o Haft für verdächtigten Vater
o Gutachten: unauffälliger Befund!
o Haftentlassung, Rückführung der Kinder
=> „Nur dumm gelaufen“, alles wieder gut?
…ein …ein verheerender verheerender Fall Fall
aus Hamburg…aus Hamburg…
o Kinder: trotz Rückführung anhaltende traumatische Belastungsreaktionen
o Mutter: trennt sich wegen anhaltender Zweifel und Misstrauen
o Vater: von Großfamilie verstoßen („Schande“), Suizidversuch, stationär Psychiatrie…
…überhaupt nichts gut…
Lehren 1Lehren 1
oo Gratwanderung zwischen Gratwanderung zwischen
UnterUnter-- & Überdiagnose& Überdiagnose
oo BeidesBeides: Potenziell : Potenziell
verheerende Konsequenzenverheerende Konsequenzen
oo Angst vor falscher Anschuldigung, Angst vor falscher Anschuldigung, Unsicherheit & Unkenntnis Unsicherheit & Unkenntnis
oo „Gut gemeint“ schützt nicht „Gut gemeint“ schützt nicht
vor fachlicher Insuffizienzvor fachlicher Insuffizienz
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LehrenLehren 22
oo Professionelles Handeln = hohe VerantwortungProfessionelles Handeln = hohe Verantwortung
oo Weder Wegschauen noch ÜberreagierenWeder Wegschauen noch Überreagieren
oo Fachlich solide fundiertes Wissen und Kenntnis Fachlich solide fundiertes Wissen und Kenntnis angemessener Handlungspfadeangemessener Handlungspfade
Medizinische Fachkenntnisse = Fundament
Konsultation und Weiterverweisen zulässig!
Rechtssicherheit macht handlungsfähig
Multiprofessionelle Kooperation obligatorisch!
Kinderschutz erfordertKinderschutz erfordert
komplexes Gesamtkonzeptkomplexes Gesamtkonzept
• Primäre Prävention
• Frühe Hilfen
• Frühzeitige & fachgerechte Diagnose
• Multiprofessionelle Intervention
• Therapie der Folgen
• Prävention weiterer Misshandlung
• Primäre Prävention
• Frühe Hilfen
• Frühzeitige & fachgerechte Diagnose
• Multiprofessionelle Intervention
• Therapie der Folgen
• Prävention weiterer Misshandlung
Medizin & Kinderschutz
o Im 1.-3. Lebensjahr hauptsächlich kontaktierte
Berufsgruppe
o Multiple Berührungspunkte in Klinik & Praxis
o Abgestufte Diagnostik & Intervention im Verdachtsfall
o Prävention & Früherkennung
o Kooperationspartner im multiprofessionellen
Kinderschutz
Körperliche
Misshandlung
Körperliche
Misshandlung
Emotionale
Misshandlung
Misshandlung: häufig Mischformen!
Körperliche
Vernachlässigung
Emotionale
Vernachlässigung
Sexueller Missbrauch
MSbP
Medizin & Kinderschutz
o Körperliche Misshandlung :
Grundpfeiler von Verdacht, Diagnostik & Diagnose
o Vernachlässigung:
Differenzierte Rolle in Klinik und Praxis
o Frühe Hilfen:
Potential für Prävention und Früherkennung
o Sexueller Missbrauch:
Selten forensisch, diagnostisch hochspezialisiert,
aber Auftrag einer umfassenden medizinischen Betreuung
Kinderschutz in der Medizin Medizinischer Kinderschutz - Forensische Pädiatrie
Child Abuse Pediatrician
o Alle Bereiche in denen Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit
Verdachtsfällen/manifesten Kindeswohlgefährdungen Kontakt
haben oder dem Vorbeugen..
o Somatisch, psychosozial, Recht, Intervention: Grundkenntnisse für
jeden Kinder medizinisch versorgenden Arzt!
o Differenziertes, anspruchsvolles, auch medizinisch
multiprofessionelles Spezialgebiet Spezialgebiet
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„Professionelle des Gesundheitssystems haben eine Schlüsselrolle in der Erkennung,
Behandlung und Weitervermittlung von Misshandlungsfällen an die zuständigen Ämter.“
WHO, World Report on Violence and Health, Genf 2002
“Krankheiten, die auf Kindesmiss-
handlungen zurückgeführt werden
können, stellen einen signifikanten
Anteil der weltweiten Gesundheits-
belastung dar.”
WHO 2002: Daten aus den USA
o 3.3 Mio Meldungen
o 695.000 bestätigt
o 78 % Vernachlässigung
o 17 % Körperliche Misshandlung
o 9,2% Sexueller Missbrauch
o 7,5% Seelische Misshandlung
o 1537 Todesfälle: 33% VN, 23% KM
Child Maltreatment 2010. US Department of Health & Human Services
National Child Abuse and Neglect Data Survey; www.acf.hhs.gov/programs/cb
Neuere Entwicklungen Deutschland
oo Kasseler Kasseler DGfPIDGfPI Fortbildung für Mediziner Fortbildung für Mediziner seit seit 20032003: ca. 1250 Teilnehmer bis 2015: ca. 1250 Teilnehmer bis 2015
oo Erstes deutsches medizinisches Erstes deutsches medizinisches Handbuch Handbuch 20082008, 2.Aufl. , 2.Aufl. 20102010, 3.Aufl. , 3.Aufl. 20162016
oo Zunehmende Präsenz in Fachzeitschriften Zunehmende Präsenz in Fachzeitschriften & auf Kongressen ab & auf Kongressen ab 20082008
1515
DGSPJ +DGKJ
+DGKCh
Erste fachübergreifende Leitlinie medizinischer Kinderschutz 2008 Erste fachübergreifende Leitlinie medizinischer Kinderschutz 2008
2013 abgelaufen; derzeit in Revision;
verfügbar nur noch unter kindesmisshandlung.de
1717
Geplant für Ende 2017
AG KiMAG KiM Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft
Kinderschutz in der MedizinKinderschutz in der Medizin
Gründung 17.5.08 in Kassel Mitgliedergesellschaft, Fachgesell- Schaft für medizinischen Kinderschutz
Infos: ag-kim.de
Kommission Kinderschutz
der DAKJ – Deutsche Akademie
für Kinder- und Jugendmedizin
Gründung 17.5.08 in Kassel
Beauftragte der Fachgesellschaften der DGKJ, DGSPJ, DGKCh, DGKJP, BVKJD
Infos: dakj.de
2008
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Zweck der AG KiMZweck der AG KiM
„„……diedie praktischpraktisch--ärztlicheärztliche undund wissenschaftlichewissenschaftliche ArbeitArbeit aufauf demdem GebietGebiet derder ErkennungErkennung undund VerhinderungVerhinderung vonvon GewaltGewalt undund VernachlässigungVernachlässigung anan KindernKindern undund JugendlichenJugendlichen zuzu fördernfördern undund diedie EinrichtungenEinrichtungen vonvon geeignetengeeigneten InterventionsInterventions--modellenmodellen anan KlinikenKliniken undund inin ArztpraxenArztpraxen zuzu unterstützenunterstützen..““
1919
AG KiM AG Kinderschutz in der Medizin
•• MitgliederMitglieder: :
2008: 2008: 2323, , 20162016: : 260260
•• 7 Jahrestagungen7 Jahrestagungen seit seit 20092009
•• MitausrichterMitausrichter Kasseler TagungKasseler Tagung
•• DGKJ JahrestagungenDGKJ Jahrestagungen: Symposien seit : Symposien seit 20092009
•• DGKJDGKJ--KonventsmitgliedKonventsmitglied seit seit 20122012: : FachgesellschaftFachgesellschaft!!
•• KinderschutzKinderschutz--LeitfadenLeitfaden 20102010--20152015 mit DAKJmit DAKJ
•• MusterMuster-- KooperationsvereinbarungKooperationsvereinbarung JugendamtJugendamt 20122012
•• Initiierung Initiierung OPS Kinderschutz OPS Kinderschutz 20132013
•• ca. 110 ca. 110 Kinderschutzgruppen Kinderschutzgruppen Stand Stand 20142014
•• Konzept Prävention von Missbrauch in Kliniken Konzept Prävention von Missbrauch in Kliniken 20142014
•• AWMF S3+ Leitlinie AWMF S3+ Leitlinie 20152015--20172017
2020
20162016
Aus AG KiM wird DG KiM!Aus AG KiM wird DG KiM!
Deutsche Gesellschaft Deutsche Gesellschaft
für Kinderschutz in der Medizinfür Kinderschutz in der Medizin
2121
Kinderschutzgruppen in
(Kinder-) Kliniken
Aktuelle Version vom Januar 2015, Version 1.5
Erhältlich: dakj.de, ag-kim.de
o „Dran denken“, Vorstellbarkeit
o Aus- und Fortbildung
o Rationale diagnostische Strategie
o Rechtssicherheit („Schweigepflicht“ ?!)
o Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
o Soziale Kompetenz
o Strukturiertes, verbindliches Vorgehen!
Kindesmisshandlung Diagnose & „Management“
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Kindesmisshandlung
§ Rechtslage §
Das Rechtsgebot der ärztlichen Schweigepflicht nach §203 StGB ist im Sinne einer Rechtsgüterabwägung gegenüber dem gefährdeten Kindeswohl abzuwägen. Der § 34 StGB erlaubt diese Abwägung im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes, wenn Sie gründlich und gewissenhaft erfolgt. Eine Verpflichtung zur Anzeige entsprechend dem § 138 StGB besteht nicht, der Arzt hat ein Zeugnisverweigerungsrecht*.
*…ethisch aber eine Garantenstellung!
oo BefugnisnormBefugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das JugendamtInformationsweitergabe an das Jugendamt
oo Abgestuftes VorgehenAbgestuftes Vorgehen
Seit 1.1.2012: Seit 1.1.2012: Das neue BundeskinderschutzgesetzDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Güterabwägung: Güterabwägung:
Ethisches DilemmaEthisches Dilemma
Recht des Kindes auf Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit:körperliche und seelische Unversehrtheit: Verpflichtung des Staates, dieses Recht zu schützenVerpflichtung des Staates, dieses Recht zu schützen
Recht des Kindes, möglichst in Recht des Kindes, möglichst in Herkunftsfamilie aufzuwachsen: Herkunftsfamilie aufzuwachsen: Verpflichtung des Staates, Eltern dabei zu unterstützenVerpflichtung des Staates, Eltern dabei zu unterstützen
Recht des Kindes auf Recht des Kindes auf Sicherung seiner Ansprüche:Sicherung seiner Ansprüche: auf Förderung und auf Förderung und Bildung; u.U. gegenüber Eltern (Rentenansprüche)Bildung; u.U. gegenüber Eltern (Rentenansprüche)
nach Thyen
Güterabwägung: Güterabwägung:
Ethisches DilemmaEthisches Dilemma
Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft:Rechtsbedürfnisse der Gesellschaft: Keine Toleranz von Gewalt gegen Kinder, Keine Toleranz von Gewalt gegen Kinder, Kinder mit gleichen Rechten wie ErwachsenenKinder mit gleichen Rechten wie Erwachsenen
Recht der oft selbst jungen Eltern: Recht der oft selbst jungen Eltern: psychologische Hilfe und Therapie zu erhaltenpsychologische Hilfe und Therapie zu erhalten
ÖffentlichesÖffentliches Interesse an Prävention:Interesse an Prävention: Verhütung weiterer Gewalt am Opfer & weiteren Verhütung weiterer Gewalt am Opfer & weiteren Kindern der Familie; allgemeine GewaltpräventionKindern der Familie; allgemeine Gewaltprävention
nach Thyen
Keine Überforderung!
Die Lösung heißt im Team
arbeiten - und das Team im
medizinischen Kinderschutz
heißt Kinderschutzgruppe!!
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Medizinischer Kinderschutz Forensische Pädiatrie – Child Abuse Pediatrician
Auch innermedizinisch multiprofessionell:
Pädiatrie, Sozialpädiatrie, Kinderchirurgie, Kinder-
Jugendpsychiatrie, Kinderradiologie, Kinder-/
Jugendgynäkologie, Rechtsmedizin, Gynäkologie,
Augenheilkunde…
…und unterschiedliche Arbeitsfelder:
Niedergelassene, Kliniker, ÖGD,
rechtsmedizinische Institute…
Das Mantra des Kinderschutzes: Das Mantra des Kinderschutzes:
Multiprofessionelle KooperationMultiprofessionelle Kooperation
Sozialdienst
Innermedizinische Innermedizinische
multidisziplinäre Kooperationmultidisziplinäre Kooperation
(Kinder-) Radiologie Kinderpsychologie
(Kinder-/Jugend-)
Gynäkologie
Augenklinik
Neurochirurgie
Hautklinik
Labor
Rechtsmedizin
Kinder- u.
Jugend-
Psychiatrie
Pflege
Kliniken für
Kinder und
Jugendmedizin Neuropädiatrie
Kinderchirurgie
o Überlegtes, koordiniertes Vorgehen
o Multiprofessionelle Herangehensweise
o Entlastung des Einzelnen
o Rasche und bessere Abklärung
verbesserte Kommunikation
klar strukturierte Abläufe
klare Zuständigkeiten
strukturierte Dokumentation
Kinderschutzgruppen in Kliniken für Kinder-/Jugendmedizin
Aktuelle Version vom Januar 2015, Version 1.5
Erhältlich: dakj.de, ag-kim.de – update 2016 geplant!
„Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungs-
bereich aller Institutionen und Fachpersonen, die beruflich
mit Kindern zu tun haben. In Kinderkliniken soll er integrierter Teil des Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein.
...
Zu diesem Zweck soll es als fachlichen Standard an jeder Kinder- und Jugendklinik ein den lokalen Strukturen angepasstes
Vorgehen in Verdachtsfällen geben. Dieses umfasst eine
strukturierte, verbindliche Leitlinie mit entsprechender Diagnostik und Dokumentation und die Etablierung einer Kinderschutz-
gruppe, die von der Klinikleitung mit den nötigen Kapazitäten und
Kompetenzen versehen wird..“
Empfehlungen für Kinderschutz an Kliniken,
AG KiM/DAKJ 2010, S. 3
DAKJ Praxisleitfaden 2013 DAKJ Praxisleitfaden 2013
Niedergelassene PädiaterNiedergelassene Pädiater
Gewaltleitfaden Gewaltleitfaden NRW NRW 2011 2011 ––BVKJ, TK et al.BVKJ, TK et al.
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Vortrag Kindesmisshandlung und Kinderschutz
B. Herrmann, Klinikum Kassel
Witten, 30.4.2016
14. Pädiatrie à la carte
Copyleft – Verwendung mit Quellenangabe erlaubt
Fallmanagement in der KA-Praxis
lokale Kinderschutz-Infrastruktur
Arzt-Patient-Beziehung
Dokumentation
akute Intervention oder Beobachtung; Klinik? Praxis-Warnsystem bei Noncompliance
Konsultation Rechtsmedizin, Kinderschutzmediziner
Konsultation Jugendhilfe, Familiengericht, Beratungs-stellen: Helferkonferenz
Anbindung an Beratungsstellen, Jugendamt
Verlaufskontrollem
Therapie?
Kooperation/SchnittstellenKooperation/Schnittstellen
FachkenntnisseFachkenntnisse (Leitlinie, Fachbuch, Kasseler Fortbildung)(Leitlinie, Fachbuch, Kasseler Fortbildung)
StrukturiertesStrukturiertes VorgehenVorgehen (AG KiM/DAKJ/BVKJ/TK(AG KiM/DAKJ/BVKJ/TK--Leitfaden)Leitfaden)
KinderschutzgruppeKinderschutzgruppe (Verantwortung verteilen, Entlastung)(Verantwortung verteilen, Entlastung)
Multiprofessionell agieren Multiprofessionell agieren (Netzwerk & Kooperationspartner kennen)(Netzwerk & Kooperationspartner kennen)
AG KiM Mitglied werden!AG KiM Mitglied werden!
Tagungshinweis
Themen u.a.:
Praktischer medizinischer
Kinderschutz, Kooperation
mit der Jugendhilfe
Infos unter ag-kim.de
Infos: dgfpi.de
kindesmisshandlung.de
13. Internationale Kasseler Fortbildung Medizinische Diagnostik bei Kindesmisshandlung
17.-18.März 2017
Kooperationspartner:
DGfPI Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung
&