+ All Categories
Home > Documents > KB_01_13

KB_01_13

Date post: 10-Mar-2016
Category:
Upload: steuerberaterkammer-des-freistaates-sachsen
View: 221 times
Download: 3 times
Share this document with a friend
Description:
Mitgliedermagazin der Steuerbaraterkammer Sachsen
24
1/2013 www.sbk-sachsen.de Verschwiegen- heitspflicht Wann Sie besser keine Auskünfte erteilen! Seminare und Workshops 16.05.2013 Neues Zeitmanagement-Seminar Neues aus Sachsen 11.07.2013 Kammer- versammlung in Chemnitz Aus- und Fortbildung 09.07.2013 Azubis finden mit genialsozial
Transcript
Page 1: KB_01_13

1/2013

www.sbk-sachsen.de

Verschwiegen-heitspflicht

Wann Sie besser keine Auskünfte erteilen!

Seminare und Workshops16.05.2013 Neues Zeitmanagement-Seminar

Neues aus Sachsen11.07.2013 Kammer-versammlung in Chemnitz

Aus- und Fortbildung09.07.2013 Azubis finden mit genialsozial

Page 2: KB_01_13

Inhalt

04 Titel: Verschwiegenheitspflicht – Wann Sie besser keine Auskünfte erteilen!

06 Neues aus Sachsen

• Tätigkeitsbericht – Termine Präsidentin/Vorstand und Mitglieder

• Neu: Mitteilungspflicht der E-Mail-Adresse

• Kooperation mit HWK Leipzig

• Handwerker besser beraten

• Laufbegeisterte Steuerberater gesucht

• Internetforum schließt

• Protokoll vom SMF-Jahresgespräch

• Geheimagent auf der Kammerversammlung zu Gast

• Vorgestellt: Andreas Hillner – Geschäftsführer

• Imagestudie über Sachsens Steuerberater

• Mitgliederlogo für Kammermitglieder

11 Neues aus dem Versorgungswerk

• Das Steuerberaterversorgungswerk Sachsen informiert

13 Seminare und Workshops

• Vorschau: Praxisworkshop – Ausbildung erfolgreich gestalten

• Stressfrei durch den Alltag – neues Zeitmanagement-Seminar

• Ute Haß: Zeit kann man geben, aber nicht sparen!

14 Aus- und Fortbildung

• Sozialer Tag – Berufsnachwuchs finden und spenden

• Schüler begeistern mit genialsozial

• Neue Steuerberater bestellt

• Auszubildende gewinnen am Boys‘Day

• Steuerberaterprüfung 2012 abgeschlossen und Anmeldung für 2013

• Ergebnisse der Steuerfachangestellten-Abschlussprüfung Winter 2012/13

• Umfrage zum Verbleib im Beruf

• Steuerfachwirtprüfung 2012/13

19 Berufsrecht

• Verhaltensbedingte Kündigung

• Keine außergerichtliche Vertretungsbefugnis

• Prüfungspflicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen

• Entbindung von Verschwiegenheitspflicht (nur) durch Insolvenzverwalter

• Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruches

• Keine Vertretungsbefugnis in Kindergeldangelegenheiten

20 Neues aus Berlin

• Irreführendes Datenbankangebot

• Hinweise zur Betriebsprüfung in der Kanzlei

• Weitere Mitteilungen im Internet

21 Aktuelles

• Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum

• Neuerscheinungen

Page 3: KB_01_13

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Page 4: KB_01_13

4

Titel

Verschwiegen-heitspflicht Wann Sie besser keine Auskünfte erteilen!

Page 5: KB_01_13

5

Titel

Page 6: KB_01_13

6

DATum TäTigkeiTSBerichT TeilNehmer OrT

Termine der Präsidentin und des Vorstands

10.01.2013 Sitzung Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht Leipzig

10.01.2013 Klausurenverbund „Steuerfachangestellte/-r“ – Revisionsausschusssitzung StB Silke Lachmann Hannover

18.01.2013 Neujahrsempfang des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V. StB Steffi Müller, StB Gabriele

Borczyk, StB Holger KunadtDresden

22.01.2013 Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Dresden

23.01.2013 Steuerberatung 2020 – Workshop „Wettbewerb um die besten Köpfe“StB Steffi Müller, StB Holger Kunadt,

StB Hendrik SebastianBerlin

25.01.2013 Gespräch der Präsidenten der Steuerberaterkammern StB Steffi Müller Berlin

13.02.2013Steuerpolitik für das Handwerk – Unterzeichnung Kooperationsvertrag mit der HWK Leipzig

StB Steffi Müller Leipzig

20.02.2013 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Leipzig

25.02.2013 Sitzung Ausschuss Seminarwesen Leipzig

27.02.2013Gemeinsame Sitzung der Präsidenten mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder

StB Steffi Müller Berlin

27.02.2013 Jahresempfang der Handwerkskammer Chemnitz StB Dr. Andreas Zönnchen Chemnitz

27.02.2013 Klausurenverbund „Steuerfachangestellte/-r“ – ErfahrungsaustauschStB Silke Lachmann,

StB Gisela JahnHannover

28.02.2013 147. Vorstandssitzung Leipzig

08.03.2013 Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Bischofswerda

09.03.2013 Bestellung der neuen Steuerberater Rammenau

14.03.2013 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Leipzig

18.-19.03.2013 87. BundeskammerversammlungStB Steffi Müller, StB Gabriele

Borczyk, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Holger Kunadt

Berlin

Termine, die im Auftrag des Vorstands durch kammermitglieder wahrgenommen wurden

18.-20.01.2013 KarriereStart 2013StB Daniela Strauß, StFA Franziska

Beer, Christian Porth (Auszubildender), Sandra Kober (Auszubildende)

Dresden

23.01.2013 Vortrag zur elektronischen Betriebsprüfung bei der IHK Chemnitz StB Olaf Ludwig Freiberg

30.01.2013 Vorstellung des Berufs Steuerfachangestellte/-r vor Schülern in der RAK Sachsen StB Daniela Strauß Dresden

12.02.2013 Vortrag zum Sepa-Lastschriftverfahren bei der HWK Leipzig StB Kay-Uwe Sachse Leipzig

27.02.2013 „Beratungstag Steuern“ bei der HWK Leipzig StB Tina Bernhardt Leipzig

05.03.2013 „Berufs- und Studienorientierung für Gymnasiasten“ StB Sigrid Rennert Leipzig

20.03.2013 Vortrag zur E-Bilanz bei der HWK Leipzig StB Kay-Uwe Sachse Leipzig

Neues aus SachsenTÄTIGKEITSBERICHT | GEHEIMAGENT AUF KAMMERVERSAMMLUNG

Page 7: KB_01_13

7

DeutschersteuerberaterKongress 2013

dresden 13. und 14. Mai 2013

Sta ndpunk te. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

BstBK-Präsident dr. Horst Vinken Bundesfinanzminister dr. Wolfgang schäubleGeorg Fahrenschon, Präsident des deutschen sparkassen- und Giroverbandes e. V.

a r b eit Sk reiSe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Brennpunkt Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften (strahl, Köln / seitz, stuttgart) Betriebsstättenprobleme im Mittelstand (reimer, Heidelberg) Mittelstandsfinanzierung: auswirkungen von Basel iii auf unternehmen

und steuerberater (Bormann, Berlin)

Foren und work Shop S. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

aktuelles Bilanzsteuerrecht (Günkel, düsseldorf) strategien und Fallstricke im einspruchsverfahren und im Finanzgerichtsprozess (Mack, Köln) Forum junger steuerberater:

Honorarmanagement in der steuerberaterkanzlei (Hamatschek, Hoffenheim) Fit für die Kanzleiführung (nagel, Hannover)

umsatzsteuer (Küffner, München) sanierungssteuerrecht (eilers, Köln) Workshop Zölle und Verbrauchsteuern (Wolffgang, Münster / Möhlenkamp, düsseldorf) Workshop „spezialfragen bei der Besteuerung der öffentlichen Hand“ (Gastl, Wiesbaden)

und auSSer dem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Große Fachausstellung Festabend im albertinum Partyabend in der Kakadu Bar abwechslungsreiches rahmenprogramm

Weitere informationen unter www.bstbk.de oder telefonisch unter 030 240087-24.

4902512_AZ_Dresden2013_A4_4c_RZ.indd 1 17.01.2013 13:01:47 Uhr

Page 8: KB_01_13

8

Neu: Mitteilungs-pflicht der E-Mail-Adresse

Kammermitglieder müssen seit Ende 2012 auch ihre geschäft-liche E-Mail-Adresse in das Be-rufsregister eintragen lassen. Der entsprechende § 46 DVStB wurde zeitgleich mit der Einführung der neuen Steuerberatervergütungs-verordnung geändert. Steuerbe-rater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind gemäß § 48 DVStB verpflich-tet, der Steuerberaterkammer die in das Berufsregister einzutragenden Daten mitzuteilen.Der Kammer liegen noch nicht die E-Mail-Adressen aller Mitglieder vor. Oftmals sind die Angaben auch veraltet oder unvollständig. Daher bitten wir Sie, uns Ihre geschäft-liche E-Mail-Adresse – soweit noch nicht geschehen – an [email protected] mitzuteilen.

Kooperation mit HWK Leipzig

Die Steuerberaterkammer Sach-sen und die HWK Leipzig haben am 13. Februar 2013 eine Koope-rationsvereinbarung geschlossen. Der Vertrag wurde am Rande der Veranstaltung „Steuerpolitik für das

Handwerk: ein Dialog“ im Congress Center Leipzig unterzeichnet. Ziel der strategischen Partnerschaft ist eine intensivere Zusammenarbeit, von der die Mitglieder beider Orga-nisationen profitieren. Dazu werden gemeinsame Veranstaltungen or-ganisiert und neue Beratungs-, In-formations- sowie Weiterbildungs- angebote konzipiert. Außerdem unterstützt die SBK Sachsen das „Netzwerk Steuerberatung im Handwerk“.

Handwerker besser beraten

Handwerksunternehmen besser zu beraten, das ist das Ziel des „Netzwerks Steuerberatung im Handwerk“. Seit Mitte vergangenen Jahres ist es auch in Sachsen ak-tiv. Steuerberater können sich nun schnell und umfassend über steuer-liche Änderungen und aktuelle Ent-wicklungen im Handwerk informie-ren, um so ihren Mandanten einen Mehrwert zu bieten. Das Netzwerk führt dazu regelmäßige Stamm-tische und Informationsveranstal-tungen durch. Einmal im Jahr tagt das Bundesnetzwerk, das nächste Mal vom 25. bis 26. April 2013 in Augsburg mit Fachvorträgen von Michael Daumke und Uwe Perbey. Für Mitglieder des Netzwerks ist die Teilnahme an der Jahrestagung

kostenlos. Der Mitgliedsbeitrag be-trägt 50 Euro pro Jahr. Unterstützt wird das Netzwerk von den säch-sischen Handwerkskammern und der Steuerberaterkammer Sach-sen. „Gerade unsere meist inhaber-geführten Handwerksbetriebe be-nötigen im Steuerdschungel einen Berater, der die aktuellen Entwick-lungen kennt und antizipiert. Das Netzwerk dient der Kommunikation und Information“, unterstreicht der Präsident der Handwerkskammer Leipzig Ralf Scheler.

Steuerberater, die an einer Mit-gliedschaft Interesse haben, wen-den sich an StB Peter Heberger von der MSG Treuhand GmbH. Der gebürtige Münchner ist seit über 20 Jahren in Leipzig tätig. Als Mit-initiator des Netzwerks in Sachsen hat er die Leitung übernommen (0341/96400-0, [email protected]). Weiterhin ste-hen telefonisch als Ansprechpart-ner zur Verfügung: Christian Likos von der HWK Leipzig (0341/2188-310) und Björn-H. Lehmann von der SBK Sachsen (0341/56336-0).

Laufbegeisterte Steuerberater gesucht

Für den Leipziger Firmenlauf am 4. Juni 2013 werden noch Steuerberater/-innen gesucht, die

Neues aus Sachsen

Kooperationsvereinbarung der HWK Leipzig und der SBK Sachsen: Hauptgeschäftsführerin Dagmar Ehnert, Präsident Ralf Scheler, Präsidentin Steffi Müller, Geschäftsführer Andreas Hillner (v. l. n. r.)

Im vergangenen Jahr nahmen mehrere hundert Unternehmen am Leipziger Firmenlauf teil.

Page 9: KB_01_13

9

Neues aus Sachsen

den Berufsstand von der sport-lichen Seite präsentieren möch-ten. Die SBK Sachsen wird erneut ein Team stellen. Wie schon im vergangenen Jahr führt der fünf Kilometer lange Rundkurs um das Zentralstadion und die Arena. Da-bei geht es nicht vordergründig um persönliche Bestzeiten. Vielmehr ist das Ziel, den Steuerberater inmit-ten von mehreren hundert Firmen zu präsentieren, fernab von Geset-zestexten und Büroarbeit. Für alle Kammermitglieder, die im „Team Steuerberater“ mitlaufen, gibt es auch 2013 ein besonderes Steuer-berater-Shirt. Interessenten sollten sich bis spätestens 4. Mai 2013 mit einer kurzen E-Mail an [email protected] anmelden.

Internetforum schließt

Das Forum der Steuerberaterkam-mer Sachsen wird geschlossen. Trotz intensiven Bewerbens fand es bei Kammermitgliedern kaum An-klang. Seit dem Start im Juni 2010 hatten nur wenige Steuerberater das Forum genutzt, um sich on-line mit Kollegen über berufsrele-vante Themen auszutauschen. Der Kammervorstand hat deshalb be-schlossen, den Betrieb des Mitglie-derforums auf www.sbk-sachsen.de zum 30.06.2013 einzustellen.

Protokoll vom SMF-Jahresgespräch

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat das Protokoll vom vergangenen Jahresgespräch mit der SBK Sachsen vom 07.11.2012 veröffentlicht. Mitglieder finden die Niederschrift als PDF-Download im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Kam-mermitteilungen > A 001.

Geheimagent auf der Kammerversammlung zu Gast

Egal ob Networking, Kundenbin-dung oder Verhandlungssituation: Überzeugungskraft und Vertrauen sind die Grundsteine erfolgreicher Kanzleiführung. Was Steuerberater dabei von Geheimagenten lernen können, zeigt Ex-Agent Leo Martin auf der Kammerversammlung am 11. Juli 2013. Über 10 Jahre war er als Mitarbeiter bei einem der größten deutschen Nachrichten-dienste tätig. Als Experte für un-terbewusst ablaufende Denk- und Handlungsmuster brachte er frem-de Menschen dazu, ihm zu vertrau-en. In kürzester Zeit wurde er so zu einem der erfolgreichsten Agenten Deutschlands. Im Auftrag des

Bayerischen Staatsministeriums des Innern erforschte er zudem das Kommunikationsverhalten von Menschen in Extremsituationen. Heute arbeitet der Kriminalwissen-schaftler für eine renommierte Un-ternehmensberatung und ist erfolg-reicher Autor. In seinen Vorträgen gibt Martin erstmals sein Insider-wissen weiter. Mit seinen Erfah-rungen aus der Welt der Geheim-dienste fasziniert er immer wieder das Publikum und zeigt, wie sich seine Methoden, Menschen von sich zu überzeugen und Vertrauen zu gewinnen, auf die Arbeitswelt übertragen lassen. Der „deutsche James Bond“ (NDR) gewährt da-bei interessante Einblicke in die Funktionsweise unseres Verhaltens und macht in einem fesselnden Mix aus Fakten und interaktiven Expe-rimenten die Erfolgsfaktoren wirk-samer Kommunikation sichtbar.

Tagungsort für die Kammerver-sammlung am 11. Juli 2013 ist das Industriemuseum in Chemnitz. Die Veranstaltung beginnt gegen 12 Uhr mit dem Vortrag von Leo Martin, bevor im Anschluss die Kammerversammlung startet. Am späten Nachmittag erwartet alle Teilnehmer noch das Sommerfest der sächsischen Steuerberater. Die offizielle Einladung mit ausführ-lichem Tagesablauf erhalten Kam-mermitglieder im Juni per Post.

Leo Martin: Früher war er Geheimagent, heute ist er ein gefragter Referent.

Das Industriemuseum in Chemnitz ist Tagungsort für die Kammerversammlung am 11.07.2013.

Page 10: KB_01_13

10

Neues aus Sachsen

Vorgestellt: Andreas Hillner – Geschäftsführer

Seit 1999 arbeitet Rechtsanwalt Andreas Hillner in der Kammer-geschäftsstelle. Angefangen hat-te alles mit einem Job als Refe-rent Recht. Schon damals beriet er Mitglieder in berufsrechtlichen Angelegenheiten, bearbeitete Be-schwerdevorgänge und Vermitt-lungsverfahren. Darum kümmert er sich auch heute noch, allerdings mit tatkräftiger Unterstützung. Denn als er 2002 zum Geschäfts-führer ernannt wurde, erweiterte sich zugleich sein Aufgabenge-biet. So vertritt er gemeinsam mit dem Vorstand die Interessen der Kammermitglieder, beispielsweise gegenüber Vertretern aus Politik- und Finanzverwaltung. Des Wei-teren ist er Vorstandsmitglied des sächsischen Steuerberaterversor-gungswerks, Mitglied des Landes-ausschusses für Berufsbildung und als Vorsitzender der Koordi-nierungskommission der Berufs- akademie Dresden auch Interes-senvertreter der Praxispartner. Hinzu kommt die Überwachung der Kammerfinanzen und Personal-verantwortung für zwölf Mitarbeiter. „Durch meine vielfältigen Aufgaben habe ich natürlich ständig mit ganz unterschiedlichen Bereichen zu tun. Das hat schon seinen Reiz, be-deutet aber eben auch viel Arbeit“, erklärt Geschäftsführer Hillner. Für private Hobbys bleibt deshalb kei-ne Zeit. Zumal er jede freie Minute seiner Frau und den vier Kindern widmet.

Imagestudie über Sachsens Steuerberater

Das Institut für Kommunikationswis-senschaft an der TU Dresden unter-sucht im April 2013 das Image des Berufsstands in der sächsischen Bevölkerung. Im Auftrag der Steu-erberaterkammer Sachsen führt die Universität dazu eine repräsenta-tive Telefonumfrage durch. Abge-fragt werden u. a. Eigenschaften und Kompetenzen, die Steuerbe-ratern zugeschrieben werden. Die gewonnenen Daten sollen Ansatz-punkte für die zukünftige Öffentlich-keitsarbeit der Kammer aufzeigen. Ausgewählte Ergebnisse werden am 11. Juli 2013 auf der Kammer-versammlung im Chemnitzer Indus-triemuseum vorgestellt.

Logo für Kammer-mitglieder

Mitglieder der Steuerberaterkam-mer Sachsen können auch optisch auf ihre Kammerzugehörigkeit auf-merksam machen. Dafür wurde ein Mitgliederlogo entwickelt, das auf Kanzleiwebseiten, auf Briefbögen, Broschüren usw. verwendet wer-den kann.

Es steht im geschützten Bereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Formulardownload > Mitgliederlogo in verschiedenen Dateiformaten zum Download be-reit: web-optimiert (gif-Datei) oder für Printmedien (png- und eps-Datei). Das Logo darf ausschließ-lich von Mitgliedern der Steuerbe-raterkammer Sachsen verwendet werden. Die Nutzung des offiziellen Kammerlogos ist nicht gestattet.

Page 11: KB_01_13

11

1. VErSorGuNGSAuS-GLEIcH:

Zum 01. September 2009 ist das Versorgungsausgleichsgesetz (VerAusglG) in Kraft getreten. Statt einer Saldierung der Ren-tenanwartschaften der Ehegatten findet im Scheidungsfalle seitdem die sog. interne Teilung (in Son-derfällen auch die sog. externe Teilung) statt.

a. Für die Mitglieder des Versorgungswerks bedeutet das, dass die durch Beitragszah-lungen seit Beginn der Mitglied-schaft bzw. der Ehezeit bis zum Stichtag des Ehezeitendes erwor-bene Rentenanwartschaft hälftig (mit dem Ehegatten) geteilt wird. Diese Teilung bedeutet zugleich aber auch eine Halbierung des bestehenden (und jährlich in der „Anwartschaftsbescheinigung“ nachzulesenden) Berufsunfähig-keitsschutzes. Die Halbierung der eigenen Rentenanwartschaft kann (ganz oder teilweise) durch Zahlung eines sog. Wiederauf-füllbetrags wettgemacht werden, was allerdings voraussetzt, dass die dazu notwendigen finanzi-ellen Mittel vorhanden sind. Als Ausgleich für die Teilung der An-wartschaft des Mitglieds im Ver-sorgungswerk erhält das Mitglied Anwartschaften des Ehegatten aus dessen Versorgung (Gesetz-liche Rentenversicherung; be-triebliche Altersvorsorge; Lebens-versicherung u. ä.). Aber Vorsicht: Hier kann der Berufsunfähigkeits-schutz anders ausgestaltet sein oder gar gänzlich entfallen (was wiederum durch eine Erhöhung der späteren Altersrentenanwart-schaft kompensiert werden kann).

b. Für den Ehegatten bedeutet die Scheidung mit Ver-sorgungsausgleich, dass er die Hälfte der Rentenanwartschaft des Mitglieds – bezogen auf das Ehezeitende – erhält. Diese Anwartschaft wird beim Versor-gungswerk verwaltet und in der gleichen Höhe dynamisiert wie die Anwartschaft des Mitglieds. Aber Achtung: Für die Ex-Ehegat-ten gilt, dass zum einen der Be-rufsunfähigkeitsschutz durch das Versorgungswerk nicht gegeben ist (dafür erhält der Ex-Ehegatte beim Eintritt in die Altersrente eine Erhöhung seiner Anwartschaft um 15,6 %), zum anderen beschränkt sich der Hinterbliebenenschutz auf die aus der Ehe mit dem Mit-glied hervorgegangenen Kinder (also nicht auf einen möglichen neuen Ehegatten sowie auf Kin-der aus der neuen Ehe).

2. FrEIWILLIGE BEIträGE:

Jedes Mitglied kann über den festgesetzten Pflichtbeitrag hi-naus gemäß § 17 der Satzung weitere freiwillige Beiträge leisten. Dabei sind zwei Grenzen zu be-achten: a. Generell gilt, dass pro Monat nicht mehr als 150 % des aktuell geltenden regelpflicht-beitrags eingezahlt werden dürfen. Für 2013 bedeutet das: Der Regelpflichtbeitrag liegt bei 926,10 Euro. Pro Monat dürften also noch weitere 463,05 Euro (= 926,10 Euro x 50 %) geleistet wer-den, was im Jahr 5.556,60 Euro entspricht. Ob freiwillige Beiträge monatlich oder als Einmalsumme am Jahresende gezahlt werden, ist für ihre Wirkung unerheblich.

Wichtig ist, dass freiwillige Bei-träge für das Jahr immer nur bis zum 31.12. des Jahres geleistet werden können.

b. Für die Zuzahlung von freiwilligen Beiträgen ab dem 55. Lebensjahr gilt nach § 17 Abs. 2 die weitere Einschrän-kung, dass ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Einzahlungen des Mitglieds nicht höher sein dürfen als es dem bis dahin er-reichten Durchschnitt entspricht. Beispiel: Ein selbständig tätiges Gründungsmitglied hat seit Be-ginn seiner Mitgliedschaft immer einen 5/10-Beitrag pro Monat ge-leistet. Mit 51 Jahren beginnt das Mitglied, monatlich weitere 2/10 einzuzahlen, was im Monat der Vollendung des 55. Lebensjahres zu einem bis dahin erreichten durchschnittlichen persönlichen Beitragsquotienten von 0,6123 führt. Ab dem auf die Vollendung des 55. Lebensjahres folgenden Monat darf das Mitglied dann also nicht mehr als 61,23 % des geltenden Regelpflichtbeitrags einzahlen, was aktuell (61,23 % aus 926,10 Euro =) 567,05 Euro entspricht. Etwas anderes kann sich nach der Vollendung des 55. Lebensjahres nur noch aus § 15 Abs. 6 der Satzung ergeben.

Neues aus dem VersorgungswerkDAS STEUERBERATERVERSORGUNGSWERK SACHSEN INFORMIERT

Page 12: KB_01_13

12

3. INtErNEr rEcHNuNGSzINS:

Das Versorgungswerk hat zum Zweck der Sicherstellung seines gesetzlichen Auftrags als Reak-tion auf die noch immer andau-ernde Kapitalmarktkrise den ur-sprünglichen Rechnungszins von 4,0 % in drei Schritten über 3,80 % und 3,75 % auf mittlerweile 3,50 % abgesenkt. Dies ist gesche-hen, ohne dabei die Leistungen für die Mitglieder zu kürzen. Nach dem heutigen Stand der Dinge werden auch mittelfristig etwaige Gewinne ganz überwiegend den Sicherheitsrücklagen zugeführt, da zum einen auch ein Zins von (nur noch) 3,50 % nicht risikolos am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden kann und zum anderen die weitere Entwicklung der Län-gerlebigkeit der Mitglieder abzu-warten bleibt.

4. WAHLEN zur VErtrEtEr-VErSAMMLuNG:

Das Steuerberaterversorgungs-werk Sachsen ist eine Körper-schaft öffentlichen Rechts, die von ihren Organen selbstverwaltet wird. Mitglieder können sich aktiv für die Belange des Versorgungs-werks einsetzen, indem sie für die Wahl der Vertreterversammlung oder des Vorstands kandidieren. Die nächsten Wahlen finden zwar erst im Frühjahr 2015 statt, inte-

ressierte Mitglieder können sich jedoch gern bereits jetzt bei der Geschäftsstelle melden.

5. HINWEISE Für ANGEStELLt tätIGE MItGLIEdEr:

a. Das Bundessozialge-richt hat in einer Entscheidung vom 31.10.2012 (B 12 R 8/10 R) geurteilt, dass als „Beschäfti-gung“ i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI jedes Arbeitsverhältnis gelten soll. Diese Rechtsprechung führt in ihrer Konsequenz dazu, dass ab 11/2012 bei jedem Arbeitge-berwechsel eines angestellt tä-tigen Steuerberaters auch eine neue Befreiung von der Versi-cherungspflicht in der Gesetz-lichen rentenversicherung beantragt werden muss. Bislang galt eine einmal ausgesprochene Befreiung ein ganzes (Steuer-berater-)Berufsleben lang. Eine Ausnahme dazu galt bis dahin lediglich für die Gruppe der Syn-dikus-Steuerberater. b. Angestellt tätige Mit-glieder erhalten bei längerer eige-ner Krankheit (von mehr als sechs Wochen) und bei Betreuung ihrer kranken Kinder ein sog. Kranken-geld bzw. Kinder-Krankengeld von ihrer Krankenversicherung. Dieses ist als sog. Lohn-Ersatzlei-stung auch rentenversicherungs-pflichtig, weshalb der Bezug von Kranken- oder Kinderkrankengeld dem Versorgungswerk angezeigt werden muss.

6. HINWEISE Für SELBStäN-dIG tätIGE MItGLIEdEr MIt EINKoMMENSBEzoGENEr BEItrAGSFEStSEtzuNG:

Die Beitragsfestsetzung erfolgt in zwei Teilen: Zunächst erfolgt auf Basis der gewissenhaften Selbsteinschätzung eine vorläu-fige Beitragsfestsetzung. Liegt dann der Einkommensteuerbe-scheid des betreffenden Jahres der Geschäftsstelle vor, so erfolgt die endgültige Beitragsfestset-zung. Daher unser Hinweis: Bitte reichen Sie zu Beginn eines je-den Jahres eine gewissenhafte Selbsteinschätzung der voraus-sichtlichen Höhe Ihres Jahresein-kommens ein. Und bitte senden oder faxen Sie eine Kopie des Einkommensteuerbescheids an die Geschäftsstelle, sobald dieser bei Ihnen eingeht.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Steuerbera-terversorgungswerks telefonisch unter 0341-5644023 oder per E-Mail an [email protected] gern zur Verfügung.

Neues aus dem Versorgungswerk

Page 13: KB_01_13

13

Vorschau: Praxisworkshop – Ausbildung erfolgreich gestaltenBeim Thema Ausbildung stehen Steuerberater und aus-bildende Mitarbeiter vor einigen Herausforderungen: Die Bewerbungszahlen sind rückläufig und die Qualität der Bewerber lässt zu wünschen übrig. Zudem kommen Ju-gendliche mit veränderten Wertevorstellungen und un-terschiedlichen Erwartungshaltungen in die Kanzlei. Wie Berufsträger und Ausbilder solche und andere Heraus-forderungen meistern, erklärt Referent Andreas Eiling in seinem Workshop „Ausbildung erfolgreich gestalten“ am 22.05.2013 in Dresden. Darin vermittelt Eiling, wie Ausbil-der den Lehrprozess aufbauen sollten, wie sie mit schwie-rigen Ausbildungssituationen umgehen und welche Pflich-ten Auszubildende und Ausbilder haben. Es werden die wichtigsten pädagogischen und organisatorischen Fra-gestellungen geklärt. Ziel ist letztendlich, eine professio-nellere Ausbildungsqualität zu bieten, junge Menschen zu begeistern und somit an die Kanzlei zu binden – in Zeiten des Fachkräftemangels ein entscheidender Wettbewerbs-vorteil. Der Workshop ist auf maximal 15 Teilnehmer be-grenzt. Die Anmeldeunterlagen dafür wurden zusammen mit dem allgemeinen Seminarprogramm per Post oder Newsletter Mitte März verschickt.

Eine Anmeldung ist jedoch jederzeit online im Mitglieder-bereich auf www.sbk-sachsen.de möglich.

Stressfrei durch den Alltag – neues zeitmanagement-SeminarZeit ist unsere wichtigste und knappste Ressource, denn sie ist nicht reproduzierbar. Genau deshalb lohnt es, sich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen. Die Steuer-beraterkammer Sachsen unterstützt ihre Mitglieder dabei mit dem neuen Seminar „Zeitmanagement – Wie viel Zeit habe ich eigentlich?“ Darin gibt Referentin Ute Haß am 16.05.2013 in Chemnitz wertvolle Anregungen, wie wir durch mehr Effizienz im Kanzleialltag Fehler vermeiden, mehr Zeit für Mandanten gewinnen und entspannter durch den Arbeitsalltag kommen.

Die Unterlagen zur Seminaranmeldung wurden im März an alle Mitglieder verschickt. Sie können sich aber auch jederzeit online im Mitgliederbereich auf www.sbk-sach-sen.de registrieren.

zeit kann man geben, aber nicht sparen! von Ute HaßIn keiner Generation vor uns war die Kluft zwischen ver-fügbarer Zeit und gefühltem Zeitkontingent größer als heute. Noch vor weniger als einhundert Jahren betrug die reguläre Arbeitszeit vierzehn Stunden. Im Haushalt muss-ten alle Tätigkeiten wie Geschirr spülen und Wäsche wa-schen mit der Hand erledigt werden. Heutzutage haben wir dank moderner Technik sowohl im Arbeits- als auch im Freizeitbereich tausend kleine Helferlein, die uns Zeit verschaffen sollen. Unser Leben in der hochtechnisierten Welt ist spürbar schneller geworden. Jeder Mensch hat vierundzwanzig Stunden am Tag zur Verfügung – und je-der interpretiert diese Menge anders. Eine Minute kann sehr lang sein, wenn man auf jemanden warten muss – und eine Stunde scheint sehr kurz, wenn man gerade mit Dingen zu tun hat, die einen fesseln. Wie wir mit der Zeit umgehen, ist ausschlaggebend dafür, ob wir unser Leben als stressig oder entspannt empfinden. Dabei ist ein ent-scheidender Faktor der Grad der Selbstbestimmung. Je mehr ich mich in Abhängigkeiten von anderen begebe, umso geringer ist meine Einflussmöglichkeit auf mein ei-genes Zeitkontingent und mein Zeitgefühl.

Dr. John Kabat-Zinn, Molekularbiologe und Gründer der Stress Reduction Clinic an der Universität von Massachu-setts meint: „Innerer Friede existiert außerhalb der Zeit.“ Deshalb: Nehmen Sie jeden Augenblick in Besitz. Schon fünf bis zehn Minuten innehalten hilft, dem „Zeitfluss“ zu entkommen. Gelassenheit, Entspannung und Zentriertheit lässt sich am besten durch bewusstes Loslassen der Zeit empfinden. Nicht hetzen heißt auch, mehr die Gegenwart wahrzunehmen, als ständig dem Vergangenem nachzu-trauern oder Vermutungen über die Zukunft anzustellen. Vereinfachen Sie Ihren Lebensstil! Setzen Sie Prioritäten! Stellen Sie sich von Zeit zu Zeit die Frage: Was muss und was will ich tun? Seien Sie sich bewusst, dass jeder Besitz auch Zeit erfordert! Lösen Sie sich von der Angst, etwas zu verpassen! Wir haben im Laufe der Zeit und der Ent-wicklung der Technik unseren Rhythmus immer mehr von dem der Natur unabhängig gemacht. Wir haben unseren Kontakt zur Außenwelt perfektioniert und verlieren immer mehr den Kontakt zu unserer inneren Welt. Holen wir uns diesen zurück!

Anregungen dazu gibt es im Seminar „Zeitmanagement – Wie viel Zeit habe ich eigentlich?“ am 16.05.2013 in Chemnitz.

Seminare undWorkshopsVORSCHAU AUF NEUE THEMEN

Page 14: KB_01_13

14

Aus- und FortbildungPRÜFUNGSERGEBNISSE 2012/13

Page 15: KB_01_13

15

Aus- und Fortbildung

Laura Fix erhielt ihre Bestellungsurkunde von Präsidentin Steffi Müller.

Musiker Eugen Magrilov spielte „Tach, Herr Chef“ von Joint Venture.

Page 16: KB_01_13

16

teilnehmer Bestanden Nicht bestanden Anzahl

Auszubildende 3 - 3

betriebliche Umschüler 2 - 2

überbetriebliche Umschüler 62 22 84

Wiederholer 10 10 20

Gesamtanzahl teilnehmer 77 32 109

Gesamtergebnis in % 70,64 29,36 100

Abschluss-prüfung Winter

2012 - übersicht teilnehmer

teil-nehmer 1 2 3 4 5

durchschnitt

Note Punkte

Auszubildende 3 - - 1 2 - 3,67 64,67

betriebl. Umschüler 2 - - - 2 - 4,00 57,50

überbetr. Umschüler 67 - 4 23 37 3 3,58 64,84

Wiederholer 12 - - - 11 1 4,08 57,00

Gesamt 84 - 4 24 52 4 3,67 63,54

Gesamt in % - 4,76 28,57 61,90 4,76

Gesamtnoten der Abschlussprüfung

In dieser Tabelle sind nur die

Prüflinge berück-sichtigt, die an der

mündlichen Prüfung teil-

genommen haben.

Aus- und Fortbildung

Page 17: KB_01_13

17

Aus- und Fortbildung

teil-nehmer 1 2 3 4 5 6

durchschnitt

Note Punkte

Auszubildende 3 - - - 3 - - 4,00 58,00

betriebl. Umschüler 2 - - - 2 - - 4,00 51,00

überbetr. Umschüler 84 - 3 11 53 11 6 4,07 54,35

Wiederholer 20 - - 1 10 7 2 4,50 47,45

Gesamt 109 - 3 12 68 18 8 4,15 53,12

Gesamt in % - - 2,75 11,01 62,39 16,51 7,34

Schriftlicher teil der Abschlussprü-fung Winter 2012 - Steuerwesen -

teil-nehmer 1 2 3 4 5 6

durchschnitt

Note Punkte

Auszubildende 3 - - 1 2 - - 3,67 65,33

betriebl. Umschüler 2 - - 1 1 - - 3,50 59,50

überbetr. Umschüler 84 4 13 22 30 13 2 3,49 63,51

Wiederholer 20 - 1 2 6 10 1 4,40 49,15

Gesamt 109 4 14 26 39 23 3 3,66 60,85

Gesamt in % 3,67 12,84 23,85 35,78 21,10 2,75

Schriftlicher teil der Abschlussprü-fung Winter 2012 - rechnungs-wesen -

teil-nehmer 1 2 3 4 5 6

durchschnitt

Note Punkte

Auszubildende 3 - - 1 2 - - 3,67 64,33

betriebl. Umschüler 2 - - - 1 1 - 4,50 57,00

überbetr. Umschüler 84 - 8 21 43 12 - 3,70 62,18

Wiederholer 20 - - - 14 5 1 4,35 52,40

Gesamt 109 - 8 22 60 18 1 3,83 60,35

Gesamt in % - 7,34 20,18 55,05 16,51 0,92

Schriftlicher teil der Abschlussprü-fung Winter 2012 - Wirtschafts- und Sozialkunde -

teil-nehmer 1 2 3 4 5 6

durchschnitt

Note Punkte

Auszubildende 3 - - 2 1 - - 3,33 71,33

betriebl. Umschüler 2 - - 1 1 - - 3,50 61,50

überbetr. Umschüler 67 1 7 29 19 8 3 3,52 64,15

Wiederholer 12 - - 5 5 - 2 3,92 58,08

Gesamt 84 1 7 37 26 8 5 3,57 63,48

Gesamt in % 1,19 8,33 44,05 30,95 9,52 5,95

Verteilung der Noten bei man-dantenorientierter Sachbearbeitung

Page 18: KB_01_13

18

Aus- und Fortbildung

chemnitz dresden Leipzig zwickau Kein BSz durchschnitt

Ergebnispunkte StW 55,14 45,86 50,67 53,00 53,61 53,12

Ergebnispunkte reWe 53,00 52,29 59,67 67,50 62,02 60,85

Ergebnispunkte WiSo 55,29 58,00 52,00 58,00 61,26 60,35

Ergebnispunktemdl. 68,80 56,80 49,50 65,50 63,91 63,48

Ergebnispunkte Gesamt 62,00 56,40 56,00 61,50 64,43 63,54

Anzahl Note „sehr gut“ - - - - - -

Anzahl Note „gut“ - - - - 4 -

Anzahl Note „befriedigend“ 1 - - - 23 -

Anzahl Note „ausreichend“ 4 4 2 2 40 -

Anzahl Note „mangelhaft“ - 1 - - 3 -

Anzahl Note „nicht bestanden“ 2 3 2 - 25 -

Gesamtnote erhalten 5 5 2 2 70 84

Ergebnisse Auszubildende

und umzuschu-lende nach

Berufsschulen

Page 19: KB_01_13

19

Berufsrecht undBeratungshinweiseKURZ NOTIERT

Verhaltensbedingte KündigungBGB § 241 Abs. 2; HGB § 60; KSchG § 1 Abs. 1, 2

1. Ein bei einer Steuerberatungsgesell-schaft mit Aufgaben der Steuerbera-tung befasster Mitarbeiter verletzt das einem jeden Arbeitsvertrag immanente Wettbewerbsverbot und die arbeits-vertragliche Rücksichtnahmepflicht, wenn er E-Mails an einen anderen Steuerberater weiterleitet, mit denen die Gesellschaft ihren Arbeitnehmern aktuelle steuerliche Informationen bzw. eine Checkliste übermittelt hat. Dabei muss es sich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Steuerbera-tungsgesellschaft handeln. 2. Nimmt der Mitarbeiter eine gering-fügige, nicht genehmigte Tätigkeit bei einem anderen Steuerberater auf, stellt dies selbst dann einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar, wenn die Tätigkeit bei dem anderen Steuerbera-ter nur allgemeine Verwaltung- und Bü-rotätigkeiten umfasst.

3. Vor Aussprache einer verhaltens-bedingten Kündigung bedarf es dann keiner Abmahnung, wenn die Pflicht-verletzung des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass eine Hinnah-me durch den Arbeitgeber offensicht-lich ausgeschlossen ist. (Leits. n. amtl.)LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24. 8. 2012, 9 Sa 80/12, Volltext unter BeckRS2012, 75818; Rev. eingelegt, Az. BAG: 2 AZR945/12

Keine außergerichtliche VertretungsbefugnisRDG §§ 2, 5 Abs. 1; SGB X § 13; SGG § 73

Steuerberater sind nicht befugt, einen behinderten Menschen im Verwaltungs-verfahren beim Streit um einen höheren Grad der Behinderung zu vertreten.LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.9.2012, L 11 SB 74/10; Volltext unter Beck

RS 2012, 75523; n. rkr., Rev. eingelegt, Az. BSG: B 9 SB 5/12R, aus DStR 6/2013

Prüfungspflicht zu verdeckten GewinnausschüttungenBGB § 675 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 1. Erarbeitet ein Steuerberater mehr-mals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauer-mandat die innerhalb seines Gegen-stands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnaus-schüttungen ergeben können, mit der Auftragsgeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen.

2. Inwieweit ein Steuerberater Hinwei-se auf gestaltungsabhängige Steuer-risiken haftungsvermeidend an Ange-stellte seiner Auftragsgeberin erteilen kann oder ob er sie der Geschäftslei-tung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der an-gesprochenen Angestellten (hier: Ehe-frau eines Familiengesellschafters) ab.BGH, Urt. v. 23.02.2012, IX ZR 92/08, aus DStRE 17/2012

Entbindung von Verschwiegen-heitspflicht (nur) durch Insolvenz-verwalterStPO § 53 Abs. 1 Nr. 3, § 95 1. Berät ein Rechtsanwalt ausdrück-lich nur bestimmte Gesellschaften und nicht auch deren Geschäftsführer persönlich wird eine Schutzpflicht nur zugunsten der beauftragenden Gesell-schaften, nicht aber ihrer Organe be-gründet. Soweit sich die Auftraggeber zur Vermittlung des anzuvertrauenden Geheimnisses notwendigerweise ihrer Organe bedienen, wird dadurch das geschäftliche Geheimnis der jeweiligen

juristischen Person nicht zu einem Ge-heimnis des jeweiligen Organs.

2. Ist über das Vermögen der Ge-sellschaft (des Mandanten) ein Insol-venzverfahren eröffnet, liegt in der Entbindungserklärung des Insolvenz-verwalters die zum Entfallen des Zeug-nisverweigerungsrechts erforderliche Entbindungserklärung des Geheimnis-trägers. Einer Entbindung durch die (vormaligen) Vertretungsorgane der Gesellschaft bedarf es nicht.LG Bonn, Beschl. v.13.02.2012, 27 Qs-410 Js 511/10-21/11, rkr., aus DStRE 6/2013

Verjährungsbeginn eines SchadensersatzanspruchesStBerG § 68 a. F.; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1

Die Verjährung des Schadensersatzan-spruches gegen einen Steuerberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt worden sind, beginnt regel-mäßig mit der Bekanntgabe der ent-sprechenden Grundlagenbescheide, so der IX. Zivilsenat im Anschluss an BGH v. 12. 11. 2009, IX ZR 218/08, DS-tRE 2010, 643.BGH, Urt. v. 15. 11.2012, IX ZR 184/09; Volltext unter BeckRS 2012,24336

Keine Vertretungsbefugnis in KindergeldangelegenheitenRDG § 5 Abs. 1, § 3; SGB X § 13 Abs. 5; BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, § 6a; EStG § 77 Abs. 2; GG Art. 6 und 12

Steuerberater sind in Kindergeldan-gelegenheiten nach dem Bundeskin-dergeldgesetz (anders als in Kinder-geldangelegenheiten nach dem EStG) nicht vertretungsbefugt.SG Aachen, Urt. v.17. 4. 2012, S 13 KG 1/12, Berufung eingelegt, Az. LSG Nordrhein-Westfalen: L 19 KG4112

Page 20: KB_01_13

20

Neues aus BerlinMITTEILUNGEN DER BUNDESSTEUERBERATERKAMMER

Irreführendes da-tenbankangebot

In letzter Zeit haben Unternehmen vermehrt amtlich aussehende Formulare mit dem Titel „Termin-sache zur Erfassung der Umsatz-steuer-Identifikationsnummer“ vom „Europäischen Zentralregi-ster zur Erfassung und Veröffent-lichung von Umsatzsteuer-Iden-tifikationsnummern“ erhalten. Hierbei handelt es sich um ein irreführendes Datenbankangebot.

Den Unternehmen wird die Er-fassung und Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnum-mer angeboten. Aufgrund der ge-setzten Frist („Terminsache“) wird auf den Empfänger des Schrei-bens Zeitdruck ausgeübt und der Eindruck einer offiziell einzuhal-tenden Frist erweckt. Auch der Hinweis auf die sog. Rechnungs-stellungsrichtlinie (Richtlinie 2010/45/EU) verstärkt den amt-lichen Charakter des Schreibens. Erst aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich hierbei um eine freiwillige, nichtamtliche, kostenpflichtige Eintragung han-delt. Die Gebühr beträgt 890,00 Euro pro Jahr.

Dieses „Zentralregister“ ist keine Behörde. Es besteht keine gesetz-liche Verpflichtung zur Erfassung in einem solchen Register. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Iden-tifikationsnummern erfolgt aus- schließlich über das Bundeszen-tralamt für Steuern und ist kosten-frei.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass das o. g. Datenbankangebot in keinem Zusammenhang zum „Europäischen Register der Steu-erberater“ steht. Über dieses Re-gister können Mandanten einen nach der Satzung und der Berufs-ordnung der CFE qualifizierten Steuerberater im europäischen Ausland suchen. Die Eintragung deutscher Steuerberater erfolgt über die Bundessteuerberater-kammer.

Hinweise zur Be-triebsprüfung in der Kanzlei

Die Bundessteuerberaterkam-mer hat ein Positionspapier zur Einhaltung der Verschwiegen-heitspflicht bei steuerlichen Be-triebsprüfungen in Steuerbera-terpraxen veröffentlicht. Darin ist erläutert, inwieweit Betriebsprüfer Einblick in mandantenbezogene Daten nehmen dürfen und welche Maßnahmen der Steuerberater ergreifen muss. Denn insbeson-dere der Name des Mandanten und der Gegenstand der Bera-tung unterliegen der Verschwie-genheitspflicht. Weiterhin zeigt das Positonspapier konkrete Lösungsansätze für die EDV-gestützte Betriebsprüfung („Elek-tronische Schwärzung“) auf. Kammermitglieder können das Dokument im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Kammermitteilungen > C 008/2013 als PDF herunter-laden.

Weitere Mittei-lungen im Internet

Die nachfolgenden Meldungen finden Sie im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Kammermitteilungen > Neues aus Berlin (C).

umsatzsteuer – Steuersatz bei restaurationsleistungen im Kinosaal (C 001/2013)

Praxisprobleme mit Erlass zu Schenkungen (C 002/2013)

termine der BStBK 4/2012 (C 003/2013)

Eingaben und Stellungnahmen der BStBK (C 004/2014)

Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs durch das MicroBilG (C 005/2013)

Verstoß der Anrechnungsvor-schrift in § 34c EStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (C 006/2013)

Auslandstätigkeitserlass verstößt gegen Eu-recht (C 007/2013)

Page 21: KB_01_13

21

Aktuelles

GEBURTSTAGE | NEUERSCHEINUNGEN

80. Geburtstag09.01.2013 StBv Hilmer, Ralf

75. Geburtstag07.01.2013 StBv Markuj, Maria 26.02.2013 StB WP Dürst, Klaus W.

70. Geburtstag08.03.2013 StB WP Dr. Luckey, Günter10.03.2013 StBv Eifert, Armin12.03.2013 StB Hof, Karl-Heinz18.03.2013 StBv Jentze, Joachim

65. Geburtstag06.01.2013 StB Winkler, Wolfgang 24.02.2013 StB vBP RB Prof. Haaseloop, Friedhelm08.03.2013 StB RA Seidel, Gerhard09.03.2013 StB Heberger, Peter23.03.2013 StBv Möse, Ilse24.03.2013 StB Körner, Paul G. 26.03.2013 StB LDW-Buchst. Sandtner, Karlheinz

60. Geburtstag04.01.2013 StB Heinzen, Hans-Josef07.01.2013 StB Dr. Fichtner, Bernd07.01.2013 StB Schmidt, Jeanette17.01.2013 StB Bierbaum, Elke05.02.2013 StB Meyer, Annette27.02.2013 StB Steinke, Bernd 03.03.2013 StBv Friedrich, Kristina 13.03.2013 StBv Helbig, Ruth

50. Geburtstag04.01.2013 StB Haase, Andreas09.01.2013 StB WP Trapp, Andreas10.01.2013 StB Prof. Dr. Penter, Volker20.01.2013 StB Hagendorf, Ingo25.01.2013 StB WP Kästel, Daniel27.01.2013 StB WP Arndt, Matthias 30.01.2013 StB Dr. Kühlmann, Jenny31.01.2013 StB Büngener, Jacqueline 01.02.2013 StB Kluge, Carola 03.02.2013 StB Barth, Karin 03.02.2013 StB WP Prof. Dr. Vogelbusch, Friedrich05.02.2013 StB Altner, Birgit08.02.2013 StB Böhme, Pia09.02.2013 StB Hofmann, Petra09.02.2013 StB WP Mandler, Stefania10.02.2013 StB Kubatz, Birgit11.02.2013 StB Pomplun, Franka13.02.2013 StB WP Hoppenburg, Gudrun06.03.2013 StB Striegler, Andrea07.03.2013 StB Krasselt, Gunther14.03.2013 StB Dr. Beier, Helmi23.03.2013 StB Klose, Edda31.03.2013 StB WP Kirsten, Olaf31.03.2013 StB Leube, Veit

Geburtstage unserer Kammermitglieder im BerichtszeitraumDie Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gratuliert, auch im Namen der Berufskolleginnen und -kollegen, zum ...

Unserem verstorbenen Berufsangehörigenin treuem Gedenken

Frau SteuerberaterinViola Hoffmann

geb. 23.06.1956 – verst. 11.12.2012

Unserem verstorbenen Berufsangehörigenin treuem Gedenken

Herr SteuerbevollmächtigterKarl Gmeiner

geb. 01.04.1927 – verst. 10.09.2012

Page 22: KB_01_13

22

Aktuelles

Steuerberatervergütungsverordnung – Praxiskommentar

Erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt wurden die Vergütungsansätze der Steuerberater der wirtschaft-lichen Entwicklung angepasst. So enthält die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ge-genüber der alten StBGebV insbesondere höhere Wertansätze bei den Tabellen, der Zeitgebühr, der Lohnbuchhaltung und den Mindestgegenstands-werten.

Für die 7. Auflage wurden alle wichtigen Änderungen durch die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ eingearbeitet. Die kom-petente Kommentierung bietet auch:

• umfassende Informationen zur Abrechnung ver-einbarer Leistungen – wie der Plausibilitätsprüfung, der Sanierungsberatung oder der Testamentsvoll-streckung – mit einem rund 50 Punkte umfassenden Katalog• detaillierte Gebührentabellen nach neuem Recht mit häufig vorkommenden Gebührenbruchteileneine informative Einführung mit Hinweisen zur Durch-setzung des Vergütungsanspruchs, zur Abrech-nungsgestaltung und zum Honorargespräch sowieein detailliertes Streitwert-ABC.

AutorenHorst Meyer (Steuerberater in Lüneburg), Dr. Chri-stoph Goez (Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuer-recht in Münster, Vizepräsident des DUV – Deutscher Unternehmenssteuerverband e. V.), Gerald Schwam-berger (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in Göttingen, Mitglied des Gebührenausschusses der Steuerbera-terkammer Niedersachsen)

• 2013, 501 Seiten mit 13-teiligem Seitenregister• ISBN 978 3 503 14429 7• 64,- €

Strategie und Marketing im Web 2.0 – Handbuch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der Markt für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprü-fungsdienstleistungen befindet sich in einem grund-legenden Umwandlungsprozess. Wer sich dieser Entwicklung stellt, wird großen Nutzen daraus ziehen können. Wichtiger denn je wird es werden, eine ent-sprechende Wettbewerbsstrategie sowie eine dazu passende Marketingstrategie zu entwickeln. Das In-ternet mit seinen umfassenden Kommunikationsmög-lichkeiten steht im Mittelpunkt aller Marketingaktivi-täten. Die Palette reicht von der marketingorientierten Website über das E-Mail-Marketing bis hin zum So-cial Media Marketing. Anhand von Beispielen sowie mit zahlreichen Abbildungen werden unterstützende Marketinginstrumente vorgestellt. Eine abschlie-ßende Fallstudie illustriert praxisnah die Inhalte und Thesen der Autoren.

• Der Markt für Steuerberatungsleistungen: Gegenwart und Zukunft• Strategiekonzepte• Marketing: Ziele und Instrumente• Online Marketing mit Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und E-Mail-Marketing• Social Media Marketing• Web Controlling• Fallstudie: Strategie und Marketing einer Steuerkanzlei im Web 2.0

AutorenArmin Heßler und Petra Mosebach, beide Wirt-schaftsprüfer und Steuerberater, haben langjährige Praxiserfahrung in Aufbau und Entwicklung einer er-folgreichen Kanzlei.

• 2013, 422 Seiten, 131 Abb.• ISBN 978-3-8349-4061-2• 44,95 €

Neuerscheinungen

Mitglieder können die aufgeführten Neuerscheinungen auch ausleihen. Der aktuelle Literaturbe-stand der Kammerbibliothek lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchie-ren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks bestellt werden. Der Versand erfolgt umgehend mit der Deutschen Post. In der Regel kann jedes Buch für 30 Tage aus-geliehen werden. Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/bibliothek.

Page 23: KB_01_13

Bundesweite Koordinierungsstelle Boys’Day – Jungen-Zukunftstag | Neue Wege für JungsKompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. | Wilhelm-Bertelsmann-Straße 10 | 33602 Bielefeld | fon 05 21 . 106-73 60 | [email protected]

© 2012 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

Eine Aktion von:Gefördert von:

25. April 2013

GesundheitErziehungPflege

Praktika

Soziales

für Jungs!Speziell

faire ChancenPerspektiven

Workshops

Bündnispartner: Unterstützt durch:

AGJ Arbeitsgemeinschaft fürKinder- und Jugendhilfe

www.boys-day.de

Page 24: KB_01_13

Beilagen

• Anzeigenblatt

• Abmahnungen im unlauteren Wettbewerb (nur für Kammermitglieder)

• BStBK - Seminarankündigung E-Bilanz - Seminare in Kooperation mit der Datev

• DWS-Verlag GmbH - neue und aktualisierte Merkblätter - Lehrgang zum „Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern“

• DWS Steuerberater-ONLINE-GmbH - Übersicht: aktuelle Onlineseminare

• HLBS - Kompaktseminar Landwirtschaftliche Buchstelle

• ifu - Konzernabschlusserstellung

Impressum

HerausgeberSteuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Str. 2 04105 Leipzig Tel. +49 341 56336-0 Fax +49 341 56336-20 [email protected]

redaktionBjörn-H. LehmannAndreas Hillner (V.i.S.d.P.)

Konzept & GestaltungPR PilotenHauptstraße 3601097 DresdenTel. +49 351 50 14 02 03Fax +49 351 50 14 02 09www.pr-piloten.de

FotosBStBK, SBK, PR Piloten, istockphoto.com

Auflage2.800

redaktionsschluss31. März 2013

Rückenschmerzen?Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich mitglieder der Steuerbe-raterkammer Sachsen jedes Buch aus der kam-merbibliothek auch bequem zuschicken lassen.

Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.

Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter:

www.sbk-sachsen.de/bibliothek