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Kärnten Werbung U-Ausschuss Endbericht

Date post: 30-Nov-2014
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Der Endbericht des Untersuchungsausschuss der Kärntner Landtages zum Thema Kärnten Werbung.
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1 Zur Ldtgs.Zl. 167-17/29 B e r i c h t des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages zur Überprüfung der Gebarung der Kärnten Werbung Marketing und Innovationsmanagement GmbH und des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten
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Page 1: Kärnten Werbung U-Ausschuss Endbericht

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Zur Ldtgs.Zl. 167-17/29

B e r i c h t

des Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages

zur Überprüfung

der Gebarung der Kärnten Werbung Marketing

und

Innovationsmanagement GmbH und

des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten

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Inhaltsverzeichnis

1. Auftrag des Untersuchungsausschusses …………………………… 4

2. Mitglieder des Untersuchungsausschusses…………………………… 5

3. Rechtsgrundlagen und Rechtsbeistand ………….. …………………… 6

4. Tätigkeitsbericht …………………………………………………………… 7 4.1. Sitzungen …………………………………………………………… 7

4.2. Beschlüsse ……………………………………………………………. 9

4.3. Zeugen ……………………………………………………………. 17

4.3.1. einvernommene Zeugen ……………………………………………… 17

4.3.2. beschlossene Zeugen, auf die nachträglich verzichtet wurde ……. 18

4.3.3. beschlossene Zeugen, die nicht einvernommen werden konnten .. 20

4.3.4. Zeugen, die sich der Aussage entschlagen haben…………………. 20

4.3.5. Zeugenpool und Themenblöcke ……………………………………. 21

4.4. Auskunftspersonen ……………………………………………………. 23

4.5. Reformbedarf der maßgeblichen Bestimmungen

der Geschäftsordnung ………………………………………………… 24

5. Unterlagen ……………………………………………………………………. 24 5.1. Inhaltsverzeichnis ……………………………………………………… 24

5.2. angeforderte Unterlagen ……………………………………………… 31

5.3. Zur Verfügung gestellte Unterlagen – Datenraum …………………. 33

6. Ergebnis des Untersuchungsausschusses ……………………………. 37 6.1 Vorbemerkungen ……………………………………………………… 37

6.2 Kärnten Werbung allgemein …………………………… 39

6.2.1 Landesgesetzliche Rahmenbedingungen,

organisatorischer Rahmen, Zuständigkeit des Landes …………… 39

6.2.2 Rechtliche Verhältnisse der Gesellschaft KW ……………………… 45

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6.2.3 Kontrollmechanismen in der Landesregierung und in der Kärnten

Werbung ………………………………………………………………. 48

6.2.4 Personal ……………………………………………………………….. 54

6.2.5 Geschäftsbereiche ……………………………………………………. 65

6.2.6 Regionalkooperation und Strategiekonzept ………………………… 66

6.2.7 Konzepte, Beiräte und Evaluierungen ………………………………. 68

6.2.8 Eventmarketing, Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit..…………… 78

6.2.9 Großveranstaltungen (Rock- und Popfestivals) -

Subvention/Werkvertrag Bgm. Pichler ………………………………. 82

6.2.10 Gebarung ……………………………………………………………..91

6.2.11Bilanzen und Rechnungsabschlüsse ………………………………… 95

6.2.12 Landesmittel – Budget – Förderung allgemein und

Sonderförderungsmittel ……………………………………………… 97

6.2.13 Entwicklung des Tourismus in Kärnten …………………………….. 102

6.3. Verwendung der für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eingesetzten Landesmittel ………………………… 108

6.3.1 Vorbemerkungen und Kurzzusammenfassung …………………….. 108

6.3.2 Budget und Kontrolle ………………………………………………….. 110

6.3.3 Italienengagement ……………………………………………………… 120

6.3.4 Trainingslager/Vermittlungsprovisionen/IFCC ………………………. 147

6.3.5 Public-Viewing/A.B.C./Kärnten-Aktiv ………………………………… 164

6.3.6 Sonstige Aktivitäten durch die KW bzw. von ihr beauftragten

Firmen im Zusammenhang mit der Euro 2008 durch die Kärnten

Werbung ………………………………………………………………….172

7. Fehlende Beschlüsse und eigenmächtige Vorgangsweisen… 175 8. Politische Verantwortung, Einflussnahme der Politik und

Verflechtungen der KW mit dem BZÖ …………………………….. 176 9. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen …………………. 182 10. Anträge …………………………………………………………………. 191

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1. Auftrag des Untersuchungsausschusses:

Der Kärntner Landtag fasste in seiner 55. (verlangten) Sitzung am 28. Jänner 2008

folgenden

B e s c h l u s s : Der Kärntner Landtag setzt einen Untersuchungsausschuss zur Überprüfung der Gebarung der Kärnten Werbung Marketing und Innovationsmanagement GmbH und des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten mit dem Prüfauftrag ein, ob die Gebarung der Gesellschaft und die Verwendung der zur Verfügung gestellten Landesmittel entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erfolgte. Die Zahl der Untersuchungsausschuss-Mitglieder wurde mit 13 festgesetzt. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Der Beschluss geht auf einen gleichlautenden Antrag zur Geschäftsbehandlung gem.

§ 32 i.V. mit § 64 K-LTGO der Abgeordneten Stephan M. Tauschitz (ÖVP), Rolf

Holub (IG der Grünen), Franz Schwager (FPÖ) und des damaligen Klubobmann der

SPO Dr. Peter Kaiser zurück.

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2. Mitglieder des Untersuchungsausschusses:

Zu den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses wurden entsprechend des

zitierten Beschlusses des Kärntner Landtages ebenfalls in der 55. (verlangten)

Sitzung am 28. Jänner 2008 folgende Landtagsabgeordnete gewählt:

F: Abg. Ing. Kurt SCHEUCH

3. Präs. Dr. Martin STRUTZ

Abg: Mares ROSSMANN

Abg: Günter WILLEGGER

Abg. Ing. Helmut HAAS

Abg. Harald TRETTENBREIN

SPÖ. Abg. Mag. Dr. Peter KAISER

Abg. Rudolf SCHOBER

Abg: Herwig SEISER

Abg. Mag. Sieglinde TRANNACHER

Abg: Ferdinand VOUK

ÖVP: Abg. Stephan M. TAUSCHITZ

Die Grünen: Abg. Rolf HOLUB

In der 1. (konstituierenden) Sitzung des Untersuchungsausschusses am 28. Jänner

2008 wurde CO LAbg. Stephan M. Tauschitz einstimmig zum Vorsitzenden und

Klubobmann Dr. Peter Kaiser mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grüne gegen die

Stimmen der F zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

In der 61. (verlangten) Sitzung des Kärntner Landtages am 17. Juli 2008 wurde nach

dem Ausscheiden von Klubobmann Dr. Peter Kaiser aus dem Landtag und dessen

Wahl zum Landesrat, LAbg. Jakob Strauss (SPÖ) als neues Mitglied in den

Untersuchungsausschuss gewählt.

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In der 20. Sitzung (14. nö) des Untersuchungsausschusses am 19. August 2008

wurde KO LAbg. Herwig Seiser (SPÖ) mehrheitlich mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP

und den Grünen (Gegenstimme: F) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

3. Rechtsgrundlagen des Untersuchungsausschusses

Gem. Art. 69 Abs. 1 des Landesverfassungsgesetzes vom 11. Juli 1996, mit dem die

Verfassung für das Land Kärnten erlassen wird (Kärntner Landesverfassung – K-

LVG), LGBl. Nr. 85/1996 i.d.F. d. Landesverfassungsgesetze LGBl.Nr. 57/2002,

8/2003, 17/2003, 47/2003 und 56/2003 hat der Landtag das Recht, durch Beschluss

in den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes

Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Mit Gesetz über die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages (K-LTGO), LGBl. Nr.

87/1996, i.d.F. des Landesverfassungsgesetzes LGBl.Nr. 57/2002 und der Gesetze

LGBl. Nr. 48/2003 und 12/2004 werden im 5. Abschnitt in den §§ 32 – 35 detaillierte

Bestimmungen betreffend Untersuchungsausschüsse, die Beweiserhebung durch die

Vernehmung von Zeugen, Beweiserhebungen durch Augenschein und

Sachverständige sowie Strafbestimmungen getroffen.

Die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen waren daher für die Tätigkeit des

Untersuchungsausschusses und für die Vorlage des Berichtes des

Untersuchungsausschusses anzuwenden.

Mitwirkung eines Rechtsbeistandes: In der 3. (nö) Sitzung am 12.03.2008 wurde gem. § 32 Abs. 6 der K-LTGO Mag.

Philipp Tschernitz einstimmig als Rechtsbeistand beschlossen.

Mag. Philipp Tschernitz nahm in der Folge an allen Sitzungen des

Untersuchungsausschusses ab der 4. nö. Sitzung am 03.04.2008 teil.

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4. Tätigkeitsbericht

4.1. Sitzungen: Der Ausschuss hat seine Arbeit am 28.1.2008 aufgenommen und bis zum Abschluss

des Berichtes insgesamt (dzt. 30) Sitzungen abgehalten.

Nachstehend die chronologische Auflistung mit den Ordnungszahlen des

Landtagsamtes der (öffentlichen und nicht öffentlichen) Sitzungen des

Untersuchungsausschusses:

1. Konstituierende Sitzung am 28.01.2008 (lfd. Nr. 4)

2. Sitzung am 06.03.2008 (lfd. Nr. 11)

3. Sitzung am 12.03.2008 (lfd. Nr. 21)

4. Sitzung am 03.04.2008 (lfd. Nr. 35)

5. Sitzung am 10.04.2008 (lfd.Nr. 36 und zu 36)

6. Sitzung am 22.04.2008 (lfd.Nr. 41)

7. Sitzung am 08.05.2008 (lfd.Nr. 44)

8. Sitzung (1. öffentl.) Sitzung am 08.05.2008 (lfd.Nr. 43)

9. Sitzung am 15.05.2008 (lfd. Nr. 49)

10. Siitzung (2. öffentl.) Sitzung am 15.05.2008 (lfd. Nr. 52)

11. Sitzung am 27.05.2008 (lfd.Nr. 57)

12. Sitzung (3. öffentl.) Sitzung am 27.05.2008 (lfd. Nr. 55)

13. Sitzung am 17.06.2008 (lfd. Nr. 61)

14. Sitzung (4. öffentl.) Sitzung am 17.06.2008 (lfd.Nr. 62)

15. Sitzung am 25.06.2008 (lfd.Nr. 64)

16. Sitzung (5. öffentl.) Sitzung am 25.06.2008 (lfd.Nr. 65)

17. Sitzung am 02.07.2008 (lfd.Nr. 67)

18. Sitzung (6. öffentl.) Sitzung 02.07.2008 (lfd.Nr. 75)

19. Sitzung am 15.07.2008 (lfd.Nr. 71)

20. Sitzung am 19.08.2008 (lfd.Nr. 77)

21. Sitzung (7. öffentl.) Sitzung am 19.08.2008 (lfd. Nr. 78)

22. Sitzung am 26.08.2008 (lfd. Nr. 84)

23. Sitzung (8. öffentl.) Sitzung am 26.08.2008 (lfd. Nr. 85)

24. Sitzung am 01.10.2008 (lfd.Nr. 90)

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25. Sitzung (9. öffentl.) Sitzung am 01.10.2008 (lfd. Nr. 93)

26. Sitzung am 08.10.2008 (lfd. Nr. 94)

27. Sitzung (10. öffentl.) Sitzung am 08.10.2008 (lfd.Nr. 95)

28. Sitzung am 23.10.2008 (lfd. Nr. 96)

29. Sitzung am 18.11.2008 (lfd. Nr. 101)

30. Sitzung (11. öffentl.) Sitzung am 18.11.2008 (lfd. Nr. 102)

31. Sitzung am 20.01.2009 (lfd. Nr. 104)

32. Sitzung am 29.01.2009 (lfd.Nr 105)

Insgesamt dauerten alleine die 11 öffentlichen Sitzungen 48 Stunden und 24 Minuten, wobei die diversen Unterbrechungen in diesen Sitzungen nicht mit berücksichtigt sind. Alleine die Protokolle der öffentlichen Sitzungen umfassen 1050 Seiten. Insgesamt wurden in den öffentlichen Sitzungen 29 Zeugen und eine Auskunftsperson einvernommen.

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4.2. Beschlüsse:

Nachstehend werden die vom Untersuchungsausschuss gefassten Beschlüsse –

entsprechend der erfolgten Protokollierung – wiedergegeben. Die in Klammer

angeführten Verweise (lfd. Nr.) verweisen auf das vom Landtagsamt erstellte

Inhaltsverzeichnis zur Landtagszahl 167-17/29.

Zusammenfassung der Beschlüsse in den einzelnen Sitzungen:

02. (2.nö) Sitzung 06.03.2008 (lfd. Nr. 11) Einstimmig wird beschlossen:

1. nicht öffentliche Sitzungen (interne Beratungen) werden im Kleinen Wappensaal abgehalten. Die

öffentlichen Sitzungen finden im Plenarsaal statt.

2. geschäftsordnungsgemäß sind interne Sitzungen als Resümeeprotokolle zu führen. Bei

öffentlichen Sitzungen, insbesondere bei Zeugeneinvernahmen nach der Strafprozessordnung

sind Wortprotokolle zu führen.

3. nachstehende Unterlagen ab dem Jahr 2001 und soweit vorhanden, seit Bestehen der Kärnten

Marketing und Innovationsmanagembent GmbH wie folgt anzufordern:

Vom Landesrechnungshof alle Unterlagen, die diesem von Seiten der Kärnten Werbung bzw.

vom Amt der Kärntner Landesregierung im Rahmen der Erstellung der Rohberichte Zl. LRH

77 und 78/V/2007 zur Verfügung gestellt wurden.

Von der Landesamtsdirektion sämtliche Unterlagen inkl. Regierungssitzungsprotokolle,

Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen und dergleichen betreffend Kärnten Werbung seit

2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing und Innovationsmanagement GmbH

einschließlich Abgabe einer Vollständigkeitserklärung.

Von der Kärnten Werbung:

Die vollständigen Geschäftsunterlagen, insbesondere Rechnungswesen, Schriftverkehr,

Protokolle der Aufsichtsratssitzungen, Generalversammlungen, der Beiräte, alle

Dienstverträge, alle Verträge mit Konsulenten, Beratern, alle Weisungen, Anordnungen von

zuständigen Regierungsmitgliedern seit 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung

Marketing und Innovationsmanagement GmbH

Stellungnahme zum Rechnungshof-Rohbericht

Eine Auflistung, wie viel jener Landesmittel, die aus der Tourismus- und

Fremdenverkehrsabgabe stammen, an örtliche Tourismusvereine und –verbände,

aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing und

Innovationsmanagement GmbH, ausgeschüttet wurden.

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4. vom Kontrollausschuss die Rohberichte des Landesrechnungshofes zur Kärnten Werbung

(Ldgts.Zl. 167-14/29 und Ldtgs.Zl. 167-15/29) anzufordern.

5. die nächste Sitzung am 12. März.2008 anzuberaumen

6. LRH-Dir. DI Dr. Reithofer in der nächsten internen Sitzung am 12.März 2008, 09.00 Uhr als

Auskunftsperson zu hören.

• Der Antrag des Abg. Ing. Scheuch, den Geschäftsführer der Kärnten Werbung- Dipl.Bw

Bilgram als Auskunftsperson zu laden, bleibt in der Minderheit der F-Fraktion.

• Abg. Vouk und Abg. Rossmann erklären beide, dass sie als Mitglieder im

Untersuchungsausschuss nicht befangen sind.

03. (3.nö) Sitzung 12. März 2008 (lfd. Nr. 21): Einstimmig wird beschlossen:

1. RA Mag. . Philipp Tschernitz als Rechtsbeistand

2. vom LRH eine Auflistung der dem LRH von der Kärnten Werbung übermittelten und in der

Folge rückübermittelten Unterlagen anzufordern.

3. Mit Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grüne (Gegenstimme F) wird die nächste Sitzung für 03.

April 2008, 09.00 anberaumt.

4. (4. nö) Sitzung 03.April 2008 (lfd Nr.35): Einstimmig wird beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen:

1. Die Beziehung und künftige Ladung des beschlossenen Rechtsbeistandes Mag. Philipp

Tschernitz zu allen Sitzungen des Untersuchungsausschusses.

2. Vom Vorsitzenden Tauschitz wird das am heutigen Tage eingelangte Schreiben des

Landtagspräsidenten (lfd. Nr. 23) hinsichtlich der Einrichtung eines Datenraumes zur

Verlesung gebracht und nach eingehender Diskussion zur Kenntnis genommen. Dies

erweitert um die Möglichkeit, in individueller Vereinbarung mit dem Landtagsamt den

Datenraum auch außerhalb der Dienstzeiten nutzen zu können.

3. In Wiederholung des Beschlusses in der 2. nö. Sitzung wird der Rechnungshof ersucht, alle

Unterlagen, die ihm von der Kärnten Werbung bzw. vom Amt der Kärntner Landesregierung

zur Verfügung gestellt wurden, zu übermitteln. Von dieser Übermittlungsaufforderung sind

auch alle allenfalls datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen, wie beispielsweise

Dienstverträge und andere Unterlagen mit personenbezogenen Unterlagen umfasst.

4. Der nächste Termin für die nächste interne Sitzung wurde mit 10. April 2008 angebraumt.

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5. (5.nö) Sitzung: 10. April 2008 (lfd.Nr. 36 und zu 36): 1. Der Rechtsbeistand Mag. Tschernitz wurde einstimmig beauftragt, bis zur nächsten Sitzung

die Auswirkung einer möglichen Zeugenschaft der Journalisten der Kleinen Zeitung,

Chefredakteur Dottolo und politischer Redakteur Mag. Cick zu klären. Diese beiden Zeugen

wurden von der Abg. Rossmann für die F-Fraktion nominiert.

Der Antrag der Abg. Rossmann, Landesrechnungshofdirektor DI Dr. Reithofer als Zeugen der

Sitzung am 08. Mai 2008 zu laden, bleibt in der Minderheit (Gegenstimmen: SPÖ, ÖVP,

Grüne)

2. Einstimmig wurde der Termin der nächsten internen Sitzung mit 22. April 2008, Beginn 11.00

Uhr und die 1. öffentl. Sitzung am 08.Mai 2008, 09.00 interne Beratung und 09.30

Zeugeneinvernahme Dipl.Vw. Werner Bilgram, Geschäftsführer der Kärnten Werbung zum

Beweisthema (lt. Prüfungsauftrag) „Gebarung der Gesellschaft und die Verwendung der zur

Verfügung gestellten Mittel“ beschlossen.

6. (6.nö) Sitzung: 22. April 2008 (lfd. Nr. 41) 1. Rechtsbeistand Mag. Tschernitz stellte die Rechtslage hinsichtlich einer allfälligen

Zeugenladung von Chefredakteur Reinhold Dottolo und Redakteur Mag. Thomas Cik, beide

Kleine Zeitung, dahingehend dar, dass diese bei entsprechender Beschlussfassung als

Zeugen bis zu deren Einvernahme von der Anwesenheit bei einer öffentlichen Sitzung des

Untersuchungsausschusses auszuschließen wären, was wiederum als Umgehung des

Grundrechtes auf freie Pressefreiheit gedeutet werden könne. Gleichzeitig würde sich die

Frage der Sinnhaftigkeit ergeben, diese Personen als Zeugen zu führen und einzuvernehmen,

da beide nach § 31 des Mediengesetzes ein Recht auf Entschlagung hätten. Weiters führte er

aus, dass, wenn diese beiden Journalisten als Zeugen beantragt und abgelehnt werden, sie

keine Zeugen mehr sind und an öffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Daraufhin stellte

der Vorsitzende und in weiterer Folge Abg. Vouk den Antrag, Reinhold Dottolo, Chefredakteur

der Kleinen Zeitung und Mag. Thomas Cik, Journalist der Kleinen Zeitung, als Zeugen für die

nächste Sitzung zu laden, um zu bewirken, dass bei der zu erwartenden negativen

Beschlussfassung beide Journalisten an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen können.

Dieser Antrag blieb mit den Stimmen der F-Fraktion in der Minderheit. (Gegenstimme: SPÖ,

ÖVP und Grüne).

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2. Einstimmig wird beschlossen:

2. öffentl. Sitzung am 15.05.2008 08.30 interne Beratung, ab 09.00 Uhr mit folgenden

Zeugeneinvernahmen:

Wolfgang Bachmayr, OGM-Chef, Weißbuch-Tourismusevent-Management

DI Lorenz Maschke, Weißbuch-Tourismusevent-Management

Johannes Anton, ehem. Event-Manager

Franz Pacher, Präsident der Wirtschaftskammer

NRAbg. Gabriel Obernosterer, ehem. Sektionsobmann der Sektion Tourismus in der

Wirtschaftskammer

Dr. Hannes Slamanig, Landesamtsdirektion

Beweisthema bei allen Zeugen ist der Prüfungsauftrag „Gebarung der Gesellschaft und die

Verwendung der zur Verfügung gestellten Landesmittel“.

7. (7.nö) Sitzung, 08. Mai 2008, (lfd. Nr. 44) Nachdem es in der am selben Tag stattgefundenen Obmännerkonferenz eine Einigung dahingehend

gab, dass eine Terminkoordination zwischen den Vorsitzenden des USA Kärnten Werbung und des

Vorsitzenden des USA Kärnten Heime betreffend die weiteren Sitzungstermine vorbereitet werden

soll, kam es zur einstimmigen Beschlussfassung, dass die Vorsitzenden beider

Untersuchungsausschüsse eine Terminkoordination für die weiteren Ausschuss-Sitzungen erarbeiten.

Weiters wurde einstimmig beschlossen, auf die Zeugeneinvernahme von Wolfgang Bachmayer am

15. Mai 2008 zu verzichten – vorbehaltlich einer Ladung zu einem späteren Zeitpunkt.

9. (8.nö) Sitzung, (lfd.Nr. 49) Einstimmig wurde beschlossen, auf die Zeugeneinvernahme von DI Lorenz Maschke zu verzichten –

vorbehaltlich einer Ladung zu einem späteren Zeitpunkt.

Weiters wurde einstimmig beschlossen, von Dipl.Vw. Werner Bilgram folgende Unterlagen

anzufordern:

a) die Studie „Price Waterhouse Coopers“

b) Bekanntgabe der Kosten der Broschüre der Kärnten Werbung „Kärnten Werbung antwortet auf die

Vorwürfe zum Rohbericht des Landesrechnungshofes“

Einstimmig wird der Antrag des Vorsitzenden, Dr. Horst Felsner, Mag. Ulrike Hochsteiner, Mag. Karl

Fuchs von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Andreas Mayr und Mag. Carola

Greyer als Zeugen für die kommende Sitzung zu laden, sowie als Auskunftsperson einen informierten

Mitarbeiter der Rechnungshofes zu hören, angenommen.

Die nächste Sitzung wurde für den 27. Mai 2008 festgelegt (interne 08.30 Uhr, öffentliche um 09.30

Uhr)

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11. (09.nö) Sitzung, 27. Mai 2008 (lfd. Nr. 57) Einstimmig werden folgende Beschlüsse gefasst:

4. öffentliche Sitzung, Dienstag 17. Juni 2008,

Beginn 9.00 Uhr, mit folgenden Zeugen:

Mag. Ulrike Hochsteiner, (Firma Ernst&Young)

Mag. Karl Fuchs und (Firma Ernst&Young)

Mag. Sergio Wollenberg, (Firma Ernst&Young)

alle drei zum Beweisthema: Gegenstand des Untersuchungsausschusses mit folgendem Schwerpunkt: Finanzielle Gebarung der Kärnten Werbung und Verwendung der Mittel für das Jahr 2005 und 2006 im Zusammenhang mit der Euro 2008 Dr. Hannes Slamanig Zum Beweisthema: Gegenstand des Untersuchungsausschusses mit folgendem Schwerpunkt: Evaluierung der Kärnten Werbung und deren Zielsetzung

Hannes Jagerhofer Zum Beweisthema: Gegenstand des Untersuchungsausschusses mit folgendem Schwerpunkt: Aufgabenbereich, Tätigkeit im Marketingbeirat und Sonderprojekte Gerhard Gruber, Landesamtsdirektion Zum Beweisthema: Gegenstand des Untersuchungsausschusses 13. (10. nö) Sitzung: 17. Juni 2008 (lfd.Nr. 61) Einstimmig wird der Beschluss gefasst: 5. öffentliche Sitzung, Mittwoch, 25. Juni 2008, Beginn der 11. nö. Sitzung um 11.45 Uhr, Beginn der 5. öffentlichen Sitzung um 12.00 Uhr mit folgenden Zeugen: KR Anton Wrann, Max Strafinger und Mag. Karl Grossmann. Auf eine weitere Zeugeneinvernahme von Dr. Horst Felsner wird vorbehaltlich einer Ladung zu einem späteren Zeitpunkt vorerst verzichtet. Die für den 17. Juli 2008 terminisierte 7. öffentl. Sitzung wurde abberaumt. 15. (11.nö) Sitzung, 25. Juni 2008 (lfd. Nr. 64) Einstimmig wird der Beschluss gefasst: Das Landtagsamt wird ersucht, das Urteil der I. Instanz im Verfahren Kärnten Werbung Marketing- und Innovationsmanagement GmbH – Giorgio Garofalo beizuschaffen. 17. (12.nö) Sitzung, 02. Juli 2008 (lfd.Nr. 67) Einstimmig wird beschlossen, das Landtagsamt möge das Landesgericht bzw. die Staatsanwaltschaft anschreiben, ob ein Verfahren gegen Franz Koloini anhängig ist, mit der Bitte, Auskunft darüber zu erteilen, wie lange das Verfahren in etwa andauern wird.

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19. Sitzung (13.nö) Sitzung, 15. Juli 2008, (lfd. Nr. 71) Einstimmig werden folgende Beschlüsse gefasst: 7. öffentliche Sitzung, Dienstag, 19. August 2008,

mit folgenden Zeugen:

Mathias Krenn Heimo Vorderegger Christian Kresse

Gerhard Gucher Dott. Giorgio Garofalo, Berater der Kärnten Werbung

8. öffentliche Sitzung, Dienstag, 26. August 2008,

mit folgenden Zeugen:

Karl Heinz Petritz Armin Kordesch

Dr. Helmut Prasch Franz Widrich

Dkfm. Ferdinand Posnik

9. öffentliche Sitzung, Dienstag, 16. September 2008, mit folgenden Zeugen:

Bgm. Wilfried Pichler 1. LH-Stv. Gerhard Dörfler

Ing. Karl Pfeifenberger Dipl.Bw. Werner Bilgram

10. öffentliche Sitzung, Mittwoch 01.10.2008,

mit folgenden Zeugen:

Franz Koloini

Landeshauptmann Dr. Jörg Haider Interne Sitzung am 7. Oktober 2008, mit Auskunftspersonen:

Geschäftsführer der Tirol-Werbung, Geschäftsführer der Salzburger Tourismusgesellschaft

Geschäftsführer der Steirischen Tourismusgesellschaft E i n s t i m m i g wird beschlossen, die Firma Ernst & Young schriftlich zu ersuchen, den Prüfbericht

des Rechnungshofes für das Jahr 2007 vorzulegen;

sowie ein Schreiben an Dr. Michael Pötscher von der Außenhandelsstelle in Mailand zu richten mit

der Bitte um Auskunft darüber, in wie weit ihm das Kärntner Büro der Kärnten Werbung in Mailand

bekannt ist und wie er die Tätigkeiten wahrgenommen hat.

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20. Sitzung (14.nö) Sitzung, 19. August 2008 (lfd.Nr. 77) Nach dem Ausscheiden des stv. Vorsitzenden Mag. Dr. Kaiser wird Abg. Seiser (SPÖ) auf Vorschlag der Abg. Mag. Trannacher mehrheitlich mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und den Grünen (Gegenstimmen: F) zum stv. Vorsitzenden gewählt. Einstimmig wird beschlossen, anstelle des Zeugen Karl-Heinz Petritz, den im Unternehmen KW-Marketing & Consulting GmbH für den Bereich Werbung und Marketing zuständigen Geschäftsführer Dr. Wilfried Truppe als Zeugen zu laden. Weiters wird einstimmig beschlossen, die für den 07. Oktober 2008 anberaumte interne Sitzung des Untersuchungsausschusses auf den 08. Oktober 2008 zu verschieben und den Zeugen Dott. Garofalo für den 08. Oktober 2008 zu laden. 22. Sitzung (15. nö) Sitzung, 26. August 2008 (lfd.Nr. 84) Mehrheitlich mit Stimmen der SPÖ, ÖVP und Grünen (Gegenstimme F) wird beschlossen, den Fragekatalog der Grünen an o.Univ.Prof. Dr. Bodenhöfer samt Antwortschreiben, sowie den Fragekatalog der Grünen an die Kärntner Landesholding als Beweismittel aufzunehmen und weiters, hinsichtlich der Beantwortung durch die Kärntner Landesholding noch bis 16. September 2008 abzuwarten. Einstimmig wird der Beschluss gefasst: Interne Sitzung, Dienstag, 16.09.2008, mit folgenden Auskunftspersonen: Dir. Josef Magreiter, Geschäftsführer der Tirol-Werbung, Leo Bauernberger, Geschäftsführer der SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. Dir. Georg Bliem, Geschäftsführer der Steiermark Tourismus GmbH 9. öffentliche Sitzung, Mittwoch, 01.10.2008, mit folgenden Zeugen: Bgm. Wilfried Pichler 1. LH-Stv. Gerhard Dörfler Ing. Karl Pfeifenberger 10. öffentliche Sitzung, Mittwoch, 08.10.2008, mit folgenden Zeugen: Franz Koloini Dott. Garofalo Der Vorsitzende ersucht das Landtagsamt, zur Einvernahme des Zeugen Dott. Garofalo für die Beistellung eines Italienisch-Dolmetschers zu sorgen. 11. öffentliche Sitzung, Mittwoch, 14.10.2008, mit folgenden Zeugen: LH Dr. Jörg Haider Dipl.Bw. Werner Bilgram

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24. Sitzung (16.nö) Sitzung, 01. Oktober 2008 (lfd. Nr. 90) Mehrheitlich mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und Grüne (Gegenstimme F) werden nachstehende Beschlüsse gefasst: 10. öffentliche Sitzung, 08.10.2008, Die Einvernahme von Dott. Giorgio Garofalo wird auf 15.00 Uhr verschoben. Die Einvernahme von Franz Koloini wird vorbehaltlich der Beendigung des Gerichtsverfahrens auf 22.10.2008 verschoben. Die für 14.10.2008 anberaumte öffentliche Sitzung wird auf 28.10.2008 verschoben. 11. öffentliche Sitzung, 22.10.2008, mit folgenden Zeugen: 09.00 Uhr, Ing. Karl Pfeifenberger 11.00 Uhr, Franz Koloini 12. öffentliche Sitzung, 28.10.2008, mit folgenden Zeugen: 09.00 Uhr, LH Dr. Jörg Haider 12.00 Dipl.Bw. Werner Bilgram Einstimmig wird der Beschluss gefasst, gem. § 32 Abs. 4 K-LTGO die Kärnten Werbung zu ersuchen, sämtliche Unterlagen, insbesondere Nachweise über die Mittelverwendung im Zusammenhang mit den Subventionsgewährungen an Wilfried Pichler, Bgm. der Marktgemeinde Sachsenburg, Marktplatz 12, 9751 Sachsenburg, zu übermitteln. 28. (18. nö) Sitzung, 23. Oktober 2008 (lfd.Nr. 96) Aufgrund des tragischen Unfalltodes von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider erfolgten einstimmige Terminverschiebungen: 11.öffentl. Sitzung 18.11.2008 mit folgenden Zeugen: 09.00 Uhr Ing. Karl Pfeifenberger 12.00 Uhr Werner Bilgram 29. (19. nö) Sitzung, 18.11.2008 (lfd. Nr. 101) Einstimmig wird der Beschluss gefasst, Dipl.Bw. Werner Bilgram schriftlich zu ersuchen, dem Untersuchungsausschuss nachstehende Unterlagen zu übermitteln:

• Die bei der Kärnten Werbung aufliegenden Unterlagen betreffend des Gerichtsverfahrens gegen Dott. Giorgio Garofalo;

• Alle Rechnungen und Zahlungsbelege mit der ABC-Werbeagentur GesmbH; • Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege betreffend Public-Viewing im Europapark.

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4.3. Zeugen 4.3.1. (einvernommene) Zeugen:

08. (1. öffentl.) Sitzung: 08. Mai 2008 (lfd. Nr. 43) :

Dipl.Bw. Werner Bilgram

10. (2. öffentl.) Sitzung: 15. Mai 2008 (lfd. Nr. 52)

Johannes Anton

Präs. Franz Pacher

NRAbg. Gabriel Obernosterer mit Vertrauensperson Dr. Dörfler

12. (3. öffentl.) Sitzung: 27. Mai 2008 (lfd.Nr. 55)

Dr. Horst Felsner

Andreas Mayr

Mag. Carola Greyer

14. (4. öffentl.) Sitzung: 17. Juni 2008 (lfd.Nr. 62)

Mag. Ulrike Hochsteiner

DI Hannes Slamanig

Gerhard Gruber

Hannes Jagerhofer

16. (5. öffentl.) Sitzung: 25. Juni 2008 (lfd. Nr. 65)

Komm.Rat Anton Wrann

Mag. Max Strafinger

Mag. Karl Grossmann

18. (6. öffentl) Sitzung: 02. Juli 2008 (lfd.Nr. 75)

Jörg Schretter

Franz Koloini

Mag. Martin Doblhammer

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21. (7. öffentl.) Sitzung: 19. August 2008 (lfd.Nr. 78)

Mathias Krenn

Heimo Vorderegger

Christian Kresse

Dir. Gerhard Gucher

23. (8. öffentl.) Sitzung: 26. August 2008 (lfd. Nr. 85)

Dr. Wilfried Truppe

Armin Kordesch

Dr. Helmut Prasch

Dkfm. Ferdinand Posnik

25. (9. öffentl.) Sitzung: 01. Oktober 2008 (lfd. Nr. 93)

Bgm. Wilfried Pichler

1. LHStv. (nunmehr Landeshauptmann) Gerhard Dörfler

27. (10 öffentl.) Sitzung: 08. Oktober 2008 (lfd.Nr. 95)

Dott. Giorgio Garofalo mit Rechtsbeistand MMag. Dr. Werner Hochfellner. Weiters

Dipl. Dolmetscherin Trude Graue.

30. (11. öffentl.) Sitzung: 18. November 2008 ((lfd. Nr. 102)

Ing. Karl Pfeifenberger

Dipl.Bw. Werner Bilgram

4.3.2 Beschlossene Zeugen, auf die nachträglich verzichtet wurde bzw. vorläufig verzichtet wurde:

Wolfgang Bachmayer:

(Beschlussfassung als Zeuge am 22. April 2008 in der 6.nö. Sitzung): Einstimmiger

Verzichtsbeschluss vorbehaltlich einer Ladung zu einem späteren Zeitpunkt in der 7.

nö. Sitzung am 08. Mai 2008.

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DI Lorenz Maschke:

(Beschlussfassung als Zeuge in der 6. nö. Sitzung am 22. April 2008): Einstimiger

Verzichtsbeschluss vorbehaltlich einer Ladung zu einem späteren Zeitpunkt am 15.

August 2008 in der 9. (8 nö) Sitzung.

Karl-Heinz Petritz:

Auf diesen Zeugen wurde nach dessen Mitteilung (lfd. Nr. 72), wonach für den

Bereich Werbung und Marketing im Unternehmen KW Marketing & Consulting GmbH

der Geschäftsführer Dr. Wilfried Truppe zuständig ist, in der 20. Sitzung (14. nö)

einstimmig verzichtet und an seiner Stelle der für den Bereich Werbung und

Marketing zuständige Geschäftsführer Dr. Wilfried Truppe als Zeuge geladen. Die

Beschlussfassung als Zeuge für Karl-Heinz Petritz erfolgte in der 19. (13. nö)

Sitzung.

Franz Widrich:

Dessen Einvernahme wurde in der 19. (13.nö) Sitzung am 15. Juli 2008 für den 26.

August 2008 beschlossen. In der 23. Sitzung (8.öffentl.) Sitzung des

Untersuchungsausschusses wurde auf dessen Einvernahme verzichtet, nachdem

sich herausgestellt hat, dass eine bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Befragung

des Geladenen unwidersprochene Verwechslung mit seinem Sohn, Mag. Martin

Widrich, vorlag.

Mag. Sergio Wollenberg und Mag. Karl Fuchs (beide von der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Ernst & Young.):

Beide Zeugen wurden in der 12. (3. öffentl.) Sitzung am 27. Mai 2008 als Zeugen

beschlossen und für die 14. (4. öffentl.) Sitzung geladen. Mit Schreiben von Ernst &

Young Wirtschaftsprüfungs GesmbH (lfd. Nr. 58) wurde mitgeteilt, dass Mag. Ulrike

Hochsteiner die federführende Prüfung gemacht hat und die Herren Mag. Karl Fuchs

und Mag. Sergio Wollenberg nur untergeordnete Rollen bekleideten, weshalb ersucht

wurde, auf deren Einvernahme vorläufig zu verzichten und nur, sollte ihre Aussage

dennoch benötigt werden, ersucht wurde, sie zu einer späteren Sitzung zu laden.

Diesem Ersuchen wurde nachgekommen und auf die Einvernahme von Mag. Karl

Fuchs und Mag. Sergio Wollenberg vorläufig verzichtet.

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4.3.3 Beschlossene Zeugen, die nicht einvernommen werden konnten Der am 11. Oktober 2008 verstorbene Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, dessen

Einvernahme in der 19. (13.nö) Sitzung am 15. Juli 2008 einstimmig für den 01.

Oktober 2008 beschlossen wurde und in weiterer Folge aufgrund

Terminschwierigkeiten in der 24. (16.nö) Sitzung am 01. Oktober 2008 auf den 28.

Oktober 2008 verschoben wurde, konnte aufgrund seines tragischen Unfalltodes

nicht einvernommen werden.

Weiters konnte Franz Koloini, der sich bei seiner Einvernahme am 02. Juli 2008 (18.

(6. öffentliche) Sitzung) unter Hinweis auf Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft

Klagenfurt im Zusammenhang mit der Kärnten Werbung der Zeugenaussage

entschlagen hatte, in weiterer Folge trotz mehrfach ins Auge gefassten neuerlicher

Einvernehmungsterminen bis zur letzten öffentlichen Sitzung am 18. November 2008

nicht mehr einvernommen werden, da bis zu diesem Zeitpunkt die Vorerhebungen lt.

Staatsanwaltschaft Klagenfurt noch nicht abgeschlossen waren.

Der für den 25. Juni 2008 für die 5. öffentlichen Sitzung geladene Zeuge Ulrich-Peter

Leeb ist lt. Aktenvermerk des Landtagsamtes vom 03. Juni 2008 (lfd.Nr. 56)

zumindest zum damaligen Zeitpunkt im Krankenhaus Innsbruck gewesen. Von einer

weiteren Zeugeneinvernahme wurde aufgrund dieser Information Abstand

genommen.

4.3.4 Zeugen, die von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machten bzw. die Aussage verweigerten: Franz Koloini:

In der 8. öffentl. Sitzung am 02. Juli 2008 unter Hinweis auf Vorerhebungen der

Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit der Kärnten Werbung.

Dr. Helmut Prasch:

Dieser stellte bei seiner Zeugeneinvernahme in der 23. (8. öffentl.) Sitzung am 26.

August 2008 die Behauptung auf, dass die Kärnten Werbung Markteting- und

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InnovationsmanagmentGmbH und der Vollzug und die Gebarung dieser Gesellschaft

in keiner Weise in den selbständigen Wirkungsbereich des Landes fallen würde,

weshalb der Untersuchungsausschuss nicht zur Überprüfung dieser Gesellschaft

berechtigt sei und er durch diese Vorgangsweise in seinem verfassungsgesetzlich

vorgesehenen Grundrecht auf den gesetzlichen Richter verletzt werden würde.

Mit Ausnahme einer einzigen Frage verweigerte er unter Hinweis auf seine

Rechtsansicht im Wesentlichen die Beantwortung sämtlicher anderer Fragen,

weshalb seine Befragung nach kurzer Dauer beendet wurde, nachdem der

Untersuchungsausschuss keinen Zeugen zu einer Beantwortung zwingen kann.

4.3.5 Zeugenpool und Themenblöcke Bereits in der 2. nö Sitzung am 06. März 2008 ersuchte der Vorsitzende, alle

Ausschuss-Mitglieder Zeugen und Experten sowie allfällige weitere

Unterlagenanforderungswünsche ihm bis zur nächsten Sitzung schriftlich zu

übermitteln.

In der 3. nö. Sitzung vom 03.April 2008 übergab Abg. Holub namens der IG – Die

Grünen eine Zeugenliste mit umfangreichen Vorschlägen. Ebenso wurde von der

Abg. Rossmann namens der F-Fraktion zahlreiche Zeugen namhaft gemacht.

In der 4. nö. Sitzung wurden dann noch weitere Zeugen vom Vorsitzenden für die

ÖVP-Fraktion und vom damaligen Abg. Mag. Dr. Kaiser namens der SPÖ-Fraktion

nominiert.

Der Vorsitzende wurde in der 4. Sitzung am 03. April 2008 ersucht, drei Tage vor der

nächsten Sitzung den Klubs einen Vorschlag für die Zeugenbefragungen vorzulegen.

Aufgrund dessen wurde vom Vorsitzenden mit Schreiben vom 03. April 2008 ein

Schreiben an das Landtagsamt (lfd.Nr. 27) übermittelt. Dies mit dem Ersuchen um

Weiterleitung an alle Klubs. In diesem Schreiben wurden die Klubs ersucht, bis

spätestens 07. April 2008 mitzuteilen, zu welchen Beweisthemen die einzelnen,

bereits von den einzelnen Klubs nominierten Zeugen namhaft gemacht worden sind,

um einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten zu können.

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Nachdem eine derartige Mitteilung bis zum 07. April 2008 unterblieben ist, richtete

der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses am 10. April 2008 (lfd. Nr. 30 – 32)

an die einzelnen im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen nochmals das

Ersuchen zu den namhaft gemachten Zeugen die gewünschten Beweisthemen

bekannt zu geben.

In der 5. n.ö. Sitzung am 10. April 2008 erfolgten seitens der ÖVP-Fraktion die

Nominierung weiterer Zeugen.

Vom Vorsitzenden wurde für die Strukturierung der Zeugenbefragung, nachdem zu

diesem Zeitpunkt bereits über 50 Zeugen für den Zeugenpool namhaft gemacht

worden sind, eine Strukturierung in zwei übergeordnete Themenblöcke mit

Unterthemen vorgeschlagen:

Themenblöcke: A) Kärnten Werbung allgemein:

• Organisation und Aufgabenbereich der Kärnten Werbung mit Verträge und

Vereinbarungen

• Finanzielle Gebarung

• Sonderprojekte und Sponsoring, Sponsoring-Partner

• Evaluierung der Kärnten Werbung und deren Zielsetzungen

• Kärnten Werbung im nationalen Vergleich

B) Bewerbung Euro 2008:

• Organisation

• Durchgeführte Projekte

• Eingesetztes Personal

• Kosten für Trainingslager

• Vermittlungsgebühren

• IFCC-Sporttourismus GmbH:

• Bewerbung des ital. Raumes

• Beraterhonorare

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Der Vorsitzende ersuchte die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung nach diesen

Themenblöcken die Zeugen zuzuordnen.

Diesem Ersuchen kamen die IG – Die Grünen mit Schreiben vom 10. April 2008 und

der SPÖ-Klub mit Schreiben vom April 2008, eingelangt im Landtagsamt am 22. April

2008 (lfd.Nr. 33 und zu 33) nach. Vom F-Klub wurde diesem Ersuchen nicht

entsprochen.

Die Zuordnung der seitens der ÖVP-Fraktion durch den Vorsitzenden namhaft

gemachten Zeugen zu diesen Themenblöcken erfolgte durch den Vorsitzenden bei

der Erarbeitung der Vorschläge für die Zeugeneinvernahmen durch den

Vorsitzenden selbst.

Die Beschlussfassung der einzelnen Zeugen entsprach in weiterer Folge der vom

SPÖ-Klub, ÖVP-Club und der IG – Die Grünen nominierten Zeugen samt den

bekannt gegebenen Beweisthemen für diese Zeugen und dem vom Vorsitzenden

vorgeschlagenen Themenblöcken. Bei einzelnen Zeugen – wie z.B. der Vorsitzende

des Fachbeirates des Zukunftsfonds, die Vorstände der Kärntner Landesholding –

wurde anstatt einer Zeugenbefragung eine schriftliche Befragung mittels

Fragenkataloges vorgenommen, wobei die jeweiligen Anfragebeantwortungen

schließlich zu Beweismitteln erhoben wurden.

4.4 Auskunftspersonen Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses in der 2. (nö) Sitzung am 06. März 2008

wurde in der 3. (nö) Sitzung am 12. März 2008 der Direktor des

Landesrechnungshofes Kärnten, DI Dr. Reithofer, als Auskunftsperson gehört.

Augrund eines Vorschlages des Vorsitzenden in der 9. (8. nö) Sitzung am 15. Mai

2008 wurde der informierte Vertreter des Landesrechnungshofes, Mag. Armin

Krassnitzer, in der 12. (3. öffentl.) Sitzung am 27. Mai 2008 als Auskunftsperson

gehört.

Die geplante Anhörung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 16. September 2008 als

weitere Auskunftspersonen von Dir. Dr. Josef Magreiter, Gf. der Tirol-Werbung, Leo

Bauernberger, Gf. der Salzburger Land Tourismus-GesmbH und Dir. Jörg Bliem, Gf.

der Steiermark Tourismus-GesmbH unterblieb, nachdem sich die Zeugen Dir.

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Magreiter und Dir. Bliem mit Schreiben (lfd. Nr. 83) für den geplanten Termin am 16.

September 2008 entschuldigen mussten.

Die für den 16. September 2008 geplante Sitzung wurde vom Vorsitzenden aufgrund

dieser Entschuldigungen abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben.

4.5 Reformbedarf der maßgeblichen Bestimmungen der Geschäftsordnung:

Im Zuge der Arbeit des Untersuchungsausschusses stellte sich heraus (siehe

Beispiel Zeuge Dr. Prasch), dass die maßgeblichen Bestimmungen der

Geschäftsordnung des Untersuchungsausschusses dringend abgeändert werden

sollten. Insbesondere sind die Entschlagungsrechte für Zeugen jenen Bestimmungen

in der Geschäftsordnung des Nationalrates anzupassen. Ebenso sollten

Möglichkeiten überlegt werden, Ordnungsstrafen zu verhängen, wenn Zeugen

Ladungen unbegründet nicht Folge leisten bzw. sie sich unbegründet der Aussage

verweigern. Festzuhalten ist dahingend auch, dass bereits entsprechende

Forderungen im Rahmen des Antrags zum Endbericht der Überprüfung der

Wörtherseebühnengesellschaft vom Kärntner Landtag beschlossen, aber bislang

noch nicht umgesetzt wurden.

5. Unterlagen 5.1. Inhaltsverzeichnis Hinsichtlich des umfangreichen Aktenmaterials wird zum besseren Verständnis auf

das vom Landtagsamt erstellte Inhaltsverzeichnis verwiesen, welches der Einfachheit

halber nachfolgend wiedergegeben wird:

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Inhaltsverzeichnis zu Akt Ldtgs.Zl. 167/29

(Untersuchungsausschuss Kärnten Werbung) Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes

1 28.01.2008 SPÖ, ÖVP, Grüne und Abg. Schwager - Antrag auf Einsetzung eines

Untersuchungsausschusses gem. § 32 in der 55. (verlangten) LTG-Sitzung (Ldtgs.Zl. 167-16/29) – einstimmige Annahme

2 28.01.2008 Wahlakt über die Einsetzung des USA – liegt nur im LTA auf (Ldtgs.Zl. 167-16/29)

3 28.01.2008 Beschluss des Landtages in der 55. (verlangten) Sitzung (Ldtgs.Zl. 167-17/29)

4 28.01.2008 Niederschrift der 1. Sitzung (Konstituierung) des USA

5 06.03.2008 Schreiben des Präs. an Abg. Grilc (Unterlagen anfordern – 2 LRH-Berichte) (12)

6 06.03.2008 Schreiben des Präs. an Dir. Reithofer (Unterlagen zu LRH-Berichte Zl. LRH 77 und 78/V/2007 anfordern) (16) (26) (29)

7 06.03.2008 Schreiben des Präs. an LH Haider (Unterlagen von Abt. 4 anfordern) (22) (53)

(60)

8 06.03.2008 Schreiben des Präs. an LH Haider (Unterlagen von LADion anfordern) (37)

9 06.03.2008 Schreiben des Präs. an Kärnten Werbung (Unterlagen anfordern) (17) (19)

10 06.03.2008 Schreiben des Präs. an Dir. Reithofer (LRH) als AP

11 06.03.2008 Niederschrift der 2. Sitzung (2. nö.) des USA

12 11.03.2008 Schreiben des Präs. an USA-Vorsitzenden Tauschitz (Übermittlung 2 LRH-Berichte lt. KA-Beschluss vom 11.3.2008) (5)

13 12.03.2008 Schreiben von RA Tschernitz (Rechtsberatung) (15) (20)

14 12.03.2008 Schreiben von den Grünen (Zeugenauflistung) (18) (24) (25) (33)

zu 14 10.04.2008 Schreiben von den Grünen (Nachnennung Zeugen) (18) (24) (25) (33) zu 14 22.04.2008 Schreiben von den Grünen (Nachnennung Zeugen Stand: 22.4.2008) (18) (24)

(25) (33) zu 14 25.04.2008 Schreiben von den Grünen (Korrektur zur Nachnennung Zeugen Stand:

22.4.2008) (18) (24) (25) (33) zu 14 25.06.2008 Schreiben von den Grünen (Ergänzungen betreffend Fahrplan für die

Zeugenbefragungen) (18) (24) (25) (33)

15 12.03.2008 Schreiben des Präs. an RA Tschernitz (Ersuchen um Bestätigung der Rechtsberatung) (13) (20)

16 12.03.2008 Schreiben des LRH (Übermittlung Übergabe-/Übernahmelisten) lt. Beschluss vom

12.3.2008 (6) (26) (29)

17 12.03.2008 Liste 1: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-157) (9) (19) zu 17 13.03.2008 Liste 2: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-106) (9) (19) zu 17 17.03.2008 Liste 3: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-38) (9) (19) zu 17 19.03.2008 Liste 4: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege TM1-TM85) (9)

(19)

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Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes zu 17 20.03.2008 Liste 5: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-16) (9) (19) zu 17 25.03.2008 Liste 6: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-32) (9) (19) zu 17 25.03.2008 Liste 7: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-12) (9) (19) zu 17 25.03.2008 Liste 8: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-23) (9) (19) zu 17 21.04.2008 zu Liste 8: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 24-26) (9) (19) zu 17 01.04.2008 Liste 9: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege UPR1-UPR9) (9)

(19) zu 17 01.04.2008 Liste 10: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege TE1-TE110) (9)

(19) zu 17 01.04.2008 Liste 11: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege MM1-MM103) (9)

(19) zu 17 01.04.2008 Liste 12: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Kopien: Prot./Verein-

barungen/Verträge und Originalbelege OH1-OH6) (9) (19) zu 17 07.04.2008 Liste 13: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege Akten ohne

Auflistung) (9) (19) zu 17 21.04.2008 zu Liste 13: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege Akten 60-81)

(9) (19) zu 17 07.04.2008 Liste: 14: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege BH1-BH9;

Kopien: Korrespondenz LRG OH7) (9) (19) zu 17 07.04.2008 Liste: 15: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege 1-6) (9) (19) zu 17 17.04.2008 Liste 16: Ordnerübergabe der Kärnten Werbung (Originalbelege EM 2008 1A-5A)

(9) (19)

18 13.03.2008 Schreiben vom F-Klub (Zeugenauflistung) (14) (24) (25) zu 18 10.04.2008 Schreiben vom F-Klub (Nachnennung Zeugen) (14) (24) (25)

19 17.03.2008 Stlgn. der Kärnten Werbung zu den vorläufigen Berichten des LRH (9) (17)

20 18.03.2008 Schreiben von RA Tschernitz (Bestätigung der Rechtsberatung) (13) (15)

zu 20 24.11.2008 Schreiben von RA Tschernitz (Honorarnote)

21 12.03.2008 Niederschrift der 3. Sitzung (3. nö.) des USA

22 02.04.2008 Schreiben von LH Haider (Unterlagen von Abt. 4) (7) (53) (60)

23 02.04.2008 Schreiben des Präs. an USA-Mitglieder (vertrauliche Akteneinsicht)

24 03.04.2008 Schreiben vom SPÖ-Klub (Zeugenauflistung) (14) (18) (25)

25 03.04.2008 Schreiben vom ÖVP-Klub (Zeugenauflistung) (14) (18) (24) zu 25 10.04.2008 Schreiben vom ÖVP-Klub (Nachnennung Zeugen) (14) (18) (24)

26 03.04.2008 Schreiben des Präs. an Dir. Reithofer (abermals Unterlagen zu LRH-Berichte Zl.

LRH 77 und 78/V/2007 anfordern) (6) (16) (29)

27 03.04.2008 Schreiben des VS Tauschitz (Bekanntgabe Beweisthemen für die Zeugen bis 7.4.2008) (30) (31) (32) (33)

28 04.04.2008 Schreiben des F-Klubs (Akteneinsicht VS Tauschitz)

29 10.04.2008 Schreiben des LRH (Unterlagen 39 Ordner zum LRH-Prüfungsakt Kärnten

Werbung bzw. EURO 2008) (6) (16) (26) zu 29 21.04.2008 Schreiben des LRH (Richtigstellung zu Unterlagen zum LRH-Prüfungsakt Kärnten

Werbung bzw. EURO 2008) (6) (16) (26)

30 10.04.2008 Schreiben des VS Tauschitz an F-Klub (abermalige Bekanntgabe Beweisthemen für die Zeugen) (27) (31) (32) (33)

31 10.04.2008 Schreiben des VS Tauschitz an SPÖ-Klub (abermalige Bekanntgabe

Beweisthemen für die Zeugen) (27) (30) (32) (33)

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Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes 32 10.04.2008 Schreiben des VS Tauschitz an Die Grünen (abermalige Bekanntgabe

Beweisthemen für die Zeugen) (27) (30) (31) (33)

33 10.04.2008 Schreiben von den Grünen (Themenbereiche Zeugenbefragung Stand: 10.4.2008) (14) (27) (30) (31) (32)

zu 33 14.04.2008 Schreiben von den Grünen (Themenbereiche Zeugenbefragung Stand: 14.4.2008) (14) (27) (30) (31) (32)

zu 33 22.04.2008 Schreiben des SPÖ-Klubs (Themenbereiche Zeugenbefragung) (14) (27) (30) (31) (32)

zu 33 09.06.2008 Schreiben von den Grünen (Ergänzung Zeugenbefragung und Unterlagen) (14) (27) (30) (31) (32)

34 10.04.2008 Auszug aus der Strafprozessordnung

35 03.04.2008 Niederschrift der 4. Sitzung (4. nö.) des USA

36 10.04.2008 Niederschrift der 5. Sitzung (5. nö.) des USA

zu 36 07.05.2008 Korrigierte Fassung der Niederschrift der 5. Sitzung (5. nö.) des USA

37 22.04.2008 Schreiben von LAD-Stv. Platzer (Unterlagen von LADion - Jänner 2001 bis April 2006) (8)

zu 37 23.04.2008 Schreiben von LAD Sladko (Unterlagen von LADion - April 2006 bis einschl. 1. Quartal 2008) (8)

38 22.04.2008 Schreiben von RA Tschernitz (Auswirkung einer möglichen Zeugenschaft der

Journalisten der Kleinen Zeitung Dottolo und Cik)

39 30.04.2008 Stlgn. von DI Lorenz Maschke (Zeugenladung am 15.5.2008) zu 39 14.05.2008 Schreiben von DI Maschke (Terminabsage für 15.5.2008)

40 06.05.2008 Anfrage u. Stlgn. von Wolfgang Bachmayer (Zeugenladung am 15.5.2008)

zu 40 08.05.2008 Schreiben des Präs. an Wolfgang Bachmayer (vorläufiger Verzicht der Zeugeneinvernahme)

41 22.04.2008 Niederschrift der 6. Sitzung (6. nö.) des USA

42 08.05.2008 Schreiben der RA Höhne, In der Maur & Partner an die Kärnten Werbung (Entwurf des LRH-Berichts) abgegeben von Zeuge Bilgram

43 08.05.2008 Stenografisches Protokoll der 8. (1. öffentlichen) Sitzung

44 08.05.2008 Niederschrift der 7. Sitzung (7. nö.) des USA

45 15.05.2008 Budget der Kärnten Werbung 2005 bis 2008 (Einnahmen) abgegeben vom

Zeugen NRAbg. Obernosterer zu 45 15.05.2008 Fotos Kärntner Büro und Officina delle Idee in Mailand abgegeben vom Zeugen

NRAbg. Obernosterer (69) (zu 69)

46 15.05.2008 Schreiben des Präs. an Bilgram (Unterlagenanforderung) zu 46 26.05.2008 Angeforderte Unterlagen von Bilgram zu 46 19.06.2008 Aktenvermerk des LTA: kein Urgenzschreiben an Bilgram (Unterlagen befinden

sich seit 26.5.2008 im Datenraum)

47 15.05.2008 Schreiben des Präs. an LRH (als AP) zu 47 23.05.2008 Entsendung von Mag. Armin Krassnitzer (LRH) als AP zu 47 26.05.2008 Entbindung der Amtsverschwiegenheit von Mag. Armin Krassnitzer (LRH)

48 16.05.2008 Auslandsaufenthalt von Bilgram vom 28.6.2008 bis 13.7.2008 (für etwaige

Zeugenladung)

Page 28: Kärnten Werbung U-Ausschuss Endbericht

28

Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes 49 15.05.2008 Niederschrift der 9. Sitzung (8. nö.) des USA

50 26.05.2008 PowerPoint-Präsentation des Landesrechnungshofes für die 12. (3. öffentliche)

Sitzung am 27.5.2008

51 27.05.2008 Schreiben von Mag. Fuchs und Mag. Hochsteiner, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsges. m.b.H. (Terminabsage für Zeugenladung 27.5.2008)

52 15.05.2008 Stenografisches Protokoll der 10. (2. öffentlichen) Sitzung

53 28.05.2008 Mail von Abt. 4 betr. ergänzende Unterlagen (befinden sich im Datenraum, Ordner

Nr. 8) (7) (22) (60)

54 30.05.2008 Schreiben von Dkfm. Ferdinand Posnik (Terminabsage für Zeugenladung 25.6.2008)

55 27.05.2008 Stenografisches Protokoll der 12. (3. öffentlichen) Sitzung

56 03.06.2008 Aktenvermerk des LTA: Ulrich Peter Leeb (Zeugenladung 25.6.2008)

57 27.05.2008 Niederschrift der 11. Sitzung (9. nö.) des USA

58 11.06.2008 Schreiben von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsges. m.b.H. (Vorschlag für

Zeugenladung 17.6.2008)

59 18.06.2008 Aktenvermerk des LTA: Franz Koloini (Zeugenladung für 2.7.2008 nicht behoben)

60 20.06.2008 Ergänzende Unterlagen bzw. Informationen von Abt. 4 anlässlich der Zeugenaussage Dr. Felsner vom 27.5.2008 (7) (22) (53)

61 17.06.2008 Niederschrift der 13. Sitzung (10. nö.) des USA

62 17.06.2008 Stenografisches Protokoll der 14. (4. öffentlichen) Sitzung

63 25.06.2008 Schreiben des Präs. an Präs. Schmoliner, LG Klagenfurt (Urteilsausfertigung im Prozess Giorgio Garofalo gegen Kärnten Werbung) (73)

zu 63 02.07.2008 Schreiben von Präs. Schmoliner, LG Klagenfurt (Urteilsausfertigung frühestens Ende Juli 2008) (73)

64 25.06.2008 Niederschrift der 15. Sitzung (11. nö.) des USA

65 25.06.2008 Stenografisches Protokoll der 16. (5. öffentlichen) Sitzung

66 02.07.2008 Schreiben des Präs. an STA Klagenfurt (Koloini staatsanwaltschaftliches bzw.

gerichtliches Verfahren anhängig bzw. Abschluss des Verfahrens) zu 66 11.07.2008 Schreiben von der STA Klagenfurt (Ermittlungsverfahren gegen Koloini anhängig

– voraussichtlicher Abschluss des Verfahrens im Herbst 2008)

67 02.07.2008 Niederschrift der 17. Sitzung (12. nö.) des USA

68 14.07.2008 Unterlagen von Mag. Doblhammer, Kärnten Werbung anlässlich der Zeugenaussage vom 2.7.2008 (Unterlagen befinden sich im Datenraum)

69 15.07.2008 Schreiben des Präs. an Dr. Pötscher (Existenz Büro Kärnten Werbung in

Mailand?) (zu 45) zu 69 05.08.2008 Schreiben von Dr. Pötscher (Existenz Büro Kärnten Werbung in Mailand?) (zu 45)

70 15.07.2008 Schreiben des Präs. an Ernst & Young (Übermittlung Rechnungsabschluss

Kärnten Werbung 2007)

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Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes zu 70 11.08.2008 Schreiben von Ernst & Young (Übermittlung Prüfbericht Rechnungsabschluss

nach Abschluss der Prüfung)

71 15.07.2008 Niederschrift der 19. Sitzung (13. nö.) des USA

72 05.08.2008 Schreiben von Karl Heinz Petritz (Zeugenladung am 26.8.2008)

73 05.08.2008 Schreiben von RA Angerer, Hochfellner und Todor (Terminabsage für Zeugenladung Dott. Garofalo am 19.8.2008) (63)

74 06.08.2008 Fragenkataloge von den Grünen an Vorstand Landesholding und Vorsitzenden

des Fachbeirates zu 74 14.08.2008 Schreiben von den Grünen (Antwort Vorsitzender Fachbeirat Univ.-Prof. Dr.

Bodenhöfer) zu 74 29.08.2008 Schreiben von den Vorständen der Landesholding (Antwort)

75 02.07.2008 Stenografisches Protokoll der 18. (6. öffentlichen) Sitzung

76 19.08.2008 Schreiben von LAD Sladko (Anf. Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln

durch Abg. Holub)

77 19.08.2008 Niederschrift der 20. Sitzung (14. nö.) des USA

78 19.08.2008 Stenografisches Protokoll der 21. (7. öffentlichen) Sitzung

79 26.08.2008 Schreiben von den Grünen (Anf. vom Zeugen Schretter: Vertrag zw. Kärnten Werbung und ABC Werbeagentur und Anf. vom Zeugen Krenn: Rechnungen) (80) (81) (91)

80 26.08.2008 Schreiben des Präs. an Zeugen Schretter (Anf. Vertrag zw. Kärnten Werbung und

ABC Werbeagentur) (79) (81) (91) zu 80 01.09.2008 Schreiben der Kärnten Werbung für Zeuge Schretter (Vertrag zw. Kärnten

Werbung und ABC Werbeagentur) (79) (81) (91)

81 26.08.2008 Schreiben des Präs. an Zeugen Krenn (Anf. Rechnungskopien) (79) (80) zu 81 01.09.2008 Schreiben des Zeugen Krenn (Rechnungskopien) (79) (80)

82 27.08.2008 Schreiben von 1. LH-Stv. a.D. Pfeifenberger (Terminabsage für Zeugenladung

16.9.2008) (92)

83 26.08.2008 Schreiben des Präs. an Dir. Magreiter, Bauernberger und Bliem (als AP) zu 83 01.09.2008 Schreiben von Dir. Magreiter (als AP entschuldigt) zu 83 08.09.2008 Schreiben von Dir. Bliem (als AP entschuldigt) zu 83 09.09.2008 Verschiebung des Sitzungstermines der geplanten internen Sitzung vom

16.9.2008

84 26.08.2008 Niederschrift der 22. Sitzung (15. nö.) des USA

85 26.08.2008 Stenografisches Protokoll der 23. (8. öffentlichen) Sitzung

86 12.09.2008 Beantwortung von 2 Fragen von Vorderegger anlässlich der Zeugenaussage vom 19.8.2008

87 24.09.2008 Schreiben des SPÖ-Klubs an VS Tauschitz (Ersuchen um Verschiebung des

geplanten Sitzungstermines vom 14.10.2008)

88 01.10.2008 Schreiben vom Zeugen Bgm. Pichler an Abt. 1 (Unterlagen wurden bereits der Kärnten Werbung übermittelt) (89)

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Lfd.Nr. Datum Inhalt bzw. Bezeichnung des Schriftstückes 89 02.10.2008 Schreiben des Präs. an Kärnten Werbung (Übermittlung Unterlagen vom Zeugen

Bgm. Pichler) (88) zu 89 14.10.2008 Schreiben von Kärnten Werbung - Übermittlung Unterlagen vom Zeugen Bgm.

Pichler (Originalbelege Rock- und Popfestival befinden sich im Datenraum) (88) zu 89 17.12.2008 Schreiben des Präs. an Zeugen Bgm. Pichler (Rückübermittlung Originalbelege

Rock- und Popfestival)

90 01.10.2008 Niederschrift der 24. Sitzung (16. nö.) des USA

91 08.10.2008 Schreiben von den Grünen (Urgenz Anf. Unterlagen Schretter und Anf. Gericht Klagenfurt Protokolle und Gutachten betr. Garofalo und Koloini) (79) (80)

92 13.10.2008 Schreiben von 1. LH-Stv. a.D. Pfeifenberger (Terminabsage für Zeugenladung

22.10.2008) (82)

93 01.10.2008 Stenografisches Protokoll der 25. (9. öffentlichen) Sitzung

94 08.10.2008 Niederschrift der 26. Sitzung (17. nö.) des USA

95 08.10.2008 Stenografisches Protokoll der 27. (10. öffentlichen) Sitzung

96 23.10.2008 Niederschrift der 28. Sitzung (18. nö.) des USA

97 28.10.2008 Aufstellung Mittelverwendung 2007 von LH Dörfler anlässlich der Zeugenaussage vom 1.10.2008

98 28.10.2008 Unterlagen von RA Angerer, Hochfellner und Todor (anlässlich der

Zeugenaussage von Dott. Garofalo vom 8.10.2008)

99 12.11.2008 Unterlagen von Kärnten Werbung (Berichte Büro Mailand)

100 18.11.2008 Schreiben des Präs. an Bilgram (Anf. Unterl. Gerichtsverfahren gegen Garofalo, Rechnungen ABC-Werbeagentur und Verträge Public Viewing Europapark)

zu 100 01.12.2008 Schreiben von Kärnten Werbung vom 27.11.2008 (Unterl. Gerichtsverfahren gegen Garofalo, Rechnungen ABC-Werbeagentur und Verträge Public Viewing Europapark)

101 18.11.2008 Niederschrift der 29. Sitzung (19. nö.) des USA

102 18.11.2008 Stenografisches Protokoll der 30. (11. öffentlichen) Sitzung

103 20.01.2009 Entwurf zum Bericht (vorgelegt vom VS Tauschitz) 104 20.01.2009 Niederschrift der 31. Sitzung (20. nö) des USA

103

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5.2. Angeforderte Unterlagen:

Aufgrund der im Untersuchungsausschuss gefassten Beschlüsse ersuchte der Landtagspräsident mit Schreiben vom 06. März 2008 um Übermittlung folgender Unterlagen:

1. vom Vorsitzenden des Kontrollausschusses, LAbg. Mag. Raimund Grilc, die Übermittlung der Rohberichte des Rechnungshofes an (ld. Nr. 5);

2. vom Landesrechnungshof alle Unterlagen, die dem Landesrechnungshof von Seiten der

Kärnten Werbung bzw. vom Amt der Kärntner Landesregierung im Rahmen der Erstellung der Rohberichte, Zl. LRH 77 und 78/V/2007 zur Verfügung gestellt wurden (lfd. Nr. 6);

3. vom Landeshauptmann die Übermittlung folgender Unterlagen:

a) von der Abt. 4 – Finanzen, Wirtschaft, Wohnungs- und Siedlungswesen

– sämtliche Unterlagen inkl. Regierungssitzungsprotokolle, Beschlüsse, Weisungen, Anforderungen u.dgl. betreffend Kärnten Werbung seit 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing- und Innovationsmanagement GesmbH einschließlicher Abgabe einer Vollständigkeitserklärung (lfd. Nr. 7).

b) von der Landesamtsdirektion sämtliche Unterlagen inkl. Regierungssitzungsprotokolle,

Beschlüsse, Weisungen, Anordnungen u.dg.. betreffend Kärnten Werbung seit 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing- und Innovationsmanagement GesmbH einschließlicher Abgabe einer Vollständigkeitserklärung (lfd. Nr. 8).

4. Von der Kärnten Werbung GmbH.:

- die vollständigen Geschäftsunterlagen, insbesondere Rechnungswesen,

Schriftverkehr, Protokolle der Aufsichtsratssitzungen, Generalversammlungen, der Beiräte, alle Dienstverträge, alle Verträge mit Konsulenten, Beratern, alle Weisungen und Anordnungen von zuständigen Regierungsmitgliedern seit 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing- und Innovationsmanagement GesmbH.

- die Stellungnahme zum Rechnungshof-Rohbericht

- eine Auflistung, wie viele jener Landesmittel, die aus der Tourismus- und

Fremdenverkehrsabgabe stammen, an örtliche Tourismusvereine und –verbände, aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2001 bzw. seit Bestehen der Kärnten Werbung Marketing- und Innovationsmanagement GesmbH ausgeschüttet wurden (lfd.Nr. 9).

5. Mit Schreiben vom 12. März 2008 ersuchte der Präsident den am 12. März 2008 einstimmig

als rechtskundigen Beistand beschlossenen Rechtsanwalt Mag. Tschernitz um schriftliche Bestätigung der bereits schriftlich erfolgten Zusage, diese Aufgabe wahrzunehmen (lfd. Nr. 15).

6. Mit Schreiben vom 03.04.2008 übermittelte der Präsident dem Direktor des

Landesrechnungshofes das nochmalige Ersuchen des Untersuchungsausschusses - in Wiederholung des Beschlusses der 2. nö. Sitzung- alle Unterlagen, die dem Landesrechnungshof von der Kärnten Werbung bzw. vom Amt der Kärntner Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden, zu übermitteln. Von dieser Übermittlungsaufforderung sind auch alle allenfalls datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen, wie beispielsweise Dienstverträge und andere Unterlagen mit personenbezogenen Daten umfasst gewesen (lfd. Nr. 26).

7. Mit Schreiben vom 15.05.2008 leitete der Präsident die Aufforderung des

Untersuchungsausschusses an den Geschäftsführer der Kärnten Werbung, folgende Unterlagen zu übermitteln, weiter:

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Studio-Price-Waterhouse Coopers Bekanntgabe der Kosten der Broschüre der Kärnten Werbung „Kärnten Werbung antwortet auf die Vorwürfe zum Rohbericht des Landesrechnungshofes“ (lfd. Nr. 46).

8. Mit Schreiben vom 25. Juni 2008 kam der Präsident dem Beschluss des Untersuchungsausschusses nach und stellte an den Präsidenten des Landesgerichtshofes Klagenfurt das Ersuchen um Übermittlung der Urteilsausfertigung im Prozess Giorgio Garofalo gegen Kärnten Werbung (lfd. Nr. 63).

9. Mit Schreiben vom 02. Juli 2008 ersuchte der Präsident aufgrund eines gleichlautenden

Beschlusses des Ausschusses die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Bekanntgabe, ob ein staatsanwaltschaftliches bzw. gerichtl. Verfahren anhängig ist und wann mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen sei (lfd. Nr. 66).

10. Mit Schreiben vom 15. Juli 2008 ersuchte der Präsident aufgrund eines entsprechenden

Beschlusses des Ausschusses Dr. Pötscher von der Außenhandelsstelle in Mailand um Mitteilung, ob diesem die Existenz eines Büros der Kärnten Werbung in Mailand bekannt sei (lfd. Nr. 69).

11. Mit Schreiben vom 15. Juli 2008 ersuchte der Präsident Ernst & Young GesmbH aufgrund

eines entsprechenden Beschlusses des Ausschusses um Übermittlung des Rechnungsabschlusses der Kärnten Werbung 2007 (lfd. Nr. 70).

12. Mit Schreiben vom 26. August 2008 ersuchte der Präsident aufgrund eines entsprechenden

Beschlusses des Ausschusses den Euro-Koordinator Jörg Schretter, den Vertrag zwischen der Kärnten Werbung und der ABC-Werbeagentur betreffend den Europapark (wie in der Zeugeneinvernahme vom 02. Juli 2008 zugesagt) zu übermitteln (lfd. Nr. 80).

13. Mit Schreiben, ebenso vom 26.August 2008, ersuchte der Präsident den Zeugen Bgm.

Mathias Krenn um Übermittlung der entsprechenden Rechnungen für zwei Überweisungen der Kärnten Werbung an die Gemeinde Bad Kleinkirchheim (lfd. Nr. 81).

14. Mit Schreiben vom 02. Oktober 2008 ersuchte der Präsident die Kärnten Werbung um

Übermittlung der Unterlagen betreffend Pop- und Rockfestival des Zeugen Bgm. Pichler (lfd. Nr. 89).

15. Mit Schreiben vom 18. November 2008 ersuchte der Präsident die Kärnten Werbung um

Übermittlung der Unterlagen betreffend das Gerichtsverfahren gegen Garofalo; der Rechnungen betreffend ABC-Werbeagentur und Verträge Public-Viewing- Europapark (lfd. Nr. 100).

Über die oben zitierten, aufgrund von Beschlüssen des Ausschusses gefassten Ersuchen des Präsidenten an diverse Institutionen und Personen um Übermittlung von Unterlagen, wurden weiters von der IG – Die Grünen im Kärntner Landtag folgende Ersuchen um Übermittlung von Unterlagen bzw. Beantwortung von Fragenkatalogen direkt an die betroffenen Institutionen bzw. Personen gerichtet und dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses lediglich zur Kenntnis gebracht: • Fragekatalog an den Vorstand der Landesholding und an den Vorsitzenden des Fachbeirates

(lfd. Nr. 74) • Anforderung aktueller Richtlinien für Förderungen aus Landesmittel an die Abt. 1 LADion, z.H.

LADir. Dr. Sladko mit Schreiben vom 24. Juli 2008 (lfd. Nr. 76).

Diese Fragenkataloge bzw. Urgenzen seitens der IG – Die Grünen und die in weiterer Folge erfolgte Übermittlung entsprechender Unterlagen wurden erst durch den in der 22. (15. nö) Sitzung des Untersuchungsausschusses am 26. August 2008 mehrheitliche erfolgten Beschluss mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und IG – Die Grünen (Gegenstimmen: F) zu Beweismitteln gemacht.

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5.3. Zur Verfügung gestellten Unterlagen – Datenraum Aufgrund der unter 5.1. dargestellten Ersuchen um Übermittlung von Unterlagen seitens des Präsidenten des Kärntner Landtages erfolgten folgende Übermittlungen:

Zu 1.: Mit Schreiben vom 11. März 2008 benachrichtigte der Präsident den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses darüber, dass am selbigen Tag der Kontrollausschuss in seiner 21. Sitzung beschlossen hat, die vorläufigen Berichte des Landesrechnungshofes zur Kärnten Werbung (Ldtgs.Zl. 167-14/29 und zur Europameisterschaft 2008, Ldtgs.Zl. 167-15/29) an den Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Die diesbezüglichen Berichte wurden als Anlage dem Schreiben beigelegt (lfd. Nr. 12).

Zu Punkt 2. und Punkt 6: Mit Schreiben des Landesrechnungshofes vom 12.März übermittelte der Landesrechnungshof die Übergabe und Übernahmeliste betreffend die von der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsGesmbH dem Landesrechnungshof übergebenen bzw. von diesen an die Kärnten Werbung wieder retournierten Unterlagen (lfd. Nr. 16) und mit Schreiben vom 10. April 2008 übermittelte der LRH 39 Ordner zum Landesrechnungshof – Prüfungsakt Kärnten Werbung bzw. Euro 2008 (lfd. Nr. 29) und am 21. April 2008 erfolgte eine Richtigstellung zu Seite 29 des Zwischenberichtes, der für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eingesetzten Landesmittel (zu lfd. 29). Zu 3 a: Mit Schreiben vom 02. April 2008 wurden von Landeshauptmann Dr. Haider die Unterlagen betreffend der Finanzabteilung mit entsprechender Vollständigkeitserklärung übermittelt (lfd. Nr. 22). In Ergänzung hiezu erfolgte mit Schreiben der Abt. 4 vom 19. Juni 2008 aufgrund der Zeugenbefragung von Abteilungsleiter Dr. Felsner bei der öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2008 noch eine Anfragebeantwortung und nochmalige Übermittlung von Unterlagen, welche jedoch schon ursprünglich mit lfd. Nr. 22 bereits übermittelt wurden (lfd. Nr. 60) . Zu 3 b: Mit Schreiben von LAD-Stv. Platzer vom 22. April 2008 wurden die Unterlagen der LADion. von Jänner 2001 bis April 2006 übermittelt (lfd.Nr. 37) und mit Schreiben vom 23. April 2008 von LADir. Sladko die Unterlagen der LADion von April 2006 bis einschließlich 1. Quartal 2008 (lfd. Nr. 37). Zu 4. : Die Unterlagen der Kärnten Werbung wurden mit Begleitschreiben und entsprechenden Listen 1 -16 im Zeitraum vom 12. März bis 17. April (lfd. Nr. 7 und zu 17) übermittelt. Insgesamt handelt es sich hierbei um mehr als über 800 Ordner. Die Stellungnahme der Kärnten Werbung zu den vorläufigen Berichten des Landesrechnungshofes wurde am 17. März 2008 übermittelt (lfd. Nr. 19). Zu 5.: Diesem Ansuchen des Präsidenten kam RA Mag. Tschernitz mit Schreiben vom 18. März 2008 nach. Zu 7.: Die mit Schreiben vom 15. Mai 2008 durch den Präsidenten urgierten Unterlagen bzw. Fragebeantwortungen erfolgten seitens der Kärnten Werbung mit Schreiben vom 26. Mai 2008 samt der damit übermittelten Unterlagen (zu lfd. Nr. 46).

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Zu 8. Dem Ersuchen des Präsidenten vom 25. Juni 2008 antwortete der Präsidenten Schmoliner vom Landesgericht Klagenfurt mit Schreiben vom 02.07.2008, in welchem er mitteilte, dass mit einer Urteilsausfertigung frühestens Ende Juli 2008 zu rechnen sei (lfd. Nr. 63). Zu 9: Mit dem Ersuchen des Präsidenten an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt mit Schreiben vom 02. Juli 2008 leistete die Staatsanwaltschaft mit 11. Juli 2008 Folge und teilte mit, dass mit dem voraussichtlichen Abschluss des Verfahrens im Herbst 2008 zu rechnen sei (lfd. Nr. zu 66). Zu 10: Dr. Pötscher antwortete auf das Ersuchen des Präsidenten vom 05. Juli mit 05. August 2008 (lfd. Nr. zu 69) Zu 11: Dem Ersuchen des Präsidenten an die Fa. Ernst & Young WirtschaftsprüfungsGesmbH. Vom 15. Juli 2008 kam diese mit Schreiben vom 11. August 2008 insoferne nach als sie mitteilte, dass der Prüfbericht des Rechnungsabschlusses der Kärnten Werbung 2007 noch nicht vorliegt, da er noch nicht abgeschlossen ist, die Beauftragung erst mit Schreiben vom 01. Juli 2008 erfolgte und mit dem Prüfungsauftrag erst am 29. Juli 2008 begonnen wurde. Weiters wurde mitgeteilt, dass nach Abschluss der Prüfung der Prüfbericht dem Landtagsamt umgehend übermittelt wird (lfd.Nr. zu 70). Zu 12: Dem Ersuchen des Präsidenten an den Zeugen Schretter vom 26. August 2008 kam dieser bzw. die Kärnten Werbung mit Schreiben vom 01. September 2008 durch die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen nach (lfd. Nr. zu 80). Zu 13: Dem Ersuchen des Präsidenten vom 26. August 2008 an den Zeugen Bgm. Krenn kam die Gemeinde Bad Kleinkirchheim mit Schreiben vom 26. August 2008 und Übermittlung der entsprechenden Rechnungen nach (lfd. Nr. zu 81). Zu 14: Dem Ersuchen des Präsidenten an die Kärnten Werbung vom 02. Oktober 2008 betreffend Unterlagen Bgm. Pichler kam diese mit Schreiben vom 14.10.2008 und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen (Ordner) nach (zu lfd. Nr. 89) Zu 15: Dem Ersuchen des Präsidenten an Gf. Bilgram mit Schreiben vom 18.11.2008 kam dieser mit Schreiben vom 27.11.2008 und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen (Ordner) nach (lfd.Nr. zu 100). Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass alle Ansuchen um Unterlagenanforderungen bzw. Fragenbeantwortungen beantwortet – und diesen weitestgehend entsprochen wurden.

Angemerkt muss allerdings, dass von der Kärnten Werbung die Unterlagen betreffend die „Unterstützung“ Pichler erst eigens angefordert werden mussten, obwohl diese Unterlagen sich bereits seit dem 21. Mai 2008 bei der Kärnten Werbung befunden hatten.

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Offen geblieben ist lediglich der Prüfbericht von Ernst & Young WirtschaftsprüfungsGesmbH zum Rechnungsabschluss 2007 der Kärnten Werbung sowie die Berichte über die Prüfung der Verwendung der vom Zukunftsfonds für die Bewerbung der Fußball Europaschaft 2008 bereitgestellten Mittel für die Geschäftsjahr 2007 und 2008. Hierzu ist aus dem Akt 4-FINW-1702/61-2006 im Rahmen der Festlegung einer verbindlichen Vorgehensweise betreffend die Anforderung der Mittel und Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel am 30. Mai 2006 festgehalten, dass die Kärnten Werbung per 31.12. eines jeden Jahres einen Jahresbericht über die gesetztes- und richtlinienkonforme Verwendung der Fördermittel zu erstellen hat und vom Wirtschaftsprüfer mit einem Prüfvermerk zu versehen ist, welcher bis spätestens 28.2. eines jeden Jahres bei der Abteilung 4 vorliegen muss, da dieser die BASIS für die Anforderung der weiteren Raten in den Jahren 2007 (€ 2,8 Mio.) und 2008 (€ 2,12 Mio. ) ist und die Mittelanforderung bis 31.3. des Folgejahres zu erfolgen hat. Somit ist die Auszahlung von Mitteln von der ordungsgemäßen Prüfung der Mittelverwendung und Berichterstattung abhängig und daher müsste der Prüfbericht von Ernst & Young jedenfalls für das Jahr 2007 bereits vorliegen. Da jedenfalls der Prüfbericht von Ernst & Young WirtschaftsprüfungsGesmbH zum Rechnungsabschluss 2007 der Kärnten Werbung sowie der Bericht über die Prüfung der Verwendung der vom Zukunftsfonds für die Bewerbung der Fußball Europaschaft 2008 bereitgestellten Mittel für das Geschäftsjahr 2007 mittlerweile schon fertig gestellt worden sein müsste, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Unterlagen bislang dem Untersuchungsausschuss noch nicht zur Verfügung gestellt wurden, zumal die Überprüfung der Verwendung von Zukunftsfondsmittel im Kontext des von der KW operativ durchgeführten Projekts „Maßnahmen im Zusammenhang mit der EURO 2008“ mitunter einen wesentlichen Bestandteil des Prüfauftrages darstellt und betreffend die Anforderung der Unterlagen urgiert wurde. Nicht übermittelt wurde das bereits angeblich fertige Gesamtkonzept der KW. Ebenso nicht die vom ehemaligen EU-Koordinator Schretter zugesagte Aufstellung über die bisher angelaufenen Kosten für die Euro 2008-Bewerbung.

Die entsprechenden Ersuchen bzw. Fragenkataloge der Grünen wurden mit Schriftstücken zu lfd. Nr. 74 und 76 vom 14. August bzw. 19. August 2008 beantwortet bzw. im Falle der Richtlinien für Förderung aus Landesmittel seitens Landesamtsdirektor Sladko übermittelt.

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Datenraum:

Am 02 April 2008 verständigte der Präsident des Kärntner Landtages die Mitglieder des Untersuchungsausschusses darüber, dass aufgrund der Beschlüsse des Untersuchungsausschusses bisher über 700 Aktenordner mit Originalunterlagen dem Landtagsamt übermittelt wurden. Aus diesem Grunde wurde ein Raum im 2. Stock des Landhauses adaptiert. (Jener Raum, welcher sich unmittelbar vor dem Eingang zur Zuhörer- und Pressetribüne im 2. Stock befindet; Anmerkung der Redaktion) und soll die Einsicht in die Originalunterlagen ausschließlich dort erfolgen. Der Präsident wies ausdrücklich darauf hin, dass die Unterlagen vertraulich, unter Wahrung der Amtsverschwiegenheit für die Sachverhaltsermittlung des Ausschusses verwendet und nicht einzelne Stücke veröffentlicht werden dürfen. Selbstverständlich sei das Anfertigen von Kopien zur Vorhaltung im Rahmen der Zeugenbefragung möglich. Um Missbräuche im Vorhinein auch möglichst auszuschließen, wurde weiters verfügt, dass die Akteneinsicht ausschließlich von Abgeordneten und deren MitarbeiterInnen und nur während der Dienstzeit des Landtagsamtes gestattet ist. Der Schlüssel für den Datenraum liege im Landtagsamt auf. Jeder Besucher des Datenraumes habe sich in die dort aufliegende Anwesenheitsliste einzutragen. Eine Mitnahme der Akten in die Klubräumlichkeiten wurde untersagt. (lfd.Nr. 23). Dieses Schreiben wurde vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses in der 4. nö. Sitzung am 03. April 2008 verlesen. Es kam in weiterer Folge zu einer intensiven Diskussion über die Handhabung des Datenraumes und der damit verbundnen Anordnungen durch den Präsidenten. Nachdem von Seiten des Landtagsamtsdirektors Mag. Weiss in dieser Sitzung die Erklärung abgegeben wurde, dass, wenn von den Klubs eine Art „Schwerpunkt-Tag“ gewollt wird, wie z. B. Samstag, es durchaus möglich sei, dass ein Bediensteter des Landtagsamtes da ist, der den Datenraum auf- und zusperrt, wurde das Schreiben des Präsidenten betreffend des Datenraumes zur Kenntnis genommen, erweitert um die Möglichkeit, in individueller Vereinbarung mit dem Landtagsamt den Datenraum auch außerhalb der Dienstzeiten nutzen zu können. Im Anschluss an die 4. nö. Sitzung erfolgte unter Führung des Landtagspräsidenten eine gemeinsame Besichtigung des Datenraumes. In der Folge wurde der Datenraum von den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und deren MitarbeiterInnen intensiv zum Studium der dort befindlichen Akten und teilweise Anfertigung von Kopien genutzt. Zumindest 2 Mal erfolgte außerhalb der Dienstzeit ein sogenannter „Schwerpunkt an Samstagen“.

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6. Ergebnisse des Untersuchungsausschusses: 6.1. Vorbemerkungen: Vorangestellt wird, dass der gegenständliche Untersuchungsausschuss Ausfluss der am 18. Jänner 2008 seitens des Landesrechnungshofes an die Kärntner Landesregierung und die Kärnten Werbung übermittelten vorläufigen Überprüfungsergebnissen zu LRH 77/V/2007 und Zl. 78/V/2007 gewesen ist. Die Überprüfung der Gebarung der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsGesmbH. hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit für die Jahre 2003 – 2006 erfolgte durch den Landesrechnungshof aufgrund eines Beschlusses des Kärntner Landtages vom 16. Dezember 2005 nach einem entsprechenden Antrag zur Geschäftsbehandlung durch die SPÖ. Diesem Auftrag an den Rechnungshof folgte ein weiterer Auftrag, entsprechend eines Beschlusses des Kärntner Landtages vom 12. Oktober 2006. Dies aufgrund eines Antrages zur Geschäftsbehandlung durch die Abgeordneten der ÖVP-Fraktion. Mit diesem Beschluss vom 12. Oktober 2008 wurde der Landesrechnungshof aufgefordert, die Verwendung der bisher eingesetzten Landesmittel bei der Kärnten-Werbung im Zusammenhang mit der Europameisterschaft 2008 hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit zu prüfen. Insbesondere sollen hierbei jene Verträge geprüft werden, die mit den italienischen Partnern (u.a. Dott. Giorgio Garofallo, BTI Italia S.p,A. und Officina delle Idee) abgeschlossen wurden. Weiters sollte die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der bisher angefallenen Spesen im Zusammenhang mit der Bewerbung der Euro 2008 seitens des Geschäftsführers der Kärnten Werbung, Werner Bilgram und des Fußballbeauftragten Franz Koloini einer Prüfung unterzogen werden. Letztendlich sollte die Zweckmäßigkeit der Tätigkeit des Fußball-Beauftragten überprüft werden, nachdem ohnedies eine eigene Gesellschaft IFCC (Interantional-Football-Camps-Carinthia) gegründet wurde, welche sich hauptsächlich mit der Betreuung und Organisation von Trainingscamps von ausländischen Mannschaften beschäftigt. Nach Vorliegen der vorläufigen Prüfungsberichte im Bericht Zl .LRH/77/V/2007 und Zl. LRH/78/V/2007 und der Öffentlich-Werdung dieser vorläufigen Berichte, insbesondere durch eine vom Geschäftsführer der Kärnten Werbung, Dipl.Bw. Werner Bilgram abgehaltenen Pressekonferenz zu diesen Prüfberichten, führten die in diesen Prüfberichten enthaltenen Kritikpunkte und Beanstandungen des Rechnungshofes und die vom LRH aufgezeigten

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Missstände letztendlich zur einstimmigen Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Kärntner Landtag am 28. Jänner 2008. Die entsprechenden vorläufigen Überprüfungsberichte wurden aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Kontrollausschusses in seiner Sitzung am 11. März 2008 mit Schreiben des Präsidenten des Kärntner Landtags an den Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden am 11. März 2008 (lfd.Nr. 12) übermittelt und somit auch zum Beweisgegenstand des Untersuchungsausschusses gemacht. Die Vorlage der jeweiligen Endberichte Zl. LRH 33/B/2008 und Zl. LRH 34/B/2008 erfolgte am 10. April 2008 an das Kärntner Landtagsamt. Nachdem diese beiden Berichte bzw. die entsprechenden vorläufigen Rohberichte nicht nur eine der Hauptgründe für die Einsetzung des gegenständlichen Untersuchungsausschusses waren, sondern auch bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses, insbesondere bei den Zeugenbefragungen eine bedeutende Rolle spielten, wird der gesamte Inhalt und Umfang der beiden Berichte auch zum Inhalt dieses Untersuchungsausschuss-Berichtes erhoben. Dahingehend wird festgehalten, dass der Rechnungshof bislang noch nicht das gesamte EURO-Projekt, welches über die Kärnten Werbung aus Mitteln des Zukunftsfonds durchgeführt wurde, sondern nur die Geschäftsjahre 2005 und 2006 im Rahmen des Zwischenberichts 2005/2006 überprüft hat. Ein abschließender Endbericht wird es erst im Laufe des Jahres 2009 vorliegen. Zur besseren Systematik und Übersichtlichkeit dieses Berichtes wird auch dieser Bericht des Untersuchungsausschusses – gleich wie bei den Berichten des Landesrechnungshofes – grundsätzlich in zwei Themenblöcke geteilt. Der erste Themenblock beschäftigt sich mit der „Kärnten Werbung allgemein“ und der zweite Themenblock mit den „eingesetzten Landesmittel im Zusammenhang mit der Europameisterschaft 2008“. Im Anschluss an die beiden Themenblöcke werden im Kapitel 7 auf fehlende Beschlüsse und eigenmächtige Vorgangsweisen eingegangen. Im Kapitel 8 erfolgt eine Darstellung der politischen Verantwortung, der Einflussnahme der Politik und der Verflechtungen mit dem BZÖ. Die Zusammenfassungen und Schlussbemerkungen finden sich im Kapitel 9. Im Kapitel 10 werden die Empfehlungen des Ausschusses zusammengefasst und letztendlich im Kapitel 11 die Anträge des USA.

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6.2. Kärnten Werbung Allgemein 6.2.1 Landesgesetzliche Rahmenbedingungen, organisatorischer Rahmen, Zuständigkeit des Landes Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des LRH auf Seite 18 bis Seite 27 im Bericht des LRH, Zl. LRH 33/B/2008 verwiesen. Ebenso auf die entsprechende Stellungnahme der Abt. 1 Landesamtsdirektion im Punkt 2.5.3. und 2.5.4. Im Einzelnen werden diese Ausführungen und Feststellungen wie folgt ergänzt: a) Eingliederung der Kärnten Werbung unter das Dach der Landesholding Mit dem Gesetz vom 14. Dezember 2007, mit dem die Kärntner Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages und das Kärntner Landesholding-Gesetz geändert wurden, LGBl. Nr. 6/2008, wurden die legistischen Voraussetzungen zur Übertragung von Landesbeteiligungen und des KWF unter das Dach der Kärntner Landesholding geschaffen. Mit Beschluss des Kärntner Landtages vom 03. Juli 2008 wurde die Landesregierung gem. Art. 64 Abs. 1 K-LVG u.a. ermächtigt, die Geschäftsanteile des Landes Kärnten an der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH im Nennwert von ATS 600.000,-- (€ 43.603,7) und der Kärntner Tourismusholding GmbH im Nennwert von € 11 Mio. unentgeltlich an die Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding auf Basis der entsprechenden anliegenden Abtretungs- und Schenkungsverträge und zugehörigen Zusatzvereinbarungen abzutreten. Damit wurde ein weiterer wesentlicher Schritt für die Überführung der Anteile des Landes an der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsGmbH und der Kärntner Tourismusholding GmbH gesetzt. Mit der am 03. November 2008 erfolgten Unterfertigung des zuständigen politischen Referenten, LR Mag. Harald Dobernig, der zuvor vom Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding, unter Vorsitzführung von LR Dr. Josef Martinz, genehmigten Abtretungs- Schenkungsverträge betreffend die Überführung der Landesbeteiligungen, wurden diese Übertragungen erfreulicherweise finalisiert. Mit der Übertragung der Landesbeteiligung an die Holding besteht die Absicht, durch gezieltes Beteiligungsmanagement Synergieeffekte, ein zentrales Controlling und eine zentralisierte Konzernfinanzierung herbeizuführen. Angesichts dieser für die weitere Entwicklung der KW sehr bedeutsamen Übertragung der Anteile des Landes Kärnten an der KW an die Landesholding – und der damit verbundenen Konsequenzen – erscheint es geboten, diese

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jüngste Entwicklung nach Vorlage des Rechnungshofberichtes am Anfang des Berichtes des Untersuchungsausschusses darzustellen. b) Organisatorischer Rahmen – KW kurz vor der Auflösung Die Ausführungen des Rechnungshofes im Kapitel 4.4.1 auf Seite 21 und 22 werden noch insoferne ergänzt, als festgehalten wird, dass die am 14. November 1988 gegründete Kärntner Tourismusgesellschaft bzw. in weiterer Folge die Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsGmbH mit Schreiben vom 19. März 2002 des damals zuständigen Tourismusreferenten Ing. Karl Pfeifenberger an die Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH, z.H. Herrn Gf. Dipl.Bw. Werner Bilgram, seitens des Landes Kärnten unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31.12.2002 aufgekündigt wurde bzw. aufgelöst wurde. Der Kündigung sind am 06. März 2002 umfangreiche Besprechungen im Büro des damaligen 1. LHStv. und Tourismusreferenten Karl Pfeifenberger vorangegangen. Weiters folgten am 07. März 2002 Telefonate mit dem damaligen Rechtsbeistand Dr. Quendler, in welchen dieser auch die Ansicht vertrat, dass eine ausgesprochene Kündigung endgültig sei und nicht mehr zurückgenommen werden kann. Aus den dem Untersuchungsausschuss seitens der Finanzabteilung diesbezüglich zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aktenvermerke ergibt sich, dass vorerst eine Androhung einer Kündigung an die Kärnten Werbung gerichtet werden sollte. Aus einem weiteren Aktenvermerk vom 11. Juni 2002 der Finanzabteilung ergibt sich, dass in der a.o. Generalversammlung der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH unter Tagesordnungspunkt 5. der 1. LHStv. Ing. Pfeifenberger als Gesellschaftsvertreter des Landes Kärnten erklärte, die mit Schreiben vom 19. März 2002 ausgesprochene Kündigung der Gesellschaft zurückzunehmen. Weiters ist diesem Aktenvermerk zu entnehmen, dass die Rücknahme der Kündigung durch das Land Kärnten bis spätestens 15. Juni 2002 erfolgen müsse. Die Rücknahme der Kündigung erfolgte dann mit undatiertem Schreiben des damaligen Finanzreferenten an die Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH, z.H. Gf. Dipl.Bw. Werner Bilgram, in welchem dieser festhielt, dass er hiermit die Kündigung zurückzieht. Diese Vorgangsweise rund um die Kündigung und deren Rücknahme, welche für einen Zeitraum von nahezu drei Monaten zur beinahen Auflösung der Gesellschaft führte, ist in vielfacher Hinsicht bemerkenswert und wirft ein bezeichnendes Bild auf das Amtsverständnis des damaligen Eigentümervertreters und Finanzreferenten 1. LHStv. Karl Pfeifenberger. Dies insbesondere auch deshalb, weil dieses Kündigungsschreiben von ihm offenbar im Alleingang verfasst wurde. Der zuständige Abteilungsvorstand der Finanzabteilung, Dr. Horst Felsner, sagte bei seiner Einvernahme in der 3. öffentl. Sitzung am 27. Mai 2008 diesbezüglich aus, dass die Finanzabteilung

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ursprünglich beauftragt wurde, ein Schreiben zu konzipieren, das die Androhung der Kündigung vorsieht. Dieses Schreiben dürfte, so Dr. Felsner, auch hinausgegangen sein, weil der Originalakt nicht mehr bei der Abt. 4 eingelangt ist. Es dürfte danach, so Dr. Felsner, ein echtes Kündigungsschreiben hinausgegangen sein, das allerdings nicht von Seiten der Finanzabteilung vorbereitet wurde. In die tatsächliche Kündigung sei die Finanzabteilung nicht involviert worden (Aktenseite 36 und 48, lfd. Nr. 55). LHStv.a.D. Ing. Pfeifenberger gab bei seiner Zeugenbefragung am 18. November 2008, in der 30. (11. öffentl.) Sitzung diesbezüglich befragt an, dass er die Kündigung deshalb vorgenommen hatte, weil die Wirtschaftskammer mit ihrem damaligen Vetorecht alle Beschlüsse blockiert hatte. Durch die Kündigung und Auflösung der Gesellschaft sollte es zu einer Neugründung kommen (Seite 25 und 26, lfd. Nr. 102). Bemerkenswert ist es aber auch, dass der Geschäftsführer der Kärnten Werbung, Dipl. Bw. Werner Bilgram, bei seiner Einvernahme am 8. Mai 2008 aussagte, dass der damalige Finanzreferent die Gesellschaft sicher nicht auflösen, nicht zerschlagen wollte und die Kärnten Werbung nicht aufgelöst worden sei und weiters, dass das an ihn gerichtete Kündigungsschreiben vom damaligen Finanzreferenten, 1. LHStv. Ing. Pfeifenberger, nie aktiviert wurde (Protokoll S 69 und 70, lfd. Nr. 43). Auch wenn die Kündigung durch die Zustimmung aller Gesellschafter wieder rückgenommen werden konnte, zeigte alleine dieser Fall, wie notwendig es war, solche allfällige Alleingänge des jeweiligen Eigentümervertreters in der Zukunft durch die Eingliederung der Kärnten Werbung unter das Dach der Landesholding zu verhindern. Für einen derartigen Schritt bedarf es nunmehr der Zustimmung beider Vorstände der Kärntner Landesholding und der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Landesholding. Die Ausführungen des Rechnungshofes im Kapitel 4.4.1 auf Seite 21 bis 22 werden weiters noch insoferne ergänzt, als festgehalten wird, dass nach einvernehmlicher Auflösung des im Jahre 2004 neubestellten Eventmanagers Hannes Anton diesem Karl-Heinz Rossmann nachfolgte. Vorläufig interimistisch - und ohne Aufsichtsratsbeschluss (Zeuge Bilgram, Seite 40, lfd. Nr. 43) - danach nach einem Auswahlverfahren. Nach dessen tragischen Tod bei einem Verkehrsunfall am 09.12.2005 wurde zwar nochmals ein Objektivierungsverfahren durchgeführt, eine neuerliche Bestellung eines Eventmanagers erfolgte dennoch nicht mehr. Landestourismusdirektion: Diesbezüglich wird auf die Ausführungen des LRH auf Seite 25 seines Berichtes verwiesen.

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Festgehalten wird, dass im „Evaluierungspapier“ der Landesregierung aus dem Jahre 2005 Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Doppelgleisigkeit Tourismusdirektion einerseits und KW andererseits geäußert wurden. Bilgram sagte zur Tätigkeit und zur Zusammenarbeit der Tourismusdirektion nachstehend aus:

Bilgram: „…Es gibt viele Schnittstellen. Ich habe festgestellt, seitdem es die Tourismusdirektion gibt, ist auch das Verständnis vom Land gegenüber der KW wesentlich besser geworden, weil jetzt eine Landestourismusdirektion viel besser kommunizieren kann, was die KW macht, was sie nicht macht und in welcher Form sie es macht. Das gab es vorher nicht. Es ist sehr, sehr hilfreich, wo man sehr viel Zeit spart und wo man sehr effizient arbeitet. Konkrete Kontakte gebe es im Bezug „Kärnten wasser.reich“, ansonsten gebe es wenig Berührungspunkte.“ (Seite 70, lfd. Nr. 43) Diesbezüglich wird auch auf die auf Seite 42, Kapitel 6.2.1 dargestellte Äußerung des Zeugen Obernosterer verwiesen. Nach dieser Aussage hat es hinsichtlich der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Tourismusdirektion Auffassungsunterschiede zwischen dem Tourismusreferenten und dem Landeshauptmann gegeben. Letztendlich hat der Landeshauptmann entschieden, dass die Funktion des Tourimusdirektors nach dem Abgang von NRAbg. Bucher doch nachbesetzt wird. Der Untersuchungsausschuss vertritt die Auffassung, dass die Doppelgleisigkeit zwischen Landestourismusdirektion und Kärnten Werbung beseitigt werden sollte und deshalb die Landestourismusdirektion aufgehoben werden sollte. Die von Gf. Bilgram geschilderten positiven Effekte der Tourismusdirektion können bei einem professionelleren Arbeiten der KW von dieser selbst wahrgenommen werden. c) Fremdenverkehrsabgabe, Orts- und Nächtigungstaxe – Salzburger und Tiroler Tourismusgesetze/-modelle Die seitens des Landesrechnungshofes im Bericht Zl. 33/B/2008 aus Seite 18 und 19 im Kapitel 4.2 dargestellten Feststellungen über das Fremdenverkehrsgesetz und das Orts- und Nächtigungstaxengesetz werden noch wie folgt ergänzt: Abgesehen davon, dass mit der am 29. September 2005, LGBl. 95/2005, erfolgten Änderung des Fremdenverkehrsabgabengesetz die Aufteilung zwischen Land und Gemeinden aus der gemeinschaftlichen Landesabgabe von ursprünglich 20 % für das Land und 80 % für die Gemeinden auf 35 % des Ertrages für das Land und für die einzelnen Gemeinden auf 65 % abgeändert wurde, erfolgte auch mit dieser Änderung des Gesetzes eine 50%ige Anhebung der Fremdenverkehrsabgabe.

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Weiters entfiel die Zweckwidmung für den Gemeindeanteil. Die Änderung des Orts- und Nächtigungstaxengesetzes bewirkte neben den im Rechnungshofbericht dargestellten Entfall der Zweckwidmung eine deutliche Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für die Gemeinden zur Einhebung der Ortstaxe. Gem. § 4 des geltenden Orts- und Nächtigungstaxengesetzes 1970 ist die Ortstaxe durch Verordnung des Gemeinderates je Person und Nächtigung nunmehr zwischen 0,36 und 2 € festzusetzen. Zuvor war der Höchstsatz mit 1,45 € limitiert. Die Nächtigungstaxe wurde gleichzeitig von 0,25 € auf das Doppelte auf 0,5 € angehoben. Diese legistischen Änderungen bewirkten eine massive Belastung der rund 7000 Betriebe durch die 50%ige Anhebung der Fremdenverkehrsabgabe und der rund 2800 Beherbergungsbetriebe zusätzlich durch die Verdoppelung der Nächtigungstaxe und Anhebung der Obergrenze bei der Ortstaxe. Dazu kam noch der Entfall der oben dargestellten Zweckbindungen. Dies führte letztlich auch dazu, dass – wie im Kapitel 6.2.10 der Kärnten Werbung noch darzustellen sein wird – das Land Kärnten in die Lage versetzt wurde, die Budgets der Kärnten Werbung erheblich höher zu dotieren, andererseits wurden aber die Tourismusbetriebe massiv belastet. Einen gänzlich anderen Weg geht, wie vom Zeugen Christian Kresse, Tourismusdirektor von Saalfelden/Leongang, bei seiner Vernehmung in der 21. (7. öffentl.) Sitzung dargestellt, das Bundesland Salzburg, aber nach dessen Angaben auch Tirol. Das Salzburger Tourismusgesetz aus dem Jahr 2003 sieht vor, dass die Tourismusabgabe zwar ursprünglich dem Land zukommt, zu 98 % wieder an den jeweiligen Tourismusverband zurückkommt. Die im Tourismusverband vertretenen Tourismusbetriebe können in einer Urabstimmung mit einer 2/3 Mehrheit festlegen, dass sie freiwillig das Dreifache an Tourismusabgaben zahlen, als die gesetzliche Abgabenhöhe festgelegt ist.(Der einfache Promillsatz ist in etwa 0,4 % des Umsatzes). Die Ortstaxe, welche in Salzburg bzw. in Saalfelden/Leongang 1,10 € beträgt, kommt lt. Aussage des Zeugen Christian Kresse zu 100 % an die Gemeinden, geht aber zu 98 % wieder an die Tourismusverbände. Durch diese gesetzlichen Regelungen wird die Autonomie der Tourismusverbände erheblich gestärkt. Dass dieses Modell vom Erfolg gekrönt ist, zeigen die vom Zeugen Christian Kresse dargestellten Zahlen über Ankünfte und Nächtigungen ( + von über 30 % bei den Ankünften in den letzten 10 Jahren und ein Plus bei den Nächtigungen von wahrscheinlich 20 – 30 % im Vergleich zu den letzten 10 Jahren) Zuwachsraten an 4-Sterne-Betten von 400 im letzten Jahr und letztendlich von160 bis 180 Vollbelegstage bei den 4-Stern-Betrieben und

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zwar Bettenvollbelege und nicht Zimmervollbelege (Seite77, 78, 80 und 95 des Protokolles, lfd. Nr. 78). Auch eingedenk des Umstandes, dass sowohl Salzburg als auch Tirol den Vorteil an länger gewachsenen Strukturen und größerer Eigenkapitalausstattungen ihrer Betriebe (beispielsweise sind lt. Aussage Kresse die Bergbahnen zu 100 % im Privatbesitz, das Land Salzburg ist nirgends in Salzburg an irgendeiner Bergbahnengesellschaft drinnen, Aktenseite 80, lfd. Nr. 78) erscheint es geboten, sich mit dem Tiroler und Salzburger Modell bzw. den entsprechenden legistischen Grundlagen näher auseinanderzusetzen. Bei dieser Gelegenheit sollten die Höhe der Tourismusabgabe und der Orts- und Nächtigungsabgaben bzw. die Wiedereinführung der im Jahr 2005 beschlossenen Entfall der Zweckbindung nochmals neu überdacht werden. Der Ausschuss empfiehlt den verantwortlichen Stellen der Kärntner Landesregierung, des KWF und des Zukunftsfonds, eine Stärkung der Tourismusregionen und -verbände in die Wege zu leiten. Dies nach den Erfolgsmodellen von Salzburg und Tirol. Insbesondere sollte das im Salzburger Tourismusgesetz verankerte Modell der Zweckwidmung der gesetzlichen Abgaben für Tourismusverbände zum Vorbild genommen werden. Die Kärntner Landesregierung soll entsprechend dem Vorbild Salzburg ein modernes Kärntner Tourismusgesetz ausarbeiten. Dies mit der Zielsetzung der Stärkung der Regionen und Tourismusverbände und Schaffung von mehr Autonomie für die Regionen und Tourismusverbände. d) Kompetenzen und Zuständigkeiten: Hinsichtlich der im Punkt 4.5.2 erfolgten Feststellungen des RH im Bericht Zl. 33/B/2008 zur Referatszuständigkeit und Punkt 4.5.4. zur Geschäftszuständigkeit wird noch Folgendes ergänzend festgehalten: Wie aus der auf Seite 24 des Berichtes dargestellten Abbildung 4 hinsichtlich der Zuständigkeiten des Landes ersichtlich ist, gibt es eine vielfältige Zuständigkeit im Bereich des Tourismus. Die Kompetenzen des Tourismusreferenten sind dabei sehr eingeschränkt. Insbesondere dadurch, dass nach der derzeitigen Referats- und Geschäftseinteilung dem Finanzreferent bzw. der Finanzabteilung die Finanzierung (Förderung) des Veranstaltungs-Marketings zukommt – dies aus historischen Gründen. Dadurch und weil durch den Kompetenztatbestand „Landesbeteiligungen“ auch die alleinige Zuständigkeit des Finanzreferenten für das Beteiligungsmanagment (Beteiligungsverwaltung, -controlling) aller Landesbeteiligungen gegeben war – zumindest bis zur Eingliederung der Kärnten Werbung unter das Dach der Landesholding – ist es zu einer starken Splittung der Kompetenzen im Bereich Tourismus gekommen. Dies führt auch dazu, dass der Tourismusreferent mangels Kompetenzen an den Generalversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen der Kärnten

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Werbung nur ab und zu teilnimmt, wie er selbst bei seiner Zeugenaussage am 01. Oktober 2008 in der 25. (9. öffentl.) Sitzung aussagte. Landeshauptmann Dörfler, als zuständiger Tourismusreferent, sagte bei dieser Einvernahme weiters aus, dass er so etwas wie der „Markteting-Chef“ im Kärntner Tourismus ist. Seine Aufgabe sei es, touristisches Marketing zu entwickeln. Über die Sinnhaftigkeit der Splittung der Kompetenzen aus seiner Sicht wollte er bei seiner Befragung keine Antwort geben (Seite 56 und 57 des Protokolles, lfd. Nr. 93). NRAbg. Obernosterer stellte die Problematik der Kompetenzen wie folgt dar: „..Der Tourismusreferent hat im Grunde genommen in der Kärnten Werbung rechtlich nichts zu sagen. Eigentumsvertreter ist der Finanzreferent und der Umsetzer ist der Geschäftsführer. Deshalb ist es manchmal ein wenig schwer nachvollziehbar, wen du als wirklichen Parntner hast. Ich sage auch dazu, der Herr Tourismusreferent sagt, wir brauchen keinen Tourismusdirektor mehr und schickt den Herrn Bucher nach Hause. Der Herr Landeshauptmann sagt, wir brauchen doch einen Tourimusdirektor und es kommt Frau Rossmann. Entschuldigung, aber ich sage nur, das sind manchmal Sachen, wo du nicht weißt, wer ist wirklich zuständig. „ (lfd. Nr. 52, Seite 111). Für den Ausschuss erscheint es zielführend, eine Neuregelung der Kompetenzen im Zusammenhang mit der nach der Landtagswahl zu erfolgenden Neuregelung der Referats- und Geschäftseinteilung beim Amt der Kärntner Landesregierung in Richtung Bereinigung der Splittung der Kompetenzen und mehr Kompetenzen für den Tourismusreferenten vorzunehmen. 6.2.2 Rechtliche Verhältnisse der Gesellschaft KW Vorweg wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des Rechnungshofes im Bericht LRH 33/B/2008 im Kapitel 5.1. auf Seite 28 bis 35 verwiesen. Weiters auf die entsprechende Stellungnahme der Landesamtsdirektion auf Seite 4 und 5 zu den Punkten 3.1 in ihrer Stellungnahme und insbesondere der Stellungnahme der Kärnten Werbung auf Seite 2 bis 5 dieser Stellungnahme. Die Kritikpunkte der Kärnten Werbung in diesem Kapitel bezogen sich hauptsächlich auf formale Unzulänglichkeiten, die zum Teil einen Verstoß gegen zwingende Rechtsvorschriften darstellten: So kritisierte der Rechnungshof insbesondere, dass in folgenden gesetzlich oder vertraglich beschlusspflichtigen Angelegenheiten von der Generalversammlung keine Beschlüsse gefasst wurden bzw. die Beschlüsse im Protokoll nicht dokumentiert sind:

• Die Wahl der von den Gesellschaftern gem. § 15 Ziff. 7 GesV nominierten Mitglieder des Aufsichtsrates für die aus dem 2002 gewählten AR ausgeschiedenen Mitglieder.

• Die Entlastung des AR für das Geschäftsjahr 2003. • Die Wahl des Abschlussprüfers nach § 270 HGB (jetzt UGB) • Alljährliche Festsetzung der Vergütung des AR gem. § 15 Z. 15 GesV • Weiters, dass der im § 7 GesV verankerte regionale Werbebeirat in

dieser ursprünglich, vertraglich geregelten Form nicht existiert. Die Zusammenarbeit mit den Tourismusregionen und -verbänden und die

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Koordination der Marketingaktivitäten werden über das jährlich mehrmals stattfindende Tourismusforum organisiert, das aber im Gesellschaftsvertrag nicht verankert ist.

Nach Ansicht des Landesrechnungshofes sollten die gesellschaftvertraglichen Bestimmungen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Weiters wurde vom Landesrechnungshof kritisiert, dass Umlaufbeschlüsse nicht fortlaufend nummeriert wurden und er empfahl, Umlaufbeschlüsse fortlaufend zu nummerieren und geordnet aufzubewahren, sowie die formelle Zustimmung aller Gesellschafter zu Umlaufbeschlüssen zu dokumentieren. Weiters empfahl der LRH dem Aufsichtsrat, sich eine neue Geschäftsordnung zu geben, weil diese in einigen Bestimmungen dem geltenden Gesellschaftsvertrag widersprechen würde. Letztendlich wies der Rechnungshof auch darauf hin, dass nach § 30 GmbH-G die Geschäftsführung jede Neubestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich mit Angabe deren Namen und Geburtsdaten zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden hat. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften wurde eingemahnt und auf die gesetzliche Haftung des Geschäftsführers für Schäden durch schuldhaft falsche Angaben oder für Schäden aus der schuldhaften Verzögerung der Angabe aufmerksam gemacht. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass seitens der Kärnten Werbung diese Kritikpunkte des Rechnungshofes ernst genommen worden sind und die Hauptkritikpunkte zwischenzeitig durch entsprechende Beschlüsse behoben wurden. So wurde die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der K-GV am 04. September 2007 durch Beschluss nachgeholt. In der a.o. GV vom 25. Feber 2008 wurde

• die Entlastung des Aufsichtsrates zur AR für das Geschäftsjahr 2003,

• die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 (wenn auch unter der Bedingung eines nachträglich entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses) und

• die Festsetzung der AR-Vergütung für die Geschäftsjahre 2007 und 2008

beschlossen. Hinsichtlich der Wahl des Abschlussprüfers wies die KW allerdings darauf hin, dass bei einer freiwilligen Abschlussprüfung, wie im Falle der KW keine gesetzlichen Regelungen bestehen würden und sie daher gar nicht zur Bestellung eines Abschlussprüfers verpflichtet sei. Hinsichtlich der Umlaufbeschlüsse wurde seitens der Kärnten Werbung festgehalten, dass

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nach Rücksprache mit ihrem Notar Dr. Zdesar bis dato keine Umlaufbeschlüsse von der Generalversammlung gefällt wurden. Der RH führte jedoch diesbezüglich aus, dass im Zuge der Prüfung zwei Umlaufbeschlüsse vorgelegt wurden. Positiv ist jedenfalls festzuhalten, dass seitens der Kärnten Werbung mitgeteilt wurde, dass für zukünftige Umlaufbeschlüsse der Gesellschaft ein entsprechender Ordner, in dem alle Umlaufbeschlüsse fortlaufend nummeriert und die formelle Zustimmung der Gesellschafter dokumentiert werden, angelegt wurde. Hiezu wird ergänzend festgehalten, dass entgegen dieser schriftlichen Stellungnahme der Kärnten Werbung, deren Geschäftsführer Dipl.Bw Werner Bilgram bei seiner Einvernahme vor dem Untersuchungsausschuss in der 1. öffentl. Sitzung am 08. Mai 2008 sehr wohl angab, dass ihm Umlaufbeschlüsse aus den Jahren 2004 und 2005 bekannt sind. Er rechtfertigte die gegenteilige schriftliche Stellungnahme damit, dass hier leider ein Missverständnis entstanden ist, weil dadurch der Eindruck entstanden sei, dass der Geschäftsführer die Umlaufbeschlüsse nicht kennt. Er meinte diesbezüglich, dass die Kärnten Werbung damals sagen wollte: neben diesen Umlaufbeschlüssen gibt es keine weiteren (Aktenseite 34, lfd. Nr. 43). Hinsichtlich des im § 7 Gesellschaftsvertrag verankerten regionalen Werbebeirates sah weder die Landesregierung, noch die Kärnten Werbung wegen der grundsätzlich inhaltlichen Übereinstimmung zwischen regionalen Werbeberater und Tourismusforum die Notwendigkeit einer gesellschaftsvertraglichen Anpassung. Ebenso nicht hinsichtlich der vom Rechnungshof angeregten Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Hinsichtlich der in der Vergangenheit mehrfach unterlassenen Anmeldung zur Eintragung eines Firmenbuch von Neubestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gem. § 30 ff. GmbH-Gesetz (siehe Seite 35 LRH-Bericht) wurde seitens der Kärnten Werbung festgehalten, dass zukünftig jede Neubestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich mit Angabe der erforderlichen Daten in das Firmenbuch angemeldet wird. Die Aktualität der Daten im Firmenbuch wurden überprüft. Feststellung des Ausschusses: So erfreulich die zwischenzeitig erfolgten Konsequenzen aus den diesbezüglichen Kritikpunkten des Landesrechnungshofes durch die Kärnten Werbung auch sein mögen, so zeigen diese dargestellten Kritikpunkte einen in der Vergangenheit doch sehr nachlässigen Umgang mit Formalvorschriften, insbesondere seitens des Geschäftsführers der Kärnten Werbung. Unverständlich erscheint auch, wieso weder die Landesregierung, noch die Kärnten Werbung den Empfehlungen des LRH hinsichtlich der Anpassung der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen, was

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den regionalen Werbebeitrag bzw. das Tourismusforum betrifft, nachkommen wollen. Ebenso unverständlich ist es auch, wieso die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates nicht an den geltenden Gesellschaftsvertrag angepasst wird, auch wenn nach Ansicht des Notars der Kärnten Werbung die bestehende Geschäftsordnung des Aufsichtsrates in der vorliegenden Fassung weiterhin angewendet werden kann und diesbezüglich keine gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen normiert sind. Der Untersuchungsausschuss empfiehlt jedenfalls, dass den Empfehlungen des Landesrechnungshofes hinsichtlich einer Verankerung des Tourismusforums im Gesellschaftsvertrag anstatt des regionalen Werbebeirates bzw. die Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates umgehend nachgekommen werden sollte.

6.2.3 Kontrollmechanismen in der Landesregierung und in der Kärnten Werbung Im Kapitel 4.5.4 Seite 25 -27 des LRH 23/B/2008 wurde festgehalten, dass nach der Ausgliederung der Tourismuswerbung und Auflösung der früheren Fremdenverkehrsabteilung die beim Land verbliebenen fachlichen Rechtsagenden als „Tourismusservice“ bei der Landesamtsdirektion angesiedelt wurden, sodass die Bewirtschaftung der Mittel für die Kernfinanzierung der Kärnten Werbung (Budgetanmeldung, Abberufung und Anweisung der Mittel, die regelmäßig an Subventionen gewährt werden) seither der Landesamtsdirektion übertragen ist. LAD – intern war für die Anweisung des Kernbudgets bis Ende 2005 die Unterabteilung „AC-Amtswirtschaft/Controlling“ (BWO – Betriebswirtschaft – Organisation), ab 2006 die Unterabteilung „Finanzpolitische Koordination“ zuständig. Eine Förderung für die Verwendung der Mittel wurde erst Mitte des Jahres 2007 eingerichtet, sodass vorher in der Abteilung keine Information über die Geschäftsbesorgung der KW und die Verwendung der Mittel zur Verfügung standen. Dies bei einem Kernbudget von ungefähr 35 Mio. € alleine im Zeitraum 2003 bis 2006 bei einem Gesamtfinanzierungsvolumen von ungefähr 51 Mio. €. Für die Anweisung der Basisfinanzierung sowie auch für Sonderdotierungen war die Landesamtsdirektion ebenso zuständig, wie für Sonderdotierungen in einer Größenordnung von ca. 3,7 Mio. € im prüfungsgegenständlichen Zeitraum des Rechnungshofes, weiters für außerordentliche Vorhaben, wie z.B. Kärnten wasser.reich in Höhe von rund 3,9 Mio. € für die Vermarktung der Landesausstellung Kärnten wasser.reich. Insgesamt wurde über die Landesamtsdirektion rund 85 % der finanziellen Mittel an die Kärnten Werbung abgewickelt (siehe diesbezüglich die Ausführungen des Landesrechnungshofes auf Seite 71 ff. und die Ausführungen des zuständigen Vertreters des Landesrechnungshofes, Mag.

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Krassnitzer, bei seiner Aussage als Auskunftsperson in der 12. (3. öffentl.) Sitzung des USA am 27. Mai 2008. (Seite 5 – 7, lfd. Nr. 55). Als Grundlage und Rahmenbedingung für die Gewährung von Subventionen und bezüglich der Frage der Kontrolle der ausgezahlten Mittel an die Kärnten Werbung wird im Folgenden auch auf die allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln eingegangen, zumal die Finanzierung der Kärnten Werbung (Basis- und Sonderfinanzierung) seitens des Landes über Förderungen erfolgten, deren Abwicklung und Kontrolle durch die zitierten Richtlinien normiert werden. Diesbezüglich hält der Landesrechungshof fest: „Mangels spezieller Förderungsrichtlinien sind für die Gewährung der Förderungen die Allgemeinen Richtlinien aus Landesmitteln aus dem Jahre 1964 anzuwenden.“ (LRH 33/B/2008, S. 79.) Aus der Kritik des Landesrechnungshofes betreffend die Förderabwicklung- und Förderungskontrolle geht hervor, dass die Förderungen der KW (Basis- und Sonderfinanzierung, Pflicht- und Ermessensausgaben) durch die Landesamtsdirektion weder im Bereich der Antragsstellung noch im Bereich der Förderungsgewährung in formellen Rahmen dieser Richtlinie abgewickelt wurde. (LRH 33/B/2008, S. 79.) Klubobmann LAbg. Seiser kommentierte diese Tatsache kurz und knapp wie folgt: „Das heißt, es sind nicht einmal die Mindeststandards erreicht worden.“ (Lfd.Nr. 102, S. 45.) Dahingehend ist auch festzuhalten, dass die Richtlinien aus dem Jahr 1964 stammen und – wie auch Mag. Krassnitzer als Auskunftsperson des Landesrechnugnshofes darlegt – „relativ veraltet“ sind. (Lfd.Nr. 55, S. 15.) Zeuge Gruber führte die Argumentation ins Treffen, dass Verwendungsnachweise von Fördermitteln gemäß der geltenden allgemeinen Förderrichtlinie (Ptk. D.III./1.) nicht verpflichtend und auch nicht mit Originalbelegen zu erfolgen haben (Lfd.Nr. 62, S. 84 und 85.). Dies im Zusammenhang mit dem im Kapitel 6.2.9 dargestellten Förderfall Pichler. Weiters ist auch die verpflichtende schriftliche Antragsstellung in den Richtlinien nicht geregelt, wodurch es möglich ist – wie im Fall Pichler evident ist – dass auch mündliche Förderzusagen ohne sachliche und objetkive Kriterien und ohne Gegenleistungen erteilt werden können, wobei die Umsetzung der Regelung über die Nachweiskontrolle in disem Kontext auch nicht sicherstellt, dass in allen Förderfällen tatsächlich eine sparsame, wirtschaftliche, zweckmäßige und rechtmäßige Verwendung von Landesmitteln erfolgt ist. Dass diese indadäquate Form der Förderungszusage im Rahmen der geltenden Richtlinien – gemäß den Vorstellungen des jeweils zuständigen Referenten – derzeit möglich ist, belegte der Zeuge Gruber gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausdrücklich wie folgt: „Darüber ist in den 64-er-Richtlinien keinerlei Aussage getroffen, wie eine Antragstellung für eine Förderung zu erfolgen hat. Das können auch durchaus mündliche Zusagen sein, die der Referent gewährt oder Zusagen gibt, die dann zu vollziehen sind.“ (Lfd.Nr. 62, S. 84.) Die Landesregierung rechtfertigte sich in ihrer Stellungnahme zu Punkt 2.5.4. auf Seite 3 damit, dass hinsichtlich der Kontrolle der Fördermittel und Förderzwecke, sowie der ordnungsgemäßen – natürlich der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendung derselben – davon

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ausgegangen worden ist, dass diese über die Aufsichtsorgane (Generalversammlung, Aufsichtsrat) sichergestellt ist. Der im Prüfungszeitraum des Rechnungshofes zuständig gewesene LHStv. a.D. Ing. Karl Pfeifenberger vertrat bei seiner Einvernahme am 18. November 2008 in der 30. (11. öffentl.) Sitzung, lfd. Nr. 102, Seite 39 ff., die Auffassung, dass die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und der Rechnungsabschlussprüfer, Steuer- und Wirtschaftsprüfer ausreichend gewesen sei und meinte lediglich, dass es auch vor seiner Zeit eine lange Zeit gegeben hätte, wo dies ausreichend war (Seite 42 des zitierten Protokolles). Die Annahme, das Mitglieder des Aufsichtsrats oder die Generalversammlung als Kontrollorgane die Kontrolltätigkeiten im Detail auch den Verwendungsnachweis über die Förderungsmittel inkl. Belegprüfung vornehmen würden dh. im Einzelnen auch durchgängige Belegprüfungen aller Förderfälle vornehmen erscheint als realitätsfremd. Landesamtsdirektor Dr. Sladko hielt im Rahmen der Stellungnahme zum vorläufigen Endbericht den Vorhaltungen des Rechnungshof entgegen, dass die Thematik der Förderkontrolle und Nachweisführung im Zusammenhang mit Mitteln der Kärnten Werbung bereits am 17. April 2007 in einer internen Besprechung mit dem Sekretariat des Tourismusreferenten erörtert wurde, wobei am 2. Mai 2007 dann mit der GF der KW vereinbart wurde, dass jedenfalls jährlich der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft dem Land vorzulegen ist. Dieser Vereinbarung ist die KW unverzüglich und in vollem Unfang nachgekommen und es ist daher festzuhalten, dass eine Förderkontrolle für die Verwendung der Mittel in der Abteilung 1 eingerichtet ist.

Dieser von Seiten des Landesamtsdirektors dargelegte Umstand, dass es in der Zwischenzeit bereits eine Förderkontrolle der Abteilung 1 gebe, die es bereits zuvor gab, welche offensichtlich nicht entsprechend sorgsam geprüft hatte und dass dem Land nun der geprüfte Jahresabschluss vorgelegt werde, ändert nichts an der Tatsache, dass die Förderkontrolle gewährter Fördermitteln gemäß den geltenden Richtlinien nach wie vor „nur“ optional und auch nur nach Anforderung betreffend die Originalbelege erfolgen kann, wobei dem Tourismusreferent hier scheinbar auch das Weisungsrecht vorbehalten ist. (z.b. ableitbar aus dem Förderfall „Privatzimmerverband“ (lfdNr. 8, Regierungsakt mit der Zahl 1-LAD-TS-4/51-2005; lfd.Nr. 62, S. 100.)

Auch der Zeuge Gruber von der Landesamtsdirektion sagte aus, dass seine Abteilung erst ab April 2006 für die Nachweisführung oder für die Anweisungen und dementsprechend natürlich auch für die Nachweisführung erst seit April 2006 verantwortlich zeichnet. (lfd. Nr. 62, Seite 84).

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Nach dem Übergang der Anweisungsbefugnis an die UA Finanzpolitische Koordination wurden Maßnahmen für eine Förderungskontrolle eingeleitet und wurde am 02. Mai 2007 zwischen dem Geschäftsführer der Kärnten Werbung und dem Land Kärnten vereinbart, dass jedenfalls jährlich der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft dem Land Kärnten vorgelegt wird. Erstmalig konnte eine in dieser Art durchgeführte Prüfung naturgemäß erst nach Ablauf des Rechnungsjahres 2006 und Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses somit Anfang August 2007 durchgeführt werden. Festgehalten wurde vom LRH weiters, dass im Bereich der Förderungskontrolle mit wenigen Ausnahmen weder Nachweise über die Verwendung der Mittel eingefordert, noch die widmungsgemäße Verwendung geprüft wurde. Auch bei anderen Förderstellen in der Landesregierung neben der Landesamtsdirektion hat es zu Kritik des Rechnungshofes bei der Abwicklung von Förderungen gegeben. (Seite 79, 80 des Berichtes des LRH). Ungeprüft war auch das Schicksal der nicht aufgebrachten Förderungsmittel. Ein derartiger Fall liegt beispielsweise bei dem am 05. April 2005 im Etablissement Ronnacher in Wien von der KW unter Mitwirkung der Entwicklungsagentur „Kärnten GmbH“ (EAK) organisierten „Kärnten-Abend“ vor. Mit einem Förderungsbetrag von 85.000 € an die Kärnten Werbung finanzierte das Land durch die LAD die Ausrichtung dieser Veranstaltung. Die Kosten betrugen nach den Aufzeichnungen in der Kostenrechnung schlussendlich € 82.888,20. Ein Verwendungsnachweis über die Förderungsmittel wurden unter „LAD“ nicht eingefordert, die aus der Förderung verbliebenen Mittel wurden dem Land nicht rücküberwiesen. (Siehe im RH-Bericht zu Kapitel 8.5.4.7, Seite 116). Für die Ermessensförderungen waren in weiten Bereichen keine ausreichende Konkretisierung der Widmung aus den Anweisungsakten festzuhalten. Diese Kritik wurde seitens der Landesamtsdirektion als undifferenziert zurückgewiesen, da in den Richtlinien einerseits Bestimmungen über die Form der Antragstellung fehlten, andererseits hinsichtlich der Förderungsgewähr zu überdenken sein wird, ob bei einer GesmbH die Notwendigkeit gegeben ist, diese Bestimmung anzuwenden. Letztendlich wurde – wie bereits oben dargestellt – auf die gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsmöglichkeiten des Mehrheitseigentümers und auf die Ausführungen der mittlerweile eingerichteten Förderungskontrolle verwiesen. Der Landesrechnungshof verblieb bei seiner Ansicht, dass im Falle einer Förderungsfinanzierung auch die bestehenden Standards der Förderungsabwicklung, Förderungskontrolle und Förderungsabrechnungen zu halten sind.

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Erfreulicherweise ist festzuhalten, dass mit Mitte des Jahres 2007 eine Förderungskontrolle für die Verwendung der Mittel in der Landesamtsdirektion eingerichtet wurde. Dennoch ist festzuhalten, dass es, wie vom Landesrechnungshof zu Recht kritisiert wurde, im Bereich der Landesamtsdirektion im Untersuchungszeitraum 2003 bis 2006 kein internes Controlling gegeben hat. Insgesamt muss somit festgehalten werden, dass die eigene Kontrolle innerhalb der Landesamtsdirektion, die immerhin 85 % der finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 51 Mio. € an die Kärnten Werbung abwickelt, bis Mitte des Jahres 2007 unzureichend war. Eine Adaption der „relativ veralteten“ allgemeinen Richtlinien (lfd.Nr. 76) für Förderungen aus Landesmittel aus dem Jahre 1964 hinsichtlich der bislang nur otionalen Förderprüfung ist daher im Zusammenhang mit der bereits bestehenden bzw. eingerichteten Förderungskontrolle in der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion notwendig insbesondere für den Fall, dass der Tourismusreferent mündlich Förderungen zusagt, wie z.B. im Fall Pichler. Es soll festgelegt werden, dass die Antragsstellung sowie Zusagen nach sachlichen und objektiven Kriterien nur schriftlich erfolgen kann. Weiters sind die Verwaltungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten und im Bereich der Förderkontrolle hat die Nachweiserbringung auf der Basis der Überprüfung von Originalbelege verpflichtend zu erfolgen. Andererseits sollen spezielle Förderrichtlinien für die Förderabwicklung und Förderkontrolle für die Kärnten Werbung mit dem Ziel Doppelgleisigkeiten zu vermeiden ausgearbeitet werden. Dh. bei bereits innerbetrieblich erfolgten Förderkontrollen über die Prüfung der Jahresabschlüsse betreffend die Basis- und Sonderfinanzierung der Kärnten Werbung als Landesgesellschaft sollen nicht die allgemeinen Richtlinien herangzogen werden, sondern vielmehr spezielle Richtlinien. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Notwendigkeit der raschen Etablierung eines umfassenden, systemaischen internen Controllings hingewiesen. Aber nicht nur beim Amt der Kärntner Landesregierung, insbesondere im Bereich der Landesamtsdirektion, waren die Kontrollen bis Mitte des Jahres 2007 äußerst mangelhaft, sondern waren auch die Kontrollsysteme in der Kärnten Werbung selbst bis vor kurzem nicht ausreichend. So gab es bis vor kurzem kein umfassendes und systematisches Marketing-Controlling. Der Rechnungshof empfahl deshalb ein systematisches Marketingcontrolling aufzubauen und zukünftig jede Marketing-Aktivität durch entsprechende messbare Wirkungsziele zu definieren und im Rahmen dieses aufzubauen und systematischen Marketingcontrollings zu evaluieren. Dem Landesrechnungshof erschien es zweckmäßig, durch Einrichtung einer Stabsstelle für Marketing-Controlling die Verantwortung für diese wichtigen Aufgaben auch organisatorisch zu verankern. Der LRH empfahl weiters auch, über die Tätigkeiten und Geschäfte der Gesellschaften einen jährlichen Geschäftsbericht zu erstellen. Die Kärnten

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Werbung hat auf Empfehlung des Landesrechnungshofes im Rahmen ihrer Organisationsstruktur erfreulicherweise eine Stabsstelle für Marketingcontrolling eingerichtet, die wesentliche Bereiche des strategischen und operativen Marketingcontrollings übernehmen wird. Lt. Kärnten Werbung wird sich die Stabsstelle „Marketingcontrolling“ in der ersten Phase mit einer Analyse der bestehenden Controllinginstrumente befassen. Weiters teilte die Kärnten Werbung mit, dass der Geschäftsbericht für das Jahr 2007 bereits erarbeitet wird und auch zukünftig für jedes Geschäftsjahr ein jährlicher Bericht erstellt werden wird. Siehe die Ausführungen des LRH im Kapitel 5.2.2 (Seite 40 – 42). Ein effizientes Managementinformationssystem wurde lt. Aussage des Zeugen Mayr erst ab Anfang einer Tätigkeit im November 2004 bei der Kärnten Werbung erstellt. Dieser war eigentlich bei der Kärntner Tourismusholding angestellt und wurde im Hinblick auf die geplante Eingliederung der Kärnten Werbung in die Kärnten Tourismusholding von dieser beauftragt, bei der Kärnten Werbung ein Management-Informationssystem zu erstellen. Die Kärnten Werbung hatte zuvor lt. Aussage Mayr zwar eine gut funktionierende Buchhaltung gehabt. Es gab schon zuvor ein Kostenrechnungssystem, aber es war nicht so unterteilt und nicht so stark in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Mitarbeitern, weil dazu die personellen Ressourcen gar nicht da waren. (Zeuge Mayr in der 3. öffentl. Sitzung am 27. Mai 2008, lfd. Nr. 55, Seite 65, 66, 82 und 87). Der Zeuge Mag. Grossmann sagte aus, dass in der KW das Controlling von der Buchhaltungsabteilung, die ein internes Controlling aufgesetzt hat, gemacht wird. Diese Abteilung würde aus drei bis vier Mitarbeitern bestehen. Dieses interne Controlling wurde vom Mayr, der zwei Jahre im Haus gearbeitet hat, aufgesetzt und liefert aus seiner Sicht wirklich punktgenau die Zahlen (Protokoll vom 25. Juni 2008, 5. öffentl. Sitzung, lfd. Nr. 65, AS 75). Aufgrund dieser beiden oben zitierten Aussagen ist festzuhalten, dass es in der KW selbst erst ab Ende 2004/Anfang 2005 ein internes Controlling gegeben hat. Dies bei einem Budget zum damaligen Zeiptunkt von rund 14 Mio. €. Auf die vom Zeugen Mayr dargelegten Mängel beim Controlling hinsichtlich des Bereiches „Fußball allgemein“ und der Italienverträge im besonderen wird im Kapitel 6.3.2 noch näher eingegangen werden. In diesem Kapitel wird ebenso auch noch auf die bezeichnende Unklarheit, welche Art der Kontrolle von dem von der Kärnten Werbung beauftragte Unternehmen Ernst&Young WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH zur Prüfung der eingesetzten Mittel für die Euro 2008 im Jahre 2005 und 2006 vorzunehmen ist bzw. tatsächlich stattgefunden hat, eingegangen werden.

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Ebenso auf die nicht durchgeführte Kontrolle im Fall „Pop- und Rockkonzerte“ Förderfall Pichler. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Kapitel 6.2.8 und 6.3.3 verwiesen. 6.2.4 Personal a) Personalstand und Personalaufwand Zunächst wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im Kapitel 5.3.2 des LRH auf Seite 43 und 44 verwiesen. Der LRH stellte fest, dass sich der Personalstand der KW im Zeitraum 2001 bis 2006 (jeweils mit Stand 31.12.) mit einem Zuwachs von 90,9 % von ursprünglich 22 auf 42 Bedienstete fast verdoppelt hat. Der Personalaufwand im Überprüfungszeitraum 2003 – 2006 stieg um rund 30,4 %. Für das Jahr 2006 betrug der durchschnittliche Personalaufwand pro vollbeschäftigten Mitarbeiter der KW rund 56.000 €. Damit liegen sie lt. LRH etwas unter dem Niveau des durchschnittlichen Personalaufwandes in der EAK und KWF. Der Rechnungshof stellte letztendlich auch fest, dass das Verhältnis Personalaufwand und Budget der Kärnten Werbung zwischen 2001 und 2006 mit rund 12,8 % gleich geblieben ist. Der Geschäftsführer der Kärnten Werbung, Dipl.Bw Werner Bilgram, rechtfertigte bei seiner Einvernahme am 8. Mai 2008 in der 1. öffentlichen Sitzung (lfd. Nr. 43, Seite 11) diesen Anstieg des Personalstandes und des Personalaufwandes im Wesentlichen damit, dass im selben Zeitraum 2001 bis 2006 es eine Budgetsteigerung von 138 %, von etwas mehr als 7 Mio. auf über 17 Mio. gegeben hätte. Weiters, dass mit dem Budgetwachstum natürlich auch zahlreiche neue Aufgaben einhergingen, die auch mit zusätzlichen Abteilungen bewältigt werden mussten, wie z. B. das Eventmarketing. Die Eventabteilung kam in die Kärnten Werbung 2002 zurück. Dies mit dem entsprechenden Personal. Weiters kam zur Kärnten Werbung zusätzlich das Aufgabengebiet Kärnten wasser.reich mit dem entsprechenden Personal. Zur Kärnten Werbung kam zusätzlich das Thema Filmförderung und die Fußball-Europameisterschaft. Bei der zweiten Einvernahme am 18. November 2008 sagte Bilgram aus, dass die KW plötzlich 6 – 7 Mitarbeiter mehr hatte, weil Kärnten Verkauf Incoming verkauft wurde (Seite 57, lfd. Nr. 102) Mag. Krassnitzer als Auskunftsperson stellte in der 3. öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2008 jedoch klar, dass es keinen Automatismus zwischen Budgeterhöhung, Aufgabenausweitungen und Personalausweitung gibt. „Es wäre nicht richtig, das so darzustellen, dass hier ein Automatismus wäre.“ Die vom Geschäftsführer Bilgram diesbezüglich erfolgten Erklärungen seien zwar plaubsibel gewesen, ein Automatismus bestehe für den Rechnungshof jedoch trotzdem nicht. Mag. Krassnitzer stellte unmissverständlich klar, dass eine Aufgabenausweitung und eine Budgetausweitung nicht immer eine

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Personalausweitung erfordern würde. (Seite 24 und 25 des zitierten Protokolles). Diesen Ausführungen von Mag. Krassnitzer kann seitens des Untersuchungsausschusses nur beigepflichtet werden. Ergänzend wird noch festgehalten, dass lt. Aussage von Herrn Dir. Gucher von der Burgenland Tourismus in dieser Gesellschaft beispielsweise nur 22 Personen beschäftigt sind. (Aussage Dir. Gucher in der 7. öffentl. Sitzung am 19. August 2008, Seite 110, 112 und 115, lfd. Nr. 78). Wenn man der Logik der Kärnten Werbung Rechnung trägt, dass zusätzliche Aufgaben zwangsläufig zu mehr Personal führen, müsste dies auch umgekehrt der Fall sein. Der Lehrlingswettbewerb „Lion“ und der „Kärntner Heimatherbst“ wird seit 2007 nicht mehr über die KW abgewickelt (LRH- Bericht Seite 124). Dies hätte dann eigentlich konsequenterweise zu einer Reduktion des Personalstandes und des Personalaufwandes im Jahre 2007 führen müssen. Aus dem dem Untersuchungsausschuss übermittelten Geschäftsbericht 2007 ist jedoch zu entnehmen, dass es im Jahre 2007 gegenüber dem Jahr 2006 zu einer weiteren Steigerung des Personalaufwandes – wenngleich auch im geringen Umfange – gekommen ist. Wie noch im Kapitel 6.2.5 Geschäftsbereiche dargestellt werden wird, sollte der erfreulicher Weise eingeleitete Prozess der Konzentration auf die Kernaufgaben weiter fortgesetzt werden und dadurch auch mitunter eine Redimensionierung des Personalstandes und der Personalkosten erzielt werden. b) Besoldungssystem, freiwillige Überzahlungen, Überstunden und Prämien sowie Reisekosten Der LRH kritisierte in den Kapiteln 5.3.1, 5.3.3, 5.3.4 auf Seite 42, 43, 45 und 46 im Wesentlichen, dass bei rund 80 % der Mitarbeiter eine „freiwillige“ Überzahlung zwischen € 1,32 bis € 1.002,45 bezahlt wird (bzw. in Prüfungszeitraum wurde), wodurch sich eine Steigerung des Basisgehaltes zwischen 0,11 und 47,38% ergibt. Für die Zuerkennung der „freiwilligen“ Überzahlungen maßgeblichen Kriterien konnten dem Landesrechnungshof nicht vorgelegt werden. Es wurde empfohlen, die Zuerkennung zu objektivieren. Weiters wurde kritisiert, dass Jubiläumszuwendungen bereits bei der Vollendung einer Dienstzeit von 10 Jahren und allen weiteren 5 Jahren zuerkannt werden. Die KW entgegnete, dass es auch in der Privatwirtschaft durchaus üblich sei, Überzahlungen zu gewähren. Hinsichtlich bei Jubiläumszuwendungen verwies die KW auf die mit dem ehemaligen Geschäftsführern abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen (siehe S 14 und 15 der Stellungnahme der KW).

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Weiters wurde vom RH festgestellt, dass rund 62 % der Mitarbeiter eine Überstundenpauschale für eine festgelegte Stundenanzahl zwischen 7 und 25 Überstunden erhalten. Mehreren Beschäftigten wurden im Zeitraum 2003 – 2005 Prämien zwischen 430 € und 3.450 € als Abgeltung für angefallene Überstunden ausgezahlt, obwohl sie eine Überstundenpauschale erhielten und dienstvertraglich mit dem Gehalt auch sämtliche Überstundenleistungen abgegolten waren. Weiters wurden im Jahre 2004 für zwei leitenden Angestellte ohne näher ersichtlicher Begründung Prämien in der Größenordnung von 5.151 € bzw. 5.900 € ausgeschüttet. Der RH stellte fest, dass Prämien erfolgsabhängig und nur im Rahmen eines geregelten Prämiensystems mit vorgegebenen messbaren Zielen und nach Evaluierung der Zielerreichung gewährt werden sollten. Die KW hielt diesbezüglich fest, dass mangels in der Privatwirtschaft üblicher Betriebskennzahlen die Entwicklung eines Prämienmodells bei der KW nicht zielführend und ein objektivierbares Prämiensystem praktisch nicht zu verwirklichen ist. Deshalb sei die KW zur Überzeugung gelangt, die Auszahlung von Prämien zukünftig zu vermeiden. Die bisherigen Prämienzahlungen, die vorwiegend zur Abgeltung von über die Pauschale hinausgehenden Überstunden geleistet wurden, werden in der Stellungnahme der KW auf Seite 16 ihrer Stellungnahme im einzelnen erläutert und begründet. Hinsichtlich der einmalig geleisteten Prämienauszahlungen an die zwei leitenden Angestellten wurde festgestellt, dass für diese Mitarbeiter die Betriebsvereinbarung nicht gilt und auch zu keinem Zeitpunkt etwaige KV-Erhöhungen vorgenommen wurden. Die einmaligen Prämienauszahlungen im Ausmaß eines Monatsgehaltes brutto erfolgten somit zum Ausgleich der nicht berücksichtigten KV-Erhöhungen und Gehaltsvorrückungen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine weiteren Prämienzahlungen an die leitenden Angestellten erfolgen. (Seite 17 der Stellungnahme der KW). Letztendlich vermisste der LRH auch klare Regelungen betreffend die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen. Er empfahl, die gesamte Prozesskette von der Reiseplanung über die Durchführung bis zur Abrechnung neu zu organisieren und verstärkt auf die genaue Nachvollziehbarkeit von Dienstreisen zu achten. Daneben empfahl der LRH die verschiedenen Formulare, welche von den Bediensteten für die Verrechnung von Dienstreisen herangezogen werden, zu vereinheitlichen. Aufgrund der Kritik des LRH wurde bereits im Zuge der Überprüfung an den KW-internen Richtlinien betreffend Dienstreise und Repräsentationsaufwand erlassen. Darin wurde beispielsweise die Vergütung der Nächtigungsgebühren an die landesrechtlichen Regelungen angepasst. Der Rechnungshof regte danach jedoch weiters an, dass die internen Regelungen jedenfalls um

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Vorgaben im Bereich der Nutzung von Firmenkreditkarten erweitert werden sollten und km-Beschränkungen für die privaten und so für Dienstkraftwagen vorgesehen werden sollten. Daraufhin stellte die KW in ihrer Stellungnahme auf Seite 17 fest, dass die internen Richtlinien und Handlungsanweisungen nochmals überarbeitet und verbindlich erklärt wurden. Seitens der Geschäftsführung bzw. der Abteilung Overhead/Buchhhaltung werden lt. KW verstärkt Kontrollmaßnahmen bzw. Dienstreisen und Reisekosten etc. gesetzt werden. Die entsprechenden Formulare wurden zwischenzeitig vereinheitlicht und mit der Stellungnahme als Anlage 10 übermittelt. Mit schriftlichen Erlass wurde den Mitarbeitern der KW ausnahmslos verboten – und wenn auch nur vorübergehend – Privatkonsumationen mit der Firmenkreditkarte zu tätigen. Diese Reaktionen der KW auf die Kritik des LRH werden vom USA sehr positiv zur Kenntnis genommen. Dennoch muss festgehalten werden, dass die bisherigen Handhabungen von freiwilligen Überzahlungen, Prämienauszahlungen und die Inanspruchnahme von Dienstreisen und die entsprechenden Rechnungen sehr großzügig waren. Aufgrund der Aussage des Geschäftsführers der KW bei seiner Einvernahme am 08. Mai 2008 besteht seitens des Untersuchungsausschusses jedoch Anlass zur Sorge, dass die kritisierten Prämien, entgegen der Zusicherung der KW in ihrer Stellungnahme auf Seite 16, unter anderem Titel auch in der Zukunft weiter ausbezahlt werden. Bilgram sagte nämlich aus, dass der Begriff von der Prämie von der Kärnten Werbung sehr unglücklich gewählt worden ist. In Wirklichkeit seien es keine Prämien, es waren Auszahlungen an Mitarbeiter, die Überstunden hatten, die aber über die Überstundenpauschale hinausgingen und dadurch nicht abgegolten waren. Bilgram sagte wörtlich aus: „…die Geschäftsführung der Kärnten Werbung sieht es als grundsätzlich richtig an, dass diese Überstunden, die darüber hinaus angefallen sind, auch zu entgelten sind. Das haben wir getan. Und das haben wir leider als „Prämie“ bezeichnet. Das ist dumm, das ist ganz einfach eine Auszahlung von Überzeit gewesen“ (Seite 12 des Protokolls, lfd. Nr. 43).

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c) Anstellungsvertrag Geschäftsführer und Dienstverträge Eventmanager Vorweg wird auf die Feststellung des Rechnungshofes im Kapitel 5.3.5 und 5.3.6 auf Seite 46 bis 48 verwiesen. Von Seiten des RH wurde insbesondere kritisiert, dass neben dem monatlichen Bruttogehalt eine erfolgsunabhängige Prämie in Höhe von 37 % des Bruttogehaltes vereinbart wurde. Weiters, dass das Dienstverhältnis durch beide Vertragsteile unter Einhaltung einer 12monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monatsletzten gekündigt werden kann. Letztendlich auch, dass sich der Dienstgeber verpflichtete, die Prämienleistungen für eine zum Vertragszeitraum bereits mehrere Jahre laufende private Krankenversicherung des Dienstnehmers während der Dauer des Vertragsverhältnisses zu übernehmen. Der LRH wies hinsichtlich der Vertragsgestaltung von Angestelltenverträgen in der Geschäftsführung auf die in Durchführung des Stellenbesetzungsgesetzes des Bundes ergangene Vertragsschablonenverordnung hin, die auch im Landesbereich, in landesnahen Einrichtungen als Richtschnur Anwendung finden sollte. So sieht diese Verordnung vor, dass das Angestelltenverhältnis zu befristen, auf längstens 5 Jahre zu vereinbaren und für die Kündigung eine halbjährliche Frist vorzusehen ist. Als Entgelt wäre danach ein Gesamtjahresbezug zu vereinbaren und variable Bezugsbestandteile nur leistungs- und erfolgsorientiert festzulegen. Die Übernahme der Prämienleistungen wurde vom LRH als nicht branchenüblich kritisiert. Die Verordnung sieht allenfalls die Übernahme der Versicherungskosten für eine Unfallversicherung im bestimmten Umfange vor. Die Landesregierung nahm die Empfehlungen des LRH zur Kenntnis und hielt fest, dass die Finanzabteilung in die Gestitionierung des Anstellungsumfanges des Geschäftsführers nicht eingebunden war. In der Stellungnahme der KW wird diesbezüglich lediglich lapidar festgehalten, dass die Zuständigkeit beim Land Kärnten liegen würde. Ergänzend werden seitens des Untersuchungsausschusses aufgrund der vorliegenden Dienstverträge und der Aussagen von Gf. Bilgram selbst und vom damaligen Eigentümervertreter und Finanzreferenten LHStv. Ing. Pfeifenberger folgende Feststellungen getroffen: Der Erstvertrag aus dem Jahre 2001 war ursprünglich ein unbefristeter Vertrag. Allerdings bereits mit einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monates für beide Vertragsteile. Gf. Bilgram sagte diesbezüglich aus, dass der damalige Referent Pfeifenberger ihn, als sie in die Vertragsverhandlungen einstiegen, fragte, ob er, Bilgram, unbedingt auf einen 5-Jahres-Vertrag beharre, oder ob es auch ein normaler, unbefristeter Vertrag sein könne. Er, Bilgram, habe Pfeifenberger damals gesagt, von ihm aus könne es auch ein normaler, unbefristeter Vertrag sein. Er habe damit kein

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Problem. Dieser Vertrag ist in der Generalversammlung vom 3. Mai 2001 einstimmig beschlossen worden. Dr. Petschnig erläuterte, dass der Vertrag von Herrn Melcher und von ihm im Auftrag der Generalversammlung verhandelt wurde. Weiters sagte Bilgram aus: „Es war der Wunsch der damaligen Verhandler für das Land, dass man dieses Gehalt in eine feste Prämie und in ein Grundgehalt aufsplittet („lfd. Nr 43, Seite 40, ) Bilgram wörtlich: Am 16. Dezember 2006 hat es dann wieder eine Generalversammlung gegeben und Bilgram habe im Vorfeld gebeten, nachdem er in der Zwischenzeit nach fast zwei Jahren gemerkt hatte, wie das Arbeiten im öffentlichen Unternehmen ist und dass man selbstverständlich auch Gruppierungen ausgesetzt ist und oftmals auch Gratwanderungen machen muss, zwischen Interessen mehrerer Gesellschafter oder mehrerer Gruppierungen er eben gesagt habe, er wäre doch dankbar, wenn man diesen Vertrag zeitlich befristen könnte. Daraufhin sei ab 16. Dezember 2002 in der damaligen GV einstimmig beschlossen worden, dass dieser Vertrag befristet wird und der damalige Referent den Auftrag hatte, diesen Vertrag entsprechend zu verhandeln. Die Abänderung bzw. Nachbesserung des Vertrages am 16. Dezember 2002 erfolgte dergestalt, dass die frühest mögliche Kündigung von beiden Seiten mit 31. Dezember 2008 festgelegt wurde, dies unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist am Letzten eines Monats. (Lt. Protokoll vom 03. Mai 2008, lfd. Nr. 43, Seite 32,33, 37und 40). Diesen Aussagen von Gf. Bilgram stehen die gegenteilige Darstellung vom ehemaligen Finanzreferenten, LHStv. Pfeifenberger gegenüber. Dieser sagte bei seiner Vernehmung am 18. November 2008 aus, dass er weder den Dienstvertrag mit Herrn Bilgram abgeschlossen, noch ausverhandelt, noch über Erfolgsprämien und Regelungen in den Dienstvertrag jemals verhandelt hat. Es sei nicht seine Kompetenz gewesen, über diese Dinge mit dem Herrn Bilgram zu verhandeln. Er habe weder bei der Installierung oder bei der Ausverhandlung dieser Vertragskriterien mitverhandelt. Er sei da nicht einmal dabei gewesen. Um operative Dinge hätte er sich nicht gekümmert, das wäre nicht seine Kompetenz gewesen. Diese Aussagen (Protokoll vom 18. November 2008, 11. öffentl. Sitzung, lfd. Nr. 102, Seite 19) sind im Lichte der oben dargestellten Ausführungen von Gf. Bilgram und des von ihm zitierten Protokolls aus der Generalversammlung aber auch hinsichtlich auf die Aussage des Zeugen Obernosterer wenig glaubwürdig. Aus dem vorliegenden Protokoll der 36. GV vom 27.9. 2002 geht hervor, dass einstimmig lediglich beschlossen wurde, dem Geschäftsführer eine Umwandlung seines Dienstvertrages anzubieten, dass dieser um fünf Jahre verlängert wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Geschäftsfüher die Modalitäten des neuen Vertrages festzulegen.

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Bei dieser GV war der damalige Eigentümervertreter Pfeifenberger anwesend. Bilgram sagte auch weiters, dass es Wunsch der damaligen Verhandler für das Land Kärnten gewesen ist, dass man das Gehalt in eine feste Prämie und in ein Grundgehalt aufsplittet. (Bilgram, Seite 46, lfd. Nr. 43) NRAbg. Obernosterer sagte auf Befragung, wie es zur 37%igen Erfolgsprämie gekommen sei aus, dass er bei der Absegnung des 1. Vertrages in der Generalversammlung dabei gewesen ist. Dies war zum damaligen Zeitpunkt noch in der Generalversammlung „absegnungspflichtig“. Der nunmehrige Gf. war vor seiner Bestellung bei der KW bei der TUI. Dies war eine der Hauptgründe, weshalb er als Gf. zur KW kam. Der Reisebüromarkt, -vertrieb und der Direktvertrieb haben sich dramatisch entwickelt. Betriebe haben keine Chance, ohne Direktvertrieb oder Reisebürovertrieb eine gute Auslastung über das Jahr zu bekommen. Kärnten hinkt hier bei den Reisebüroanteilen 100 % unter dem Schnitt der anderen Länder nach. Wir haben ca. 7 – 8 %, die Tiroler 16 – 18 %. Man setzte die Hoffnung in Bilgram, der von der TUI München kam, dass dieser seine Kontakte zu den Führungsetagen der TUI nützen wird. In der Generalversammlung selbst wurde der Vertrag von Bilgram von Pfeifenberger vorgelesen. Pfeifenberger sagte auf sein Befragen hinsichtlich der Erfolgsprämie wörtlich: „Wenn wir Erfolg haben, dann steht dieses Erfolgshonorar ihm auch zu. Wenn er den Erfolg nicht hat, muss er sowieso gehen.“ Er hat geglaubt, dass die Erfolgsregelung im Vertrag von Bilgram gleich jener Regelungen war, die er vom Wirtschaftsförderungsfonds kennt. Bei denen sind zwar auch Erfolgsklauseln verankert, aber keinesfalls in Form von Geldausschüttungen. Er hat nicht damit gerechnet, dass ein Erfolgshonorar ohne Befassung des Aufsichtsrates oder der Generalversammlung einfach sich der Gf. selbst auszahlen kann (Zeuge Obernosterer, Aktenseite 118 -120, fld. Nr. 52) Dieses pauschalierte Erfolgshonorar von 37 % des Gehaltes, unabhängig von einem Erfolgsnachweis, führte letztendlich auch dazu, dass der Gf. Bilgram um ca. 60 % mehr Gehalt bezieht als sein Vorgänger, worüber dieser verwundert war, aber es zur Kenntnis nahm (Aussage Zeuge Posnik, Protokoll vom 26. August 2008, lfd. Nr. 85, Seite 75). Unabhängig davon, wer letztendlich dafür verantwortlich war, wie es zu dem Ursprungsvertrag und dem abgeänderten Vertrag im Jahre 2002 gekommen ist, empfiehlt der Untersuchungsausschuss, den Empfehlungen des LRH hinsichtlich der Vertragsgestaltung des Geschäftsführers Rechnung zu tragen. Er empfiehlt daher den zuständigen Stellen in der Landesholding – schon alleine aus diesem Grunde - den bestehenden Vertrag jedenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen, um eine neue Vertragsgestaltung zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei auf die in

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Durchführung des Stellenbesetzungsgesetzes des Bundes ergangene Vetragsschablonenverordnung Bedacht genommen werden. Insbesondere sollte in den neu abzuschließenden Dienstvertrag die Kündigungsfrist mit max. 6 Monate begrenzt werden und gleichzeitig kein erfolgsunabhängiges Erfolgshonorar mehr Bestandteil des Vertrages sein. Gleichzeitig mit der Aufkündigung des Vertrages sollte eine Ausschreibung der Position des Gf. der KW erfolgen. Aufgrund der in den folgenden Kapiteln, insbesondere im Kapitel 6.3.3 dargestellten Sorgfaltspflichtverletzungen empfiehlt der Ausschuss die Überprüfung der Möglichkeit der sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses von Bilgram. Letztendlich kritisierte der LRH auch die Dienstverträge mit dem am 01. Juli 2002 von der KW als leitenden Angestellten im Bereich des Eventmanagements beschäftigten Eventmanager Hannes Anton und dessen Nachfolger Karl-Heinz Rossmann. Insbesondere wegen der in beiden Verträgen verankerten „Ermächtigungsgrenzen“ von 50.000 €, währenddem diese Grenze beim Geschäftsführer bereits mit 25.000 € festgesetzt wurde. Weiters beim Vertrag mit Hannes Anton, dass trotz einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses mit ihm am 30. September 2004 und, obwohl der Dienstnehmer die für den erstmaligen Anspruch erforderliche Betriebszugehörigkeit von drei Jahren nicht aufweisen konnte, diesem eine freiwillige Abfertigung gewährt wurde. Weiters, dass an diesen auch Provisionszahlungen geleistet wurden, obwohl weder die schriftlichen Tätigkeitsberichte des Eventmanagers, die er nach dem Vertrag zu erstellen gehabt hätte, vorlagen, noch der im Vertrag erwähnte Anhang zum Vertrag vorgelegt werden konnte. Lt. Vertrag hätten in diesem Anhang eine Aufstellung jener Sponsoren und Veranstaltungen aufgelistet werden sollen, hinsichtlich welcher kein Provisionsanspruch des Dienstnehmers besteht. Seitens der KW wurde diesbezüglich festgehalten, dass die Geschäftsführung im Rahmen von regelmäßig und laufend stattfindenden Jour-fix über die Tätigkeiten und Aktivitäten des Eventmanagers informiert wurde und dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht alle geplanten Veranstaltungen und auch nicht jene Events, bei denen kein Provisionsanspruch besteht, festgelegt werden konnten. Deshalb wurde bei Vertragsunterzeichnung kein Anhang angefügt. Eine entsprechende Aufstellung der Veranstaltungen, bei denen Provisionsanspruch besteht, wurde jeweils mit Ende des Kalenderjahres aufgelistet und von Seiten der Geschäftsführung überprüft. Seitens des Untersuchungsausschusses wird hiezu Nachstehendes ergänzend festgehalten: Der Zeuge Hannes Anton sagte in der 2. öffentlichen Sitzung am 15. Mai 2008, lfd. Nr. 52, im Wesentlichen aus, dass er ein Fixgehalt gehabt hatte und 8 % als Erfolgsprämie von Sponsoreinnahmen. Er hat umfangreiche Sponsoren für diverse Veranstaltungen aquirieren müssen, um die für die Veranstaltung notwendigen Finanzmittel bewerkstelligen zu können; die 8 %

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von den Sponsoring-Einnahmen, die er lukriert hat, sind im Dienstvertrag verankert gewesen; er hätte in jeder Aufsichtsratssitzung mündliche Berichte abgegeben und hat dabei auch immer eine Dokumentationsmappe mitgehabt, die auch bei der KW einsichtig sein muss. Bei den Aufsichtsratssitzungen hat er alle drei Monate seinen Bericht abgeben müssen. Die Arbeiterkammer war durch den Vorsitz seines Aufsichtsrates Dr. Sapetschnig immer bestens informiert, weil dieser ist bei der Kärnten Werbung im Büro ein- und ausgegangen. Es hat jährlich eine Aufstellung der Sponsoreinnahmen gegeben; über 50.000 € hat er nicht frei verfügen können, sondern lediglich bis zu 5.000 €. (Protokoll vom 15. Mai 2008, lfd. Nr. 52, Seite 8, 14 , 21 und 27). Aufgrund seines Dienstvertrages hätte er, nachdem die einvernehmliche Auflösung erfolgte, eigentlich ein Jahr bei vollen Bezügen spazieren gehen können, hätte noch ein Dienstauto gehabt und hätte noch aus allen Verträgen, die er im Jahr zuvor abgeschlossen hatte, prozentuell die 8 % Provisionsanspruch gehabt. So gesehen, habe er durch die getroffene Regelung der Abfertigungszahlung dem Steuerzahler Geld erspart (Seite 20 des oben zitierten Protokolles). Grund der Auflösung des Dienstvertrages war, dass er sich mit dem zuständigen Tourismusreferenten von Anfang an nicht verstanden habe. Offenbar sei er als Tourismusmanager für Pfeifenberger nicht so gut geeignet gewesen. Letztendlich hätte Pfeifenberger ihm gesagt, dass er mit seinem Arbeitsstil nicht einverstanden sei und man deshalb eine Lösung finden müsse, die dann letztendlich in der einvernehmlichen Auflösung des Dienstvertrages gefunden wurde. (Seite 11, 12 und 19 des oben zitierten Protokolles). Pfeifenberger sagte am 18. November 2008 aus, dass er selbst sicher nicht der Grund gewesen sei, warum der Eventmanager Hannes Anton nicht weiter beschäftigt wurde. Er machte diesbezüglich kryptische Andeutungen, ohne diese näher präzisieren zu wollen, was die tatsächlichen Gründe der Auflösung des Vertrages gewesen sind (Seite 21 und 22 des Protokolles vom 18. November 2008, lfd. Nr. 102). Der Untersuchungsausschuss hält fest, dass der Zeuge Anton bei seiner Befragung glaubwürdig darstellen konnte, dass die ihm ausgezahlten Provisionszahlungen auch tatsächlich zugestanden sind. Dies, obwohl der in seinem Vertrag angeführte Anhang jener Unternehmungen, für die kein Provisionsanspruch besteht, fehlte. Dennoch ist das Nichtvorhandensein des Anhangs mit der Aufstellung jener Sponsoren und Veranstaltungen, hinsichtlich welcher kein Provisionsanspruch des Dienstnehmers besteht, obwohl im Dienstvertrag so vorgesehen, nicht nachvollziehbar. Die diesbezügliche Feststellung, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht alle geplanten Veranstaltungen und auch nicht jene Events, bei denen kein Provisionsanspruch besteht, festgelegt werden konnte, kann nicht wirklich überzeugen. Geplant war offensichtlich – und dies wurde auch vom Zeugen Anton so ausgesagt – dass er nur für jene Sponsoren von

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Veranstaltungen Provisionsansprüche lukrieren sollte, die er selbst neu aquirierte. Es wäre daher lediglich eine Aufstellung mit jenen Veranstaltungen und Sponsoren zu machen gewesen, die bereits bestanden haben. Die Auflösung des Dienstvertrages und die daraufhin gewährte Abfertigungszahlung führte jedenfalls zu einer Belastung des Budgets der Kärnten Werbung und des Steuerzahlers. Deshalb ist es auch unverständlich, dass der für die Beendigung des Dienstvertrages verantwortliche damalige Finanz- und Tourismusreferent Pfeifenberger nicht bereit war, die Gründe für die Auflösung zu nennen. Wenn es sachlich gerechtfertigte Gründe für die Auflösung gegeben hätte, wenn ein Fehlverhalten des damaligen Eventmanagers vorgelegen wäre, hätte es zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Zahlung einer freiwilligen Abfertigung kommen müssen. Wenn aber solche Gründe nicht vorgelegen sind, wenn die Auflösung mehr oder minder nur aus dem persönlichen Empfinden des damaligen Tourismusreferenten heraus erfolgte, weil dieser, so wie es der Zeuge Hannes Anton ausdrückte, mit dessen Arbeitsstil nicht einverstanden gewesen ist, dann muss diese Auflösung und die gewährte freiwillige Abfertigungszahlung als sorgloser und nicht sparsamer Umgang mit Steuergeld seitens des damaligen Referenten bezeichnet werden.

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d) Objektivierung: Zur Praxis der Objektivierung in der Kärnten Werbung sagte der Gf. Bilgram folgendes aus: „…Generell gilt, dass Dienstnehmer, zumindest sie solange auf dem Niveau Abteilungsleiter sind, nicht ausgeschrieben werden müssen und nach dem Vergabegesetz nicht ausgeschrieben werden müssen. Bei exponierten Positionen habe ich vom Instrumentarium Ausschreibung Gebrauch gemacht, um einfach in der Öffentlichkeit zu dokumentieren, oder zu zeigen, dass hier objektiv vorgegangen worden ist. Generell gilt, dass wir die Personen einstellen möchten, die am besten qualifiziert sind, die am besten geeignet sind und dementsprechend auch in erster Linie als Kandidaten für die entsprechende vakante Position in Frage kommen.“ Auf die Frage des Abg. Grilc, ab welcher Ebene oder für welche Positionen sie tatsächlich ausschreiben, antwortete Bilgram: „Wir haben z. B. die Leiterin der Presse und PR der Kärnten Werbung ausgeschrieben, weil es eine Stelle ist, wo es sehr schwierig ist, die geeigneten Kandidaten zu finden. Mit der Fa. HILL haben wir diese Ausschreibung getätigt. Die ist dann Österreichweit ausgeschrieben worden, um einen entsprechenden Personenkreis zu finden. Dann gab es ein Hearing und es ist eine Person ausgewählt worden. Wenn wir Zugriff auf Kandidaten haben, bei denen wir davon überzeugt sind, dass sie geeignet sind, machen wir keine Ausschreibung….“ (lfd. Nr. 43, Seite 34 und 35) Auf die Frage des Abg. Holub, ob die Stelle von Koloini objektiviert wurde, antwortete Bilgram: „Diese Stelle muss nicht objektiviert werden.“ (lfd. Nr. 43, Seite 40) Hinsichtlich der Einstellung vom Event-Marketing-Manager Rossmann gab Bilgram folgend an: „Der Herr Rossmann hat sich empfohlen. Wie das genau war, weiß ich nicht mehr. Man ist ins Gespräch gekommen. Nachdem das in der Öffentlichkeit wieder hohe Wellen geschlagen hat, haben wir gesagt, o.k., wir werden es, obwohl es nicht gemacht werden muss, evaluieren.“ (lfd.Nr. 43, Seite 42) Tatsächlich ist diese Evaluierung erst ca. 6 Monate nach der Ersteinstellung erfolgt. Die Aussagen Bilgrams, wonach sich nicht nur Karl-Heinz Rossmann als Eventmanager (lfd.Nr.43, Seite 42), sondern auch Dott. Girogrio Garofalo als Berater der Kärnten Werbung (lfd.Nr.43, Seite 24) sowie Franz Koloini als Eurokoordinator bzw. Projektleiter der Abteilung Europameisterschaft der Kärnten Werbung (lfd.Nr.43, Seite 40) selbst „empfohlen“ haben und ihre Anstellungen de facto weder ausgeschrieben noch objektiviert wurden, spricht für sich. Die Fälle Koloini und Rossmann zeigen, dass man bei der Kärnten Werbung mit Objektivierungen sehr „zurückhaltend“ umgegangen ist. Der Ausschuss empfiehlt jedenfalls, zukünftig alle Stellen von leitenden Positionen auszuschreiben. Weitere Ausführungen hiezu auch im Kapitel 7 und 8.

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6.2.5 Geschäftsbereiche Auf die entsprechenden Ausführungen im LRH 33/B/2008 5.2.1 und 2, Seite 36 bis 42 wird verwiesen. Insbesondere auf die Feststellungen des LRH auf Seite 93, wonach die organisatorischen Planungs- und Geschäftsprozesse durch die Abwicklung der KW vom Eigentümer übertragenen Aufgabenfelder, die mit dem Unternehmen im Gegenstand und dem Kerngeschäft der KW nur schwer in Einklang zu bringen sind, vor hohe Anforderungen stellte. Der LRH führte diesbezüglich explizit den Lehrlingswettbewerb Lion und die unter diesem Dach abgewickelten Projekte; die Abwicklung der Förderung bezüglich der Organisation von Rock- und Popfestivals; die Filmförderung, die bloße finanzielle Abwicklung von Projekten, die organisatorisch von Abteilungen des AKL durchgeführt wurden; die Abwicklung von Aufträgen für Regionalentwicklungsprogramme u.dgl. mehr explizit an. Weiters resultierten die hohen Anforderungen durch kurzfristig zu planende außerordentliche sowie sonderbudgetär finanzierte Aufgaben und Projekte im Bereich des Marketing (Kampagnen-, Marketingaktivitäten und Konzepte) und im Bereich des Kultur-, Sport- und sonstigen Eventmarketings, die unterjährig mit sehr kurzen Planungs- und Realisierungsspannen neben dem ordentlich geplanten und budgetär bedeckten Kernaktivitäten abgewickelt werden mussten. Von Seiten der KW wurde in ihrer Stellungnahme festgehalten, dass der Lehrlingswettbewerb und die in Kärnten umgesetzte Marketingkampagne „Heimatherbst“ nicht mehr über die KW abgewickelt werden. Zudem verwies die KW auf die Umsetzung des neuen Organisationskonzeptes. Der LRH hielt dazu fest, dass die mit dem neuen Organisationskonzept implementierte Strukturen sich an den Kernfeldern der KW orientierten. Der LRH empfiehlt in Umsetzung des neuen Organisationskonzeptes der KW, wie Konzentrationsprozess der geschäftlichen Aktivitäten auf die Kernkompetenzen und Kernaufgaben, weiter fortzusetzen. Die Frage, welche Aufgaben von der Kärnten Werbung wahrzunehmen sind, wurde bei den Zeugenbefragungen ausführlich erörtert. Es gab eine Reihe von Aussagen, die Kritik daran geübt haben, dass von Seiten der Kärnten Werbung in der Vergangenheit Aufgaben übernommen und wahrgenommen wurden, die außerhalb der Kernaufgaben lagen. Obernosterer: „…In dieser Konstellation, wo sie für so viele Sachen zuständig ist, …. organisiert die Kärnten Werbung sehr viel….. Dies schadet ihrer ureigensten Aufgabe für die sie da ist. Sie kommt den Verpflichtungen nicht mehr nach, da sprechen die Zahlen. Die Kärnten Werbung muss zurück zu ihren Wurzeln, so wie es drin steht, den touristischen Markenname „Kärnten“ am Markt draußen bewerben!“ (lfd. Nr. 52, Seite 114). „..die Kärnten Werbung hat sich zu besinnen auf ihr Kerngeschäft. Alles andere soll wieder in die Landesregierung gehen oder wo auch immer hin. Die Kärnten Werbung

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hat sich mit nichts anderem zu beschäftigen als mit der Bewerbung des touristischen Markennamens „Kärnten“ in Kooperation mit der Österreich-Werbung und mit den Regionen und mit der Angebotsgestaltung der Betriebe. Bewerbung der Dachmarke Kärnten, Angebotsentwicklung, Zukunftsforschung gekoppelt mit Österreich-Werbung. Wir brauchen das nicht alles selbst erfinden und zurück zu den Wurzeln! Hälfte des Budgets ist genug, sage ich. Die Südtiroler haben auch nicht mehr! Nehmen wir uns das Südtiroler Modell her, funktionierende Modell ….. Übernehmen wir ein Modell, das jahrelang Erfolg hat. Raus die Politik aus dem Einflussbereich, Kärnten Werbung Kerngeschäft erfüllt, mit der Österreich-Werbung und den Regionen.“ (lfd. Nr. 52, Seite 118) Präs. Pacher: „Wenn sie mich gefragt haben, Kärnten zu verkaufen, dann kann ich ihnen nur sagen, dass ist ihre Aufgabe.“ (lfd.Nr. 52) Der Untersuchungsausschuss stellt hiezu ergänzend fest: Es muss festgestellt werden, dass der KW in der Vergangenheit immer wieder und immer stärkere Aufgaben übertragen wurden, die mit ihrem eigentlichen Geschäftsbereich nichts zu tun hatten. Weiters musste sie immer wieder – teils kurzfristig – zur finanziellen Abwicklung von Projekten herhalten. Ein Sonderfall stellt hierbei die im Kapitel 6.2.9 noch die zu beleuchtende Abwicklung der Förderung der Rock- und Popfestivals von Bgm. Pichler dar. Der Untersuchungsausschuss begrüßt es daher ausdrücklich, dass ein Bereinigungsprozess (Lehrlingswettbewerb, Marketing „Kärntner Heimatherbst“) bereits eingeleitet wurde und auch ein neues Organisationskonzept erstellt wurde. Auch von den verschiedensten Zeugen, die im Untersuchungsausschuss aussagten, wurde immer wieder betont, dass sich die Kärnten Werbung auf ihre Kernaufgaben konzentrieren sollte. Eine weitere Bereinigung und Konzentration der geschäftlichen Aktivitäten auf die Kernkompetenzen und Kernaufgaben würde auch dazu beitragen, dass der für das Geschäftsjahr verdoppelte Personalstand wieder reduziert werden könnte, zumindest nicht weiter aufgebläht wird. Auf die weiteren Ausführungen zu diesem Themenkomplex wird auf das Kapitel 6.2.13 verwiesen. Aus Sicht des Ausschusses ist es unbedingt erforderlich, dass die Kärnten Werbung zukünftig sich verstärkt auf ihre Kernaufgaben konzentriert und mehr „Außenmarketing“ und weniger „Innenmarketing“ betreibt. 6.2.6 Regionalkooperation – Strategiekonzept für die Regionalisierung Auf die diesbezüglichen Ausführungen im LRH-Bericht Seite 54- 58, insbesondere Seite 58, mit den in diesem Kapitel 5.5.2 angeführten Empfehlungen wird vorweg verwiesen. Vorangestellt wird, dass es im Jahre 2002 massive Bemühungen gab, eine enge Zusammenarbeit der KW mit den einzelnen Regionen durch

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Anteilsverpflichtungen der Regionen mit jenen der KW zu erreichen. Die KW sollte sich bei den einzelnen Tourismusregionen beteiligen und im Gegenzug sollte an die Regionen bzw. an den neu zu gründenden gemeinsamen Verein Regionalforum Kärnten 23 % der Geschäftsanteile an der KW abgetreten werden (Beschluss der KW vom 27. Mai 2002). Zu dieser Teilabtretung an die Regionen kam es dann aber nicht mehr. In den im Jahr 2005 veröffentlichten „Weißbuch zur Tourismusentwicklung Kärnten“ empfiehlt das Weißbuch, den Regionalisierungsprozess in Kärnten flächendeckend zu einem Abschluss zu bringen, Kleinregionen zu größeren strategischen Einheiten zu konzentrieren und die Bildung grenzüberschreitender Tourismusregionen anzustreben. Die Notwendigkeit der Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Regionen wurde von vielen Zeugen als sehr notwendig bezeichnet. So z.B. von Mag. Grossmann bei seiner Aussage am 25. Juni 2008 in der 5. öffentl. Sitzung (Protokoll lfd. Nr. 65.). Er selbst ist innerhalb der KW u.a. neben drei weiteren Bereichen für diesen Bereich der Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Regionen zuständig. Die Regionskooperationen müssten nach seiner Darstellung massiv gefördert werden und es ist auch heute noch ein sehr umfassendes Tätigkeitsgebiet. Er stellte seinen diesbezüglichen Ausführungen voran, dass es in Kärnten keine gesetzliche Regelung der touristischen Kooperation gibt, weder auf Orts-, noch auf Regionsebene, noch eine Zusammenarbeit zwischen Regionen. Dies bedeutet, dass man auf Willkür, auf Good-Will und auf eine permanent individuelle aufbaubare Zusammenarbeit angewiesen ist. Im Zeitpunkt, als er in die KW kam (2002), hat es zwischen der KW als Landesplattform und den jeweiligen Regionen in keinster Weise eine organisierte Zusammenarbeit gegeben. Zwischenzeitig konnten sich in Form von Vereinbarungen die jeweiligen Regionen in unterschiedlicher Form, aber doch in einem beachtlichem Ausmaß an Intensität an die KW heranführen. Im Tourismusforum gibt es mittlerweile 400 Betriebe und die Regionen. Vor 2002 hat kein Betrieb mit der KW zusammengearbeitet. Die Betriebe bringen sich auch finanziell ein. Allein die Regionsebene bringt in das Budget der KW von Jahr zu Jahr unterschiedlicher Orts, zwischen 800.000 und 1 Mio. € ein. Besonders positiv hob Mag. Grossmann die Entwicklung der Region Wörthersee nach der Erstellung der PwC-Studie hervor. Diesbezüglich wird auf das nächste Kapitel verwiesen. Der RH anerkannte, dass es mit dem Tourismusforum gelungen ist, eine Plattform zu schaffen, mit der ein Diskussions-, Entscheidungs- und Steuerungsprozess zur gemeinsamen Vermarktung bestimmter Themen in Gang gesetzt wurde. Der RH empfahl jedoch auf lange Sicht die Ablöse des freiwilligen, durch ein rechtlich institutionalisiertes Kooperationsmodell zur langfristigen Sicherung der Zusammenarbeit anzustreben.

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Weiters empfahl er die Erarbeitung eines grundlegenden, strategischen Regionalisierungskonzeptes. Der USA schließt sich diesen Empfehlungen voll inhaltlich an. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen und Empfehlungen auf Seite 41 verwiesen. Weiters darauf, dass es bereits im Jahre 2002 starke Überlegungen gab, die Regionen verstärkt in die Kärnten Werbung hereinzuholen. Ein entsprechender Beschluss wurde jedoch vom damaligen Referenten Pfeifenberger nicht umgesetzt. (Obernosterer, Protokoll Seite 98, lfd. Nr. 52) 6.2.7 Konzepte, Beiräte und Evaluierungen Vorweg wird festgehalten, dass im Laufe der letzten Jahre eine Reihe von Konzepten in Auftrag gegeben wurde, wenige davon jedoch tatsächlich umgesetzt wurden und andererseits in wichtigen Bereichen noch Konzepte ausständig sind. Ähnlich verhält es sich mit den ins Leben gerufenen Beiräten, die zum Teil gesetzlich verankert, zum Teil auf freiwilliger Beschlussfassung zustande kamen, gar nicht oder nur sporadisch tagten und mit in Auftrag gegebenen Evaluierungen, die nur sehr halbherzig verfolgt wurden. Die einzelnen, in der Vergangenheit erstellten Konzepte, nicht erstellten Konzepte und die noch in der Zukunft zu erstellenden Konzepte werden wie folgt dargestellt: a) Konzepte: Auf die Ausführungen im LRH-Bericht Seite 19 – 21 zum Thema „Weißbuch Tourismus in Kärnten“ wird diesbezüglich verwiesen. Insbesondere auf die Ausführungen auf Seite 21 und den dort enthaltenen Kritikpunkten bzw. Empfehlungen. Ursprünglich hat es sich hierbei um ein Gesamtprojekt gehandelt, welches in zwei Phasen gegliedert hätte werden sollen. Offen geblieben ist die Umsetzung der 2. Phase dieses Gesamtauftrages, welche nach Beschlussfassung der Generalversammlung der KTH am 19. August 2005 vom Tourismusreferenten hätte abgewickelt werden sollen. Nicht umgesetzt wurde auch bisher die vom RH empfohlene Verbindlichmachung der tourismuspolitischen und strategischen Vorgaben für die maßgeblichen Einrichtungen des Landes Kärnten aus dem Weißbuch. Die Kosten für die Erstellung der ersten Phase dieses ursprünglich angedachten Gesamtkonzeptes, somit für das Weißbuch zur Tourismusentwicklung Kärnten, betrugen insgesamt 135.000 €. Das „Weißbuch Tourismus Kärnten 2005“ fasst die wesentlichen Grundsätze für die weitere Entwicklung von Tourismus und Freizeit in Kärnten in 10 Leitideen zusammen. Es wurde in maßgeblichen touristischen

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Einrichtungen, Entscheidungs- und Leistungsträgern bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht.

Das Weißbuch Tourismus gibt zu bedenken, dass die konsequente Bewahrung einer intakten Umwelt die wichtigste touristische Ressource und dahingehend die grundlegende Voraussetzung für alle touristischen Angebote in Kärnten darstellt. (Weißbuch Tourismus, S. 190)

Im Weißbuch Tourismus wird festgehalten, dass obwohl Kärnten über ein reiches Angebot an natürlichen Potentialen verfügt, sich Kärnten bisher wenig mit ökologisch ausgerichteten Tourismus-Angeboten hervorgetan hat. (Weißbuch Tourismus, S. 201) – Der Nachhaltigkeit im Tourismus der Zukunft wird im Rahmen des Weißbuches Tourismus daher besonderses Augenmerk geschenkt: „Auf politischer Ebene ist ein klares Bekenntnis zu einer umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung des Tourismus notwendig.“ – Darunter fallen laut Weißbuch die Bedeutung der ökologischen Dimension, der Schutz von Natur und Landschaft sowie betrieblicher Umweltschutz als Voraussetzung für den Tourismus der Zukunft, betriebliche und kommunale Umweltmanagement-Systeme sowie Nachhaltigkeitsstrategien für intensiv genützte touristische Zielgebiete u.v.m. (Weißbuch Tourismus, S. 37ff; S. 49ff; 189ff; 198ff.)

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Weißbuch auch hinsichtlich der Grundsätze für die Fördernehmer in Ergänzung/Erweiterung der Kriterien des KWF als Vorbedingung für jeden Förderfall auch die Integrative Nachhaltigkeit (Auswirkungen wirtschaftlich, arbeitsmarkpolitisch, soziokulturell, ökologisch) als zustäzliches Kriterium anzuwenden. (Weißbuch Tourismus, S. 439). Die Integrative Nachhaltigkeit von Tourismusförderungen impliziert somit im Besonderen unter den 10 zentralen Empfehlungen zur Tourismus-Förderpolitik auch die ökologische Ausrichtung von Tourismusprojekten als Förderkritierium.

Der USA hält dazu fest, dass der integrativen Nachhaltigkeit im Zuammenhang mit Tourismusförderungen in Zukunft ein besonderes Augenmerk geschenkt werden soll und diese verbindlich im Rahmen der Umsetzung des Weißbuchs Tourismus berücksichtigt werden sollen. Der RH kritisierte, dass es dem Weißbuch bisher an der Verbindlichkeit mangelt. Weder wurde es als Gesamtkonzept für den Kärntner Tourismus von den maßgeblichen Entscheidungsträgern für verbindlich erklärt, noch konkrete Leitlinien und Maßnahmen daraus als verbindliches Gesamtkonzept entwickelt. Die Beachtung dieser Grundsätze durch die mit Tourismusaufgaben betrauten Einrichtungen des Landes (wie KTH, KWF, KW) ist damit nur insoferne gegeben, als sich diese freiwillig daran binden. Die KW führt in ihrer Stellungnahme dazu aus, dass sie im Weißbuch ihren strategischen Rahmen sieht und ihre Geschäfte strategisch danach ausrichtet.

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Der Zeuge Bilgram bestätigte bei seiner Aussage in der 1. öffentl. Sitzung am 8. Mai 2008, lfd. Nr. 43, S 59, dass das Weißbuch die „Bibel der Kärnten Werbung“ wäre. Zutreffenderweise wies er darauf hin, dass eine Verbindlichmachung des Weißbuches durch die Kärnten Werbung nicht erfolgen könne. Wenn das jemand verbindlich machen kann, dann ist das die Politik, aber nur für Gesellschaften, die in diesem Einflussbereich stehen. Der USA schließt sich der Kritik des LRH an und empfiehlt den zuständigen Stellen (Landesregierung und Landesholding), das Weißbuch Kärnten für die in ihrem Einflussbereich stehenden Tourismusgesellschaften verbindlich zu machen. Wörthersee-Entwicklungskonzept: Auf die entsprechenden Ausführungen des Landesrechnungshofes im Kapitel 8.4.4 auf Seite 100 – 105 wird vorweg hingewiesen und die dort enthaltenen Feststellungen und Kritiken kurz wie folgt wiedergegeben: Auch dieses Projekt war ursprünglich in mehreren Phasen konzipiert. In der Phase 2 der Umsetzung wurden die ursprünglich beauftragten Berater jedoch nicht mehr herangezogen. Die Gesamtkosten der Projekte der Phase 1 betrugen 279.000 €. Die KW überwies bereits Mitte/Ende Jänner 2005, wobei sie sich auf Leistungen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2004 bezog, den vollen Betrag von 279.000 €. Dies, obwohl die Aufträge durch die KW erst mit 01.12.2004 vergeben wurden. Seitens des Landes wurden der KW für das Entwicklungsprogramm Wörthersee Ende Dezember 2004 140.000 € und weitere 27.000 € für die Gründungskosten der Wörthersee-Tourismusgesellschaft Anfang Jänner 2005 überwiesen. Den Finanzierungsanteil an die WTG seitens der KW überwies diese, abweichend von der Finanzierungsvereinbarung, die eine monatliche Zahlung von März bis Mai nach Vorlage von entsprechenden Leistungsberichten vorsah, ebenfalls in voller Höhe von 54.000 € im Oktober 2005. Seitens des RH wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, dass der Auftrag an die PwC erst schriftlich erteilt wurde, nachdem offensichtlich bereits Leistungen durch die Auftragnehmer erbracht wurden. Außerdem wurde das gesamte Honorar Ende Jänner bzw. Mitte Feber 2005 überwiesen, obwohl das Endergebnis (der Phase 1) mit den Berichtentwürfen am 01. August 2005 vorgelegt wurde. Weiters wurde vom RH kritisiert, dass der Inhalt des über das touristische Marketing hinaus ging und enthielt auch Aspekte der touristischen Infrastruktur und Tourismusförderung, weshalb die Einbindung weiterer Institutionen die der KTH und KWF zweckmäßig gewesen wäre. Außerdem fehlte dem LRH die Bedachtnahme auf bereits beauftragte Studien wie das Weißbuch Tourismus Kärnten.

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Letztendlich empfahl der RH aufgrund einer Aktennotiz vom 12. Jänner 2005 zu prüfen, inwieweit nicht Ansprüche gegenüber der Beratergesellschaft PwC bestehen. Diese Empfehlung führte letztendlich dazu, dass der KW 27.000 € zurückbezahlt wurden. In ihrer Rechtfertigung, weshalb noch vor schriftlicher Auftragserteilung von der Beratungsfirma mit Arbeiten begonnen wurde, teilte die KW mit, dass die schriftliche Auftragserteilung erst nach der verbindlichen Zusage des Landes erfolgen konnte. Nachdem die Beratungsfirma bereits nach der grundsätzlichen Projektfreigabe des damaligen Tourismusreferenten mit den notwendigen Vorarbeiten begonnen hat, sei es zur vorzeitigen Bezahlung der Leistungen durch die KW gekommen. Die weiteren diesbezüglichen Stellungnahmen der KW zu Kritikpunkten des RH finden sich auf Seite 31 der Stellungnahme der KW. Der Zeuge Bilgram führte bei seiner Aussage am 08. Mai 2008, lfd. Nr. 23, Seite 35 aus, dass es zwar richtig gewesen ist, dass die Bezahlungen schon vor dem offiziellen Endbericht im August erfolgten, die Ergebnisse jedoch wesentlich früher vorgelegen seien. Bereits im Frühjahr 2005 hat es mit dem neuen Geschäftsführer der Tourismusgesellschaft eine Endpräsentation in Maria Wörth, wo das Leitbild vorgestellt wurde, gegeben. Die Ergebnisse lagen wesentlich früher vor und sind auch früher zur Umsetzung gelangt. Positiv hervorzuheben ist die Entwicklung der Region Wörthersee nach der Price-Waterhouse-Studie, wie vom Zeugen Grossmann dargestellt wurde: Durch die Zusammenführung einer Kapitalgesellschaft, durch die Organisation und Besetzung mit Mitarbeitern ist es möglich, jetzt ein gemeinsames Budget von etwa 2 Mio. Euro zu bewirtschaften. Einen maßgeblichen Anteil dieser 2 Mio. € tragen nicht mehr alleine die Kommunen, die hier natürlich auch mitfinanzieren, einen maßgeblichen Anteil tragen mittlerweile auch die Unternehmer, die höhere Beiträge einbringen, um präsent zu sein, um das Marketing, das in dieser Region jetzt gemacht wird, zu nutzen. Das Budget betrug vor 6 oder 7 Jahren noch lediglich 200.000 oder 300.000 €. (wörtliche Aussage Zeuge Grossmann, Protokoll lfd. Nr. 65, Seite 59 und 60). Vom RH wurde weiters die Auftragsvergabe in der Form, dass die erste Phase in zwei Tranchen von 73.000 € und 200.000 € gesplittet wird, um den Auftrag nicht EU-weit ausschreiben zu müssen, kritisiert. Nach Ansicht des RH wäre bei der Auswahl des Vergabeverfahrens der Gesamtwert von 273.000 € des als Einheit zu sehenden Dienstleistungsauftrages heranzuziehen gewesen. Der RH kritisierte die vorgenommene Teilung des Auftrages. Für die KW war die Teilung des Betrages sehr wohl zulässig. Dies wurde von einem von ihr beauftragten Rechtsanwalt bestätigt. Die Zulässigkeit wurde von diesem Rechtsanwalt in seiner Stellungnahme, die auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurde, damit begründet, dass weder die beiden Tranchen der Aufträge, noch die einzelnen Leistungen

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der beiden Tranchen miteinander im technischen und sachlichen Zusammenhang stehen. Diese Teilleistungen sind sehr unterschiedlichen Fachgebieten zuzuordnen und werden auch notwendigerweise von verschiedenen Berufsgruppen erbracht. Der LRH blieb bei seiner Kritik und hielt die gewählte Vergabeform für bedenklich, nachdem die Feasibility-Studie auf die Ergebnisse der Ist- und Potentialanalyse der Wörthersee-Region aufbaut und die Leistungen von ein und demselben Unternehmensberater erbracht wurden. Der Untersuchungsausschuss stellt diesbezüglich fest: Inwieweit die Splittung des Auftrages für die I. Phase in zwei Tranchen rechtlich zulässig war oder nicht, vermag der USA nicht zu beurteilen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Splittung des Auftrages deshalb erfolgte, weil man dem EU-weiten Ausschreibungskriterium von € 200.000 entgehen wollte. Lt. Bericht des RH (S 102, Fußnote 18) ist im Informationsmemorandum der Beratungsgesellschaft über das Entwicklungsprogramm „Wörthersee“ vom 01. Dezember 2004 selbst die Formulierung getroffen worden: „Zur Reduktion des EU-weiten Ausschreibungskriteriums von 200.000 €.“ Auch vom Zeugen Ing. Pfeifenberger wurde bestätigt, dass man PwC haben wollte. PwC hätte sich angeboten und waren schon damals in verschiedensten Zeiten für das Land Kärnten. Das Unternehmen sei bereits seit 1999 Partner des Landes Kärnten gewesen und zwar beim Verkauf bzw. der Verwertung der Wohnbaudarlehensforderungen (Protokoll vom 18. November 2008, lfd. Nr. 102, AS 22 und 23). Der USA schließt sich daher der Kritik des RH an der Auftragsvergabe selbst an. Weiters schließt sich der USA auch der Kritik des RH an, dass die Gesamtzahlung durch die KW bereits Monate vor Vorlage des Endberichtes erfolgte, wobei noch um 27.000 € mehr bezahlt wurde als zu zahlen gewesen wäre. Die diesbezüglichen Rechtfertigungen in der Stellungnahme der KW und auch im Ausschuss durch den Gf. der KW, wonach die Ergebnisse bereits vor dem offiziellen Endbericht vorgelegen seien, und deshalb bereits Monate vor Vorlage dieses Endberichtes die Gesamtsumme überwiesen wurde, stehen im Widerspruch zu den üblichen Usancen im Wirtschaftsleben. Sachgerecht wäre, wie der RH zutreffender Weise feststellte, eine Abgeltung in Form von Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt gewesen. Der USA schließt sich auch der Auffassung des RH an, wonach eine Einbindung des KW als Beratungsorgan zweckmäßig gewesen wäre.

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Strategiepapier – Kärnten Werbung mit Stand vom 31. Juli 2006/Living Papers (Strategiekonzepte über einzelne strategische Geschäftsfelder sowie sonstige Positions- und Strategiepapiere sowie Marketingpläne) Der LRH stellte auf Seite 38 die verschiedenen Konzepte, Papiere und Pläne dar und empfahl, die einzelnen Strategiekonzepte zu einem einheitlichen, kompakten Strategiepapier zusammenzuführen und zu einem ganzheitlichen, längerfristigen Marketingkonzept mit angeschlossenen Rahmenbudgets zu verdichten. Diese Rahmenbudgets sollen die Grundlage für die im Land abzuschließenden längerfristigen Finanzierungsvereinbarungen bilden. Die KW führte in ihrer Stellungnahme auf Seite 7 aus, dass den Empfehlungen des LRH Rechnung getragen wird und die vorliegenden Teilstrategiepapiere in einem strategischen Gesamtkonzept zusammengeführt und verdichtet werden. In der Anlage 7 wurde ein Entwurf-Gesamtkonzept übermittelt, der jedoch lediglich aus einer Inhaltsübersicht bestand. Im Rahmen seiner Einvernahmen am 8. Mai 2008 sagte Gf. Bilgram aus, dass dieses Gesamtstrategiekonzept in wenigen Wochen von der Kärnten Werbung präsentiert werden wird (Aktenseite 9, Protokoll vom 08. Mai 2008, lfd. Nr. 43). Bei der 2. Einvernahme am 18. November 2008 sagte er aus, dass das Gesamtkonzept nunmehr vorliege und er es zur Verfügung stellen wird. (lfd. Nr. 102, Seite 108). Feststellungen des Ausschusses: Bis dato wurde ein derartiges Gesamtkonzept jedoch noch nicht präsentiert und ist diesbezüglich die KW säumig. Eventmarketingkonzept: Ein vom Marketingbeirat im Jahre 2003 empfohlenes Eventmarketingkonzept, welches zum Zeitpunkt der Berichterstellung des RH des vorläufigen Berichtes noch nicht vorlag, wurde zwischenzeitig seitens der KW verfasst. Dieses wurde in der Stellungnahme als Anlage 13 mit übermittelt. Auf dieses Konzept wird im Kapitel 6.2.8 noch gesondert eingegangen werden. Strategiekonzept für die Regionalisierung: Wie bereits im vorherigen Kapitel 6.2.6 dargestellt, empfahl der LRH die Erstellung eines umfassenden Strategiekonzeptes für die Regionalisierung. Bis dato liegt ein solches Konzept jedoch nicht vor. b) Beiräte: Im Jahre 2000 beschloss der Aufsichtsrat der KW die Gründung eines Marketingbeirates, der Kärnten objektiv und kompetent in Eventangelegenheiten in ein- bis zweimaligen Sitzungen im Jahr beraten sollte. Die erste und einzige offizielle Sitzung des Marketingbeirates fand am 10. Mai 2003 statt. Teilnehmer waren neben der Geschäftsführerin der KW, dem damaligen Eventmanager Hannes Anton und dem

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Aufsichtsratsvorsitzenden der KW Dr. Bernhard Sapetschnig, Vertreter der Werbewirtschaft, der Meinungsforschung und des Eventmanagements, so z. B. Hannes Jagerhofer. U.a. wurde in dieser Sitzung des Marketingbeirates beschlossen, dass ein Eventkonzept zu erstellen ist. Hannes Anton sagte diesbezüglich aus, dass es stimmt, dass der Marketingbeirat im Jahr 2003 nur ein Mal offiziell mit einem Protokoll zusammengekommen sei, dass zweite Mal während dem Beach-Volleyball-Turnier und dann noch einmal telefonisch zum Vorstellen des Budgets 2004, um die Sichtweise einzuholen. 2004 war es für ihn nur mehr ein Rumpfjahr, wo er nicht mehr zur vollen Verfügung gestanden ist und deshalb wurde auch im Jahr 2004 der Marketingbeirat nicht mehr einberufen (lfd. Nr. 52, Seite 10 des Protokolles). Hannes Jagerhofes sagte diesbezüglich am 17. Juni in der 4. öffentl. Sitzung aus, dass es richtig war, dass es nur ein Treffen gegeben hat. Warum das so war, könne er nicht mehr beantworten. Er bestätigte die diesbezüglichen Ausführungen des RH, dass das einmalige Zusammentreffen zu dem Ergebnis geführt hat, dass die meisten Großveranstaltungen bereits etabliert waren und dass das vorhandene Budget für neue Veranstaltungen zuwenig Spielraum bieten würde. Er bestätigte weiters, dass aber vom Marketingbeirat ein Event- und Sponsoringkonzept mit klaren Kritierien der Evalution und Überprüfung, wie nachhaltig diese Events sind, eingefordert wurde und dass es dieses Event- und Sponsoringkonzept seines Wissens nicht gibt (lfd. Nr. 62, S. 112 bis 113). Seitens des Untersuchungsausschusses wird die Empfehlung ausgesprochen, den Eventmarketingbeirat wieder einzusetzen bzw. ins Leben zu rufen. Auf die Problematik des im § 7 des Gesellschaftsvertrages verankerten Werbebeirates, der nicht existent ist und es anstatt diesem, ohne gesellschaftsvertraglicher Verankerung, jährlich mehrmals ein Tourismusforum stattfindet, wurde bereits im Kapitel 6.2.1 hingewiesen. c) Evaluierung: Neuorganisationskonzept der Kärnten Werbung selbst: Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass aufgrund einer im Jahr 2006 erfolgten Evaluierung einer Unternehmensberatung, die die KW auf Ablauforganisation, Aufbauorganisation, Prozessoptimierung, Neuausrichtung des Organigramms in Zukunftsmärkten evaluiert hat, es zu einem Neuorganisationskonzept – wie bereits im Kapitel 6.2.5 Geschäftsbereiche dargestellt wurde – gekommen ist. Dieser „Fitness-Check“, wie er im Geschäftsbericht 2007 bezeichnet wird, wurde gemeinsam mit Haredan-Management ConsultingGmbH durchgeführt. Evaluierung von Großveranstaltungen und von Sonderprojekten:

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Wie im Kapitel 6.2.8 dargestellt, findet die Evaluierung von Großveranstaltungen und von Sonderprojekten nur unzureichend bis gar nicht statt. Evaluierung durch die Landesregierung: Im Jahre 2005 wurde der in der LADion. beschäftigte DI Dr. Slamanig vom damaligen Landeshauptmann Dr. Haider bzw. von dessen Büro mit der Evaluierung der Kärnten Werbung beauftragt. Dies deshalb, da, so wie es Dr. Slamanig bei seiner Aussage am 17. Juni 2008 auf Seite 58 und 59 zu Protokoll gab, er der einzige verbliebene Fachbeamte für Tourismus im Amte der Kärntner Landesregierung ist. Es war ein relativ informeller Zuruf seiner vorgesetzten Dienststelle und zwar von heute auf morgen. Er selbst hat nach seiner eigenen Aussage Probleme mit diesem Auftrag gehabt. So Slamanig wörtlich: „Es ist nicht meine Partie. Ich kann das nicht. Ich kann das fachlich nicht“. Er machte dann selbst Interviews mit verschiedenen Tourismusexperten – auch von anderen Bundesländern wie Steiermark, Salzburg und Tirol, fasste dies auf 12 bis 14 Seiten zusammen und hat seine Arbeit dann der Abteilung 4 weitergeleitet (Protokoll Seite 58 und 59, lfd. Nr. 62). Danach hat er nichts mehr davon gehört. Beendet hat er diese Interviews in etwa November 2005. Nach der Abschickung der Gesprächsergebnisse an die Finanzabteilung hat er dann in der Landesregierung selbst im Haus geschaut, wer seine Ergebnisse brauchen könnte und hat sie dann letztendlich eben per e-mail der Finanzabteilung geschickt. Nach seiner Auffassung, entgegen den dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellten Unterlagen (in diesen ist von einem Evaluierungsteam die Rede), hat er alleine geprüft und hat es kein Prüfteam gegeben (Seite 62 bis 64). Sein Auftrag war, die KW auf ihre Effizienz zu überprüfen, was ihn alleine schon überfordert hätte. Er weiß bis heute nicht, ob seine Übermittlungen von irgendjemanden durchgelesen wurden, noch, ob es Konsequenzen gegeben hätte (S 63 und 65, lfd. Nr. 62). Das dem USA übermittelte Papier „Evaluierung Kärnten Werbung“ wird dem in der Einleitung des Papiers dargestellten Auftrag des Büros des Herrn Landeshauptmannes an die Finanzabteilung, nämlich die Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH auf Effizienz und Mitteleinsatz zu durchleuchten, nach Ansicht des USA in keinster Weise gerecht. Es handelt sich lediglich um eine Bestandsanalyse. Ebenso wenig den Prioritäten, die man sich aufgrund dieses Auftrages selbst gesetzt hat. Weder wurde wirklich die KW auf Effizienz und Mitteleinsatz durchleuchtet, noch gibt es eine Evaluierung der Aufgaben des Budgets im Vergleich zu den anderen Bundesländern.

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In weiterer Folge, vor ca. 2 Jahren, war ursprünglich sogar auch geplant, dass Slamanig nicht nur die zweckmäßige Verwendung der Euro-Mittel, sondern überhaupt der gesamten KW evaluieren sollte. Dr. Slamanig schilderte dies so, dass offenbar aus Personalmangel der Abt. 4 in einer Sitzung in der Kärntner Landesregierung, bei welcher LADir. Dr. Sladko, Dr. Felsner, Dr. Slamanig selbst, sowie dessen Kollege Primosch anwesend waren, er mit der Evaluierung der widmungsgemäßen Verwendung der KW beauftragt wurde bzw. werde hätte sollen. Dr. Slamanig hat sich aber außer Stande gesehen, weil er dazu nicht ausgebildet, kein Betriebswirt und kein Finanztechniker ist. Ohne konkretes Ergebnis ging man dann nach dieser Sitzung auseinander. Nach zwei Tagen wurde er mittels e-mail verständigt, dass die Abt. 4 mit diesem Auftrage betraut wurde (lfd. Nr. 62, Seite 70) Dr. Felsner gab zum Thema der Evaluierung auf Befragen durch den Vorsitzenden Tauschitz, ob er davon wisse, dass es im Jahr 2005 es zu einer Evaluierung der KW gekommen ist, folgend an: „Es ist eine Evaluierung eingeleitet worden, weil man von Seiten des Referenten geplant hat, Einsparungspotentiale zu sichten. Die ist aber nicht endgültig abgeschlossen worden, weil dann ja der Rechnungshof zu prüfen begonnen hat…. Meine Mitarbeiterin, Frau Mag. Huderitsch war da involviert …. Das ist ja abgebrochen worden, weil man gesagt hat, es prüft jetzt ohnehin der RH und man wird dann auf Basis des Prüfberichtes weitere Veranlassung zu treffen haben“ (lfd. Nr. 55, Seite 51) An späterer Stelle sagte er nach nochmaliger Befragung durch den Vorsitzenden Tauschitz aus, wann die Evaluierung gewesen sei und der RH erst im Jahre 2007 zu prüfen begonnen hat, dass es sich um eine andere Prüfung des RH gehandelt haben muss, um irgendwelche Personalaufwendungen und sich die Prüfung schon ins Jahr 2006 hineingezogen hätte (lfd. Nr. 55, Seite 57). Fest steht für den USA, dass weder die Evaluierung im Jahr 2005 zu einem Abschluss gebracht wurde, noch jene, die lt. Aussage von Dr. Slamanig offenbar vor über zwei Jahren in Auftrag gegeben wurde. Diesbezügliche Ergebnisse liegen dem USA jedenfalls nicht vor.

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Feststellung des Ausschusses: Letztendlich zeigt dieses Kapitel, dass viele Konzepte mit hohem finanziellen Aufwand in Auftrag gegeben, diese jedoch nur zum Teil umgesetzt wurden. In wichtigen Bereichen ist die KW mit der Erstellung der Konzepte säumig geblieben. Beim Wörthersee-Entwicklungskonzept wurde Monate vor der Übermittlung des Endberichtes die Gesamtsumme seitens der KW bezahlt, wobei es zu einer Überzahlung von 27.000 € gekommen ist, die erst nach Kritik des Rechnungshofes zurückgefordert wurde. Weiters erfolgte eine Splittung des Auftrages, um eine EU-weite Ausschreibung zu umgehen. Dem Konzept „Weißbuch zur Tourismusentwicklung Kärnten“ mangelt es an der Verbindlichkeit. Diesbezüglich ergeht die Empfehlung an die Landesregierung und an die Landesholding, für die Verbindlichkeit des Konzeptes „Weißbuch zur Tourismusentwicklung Kärnten“ für die in ihrem Einflussbereich stehenden Gesellschaften (KTH, KWF und KW) Sorge zu tragen. Der lt. AR-Beschluss der KW im Jahr 2000 einzusetzende Eventmarketingbeirat, welcher jährlich 2 Mal tagen sollte, tagte dann tatsächlich nur einmal. Letztendlich wurde für eine Evaluierung der KW mit Dr. Slamanig ein Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung beauftragt, der sich für diese Aufgabe nach eigenen Aussagen überfordert fühlte und der nach Übermittlung seiner Ergebnisse nie mehr ein Feedback bekam. Das dem USA übermittelte Papier mit der Bezeichnung „Evaluierung Kärnten“ wird weder diesem Titel, noch dem Auftrag des Finanzreferenten, die KW auf Effizienz und Mitteleinsatz zu durchleuchten, gerecht. Dennoch sollte er rund 1,5 Jahre später, quasi aus Personalmangel, sogar mit der Evaluierung der mittelmäßigen Verwendung der KW beauftragt werden. Dies, obwohl er dazu nicht in der Lage war und dies eigentlich den verantwortlichen Stellen in der Landesregierung letztendlich bekannt hätte sein müssen, weil er dazu keine Ausbildung hat. Ergebnisse einer Evaluierung der KW durch die Finanzabteilung, welche hiezu lt. Mitteilung des Zeugen Slamanig vor ca. 2 Jahren beauftragt wurde, fehlen dem USA völlig. Anschließen kann sich der Untersuchungsausschuss an den von Dr. Slamanig geäußerten Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Tourismusdirektion.

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6.2.8 Eventmarketing, Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit Hier wird auf die Ausführung des RH im Bericht Seite 105 – 117, Seite 96 und 97 verwiesen und ebenso auf die entsprechende Stellungnahme der KW auf Seite 27 samt Anlage 11, 31 bis 36. Zusammenfassend kann hinsichtlich des Eventmarketings festgehalten werden, dass in den Jahren 2003 bis 2006 rund 2 Mio. € ausgegeben wurden, die Jahre 2003 und 2006 waren jeweils am höchsten mit rund 2,1 Mio. €. Der überwiegende Teil des Eventbudgets wird für die Gewährung von Sponsoringmittel an verschiedene Veranstalter für touristisch und wirtschaftlich attraktive Großveranstaltungen, wie Beach-Volleyball, Starnacht am Wörthersee, Ironman, European Bike Weekend, Harley-Davidson-Treffen, Schlagerfestival, Open Air „Wenn die Musi spielt“ aufgewendet. Alleine im Jahr 2006 wurden 2/3 der für das Sponsoring budgetierten Veranstaltungen für diese angeführten Großveranstaltungen aufgewendet. Ab dem Jahre 2005 kam als Großveranstaltung noch „Kärnten läuft“ mit einem Betrag von 145.000 € dazu, die jedoch nicht budgetiert war. Bei den meisten dieser Großveranstaltungen gibt es längerfristige Verträge. Die im Weißbuch Tourismus Kärnten formulierten Zielvorgaben für die Eventpolitik und Eventabteilung, die auch als Richtlinien für die Bewertung der Förderungswürdigkeit von Events gelten sollten: verstärkter Einsatz von Events zur saisonalen und regionalen Entzerrung (Überhitzungseffekte in der Hauptsaison), Förderungsmittel sollen eine impulsgebende Funktion haben (Veranstaltungen mit zusätzlicher Wertschöpfung, Veranstaltungen sollten sich in den Folgejahren weitestgehend refinanzieren); nach einer Startup-Phase sollen die Fördermittel schrittweise reduziert (Ausnahme bei besonders attraktiven Events und Fremdveranstaltungen, die sich bei der Wahl ihrer Event-Location sehr stark nach Marketing-Zuschüssen orientieren müssen), wurden nicht erreicht. Es muss im Gegenteil festgestellt werden, dass das Fördervolumen für die Großveranstaltungen sogar noch leicht gestiegen ist. Auch die saisonale Entzerrung fand nicht statt. Zum Thema Reduktion bzw. Zurückziehen der Kärnten Werbung von bereits erfolgreichen Events in der Finanzierung als Sponsorenpartner stellte der Veranstalter des Beach-Volleyball-Turniers in Klagenfurt, Hannes Jagerhofer, welches mit über 400.000 € und somit mit einem Fünftel des gesamten Eventbudgets unterstützt wird, bei seiner Aussage am 17. Juni 2008, lfd. Nr. 62, Seite 110, unmissverständlich fest, dass er dann dieses Turnier sicher nicht mehr machen könnte. Zur Frage der saisonalen und regionalen Entzerrung, um die Überhitzungseffekte in der Hauptsaison zu eliminieren, sagte er aus, dass es auch sein größter Wunsch wäre, das Turnier entweder in die Vor- oder Nachsaison zu verlegen, weil es sein derzeitiges Problem ist, für die ganzen Sponsoren Hotels zu finden. Es sei ein Riesenwunsch von ihm, die Spiele Ende Juni/Anfang Juli durchzuführen. Es gebe aber

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Probleme mit der amerikanischen Tour und mit dem Weltverband, der die Termine vergibt (Seite 109 und 110 des zitierten Protokolls). An späterer Stelle führte er aus, dass das Eventmarketing unbedingt fortgegeführt werden sollte und man auf die Qualität der Veranstaltungen schauen und auch neue Veranstaltungen lukrieren sollte. Es bedarf auch dringend eines Winterevents. Auch bei den bestehenden Veranstaltungen gibt es noch ein Riesenpotential, an welchem gearbeitet werden sollte (Seite 115 des zitierten Protokolls). Anzumerken ist, dass auch im Eventmarketing-Konzept der Kärnten Werbung (Anlage 13) festgehalten wurde, dass mittelfristig auch bei den absoluten Top-Events eine Terminverschiebung von der Haupt- in die Nebensaison vorgenommen werden sollte. Als beispielgebend in diesem Zusammenhang ist die European Bike Week (Harley-Treffen/Faakersee) zu Recht hervorgehoben worden. Ebenso positiv hervorzustreichen ist, dass auch in dem Event-Marketingkonzept der Ausbau der Winterevents angeführt wird. Hinsichtlich der Festlegung der Höhe der finanziellen Unterstützung sieht das Konzept eine Unterteilung der Events in drei Hauptgruppen vor und zwar: Top-Events (ab 150.000), ausbaufähige Events (ab 50.000) und Kleinveranstaltungen. Als Faustregel sollten max. 10 % des Veranstalterbudgets nach diesem Konzept als Unterstützungsleistung seitens der KW vorgesehen werden. Hinsichtlich der Höhe der Unterstützungsleistungen wird auch auf die interessanten Aussagen des Zeugen Kresse in diesem Zusammenhang hingewiesen. Der Tourismusdirektor der Region Saalfelden/Leongang sagte aus, dass das Jazz-Festival, welches von ihm organisiert wird, mit ca. 25.000 Leuten, mit 160 Medienvertretern und Übertragung der Konzerte in 31 Länder und einem Budget von 800.000 € von der Salzburger Tourismusgesellschaft mit keinem Cent unterstützt wird. Er sagte weiters aus, dass aufgrund der im Kapitel 6.2.1 c dargestellten, völlig anders gelagerten Situation in Salzburg die Kompetenzen bei den Vermietern und bei den Betrieben liegen würden und nicht bei der Politik. Er verhehlte jedoch nicht, dass er Kärnten um die Budgets beneidet (Seite 71 und 72 des Protokolls vom 19. August 2008, lfd. Nr. 78). Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Aussage des Zeugen DI Posnik am 26. August 2008 in der 8. öffentlichen Sitzung. Auf die Frage, ob es seines Erachtens im Bereich von Events auch zu Dauerfinanzierungen mit Veranstaltungen kommen sollte, sagte er, dass nach seiner Einstellung man versuchen sollte, sich nach einer Anstoßfinanzierung zurückzuziehen. In der Praxis würde jedoch das Gegenteil passieren, was er schade findet. Posnik war selbst Mitinitiator dieser Großveranstaltungen, wie Harley Davidson, Ironman und Beach-Volleyball war. Und zwar in der Form, dass er, sowie er es selbst ausdrückte, den damals zuständigen Tourismusreferenten dazu überzeugen konnte, für diese Veranstaltungen entsprechende Mittel freizugeben. Er konnte den damaligen Finanzreferenten Grasser von der

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Idee überzeugen, das Budget der KW in Höhe von damals 2,5 Mio. ATS für diesen Bereich auf ATS 5 Mio. zu erhöhen. Damit konnte Hannes Jagerhofer damals noch mit 1 Mio ATS für das Beach-Volleyballjahr im zweiten Jahr unterstützt werden. Er hat dann in weiterer Folge auch das Harley-Davidson-Treffen am Faakersee mit einer Unterstützung von damals 400.000 ATS nach Kärnten gebracht. Im nächsten Jahr hat dann der damalige Tourismusreferent Ing. Reichhold selbst mit Harley-Davidson verhandelt und wurde dann 1 Mio. ATS bezahlt und auch zusätzlich die Kosten für Sicherheitsfahrer etc. (Seite 70, 71, 77 und 78 des Protokolles). Seitens des Untersuchungsausschuss wird als unbestreitbar festgehalten, dass die Großevents für Kärnten und für die einzelnen Regionen, in denen diese Events veranstaltet werden, einen sehr positiven Effekt haben. Die Höhe der einzelnen Unterstützungen, welche in den letzten Jahren massiv angestiegen sind (alleine beim Beach-Volleyball von ursprünglich rund 72.000 € auf über 440.000 €) sollten bei entsprechenden Neuverhandlungen so weit wie möglich reduziert werden. Die im Eventkonzept der KW vorgesehene Limitierung von max. 10 % der Gesamtkosten des Events scheint hierbei ein vernünftiger Ansatz zu sein. Im Rahmen der vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen der Projektdokumentationen wurde festgestellt, dass entgegen den vertraglichen Verpflichtungen (ausgenommen Beach-Volleyball Grand-Slam-Turnier) die Vorlage des Gesamtbudgets in Einzelfällen und der Endabrechnung in mehreren Fällen in den Projektunterlagen nicht dokumentiert war. Der Rechungshof empfahl, auf die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch die Veranstalter betreffend Mittelverwendung und Endabrechnung zu achten. Hinsichtlich der speziellen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter des Beach-Volleyball Grand Slam Turniers (nur Vorlage eines Budgets – Eckdaten – keine Endabrechnung) wurde darauf hingewiesen, dass nach dem Regierungsbeschluss am 07. Dezember 2004 eine genaue Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen für dieses Jahr vorzunehmen wäre. Diesbezüglich wurde von der KW erläutert, dass der Veranstalter dieses Turniers in den Sponsorenverträgen mit seinen Hauptsponsoren eine Geheimhaltungsverpflichtung über die von den Sponsoren geleisteten Beträge gegenüber Dritten abgeschlossen habe, weshalb nur ein Überblicksbudget vorgelegt wird. In der Vergangenheit wurde ebenso wenig von den in den Kooperationsverträgen grundsätzlich vorgesehenen Berechtigungen der KW, ein Marktforschungsinstitut mit der Evaluierung der gesponserten Veranstaltung zu beauftragen und im Falle einer groben Abweichung des Evaluierungsergebnisses zwischen den bekanntgegebenen Vorstellungen und den tatsächlichen Ergebnissen entsprechende Abzüge bei der Endabrechnungen aliquot zu berücksichtigen, Gebrauch gemacht.

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Der USA stellt hiezu fest: Auch wenn entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen in Sponsorenvereinbarungen berücksichtigt und akzeptiert werden müssen, müsste es dennoch möglich sein, der vertraglichen und im Regierungsbeschluss aus dem Jahre 2004 vorgesehenen Verpflichtung, nämlich eine genaue Aufstellung der Ein- und Ausgaben zu übermitteln, nachzukommen. Die Sponsoreneinnahmen hinsichtlich derer es eine Geheimhaltungspflicht gibt, könnte ohne weiteres, was die Namen der Sponsoren betrifft, in anonymisierter Form erfolgen. Es würde ja auch reichen, die Gesamtsumme der Sponsoreneinnahmen darzustellen. Sinn der Verpflichtung der Einnahmen- und Ausgabenübermittlung ist ja wohl der, dass einerseits geprüft werden kann, in welcher Höhe tatsächlich Ausgaben anfallen und andererseits, in welcher Höhe eine Unterstützung notwendig erscheint. Die von der KW ins Treffen geführten hohen Kosten von Evaluierungen gesponserter Veranstaltungen sollten jedenfalls nicht zum Anlass genommen werden, auf derartige Evaluierungen überhaupt zu verzichten. Ohne einer entsprechenden Vermittlung dieser Budgets wäre auch die im Eventkonzept der KW verankerte Limitierung von max. 10 % Unterstützung der Gesamtkosten nicht umsetzbar. Weiters empfahl der RH im Hinblick auf die zahlreichen Einzelveranstaltungen, wie jene des Kärntner Abends im Etablissement Ronnacher in Wien, welcher mit einem Betrag von rund 83.000 € unterstützt wurde, welche mit den im Weißbuch Tourismus Kärnten verankerten Zielsetzungen der Nachhaltigkeit nicht in Einklang zu bringen sind, die Sponsorenpolitik konsequent nach den Zielen des Weißbuches auszurichten. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass auch im, von der KW erstellten, Event-Marketing-Konzept als Zielsetzung und Evaluierungskriterium die Nachhaltigkeit verankert ist. Konkret wurde festgehalten, dass für Veranstaltungen, die nur einmalig in Kärnten stattfinden, keine Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollten. Der Untersuchungsausschuss schließt sich dieser Zielsetzungen an und empfiehlt, dass sich die Kärnten Werbung, aber auch die zuständigen Stellen in der Landesregierung an dieses Konzept halten sollen. Hinsichtlich der im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit“ dargestellten Sponsorleistungen von Patrick Friesacher in Höhe von 100.000 € im Jahre 2004 wird noch ergänzend Folgendes festgehalten: Es ist mehr als kritikwürdig, dass über einen Betrag von 100.000 €, welcher im Jahr 2004 zur Auszahlung gelangte, erst nach der erfolgten Kritik des Rechnungshofes in einem Aktenvermerk vom Geschäftsführer der Kärnten Werbung, den er sich dann vom Manager von Patrick

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Friesacher bestätigen ließ, erst nachträglich im Jahre 2007 festgehalten wurde, was drei Jahre zuvor mündlich vereinbart wurde. Hinzu kommt noch, dass es für diese Auszahlung keinen Aufsichtsratsbeschluss gegeben hat (siehe Kapitel 7). Der Zeuge Bilgram sagte bei seiner Einvernahme am 08. Mai 2008 aus, dass es für die Zahlung der 100.000 € an Patrick Friesacher keinen Aufsichtsratsbeschluss gegeben hat (lfd. Nr. 43, Seite 46). Der Zeuge Obernosterer sagte zudem aus, dass ihm auf eine diesbezügliche dezidierte Anfrage in einer Generalversammlung seitens des Geschäftsführers der Kärnten Werbung mitgeteilt wurde, dass kein einziger Cent über die KW fürs Sponsoring für Friesacher fließt. Dies wurde auch vom Eigentümervertreter bestätigt. Dabei ist es nicht darum gegangen, ob das Sponsoring für die Formel I oder die Formel 3000 oder sonst eine Formel oder für was auch immer gezahlt wird (so die Aussage des Zeugen Obernosterer (Protokoll vom 15. Mai 2008, lfd. Nr. 52, Aktenseite 109 und 110). Auch der Zeuge Komm.Rat Wrann sagte am 25. Juni 2008, in der 5. öffentlichen Sitzung aus, dass das Sponsoring von Patrick Friesacher anscheinend nicht über die KW finanziert worden ist, zumindest nicht, als er in der Formel I tätig war, das war jedenfalls im Aufsichtsrat kein Thema. Vom Sponsoring zuvor habe der Aufsichtsrat seines Glaubens erst nachträglich erfahren (Protokoll lfd. Nr. 65, Aktenseite 32). 6.2.9 Großveranstaltungen, Rock- und Popfestivals (Subvention -Werkvertrag Bgm. Pichler) Vorangestellt werden die entsprechenden Ausführungen des RH auf Seite 126 bis 127 und insbesondere die vom RH in seinem Bericht ausgesprochene Empfehlung, eine Gesamtprüfung dieses Förderfalles unter Einbeziehung der sowohl von der KW als auch vom Land gewährten Förderungen nachzuholen, nachdem dem LRH eine Dokumentation über Widmung und Prüfung der Mittelverwendung nicht vorgelegt werden konnte. Weiters wird noch vorangestellt, dass die KW in ihrer Stellungnahme mitgeteilt hat, dass mit Schreiben vom 18. März 2008 der Förderungsempfänger von der KW aufgefordert wurde, eine entsprechende Dokumentation über die von der KW gewährten Subvention in Höhe von 75.000 € nachzureichen. Die Landesregierung hielt in ihrer Gegenäußerung fest, dass vom Förderungswerber die entsprechenden Nachweise eingefordert und am 22. März 2007 im Original wieder retourniert wurden. Der LRH kritisierte die Dokumentation der von der Landesregierung vorgenommenen Überprüfung, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Schriftverkehr zwischen der LADion. und den Fördernehmern nicht über das Kanzleiprotokoll abgewickelt wurde.

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Seitens des Untersuchungsausschusses werden zu diesem Förderfall nachstehende Feststellungen getroffen: Mit Schreiben vom 07. Feber 2005 forderte der damalige LHStv. Ing. Pfeifenberger, der bereits Tage zuvor - am 28. Jänner 2005 – seinen Rückzug aus der Politik bekannt gegeben hatte und tatsächlich am 21. Feber 2005 aus der Politik ausschied, den Gf. der KW auf, für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Bgm. Pichler für die Durchführung von Großveranstaltungen (Rock- und Popfestivals) in den Jahren 2005, 2006 und 2007 in Höhe von 15.000 € zu unterstützen. Lediglich 45 Minuten später antwortete Gf. Bilgram, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Bereits am 04.02.2005 hatte Ing. Karl Pfeifenberger bezugnehmend auf ein Schreiben von Herrn Pichler diesem mitgeteilt, dass er gerne bereit ist, für die Durchführung von Großkonzerten in Kärnten eine Subvention in Höhe von jeweils 60.000 € in den Jahren 2005, 2006 und 2007 zur Verfügung zu stellen. Diesem Schreiben ist eine mündliche Vereinbarung zwischen Ing. Pfeifenberger und Bgm. Pichler vorangegangen. Am 11. Feber 2005 bestätigte Ing. Pfeifenberger in einem Schreiben an Gf. Bilgram, dass entsprechend der beiliegenden Zusicherung an Herrn Pichler für die Durchführung von Großkonzerten in den Jahren 2005, 2006 und 2007 ein Betrag von jeweils 60.000 € an die KW überwiesen wird. Die näheren Details bzw. die Abwicklung seien mit Herrn Bgm. Pichler abzuklären. In der Folge kam es zu einer intensiven Korrespondenz zwischen Landesamtsdirektion und Büro Ing. Pfeifenberger im Feber 2005. Es ging darum, dass lt. Auftrag des damaligen 1. LHStv. Ing. Pfeifenberger die Anweisung der jeweils für die Jahre 2005, 2006 und 2007 zugesicherten 60.000 € an die KW erfolgen sollte. Es gab dann auch Probleme hinsichtlich der Abwicklung, insbesondere für die Jahre 2006 und 2007. Letztendlich erfolgte vom Büro 1.LHStv. Ing. Peifenberger am 15. Feber 2005 ein Auftrag an die Landesamtsdirektion, einen Anweisungsakt für die Anweisung der 1. Tranche in Höhe von 60.000 € an die KW zu erstellen. Dies ist in weiterer Folge erfolgt. Es kam dann auch zur Überweisung von 60.000 € an die KW. Diese wurden jedoch seitens der KW im April 2005 wieder rücküberwiesen. Im April erfolgte dann auch der weitere Auftrag des Herrn Landeshauptmannes, die rücküberwiesenen 60.000 € der KW wieder anzuweisen. Am 08. April 2005 ist es zu einer Vereinbarung zwischen Bgm. Pichler, Gf. Bilgram, Mag. Zankl und Herrn Reiner Frank – beide Land Kärnten – gekommen, wonach am 08. April 2005 oder am 11. April 2005 die Fördermittel für das Jahr 2005 in Höhe von 60.000 € auf das Konto von Herrn Bgm. Wilfried Pichler überwiesen werden sollten. Des weiteren wurde vereinbart, dass die Fest-Abrechnung unaufgefordert und

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unverzüglich nach Beendigung vorzulegen ist. Weiters wurde festgehalten, dass über die Förderung für die Jahre 2006 und 2007 es mit dem zuständigen neuen Finanz- und Tourismusreferenten, Herrn Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, Gespräche geben wird. Im Jahr 2005, das genaue Datum konnte nicht festgestellt werden, ist es dann zu einer Auszahlung von insgesamt 75.000 € an Bgm. Pichler gekommen, wobei diese Überweisung von der KW erfolgt, wovon 60.000 € seitens der Landesregierung an die KW in Form einer überplanmäßigen Zuführung überwiesen wurden. Im Jahr 2006 wurden dann noch einmal insgesamt 80.000 € an Bgm. Pichler quasi als Abschlagszahlung für die Nichtdurchführung der Veranstaltung im Jahre 2006 und 2007 ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte im April 2006 direkt aus dem Landeshaushalt. Vor der Überweisung der 80.000 € ist es wiederum zu einem hektischen Korrespondenzwechsel zwischen der Abt. 4, der Landestourismusdirektion, der Landesamtsdirektion, der Buchhaltung und dem Büro des Landeshauptmannes gekommen. Ursprünglich hätten 40.000 € der 80.000 € über die KW ausbezahlt werden sollen. Ein entsprechend vorbereiteter Akt, der der Buchhaltung bereits zur Vollziehung übermittelt wurde, musste vier Tage nach der entsprechenden Übermittlung wieder zurückgezogen werden. Letztendlich erfolgte die Überweisung der 80.000 direkt aus dem Landeshaushalt. Vorangegangen ist der Überweisung ein entsprechendes Schreiben von Bgm. Pichler vom 20. Feber 2006 an Landeshauptmann Haider, in welchem dieser auf ein Schreiben von ihm vom 23. Jänner 2006 Bezug nimmt, sich weiters dafür bedankt, dass der Teilbetrag von 80.000 € bis Mitte März 2006 zur Auszahlung gelangen sollte. Weiters erklärte Bgm. Pichler in diesem Schreiben, dass er den Betrag von 80.000 € zur Abdeckung des Abganges der von ihm durchgeführten Veranstaltungen verwenden werde und auch die entsprechenden Bankbelege zur Verfügung stellen werde. Er erklärte weiters, dass mit Überweisung des Betrages sämtliche Ansprüche aus der seinerzeitigen Subventionszusage ein für alle Mal abgegolten sind und erklärte, keinerlei weitere Ansprüche gegenüber dem Land zu stellen. Aufgrund dieses Schreibens wurde dann ein Regierungssitzungsakt mit entsprechendem Inhalt für den 07. April 2006 vorbereitet. Die diesbezüglichen Feststellungen können aufgrund der Aussagen vom Zeugen Bilgram, (Protokoll vom 08. Mai 2008, lfd. Nr. 43, AS 45 und indirekt auch auf Seite 67 des Protokolls vom 18. November 2008, lfd. Nr. 102, weiters des Zeugen Gruber bei seiner Aussage am 17. Juni 2008, lfd. Nr. 62, Seite 93) und insbesondere der umfangreichen diesbezüglich dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Aktenunterlagen getroffen werden. Im Wesentlichen stimmen diese Aussagen diesbezüglich auch mit den Aussagen von Bgm. Pichler (Protokoll 01. Oktober 2008, lfd. Nr. 93, S 12

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und 13) überein. Bgm. Pichler sagte dabei auch aus, dass die 60.000 € im Jahre 2005 verspätet ausbezahlt wurden, was dann zu dem Brief geführt hat, den er damals Gf. Bilgram und dem Herrn Landeshauptmann geschrieben hat, weil Bilgram die Auszahlung vorerst verweigert und dann nachträglich viel zu spät ausgezahlt hat, was auch dazu geführt hat, dass Konzerte abgesagt werden mussten, wo Pönale gezahlt werden musste, denn die Werbung hat nicht anfangen können. Der Brief an Herrn Landeshauptmann war vom 07. März 2005 (lfd.Nr. 93, AS 12 und 94). Pichler wendete sich mit einem Fax vom 7. März 2005 in einem Schreiben an den verstorbenen Landeshauptmann Dr. Haider und forderte die Subventionszusage nochmals ein, nachdem sich die Kärnten Werbung zunächst weigerte, die Zahlungen zu überweisen: „Diese schriftliche Subventionszusagen waren die Bedingung für die vorzeitige Auflösung eines Werkvertrages mit der Cine Culture Carinthia mit Stichtag 31.3.2005. PS: Für mich gilt bei diversen Vereinbarungen noch immer ‚Handschlagqualität’!“

Bgm. Pichler führte aus, dass die Vereinbarung hinsichtlich der Abschlagszahlung mit dem damaligen Finanzreferenten des Landes Kärnten, dem mittlerweile verstorbenen Landeshauptmann Dr. Haider, im Jahre 2006 geschlossen wurde, weil er dem Land Kärnten Kosten ersparen wollte. Er hätte normalerweise auf das Risiko, noch eine Veranstaltung durchzuführen, noch zwei Mal 75.000 € erhalten, wobei beide Seiten gesagt haben, dass das Risiko zu groß sei und sie sich dann auf diese Abschlagszahlung einigten. (Seite 24 des zitierten Protokolls). Lt. seinen eigenen Angaben hat Bgm. Pichler durch drei Veranstaltungen im Jahre 2005, trotz der Überweisung des Betrages von 75.000 € und der Überweisung des Betrages von 80.000 € im Jahr 2006 einen restlichen Verlust von rund 30.000 € gehabt, für die er selbst aufzukommen hat (zitiertes Protokoll Seite 32, 41 und 42). Bgm. Pichler verwies diesbezüglich auch auf eine Aufstellung von ihm, die sich in den Akten befinden müssten. Aus dieser ergebe sich sein Verlust von 30.000 €. Tatsächlich ist in dem dann nachträglich eingelangten Akt, in einer handschriftlichen Aufstellung, datiert mit Stand 28.02.2006, ein Abgang von 107.772,86 aufgelistet. Zieht man von diesem Betrag die nachträglich dann an Bgm. Pichler ausbezahlten 80.000 € ab, ergibt sich ein weiterhin offener Restbetrag von 27.772,86 €, was den von Bgm. Pichler angegebenen 30.000 € weitestgehend entspricht. Bereits im Jahre 2004 hat Bgm. Pichler Veranstaltungen durchgeführt und es entstand dabei ein Verlust von 58.000 €. Diese Veranstaltung hat Bgm. Pichler aber nach seinen eigenen Angaben nicht als selbständiger Unternehmer, sondern – so seine Aussage – in Tätigkeit für das Land Kärnten durchgeführt

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(zitiertes Protokoll, Seite 15). In diesem Zusammenhang wird auch auf die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht und dem Untersuchungsausschuss zur „Seebühne - Wörthersee“ verwiesen. Der Rechnungshof hatte im Zusammenhang mit dem Werkvertrag von Bgm. Pichler bei der Wörthersee-FestspieleGmbH einige Ungereimtheiten aufgedeckt (Zl.LRH 125/B/2005. S. 95ff.): Der ehemalige Finanzreferent des Landes, Ing. Karl Pfeifenberger, hatte in Form einer Weisung an den Geschäftsführer der Wörtherseebühnengesellschaft, Dr. Sapetschnig, einen Vertrag mit Bgm. Pichler ausverhandeln lassen und ihn dann unter bestimmten vertraglich festgelegten Bedingungen wieder auflösen lassen. Ziel des Werkvertrags Pichlers bei der Wörtherseebühne solle es sein, Kärnten als „Veranstaltungsort über die bestehende Schiene der Kärnten Werbung hinaus fremdenverkehrswirksam zu positionieren.“ Die Vertragsdauer wurde von 1. April 2004 bis 31. März 2006 festgesetzt. Pichler sollte offiziell „Feste“, organisierte, darunter das „Open Air Konzert“ vom 21. August in Sachsenburg 2004, das einen Abgang von netto 58.593,-- Euro verzeichnete. Obwohl von der GV der Wörthersee-FestspieleGmbH am 30.09.2004 beschlossen wurde, dass die Hälfte des Abganges durch die Einbehaltung von 6 Monatshonoraren des Werknehmers abgedeckt werden sollte, wurde die Hälfte des Abgangs nicht durch die Einbehaltung von Monatshonoraren des Werknehmers Pichler abgedeckt, sondern von der Gesellschaft gezahlt. Der Rechnungshof stellte dazu fest, dass der Abgang des Festivals nicht nachvollzogen werden konnte, denn die vorgelegten Einnahmen-/Ausgabenrechnungen deckten sich nur „teilweise mit dem vom LRH in der Buchhaltung vorgefundenen Beträgen. Die Differenzen konnten nicht aufgeklärt werden, wodurch der von der Gesellschaft zu tragende Abgang nur eingeschränkt nachvollziehbar war.“ Der Rechnungshof merkte weiters kritisch an, dass die vom Werknehmer Bgm. Pichler tatsächlich erbrachten Leistungen nur schwer nachvollziehbar waren. In diesem Zusammenhang fällt die zeitliche Nähe zwischen Auflösung des Werkvertrages mit der Fa. Cine-Culture-Carinthia und der Zusage der Unterstützung für die Veranstaltung von Rock- und Popkonzerten auf. Die Zusagen hinsichtlich der Unterstützung durch das Land Kärnten ist lt. Zeugen Pichler mit LHStv. Ing. Pfeifenberger am 04. Feber 2005 ausgemacht worden (Aktenseite 32 und 33 des zitierten Protokolls). Zuvor ist ein von ihm mit der Firma CineCultureCarinthia am 01. April 2004 abgeschlossenen Werkvertrag am 03. Feber 2005 mit Wirksamkeit 31. März 2005 aufgelöst worden. Für diesen Werkvertrag hat Bgm. Pichler noch in den Monaten Jänner, Feber und März 2005 die zugesicherten 4000 € pro Monat von der Wörthersee-Festspiele-GmbH erhalten. (Aktenseite 35 und 36 des zitierten Protokolls sowie gegenständlicher RH-Bericht Seite 126 und RH-Bericht vom 14. Oktober 2005, LRH 125/B/2005). An anderer Stelle sagte er aus, dass er seit 15 oder 20 Jahren im Oberkärntner Raum „Beachmania“ und so mit 5000 bis 6000 Leute durchgeführt hat. Dabei sei der Witterungsfaktor ganz entscheidend, der da nicht mitgespielt hat, was zu Verlusten geführt hat, die auch durch die Subventionen nicht abgedeckt werden konnten. Im Jahr 2004 hat er Boney M. und Spider Murphy gehabt. Es hätte 36 Stunden geregnet bei 8 Grad plus, was zu den Verlusten von 58.000 € führte. Bgm. Pichler schloss aus, dass die an ihn ausbezahlten Subventionen im Jahre 2005 und 2006 zur Abdeckung

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der Verlust im Jahr 2004 dienten (Aktenseite 9 des zitierten Protokolls, sowie S 14 ,15 und 16). Das Risiko für die Durchführung der im Jahr 2006 geplanten Veranstaltung war ihm zu groß, da das Land Kärnten nicht bereit war, für ein von ihm ausgearbeitetes Konzept von einem Konzertmanager mit Gruppen und Veranstaltern die Ausfallshaftung zu übernehmen (S 41 des zitierten Protokolls).

Wesentliche Widersprüche zwischen den Aussagen des Zeugen Pichler und des Zeugen Bilgram gab es hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der Zahlung der 15.000 € durch die Kärnten Werbung um eine Subvention, oder um einen Werkvertrag gehandelt hat. Der Zeuge Bilgram sagte diesbezüglich am 8. Mai 2008, Protokoll lfd. Nr. 43, Aktenseite 45 und 68, aus, dass Bgm. Pichlers von der KW einen Werkvertrag über 15.000 € hatte. Mit der Abschlagszahlung von 80.000 € sei gleichzeitig auch der Werkvertrag, der auf drei Jahre ausgestellt war, im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst worden. Er gab weiters an: „Es hat zwischen der KW und Bgm. Pichler einen Werkvertrag gegeben und eben auch die Abwicklung von der Subvention vom Land Kärnten über die KW. Es gibt, glaube ich, einen Aktenordner, wo drinnen steht, dass der Karl Pfeifenberger bittet, dass die KW einen Werkvertrag abschließt, falls Sie das meinen.“ (Wörtliche Aussage Zeuge Bilgram, 08. Mai 2008, Seite 68, lfd. Nr. 43.) Bgm. Pichler bestritt vehement, dass es zwischen ihm und der KW einen Werkvertrag gegeben hätte. Auch nach entsprechendem Vorhalt der Aussagen von Gf. Bilgram. Er schloss aus, dass es zu iregendwelchem Zeitpunkt einen Werkvertrag mit der KW gegeben hätte. Es seien reine Subventionen gewesen (Protokoll vom 01. Oktober 2008, lfd. Nr. 93, AS 16, 18, 19, 21,22 und 30). Der Zeuge Bilgram blieb nach Vorhalt der gegensätzlichen Aussagen des Zeugen Pichler bei seiner zweiten Einvernahme am 18. November 2008 dabei, dass es sich um einen Werkvertrag gehandelt hat. Die Kärnten Werbung dürfe überhaupt keine Subvention weiterreichen. Das ist verboten. Die KW dürfe nur Vereinbarungen machen im Leistungsaustausch. Wenn in den schriftlichen wordings das Wort „Subventionszusage“ verwendet wurde, wurde dies vom Land übernommen. Konkret war mit Bgm. Pichler ausgemacht: „Du veranstaltest Rock- und Popkonzerte, machst Werbung für Kärnten mit diesen Konzepten und sorgst dafür, dass nach Sachsenburg außerhalb von Kärnten junge Leute kommen…..“ . Er hat aufgrund der Diskussion mit dem Arbeitsrechtler Dr. Norbert Moser gesprochen und der hat gemeint, dass es sich bei der Vereinbarung mit Bgm. Pichler um einen Vertrag sui generis handeln würden, wo durchaus werksvertragliche Bestandteile drinnen sind (Aktenseite 67 und 68, Protokoll, lfd.Nr. 102). Die Prüfung des Förderfalles ist nach Angaben des Zeugen Grubers seitens der Landesregierung erfolgt und zwar nach schriftlicher Aufforderung durch die Landesregierung. Es wurde alles geprüft, abgestempelt, so wie das in den Richtlinien vorgesehen ist. Die Rechnungen sind in ausreichender Höhe

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vorgelegt worden und es hat keinerlei Zweifel an der widmungsgemäßen Verwendung gegeben. Die Mittelverwendung sei korrekt abgelaufen, ist zu 100% korrekt mit Rechungsbelegen, mit Originalrechnungsbelegen und Zahlungsbelegen in voller Höhe belegbar (so der Zeuge Gruber am 17. Juni 2008, lfd. Nr. 62, Seite 94). Aus den zu ON 89 auf Aufforderung des Ausschusses über den Präsidenten an den Geschäftsführer der KW zur Verfügung gestellten Unterlagen des Originalaktes ist zu entnehmen, dass einzelne dieser Rechnungen, die sich in diesem Akt befinden (Zahlscheine u.dgl.), den Stempel des Amtes der Kärntner Landesregierung mit dem Vermerk „Die Rechnung wurde mit einem Betrag von ……….. aus Mitteln der Landesamtsdirektion – Tourismusservice subventioniert“, jeweils mit Datum 20. März 2007 und nicht zuordenbarer Unterschrift. Daraus ergibt sich, dass die Prüfung offenbar erst im März 2007 seitens der Landesregierung durchgeführt wurde. Dies also zu einem Zeitpunkt, als der Rechnungshof bereits die KW prüfte. Diese Unterlagen sind dem Landtagsamt am 14. Oktober 2008 mit einem Begleitschreiben des Gf. der KW, datiert mit 28. August 2008, wobei es sich hier nur um einen Irrtum handeln konnte, weil der Gf. Bilgram auf ein Schreiben des Landtagspräsidenten vom 02. Oktober 2008 antwortete, übermittelt worden. In diesem Schreiben wurde vom Geschäftsführer mitgeteilt, dass im Hinblick darauf, dass die Überprüfung der Verwendungsnachweise für die Summe von 75.000 € zur Verfügung gestellten Mittel durch unseren Wirtschaftsprüfer noch nicht abgeschlossen ist, höflichst gebeten wird, nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen ihrerseits diese an die KW wieder zu retournieren. (Beilage zu 89). Offenbar aufgrund der Kritik des RH forderte die KW Bgm. Pichler erstmalig am 20. Feber 2008 auf, die widmungsgemäßen Verwendungsnachweise, Rechnungsbelege für die gewährte Subvention in Höhe von 75.000 € bis spätestens 20. März 2008 zu erbringen. Ein nochmaliges Ersuchen erging mit Schreiben vom 22. April 2008, wobei in diesem Schreiben eine Frist bis 22. Mai 2008 gesetzt wurde. Aus einem Schreiben von Bgm. Pichler an Herrn Gruber von der Abt. 1 beim Amt der Kärntner Landesregierung ist zu entnehmen, dass Bgm. Pichler die Unterlagen am 21. Mai 2008 persönlich der KW zur Überprüfung übergeben hatte. Der Zeuge Bilgram konnte nicht bestätigen, dass die Unterlagen tatsächlich am 21. Mai 2008 der KW übermittelt wurden. Auf Vorhalt, warum in der Zeit vom 21. Mai 2008 bis zur Übermittlung der Unterlagen an den Landtag am 28. Oktober 2008 die Überprüfung der KW nicht durchgeführt wurde, sagte der Zeuge Bilgram aus, dass es damals die Diskussion gegeben hätte, ob man die ganzen 75.000 € noch einmal von den Wirtschaftsprüfern überprüfen lassen sollte. Die Wirtschaftsprüfer waren damals extrem mit der Prüfung der KW mit dem Kernbereich, aber auch mit der Prüfung des Rechnungskreises „Euro/Fußball“ beschäftigt, welche zum damaligen Zeitpunkt noch immer nicht abgeschlossen war.

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Aus diesem Grunde ist es noch zu keiner Prüfung gekommen (so der Zeuge Bilgram am 18.11.2008, Seite 64). Festzuhalten ist jedenfalls, dass seitens der KW eine Prüfung der Zahlungen an Bgm. Pichler bis dato nicht erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Aussage des Zeugen Mayr am 27. Mai 2008 verwiesen, der von Ende 2004 bis im Jahre 2006 bei der KW für das Managementinformationssystem zuständig war, der aussagte, dass er für die Rechnung von Bgm. Pichler keine Belege bekommen hatte, sondern nur die Rechnung, aber keine Zubelege. Normalerweise werden beim Eventmarketing Verträge gemacht, da müssen Belege auch nachgewiesen werden. Ob dies im Fall Pichler stattgefunden hat, wagte der Zeuge Mayr bei seiner Aussage zu bezweifeln (Protokoll lfd. Nr. 55, Seite 79, 87). Bgm. Pichler glaubte zu Beginn seiner Befragung durch den USA offenbar, dass der Akt mit den Unterlagen, seinen Förderungsfall betreffend, dem Untersuchungsausschuss zum Zeitpunkt seiner Einvernahme bereits zur Verfügung gestanden ist. Er wollte ursprünglich die an ihn gestellten Fragen nicht beantworten, sondern ersuchte die Abgeordneten, zu erst einmal die Unterlagen anzuschauen (Seite 7 und 10 des Protokolls, lfd. Nr. 93). „Genau diese Unterlagen liegen seit einem Jahr mit genauesten Abrechnungen bei Euch“ (Protokoll, lfd. Nr. 93, Seite 6). Er ging deshalb davon aus, weil er die Unterlagen bereits am 21. Mai 2008 persönlich der KW zur Überprüfung gegeben hatte. An die Kärntner Landesregierung hatte er sie, nach entsprechender Aufforderung, am 15. Jänner 2007 übermittelt. Am 20 März 2007, sind ihm die Unterlagen mit dem Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung rückübermittelt worden (Protokoll S 27, ld. Nr. 93). Sowohl der Zeuge Pichler, als auch der Zeuge Pfeifenberger bezeichneten ihr Verhältnis zueinander als gut. Der Förderfall Pichler wird deshalb in dieser Ausführlichkeit dargestellt, weil er ein Paradebeispiel in negativer Hinsicht darstellt: Zum Einen wurde wenige Tage, nachdem er offiziell sein Ausscheiden aus der Landesregierung bekannt gemacht hatte und kurz vor seinem tatsächlichen Ausscheiden vom damaligen LHStv. und Finanzreferenten Pfeifenberger Bgm. Pichler eine Zusage für die Gewährung von insgesamt 225.000 € gemacht hat, mit welcher auch die KW mit einem Betrag von insgesamt 45.000 € belastet werden sollte. Dies, obwohl der Zeuge Pfeifenberger bei seiner Vernehmung am 18. November 2008 mehrfach aussagte, dass er sich um operative Dinge wirklich nicht gekümmert hat, weil es nicht seine Kompetenz ist (Protokoll lfd. Nr. 102, Seite 17, 19 und 20).

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Zum Anderen reagierte der Gf. der KW, Werner Bilgram, auf entsprechendes Ersuchen/Auftrag des seinerzeitigen Referenten innerhalb von 45 Minuten und bestätigte wunschgemäß, dass die KW für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils 15.000 € für die Durchführung der Großveranstaltungen aufbringen wird. Dies, obwohl diese 45.000 € aus dem Kernbudget der KW aufzubringen gewesen wären. Dieser Fall zeigt exemplarisch, auch wenn dies sowohl vom damaligen LHStv. Pfeifenberger, als auch vom Gf. Bilgram bestritten wurde, wie die Einflussnahme des damaligen Tourismusreferenten auf die KW tatsächlich gewesen ist. Auf diese Thematik wird noch näher im Kapitel 8 eingegangen werden. Es zeigt aber auch weiters in negativer Hinsicht, mit welchen Aufgaben die KW, aber auch die mit diesem Förderungsfall befassten Abteilungen im Amt der Kärntner Landesregierung belastet wurden. Auf die Ausführungen des RH (Seite 36 – 42) und des gegenständlichen Berichtes im Kapitel 6.2.5 „Geschäftsbereiche“ wird verwiesen. Der übermittelte Akt seitens der Landesregierung spricht wirklich Bände. Es zeigt sich aber aus diesem Akt auch, was positiv hervorzuheben ist, dass von Seiten der befassten Beamtenschaft durchaus das Bemühen da war, für eine ordnungsgemäße Abwicklung zu sorgen und deshalb auf die Einhaltung der Bezug habenden Vorschriften hingewiesen wurde. Letztendlich ergingen dennoch jeweils entsprechende Aufträge, die Akten so vorzubereiten, wie dies damals von LHStv. Pfeifenberger und im Jahre 2006 vom verstorbenen Landeshauptmann Dr. Haider gewünscht war. Auch die mangelhafte Kontrolle tritt bei diesem Beispiel ganz klar zutage. Sowohl bei der Kärntner Landesregierung selbst, aber vor allem bei der KW. Von Seiten der Kärntner Landesregierung wurde lt. Aussage Pichler, welche im Einklang mit der durchgeführten Überprüfung im März 2007 steht, ausgesagt, dass er erst Mitte Jänner 2007 von der Landesregierung aufgefordert wurde, die Bezug habenden Rechnungen zu übermitteln, somit, fast 1,5 Jahre nachdem die Veranstaltungen im Jahre 2005 stattgefunden hatten. Von der KW erfolgte die Anforderung von Rechnungen und Belegen erst nach entsprechender Kritik durch den RH. Nach Einlagen der Unterlagen, am 21. Mai, kam es jedoch weiterhin zu keiner Überprüfung, weil lt. Aussage von Gf. Bilgram die Wirtschaftsprüfer überlastet waren und erst überhaupt geklärt wurde, ob es zu einer Überprüfung der Belege kommen sollte, nachdem 60.000 € von den 75.000 € ohnedies bereits vom Land geprüft wurden. Weiters ist auch die Aussage vom Zeugen Bilgram hinsichtlich dessen, was mit Bgm. Pichler ausgemacht wurde, welche Leistungen von diesem zu erbringen sind (Protokoll lfd. Nr. 102, Seite 68), insbesondere was die Gegenleistung seitens des Zeugen Pichler betrifft, im Widerspruch stehend zur Vereinbarung, die er mit Bgm. Pichler, Mag. Herbert Zankl

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und Frank Rainer, beide vom Land Kärnten, am 08. April 2005 tatsächlich abgeschlossen hat. In dieser Vereinbarung ist nur von einer Subvention in Höhe von 60.000 € für das Jahr 2005 die Rede und dass es hinsichtlich des Jahres 2006 und 2007 noch gesondert Gespräche geben wird. Wenn der Gf. Bilgram mit Bgm. Pichler eine Vereinbarung über dessen Gegenleistungen für die von Seiten der KW aus dem Kernbudget zu zahlenden 15.000 € abgeschlossen hat, ist es nicht verständlich, wieso diese nicht in dieser zuvor zitierten schriftlichen Vereinbarung auch festgehalten wurden. Eine andere Vereinbarung wurde dem Untersuchungsausschuss jedenfalls nicht vorgelegt. Bezeichnend ist aber auch, dass in dieser zuvor zitierten Vereinbarung auch seitens der Kärntner Landesregierung an die für das Jahr 2005 schriftlich vereinbarte Gewährung einer Subvention von 60.000 € keinerlei Bedingungen geknüpft wurden. Diese Tatsache zeigt, dass die Vergabe von Förderungen gemäß den allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes – wie diese ursprünglich mündlich durch den ehemaligen Referenten Pfeifenberger erfolgt ist – keine sparsame, wirtschaftliche, zweckmäßige und rechtmäßige Mittelverwendung als verpflichtende Voraussetzung der Förderungsauszahlung, geschweige denn eine verpflichtende Nachweisführung vorsieht. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen im Kapitel 6.2.3 verwiesen. Letztendlich muss festgehalten werden, dass die Überweisung von 80.000 €, welche einmal als Abschlagszahlung für die Nichtdurchführung der Veranstaltungen im Jahre 2006 und 2007 tituliert wurde, das andere Mal wiederum zur Abdeckung der Verluste aus dem Jahre 2005 und somit die Gewährung und Unterstützung von vier Veranstaltungen, in einer Gesamthöhe von 155.000 €, noch dazu ohne nachhaltigen Werbewert, weder mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit in Einklang zu bringen ist. 6.2.10 Gebarung Diesbezüglich wird auf die umfangreichen Darstellungen des LRH auf Seite 59 bis 64 vorweg verwiesen. In diesem Zusammenhang werden die vom RH erfolgten Kritikpunkte schwerpunktmäßig wie folgt angeführt: Im Jahre 2003 wurden an insgesamt 7 Mitarbeitern dienstliche Kreditkarten zur bargeldlosen Abwicklung von Geschäften und Dienstreisen ausgegeben. Im Jahre 2006 hatten bereits 13 Mitarbeiter eine dienstliche Kreditkarte

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zugewiesen bekommen. Der LRH empfahl, die Ausgabe von Kreditkarten restriktiv zu handhaben und auf das notwendige Ausmaß zu beschränken. Schon während der Prüfung wurden von der Geschäftsführung zwei Kreditkarten eingezogen und eine restriktive Handhabung der Kreditkartenausgabe in Aussicht gestellt. Die Praxis, dass private Aufwendungen mit der dienstlich zugewiesenen Kreditkarte, gegen nachträglicher von der Buchhaltung durchzuführender Rückverrechnung beglichen werden (die vorwiegend im Geschäftsbereich der Euro 2008, aber auch in anderen Bereichen geschehen), ist durch klare Vorgaben abzustellen. Die KW hat aufgrund der Feststellungen des LRH per schriftlichen Erlass den Mitarbeitern der KW ausnahmslos verboten, Privatkonsumationen mit der Firmenkreditkarte zu tätigen. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Firmenkreditkarten mit 30. Jänner 2008 auf vier reduziert. An dieser Stelle wird – abweichend von der sonstigen grundsätzlichen Trennung zwischen „Kärnten Werbung allgemein“ und „Euro 2008“ zur besseren Übersichtlichkeit und um Wiederholungen zu vermeiden, bereits auf den Sonderfall des ehemaligen Bereichsleiters für das Geschätsfeld „Fußballaquisition“, Franz Koloini, eingegangen. Die diesbezüglichen Feststellungen im LRH-Bericht, Zl. 34/B/2008 werden, was die Kreditkarte, Reiserechnungen und Fahrtenbuch betrifft, wie folgt kurz dargestellt: In der Praxis hat der Bereichsleiter Konsumationen bzw. Fahrtkosten teils unmittelbar zu Lasten der KW mittels firmeneigener Kreditkarte, teils aus eigener Tasche bezahlt. Im letztgenannten Fall wurden die Ausgaben über eine Reisekostenrechnung abgegolten. Der Bereichsleiter tätigte im Jahre 2006 mit der Firmenkreditkarte über das Firmenkonto auch private Aufwendungen in einer Gesamthöhe von rund 7.500 €. Diese Beträge wurden zum Großteil bei der Lohnverrechnung für November und Dezember 2006 einbehalten. Anfang 2007 haftete noch ein offener Rückforderungsanspruch in Höhe von 1.487,27 € aus. Der Bereichsleiter wurde am 21. März 2007 von der KW schriftlich aufgefordert, den offenen Betrag rückzuerstatten. Erst Anfang November 2007 suchte er um eine Ratenzahlung dieses Betrages an. Im Oktober 2006 wurde dem Bereichsleiter die Firmenkreditkarte in Kroatien gestohlen. Aus einem Schreiben des Kreditkartenunternehmens geht hervor, dass die Diebstahlsmeldung erst zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem bereits missbräuchliche Transaktionen in Höhe von 7.146,04 € entstanden waren. Diese Umsätze wurden der KW von dem Kreditkartenunternehmen ersetzt. Die Sperrgebühr und der Selbstbehalt in Höhe von 112,67 € wurde dem Bereichsleiter angelastet. Die grundsätzliche Kritik des RH an der Verwendung von firmeneigenen Kreditkarten für private Zwecke wurde insofern noch verstärkt, als im

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gegenständlichen Fall eine Gegenrechnung stark zeitversetzt mit dem Monatsgehalt vorgenommen wurde. Weiters wurde beanstandet, dass vereinzelt Kreditkarten über Spesenabrechnungen vorzufinden waren, über die keine Originalbelege, sondern lediglich Nachweise in Form von Eigenbelegen beigebracht wurden. Weiters, dass aus Belegen über Konsumationen, sowie über Taxi-Fahrten ein dienstlicher Zusammenhang oftmals nicht erkennbar war. Die KW rechtfertigte sich diesbezüglich, dass sowohl monatliche Kreditkartenabrechnungsübersichten, wie auch Einzelbelege nachgefordert werden mussten. Die anschließende gründliche Prüfung der Belege war sehr zeitaufwendig und aus diesen Gründen wurden einzelne private Ausgaben zeitversetzt, unter Hinzurechnung der entsprechenden Zinsen, gegenverrechnet. Hinsichtlich der Eigenbelege wurde angemerkt, dass diese vorwiegend Reisekosten betroffen haben. Nur für jene betriebliche Ausgaben wurden Eigenbelege erstellt, bei denen keine Originalbelege vorlagen und trotz aller Bemühungen keine Ersatzbelege eingefordert bzw. übermittelt werden konnten. Ferner seien nur jene Konsumationen und Taxifahrten anerkannt worden, bei denen nach Einschätzung der Geschäftsführung ein dienstlicher Zusammenhang nachvollziehbar und eindeutig erkennbar war. Zum Thema der missbräuchlichen Kreditkartenverwendung durch den ehemaligen Fußball-Beauftragten, dessen Dienstverhältnis in weiterer Folge am 18. Dezember 2006 mit Wirkung 31.12.2006 einvernehmlich aufgelöst wurde, werden vom Untersuchungsausschuss ergänzend nachstehende Feststellungen getroffen: Vom Gf. Bilgram wurde ausgeführt, dass die missbräuchliche Verwendung der Kreditkarten Grund für die einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit Franz Koloini gewesen ist. Der Missbrauch bestand darin, dass dieser private Ausgaben mit der Firmenkreditkarte getätigt hatte, die er nicht gegenüber der KW genannt hatte und auf die man erst nach durchgeführter Überprüfung draufgekommen ist. Die Auflösung im Einvernehmen erfolgte nach entsprechender Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsrechtler Dr. Moser. Seitens Koloini sind alle Schulden im Feber oder März – offenbar gemeint 2008 - gezahlt worden. (Protokoll vom 8.Mai 2008, Seite 41, lfd. Nr. 43) Aus den dem Untersuchungsausschuss diesbezüglich seitens der KW zur Verfügung gestellten Unterlagen, ist ersichtlich, dass die Kontrollen offenbar erst Ende November 2006 begonnen hatten und bis März 2007 fortgesetzt wurden. Zumindest gibt es nur über diesen Zeitraum einen entsprechenden, dafür intensiven e-mail-Schriftverkehr samt

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entsprechenden Aufstellungen der Privatkonsumationen bzw. über fehlende Belege in den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Auffällig hiebei ist, dass eine Reihe von Belegen bereits ab März 2006 fehlten bzw. auch bereits ab diesem Zeitpunkt Belege vorhanden waren, die nachträglich zumindest offenbar als fragwürdig eingestuft wurden. Weiters ist auffällig, dass offenbar erst nach dem Besuch des RH die Angelegenheit mit Nachdruck betrieben wurde: So findet sich in den Akten ein e-mail-Verkehr vom 17. Jänner 2007, aus dem hervorgeht, dass wegen des Besuches des RH nochmals die fehlenden Belege von Koloini urgiert wurden. Am 31. Jänner 2007 wurde von einer Mitarbeiterin der KW, aufgrund fehlender Belege sogar vorgeschlagen, dass von Koloini Eigenbelege unterschrieben werden. Angesichts des Umstandes, dass über einen längeren Zeitraum von Koloini die Firmenkreditkarte missbräuchlich verwendet wurde, keine entsprechenden Belege beigebracht wurden, muss festgestellt werden, dass die erst im November 2006 durchgeführten Überprüfungen nicht gerade Beweis einer intensiven Kontrolle gewesen sind. Inwieweit diese Überprüfung im November mit dem Diebstahl der Kreditkarte im Oktober 2006 oder der Beschlussfassung des Landtages hinsichtlich der Überprüfung der vom Fußballbeauftragten Koloini angefallenen Spesen, vom 12. Oktober 2006 zu tun hatte, mag dahingestellt bleiben. Auch der Umstand, dass seitens der KW über einen längeren Zeitraum toleriert wurde, dass von Koloini kein Fahrtenbuch geführt wurde und dieses erst nachträglich angefertigt wurde und erst nach der durchgeführten Überprüfung von Ernst & Young aufgrund der Unstimmigkeiten im Fahrtenbuch, seitens der KW eine gänzliche Anrechnung des Sachbezuges für private Benutzung des Dienstautos vorgenommen wurde, ist ein weiterer Beweis dafür, wie wenig ausgeprägt die Kontrolle seitens der KW, die Dienstaufsicht in diesem Bereich gehandhabt wurde. Auf die Ausführungen des RH in diesem Kapitel hinsichtlich Reiserechnungen und der entsprechenden Vorschriften wurde bereits im Kapitel 6.2.4. „Personal, lit. b“ eingegangen. Im Bericht Zl. LRH 33/B/2008 wurde im Kapitel „Gebarung allgemein“ noch darauf hingewiesen, dass die Sachaufwendungen im Jahr zum prüfungsgegenständlichen Zeitraum von Jahre 2003 auf das Jahr 2006 insgesamt um rund 64 % gestiegen sind. Der besondere Anstieg war bei den Versicherungsraten für Kfz mit rund 124,6 % und beim Aufwand für Kfz selbst mit rund 167 % gegeben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es im Bereich der Dienstkraftfahrzeuge zu einer Erweiterung gekommen ist. Besonders stark angestiegen sind auch die Rechts- und Beratungskosten von rund 83.000 € im Jahr 2003, auf 365.000 € im Jahr 2004 und in den Folgejahren von jeweils rund 210.000 €. Im Jahr 2004 wurden auch die Kosten für die PwC-Studie zum Wörthersee-Entwicklungskonzept verbucht.

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Auffällig sind auch die Steigerungen im Bereich der Reise- und Fahrtspesen, Diäten von rund 160.000 € auf 255.000 € und letztendlich die Kosten für Miete, Betriebskosten und Reinigung von rund 100.000 € auf 190.000 €. m Zusammenhang mit der Miete in Klagenfurt wurde seitens des RH kritisiert, dass der Mietpreis pro m2 deutlich über dem geltenden Richtwert, ein sehr guter Nutzungswert im Bereich Klagenfurt Stadt, liegt. Aufgrund der obigen Feststellungen zu diesem Kapitel muss festgehalten werden, dass die Gebarung weder sparsam war, noch ein ausreichendes Maß an Sorgfalt (siehe Beispiel Kreditkarten) bei der Kontrolle und Überwachung an den Tag gelegt wurde. 6.2.11 Bilanzen und Rechnungsabschlüsse: Vorweg wird auf die im LRH unter 6.2. und 6.3 erfolgten Darstellungen auf Seite 60 und 61 verwiesen. Ergänzend wird Nachstehendes seitens des Untersuchungsausschusses festgehalten: Obwohl es sich bei der KW um ein sogenanntes „Kleines Unternehmen“ gem. § 21 UR-G handelt und grundsätzlich keine Prüfungspflicht der Jahresabschlüsse besteht, hat die KW dennoch im prüfungsgegenständlichen Zeitraum und auch im Jahr 2008 freiwillig die jeweiligen Rechnungsabschlüsse durch die Fa. Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen lassen. Währenddem es für die Jahre 2003 - 2005 noch uneingeschränkte Bestätigungsvermerke gab, sah sich dieses Wirtschaftsprüfungsunternehmen veranlasst, ihrer im § 273 Abs. 2 URG verankerten unverzüglichen Berichtspflicht – Redepflicht nachzukommen. Dies trotz des Umstandes, dass es sich gem. § 221 UWG um eine freiwillige Prüfung handelte, nachdem seitens der KW die im § 221 UWG verankerten Größenkriterien bei der KW nicht vorliegen. Von den drei Größenkriterien: Bilanzsumme: 3,6 Mio; Umsatzerlöse über 7,3 Mio. und Mitarbeiterzahl über 50 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt, wird seitens der KW nur die Bilanzsumme überschritten. Die Umsatzerlöse deshalb nicht, weil die vom Land Kärnten zur Verfügung gestellten Mittel nicht als Umsatzerlöse einzustufen sind, sondern als „sonstige Erlöse“. Bei der Mitarbeiterzahl liegt man derzeit noch unter der oben dargestellten Grenze von 50 Mitarbeitern. Die Bilanzsumme von 3,6 Mio. € wird jedenfalls überschritten. Von einem Großunternehmen kann gesetzlich nach § 221 UWG nur dann die Rede sein, wenn zwei der o.angeführten drei Kriterien überschritten werden. Daraus folgt, dass, sollte sich die Mitarbeiterzahl bei der KW auf über 50 Mitarbeiter durchschnittlich im Jahresdurchschnitt erhöhen, im

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Sinne der §§ 22 – 28 URG dringender Handlungsbedarf und Reorganisationsbedarf bestehen würde. Dies deshalb, da nach dem letzten Jahresabschluss die Eigenmittelquote anstatt der geforderten 8 % lediglich 1,4 % beträgt und die Schuldungstilgungsdauer nicht 15, sondern 44 Jahre beträgt. Sollten wiederum die Bestimmungen der §§ 22 bis 28 UR-G aufgrund einer allfälligen Steigerung der Mitarbeiterzahl in den nächsten Jahren zum Tragen kommen, würde dies wiederum bedeuten, dass die in diesem Gesetz verankerten Haftungsbestimmungen für den Geschäftsführer ebenfalls zum Tragen kommen würden. Die Zeugin Mag. Ulrike Hochsteiner von der Fa. Ernst & Young WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH. sagte am 17. Juni 2008 diesbezüglich aus, dass sie das entsprechende Schreiben vom 25. Juni 2007 deshalb verfasst hat, weil ihre Firma vorsichtige Prüfer sind und auch bei kleinen Gesellschaften bei freiwilligen Prüfungen ihrer gesetzlichen Redepflicht nachkommen (lfd. Nr. 62, Seite 16). Sie hat auch in der Generalversammlung und in der Aufsichtsratssitzung, zu welcher sie nach Verfassung dieses Schreibens eingeladen wurde, die zuständigen Organe persönlich informiert (Aktenseite 17 des zitierten Protokolls). Zum Zeitpunkt ihrer Zeugenaussage hatte die Gesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 noch keinen Prüfungsauftrag erhalten gehabt. Zwischenzeitig ist dieser jedoch am 01. Juli 2008, wie mit Schreiben der Firma Ernst & Young auf entsprechendes Ersuchen des Ausschusses mitgeteilt wurde (lfd. Nr. 70), erfolgt. Trotz der damaligen schriftlichen Zusage, dass die Abschlussprüfung seitens der Fa. Ernst & Young nach Fertigstellung für den Rechnungsabschluss 2007 dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden wird, ist dies bis heute noch nicht erfolgt. Der Zeuge Bilgram sagte diesbezüglich bei seiner zweiten Einvernahme am 18. November 2008 aus, dass der Prüfbericht 2007 noch nicht fertig ist, weil der Rechnungskreis Euro für das zweite Halbjahr aufgrund der sehr hohen Anforderungen an dieses Prüfverfahren noch immer geprüft wird. Alles andere ist geprüft, alles andere ist fertig und sobald der Prüfbericht da ist, wird ihn der Ausschuss sicherlich auch bekommen. Weil die Bilanz vom Wirtschaftsprüfer bereits weitestgehend geprüft wurde, hätten sie (die KW) von diesem das O.k. bekommen, die Bilanz auch in den Geschäftsbericht hineinzunehmen (lfd. Nr. 102, Seite 73). Ob es für diesen Prüfbericht 2007 einen Bestätigungsvermerk bzw. einen Zusatzvermerk geben wird, wie 2006, konnte der Zeuge Bilgram nicht sagen, weil das Abschlussgespräch, was üblich ist, noch nicht stattgefunden hatte (oben zitiertes Protokoll, Seite 73).

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Es ist für den Untersuchungsausschuss weder nachvollziehbar, wieso der Prüfungsauftrag für das Jahr 2007 von der KW so spät vergeben wurde, noch, wieso es bisher noch zu keiner Übermittlung des Prüfungsabschlussberichtes gekommen ist. Unabhängig von der Vorlage dieses Berichtes ist jedenfalls im Hinblick auf die obigen Ausführungen zu diesem Kapitel festzuhalten, dass von Seiten der zuständigen Organe in der KW, aber auch in der Landesholding selbst, die zukünftige Entwicklung der KW mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werden muss, bereits jetzt Reorganisationsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, um nicht – bei einer allfälligen weiteren Aufblähung des Personalstandes in der KW – mit den Konsequenzen aus den §§ 22 – 28 UR-G konfrontiert zu sein. 6.2.12 Landesmittel – Budgets – Förderung allgemein und Sonderförderungsmittel a) Landesmittel - Budgets: Vorangestellt werden die Darstellungen und Ausführungen des RH auf Seite 66 hinsichtlich der Finanzstruktur der KW im Jahre 2003 – 2006. Daraus ist zu entnehmen, dass die KW in den Jahren 2003 bis 2005 über ein Budget von rund insgesamt 14 Mio. € verfügte, im Jahr 2006 über ein solches von rund 19,4 Mio. € (einschließlich der erst 2007 vom Land ausbezahlten Mittel für die Bewerbung der Euro 2008). Die Zuschüsse des Landes betrugen im Zeitraum 2003 bis 2005 rund 12 Mio. €, im Jahr 2006 rund 18 Mio. €. Damit wird die Gesellschaft zu rund 90 % durch Landesmittel finanziert. Lt. der Darstellung des RH wird die KW im nationalen Vergleich damit gut ausgestattet. Zum Vergleich betrug etwa lt. RH das Budget der Tirol Werbung rund 14 Mio. € im Jahr 2005 und rund 13,7 Mio. € im Jahr 2006. Das Budget des Wiener Tourismusverbandes betrug im Jahr 2006 rund 19,6 Mio. €; jenes von Oberösterreich-Tourismus jährlich knapp 10 Mio. €. Feststellungen des Ausschusses hiezu: Auch wenn man die im Jahre 2007 ausbezahlten Mittel für die Bewerbung der Euro 2008 in Höhe von ca. 3 Mio. € im Jahr 2006 zum Abzug bringt, weil diese ja im Jahr 2006 nicht zur Auszahlung gelangten, worauf im Kapitel 6.3.2 noch eingegangen wird, verbleiben für das Jahr 2006 noch immerhin 16,4 Mio. €. Die vom RH gewählte Formulierung, wonach die KW mit ihrem Budget im nationalen Vergleich gut ausgestattet ist, ist bei näherer Betrachtung der vom RH selbst angeführten Vergleichsdaten eine ziemliche Untertreibung. Eingedenk der Aussagen des burgenländischen Tourismusdirektors, der von einem Budget von rund 5 Mio. € sprach, ist die KW im Vergleich zu den vom RH selbst angeführten Bundesländern und Burgenland weitaus

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besser ausgestattet. Dies insbesondere in Relation zu den Einwohnerzahlen. Auch wenn die Vergleichszahlen für Salzburg nicht vorliegen, muss man eingedenk der Aussagen des Zeugen Kresse, die in diesem Bericht mehrfach zitiert wurden, davon ausgehen, dass auch der Salzburger Tourismusverband mit weniger Finanzmittel auskommen muss als die KW. Die Entwicklung der Landesmittel im Bereich von 2003 bis 2006 wird auf Seite 68 und 70 des LRH-Berichtes dargestellt. Zusammengefasst können diese beiden Darstellungen wie folgt wiedergegeben werden: Für die Basisfinanzierung (Pflicht und Ermessen) standen im Jahre 2003 8,8 Mio. €, im Jahr 2004 8,7 Mio. €, im Jahr 2005 6,7 Mio. €, im Jahr 2006 10,5 Mio. € zur Verfügung. (Lt. Zeuge Gruber im Jahr 2007 ebenfalls 10,5 Mio. € und im Jahr 2008 11,1 Mio. €), (lfd.Nr. 62, Seite 80 und 86). Im Jahr 2005 kam es in der Generalversammlung vom 08. Mai 2006 auf Initiative von Landeshauptmann Haider als Finanzreferent zu dem Beschluss, wonach das Budget um 1 Mio. € gekürzt wird. Bilgram sagte auf den Vorhalt von Schreiben der Finanzabteilung vom 22. Dezember 2005, in welchem darauf hingewiesen wurde, dass sich der Herr Landeshauptmann als Tourismusreferent ausbedungen hat, über die Verwendung von 1 Mio. € selbst zu entscheiden, und es in der Folge ein weiteres Schreiben gleichen Inhaltes gegeben hatte und diese 1 Mio. als „Flexi“-Budget bezeichnet wird, Nachstehendes aus: „.. Das ist nicht das „Flexi“-Budget. Das „Flexi“-Budget ist ein Budget-Buffer, der vorgesehen ist, um Unvorhersehbarkeiten während des Jahres abzufedern, um Projekte, die während des Jahres kommen, durchzuführen, wenn sie interessant sind. Diese 1 Mio., die sie da nennen, die sind vom Budget der Kärnten Werbung gekürzt worden. In einer Generalversammlung ist offiziell beschlossen worden, dass das Budget der Kärnten Werbung um 1 MIo. € gekürzt wird. Dem habe ich mich zu beugen, aber es ist nicht das „Flexi“-Budget.“ (lfd.Nr. 43, Seite 67 und 68). Der Zeuge Obernosterer bestätigte diese Budgetkürzung, sagte allerdings aus, dass er dagegen gestimmt hätte. (lfd. Nr. 52, Seite 124). Im Bereich der Sonderdotationen wurden im Jahr 2003 685.000 €, im Jahr 2004 815.000 €, im Jahr 2005 ca. 1,7 Mio. € und im Jahr 2006 407.000 € zur Verfügung gestellt. Für das Aktionsprogramm „wasser.reich“ wurden im Jahr 2003 1,4 Mio. €, im Jahr 2004 rund 950.000 €, im Jahr 2005 rund 900.000 €, im Jahr 2006 600.000 € zur Verfügung gestellt. Im Bereich „Eventmarketing“ im Jahr 2003 11,5 Mio. €, 2004 1,8 Mio. €, 2005 ebenfalls ca. 1,8 Mio. € und im Jahre 2006 rund 2 Mio. €. Aus der Übersicht auf Seite 72 des LRH ist die Entwicklung der Tourismusabgaben und Förderungen zur Basisfinanzierung wiedergegeben.

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Diese zeigt, dass in den Jahren 2003 bis 2005 der Nächtigungstaxe und Fremdenverkehrsabgabe rund um die 4 Mio. € an Einnahmen erzielt worden sind, währenddem es im Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 mit 8,6 Mio. € zu einer mehr als Verdoppelung dieser Einnahmen kam. Im Rahmen dieses Kapitels wurde vom RH darauf hingewiesen, dass zwischen der KW und dem Land keine Vereinbarung und keine Garantien über die Finanzausstattung der Gesellschaft zur Besorgung ihrer Geschäfte gegeben ist. Er empfahl für eine gesicherte Finanzierung und Planung dem Land Kärnten eine längerfristige Finanzierungsvereinbarung (3 - 5 Jahre) über die Finanzierungsausstattung der KW abzuschließen. Dann sollten lt. RH auch die Zahlungsmodalitäten geregelt werden, um eine regelmäßige Anweisung der Mittel sicherzustellen und die Nachweisführung und Kontrolle über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel bestimmt werden. Die Landesregierung stellte dazu fest, dass sie die diesbezügliche Anregung bezüglich des Abschlusses einer langfristigen Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land Kärnten und der KW aufnehmen und im Falle der Übertragung der Landesbeteiligung an die Kärntner Landesholding an diese die Empfehlung weiterleiten wird. Diesbezüglich wird festgehalten, dass in der Zusatzvereinbarung zum Abtretungs- und Schenkungsvertrag im Zuge der Übertragung der Anteile des Landes Kärnten an der KW an die Landesholding die Finanzierung für das Jahr 2009 bereits fixiert wurde. Aus den Erläuterungen aus dem am 03. Juli 2008 beschlossenen Ermächtigungsakt des Landtages an die Landesregierung für die Übertragung der Geschäftsanteile des Landes der KW (siehe hiezu die Ausführungen im Kapitel 6.2.1) geht hervor, dass die Absicht besteht, zukünftig Finanzierungsvereinbarung für die Dauer der Legislaturperiode abzuschließen. Sonderförderungsmittel im Berichtszeitraum 2003 – 2006: Diesbezüglich wird auf die Übersicht im LRH auf Seite 74 ff. verwiesen. Schwerpunktmäßig wird nur auf einige dieser Projekte kurz eingegangen: Für das Sonderprojekt Aktionsprogramm „Landesausstellung Kärnten wasser.reich“ betrug in der Zeit ab 2004 bis 2006 das gesamte Projektbudget einschließlich investiver Maßnahmen in diesen Regionen rund 6 Mio. € (siehe Ausführungen RH Seite 75, 76, 120). Aus der auf Seite 121 des LRH-Berichtes dargestellten Tabelle über die Mittelverwendung „Landesausstellung Kärnten wasser.reich“ (ohne investive Maßnahmen) ergibt sich, dass im Jahr 2003 rund 950.000 €, im Jahr 2004 rund 1,4 Mio. €, im Jahr 2005 rund 870.000 € und im Jahr 2006 rund 950.000 € aufgewendet wurden.

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Seitens des LRH wurde kritisiert, dass insbesondere im Bereich der Netzwerke bei den Ausgaben es zu beträchtlichen Abweichungen von der Widmung der Förderungsmittel vorgesehenen bestimmten Verwendung gekommen ist, bzw. die Kosten den durch die Widmung vorgesehenen Positionen in der Abweichung nicht zugeordnet wurden. Nach Angaben der Förderstellen wurden diese Umschichtungen zwischen den einzelnen Vorhaben mit dem Förderungsempfänger informell abgesprochen, im Zuge der Kontrolle der Verwendungsnachweise durch die Anerkennung der Abrechnung im Nachhinein akzeptiert, eine formelle Umwidmung der durch Regierungsbeschluss für die einzelnen Vorhaben gewidmeten Mittel fand jedoch nicht statt. Der LRH kritisierte, dass vom Förderungsempfänger keine formelle Umwidmungsgenehmigung vom Fördergeber eingeholt wurde. Aufgrund der Empfehlung des LRH wurde für das Geschäftsjahr 2007 ein Tätigkeitsbericht erstellt. Für die dritte Erlebnisreise „wasser.leben am Millstättersee“ sind für die Jahre 2007 – 2009 Landesmittel in Höhe von rund 7 Mio. € vorgesehen (Zustimmung der Landesregierung am 03. Juli 2007). Der Anteil für Marketing, Organisation und Kärnten weite Projekte beträgt für jedes Jahr wiederum 1 Mio. €. Tourismusmarketing Diesbezüglich wird auf die ausführlichen Darstellungen des RH auf Seite 83 bis 97 verwiesen und diese wie folgt schwerpunktmäßig wiedergegeben: a) allgemeines Marketing und Themenmanagement Für diesen Bereich wurden lt. Tabelle 14 auf Seite 84 des RH-Berichtes im Jahr 2003 insgesamt rund 4,6 Mio. €, im Jahr 2004 rund 4 Mio. €, im Jahr 2005 rund 4 Mio. € und im Jahr 2006 rund 6 Mio. € verwendet. Die einzelnen Ausgaben in beiden Bereichen wurden vom RH auf der Seite 84 bis 90 umfangreich dargestellt. U.a. auch die Ausgaben für die Kooperation „Schihalle in Botrop“. Alleine im Jahre 2005 in Höhe von rund 200.000 €. Lt. der Darstellung des RH verpflichtete sich die KW ab Oktober 2005 für drei Jahre zur Zahlung von 100.000 € im ersten und jeweils 150.000 € in den folgenden Jahren. Seitens des RH wurde in diesem Zusammenhang festgehalten, dass die unmittelbaren Auswirkungen und Zielerreichung (Buchungen, Steigerung der Nächtigungen aus dieser Region), noch nicht evaluiert sind. Auffallend sind weiters auch die hohen Kosten für Medienbeilagen im Jahr 2003 1 Mio. €, 2004 rund 1,4 Mio. €, wobei hier auch ein Großteil der Kosten in den österreichischen Medien anfiel. Ebenso die hohen Kosten für Kataloge mit 334.000 € im Jahre 2003 und im Jahre 2004 360.000 € und für Promotion im Jahre 2003 750.000 € und im Jahre 2004 270.000 €.

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Marktmanagement Aus der Abbildung der Tabelle 15 im RH-Bericht ergeben sich folgende Aufwendungen in diesem Bereich: 2003 rund 1,4 Mio. €, 2004 rund 1,6 Mio. €, 2005 rund 1,4 Mio. € und 2006 rund 2,1 Mio. €. Öffentlichkeitsarbeit Aus der Tabelle 16 des LRH auf Seite 96 ergeben sich folgende Mittelverwendungen: 2003 ca. 450.000 €; 2004 ca. 1,1Mio. €, 2005 660.000 € und 2006 700.000 €. Tourismusentwicklung: Aus der Tabelle 80, 99 des RH-Berichtes ergeben sich folgende Ausgaben in diesem Bereich: Ausgabenentwicklung der Ausgaben: 2003: ca. 810.000 €; 2004: ca. 790.000 €, 2005: ca. 610.000 € und 2006: ca. 860.000 €. Die Entwicklung der Sonderförderungsmittel zeigt eine starke Zunahme in den einzelnen Bereichen, insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit ist alleine im Zeitraum 2003 – 2006 eine Steigerung von mehr als 55 % festzustellen. Ebenso auffallend ist der im Bereich „Tourismus-Marketing“ dargestellte hohe Aufwand für Medienbeilagen, wobei ein Großteil der Kosten in den österr. Medien anfielen. Zum Projekt „Schihalle in Botrop“ wird im Kapitel 6.2.13 noch näher eingegangen werden. Ebenso zur grundsätzlichen Problematik des starken Innenmarketings, welches in den letzten Jahren seitens der Kärnten Werbung betrieben wurde. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen im Kapitel 6.2.5 verwiesen. Sonderfälle stellen noch die Zahlungen an den Reiseveranstalter „BASTA-Reisen“ in Höhe von 72.000 € sowie Zahlung von 517.000 € an die Fluglinie HLX und die Zahlung von 300.000 € an die Fluglinie Ryan-Air dar. In diesen Fällen wurden Vorleistungen ohne schriftlichen Vertrag geleistet (Ryan-Air im Jahr 2004), oder im Falle HLX im Dezember 2004 ein rückwirkender Vertrag für März 2004 geschlossen, bzw. im Falle BASTA-Paket-ReiseveranstaltungsGmbH erfolgte die Zahlung von 72.000 € ohne konkrete Zielvereinbarungen, ohne zu erbringende Verwendungsnachweise. Die diesbezüglichen Rechtfertigungen des Gf. Bilgram bei seiner Einvernahme am 08.05.2008 (lfd.Nr. 43/Seite 36 und 37) können vom Ausschuss nicht geteilt werden.

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6.2.13 Entwicklung des Tourismus in Kärnten

Vorweg wird auf die Ausführungen des LRH und die entsprechenden Abbildungen 1 - 3 auf Seite 16 bis 17 verwiesen. Die entsprechenden Darstellungen des LRH werden wie folgt kurz zusammengefasst: Bis Anfang der 70er Jahre gab es einen rasanten Aufstieg. In den 80er und 90er Jahren konnte sich die Zahl der Nächtigungen auf hohem Niveau mit ständigen Auf- und Abwärtsbewegungen halten, bevor Anfang der 90er Jahre vor dem Hintergrund eines generellen Strukturwandels, vor allem der im Sommertourismus, der Tourismus stark einbrach. Nach einer kurzen Erholungsphase – vorwiegend bedingt durch den zunehmenden Winterfremdenverkehr – sanken die Nächtigungen wieder signifikant auf zuletzt 12,3 Mio. im Tourismusjahr 2005/06 ab. Das Auseinanderklaffen der Nächtigungszahlen und Ankünfte, insbesondere ab den 90er Jahren, weist auf ein geändertes Gästeverhalten zu kürzeren Aufenthalten im Urlaubsland hin. Zusatzanmerkungen des USA: Aus der Abb. 1 ist zu entnehmen, dass die Nächtigungszahlen im Jahr 1991 mit rund 18 Mio. nach den Rekordwerten Ende 1980/81 wieder einen Höchstwert erreichten, dann aber bis 1997/98 mit ca. 13 Mio. signifikant fielen. Im Zeitraum 2003 bis 2004 gab es ein leichtes Auf und Ab. Danach ist es wieder zu einem starken Rückgang gekommen. Bei den Ankünften ist auch im Jahre 1991/92 ein vorläufiger Höhepunkt mit rund 2,5 Mio. Ankünften erreicht gewesen, danach kam es – gleich wie bei den Nächtigungen – 1997/98 zu einer starken Abwärtsentwicklung, die 1997/98 ihren vorläufigen negativen Höhepunkt mit knapp nur 2 Mio. Ankünften erreichte. Nach 1997/98kam es wieder zu einem Aufwärtstrend bei den Ankünften und erreichte 2005/06 wieder annähernd mit rund 2,5 Mio. Ankünfte das Ergebnis aus dem Jahr 1991/92. Aus den Abb. 2 „Übernachtungen der In- und Ausländer im Sommerhalbjahr 1948 bis 2006 und in den Winterhalbjahren 1948/49 bis 2005/06“ ist ganz eindeutig der massive Rückgang ab den 80er Jahren bei ausländischen Sommertouristen und ein leichter Abwärtstrend bei den inländischen Sommertouristen erst ab Anfang der 90er Jahre zu ersehen, währenddem die Abb. hinsichtlich des Wintertourismus eindeutig zeigt, dass sowohl bei den Inländern, als auch bei den Ausländern es zu starken Zunahmen gekommen ist. Dies wurde vom RH auch so festgehalten. Die in der Abb. 3 dargestellte Entwicklung der Nächtigungen im Bundesländervergleich von 1995/96 bis 2005/06 zeigt, dass der Rückgang der Nächtigungen in Kärnten in den letzten 10 Jahren mit rund 25,2 % am stärksten gewesen ist. Neben Kärnten gab es überhaupt nur in Oberösterreich

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und Vorarlberg Rückgänge, währenddem es in allen anderen Bundesländern zu Steigerungen gekommen ist. Insgesamt ist Kärnten bei den Nächtigungen an dritter Stelle aller Bundesländer nach Tirol und Salzburg und vor Steiermark und Wien. Weiters wurde vom RH festgehalten, dass sich im Vergleich zum Jahre 1996 die Anzahl der Beherberungsbetriebe im Sommerhalbjahr 2006 um 3.917 bzw. 27,11 % und im Winterhalbjahr um 640 bzw. um 9,8 % verringerte. Ebenso hat sich die Anzahl der für die Beherbergung zur Verfügung stehenden Betten von 1996 auf 2006 im Sommerhalbjahr um 35.087 bzw. 18 % und im Winterhalbjahr um 1.464 bzw. 1,4 % verringert. Entgegen dem österr. Trend, der deutliche Zuwächse und steigende Auslastungen in diesen Kategorien aufweist, gehen in Kärnten auch der Stand an Qualitätsbetten an den 4/5-Sternkategorien von 25.038 im Jahre 1996 auf 22.975 im Jahre 2006 – rund minus 8,34 % - zurück. Von Seiten der KW wurde der RH dahingehend kritisiert, dass dieser aus Sicht der KW die Entwicklung des Tourismus in Kärnten zu undifferenziert negativ dargestellt hätte. Die KW hielt diesbezüglich in ihrer Stellungnahme fest, dass parallel zum Rückgang eines Sommertourismus, was einer österreichweiten Entwicklung entspricht und nicht nur auf Kärnten beschränkt ist, die Bedeutung der Wintersaison für den Kärntner Tourismus ständig zugenommen hat. Der RH wies diesen Vorwurf der undifferenzierten negativen Darstellung entschieden zurück und verwies auf seine Darstellung in Abb. 2 und den entsprechenden Bemerkungen, die bereits oben zitiert wurden. Seitens des USA werden nachstehende Feststellungen getroffen: Die Entwicklung der Tourismuszahlen des Tourismus in Kärnten hat naturgemäß eine maßgebliche Rolle im USA eingenommen. Aufgrund der einzelnen Aussagen von Zeugen, aufgrund von zur Verfügung gestellten Daten, kann nachstehendes vertieftes Datenmaterial hinsichtlich der Tourismusentwicklung in Kärnten auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern dargestellt werden: Gesamtnächtigungszahlen (Sommer und Winter): 1991: ca. 18 Mio; 2001 ca. 13 Mio.; 2007 ca. 12,7 Mio. Im Jahr 2002 war ein Nächtigungsplus von 2,6% zu verzeichnen, im Jahr 2003 ein Plus von 1,2 %, im Jahr 2004 ein Minus von 4,3 %, im Jahr 2005 weiters ein Minus von 2,2 %, im Jahr 2006 ein Minus von 3,4 % und im Jahre 2007 ein Plus von 3,5 %. Das Minus im Jahre 2004 von 4,3 % und jenes aus dem Jahre 2006 Minus 3,4 % war der negative Höchstwert in ganz Österreich. Jenes aus dem Jahr 2005 gemeinsam mit Vorarlberg. In Österreich hat es im Zeitraum von 1991 – 2007 einen Gesamtrückgang der Nächtigungen von 9 Mio. gegeben. 6 Mio. davon waren auf die Nächtigungsrückgänge in Kärnten zurückzuführen.

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Bei den Ankünften gab es gesamt 1990/91 rund 2,5 Mio., 2000/01 2,34 Mio. und im Jahre 2007 2,6 Mio. Eine differenzierte Betrachtung von Sommer- und Wintertourismus im Vergleichszeitraum 1998 – 2007 ergibt folgendes Bild: Sommer: Übernachtungen 1998 ca. 10,3 Mio., 2007 ca. 9,1 Mio. – ein Rückgang von 12,1 %. Bei den Ankünften waren es 1998 ca. 1,650.000 und im Jahre 2007 ca. 1,800.000 – eine Steigerung von 8,5 %. 1997 war eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 8,4 Tagen zu verzeichnen, währenddem es nur mehr 6,7 Tage waren. Bei den österr. Urlaubern war im selben Zeitraum ein Rückgang von 5,1 auf 4,4 Tage bei der Aufenthaltsdauer zu verzeichnen. Winter: Hier hat es gegenüber dem Sommertourismus eine äußerst positive Entwicklung gegeben. Im Vergleichszeitraum 1998/99 und 2007/08 kam es bei den Übernachtungen von rund 2,9 Mio. im Jahre 1998/99 zu einer Steigerung von rund 28 % auf ca. 3,7 Mio. Bei den Ankünften im selben Vergleichszeitraum von ca. 580.000 auf 836.000 (+ 43 %). Rückläufig war allerdings auch hier die Dauer der Aufenthaltstage und zwar von 5 auf 4,5 - ein Rückgang von 10 %. Bei den Vollbelegstagen gab es jedoch eine Steigerung auf 36,5 Tage, somit eine Steigerung um 15,7 %. Besonders signifikant ist die Betrachtung der Bettenstruktur: Hier kam es im Vergleichszeitraum Sommer 2007 zu 10 Jahren zuvor zu einem Rückgang von 18 %. Dies bei den Betten insgesamt. Im selben Zeitraum war in Salzburg und Tirol lediglich ein Rückgang von 5 % gegeben. Besonders dramatisch ist die Entwicklung bei den 4- und 5-Stern-Kategorie-Betten. Hier ist in Kärnten ein Rückgang von fast 13 % in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen, währenddem in Salzburg ein Zuwachs von 28 % war. Bei den im Kärntner Tourismus Beschäftigten ist es im Zeitraum 1997 auf 2007 zu einer Steigerung von 16.152 auf 17.489 Beschäftigten gekommen, wobei noch 5000 Familien bzw. Selbständige dazugehören In Kärnten gibt es ca. 7000 touristische Unternehmungen, in denen zwischen 16.000 und 23.000 Menschen arbeiten. (Aussagen von LH Dörfler, lfd. Nr. 93, Seite 45 – 47 und 55; Gf. Bilgram lfd. Nr. 43, Seite 5 – 7 und Zeuge Obernosterer, lfd. Nr. 52, Aktenseite 87 und 133; Präs. Pacher, lfd.Nr. 52, Seite 31). Zusammenfassend festgehalten wird, dass die Tourismusentwicklung in Kärnten bedauerlicherweise in den letzten Jahren nicht positiv verlaufen ist. Insbesondere in den Jahren 2004, 2005 und 2006 hat es beträchtliche Rückgänge gegeben. Im Jahre 2007 gab es eine leichte Aufwärtsentwicklung, dennoch sind die Nächtigungszahlen im Jahre 2007 unter jenen aus dem Jahr 2001 und ebenso unter jenen des Jahres 1991.

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Die Gründe hiefür wurden von den einzelnen Zeugen wie folgt angegeben: Bilgram: „Es gibt Betten, die ganz einfach den Bedürfnissen, den Anforderungen der Urlauber nicht mehr entsprochen haben, die nicht am Markt sind. Es gibt auch viele Urlaubsgäste, die früher diese Art von den Kategorien und auch Preisangebote gebucht haben, dass diese nicht mehr existieren. Es gibt eine Vielzahl von Konkurrenzländern, von Konkurrenzdestinationen, Stichwort „Globalisierung“, Stichwort „Low-Cost-Carrier“, Kärnten ist nicht mehr in Konkurrenz mit anderen österreichischen Bundesländern oder mit Südtirol oder mit Bayern, sondern eigentlich mit der ganzen Welt.“ (lfd. Nr. 43, Seite 5). In weiterer Folge sagte Bilgram auch aus, dass eine der Hauptprobleme des Kärntner Tourismus im Bereich der 4- und 5-Stern-Kategorie zu suchen ist. Bilgram: „…Ich glaube, ich habe das heute Morgen schon ausgeführt, dass Kärnten in diesem Zeitraum einen Rückgang von minus 12,9 % von 4- oder 5-Stern-Betten hat, andere Bundesländer einen Zuwachs von 28,3 % in Salzburg und 27,4 % in Tirol. Das ist ein unglaublich wichtiger Faktor, denn das sind die Kategorien, wo die Wachstumsraten herkommen. Wenn wir von diesen wichtigen, gut verkaufbaren Betten einen Rückgang haben und die anderen Zuwächse, dann ist das sehr wohl ein Umstand, der berücksichtigt werden muss, welche Bundesländer gut performen und welche weniger gut.“ (Aktenseite 63 , lfd. Nr. 43). Der Zeuge Obernosterer führte die schlechte Entwicklung auf verschiedene Ursachen zurück. Zum Einen, dass viel zu stark „Inlandswerbung“ betrieben wird und zu wenig „Auslandswerbung“: Obernosterer: „…Was super und 100%ig funktioniert, ist die optimale Bewerbung im eigenen Land Kärnten und ist dies für die Kärnten-Werbung nicht so wichtig, sage ich. Denn Kärnten brauche ich dem Kärntner nicht so schmackhaft machen. Im eigenen Land Urlaub zu machen, weil wir unser eigenes Land kennen…… Wenn ich sage, was alle Tage oder alle Wochen daherkommt an Broschüren in irgendwelchen Zeitungen, von „Kärnten läuft“ bis „Kärnten wandert und radelt“, „Heimatherbst“. Das ist alles super, das ist alles gut, ich habe gesagt, das ist alles o.k.! Aber bitte nicht Geschäft der Kärnten-Werbung. Die internen Marketingbereiche sind ganz andere Bereiche als der touristische Markenname. Ich sage immer, wir brauchen uns nur den Gesellschaftsvertrag ansehen und lesen, was dort drinnen steht. Mehr brauchen wir im Grunde genommen nicht machen! Das sage ich dazu, es bleibt zu wenig Geld für den Markt draußen übrig, für den internationalen Markt!“ An weiterer Stelle führte er aus, dass es eine Strategielosigkeit gebe. Obernosterer: „Wenn ich diese Entwicklungen anschaue, und jetzt gehe ich noch einmal zurück in diese zum Teil „Strategielosigkeit“, Russland-Nächtigungen: Kärnten hat im Jahre 2002 über 41.000 Nächtigungen gehabt. Im Jahr 2006 hat Kärnten 16.000 Nächtigungen gehabt aus Russland. Die Tiroler haben im Jahr 2001 100.000 Nächtigungen gehabt und im Jahr 2006 276.000 Nächtigungen. Das ist ein Bereich! Die Italiener, aufgrund der geografischen Nähe, hat Tirol und Kärnten im gleichen Ausmaß profitiert. Tirol hat im Jahr 2002 875.000 Nächtigungen z. B. gehabt, 2006 über 1 Mio., Kärnten hat 456.000 Nächtigungen gehabt und 2006 577.000 Nächtigungen. Das sind auf das Jahr 2007, wo wir so viel Geld nach Italien investiert haben, noch dazu zu sagen von 577.000 Nächtigungen heruntergesunken auf 568.000 Nächtigungen. Da haben wir nach Italien Millionen investiert, zur Bewerbung, die angeblich so viel gebracht hat.“ (Seite 100, 101, lfd. Nr. 52) Obernosterer sah auch einen Grund in der mangelhaften Umsetzung von Strategien, insbesondere im Bereich des Aufbaus von Flugdestinationen. Hier sprach er davon, dass hier nur sehr kurzfristig Entscheidungen getroffen worden sind und die Bewerbung nicht entsprechend erfolgte. Es seien keine Pakete geschnürt worden mit den Fluglinien und von einzelnen Maßnahmen erfuhr man erst im Nachhinein. Obernosterer: „..Auch in der Strategie der Kärnten Werbung weiß ich, wenn ich Destinationen habe, wo der Flieger herkommt, dass ich in diesem Jahr schwerpunktmäßig dort mehr tun muss.

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Diese Strategien hätte es bei der Erstellung oder bei der Aussprache kurzfristig in Zusammenrufen, wo wir gesagt haben, das machen wir, hat es nie gegeben. Das meine ich jetzt mit „Strategie“, Langfristigkeit, Mittelfristigkeit. Dass gewisse Sache von heute auf morgen kommen, das weiß ich, das ist mein Job, aber viel wäre in Gemeinsamkeit und mit einer besseren Kooperation wesentlich effizienter für die Wertschöpfung.“ (lfd. Nr. 52, Seite 113). Zum Anderen wurden gewisse Projekte, wie das Projekt der Schihalle in Botrop, von ihm kritisiert. Obernosterer: „..Von meinem Grundverständnis, wie man mit einem Haushalt umgeht und was an Wertschöpfung herauskommt, ist meine persönliche Einschätzung, sehe ich diesen Mittelaufwand sehr überzogen.“ (lfd. Nr. 52, Seite 133). Des weiteren kritisierte er das Engagement der Kärnten Werbung im Zusammenhang mit den Italienverträgen (Seite 103, 115, 116 und 133, lfd. Nr. 52). Weiters kritisierte er stark die zwei Fahrten nach Dubai, insbesondere die erste Reise, welche ohne Einschaltung der Österreich-Werbung stattgefunden hat. Für beide Fahrten waren jeweils 50.000 € in den Jahren 2005 und 2006 budgetiert. Zu den angesprochenen Nächtigungen, die man sich pro Jahr alleine aus Arabien erwartete, sagte Obernosterer: „..Also diese Gegenüberstellung von 100.000 brauchen wir nicht reden. Wir sprechen von einer einstelligen 1000-Summe. Bei der ersten Fahrt nach Dubai hätte es sich mehr um einen Betriebsausflug der Kärnten Werbung gehandelt. Erst nach der Kritik der Wirtschaftskammer an dieser Fahrt ist es dann zur zweiten Fahrt unter der Einbindung der Wirtschaftskammer und der Österreich-Werbung gekommen.“ (lfd. Nr. 128 und 129, Seite 52.) Der Geschäftsführer der Kärnten Werbung Bilgram sagte zur Kooperation mit dem Alpin-Center Botrop aus, dass dieses im Jahr 2005 begonnen hat und bis heute fortgesetzt wird. Es gab eine Vereinbarung auf drei Jahre: 2005, 2006 und 2007. Im ersten Jahr 100.000 € Sponsorbeitrag und 100.000 € Marketingbeitrag, im zweiten Jahr 150.000 € Sponsoring und 150.000 € Marketingbeitrag und im dritten Jahr 200.000 € Sponsoring und 200.000 € Marketingbeitrag bezahlt. Insgesamt somit 800.000 €. Er stellte ausführlich die positiven Effekte dieser Kooperation dar. Es seien auch Evaluierungen gemacht worden. Eine davon hätte ergeben, dass seit Beginn der Kooperation bis zum Jänner 2008 in der „Kärnten-Hütte“ im Schizentrum Botrop es rund 28.000 Kontakte gegeben hätte und das Alpin-Center seit der Kooperation von über eine Mio. Personen besucht wurde und auch auf der Internet-Plattform rund 85.000 Besucher waren. Über 1000 Betriebe seien auf der Alpin-Center-Buchplattform buchbar und diese Betriebe wurden rund 8.400 Mal angesehen (Seite 14 – 16, lfd. Nr. 43). Der Abg. Seiser stellte aus den ihm vorliegenden Statistiken über Nächtigungszahlen fest, dass aus dem Raum Nordrhein-Westfalen es im Tourismusjahr 2006/07 bei den Gästen in Kärnten zu einem Nächtigungsrückgang von 2,2 % gekommen ist. Bilgram damit konfrontiert, antwortet wie folgt: „Wie hoch wäre dieser Nächtigungsrückgang ausgefallen, gäbe es die Kooperation mit dem Alpin-Zentrum Botrop nicht? Ich habe schon vorher gesagt, ich halte es vermessen, jetzt schon Rückschlüsse daraus zu ziehen. Es ist noch in der Aufbauphase und gleich irgendwelche Steigerungsraten oder Rückgänge nur auf das Alpin-Center zurückzuführen.“ (Seite 62, lfd. Nr. 43). Der Zeuge Obernosterer führte als Beispiel, wie es gemacht werden sollte, Südtirol an. Das Konzept von Südtirol hätte er schon mehrfach vorgelegt:

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Obernosterer: „..Hälfte Budget von der Kärnten Werbung, doppelt so viele Nächtigungen. Nur weil es unten drei Grad wärmer ist als in Kärnten? Das kann nicht der einzige Grund sein!.... Die Südtiroler haben eine ganz klare Strategie: Sie machen Imagewerbung für das Land Südtirol, gekoppelt mit der Wirtschaft, mit Produkten, die in Südtirol erzeugt werden, mit der Wirtschaftskooperation. Dazu kommt es zu einer Aufdoppelung, aber sie bewerben ihre ureigenste Aufgabe der Südtirolwerbung ist es eigentlich die gleiche, wie die in den Statuten geschriebenen Aufgaben der Kärnten Werbung, den touristischen Markennamen „Kärnten“ am Markt draußen bekannt zu machen….. Aber ich sage es noch einmal: die Strategie der Kärnten Werbung und die Zahlen belegen das einfach, doppeltes Budget, doppelte Mitarbeiter und den geringsten Erfolg von allen Bundesländern!... Überdurchschnittlicher Rückgang der Nächtigungen in Kärnten gegenüber anderen Bundesländern.“ (Seite 95, lfd. Nr. 43) Auch der ehemalige Geschäftsführer der Kärnten Werbung kritisierte die Aktivitäten der Kärnten Werbung wie folgt: Posnik: „…Was ich so gesehen habe, ist also jetzt in der Kärnten Werbung das Standard-Budget irgendwo bei 17 Mio. plus noch zusätzliche Mittel für weitere Aktivitäten. Das hat eine sehr positive Seite. Was ich mich bei dieser Budgetvermehrung immer gefragt habe: Wo bleiben die sichtbaren Marketing-Aktivitäten auf den Märkten? Wenn ich also im Marketingplan für das Jahr 2008 – sagen wir Werbung in Deutschland – 6 1/3 große Seiten in einigen wenigen Medien in Deutschland sehe, dann erscheint mir das von den Kontakten eindeutig zu wenig. Ich vermisse einen umfassenden Medienplan, der die touristische Bedeutung Kärntens sozusagen auch in der werblichen Präsenz widerspiegelt. Dadurch, dass ich mich momentan sehr viel mit internationalen Geschäften auseinandersetze, fällt mir auf, dass Länder wie Montenegro, wie Albanien, etwas bekannter Kroatien, massiv in internationalen Medien präsent sind. Z. B. auf C.N.N. auf Eurosport usw., das Kärnten mit seiner touristischen Bedeutung, die quasi mit diesen Ländern absolut vergleichbar ist, nicht gesehen wird. …. Aber angesichts der medialen Beteuerung, wie intensiv der Markt bearbeitet wird, sage ich jetzt als Marketingmensch: ich sehe zu wenig, was da tatsächlich passiert. Ich kann es nicht beantworten, es fällt mir nur auf, dass bei diesen massiv vergrößerten Budgets der tatsächliche Werbedruck auf den Märkten eigentlich sehr überschaubar ist.“ (lfd. Nr. 85, Seite 68 und 69) Zusammenfassend kann gesagt werden, dass starke Kritik an den Strategien der Kärnten Werbung, an der Umsetzung dieser Strategien und an den unverhältnishohen Mitteleinsatz für „Innenmarketing“ (siehe auch Kapitel 6.2.5) von im Tourismus tätigen Experten geäußert wurde. Der Untersuchungsausschuss schließt sich dieser Kritik an und vertritt die Auffassung, dass der enorme Mitteleinsatz in keinem Verhältnis zu den erzielten Erfolgen steht, wenn man sich die Nächtigungsstatistiken vor Augen führt. Auf die Ausführungen im Kapitel 6.3.3 wird verwiesen.

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6.3 Verwendung der für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eingesetzten Landesmittel 6.3.1 Vorbemerkungen und Kurzzusammenfassung: Entsprechend dem Prüfungsauftrag stellte die Prüfung der Frage, ob die Gebarung der KW und die Verwendung der zur Verfügung gestellten Landesmittel entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Zusammenhang mit der Euro 2008 erfolgte, einen Hauptschwerpunkt der Arbeit des USA dar. In den folgenden Kapiteln wird auf den Mitteleinsatz, die Kontrolle dieses Mitteleinsatzes, schwerpunktmäßig auf die durchgeführten Maßnahmen und auf die Zielerreichung der selbst gesetzten Ziele näher eingegangen. Dies unter dem Aspekt des oben dargestellten Prüfungsauftrages. Zur Beurteilung, inwieweit die einzelnen seitens der KW gesetzten Ziele tatsächlich erreicht wurden, werden kurz nochmals die Ausgangslage und die Zielsetzungen der KW wie folgt dargestellt: Bereits am 12. Dezember 2002 erhielten Österreich und die Schweiz den Zuschlag der Austragung der Euro 2008. Klagenfurt wurde als eine der 8 „Host-Cities“ mit drei Gruppenspielen bestimmt. Bei der Auslosung zur Gruppeneinteilung am 02.12.2007 in Luzern wurde festgelegt, dass in Klagenfurt die Gruppenvorrundenspiele mit Deutschland gegen Polen, Kroatien gegen Deutschland und Polen gegen Kroatien mit den Spielterminen 8., 12. und 16. Juni 2008 stattfinden. Mit diesem Großereignis wurde in Kärnten die Erwartung verbunden, dass diese einmalige Chance den Bekanntheitsgrad Kärntens als Urlaubs- und Sportland erhöhen wird und neue Zielgruppen und –märkte für den Kärntner Tourismus erschlossen werden. Die KW machte sich zur Aufgabe, die Vermarktung dieses Ereignisses zu übernehmen und richtete dafür eine Projektstelle Fußball ein, mit deren Leitung Franz Koloini betraut wurde. In einem ersten Schritt wurde ein Business-Plan erarbeitet, der die Geschäftsfelder festlegte und zwar „Akquisition Fußball“, „Akquisition Kärnten-Koordination“ bzw. Marketing. Die gesetzten Ziele waren insbesondere:

• Veranstaltungen von Sport-Events; von Amateurturnieren bis zu Trainingslagern und Turnieren von europ. Top-Teams

• Mit kundenorientierten Urlaubspaketen zusätzliche Nächtigungen im Rahmen der Veranstaltungen generieren

• Kärntner Sportler zwischen Berge und Seen positionieren • Touristische Kernthemen der KW mit der Euro 2008 vernetzen sowie

insbesondere auch • Vermarktungsschwerpunkte auf dem ital. Markt zu setzen.

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Ein weiteres Ziel war auch, dass eine der 16 für die Euro qualifizierten Mannschaften während der Euro ihr Quartier in Kärnten bezieht. Ein weiteres Ziel im Rahmen der Kärnten-Koordination war es auch, Maßnahmen zu setzen, die Euro 2008 im Bewusstsein der Kärnten Bevölkerung zu verankern und eine positive Stimmung für die Euro 2008 zu erreichen. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen kann der Ausschuss zusammenfassend vorweg Folgendes feststellen: In einigen Bereichen konnten die gesetzten Ziele überhaupt nicht erreicht werden:

• Euro-Bewusstsein der Bevölkerung: die Teilnahme der heimischen Bevölkerung an der Euro blieb weit unter den gesetzten Erwartungen,

• Beherbergung einer qualifizierten Nationalmannschaft für die Euro 2008

während der Euro 2008 : Kärnten war neben Wien das einzige Bundesland in welchem keine der für die Euro qualifizierten Nationalmannschaften während der Euro Quartier bezog .

• Zusätzliche Nächtigungen im Rahmen der Veranstaltung:

Nächtigungsminus im Juni 2008 von 56.000. In anderen Bereichen konnten die Ziele zwar erreicht werden, jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht sparsamen Mitteleinsatz wie z.B. bei der Zielsetzung der Akquisition von ausländischen Fußballmannschaften und Fußballnationalteams. Es konnten zwar sehr viele Mannschaften und Nationalteams nach Kärnten gebracht werden, dies aber mit einem nicht rechtfertigbaren Mitteleinsatz von über 1,8 Mio. €. Wie im Kapitel 6.2.4 noch ausführlich dargestellt werden wird, ist weder die Bezahlung der Unterkünftige und sonstige Kosten, noch die Bezahlung von Vermittlungsgebühren üblich, notwendig und zielführend. Hier wurde im hohen Maße gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen. Als absolut inakzeptabel muss dabei auch die geschaffenen Doppel- und Dreifachstrukturen bezeichnet werden und der Umstand, dass für die Vermittlung für Vermittlern wie im Beispiel IFCC gezahlt wurde. Ebenso inakzeptabel war die Bestellung von Franz Koloini zum Fußballbeauftragten ohne entsprechende Qualifikation hiefür. Letztendlich haben die Fußballtrainingslager zumindest bisher noch nicht zu dem gewünschten Effekt eines verstärkten Zustroms von Gästen aus Ländern dieser Teams und Nationalmannschaften geführt. Sowohl die Nächtigungszahlen von Gästen aus Deutschland und Italien sind im Sommer 2008 wieder zurückgegangen. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich auch im Kapitel 6.2.13 und im Kapitel 6.3.3.

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Eine besondere negative Zielerreichung ist hinsichtlich des gesetzten Zieles „Vermarktungsschwerpunkte“ auf dem ital. Markt festzustellen. Vermarktungsschwerpunkte wurden zwar gesetzt, jedoch – wie im Kapitel 6.3.3 ausführlich dargestellt wird – allerdings mit falschen Zielsetzungen und mit einem Mittelaufwand, der weder als sparsam, noch als wirtschaftlich, noch als zweckmäßig bezeichnet werden kann. Hierbei wurde in vielfacher Hinsicht die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Sowohl bei der Auswahl der Person des „Beraters“ Dott. Garofalo, als auch bei dem Abschluss der Verträge, als auch die Handhabung und Überwachung der Leistungsverpflichtungen. Das Kärnten-Büro in Mailand stellt ein besonderes trauriges Kapitel im Rahmen der Aktivitäten dar. Letztendlich wurden auch die Verträge zu spät aufgelöst. Alleine dadurch ist der KW ein Schaden von über 100.000 € entstanden. Inwieweit die gesetzte Zielsetzung, Kärnten als Sportland zwischen Bergen und Seen zu positionieren, erreicht wurde, wird sich erst in den Folgejahren zeigen. Im Zusammenhang mit der Euro-Bewerbung musste auch seitens des USA festgestellt werden, dass es eine starke Verflechtung zwischen dem der BZÖ-nahestehenden Personen und Firmen und der KW gibt und es zu großzügigen Vergaben von Aufträgen und Leistungen von der KW an diese Personen und Firmen gekommen ist. Hierauf wird noch im Kapitel 6.3.6 und 8. näher eingegangen werden. Abschließend wird festgehalten, dass der Mitteleinsatz von zumindest 8 Mio. € (genaue Zahlen liegen noch nicht vor) in keinem Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen steht. Der Mitteleinsatz war weder sparsam, zweckmäßig und wirtschaftlich. Dem Mitteleinsatz von 8 Mio. in Kärnten stehen 500.000 € gegenüber, die von Salzburg Stadt und Land insgesamt für die Euro-Bewerbung aufgebracht wurden . Salzburg hat auch mit Russland eine für den touristischen Markt äußerst interessante Mannschaft in Saalfelden/Leongang beherbergen - und damit einen hohen touristischen Nutzen für die Zukunft erzielen können. Es muss mit Bedauern festgehalten werden, dass aufgrund mangelnder Professionalität und falscher Zielsetzungen, die sich aus der Euro 2008 ergebenden Chancen, nur unzureichend genutzt wurden und dabei äußerst sorglos mit den zur Verfügung gestellten Steuermittel umgegangen wurde. Passend zur höchst unprofessionellen Vorgangsweise der Kärnten Werbung ist auch, dass trotz des enormen Mitteleinsatzes von über 8 Mio. € Kärnten mit keinerlei Schriftzug oder Werbelogo im Klagenfurter Stadion aufgeschienen ist und dadurch auch nicht für die Zuschauer und vor allem für die Fernsehzuschauer sichtbar war.

- 6.3.2 Budget und Kontrolle Aufgrund eines Antrages der Kärntner Landesregierung vom 21. November 2005 an die Kärntner Landesholding, die Euro 2008 aus Mitteln des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ finanziell zu unterstützen, beschloss der Aufsichtsrat der K-LH am

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23. Dezember 2005 mehrheitlich die Finanzierung dieses Vorhabens mit der Maßgabe, das insgesamt 8 Mio. € in Form von drei Jahresraten (2006 – 2008) als Zuschuss bereitgestellt werden. Der Fachbeirat des Zukunftsfonds hatte zuvor das gegenständliche Vorhaben am 15. Dezember 2005 begutachtet und zum Projekt mehrheitlich eine negative Stellungnahme abgegeben. (zu lfd. Nr. 74). Gewidmet wurden diese Mittel für Marketingmaßnahmen und alternative Infrastrukturmaßnahmen. Am 28. März 2006 beschloss die Landesregierung die aus dem Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ bereitgestellten Mittel zur Gänze für Marketingmaßnahmen zu verenden. Beschlossen wurde auch der KW für Marketingmaßnahmen im Rahmen der Vorbereitung und Abhaltung der Euro 2008 im Jahre 2006 3,08 Mio., im Jahr 2007 2,8 Mio. und im Jahr 2,12 Mio. € zu genehmigen und diese Mittel nach Bedarf – und Projektumsetzung abzuberufen. Vom Aufsichtsrat der KW wurde folgende Mittelverteilung für die Jahre 2005 – 2008 beschlossen: Budgetierung in der Kärnten Werbung – Gesamtkosten für Euro-Bewerbung 2008 Fußball – Akquisitionen: 2,295.000,-- Kärnten – Koordination 1,445.000,-- Marketing inkl. Büro Italien 1,158.500,- BTI 730.000,-- Allgemeine Kosten 1,365.000,-- Road-Show 1,007.000,-- Zusammen 8,000.000,-- Bis Ende 2006 fielen lt. LRH folgende Ausgaben an: Fußball-Akquisition 2,056.000 € Marketing ca. 495.000 € Kärnten Koordination ca. 410.000 € Allgemein ca. 168.000 € Zusammen 3,128.000 € Dem standen Einnahmen von ca. 31.500 € gegenüber. Somit verblieben Gesamtkosten von ca. 3,1 Mio. €. Im Bereich der Fußballakquisition fielen über 1 Mio. € Kosten für Fußballtrainingslager an.

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Lt. einer dem Ausschuss vorliegenden Aufstellung sind bisher folgende Kosten angefallen: Fußball-Trainingslager ca. 1,800.000,-- Marketing-Inernational ca. 3,700.000,-- Kärnten-Marketing- Plakataktionen, Rundfunkkooperation ca. 1,600.000,-- Allgemeiner Aufwand ca. 1,000.000,-- Diese Aussagen wurden auch vom Zeugen Schretter bestätigt. Er sagte auch die Übermittlung einer genauen Aufstellung zu. Dies unterblieb jedoch. (Lfd. Nr. 75, Seite 23 – 28) Lt. Aussagen des Zeugen Jörg Schretter sind im Einzelnen nachstehende Kosten im Bereich des Kärnten Marketings angefallen: Plakatkampagnen ca. 130.000,-- Messeauftritte ca. 120.000,-- Give-aways ca. 90.000,-- Auslosungsfeier in Klagenfurt 45.000,-- Embassado-Contest ca. 25.000,-- Euro-Corner ca. 180.000,-- Kooperation mit der EAK 65.000,-- Im Bereich des Public Viewings sind insgesamt zumindest 300.000 Euro angefallen. Aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses muss festgestellt werden, dass jedenfalls rund 1,3 Mio. € für das Italien-Engagement und rund 1,8 Mio. € für Fußball-Trainingslager ausgegeben wurden. Wie viele Mittel insgesamt tatsächlich aufgewendet wurden und wie diese tatsächlich verwendet wurden, wird letztendlich in dem noch zu erstattendem Rechnungshofbericht über die Überprüfung der Verwendung der für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eingesetzten Landesmittel nachzulesen sein. Der LRH 34/2B/2008 stellt ja nur einen Zwischenbericht für die Jahre 2005 – 2006 dar. In den Kapiteln 6.3.3 (Italien-Engagement); 6.3.4 (Fußball-Trainingslager/Vermittler/IFCC); 6.3.5 (Public-Viewing) und 6.3.6 (Sonstige Maßnahmen der KW im Zusammenhang mit der Euro) wird noch auf die einzelnen konkreten Ausgaben eingegangen werden. Mittelvollzug: Seitens der Finanzabteilung des Landes Kärnten wurden bereits mit Schreiben vom 29. März 2006 von der K-LH die Mittel für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 in Höhe von 3,08 Mio. € angefordert. Am 02. Mai 2006 kam es zur Überweisung der K-LH an die Landesregierung. Bei der Weiterleitung dieser Mittel an die KW kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen. Das Land überwies der KW am

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30. Juli 2007 einen Betrag von rund 3 Mio. €. Bis Ende des Haushaltsjahres 2006 wurden der KW keine Beträge ausbezahlt, diese wurden im Wege der Kreditübertragung in das Haushaltsjahr 2007 übertragen. Zwischen der Bereitstellung der Mittel seitens der K-LH und der Weiterleitung an die KW lagen somit 14 Monate. Die Gründe für diese verspätete Überweisung lagen in der monatelangen Nicht-Akzeptanz, der von der KW vorgelegten Prüfberichte von der Abteilung 4, welche die jährlichen Prüfberichte über die widmungsgemäße Verwendung der Zukunftsfondsmittel an die Kärntner Landesholding als Voraussetzung der Mittelauszahlung für das jeweils folgende Geschäftsjahr weiterleiten sollte. Dahingehend gab es am 18.4.2006 ein Übereinkommen zwischen der Kärnten Werbung, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, der Landesamtsdirektion sowie mit der Abteilung 4 über das Procedere bezüglich der Abwicklung der Mittel aus dem Zukunftsfonds für das Projekt Euro 2008. Die KW sollte die widmungsgemäße Verwemdung der Zukufntsfonsmittel durch einen unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Ernst & Young – mit Bestätigungsvermerk prüfen lassen, der Abteilung 4 zukommen lassen, welche diesen an die Kärntner Landesholding weiterzuleiten hatte. Die Vorlage und Akzeptanz der Prüfberichte über die widmungsgemäße Verwendung der Zukunftsfondsmittel durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer inkl. Bestätigungsvermerk waren dahingehend von besonderer Relevanz, als dass die Vorlage des ordnungsgemäß durchgeführten Prüfberichts die Voraussetzung für die Auszahlung weiterer Zukunftsfondsmittel darstellte. Diese Thematik bildete einen erheblichen Bestandteil der Ausschuss-Arbeit. Es musste festgestellt werden, dass es erhebliche Auffassungsunterschiede gab, was Inhalt der von der KW an die Firma Ernst& Young WirtschftsprüfungsgesellschaftmbH erfolgten Prüfungsaufträge für die Jahre 2005 und 2006 gewesen ist und was zwischen der KW und der Landesregierung vereinbart wurde bzw. welche Prüfung von der Fa. Ernst & Young tatsächlich vorgenommen wurde. Diese unterschiedlichen Auffassungen führten letztendlich dazu, dass sich die Landesregierung trotz Urgenz weigerte, die bereitstehenden Mittel an die KW auszuzahlen und die KW deshalb veranlasst war, auf dem Kreditwege eine Zwischenfinanzierung mit hohen Kosten vorzunehmen. Ein Umstand, der auch vom LRH in seinem Bericht Seite 13 und 14 kritisiert wurde. Aufgrund der dem Untersuchungsausschuss gestellten Unterlagen und der Zeugenbefragungen konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden: Am 18. April 2006 kam es zu einer Besprechung zwischen der KW, der Finanzabteilung und der Landesamtsdirektion sowie der Firma Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinsichtlich der Abwicklung des Zukunftsprojektes „Fußball-EM 2008“. Bei dieser Besprechung ist lt. den schriftlichen Unterlagen der Finanzabteilung vereinbart worden, dass von der KW per 31.12. eines jeden Jahres ein Jahresbericht über die gesetzes- und richtlinienkonforme Verwendung der Fördermittel zu erstellen und vom Wirtschaftsprüfer mit einem Prüfvermerk zu versehen ist. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers Ernst & Young über die widmungsgemäße Verwendung der

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Fördermittel sollte lt. Darstellung der Finanzabteilung eine projektbezogene Vollprüfung darstellen und die Rechnungsaufstellung, die Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der entsprechenden Belege gem. Rechnungsaufstellung und die Überprüfung der Förderverwendung gemäß Richtlinien umfassen. Von der KW ist ein Liquiditätsplan inkl. die Teilaufstellung zu bringen und vom Wirtschaftsprüfer mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen. Der Liquiditätsplan ist von der Abt. 4 der Landesholding zur Kenntnis zu bringen. Die in der schriftlichen Unterlage der Finanzabteilung dargestellte, angeblich am 18. April 2006 getroffene Vereinbarung, wonach die Firma Ernst & Young eine Vollprüfung zu machen hat, wurde von der Mitarbeiterin der Firma Ernst & Young, welche sei 2001 Wirtschaftsprüfer der KW ist, Frau Mag. Ulrike Hochsteiner, bei ihrer Befragung am 17. Juni 2008 vehement bestritten: „Es war auch dezidiert nicht der Auftrag eine Gebarungsprüfung durchzuführen. Wenn das so gewesen wäre, hätten wir andere Prüfungshandlungen gesetzt. Das war nicht der Auftrag…… Das war dezidiert auch ausgeschlossen…. Es war auch dezidiert vereinbart, dass wir den Umfang der Prüfung mit dem Gf. der KW vereinbaren. Das war auch unser Auftraggeber, das war klar vereinbart. Den Prüfungsauftrag haben wir vom Gf. der KW erhalten.“ (lfd. Nr. 62, Seite 21, 22 und 24). An weiterer Stelle führte sie aus, dass es möglich gewesen wäre eine Gebarungsprüfung durchzuführen, wenn sie dafür einen Auftrag bekommen hätten. Auf die Frage des Abg. Holub, ob dies der Gf. hätte machen können, antwortete Hochsteiner: „Er hätte das so machen können, uns einen Gebarungsauftrag zu erteilen“ (Seite 35, lfd. Nr. 62). Lt. Darstellung der Zeugin Hochsteiner und lt. den vorgelegten Berichten über die Verwendung der vom Zukunftsfonds für die Bewerbung der Fußball-EM 2008 bereitgestellten Mittel für das Geschäftsjahr 2005 und 2006 wurde die Fa. Ernst & Young, entgegen der Darstellung im LRH-Bericht auf Seite 13 am 07. Juni 2006 (für 2005) und am 01. Feber 2007 (für 2006) jedoch nicht mit einer Gebarungsprüfung, mit einer Vollprüfung beauftragt, sondern war der Auftrag eine prüferische Durchsicht vorzunehmen, wobei es sich lt. ihren eigenen Berichten um keine Prüfung nach internat. Standards gehandelt hat und somit nicht um eine Abschlussprüfung. Es war aber eine vollständige Belegprüfung. Weder war die Vertragserfüllung bzw. die Beurteilungen der erbrachten Leistungen vereinbarungsgemäß Auftragsgegenstand, noch die Prüfung der Angemessenheit der Höhe der eingereichten Kosten. Vom Zeugen Gruber von der Landesamtsdirektion wurde ebenso bestätigt, dass es bei der Besprechung am 18. April 2006 eine erste verbindliche Festlegung gegeben hat, wie die Mittel abzuberufen sind, wie die Mittel zu verwenden sind. Dies sei dann in einem Aktenvermerk zusammengefasst und dann als Genehmigungsakt dem Landeshauptmann vorgelegt worden (lfd. Nr. 62, Seite 78). Vom Vorstand der Finanzabteilung Dr. Felsner wurde diesbezüglich festgehalten, dass es für die Finanzabteilung auch überraschend gewesen sei, dass die ersten Marketingmaßnahmen in Form einer Kreditfinanzierung von 1,2 Mio. € erfolgt sind. Dr. Felsner: „Es war für uns auch überraschend. Wir haben es das erste Mal im Zuge des Jahresabschlusses gesehen, dass da auf einmal eine Kreditfinanzierung von 1,2 Mio. € beinhaltet war“.

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Auf die Frage des damaligen KO. Dr. Kaiser, ob man sich diese Kosten der Kreditfinanzierung ersparen hätte können, wenn man diese Vereinbarung, bei der Bilgram selbst am Tisch gesessen ist, eigentlich umgesetzt hätte, antwortete der Zeuge Dr. Felsner: „Richtig, ja!“ (Aktenseite 39, lfd. Nr. 55). In weiterer Folge wurde dann der Bericht für das Jahr 2006 von der Fa. Ernst & Young von der KW an die Landesamtsdirektion übermittelt. Diese ersuchte um Genehmigung der Auszahlung der 3,08 Mio. €. Dieser Akt wurde dann von der Finanzabteilung der Landesamtsdirektion wieder retourniert, weil der Akt den geforderten Anforderungen nicht entsprochen hat und daher als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der für die Auszahlung beantragten Mittel nicht geeignet war. In einer umfangreichen Stellungnahme der Finanzabteilung vom 14. Juni 2007 wurde festgehalten, dass der vorliegende Prüfbericht von Ernst & Young nicht dem vereinbarten Procedere entspricht und wurden umfangreiche Punkte bemängelt. So geht aus dem Prüfbericht nicht hervor, dass die Fußball-EM 2008 innerhalb der KW einen eigenen Rechnungskreis darstellt. Weiters wurden bei der Prüfung die von der KW bis 30. Juni 2006 als Aufwendungen erfassten Belege, unabhängig von deren Bezahlung, als zu überprüfende Kosten herangezogen. Diese Vorgangsweise sei nicht akzeptabel und entspreche auch nicht dem EU-Standard für die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung dieser Fördermittel. Außerdem ging aus dem Jahresbericht nicht eindeutig hervor, ob eine Vollprüfung vorgenommen wurde oder nicht. Der Prüfbericht entspreche diesbezüglich nicht den Vereinbarungen, der vorgesehen hat, die Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Weiters wurde als bedenklich erachtet, dass im Prüfbericht eine Haftung gegenüber dem für die Abwicklung der Finanzierung relevanten Stellung ausgeschlossen wurde. Zielsetzung der Beschäftigung einer externen Institution war, so diese Stellungnahme vom 30. Juni 2006, doch die Prüfung und Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Mittelverwendung durch eine unabhängige Stelle. In der Folge kam es dann am 05. Juli 2007 im Büro des nunmehrigen Landeshauptmannes zu einer Besprechung, an welcher die Büroleiterin des nunmehrigen Landeshauptmannes, weitere Bedienstete der Landesamtsdirektion und der Abt. 4, sowie Mitarbeiter der KW, sowie ein Mitarbeiter der Fa. Ernst & Young teilnahmen. Bei dieser Besprechung ist vereinbart worden, dass hinsichtlich der Fa. Ernst&Young zur diesbezüglichen Korrektur der Kritikpunkte ein „Side-Letter“ nachgereicht wird, der folgende Bestandteile aufweist:

• Bestätigung, dass es sich bei der vorgenommen Prüfung um eine Vollprüfung handelt

• Bestätigung, dass das Projekt „Fußball-EM 2008“ innerhalb der KW einen eigenen Rechnungskreis darstellt und

• Bestätigung, dass eine Haftung gegenüber dem Auftraggeber KW im Ausmaß von 2 Mio. € besteht;

• Haftungen von Dritten an Ernst & Young können im Regresswege über die KW geltend gemacht werden.

In der Folge wurde dann von der Fa. Ernst & Young am 09. Juli 2006 ein Schreiben verfasst, welches von Seiten der Finanzabteilung als „Side-Letter“ bezeichnet wurde.

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Die Zeugin Mag. Hochsteiner verwehrte sich entschieden, dass dies ein „Side-Letter“ gewesen sei: „Aber das ist kein Side-Letter, das ist eine Fragebeantwortung. Das ist kein Side-Letter. …. Ein Side-Letter ist für mich etwas anderes. Ein Side-Letter ist zusätzlich zu einem Vertrag oder zu einem Bericht ….. Wenn dieses Schreiben als Side-Letter hier in Ihrem Protokoll zitiert wird, kann ich nichts machen.“ Bei der Besprechung am 05. Juli wurde von Seiten der Fa. Ernst & Young darauf hingewiesen, dass für sie die rechnerische und sachliche Richtigkeit als gegeben anzusehen ist, da von der Fa. Ernst & Young keine gegenteiligen Feststellungen getroffen wurden. Eine neuerliche Prüfung sei von ihr jedenfalls nicht vorgenommen. (lfd. Nr. 62, Seite 26). Dr. Felsner ging jedoch davon aus, dass eine neuerliche Prüfung gemacht wurde. Dies auf den Vorhalt, wie es möglich ist, dass eine Prüfung, die keine Vollprüfung war, für die man keine Haftung übernimmt, mit einem Side-Letter plötzlich eine Prüfung wird, die den von der Finanzabteilung erstellten Kriterien entspricht. Dr. Felsner: „Ich gehe davon aus, dass sie noch einmal geprüft haben.“(lfd.Nr. 55.,Seite 50 ) In einem Aktenvermerk der Finanzabteilung vom 17. Juli 2007 wurde festgehalten, dass aufgrund der übermittelten Unterlagen, den Anforderungen und Korrekturen für das Jahr 2005 und 2006 seitens der Firma Ernst & Young WirtschaftsprüfungsGmbH Rechnung getragen wurde. Der Zeuge Gruber stellte die ganze Problematik im Wesentlichen als eine unterschiedliche Auffassung über Begrifflichkeiten dar und zwar sowohl im Bezug auf den Begriff der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit , als auch hinsichtlich der von Seiten der KW nicht erfolgten Darstellung der Euro-Mittel als eigener Rechnungskreis. (Seite 88 und 89, lfd. Nr. 62). Letztendlich auch wegen des Liquiditätsplanes. Diesbezüglich sagte die Zeugin Mag. Hochsteiner aus, dass die Schwierigkeit darin gelegen sei, dass seitens der Finanzabteilung ein rückwirkender Liquiditätsplan gefordert wurde. Für den Vorstand der Finanzabteilung, Dr. Felsner, der davon ausging, dass noch einmal geprüft wurde, war die Bestätigung ausreichend, die seitens Ernst & Young mit Schreiben vom 8. Juli 2007 erfolgte. Felsner: „Ich war nicht dabei, aber ich gehe davon aus, wenn das jemand mit einem Side-Letter bestätigt, dass er das dann gemacht hat, dass das dann in Ordnung ist. Wir haben dann keinen Grund mehr gesehen, nachdem das vorgelegen ist, die Anweisung hintanzuhalten….. Hätten wir jetzt hinausgehen sollen, Herr Abgeordneter, und schauen, ob die Prüfung gemacht wurde? Wenn sie es bestätigen, was sie ursprünglich zugesagt haben, was in der Besprechung am 18. April vereinbart war, das ist dann für mich ausreichend……“ An weiterer Stelle führte er aus, dass die Aufnahme von 1,2 Mio. € durch die KW vermieden hätte werden können und dass es offenbar Auffassungsunterschiede gegeben hätte (Seite 50, 51 und 54, lfd. Nr. 55). Für Dr. Felsner war weiters klar, dass das Controlling hinsichtlich der Mittel des Zukunftsfonds durch die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft erfolgen sollte.

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Dr. Felsner: „Als Controlling wurde eben jener Mechanismus eingerichtet, wo der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft die Ausgaben bestätigt und entsprechende Berichte werden dann an die Landesholding erstattet.“ Fest steht für den USA, dass es aufgrund der Auffassungsunterschiede darüber,was zu prüfen sei bzw. ob die von Seiten der beauftragten WirtschaftsprüfungsGmbH durchgeführte Prüfung jenen Kriterien entsprochen hat, die ursprünglich vereinbart wurden, eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,2 Mio. € notwendig wurde und dadurch auch entsprechende Zinsen angelaufen sind. Fest steht weiters, dass von der Firma Ernst & Young WirtschaftsprüfungsGesmbH nach dem 05. Juli 2007 keine neuerliche Prüfung vorgenommen wurde. Weiter steht fest, dass die Finanzabteilung nach dem Schreiben vom 08. Juli 2007 von der Fa. Ernst & Young „grünes Licht“ für die Auszahlung gab. Dies in der Annahme, dass eine neuerliche Prüfung durchgeführt wurde. Fest steht ebenso, dass die Fa. Ernst & Young vom Gf. der KW nicht mit einer Gebarungsprüfung beauftragt wurde. Eine jährliche Gebarungsprüfung über die Mittelverwendung durch Ernst & Young hätte allerdings die sparsame, wirtschaftliche, zweckmäßige und rechtmäßige Verwendung von Zukunftsfondsmittel weitgehend sicherstellen können und darüber hinausgehend eventueller Mittelverschwendung vorbeugen können Die im Nachhinein getätigten Aussagen, wonach die sachliche Richtigkeit dadurch als geprüft anzusehen ist, weil ja keine negativen Feststellungen getroffen wurden, weil es keine schwerwiegende Verstöße gegeben hätte, ansonsten ohnedies, so die Zeugin Mag. Hochsteiner, sie eine Redepflicht gehabt hätte (lfd. Nr. 62, Seite 50), stehen im Widerspruch mit ihren Darstellungen in den Prüfungsberichten selbst, aber auch in ihren Aussagen, wonach sie eine sachliche Richtigkeit gar nicht überprüfen könne. Mag. Hochsteiner: „Eine sachliche Richtigkeit, da müsste ich, das kann ich als Wirtschaftsprüfer nicht beurteilen, denn sachlich richtig wäre für uns, wenn ich wirklich sagen muss, wie ist jetzt die Vertragserfüllung erfolgt…… das war dezidiert auch ausgeschlossen.“ (lfd.Nr. 62, Seite 22). Fest steht weiters, dass von Seiten der Finanzabteilung nachvollziehbar versichert wurde, dass es immer beabsichtigt gewesen ist, eine Gebarungsprüfung vornehmen zu lassen. Dafür hat man ja diesen Auftrag extern vergeben. Dies wurde auch in der Stellungnahme vom 30. Juni klar zum Ausdruck gebracht. Die ganzen Vorgangsweisen rund um diese Kontrolle und insbesondere, dass man letztendlich in Vertrauen darauf, dass eine neuerliche Prüfung durchgeführt wurde, die Auszahlung frei gab, ist für den Ausschuss nicht ganz nachvollziehbar. Diese Vorgangsweise ist darüber hinausgehend auch nicht akzeptabel, weil es gerade dadurch offensichtlich zu einer maßlosen Verschwendung von Zukunftsfondsmittel – von Steuergeld – gekommen ist. Zum einen ist es unverständlich, dass sich die Finanzabteilung, die sich lange massiv gegen die Auszahlung gewehrt hatte und massive Bedenken gegen den vorgelegten Prüfbericht geäußert hat, sich mit dem Schreiben vom 08. Juli

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begnügte. Es ist diesbezüglich nicht ganz nachvollziehbar, wie man davon ausgehen konnte, dass zwischen 05. Juli und 08. Juli eine neuerliche Prüfung durchgeführt hätte werden können. Damit war die Garantie einer sparsamen Mittelverwendung der Zukunftsfondsmittel nicht gegeben. Von Seiten der Landesamtsdirektion wurde der Prüfbericht offenbar kritiklos akzeptiert und ein entsprechender Akt zur Auszahlung der rund 3 Mio. € vorbereitet. Diese Vorbereitung ist insoferne unverständlich, als der Landesamtsdirktion ebenfalls die dann von der Finanzabteilung erfolgten Beanstandungen bekannt hätten sein müssen bzw .auffallen hätten müssen. Die Auszahlung wurde erst durch die Finanzabteilung blockiert. Von Seiten des Geschäftsführers der KW wurde keine Gebarungsprüfung in Auftrag gegeben, obwohl dies lt. Aussagen der Finanzabteilung so vereinbart war und die Firma Ernst & Young auch eine Gebarungsprüfung machen hätte können, wenn sie hiezu beauftragt worden wären. Vom Gf. der KW wurde es jedenfalls unterlassen, alles zu unternehmen, damit es rasch zur Mittelfreigabe kommt. Anstatt sich um eine vereinbarungskonforme Prüfung zu kümmern hat er einfach den Weg des geringsten Widerstandes ergriffen und die notwendigen Finanzmittel durch Kreditaufnahmen bedeckt. In diesem Zusammenhang wird auf die Aussage des Aufsichtsratsmitglieds Kommerzialrat Wrann verwiesen: „Wir haben sehr oft unnötig Finanzmittel aufbringen müssen.“ (Lfd . Nr. 65 ,Seite 38 ). Zur Kontrolle des Fußballbereiches Allgemein und der Italienverträge innerhalb der KW wird auf die diesbezüglichen Aussagen des in der KW beschäftigten Controller, Andreas Mayr, verwiesen. Mayr: „Wenn z. B. ein Vertrag so ist, der Herr Garofalo macht die Bewerbung der Fußball-EM in Italien und kriegt dafür so ein Budget, dann weiß ich nicht, schaltet er dafür Anzeigen oder lädt er dafür Geschäftsfreunde ein, oder was macht er damit. ….. Wie das genau aufgeteilt wurde, haben wir nicht beurteilen können.“ (Seite 74, lfd. Nr. 55) Er bezeichnete den Beginn des Projektes Fußball als chaotisch (lfd. Nr. 55, Seite 76). Mayr: „Da flattern dann einfach Rechnungen rein. So kann man natürlich kein Budget kontrollieren, wenn man nicht weiß, was passieren soll. Da kommen irgendwie Rechnungen, man weiß nicht, was beauftragt ist. Das kann irgendwann plötzlich um ein paar Hunderttausend über das Budget darüberschießen und man hat keine Kontrolle. Das haben wir dem Herrn Koloini selber gesagt.“ (lfd. Nr. 55, Seite 80) Auf die Frage des Abg. Schober, welche Reaktionen es gegeben hat, nachdem er das Manko mit der Euro-Bewerbung aufgezeigt hat, antwortete Mayr zusammenfassend wie folgt: Es hätte von Anfang an Schwierigkeiten mit Koloini gegeben. Dieser war nicht sehr kooperativ. Bilgram hat dann dem Koloini gesagt, dass die Budgetverwaltung, wie sie in der ganzen KW schon stattfindet, hat auch beim Fußball so stattzufinden. Es sei dann ein bisschen besser geworden, aber letztendlich hat es nie richtig funktioniert. Es ist bezeichnend, dass Koloinis Qualifikationen im Bereich Budgeterstellung, -plaung und Controlling offensichtlich nicht geprüft wurden. Im Dienstvertrag Koloinis

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vom 24. Oktober 2005 wurde explizit unter Pkt. 2 festgehalten, dass es die Aufgabe Koloinis als Dienstnehmer war, die Planung, Erstellung und laufende Kontrolle des zuständigen Budgetsbereichs als Projektleiter im Zusammenhang mit der EURO durchzuführen. Erwähnenswet ist in diesem Kontext auch die Tatsache, dass Koloini ohne entsprechende Qualifikationen als EM-Projektleiter bestellt wurde, da der verstorbene Landeshauptmann - als es in der Regierungssitzung vom 21. 6. 2005 um die grundsätzliche Entscheidung der Errichtung einer Projektgruppe Euro 2008 im Rahmen der KW ging - gegenüber dem Regierungskollegium explizit betonte, dass diese Aufgaben von Profis gemacht werden müssen. Aufgrund der zitierten Aussagen steht für den USA fest, dass die Kontrolle der KW hinsichtlich des Bereiches Fußball Allgemein und Italienverträge im Speziellen zumindest in der Zeit der Tätigkeit von Koloini äußerst mangelhaft gewesen ist. Wenn man sich insofern vor Augen führt, dass Koloini offensichtlich versucht hat, missbräuchlich mit der Firmenkreditkarte über die Kärnten Werbung abzurechnen und dieser Umstand möglicherweise nicht ohne die Kontrollaufforderung des Landtags durch den Landesrechnungshof aufgedeckt bzw. verhindert worden wäre, mutet es besonders bedenklich an, dass derselbe Koloini de facto mit der Verwendung der Zukunftsfondsmittel betraut wurde.

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6.3.3 Italienengagement: Einer der Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses lag in der Aufarbeitung der sogenannten „Italienverträge“. Dies nicht zuletzt deshalb, weil einerseits rund 1,3 Mio. € im Zusammenhang mit diesen Verträgen von der KW zur Auszahlung gelangten, andererseits bereits im Vorfeld des USA und des gegenständlichen Rechnungshofberichtes diese Verträge öffentlich mehrfach heftig kritisiert wurden. Insbesondere wurde Kritik darin geübt, dass weitestgehend unklar war, welche Leistungen von Dott. Garofalo selbst bzw. vom Büro in Mailand erbracht wurden. Alleine für die Verpflichtungen aus dem Beratervertrag und dem „Kärnten-Büro“ waren jährlich insgesamt 177.000 € zu bezahlen. Weiters gab es Kritik am Inhalt der Verträge, Zweifel an der Existenz bzw. Zweifel an den Tätigkeiten im Mailand-Büro. Letztendlich gab es unterschiedliche Darstellungen auch über die Person von Dott. Garofalo selbst. Der Gf. der KW, Werner Bilgram, hatte im Sommer 2006, als erste Kritik an den Italien-Verträgen laut wurde, Garafalo noch als ehemaligen Polizeipräsidenten, als ehemaligen Vorsitzenden von Cartier, in höchsten Tönen gelobt, den in Italien jeder kenne. Recherchen einer Kärntner Tageszeitung brachten jedoch ein ganz anderes Ergebnis. Dott. Garofalo war in Italien als Leiter einer Mailänder Reiseagentur bekannt, der Reisen der ital. Fußballnationalmannschaft mitorganisiert. Diese Informationen erhielt man von italienischen Sportzeitungen. Polizeipräsident war er nie. In einer am 07. August 2007 auf sein Verlangen durchgeführten a.o. Generalversammlung der KW verlangte NRAbg. Gabriel Obernosterer die Aufkündigung der Verträge und Neugestaltung der Verträge mit klaren Leistungsprofilen. Insgesamt wurden mit Dott. Giorgio Garofalo selbst bzw. seiner Firma Officina delle Idee und letztendlich aufgrund seiner Vermittlung mit der BTI Italia S.p.A. drei Verträge jeweils am 30.12.2005 rückwirkend mit 01.10.2005 und der KW abgeschlossen. Die Darstellung des Zeugen Bilgram und des Zeugen Dott. Garofalo, wie es zu dem Abschluss der Verträge gekommen ist, wann die erste Kontaktaufnahme gewesen ist, welche Schritt zwischen dieser Kontaktaufnahme erfolgten, widersprachen sich in einigen Punkten, sodass diesbezüglich nur eine Wiedergabe der einzelnen Darstellungen erfolgt. Der Gf. der KW sagte diesbezüglich folgend aus: Es sei ihm mitgeteilt worden, dass anlässlich der Verleihung einer Ehrendoktorwürde an Dr. Haider in Mailand ihm Dr. Garofallo zum ersten Mal vorgestellt wurde, weil Haider nach Persönlichkeiten fragte, die im ital. Fußball in der Vermarktung und Marketing sich sehr gut auskenne. Dott. Garofalo sei dann nach Kärnten gekommen, nicht mehr über den Landeshauptmann, sondern direkt und hat dann um einen

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Termin gebeten, den er dann gemeinsam mit einer Mitarbeiterin der KW wahrgenommen hat. Vor den Vertragsabschlüssen hat es sowohl in Kärnten als auch in Mailand Kontakte gegeben. Es sei nicht Dr. Haider der Erfinder der Kooperation gewesen, sondern es war seine, Bilgrams, Entscheidung. So gesehen könne er als Erfinder bezeichnet werden. Als die Euro-Abteilung gegründet wurde, war dann der ehemalige Eventmanager dabei, war auch der Koloini dabei (Aktenseite 24 und 25, lfd. Nr. 43). Bei seiner zweiten Einvernahme am 18. November 2008 bestätigte Bilgram, dass Dott. Garofalo am 18.12.2004 einen Marketingplan bei einer Präsentation im Four-Seasons-Hotel in Mailand vorgelegt hat.Ob es tatsächlich, wie aus einer von der KW zur Verfügung gestellten Unterlage zu entnehmen ist, zu einem Besuch von Dott. Garofalo in Kärnten am 30. September 2004 gekommen ist, konnte Bilgram nicht mehr sagen (Protokoll lfd. Nr. 102, Aktenseite 81 und 82). Dott. Garofalo sagte auf die Frage, wie es zur Zusammenarbeit mit der KW gekommen ist, aus, dass der Erstkontakt im Sommer vor ca. 4 Jahren gewesen sei (also 2004) anlässlich einer Aufführung auf der Seebühne. Er hat damals mit einem LHStv. gesprochen, an dessen Namen er sich nicht mehr erinnern könne. Die Zusammenarbeit wurde dann mit dem Gf. Werner Bilgram begründet. Ca. 1 Jahr nach der ersten Begegnung sind sie nach Mailand gekommen. Es könnte sein, dass er LH Dr. Haider in Mailand im Jahr 2004 anlässlich einer Verleihung dessen Ehrendoktorrates an Dr. Haider erstmals getroffen hat. Dies war ein Zufall. Haider hat er drei bis vier Mal in seinem Leben gesehen. Ob es ein Treffen am 30. September 2004 gegeben hat, könne er nicht mehr sagen. Vor den Vertragsabschlüssen hat er mit Bilgram und noch einem anderen, der bei einem Autounfall gestorben ist, Kontakt gehabt (gemeint offenbar der verstorbene Event-Manager Rossmann). Ob es eine Präsentation eines Marketingplanes im Four-Seasons-Hotel am 18. Dezember 2004 gegeben hat, konnte er nicht bestätigen (Protokoll Seite 5, 6, 12, 13 und 14). LHStv. Pfeifenberger sagte aus, dass er Garofalo nie getroffen habe. Er war auch bei einem Meeting am 30 September 2004 nicht dabei (Pfeifenberger, lfd. Nr 102, Seite 32). Mit Ordnungsnummer 98 übermittelte der rechtsfreundliche Vertreter von Garofalo Unterlagen betreffend dem Marketingkonzept, welches lt. Begleitschreiben vom 27. Oktober 2008 anlässlich einer Veranstaltung im Jahr 2005 im Four-Seasons-Hotel in Mailand präsentiert wurde. Alle diesbezüglichen mitübermittelten Unterlagen sind auch mit dem Vermerk versehen „copyright officina 2005“ und haben einen Briefkopf von der Officina delle Idee. Nachdem es einen Widerspruch zwischen der Aussage Bilgram (18. Dezember 2004) und dem Begleitschreiben des Anwaltes von Garofalo (Jänner 2005) gibt, kann nicht genau festgestellt werden, wann dieses Treffen und die Präsentation im Four-Seasons-Hotel in Mailand tatsächlich stattgefunden hat. Bilgram sagte, dass er sicher im Dezember 2004 und sicher nicht im Jahre 2005 im Four-Seasons-Hotel gewesen ist (Seite 86, ldf. Nr. 101). Bemerkenswert ist, dass im Jahresbericht 2004 festgehalten ist, dass am 18. Dezember 2004 im Four-Seasons-Hotel eine

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Präsentation des Konzeptes stattgefunden hat. Wann ihm der Marketingplan (sowie vereinbart und aus einem e-mail zu entnehmen) zugeschickt wurde, konnte Bilgram auch nicht mehr sagen. Er hat mehrere Marketingkonzepte von Garofalo bekommen. In der Folge ist es nach den übereinstimmenden Aussagen von Garofalo und Bilgram jedenfalls noch zu weiteren Treffen gekommen und wurden dann letztendlich am 30. Dezember 2005 die drei Verträge abgeschlossen. Garofalo war aber schon zuvor für die KW, lt .Aussage von Bilgram und Garofalo, tätig. Lt. Aussage von Garofalo hat er ein Jahr gratis für die KW gearbeitet (lfd. Nr. 95, Aktenseite 5 und 25). Er hätte schon öfters umsonst gearbeitet, so auch 10 Jahre für Richter und Staatsanwälte in Italien, ohne dass er dafür bezahlt werde. Lässt sich aber auch sehr gut bezahlen, wenn er arbeitet. Lt. Zeuge Bilgram wurden die Verträge deshalb erst am 30. Dezember 2005 abgeschlossen, weil es zuvor noch keine Zusage des Landes über die Budgets gegeben hat. Nach erfolgter Zusage vom Landeshauptmann hat er schon vor der Vertragsunterzeichnung veranlasst, dass die erste Rate in Höhe von 200.000 € aus dem Vertragsverhältnis mit der BTI am 28. Dezember an Garofalo überwiesen wird, nachdem von diesem ab 01. Oktober auf Vertrauensbasis seine Leistungen erbracht wurden und die ital. Nationalmannschaft schon die Verpflichtungen umgesetzt habe, obwohl noch kein Geld von der KW geflossen ist. Er hat diesbezüglich Herrn Mayr (Anmerkung von der Buchhaltung) angerufen und gesagt, dass er jetzt das Geld schicken solle, weil er jetzt die schriftliche Zusage über das Euro-Geld hat (Protokoll Seite 100, lfd. Nr. 101). Entgegen der Darstellung Bilgrams betrug die erste Rate tatsächlich 400.000 €. Allein für die Vertragserrichtung des BTI-Sponsoringvertrages, des Beratervertrages und des Mietvertrages bezüglich das Büro Mailand wurden dem Anwalt Dr. Lesjak 227.000,-- Euro aus dem EURO-Budget ausgezahlt. Interessant hiebei ist, dass zwar der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes der Kärntner Landesholding am 23. Dezember mehrheitlich die Finanzierung von 8 Mio. € für die Euro 2008 für Marketingmaßnahmen und damals noch alternativ für Infrastrukturmaßnahmen beschlossen hat. Die Beschlussfassung aus dem Sondervermögen „Zukunft Kärnten“ bereitgestellte Mittel zur Gänze für Marketingmaßnahmen zu verwenden, erfolgte erst am 28. März 2006. Interessant erscheint in diesem Zusammenhang weiters, dass am 06. Dezember 2005 vom Geschäftsführer der KW und von dem damaligen Bereichsleiter Fußball, in der Landesregierung ein PowerPoint-Vortrag mit Informationen zum Marketingkonzept betreffend die Fußball-Europameisterschaft Euro 2008 erfolgte. Bei dieser Präsentation ist aus dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen, dass es kein Budget und keine Ausgaben und Einnahmen enthalten waren. Die zu diesem Zeitpunkt schon stattfindenden Arbeiten von Garofalo, die Zusammenarbeit mit der ital. Fußballnationalmannschaft wurden bei dieser fast 45 minütigen Besprechung lt. Protokoll nicht erwähnt. Dies verwundert insoferne, als lt. Gf. Bilgram die späten Vertragsabschlüsse nur darauf zurückzuführen waren, dass er noch auf die Zusage der Mittelbereitstellung durch den Landeshauptmann warten musste.

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Wenn zum damaligen Zeitpunkt der Vertragsabschluss mit Garofalo und den anderen Firmen bzw. dem Italien-Büro so unmittelbar bevorstand, ist es völlig unverständlich, wieso auf diese geplanten Kooperationen bzw. schon stattfindenden Kooperationen in der Präsentation eines Konzeptes offenbar nicht eingegangen wurde. Auf die Frage, wie sich Dipl.Bw Bilgram von den Kenntnissen des Beraters über die verlangten Management- und Führungsqualitäten überzeugt hat, wie dies im Beratervertrag festgehalten wurde, antwortete Bilgram am 8. Mai 2008 wie folgt: „Bevor der Vertrag unterschrieben wurde, hat uns Dott. Garofalo Einblick gegeben in seine bisherige Tätigkeit. Garofalo ist Beauftragter des ital. Fußballverbandes für die WM, für die EM. Er ist dort mit dabei, um die Ereignisse zu planen und er hat bei dem Treffen, wo wir in Mailand waren, bewiesen, dass er diese Kontakte hat, indem er zahlreiche Nationalspieler mitgebracht hat, die aktiv in Italien spielen. Indem er wichtige Persönlichkeiten des ital. Fußballes mitgebracht hat, um deutlich zu machen, dass er eine respektierte Person ist im ital. Fußball. Wir hatten auch vorher seine Büroräume besichtigt, wo wir sehen konnten, was für Marketing-Aktivitäten. Ich als Gf. habe den Eindruck, dass er qualifiziert ist, dass er die Kontakte hat. Aus diesem Grunde habe ich diesen Vertrag unterschrieben. Bei diesem Treffen in Mailand war auch die damalige Marketingleiterin Heidi Scharf und Franz Koloini dabei“ (lfd.Nr. 101, Seite 26 und 27.) Schriftliche Referenzen hat er sich nicht geben lassen bzw. Unterlagen, wonach er beurteilt hat, was Dott. Garofalo gemacht hat. Er hat die Verträge mit Garofalo jedoch nicht nur aufgrund von Konzepten und der Person, sondern sehr wohl aufgrund von Persönlichkeiten aus dem Bereich Fußball, aufgrund von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, aufgrund seiner Tätigkeiten, die er in der Vergangenheit gemacht hat unterschrieben bzw. den Auftrag erteilt. Er ist heute noch der Meinung, dass die Entscheidung, ihn zu nehmen, richtig war. Er war die geeignete Person (so Bilgram, Protokoll vom 8. Mai 2008, lfd. Nr. 43, Seite 26 und 62). Der Zeuge Garofalo sagte am 8. Oktober 2008 hiezu folgend aus: Auf die Frage, ob er irgendwelche schriftliche Referenzen an den Herrn Landeshauptmann übermittelt hat, um seine Kompetenzen im Bereich des Marketings und des Sports zu untermauern, antwortete er wie folgt: „Haider habe ich niemals etwas übermittelt. Bilgram ja. Ich habe ihm mein ganzes Leben erzählt, aber ich habe nicht erzählt, dass ich Präsident der Polizei war“ (Protokoll lfd. Nr. 95, Seite 13). Auf allen Verträgen ist in der Vertragsurkunde festgehalten, dass der Vertrag seitens der KW von Werner Bilgram und Franz Koloini abgeschlossen wird. Eine Unterschriftsleistung unterblieb dann letztendlich durch Franz Koloini hiezu nicht berechtigt gewesen wäre. Die Aufnahme in die Vertragsurkunde erfolgte irrtümlich durch den rechtsfreundlichen Vertreter der KW, so der Zeuge Bilgram. In der Folge wird nunmehr auf die einzelnen Verträge wie folgt eingegangen: 1. Beratervertrag mit Dott. Garofalo: Zwischen der Kärnten Werbung und Dott. Garofalo selbst wurde am 30.12.2005 ein Beratervertrag rückwirkend mit 01.10.2005 geschlossen. Ziel des Vertrages war insbesondere die Erfahrung des Beraters im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation und der Verwaltung für die Tourismuspromotion des Landes Kärnten zu nutzen.

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Zum Inhalt und Umfang der Beratertätigkeit wird im Vertrag ausgeführt, dass der Berater die Kärnten Werbung auf dem Gebiet der Tourismuspromotion für das Land Kärnten beraten und unterstützen wird. Von Garofalo sollten nach den vertraglichen Bestimmungen in demonstrativer Aufzählung die Leitung und Organisation des von der Kärnten Werbung eingerichteten Büros in Mailand, die Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Büros, sowie die Verwaltung der Kommunikationstätigkeit im Rahmen der Euro 2008 in Kärnten unter Beiziehung von Sportgesellschaften und Verbänden sowie die Presseagenden in Italien wahrgenommen werden. Lt. Vertrag waren vierteljährliche Besprechungen über Art und die Umsetzung von Maßnahmen und Tätigkeiten vorgesehen. Der Gesprächsinhalt war zu protokollieren und die Umsetzbarkeit von ins Auge gefassten Maßnahmen vom Berater zu beurteilen. Dieser hatte schließlich monatlich einen Bericht bezüglich seiner Tätigkeiten an die Kärnten Werbung zu übermitteln. In Organisation und Durchführung seiner Tätigkeiten hatte der Berater lt. Vertrag freie Wahl. Ansprechpartner für Garofalo war ausschließlich der Gf. der KW Bilgram. Als Vertragsdauer wurde der 01.10.2005 bis 31.12.2008 festgesetzt. Als Kündigungsfrist wurde vereinbart, dass der Vertrag von der KW unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres ohne Angaben von Gründen zum 30.06.2006 sowie zum 30.06.2007 gekündigt werden kann. Als Honorar war für das Jahr 2005 20.000 €, für die Jahre 2006/07/08 jeweils 120.000 € vereinbart. Mit Schreiben vom 06.06.2007 des damaligen anwaltlichen Vertreters der KW, Dr. Polley, wurde das Vertragsverhältnis zum 31.12.2007 ohne Angabe von Gründen gekündigt. Zur Auszahlung gelangten schließlich die vertraglich ausbedungenen Beträge für die Jahre 2005 (20.000 €) sowie für die Jahre 2006 und 2007 zusammen 180 €, somit insgesamt 260.000 €. Soweit die entsprechenden Feststellungen des Rechungshofes auf Seite 29 und 30 zu Punkt 7.1.3.2. Der RH hielt weiters fest, dass die Aktivitäten des Büros in Mailand einschließlich des Beraters in vielfältiger Weise nachvollziehbar dokumentiert sind. Die vertraglich ausbedungenen monatlichen Tätigkeitsberichte liegen in der KW auf. Vom Untersuchungsausschuss wird hiezu Nachstehendes festgestellt: Vorweg wird festgehalten, dass wegen der Nichtzahlung der zweiten Raten in Höhe von 60.000 €, welche bis zum 30. November 2007 zur Zahlung fällig gewesen ist, Dott. Giorgio Garofalo beim Landesgericht Klagenfurt im Jänner 2008 eine Klage zu GZ 49 Zg.5/08PM gebracht hat. Dieses Verfahren endete letztendlich mit einem am 8. Oktober 2008 abgeschlossenen – bedingten – Vergleich, in welchem sich die KW verpflichten musste, den Betrag von 60.000 € zuzüglich der Kosten von 6.781,25 € binnen

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14 Tagen nach Rechtskraft des Vergleiches zu bezahlen. Der Vergleich wurde nicht widerrufen und wurde daher rechtskräftig. Die seitens der KW am 01. Dezember 2008 auf Ersuchen des USA diesem zur Verfügung gestellten Prozessunterlagen (ON zu 100) ergeben ein bezeichnendes Bild über den Beratervertrag selbst, aber insbesondere, wie sich das Vertragsverhältnis im Jahr 2007 entwickelt hat. Aus diesem Grunde werden die wesentlichen Passagen aus den einzelnen Schriftsätzen des rechtsfreundlichen Vertreters der KW, aber auch von Dott. Garofalo wie folgt wiedergegeben: Aus der Klagsschrift ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 10. September 2007 hat der Vertreter der KW den Beratervertrag vom 30. Dezember 2005 mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Dies unter Hinweis darauf, dass Garofalo bereits seit Jänner 2007 seinen Verpflichtungen aus dem genannten Beratervertrag nicht nachgekommen sei. Hinsichtlich der am 06. Juni 2007 erfolgten Kündigung führte der Klagsvertreter aus, dass eine Kündigung zu dem im Vertrag enthaltenen Datum (30. Juni 2006 sowie 30. Juni 2007) nicht erfolgt sei bzw. die sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Aus diesem Grunde behielt sich Garofalo vor, auch einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung bzw. Verdienstentgang für den Zeitraum bis 31.12.2008 zu stellen. In der Klagebeantwortung wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Kündigung zum 31.12.2007 sei jedenfalls rechtswirksam und auch von Garofalo mit Brief vom 13. September 2007 akzeptiert worden. Dass im Vertrag als Datum der 30. Juni angeführt wurde, bewirkt keine Unklarheit, sondern wurde damit zum Ausdruck gebracht, dass die Kündigungserklärung bis 30. Juni abzugeben ist. Der Kläger hat seinen vertraglichen Verpflichtungen seit Jänner 2007 trotz wiederholter Aufforderung nicht mehr entsprochen. Bis Ende 2006/Anfang 2007 hätte diese Zusammenarbeit funktioniert. Seitens Garofalo wurden umsetzbare Konzepte für zielorientierte Medienarbeit erstattet, wurden Werbeverträge für Bandenwerbung im Fußballstadion sowie zu zumutbaren Bedingungen Trainingslager der Fußballklubs FC Napoli und US Palermo in Kärnten organisiert und schaffte er Verbindungen durch die aktive Führung des Büros in Mailand. Im Herbst 2006 wurden von ihm verschiedenste Aktivitäten entwickelt. Garofalo kündigte an, eine Wertschöpfungskette aufzubauen und für Events in Kärnten Massenreisen zu organisieren. Er werde Kontakte mit großen internationalen Stars vermitteln, um diese Events attraktiv zu machen. Er kündigte an, dass die KW an solchen Veranstaltungen viel verdienen werde, er werde weiters bewirken, dass die großen ital. Reiseveranstalter die Kärnten-Angebote in ihre Programme aufnehmen und damit bewerben werden.

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Umgesetzt sei lt. dieser Klagebeantwortung praktisch nichts worden, die letzte vertragsgemäß zumindest vierteljährlichen vorgesehen Konferenzen fand am 31. Jänner 2007 statt. Seitens Garofalo wurden bei dieser Konferenz nur mehr Vorschläge unterbreitet, von denen er wissen musste, dass sie für die KW nicht interessant und auch finanziell nicht akzeptabel sei. Insbesondere wurde u.a. auch angeboten, Trainingslager von Fußballvereinen in Kärnten zu organisieren, wobei neben der kostenlosen Unterbringung, wie im Jahr 2006, nunmehr auch ein Startgeld in beträchtlicher Höhe bezahlt werden sollte, damit sich der Klub entschließt, das Trainingslager in Kärnten zu veranstalten. Auch die Vertragsverlängerung mit dem ital. Fußballverband kam nicht zustande. Bei der Konferenz am 31. Jänner 2007 wurde auch erörtert, welche Aktivitäten in diesem Jahr gesetzt werden sollten. Seitens Garofalos und Marco Nova wurde ein Paket von Ankündigungen präsentiert, welches einer Konkretisierung und detaillierten Ausarbeitung und Umsetzung bedurfte. Dabei erklärte Marco Nova, dass er bereit sei, das Konzept zu realisieren, doch verlangte er dafür eine Provision von 25.000 €. Auf Vorhalt seitens der KW, dass die Erarbeitung des Konzepte Aufgabe von Garofalo sei, reagierte der Kläger unwirsch und verlor damit offensichtlich das Interesse an der Arbeit für Kärnten. Es erfolgten in weiterer Folge unergiebige, teils beleidigende Korrespondenz ohne brauchbaren Inhalt, sodass die KW schließlich vorschlug, das Vertragsverhältnis mit 30. Juni einvernehmlich zu beenden. Garofalo erklärte sich dazu einverstanden unter der Voraussetzung, dass ihm das Gesamthonorar für 2007 bezahlt wird, was wiederum von der KW nicht akzeptiert wurde. Die von Garofalo zu erstellenden Monatsberichte wurden immer unverbindlicher und blieben ab April 2007 überhaupt aus. Erst nach der Vertragskündigung vom 06. Juni 2007 hat Garofalo diese Berichte nachgeliefert. All diesen Berichten ist zu entnehmen, dass sich der Kläger sehr wohl bewusst war, welche Aufgaben ihm oblagen. Die Berichte sind aber kein Tätigkeitsnachweis und sind so allgemein gehalten, dass sie keinerlei konkrete Informationen beinhalten. Garofalo schrieb immer nur allgemein und floskelhaft über angeblich abgewickelte Aktivitäten, nennt aber keine Namen und hat auch niemals dargestellt, wie diese Kontakte umsetzbar wären und welche Erfolge erzielbar waren. Derartige Berichte sind praktisch ohne Aufwand herstellbar. Sie können ohne tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abdiktiert werden. Nach der vorzeitigen Auflösung des Vertrages setzte der Kläger die unverbindliche Berichterstattung fort, obwohl er mit Brief des Beklagtenvertreters am 03. Oktober 2007 darauf hingewiesen wurde, dass die KW aufgrund der mit Brief vom 10. September erklärten Vertragsauflösung keinerlei Leistungen mehr vom Kläger entgegennimmt. Auch die Garofalo obliegende Leitung des Büros in Mailand hat der Kläger im Jahr 2007 zunehmend vernachlässigt. Dass die Zusammenarbeit zwischen dem

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Büro und der KW trotzdem im wesentlichen funktionierte, war lediglich auf die persönlichen Kontakte zwischen den MitarbeiterInnen der KW und des Büros Mailand zu verdanken. Motiv für die Höhe des Honorars war, dass der Kläger zugesichert hat, sich intensivst in Italien mit der Förderung der Tourismusinteressen in Kärnten zu befassen. Der Kläger habe wiederholt Drohungen und Erklärungen, dass er nicht mehr bereit sei, mit dem Gf. der beklagten Partei zu sprechen, abgegeben. Im vorbereitenden Schriftsatz von Garofalo vom 26. Mai 2008 führte der Klagsvertreter im Wesentlichen aus: Die Bestimmungen im Vertrag über die Kündigung seien völlig unklar und widersprüchlich. Nachdem der Vertrag im Auftrag der beklagten Partei erstellt wurde, müsse sich diese diese Unklarheiten zurechnen lassen. Abgesehen davon, dass die von der beklagten Partei behaupteten Vertragsverletzungen seitens der klagenden Partei nicht vorliegen, hätten diese sofort geltend gemacht werden müssen, um wirksam zu sein. Dadurch sind sie jedenfalls verfristet. Der Klagsvertreter hielt auch fest, dass es zutreffend ist, dass der Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit im Beratervertrag sehr allgemein formuliert ist, was dem Kläger jedoch nicht angelastet werden kann. Hätte die KW die Leistung spezieller Tätigkeiten gewünscht, so wäre sie verpflichtet gewesen, diese auch konkret im Beratervertrag zu definieren. Das Honorar des Klägers war aufgrund des Know-hows des Klägers ein Entgegenkommen des Klägers gegenüber der KW. Der Kläger habe seine vertraglichen Verpflichtungen und seine Bemühungen auch im Jahr 2007 unverändert fortgesetzt. Er hat sich weiters um Vermittlung von Fußballmannschaften gekümmert, ebenso um eine Vertragsverlängerung mit dem ital. Fußballverband zu erwirken. Die beklagte Partei war jedoch nicht bereit, die Forderungen der Fußballmannschaften bzw. die Forderungen der IFGC hinsichtlich der Verlängerung zu erfüllen. Die von Seiten der KW in der Klagebeantwortung dargestellten Versprechungen des Klägers im Herbst 2006 hat es nicht gegeben. Das letzte Meeting hat zutreffender Weise am 31. Jänner 2007 stattgefunden. Die beklagte Partei hat seit dem 31. Jänner 2007 keine Meetings, keine Konferenz mehr gefordert. Derartige Meetings wurden immer nur von der KW organisiert. Die Verpflichtung des Klägers bestand darin, an diesen Meetings teilzunehmen und dieser Verpflichtung ist er stets nachgekommen. Die Bemühungen des Klägers hinsichtlich der Vermittlung von ital. Fußballmannschaften übers Jahr 2007 war nur deshalb nicht erfolgreich, weil die KW nicht bereit war, die Bedingungen der Fußballmannschaften zu erfüllen. Hätte die klagende Partei tatsächlich im Juni bereits mehr keine Tätigkeiten mehr geleistet, so wäre wohl die beklagte Partei verpflichtet gewesen, den Vertrag aufzulösen. Der Kläger ist seinen Verpflichtungen zur Ablieferung der Monatsberichte nachgekommen, was jedoch schwer ist, in Monatsberichten Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und sportliche Kontakte darzulegen.

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In der Streitverhandlung am 02. Juni 2008 wurde die beklagte Partei aufgefordert, das Vorbringen in der Klagebeantwortung, wonach die klagende Partei wiederholt Drohungen ausgesprochen hätte und die Erklärung abgegeben hätte, nicht mehr bereit zu sein mit dem Gf. der klagenden Partei zu sprechen, zu konkretisieren und zeitlich einzugrenzen. Dazu war die KW offenbar nicht in der Lage. Deshalb wurde dann am 02. Juni 2008 die Verhandlung geschlossen und sollte ursprünglich ein Urteil ergehen. Danach stellte die KW durch ihren neuen rechtsfreundlichen Vertreter den Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens, um durch Einvernahme des Gf. der KW diese Konkretisierung vornehmen zu können. Das Verfahren wurde tatsächlich wieder eröffnet und kam es dann am 08. Oktober 2008 zu dem oben wieder gegebenen Vergleich. Zu diesen Darstellungen in den Schriftsätzen der Streitparteien wird aufgrund der Zeugenaussagen und der den USA zur Verfügung gestellten Unterlagen folgendes ergänzend festgehalten: Lt. Aussage von Bilgram bei seiner Vernehmung am 08.05.2008 hat die Kooperation mit Garofalo bis Frühjahr 2007 hervorragend geklappt. Dann hätte es Leistungsstörungen gegeben, die ihn dazu bewogen hätten, den Berater-Vertrag mit Garofalo vorzeitig zu kündigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir Recht bekommen, dass wir Erfolg haben werden. (lf.d Nr. 43, Seite 31). Hiezu wird seitens des USA festgestellt, dass lt. Auflösungsschreiben des rechtsfreundlichen Vertreters der KW vom 10. September 2007 festgehalten wurde, das Giorgio Garofalo bereits seit Jänner 2007 seinen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen sei. Dies wurde ebenso in der Klagebeantwortung so dargestellt. Weiters, dass die Zusammenarbeit bis Ende 2006/Anfang 2007 funktionierte, die letzte Konferenz am 31. Juli 2007 stattfand, ab April überhaupt keine Monatsberichte mehr geschickt wurden. Erst nach der Vertragskündigung wieder, wobei die Monatsberichte nur sehr floskelhaft und allgemein gehalten waren, ohne konkrete Informationen. Garofalo sagte – konfrontiert mit der oben zitierten Aussage des Zeugen Bilgrams, wonach es ab dem Frühjahr 2007 Leistungsstörungen gegeben hätte, folgendes aus: „Ich hatte keine Störungen, weder mit Bilgram noch sonst. Ich glaube, er hatte persönliche Probleme. Er hat beschlossen, diesen Vertrag, diese Beziehung nach sehr guten Erfolgen in Italien von Italienern, die hier her kommen, abzubrechen. Vor allem das Projekt für das Jahr 2008 war sehr ambitioniert und mein Eindruck war, dass Bilgram politische Probleme hatte und dass er aus diesem Grund diese Beziehungen abgebrochen hat“, Und auf die Frage, ob Dipl.Vw. Bilgram diese Kooperation ohne Gründe anzuführen, beendet hat: „Ja. Er hat nicht sehr glaubhaft gemacht, nicht sehr untermalte Gründe angegeben.“ (Protokoll lfd. Nr. 95, Seite 7). An späterer Stelle sagte Garofalo aus: „Ich habe die Berichte eingestellt als Bilgram mir gesagt, dass ich nicht mehr für sie arbeite. Dies war im März, vielleicht April 2007, aber da waren die Beziehungen eigentlich schon gestört.“ (lfd. Nr. 95, Seite 12)

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Hinsichtlich der vereinbarten Berichtspflicht und den vereinbarten quartalsmäßigen Treffen hat Bilgram ausgesagt, dass es zu mehrfachen Treffen sowohl in Mailand als auch in Kärnten gekommen sei. Sogar mehr als vierteljährlich und er umfangreiche Berichte von Garofalo hätte; sowohl was seine Person angeht, mit Umsetzung von Marketingaktivitäten, als auch was das Büro Mailand, das Call-Center, gemacht hat, mit Auflistungen, wie viele e-mails, wie viele Anrufe, wie viele Prospekte rausgeschickt worden sind. (lfd. Nr. 43, Aktenseite 26, erster Absatz). Hinsichtlich dieser Berichte ist anzumerken, dass dem USA Jahresberichte für die Jahre 2004 und 2005 und Monatsberichte für die Monate Oktober 2006 bis Dezember 2006 sowie für die Monate Jänner bis Juni 2006 und Wochenberichte zur Verfügung gestellt wurden. Weiters Monatsberichte für Jänner 2007 in deutsch, sowie ein Monatsbericht für Feber/März und April 2007, allerdings alle nur mehr in italienischer Sprache. Weiters für Juli bis November ebenso in ital. Sprache. Die Beurteilung durch die KW in der Klagebeantwortung, wonach es sich bei diesen Berichten um keine Tätigkeitsnachweise handelt, wird voll inhaltlich vom USA geteilt. Von Bilgram wurde auf diesen Umstand jedoch viel zu spät reagiert. Auffällig dabei ist jedenfalls, dass - unabhängig vom Inhalt dieser Berichte - die Berichte ab Feber 2007 von der KW offenbar nicht mehr ins Italienische übersetzt wurden. Neben diesen Monatsberichten wurde seitens der KW umfangreiches Material an e-mail-Verkehr und Aktenvermerke über Meetings zur Verfügung gestellt. Hiebei ist insbesondere jener vom 31. Jänner 2007 von Relevanz. Auf diesen AV wird im Zusammenhang im Kapitel „Vertrag mit BTI“ noch gesondert eingegangen werden. In diesem Aktenvermerk ist u.a. einerseits festgehalten, dass das Sponsoring hinsichtlich der ital. Fußballmannschaft gestoppt wird, andererseits, dass Marco Nova für seine Marketingleistungen von der Kärnten Werbung bezahlt werden möchte, ansonsten es keine Kooperation mehr gibt. Lt. Darstellung des rechtsfreundlichen Vertreters in der Klagebeantwortung hat Marco Nova offenbar 25.000 € hiefür verlangt, ansonsten es keine Kooperation mehr gibt. Dies wurde von der KW, wie in der Klagebeantwortung ausgeführt wurde, verweigert. Dies mit dem Hinweis, dass dafür Garofalo selbst zuständig sei. Marco Nova war, lt. einem Organigramm über die Organisationsstruktur des Büros von Garofalo für den Bereich „Marktentwicklung“ zuständig und direkt Garofalo unterstellt. Dieses Organigramm über die Organisationsstruktur ist der KW von Garofalo übermittelt worden. Marco Nova nahm, wie aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Aktenvermerke und e-mails ersichtlich, an zahlreichen Besprechungen teil.

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Bei seiner zweiten Vernehmung am 18. November 2008 bestätigte Bilgram mit Vehemenz, dass Marco Nova in Mailand gearbeitet hat, dass er bei Besprechungen mit Garofalo mit dabei war (Seite 84 und 85, lfd. Nr. 102). Garofalo hat bei seiner Einvernahme am 8. Oktober 2008 allerdings bestritten, dass Marco Nova neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der BTI gleichzeitig im Mailänder Büro für die KW gearbeitet hat (Seite 17 und 22 , lfd. Nr. 95). Zum Organigramm befragt sagte Garofalo aus, dass von den Personen, die angeführt sind, er die unter Marco Nova stehende Zwei nicht kenne und die anderen Drei existieren für ihn auch nicht. Marco Nova war Geschäftsführer der BTI, welche die größte Reiseorganisation auf der Welt sei.Konfrontiert mit Urkunden, in denen Marco Nova im Bezug auf das Büro in Mailand erwähnt wird, bzw. selbst Schreiben verfasste, sagte er, dass es sich bei Marco Nova um einen ausgezeichneten Manager handelt, der ebenfalls versucht hat, eine Hilfestellung zu leisten (Seite 17, 21, 22, 27, lfd. Nr. 95). Dies diesbezüglichen Aussagen des Zeugen Garofalo, die im eindeutigen Widerspruch zu den dem USA vorliegenden Unterlagen stehen, können nur im Lichte des damals noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Vergleiches gesehen werden. Garofalo hat in diesem Prozess den Standpunkt eingenommen, dass Tätigkeiten von Marco Nova im Jahre 2007 eigens von der KW zu zahlen gewesen wären. Aufgrund obiger Ausführungen ergibt sich für den USA völlig klar: Ab dem 31. Jänner 2007, als einerseits von Seiten der KW klar gesagt wurde, dass keine Verlängerung des Vertrages, welcher bereits ausgelaufen war, mit der ital. Fußballnationalmannschaft mehr erfolgen wird und der Verweigerung, 25.000 € extra an Marco Nova für die Ausarbeitung von Konzepten für das Jahr 2007 zu bezahlen, hat von Seiten Garofalo offenbar kein Interesse mehr bestanden, seinen Beratervertrag – zumindest in dem Ausmaß – zu erfüllen, wie dies im Jahre 2006 der Fall gewesen ist. Aber auch die KW selbst, hat die Einhaltung der vertraglichen zugesagten Leistungen – soweit sie im Vertrag überhaupt konkret formuliert wurden – nicht mehr verfolgt. Dies erklärt auch, wieso es ab März 2007 zu keiner Übersetzung der übermittelten Monatsberichten mehr gekommen ist, wieso es auch zu keinen Konferenzen mehr kam. Diesbezüglich kann dem Zeugen Garofalo Glauben geschenkt werden, der gemeint hat, dass er die Berichte im März/April eingestellt hat, nachdem der Gf. Bilgram gesagt hat, dass der Vertrag nicht mehr verlängert wird, bzw. er nicht mehr für ihn arbeite. Es ist für den USA VÖLLIG UNVERSTÄNDLICH, wieso der Gf der KW die Leistungsstörungen, die es nach seiner Aussage seit März/Frühjahr 2007 gegeben hat – lt. Klagebeantwortung seit Jänner 2007 – nicht zum Anlass genommen hat, das Vertragsverhältnis zumindest hinsichtlich des Beratervertrages, wenn nicht sogar hinsichtlich des Vertrages mit dem Büro in Mailand, spätestens im März 2007 mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Hinsichtlich des Vertrages mit dem Büro in Mailand wird darauf hingewiesen,

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dass in der Klagebeantwortung festgehalten wurde, dass Garofalo auch seine im Beratervertrag verankerten Verpflichtung zur Leitung des Büros in Mailand nicht mehr nachgekommen ist. Es kommt fast einer Verhöhnung durch den Klagsvertreter gleich, wenn dieser in seinen Schriftsätzen ausführt, dass die KW es verabsäumt hat, den Beratervertrag vorzeitig aufzulösen und dadurch die verspätete Auflösung dieses Vertrages nicht mehr wirksam sei. Die vom rechtsfreundlichen Vertreter der KW erfolge Auflösung mit 10. September 2007 war jedenfalls angesichts der Tatsache, dass seitens der KW selbst in diesem Schreiben ausgeführt wurde, dass Garofalo seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Beratervertrag seit Jänner 2007 nicht nachgekommen ist, viel zu spät. Eine rechtzeitige vorzeitige Vertragsauflösung, spätestens nach dem Feststellen, dass Garofalo seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr nachkommt (offensichtlich zwischen Jänner und Feber, nachdem im März nicht einmal mehr die Berichte übersetzt wurden), hätte dazu geführt, dass an Garofalo maximal für diese zwei Monate noch jeweils 10.000 € zu bezahlen gewesen wäre. Nunmehr musste für das Jahr 2007 insgesamt 120.000 € samt den Gerichtskosten bezahlt werden. Die Argumentation von Bilgram, wonach der Vergleich über 60.000 € samt Kostenübernahme für den Klagsverteter in Höhe von 6781,25 € - hinzu kommen noch die Kosten des Beklagtenvertreters in vermutlich der Höhe von ca. 5000 € - abgeschlossen werden musste, weil es drohte, dass auch für das Jahr 2008 noch 120.000 € zu zahlen gewesen wären, nachdem nicht klar war, ob die Kündigung mit 06.06.2008 rechtzeitig war oder nicht, ist ein weiteres Eingeständnis der völlig inakzeptablen Vorgangsweise der KW und ihres Gf vom Anfang dieses Vertragsverhältnisses bis zu deren Beendigung durch den Vergleich.(Bilgram, 18. November 2008, Seite 79, lfd. Nr. 102) Zum Einen vertritt der USA die Auffassung, dass die Kündigung mit 06.06.2008 auch im Hinblick auf die nicht ganz klare Formulierung im Vertrag dennoch als rechtzeitig anzusehen ist. Zum Anderen untermauert die Frage, ob aufgrund dieser nicht ganz klaren Vertragsgestaltung die Kündigung rechtzeitig war oder nicht, nur die Kritik an der Verfassung dieses Vertrages und der anderen Verträge im Zusammenhang mit dem Büro in Italien und der Fußballnationalmannschaft. Der Klagsvertreter hat in seinen Schriftsätzen zu Recht ausgeführt, dass unklare Bestimmungen im Vertrag – wie eben hinsichtlich der Kündigung – aber auch insbesondere hinsichtlich der Leistungserbringung durch Garofalo – sich die beklagte Partei, also die KW, selbst zuzuschreiben hat, nachdem sie Auftraggeber dieses Vertrages war. Wie in vielen anderen Fällen durch den USA dokumentiert, hat der Gf. der KW auch bei diesen Verträgen bedauerlicherweise nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Auch der Umstand, dass die Verträge von einem Anwalt verfasst wurden, ändert hiebei nichts, denn es ist Aufgabe des Gf. darauf hinzuwirken, dass das, was als notwendig erachtet wird, auch in den Vertrag aufgenommen wird.

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Hinzu kommt noch, dass an diesen Verträgen, nachdem diese an die Organe der KW – allerdings nur als Vertragsentwürfe - zur Kenntnis gebracht wurden, auf heftige Kritik eben wegen ihrer ungenauen Bestimmungen, insbesondere sind chtlich der zu erbringenden Gegenleistungen, gestoßen sind. Wie bereits eingangs dieses Abschnittes dargestellt, hat NRAbg. Obernosterer heftige Kritik an diesen Verträgen geübt und hat deshalb auch eine a.o. Generalversammlung verlangt, welche am 07. August 2006 stattfand. Bei dieser a.o. Generalversammlung forderte NRAbg. Obernosterer als Vertreter der Wirtschaftskammer, die sofortige Aufkündigung der Neugestaltung der Verträge, um die Verschwendung von Steuergeld zu vermeiden. Dies brachte ihm allerdings nur die Androhung einer Klage durch den damaligen Landeshauptmann wegen Imageschädigung des Landes Kärnten ein. Aber auch die Art und Weise, wie es zu den Verträgen kam, insbesondere, dass Bilgram sich auf die Selbstdarstellung von Garofalo hinsichtlich seiner Fähigkeiten und Erfahrungen verließ, sich damit begnügte, dass Garofalo bei einem Treffen in Mailand mit Spielern der ital. Fußballnationalmannschaft aufkreuzte, um sein Naheverhältnis zur ital. Fußballnationalmannschaft zu dokumentieren, jedoch keinerlei Referenzschreiben u.dgl. anforderte, muss in Anbetracht der hohen Summen, zu deren Zahlungen man sich mit Vertrag verpflichtete, als grob fahrlässig betrachtet werden. Nachdem sich Dipl.Vw. Bilgram selbst als Erfinder von Garofalo bezeichnet hat, hat er auch dafür die Verantwortung zu tragen. Der KW, dem Kärntner Steuerzahler jedenfalls durch die nicht fristgerechte Auflösung des Beratervertrages ein Schaden von über 100.000 € (inkl. Gerichtskosten) entstanden. Es wird daher den zuständigen Organen in der KW, aber auch in der Landesholding empfohlen, eine rechtliche Überprüfung dahingehend vorzunehmen, inwieweit Gf. Bilgram für diesen Schaden schadenersatzpflichtig ist und verantwortlich gemacht werden kann. Im gegenständlichen Fall kann sich der USA auch nicht den Ausführungen des RH anschließen, wonach die Aktivitäten des Büros in Mailand EINSCHLIESSLICH des Beraters in vielfältiger Weise und nachvollziehbar dokumentiert sind und die vertraglich ausbedungenen monatl. Tätigkeitsberichte in der KW aufliegen (LRH 34/B/2008). Zumindest für 2007 trifft dies für die vertragliche Verpflichtung aus dem Beratervertrag nicht zu.

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2. Kärnten-Büro in Mailand: Am 30.12.2005 wurde mit der mit der Officina delle Idee, vertreten durch Garofalo, ein Miet- und Benützungsvertrag für das Kärnten-Büro in Mailand mit der Kärnten Werbung, rückwirkend mit 01.10.2005, abgeschlossen. Das Büro war in den Räumlichkeiten in der Viale S. Michele del Carso in Mailand etabliert. Dieses sollte lt. Vertrag zum Zwecke der Eröffnung und den Betrieb eines Tourismusbüros dienen. Weiters war lt. Vertrag auch die Inanspruchnahme von Mitarbeitern der Vermieterin inkludiert. Diese verfügte lt. Vertrag über ein Repräsentanzbüro am gleichen Standort und war im Dienstleistungssektor im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie in der Organisation und Verwaltung von Events tätig. Lt. Vertrag hat die KW ab 01.11.2005 bis 31.12.2008 das Recht der exklusiven Nutzung eines Büroraumes im Ausmaß von 32 m2 eingeräumt erhalten. Weiters, jedoch nicht exklusiv, einen Warteraum sowie eine Rezeption mit der entsprechenden Ausstattung zu nutzen, sowie einen dafür bestimmten Sekretariatsdienst für den Empfang von Kunden, die Annahme von Telefonaten und die Terminvereinbarungen in Anspruch zu nehmen. Ebenso wurde mit dem vereinbarten Pauschalbetrag sämtliche sonstigen Dienstleistungen, die für eine übliche Bürotätigkeit benötigt werden, wie z. B. Internetanschluss, Fotokopierer, Telefax, welche ebenso von der Bestandgeberin zur Verfügung zu stellen waren, mit abgegolten. Gem. Punkt III des Vertrages verpflichtete sich die KW während des aufrechten Bestandsverhältnisses für die Anmietung der Räumlichkeiten jährlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 12.000 € in vier gleichen Raten (je 3000 €) und der Inanspruchnahme der Mitarbeiter und – oder Fachleute der Bestandgeberin jährlich in vier gleichen Raten zu zahlen. Insgesamt somit 57.000 € pro Jahr. Für das Jahr 2005 wurden anteilige Kosten in Höhe von insgesamt 13.000 € bezahlt, für die Jahre 2006 und 2007 der vereinbarte Betrag von insgesamt 114.000 €. Mit Schreiben vom 06.06.2007 des anwaltlichen Vertreters der KW, Dr. Polley, wurde das bestehende Miet- und Benützungsverhältnis unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2007 aufgekündigt. Wie bereits im Kapitel „Beratervertrag“ festgehalten, stellte der RH auf Seite 30 seines Berichtes, Zl. 34/B/2008 fest, dass die Aktivitäten des Büros in Mailand in vielfältiger Weise nachvollziehbar dokumentiert waren, dies einschließlich des Beraters. Die vertraglich ausbedungenen monatlichen Tätigkeitsberichte liegen in der KW auf.

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Seitens des USA werden nachstehend folgende Feststellungen getroffen: Der gegenständliche Vertrag steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beratervertrag. So ist im Punkt III.2. dieses Vertrages angeführt, dass sich die KW verpflichtet, für die Leistungen mit der Führung des Büros und der Inanspruchnahme der Mitarbeiter und/oder Fachleute der Firma Garofalos Officina delle Idee jährlich 45.000 € zu bezahlen. Wie im Kapitel „Beratervertrag“ ausgeführt wurde, beinhaltete dessen Leistungsverpflichtung mitunter auch die Leitung und Organisation des von der KW eingesetzten Büros in Mailand, die Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Büros. Auf entsprechende Befragung des Vorsitzenden gab Garofalo am 08. Oktober 2008, ob mit dem Beratervertrag auch eine Abgeltung für die Tätigkeit der Leitung des Büros in Mailand enthalten war, Folgendes zu Protokoll: „Ich lebe sozusagen in diesem Büro. Das Büro ist sozusagen mein Büro. In Italien bin ich in diesem Büro tätig.“ (lfd. Nr. 95, Seite 17). Auf Nachfragen durch den Vorsitzenden teilte der Rechtsbeistand von Garofalo mit, dass dies Themen seien, die Gegenstand des Verfahrens seien und deshalb man darauf nicht antworten werde. Aufgrund der vertraglichen Textierung ist davon auszugehen, dass sowohl im Beratervertrag, als auch im sogenannten Miet- und Benützungsvertrag über das Büro in Mailand jeweils ein und dieselbe Leistung verankert wurde und die KW sich zur Zahlung derselben Leistung zwei Mal verpflichtet hat. Auf die diesbezügliche Problematik der unklaren Vertragsgestaltung, die sich die KW selbst zuzuschreiben hat, wurde bereits im vorhergehenden Kapitel „Beratervertrag“ eingehend eingegangen. Nach einer Unterlagen über die Organisationsstruktur des Büros in Mailand war Garofalo Direktor dieses Büros und arbeiteten im Büro weitere sechs Personen. Nach dieser Organisationsstruktur war Marco Nova zuständig für die Marketingentwicklung. Hinsichtlich dieser Organisationsstruktur und der Tätigkeit von Marco Nova wird auch auf die Ausführungen im vorherigen Kapitel verwiesen. Am Anfang ist offenbar nur ein Mitarbeiter im sogenannten Kärnten-Büro gesessen, der ausschließlich für Kärnten das „Call-Center“ betrieben hat und die Anfragen beantwortet hat. Aus einem Aktenvermerk betreffend Meeting vom 01.06.2006 geht nämlich hervor, dass Marco Nova gemeint hat, dass das Call-Center (offenbar vom Büro in Mailand) vergrößert werden muss. Eine Person sei nicht mehr ausreichend. Offenbar ist es dann letztendlich dazu gekommen, dass zwei Mitarbeiter im Kärnten-Büro gesessen sind mit den zuvor erwähnten Aufgaben. Diese hätten auch das Recht gehabt, wenn Besucher gekommen sind, also Kärnten-Interessierte- das sind Kärnten-Urlauber- an der Rezeption mitbegrüßt werden (so die Aussage Bilgram, 8.Mai 2008, lfd. Nr. 43, Seite 27 letzter Absatz und Seite 28 erster Absatz.)

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Das Büro in Mailand hat keineswegs die Funktion gehabt, als Büro mit öffentlichem Parteienverkehr zu fungieren. Es war kein öffentliches Büro wo man einfach so hingehen konnte. Es war ein Geschäftsbüro, wo man nach Terminabsprache vorbeikommen konnte (Geschäftspartner, Journalisten, sonstige Wirtschaftskooperationen). Nur ganz gelegentlich seien trotzdem Endkunden vorbeigekommen. Aus diesem Grunde seien auch keine großen Schilder von Kärnten aufgehängt worden, weil das Ganze nicht vorgesehen war (zuvor zitiertes Protokoll S 28). Garofalo sagte aus: „Ursprünglich waren zwei Personen im Büro beschäftigt, eine davon war ausschließlich mit den Reservierungen beschäftigt und die zweite war damit beschäftigt, Telefonate, e-mails und sonstige Anfragen zu beantworten. Ab einem gewissen Zeitpunkt war das nicht mehr ausreichend. Es war eine dritte Person erforderlich.“ Auf die Frage, ob viele Journalisten bzw. Geschäftspartner für die KW oder sonstige Vertreter von Wirtschaftskooperationen etc. das Büro in Mailand wegen der KW besucht haben und warum man sämtliche Erkennungshinweise von außen bei diesem Büro unterlassen hatte, sagte Garofalo: „Es hat viele lange Treffen in Mailand gegeben. Sie waren auch relativ lang bei der Durchführung. Es kamen auch viele Mitarbeiter von der KW aus Velden her. Das Büro war eigentlich nicht für das Publikum offen, weil es nicht mehr möglich ist, den Ansturm von den Fremdenverkehrsagenturen zu bewältigen. Aber wenn jemand Einzelner gekommen ist und sich erkundigt hat, dann hat er natürlich eine Ausnahme gemacht und diese Leute mit Prospekten und anderem Material zufrieden gestellt. Es war nicht vorgesehen, Publikum zu haben. Ich wollte den Italienern zu verstehen geben, dass es sich um Kärnten handelt“. (lfd.Nr. 95, Seite 18, 19) Von einer österr. Außenhandelsstelle in Mailand wusste Garafolo nichts. Lt. Schreiben Dr. Michael Pötscher vom 03. August 2008, lfd. Nr. 69, welcher bis vor kurzem 7 Jahre Leiter der Österr. Außenhandelsstelle in Mailand gewesen ist, ist diesem während seiner Tätigkeit ein Büro der Kärnten Werbung in Mailand nicht bekannt geworden. Lediglich ein Mal habe er von einer Messebeteiligung einer Dame, die angeblich für Kärnten tätig war, in einem Hotel im Norden Mailands erfahren. Seiner Information nach haben an dieser Veranstaltung einige Kärntner Tourismusbetriebe teilgenommen. Eine Zusammenarbeit mit einer Kärntner Einrichtung in Italien hat es zu keiner Zeit gegeben. Eine Kärntner Tageszeitung recherchierte bekanntermaßen einmal und konnte das Büro nicht finden. Vom Zeugen Obernosterer wurden bei seiner Einvernahme Fotos von diesem sogannten „Kärnten Büro“ übergeben, aus denen auch kein Hinweis auf die Kärntenwerbung von außen zu entnehmen waren. (lfd.Nr. 45) Der Zeuge NRAbg. Obernosterer führte zum „Mailand-Büro“ noch folgend aus: „Es hat kein Türschild gegeben, nicht einmal im Stiegenhaus oder auf der Haustür hat es einen Hinweis gegeben, dass da irgendwo ein Kärnten-Büro ist, obwohl das in Kärnten immer als „Kärnten-Büro“ verkauft wurde.“, und an weiterer Stelle: „Ursprünglich ist es verkündet worden als Kärntner Tourismusbüro, dann, wenn man weiter hinterfragt hat, war es nur mehr ein Geschäft-Informationsbüro. Aber ich sage Ihnen: Wir haben es gesucht, wir hätten es nicht gefunden, wenn wir nicht noch die Verträge mitgehabt hätten. … 32 oder 35 € pro m2 und man weiß nicht was noch alles dazu, nur ein Call-Center – wie es gesagt wurde von Herrn Bilgram – sitzen zwei Leute, ich spreche das nur nach: es sitzen zwei Leute unten und nehmen Telefonate entgegen….. Wir haben ein Call-Center in der KW, ich weiß nicht warum. Fragen Sie mich nicht, ich als Geschäftsmann, ich kann das nicht nachvollziehen! Wenn es kein Kundenbüro ist, kein Namensschild und nichts oben ist, warum ich da unten ein Büro brauche.“

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Vom Zeugen Obernosterer wurde auch weiters ausgesagt, dass dem Gf. der KW gesagt wurde, dass die Österreich-Werbung bereit sei, der KW ein Büro in Mailand gratis zur Verfügung zu stellen. Sie müsse es nur selbst betreiben. Offenbar war aber Bilgram damals mit den Italienern, mit denen diese Verträge abgeschlossen worden sind, schon im Wort oder im Gespräch, sodass man nicht mehr zurück konnte. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob die L´Officina delle Idee, Di Garofalo Giorgio & C.S.a.s. am 19. Jänner 2006 in Konkurs gegangen sei, antwortete der Zeuge Garofalo, dass dies nicht richtig sei. Die Officina delle Idee sei eine Einzelfirma gewesen, von der er Besitzer war. Er habe diese Firma in die G & G Communication S.R.L. eingebracht. (Seite 11 und 12, ldf. Nr. 95). Auf die Frage, wann die KW die Veränderung der Officina delle Idee in die Nachfolgegesellschaft mitgeteilt worden sei, antwortete Garofalo: „Zwei Monate, bevor das durchgeführt wurde, direkt dem Herrn Bilgram.“ (lfd. Nr. 95, Seite 20). Diese Aussage des Zeugen Garofalos ist insbesondere schon alleine deshalb bemerkenswert, weil lt. dem den USA zur Verfügung stehende Informationen, die L´Officina delle Idee Di Garofalo Giorgio &C.S.a.s. am 19. Jänner 2006 liquidiert wurde und am selben Tag mit denselben Gesellschaftern eine neue Gesellschaft, nämlich die G&G Communication S.R.L. angemeldet wurde. Wenn Garofalo Bilgram zwei Monate vor der Durchführung der Eintragung dies bereits dem Geschäftsführer Bilgram mitgeteilt hätte, hätte der Vertrag mit der G&G-Communication S.R.L. abgeschlossen werden müssen, zumal zwischen Vertragsabschluss und Eintragung der neuen Firma nur drei Wochen gelegen sind. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Aufkündigung des Miet- und Benützungsvertrages durch den rechtsfreundlichen Vertreter an die L´Officina delle Idee, Di Garofalo Giorgio & C.S.a.s. adressiert wurde und nicht an die Nachfolgegesellschaft. Aus dem Prüfbericht über die Verwendung der vom Zukunftsfonds für die Bewerbung der Fußballeuropameisterschaft 2008 bereitgestellten Mittel für das Geschäftsjahr 2006 durch die Fa. Ernst & Young WirtschaftsprüfungsgesellschaftmbH (Seite 11) konnte entnommen werden, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen mit Herrn Dott. Giorgio Garofalo bezüglich der Weiterverrechnung der angefallenen Aufwendungen aus der Nutzung von angemieteten Räumlichkeiten in Mailand, Personalaufwendungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 57.000 € im Geschäftsjahr 2006 nicht mehr dem Projekt Euro 2008 zugerechnet wurden. Ebenso im übrigen nicht wie die Leistungen aus dem Beratervertrag. Der USA kommt abschließend bei der Beurteilung der Mailand-Verträge zum folgenden Ergebnis: Es steht auch hier für den USA fest, dass von Garofalo in diesem Zusammenhang zumindest ab dem Jahr 2007 keine nennenswerten Leistungen mehr erbracht wurden.

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Dies wurde ja auch von der KW in ihrer Klagebeantwortung, wie im vorherigen Kapitel dargestellt, behauptet. Die diesbezüglich erfolgte Relativierung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Büro in Mailand und der KW trotzdem aufgrund der persönlichen Kontakte der Mitarbeiter funktionierte, ist schwer nachvollziehbar. Insbesondere deshalb, weil sich in den übermittelten Unterlagen der KW ab dem 31. Jänner nur mehr folgender e-mail-Kontakt zwischen Marco Nova und Martin Doblhammer befand: Am 15.10.2007 schrieb Marco Nova an Martin Doblhammer auf Englisch in etwa folgendes auf ein Ansuchen von Martin Doblhammer: „ Zurückkommend auf Dein Ersuchen werde ich dies nur für Geld machen. Ich habe Dir zu sagen, dass Deine netten Kollegen nicht unsere besten Freunde sind und hoffentlich werden wir nicht vor Gericht gehen müssen, veranlasst durch Garofalo“ . In einem e-mail, ebenfalls vom 15.10.2007, bat Martin Doblhammer Marco Nova, ihm eine Evaluierung der Kooperation mit dem ital. Team für das Jahr 2006 zu übermitteln. Angeblich wurde Nova darum bereits bei dem Treffen am 31.01.2007 in Velden darum gebeten. Jetzt würden sie, lt. Doblhammer e-mail vom 15.10.2007, diese Evaluierung wirklich benötigen. Auch aus den Berichten im Jahre 2007, diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Kapitel betreffend des Beratervertrages verwiesen, sind keine tatsächlichen Leistungen des Mailand-Büros zu entnehmen. Es wurden ja im Jahre 2007 auch keine Fußballspiele der ital. Nationalmannschaft oder anderen ital. Mannschaften durchgeführt, für welche es Werbeaktivitäten zu setzen gegeben hätte. Dies war im Jahr 2006 noch eine der Aufgaben, die vom Kärnten Büro aus organisiert wurden. Nachdem im Vertrag eine der von Dott. Garofalo zu erbringende Leistung, die Leitung und Organisation des Büros genannt wurde und lt. KW selbst dieser seine diesbezüglichen Verpflichtungen im Jahre 2007 immer mehr vernachlässigte, hätte zumindest dies zu einer Kürzung der vereinbarten Ansprüche führen müssen. Auch in diesem Fall muss die ungenaue Vertragsformulierung, welche Leistungen mit dem Vertrag tatsächlich zu erbringen gewesen wären, kritisiert werden. Für den USA steht fest, dass zeitgleich mit der Einstellung der Berichte, wie Garofalo ausgesagt hat, im März bzw. April 2007 auch keinerlei Aktivitäten mehr gesetzt wurden. Bedauerlicherweise zahlte die KW jedoch bis Ende 2007 auch aus diesem Vertragsverhältnis. Der USA empfiehlt auch diesbezüglich den zuständigen Organen der KW und der Kärntner Landesholding zu prüfen, inwieweit schadenersatzrechtliche Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer Bilgram geltend gemacht werden. Die aus den Unterlagen nachlesbare ehrgeizige Zielsetzung im Jahre 2006 anlässlich einer Besprechung, bei welcher die Fortsetzung des Vertrages für das Jahr 2007 vereinbart wurde, nämlich die Nächtigungszahlen aus Italien zu verdoppeln, konnte jedenfalls nicht erreicht werden.

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Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Mailand-Büros muss insgesamt stark in Zweifel gezogen werden. Über die aufgrund des Vertrages geleisteten Zahlungen in Höhe von 127.000 € für das Mailand-Büro sind im Zusammenhang mit dem Mailand-Büro noch nachstehende Kosten angefallen: Zusätzliche Kosten für Pressekonferenzen für Garofalo in Kärnten, PK Kärntner Journalisten in Italien und Auftritte von ital. Fußballern bei Herbst- und Freizeitmesse insgesamt ca. 30.000,-- Büro Italien-Marketing-Kosten ca. 24.000,-- Büro Italien – Kooperation SC Neapel ca. 7.500,-- Vertrag mit Sporty-Verlag ca. 30.000,-- Weitere Werbungskosten für UC Palermo und SC Napoli ca. 3.500,-- Zusammen ca. 95.000,-- Der USA kann sich aus in diesem Fall den Feststellungen des LRH auf Seite 30, wonach die Aktivitäten des Büros in Mailand in vielfältiger Weise und nachvollziehbar dokumentiert sind und die vertraglich ausbedungenen monatlichen Tätigkeitsberichte in der KW aufliegen, zumindest für das Jahr 2007 nicht anschließen. 3. Vertrag mit BTI Italia S.p.A. - Sponsorvertrag Letztendlich wurde zwischen der Kärnten Werbung und der BTI-Italia S.p.A., ebenfalls mit Sitz in Mailand, über Vermittlung von Garofalo ein Vertrag mit dem ital. Fußballverband FIGC (Federazione Italiana Giuoco Calcio) am 30.12.2005 bis vorerst 31.12.2006 abgeschlossen. Dies mit der Option einer Vertragsverlängerung für den Fall, dass das Vertragsverhältnis seitens der BTI über diesen Zeitraum hinaus verlängert wird. Die BTI war zum damaligen Zeitpunkt offizieller Dienstleister des ital. Fußballverbandes FIGC. Sie war zuständig für den ital. Fußballverband bzw. für die Nationalmannschaften Reisen und Aufenthalte zu organisieren sowie für den Vertrieb eines Teiles der Eintrittskarten für die Spiele der ital. Nationalmannschaften in Italien und im Ausland. Der KW wurde das Recht eingeräumt, diesen Vertrag um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern, wobei die KW zur Fristwahrung der B.T.I. schriftlich bis fünf Monate vor Vertragsablauf, also bis zum 31. Juli 2006, dies bekannt geben muss. Im Falle, dass die KW von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht hätte, hätte sich der Vertrag zu den genannten Bedingungen um weitere zwei Jahre verlängert und hätte dann automatisch am 31. Dezember 2008 geändert. Lt. Vertrag war es die Intention der KW, mit Errichtung dieses Vertrages das Bundesland Kärnten, insbesondere im Hinblick auf die Euro 2008 speziell im

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italienischen Raum bekannt zu machen und dafür die Ressourcen und den Bekanntheitsgrad des ital. Fußballnationalteams als Werbeträger zu nutzen. Gegenstand des Vertrages war die Verpflichtung der BTI der KW für die in Italien ausgetragenen Spiele der ital. Nationalmannschaft des FIGC (A-Nationalmannschaft, U21 Nationalmannschaft) verschiedenste Werbekommunikationsinstrumente zur Verfügung zustellen. a) Das Rechts, das Logo und/oder Markenzeichen „Carinzia“ gemeinsam mit denen der anderen Partner des Italienischen Fußballverbandes, insbesondere auf Kulissen, die für Fernsehinterviews hergestellt werden, für sämtliche Spiele der Italienischen Fußballnationalmannschaften zu platzieren. b) Das Recht, sein Logo „Carinzia“, alternierend mit denen der anderen Partner des Italienischen Fußballverbandes auf 220 Meter langen linearen mehrseitigen Banner in der ersten Reihe des Fußballfeldes fernsehtauglich und für je drei Minuten dargestellt zu sehen. c) Das Recht der Promotion und/oder der Öffentlichkeitsarbeit in den Stadien durchzuführen, in denen die FIGC-Mannschaften (A Nationalmannschaft, U 21 Nationalmannschaft) ihre Spiele in Italien austragen, verbunden mit der Möglichkeit, in eigener Regie und auf eigene Kosten einen Bereich innerhalb der vom FIGC zu diesem Zweck vorgesehenen Flächen einzurichten. Weiters hat die KW das Recht, einen eigenen Promotionsstand im Hospitalitiy-Bereich mit der Bezeichnung „Casa Azurri Italia“ anlässlich der WM 2006 in Deutschland einzurichten, sowie alle Möglichkeiten zu nutzen, die „Casa Azurri Italia“ im Rahmen der Partnerschaft mit dem Verband bietet. d) Das Recht, „Sampling-Maßnahmen“ (wie z.B. Verteilung von Drucksorten) in den Stadien durchzuführen, in denen die FIGC-Mannschaften ihre Spiele in Italien austragen. e) Zusätzlich wurde der KW eingeräumt, bei diversen Spielen der italiensichen Nationalmannschaften teils kostenlos Eintrittskarten zu beziehen. Als Gegenleistung hatte die KW an die BTI für den Zeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2006 eine Vergütung in Höhe von 800.000 € zu leisten. Für das Jahr 2005 wurden von der KW am 28.12.2005 400.000 € an die BTI überwiesen. Für das Jahr 2006 überwies die KW am 18.04.2006 die erste Rate in Höhe von 200.000 € und die zweite Rate in derselben Höhe am 17.10.2006 an die zwischenzeitig als Hogg-Robinson Italia S.p.A. firmierende Gesellschaft. GF der BTI bzw. der Rogg Robinson Italia S.p.A. war Marco Nova. Die BTI teilte in einem Schreiben vom 02.08.2006 der KW eine Änderung des Firmenwortlautes der BTI Italia S.p.A. auf Hogg Robinson Italia S.p.A. mit. Die BTI verpflichtete sich unter der Voraussetzung, dass die KW das Recht zur Verlängerung dieser Vereinbarung ausübt und dass die ital. Nationalmannschaft sich

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für die Fußball-EM 2008 qualifiziert alles vernünftigerweise in ihrer Macht stehende zu tun, damit der ital. Fußballverband Kärnten und seine Infrastruktur in Betracht zieht, um dort sein Hauptquartier für die Euro 2008 einzurichten. Weiters wurde festgehalten, dass sich die KW bereit erklärt, alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unternehmen, um unabhängig von einem vom ital. Fußballverband gewählten Trainingsort, dass das Stadion in Klagenfurt dem ital. Fußballverband kostenlos für ein Freundschaftsspiel der ital. A-Nationalmannschaft zur Verfügung gestellt wird. Zu dieser angestrebten Vertragsverlängerung ist es jedenfalls nicht gekommen. Bereits mit einem Schreiben im August hatte die Hogg-Robinson Italia S.p.A. die KW darüber unterrichtet, dass der Vertrag auszulaufen droht. Mit Schreiben vom 14.08.2006 an Marco Nova hat Bilgram den Erhalt dieses Schreibens bestätigt und gleichzeitig sein Interesse an einer Verlängerung des Vertrages mit der ital. Fußballnationalmannschaften zu den selben Bedingungen bekundet. Fest steht weiters, dass es noch Ende des Jahres 2006 und Anfang des Jahres 2007 einen mehr oder minder hektischen e-mail-Verkehr zwischen der KW und Garofalo bzw. Marco Nova hinsichtlich einer Vertragsverlängerung gekommen ist, die jedoch nicht zustande kam. In einem e-mail von Marco Nova vom 18.01.2007 an Dr. Petra Oberrauner wurde auf ein Treffen am 20.11.2006 in Kärnten Bezug genommen, wo die Bedingungen für eine Vertragsverlängerung für die ital. Fußballnationalmannschaft mit 2,4 Mio. € für 4 Jahre u.a. als Voraussetzung genannt wurden. Aus einem e-mail vom 18.01.07 von Dr. Oberrauner an Werner Bilgram geht hervor, dass der Vertrag hinsichtlich der Nationalmannschaft mit 31.12.2006 ausgelaufen ist und von Kärnten bis dato nicht verlängert werden würde. Wenn Kärnten eine Verlängerung ins Auge fassen würde, müssten die Verhandlungen direkt mit der ital. Nationalmannschaft geführt werden, wobei von einem höheren Sponsorvertrag auszugehen ist, weil Italien 2006 Weltmeister geworden ist. Die BTI war zu diesem Zeitpunkt kein Vertragspartner der Föderationen mehr. Eine zukünftige Lösung sollte am 31.01.2007 diskutiert werden. Am 24.01.2007 schrieb Marco Nova für die Hogg-Robinson Italia S.p.A. (HRG) an Martin Doblhammer von der KW, dass die HRG die Beziehungen mit der FIGC abgebrochen hat. Lt. dessen Informationen würde die ital. Fußballnationalmannschaft 1 Mio. €/Jahr verlangen bzw. 700.000 € zusätzlich freies Quartier während der Europameisterschaft. Aus dem AV betr. Meeting vom 31.01.2007 (anwesend Marco Nova, Garofalo, Oberrauner, Bilgram, Doblhammer und zwei weitere Mitarbeiter der KW) geht Folgendes hervor: Das offizielle Angebot der FIGC für die ital. Fußballnationalmannschaft beträgt 4 Mio. für 4 Jahre bzw. event. 2 Mio. für 2 Jahre.

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Marco Nova hat empfohlen, Sachleistungen abzuziehen, beispielsweise 400.000 € für Camp bei Euro 2008 bzw. 150.000 für Organisation von Freundschaftsspielen. das Sponsoring ab 2007 wird gestoppt; Daraufhin hat auch Garofalo empfohlen, das Sponsorship zu kündigen und angeboten, dass er alles unternehmen wird, dass Italien nach Kärnten kommt. Zusätzlich war zu entnehmen, dass Marco Nova für seine Marketingleistungen ab dem Jahr 2007 von der KW zusätzlich Geld will, ansonsten keine Kooperation mehr; Das Vertragsverhältnis hat somit am 31.12.2006 geendet. Bis zum 31.Jänner 2007 hat es offenbar noch Interesse an einer weiteren Kooperation mit dem ital. Fußballverband gegeben. Bei einer neueren Kooperation wäre offenbar 1 Mio. €/Jahr für die ital. Fußballnationalmannschaft, welche im Jahr 2006 Weltmeister geworden war, zu bezahlen gewesen. Der Gf. der BTI, Marco Nova, konnte der KW keine Nachfolgefirma nennen, mit welcher die KW verhandeln hätte können. Ende Jänner war die ital. Fußballnationalmannschaft noch nicht fix für die Euro 2008 qualifiziert. Die obigen Feststellungen können aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen, aber auch aufgrund der Zeugenaussagen des Zeugen Bilgram (Aktenseite 88, 89, 90, 92, lfd. Nr. 102) getroffen werden. Lt. Gf. Bilgram hat man sich im Jänner 2007 noch durchaus Gedanken gemacht, die Kooperation mit dem ital. Fußballnationalteam weiter fortzuführen, weil sie für Kärnten eine sehr, sehr gute Sache gewesen wäre (Seite 90, lfd. Nr. 102). LH Dörfler sagt, dass zum Zeitpunkt, als die KW keinen Vertrag mehr mit dem ital. Fußballverband hatte, sie dabei waren, in Verhandlungen eine Vertragsverlängerung als Ziel zu haben. Aufgrund der Krawalle, die es in Italien gegeben hat, hat er dann gesagt, dass wir diese Verhandlungen dann nicht mehr weiter führen. Dies deshalb, weil auch ein Spiel der Nationalmannschaft abgesagt werden musste (Seite 53, lfd. Nr. 93). Er bestätigte auch eine von ihm über die Medien getätigte Aussage, dass der Grund für die Nichtverlängerung bzw. Nichtfortsetzung von Verhandlungen für eine neuerliche Kooperation die Krawalle und der Mord an einem Polizisten waren und zudem Italien nicht der Zielmarkt, sondern Deutschland sei (Seite 64, lfd. Nr. 93). Auf die Frage vom Vorsitzenden, ob er von den Leistungsstörungen mit Garofalo im Frühjahr 2007 wusste, antwortete LH Dörfler, dass der Gf der KW, Bilgram, die Verantwortung hat. Auf die weitere Frage, ob er sich um die ganze Geschichte mit Garofalo nicht gekümmert hat, antwortete der LH wörtlich: LH Dörfler: „Noch einmal: ich habe Ihnen schon erklärt, aufgrund der Turbulenzen, der dramatischen, in Italien habe ich den Auftrag erteilt, dass die Verhandlungen nicht weiter geführt werden.“ (Aktenseite 65, lfd. Nr. 93). Auf die nächste Frage des Vorsitzenden, ob er auch den Auftrag erteilt hat, die Verträge zu kündigen: LH Dörfler: „Ich erteile keine Aufträge, weil der Herr Bilgram ist Gf. In seiner Eigenverantwortung hat er zu wissen, was er zu tun hat.“. An späterer Stelle sagte er, dass er mit niemanden verhandelt hat und für ihm klar war, dass nach diesen Krawallen eine

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Weiterverhandlung über eine weitere Vertragsverlängerung nicht mehr notwendig bzw. sinnvoll ist.“ (Seite 74, lfd. Nr. 92). Letztendlich sagte er nochmals auf Seite 80, lfd. Nr. 92: „Dass ich als Referent dafür Sorge trage, dass ich Vertragsverhandlungen nicht mehr verlängere oder führe, weil ein Land in einer Fußballkrise ist, das wird wohl das Richtige sein.“ Gf. Bilgram sagte, konfrontiert mit den Aussagen von LH Dörfler, insbesondere auf die Frage, ob er einen Auftrag vom jetzigen LH Dörfler bekommen hat wegen den Fußballkrawallen das Engagement mit der ital. Fußballmannschaft nicht weiter zu verlängern, folgendes aus: „Der Vertrag ist ausgelaufen. Selbst wenn man ihn verlängern hätte wollen, hätten wir ihn nicht mehr verlängern können. Er ist schicht und ergreifend ausgelaufen.“ Auch an weiterer Stelle wiederholte er immer wieder, dass der Vertrag ohnedies ausgelaufen ist. Auch auf den Vorhalt, dass aufgrund der Krawalle am 03. Feber 2007 ein Polizist in Italien gestorben ist, jedoch am 31. Jänner 2007 für alle klar gewesen sein musste, das Engagement mit der ital. Fußballnationalmannschaft nicht mehr verlängert wird, antwortete er, dass es diese Krawalle schon zuvor gegeben hat. Dass dies nicht vier Tage später gewesen sei, und zwar am 31. Jänner, nachdem Garofalo gesagt hat, dass er schauen soll, wer in Zukunft der Vertragspartner ist und dann würde man mit denen reden. Daraus sei aber nichts mehr geworden. Der Vertrag hätte nicht mehr verlängert werden können, selbst wenn wir wollen hätten. Die Grundlage hätte gefehlt. Während der Vertragsdauer bestritt das A-Nationalteam Italiens in Italien im Jahr 2005 zwei Spiele und im Jahr 2006 drei Spiele, darunter das Schlagerspiel Italien-Deutschland. Hinzu kamen noch zahlreiche Spiele der U-21 und der Damen-Nationalmannschaft. Diese war ebenso Bestandteil des Vertrages. Lt. Aussagen des Geschäftsführers der KW, Werner Bilgram, am 08. Mai 2008 waren bei diesen Spielen in den Stadien durchschnittlich 60.000 Zuschauer dabei und wurden diese Spiele im ital. Fernsehen pro Spiel von ca. 15 – 30 Mio. Zuschauern gesehen. Werbeexperten haben die Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erbracht wurden, bewertet und kamen nur für die Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2005 einem Werbewert von 1,12 Mio. € und haben für die gesamte Vertragsdauer einen Werbewert von über 2,7 Mio. € errechnet (Seite 18 – 20, lfd. Nr. 43). Martin Doblhammer schilderte die Situation um die Nichtverlängerung des Vertrages mit dem ital. Fußballverband wie folgt: „..Man muss auch dazu sagen, dass zu der damaligen Zeit der ital. Fußballverband alles andere als eine geordnete Organisation war. Es hat sich noch zugetragen, dass der ital. Fußball-Skandal genau in diese Zeit gefallen ist und genau in diesen Vertragsverhandlungen hat es einen interimistischen Geschäftsführer, oder Präsidenten, ich weiß nicht genau wie der tituliert wird, gegeben, aber ein neuer Präsident der IFIG war glaub ich erst im Mai 2007 in etwa und es war einfach, als so ich meine, natürlich, wenn wir, keine Ahnung, 1 Mio. € pro Jahr hingelegt hätten, dann wäre eine Weiterführung des Sponsorvertrages mit Sicherheit möglich gewesen…. Ich meine, es hat damals die Situation gegeben, dass der ital. Nationalverband selbst nicht genau ganz gewusst hat, wo geht die Zukunft hin?..... Weil, wenn Sie in der Privatwirtschaft tätig sind, werden Sie auch nicht gerade einen großen Vertrag eingehen mit einer Firma, die irgendwo vor einem Konkurs steht oder irgendwo führungslos ist. Gerade im Bereich Marketing spielt sich vieles auf der emotionalen Ebene ab und ist natürlich so eine Situation nicht gerade hilfreich, wenn man dann eine große Partnerschaft, für Hausnummer 2,4 Mio., mit einem Verband eingeht, der momentan selbst nicht weiß, wo er sich hinorientiert…“ (Seite 86, 88, lfd. Nr. 75)

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Die ital. Fußballnationalmannschaft hatte während der Fußball EM ihr Trainingsquartier in Baden. Die Zielsetzung, welche im Vertrag unter Punkt III. definiert wurde, nämlich, dass der ital. Fußballverband während der Euro 2008 sein Hauptquartier in Kärnten bezieht, ist somit nicht erreicht worden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die im Vertrag als Absichtserklärung definierte Zielsetzung, nämlich dass das ital. Fußballnationalteam während der Euro 2008 in Kärnten Quartier bezieht, mehrfach Thema von Besprechungen war. So z. B. einmal bei einem Meeting am 30. November 2006. Aus einem entsprechenden Aktenvermerk über dieses Meeting geht hervor, dass Bilgram urgiert hat, dass Italien keineswegs in Salzburg oder in Tirol das Quartier beziehen dürfe und Garofalo und Marco Nova alles unternehmen müssten, damit das ital. Fußballnationalteam während der Euro nach Kärnten kommt. Die im Punkt III. des Sponsorvertrages festgeschriebene Absichtserklärung hat sich somit als wertlos herausgestellt. Diese juristisch wertlose Vertragsbestimmung war auch eine der Kritikpunkte am gegenständlichen Sponsorvertrag durch die I.S.E.International Sports and Entertainment, welche den gegenständlichen Sponsorvertrag prüfte und erhebliche formelle und inhaltliche Mängel feststellen musste, insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Genauigkeit der Leistungsverpflichtungen sowie auch wegen des Umstandes, dass der Vertrag nicht direkt mit dem ital. Fußballverband abgeschlossen wurde. Von Seiten des Zeugen Dott. Garofalo wurde die Allein- bzw. Hauptschuld daran, dass das ital. Fußballnationalteam nicht nach Kärnten kam, dem Geschäftsführer der KW, Werner Bilgram, gegeben. Auf die Frage, ob es keine Chance gegeben hat, die ital. Mannschaft nach Kärnten zu bringen, antwortete Garofalo: „Es hat sie gegeben, 800 Blatt Korrespondenz-Unterlagen gibt es. Man muss sich bei Herrn Bilgram bedanken, dass dies nicht der Fall war, dass sie nicht hierher gekommen ist.“ Und an weiterer Stelle: „Wenn ich nicht behandelt worden wäre, wie man mich behandelt hat, dann hätte ich die ital. Nationalmannschaft hier nach Klagenfurt gebracht. Die ital. Nationalmannschaft geht dort hin, wo ich will.“ (lfd.Nr. 95, Seite 26 und 29) Bilgram, konfrontiert mit diesen Aussagen, führte diese Aussagen auf den anhängigen Gerichtsprozess zurück und meinte, dass Italien nur deshalb nach Baden gegangen ist, weil 1 Mio. € gezahlt wurde. Seitens der KW wäre jedoch von vorn herein gesagt worden, dass für die Unterbringung von Mannschaften während der Euro keine Investitionen getätigt werden (lfd. Nr. 102, Seite 92). Mit dem ital. Fußballverband selbst wurde jedenfalls nicht verhandelt. Abschließende Beurteilung des Italien-Engagements: Die ital. Fußballnationalmannschaft gastierte weder im Rahmen der Euro 2008 in Kärnten, noch kam es in Kärnten zu dem angedachten Freundschaftsspiel in Kärnten. Nachdem die ins Auge gefasste Zielsetzung, die ital. Fußballnationalmannschaft für die Euro 2008 nach Kärnten zu bringen, fehl

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schlug, hat es zwar Überlegungen gegeben, andere Teams nach Kärnten zu holen wie z. B. die kroatische Mannschaft, welche sich dann letztendlich für Burgenland entschieden haben, weil sie gesagt haben: „Ja, da draußen ist es ruhiger, ja, und sie können sich besser vorbereiten ……“ Lt. Schretter hat man sich aber ohnedies auf die Arbeit vor Ort konzentriert. „Für uns war es eigentlich wichtig, dass wir uns darauf konzentriert haben, die Arbeit vor Ort zu erledigen. Wenn eine Mannschaft hereingeflogen wäre in Ordnung, aber ohne zusätzlichen Aufwand….. Auch im Vorfeld sind mit dem Deutschen Fußballbund Verhandlungen geführt worden bezügl. des Basiscamps, das der dt. Nationalmannschaft in Kärnten selbst. Das hat deshalb nicht funktioniert, weil sie ein Hotel exklusiv haben wollten und dieses Hotel war praktisch schon von Stammgästen zu 50 % gebucht und die wollten das nicht hergeben. Dieser Verband hätte alles gezahlt und hätte gesagt, wenn die Deutschen mit diesem Marketingwerk alles zahlen, dann möchte er auch weder den Kroaten, noch den Polen, noch den Holländern etc. Geld geben und außerdem haben wir bei der Auslosung auch Pech gehabt ……. Wenn Holland in Österreich gespielt hätte, wären sie im Schloßhotel Velden untergebracht gewesen, aber man kann nicht alles haben im Leben..“, so Schretter. (Lfd. Nr. 75, Seite 59.) Letztendlich hat lediglich die tschechische Nationalmannschaft ein Trainingslager vor der Euro in Bad Kleinkirchheim aufgeschlagen. Sonst war Kärnten das einzige Bundesland mit einer Host-City, in welchem keine der teilnehmenden 16 Mannschaften an der Euro Quartier bezog (das tschech. Nationalteam bezog bekanntlich Quartier in Seefeld, die russ. Nationalmannschaft in Saalfelden/Leongang, das kroatische und das österr. Nationalteam in Burgenland und letztendlich die Italiener in Baden bei Wien). Wie es gemacht hätte werden können und sollen zeigte der Zeuge Kresse auf: „…aus dem Ganzen resultierend haben wir vor drei Jahren gehört: die Euro kommt. Da haben wir uns als Region als Ziel gesetzt, wir wollen eine Mannschaft nach Leongang haben. Wir haben damals begonnen, eine komplette Analyse aller Mannschaften zu machen. Es gab, wie Sie ja wissen, vor zwei Jahren diesen UEFA-Katalog, wo man sich bewerben konnte, damit man als Ort, als Region hineinkommt. Es gab zwischen 35 und 40 Plätze von der Schweiz und Österreich, die in diesen Bewerbungskatalog hineingekommen sind. Da haben wir ein Jahr gekämpft, damit wir hineinkommen. Das war sehr schwierig, aber wir haben es geschafft. . … wir haben da relativ intensiv geplant und haben dann kontinuierlich sämtliche Nationalteams, Manager, Trainer und Entscheidungspersonen analysiert. Wir haben ihnen in deren Sprache die Unterlagen geschickt. Wir haben sie bereist. Wir haben im Jahr 2007 insgesamt 9 Nationalteamvertreter, sei es der Teamtrainer, sei es der Manager oder eine andere Entscheidungsperson in Leongang gehabt. Wir haben genaue Analysen gehabt, wer ist in der Qualifikation usw. Wir haben bis Dezember genau gewusst, wie die Mannschaften entscheiden, denn es sind ja viele Kriterien, welche Gruppen. Wir haben genau gewusst, welche Mannschaften kein Geld verlangen und ohne weiteres kommen. Am 2. Dezember war es so: Die Auslastung war so: wir hatten 6 Mannschaften als Option auf Leongang gesetzt. D.h., wir haben uns bemüht, dass uns viele Mannschaften als Option ziehen. Wir haben dann viele Optionen verloren. Die Auslosungen sind natürlich ein entscheidendes Kriterium, was die Mannschaften machen. Bei uns war es halt so, dass wir drei Tage nach der Auslosung zwischen Spanien und Russland gematcht haben. Wir haben mit beiden eine Option gehabt. Russland hat die Option schneller gezogen. Dazu muss man sagen: wir haben dem russ. Nationalteam keinen Cent gezahlt.“ (lfd. Nr. 78, Seite 69). Welchen Erfolg das Logieren der Mannschaft während der Euro bringen hätte können, zeigte der Zeuge Kresse weiters auf wie folgt: „Wir haben dann die Mannschaft vom 03. Juni bis zum 19. oder 20. Juni da gehabt…..Es war für uns eine riesen Werbung, der ganze Tross von Journalisten. Es waren im Schnitt 900 russische Fans bei den Trainings, wobei nicht alle bei uns gewohnt haben.“ Weiters zeigte der Zeuge Kresse einen umfangreichen Medienspiegel von Medienberichten in den Niederlanden, Spanien, Deutschland, Russland sowie Österreich. Weiters hätten sie zum Teil 60 Linsen gehabt, also Kameras oder Fotoapparate. Die ganzen Radio- und Fernsehberichte waren in dem Medienspiegel

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noch nicht enthalten. Der Zeuge Kresse sah auch große Chancen für die Nachnutzung am russischen Markt. Kosten Italien-Engagement insgesamt: Beratervertrag Garofalo 240.000,-- + Kosten Gerichtsverfahren ca. 10.000,-- Mailand-Büro 127.000,-- Vertrag mit BTI (Ital. Fußball-Nationalteam) 800.000,-- Zusammen 1,177.000.-- Zusätzliche Kosten für Pressekonferenzen für Garofalo in Kärnten, PK Kärntner Journalisten in Italien und Auftritte von ital. Fußballern bei Herbst- und Freizeitmesse insgesamt ca. 30.000,-- Büro Italien-Marketing-Kosten ca. 24.000,-- Büro Italien – Kooperation SC Neapel ca. 7.500,-- Vertrag mit Sporty-Verlag ca. 30.000,-- Weitere Werbungskosten für UC Palermo und SC Napoli ca. 3.500,-- Zusammen ca. 95.000,-- Kosten gesamt ca. 1,282.000,-- Diesen Kosten stehen Rückgänge von ital. Gästen gegenüber. Lt. Zeugen Obernosterer sind die Nächtigungen von Italienern in Kärnten von 577.000 im Jahr 2006 auf 568.000 im Jahre 2007 zurückgegangen (Seite 101, lfd. Nr. 52). Im Jahr 2007 betrug das Minus vom ital. Markt 1,6 % und im Zeitraum Mai bis August 2008 ein Minus von 2200 Nächtigungen am ital. Markt. (Abg. Seiser, Seite 54, ldf.Nr. 93 und Seite 62, lfd. Nr. 102). Diese Aussagen decken sich auch mit den offiziellen Statistiken: Sowohl in der WS 2006/2007 als auch in der WS 2007/2008 gab es ein Minus von jeweils 0.4 %.In der Sommersaison 2008 gab es wiederum einen Rückgang. Angesichts der negativen Entwicklung der Nächtigungszahlen des ital. Marktes in Kärnten im Jahr 2007 und 2008 muss auch die Aussage des RH, wonach eine von der KW in Auftrag gegebene Bewertung der Werbewerte aus dem Sponsorvertrag mit BTI eine kostenadäquate Werbewirksamkeit ergeben hat, relativiert werden.

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Die Zusammenarbeit mit Garofalo endete defacto am 31. Jänner 2007 als man ihm mitteilte, dass der Sponsorvertrag mit der ital. Fußballnationalmannschaft gestoppt wird bzw. keine neuen Verhandlungen mehr geführt werden. Ab diesem Zeitpunkt, spätestens aber ab März 2007, als Gf. der KW, Werner Bilgram Garofalo mitteilte, dass es zu keiner Verlängerung der Verträge mehr kommen wird, stellte Garofalo nicht nur seine Berichte, sondern überhaupt die Arbeit ein. Die Vertragsverhältnisse (Beratervertrag und Büro Mailand) wurden damit defacto beendet – bedauerlicherweise jedoch nicht juristisch durch vorzeitige Vertragsauflösungen. Damit musste die KW bis Ende des Jahres 2007 insgesamt 177.000 € zahlen, ohne eine nennenswerte Gegenleistung gehabt zu haben. Aus diesem Grunde empfiehlt der USA die Prüfung von entsprechender Schadenersatzforderungen gegenüber dem Gf. der KW, der es unterlassen hat, für eine vorzeitige Auflösung der Verträge bzw. für eine klare Leistungsverpflichtung seitens des Vertragspartners Dott. Garofalo in den Verträgen zu sorgen. Die gesamte Vorgangsweise im Zusammenhang mit den Italienverträgen und die in diesem Zusammenhang eingesetzten Mittel in Höhe von insgesamt fast 1,3 Mio. € entsprach in keinster Weise den Kritierien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

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6.3.4 Trainingslager – Vermittlungsgebühren und IFCC Vorweg wird auf die Ausführungen des RH im Punkt 6.4.1 und 6.4.2 sowie 6.4.3 verwiesen. Insgesamt fielen im Zeitraum 2005 und 2006 für die Unterbringung von Mannschaften auf Kosten der KW rund 500.000 €, für Vermittlungsgebühren rund 240.000 €, für Steuern ca. 110.000 €, für Konsumation, Bustransfer, Reisespesen und sonstige Kosten rund 65.000 € und somit insgesamt rund 1,026 Mio. € an. Lt. Stellungnahme der KW stand dem finanziellen Aufwand für Trainingslager im Jahre 2006 in Höhe von insgesamt über 1 Mio. €, ein medialer Werbewert durch die Trainingslager der Klubmannschaften (redaktionelle Berichterstattung, online-Präsenz, Klubmagazine) von rund 6 Mio. € gegenüber. Dies ergeben drei voneinander unabhängige Bewertungen durch dt. Medienspezialisten. Lt. Stellungnahme der KW zum RH sollen die Kosten für Trainingslager weiter gesenkt und langfristig eine Situation geschaffen werden, dass die Klubmannschaften ihre Vorbereitungen in Kärnten selbst finanzieren. Der RH merkte an, dass der Umsetzung letztgenannte Zielsetzungen seitens der KW besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Zu den Kosten für Mannschaften, die in Kärnten Quartier nahmen, kamen noch Kosten von rund 11.000 € für Bewirtungskosten im Zusammenhang mit dem Versuch, weitere Mannschaften zur Abhaltung eines Trainingslagers zu gewinnen, hinzu. Vom RH wurden auch weiters die hohen Vermittlungsgebühren in Höhe von insgesamt 240.000 € kritisiert. U.a. auch, dass in Verträgen festgelegt wurde, dass durchschnittlich rund 70 % des Honorars, unabhängig vom Eintritt eines Vermittlungserfolges, bereits bei Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig war. Für den RH erschien es unverständlich, dass nicht konsequent nach alternativen Wegen gesucht wurde. Die Vermittlungsgebühren, insbesondere jene für die serbische Fußball-Nationalmannschaft (55.000 €), waren nach Ansicht des LRH unangemessen hoch. Die Inkaufnahme von derartig aus dem Rahmen fallenden Vermittlungsgebühren ist nach Ansicht des LRH weder mit dem Gebot der Sparsamkeit, noch der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Lt. Stellungnahme der KW war es aufgrund der Kürze der Zeit von der Freigabe des Budgets (März 2006) bis zum 1. Trainingslager (Mai 2006) nicht möglich, hochkarätige Mannschaften ohne die Einbindung professioneller Vermittlungsagenturen nach Kärnten zu holen. Aufgrund der positiven Reputation im Jahre 2006 ist bereits im Jahre 2007 ein Großteil der Mannschaften ohne Vermittlungsgebühren wieder nach Kärnten gekommen. Der RH hielt seine Kritik trotz dieser Stellungnahme der KW aufrecht.

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Neben den Kosten für die Vermittlung von Fußballmannschaften und den Bewirtungskosten fielen noch Kosten durch vier Verträge mit der Firma IFCC-SporttourismusGmbH an. Im Rahmen dieser Verträge verpflichtete sich die KW der IFCC einen Pauschalbetrag von 110.000 € zu bezahlen. Dies nach nachzuweisenden tatsächlichen Aufwand und dem Anschluss der Belege. Die geltend gemachten Aufwendungen lagen weit über den vereinbarten und schließlich ausbezahlten Honorarobergrenzen. Die vier Verträge beinhalteten u.a. die Betreuung ausländischer Fußballklubs, als auch die Vermittlung betreffend Kontaktadressen und Ansprechpartner bei der Aquisition von Fußballvereinen und –verbänden, dem Fußballverband von Ghana und bei der Vorbereitung auf die FIFA WM 2006 zu unterstützen und letztendlich im Leistungszeitraum Mai/Juni den Fußballverband von Serbien/Montenegro bei der Vorbereitung auf die FIFA-WM 2006 zu unterstützen (LRH-Bericht Seite 20 – 24). Der USA widmete sich in seiner Arbeit dem Thema der Trainingslager, Provisionen und der Verträge mit IFCC intensiv. Die diesbezüglichen Aussagen der einzelnen Zeugen werden wie folgt dargestellt: Auf die Frage der Abg. Rossmann zum Thema Fußball, wieso dies tourismuspolitisch verfolgt wurde und wieso die Vermittlungsgebühren bezahlt werden mussten, antwortete Bilgram wie folgt: „Es ist so, dass Steiermark der Vorreiter war, Kärnten nicht. Steiermark und Salzburg machen das schon seit sehr vielen Jahren. Uns ist immer gesagt worden, warum macht ihr das nicht, weil das von der Werbung sehr, sehr interessant ist und man sich dann entschlossen hat, als das klar war, dass die Fußballeuropameisterschaft auch in Kärnten ausgetragen wird, mit dem Thema Trainingslager zu beginnen. Trainingslager deshalb, nicht, und das ist jetzt wichtig, weil es schön ist, diese Fußballmannschaft in Kärnten spielen zu sehen, sondern, dass man aufgrund dieser Trainingslager und dieser Mannschaften die Möglichkeit hat, Marketing zu machen. Marketing dort, wo die Mannschaften herkommen, nämlich aus unseren Hauptherkunftsmärkten und natürlich, mit dem Trainingslager nach Kärnten auch viele Medienvertreter kommen, viele Journalisten kommen und natürlich auch viele Fußballfans kommen.“ …….. „Wir haben diese Mannschaften ganz gezielt ausgewählt, nach der Bedeutung für touristische Märkte“. ….. „Die Trainingslager haben insgesamt im Jahr 2006 1,025.781,07 € gekostet. Auch hier haben wir wieder eine Evaluierung durchgeführt mit drei unabhängigen Unternehmungen und einem Werbewert ermittelt, der zwischen 6 bis 7 Mio. liegt“…….“Diese Klubmannschaften, die im Jahre 2006 eingeladen wurden, musste man natürlich ködern, das gebe ich offen zu. Das eine war, dass wir ihnen den Aufenthalt in Kärnten zur Gänze bezahlt hatten, das andere war, dass wir nicht in der Lage waren, das gebe ich auch offen zu, in der Kürze der Zeit das alleine zu bewerkstelligen, ohne professionelle Spielervermittler, Vermittler von Mannschaften, die eine Großreputation in Europa haben. Drei davon haben uns geholfen, diese Mannschaften nach Kärnten zu bringen.“ …. „ Es ist so, dass die Kosten im ersten Jahr noch eine Mio. € betragen haben, das haben wir heruntergefahren im Jahr 2007 auf etwas mehr als 400.000 € insgesamt, dass es vergleichbar ist. Jetzt, im Sommer 2008, werden wir Kosten haben von 200.000 €, deswegen, weil diese Mannschaften im ersten Jahr und dann eine Vielzahl von diesen Mannschaften wieder zurückgekommen sind, sehr zufrieden waren mit dem Trainingslager in Kärnten. Das heißt jetzt, dass Vermittlungsgebühren in der Art nicht mehr angefallen sind und sie auch bereit sind, sukzessive Teile von Übernachtungen und Verpflegung selbst zu bezahlen.“ … „Ich bin überzeugt davon, dass wir sicherlich dorthin kommen werden, dass wir gar nichts mehr bezahlen werden und sicherlich auch Sponsoren kommen, die für die Kosten, die viele Kosten abdecken. So möchte ich das als gesamtes Bild sehen und hoffe, dass das auch in der Art verständlich ist.“ Nur den Verdiensten von IFCC sei es zu verdanken, dass wir im Jahre 2007 wiederum so viele Mannschaften hatten, weil diese Mannschaften mit der Betreuung sehr, sehr zufrieden waren (Protokoll 8. Mai 2008, lfd. Nr. 43, Seite 38). Bei seiner zweiten Einvernahme sagte der Zeuge Dipl.Bw. folgend aus: Bilgram: „Ich hatte schon bei meiner ersten Befragung gesagt, dass wir hier eine Mehrjahresstrategie fahren mit dem Thema „Trainingslager“, dass wir am Anfang eine große

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Investition getätigt haben und diese jährlich reduziert wird. Das ist auch genau aufgegangen. Wenn man bedenkt, dass wir im ersten Jahr 2006 noch rund 1 Mio. € in das Thema „Trainingslager“ investiert haben, letztes Jahr waren es noch 400.000 €, dieses Jahr waren es noch 200.000 €. Es waren auch im Jahre 2008 12 Top-Mannschaften, überwiegend aus den 1. Ligen aus Europa in Kärnten zu Gast. …… Allein die Mannschaften haben 5.314 Personen mitgebracht, wir hatten über 250 Medienvertreter in Kärnten vor Ort und wir haben eine Gesamtwertschöpfung errechnet, die jetzt hier in Kärnten geblieben ist von 1,5 Mio. € und der Gesamtwerbewert im Zusammenhang mit diesen Trainingslagern betrug 7,4 MIo. €. Es ist jetzt so, dass wir dieses Thema „Trainingslager“ auch in der Zukunft natürlich weiter verfolgen, weiter entwickeln wollen. Kärnten ist mittlerweile, und das sagen wir nicht, sondern das sagen Fußballtrainer, dass sind Profis, Kärnten ist mittlerweile an 3. Stelle in Österreich, Steiermark, Salzburg und Kärnten ist die Reihenfolge, wenn es um das Thema „Trainingslager“ geht. Wir planen jetzt das Thema „Trainingslager“ unter dem Lager „Kärntner Soccer-Camps“ in Zukunft zu vermarkten, das Ganze unter ein eigenes Dach, unter eine eigene neue Gesellschaft zu stellen, dass das Thema weg kommt von der KW.“… „Man kann natürlich mit dem Thema „Soccer-Camps“ das Image und den Bekanntheitsgrad Kärntens als Urlaubsland hervorragend steigern und wir wollen uns wirklich zu einer international bekannten Sport- und Fußballmarke mit dem Thema „Kärnten Soccer-Camps“ weiterentwickeln…… Wir wollen Sponsoren mehr aquirieren und wir wollen das Medienprogramm weiter ausfeilen. Anzahl der Teams pro Jahr ist geplant, dass wir im Jahre 2009 bereits 20 Mannschaften, im Jahre 2010 25 Mannschaften und im Jahr 2011 30 Mannschaften haben werden, noch einmal zur Erinnerung: bisher waren es 12. Dieses Projekt ist bereits in der Landesregierung in einer Regierungssitzung präsentiert worden und ist auch schon ein Regierungsakt erstellt worden und wir gehen davon aus, dass in nächster Zeit dann über dieses Thema auch abgestimmt wird. (Protokoll, lfd. Nr. 43, Seite 55) In der Regierungssitzung, welche am selben Tag der Befragung von Gf. Bilgram am 18. November 2008 stattgefunden hatte, wurde auf Antrag von LH Dörfler, der von ihm eingebrachte RS-Akt über das touristische Nachnutzungskonzept für Trainingslager für die Jahre 2009 - 2011 grundsätzlich genehmigt. Für diese Vorhaben werden für die Jahre 2009 – 2011 jährlich 340.000 € bereitgestellt. Zur Evaluierung der Maßnahmen hat der Veranstalter jährlich am Ende der Saison einen Bericht an das Regierungskollegium zu erstatten. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Gf. Bilgram rechtfertigte die Doppelgleisigkeit der Einbindung der IFCC neben dem eigenen Fußballbeauftragten der KW damit, dass ein Fußballbeauftragter nicht in der Lage ist, 13 überwiegend Erstlegist-Vereine zu betreuen, die ganzen Vereinbarungen zu machen und alles, was vor Ort zu leisten ist. Landeshauptmann Dörfler rechtfertigte die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit sowie die Höhe der Ausgaben für die Trainingslager, Provisionen für Spielervermittler und die Einbindung von IFCC bei seiner Einvernahme am 01. Oktober 2008 damit, dass alleine in der Saison 2008 aufgrund der Trainingscamps 17.000 Nächtigungen erzielt werden konnten und in der Wirtschaft es auch so sei, dass man in einen Markt einmal investieren muss. Dörfler: „Noch einmal: in jedes Produkt müssen sie vorher investieren. Es geht ohne Marketing nichts und Marketing kostet Geld. Wichtig ist, dass am Ende Erfolge herauskommen.“ Auf die Frage der Abg. Mag. Trannacher, wie viel die KW noch in die Einladung unterschiedlicher Fußballmannschaften im Jahre 2008 investiert hat, die in Kärnten ihre Trainingscamps abhalten, antwortete LH Dörfler wie folgt: Dörfler: „Es sind, wenn ich richtig das im Kopf habe, ca. 240.000 €, die noch investiert werden mit stark fallender Tendenz und dem gegenüber stehen 17.000 Nächtigungen…….. Ohne diese Instrumente können Sie nicht erfolgreich sein und das ist gut investiertes Geld. Dazu stehe ich und wie gesagt: alleine der heurige Entwicklungsmitteleinsatz einerseits und andererseits die

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Wertschöpfung zeigt schon, dass wir da absolut richtig unterwegs sind“ (Protokoll der 9. öffentl. Sitzung vom 01. Oktober, lfd. Nr. 93, Seite 52, 68, 74 – 77). Der Tourismusdirektor in Saalfelden/Leongang, Gf. der Saalfeldner/Leongang TouristikGmbH, Christian Kresse, sagte zum Themenbereich von Trainingslager und Fußballmannschaften sowie Vermittler Folgendes aus: „Das Fußballthema war bei uns in der Region immer schon präsent. Wir hatten auch schon vor 17, 18 Jahren Mannschaften, die sich immer wieder in unsere Gegend verirrt haben. Wir haben uns in den letzten Jahren sehr bemüht, in diesem Marktsegment Fuß zu fassen. Wir haben jetzt im Durchschnitt zwischen 10 und 12 Mannschaften im Jahr auf Traininigslager in Leongang/Saalfelden. Vor ca. drei Jahren wurde die SLFC-SalzurgerLandFußballCampGmbH, gegründet. Diese Gesellschaft wird mit 70.000 € im Jahr vom Land unterstützt, wobei dieses Geld ausschließlich für Reisen, Hotelkosten und für Aquisition herangezogen wird. Diese Gesellschaft hat in diesem Jahr 41 Mannschaften in das Salzburger Land gebracht. Ich habe mich gestern noch sehr genau erkundigt, damit ich auch weiß, dass ich effektive Zahlen nennen kann. Wir haben heuer in Leongang/Saalfelden in etwa 10 Mannschaften gehabt. Ich kann dazu vielleicht sagen: Wir haben bis zum heutigen Tag keiner Mannschaft auch nur einen Cent bezahlt. Wir haben noch keine einzige Mannschaft jemals zu einem Hotel, zu einem Essen, zu einem Getränk, zu der Nutzung des Fußballplatzes einladen müssen. Jede Mannschaft zahlt in etwa 300 und 400 € am Tag für den Platz, hat Vollpensionspreise je nach Kategorie zwischen 70 und 140 €. Sie zahlen die Anreise selbstverständlich selbst. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir sagen: Es ist ein Geschäft. Für uns ist es immer wichtig gewesen, dass wir nie Mannschaften einladen oder aktiv aquirieren, dass wir mit Geld locken……. Wir haben einen neuen Fußballplatz um 1,6 Mio. € gebaut mit Geldern des Tourismusverbandes, Unterstützung vom Land mit etwa 15 % und Gemeinde. Wir haben uns in den letzten Jahren ein relativ gutes Netzwerk aufgebaut. D.h. wir haben mit Sicherheit Kontakte zu 50, 60 Mannschaften. Was uns mit Stolz erfüllt ist, dass die Anfrage von Mannschaften so groß ist, dass wir mit Sicherheit auch das Doppelte an Teams unterbringen könnten, hätten wir genug Plätze. Bei uns scheitert es an und für sich an Plätzen …….. Unsere Erfahrung zeigt, die Mannschaften brauchen Betreuer vor Ort, persönliche Kontakte, wo sie wissen, da ist jemand da, der kümmert sich um das Hotel, um den Transfer, um gegnerische Mannschaften, um die Platzqualität und vieles mehr…… Die Einnahmen von Freundschaftsspielen, da geht es um 1000/2000 €, werden von uns mit den Mannschaften geteilt.“. In weiterer Folge führte er auch aus, dass die russ. Nationalmannschaft, die während der Euro ihr Quartier in Saalfelden/Leongang bezogen hatte, keinen Cent bezahlt hat. Und an weiterer Stelle zur Situation in Kärnten befragt: Kresse: „…….. Mir ist natürlich bekannt und ich erlaube mir einfach auch als Kärntner eine Stellung abzugeben, dass es in Kärnten teilweise üblich war, ich kann das nur so aus den Medien entnehmen, Managern etwas zu bezahlen oder Mannschaften einzuladen, zu kommen. Wir haben diese Situation auch lange diskutiert. Wir haben das auch mit der steirischen Struktur verglichen, auch mit der Tiroler und wie das andere machen. Wir haben uns immer dazu bekannt, nie ein Geld zu bezahlen, weil, wenn wir einmal anfangen, eine Mannschaft einzuladen und das macht ja irgendwann einmal die Runde, dann wird man das nicht mehr los……… D.h., wir haben uns immer daran gehalten, nichts zu bezahlen, ihnen eine gute Leistung zu bieten, von ihnen auch keine Gegenleistung für irgendwelche Publicity-Aktionen zu verlangen……. Ich habe vor zwei Jahren auch mit den Kollegen aus Kärnten – vor allem auf der ITB in Berlin über die Situation diskutiert. Ich habe das auch damals schon gesagt: Wir in Österreich haben da eigentlich kein Verständnis, dass jetzt jemand Geld bezahlt. Wir wissen, es gibt genug Situationen von Mannschaften, die gerne bezahlen. Wenn eine gewisse Sitte einreißt, dann wird natürlich irgendwann einmal nachgefragt.“ (Protokoll vom 19. August 2008, lfd. Nr. 78, Seite 68 – 70). Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob die Übernahme der Quartierkosten, weiterer Kosten und der Vermittlungs- und Managergebühren, wie im RH-Bericht zitiert, seiner persönlichen Einschätzung wo anders marktüblich ist, sagte der Zeuge Kresse wie folgt aus: Kresse: „Also, wir haben heuer im Salzburger Land, ich muss das jetzt global sagen, weil die Liste habe ich, Wacker Burghausen gehabt, das Nationalteam Kuba. Wir haben Saturn Moskau, Austria

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Wien da gehabt, Nepopretrosk und Nikosia, Lenkearan, Bezic aus Istanbul, AEK Athen. Das sind alles Top-Mannschaften. SwingingTown Großbritannien, FC Bukarest, Pilsen, Woodford, FC Nürnberg, Frankfurt, alles erste Liga, 1899 Hoffenheim, Kräuter Fürth, FC Valetta und und und. Wir haben nie etwas bezahlt. Es ist völlig unüblich, dass man etwas bezahlt. Ich kann es auch von unserem Geschäftsführer des SLFC, Hannes Hempl, sagen.“ (Aktenseite 72 und 73, lfd. Nr. 78). Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob die SLFC mit der IFCC vergleichbar sei, sagte Kresse: „Ja, das heißt bei uns SLFC. Diese Gesellschaft, übrigens bucht die auch Mannschaften in Kärnten, meines Wissens hat man kein Geld bekommen, sondern nur, dass die Mannschaft da ist. Diese Gesellschaft bucht auch Mannschaften in Spanien, Italien und in der Türkei, vor allem in den Wintertrainingscamps, vor allem für die österr. Mannschaften. Ich habe noch nie gehört, dass die ein Geld bekommen. Wir haben auch noch nie etwas bezahlt.“ Ich weiß es aus der Steiermark: Real Madrid wird eingeladen, wobei hier mit Pichler als Geschäftsführer, ich will das jetzt ganz grob halten, weil ich den genauen Vertragsinhalt nicht kenne, aber er sagt: ich lade den Real Madrid ein, sie bekommen auch einen Betrag X mit Anreise. Dafür bekomme er aber als Gegenleistung drei Spiele von Real Madrid, die er dann vermarkten kann plus Interviewrechte für Spieler. D.h. das Interview für den Spieler X kostet, ich sage jetzt eine Hausnummer: 20.000 €. Dafür sind Medien bereit zu bezahlen, wenn sie Fotos machen wollen. D.h. da refinianziert sich das Ganze. Unter dem Strich sollte es möglich ein Null-Summen-Spiel sein oder zumindest ein Gewinn bleiben. Diese üblichen Strukturen gibt es. Ich kenne auch Situationen, dass der eine oder andere Ort in Tirol eine Top-Mannschaft eingeladen hat, aber dafür ganz klare Gegenleistungen bekommen hat, wofür ich aber sagen muss: es gibt 95 % der Teams oder 98 % und vor allem auch viele Mannschaften, die Sie genannt haben, wo das überhaupt nicht notwendig ist. Wolfsburg war im gleichen Jahr, wie sie in Kärnten waren, in Saalfelden. Der Augentaler hat mit seiner Mannschaft normal gezahlt. Es ist auch nie etwas gezahlt worden. Wir würden nichts bezahlen – wenn ich das so sagen darf.“ Auf die Frage des Vorsitzenden zur Betreuung vor Ort, ob es für die Betreuung vor Ort der Teams eine eigene Gesellschaft gegeben hat, die dafür Geld bekommen hat, antwortete der Zeuge Kresse: „Das SLFC ist für die Betreuung der Mannschaften zuständig. D.h., das SLFC bekommt von den Hoteliers, wenn sie eine eigene Mannschaft einbucht, eine Reisebüroprovision, die zwischen 5 und 20 % ist, je nachdem, was vereinbart ist. Wie ein Reisebüro – ein Tour-Operator sozusagen, den für den Gast während der Aufenthaltsdauer in dem Ort verantwortlich ist, ist das SLFC für diese Zeit für das Team verantwortlich. D.h., diese stellen eine Person ab im Zuge der Tätigkeit. Die ist halt für die Mannschaft da, wenn das Training 10 Minuten vorverlegt wird, eine halbe Stunde zurück, wenn die jetzt schnell einen Platz brauchen, wenn die zum Arzt müssen, wenn der Bus irgendwohin muss usw. Dafür ist die zuständig. Dafür gibt es auch von mir kein Geld……. Das zahlen die Hoteliers. Das Einzige, was wir haben im letzten Jahr: Wir haben einen Klausel. D.h., wenn die SLFC mehr als 10 Mannschaften zu uns bringt, bekommen sie noch 4000 € von uns selbst…… Die Kooperation mit dem Land läuft ab diesem Jahr aus. Er wird mit Sicherheit diesen Betrag nicht mehr bekommen. Aber ist das Höchste der Gefühle, dass wir für 40 Mannschaften als Marketingbeitrag ausgeben.“ (lfd. Nr. 78, Seite 72 – 74). In weiterer Folge sagte der Zeuge Kresse auch aus, dass er Kärnten um das Geld beneidet. Sie hätte – gemeint die Tourismusregion Saalfelden/Leongang – kein Problem hätten, wenn in Kärnten 20 Mannschaften mehr sind. Dies deshalb, weil sie selbst doppelt so viele Mannschaften haben könnten. Es wäre ihm aber lieber, wenn nichts bezahlt wird, weil dann wir auf Dauer nicht die Probleme hätten, dass irgendwann einmal vielleicht einer kommt und auch Geld verlangt. Er sprach in diesem Zusammenhang nicht nur für Saalfelden/Leongang, sondern für das gesamte Salzburg (Protokoll Seite 83 – 85, lfd. Nr. 78). Auf die Frage des Abg. Scheuch, ob der Fakt, dass Kärnten etwas zahlt, für die Strategie und Philosophie, die in Saalfelden entwickelt wurde, nicht gerade zuträglich sei, logischerweise, antwortete Kresse: „Für nächstes Jahr ist es so, dass wir wieder

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ausgebucht sind. Voller als voll geht nicht, das ist uns eigentlich mittlerweile egal. Wenn ich die Mannschaften habe, denen ich Geld gebe – und ich glaube, es ist notwendig, dass ich mein Produkt oder meine Region herschenken muss – nur damit ich ein paar Journalisten habe, die etwas schreiben, wo ich sowieso die Leistungen des Medienvertreter in der Region habe, egal ob ich einlade oder nicht, das muss jeder für sich selbst entscheiden.“ Auf die weitere Frage des Abg. Scheuch, ob man eine Strategie aus seiner Sicht nachvollziehen könne, indem man sagt, man lade zuerst ein, um letztendlich eine Kundenbindung zu erzeugen, wie es letztendlich auch in Kärnten erfolgt sei, dass man am Ende des Tages, nämlich nach dem zweiten oder dritten Aufenthalt, dann dort eine volle Verrechnung macht und sozusagen auch von dieser Seite eine Kundenbindung erreicht, antwortete Kresse: „Dem kann ich überhaupt nichts abgewinnen und auch nicht nachvollziehen. Ich kenne mich in der Sportbranche ziemlich gut aus, meiner Meinung nach. Bei den Fußballmannschaften wechseln Manager, Trainer und Verantwortliche wie manche die Unterwäsche ……. Sie haben keine Gewähr, wenn sie eine Mannschaft einladen, sie haben keine Unterschriften, Sie haben keine Garantie, dass irgendwer kommt. Deswegen ist die Strategie für mich einfach nicht nachvollziehbar. Wenn ich das Geld nehme und sage, ich baue jedes Jahr irgendwo einen perfekten Fußballplatz hin, der wirklich anspruchsvoll ist, dann rennen Ihnen die Mannschaften von selber die Türe ein, das kann ich Ihnen versichern.“ (lfd.Nr. 78, Seite 85 und 86). Auf die Frage des Abg. Schober unter Vorhalt eines Presseberichtes und zwar vom 25. Jänner 2008, wonach er vor zwei Jahren Koloini aufmerksam gemacht hat, dass durch das unprofessionelle Vorgehen der KW der Markt auf die Dauer zerstört werden, welche Reaktion es daraufhin seitens Koloini gegeben hätte, antwortete Kresse: „Das war im Zuge der ITB im Jahr davor. Im März ist die ITB in Berlin, da spricht man unter Kollegen über das Ganze. Wir reden auch über die Trainingscamps und ich habe das auch ganz klar gesagt, das habe ich auch früher auch schon im Statement gesagt. Ich finde, wenn andere Kollegen eines anderen Landes jetzt mit ordentlichen Geldbeträgen um sich schmeißen, dass wir die Sorge haben, dass dann irgendwann die Mannschaften dann auch zu uns sagen, sie wollen ein Geld haben. Wir finden das einfach nicht in Ordnung. …… Man trifft sich unter den Bundesländern, unter den Kollegen. Die anderen Regionen bezahlen diese Beträge, was ich damals den Zeitungen entnommen habe, nicht. Das habe ich auch dem Herrn Koloini ganz klar gesagt und meine Meinung dazu kundgetan. Mehr war es im Prinzip nicht.“ Auf die Frage des Abg. Schober, was seine Institution für die EM-Bewerbung an Finanzmittel abgestellt oder ausgegeben hat, antwortete Kresse: „… für das Ganze haben wir ungefähr zwischen 170.000 und 200.000 € ausgegeben, wobei wir ein Drittel vom Land bekommen haben. Ein Drittel waren Eigenleistungen. Effektiv aus dem Budget haben wir vielleicht 40.000/50.000 € dafür ausgegeben, damit wir einfach diese ganze Infrastruktur mitbezahlen….. Wir haben den Fußballplatz gebaut, den brauchen wir aber auch für die Fancamps für den örtlichen Platz. Dazu haben wir einen Teil beigetragen, aber um das abzuwickeln, war es notwendig, auch eine Infrastruktur für das Trainingsgelände zu errichten, Zäune usw. Wir haben dann die Turnhalle zum Pressezentrum adaptiert, wo zum Teil über 100 Journalisten gearbeitet haben und das über 20 Tage. Wir haben Busse für Transfers, für die ganzen Recherchen zur Verfügung gestellt…… Einen Teil haben wir dann von den Russen zurückbekommen. Da geht es um Starkstromleistungen, die für die Fernsehstationen gebraucht wurden (22.000 €). Das haben die Russen alles bezahlt…… Man muss auch sagen, es ist auch schade, dass Kärnten keine Mannschaft gehabt hat …….“ (lfd.Nr. 89 – 91) Auf die Frage von Abg. Rossmann, ob er wisse, wie viel Salzburg für die Euro-Bewerbung ausgegeben hat insgesamt nicht Saalfelden, sondern Salzburg? Kresse: „Das kann ich Ihnen in etwa sagen. Ich weiß, dass es ein Gesamtbudget von 500.000 € gegeben hat. Vom Salzburger Land und Stadt zusammen, wobei dieses Geld für die Road-Shows, die die Österreich-Werbung organisiert hat und für die Welcome-Präsentation für die Teams vor Ort ausgegeben wurde. Wir haben noch umfangreiche Medienpakete usw. Dafür wurde das ganze Geld ausgegeben.“

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Auf die Frage, ob nicht dann noch die Regionen dazu kommen, antwortete Kresse: „Es war nur unsere Region, die etwas gemacht hat. Da hat es dann noch das Public-Viewing in der Stadt Salzburg gegeben, das über die UEFA-Sponsoren bezahlten worden ist. Dann kommt unsere Region dazu, die sich dann noch außertourlich engagiert hat, einfach mit der Position, wir haben viele Trainingscamps jedes Jahr“ (lfd.Nr. 78, Seite 90, 91 und 94) Der Direktor von Burgenland-Tourismus, Gerhard Gucher, sagte bei seiner Zeugenbefragung am 19. August 2008 zu diesem Themenkomplex folgend aus: Direktor Gucher: „..Wir geben unser Geld konzentriert im Fußball aus und im Rahmen der Österr. Fußballnationalmannschaft……. Wie gesagt, die Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiger Faktor und wir gehen diesen Weg weiter. Denn es hat keinen Sinn, wenn man einmal investiert und dann aufhört. Diesen Weg setzen wir sicher fort.“ Auf die Frage von Abg. Rossmann, wie viel Geld für im Vertrag mit der Österr. Fußballnationalmannschaft seitens Burgenland-Tourismus bezahlt wird, wollte Dir. Gucher keine Summen nennen, denn da gibt es einen Vertrag zwischen ÖFB und Burgenland. Er sagte jedoch in weiterer Folge: Gucher: „Ich kann Ihnen eines sagen, umsonst machen die das nicht, das ist klar. Wir kaufen uns Leistungen, ganz einfach und wenn es sich für uns rechnet und für uns rechnet sich das, nicht jede Situation ist so, dass man sagt, man hat einen Gewinn…… wir nehmen Geld in die Hand…“ Auf die Frage der Abg. Rossmann, wonach der Direktor Kresse gesagt hat, dass man Fußballmannschaften nichts bezahlen soll, antwortete Dir. Gucher: „Schauen Sie, jeder macht das, was er glaubt, was für seine Region, für seinen Ort, für sein Land das Beste ist. Ich glaube, man sollte niemanden unterstellen, dass in unserer Branche, im Tourismus, jemand mutwillig irgendjemand mutwillig irgendwo ein Geld in die Werbung investiert und von Haus aus glaubt, dass wird sich nicht rechnen….. Jeder investiert dort, wo er glaubt, dass er für sein Land das Beste herausholt ……. Ich kenne den Herrn Kresse als Touristiker schon viele Jahre. Dass da nirgendwo was unterstützt wird, das ist für mich neu, das muss ich schon sagen. Schauen Sie, wir haben auch viel Geld in die Hand genommen. Wir wollen diesen Weg weiter gehen. Man muss das positiv sehen. Wir sind diesen Weg gegangen und wir brüsten uns jetzt, das ist mein Geschäft. Wir brüsten uns und sagen, wir haben derzeit den besten Kunstrasen Österreichs. Glauben Sie, das war umsonst? Der hat sicher über 500.000 bis 600.000 € gekostet. Wenn ich diese Investition nicht tätige, dann kommt mir keine Mannschaft nach Bad Tatzmannsdorf…..“ (lfd. Nr. 78, Seite 100 – 102). An weiterer Stelle sagte Dir. Gucher aber auch aus, dass aufgrund der Kontakte des Kabinettchefs des Landeshauptmannes von Burgenland, mit Kroatien es gelingen konnte, dass die kroatische Nationalmannschaft nach Burgenland kam und dafür kein Geld in die Hand genommen worden ist, dies mit Ausnahme der Infrastruktur (Pressecenter, Computeranschlüsse…) (Protokoll, lfd. Nr. 78, Seite 106). Auf die Frage des Vorsitzenden, ob Provision für Leute, die ihnen Mannschaften bringen, bezahlt werden, sage Gucher: „Wir machen das so nicht. Wir haben niemanden“. (lfd. Nr. 78, Seite 107). Ihm ist aber bekannt, dass für Agenten, wenn die wen bringen, gezahlt werden muss. Dafür sind dann die Hoteliers happy, d.h. das ist ein Rechenexample von den Hoteliers. Kann sein, dass die etwas zahlen…. „Wir haben und jetzt Gott sei Dank, einen Ruf gemacht. Jetzt haben wir in der Zwischenzeit hier gehabt seit der EM: Roter Stern Belgram, Herta BSC Berlin, die Nationalmannschaften von Bachrein. Die zahlen auch. Die sind alle kostenlos gekommen. Das weiß ich…“

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Zur Frage des Vorsitzenden Tauschitz, was die Burgenland-Werbung für ein Budget im Bereich Wellness hat, antwortete Gucher: „Wir haben ein Jahresbudget von 5 Mio. € insgesamt, aber es gibt viele Sub-Organisationen. Das sind aber Durchlaufposten bei ihm. Da habe ich schon meine 22 Mitarbeiter dabei. Für Werbung habe ich relativ wenig. Ich bin aber Netzwerker und habe in Österreich ein, glaub ich ohne Übertreibung sagen zu können, wahrscheinlich im Tourismus das beste Netzwerk aller Touristiker. Ich nehme sehr viele 6stellige Summen an Sponsorgelder ein, wo ich mein Budget aufbaue.“ Auf weitere Nachfrage des Vorsitzenden Tauschitz, wie viel von den 5 Mio. nach Bereinigung durch die Durchlaufposten ungefähr bleiben, antwortete Gucher: „Insgesamt bleiben mir (gemeint der Tourismusgesellschaft) selber zwei Mio. €“. In weiterer Folge stellte es Dir. Gucher so dar, dass von den 2 Mio. € die 22 Mitarbeiter bezahlt werden müssen und er selbst in etwa 400.000 € für durch Sponsoreneinnahmen lukrieren kann. Sonderprojekte wie die TV-Serie „Der Winzerkönig“ werden jedoch mit 650.000 € noch extra bezahlt. (lfd. Nr. 78, Aktenseite 100 – 112). Bgm. Mathias Krenn sagte am 19. August 2008 bei seiner Zeugenbefragung zum Thema „Fußballcamps“ und IFCC sowie Vermittlungsgebühren folgend aus: „Was die Trainingslager betrifft, war es so, dass ich im Jahre 2005, glaube ich, nicht glaube ich, sondern sicher der erste Kärntner wieder war, der die Trainingslager wieder aufgenommen hat……. Wenn man das gescheit entwickeln will, ohne dass sich die Tourismusliebschaft aufregt, jetzt tust Du schon wieder für die Kicker etwas, wenn ich das hintanstellen möchte, muss ich eine moderne Trainingsanlage, wirtschaftlich, wie soll ich sagen, wirtschaftlich zumindest mitnützen können. Das bietet sich eher an als Trainingslager……Zwischenzeitig haben wir, wie den meisten bekannt sein dürfte, in Kleinkirchheim einen neuen Sportplatz errichtet. D.h., den haben wir 2003/04 errichtet und 2005 war das erste Trainingslager, das wir ausgerichtet haben mit US Palermo und auch Hajduk Split war im selben Jahr, wenn ich mich noch richtig erinnere, in Kleinkirchheim. Zwischenzeitig haben wir einen Kunstrasenplatz und eine Mehrzweckhalle mit Klubhaus und Tribünen dazugestellt. Also jetzt die optimale Voraussetzung bei Trainingslagern. Ich habe es damals schon gesagt, bei der Eröffnung unserer Anlage, für uns beginnt die Zeit der Nachnutzung erst jetzt. Wir haben immer Zukunftsperspektiven mit den Trainingslagern gesucht, weil wir müssen immer mehr tun, wie wir es bisher im allgemeinen getan haben, mit den Thermen usw…… Für das erste Trainingslager oder die ersten Trainingslager hat es natürlich Unterstützung gegeben von der öffentlichen Hand oder von der KW. Die waren sehr wichtig und jetzt stehen die Sachen schon recht gut auf eigenen Beinen. Also Fußball als Tourismusbereich, als wesentlicher würde ich sagen.“ (lfd. Nr. 78, Seite 4 und 5). Auf die Frage des Abg. Seiser, ob Kleinkirchheim eine Vermittlungsprovision gezahlt hat oder keine Vermittlungsprovision, antwortete der Zeuge Krenn: „Und da hat es natürlich keinerlei Vermittlungsprovision gegeben. Im Gegenteil: Für das erste Trainingslager habe ich sogar, nachdem ich damals vom Tourismusverband eigentlich keine Unterstützung bekommen habe für eine Haftung, habe ich damals für 30.000 € alleine und persönlich gehaftet, denn sonst hätte es in Kleinkirchheim keine Trainingslager gegeben und wird es heute auch keine geben…. Damals habe ich Spiele noch verkauft, um das erste Trainingslager zu finanzieren. Einen Teil haben die Italiener selbst gezahlt und einen Teil habe ich müssen schaun über Verkäufe. Ich habe ein Spiel verkauft nach St. Veit, ein Spiel verkauft zum Hannes Berger nach Hermagor. Ich habe Unterstützungen bekommen und da wird ja jene besagte Unterstützung mit dabei gewesen sein, 10.000 € mit Mehrwertsteuer, 12.000 € habe ich vom Land bekommen damals. Das hat der Fremdenverkehrsförderungsverein kassiert.“ Auf die Frage des Abg. Seiser hinsichtlich der Vermittlungsgebühren in Höhe von 239.200 € insgesamt, welche die KW in den Jahren 2005 und 2006 bezahlt hatte, antworte Krenn: „Ich kann mit dieser Summe als solche nichts anfangen, aber ich weiß, dass gerade in den ersten Jahren Unterstützungen an die Vereine, die hergekommen sind, gegeben worden sind. D.h., eigentlich sind, wenn ich das richtig verstanden habe, Aufenthalte dieser Klubs mitfinanziert worden. Oder zur Gänze, wie auch immer, sei es wie es sei. Aber jedenfalls ist finanziert

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worden. Ich verstehe es an und für sich so, dass, um überhaupt Kärnten zu positionieren, dass vielleicht gar nicht einmal schlecht war, für die Anfangszeit. Dass das kein Dauerzustand sein kann, ist mir auch klar. Zwischenzeitig ist das, glaube ich, auch gar nicht mehr notwendig, weil ich schon überzeugt bin davon, dass wir, wenn ich hernehme St. Veit, Kleinkirchheim, Hermagor, weiß nicht, wo wir noch ganz gut aufgestellt sind, von mir aus Velden mit dem Fußballplatz und so, dass wir uns inzwischen ein bisschen einen Namen gemacht haben. Dazwischen sind wir irgendwer in der Landkarte, was Fußballtrainingslager betrifft. Jetzt sollte das Werk schon schön langsam selbst laufen anfangen. Die Leute wissen inzwischen, dass wir Qualitäten anzubieten haben. Ich habe das auch unseren Leuten gesagt, die bei uns Trainingslager machen. Meinen Freunden von Palermo, die gemeint haben, das ist alles gratis, was bei uns immer läuft. Ich habe gesagt, dem ist nicht so, inzwischen kosten auch die Plätze etwas. Wir verlangen für unsere Plätze echt Cash. Wir haben heuer einen Einführungspreis gemacht, wenn ich etwas ausholen darf, für eine Trainingseinheit 75 € z. B. 75 € ist eine Vormittags- oder eine Nachmittagsschicht. Nächstes Jahr wird es um einiges teurer werden usw. Es werden sie zahlen. Wer das machen will, wird das zahlen, wer das nicht zahlen will muss sich woanders was suchen. Inzwischen ist es so, dass wir mehr Nachfrage haben, als wir Mannschaften unterbringen können. Also, da hat sich schon etwas getan. Damals waren wir niemand, damals hat uns das niemand abgenommen. Deswegen sage ich, das hat zum damaligen Zeitpunkt bis zu einem bestimmten Grad durchaus eine Berechtigung gehabt. Jetzt inzwischen muss das Baby schon anfangen, selbst zu laufen und das läuft auch selbst langsam.“ (lfd. Nr. 78, Seite 7 – 9). An weiterer Stelle sagte der Zeuge Krenn aus: „Wenn heute ein Verein kommt, der bucht sich sein Hotel direkt, dann gibt es die Trägergesellschaft für die Sportanlage selbst. Wir haben inzwischen selbst eine eigene InfrastrukturKG gegründet….“ Zur Vermittlungsprovision in Höhe von 12.000 €, die in den Unterlagen aufgeschienen sind, sagte Krenn mehrfach, dass es sich hier um eine Fehlbezeichnung gehandelt hat, sondern sich in Wahrheit nur um eine Förderung, um eine Unterstützung gehandelt hat, welche von der KW und nicht von der IFCC gekommen ist. (Aktenseite 11, 12,15, 19). Für die tschechische Nationalmannschaft, welche kurz vor der Euro da war, sei seitens der KW nichts nach Kleinkirchheim geflossen, im Gegenteil, es ist von Kleinkirchheim ein bestimmter Betrag aufgewendet worden für den VIP-Bereich, für Einladungen für einen Presseabend (Seite 14). US Palermo hat im Jahr 2008 nichts bezahlt. Insgesamt sind sie 4 x in Kirchheim gewesen. Er hat lediglich ein bisschen Unterstützung heuer noch gegeben, was die Platzbenützung betrifft, was die Gemeinde kassiert oder die InfrastrukturKG, aber das sind „peanuts“. Alles andere hat der Verein zu 100% selbst zu zahlen. Er hat den ganzen Aufwand halt. Es hat keine Nachlässe gegeben, gar nichts. Krenn: „Und nächstes Jahr wird alles noch einmal teurer. Wer mit an Bord bleiben will, wer die Qualität, die jetzt aufgebaut wird, nutzen will, muss etwas auf den Tisch legen. Aber er wird entsprechend eine Leistung bekommen, eine Qualität wird er geboten bekommen, der Verein. Wir sind überzeugt inzwischen, das wird aufgehen, das geht auf, das ist heuer schon ausgegangen.“ Auf die Frage des Abg. Holub unter Vorhalt der Kritik des RH, dass die Fußballmannschaften definitiv den Aufenthalt, die Verpflegung und gewisse Telefonkosten auf Kosten von Steuergeld aus Kärnten bezahlt bekommen haben und es ihm interessieren würde, wie das zustande gekommen ist, antworte Krenn: „Wie das zustande gekommen ist, weiß ich selbst nicht, aber die Verhandlungen mit dem Verein damals im Euro-Jahr habe nicht ich geführt….Ich weiß nicht, wer das mit den Vereinen, wer die geführt hat, das kann ich jetzt nicht sagen, aber jedenfalls werden das Vertreter gewesen sein, wohl von der KW, vermute ich jetzt einmal und von der IFCC, der Geschäftsführer. Aber letztlich hat die IFCC kein Geld zu verteilen gehabt, die

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hat nur ein know-how einbringen können, sage ich jetzt einmal und Zusagen von irgendwelchen Unterstützungen, wird es möglicherweise von den zuständigen Vertretern von der Abt. der KW gegeben haben (Seite 22 und 23, lfd.Nr. 78). Zur Thematik der IFCC, bei welcher er Mitgesellschafter und Gesellschaftsgründer war, sagte Krenn zusammenfassend folgend aus: Er sei irgendwie wie die Jungfrau zum Kind gekommen. Er ist aufgrund des Umstandes, dass er die ersten Erfahrungen gehabt hat in Kärnten mit Trainingslagern, zur Gründung dieser Gesellschaft eingeladen worden und ist dieser Gesellschaft letztendlich beigetreten. Es war aber eine relativ kurze Angelegenheit. Er sei nur ein Jahr dabei gewesen. Nachdem es unterschiedliche Auffassungen über manche Dinge gegeben hat, ist er nach knapp einem Jahr wieder als Gesellschafter ausgeschieden. Eingeladen wurde er zur Gründung der Gesellschaft von Jürgen Szolar, einem ehemaligen Obmann der Austria Klagenfurt. Dieser war auch Gesellschafter und hat beispielsweise Hadjuk Splitt nach Kirchheim gebracht. Seitens der IFCC seien keine Zahlungen an ihn geleistet worden (Seite 7, 14 und 15, lfd. Nr. 78). Auf Vorhalt des Vorsitzenden Tauschitz, wonach sich aus einer Stundenaufstellung von der IFCC, die aus den Unterlagen der KW zur Verfügung gestellt wurden, ergibt, dass für die Betreuung, Organisation, Administration und Nachbereitung des Trainingscamps Ghana pauschal inkl. Anteil Krenn 2.200 € verrechnet wurde, antwortete Krenn: „Das ist mir völlig unbekannt, das ist interessant.“ Er schloss aus, dass er etwas bekommen habe, in welcher Form auch immer (Seite 15 bis 16). Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, was er mit den Trainingscamps in Ghana zu tun gehabt hat, antwortete der Zeuge Krenn, dass dies eine rein freundschaftliche Geschichte, eine rein private Geschichte gewesen sei, die nichts mit irgendeiner Firma etwas zu tun gehabt hat. Er war von einem weiteren Gesellschafter der Firma IFCC privat nach Ghana eingeladen. Es hat sich hierbei um eine 1000% Einladung von Dietmar Riegler, welche gute Kontakte nach Ghana hatte, gehandelt. Dietmar Riegler hat in Ghana eine Fußballschule aufgebaut, die er zwischenzeitig wieder verkauft hat. Deshalb hat er auch gute Kontakte nach Ghana (Seite 16, 17, lfd. Nr. 78). Der Zeuge Vorderegger sagte zu diesem Thema, ebenfalls am 19. August 2008, im Wesentlichen aus, dass über die guten Kontakte zu Dietmar Riegler Ghana überhaupt zu uns gekommen ist. Man kann es sagen: kostenlos. Das war eine Top-Sache von Herrn Riegler. Ob Bgm. Krenn etwas damit zu tun gehabt hat, kann er jetzt im Nachhinein nicht mehr sagen. Auf den Vorhalt der Stundenaufstellung, in welcher u.a. Dietmar Riegler und Mathias Krenn für die Betreuung, Organisation, Administration, Nachbearbeitung des Trainingscamps Ghana mit je 60 Stunden aufscheinen, antwortete der Zeuge Vorderegger: „Es war unten ein Spiel im Lavanttal, Ghana gegen eine Auswahl aus dem Lavanttal und da ist ein Fest gewesen, Fernsehberichte waren und Journalisten waren. Da war der Herr Krenn unten, das weiß ich, er wird da wahrscheinlich auch da mitgearbeitet haben, gehe ich davon aus.“ Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob das eine finanzielle Relevanz oder nicht hat, antwortete Vorderegger: „Das ist natürlich ein Arbeitsaufwand von einem Mann von unserer Firma. Aber was aber, glaube ich, nicht abgegolten wurde in diesem Sinne, weil so viel Geld haben wir nicht zur Verfügung gehabt.“

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Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob gewisse Leute auf ihre Forderungen verzichtet haben sozusagen, in dem Fall der Herr Riegler und der Herr Krenn, antwortete der Zeuge Vorderegger: „Und ich natürlich auch, ja“. (Aktenseite 58 und 59, lfd. Nr. 78). Auf Ersuchen des Ausschusses teilte Heimo Vorderegger nach seiner Vernehmung mit einem Schreiben, eingelangt am 12. September 2008 mit, dass der Gesellschafter der Firma IFCC, Herr Krenn, keine Aufwandsentschädigungen für Arbeiten der Fa. IFCC erhalten hat. Die Rechnung von 2.200 € ist eine interne Abrechnung der Gesellschafter, die schon aufgrund der Tatsache, dass die Aufwendungen zu hoch waren, nicht zum Tragen gekommen sind. Dies steht allerdings im Widerspruch mit den Unterlagen des RH auf Seite 20, wonach für das Nationalteam Ghana an Vermittlungsgebühren 2.200 € bezahlt wurden. Dies zusätzlich zu den 18.000 € für IFCC lt. Kosten aus dem Vertrag und der Unterbringung und Konsumation. Auf die Frage des Abg. Holub, ob die Überweisung der KW an die Gemeinde Bad Kleinkirchheim in Höhe von 60.000 und in Höhe von 70.000 € etwas mit dem Fußball zu tun gehabt hat, konnte der Zeuge Krenn bei seiner Befragung keine genauen Auskünfte geben. Nachträglich übermittelte er jedoch zwei Rechnungen der Bad Kleinkirchheimer TourismusMarktetingGmbH an die KW in Höhe von 60.000 und 70.800 € im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Wenn di Musi spielt – Open Air 2006 (lfd. Nr. 78, Seite 24 und 25 und lfd. Nr. zu 81). Der Zeuge Doblhammer sagte zum Thema „Fußballcamps“ bei seiner Zeugenbefragung am 02. Juli 2008 folgend aus: „…Die Steirer sind uns da um 10 Jahre voraus, nur machen sie das ja auf privatwirtschaftlicher Basis. Da ist eine Firma von Nick-Pichler da draußen, der macht das auf privatwirtschaftlicher Basis, ersucht, dieses Trainingslager weiter zu vermarkten. Das war nicht in unserem Interesse, das zu refinanzieren, sondern, wir wollten von der Mannschaft die Garantie, dass wir Marketing betreiben können….. Es war für uns in der Anfangsphase nicht das Hauptaugenmerk, daraus Gewinn abzuschöpfen. Wir sind kein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen, sondern unser, wir sind nicht profitorientiert, sondern, es war das Hauptinteresse, dass wir uns erst eine Reputation als Austragungsort für das Fußballtrainingslager aufbauen. Es war Kärnten nicht unbedingt bekannt als Austragungsort für Fußballtrainingslager vor 2006. Wir haben uns eine positive Reputation ausgebaut und jetzt werden wir die Früchte ernten, jetzt kommen Anfragen von den Vereinen selbst. Den Vereinen geht es nicht darum, dass sie wirklich jetzt da unbedingt 20.000 oder 50.000 oder wie viel auch immer an Euros ersparen, die sind wirtschaftliche Unternehmen, die einfach vieles an Budget haben, sondern, denen geht es darum, dass sie die perfekten Vorbereitungsverhältnisse haben auf die nächste Saison.“ (lfd. Nr. 75, Seite 75 und 76). Der Zeuge Schretter gab bei seiner Vernehmung am 02. Juli 2008 zum Thema Fußball/Trainingslager an, dass diese im Jahr 2006 rund 1 Mio. €, im Jahr 2007 ca. 450.000 € und im Jahr 2008 ca. 200.000 € gekostet haben. Als er zur KW gekommen ist, habe es ein Gespräch mit Dörfler und Bilgram gegeben, in welchem eine Neuorientierung der Bewerbung besprochen wurde. Schretter: „Es war so, dass vor 2006 ungefähr 40/50 % des Mitteleinsatzes Richtung Trainingslager gegangen ist, ja und da haben wir gesagt: hier müssen wir runter, da muss es eine Neuorientierung geben, wir müssen in das Marketing vor Ort, wirklich das Marketing für die Euro forcieren und schauen, dass wir das Thema Trainingslager in Stufen nach unten revidieren, damit genug Geld übrig bleibt, um andere Aktivitäten zu setzen, die wichtig sind, auch für die EM“ (Aktenseite 57, lfd. Nr. 75).

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Der Zeuge Schretter sagte aus, dass nach seiner Ansicht nach man in der Zukunft mit 200.000 € für Fußballtrainingslager auskommen müsste. Schretter: „Wenn man die Fußball-Trainingslager weiter führen will, jahrelang in den nächsten Jahren weiter führen will, muss man mit einem Betrag von 200.000 € auskommen. Das ist meine Meinung. Das ist der Betrag, wo ich sage, der ist vertretbar für eine Tourismusgesellschaft in diesem Bereich das Ganze aufzubauen und das ist, finde ich, eine Summe, mit der Summe kann man arbeiten, mit der Summe kann man auch entsprechende Mannschaften überzeugen, wobei ich und das sage ich hier noch einmal als Empfehlung: ich bin ja dann nicht mehr da, ich würde trotzdem empfehlen, dass das Fußballgeschäft die KW hier der Subventionsgeber ist oder egal, das Tourismusreferat der Landesregierung. Egal wo das Geld her kommt, aber die Abwicklung selbst sollte eigentlich in externe Hände gegeben werden…..“ (lfd. Nr. 75, Seite 17). Der Zeuge Vorderegger gab zu seiner Tätigkeit als Gf. der IFCC im Zusammenhang mit der Euro 2008 zusammengefasst Folgendes an: Aufgabe der IFCC sei es gewesen, für die Euro-2008 Fußballmannschaften und Verbände zu aquirieren und wenn sie dann in Kärnten eintreffen, zu betreuen und zwar so zu betreuen, dass wir Referenzen aufbauen können, weil Kärnten bisher ein weißes Blatt in Bezug auf Trainingslager gewesen ist und dass wir endlich in den Folgejahren leichter zu den Mannschaften kommen und ähnlich wie Steiermark oder Salzburg auf dieser Schiene fahren sollen. Das war die Kernaufgabe dieser Aufgabe. Auftraggeber war die KW. Auf die Frage des Abg. Schober, wie es dazu gekommen ist, warum die Firma gegründet wurde, antwortete Vorderegger: „… Wir haben schon länger die Idee gehabt, nicht nur jetzt Mannschaften zu betreuen und nach Kärnten zu holen, d.h. Spitzenmannschaften … wir haben auch schon angefangen, haben teilweise Hobbymannschaften als Klienten gehabt und dann, wie der Herr Koloini EM-Koordinator geworden ist, ist er an uns herangetreten und hat gefragt, ob wir im Stande sind, Mannschaften mit ihm zu aquirieren und auch zu betreuen, also Profimannschaften….“ An weiterer Stelle sagte er aus, dass , nachdem Koloini an ihn herangetreten ist, aus der bereits bestehenden Firma eine GmbH gemacht wurde. Auf einen Zeitungsartikel befragt, wonach LH Dr. Haider Fußballwerber Franz Koloini, unterstützt von IFCC Gf. Heimo Vorderegger, gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der KW nach Dubai gefahren sei und der vergebliche Versuch, ein arabisches Team zum Training nach Kärnten zu locken, 3.500 € gekostet hat, antwortete Vorderegger, dass es wohl richtig sei, dass wir in Dubai gewesen sind, doch nicht der Landeshauptmann und an die zwei Mitarbeiter der KW hat er sich auch nicht erinnern können. Die IFCC wurde stillgelegt, weil die IFCC von der KW nur 110.000 € erhalten hatte, jedoch Aufwendungen von 170.000 180.000 € dem gegenüber gestanden sind. Im Jahre 2007 war Schretter nicht bereit, ein höheres Angebot zu machen (Seite 32 bis 36, lfd. Nr. 78). Auf den Vorhalt einer Spesenabrechnung von 247 € für Franz Koloini für Einladungen des serbischen Nationalteams, obwohl es Aufgabe von IFCC war, den Fußballverband von Serbien/Montenegro bei der Vorbereitung auf die FIFA-WM zu unterstützen, diese zu betreuen, antwortete Vorderegger dahingehend, dass man geschaut hat, die Netzwerke zu ergänzen (Seite 40 und 41, lfd. Nr. 78). Die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob seitens der IFCC an die KW Kontaktadressen und Ansprechpartner geliefert wurden, wurde von Vorderegger mit

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Ja geantwortet und in weiterer Folge, welche Adressen es waren, nannte er Ghana, teilweise Serbien/Montenegro, deutsche Vereine. Vorderegger: „Ich kann jetzt nicht genau sagen, wo mein Netzwerk war, wo das von Herrn Fleiß war oder von Herrn Riegler das Netzwerk oder Koloini, das kann ich jetzt nicht genau sagen. Aber einen großen Teil haben wir natürlich geliefert.“ Die Frage, wann die Kontaktaufnahme mit dem Spielervermittler von Serbien/Montenegro, Herrn Curkovic gewesen ist, konnte er nicht beantworten. Dieser hat lt. den Unterlagen einen Vermittlungsvertrag mit Serbien/Montenegro am 07. April 2006 abgeschlossen und wurde dafür 55.000 € an Vermittlungsgebühr bezahlt ; weiters am 20. März 2006 für Hannover einen Vertrag mit einer Vermittlungsgebühr von 26.000 €. Dies, obwohl lt. Vertrag zwischen IFCC und der KW für den Leistungszeitraum Jänner bis April 2006 vereinbart wurde, die KW u.a. bei der Vermittlung von Kontaktadressen und Ansprechpartnern bei internation. Vereinen sowie Fußballverbänden zu unterstützen, jedenfalls Serbien/Montenegro, Kroatien, Slowakei, Tschechische Republik, Deutschland und England wurde. Dazu sagte Vorderegger: „Wir haben viele Leute kontaktiert in den ersten 1,5 Monaten und Zurkovec ist ein Top-Mann in der Fußball-Branche. Er hat sehr gute Kontakte zu den Vereinen, zu Spielern und zu Trainern. Er hat das serb. Natioalteam. Er war hauptverantwortlich, dass das Team zu uns gekommen ist und auch andere Mannschaften.“. Auf weitere Frage des Vorsitzenden, ob Curkovic von dritter Seite als Ansprechpartner sozusagen genannt worden ist, oder Vorderegger Curkovic eigenständig kontaktiert hat, antwortete Vorderegger: „.. Der Herr Fleiß kennt den Curkovic und ich habe mit ihm auch schon einmal zu tun gehabt im Fußball. Wir haben uns erkundigt über ihn und haben eigentlich nur das Beste von ihm gehört. In einem Gespräch sind wir dann gemeinsam übereingekommen, dass er einer unserer Männer sein könnte.“ Auf die Frage des Vorsitzenden, wie er selbst seine Leistungen mit der Kontaktaufnahme mit Curkovic beurteilt, antworte Vorderegger: „Ich bin einer vom ganzen Team. Ich will nicht sagen, ich habe mehr getan oder weniger getan als ein anderer. Will ich auch nicht beurteilen ….. aber wir haben gemeinsam akquiriert, der eine mehr, der andere weniger, aber jeder hat sein Bestes gegeben.“ Auf den weiteren Vorhalt hinsichtlich einer Rechnung, die vom IFCC kommt und wo der Kontakt zu Herrn Curkovic verrechnet wird, obwohl dieser einen eigenen Vermittlungsvertrag für Serbien/Montenegro gehabt hat und wann dies gewesen sei, antwortete Vorderegger, dass er dies nicht wisse und er sich nur vorstellen kann, dass Zukovec heraufgekommen ist und dass wir natürlich diese Fahrt und Unterkunft beglichen haben (Aktenseite 42 und 43, lfd. Nr. 78). Auf Vorhalt des Vorsitzenden, dass der Untersuchungsausschuss nicht alle Rechnungen hat, versprach Vorderegger die Übermittlung der ersten Rechnungen. In einem Schreiben (ON 86) teilte er mit, dass die ersten Rechnungen nicht an die Kärnten Werbung adressiert waren. Recherchen im Datenraum haben ergeben, dass die Rechnungen 1 und 2 allerdings doch an die Kärnten Werbung adressiert waren. Für den Verkauf der Homepage habe er ca. 12.000 bis 13.000 € bekommen, dies sei jener Betrag gewesen, den er dafür ausgegeben hätte (Seite 52, lfd. Nr. 78). Auch der Zeuge Doblhammer bestätigte, dass sich die KW die Rechte an der Homepage der IFCC, wo eine Bestandaufnahme Kärnten in Bezug auf Trainingslagermöglichkeiten angeführt ist, erworben hat. Und zwar um Kosten zwischen 10.000 und 15.000 €. Von der Internet-Betreuungsfirma der KW, der Fa.

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Pixelpoint, wurde bestätigt, dass dies etwa dem Wert der Erstellungskosten entspricht. Die Homepage sei eine Bestandaufnahme Kärntens, wo es Hotellerie in Kombination mit Sportplätzen, sodass man dort Trainingslager ausüben kann. Es ist eine statische Seite, die nicht mit dynamischen Infos gefüttert wird. Sie wird noch heute unter einer anderen Domain namens „Trainingslager.at“ von der KW genutzt. (lfd. Nr. 75, Seite 102). Auch Gf. Bilgram bestätigte, dass man die Rechte an dieser Homepage gekauft hat. Auf die Frage bzw. den Vorhalt des Abg. Holub, ob die Homepage „gestorben sei“ antwortete der Zeuge Bilgram: „Nein, die nehmen wir weiter zum Thema Trainingslager.“ Auf den Vorhalt des Abg. Holub, dass er hineingeschaut hat und sie nicht mehr sehr lebendig ausgeschaut hat (gemeint die Homepage), antwortete der Zeuge Bilgram: „Nein, jetzt sind keine Trainingslager, aber wir werden sie das nächste Jahr wieder aufleben lassen, wenn Fußball wieder ein Thema in Kärnten ist.“ Bei Eingabe der vom Zeugen Doblhammer angegebenen Domain erscheint nur, dass diese Domain momentan nicht verfügbar ist. Auch auf der Homepage der KW www.kaernten.at finden sich unter Fußball/Trainingslager nur Hinweise auf die Euro 2008 und auf den Umstand, dass nach der Euro noch weitere Trainingscamps im Sommer 2008 stattgefunden haben, nicht jedoch die Hinweise auf Hotels mit geeigneten Sportstätten. Zusammenfassend wird vom USA nachstehend Folgendes festgehalten: Die obigen Darstellungen in diesem Kapitel zeigen bedauerlicherweise eindrucksvoll, wie wenig sparsam, wie wenig effizient im Bereich der Fußballtrainingslager, der Vermittlungsgebühren und der Beauftragung von IFCC mit Steuergeld umgegangen wurde. Zumindest im Jahr 2006 gab es nicht nur Doppelgleisigkeiten, sondern Dreigleisigkeiten. Zum einen in der Person des Fußball-Beauftragten Franz Koloini selbst, zum anderen durch den Umstand, dass neben der Beauftragung der IFCC, die zusätzlich zum Fußballbeauftragten die Aufgabe hatte, Vereine und Verbände nicht nur zu akquirieren, sondern zu betreuen, darüber hinaus noch Vermittlungsgebühren in Höhe von nahezu 240.000 € bezahlt wurden. Hiezu ist noch festzuhalten, dass es sich bei Vorderegger, wie er selbst im Rahmen seiner Zeugenbefragung zugab, um einen guten Bekannten des ehemaligen Projektleiters Koloini handelt, und dass die Gesellschaft IFCC geschaffen wurde, nachdem Koloini an Vordergger mit dem Ansinnen herangetreten ist, Fußballmannschaften mit ihm (Koloini) zu akquirieren und auch zu betreuen. Der IFCC wurde quasi für die Vermittlung von Vermittlern bezahlt. Dazu kommt noch, dass den akquirierten Teams alles bezahlt wurde: von der Unterkunft, der Verpflegung bis zu diversen Dienstleistungen, wie das Waschen der Wäsche usw. Dies führte dazu, dass alleine im Zeitraum 2005 und 2006 letztendlich seitens der KW alleine für Fußballtrainingslager über 1 Mio. € bezahlt wurden. Hinzu kamen lt. Aussagen der einvernommenen Zeugen für

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das Jahr 2007 noch ca. 400.000 bis 450.000 € und für das Jahr 2008 noch weitere 240.000 € dazu. Insgesamt somit 1,8 Mio. €. Wie es anders geht, zeigt nicht nur das Beispiel der Tourismusregion Saalfelden/Leongang. Der Tourismusdirektor Kresse hat, wenn dies auch einige nicht wahrhaben wollten bzw. wollen, eindrucksvoll unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass von Seiten dieser Region noch kein Cent gezahlt wurde. Im Gegenteil: Man würde sogar daran verdienen und der russ. Fußballverband hätte sogar selbst Kosten für die Infrastruktur übernommen. Der Weg, den die Tourismusregion Saalfelden/Leongang eingeschlagen hat, war nicht nur um 1,8 Mio. € günstiger, alleine in drei Jahren, sondern auch erfolgreicher. Die intensive Befassung mit dem Thema Fußball, mit dem Thema Euro 2008, mit der Auslotung von Chancen und rechtzeitige Kontaktherstellung zu potentiellen Mannschaften, welche sich für die Euro 2008 qualifizieren könnten, sorgte letztendlich auch dazu, dass die Tourismusregion Leongang/Saalfelden während der Euro 2008 das russ. Nationalteam zu Quartier hatte. Dies mit äußerst positiven Effekten. Die Aussagen des Tourismusdir. Kresse decken sich aber auch mit jenen Aussagen des Tourismusdirektors von Tourismus Burgenland, Gucher, der aussagte, dass er zwar in das österr. Nationalteam investiere, aber nicht für andere Fußballmannschaften. Dafür würde nichts bezahlt. Weder für das kroatische Nationalteam, noch für andere Spitzenmannschaften, die im Jahr 2008 da waren, wurde etwas bezahlt. Auch nicht für Spielervermittler. Auch Steiermark kann nicht als Beispiel dafür herangezogen werden, dass es in anderen Ländern üblich sei, dass für Fußballmannschaften etwas bezahlt wird. Hier gibt es den Sonderfall, dass auf rein privatwirtschaftlicher Basis durch einen Unternehmer die spanische Spitzenfußballmannschaft Real Madrid in die Steiermark gebracht wird. Dies zu einem Betrag von vermutlich 500.000 €. Dafür erhält jedoch der Privatunternehmer Gegenleistungen in Form von Vermarktungsrechten, von Spielen und Interviews u.dgl. Letztendlich bestätigte der Zeuge Bgm. Krenn, dass es innerhalb kürzester Zeit möglich ist, Fußballmannschaften zu aquirieren, wenn das Umfeld passt. Er sagte auch aus, dass im heurigen Jahr nichts mehr bezahlt wurde und für die Benützung der Trainingsplätze Geld verlangt wurde und im nächsten Jahr noch mehr Geld verlangt werden wird. Gratis würden keine Mannschaften mehr etwas bekommen. Der erfolgreiche Tourismusdirektor der Tourismusregion Saalfelden/Leongang bestritt auch, dass es auch eine Notwendigkeit sei, am Anfang Mannschaften etwas zu bezahlen. Er bestritt auch, dass damit auch eine Garantie gegeben ist, dass diese Mannschaften im nächsten Jahr wiederkommen. Dies einfach dadurch bedingt, dass es immer wieder Wechsel bei den Trainern und bei den Spielern gebe. Das Beispiel der Fußballtrainingslager, der Bezahlung von exorbitanten Beträgen an Vermittlungsprovisionen ist eine weiterer Beweis dafür, wie unprofessionell, wie verschwenderisch mit dem Steuergeld seitens der Verantwortlichen in der KW, aber auch seitens der hiefür verantwortlichen zuständigen politischen Referenten umgegangen wurde.

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Es ist in diesem Zusammenhang auch völlig unverständlich, wieso man sich nicht eines wirklichen Experten auf diesem Gebiet mit entsprechender Erfahrung bediente und ursprünglich mit Franz Koloini jemanden zum Fußballbeauftragten machte, der außer seinen Erfahrungen als gescheiterter Obmann eines Fußballvereines und als Fußballer selbst auf dem Gebiet keine nennenswerten Erfahrungen hatte. Erst durch sein unfreiwilliges Ausscheiden am Ende des Jahres 2005 konnte mit Jörg Schretter jemand gefunden werden, der erfreulicherweise gleich zu Beginn seiner Tätigkeit erkannte, dass für diesen Bereich viel zuviel Geld aus den Euro-Mitteln aufgewendet wurde. Die Zeugenbefragungen haben eindeutig gezeigt, dass es keineswegs Usus ist, dass für Fußballmannschaften für Trainingslager irgendwelche Kosten übernommen werden müssen, geschweige denn die gesamten Kosten. Ebenso wenig ist es Usus, dass Provisionen an Vermittler gezahlt werden. Entscheidend ist vor allem, dass die Infrastruktur und das „Rundherum“ so perfekt gestaltet wird, dass die Mannschaften gerne kommen und gerne zahlen. Der Abkauf der Nutzungsrechte an der Homepage von der IFCC, welche zumindest derzeit nicht aktiviert ist, ist ein weiterer Beweis für den verschwenderischen Umgang mit Steuergeld. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Homepage über Winter lt. Aussage Bilgram nicht aktiviert ist und erst dann wieder aktiviert werden soll, wenn Fußball wieder ein Thema ist. Professionelle Fußballvereine buchen üblicherweise schon lange vor dem Termin des Trainingslagers. Es wäre gerade jetzt wichtig, wenn die Homepage eine Bedeutung haben sollte, diese zu aktivieren. Passend zur höchst unprofessionellen Vorgangsweise der Kärnten Werbung ist auch, dass trotz des enormen Mitteleinsatzes von über 8 Mio. € Kärnten mit keinerlei Schriftzug oder Werbelogo im Klagenfurter Stadion aufgeschienen ist und dadurch auch nicht für die Zuschauer und vor allem für die Fernsehzuschauer sichtbar war. Der Zeuge Schretter rechtfertigte dies damit, dass als er zur Fußball-Abteilung der KW kam, alle Verträge der UEFA mit der Host-City Klagenfurt schon ausverhandelt und ratifiziert waren. Im Jänner 2007 als er gekommen ist, sind noch einmal Gespräche geführt worden „Kärnten – Klagenfurt“ reinzugeben. Das wurde dann aber von der UEFA auch abgelehnt, weil einfach die Verträge schon abgeschlossen worden sind. (lfd. Nr. 75, Seite 49 und 50). Für den Ausschuss wäre es Aufgabe des Geschäftsführers der Kärnten Werbung gewesen schon rechtzeitig in Verhandlungen einzutreten und die Anbringung des Kärnten Webelogos im Stadion zu erreichen. In anderen Fussballstadien, wie in Tirol, war es ja auch möglich.

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Ausschuss-Empfehlung: Der USA empfiehlt dringend die im Punkt 4. des am 18. November 2008 beschlossenen Nachnutzungskonzept zur Euro 2008 enthaltende vorgesehene jährliche Evaluierung durch Berichtspflicht des Veranstalters der Soccer-Camps tatsächlich vorzunehmen und sich bei der Evaluierung nicht alleine auf Bewertung der Werbemaßnahmen zu beschränken. Gegebenenfalls, sollte sich im Rahmen der Evaluierung herausstellen, dass die eingesetzten Mittel von 340.000 €/Jahr nicht zu den gewünschten Erfolgen führen, sollte dieses Projekt vorzeitig gestoppt werden. Weiters wird empfohlen, zukünftig das Hauptaugenmerk in die Verbesserung der Infrastruktur der Sportstätten zu legen. Dies erscheint aufgrund der entsprechenden Beschlüsse im Zukunftsfonds und in der Landesregierung im letzten Jahr gewährleistet. Nun sollte alles daran gesetzt werden, dass es rasch zur Umsetzung der entsprechenden Projekte kommt.

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6.3.5 Public-Viewing/ „A.B.C.“ und „Kärnten aktiv“ Einen großen Bereich der Befragungen nahm auch das Thema der Public-Viewing im Europapark ein. Insbesondere auch deshalb, weil immer wieder Gerüchte kursierten, dass hier seitens der KW für die ABC-Werbeagentur bzw. für den Betreiber des Bayrischen Bierzeltes eine Ausfallshaftung übernommen wurde und Zahlungen an „Kärnten Aktiv“ seitens der KW geleistet wurden. Der Zeuge Schretter schilderte die Situation der Fanzone Allgemein wie folgt: „Aufgrund der Vorinformation, die man bekommen hatte, ist man gemeinsam mit der Stadt Klagenfurt davon ausgegangen, dass bei Spieltagen bis zu 120.000 Zuschauer zu erwarten sind. Es wurde dann ein Konzept gemeinsam mit der Stadt wie folgt geplant: 32.000 im Stadion, 26.000 in der Fanzone in Klagenfurt auf dem Messegelände, ca. 7.000 am neuen Platz und noch einmal 40.000 im abgesperrten Altstadtbereich und ca. zw. 10.000 und 14.000 im Europapark. Durchgeführt ist es dann von den Betreibern………“ Die Situation im Europapark schilderte er zusammenfassend wie folgt: Seitens der KW wurde das Grundstück an die ABC-Werbeagentur weitergegeben. Für die hat er 10.000 € bezahlt und dann hat Herr Stiftl das Paulaner Bierzelt dann aufgestellt. Dieses war nur für die Bewirtung für das Public Viewing gedacht und es wurde auch eine entsprechende Schad- und Klagloshaltung für Schäden seitens der ABC-Werbeagentur übernommen. Ausfallshaftung zwischen der ABC-Werbeagentur hat es keine gegeben. Die KW hat auch nichts davon gewusst, dass die ABC-Werbeagentur das Paulaner Bierzelt aufstellt. Die ABC-Werbeagentur hat der KW für die Überlassung des Grundstückes 10.000 € gezahlt. Von Seiten der KW ist für das Public-Viewing an die ABC-Werbeagentur kein Geld geflossen. Weil sie dann gewusst haben, dass auf der von der ABC-Werbeagentur angemieteten Fläche Paulaner Bier ausgeschenkt wird, haben sie versucht, eine Kärntner Lösung zu haben und haben die Kärntner Brauereien darum auch gebeten, dass sie einen Betreiber nennen, der das machen könnte. Dieser wurde dann in der Person von Widrich gefunden. Es hat dann einen Marketingvertrag zwischen dem Veranstalter und der KW gegeben. Der Veranstalter hat sich verpflichten müssen, für die KW Werbemaßnahmen zu machen und es war alles auch unter das Thema „Kärnten“ zu stellen, weil die KW wollte ja auch einen Werbewert haben. Es ist dann an Widrich zur Unterstützung für die Infrastruktur ein Betrag von € 80.000 an Widrich gezahlt worden und weiters wurden die Lizenzrechte der UEFA in Höhe von 12.000 € für Widrich bezahlt. Die Zahlung bzw. Übernahme einer Ausfallshaftung von 200.000 € schloss Schretter dezidiert aus (lfd. Nr. 75, Seite 38 – 42). Der Geschäftsführer der ABC-WerbeagenturGmbH, Armin Kordesch,sagte am 26. August 2008 bei seiner Befragung zum Thema „Public-Viewing“ im Europapark zusammengefasst Nachstehendes aus: „Es hat einen Vertrag mit der KW gegeben. Die ABC hat von der KW Teilflächen des Europaparks zur Betreibung eines Bayrischen Bierzeltes samt Public-Viewing angemietet. Der Pachtzins betrug 10.000 € plus Steuer. Die Kontaktaufnahme zu dem Besitzer des Bayrischen Bierzeltes erfolgte von ihm. Es war seine Idee und mit dieser Idee ist er an die KW herangetreten. Es hat weder eine Ausfallshaftung in der kolportierten Höhe von 450.000 € gegeben. Noch in einer anderen Höhe . Es ist diesbezüglich nicht einmal ein Cent geflossen.“ (Aktenseite 19 – 21, 27, lfd. Nr. 85).

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„Die Stadt und alle Organisationen wussten davon, alle Fraktionen wussten davon. Im Gegensatz zu den anderen Public-Viewing-Zonen war hier in diesem Oktober-Festzelt die Möglichkeit überdacht zu sitzen. Er hat an dieses Konzept geglaubt und hat es deshalb auch durchgesetzt.“ Zu seinem Risiko, gewährten Zuschüssen, zum Thema der Ausfallshaftung und zu seinem eigenen wirtschaftlichen Erfolg mit dem Bayrischen Bierzelt befragt, gab Kordesch Folgendes an: Kordesch: „Jetzt kann man natürlich umdrehen und sagen: Ja, was wäre, wenn schönes Wetter gewesen wäre?“ Dann wäre ich heute vielleicht nicht da, wäre ich heute vielleicht pleite und müsste darüber nachdenken.“ Zur Frage des Abg. Seiser, ob es Förderungen und Zuschüsse gegeben hat, ob da irgendetwas beantragt wurde, antwortete der Zeuge Kordesch: „Ich betone: Null Cent“. Von der Stadt sei lediglich gewährleistet worden, dass die öffentliche Toilette benützt werden hat können und dass diese gereinigt wurde und das Papier bezahlt wurde. Kordesch: „Aber dass z.B. der Diesel, der Sicherheitsdienst und das alles von uns getragen worden ist, selbstverständlich, sowie der Auf- und Abbau, die Bewirtschaftung und die Steuern ordentlich bezahlt worden sind von diesem Wirten, das ist im Vorfeld von den Beamten alles geprüft worden“. Auf die nochmalige Frage zur Ausfallshaftung hinsichtlich des Abg. Seiser, wonach diesbezüglich kein Cent fließen muss, sondern es ein bisschen eine Absicherung gibt, wenn es daneben geht, antwortete der Zeuge Kordesch nochmals, dass es die nicht gegeben hat. (AS 30 und 31, lfd. Nr. 85). Er bekannte sich auch zum BZÖ zu gehören. Er arbeitete aber neutral (Seite 32, lfd. Nr. 85). Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, was für ein Risiko er bei der ganzen Geschichte getragen hat, antwortete Kordesch: „Ich habe ihm (gemeint den Wiesenwirt) gesagt, Kärnten ist ein wunderschönes Gastgeberland, das ich heute ein bisschen unter ein Fragezeichen stellen muss…… Es ist interessant nach Kärnten zu kommen und stelle dein Zelt auf, das war´s……“ Die Frage, ob er dabei was verdient hat oder was bekommen hat beantwortete er letztlich wie folgt: Kordesch: „Na klar verdient man etwas, wenn man ein Geschäft hat.“ Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, wer jetzt das Risiko getragen hat, nachdem der Zeuge Kordesch anfangs seiner Befragung gesagt hat, dass er das Ganze nur eingefädelt hat und auf der anderen Seite gesagt hat, sie wären pleite gegangen, wenn das Wetter schön gewesen wäre, antwortete der Zeuge Kordesch: „Nein, nein, da brauchen Sie mich jetzt gar nicht hindiskutieren. Tatsache ist, der Wiesenwirt hat das Risiko getragen und ich habe das Risiko getragen, indem ich gesagt habe: Komm in dieses schöne Land herunter. Da gibt es eine Gastfreundschaft und eine Chance, jetzt bei der Europameisterschaft mitzumachen.“ Auf die Frage, wie das mit der Aussage zusammenpasst, wenn es nicht geregnet hätte: „dann wäre ich pleite“ der Zeuge Kordesch: „Dann wäre der Wiesn-Wirt pleite gegangen und ich wäre moralisch auch pleite.“

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Auf weitere Befragung durch den Vorsitzenden Tauschitz, ob es dann stimme, dass er (ABC) in Wahrheit Null-Risiko-Geschäft gehabt hat und dass das nicht das Wesen eines Kaufmannes sei, antwortete Kordesch: „Das ist das Wesen eines Kaufmannes! Noch einmal: eine Idee zu verkaufen an einen Wiesn-Wirt, der sagt: Ja ich komme.“ Und an weiterer Stelle: „Das beurteile ich, ob das null Risiko war oder nicht null Risiko.“ Ausgeschlossen hatte er dann in weiterer Folge nochmals dezidiert, dass es keine Ausfallshaftung gegeben hat. Auf die weitere Frage des Vorsitzenden Tauschitz, ob es jetzt stimme, dass er kein Risiko getragen hat, antwortete der Zeuge Kordesch: „Diese Frage beantworte ich Ihnen nicht.“ Letztendlich unterblieb eine vom Vorsitzenden geplante Vereidigung des Zeugen, ob es eine Ausfallshaftung zwischen dem Wiesn-Wirt und der ABC gegeben hat und ob Kordesch dabei ein Risiko getragen hat und wenn ja, in welcher Höhe, aufgrund der Darstellung des Landtagsamtsdirektors Mag. Weiss, wonach hinsichtlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Zeuge ein gesetzliches Entschlagungsrecht hätte.(lfd. Nr. 85, Seite 35 – 38) Für die Übertragung an die UEFA hätten sie, wie jeder andere auch, zahlen müssen (Seite 43, lfd. Nr. 85). Hinsichtlich der im Vertrag verankerten Schad- und Klagloshaltung wie es der Zeuge Schretter bei seiner Befragung angegeben hatte, antwortete Kordesch: „Also, das Public-Viewing mit dem habe ich nichts zu tun und die Schad- und Klagloshaltung für unser Grundstück, das haben wir wieder aufbereitet, so wie es sich gehört. Das ist ein großes Grundstück gewesen, wo wir oben gestanden sind. Es war eigentlich der Randteil vom Europapark (nicht).“ Er bestätigte dem Abg. Holub, dass sie es so hinterlassen haben, wie sie es vorgefunden haben. Kordesch:“So ist es, ja, das war die Skaterfläche“ (lfd. Nr. 85, Seite 52). Mit Schreiben vom 27. November 2008 zu 100 wurde seitens der KW entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 18. November 2008 ein Aktenordner übermittelt, in dem sich lt. Punkt 3. alle Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege im Jahr 2008 betreffend der Public-Viewing Veranstaltung im Europapark befinden sollten. Gemäß der Zeugenaussage von EURO-Koordinator Jörg Schretter vom 2. Juli 2008 hatte die Kärnten Werbung von der Stadt Klagenfurt ein Grundstück im Europapark angemietet. Dieses wurde dann an die ABC Werbeagentur weitervermietet: Am 3. März wurde zwischen der Kärnten Werbung und der ABC Werbeagentur ein Mietvertrag unterfertigt. Der Mietvertrag zwischen der Kärnten Werbung wurde zwischen Jörg Schretter als Verteter der Kärnten Werbugn und von Armin Kordesch als Vertreter der ABC Werbeagentur unterzeichnet. Und das, obwohl Bilgram in seiner Zeugenbefragung vom 8. Mai 2008 (Protokoll S. 41) als Geschäftsführer dezidiert aussagte: „Alle Verträge, die Mitarbeiter anfertigen, müssen von mir mit unterschrieben werden.“ Bilgram unterfertigte den Vertrag selbst jedenfalls nicht mit. Unter Ptk. I. wird zum Mietobjekt festgehalten: „Das bezeichnete Grundstück verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschlüsse bzw. werden diese vom Vermieter auf dessen Rechnung hergestellt. Die aus diesem Titel anfallenden Kosten für die Nutzung im Rahmen des Betriebes eines Public Viewings (Volumen: 15. 000 pax) werden vom Vermieter getragen.

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Im Mietvertrag wird unter anderem festgehalten, wofür die KW weiters finanziell als Vermieterin aufkommen muss:

• Strom-, Wasser- und Kanalanschlüsse

• Kosten für die Nutzung im Rahmen des Betriebs eines Public Viewing

(Volumen 15.000 pax)

• WC Einrichtungen

• Absperrungen

• Ausreichendes Sicherheitspersonal

• Müllbeseitigung

Als Mietzins wurden € 10.000,-- netto unter Pkt. III. festgelegt. Pkt IV. regelt die Bemützung und Veränderung wie folgt: „Der Mieter darf Grundstück „auch gegen VERHÄLTNISMÄSSIG HOHE GEGENLEISTUNG zur GÄNZE“ untervermieten. Somit war es der ABC Werbeagentur jedenfalls möglich und gemäß der Formulierung des Mietvertrages auch angedacht, das Grundstück zur Gänze gegen eine verhältnismäßig hohe Gegenleistung unterzuvermieten. Zum Mietvertrag wurde eine Ergänzung abgeschlossen: im Punkt 2 dieser Vereinbarung verpflichtete sich die A.B.C.-Werbeagentur zur Behebung aller Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau des Festzeltes samt allen zugehörigen Anlagen oder im Rahmen des Betriebes entstehen und übernahm die A.B.C.-Werbeagentur diesbezüglich die Schad- und Klagloshaltung. Im Punkt 3. verpflichtete sich wiederum die KW hinsichtlich der mietvertragsgegenständlichen Public-Viewing-Zone bzw. hinsichtlich des auf der mietgegenständlichen Flächen zu betreibenden Bierzelt für sämtliche verwaltungsbereichliche Genehmigungen und deren Nutzbarkeit durch die A.B.C.-WerbeagenturGsmbH bzw.deren Unternehmer zu sorgen. Diese Vereinbarung wurde am 05. Juni 2008 vom Geschäftsführer der KW unterschrieben. Am 30. Mai 2008 ist sie offenbar per Fax von den Kärntner Nachrichten an die KW übermittelt worden. Aufgrund der übermittelten Unterlagen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Vereinbarung vom 09. Mai 2008 wurde der KW seitens der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee die Berechtigung eingeräumt, in eigener Verantwortung Teile des Europaparks für Public-Viewing und sonstige Veranstaltungen zu nutzen. Die Nutzungsflächen wurden genau beschrieben, weiters wurde in der Vereinbarung festgehalten, dass sich der Veranstalter verpflichtet, möglichst mit heimischer Gastronomie zu kooperieren – soweit keine zwingenden Regelungen dagegen sprechen, die heimische Produktvielfalt zu offerieren. Weiters wurde auch vereinbart bzw. festgelegt, dass die Anbringung von Transparenten und Werbeanlagen ohne behördliche Bewilligung unzulässig ist. Die Vereinbarung wurde mit Beginn 06. Mai 2008 und Ende 14. Juli 2008 getroffen.

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Weiters wurden in der Vereinbarung umfangreiche Regelungen hinsichtlich Verkehrslösung und des Skaterparks getroffen. Ebenso Regelungen über die Wiederherstellung und Schadensbehebung. Im Punkt XII wurde festgehalten, dass jede von diesem Vertrag abweichende Weitergabe oder sonstige Überlassung des Nutzungsgegenstandes ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich nicht gestattet ist. Sollte es dennoch zu einer Zustimmung seitens der Landeshauptstadt Klagenfurt zu einer Weitergabe – in welcher Form auch immer – kommen, wurde geregelt, dass die Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf den jeweiligen Rechtsnachfolger oder wirtschaftlichen Nachfolger mit Weiterüberbindungspflicht zu übertragen ist. Weiters geht aus dem übermittelten Unterlagen hervor, dass mit Vereinbarung vom 09. Mai 2008 zwischen der KW und der Kärnten-Aktiv-Veranstaltungs- und Catering-GmbH, vertreten durch ihren Gf. Mag. Martin Widrich, in der Folge: Kärnten-Aktiv genannt, vereinbart wurde, dass die Kärnten-Aktiv als Stellvertreterin für die KW in die Abwicklung und Durchführung der Veranstaltung Public-Viewing im Europapark, eintritt. Ausgenommen wurden hierbei sämtliche Rechte und Pflichten der KW hinsichtlich des abgeschlossenen Mietvertrages mit der ABC und des damit zusammenhängenden Bayrischen Bierzeltes und dessen Veranstaltungsareals. Hinsichtlich der Einholung allfälliger Bewilligungen bzw. Genehmigungen für die Errichtung der Aufstellung der Anlagen sowie deren Zu- und Ablieferungen wurde vereinbart, dass dies durch Kärnten-Aktiv selbst erfolgt und die KW Kärnten-Aktiv dabei zu unterstützen hat. Im Punkt V. des Vertrages verpflichtete sich die KW, unentgeltlich die von der UEFA erteilten Lizenzen für zwei Video-Walls Kärnten-Aktiv zu übertragen. Weiters verpflichtete sich die KW, an Kärnten-Aktiv einen Betrag in Höhe von 87.293 € zu leisten. Die KW verpflichtete sich, bei den zuständigen Behörden der Stadt Klagenfurt den mit Kärnten-Aktiv akkordierten Antrag auf Bewilligungen des Veranstaltungsbetriebes rechtzeitig einzuräumen. Im Punkt IV des Vertrages räumte Kärnten-Aktiv der KW das unübertragbare Recht ein, für die Dauer der gegenständlichen Veranstaltung 100 lfm der Absperrung werbetechnisch zu nützen. Weiters wurde der KW das Recht eingeräumt, im Veranstaltungsareal der Veranstalterin während des Zeitraums der Veranstaltung drei Infostände, welche ebenfalls nur mit dem offiziellen „Kärnten“-Schriftzug gebrandet werden dürfen, aufzubauen und zu betreiben. Weiters wurde Kärnten-Aktiv dazu verpflichtet, die notwendige Infrastruktur, welche genau aufgezählt wurde, für das Bayrische Bierzelt bereitzustellen. Aus dem Aktenordner ergibt sich weiters, dass die Bescheidbewilligung des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 29. Mai 2008 für die Betriebsanlage Public-Viewing an die KW erfolgte. Aus diesem Bescheid geht hervor, dass sowohl das „Public-Viewing“, „Bayrischem Bierzelt“ und das Public-Viewing Open-Air bewilligt wurde. Das Public-Viewing mit Bayrischem Bierzelt im Ausmaß von 30,5 x 50 m mit 2.400 Sitzplätzen im Zelt und außerhalb 800 Sitzplätze ebenerdig und im Obergeschoß im Innenbereich und außerhalb des Zeltes insgesamt 1200 Sitzplätze sowie im angrenzenden Biergarten weitere 1980 Sitzplätze und für das Public-Viewing Open-Air ein Festzelt Kärnten-Treffen im Ausmaß von 50 x 20 m.

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Es ist davon auszugehen, dass den zuständigen Stellen im Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt bei der Bescheiderstellung bekannt sein musste, dass die KW weder das Public-Viewing -Bayrisches Bierzelt, noch das Public-Viewing-Open-Air selbst betreibt. Offenbar wurde diese Weitergabe zur Kenntnis genommen. Aus den Aktenunterlagen geht nicht hervor, dass der Landeshauptstadt Klagenfurt bekannt war, dass der KW im Falle der Weitergabe an A.B.C. Werbeagentur ein Mietentgelt gezahlt wurde. Zumindest die Weitergabe der Rechte an die A.B.C. Werbeagentur und der daraus resultierenden Weitergabe dieser Rechte an den Betreiber des Bayrischen Bierzeltes entsprach nicht der im Punkt II. verankerten Verpflichtung, möglichst mit heimischer Gastronomie zu kooperieren. Durch die Weitergabe an „Kärnten-Aktiv“ ist die Einhaltung dieser ursprünglichen Zielsetzung in der Praxis nur zum Teil kompensiert worden. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen im Aktenordner, lfd. Nr. zu 100, ergibt sich, dass für das Public-Viewing im Europapark seitens der KW nachstehende Zahlungen geleistet wurden: An die UEFA 12.707 € für Lizenzgebühr für „Kärnten-Aktiv“, an Kärnten-Aktiv 104.751 €, für die vereinbarten Marketingaktivitäten; an die A.B.C.Werbeagentur 9.600 € für die Bereitstellung von Personalressourcen im Zusammenhang mit dem Public-Viewing im Zeitraum von April bis Juni 2008; an die Fa. Stiftl –GesmbH&CoKG mit Sitz in Deutschland, Büro Klagenfurt, A.B.C. Werbeagentur GmbH für Shuttle Bezirke Landesregierung – Gutscheine Bier und Brezel 868 €; weiters an das Magistrat Klagenfurt für diverse Abgaben insgesamt rund 1.200 €. Eine große Anzahl von Rechnungen betraf den Abbau, das Zwischenlagern und den Rücktransport der Skater-Anlage. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass für den Abbau zwei verschiedene Rechnungen in der der Gesamthöhe von 10.280 € vorliegen, die von der KW bezahlt wurden und für die Zwischenlagerungen der Skateranlage und den Rücktransport, welcher erst am 23. Oktober 2008 erfolgte, insgesamt 6.888 €. Hiezu wird festgehalten, dass alleine Lagergebühren für die Lagerung zwischen dem 13. Mai bis 23. Oktober 2008 3.868 € angefallen sind. Die lange Zwischenlagerung ist dadurch bedingt gewesen, dass es durch die Veranstaltung selbst am Skaterpark zu Schäden gekommen sind, die behoben werden mussten. Bekannt ist, dass es diesbezüglich zwischen dem Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt und der KW umfangreiche Gespräche hinsichtlich der Schadenstragung durch die KW für diese Schäden gekommen ist. Inwieweit die bisher zu einem Abschluss kommen konnten, ist nicht bekannt. Inwieweit die Gesamtkosten des Transportes und der Einlagerung der Skateranlage in Höhe von insgesamt mehr als 17.000 € von der A.B.C. WerbeagenturGmbH der KW ersetzt wurden und inwieweit die A.B.C. WerbeagenturGmbH der KW die Kosten für die Wiederherrichtung der Skateranlage ersetzt, ist nicht bekannt. Aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zwischen KW und A.B.C.Werbeagentur wäre hiezu die A.B.C. WerbeagenturGmbH jedenfalls verpflichtet.

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Die KW hat somit insgesamt alleine für die Public-Viewing-Zone im Europapark insgesamt über 146.000 € bezahlt. Bekommen hat sie lediglich von der A.B.C. Werbeagentur 12.000 €. Die an die Fa. Kärnten-Aktiv gezahlten Leistungen in Höhe von über 115.000 € müssen im Verhältnis zu den der KW eingeräumten Werbemöglichkeiten als sehr großzügig bezeichnet werden. Fest steht jedenfalls, dass den Nutzen aus der von der KW mit der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee abgeschlossenen Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung von Teilflächen des Europaparks für das Public-Viewing die Firma A.B.C. Werbeagentur und Stiftl GmbH & CoKG auf der einen Seite und die Fa. Kärnten-Aktiv auf der anderen Seite gehabt haben, die Kosten jedoch von der KW getragen wurden. Auffällig ist die erwähnte Rechnung der Fa. Stiftl GmbH &CoKG vom 23. Oktober 2008, aus welcher hervorgeht, dass das Büro dieser Firma in Klagenfurt die A.B.C.WerbeagenturGmbH war. Somit steht fest, dass es zwischen diesen beiden Firmen eine sehr enge Geschäftsbeziehung gegeben haben muss, die über das Verkaufen einer Idee, wie es Kordesch ausdrückte hinausging. Wie die konkreten Vereinbarungen zwischen diesen beiden Firmen gewesen sind, kann nicht beurteilt werden. Ebenso nicht, wer letztendlich tatsächlich das Risiko gehabt hätte, wenn es – aus welchen Gründen auch immer – der Betrieb des Bayrischen Bierzeltes zu einem negativen Geschäftsergebnis geführt hätte. Festgehalten wird jedenfalls, dass die KW an die A.B.C. Werbeagentur einen Betrag von 9.600 € für die Bereitstellung von Personalressourcen in der Zeit vom April bis Juni 2006 für Public-Viewing bezahlte. Weiters den erwähnten Betrag von 868 € an die Stiftl-GmbH/A.B.C.Werbeagentur. Die Aussage des Zeugen Kordesch aber auch des Zeugen Schretter, wonach von der KW nichts bezahlt wurde, kann daher nicht nachvollzogen werden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die verrechneten Leistungen für Personalbereitstellungen für das Public-Viewing im Europapark gewesen sind. Indirekt wurden aber von der KW auch weitere Zahlungen an die A.B.C. Werbeagentur bzw. an die Fa. Stiftl GmbH & CoKG erbracht. Dies deshalb, da sich die Fa. Kärnten-Aktiv verpflichten musste, gewisse Leistungen für Infrastruktur, für die A.B.C. Werbeagentur bzw. Fa. Stiftl GmbH & CoKG zu erbringen. Durch die Bezahlung der 12.707 € für die UEFA, und da vor allem der 104.751,60 an Kärnten-Aktiv erfolgte somit indirekt eine Bezahlung der KW an A.B.C. bzw. Stiftl. Des weiteren kommen noch die allgemeinen Leistungen der KW für das Public-Viewing im Europapark dazu, von welchem auch die A.B.C.Werbeagentur GmbH bzw. die Fa. Stiftl profitierte. Im Zusammenhang mit dem Public-Viewing sind – wie aus den Unterlagen zu ON 100 zu entnehmen sind – noch weitere Kosten angefallen: 27.500 € an den Verkehrsverbund; für Veranstaltungen in Kärnten insgesamt Kosten von 10.750 € aufgrund einer Vereinbarung mit dem Euro-Koordinator Jörg Schretter. Die übermittelten Unterlagen beziehen sich auf 5 Teilbeträge. Aus den Abrechnungen liegen jedoch nur Rechnungen für drei Teilbeträge vor. Inwieweit es noch weitere Rechnungen gibt, kann nicht beurteilt werden.

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Weiters wurden an eine Gesellschaft 6000 € für die Mitarbeit bei den Public-Viewing-Veranstaltung im Mai und Juni 2008 bezahlt und letztendlich noch eine Rechnung von 10.000 € für Werbekostenzuschuss für eine Zeitungsbeilage. Insgesamt wurden somit für Public-Viewing allgemein zumindest 54.000 € ausgegeben. Klar ist, dass der Betrieb des Bayrischen Bierzeltes für die A.B.C. Werbeagentur und offenbar auch für Stiftl GesmbH & CoKG ein wirtschaftlicher Erfolg gewesen ist. Dies wurde zumindest indirekt vom Zeugen Kordesch so bestätigt. Die Kostenübernahmen durch die KW erleichterten jedenfalls diesen wirtschaftlichen Erfolg. Für den Ausschuss steht abschließend fest, dass auch im Bereich der Public-Viewing die KW gegenüber einzelnen Firmen äußerst großzügig gewesen ist. Darauf wird noch in den Kapiteln 6.3.6 und 7. näher eingegangen werden. Weiters steht fest, dass die KW ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, was die Weitergabe ihrer Rechte und die Verpflichtung möglichst mit heimischer Gastronomie zu kooperieren, nicht sehr ernst genommen hat. Insgesamt wurde mit den bereits im Jahre 2006 erfolgten Zahlungen für Public-Viewing in Höhe von rund 105.000 € für den Bereich Public-Viewing zumindest ca. 300.000 € ausgegeben. Der Erfolg hielt sich bekanntermaßen in Grenzen.

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6.3.6 Sonstige Aktivitäten der KW im Zusammenhang mit der Euro 2008: Nach Aussagen des Euro-Koordinators Jörg Schretter wurde neben der Einladungen diverser Fußballmannschaften nach Kärnten und des Engagements in Italien noch folgende weitere Aktivitäten gesetzt: Plakatkampagnen, Kärntner-Wegweiser, Beschilderung des Flughafens, das Branding des Flughafens. Der grafische Teil, der Produktionsteil und die Miete der Ständer haben im Jahre 2007 und 2008 rund 130.000 € gekostet. Dazu kam noch die Kampagne „Identifikation der Kärntnerinnen und Kärntner“. Weiters erfolgten umfangreiche Messebesuche, Messeauftritte bei der Freizeitmesse, der Herbstmesse, der Gast in Höhe von ca. 120.000 €, Give-aways in Höhe von 90.000 € wurden verteilt, die Auslosungsfeier am 02. Dezember 2007 in Klagenfurt hat ca. 45.000 € gekostet, weiters gab es noch Aktionen mit Volksschulen, Malwettbewerbe bzw. Kreativwettbewerb, Fußballfeste. Es wurde darüber hinaus ein Embassador-Contest im Herbst 2007 gemacht, wo drei Kärntner Teams durch Europa reisen konnten und für Kärnten Werbung machen. Dies bei einem Kostenaufwand von ca. 25.000 €. Dann gab es noch den Euro-Corner. Es hat eigene Informationsveranstaltungen in Kärnten gegeben, insgesamt 93 Veranstaltungen mit dem Euro-Corner und mit anderen Werbeaktivitäten. Alle Veranstaltungen haben in etwa 180.000 € gekostet. Mit dem Sporty-Verlag, einer Agentur, wurden Inseratenkampagnen im ital. Raum gemacht. Dies stellte eine Fortführung aus dem Jahr 2006 im Jahre 2007 dar. Weiters war die KW im oberital. Raum im Bereich mit der Kooperation mit der EAK unterwegs. Man versuchte, den Wirtschaftsstandort Kärnten mit der Euro mitzutragen. Im Jahre 2007 und 2008 sind für die Sporty-Kampagne und für die EAK insgesamt 65.000 € ausgegeben worden. Es gab drei Veranstaltungen mit der EAK vor Ort, bei welcher Schretter Referate über die EM gehalten hat. Insgesamt wurden im ital. Raum 70.000 € eingesetzt (lfd. Nr. 75, Seite 23 bis 28). Auf die Frage des Vorsitzenden Tauschitz, welche Verbindungen (Kombinationen) es zwischen der KW und der A.B.C. Werbeagentur außer dem Baryrischen Bierzelt mit dem Public-Viewing gegeben hat, antwortete Schretter: „Die A.B.C. Werbeagentur hat 2006 einen Messestand produziert, den haben sie immer aufgestellt für die Kärntner Messen. Das ist passiert und die A.B.C. Werbeagentur war noch involviert im Bereich der Euro-Road-Show.“ Den Messestand beschrieb er in Form einer Pfeife, 15 m lang, 3 m breit, auf welcher auch das interaktive Tor aufgestellt war. Dieser Messestand wurde produziert von der A.B.C. und wurde praktisch dann jährlich 3 x aufgestellt und für diese Aufbauarbeiten sind Gelder geflossen. Auch im Bereich der Road-Show war die A.B.C. auch teilweise zuständig für den Aufbau des Balles, weil hier Personal zur Verfügung gestellt werden hat müssen. Es waren immer 5 bis 6 Arbeiter, die den Ball aufgebaut haben. Er versprach, die Gesamtsumme, welche die A.B.C. Werbeagentur vom Euro-Budget gesamt bekommen hat, dem Ausschuss zukommen zu lassen. (lfd. Nr. 75, Seite 40 und 41). Aus den seitens der KW übermittelten Unterlagen zu ON 100, aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses, nachdem der ehemalige Koordinator der EM 2008, Jörg Schretter diese Unterlagen entgegen seinem Versprechen in der Zeugenbefragung nicht übermittelt hatte, ergeben sich im Zusammenhang mit der Euro 2008 folgende Zahlungen der KW in den Jahren 2007 und 2008:

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Für 4 Road-Shows insgesamt 77.400 €, für die Auslosungsparty insgesamt

26.114 € und für diverse Messen folgende Beträge: Ferienmesse Wien 18.360 € Freizeitmesse insges. 19.485 € 3 Rechnungen für Gast 08 insges. 60.519 € Messen insgesamt Abtretung der Rechte an Promotion Ball für Euro 2008 46.200 € Insgesamt 221.844 € All diese Rechnungen wurden von derselben Firma (ABC) vorgelegt und von der KW bezahlt. Zu diesen Zahlungen kommen noch die sich aus dem Rechnungshof ergebenden Zahlungen für Messen insgesamt von E 128.674,84 im Jahr 2006. Somit fällt alleine für Messen ein Aufwand von ca. 350.000 € an. In diesem Zusammenhang wird auf einen Aufsichtsratsbeschluss vom 04. Mai 2007 bei der KW hinsichtlich Werbeaktivitäten für die Euro hingewiesen. In dieser Aufsichtsratssitzung wurde der Beschluss gefasst, dass zur Vermeidung von Unstimmigkeiten die Ausschreibung der Werbeaufträge der Euro 2008 über die Wirtschaftskammer erfolgen soll. In der entsprechenden Sitzung hat der Euro-Koordinator Schretter zur Vergabe von Werbeaufträgen festgehalten, dass diese ausschließlich aufgrund sachlich gerechtfertigter Kriterien bzw. wie gesetzmäßig vorgeschrieben erfolgen sollen. Danach einigte man sich nach kurzer Diskussion auf den zuvor zitierten Beschluss. Das Mitglied des Aufsichtsrates, Komm.R. Wrann, konnte sich bei der diesbezüglichen Befragung durch den Abg. Holub an diesen Beschluss allerdings nicht erinnern und meinte, dass es keinen Beschluss geben könne, dass die Wirtschaftskammer eine Ausschreibung macht. (Protokoll, lfd. Nr. 65, Seite 33 und 34) Bei zwei der drei Rechnungen für die Gast fällt auf, dass in beiden Rechnungen jeweils die Organisation, Auf- und Abbau Messestand Gast, technische und organisatorische Lösungen in Rechnungen gestellt wurden. 1 x mit netto 7.200 €, 1 x netto mit 25.900 €. Bei der Rechnung über 7.000 € ist auch vermerkt „Agenturleistung lt. Angebot“. Im Rahmen der Euro gab es noch die „Country-Dressing“-Kampagne. Diese wurde von der Fa. KW-Marketing & ConsultingGesmbH durchgeführt. Deren Firmengründer Dr. Truppe schilderte das Zustandekommen des Auftrages über einen Betrag von 18.000 € bei seiner Befragung am 26. August 2008 wie folgt: Als er gehört hat, dass es eine von der UEFA in Auftrag gegebene Country-Dressing-Kampagne in allen Teilnehmerländern stattfindet, hat er bei der KW nachgefragt, ob das auch für Kärnten geplant ist. Es hat dann ein mündliches Briefing-Gespräch mit Herrn Schretter von der KW gegeben, bei welchem er zur Anbotslegung eingeladen wurde. Bei diesem Gespräch wurden keine Summen genannt, sondern das werbetechnische Erfordernis. Dieses Gespräch dürfte Anfang 2007 gewesen sein.

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Das Konzept hat ein erstes Plakat für Ostern 2007, ein Sommerplakat, ein Plakat zur Auslosung mit den teilnehmenden Ländern, ein Plakat zu Weihnachten und ein Plakat zur Ballsaison beinhaltet. Dieses Konzept wurde dann Herrn Schretter präsentiert und nach einigen Wochen ist er dann mündlich von Herrn Schretter verständigt worden, dass der Auftrag an seine Firma geht. Seines Wissens nach haben sich noch drei, vier andere Firmen beworben. Der Auftrag hat nicht das Aufstellen der Plakate beinhaltet. Umgesetzt wurde dann alles von der Kampagne mit Ausnahme des Plakates „Alles Fußball“ und der Ballsaison. Für das Konzept und für die Koordination sind dann die 18.000 € lt. Offert dann auch tatsächlich bezahlt worden. Wieso die Plakate auf BZÖ – Plakatständer aufgestellt wurden, konnte er nicht sagen, weil seine Firma mit der Aufstellung von Plakaten nichts zu tun hatte. Miteigentümer der Firma ist, lt. Dr. Truppe, Karl-Heinz Petritz, ehemaliger Pressespecher des verstorbenen Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider.

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7. Fehlende Beschlüsse und eigenmächtige Vorgangsweisen: In zahlreichen Fällen konnte durch die Ausschuss-Arbeit nachgewiesen werden, dass es für wichtige Entscheidungen, Verfügungen durch den Gf. der KW keine beschlussmäßige Deckung durch den Aufsichtsrat gegeben hat. So z. B.

• Patrick Friesacher, Sponsorvertrag über 100.000 € im Jahr 2003:Kein Aufsichtsratsbeschluss! Wurde von Bilgram so bestätigt (siehe Kapitel 6.2.8)

• Italienverträge: Kein Aufsichtsratsbeschluss! Weder für das Eingehen, noch für die Auflösung bzw. für die Kündigung der Verträge. Nach Aussage des Aufsichtsratsmitgliedes, Komm.Rat Wrann, erfolgte die Verständigung über die Verträge erst nachträglich, ob es zwei Wochen oder zwei Monate danach waren, konnte er nicht mehr sagen. (lfd. Nr. 65, Seite 19 und 20) Eine Zustimmung zum Mailand-Büro/Vertrag erfolgte jedenfalls nicht. Lt. Aussage Obernosterer wurden die endgültigen Verträge nicht vorgelegt, zumindest hat es darüber keine Beschlussfassung im Aufsichtsrat gegeben (Seite 104, 115, 116, lfd. Nr. 52) Auch die Kündigung der Italien-Verträge ist weder mit der Generalversammlung noch mit dem Aufsichtsrat besprochen worden, so Obernosterer (Seite 102, 103, lfd. Nr. 55)

• Gf. der KW Bilgram wird Geschäftsführer der Wörthersee-Festspiele: Keine Befassung des Aufsichtsrates. (Obernosterer: lfd. Nr. 52, Seite 107, 108)

• In anderen Fällen wurde lt .Darstellung des Zeugen Obernosterer ihm von Seiten des Gf. der KW nicht die Wahrheit gesagt. So in einem Fall einer Firma, die die Internet-Bewerbung für die Veranstaltung „Kärnten läuft“ macht. Obernosterer führte diesbezüglich aus, dass er aufgrund von Gerüchten, dass diese Firma 150.000 € bekommen hat, würde in einer Generalversammlung dies Bilgram nachgefragt habe. Dieser hätte dementiert und gesagt, sie bekämen lediglich 50.000 €. Im Jahresabschluss hat dann Obernosterer feststellen müssen, dass es letztendlich doch 150.000 € gewesen sind. (Seite 108, lfd.Nr. 52) Diese Verhaltensweise stellt zumindest ein sehr eigenmächtiges Vorgehen dar.

• Kreditaufnahme von 1,2 Mio. €: Keine Beschlussfassung im Aufsichtsrat (Zeuge Komm.Rat Wrann, lfd. Nr. 65, Seite 38)

• Verlängerung Dienstvertrag Bilgram: Keine Beschlussfassung im Aufsichtsrat (Zeuge Komm.Rat Wrann, lfd.Nr. 65, Seite 40)

• „Rock- und Popkonzerte“ Förderfall Pichler (war lt. Obernosterer nie in GV, lfd.Nr. 52, Seite 123)

Diese Fülle von wichtigen Maßnahmen, ohne Aufsichtsratsbeschlüsse, obwohl diese Maßnahmen längere Verpflichtungen für die KW zum Inhalt hatten (siehe Italien-Veträge), aber auch im Bereich des Personals ist für den Ausschuss unverständlich und inakzeptabel.

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8. Politische Verantwortung – Einflussnahme der Politik und Verflechtungen der KW mit dem BZÖ Vorangestellt wird, dass seit dem Jahr 1994 alle Tourismusreferenten ausschließlich vom nunmehrigen BZÖ gestellt wurden. Ebenso die Finanzreferenten ab dem Jahr 1998. Es steht somit außer Zweifel, dass die politische Verantwortung für die Zustände in der KW bei den jeweiligen Referenten des BZÖ gelegen ist. Naturgemäß tragen diese Referenten durch ihre Zuständigkeit auch die Verantwortung für die Fehlentwicklungen, für die Missstände innerhalb der KW. Hinzu kommt noch, dass insbesondere in der Zeit des früheren LHStv. Ing. Pfeifenberger, aber auch danach seitens der zuständigen und politischen Referenten massiv auf die KW Einfluss genommen wurde. Die vom ehemaligen Tourismus- und Finanzreferenten Pfeifenberger vor dem Ausschuss erfolgte Darstellung, wonach er sich nicht in das operative Geschäft der KW eingemischt hätte, konnte alleine beim „Förderfall Pichler“ eindrucksvoll widerlegt werden. Dieser Fall – im Kapitel 6.2.8 dargestellt – ist ein Musterfall für die tatsächliche Realität, wie es in der KW zugegangen ist. Die Anweisung des damaligen Referenten Pfeifenberger kurz vor seinem tatsächlichen Ausscheiden und knapp nach der öffentlichen Verkündigungen seines Ausscheidens aus der Politik an Bilgram über die Dauer von drei Jahren jeweils 15.000 € seitens der KW zusätzlich zu den 60.000 € pro Jahr für die Unterstützung der „Großkonzerte von Pichler“ – bereitgestellt von der Abteilung 1 – zur Verfügung zu stellen und die pflichtgemäße Reaktion innerhalb von 45 Minuten durch den Gf. der KW zeigt eindrucksvoll, welchen Einfluss der damalige Referent Pfeifenberger auf die KW tatsächlich nahm. Dies war bedauerlicherweise jedoch kein Einzelfall. So musste der Gf. der KW auf Weisung des damaligen Finanz- und Tourismusreferenten Pfeifenberger noch zusätzlich zu seinen Aufgaben in der KW die Geschäftsführung der Wörthersee-BühneGmbH übernehmen. Dies, obwohl zuvor in der Generalversammlung man über dieses Thema gesprochen hatte und es ein klares Bekenntnis des Gf. Bilgram gegeben hat, dass die Seebühne von der KW wegkommen solle, weil die KW mit der Seebühne nichts zu tun hat. Vom Faktum, dass Bilgram auch Gf. der Seebühne war, hat Obernosterer nach seinen eigenen Angaben erst aus der Zeitung erfahren. Dies wenige Tage, nachdem man darüber in der Generalversammlung in der KW gesprochen hatte. Auf den entsprechenden Vorhalt hat dann lt. Zeuge Obernosterer der damalige Tourismus- und Finanzreferent Pfeifenberger gesagt, dass dies aufgrund einer Weisung von ihm erfolgt sei. (lfd. Nr. 52, Seite 108). Hinsichtlich dieser Doppeltätigkeit von Bilgram ist noch anzuführen, dass lt. dessen Dienstvertrag es ihm untersagt war, neben der Tätigkeit als Geschäftsführer in der KW eine andere Tätigkeit auszuüben. Eine Beschlussfassung in einem Gremium der

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KW über diese zusätzliche Tätigkeit als Gf. der Wörthersee-BühneGmbH erfolgte lt. Aussage Obernosterer nicht. Ein weiteres Paradebeispiel dafür, welchen Einfluss insbesondere der damalige Finanz- und Tourismusreferent Pfeifenberger auf die KW nahm, ist die im Kapitel 6.2.2 dargestellte Kündigung der Gesellschaft mit Wirksamkeit 31.12.2002, welche beinahe zur Auflösung der Gesellschaft geführt hatte. Dies im Alleingang. Aus den übermittelten Unterlagen sind noch eine Unzahl von Fällen dokumentiert, in denen die KW in der Zeit des damaligen Finanz- und Tourismusreferenten LHStv. Pfeifenberger angewiesen wurde, Rechnungen zu übernehmen. Wie stark die Einflussnahme von Pfeifenberger auf die KW war, wurde auch vom früheren Gf. Dkfm. Ferdinand Posnik und vom früheren Eventmanager Hannes Anton eindrucksvoll bei ihren Aussagen dargestellt. Posnik drückte es so aus: „Ich bin zu einem Zeitpunkt in die KW gekommen, wo die Politik, die Landespolitik, fest davon überzeugt war, es ist notwendig, die Tourismus-Marketing-Agenden auszulagern….. Ich habe mich seinerzeit unter der Voraussetzung beworben, ich war vorher 10 Jahre in der Privatwirtschaft, dass es keine politischen Interventionen gibt. Das hat über viele Jahre absolut gehalten…. Also, in der Form war die Zusammenarbeit mit der Politik in Ordnung. Mit Pfeifenberger begann plötzlich ein für uns nicht mehr nachvollziehbarer Reigen von verschiedenen Ideen ohne Nachhaltigkeit. Ich sage das einfach so, eine ein für mich erkennbares strategisches Gesamtkonzept. Ich sah mich plötzlich in der Situation, ich werde möglicherweise einfach nur mehr sozusagen „Befehlsempfänger“ einmal hier, einmal da…… Dazu kam dann noch, dass wir in konkreten Dingen mit dem LR massiv unterschiedlicher Meinung waren und, anders als vorher, er darauf bestanden hat, seine Meinung durchzusetzen…..d.h., von meiner Seite war die Bereitschaft oder war die Lust schon deutlich geringer geworden und von der Seite der Politik war ich offensichtlich störend.“ Aber auch der verstorbene Landeshauptmann Dr. Haider nahm lt. Aussage Posnik massiv Einfluss auf seine Tätigkeit: Posnik: „Ich kann mich sehr gut erinnern, es gab ein Schreiben aus dem Büro des Landeshauptmannes, in dem wir aufgefordert worden sind, unsere sämtlichen touristischen Pressekonferenzen bekannt zu geben, weil sich der Landeshauptmann vorbehält, gegebenenfalls daran teilzunehmen.“ (lfd.Nr. 85, Seite 72 und 73). In weiterer Folge schilderte der Zeuge Posnik, dass es zwei Pressekonferenzen gegeben hätte, bei denen sich der Herr Landeshauptmann hineinreklamiert hätte und die dann aus touristischer Sicht wertlos gewesen waren, weil sie von allgemeinen politischen Themen überlagert waren. Letztendlich zog er einen Schlussstrich, weil diese Art der Politik mit seinen persönlichen Vorstellungen nicht mehr übereinstimmte.

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Nach Darstellung von Posnik hat sich der politische Einfluss nach seinem Ausscheiden noch verstärkt. Einen „Kärntner Abend“ in Wien oder so irgendetwas hat es in seiner Zeit nicht gegeben. Lt. Aussage Posnik war man damals noch sehr vorsichtig, weil er eigentlich immer signalisiert hatte, dass er für solche Dinge überhaupt nicht zur Verfügung stehe. Als Medienkonsument habe er den Eindruck, dass die KW einfach für Dinge herhalten muss, ……. die einfach aus seiner Sicht nicht unmittelbar touristisch motiviert sind. (lfd.Nr. 85, Seite 85). Auch der frühere Eventmanager Hannes Anton hat im Zuge seines Ausscheidens ausgesagt, dass er offenbar als PR-Manager für Pfeifenberger nicht so gut geeignet war. Es war sein Ziel, Leute zu begeistern und nicht Politiker hochzujubeln. Konfrontiert mit diesen Aussagen in den Medien anlässlich seines Ausscheidens hat Hannes Anton im Ausschuss ausgesagt, dass am Beginn seines Dienstverhältnisses mit dem damaligen Referenten es keine Basis gegeben hätte, die sich wahrscheinlich ein anderer in einem Arbeitsverhältnis vorstellt. (lfd. Nr. 52, Seite 19). Auch der ehemalige für den Aufbau eines effizienten Controllings in der KW in den Jahren Ende 2004 – 2006 Tätige sprach davon, dass aus seiner Wahrnehmung heraus ein Druck von Seiten der Politik auf Bilgram ausgeübt wurde. (Seite 72, lfd. Nr. 55). Vom Zeugen Obernosterer wurde aber auch ausgesagt (lfd.Nr. 52, Seite 99), dass es auch vom verstorbenen Landeshauptmann Einflussnahmen auf das operative Geschäft der KW gegeben hat. So im Falle von Dubai, als der Landeshauptmann Herrn Bilgram in einer Generalversammlung anwies, nochmals dorthin zu fahren und das zu organisieren, weil es beim ersten Mal gut gewesen sei und auch im Falle der Organisation einer Veranstaltung in Russland. Darüber hinaus gab es auch vom verstorbenen Landeshauptmann die schriftliche Weisung an die KW, für die Seebühnen Gesellschaft über 340.000 € für eine Zwischenfinanzierung in der Form eines Darlehens zur Verfügung zu stellen. Die Tatsache, dass es eine Weisung über die 340.000,-- Euro gab, wurde auch vom Gf. der KW bei seiner Aussage am 08. Mai 2008 bestätigt. (lfd. Nr. 43, Seite 46 ) Interessant ist dahingehend auch die Entwicklung, dass Werner Bilgram nach der Überweisung der 340.000,-- Euro Ende 2004 durch die Kärnten Werbung, als GF Sapetschnig sein Amt niederlegte dann auch die Funktion des Geschäftsführers der Wörtherseebühnengesellschaft seit Feber 2005 übernahm. In den Unterlagen aus dem Datenraum betreffend die Organisation von Events geht zudem auch klar hervor, wie stark der politische Einfluss z.B. des verstorbenen Landeshauptmannes auf die Kärnten Werbung – insbesondere auf den Eventbereich - war: In den Protokollen zur Vorbereitung des Kärntner Abends 2005 in Wien sowie schon zuvor bei den Vorbereitungen der Star Nacht wurden im September 2004 von der Mitarbeiterin des verstorbenen Landeshauptmannes (Frau Trattnig) detaillierte Wünsche zur Berücksichtigung der jeweiligen Eventplanungen formuliert. Frau Trattnig merkte beispielsweise im Zusammenhang mit den Anmeldungen zur Veranstaltung Top-Events noch an, dass in das Anmeldeschreiben aufgenommen

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werden soll, dass die Veranstaltung Top Events auf Initiative des LH Dr. Haider stattfindet. S. 3 Kärnten Werbung Eventmarketing. Besprechungsprotokoll vom 9.9.2004; Noch mehr Einfluss hat LH Haider direkt bei der Planung des Kärntner Abends in Wien genommen: Dies wurde bei der Durchsicht der Event-Unterlagen – zum Beispiel – an einem vom „HLH“ (verstorbener Landeshauptmann) persönlich überarbeiteten Konzeptentwurf nachvollziehbar. Auch der Präsident der Wirtschaftskammer Pacher sagte aus, dass aus seiner Sicht der Gf. der KW unter Druck steht und daran gescheitert ist. Auf die Frage, ob er den Gf. der KW als gescheitert ansieht, gab Präs. Pacher wörtlich Folgendes an: „Ich glaube, dass er weichgeklopft worden ist. Ein Mensch muss nicht von sich aus zerbrechen, sondern, er kann auch zerbrechen, wenn er einem Druck ausgesetzt wird und dann einfach aufgibt. Diese ständige Botschaft, wer zahlt schafft an, hat seine Wirkung. Der eine geht und der andere gibt nach. In der Regel ist es so: die guten gehen und die anderen geben nach.“ (lfd.Nr. 52, Seite 53). Zumindest in einem Fall ist beim nunmehrigen Landeshauptmann und Tourismusreferenten Gerhard Dörfler dokumentiert, dass er nach seinen eigenen Angaben Bilgram angewiesen hat, keine weiteren Verhandlungen hinsichtlich der ital. Fußballnationalmannschaften mehr zu führen. Auch wenn er in weiterer Folge vor dem Ausschuss aussagte, dass er keine Weisungen gebe und dies auch gar nicht könne, so hat er dann letztendlich bei seiner Aussage im Ausschuss selbst wieder dieses Recht für sich reklamiert (lfd.Nr. 92, S. 80) Insgesamt muss also seitens des Ausschusses festgehalten werden, dass es in den letzten Jahren einen sehr starken Einfluss der Politik auf die KW gegeben hat und dadurch auch die zuständigen Referenten auch im erhöhten Ausmaß die politische Verantwortung für die Geschehnisse in der KW und deren Entwicklung haben. Völlig anders wurde die Situation vom Tourismusdirektor der Tourismusregion Saalfelden/Leongang dargestellt: Dir. Kresse: „….ich bin jetzt 11 Jahre Tourismusdirektor in Leongang, bei mir hat sich noch nie ein Politiker zu touristischen Geschehen, sei es zur Nächtigungsstatistik oder irgendein Projekt medial zu Wort gemeldet. Das ist bei uns Aufgabe des Geschäftsführers, des Managers. Wenn ich ein Problem habe, muss ich dafür gerade stehen und auch die Verantwortung tragen. Das ist einfach so vereinbart. Wir machen auch relativ wenig Innen-Marketing, weil ich glaube, Tourismus hat in der Tagespolitik nichts verloren, sondern man muss Projekte über Monate und Jahre nach ausrichten.“ (lfd. 78, Seite 78). Angesichts der von Dir. Kresse positiv dargestellten Entwicklung der Tourismusregion Saalfelden/Leongang in den letzen zehn Jahren erscheint das von ihm skizzierte Modell der Eigenverantwortung des Tourismusdirektors und Nichteinmischung der Politik wesentlich erfolgsversprechender als das in den letzten Jahren praktizierte Modell der politischen Einflussnahme nach dem Motto: „Wer zahlt, schafft an.“ Das Motto „Mehr Kompetenz – dafür weniger Politik“ sollte nach Ansicht des Ausschusses auch in Kärnten umgesetzt werden, dies in Verbindung auch mit der Stärkung der Regionen. Neben der starken Einflussnahme der Politik auf die Agenden der KW musste der Ausschuss noch eine starke Verflechtung zwischen der KW und dem BZÖ nahestehende Personen und Firmen feststellen. Diese Verflechtung zog sich wie ein „oranger Faden“ von bei der KW beschäftigten Personen über Aufträge an BZÖ-nahe stehende Personen und Firmen zu letztendlich Einschaltungen in BZÖ-nahe stehenden Presseorganen auf Weisung von BZÖ-Abgeordneten.

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Im Bereich des Personals wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Personen in führender Position angestellt, die selbst dem BZÖ nahe standen bzw. stehen oder im verwandtschaftlichen Verhältnis zu BZÖ-Politikern waren oder sind oder beides: So folgte nach dem nicht freiwilligen Ausscheiden von Hannes Anton diesem Karl-Heinz Rossmann nach. Dies zuerst ohne Ausschreibung. Der mittlerweile verstorbene Karl-Heinz Rossmann war zum Zeitpunkt seiner Bestellung als Eventmanager mit der nunmehrigen LAbg. Marlies Rossmann und damaligen Staatssekretärin für Tourismus verheiratet. Weiters war in der Zeit von 14. September 2005 bis 31.Dezember 2006 Franz Koloini als Fußballbeauftragter der KW beschäftigt. Dies ebenso ohne Ausschreibung und ohne Aufsichtsratsbeschluss. Koloini war zuvor in verschiedensten Positionen im Büro des Landeshauptmannes tätig. Sein besonderes Naheverhältnis zum verstorbenen Landeshauptmann kann als amtsbekannt vorausgesetzt werden. Mittlerweile ist den Medien zu entnehmen gewesen, dass Franz Koloini beim BZÖ angestellt ist. Nach dem nicht ganz freiwilligen Ausscheiden von F. Koloini folgte diesem Jörg Schretter als EU-Koordinator nach. Jörg Schretter ist der Sohn eines ehemaligen langjährigen Abgeordneten des nunmehrigen BZÖ. Weiters arbeitet eine Tochter des verstorbenen Landeshauptmannes auch in der KW. Letztendlich arbeitet die LAbg. Marlies Rossmann in der Tourismusdirektion engstens mit der KW zusammen. Auch bei Auftragsvergaben an Firmen musste der Ausschuss feststellen, dass hier immer wieder dem BZÖ nahe stehenden Firmen mit Aufträgen durch die KW bedacht werden. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Euro-Bewerbung. Hier konnte festgestellt werden, dass eine Firma nicht nur Aufträge in einer Größenordnung zwischen zumindest 230.000 € bis über 340.000 € bekommen hatte, sondern ihr auch das Recht eingeräumt wurde, während der Euro an einem Teil des Europaparkes eine Fläche, die von der KW von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt wurde, anzumieten. Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird im Kapitel 6.3.5 und 6 ausführlich eingegangen. Entgegen der Darstellung des ehemaligen Euro-Koordinators Schretter und des Gf. dieser Firma erfolgte seitens der KW an diese Firma Zahlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bayrischen Bierzeltes. Sowohl auf direktem, als auch auf indirektem Wege. Ein weiterer Auftrag wurde auch an eine Firma übergeben, bei welcher ein früherer Pressesprecher vom verstorbenen Landeshauptmannes Miteigentümer dieser Firma ist. Die Auftragsvergabe erfolgte mündlich durch den früheren EU-Koordinator Schretter nach einer mündlichen Präsentation und einem mündlichen Erstgespräch. Dass es offenbar, zumindest bei einigen Verantwortlichen der KW, Befürchtungen gab, dass es bei der Auftragsvergabe von Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bewerbung der Euro 2008 zu Unstimmigkeiten kommt, wird auch durch das

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Aufsichtsratsprotokoll vom 04. Mai 2007 dokumentiert, aus dem hervorgeht, zur Vermeidung von Unstimmigkeiten die Ausschreibung der Werbeaufträge der Euro 2008 über die Wirtschaftskammer erfolgen soll. Letztendlich endete der „orange Faden“ der Verflechtung damit, dass von der KW alleine in den Jahren 2007 und 2008 mehrere Einschaltungen in einer der dem BZÖ sehr nahe stehenden Wochenzeitung gibt. Dies, wie in einem Fall aus dem Jahre 2008 dokumentiert, auf Auftrag der Abg. Rossmann. In dieser Wochenzeitung erfolgte dann eine umfangreiche Selbstdarstellung von der Abg. Rossmann, aber auch vom verstorbenen Landeshauptmann und dem nunmehrigen Landeshauptmann. Bezahlen musste dafür die KW und damit der Kärntner Steuerzahler! Ebenso musste die KW, zumindest in den Jahren 2007 und 2008 dokumentiert, ein Abo bei dieser dem BZÖ nahestehender Wochenzeitung nehmen. Der „orange Reigen“ schließt sich, indem seitens der KW auch in der Vergangenheit die Redoute gesponsert wurde bzw. gesponsert werden musste. Der „orange Reigen“ dieser Verflechtungen hat einen Mann im Mittelpunkt, welcher Geschäftsführer jener Firma ist, die offenbar rein zufälliger Weise – wie oben dargestellt – alleine in den letzten beiden Jahren nachgewiesener Weise im Zusammenhang mit der Euro zumindest Aufträge über 230.000 € bekommen hat und ihm Europapark im Zusammenhang mit dem Bayrischen Bierzelt eine Geschäftsmöglichkeit eröffnet wurde. Es ist sicherlich auch nur Zufall, dass diese Firma auch gleichzeitig Herausgeber der dem BZÖ nahe stehenden politischen Wochenzeitung ist und gleichzeitig auch Veranstalter der Redoute ist, die angeblich keine BZÖ-Veranstaltung ist, lt. Aussagen dieses Mannes, der rein zufälligerweise auch schon öfter Wahlkampfveranstaltungen für das BZÖ lt. seinen eigenen Aussagen veranstaltet hat. Unter der Hintergrund dieser politischen Beeinflussung und Vereinnahmung sowie der Verflechtungen mit den dem BZÖ nahestehenden Personen und Firmen wurde zumindest ein effizientes Arbeiten in der KW in der Vergangenheit erschwert gewesen. Der Ausschuss begrüßt es ausdrücklich, dass durch die erfolgte Eingliederung der KW in die Landesholding die Möglichkeit der politischen Einflussnahme erfreulicherweise minimiert wurde. Eine Umsetzung des „Salzburger Modells“ bzw. des „Tiroler Modells“ mit einer Stärkung der Tourismusregionen und einer Stärkung der Autonomie dieser Regionen würde einen weiteren Schritt zur Entpolitisierung des Tourismus in Kärnten bedeuten. Der Ausschuss empfiehlt daher auch an dieser Stelle eine Stärkung der Regionen und Autonomie derselben nach dem Salzburger und Tiroler Modell in die Wege zu leiten und mit einem neuen Kärntner Tourismusgesetz legistisch zu verankern.

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9. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen a) Vorbemerkungen: Vorweg muss festgehalten werden, dass selten zuvor noch eine derartige Fülle von Beanstandungen, Kritikpunkte, Missstände und Unzulänglichkeiten offenbar wurden, wie im gegenständlichen USA bereits zuvor in den beiden LRH-Berichten Zl. LRH 33/B/2008 und LRH 34/B/2008. Die schon seit Jahren anhaltende Kritik an der KW und deren politischen Vereinnahmung, welche letztendlich zu den beiden Überprüfungsaufträgen durch den Kärntner Landtag vom 16. Dezember 2005 und 12. Oktober 2006 nach entsprechender Antragstellung durch die SPÖ bzw. der ÖVP, führten, wurde durch die beiden RH-Berichte massiv bestätigt. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit des USA musste der USA feststellen, dass die vom RH geäußerten Kritikpunkte, Beanstandungen, die aufgezeigten Unzulänglichkeiten und Missstände, die Fülle von Empfehlungen völlig zu Recht angebracht wurden. Nicht nur das. In einigen Bereichen stellte sich erst durch die Arbeit des USA der überaus großzügige, sorglose, nachlässige, unwirtschaftliche und ineffiziente Umgang mit den zur Verfügung gestellten Steuermitteln im vollen Umfange heraus. Weiters die Notwendigkeit dringender Maßnahmen im personellen Bereich, aber auch die dringende Notwendigkeit der Reorganisation der Kärnten Werbung selbst. Positiv anzumerken ist, dass bereits im Zuge der Überprüfung durch den LRH und vor allem auch danach seitens der KW in einigen Bereichen den Kritikpunkten und Empfehlungen des RH Rechnung getragen wurde:

• Neue Reisevorschriften • Reduktion der Firmenkreditkarten und Weisung, dass diese nicht

mehr für private Zwecke verwendet werden dürfen • Erstellung eines Jahresberichtes 2007 • Stopp von freiwilligen Prämienauszahlungen • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder in der K-GV am 04. Sept. 2007 wurde

durch Beschluss nachgeholt. • In der a.o. GV vom Feber 2008 wurde

- die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 - die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 - die Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung für die Geschäftsjahre 2007 und 2008

beschlossen.

Weiters ist als besonders positiv anzumerken, dass es bereits erste Schritte zur Konzentration auf die Kernaufgaben der Kärnten Werbung gibt. Ebenso, dass mittlerweile ein Eventmarketingkonzept vorgelegt wurde. Weiters, dass es bereits angeblich eine Zusammenfassung aller Konzepte gibt.

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Trotz dieser positiven Reaktionen auf die Kritiken im Rechnungshofbericht Zl. LRH 33/B/2008 muss dennoch festgehalten werden, dass erst nach Einschreiten des Rechnungshofes der Gf. der Kärnten Werbung tätig wurde. Positiv hervorzuheben ist auch die bereitwillige und weitestgehend umfassende sowie prompte Zurverfügungstellung der gewünschten Unterlagen, dies allerdings mit Ausnahme des Mietvertrages zwischen der Kärnten Werbung und der A.B.C. Werbeagentur, der Nichtübermittlung des Gesamtkonzeptes und der Nichtübermittlung der Aufstellung der Übersicht über die Mittelaufwendungen im Zusammenhang mit der Euro für die Jahre 2007 und 2008. b) Zusammenfassung: Die äußerst großzügige Ausstattung der Budgets der Kärnten Werbung in den letzten Jahren (Budget wurde 2001 mit rund 7 Mio. € auf nahezu 17 Mio. € im Jahre 2006 erhöht = Steigerung von 140 %, wodurch Kärnten einen Spitzenplatz im nationalen Vergleich einnimmt), führte offenbar gleichzeitig einerseits zu einer äußerst großzügigen Handhabung der KW, andererseits zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten in zahlreichen Bereichen. Personal: Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Kapitel 6.2.4 verwiesen. Der Personalstand wurde im Zeitraum 2003 bis 2006 großzügig von 22 auf 42 Bedienstete nahezu verdoppelt. Dies bei einem durchschnittlichen Personalaufwand/Vollbeschäftigten von rund 56.000 €. Die erfolgte Rechtfertigung dafür, dass das Budget sich im selben Zeitraum von 7 Mio. € auf 17 Mio. € erhöht hat und auch Aufgaben dazu gekommen seien, rechtfertigt nicht die enorme Aufblähung des Apparates der Kärnten Werbung. Zum Einen muss festgehalten werden, dass eine Erhöhung des Budgets nicht automatisch zur Erhöhung der Mitarbeiter führen sollte – ein derartiger Automatismus wurde auch vom Rechnungshof ausgeschlossen – zum Anderen hat es ab 2007 wieder eine Reduktion der Aufgaben gegeben, ohne dass sich der Personalaufwand reduzierte. Neben dem aufgeblähten Apparat mussten auch eine Reihe von großzügigen Handhabungen bei den Mitarbeitern selbst festgestellt werden. Neben der großzügigen Handhabung bei Jubiläumszuwendungen wurden 80 % der Mitarbeiter freiwillige Überzahlungen bezahlt. Ebenso großzügig war man bei der Handhabung von Dienstreisen und deren Abrechnung, bei der Ausstellung von Firmenkreditkarten und deren Benützung, bei der Zurverfügungstellung von FirmenPKWs und bei der Zahlung von Überstunden neben Überstundenpauschalen. Auch der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer selbst wurde äußerst großzügig zu dessen Gunsten abgeschlossen bzw. nachträglich verbessert (37 %ige erfolgsunabhängige Prämie Fixbestandteil des Gehaltes, 12monatige Kündigungsfrist – erstmalige Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren,

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Übernahme einer privaten Krankenversicherung und insgesamt ein über 60% höherer Bezug als der Vorgänger). Weiters konnte festgestellt werden, dass die Einstellung von führenden Mitarbeitern (Karl-Heinz Rossmann) ohne entsprechende Beschlüsse im Aufsichtsrat erfolgte und ein unverhältnismäßig hoher Anteil von BZÖ-nahe stehenden Personen im Bereich der Kärnten Werbung tätig war (Kapitel 8) Einhaltung von Formalvorschriften, Gesetzen und Beschlüssen des Aufsichtsrates Äußerst großzügig war man auch bei der Handhabung von Formalvorschriften und gesetzlichen Verpflichtungen wie im Kapitel 6.2.2 dargestellt wurde, bei der Einhaltung von Beschlüssen des Aufsichtsrates (Eventmarketingbeirat) und bei der Einhaltung des Auftragsvergabegesetzes. (Kapitel 6.2.7). Ebenso großzügig war man beim Eingehen von vertraglichen Verpflichtungen (Italienverträge, Sponsoring Patrick Friesacher, Kreditaufnahme von 1,2 Mio. € , Verlängerung Dienstvertrag Bilgram, Eingehen der Geschäftsführertätigkeit von Bilgram für Wörthersee-SeebühneGmbH, Bestellung von Karl-Heinz Rossmann zum Eventmanager) ohne Aufsichtsratsbeschlüsse (Kapitel 7) Finanzielle großzügige Auszahlung an Dritte: Diesbezüglich wird auf die Ausführungen im Kapitel 6.2.7; 6.2.9 , 6.2.10 und 6.2.12 sowie 6.3.3, 6.3.5 und 6.3.6 verwiesen. Einige Firmen wurden bereits Vollzahlungen zu einem Zeitpunkt geleistet, als diese ihrer vertraglichen Verpflichtungen noch nicht zur Gänze nachgekommen waren bzw. es überhaupt noch keinen schriftlichen Vertrag gegeben hatte, so z.B.: Zahlung an PwC Monate vor Übermittlung des offiziellen Endberichtes und noch Überzahlung von 27.000 €; Zahlung von 300.000 € an Ryan-Air ohne Vertrag, Zahlung an HLX von 517.000 €, rückwirkender Vertrag über Marketingleistungen, die im März 2004 beginnen sollten; Zahlung von 72.000 € an BASTA-Reisen ohne konkrete Zielvereinbarung bzw. zu erbringender Verwendungsnachweise; Zahlung von 100.000 € an Patrick Friesacher im Jahre 2004 ohne schriftlicher Vereinbarung; Bezahlung von 400.000 € an BTI vor Vertragsabschluss. Äußerst großzügige Vertragsgestaltungen insbesondere im Bereich der „Italienverträge“. (Kapitel 6.3.3) Keine konkreten Leistungsvereinbarungen und großzügige Zahlungen an den Fußballberater Garofalo ohne nennenswerte Gegenleistungen. Äußerst großzügige Bezahlung von Provisionen für Vermittlungsgebühren und für Einladung von Fußballmannschaften für Trainingslager. (Kapitel 6.3.5) Insgesamt wurden ca. 1,8 Mio. € für Trainingslager und für Provisionen für Vermittlungsgebühren ausgegeben. An IFCC wurden Zahlungen für die Vermittlung von Vermittlern geleistet. In anderen Bundesländern wird dafür überhaupt nichts bezahlt. Kärnten war neben Wien das einzige Bundesland, in

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welchem keine der 16 qualifizierten Mannschaften während der Euro Quartier bezog. Großzügiger Abkauf der Rechte der Homepage von IFCC. Homepage ist zwischenzeitig stillgelegt. Auf die Gesamtdarstellung des Bereiches „Italienengagements“ und „Trainingslager“, „Vermittlungsprovisionen“ und „IFCC“ wird auf die im Anschluss diesbezüglich noch folgende Zusammenfassung Darstellung und auf die einzelnen Darstellungen in den Kapiteln 6.3.3 sowie 6.3.4 verwiesen. Äußerst großzügige Übernahme von Tätigkeiten bzw. von Geschäftsbereichen (Geschäftsführertätigkeit von Bilgram für die Wörthersee-Seebühne-GmbH, Abwicklung des Kärntner Heimatherbstes und des „Lions-Bewerbes“ durch die Kärnten Werbung bis 2007). (Kapitel 7 und 6.2.5) Äußerst großzügige Unterstützung im Bereich des Eventmarketings, des Sponsorings und der Rock- und Popfestivals Pichler (Kapitel 6.2.9). Aufgrund der kurz vor seinem Ausscheiden vom damaligen LHStv. Ing. Pfeifenberger getroffenen Vereinbarung mit Bgm. Pichler mussten vom Land Kärnten und der Kärnten Werbung insgesamt 155.000 € für die Durchführung von 4 Konzerten im Jahre 2005 bezahlt werden. Gf. Bilgram entsprach der Aufforderung des damaligen LHStv. Pfeifenberger, Mittel seitens der KW bereit zu stellen, binnen 45 Minuten. Schriftliche Vereinbarung über die von Pichler zu tätigende Gegenleistungen wurden keine getroffen. In der abgeschlossenen Vereinbarung findet sich kein Hinweis, dass es sich um einen Werkvertrag handelt, obwohl der Gf. der KW dezidiert aussagte, dass es sich um einen solchen handeln würde. Äußerst großzügiges Marketing im Inland und Eigenwerbung (Kapitel 6.2.5, 6.2.13 und 8). Die Kärnten Werbung setzte einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten (in den letzten Jahren) verstärkt auf das Marketing im Inland und auf Eigenwerbung. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen wurde von Tourismusexperten bestritten und führte letztendlich auch zur Beendigung der Tätigkeit des früheren Geschäftsführers, Dkfm. Posnik und des Eventmarketingmanagers Hannes Anton. Äußerst großzügige Vereinbarungen, Beauftragungen und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Public-Viewing in den Fällen ABC und Kärnten aktiv (Kapitel 6.3.5) Kärnten Werbung musste insgesamt 146.000 € für das Public-Viewing im Europapark zahlen. Darin enthalten Leistungen an A.B.C. Werbagentur von über 10.000 €. Nicht enthalten Verpflichtungen aus der auf der Skaterparkanlage im Europapark entstandenen Schäden. Die Höhe der Schadenswiedergutmachung beim Skaterpark ist nicht bekannt und auch nicht, inwieweit dafür und für die anerlaufenen Kosten im Zusammenhang mit Transport- und Lagergebühren der Skateranlage in Höhe von 17.000 € von A.B.C.Werbeagentur übernommen wird bzw. wurde. Hinzu kommen noch weitere 54.000 € für Public-Viewing allgemein im Jahre 2007/08. Bekommen hat die Kärnten Werbung von A.B.C. Werbeagentur lediglich 12.000 €. Insgesamt fielen für Public-Viewing Kosten von rund 300.000 € an.

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Vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee wurden sehr großzügig gehandhabt. (Verbot der Weitergabe der Rechte und Verpflichtung hauptsächlich mit heimischer Gastronomie zu kooperieren). Mangels Vorlage der Bezug habenden Verträge kann die Existenz einer Ausfallshaftung nicht mit der notwendigen Sicherheit für diese Feststellung trotz gegenteiliger Zeugenaussagen nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt wurde in zahlreichen Bereichen eine große Nachlässigkeit an den Tag gelegt: Insbesondere bei:

• Einhaltung der Dienstaufsicht (Koloini) (Kapitel 6.2.10) Die Kontrolle der missbräuchlichen Verwendung der Kreditkarten erfolgte erst nach Monaten und erst als gegenständlicher Prüfungsauftrag an den Rechnungshof durch den Landtag erfolgte. Die Kontrolle der Fahrtenbücher erfolgte ebenso verspätet.

• Bei der rechtzeitigen Abrufung von 3 Mio. € für Euro 2008 (konnten erst 14 Monate verspätet ausbezahlt werden mangels rechtzeitiger Vorlage der entsprechenden Prüfergebnisse).(Kapitel 6.3.2) Kärnten Werbung musste dadurch 1,2 Mio. € auf Kreditwege aufnehmen. Vom Aufsichtsratsmitglied Wrann wurde bestätigt, dass man auch in anderen Fällen oft unnotwendig Finanzmittel aufnehmen musste.

• Bei der Abwicklung von Vertragsverhältnissen, insbesondere im Bereich der „Italienverträge“ (siehe Kapitel 6.3.3). Auf die Einhaltung der wenigen konkreten vertraglichen Verpflichtungen wurde nicht geachtet. Die Vertragsauflösung des Beratervertrages durch die Kärnten Werbung erfolgte verspätet, sodass dem Land ein Schaden von zumindest 100.000 € entstanden ist (Näheres hiezu noch in der folgenden Zusammenfassung des „Italienengagements“)

• Bei der Kontrolle der zur Verfügung gestellten Mittel (Kapitel 6.3.2) Die Kontrolle des Bereiches „Fußball Allgemein“ und „Italienengagement“ im Besonderen erfolgte zumindest bis 2006 äußerst mangelhaft. Der bis Anfang 2006 in der Kärnten Werbung beschäftigte Zeuge Mayr sprach bei seiner Einvernahme diesbezüglich von chaotischen Verhältnissen, die am Anfang geherrscht haben und trotz seiner Hinweise diesbezüglich sich nur ein bisschen gebessert haben. Anzumerken ist diesbezüglich noch, dass Mayr eigentlich nur auf Ersuchen der Kärntner Tourismusholding in der Kärnten Werbung ein effizientes Kontrollsystem aufbaute, weil die Tourismusholding die notwendigen Kontrollsysteme bei der KW im Hinblick auf die im Raum stehende Eingliederung der KW unter das Dach der Landesholding etablieren wollte. Auch im Förderungsfall „Rock- und Popkonzerte“ Pichler musste festgestellt werden, dass von Seiten der KW bis dato noch keine Überprüfung der Rechnungen erfolgte. Dies, obwohl die Rechnungen aus dem Jahre 2005 stammen und der Rechnungshof in seinem Bericht eine nochmalige Kontrolle für erforderlich erachtet hatte. Trotz Übermittlung der Unterlagen an die KW durch Bgm. Pichler selbst im Mai

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2008, hat die KW bis zur Übermittlung der Unterlagen an den Ausschuss im Oktober keine Überprüfung dieser Rechnungen vorgenommen.

Die Ergebnisse zur Euro-Bewerbung werden wie folgt zusammengefasst:

Die von der Kärnten Werbung gesetzten Ziele im Zusammenhang mit der Eurobewerbung konnten in einigen Bereichen überhaupt nicht erreicht werden:

• Euro-Bewusstsein der Bevölkerung: die Teilnahme der heimischen Bevölkerung an der Euro blieb weit unter den gesetzten Erwartungen,

• Beherbergung einer qualifizierten Nationalmannschaft für die Euro 2008

während der Euro 2008: Kärnten war neben Wien das einzige Bundesland in welchem keine der für die Euro qualifizierten Nationalmannschaften während der Euro Quartier bezog .

• Zusätzliche Nächtigungen im Rahmen der Veranstaltung:

Nächtigungsminus im Juni 2008 von 56.000. In anderen Bereichen konnten die Ziele zwar erreicht werden, jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht sparsamen Mitteleinsatz wie z.B. bei der Zielsetzung der Akquisition von ausländischen Fußballmannschaften und Fußballnationalteams. Es konnten zwar sehr viele Mannschaften und Nationalteams nach Kärnten gebracht werden, dies aber mit einem nicht rechtfertigbaren Mitteleinsatz von über 1,8 Mio. €. Weder die Bezahlung der Unterkünfte und sonstige Kosten, noch die Bezahlung von Vermittlungsgebühren war üblich, notwendig und zielführend. Hier wurde im hohen Maße gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen. Als absolut inakzeptabel muss dabei auch die geschaffenen Doppel- und Dreifachstrukturen bezeichnet werden und der Umstand, dass für die Vermittlung für Vermittlern wie im Beispiel IFCC gezahlt wurde. Ebenso inakzeptabel war die Bestellung von Franz Koloini zum Fußballbeauftragten ohne entsprechende Qualifikation hiefür. Letztendlich haben die Fußballtrainingslager zumindest bisher noch nicht zu dem gewünschten Effekt eines verstärkten Zustroms von Gästen aus Ländern dieser Teams und Nationalmannschaften geführt. Sowohl die Nächtigungszahlen von Gästen aus Deutschland und Italien sind im Sommer 2008 wieder zurückgegangen. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich auch im Kapitel 6.2.13 und im Kapitel 6.3.3. Eine besondere negative Zielerreichung ist hinsichtlich des gesetzten Zieles „Vermarktungsschwerpunkte“ auf dem ital. Markt festzustellen. Vermarktungsschwerpunkte wurden zwar gesetzt, jedoch – wie im Kapitel 6.3.3 ausführlich dargestellt wird – allerdings mit falschen Zielsetzungen und mit

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einem Mittelaufwand, der weder als sparsam, noch als wirtschaftlich, noch als zweckmäßig bezeichnet werden kann. Hierbei wurde in vielfacher Hinsicht die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Sowohl bei der Auswahl der Person des „Beraters“ Dott. Garofalo, als auch bei dem Abschluss der Verträge, als auch die Handhabung und Überwachung der Leistungsverpflichtungen. Das Kärnten-Büro in Mailand stellt ein besonderes trauriges Kapitel im Rahmen der Aktivitäten dar. Letztendlich wurden auch die Verträge zu spät aufgelöst. Alleine dadurch ist der KW ein Schaden von über 100.000 € entstanden. Inwieweit die gesetzte Zielsetzung, Kärnten als Sportland zwischen Bergen und Seen zu positionieren, erreicht wurde, wird sich erst in den Folgejahren zeigen. Abschließend wird festgehalten, dass der Mitteleinsatz von zumindest 8 Mio. € (genaue Zahlen liegen noch nicht vor) in keinem Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen steht. Der Mitteleinsatz war weder sparsam, zweckmäßig und wirtschaftlich. Dem Mitteleinsatz von 8 Mio. in Kärnten stehen 500.000 € gegenüber, die von Salzburg Stadt und Land insgesamt für die Euro-Bewerbung aufgebracht wurden . Salzburg hat auch mit Russland eine für den touristischen Markt äußerst interessante Mannschaft in Saalfelden/Leongang beherbergen - und damit einen hohen touristischen Nutzen für die Zukunft erzielen können. Es muss mit Bedauern festgehalten werden, dass aufgrund mangelnder Professionalität und falscher Zielsetzungen, die sich aus der Euro 2008 ergebenden Chancen, nur unzureichend genutzt wurden und dabei äußerst sorglos mit den zur Verfügung gestellten Steuermittel umgegangen wurde. Passend zur höchst unprofessionellen Vorgangsweise der Kärnten Werbung ist auch, dass trotz des enormen Mitteleinsatzes von über 8 Mio. € Kärnten mit keinerlei Schriftzug oder Werbelogo im Klagenfurter Stadion aufgeschienen ist und dadurch auch nicht für die Zuschauer und vor allem für die Fernsehzuschauer sichtbar war. Klar ist, dass der Geschäftsführer Bilgram nicht alleinverantwortlich für all die aufgezeigten Missstände und Fehlentwicklungen ist. In bestimmten Bereichen war er an entsprechende Beschlüsse der Regierung, an „Vorgaben“ der Eigentümervertreter und auch an die Beschlüsse der Organe (KW, GV und Aufsichtsrat) gebunden. Zusätzlich hat es in den letzten Jahren eine starke Einflussnahme der zuständigen Referenten auf die Kärnten Werbung gegeben. Trotz allem ist Bilgram als Geschäftsführer der Kärnten Werbung in einem hohen Maß für die aufgezeigten Unzulänglichkeiten verantwortlich. Insbesondere im Hinblick auf seine Sorgfaltsverletzungen im Bereich der Handhabung der „Italienverträge“, aber auch in anderen Fällen, erachtet der Untersuchungsausschuss eine rasche Beendigung der Tätigkeit vom Geschäftsführer Bilgram für unbedingt erforderlich. Weiters sollten die zuständigen Organe in der Landesholding überprüfen, inwieweit Schadenersatzansprüche gegen Bilgram geltend gemacht werden können und gegebenenfalls diese auch geltend machen. Sollte eine sofortige Vertragsauflösung nicht möglich sein, sollte auf jeden Fall der Vertrag zum

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frühest möglichen Zeitpunkt gekündigt werden und gleichzeitig eine Ausschreibung der Funktion erfolgen. Beim Abschluss eines neuen Vertrages sollte auf die vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen Bedacht genommen werden und keineswegs mehr eine erfolgsunabhängige Erfolgsprämie im Vertrag verankert werden.

Im Rahmen der Prüfungstätigkeit musste neben der starken Einflussnahme auf die KW durch die zuständigen Referenten auch eine starke Verflechtung zwischen den der BZÖ-nahestehenden Personen und Firmen festgestellt werden. (Kapitel 6.3.5, 6.3.6 und 8) Weiters stehen die getätigten Aussagen der Zeugen Armin Kordesch und Jörg Schretter im Zusammenhang mit dem Bayrischen Bierzelt im Widerspruch zu den Zahlungen, die seitens der Kärnten Werbung für die A.B.C.Werbeagentur in diesem Zusammenhang geleistet wurden. (Kapitel 6.3.5) Im Bereich der Landesregierung musste festgestellt werden, dass es eine starke Zersplitterung der Kompetenzen gibt und die Kompetenzen des Tourismusreferenten nur sehr eingeschränkt gegeben sind. Aus diesem Grunde sollte bei der nach der nächsten Landtagswahl vorzunehmenden Referatseinteilung eine Bereinigung dieser Splittung der Kompetenzen erfolgen. Gleichzeitig konnte festgestellt werden, dass es zu Doppelgleisigkeiten durch die geschaffene Tourismusdirektion in der Landesregierung mit der KW kommt und sollte aus diesem Grunde die Tourismusdirektion aufgelöst werden. (Kapitel 6.2.1 und 6.2.7) Weiters musste festgestellt werden, dass die Kontrolle in der Landesregierung, insbesondere der Landesamtsdirektion, welche 85 % der Mittel des Budgets für den Tourismus verwaltet, bis zum Jahre 2007 ineffizient gewesen ist. Auch im „Förderfall Rock- und Popkonzerte“ Pichler wurden die Rechnungen erst im Jahre 2007 zur Überprüfung angefordert, obwohl die Veranstaltung bereits im Jahre 2005 durchgeführt wurden und die Zahlungen im Jahr 2005 und 2006 erfolgten. (Kapitel 6.2.3, 6.2.8) Eine im Jahre 2005 und offenbar 2007 in Auftrag gegebene Evaluierung der KW durch den verstorbenen Landeshauptmann wurde nur sehr oberflächlich bzw. überhaupt nicht durchgeführt. (Kapitel 6.2.7). c) Schlussbemerkungen: Abschließend muss festgehalten werden, dass die Verwendung der eingesetzten Landesmittel in Rekordhöhe von über 17 Mio. € sowohl im Bereich „Kärnten Werbung Allgemein“, als auch im Bereich „Euro 2008“ weder sparsam, zweckmäßig, wirtschaftlich, noch zielführend waren und auch nicht die gewünschten Erfolge gebracht haben. Die Kärnten Werbung hat in der Vergangenheit falsche Strategien gehabt. Diese Strategien auch mangelhaft umgesetzt und hat insbesondere ihr Augenmerk zu stark auf das „Innenmarketing“ gesetzt.

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Der Zeuge NRAbg. Obernosterer hat es mit seiner Aussage „Verdoppelung des Budgets, doppelte Mitarbeiter und geringster Erfolg von allen anderen Bundesländern“ auf den Punkt gebracht. Wie im Kapitel 6.2.11 dargestellt, gibt es einen dringenden Reorganisationsbedarf bei der Kärnten Werbung, der dringend einzuleiten ist. Weiters sollte sich die Kärnten Werbung zukünftig wieder verstärkt auf den Kernbereich konzentrieren und ihre Schwerpunkte verstärkt auf den Bereich „Außenmarketing“ setzen. Es bedarf dringend einer Neubesetzung der Funktion des Geschäftsführers der Kärnten Werbung, um in Zukunft eine professionelle Führung der Kärnten Werbung gewährleisten zu können.

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Antrag:

Der Kärntner Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Bericht des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Gebarung der Kärnten Werbung Marketing- und InnovationsmanagementGmbH und des finanziellen Aufwandes des Landes Kärnten mit dem Prüfauftrag, ob die Gebarung die Gesellschaft und die Verwendung der zur Verfügung gestellten Landesmittel entsprechend den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erfolgte, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Kärntner Landesrechnungshof wird aufgefordert, eine „follow-up“-

Prüfung seines Berichtes LRH 33/B/2008 mit der Zielsetzung vorzunehmen zu überprüfen, inwieweit seinen Empfehlungen in diesem Bericht seitens der Kärnten Werbung Rechnung getragen wurde und den Endbericht zum Bericht des Landesrechnungshofes 34/B/2008 rasch vorzulegen.

3. Der gegenständliche Bericht wird an die Vorstände der Kärntner

Landesholding und an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Kärntner Landesholding, weiters an die Kärntner Landesregierung und an die Organe der Kärnten Werbung zur Kenntnisnahme übermittelt.

4. Die zuständigen Organe in der Kärntner Landesholding (Vorstände und

Aufsichtsrat) werden aufgefordert zu prüfen, inwieweit aufgrund der im Bericht dargelegten Sorgfaltsverletzungen des Geschäftsführers Konsequenzen gegenüber diesen vorgenommen werden können und müssen. Hierbei sollte auch geprüft werden, ob aufgrund der, insbesondere im Kapitel 6.3.3 dargestellten Sorgfaltsverletzungen, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Geschäftsführer geltend gemacht werden können.

Sollten keine Gründe für eine vorzeitige Auflösung gefunden werden, werden die zuständigen Organe der Landesholding jedenfalls aufgefordert, den bestehenden Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer der Kärnten Werbung zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzukündigen und gleichzeitig die Stelle des Geschäftsführers neu auszuschreiben. Bei Abschluss eines neuen Dienstvertrages nach erfolgter Ausschreibung sollte auf die in Durchführung des Stellenbesetzungsgesetzes des Bundes ergangenen Vetragsschablonenverordnung Bedacht genommen werden. Insbesondere sollte im neu abzuschließenden Dienstvertrag die Kündigungsfrist mit max. 6 Monate begrenzt werden und gleichzeitig kein erfolgsunabhängiges Erfolgshonorar mehr Bestandteil des Vertrages sein. Das Entgelt sollte im Rahmen der zu entwickelnden Bezugspyramide der Landesgesellschaften festgelegt werden.

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5. die zuständigen Organe im KWF und im Zukunftsfonds werden

aufgefordert, eine Stärkung der Tourismusverbände und Regionen und eine Stärkung der Autonomie derselben nach dem Salzburger und Tiroler Erfolgsmodell in die Wege zu leiten.

6. Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit

den zuständigen Organen der Kärnten Werbung und der Kärntner Landesholding sich näher mit dem Salzburger und Tiroler Tourismusmodellen auseinanderzusetzen und ein auf diese Erkenntnisse aufbauendes neues Kärntner Tourismusgesetz dem Kärntner Landtag vorzulegen.

Dabei sollte es zu einer wesentlichen Stärkung der Tourismusregionen und -verbände und eine Stärkung der Autonomie derselben kommen. 7. Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert:

a) bei der nach der Landtagswahl 2009 vorzunehmenden

Neufestlegung der Referatseinteilung und der Geschäftseinteilung dafür zu sorgen, dass die derzeitige Splittung der Verantwortlichkeiten von Regierungsmitgliedern in der Landesregierung bereinigt wird.

b) Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten mit der Kärnten Werbung

die Tourismusdirektion und die Funktion der Tourismusdirektorin (derzeit BZÖ-Abg. Rossmann) aufzulösen.

c) Die Evaluierung des im November 2008 beschlossenen

Nachnutzungskonzeptes tatsächlich im nächsten Jahr und in den Folgejahren vorzunehmen und im Falle des Nichterreichens der gesetzten Zielsetzungen dieses Projekt zu stoppen.

d) Dem Kärntner Landtag einen Gesetzesentwurf über die Änderung

der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages betreffend die Bestimmungen über Untersuchungsausschüsse zu übermitteln, welcher eine Angleichung mit den diesbezüglichen Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Nationalrates, insbesondere hinsichtlich des Entschlagungsrechtes von Zeugen und der zwingenden Vorlage von Unterlagen, vorsieht.

e) Die allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmittel aus

dem Jahr 1964 mit dem Ziel zu überarbeiten, dass Verwendungsnachweise von Förderungen verpflichtend vorgelegt werden müssen. Weiters wird die Erarbeitung von speziellen Förderrichtlinien für die Kärnten Werbung angeregt

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8. Die Landesregierung und die Organen des KWF werden aufgefordert,

beim Abschluss neuer Verträge für Großveranstaltungen auf die im neuen Eventmarketingkonzept 2007 des KWF festgelegten Grundsätzen und Zielsetzungen Bedacht zu nehmen.

Insbesondere sollte den in diesem Konzept normierten Höchstsätzen für Unterstützungen von max. 10 % des Gesamtbetrages der Veranstaltung Rechnung getragen werden. Ebenso sollte den Empfehlungen des Rechnungshofes Evaluierungen der Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen vorzunehmen und den in den Sponsorverträgen verankerten Verpflichtungen der Veranstalter zur Vorlage der Ein- und Ausgabenübermittlung nachgekommen werden. Einmalige Veranstaltungen ohne nachhaltige Effekte sollten zukünftig nicht mehr gefördert werden.

9. Die zuständigen Organe der Kärnten Werbung werden aufgefordert,

a) den erfreulicherweise bereits eingeleiteten Schritt der

Konzentration auf die Kernbereiche weiter fortzusetzen. Insbesondere sollte auch in der Zukunft verstärkt „Außenmarketing“ betrieben werden und das „Innenmarketing“ reduziert werden.

b) eine Reduktion des Personalstandes vorzunehmen. c) bei der zukünftigen Anstellung von Bediensteten ausschließlich

auf ihre Qualifikation zu achten und vor Eingehen von Beschäftigungsverhältnissen von Personen in leitender Funktion eine Ausschreibung und ein Auswahlverfahren mit unabhängigen Experten durchzuführen.

d) zukünftig keine Zahlungen vor Rechnungslegung bzw. Abschluss

von Verträgen zu tätigen. e) zukünftig Zahlungen erst dann zu leisten, wenn vom

Vertragspartner die Leistung zur Gänze erbracht wurde bzw. Zahlungen nur nach Teilfortschritten der Leistungserbringung des Vertragspartners zu leisten. Jedenfalls sollen keine Zahlungen mehr vor Leistungserbringung erfolgen.

f) den Eventmarketingbeirat wieder einzusetzen bzw. wieder ins

Leben zu rufen. g) den Empfehlungen des Landesrechnungshofes hinsichtlich einer

Verankerung des Tourismusforums im Gesellschaftsvertrag anstatt des regionalen Werbebeirates bzw. die Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates umgehend nachzukommen.

h) zukünftig tatsächlich – wie angekündigt – keine Prämienzahlungen

mehr zu leisten.

Page 194: Kärnten Werbung U-Ausschuss Endbericht

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i) bei der Vergabe von Aufträgen das Auftragsvergabegesetz strikt

einzuhalten und zukünftig Aufträge nur nach sachlichen Kriterien zu vergeben.

10. Die Kärntner Landesregierung und die zuständigen Organe der Kärntner

Landesholding werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die im „Weißbuch Tourismusentwicklung Kärnten“ verankerten Grundsätze und Zielsetzungen für die im Einflussbereich der Landesregierung bzw. der Kärntner Landesholding stehenden Gesellschaften im Tourismusbereich verbindlich gemacht werden.


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