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Inhalt
Beratung
3 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
4 Grobanalyse für komplexe Gebäude
5 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
6 Machbarkeitsstudie
Gebäude
7 EnergieeffizienteGebäude:Neubauten/Ersatzneubauten
8 Sanierungen von Wohngebäuden über GEAK®-Klassen
9 Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden
Anlagen
10 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchWärmepumpen
11 ErsatzvonElektro-undÖlheizungendurchHolzheizungoderWärmenetz
12 Thermische Solaranlagen
13 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
14 WärmeerzeugungmitHolz/Biomasse
15 WärmenetzemiterneuerbarerEnergie
Information
16 Informationsanlässe und Weiterbildung
17 Energieberatung
KontaktAmt für Umweltkoordination und Energie (AUE)Reiterstrasse 113011 BernTelefon +41 31 633 36 50www.be.ch/[email protected]
Förderprogramm Kanton Bern gültig ab 1. Januar 2018
Version 01. Juli 2018
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GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
Förderbeitrag
Doppel-undEinfamilienhaus CHF1000.–
Mehrfamilienhaus CHF1500.–
Verwaltungsbau CHF1500.–
Schulhaus CHF1500.–
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
• Der GEAK®PlusmussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).
• GEAK®-Experten:www.geak.ch
• Beitragszusicherungensind1Jahrgültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des
GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht einge-treten.
2. GEAK® Plus erstellen.3. AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: GEAK® und GEAK® Plus,
Rechnungskopie
BERATUNG
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Grobanalyse für komplexe Gebäude
Förderbeitrag CHF 3000.–
Bedingungen und Auflagen
• Nur für komplexe Gebäude, für die kein GEAK® Plus erstellt werden kann.
• Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
• DieGrobanalysemussdieAnforderungendesPflichtenheftserfüllen(www.be.ch/energiefoerderung).
• Beitragszusicherungensind1Jahrgültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der
Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht einge-treten.
2. Grobanalyse erstellen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: Grobanalyse,
Rechnungskopie
BERATUNG
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Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude
Förderbeitrag
50%deranrechenbarenKosten CHF max.3000.–
Bedingungen und Auflagen
• für Nicht-Wohngebäude, Verbraucher mit Jahresenergieverbrauch ab:100000kWhStromoder500000kWhWärme
• Grossverbraucher sind ausgenommen (Strom > 0.5 GWh, Wärme > 5 GWh)
• BeiträgeunterCHF500.–werdennichtausbezahlt.
• Die Betriebsoptimierung muss von einer Energiefachperson ausgeführt werden.
• ImAnschlussandieBetriebsoptimierungmusseinKurzrapport ausgefülltwerden(www.be.ch/energiefoerderung).
• Beitragszusicherungensind1Jahrgültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Durchführung
der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich eingereichte Gesu-che wird nicht eingetreten.
2. Betriebsoptimierung durchführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbder
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-chen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte Auszahlungsgesuch: Kurzrapport,
Rechnungskopie
BERATUNG
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Machbarkeitsstudie
Förderbeitrag max. 50% der anrechenbaren Kosten
Bedingungen und Auflagen
• Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien oder Voruntersuchungen zurErrichtungvongrossenEnergieerzeugungsanlagenoderVerteil-netzenfürerneuerbareEnergienoderAbwärme.
• MachbarkeitsstudienoderVoruntersuchungenfüreinzelneGebäudesind nicht förderberechtigt.
• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitragsgesuchs im Rahmen der rechtli-chen Vorgaben.
• Beitragszusicherungensind1Jahrgültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
BERATUNG
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der
Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei-chen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Machbarkeitsstudie erstellen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbder
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei-chen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Machbarkeitsstudie,
Rechnungskopie
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Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten
Förderbeitrag
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard 2017) CHF100.–/m2 EBF
GEAK®A/AoderMinergie-P® CHF80.–/m2 EBF
GEBÄUDE
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem On-
line-Portal einreichen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGültigkeitsdauer
auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Ge-suchekönnennichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: GEAK® Neubau Draft inkl. Log-Datei oder
Antrag Minergie-A®/Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis, fürPlusenergie-Gebäude:Energiebilanzgemäss«Nachweis Plusenergie-Gebäude»unterwww.be.ch/energiefoerderung,fürPlusenergie- und Minergie-A®-Gebäude:MonitoringKonzeptgemäss Minergie®
Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® Neubau inkl. Log-DateioderZertifikatMinergie-A®/Minergie-P®, Fotos desGebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/erneuerbareEnergien
Bedingungen und Auflagen
• Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie®auszustatten.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®- EffizienzklasseAentsprechen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der BeitragssatzreduziertsichmitzunehmenderGesamtsumme.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
• Doppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzei-tigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.
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Sanierungen von Wohngebäuden über GEAK®-Klassen
GEBÄUDE
Förderbeitrag
2Effizienzklassen CHF 80.–/m2 EBF
3Effizienzklassen CHF110.–/m2 EBF
4Effizienzklassen CHF130.–/m2 EBF
5Effizienzklassen CHF150.–/m2 EBF
6Effizienzklassen CHF160.–/m2 EBF
Effizienzbonus
Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK®B/A) CHF 40.–/m2 EBF
GEAK®A/A CHF 30.–/m2 EBF
GEAK®B/B CHF 20.–/m2 EBF
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Bau-
beginn auf dem Online-Portal einrei-chen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilagenin-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: beglaubigter
GEAK® inkl. Log-Datei und GEAK® Plus, Pläne mit EBF-Nachweis, für PlusenergieGebäude:Energiebilanzgemäss«NachweisPlusenergie-Ge-bäude» unterwww.be.ch/energiefoerderung
Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Fotos des Gebäudes,fürPlusenergie-Gebäude:ErtragsnachweisPhotovoltaik/ erneuerbare Energien
Bedingungen und Auflagen
• Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungs-jahr vor 2000.
• Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie®auszustatten.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-EffizienzklasseBentsprechen.
• Bei einer erneuten Sanierung innerhalb von 10 Jahren nachAuszahlungeinesFörderbeitragsergibtsich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (aberstergeförderterSanierung)abzüglichdesbereitsausbezahltenFörderbeitrags.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahltwerden.
• Doppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandort eingereicht werden.
9
Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden GEBÄUDE
Förderbeitrag
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard 2017) CHF160.–/m2 EBF
Minergie-P® CHF130.–/m2 EBF
Minergie® CHF100.–/m2 EBF
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem
Online-Portal einreichen. Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nach-träglich eingereichte Gesuche können nicht mehr aus-bezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: Antrag Minergie-A®/Minergie-P®/
Minergie®,fürPlusenergiegebäude:Energiebilanzge-mäss«NachweisPlusenergie-Gebäude»unterwww.be.ch/energiefoerderung
Auszahlungsgesuch:ZertifikatMinergie-A®/ Minergie-P®/Minergie®, Fotos des Gebäudes, fürPlusenergie-Gebäude:Ertragsnachweis Photovoltaik/erneuerbareEnergien
Bedingungen und Auflagen
• Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
• Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-EffizienzklasseBentsprechen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinearberechnet,der BeitragssatzreduziertsichmitzunehmenderGesamtsumme.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
• Doppelförderung:miteinemGesuch„Gebäude“kannnichtgleichzeitigeinGesuch„Anlagen“fürdenselbenStandorteingereichtwerden.
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ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungendurch Wärmepumpe (WP)
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich ein-gereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbder
Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,BestätigungWPSM,beimErsatz Ölheizung:FotomitTypenschildundKesselbau-jahr, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nachweis
Auszahlungsgesuch: Rechnung,unterzeichnetesund datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat,aktuellerbeglaubigterGEAK®, Foto der neuen Anlage
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK®zuerstellen.GEAK®-Experten:www.geak.ch.Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahltwerden.
• Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul(WPSM)mitAnlagezertifikaterforderlich.Infor-mationen unter www.wp-systemmodul.ch
• FürAnlagenüber15kWthsindeininderSchweizgülti-ges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und dieLeistungsgarantieEnergieSchweizerforderlich.
• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der be-stehendenHeizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• BeitragsberechtigtsindneueWärmeerzeugungenundwassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte,ordentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenersetzen.
• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwärmebedarfsgedeckthabenundvollständig demontiert werden.
• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebedarfs
des Gebäudes decken können.• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.Nach
Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahltwerden.
Förderbeitrag
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft
bestehendeHeizung ≤20kW CHF4500.–
bestehendeHeizung > 20kW CHF3500.– +CHF50.–/kW Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser
bestehendeHeizung ≤20kW CHF6000.–
bestehendeHeizung >20–500kW CHF2400.– +CHF180.–/kW
bestehendeHeizung >500kW CHF42400.– +CHF100.–/kW
Neues Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler
EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler
EBF ≥ 100m2 CHF6000.–
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ANLAGENErsatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich ein-gereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,FotosderbestehendenAnlage,beimErsatzÖlheizung:FotomitTypen-schild und Kesselbaujahr, bei neuem Wärmeverteil-system und EBF ≥ 100m2:PlänemitEBF-Nachweis
Auszahlungsgesuch:Rechnung,unterzeichnetesund datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK®, Foto der neuen Anlage
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohngebäuden ein GEAK®zuerstellen.GEAK®-Experten:
www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-beitragnichtausbezahltwerden.
• Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der be-stehendenHeizung,jedochmaximal50W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
• BeitragsberechtigtsindneueWärmeerzeugungenundwassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte,ordentlichbewilligteElektroheizungenoderÖlheizungenersetzen.
• DiebestehendeHeizungmussmindestens50%desHeizwärmebedarfsgedeckthabenundvollständig demontiert werden.
• DieÖlheizungmussmindestens15Jahrealtsein.
• DieneueHeizungmuss100%desHeizwärmebe-darfs des Gebäudes decken können.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.NachAb-lauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe-zahltwerden.
Förderbeitrag
Ersatz durch: Holzheizung
bestehendeHeizung ≤20kW CHF 4500.–
bestehendeHeizung 20–70kW CHF 3500.– +CHF 50.–/kW
bestehendeHeizung 70–500kW CHF180.–/kW
bestehendeHeizung >500kW CHF40000.– +CHF100.–/kW
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie
bestehendeHeizung ≤20kW CHF 4500.–
bestehendeHeizung >20kW CHF 3500.– +CHF 50.–/kW
Neues Wärmeverteilsystem Ersatz Elektroboiler
EBF < 100m2 CHF3000.– CHF500.– proBoiler
EBF ≥ 100m2 CHF6000.–
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Thermische Solaranlagen ANLAGEN
Förderbeitrag CHF1200.–+ CHF500.–/kWth
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohngebäuden ein GEAK®zuerstellen.GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder-beitragnichtausbezahltwerden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
• Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.
• ZurOffertemussdieValidierteLeistungsgarantie(VLG)vonSwissolar/EnergieSchweizvorliegen.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich einge-reichte Gesuche wird nicht eingetre-ten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilagenin-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträg-lich eingereichte Gesuche können nichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: OffertemitAngabe
Kollektortyp Auszahlungsgesuch: Rechnung, un-terzeichnetesunddatiertesInbetrieb-nahmeprotokoll, aktueller beglaubig-ter GEAK®, Foto der Anlage
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Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnungbei Gebäudesanierungen
ANLAGEN
Förderbeitrag proWohneinheitCHF 3000.–
Bedingungen und Auflagen
• Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohngebäuden ein GEAK®zu erstellen. GEAK®-Experten:www.geak.ch.OhnegültigenGEAK® kannderFörderbeitragnichtausbezahltwerden.
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf
dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich ein-gereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilageninnerhalbderGül-
tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können nicht mehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte,Pläne Auszahlungsgesuch: Beilagen:Rechnung, unterzeichnetesunddatiertesInbetriebnahme- protokoll, aktueller beglaubigter GEAK®
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Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse ANLAGEN
Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW
WärmebedarfproJahr CHF130.–/MWh
Bedingungen und Auflagen
• Beitragsberechtigt sind Anlagen nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten. Als Neubau gelten Ge-bäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
• DieWärmeerzeugungmussbeiGebäuden100% desHeizwärmebedarfsdeckenkönnen.
• DermaximalbeitragsberechtigteHeizwärmebedarfvonGebäudenbeträgt50W/m2 EBF.
• WärmeerzeugungmitHolz:dievollständige,termin-gerechteAnwendungvon«QMHolzheizwerke®» ist nachzuweisen.
• EinreinerErsatzeinerbestehendenAnlageistnichtförderberechtigt.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr aus-bezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich einge-reichte Gesuche wird nicht eingetre-ten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilagenin-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nach-träglich eingereichte Gesuche kön-nennichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte/KV, Nachweis«QMHolzheizwerke®»
Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetesunddatiertes Inbetriebnahmeprotokoll
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Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
Förderbeitrag
WärmetransportproJahr CHF150.–/MWh
Bedingungen und Auflagen
• BeitragsberechtigtistderBetreiber/dieBetreiberindesWärmenetzes.
• BeitragsberechtigtsindneueWärmenetzeundErwei-terungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehenderWärmenetze.Nichtbeitragsberechtigtistdie Wärmelieferung an Neubauten.
• Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit ver-traglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichenGrundstückbefinden(nachZGBArt.943).
• Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie odernichtandersnutzbarerAbwärme.
• Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QMHolzheizwerke®»istnachzuweisen.
• BeiträgeüberCHF200000.–werdennichtlinear berechnet,derBeitragssatzreduziertsichmitzuneh-mender Gesamtsumme.
• Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage-kosten.
• Beitragszusicherungensind3Jahregültig.Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahltwerden.
ANLAGEN
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor
Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. Auf nachträglich einge-reichte Gesuche wird nicht eingetre-ten.
2. Bauvorhaben ausführen.3.AuszahlungsgesuchmitBeilagenin-
nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nachträg-lich eingereichte Gesuche können nichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch:Offerte/KV, SituationsplanmiteingezeichnetemWärmenetz,Nachweis«QMHolz-heizwerke®»
Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichneteWärmelieferverträge,ListederWärmebezüger
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INFORMATIONInformationsanlässe und Weiterbildung
Förderbeitrag
max. 50% der anrechenbaren Kosten
Bedingungen und Auflagen
• DerKantonfördert–abgestimmtaufdieBundespro-gramme und in enger Zusammenarbeit mit den beste-hendenInstitutionen–dieAus-undWeiterbildungso-wie die Information und Beratung im Energiebereich. Die Schwerpunkte liegen bei der Professionalisierung der planenden und ausführenden Fachleute sowie bei derBauherreninformationineffizienterEnergienut-zung,inbaulicherErneuerungundzumEinsatzerneu-erbarer Energien.
• Anbieter von Weiterbildungskursen für Planer und Un-ternehmer sowie von Informationsveranstaltungen für Hausbesitzer,Verwaltungen,usw.imEnergiebereichkönneneineUnterstützungbeantragen.ReineFirmen-veranstaltungen(z.B.TagderoffenenTür)könnennichtunterstütztwerden.
• Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet,dieimKantonBernstattfinden,oder an überkantonale Aktionen, die sich ebenfalls an die Berner Bevölkerung oder wichtige Zielgruppen aus dem Kanton Bern richten.
• Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitrags-gesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
• Beitragszusicherungensind1Jahrgültig.NachAblaufderGültigkeitkannderBeitragnichtmehrausbezahltwerden.
Vorgehen1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor DurchführungdesAnlasses/Um-setzungdesProjektsaufdemOn-line-Portal einreichen. Auf nachträg-lich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
2.Anlassdurchführen/Projekt umsetzen
3.AuszahlungsgesuchmitBeilagenin-nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Nach-träglich eingereichte Gesuche kön-nennichtmehrausbezahltwerden.
Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl.Zielsetzung,Kostenzusammen-stellung (Aufwand und Ertrag)
Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel-dung/Teilnehmerliste,Kostenab-rechnung
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INFORMATIONEnergieberatung
Bern-MittellandTäglich (Mo – Fr)Höheweg173006 BernTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jeden DonnerstagGemeindeverwaltung KonolfingenBernstrasse 13510KonolfingenTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jeden 3. Freitag im MonatGemeindeverwaltung SchwarzenburgBernstrasse 13150SchwarzenburgTel. +41 31 357 53 50www.energieberatungbern.ch
Jura bernoisPierre RenaudRue de la Préfecture 2Case postale 652608 Courtelarytél. +41 32 944 18 [email protected] www.jurabernoisenergie.ch
SeelandKurt MartiPostfach 653054 SchüpfenTel. +41 32 322 23 [email protected] www.energieberatung-seeland.ch
Grenchen-BürenPhilipp KayselDammstrasse 142540 GrenchenTel. +41 32 653 04 [email protected] www.regiongb.ch > Energieberatung
EmmentalBeat Ritler, Marc RössnerLorraine 73400 BurgdorfTel. +41 34 402 24 [email protected] www.region-emmental.ch
OberaargauRolf LeuenbergerJurapark, Jurastrasse 29Postfach 8354901 LangenthalTel. +41 62 923 22 [email protected] www.energieberatung-oa.ch
Thun Oberland-WestMarcoGirardi/MarkusMay/RolandJoss/ChristopherSchmidIndustriestrasse 6, Postfach 7333607 ThunTel. +41 33 225 22 [email protected] www.regionale-energieberatung.ch
Thun Oberland-OstRoland SchneiderJungfraustrasse 383800 InterlakenTel. +41 33 821 08 68 [email protected] www.oberland-ost.ch