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Kaufmann/Kauffrau für BürokommunikationWS/u-form/websale8... · 4 Assistenz- und...

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PDF zur persönlichen Nutzung für: Eine Weitergabe der Datei oder Inhalten daraus an Dritte ist untersagt! Prüfungstrainer Abschlussprüfung Bürowirtschaft · Wirtschafts- und Sozialkunde Sabine Knauer · Hans Schlotthauer Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation Best.-Nr. C230 Download-Version
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Prüfungstrainer AbschlussprüfungBürowirtschaft · Wirtschafts- und Sozialkunde

Sabine Knauer · Hans Schlotthauer

Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

Best.-Nr. C230

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Sabine Knauer · Hans Schlotthauer

Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

BürowirtschaftWirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungstrainer Abschlussprüfung

Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen

AufgabenteilBestell-Nr. C230

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U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG

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Ihre Meinung ist uns wichtig!

4. Auflage 2014

COPYRIGHT

U-Form Verlag, Hermann Ullrich GmbH & Co. KG Cronenberger Straße 58 · 42651 Solingen Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963 Internet: www.u-form.de · E-Mail: [email protected]

Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.

Bitte beachten:

Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch ein Lösungsteil und ein Lösungsbogen.

Sollte es für diesen Prüfungstrainer Änderungen oder Korrekturen geben, so können diese unter www.u-form.de/addons/230-1.zip heruntergeladen werden. Ist die Seite nicht verfügbar, so sind keine Änderungen eingestellt.

Du hast Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Produkt?

Das U-Form Team steht dir gerne Rede und Antwort.

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fragen, diskutieren, stöbern und weiteres Wichtige und Wissenswerte rund um Ausbildung erfahren

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Vorwort

Dieser Prüfungstrainer enthält Aufgaben mit erläuterten Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfungs-bereiche

• Bürowirtschaft • Wirtschafts- und Sozialkunde

der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation nach der Ausbildungsverordnung vom 13. Februar 1991, zuletzt geändert im Jahr 1999 und zurzeit noch gültig.

Für diesen Ausbildungsberuf gelten bundeseinheitliche Prüfungen. Den bundeseinheitlichen Prü-fungen haben sich – mit wenigen Ausnahmen – fast alle Kammerbezirke angeschlossen. Im Zweifels-fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer und informieren Sie sich dort.

Der Prüfungstrainer besteht aus einem

• Aufgaben- und einem

• Lösungs- und Erläuterungsteil sowie einem

• Lösungsbogen zum Eintragen der Lösungen der gebundenen Aufgaben für den Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur selbstständigen Bearbeitung der Aufgaben und zum Feststellen eventueller Wissenslücken emp-fiehlt es sich, den Lösungsteil zunächst zur Seite zu legen. Sie sollten ihn erst zur Hand nehmen, nach-dem Sie die erste Arbeitsphase abgeschlossen haben.

Autoren und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!

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Inhaltsverzeichnis Aufgabenteil

Seite

Wie sieht die Abschlussprüfung aus? 7

Arbeitsanleitung für ungebundene Aufgaben 8 – 11

Arbeitsanleitung für gebundene Aufgaben 12 – 15

Musterunternehmen Pit Bauer KG 16

Bereich Aufgaben-Nr. Seite

Bürowirtschaft

1 Organisation und Leistungen 1 – 15 19 – 37

2 Bürowirtschaft und Statistik 1 – 15 41 – 56

3 Bürokommunikationstechniken 1 – 6 59 – 64

4 Assistenz- und Sekretariatsaufgaben 1 – 23 67 – 90

Wirtschafts- und Sozialkunde

5 Wirtschaftliche Grundlagen 5.01 – 5.30 93 – 108

6 Rechtliche Grundlagen 6.01 – 6.30 111 – 122

7 Mitarbeiter im Betrieb 7.01 – 7.10 125 – 129

8 Einflussnahme des Staates auf das Wirtschaftsleben 8.01 – 8.20 133 – 139

Bildnachweis 139

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Organisation und Leistungen

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Situation zu Aufgabe 1 und 2

Sven Sistenich gehört zu den kaufmännischen Auszubilden der Pit Bauer KG. Er begleitet zusam-men mit dem Betriebsleiter, Herrn Ruthard Ruder, eine Gruppe von Ausbildungsplatzbewerbern, die zu einer Betriebsbesichtigung eingeladen wurden.

Aufgabe 1

Herr Ruder, Sven Sistenich und die Besuchergruppe befinden sich in Halle B, wo die Tischserie „Irma“ mit Kunststoff furniert wird. Die Besucher erfahren, dass das Programm „Irma“ in bestimmten Tisch-größen und Farben erhältlich ist.

Es werden verschiedene Fertigungsverfahren diskutiert.

Sven Sistenich: „Bei diesen großen Stückzahlen kommt natürlich nur eine Massenfertigung infrage!“

Herr Ruder: „Massenfertigung ist bei diesem Fertigungsverfahren nicht der richtige Ausdruck. Schauen Sie sich doch das Produkt noch einmal im Gesamtzusammenhang mit den anderen Teilen an, die dazu gehören. Wie könnte man diese Fertigungsart wohl nen-nen?“

a) Um welches Fertigungsverfahren (im Hinblick auf den Produktionstyp) handelt es sich hier? Erläutern Sie Ihre Antwort.

b) Was bedeutet im Unterschied dazu der Begriff „Massenfertigung“?

c) In der Fertigungshalle C ist die Arbeit so organisiert, dass einzelne Baugruppen zusammengefasst werden. Hier kommen sowohl Fräs-, Säge- als auch Schneidemaschinen zum Einsatz.

ca) Wie bezeichnet man dieses Fertigungsverfahren im Hinblick auf den Organisationstyp (d. h. nach dem Einsatz und der Anordnung der Betriebsmittel)?

cb) Erläutern Sie 2 weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp.

Aufgabe 2

Melanie Kummer interessiert sich besonders für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ihr fällt auf, dass manche der Mitarbeiter/-innen Schutzkleidung tragen und überall im Betrieb Ge- und Verbotsschilder hängen. Sie möchte darüber nähere Informationen.

a) Welcher Träger der Sozialversicherung muss bei Betriebsunfällen informiert werden?

b) Nennen Sie Leistungen dieses Sozialversicherungsträgers. Wer zahlt die Versicherungsbeiträge?

c) Welche Gesetze dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Nennen Sie vier Beispiele.

d) Nennen Sie vier aushangpflichtige Gesetze.

e) Was hat der Sicherheitsbeauftragte für eine Funktion und wer ernennt ihn?

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Aufgabe 3

Situation

Thorsten Storch arbeitet im 2. Ausbildungsjahr in der Beschaffungsabteilung der Pit Bauer KG. Bei der Überprüfung von Eingangsrechnungen fällt ihm auf, dass sein Ausbildungsunternehmen Er-zeugnisse sowohl von anderen Herstellern als auch von Großhändlern und Einzelhändlern bezieht.

a) Hersteller, Großhändler und Einzelhändler vertreten jeweils unterschiedliche Wirtschaftsstufen. Welche Aufgaben übernehmen Groß- und Außenhandelsunternehmen in der Gesamtwirtschaft? Erläutern Sie kurz die Rolle dieser Wirtschaftsstufe.

b) Nach vorheriger Rücksprache mit seinem Ausbilder hat Thorsten Storch auch Kontakt mit Versicherungen, um geschäftliche Angelegenheiten zu regeln.

ba) Eine Sendung von echtem Leder für die Produktion hochwertiger Konferenzsessel soll trans-portversichert werden. Welche Schäden werden durch eine Transportversicherung gedeckt? Nennen Sie vier Beispiele.

bb) Schäden durch „höhere Gewalt“ sind bei dem Versicherungsangebot ausgeschlossen, das Thorsten Storch vorliegt. Nennen Sie Beispiele, welche Schäden hier ausgeschlossen werden.

c) Die Spedition Stop & Go Ltd. liefert eine Sendung Schreibtisch-Zubehör aus Großbritannien.

ca) Beschreiben Sie die Aufgaben eines Spediteurs. cb) Nennen Sie jeweils vier Beispiele für Pflichten und Rechte des Spediteurs.

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Aufgabe 4

Situation

Anfang des Jahres 20.. erläutert der Marketingleiter der Pit Bauer KG, Herr Schneidt, dass der Umsatz bei Bürostühlen in den vergangenen beiden Jahren rückläufig war. Eine Erweiterung des Programms an Bürostühlen um die Öko-Serie „Finn“ soll zukünftig vor allem die Zielgruppe um-weltbewusster Büromöbelausstatter ansprechen.

Es wird in der Marketingabteilung eine Projektgruppe gebildet, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Umsatzes zu entwickeln. Ihre Kollegin Katja Rasch und Sie selbst nehmen als Auszu-bildende an dieser Projektgruppe teil.

a) Sie möchten zunächst herausfinden, welche Sitzbezüge bei Bürostühlen von den Kunden bevor-zugt gekauft werden. Sie erhalten die Aufgabe, die Marktstrategie anhand der letzten Umsatz-zahlen (TEUR) bei einem Bürostuhl der Serie „Artus“ zu untersuchen. Bürostühle der Serie „Artus“ sind in gleicher technischer Ausstattung, aber mit unterschiedlichen Bezügen lieferbar: Artus-A mit Naturlederbezug, Artus-B mit Kunstlederbezug und Artus-C mit Textilfaserbezug.

Ihnen liegt folgende Umsatzstatistik vor – das unmittelbar abgelaufene Jahr gilt als Berichtsjahr, das Jahr davor als Vorjahr:

Produktgruppe Vorjahr TEUR Gesamt

Berichtsjahr TEURQuartal

1Quartal

2Quartal

3Quartal

4Gesamt

Artus-A 325 65,5 56 63,5 58 243Artus-B 136 31 28 19 17 95Artus-C 636 158 153 141 139 591Gesamt 1.097 254,5 237 223,5 214 929

aa) Ermitteln Sie, welche prozentualen Anteile die einzelnen Produktgruppen jeweils im Vorjahr und im Berichtsjahr am Gesamtumsatz hatten. Erstellen Sie dazu eine Tabelle.

ab) Errechnen Sie, um wie viel Prozent der Umsatz in den einzelnen Produktgruppen im Berichts-jahr im Vergleich zum Vorjahr abweicht. Errechnen Sie diesen Wert auch für den Gesamtum-satz dieser drei Produktgruppen. Stellen Sie auch diese Werte in einer Tabelle dar.

b) Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus diesen Werten? Welches Material wird von Ihren Kun-den aufgrund dieser Daten bevorzugt?

c) Um den Markt systematisch zu untersuchen, d. h. Marktforschung zu betreiben, ist es notwendig, detaillierte Informationen über die Abnehmer zu erhalten. Ihre Kollegin Katja stellt fest, dass man sich nicht nur auf die eigenen Kunden und die betrieblichen Umsatzzahlen verlassen kann – es gibt verschiedene Methoden der Marktforschung.

ca) Was versteht man unter Sekundärforschung? Welche Methoden werden bei Primär forschung eingesetzt?

cb) Nennen Sie je vier Vor- und Nachteile von Sekundärforschung. cc) Wie unterscheiden sich Marktanalyse und Marktbeobachtung?

d) Aus welchen marketingpolitischen Instrumenten setzt sich ein Marketing-Mix zusammen?

da) Erläutern Sie diese marketingpolitischen Instrumente.db) Welche Ziele hat die Bedarfsforschung?

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Aufgabe 5

Situation

Die Pit Bauer KG entscheidet sich für die Erweiterung des Programms an Bürostühlen um die Öko-Serie „Finn“. Es findet ein Meeting mit Fachleuten aus den Bereichen Marketing und Vertrieb statt. Bei diesem Meeting werden unterschiedliche Absatzwege und Absatzformen diskutiert, um mög-lichst viele Distributionswege zu nutzen. Sie nehmen als Auszubildende/r an diesem Meeting teil.

a) Herr Meistersinger findet, dass der direkte Absatzweg gestärkt werden müsse, während sich Frau Tell für eine Erweiterung der indirekten Absatzwege einsetzt.

aa) Welche Merkmale kennzeichnen – den direkten Absatzweg?– den indirekten Absatzweg? Stellen Sie kurz die wesentlichen Kennzeichen dieser Absatzwege dar!

ab) Erläutern Sie drei Faktoren, die für die Wahl des Absatzweges bestimmend sind. ac) Erläutern Sie je vier Vor- und Nachteile des indirekten Absatzweges.

b) In der Distributionspolitik spielen Absatzmittler eine bedeutende Rolle.

Unterscheiden Sie die Funktionen von – Handlungsreisenden – Handelsvertreter – Handelsmakler – Kommissionär

c) Beurteilen Sie, welche Vor- und Nachteile die Beschäftigung

– eines Handlungsreisenden – eines Handelsvertreters

für die Pit Bauer KG haben kann.

d) Der Assistent der Marketingleitung erhält die Aufgabe, zu prüfen, ob es wirtschaftlicher ist, für ein bestimmtes Gebiet eine(n) Handlungsreisende(n) einzustellen oder aber einen Handelsvertreter/eine Handelsvertreterin zu beauftragen.

Der (die) Handlungsreisende soll ein Fixum von 1.200 EUR erhalten, zuzüglich 2 % Provision für die von ihm (ihr) vermittelten Umsätze. Es sollen bei der Berechnung Umsätze von durchschnitt-lich 170.000 EUR zugrunde gelegt werden. An Lohnnebenkosten sind monatlich durchschnittlich 800,00 EUR zugrunde zu legen.

Für den Handelsvertreter/die Handelsvertreterin wird für die Berechnungen von einer Umsatz- pro vision von 4,5 % ausgegangen.

da) Welche Kosten entstehen monatlich für den Handlungsreisenden/die Handlungsreisende? db) Welche Kosten entstehen bei Beauftragung eines Handelsvertreters/einer Handelsvertreterin? dc) Ab welcher monatlichen Umsatzhöhe sind die Kosten für einen Handelsvertreter und einen

Handlungsreisenden gleich?

e) Herr Meistersinger bittet Sie, ihm am nächsten Tag eine Liste mit den Umsätzen der bedeutendsten Vertragshändler zukommen zu lassen.

ea) Beschreiben Sie Kriterien, die das Verhältnis zwischen Hersteller und Vertragshändler kennzeichnen. eb) Erläutern Sie den Begriff „Franchising“.

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Aufgabe 6

Situation

In der Versandabteilung für Inlandsendungen, Abteilung für Frachtgut (Stückgut) wird die Beför-derung der Güter innerhalb Deutschlands im kombinierten Verkehr Schiene/Straße veranlasst. Die folgenden Aufgaben beziehen sich auf diesen Bereich.

a) Camilla Schnell ist als kaufmännische Auszubildende soeben dieser Abteilung zugeordnet worden. Sie soll sich zunächst einmal mit den Versandpapieren vertraut machen. Ihr liegt der auf der nächs-ten Seite abgedruckte Speditionsauftrag vor.

aa) Erläutern Sie den Vermerk „frei Haus“ an dem Beispiel des Speditionsauftrags. Welchen Ein-fluss hat diese Regelung auf die Bezugskosten für die Pit Bauer KG?

ab) Erläutern Sie die Lieferungsbedingungen: ab Werk, unfrei, frachtfreiac) Welche Versandkosten können entstehen? Nennen Sie die wichtigsten Positionen bei einem

Warentransport per Bahn. ad) Was bedeutet es, wenn die Pit Bauer KG „Erfüllungsort Hannover“ in ihren allgemeinen

Geschäftsbedingungen bestimmt? ae) Erläutern Sie den Begriff „gesetzlicher Erfüllungsort“.

b) Welche Rechte und Pflichten übernimmt der Spediteur aus dem Speditionsvertrag?

c) Erläutern Sie die Begriffe „Tracking and Tracing“.

d) Welche Kriterien können für die Entscheidung für die Beförderungsart von Gütern von Bedeutung sein?

e) Wie kann der Güterverkehr umweltverträglicher organisiert werden?

f) Welche Rechte und Pflichten hat ein Frachtführer? Worin unterscheidet sich der Spediteur vom Frachtführer?

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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Aufgabe 6

Fortsetzung

Heinz Müller GmbH & Co KGBeckmannstraße 12 – 1456307 Dürrholz

Pit Bauer KGGaußstraße 7530167 Hannover

375 42 - 8 2 Einwegbehälter Metall-Bodenplatten f. Tischsysteme 200 kg

380-7-8

20..-02-10

Spedition Dampf GmbHMerkurgasse 6623562 Lübeck

0049451 4712

frei Haus

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Kaufmann/Kauffraufür Bürokommunikation

BürowirtschaftWirtschafts- und Sozialkunde

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Lösungen zu Aufgabe 1

a) Es handelt sich hier um Serienfertigung. Hierbei werden bestimmte Produkte eines Programms in festgelegten Stückzahlen gefertigt. Es werden jeweils gleichartige Erzeugnisse produziert. Je nach Anzahl der gefertigten Produkte unterscheidet man zwischen Kleinserien- und Großserienferti-gung.

b) Bei der Massenfertigung wird ein gleichartiges Erzeugnis in großen Mengen produziert. Hier wird keine konkrete Fertigungsmenge für einen bestimmten Auftrag gefertigt, sondern es wird ohne Begrenzung der Menge über eine längere Zeit produziert (z. B. bei Zigaretten, bestimmten Süß-waren).

ca) Es handelt sich hier um Gruppenfertigung. Betriebsmittel und Arbeitsplätze werden zur Erledigung bestimmter Arbeitsschritte in Baugruppen in einer Werkstatt zusammengefasst. Der Fertigungsab-lauf wird so übersichtlicher und flexibler. Beispiel: Drehen, Fräsen, Schneiden in einer Baugruppe.

cb) Weitere Fertigungsverfahren nach ihrem Organisationstyp, d. h. nach Einsatz und Anordnung der Betriebsmittel:

WerkstättenfertigungBetriebsmittel und Arbeitsplätze gleichartiger Arbeitsverrichtungen werden in einer Fertigungs-halle zusammengefasst. Die zu fertigenden Werkstücke werden zu den Standorten trans portiert, z. B. Stanzerei, Dreherei, Fräserei. Es werden bei der Produktion also mehrere Werkstätten durch-laufen, in der jeweils bestimmte Maschinen stehen, um einen Teil der Produktion zu erledigen (Drehen, Fräsen, Bohren etc.).

Vorteile: anpassungsfähig, rationell auch für geringe Stückzahlen.

Nachteile: Es kann in einigen Werkstätten zu Terminschwierigkeiten kommen. Halbfertige Pro-dukte werden dann zwischengelagert (Lagerkosten), ggf. hohe Transportkosten durch den Trans-port von Werkstatt zu Werkstatt.

FließfertigungBetriebsmittel und Arbeitsplätze sind räumlich so angeordnet, wie es dem Fertigungsablauf ent-spricht.

Vorteile: geringere Durchlauf- und Transportzeiten als bei der Werkstattfertigung.

Nachteile: Es kann zu zeitlichen Verzögerungen in bestimmten Fertigungsabschnitten kommen. Folgen: Ggf. Störanfälligkeit des Fertigungsverlaufs, höherer psychischer Druck bei den Arbeits-kräften.

Zu unterscheiden ist innerhalb der Fließfertigung zwischen

– Reihenfertigung Hier ist keine automatische Zeitvorgabe im Ablauf der maschinellen Fertigung vorgegeben.

– Fließbandfertigung Hier ist der Zeittakt vorgegeben, in dem die Werkstücke einen Arbeitsplatz verlassen und

weitertransportiert werden.

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Lösungen zu Aufgabe 2

a) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Arbeitsunfälle müs-sen den Berufsgenossenschaften gemeldet werden.

b) Die Berufsgenossenschaften informieren über Unfallverhütung, sie erlassen entsprechende Unfall-verhütungsvorschriften und kontrollieren deren Einhaltung. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen ferner die Heilbehandlung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufs-krankheiten sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen und direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt.

c) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

d) – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Hinweis: In der Aufgabe wurden vier Gesetze verlangt, wenn Sie mehr als vier nennen, erhalten Sie dadurch keine höhere Punktzahl.

e) Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, den Unternehmer sowie dessen Beauftragte (Sicher-heitskräfte) im Unternehmen beim Arbeitsschutz zu unterstützen.

Der Sicherheitsbeauftragte und die Sicherheitskräfte werden vom Unternehmer unter Mitwirkung des Betriebsrates bestellt. Meist handelt es sich um Ingenieure, Techniker oder Meister mit spezi-eller Sicherheitsausbildung.

Sozialgesetzbuch Siebtes BuchGesetzliche Unfallversicherung

§ 22 Sicherheitsbeauftragte

(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs-rates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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Lösungen zu Aufgabe 2

Fortsetzung

Sozialgesetzbuch Siebtes BuchGesetzliche Unfallversicherung

§ 23 Aus- und Fortbildung

(1) Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unter-nehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrank-heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Für nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichtende Betriebs-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die nicht dem Unternehmen angehören, können die Unfallversiche-rungsträger entsprechende Maßnahmen durchführen. Die Unfallversicherungsträger haben Unternehmer und Versicherte zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen anzuhalten.

Lösungen zu Aufgabe 3

a) Groß- und Außenhandelsunternehmen verteilen die Produkte der Hersteller an Absatzpartner, die nicht privater Endverbraucher sind. Kunden von Groß- und Außenhandelsunternehmen sind z. B.

– andere Wiederverkäufer, z. B. andere Großhändler oder Einzelhändler – weiterverarbeitende Betriebe – staatliche Institutionen

Man unterteilt sie nach ihrer Hauptfunktion nach Absatzgroßhandel und Aufkaufgroßhandel.

Der Absatzgroßhandel kauft vom Hersteller große Mengen und bietet dem Einzelhändler ein breit gestreutes Sortiment an.

Der Aufkaufgroßhandel kauft von vielen Herstellern oder Erzeugern kleine Mengen und liefert sie in großen Mengen an Produktionsunternehmen, z. B. bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die Produktion.

ba) Schäden, die durch die Transportversicherung gedeckt werden, können z. B. sein:

– Diebstahl während des Transports oder in Lägern– Einbruchdiebstahl in das Transportmittel oder in Läger – Schäden der Ware durch Verkehrsunfälle – Feuerschaden der Ware durch Brand des Transportmittels

bb) Höhere Gewalt sind z. B. Schäden, die durch ein unvorhersehbares, nicht zu beeinflussendes Er-eignis entstehen, das auch bei äußerster Sorgfalt der Betroffenen nicht abzuwenden war.

Beispiele: Krieg und kriegsähnliche Zustände, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen durch Naturkatastrophen.

Für solche Schäden sind die Grundsätze des Verschuldens und der Haftung nicht anzuwenden.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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Lösungen zu Aufgabe 3

Fortsetzung

ca) Ein Spediteur hat die Aufgabe, den Versand der Güter zu besorgen. Das bedeutet, dass er nicht nur für die reine Beförderung der Ware zuständig ist, sondern für die Organisation der Logistik, d. h.:

– Transport der Ware – Lagerung,– Umschlag der Ware– logistische Zusatzleistungen wie Zollabwicklungen, Datenverwaltung.

cb) Pflichten und Rechte des Spediteurs

Die gesetzlichen Grundlagen bilden – das Handelsgesetzbuch (HGB) – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)

Pflichten – Beispiele: – Besorgung des Transportes (HGB § 453)– Interessen des Versenders zu wahren (HGB § 454 (4)) – Weisungen des Versenders zu befolgen (HGB § 454 (4))– Haftung (HGB § 461)

Rechte – Beispiele: – eine Sammelladung durchzuführen– Vergütung seiner Dienstleistungen – Auslagenersatz – Pfandrecht an der Ware – Selbsteintritt

§ 458

Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt auszuführen. Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflich-ten eines Frachtführers oder Verfrachters. In diesem Fall kann er neben der Vergütung für seine Tätigkeit als Spediteur die gewöhnliche Fracht verlangen.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

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Lösungen zu Aufgabe 4

aa) Ermittlung der prozentualen Anteile der jeweiligen Produktgruppen am Gesamtumsatz:

Produktgruppe Vorjahr

Gesamt %

Berichtsjahr %Quartal

1Quartal

2Quartal

3Quartal

4Gesamt

Artus-A 29,6 25,7 23,6 28,4 27,1 26,2Artus-B 12,4 12,2 11,8 8,5 7,9 10,2Artus-C 58,0 62,1 64,6 63,1 65,0 63,6Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

ab)

Produktgruppe Vorjahr TEUR

Gesamt

Berichtsjahr TEUR

Gesamt

Prozentuale Abweichung zum Vorjahr

%Artus-A 325 243 – 25,2 Artus-B 136 95 – 30,1Artus-C 636 591 – 7,1Gesamt 1.097 929 – 15,3

Die Umsätze in allen drei Produktgruppen sind im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr zurück-gegangen. Insgesamt ergibt sich ein Umsatzverlust von – 15,3 % im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr.

b) Dem Umsatzrückgang sollte mit marketingpolitischen Instrumenten begegnet werden. Nach der Umsatzstatistik zu urteilen bevorzugen die Kunden – zumindest bei der Serie „Artus“ – einen Textil faserbezug.

ca) In der Sekundärforschung greift man auf vorhandenes Informationsmaterial zurück. Dieses Ver-fahren wird auch als „Desk Research“ bezeichnet. Zu dem verwendeten Material gehören Sta-tistiken, die bereits für andere Zwecke erstellt wurden, Berichte von Außendienstmitarbeitern, Informationen von Einzelhändlern, Veröffentlichungen zu dem Sachverhalt.

Bei Primärforschung (Field Research) werden die Daten durch Befragung und Beobachtung er-hoben, z. B. durch Fragebogenaktionen, Kundeninterviews in Fachgeschäften, Befragungen von Einzelhändlern.

Im Fall der Pit Bauer KG könnte z. B. ein Marktforschungsinstitut beauftragt werden, um her-auszufinden, wie der Markt für ökologische Produkte in diesem Sektor zu beurteilen ist. Primär-forschung ist aufwendig und teuer. Diese Maßnahmen sollten erst ergriffen werden, wenn die Methoden der Sekundärforschung ausgeschöpft wurden und weitere Erkenntnisse notwendig sind.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

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Lösungen zu Aufgabe 4Fortsetzung

cb) Vorteile: Sekundärforschung ist kostengünstig. Die Daten sind im Allgemeinen schnell zu beschaffen oder liegen im Computersystem bereits vor. In einigen Fällen gibt es keine andere Möglichkeit als die der Sekundärforschung: So kann man bestimmte Erkenntnisse nur anhand von Materialien der Sekun-därforschung gewinnen (z. B. durch sozialwissenschaftliche oder volkswirtschaftliche Erhebungen).

Nachteile: Es handelt sich um eine wissenschaftlich ungenaue Methode. Daten der Vergangenheit lassen sich nur begrenzt auf geplante Projekte übertragen (Frage der Vergleichbarkeit). Der Umfang der ver-wendeten Daten kann nur begrenzt sein (wenn es sich z. B. um den eigenen Kundenstamm oder potentielle Kunden handelt, mit denen man bereits in engerem Kontakt ist). Entscheidungen von größerer wirtschaftlicher Tragweite können es notwendig machen, dass auch – kostenintensive – Primärforschung betrieben wird.

cc) Marktanalyse wird einmalig und fallweise zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt. Sie dient dem Vergleich, z. B. von Konsumgewohnheiten, Preisgestaltung der Konkurrenz zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Marktbeobachtung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum. Die Beobachtung bestimmter Trends und Verhaltensweisen der Marktteilnehmer soll es ermöglichen, Marktentwicklungen vorherzusagen.

d) Ein Marketing-Mix besteht aus Instrumenten der • Produktpolitik • Kontrahierungspolitik • Distributionspolitik • Kommunikationspolitik

da) Produktpolitik Produktpolitik bezieht sich zunächst auf das einzelne Produkt, das im Unternehmen erzeugt wird. Darüber hinaus gehört dazu aber auch die Gestaltung des Programms, des Kundendienstes sowie der Garantieleistung.

KontrahierungspolitikDieser Bereich betrifft die finanziellen Konditionen, zu dem das Produkt angeboten wird. Dazu gehören die Bereiche: Preise und Rabatte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Kreditgewährungen.

Distributionspolitik Hierzu gehören die Absatzwege: Direkte und indirekte Absatzwege.

KommunikationspolitikHierzu gehören die Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit. Dies sind Maßnahmen, um Informationen über Leistungen und Image des Unternehmens zu verbreiten.

db) Bedarf ist die Summe der Bedürfnisse, für die Kaufkraft besteht. Bedarfsforschung beschränkt sich nicht darauf, den Bedarf anhand der Absatzzahlen zu ermitteln, sondern es soll vor allem poten-zielle Nachfrage ergründet werden. Darüber hinaus ist ggf. interessant, warum sich potenzielle Nachfrage nicht in konkreten Anfragen äußert. Mögliche Gründe können sein, dass ein Produkt zu teuer ist, schwer zu beschaffen ist oder aber beispielsweise ein ökologisch schlechtes Image hat.

Ziele der Bedarfsforschung sind weiterhin z. B. zu ermitteln, welche Anforderungen Kunden an Produkte stellen, wie die Bedarfsdeckung über die Absatzwege funktioniert, welche Mengen der Kunde wünscht und welche Probleme im Hinblick auf die Qualität der Serviceleistungen bestehen.

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Lösungen zu Aufgabe 5aa) Direkter Absatzweg

Der Hersteller übernimmt alle Verteilerfunktionen des gesamten Vertriebsweges bis zum Endver-braucher. Dies kann z. B. über Internetportale geschehen oder durch Einschaltung von Verkaufs-niederlassungen oder Handlungsreisenden. Groß- und Einzelhandelsunternehmen werden dabei als Absatzhelfer nicht in Anspruch genommen.

Indirekter AbsatzwegDie Produkte werden hier mithilfe betriebsfremder Absatzhelfer vertrieben, z. B. über Groß- und Einzelhändler, Handelsvertreter, Kommissionäre oder Handelsmakler.

ab) Bestimmende Faktoren für die Wahl eines Absatzweges:

– Betriebsgröße und Grad der MarkterschließungEinerseits bedeutet der direkte Absatzweg, dass höhere Vertriebskosten entstehen, da eigene betriebliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, andererseits entsteht eine grö-ßere Nähe zum Kunden.

– Die Art der Ware Handelt es sich um ein technisches Produktionsgut zur Weiterverarbeitung oder um ein Kon-sumgut? Je nach Komplexität empfiehlt es sich, betriebsfremde Absatzhelfer einzuschalten. Komplexität der Logistik (Wie aufwendig ist die Logistik, wie weit sind die Transportwege, wie hoch sind evtl. Schäden durch Transport?)

– Art der Abnehmer (Großabnehmer, Kleinbetriebe, Endverbraucher)In welchem Maße kann die Kundenbetreuung organisiert werden, insbesondere bei Reklama-tionen? Wie rationell sind Forderungen zu verwalten?

ac) Vor- und Nachteile des indirekten Absatzweges

Vorteile:– Durch eine breite Streuung selbstständiger Handelsunternehmen, die das Produkt als Handels-

ware beziehen, ist eine hohe Verfügbarkeit der Ware gewährleistet. – Für den Hersteller bedeutet dieser Vertriebsweg eine geringere Kapitalbindung, da sich für ihn die

Kosten für den Vertrieb auf eine begrenzte Zahl von betriebsfremden Absatzhelfern beschränken. – Durch die Inanspruchnahme betriebsfremder Absatzhelfer wird die Nutzung von zusätzlichem

Absatz-Know-how möglich. Das ist insbesondere bei Exportgeschäften von Vorteil, wenn landes kulturelle Eigenheiten berücksichtigt werden müssen.

– Es kann ein für den Absatz positiver Sortimentseffekt entstehen, wenn betriebsfremde Absatz-helfer ihr Sortiment durch das Produkt sinnvoll ergänzen können.

Nachteile: – Der Gewinn verringert sich durch die Inanspruchnahme betriebsexterner Absatzhelfer, da

diese einen Teil des Gewinns für ihre Leistungen beanspruchen. – Der Hersteller hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Absatzhelfer. Dies kann u. U.

zu „Ramschware“ führen, die dem Image schaden. – Der Hersteller hat keinen Einfluss auf die Präsentation des Produktes durch den Absatzhelfer.

Wenn die Präsentation nicht der Unternehmensphilosophie des Herstellers entspricht, kann auch das dem Image schaden.

– Wenn die direkten Kundenkontakte über betriebsfremde Organe stattfinden, bekommt der Hersteller nur indirekte Rückmeldungen über die Reaktionen der Kunden auf seine Produkte. Diese Informationen sind aber wichtig für die Produktentwicklung und Distributionspolitik.

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Lösungen zu Aufgabe 5Fortsetzung

b) – Ein Handlungsreisender ist ein Angestellter, der mit Artvollmacht ausgestattet ist, um außer-halb des Betriebes des Arbeitsgebers Geschäfte zu vermitteln bzw. im Namen des Arbeitgebers abzuschließen. Als Angestellter ist er weisungsgebunden. Er erhält ein Gehalt als Fixum und ggf. Prämien bzw. Provision für den erzielten Umsatz.

– Ein Handelsvertreter ist als selbstständiger Kaufmann tätig. Er ist ständig damit betraut, für ei-nen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (HGB § 84 Abs. 1 Satz 1). Er erhält eine Umsatzprovision und kann seine Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer – im Rahmen vertraglicher Abmachungen – frei gestalten.

– Ein Handelsmakler ist ein Kaufmann, der für andere natürliche oder juristische Personen von Fall zu Fall Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt, d. h. Kauf- oder Dienst-leistungsverträge. Das können z. B. sein: Kauf von Waren und Wertpapieren oder Dienstleis-tungen wie Versicherungen, Güterbeförderung oder Mietverträge von Schiffen. Als Vergütung erhält er eine Maklergebühr (Courtage), die fällig ist, sobald das Geschäft vertraglich zustande gekommen ist. In der Regel – falls nichts anderes vereinbart wurde – trägt jede der beiden Ver-tragsparteien des vermittelten Vertrages die Maklergebühr zu Hälfte. Die Maklergebühr hängt prozentual von dem Auftragsvolumen ab.

– Ein Kommissionär ist ebenso wie der Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender. Er kann entweder dauernd vertraglich gebunden sein oder aber nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden. Das Eigentum an der Ware bleibt beim Kommittenten (d. h. bei dem Unternehmen, das den Kommissionär beauftragt). Dadurch trägt der Kommissionär kein Absatz-risiko. Er kann nicht verkaufte Ware an den Kommittenten zurückgeben.

c) Vergleich zwischen einem Handlungsreisenden und einem Handelsvertreter

§ 84 Begriff des Handelsvertreters

(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

(3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein.

(4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Handlungsreisender Handelsvertreter

Rechtsstellung Angestellter Selbstständiger Gewerbetreibender

Vollmachten Vermittlungs- oder Abschlussvoll-macht

Vermittlungs- oder Abschlussvollmacht

Dauer des Vertrages ständig ständig

Vergütung Gehalt (Fixum) zzgl. in der Regel Umsatz provision und Spesen

Provision (vom Auftragsvolumen abhängig)

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er

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Lösungen zu Aufgabe 5Fortsetzung

Ein Vergleich zwischen den beiden Absatzvermittlern zeigt, dass der Handlungsreisende als Angestell-ter weisungsgebunden ist und damit der Kontrolle des Unternehmens, für das er arbeitet, unterstellt ist. Dies kann ein Vorteil für das Unternehmen sein, kann aber auch eine geringere Motivation des Reisenden nach sich ziehen, da er weniger Eigenverantwortung trägt und in jedem Fall sein Gehalt bekommt, auch bei geringem Umsatzvolumen.

Beim Handlungsreisenden sind andererseits eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen zu erwar-ten, für das er arbeitet, sowie gute Produktkenntnisse.

Der Handelsvertreter hat eine hohe Motivation zum Kaufvertragsabschluss, da er kein Fixum als Ge-halt bezieht, sondern seine Einkünfte allein von der Provision abhängen. Dafür arbeitet er in der Regel für mehrere Auftraggeber. Dabei können konkurrierende Interessen wirksam werden. Es ist bei der Beschäftigung eines Handelsvertreters darauf zu achten, dass die Produkte, die er für andere Unter-nehmen vertreibt, das Sortiment ergänzen und nicht zu den eigenen in Konkurrenz stehen.

Der Handelsvertreter ist als selbstständiger Unternehmer nur bedingt in seinem Handeln steuerbar.

da) Fixum 1.200,00 EURProvision(2 % von 170.000,00 EUR) 3.400,00 EURLohnebenkosten 800,00 EURInsgesamt monatlich 5.400,00 EUR

Für die Beschäftigung des Handlungsreisenden ist mit einer monatlichen Belastung von 5.400 EUR zu rechnen.

db) 4,5 % von 170.000,00 EUR = 7.650,00 EUR

Für die Beauftragung eines Handelsvertreters ist mit einer monatlichen Belastung von 7.650 EUR zu rechnen.

dc) Umsatz = x0,045 x = 1.200,00 EUR + 800,00 EUR + 0,02 x0,025 x = 2.000,00 EUR x = 80.000,00 EUR

Ab einer Umsatzhöhe von 80.000,00 EUR monatlich sind die Kosten für einen Handelsvertreter und einen Handlungsreisenden gleich.

ea) Kriterien, die das Verhältnis zwischen Hersteller und Vertragshändler kennzeichnen

Vertragshändler verpflichten sich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die Waren des Herstellers zu vertreiben. Dies ist besonders bei hochwertigen Markennamen der Fall. Dabei wird vertraglich eine bestimmte Marketingkonzeption vereinbart und auf die Wahrung bestimmter Ser-viceleistungen geachtet.

eb) Beim Franchisesystem (Franchising) ist die Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer enger als bei dem Vertragshändlersystem. Der Name des Franchisenehmers tritt in den Hintergrund. Allein Name und Produkt des Franchisegebers werden vermarktet (z. B. bei Fast-Food-Ketten). Der Franchisenehmer hat das Marketingkonzept des Franchisegebers zu übernehmen und an den Franchisegeber ein Entgelt zu entrichten.

EUR ,

5 4 0 0 0 0

EUR ,

7 6 5 0 0 0

EUR ,

8 0 0 0 0 0 0

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Lösungen zu Aufgabe 6

aa) „Frei Haus“ bedeutet: Der Verkäufer (in diesem Falle Heinz Müller GmbH & Co KG) trägt alle Versandkosten, ebenso bei der Lieferbedingung: „frei Lager, frei Werk“.

Einfluss dieser Regelung auf die Bezugskosten der Pit Bauer KG: Die Transportkosten sind Bezugskosten (Nebenkosten der Warenbeschaffung). Kaufpreis (Listen-preis) plus Bezugskosten ergeben die Anschaffungskosten der Ware. In der Warenbezugskalkula-tion werden sie als Einstands- bzw. Bezugspreis ermittelt. Bei der Vereinbarung „frei Haus“ verrin-gern sich also die Bezugskosten.

Warenschuld ist nach der gesetzlichen Regelung eine Holschuld:

§ 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten

(1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Ab-nahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Wenn nichts anderes vereinbart wurde und kein besonderer Handelsbrauch besteht, so sind

– die Kosten der Übergabe (insbesondere Messen, Wiegen) vom Verkäufer– die Kosten der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort

vom Käufer zu tragen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erhöht sich also der Einkaufspreis um die Kosten der Fracht bzw. des Portos. Dieser Posten fließt dann in die Bezugskalkulation ein.

ab) – Ab Werk: Der Käufer zahlt sämtliche Versandkosten.

– Unfrei: Der Verkäufer zahlt die Kosten für Anfuhr bis zum Versandunternehmen. Ab der ersten Ver-sandstation sind alle Transportkosten vom Käufer zu zahlen.

– Frachtfrei: Der Verkäufer trägt alle Transportkosten bis zur Empfangsstation (z. B. Bahnhof). Die Trans-portkosten von der Empfangsstation zum Werk trägt der Käufer.

ac) Versandkosten sind: – Wiegegebühren und Verladekosten – Rollgeld für die Anfahrt zur Versandstation (Hausfracht)– Fracht– Rollgeld für die Zufuhr von der Empfangsstation zum Werk (Hausfracht)

ad) Vertraglicher Erfüllungsort (Leistungsort)

Der Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistung zu bewirken hat.

Wenn die Pit Bauer KG „Erfüllungsort Hannover“ in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt und der Vertragspartner des Kaufvertrages das akzeptiert bzw. nicht widerspricht, dann handelt es sich um einen vertraglichen Erfüllungsort. Der Erfüllungsort für die Lieferung und Zah-lung wäre in diesem Fall Hannover.

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Lösungen zu Aufgabe 6

Fortsetzung

ae) Gesetzlicher Erfüllungsort (Leistungsort)

Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Regelung: der gesetzliche Erfüllungsort. Das ist der Wohnsitz bzw. die gewerbliche Niederlassung des Schuldners im Zeit-punkt des Vertragsabschlusses.

Gesetzlicher Erfüllungsort für die Lieferung ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers (er schuldet die Lieferung). Gesetzlicher Erfüllungsort für die Zahlung ist der Wohn- oder Geschäfts-sitz des Käufers (er schuldet die Zahlung).

§ 269 Leistungsort

(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.

(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine ge-werbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.

(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu ent-nehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

b) Ein Spediteur übernimmt es, gewerbsmäßig in eigenem Namen und für fremde Rechnung die Versendung von Gütern durch Frachtführer zu besorgen.

§ 453 Speditionsvertrag

(1) Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.

(2) Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Für einen modernen Logistikdienstleister kann dies – unabhängig vom Verkehrsträger – die gesamte Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle von Materialflüssen – verbunden mit dem Verfügen über die notwendige Informationstechnik – bedeuten.

Logistische Dienstleistungen können umfassen:

– Beratung– das Angebot von Transportleistungen (Selbsteintrittsrecht) – Lagerhaltung – Organisation der Beschaffungslogistik (Abholung der Waren beim Lieferanten und pünktliche

Zulieferung beim Kunden)– Organisation der Distributionslogistik (Übernahme der gesamten Transportkette zu dem Kunden)

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Lösungen zu Aufgabe 6Fortsetzung

Für diese Dienstleistungen ergibt sich für den Spediteur ein Recht auf Vergütung (Provision, Auslagen-ersatz). Weitere Rechte: Versendung der Güter als Sammelladung, Pfandrecht an den Gütern, Selbst-eintrittsrecht.

§ 458 Selbsteintritt

Der Spediteur ist befugt, die Beförderung des Gutes durch Selbsteintritt auszuführen. Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so hat er hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers oder Verfrachters. In diesem Fall kann er neben der Vergütung für seine Tätigkeit als Spediteur die gewöhnliche Fracht verlangen.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

c) Unter „Tracking and Tracing“ versteht man das System zur durchgängigen Sendungsverfolgung und -auffindung. „Tracking“ ist die jederzeitige Standortbestimmung des Gutes im Lager und während der gesamten Transportkette. „Tracing“ bedeutet: Der genaue Verlauf einer Sendung oder eines Transportes ist rückverfolgbar.

d) Bei der Auswahl der Beförderungsart (des optimalen Güterverkehrsträgers) sind zu berücksichtigen:

– die Art der zu versendenden Güter und deren Eigenschaften (z. B.: Handelt es sich um verderb-liche Waren oder um Gefahrgut?)

– die Transportkosten (z. B. Mautgebühren) – die Schnelligkeit und Sicherheit der Beförderung – die Verpackung (wie aufwendig ist die Verladung?) – der Haftungsumfang (Wert der Ware, Versicherungskosten) – Umweltgesichtspunkte (Energieverbrauch, Schadstoffausstoß, Lärmbelästigung usw.)

e) Die zunehmende Verkehrsdichte im Straßennetz ist umweltbelastend. Auch der Transport per Flugzeug auf Kurzstrecken ist unter Umweltgesichtspunkten problematisch.

Maßnahmen, durch die der Güterverkehr umweltverträglicher gestaltet werden kann:

– Technische Verbesserungen der Fahrzeuge und der Infrastruktur – Nutzung von Informationstechnik zur optimalen Tourenplanung – Verlagerung von Transporten auf die Schienen- und Wasserwege – Rollende Landstraße (Transport eines kompletten LKWs oder Sattelzugs auf der Schiene)

f) Das Frachtgeschäft ist im HGB §§ 407 bis 450 geregelt.

§ 407 Frachtvertrag

(1) Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.

(2) Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen.

(3) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn

1. das Gut zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden soll und2. die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört.

Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB)

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Lösungen zu Aufgabe 6

Fortsetzung

Frachtführer sind Kaufleute, die gewerbsmäßig in eigenem Namen für fremde Rechnung die Beförde-rung von Gütern übernehmen. Zwischen dem Frachtführer und dem Auftraggeber wird ein Frachtver-trag geschlossen (in Form eines Frachtbriefs).

Beispiele für Frachtführer:

– Unternehmen der Deutschen Bahn AG– Paketdienste – Unternehmen des Güterkraftverkehrs– Binnenschifffahrts-Reedereien (nicht Hochseeschifffahrt)– Fluggesellschaften

Pflichten des Frachtführers:

– Prüfpflicht, insbesondere der Verpackung– Beförderungspflicht in angemessener Frist – Haftung bei Verschulden – Aushändigung des entsprechenden Frachtbriefteils zusammen mit der Ware an den berechtigten

Empfänger

Rechte des Frachtführers:

– Vergütungsanspruch – Anspruch auf Übergabe der Begleitpapiere– Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen

Der Spediteur ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Güter durch Frachtführer transportieren lässt für Rechnung des Versenders, aber in eigenem Namen. Ein Spediteur kann gleichzeitig auch Frachtführer sein (Selbsteintritt, § 458 HGB). Zu den Rechten und Pflichten des Spediteurs siehe Erläuterungen zu 6b).


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