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Juni2018 WasAzubiswollen!Integrationspreis von DFB und Mercedes-Benz 30 Potenzial der Binnenschiffe...

Date post: 07-Sep-2020
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Juni 2018 RESSOURCEN IHK zeichnet die besten Energie-Scouts aus HANDELSPOLITIK IHK-Präsident Dustmann kritisiert Schutzzölle WIRTSCHAFTSWUNDER 70 Jahre Währungsreform Was Azubis wollen! Engagiert, kommunikativ – und selbstbewusst. Die Generation Z hat eigene Wünsche.
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Juni 2018

RESSOURCENIHK zeichnet die besten Energie-Scouts aus

HANDELSPOLITIKIHK-Präsident Dustmann kritisiert Schutzzölle

WIRTSCHAFTSWUNDER70 Jahre Währungsreform

Was Azubis wollen!Engagiert, kommunikativ – und selbstbewusst.Die Generation Z hat eigene Wünsche.

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Rückfall in alte Zeiten

Das, was derzeit auf der politi-schen Landkarte zu sehen ist,kann einem im Hinblick auf diekünftige wirtschaftliche Ent-

wicklung nicht gefallen. Neuerliche Re-striktionen gegen Iran, die weitere har-te Haltung gegenüber Russland oderdas Hin und Her um Nordkorea könnenden Welthandel erheblich beeinträch-tigen. Ein Thema, das auch im IHK-Au-ßenwirtschaftsausschuss leidenschaft-lich diskutiert wurde, ist die Einführungder Zölle durch die Trump-Administra-tion auf Stähle und Aluminium. Hier-zu haben wir klare Stellung bezogen(s. Seite 13). Für die Wirtschaft imWest-fälischen Ruhrgebiet sind die Zölle derfalsche Weg. Denn mit diesen Maß-nahmen schränkt US-Präsident DonaldTrump die Handelsbeziehungen auch zuunserer Region und zu Nordrhein-West-falen ein. Rund 200 Unternehmen ausDortmund und Hamm sowie dem KreisUnna unterhalten außenwirtschaftlicheBeziehungen mit den USA.Eine gute Nachricht ist, dass bei der

IHK-Veranstaltung „Schule und Wirt-schaft“ Mitte Mai die Berufsausbildungerneut in den Vordergrund gestellt wur-de. Bereits zum siebten Mal wurde derIHK-Schulpreis Wirtschaftswissen ver-liehen, der wirtschaftsnahe Projekte vonSchülerinnen und Schülern aus der IHK-Region auszeichnet, die so ein besseresVerständnis für die Berufsausbildungnach der Schule entwickeln. Der erstePreis wurde traditionell durch die Dole-zych GmbH & Co. KG gestiftet. Erstmalswurden der zweite und der dritte Preisdurch die Westfälische Kaufmannsgildesowie dieWirtschaftsjunioren DortmundHamm Kreis Unna gespendet. Für die-se Unterstützung an dieser Stelle einen

herzlichen Dank! In derVeranstaltung kam auchdas Thema „Azubi-Recrui-ting“ nicht zu kurz (s. Sei-te 9). Diese Thematik dis-kutierte die IHK beim Aus-tausch mit den Vorständenvon „Die Familienunter-nehmer“ und „Die JungenUnternehmer“.Jugendliche, die bereits

Auszubildende sind, ha-ben sich dieses Jahr erst-malig bei der IHK zu Dort-mund auch bei den „Ener-gie-Scouts“ beteiligt. Unterstützt von derIHK finden sie Einsparungspotenziale imBereich Energie in ihrem Ausbildungsbe-trieb. So werden neben Kosten für Ener-gie auch Umweltemissionen nachhaltigeingespart (s. Seite 20). Die zwei erfolg-reichsten Teams – von der Wilo SE ausDortmund und der Remondis Produc-tion GmbH aus Lünen – stellen sich EndeJuni der bundesweiten Besten-Ehrung inBerlin.Aber auch abseits der dualen Ausbil-

dung hat sich in den letzten Wochen inder IHK einiges getan: Die von der neuzusammengetretenen Vollversammlungim März gewählten Ausschüsse sind daserste Mal zusammengekommen. Sie die-nen der Vollversammlung in fachlichenAngelegenheiten als beratendes Gremi-um und der politischen Positionsbestim-mung der IHK. Darüber hinaus sind sieeine hervorragende Plattform für einenspezifischen Erfahrungsaustausch undzur Informationsgewinnung. Insgesamtstellt die Arbeit der ehrenamtlichen Mit-glieder sicher, dass die wirtschaftlicheSelbstverwaltung der IHK weiterhin er-folgreich funktioniert.

Heinz-Herbert Dustmann und Stefan Schreiber

Heinz-Herbert Dustmann, IHK-Präsident Stefan Schreiber, IHK-Hauptgeschäftsführer

EDITORIAL

Juni 2018

Ruhr Wirtschaft Juni 2018

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BLICKPUNKT AZUBI-RECRUITING

8 Der Azubi – dasunbekannte Wesen?Ausbildungsbetriebe brauchen Nachwuchs, Azubis wolleneine Lehrstelle! Die Suche nach neuen Mitarbeitern ist fürUnternehmen dennoch schwer.Weil Wünsche und Vorliebender Generation Z nicht bekannt sind.

11 IHK verleiht SchulpreisWirtschaftswissen 2018Bereits zum siebten Mal ehrte die IHK zu Dortmundam 15. Mai Schulen aus der Region.

WIRTSCHAFT REGIONAL

20 IHK zeichnet diebesten Energie-Scouts ausDie Azubi-Teams von Remondis undWilo überzeugtenmit innovativen Projekten – und fahren Ende Juni zumBundesfinale nach Berlin. Im Spätsommer startet dienächste Runde für Energie-Scouts.

RUBRIKEN

3 Editorial

6 Bild des Monats

7 Wirtschaft in Zahlen

12, 36 Kompakt

16, 30 Jubiläen

18, 29 Glückwunsch

22 Wirtschaftsjunioren

26 Kurz berichtet

31 Literatur

32 Neues aus den Ausschüssen

52 Tipps zum Thema Recht

53 Wirtschaft im TV

54 IHK-Weiterbildungsprogramm

57 Kulturkalender

58 Impressum

59 IHK-Veranstaltungskalender

60 Messekalender

61 Bekanntmachungen

8 BLICKPUNKTAZUBI-RECRUITING

WIRTSCHAFT REGIONAL

12 IHK NRW zu Gastin Dortmund

12 Kampf um Azubis beginnt

13 „Zölle schränken Handel ein“

14 Kennzahlen-Potenzialdigital ausschöpfenSoftware bewertet undanalysiert wirtschaftlicheBetriebszahlen

16 176 Events, mehr als170.000 GästeZentralhallen Hamm

17 „Fundament für Wachstum“Signal Iduna Gruppe

18 Digiscouts steigerndie digitale FitnessDigitalisierungspotenzial inHammer Betrieben

19 Wo droht die Pleite?Creditreform untersuchtePleiterisiko der Unternehmenim Ruhrgebiet

20 IHK zeichnet die bestenEnergie-Scouts aus

23 Auszeichnungfür Wilo-ProdukteStiftung Warentest

24 „Darf’s auch ein bisschenmehr sein?“70 Jahre Währungsreform

INHALT

Ruhr Wirtschaft Juni 20184

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WIRTSCHAFT REGIONAL

13 „Zölle schränken Handel ein“IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann äußert sich zumHandelsstreit mit den USA. Rund 200 Unternehmen aus derRegion haben außenwirtschaftliche Beziehungen mit den USA.

70 JAHRE WÄHRUNGSREFORM

24 „Darf’s auch einbisschen mehr sein?“Die Währungsreform von 1948 beendete Schwarzmarktund Hamsterfahrten und gab den Menschen vor allem dasverlorene Vertrauen in eine funktionierendeWirtschaft zurück.

SONDERTHEMA

38 Büros sind gefragt wie nieBüroobjekte bleiben „Investor´s Darling“. Bereits im erstenQuartal 2018 gab es einen neuen Rekord bei Büroflächen-umsätzen. Besonders boomen München und Frankfurt.

28 Alte Kantine findet KäuferLate Night Concepts expandiert

29 Progas produziertCO2-neutral

30 Ein Vito zur BelohnungIntegrationspreis vonDFB und Mercedes-Benz

30 Potenzial der BinnenschiffeNeue Studie der Ruhr-IHKs

34 ErfolgreicherChina-AustauschHansa Berufskolleg Unnaerhält Auszeichnung

35 Trauer um Frommknecht

36 WKG schnuppert Urlaubsluft

36 3-Milliarden-Marke in SichtNordwest Handel AG

37 Austausch überSchwerter Themen

SONDERTHEMA

38 Bauen + Erhalten /Gewerbliche Immobilien /BGM

SERVICE INTERNATIONAL

50 Serbien gehörtdie ZukunftWachsende Bedeutung derBalkanrepublik als starkerNRW-Wirtschaftspartner be-leuchtet

51 Italiens Wirtschaft holt aufIHK bietet IntensivberatungItalien

SERVICE BILDUNG

55 Echter Pluspunkt:ZusatzqualifikationWie wäre es mit Englisch,oder doch lieber Technik?Die IHK bietet Auszubildendenspannende Lehrgänge an.

SERVICE KULTUR

56 Oper trifft Jazz und TechnoUnvergessliche Gänsehaut-momente und berührendeGeschichten verspricht dasProgramm derCityring-Konzerte

SERVICE TERMINE

58 KlassikSommer in Hamm

58 „Zukunft.Handgemacht“

59 Onlinemarketing:neue Regelungen

59 BIG-24h-Lauf: Sponsoringfür Unternehmen

SERVICE MESSE

60 Programm so rund wie nie200 Bands und DJs imWestfa-lenpark: Juicy Beats erwartet50.000 Besucher

Ruhr Wirtschaft Juni 2018 5

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TaufeDortmund hat einen neu-en fliegenden Botschaf-ter. Das modernste Lang-streckenflugzeug der Weltträgt jetzt den Namen derStadt in alle Welt. Darüberfreuen sich Oberbürger-meister Ullrich Sierau,Wil-ken Bormann von der Luft-hansa und FlughafenchefUdo Mager.

JungfernflugDer Airbus A350-900 über-flog den Dortmund Air-port in einem sogenann-ten „Low-Approach“.Anschließend verabschie-dete er sich mit einem„Flügelwinken“ in Rich-tung München. Noch amselben Nachmittag hobdie „Dortmund“ dannerstmals mit Passagierennach Tokio ab.

BekenntnisViele Flugzeugfans ver-folgten den Überflug aufder Besucherterrasse. Die„Dortmund“ ist auch dererste A350-900 im neuenLufthansa-Design. Für dasUnternehmen ist die Tau-fe ein klares Bekenntniszum Luftverkehrsstand-ort NRW und der RegionRhein-Ruhr.

TraditionDortmund und Lufthansasind seit 1962 verbunden.Damals taufte MarthaKeuning, Frau des dama-ligen OberbürgermeistersDietrich Keuning, auf demFlughafen Köln/Bonn eineBoeing 720. Seitdem ha-ben drei weitere Maschi-nen Namen undWappender Stadt getragen, zuletzteine Boeing 747-400.

Text: Tobias SchuchtFoto: Oliver Schaper

„Dortmmund“ hebt ab

BILD DES MONATS

Ruhr Wirtschaft Juni 20186

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61Fachkräftemangel

Bier18.000.000Hektoliter

alkoholfrei909.000

Hektoliter

30Auslandsnachfrage

37Wirtschaftspol. Rahmenbedingunen

14Wechselkurs

42Arbeitskosten

30Energie- und Rohstoffpreise

34Inlandsnachfrage

10Finanzierung

Die Lage bleibt gutErgebnisse der Frühsommerumfrage des DIHK

• gut • befriedigend • schlecht

Die Risiken bleibenErgebnisse der Frühsommerumfrage des DIHK

Der Durst nimmt abBierproduktion in NRW

Wirtschaft in Zahlen

Die deutscheWirtschaft bleibt in guter Verfassung. Die Lagebewertung liegt auf demzweithöchstenWert der letzten 25 Jahre. Die Unternehmen beurteilen ihre Geschäftssitu-ation in einer aktuellen Umfrage des DIHK damit jedoch etwas weniger positiv als nochzu Jahresbeginn. Zudem war die Wirtschaft zuletzt wieder auf einen moderateren Wachs-tumskurs eingeschwenkt. Texte: Tobias Schucht, Quelle: DIHK

Die Unternehmen blicken etwas weniger optimistisch als zuletzt auf ihre künftigen Ge-schäfte. Hemmnisse und Risiken spüren sie deutlich: Die größte Sorge ist branchenüber-greifend der Fachkräftemangel, gefolgt von den Arbeitskosten und den wirtschaftspoliti-schen Rahmenbedingungen. Die Unternehmen nennen hier die hohe Bürokratielast, Sor-gen um die globale Politik sowie das zu komplexe Steuersystem. Quelle: DIHK

In NRW wurden 2017 insgesamt 18 Milli-onen Hektoliter alkoholhaltiges Bier (ohneBiermischgetränke) gebraut. Die gesamteProduktionsmenge hätte rein rechnerischausgereicht, um jeden volljährigen Ein-wohner in Nordrhein-Westfalen an jedemTag des Jahres mit einem Glas Bier zu ver-sorgen. Quelle: IT.NRW

5/2016

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10/2016 1/2017 5/2017 10/2017 1/2018 5/2018

-1,3

-10,6

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Der Azubi – dasunbekannte Wesen?Ausbildungsbetriebebrauchen Nachwuchs,Azubis wollen eineLehrstelle! Die Suchenach neuen Mitarbei-tern ist für Unterneh-men dennoch schwer.Weil Wünsche und Vor-lieben der Generation Znicht bekannt sind.VON GERO BRANDENBURG

Die IHK-Auszubildenden Larissa Bock (oben) und Caren Dieckmann können sich schon bald Verwaltungsfachangestellte nennen.Foto: Stephan Schütze

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W ie erreiche ich meine Zielgrup-pe, die Auszubildenden vonmorgen und Fachkräfte vonübermorgen? Für viele Ausbil-

dungsbetriebe wird diese Frage immer wich-tiger, und damit auch, wie sich das Unterneh-men nach außen präsentiert und kommuni-ziert. Die „klassische“ E-Mail gilt vielen Be-trieben und Beratern als veraltet, weshalbsie verstärkt auf soziale Medien setzen. Aus-bildungsbetriebe, die auf Nähe zur Zielgrup-pe setzen, kommunizieren per WhatsAppund machen sich am besten auf Snapchat be-kannt. Der ideale Weg zum Azubi? Ein Trug-schluss. Snapchat ist nicht der richtige Kanal,genau wie es Facebook nie war. Die Mehrheit(gut 63 Prozent) der jugendlichen Bewer-ber fällt laut aktueller Studie ein klares Ur-teil. Motto: „Arbeit ist Arbeit und Snapchatist privat.“Nur ein Beispiel dafür, dass viele Unter-

nehmen die Wünsche, Bedürfnisse und Vor-lieben der sogenannten „Generation Z“ (al-le ab dem Jahr 2000 geborene Jugendliche)nur unzureichend kennen. Dies belegen sehrdeutlich die Azubi-Recruiting Trends 2018.Hierfür wurden von Januar bisMärzmehr als5.500 Azubi-Bewerber, Auszubildende undAusbildungsverantwortliche befragt. FeliciaUllrich, Geschäftsführerin der U-Form Test-systeme GmbH&Co. KG, stellte die Ergebnis-se der bundesweiten Studie im Rahmen derVeranstaltung „Schule und Wirtschaft“ am15. Mai (siehe Seite 11) in der IHK vor.Mehrheitlich können sich Azubi-Bewer-

ber weder für Snapchat noch für den Einsatzvon WhatsApp im Azubi-Recruiting erwär-men – und sind besser per E-Mail erreichbarals erwartet. 75 Prozent nutzen und lesen re-gelmäßig ihre E-Mails. Hier herrscht der glei-che Denkfehler wie bei Facebook vor einigenJahren: Die Tatsache, dass die Nutzung einerPlattform in der Zielgruppe der Schüler weitverbreitet ist, bedeutet nicht, dass sich diesePlattform generell fürs Recruiting der Ziel-gruppe eignet.

Gute Karten hat nur,wer die Zielgruppe kenntLarissa Bock (21) und Caren Dieckmann(22), die sich auf der Zielgeraden ihrer Aus-bildung zur Verwaltungsfachangestellten beider IHK zu Dortmund befinden, können dasnur unterstreichen. Beide sind damals übereine Zeitungsannonce auf die Lehrstelle auf-merksam geworden, haben sich danach imInternet weiter informiert und erfolgreichbeworben. Kontaktaufnahme und Kommuni-kation über soziale Medien hätten sie damalsals schlicht „unseriös“ empfunden.Die heutigen Azubis in spe sehen es größ-

tenteils genauso, und sie können es sich leis-

ten, ihren eigenen Wünschen entsprechendvorzugehen. „2014 bekamen nur rund 42Prozent der Jugendlichen mehr als ein Aus-bildungsangebot, aktuell sind es schon 57Prozent. Die Azubis von heute und Fachkräf-te von morgen sind ein begehrtes Gut“, er-läutert Felicia Ullrich. Für die Unternehmenwird die Suche nach qualifiziertem Nach-wuchs immer mehr zumWettbewerb, in demnur die Betriebe gute Karten haben, die ihreZielgruppe einschätzen können.Stichwort Stellenanzeigen: Sie stellen

nach wie vor einen unverzichtbaren Bestand-teil im Recruiting von Auszubildenden dar.Schon jetzt zählen hier vor allem Inhalte.

Azubi-Recruiting Trends 2018Doppelperspektivische Umfrage mit 5.537 Bewerben, Auszubildendenund Ausbildungsverantwortlichen.Weitere Infos:www.testsysteme.de/studie

Was halten Azubis vom Berichtsheft?

Wie viele Angebote bekommt ein Bewerber durchschnittlich?

Setzen Ausbildungsverantwortliche auf den Einfluss der Eltern?

Welche Berufe sind top, welche werden eher als Flop gesehen?

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»2014 bekamennur rund 42 Prozentder Jugendlichenmehr als ein Aus-bildungsangebot,aktuell sind esschon 57 Prozent.«Felicia Ullrich,GeschäftsführerinU-Form Testsysteme

BLICKPUNKT AZUBI-RECRUITING

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Doch gibt es große Unterschiede, welchedas im Einzelnen sein sollten. Drei Viertelder Azubi-Bewerber möchten wissen, wie esnach der Ausbildung weitergeht und berufli-che Perspektiven aufgezeigt bekommen. Fast64 Prozent interessieren sich stark für den ei-gentlichen Ablauf der Ausbildung. Die An-forderungen an die Bewerber werden mitgut 41 Prozent deutlich niedriger priorisiert.Und die Ausbildungsbetriebe? Hier liegen dieSchwerpunkte anders. Für die Ausbildungs-verantwortlichen sind die beruflichen Mög-lichkeiten nach Abschluss der Ausbildung(knapp 41 Prozent) und der Ablauf der Aus-bildung (knapp 36 Prozent) nicht so wichtig.Den Anforderungen an den Bewerber hinge-gen räumen fast 82 Prozent eine hohe Prio-rität ein.

Eltern sind wichtig,werden aber unterschätztBewerber fällen ihre Entscheidung nicht al-lein. Sie werden von verschiedenen „Sekun-därzielgruppen“ beeinflusst, die insofernauch für das Ausbildungsmarketing der Un-ternehmen eine Rolle spielen sollten. Wenmüssen Ausbildungsbetriebe dabei unbe-dingt in den Blick nehmen? Laut Studie sindals „Influencer“ vor allem Mütter und Väterwichtig. Die Eltern üben mit mehr als 77 Pro-zent den größten Einfluss bei der Berufswahlaus, dennoch werden sie nur von ungefähreinem Drittel der Unternehmen im Rahmendes Ausbildungsmarketings direkt angespro-chen. Wenn angehende Auszubildende nochunentschlossen sind, was die Wahl des Aus-bildungsbetriebs angeht, beeinflussen be-stimmte Aspekte ihre Entscheidung. Hier ste-chen mit fast 75 Prozent Informationstageim Ausbildungsbetrieb hervor. Auch der per-sönliche Kontakt zu Auszubildenden (fast 70Prozent) kann den Ausschlag geben. Der Ge-schäftsführer allerdings kommt hierfür nichtin Frage. „Bitte kein Chat mit dem Chef desUnternehmens, das schreckt Jugendliche ab.Die Kommunikation muss auf Augenhöhe er-folgen“, so Felicia Ullrich.

Wie glaubwürdig sind bestimmte Personengruppen für Azubis?

Wie up to date sind Azubis wirklich?

Wie reagieren Azubis auf Social-Media-Nutzungim Bewerbungsverfahren?

Sollen Unternehmen Chartbots nutzen,um über offene Ausbildungsstellen zu informieren?

Worauf liegt der Fokus bei Stellenanzeigen?

Azubi-Recruiting Trends 2018Doppelperspektivische Umfrage mit 5537 Bewerben, Auszubildendenund Ausbildungsverantwortlichen.Weitere Infos:www.testsysteme.de/studie

Grafik: u-form Testsysteme

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Felicia Ullrich Foto: IHK/Schaper

BLICKPUNKT AZUBI-RECRUITING

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Der vom ehemaligen IHK-Präsi-denten und jetzigen Ehrenprä-sidenten Udo Dolezych gestif-

tete Preis soll die Schulen dazu anre-gen, ihren Schülerinnen und Schü-lern durch Unterricht und Schulpro-jekte das Wissen darüber zu vermit-teln, wie Wirtschaft funktioniert. Be-sonders gut gelang das im vergange-nen Jahr drei Schulen im Kreis Unna.Auf dem ersten Platz landete die Karl-Brauckmann-Schule in Holzwicke-de. Das Preisgeld in Höhe von 3.000Euro übernimmt traditionell die Do-lezych GmbH und Co. KG. Auf Rangzwei schaffte es das Ruhrtal-Gymna-sium aus Schwerte, auf den drittenPlatz kam die Käthe-Kollwitz-Gesamt-schule in Lünen. Die Preisgelder von1.500 Euro und 1.000 Euro wurdenvon der Westfälischen Kaufmanns-gilde (WKG) und den Wirtschaftsju-nioren Dortmund Kreis Unna Hamm(WJ) gestiftet.In seiner Begrüßung betonte Udo

Dolezych: „Die Wirtschaft ist die Hen-ne und das Ei für das Glück und dasFunktionieren unserer Gesellschaftinsgesamt. Ohne eine intakte Wirt-schaft können wir in keinem gesell-schaftlichen Bereich vernünftig und

auskömmlich existieren. Damit istdas Wissen darüber, wie Wirtschaftfunktioniert, so wichtig wie das ABCoder das Einmaleins.“ Zusammen mitWKG-Vorsitzer Prof. Dr. Guido Quel-le und WJ-Vorstandsmitglied Micha-el Greiner übergab Dolezych dann diePreise. Rund 100 Gäste nahmen ander Verleihung der Preise im GroßenSaal der IHK teil. Für das musikali-sche Programm sorgte mit einer stim-mungsvollen Performance BeatboxerKevin O Neal.

Die Gewinner des SchulpreisesDie Karl-Brauckmann-Schule (Förder-schule) hatte sich unter allen Bewer-bern mit ihrer Schülerfirma „Die Wer-ker“ besonders hervorgetan. Im Rah-men dieses Projekts werden seit 2015von Schülern der Berufspraxisstu-fe unter anderem hochwertige Holz-möbel – und -Accessoires für Kundengefertigt und verkauft. Die Schüler-firma „RuhrTalGlowing“ des Schwer-ter Ruhrtal-Gymnasiums produziertund verkauft Kerzen in Gläsern, je-weils passend zur Jahreszeit mit un-terschiedlichen Deko-Elementen. Ge-meinnützigkeit wird großgeschrie-ben, mit einem Teil des Gewinns wird

die Spendenaktion Lichtblicke unter-stützt. Der Käthe-Weltladen der Kä-the-Kollwitz-Gesamtschule wiederumöffnet in den Schulpausen seine Tü-ren, dann werden dort von den Schü-lern fair gehandelte Waren wie Bana-nen, Süßigkeiten und Knabbereien,Tee, Kaffee und kleine Geschenkarti-kel verkauft.Nach dem unterhaltsamen und

spannenden Vortrag von Felicia Ull-rich zum Thema Azubi-Recruiting(s. Seite 9) folgte die abschließen-de Podiumsdiskussion, die von Radio91.2-Moderatorin Anna Deschke ge-leitet wurde. Über die Zukunft der du-alen Berufsausbildung sprachen ne-ben Udo Dolezych und Felicia Ullrichauch Jörg Skubinn, Leiter der Dort-munder Marie-Reinders-Realschu-le, und Kevin O Neal. Der Beatboxerheißt mit bürgerlichem Namen Ke-vin Glasmacher – und hat eine Ausbil-dung zum Bankkaufmann absolviert.

IHK-Ansprechpartnerin istSimone LinauerTel. 0231 [email protected]

„Die Werker“ erarbeiten sich Platz einsSchulpreis Wirtschaftswissen 2018: Die IHK zu Dortmund ehrte drei Schulen aus der Region.

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Zu ihrem traditionellenMeinungs-austausch trafen sich Die Famili-enunternehmer und Die Jungen

Unternehmer am 16. Mai mit der IHK-Führung. Dabei ging es in erster Linieum die Beantwortung der Frage „Wiebekomme ich auch in Zukunft die ge-eigneten Nachwuchskräfte?“.IHK-Hauptgeschäftsführer Ste-

fan Schreiber berichtete, die IHK be-obachte – wie sie es bereits vorausge-sagt habe –, dass der „Kampf“ um dengeeigneten Auszubildenden sowohlauf Ausbilderseite als auch von Sei-ten der Schüler immer früher begin-ne. Ziel der IHK und der Unterneh-men sei es, die berufliche Ausbildungals tragfähige Grundlage einer späte-ren Karriere zu etablieren. Dr. CarstenKuhlmann, Regionalvorsitzender derFamilienunternehmer, bestätigte die-sen Trend und stellte darüber hinausfest, dass sich die Zahl der Bewerbun-gen im Sinkflug befinde. Habe manfrüher 300 bis 400 Bewerbungen aufeine Stelle erhalten, seien es momen-

tan rund 30. Einig waren sich die Ge-sprächspartner, dass man Dieselfahr-verbote nicht hinnehmen wolle.Dazu erläuterte der stellvertreten-

de IHK-Hauptgeschäftsführer Wulf-Christian Ehrich den Fünf-Punkte-Plan der IHK zur Vermeidung vonFahrverboten: Den ÖPNV stärken mit-hilfe von Azubi-Tickets und einer ver-besserten Anbindung in Gewerbege-bieten; die Güterverkehre in die In-nenstädte verbessern durch emissi-onsfreie Zustellungen und innenstadt-nahe Logistikimmobilien; den Perso-nen-Wirtschaftsverkehr optimierenmithilfe von InitiativenwieMobil.Pro.Fit und Lehrgängen für Mobilitätsma-nager; den Verkehrsfluss durch stadt-verträgliche Lkw-Vorrangrouten op-timieren; alternative Antriebe voran-bringen durch die Förderung der Lad-einfrastruktur und alternativer Trans-portmöglichkeiten. Dem stimmten dieVertreter von Die Familienunterneh-mer und Die Jungen Unternehmenvoll und ganz zu.

Kampf um Azubis beginntDie Familienunternehmer, Die Jungen Unternehmer und die IHK-Spitzetrafen sich Mitte Mai zum intensiven Meinungsaustausch.

Kompakt

BTGA zeichnetOpländer-Azubi ausIm Rahmen seiner Jahrestagungehrte der BundesindustrieverbandTechnische Gebäudeausrüstung e. V.(BTGA) zum dritten Mal in Folge ei-nen Auszubildenden des Dortmun-der Traditionsunternehmens LouisOpländer Heizungs- und Klimatech-nik GmbH: Maximilian Göbel wurdeals einer von fünf bundesweit Bes-ten der TGA-Branche und als bun-desweit bester Anlagenmechanikermit dem Schwerpunkt Schweißtech-nik ausgezeichnet. Die herausragen-den Leistungen der Jugendlichenwurden durch eine Urkunde und ei-nen Scheck honoriert.

Debrecen: Flügesind buchbarWizz Air fliegt ab 15. Dezember vonDortmund in die zweitgrößte StadtUngarns. Die neue Destination De-brecen ist ab sofort buchbar.WizzAir fliegt die Strecke dreimal wö-chentlich: dienstags, donnerstagsund samstags. „Nach Lwiw, Khar-kiw, Posen und Olsztyn-Mazuryist Debrecen die fünfte neue Stre-cke, die Wizz Air ab Dortmund inden ersten fünf Monaten 2018 er-öffnet hat. In der zweiten Jahres-hälfte werden Iaşi (Rumänien) undWien folgen. Das zeigt, welche Be-deutung der Flughafen Dortmundim Netzwerk vonWizz Air hat“, sagtGeschäftsführer Udo Mager.

Auszeichnung fürHammer BetriebeElf Unternehmen aus Hamm erhiel-ten Anfang Juni beim neunten Öko-profit-Durchgang ihre Auszeichnungals „Ökoprofit-Betrieb“. Seit 2000haben über 100 Hammer Unterneh-men am Umweltprogramm teilge-nommen. Am aktuellen Durchgangdes Projekts beteiligten sich Betrie-be unterschiedlicher Größe und ausverschiedenen Branchen. „Immermehr Betriebe erkennen, dass derUmwelt- und Naturschutz zu ihremeigenen Vorteil ist“, sagt Oberbür-germeister Hunsteger-Petermann.

WIRTSCHAFT

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B is zuletzt hatte die EuropäischeUnion (EU) und insbesondereDeutschland vergeblich auf ein

Einlenken der USA im Handelsstreitgehofft. Zum 1. Juni* sind jetzt dochdie Schutzzölle auf Stahl und Alumi-nium in Kraft getreten. „Zölle sindder falsche Weg“, stellt Heinz-HerbertDustmann, Präsident der Industrie-und Handelskammer (IHK) zu Dort-mund, besorgt fest. „Mit diesen Maß-nahmen schränkt US-Präsident Do-nald Trump nicht nur die weltweitenHandelsbeziehungen ein, auch Nord-rhein-Westfalen (NRW) und dasWest-fälische Ruhrgebiet sind betroffen.“

Denn die Beziehungen der regiona-len Wirtschaft in die Vereinigten Staa-ten sind durchaus bedeutsam: „Wirwissen von rund 200Unternehmen ausDortmund, Hamm und dem Kreis Un-na, dass sie außenwirtschaftliche Be-ziehungen mit den USA unterhalten“,so der IHK-Präsident. Die USA sind fürNRW mit einem Exportvolumen von12,3 Milliarden Euro der viertwich-tigste Zielmarkt und damit auch derwichtigste außerhalb der EU. Die Ex-porte sind in den vergangenen Jahrenfast durchgängig gestiegen – von 2016auf 2017 um 7,7 Prozent. „Schließlichexportieren wir hochwertige Erzeug-

nisse, die die Wirtschaft vor Ort auchbraucht“, betont Dustmann.Die heimische Wirtschaft in NRW

exportiert nicht nur, sie investiertauch in den USA: im Jahr 2015 in Hö-he von 36,1 Milliarden Euro. Umge-kehrt waren es immerhin Investitio-nen imWert von 12,1Milliarden Euro.Deutschlandweit wird die Wirtschaftdurch die angekündigten Importzöl-le stark betroffen sein. Man rechnetbei gleichbleibenden Ausfuhren indie USA mit Zusatzzöllen für Eisen-,Stahl- und Aluminiumerzeugnissen inHöhe von 400 Millionen Euro.

*Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 8. Juni.

„Zölle schränken Handel ein“IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann äußert sich zum Handelsstreit mit den USA.Rund 200 Unternehmen aus der Region haben außenwirtschaftliche Beziehungen mit den USA.

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann. Foto: IHK

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»Der Gründer oderbereits die Nach-folgegeneration istzwar ganz nah dranam Kunden undsteckt das gesam-te Herzblut in dieFirma. Betriebswirt-schaftliches Know-how ist dagegen we-niger vorhanden.«

Kennzahlen-Potenzialdigital ausschöpfenDer Standort Dortmund kann sich auf ein junges innovatives Unternehmen freuen.Die Software der Canei digital AG bewertet und analysiert wirtschaftliche Betriebszahlen.

VON DANIEL BOSS

Jörg Niermann freut sich auf Dortmund.Er steht am Ufer des Phoenix-Sees undberichtet von den Plänen für die Caneidigital AG. Sie ist bislang noch in Herde-

cke beheimatet, der Umzug ist aber beschlos-sene Sache. „Wir hoffen, dass wir im kom-menden Jahr neben dem Team auch den of-fiziellen Firmensitz verlegen können“, sagtJörg Niermann, der das Unternehmen ge-meinsam mit seinem Geschäftspartner Mar-cus Linnepe aus der Taufe gehoben hat. Diegenaue Adresse steht noch nicht zu 100 Pro-zent fest, aber klar ist, dass es ins Herz Dort-munds gehen soll.Die Firma ist noch jung. Im Herbst 2016

tauschten sich die beiden Endvierziger zumersten Mal aus, sprachen über die Idee, eineMarktlücke zu füllen. Die Gründung erfolg-te im April 2017, nach einer sogenannten Be-taversion kam Anfang dieses Jahres ihr ferti-ges Produkt auf den Markt. Dabei handelt essich um eine Software für die Unternehmens-

planung, verfügbar in drei verschiedenen Pa-keten, die monatsweise buchbar sind. Mar-cus Linnepe, der seit 25 Jahren mittelstän-dische Unternehmen berät, ging es um einedigitale Unterstützung bei seiner Arbeit. Daswar der Grundgedanke, aus der sich die AGbinnen kürzester Zeit entwickelte. Seine wei-terhin bestehende Berater-Firma in Herdeckeist die Canei GmbH & Co. KG. Die Abkürzungsteht für „constant and never ending impro-vement“, also etwa „permanente Verbesse-rung“. Weil beiden Unternehmern der Na-me gefiel, hängten sie für ihre Neugründungschlicht ein „digital“ dran. Das Team bestehtaus 15 festen Mitarbeitern, rechnet man dieFreelancer mit, kommen rund 50 Fachkräftezusammen. Unternehmensberater sind dar-unter und mehrere Software-Entwickler. EinTeil des Teams sitzt im schottischen Aberde-en, außerdem hat sich das Gründer-Duo IT-Unterstützung aus Pakistan geholt. „Aber dieKernmannschaft sitzt in Deutschland.“

Zu 100 Prozent eigenkapitalfinanziertJörg Niermann, der mit seiner US-ameri-kanischen Frau und anderthalb Jahre al-ten Zwillingen zwischen Münster und Osna-brück auf dem Land lebt, hat persönlich ei-nen mutigen Schritt gewagt. Für den Weg indie Selbstständigkeit gab er seine Karriere alsTopmanager auf, die den studierten Betriebs-wirt in den vergangenen Jahren rund um denGlobus geführt hat. „Mein Fokus liegt heutekomplett auf der Canei digital“, betont er. DieAG sei zu 100 Prozent mit Eigenkapital finan-ziert, die beiden Gründer halten die deutli-cheMehrheit. Obwohl er in weltweit agieren-den Konzernen tätig war, kennt der gebürtigeMünsteraner den Alltag in kleinen und mit-telständischen Firmen durch seinen familiä-ren Hintergrund sehr gut: Seine Eltern hat-ten einen Betrieb. „Ich weiß, wie solche Un-ternehmen ticken“, sagt er. Partner MarcusLinnepe darf aufgrund seiner täglichen Be-rufspraxis ohnehin als Fachmann in diesemBereich gelten.

WIRTSCHAFT REGIONAL

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»Der Geschäfts-führer nutzt unserTool, um sich selbstfür die Meetings mitseinen Managernfit zu machen.«

„Wie arbeitet der Mittelständler typi-scherweise?“ Bei einer Portion Sushi mit See-blick stellt Jörg Niermann die Frage in denRaum und gibt gleich selbst die Antwort.Das Szenario sei oft das gleiche: „Der Grün-der oder bereits die Nachfolgegeneration istzwar ganz nah dran am Kunden und stecktdas gesamte Herzblut in die Firma. Betriebs-wirtschaftliches Know-how ist dagegen we-niger vorhanden.“ Wichtige Kennzahlen wür-den als lästig empfunden. In der Regel ste-he ein Steuerberater an der Seite, der ein-mal im Monat die BWA sowie die Summen-und Saldenliste liefere. „Der Unternehmenguckt sich dann an, was er auf Anhieb ver-steht und legt den Papierstapel auf eine Eckedes Schreibtischs“, formuliert es Jörg Nier-mann. „Und wenn dann im nächsten Monatdie nächste Liste kommt, wird die vorherigeeinfach abgeheftet und verstaubt.“

Kluge Auswertung steigert ErfolgDabei stecke „enormes Potenzial“ in die-sen Zahlen. Deren kluge Auswertung erhöhenicht nur die Produktivität, sondern steige-re auch den Unternehmenserfolg. „Die Zah-len sind die Basis für erfolgreiche strategi-sche Entscheidungen.“ Als typisches Beispielgreift er die Debitorenlaufzeit heraus: „Wielangewarte ich nachVersendenmeiner Rech-nung auf den Zahlungseingang?Wenn ich ansolchen Stellschrauben zu meinen Gunstendrehe, kann ich den Wert meines Unterneh-mens schlagartig erhöhen.“Nicht von ungefähr würden Unterneh-

mensberater solche Zahlen in ihr jeweiligesSystem einspeisen, um eine Analyse zu er-stellen: „Wo ist man gut aufgestellt? Wo lie-gen die Probleme, die mittels der externenHilfe gelöst werden sollen?“ Wenn der Bera-ter dies erkannt habe, könne er eine Strate-gie entwickeln. „Nicht selten dient diese da-zu, nervöse Banken zu beruhigen, die ihreKredite bei kriselnden Unternehmen gefähr-det sehen“, sagt der AG-Gründer. Für diesen„klassischen Beraterprozess“ müssten lockerzwei Wochen eingeplant – und entsprechendhonoriert werden. Dann folgt eine Behaup-tung, die geradezu unwiderstehlich klingt:„Unser System leistet das gleiche auf generi-scher Ebene in 40 Sekunden.“ Dafür müsstedie Summen- und Saldenliste, rückwirkendbis zu zwei Jahren, als PDF einfach hochge-laden werden.„Unsere Web-App liest und wertet die

Zahlen aus und liefert unverzüglich eine ver-ständliche und deutliche visuelle Darstel-lung.“ Eine Bilanz sowie eine Kapitalfluss-rechnung würden erstellt, gleichzeitig wür-den etwa 100 Kennzahlen einer Benchmark-Analyse unterzogen. „Die Daten dafür stam-men von der Deutschen Bundesbank.“ Un-

günstige Auffälligkeiten im eigenen Betriebwürden so erkannt und gemeldet. Kurz ge-sagt: Oben Zahlen rein, unten Handlungs-empfehlungen raus. „Erfolg ist planbar“, lau-tet der Slogan des bald in Dortmund ansässi-gen Start-ups. Die Nutzerfreundlichkeit stehtbei Canei digital im Vordergrund. „Die Ge-schäftsführung kann sich an einem Nachmit-tag, vielleicht bei einem Pott Kaffee im hei-mischen Garten, eine vollintegrierte Fünfjah-resplanung erstellen“, wirbt Jörg Niermann.Das alles klingt zunächst wie ein Schreck-

gespenst für Unternehmens- und Steuerbe-rater: Macht eine Software aus dem Ruhrge-biet ihr Geschäftsmodell obsolet? Doch JörgNiermann betont, dass dem nicht so sei – imGegenteil. „Wir machen sie nicht überflüssig,sondern noch wertvoller für ihre Klientenund Mandanten. Mit unserer Toolbox erhal-ten Finanzberater und Steuerberater ein um-fangreiches Werkzeug an die Hand, um um-fassend und nachhaltig zu beraten und zu be-gleiten.“ Für sie biete sich die umfangreichs-te Version der Web-App an.

Eine Software für alle Branchen„Einige Hundert Unternehmen“ seien bereitsKunden von Canei digital. Die Software wer-de bundesweit in allen Branchen genutzt.Vom Umsatz her beginnt die Firmen-Band-breite bei etwa 1,5 Millionen Euro und reichtin der Regel bis etwa 20 Millionen Euro. „Wirhaben aber auch ein Familienunternehmen,mit einem deutlich höheren Umsatz. Der Ge-schäftsführer nutzt unser Tool, um sich selbstfür die Meetings mit seinen Managern fit zumachen“, erzählt Jörg Niermann.Bleibt die Frage nach der Datensicherheit,

immerhin müssen die Unternehmen sensi-belstes Zahlenwerk hochladen, um das Pro-dukt nutzen zu können. „Die Daten landen ineinemRechenzentrum in Frankfurt amMain,das von einem der führenden Anbietern be-trieben wird“, betont Jörg Niermann. Hierseien die Daten vermutlich deutlich sichererals in den Unternehmen selbst.

Jörg Niermann amPhoenix See. Foto: Boss

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Jubiläum

50 Jahre

Gasthof HausTimmering2018 feiert Klaus Timmering als In-haber des Gasthofs Haus Timmeringin Bönen sein 50-jähriges Firmenbe-stehen. Eröffnet wurde der Betriebschon vor 113 Jahren und zwar imFebruar 1905 von dessen Großva-ter. Vor 50 Jahren, am 10. Mai 1968,übernahm schließlich Klaus Timme-ring nach dem Tod seiner Mutterden Gasthof. Mittlerweile führt erdas Wirtshaus mit seiner Frau Rena-te in der dritten Generation. In denletzten 50 Jahren ist es den Eheleu-ten gelungen, aus einem Dorfgast-haus ein über die Stadtgrenzen hi-naus bekanntes Restaurant mit ge-mütlicher, rustikaler Atmosphä-re zu schaffen. Mit einer Anzahl ge-pflegter Fremdenzimmer wird denGästen des Hauses ein angeneh-mer Aufenthalt vermittelt. Auch mit78 Jahren steht Klaus Timmeringnoch immer gerne hinter der The-ke. Die Worte „Tradition, verbun-den mit Fortschritt“ beschreiben diePhilosophie der Familie Timmeringund somit auch die Philosophie des„Gasthof Haus Timmering“.

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In den fünf Veranstaltungsräumender Zentralhallen GmbH – Sparkas-sen-Arena, Veranstaltungshalle, Fo-yer, Gastronomie und Sitzungszim-mer – wurden im Geschäftsjahr 2017an 195 Veranstaltungstagen 176 Ver-anstaltungen mit 439 Raumbelegun-gen durchgeführt. Insgesamt habenim Jahr 2017 erneut mehr als 170.000Gäste die Zentralhallen bei Veranstal-tungen besucht.Die Umsatzerlöse lagen im abge-

laufenen Geschäftsjahr mit 2,23 Mio.Euro um rd. 8,3 Prozent über demWert des Vorjahres. Hierzu haben ne-ben den Erlösen aus Vermietungenauch die etablierten Veranstaltungenwie dieMessen undMärkte, die Zucht-viehvermarktungen oder z. B. dieSchlagernacht ebenso beigetragen wiedie erneut erfolgreich durchgeführ-te Bildungsmesse und als Veranstal-tungshighlights das Konzert der „Höh-ner“, der Comedy-Abend mit MatzeKnop, das erstmals erfolgreich durch-geführte Oktoberfest mit Musikanten-stadl, die große Jubiläumsfeier der St.Barbara Klinik Hamm, die Snooker-

Exhibition mit Ronnie O’Sullivan vs.Mark Selby in der Sparkassen-Arena,die Bundesschau der Highland Catt-le und der Weihnachtszirkus auf demÖkonomierat-Peitzmeier-Platz. Po-sitiv beeinflusst wurde der Anstiegder Umsatzerlöse zudem durch die inzweijährigem Rhythmus stattfinden-den Veranstaltungen RUW-Schau undRullko-Hausmesse. Auch die gestie-genen Umsatzerlöse in der Gastrono-mie haben zum positiven Gesamter-gebnis beigetragen. Zunehmend spie-len hierbei neben den Veranstaltungs-Formaten private Veranstaltungen wieHochzeiten und Geburtstage eine Rol-le. Investitionen haben die Zentral-hallen im Geschäftsjahr 2017 in Höhevon rund 85.000 Euro für die Sanie-rung der Künstlerkabinen, die Instal-lation von Deckenventilatoren für ei-nen verbesserten Luftaustausch in derVeranstaltungshalle, die Errichtungeiner Schrankenanlage zur Sicherungdes Geländes sowie für Asphaltarbei-ten vorgenommen. Das Jahresergeb-nis weist einen Überschuss in Höhevon knapp 136.000 Euro aus.

176 Events, mehrals 170.000 GästeDie Zentralhallen behaupten Position als führenderMesse- und Veranstaltungsstandort in Hamm und der Region.

Zentralhallen in Hamm: Ein Höhepunkt im vergangenen Jahr war der Auftritt der Höhner.Foto: Zentralhallen

WIRTSCHAFT REGIONAL

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Der Dortmunder Signal-Iduna-Standort aus der Vogelperspektive. Für den Versicherungskonzern war 2017 ein positives Jahr.Foto: Signal Iduna

D ie Signal Iduna Gruppe hat imJahr 2017 die Beitragseinnah-men um 1,9 Prozent gesteigert

und lag damit über dem Marktdurch-schnitt. Auch der rechnungsmäßigeÜberschuss vor Steuern lag mit 728,4Millionen Euro (+3,3 Prozent) deut-lich über dem des Vorjahrs. „Da wirgleichzeitig viel Kraft in die Verein-fachung und Verschlankung unsererProzesse gesteckt haben, ist das einsehr zufriedenstellendes Ergebnis“,sagte Ulrich Leitermann, Vorsitzen-der der Vorstände der Signal IdunaGruppe, bei der Bilanzpressekonfe-renz Ende Mai in Hamburg. In absolu-ten Zahlen betrugen die 2017 gebuch-ten Bruttobeiträge 5,63 MilliardenEuro. Dieses Wachstum spiegelt sichauch im Gesamtvertriebsergebnis wi-der: Nach zwei Jahren mit einer Stei-gerung von über fünf Prozent konntedas Vertriebsergebnis 2017 erneut um1,9 Prozent gesteigert werden.Die von der Signal Iduna Gruppe

verwalteten Vermögensanlagen (As-sets under Management einschließ-lich der Finanztöchter) wuchsen um7,8 Prozent auf 73,07 Milliarden Eu-

ro (Vorjahr: 67,81 Milliarden Euro).Darin enthalten sind rund 49,26 Mil-liarden Euro Kapitalanlagen der deut-schen Versicherungsunternehmenmit einer laufenden Durchschnitts-verzinsung von 3,3 Prozent und ei-ner Nettoverzinsung von 4,6 Prozent.Die Solvency II-Quote lag bei 374 Pro-zent (vorläufig) und damit auf demNiveau des Vorjahres (376 Prozent).Die Bruttoaufwendungen für Versi-cherungsfälle beliefen sich auf 4,78Milliarden Euro (Vorjahr: 4,75 Milli-arden Euro). Dies entspricht einemleichten Anstieg um 0,8 Prozent. En-de 2017 waren rund 10.600 Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter (einschließ-lich selbstständige Außendienstpart-ner und Auszubildende) für die SignalIduna Gruppe tätig. Dies sind 671Mit-arbeiter weniger als im Vorjahr (5,9Prozent).

Zukunftsprogramm ZUPerfolgreich abgeschlossenEin Meilenstein für das Unternehmenwar der erfolgreiche Abschluss desZukunftsprogramms Ende 2017. Mitrund 300 Einzelmaßnahmen und 100

Teilprojekten hatte die Gruppe in denvergangenen gut drei Jahren Struktu-ren und Prozesse vereinfacht, die ITmodernisiert und den Vertrieb neuaufgestellt. Als Ergebnis hat SignalIduna die laufenden Kosten um 140Millionen Euro pro Jahr reduziert.„Mit dem Zukunftsprogramm habenwir unsere Strukturen und Abläufemodernisiert und das Fundament fürunser künftiges Wachstum gelegt“,sagte Ulrich Leitermann.Auf dieser Grundlage baut das Un-

ternehmen jetzt auf und startete An-fang 2018 das Transformationspro-gramm Vision2023. Im Mittelpunktsteht dabei die neue Vision der SignalIduna: Gemeinsammehr Lebensquali-tät schaffen.Ambition des auf fünf Jahre ausge-

legten Transformationsprogramms istes, das Wachstum des Unternehmenszu beschleunigen: Die Beitragsein-nahmen sollen bis 2023 um ein Vier-tel auf sieben Milliarden Euro erhöhtwerden (2017: 5,6 Milliarden Euro).Gleichzeitig sollen der nachhaltigerechnungsmäßige Überschuss um 30Prozent und auch die Zufriedenheitder Kunden steigen.Um dieses Niveau zu erreichen,

wird sich Signal Iduna noch stärkerals bisher auf die Zielgruppen Hand-werk, Handel und den öffentlichenDienst konzentrieren und die Chan-cen der Digitalisierung nutzen. Mitdem Transformationsprogramm wirdSignal Iduna auch ihre Service-Exzel-lenz ausbauen. Künftig will das Unter-nehmen den Kunden einen noch bes-seren und intuitiveren Service bieten,der deren Erwartungen zu jeder Zeitübertrifft.

„Fundamentfür Wachstum“Ein gutes Geschäftsjahr für die Signal Iduna Gruppe.Vorstandschef Ulrich Leitermann blickt zufrieden auf 2017 zurück.

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Glückwunsch

50 Jahre

Christian HeumannAm 5. Juni feierte Christian Heu-mann, Vorstand der EGV Lebens-mittel für Großverbraucher AG Un-

na, seinen 50. Ge-burtstag. Der inUnna Geborenebegann 1988 eineAusbildung zumBankkaufmannbei der Volksbankin Unna. 1991

stieg Christian Heumann dann inden Familienbetrieb EGV Lebens-mittel für Großverbraucher AG ein.Schon zwei Jahre später wurde erin den Vorstand berufen. Mit Chris-tian Heumann im Vorstand folgtenschon bald der Ausbau und die Er-weiterung der EGV vom Kleinbe-trieb zu einem der größten Fach-großhändler für Lebensmittel imGroßküchenbereich. Auch Gründun-gen von Niederlassungen an denStandorten Hamburg, Rostock, Ber-lin, Herford und Jena, ließen nichtauf sich warten. Ehrenamtlich en-gagiert sich Christian Heumann alsMitglied der nationalen Notierungs-kommission für Butter und Käse, alsHandelsrichter am Landgericht Dort-mund und als Beiratsmitglied im Ar-beitgeberverband. Seine Kompetenzbringt er auch bis heute als Mitgliedder Vollversammlung und des Groß-handelsausschusses in die IHK ein.Auch sozial engagiert sich ChristianHeumann durch den familiengeführ-ten Wilfried-Heumann Gedächtnis-Fonds für die Förderung von Kultur,Sport und soziale Projekte.

Im Hammer TechnologiezentrumHamtec wurde Ende Mai das Projekt„Digiscouts“ in der Region Hammgestartet. Insgesamt 18 Auszubilden-de aus verschiedenen Hammer Unter-nehmen werden in den nächsten Mo-naten in ihren AusbildungsbetriebenDigitalisierungspotenzial suchen undihre Verbesserungsidee jeweils in ei-nem Betriebsprojekt umsetzen. DieWirtschaftsförderung Hamm, die IHKzu Dortmund und das RKW haben dieDigiscouts in Hamm ins Leben geru-fen. Mit dabei sind die Firmen DEGDach-Fassade-Holz, eGDIS Consul-ting GmbH, Griebsch & Rochol DruckGmbH, Planconcept Architekt Nachti-gall, Munk GmbH, Truck Center Du-cke GmbH Co.KG und die JäckeringMühlen- und Nährmittelwerke GmbH.Die jungen Menschen können in

dem Projekt zeigen, wie sich das Ar-beiten in einer digitalisiertenWelt vor-stellen. In den beteiligten Unterneh-men wird eine digitale Lösung einge-führt, die für Mitarbeiter, Kunden undUnternehmen Vorteile bringt. Alle ge-meinsam bauen ihre digitalen Kompe-tenzen aus, denn das Über-den-Teller-rand-Schauen ist ein wichtiger Bau-stein des Projekts. So sind von den 18Azubis nur zwei „vom Fach“ – sie ler-nen IT-Berufe. Auch sie werden ihrenLehrbetrieb mit ganz anderen Augensehen lernen.Begleitet werden die Digiscouts

und die Betriebe durch das RKW, das

das Projekt deutschlandweit initiierthat. Das RKW stellt eine elektronischeLernplattform und die nötigen Wis-sensbausteine sowie Tools für die Pro-jektarbeit zur Verfügung. ErfahreneCoaches prüfen die Wirtschaftlichkeitder Projektideen und begleiten dieAuszubildenden und Ausbilder. DieWirtschaftsförderungsgesellschaftHamm und die IHK zu Dortmund(Jens Nordmann) stehen als regiona-le Ansprechpartner bereit. Gefördertwird das Digiscout-Projekt vom RKWaus Mitteln des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Energie.Beim Kick-off im Hamtec haben

die Azubis sowie ihre Ausbilder undBetreuer gemeinsam erste Versuchemit dem Analysetool DiScover unter-nommen. Damit werden sie in dennächsten vier Wochen ihre Betriebedurchleuchten, wo etwas mit digitalerLösung effizienter, schneller, kunden-freundlicher oder wirtschaftlicher ge-macht werden könnte. Daraus entwi-ckeln sie dann eigenständig ihre Pro-jektidee, die sie eigenverantwortlichumsetzen. Im Herbst werden die Di-giscout-Projekte aus Hamm öffentlichvorgestellt.

Ansprechpartner bei derIHK zu Dortmund:Jens NordmannTel. 0231 [email protected]

Digiscouts steigerndie digitale FitnessIT-Potenziale erkennen: 18 Auszubildende begeben sich in ihrenHammer Ausbildungsbetrieben auf die Suche.

Die Digiscouts spüren Digitalisierungspotenziale in ihren Betrieben auf. Foto: Heinz Feußner

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D ie Creditreform-Geschäftsstellendes Ruhrgebiets

haben Mitte Mai ihreUntersuchung „Plei-terisiko für Unterneh-men im Ruhrgebiet2017“ vorgestellt. Er-freulich sind die Ergeb-nisse für Dortmund.Wolfgang Scharf, Ge-schäftsführer der Cre-ditreform Dortmund/Witten dazu: „Dort-mund verzeichnet er-neut eine Verringerung des Pleiterisi-kos und steht im Vergleich zu anderenStädten im Ruhrgebiet verhältnismä-ßig gut da.“Die Grundlage der bereits fünf-

zehnten Untersuchung ihrer Art bil-dete die Creditreform-Wirtschaftsda-tenbank mit über 4,2 Millionen Un-ternehmensdatensätzen. Durch stich-tagsbezogene Selektionen werden dieAnzahl der Unternehmen und die An-zahl der ausgefallenen Firmen je Re-gion ausgewiesen. Aus diesen Grö-ßen wird der Creditreform-Risikoin-dikator (CRI in Prozent) ermittelt, derdas Pleiterisiko einer Region misst –und zwar klassifiziert nach Branchen,Rechtsformen und Umsatzgröße.

Risikoindikator sinkt deutlichGrundsätzlich war das konjunkturel-le Umfeld im Jahr 2017 günstig wieselten. Die Steigerung des deutschenBruttoinlandsprodukts lag bei kräf-tigen 2,2 Prozent (2016 waren es 1,9Prozent). „Diese sehr positive volks-wirtschaftliche Entwicklung spiegeltsich auch im Ausfallrisiko der Unter-nehmen wider“, erläutert Scharf. Sobeläuft sich der Risikoindikator fürdas Jahr 2017 in Gesamtdeutschlandauf 1,43 Prozent – und ist damit imVergleich zu 1,61 Prozent im Vorjahrdeutlich gesunken.In NRW liegt das Risiko bei 1,64

Prozent, im Ruhrgebiet bei 1,96(2016 waren es 1,79 beziehungswei-

se 2,19 Prozent). Da-mit ist das Pleiterisikoim Revier deutlich ge-sunken. Seit der erstenUntersuchung im Jahr2003 ist es noch deut-licher – genauer gesagtum 1,14 Prozent gesun-ken. Damit liegt es nunerstmalig im Bereichdes „geringen Ausfall-risikos“, der zweitnied-rigsten Stufe. Die An-zahl der ausgefallenenUnternehmen im Ruhr-

gebiet liegt bei 2.652 und ist damitebenfalls – im positiven Sinne – auf ei-nem Tiefstand angelangt.„Der Risikoindikator für Dort-

mund liegt jetzt bei 1,75 Prozent“,stellt Scharf fest.Das sind 0,05 Pro-zentpunkten we-niger als im Vor-jahr. Die Stadt be-findet sich damiterneut in der Risi-koklasse 2 (gerin-ges Ausfallrisiko).Ebenfalls „gering“war das Ausfallri-siko im Jahr 2017in Bottrop (1,78),Essen (1,56), demKreis Unna (1,36)und dem Ennepe-Ruhr-Kreis (1,3).Ein „hohes“ bezie-hungsweise „er-höhtes“ Ausfall-risiko besteht da-gegen in Her-ne (3,23 Prozent)und Mühlheiman der Ruhr (2,57Prozent). Die ver-bleibenden Kom-munen liegen imMittelfeld. Die Zu-kunft sieht lautden Creditreform-Experten positiv

aus. „Für 2018 gehen wir von einemerneuten Rückgang auf dann 1,7 Pro-zent aus“, wirft Scharf einen Blick indie Zukunft. „Generell lässt sich fest-stellen, dass das Ausfallrisiko mit stei-gendem Jahresumsatz der Unterneh-men fällt“, so Scharf. Von sehr siche-ren Geschäften kann man bei Un-ternehmen mit einem Jahresum-satz von mehr als fünf Millionen Eu-ro sprechen. Hier liegt das Ausfallrisi-ko in Dortmund bei 0,16 Prozent. Amhöchsten ist es mit 1,95 Prozent beiUnternehmen mit einem Jahresum-satz von unter 500.000 Euro. „Beson-ders pleitegefährdet waren hier dasGast- und das Baugewerbe mit 4,28beziehungsweise 3,81 Prozent“, er-läutert der Creditreform-Geschäfts-führer. www.creditreform-dortmund.de

Wolfgang Scharf

Wo droht die Pleite?Creditreform untersuchte Pleiterisiko der Unternehmen im Ruhrgebiet.Für Dortmund gilt nur ein geringes Ausfallrisiko, denn die Konjunktur läuft gegenwärtig gut.

WIRTSCHAFT REGIONAL

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In Zeiten des Klimawandels, steigenderEnergiekosten und Ressourcenknappheitwird ein sparsamer und effizienter Einsatzvon Energie und Rohstoffen immer wich-

tiger. Die Industrie- und Handelskammer(IHK) zu Dortmund hat deshalb Ende 2017zusammen mit der EnergieAgentur.NRW undder Effizienz-Agentur NRW das spannendeProjekt „Energie-Scouts“ gestartet, um Aus-zubildende in den Unternehmen der Regionfür Energie- und Ressourceneffizienz zu mo-tivieren und zu sensibilisieren. Bei der Ener-gie-Scouts-Challenge im Großen Saal der IHKwurden die einzelnen Projekte jetzt vorge-stellt und von einer Jury bewertet. Die Azubi-Teams der Remondis Production GmbH aus

IHK zeichnet die bestenEnergie-Scouts ausDie Azubi-Teams von Remondis und Wilo überzeugten mit innovativen Projekten – und fahren EndeJuni zum Bundesfinale nach Berlin. Im Spätsommer startet die nächste Runde des spannenden Projekts.

VON GERO BRANDENBURG

Die Jury (v.l.): IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber, Moderatorin Janina Amrath, Claudia Mahneke (EnergieAgentur.NRW),Karl Hufmann (Effizienz-Agentur NRW), IHK-Referent Fabian Lauer und Peter Lückerath (EnergieAgentur.NRW). Fotos: IHK/Oliver Schaper

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Wir bauen für Ihren Erfolg!

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Lünen und Wilo SE aus Dortmund hattenam Ende die Nase vorn und fahren EndeJuni nach Berlin, wo das Bundesfinale derbesten Energie-Scouts stattfindet.„Das Engagement und die Kreativität

aller beteiligten Azubis begeistern mich.Man merkt ihnen an, dass sie ihre Pro-jekte mit viel Herzblut angegangen sind.Aber auch die Ausbildungsbetriebe habeneinen echten Mehrwert. Denn neben zu-friedenen Mitarbeitern zeigen die Projek-te große Potenziale beim Energiesparenauf. Das senkt die Kosten und erhöht dieWettbewerbsfähigkeit“, sagte IHK-Haupt-geschäftsführer Stefan Schreiber, der zu-gleich auch IHK-Federführer Energie undKlimaschutz in Nordrhein-Westfalen ist.

Heizungssteuerung und QR-CodesDie Azubis der Remondis ProductionGmbH gewannen mit ihrem Konzept einerneuen energieffizienten Heizungssteue-rung in einem der Verwaltungsgebäudedes Unternehmens. Dadurch lassen sichjährlich mehr als 32.000 Kilowattstun-den Energie (Erdgas) einsparen und nachrund zweieinhalb Jahren haben sich dieInvestitionskosten amortisiert.Das zweitplatzierte Wilo-Team wiede-

rum hatte sich überlegt, die durchschnitt-lich 750 Blätter umfassenden Bedienungs-anleitungen für Wilo-Pumpen durch QR-Codes zu ersetzen – nach dem Scannen

werden die Kunden zu einer PDF-Da-tei oder einem URL-Link weitergeleitet.Bei 10.000 Pumpen pro Jahr könnte mansomit 7,5 Millionen Blätter und damitrund 112 Tonnen Holz ebenso wie auch400.000 Kilowattstunden Energie sparen.Das Projekt Energie-Scouts startet im

Spätsommer 2018 in die nächste Runde.

Die Teilnehmer derEnergie-Scout-Challenge 2018› DSW21/DEW21› Dula-Werke Dustmann & Co. GmbH› Hecker Glastechnik GmbH & Co. KG› Wilo SE› Remondis Production GmbH› RCS Rohstoffverwertung undContainer-Service GmbH

› Continental Automotive GmbH› Jäckering Mühlen- undNährmittelwerke GmbH

› Radeberger Gruppe KG,c/o Dortmunder Actien-Brauerei

› Architekturbüro Keinemann› Becker Stahl-Service GmbH› thyssenkrupp Steel Europe AG

Projektverantwortlicherund IHK-Ansprechpartner:Fabian LauerTel. 0231 [email protected]

Den ersten Platzholte sich dasAzubi-Team vonRemondis, v. l.Mark Feiler, LeaSacharzek undJean-Patrick Nolte.

Auf Platz zweilandete das Wilo-Team, v.l. MarkusTritt, Jendrik Teich-mann und DanielBreit.

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WASBEDEUTETKREATIVITÄT?

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Strahlende Gesichter auf der 20. JOBfit, die mittlerweile zur größten Messe ihrerArt in der Region avanciert ist. Foto: Stephan Schütze

Im Jahr 2018 fand sie zum bereits20.Mal statt und feierte damit einenrunden Geburtstag. Veranstaltetund organisiert wurde sie wie immerin ehrenamtlicher Arbeit von den WJ,die am 5. Juni rund 1.500 Jugendli-che ab der achten Klasse im Herzender Dortmunder Innenstadt begrüßendurften. Dort trafen sie auf 40 nam-hafte Unternehmen aus dem gesam-ten IHK-Bezirk, die ebenfalls der Ein-ladung der jungen Unternehmer undFührungskräfte gefolgt waren. DieJugendlichen nutzten die Gelegen-heit, sich an den Ständen der Ausstel-ler über zahlreiche Ausbildungsberu-fe und Weiterbildungsmöglichkeitenzu informieren. BeiWorkshops, die imRathaus der Stadt stattfanden, erhiel-ten sie zudem Tipps für einen erfolg-reichen Berufsstart.„Unser Ziel ist es, mit der JOBfit ei-

ne nachhaltige Brücke zwischen Bil-dung undWirtschaft zu schlagen. Denteilnehmenden Schülern wollen wirdie Anforderungen vermitteln, die inder Berufswelt auf sie warten“, fassteJOBfit-Projektleiter Sebastian Schal-kau zusammen.Zu den ausstellenden Unterneh-

men zählten in diesem Jahr unter an-derem der Unternehmensverband der

Metallindustrie und die Bundeswehr.Mit gleich fünf führenden Unterneh-men beteiligte sich zudem die Indus-trie-Initiative industry@work. Hierkonnten sich die Schüler über die ge-samte Bandbreite der Ausbildungsbe-rufe in modernen Industrieunterneh-men informieren.

Stolz auf Leuchtturmprojekt„Die JOBfit ist seit Jahren unserLeuchtturmprojekt. Das es auch imzwanzigsten Jahr solch einen Anklangfindet, macht uns sehr stolz. Denn dieVeranstaltung spiegelt wie kaum einewider, was uns besonders am Herzenliegt: unser starkes Netzwerk zu nut-zen, um Positives in der Region zu be-wirken und die heimische Wirtschaftzu stärken“, ergänzt Dennis Sold-mann, Vorsitzender der WJ.Auch in ihrem zwanzigsten Jahr

hatte die JOBfit mit der IHK zu Dort-mund, der lokalen Wirtschaftsförde-rung sowie der Westfälischen Kauf-mannsgilde drei starke Schirmherren.

20 Jahre JOBfitDie Berufsorientierungsmesse auf dem Friedensplatz warHotspot für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen.

Fußballturnier

Neuer Termin fürKick4FriendsBereits zum zehnten Mal findet indiesem Jahr das Kick4Friends-Fuß-ballturnier für den guten Zweckstatt. Guter Zweck, weil es ne-ben dem gemeinsamen Spaß inder Halle auch wieder darum ge-hen wird, Spenden für ein sozia-les Projekt aus der Region zu sam-meln.Wesentlicher Teil wird hierdas Antrittsgeld von 150 Euro proMannschaft sein. Aus organisato-rischen Gründen hat sich das Aus-tragungsdatum geändert. Gespieltwird am Samstag, 29. Septem-ber 2018 ab 9:30 Uhr in der Soc-cer World, Bunsen-Kirchhoff-Stra-ße 9 in 44139 Dortmund. Teamsmit mindestens vier Feldspielernund einem Torwart können sich biszum 31. August anmelden:[email protected]

Jour fixe im Juli

MonatlichesTreffenAm Montag, den 02. Juli 2018,findet der nächste Jour fixe statt.Beim monatlichen Treffen der WJgeht es nicht nur um aktuelle The-men und Projekte, die besprochenwerden, sondern immer auch da-rum, zu Netzwerken und sich nä-her kennen zu lernen.Wer beimnächsten Mal dabei sein möchte,meldet sich unter [email protected] an. Vo-raussetzungen: Unternehmer oderFührungskraft unter 40 Jahren.Der Veranstaltungsort wird kurz-fristig bekanntgegeben.

WJ Lesen

OffeneVeranstaltungAn jedem zweiten Samstag desMonats bieten die Wirtschaftsju-nioren für Kulturinteressierte dieVeranstaltung „WJ Lesen“ an.Fortgeführt wird die Reihe am 14.Juli um 11 Uhr.Wer möchte, kannim „Studio B“ der Stadt- und Lan-desbibliothek Dortmund aus sei-nem Lieblingsbuch vorlesen.

Wirtschaftsjuniorenbei der IHK zu Dortmund e.V.Dominik Stute, GeschäftsführerTel. 0231 [email protected]

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D ie Heizungsum-wälzpumpe Wilo-Yonos Pico plus so-

wie die Solarpumpe Wi-lo-Yonos Pico-STG habendabei in ihren Bereichenmit den jeweiligen Best-noten „sehr gut“ (1,4)und „gut“ (2,0) abge-schnitten. „Wir versuchenstets, unseren Kunden das Leben mittechnischen Innovationen zu erleich-tern. Bedienungsfreundlichkeit, Lang-lebigkeit und Energieeffizienz sind da-bei seit Jahrzehnten bei Wilo zentraleProdukteigenschaften. Auf diese ha-ben wir auch in die Entwicklung derjetzt getesteten Wilo-Yonos Pico plusund der Wilo-Yonos Pico-STG beson-derenWert gelegt“, erklärt Wilo-Tech-nologievorstand Georg Weber (Foto).„Die Bestätigung unserer Ingenieurs-leistung durch ein unabhängiges Test-institut freut uns natürlich sehr.“

Unter den drei mit „sehr gut“ getes-teten Umwälzpumpen rangiert die Wi-lo-Yonos Pico plus nicht nur in SachenEnergieeffizienz in der Spitzengrup-pe, sondern ist auch in der Anschaf-fung das günstigste Produkt. „Die Wi-lo-Yonos Pico plus ist eine energie- undkosteneffiziente Basislösung, inklusi-ve sämtlicher Funktionalitäten einermodernen Umwälzpumpe“, so Kers-tinWolff (Foto),Wilo-Vertriebsleiterinfür die DACH-Region Deutschland Ös-terreich und die Schweiz. „Zusätzlichetechnische Produkteigenschaften undnoch größeren Einbaukomfort bietetunser PremiummodellWilo-Stratos Pi-co.“ Wilo legt als Premium-Herstellergrößten Wert auf technisch hochwer-tige Lösungen. „Gleichzeitig sind Pro-duktausstattung und Anwendungsbe-reich unseres Produktportfolios aufnahezu jede Kundenanforderung zu-geschnitten“.

Energie- und kosteneffizientEnergieeffizienz hat bei Wilo Traditi-on. „Als Erfinder der Hocheffizienz-pumpe für Heizungs- und Kältean-wendungen haben wir uns eine Tech-nologieführerschaft erarbeitet, diegleichzeitig auch kosteneffizient ist“,freut sich auchWeber. „Für uns ist dashervorragende Abschneiden bei Stif-tung Warentest Auszeichnung undAnsporn zugleich, in Sachen Innova-tionsfreude nicht nachzulassen.“ Dergesamte Test ist nachzulesen im Mai-Heft der Stiftung Warentest.

Auszeichnungfür Wilo-ProdukteDie Stiftung Warentest hat elf Heizungspumpen auf Energieeffizienz,Handhabung, Verarbeitung und Deklaration getestet.

Ein „Sehr gut“ erhielt die Wilo-Yonos Picoplus von der Stiftung Warentest. Foto:Wilo

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Ruhr Wirtschaft Juni 2018 23

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VON DR. KARL-PETER ELLERBROCK, DIREKTOR DERSTIFTUNG WESTFÄLISCHES WIRTSCHAFTSARCHIV

A ls die alliierten Truppen am 24.März 1945 den Rhein bei Weselüberschritten und der Ruhrkes-sel am18. April 1945 kapitulier-

te, bot das Ruhrgebiet ein Bild des Grau-ens. In den Großstädtenwarmehr als dieHälfte derWohnungen zerstört, eine Fol-ge des Flächenbombardements der Alli-ierten. Auf Dortmund wurden nach An-gaben des britischen Luftfahrtministeri-ums zwischen 1939 und 1945 insgesamt105 Angriffe geflogen, darunter wa-

acht Großangriffe, bei denenesamt mehr als 22.000 Tonnenmben abgeworfen wurden. Diewohnerzahl Dortmunds war aufwa 300.000 gesunken, was etwar Hälfte des Bevölkerungsstandsn 1939 entsprach. Hamm warach Dortmund die am stärkstenrstörte Stadt des Westfälischenuhrgebiets. Bei 55 Luftangrif-en wurden mehr als 60 Prozentder Stadt zerstört. Der Alltag inder unmittelbaren Nachkriegs-zeit war von heute kaum mehrvorstellbaren Entbehrungen ge-kennzeichnet, die den Lebens-standard unter das Existenzmi-nimum drückten. Hunger undNot waren allgegenwärtig. Ver-sorgungsnotstände herrschtenim gesamten Kammerbezirk.In einem Schreiben des Bür-germeisters der Stadt Unna

an den Landrat vom 9. September 1946hieß es: „Diebstähle sind an der Tages-ordnung, Tumulte sind zu befürchten.“Der „Schwarze Markt“ und „Hamster-fahrten“ wurden zu unentbehrlichen„Versorgungseinrichtungen“, aber nurfür diejenigen, die es sich leisten konn-ten. Es drohte der Rückfall in eine primi-tive Tauschwirtschaft. Das durchschnitt-liche Monatseinkommen eines Hüttenar-beiters betrug vor der Währungsreformvon 1948 etwa 220 bis 225 Reichsmark(RM). Auf dem Schwarzmarkt kostetezum Vergleich ein Pfund Butter 220 RM,ein Brot 160 RM, ein kleiner Schinken300 RM oder eine Zigarette bis zu zehnRM. Der Haus- und Wohnungsbestandwar zu etwa 70 Prozent zerstört. Not-wohnungen unter freiem Himmel warennicht die Ausnahme.

Einmaliger SchulterschlussMitte 1946 erfolgte auch inWestfalen dieReorganisation der Industrie- und Han-delskammern, die zunächst als Bezirks-wirtschaftsämter fungierten, die mehroder weniger deckungsgleich mit denalten IHK-Bezirken und organisatorischAußenstellen des Generalreferats Wirt-schaft, dem Vorläufer des späteren NRW-Wirtschaftsministeriums waren. Aus derhistorischen Rückschau ist die Arbeitder Industrie- und Handelskammern imAllgemeinen und der Dortmunder IHKim Besonderen in diesen Trümmer- undMangeljahren nicht hoch genug einzu-schätzen. In einem bis dahin einmali-

„Darf’s auchein bisschenmehr sein?“Die Währungsreform von 1948, später als Treibsatz für dasWirtschaftswunder gefeiert, beendete Schwarzmarkt undHamsterfahrten und gab den Menschen vor allem das verloreneVertrauen in eine funktionierendeWirtschaft zurück.

105 AreninsgBomEinwetwdervonnazeRufeddzv

WIRTSCHAFT

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gen Schulter-schluss allerbeteiligten po-litischen, wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Kräfte wurden die entschei-denden Weichen für einen erfolgreichenWiederaufbf au gestellt. Die neu formier-te Dortmunder IHK, die im März 1947wieder größere Teile des alten Kammer-gebäudes bezog, spielte nach 1945 beimWiederaufbf au der Städte, ihrer Wohn-gebiete und Versorgungseinrichtungen,bei der Wiederherstellung der Verkehrs-infrastruktur und der Aufrechterhal-tung der Energieversorgung eine wich-tige Rolle. Blickt man in die frühen Tä-tigkeitsberichte nach 1945, so erkenntman leicht, dass am Anfang die Verwal-tung des Mangels und die Organisationdes Chaos stand: Die Rohstoff- und Wa-renbewirtschaftung nahm einen großenRaum ein, sei es die Kontingentierungvon Eisen und Stahl, die „Freigabe vonLeim“, die Schnittholz- oder Treibrie-menbewirtschaftung oder Maßnahmenzur Steuerung der Papier- und Leder-mangellage. In den Bekanntmachungenfinden sich Mitteilungen über die Fest-setzung von Höchstpreisen, Informatio-nen zu aktuellen Steuerfragen, Hinwei-se zur Behandlung von Vermögenswer-ten und zahllose weitere Verfügungen.Einen besonderen Raum nahm die Ertei-lung von „Permits to re-open“ ein, unum-gängliche Voraussetzung für die Unter-nehmen, die Produktion wieder aufzu-nehmen.

Ein besonderes und schier irrepara-bel erscheinendes Problem war die Zer-rüttung der Währung. Nach einer unge-heuren Geldmengenausweitung wäh-rend des Krieges und dem gleichzei-tigen Zusammenbruch der industriel-len Produktion hatte die Reichsmark ih-re Funktion als Tausch- und Wertaufbf e-wahrungsmittel verloren. Das Inflations-potenzial in Deutschland wird heute aufetwa 700 Prozent veranschlagt, und ne-ben den laufenden zivilen Staatsausga-ben waren bis Ende 1944 allein für dieWehrmacht 376,57 Milliarden RM aus-gegeben worden. Hinzu kommen min-destens noch weitere 84,45 Milliarden

RM für „rüstungs-bezogene Ausga-ben“ der Zivilver-waltung. DiesenAufwendungenstanden Einnah-men aus Steuernund Zöllen in Hö-he von lediglich185 MilliardenRM gegenüber.

Insgesamt türmte sich eine Reichsschuldvon rd. 400 Milliarden RM auf, die nachdem 8. Mai 1945 praktisch uneinbring-lich geworden war. Eine Währungsre-form war also überfällig. Die Schaffungder Bi-zone und der Auszug der Sowjet-union aus dem alliierten Kontrollrat am20. März 1948 wiesen schließlich denWeg für den Aufbf au einer einheitlichenWirtschaftsordnung in den Westzonen.Auf die Währungsgesetzgebung hattendeutsche Stellen selbst kaum Einfluss.Am 20. Juni 1948, einem Sonntag, tra-ten dann in den westlichen Besatzungs-zonen die „Gesetze zur Neuordnung desGeldwesens“ in Kraft. Danach sollten dieRM-Spareinlagen im Verhältnis zehn RMzu einer DMumgestellt und die ersten 40DM pro Person ausgezahlt werden; imAugust folgten weitere 20 DM. De factofiel damit das Umstellungsverhältnis beiSparguthaben auf 10:0,65. Aktien wur-den in der Regel im Verhältnis 1:1 vomNennwert umgeschrieben, während an-dere Anlageformen wie Schuldverschrei-bungen, Lebensversicherungen oderBausparkonten im Verhältnis 10:1 um-gestellt blieben. Dagegen wurden Ver-bindlichkeiten aus sog. wiederkehren-den Leistungen, also zum Beispiel Löh-ne oder Mieten, im Verhältnis 1:1 umge-stellt. Arbeitgeber erhielten als Grund-ausstattung an Liquidität 60 DM pro Be-schäftigten. Die Währungsreform, spä-ter als Treibsatz für das Wirtschaftswun-

der gefeiert, gab denMenschen vor allemdas verlorene Vertrauen in eine funktio-nierende Wirtschaft zurück. Sie barg al-lerdings auch große volkswirtschaftli-che Risiken in sich, die von der Dortmun-der IHK klar erkannt wurden. Hauptge-schäftsführer Utermann äußerte sich inseinem Leitartikel „Preisdisziplin undKaufdisziplin“ mit Blick auf die jetzt aus-gelöste „Kaufwf elle“ daher auch sehr kri-tisch, weil die Produktionskraft hinterder sprunghaft einsetzenden Nachfragezurückblieb und die Preise in die Höhezu schnellen drohten. Die Kammer rietzu „selbstgeübter Preisdisziplin“ und ei-ner „radikalen Änderung der Käuferpsy-chologie“, wenn ihr auch bewusst war,dass sie sich damit imGrunde vonmarkt-wirtschaftlichen Grundsätzen wegbe-wegte. Tatsächlich stiegen in Deutsch-land in den ersten Monaten nach derWährungsreform die Preise um 20 Pro-zent, während die Löhne noch bis zum 3.November 1948 durch einen Lohnstoppeingefroren blieben. Die Wirtschafts-leistung stagnierte und brach im Winter1949/50 sogar um fünf Prozent ein. InAmerika entstand das Bild der deutschenWirtschaft als „krankerMann amRhein“.

Anreize für UnternehmerDie Regierung Adenauer reagierte mitstaatlichen Sicherungsprogrammen.Zur Bekämpfung des Preiswuchers wur-den „Preisspiegel“ aufgelegt, die von derDortmunder Kammer publiziert wurden.Auch in die Umsetzung des am 1. Novem-ber 1948 anlaufenden „Jedermann-Pro-gramms“ war sie eingebunden. Ziel desProgramms war eine preiswerte Grund-versorgung der Bevölkerung mit Güternfür den täglichen Bedarf, darunter Schu-he, Textilien, Haushaltswaren, Fahr-räder, Herde, Öfen, Kinderwagen, Me-tallbetten oder Porzellan. An dem Pro-gramm konnten alle Unternehmen frei-willig teilnehmen, die in der Lage wa-ren, die infrage kommenden Produktein festgeschriebener Qualität und in aus-reichender Menge zu verbilligten Prei-sen herzustellen. Die unternehmeri-schen Anreize waren die Aussicht auf ei-nen massenhaften Absatz dieser Produk-te und ein bevorzugter Zugang zu Roh-stoffen. Im Ergebnis wurde der Wettbe-werb stark angekurbelt, was preisdämp-fend wirkte und die Rationalisierung derFertigung vorantrieb. Die an dem „Jeder-mann-Programm“ teilnehmenden Un-ternehmen kamen Anfang 1949 im Kon-sumgüterbereich auf einen Marktanteilvon über 50 Prozent.

Blick in eine Verkaufsstelle des DortmunderKonsumvereins in den 1950er Jahren. Abb:WWA

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Menüs in tollem AmbienteLensing-Carrée Conference Center und Wolfs Catering kooperieren.

Am 9. Mai war es soweit: 18 Un-ternehmen bekamen imWirt-schaftsclub Düsseldorf von Die

Deutsche Wirtschaft den „Innovatordes Jahres 2018“ verliehen. Der Eh-renpreis ging dieses Jahr an TV-Iko-ne Judith Williams. Es wurde ein Festmit vielen Höhepunkten. Mit Fug undRecht kann der Preis „Innovator desJahres“ als größter Publikumspreisder deutschen Wirtschaft bezeich-net werden: Rund 80.000 Unterneh-mer waren eingeladen, abzustimmen.Mit sage und schreibe 10.341 Votingsvon Unternehmern wurde in diesemJahr eine neue Rekordmarke bei denStimmen gesetzt. Am Ende standen18 „Innovatoren des Jahres“ in sechsKategorien – und dazu jeweils ein Pu-blikumspreis pro Kategorie. 200 Un-ternehmer wollten live dabei sein, alsdie berühmten Umschläge mit denErgebnissen geöffnet wurden – hinzukamen viele Hundert, die die paralle-le Liveberichterstattung auf Facebookverfolgten. Der erstmals in diesemJahr durch die Redaktion verliehe-ne Ehrenpreis ging an die Unterneh-merin und TV-Ikone Judith Williams

(„Höhle der Löwen“, „Let’s Dance“).Von innen heraus wachsen, darumgeht es Prof. Dr. Guido Quelle undseinem Team. Den Publikumspreisin der Kategorie „Beratung“ nahmer von der Dortmunder Mandat Ma-nagementberatung persönlich ent-gegen. Seine Ansätze, ein gesundesWachstum imMittelstand zu schaf-fen, hatten die Leser überzeugt. No-miniert wurden die Dortmunder fürdie Begleitung Hunderter Unterneh-

men und die Stärkung der dahinter-stehenden Unternehmer auf ihremWachstumskurs. Innovation als Quel-le für künftiges, intelligentes Wachs-tum setze sich durch und begeistertedie Teilnehmer der Abstimmung.Christine Walker (PLU Unterneh-

mensberatung) erhielt den Innovatordes Jahres für Ihre Leistungen in derOptimierung von Chef-Büros. Drit-ter im Bunde war Gerd W. Kichniawy,der als USA-Experte mit der gatc LPbereits zahlreichen deutschen Mit-telständlern den Sprung in den US-Markt ebnete. www.mandat.de

Das LCC ist eine der Topadressenfür Empfänge, Seminare undKonferenzen sowie besonde-

re geschäftliche Feierlichkeiten undaußergewöhnliche Events über denDächern Dortmunds. Auf einer Ver-anstaltungsfläche von mehr als 300

Quadratmetern plus einer großenDachterrasse können die Gäste nichtnur das außergewöhnliche Ambien-te genießen, sondern sich auch ab so-fort von dem kulinarischen Angebotund dem perfekten Service von WolfsCatering verwöhnen lassen. Wolfs

Catering aus Dortmund ist im gan-zen Ruhrgebiet unterwegs und be-geistert die Kunden mit einem Cate-ringservice, der keine Wünsche offen-lässt. Hier bekommen Kunden allesaus einer Hand. Das Cateringangebotreicht von einem exklusiven „Fine Di-ning“ für zehn Personen im Privat-haushalt bis hin zu Großveranstal-tungen mit einigen Tausend Gästen,so wie bei der Vahle-Expo, anlässlichdes 100-jährigen Firmenjubiläumsoder dem Reinoldimahl im Dortmun-der Rathaus. Für jedes Event arbei-tet Wolfs Catering ein individuellesFoodkonzept aus. Die Gäste werdenvon Buffets und Menüs mit regiona-lem Bezug oder leckeren Fingerfood-Variationen verwöhnt. Erstklassi-ge Qualität und maßgeschneiderterService stehen hier im Vordergrund.Neben dem Cateringservice betreibtWolfs Catering exklusiv den Westfäli-schen Industrieklub und die Phoenix-Lounge auf Phoenix-West.

Gruppenfoto mit den Preisträgern, darunter Judith Williams (rotes Kleid) undProf. Dr. Guido Quelle (rechts daneben). Foto: Uwe Erensmann, @uepress

Beim ersten Media Sales Day des Medienhauses Lensing im LCC sorgten Jörg Prüser(vorn, 2. v. r.) von Wolfs Catering und sein Team für beste Verpflegung. Foto: Schütze

Mandat ist „Innovator des Jahres 2018“Dortmunder Unternehmen holt Publikumspreis in der Kategorie Beratung.

KURZ BERICHTET

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80er-Party bei „Burg Heisterkamp“Frischer Wind in die Huckarder Traditionsgastronomie.

Cityring Dortmund wählt VorstandDirk Rutenhofer als Vorsitzender im Amt bestätigt.

Zwei Dortmunder Jungs ausder lokalen Gastro-Szene las-sen wieder heimisches Bier

durch die Zapfhähne der beliebten„Burg Heisterkamp“ fließen. Miteiner 80er-Jahre-Party eröffnetenMatthias Stracke und Thorsten Kn-oke am 20. Mai. Künftig wollen siefrischen Wind in die Traditionsgas-tronomie bringen.Die „Burg Heisterkamp“ ist ei-

nes der ältesten Gebäude in Dort-mund-Huckarde. Schon seit über80 Jahren ist sie ein beliebterTreffpunkt für Taubenzüchterver-ein, Gesangsverein, Kegelfreunde,Tanz- und Kartenklubs, Sportverei-ne und die Nachbarschaft.„Und so soll es natürlich auch

bleiben“, so Stracke und Knoke.Schließlich sind die Räumlichkei-ten mit drei verschiedenen Sälenplus Schankraum wie geschaffenfür Vereinstreffen aller Art. Unddie Kegelbahn liegt nicht in einemdunklen Keller, sondern hat jedeMenge Tageslicht und sogar einenAusblick in den schönen Biergar-ten. Das Schmuckstück auf dem

Außengelände ist eine riesigeKastanie. Die beiden Gastwirtehalten an Bewährten fest, tischenaber mit einer neuen Speisekar-te gleichzeitig jede Menge Neuesauf. „Mit heißen Pfannengerichtenauf einer Holzplatte, großer Steak-und Schnitzelkarte, Gulaschsup-pe aus dem Brotlaib, mediterranerund saisonaler Küche wollen wirunseren Gästen gute, leckere Ge-richte servieren“, so MatthiasStracke.

Der Cityring Dortmund wählteturnusgemäß seinen neuenVorstand. Erneut im Amt be-

stätigt wurde der Vorsitzende DirkRutenhofer (3.v. l.): „Die stetigenVeränderungen und Entwicklun-gen des 21. Jahrhunderts stellengroße Herausforderungen an denHandel und an eine attraktive In-nenstadt. Dem Dortmunder City-ring kommt dabei eine bedeuten-de Rolle zu, die Qualität des Ein-zelhandelsstandortes weiterhin zusteigern und zu festigen.“Neben Rutenhofer freuten

sich auch der zweite Vorsitzen-de Axel Schroeder (4.v. l.), Moni-ka Block (3.v. r.), Jürgen Wallin-da-Zilla (2.v. l.), Matthias Hilge-ring (4.v. r.), Franz van Bremen(2.v. r .) und Uwe Fischer (l.) über

ihre Wiederwahl. Holger Schmidt(r.) löst zudem das bisherige Vor-standsmitglied Hubertus Brandab, der in diesem Jahr nicht mehrzur Wahl antrat. Darüber hin-aus stimmten die Teilnehmer derHauptversammlung ebenfalls überdie Zusammensetzung des neuenCityring-Beirats ab.

Alexander Beckmann-Olschowkavon den Dortmunder Brauereien(Mitte) prostet Matthias Stracke (l.)und Thorsten Knoke (r.) zum Start inder beliebten Burg Heisterkamp zu.

Foto: p:e:w

Foto: Jan Heinze

WIRTSCHAFT REGIONAL

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DasUnternehmenLateNightCon-cepts VeranstaltungsproduktionGmbH & Co. KG aus Werne hat

im Gewerbegebiet Westfalia die ehe-malige Westfalia-Kantine mit rund2.000 Quadratmeter Grundstücksflä-che und ein rund 9.000 Quadratme-ter unbebautes Gewerbegrundstückvon der Stadt Lünen erworben. Da-mit wechselt das letzte Gebäude derehemaligen Eisenhütte – ursprünglichum 1870 als Betriebsgebäude der „Ge-werkschaft Eisenhütte Westfalia“ er-richtet – den Besitzer.Das Unternehmen aus Werne ist

ein Produktionsdienstleister der Ver-anstaltungsindustrie und wurde 1997von Ingo Kaiser gegründet. Late NightConcepts unterstützt Firmen bei derDurchführung, Gestaltung und Archi-tektur von Corporate Events und stat-tet sie gleichzeitig technisch und bau-lich mit Material „aus einer Hand“aus. Der Kundenkreis bewegt sich

überwiegend im industriellen Bereichwie der Automobilbranche, Versiche-rungen und Banken, der IT-Brancheund der chemischen Industrie.

Arbeitsplatz für rund50 Mitarbeiter„Die Geschäftsentwicklung ist in denletzten Jahren außerordentlich posi-tiv verlaufen, sodass der Standort inWerne weit an seine Kapazitätsgren-zen gestoßen ist“, so der geschäfts-führende Gesellschafter Ingo Kaiser.Im Gewerbegebiet Westfalia will mansich nun neu aufstellen. Rund 7.200Quadratmeter Nutzfläche soll in re-präsentativen Baukörpern entstehen.Und auch die unter Denkmalschutzstehende ehemalige Westfalia-Kanti-ne wird in die Planungen mit einbe-zogen. „Wir werden die Kantine um-bauen, um sie gewerblich nutzen zukönnen“, so Ingo Kaiser. „Priorität hataber der Neubau unseres Unterneh-

menssitzes.“ Inklusive der projektbe-zogenen freien Mitarbeiter arbeitenrund 30 Personen für Kaiser. Mit Um-zug auf das neue Firmengelände sol-len dort über 50 Mitarbeiter ihren Ar-beitsplatz in direkter Nachbarschaftdes Industriedenkmals finden.Den Lüner Wirtschaftsförderer

freut diese Ansiedlung in besonderemMaße: „Die Vermarktung der ehemali-gen Kantine gestaltete sich in den letz-ten Jahren schwierig, gerade weil dieDenkmalschutzauflagen und die da-mit verbundenen hohen Investitionenverständlicherweise Interessenten ab-geschreckt haben“, so Eric Swehla. „InVerbindung mit dem Neubau des Un-ternehmenssitzes von Late Night Con-cepts haben wir nun sinngemäß zweiFliegen mit einer Klappe geschlagen“.Mit dem Verkauf an Late Night

Concepts ist im Gewerbegebiet West-falia nur noch eine Restfläche vonrund 2.000 Quadratmeter vorhanden.

Alte Kantine findet KäuferDer Event-Dienstleister Late Night Concepts aus Werne baut seinen neuen Unternehmenssitzim Gewerbegebiet Westfalia in Lünen.

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In europäische Start-ups fließt zu wenig Kapital.

Firmen, die das redaktionelle Umfeld für ihre Werbung nutzen wollen, bitten wir umAuftragserteilung bis spätestens zum Anzeigenschluss am 29. Juni 2018.

Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KGAnzeigenservice Fachzeitschriften,Westenhellweg 86–88, 44137 DortmundTelefon 0231 9059 6420, Telefax 0231 9059 8605, [email protected]

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Glückwunsch

50. Geburtstag

Matthias HilgeringAm 6. Juni feierte IHK-Vollversamm-lungsmitglied Matthias Hilgering,der sich seit 2014 in der IHK-Voll-

versammlung fürdas WestfälischeRuhrgebiet en-gagiert, seinen50. Geburtstag.Bereits in vier-ter Generationführt der erfolg-

reiche Unternehmer die traditions-reiche Weinhaus H. Hilgering GmbH& Co. KG in der Dortmunder Innen-stadt. Seit 1891 gehört das Wein-haus zu den führenden Händlern fürhochwertige Weine und edle Spi-rituosen. Zum 100-jährigen Beste-hen des Weinhauses trat MatthiasHilgering in das Unternehmen ein,dass er seit 2014 als alleiniger Inha-ber und geschäftsführender Gesell-schafter führt. Mit der vierten Gene-ration ist auch der Malt Whisky indas Weinhaus Hilgering eingezogen.Neben knapp 1.000 deutschen undinternationalen Weinen verfügt dasWeinhaus nach eigenem Bekundenvon Matthias Hilgering heute überdie außergewöhnlichste Whisky-Auswahl in ganz NRW. Neben sei-ner Arbeit für das eigene Unterneh-men engagiert sich der Groß- undAußenhandelskaufmann stark fürDortmund. Neben seinen Aktivitä-ten im Vorstand des Cityrings Dort-mund ist er im Beirat der Gesell-schaft für City-Marketing DortmundmbH (CMG) aktiv. Als Vorstand desQualitätsroute Dortmund e. V. setzter sich für eine erlebbare Qualitätim Dortmunder Einzelhandel ein.

Unser Ziel ist es, da-mit der eigenen ge-sellschaftspoliti-

schen Verantwortung ge-recht zu werden und mitgutem Beispiel voranzu-gehen. Unabhängig vonpolitischen Abkommen,Plänen und gesetzlichenVorgaben leisten wir ei-nen Beitrag gegen den Klimawandelund die globale Erwärmung“, sagtAchim Rehfeldt (Foto), Geschäftsfüh-rer von Progas. Jedes GrammCO2, dasdurch die Verbrennung des verkauf-ten Flüssiggases entsteht, gleicht dasUnternehmen über Klimaschutzpro-jekte wieder aus. „Unsere privatenund gewerblichen Kunden können so-mit ohne jeden Aufpreis die Vorzügeunserer Produkte mit dem guten Ge-fühl nutzen, dass sie zugleich auch ak-tiv das Klima schützen“, so Rehfeldt.

Konsequente EntwicklungFür Progas sei diese Entscheidung„ein konsequenter Entwicklungs-schritt, der sich aus den positiven Er-fahrungen der vergangenen Jahre er-gab.“ Bereits zuvor hatte Progas kli-maneutrales Heizgas und Staplergasmit dem eigenen Siegel „biosfair“ ver-

kauft. Im Jahr 2015 stell-te sich das Unternehmenselbst klimaneutral undgleicht seitdem sämtli-che Treibgas-Emissionen,die aus der eigenen Ge-schäftstätigkeit anfallen,aus. Bereits seit 2016 bie-tet das Unternehmen dasgesamte Flaschengassor-

timent ohne Aufpreis CO2-neutral an.Künftig soll es die gesamte Produkt-pallette sein.Das Unternehmen Progas gehört

zu den führenden Flüssiggasversor-gern in Deutschland. Der Stamm-sitz befindet sich in Dortmund. In ei-nem flächendeckenden Vertriebsnetzmit drei Regionalzentren in Hamburg,Kassel und München sowie 17 Flüssig-gaslägern beliefert der Anbieter pri-vate und gewerbliche Kunden sowieöffentliche Einrichtungen zuverläs-sig mit Flüssiggas nach Din 51622. In-nerhalb der Branche ist Progas dabeiWegbereiter für eine Vielzahl innova-tiver Anwendungen. Besonderen Wertlegt das mittelständische Unterneh-men dabei auf die persönliche Nähe zuseinen Kunden. Rund 70 Mitarbeiterim Außendienst stehen ihnen als per-sönliche Ansprechpartner zur Seite.

Progas produziertCO2-neutralDachmarke „Progas Klima neutral“: Flüssiggasversorger gleichtTreibgasemissionen über Klimaschutzprojekte aus.

Die Progas-Hauptverwaltung amWestfalendamm 84-86 in Dortmund. Fotos: Progas

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DortmundHome of Gas Detection

gasmessung.de

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M it einer Kanallänge von mehrals 300 Kilometern verfügtNordrhein-Westfalen über

ein weitverzweigtes Wasserstraßen-netz. Gerade die Kanäle im Ruhrge-biet bieten hervorragende Voraus-setzungen für den Transport von Gü-tern. In Zeiten überlasteter Straßenund Schienenwege stellen sie eineechte Alternative dar und können so-mit zum Wettbewerbsvorteil werden.Denn ein kanalgängiges Binnenschiffersetzt im Durchschnitt immerhin 50Lkw. Die Industrie- und Handelskam-mern im Ruhrgebiet (Ruhr-IHKs) wol-len die Potenziale der Digitalisierungnoch stärker für die Binnenschifffahrtnutzbar machen und haben deshalbeine Machbarkeitsstudie zum autono-men Fahren im Kanalnetz in Auftraggegeben. „Gerade hier im Ruhrgebiet,wo der Verkehr so dicht ist, kann derGüterverkehr auf der Straße entlastetwerden und die Wirtschaft von denspezifischen Vorteilen der Binnen-schifffahrt profitieren.“, sagt Stefan

Schreiber, Hauptgeschäftsführer derderzeit federführenden IHK zu Dort-mund.Mit der Studie haben die IHKs das

international renommierte Entwick-lungszentrum für die Binnenschiff-fahrt DST in Duisburg beauftragt. Ers-te Untersuchungen haben bereits ge-zeigt, dass das autonome Fahren gro-ßes Potenzial für die Binnenschiff-fahrt birgt. So sind es unter anderemSicherheitsaspekte, die für eine stär-kere Automatisierung sprechen. Auchder Nachwuchsmangel bei Binnen-schiffern könnte über den verstärktenEinsatz autonom fahrender Schiffe einStück weit entspannt werden. Die Stu-die soll nun Chancen für die Binnen-schifffahrt im Ruhrgebiet, aber auchHandlungsfelder, wie beispielsweiseein lückenloses Mobilfunknetz, aus-loten. „Auf Basis der Ergebnisse solldann ein möglichst konkreter Hand-lungsplan erarbeitet werden“, erläu-tert Stefan Schreiber. Die Ergebnissesollen im Sommer 2018 vorliegen.

Potenzial der BinnenschiffeRuhr-IHKs wollen mit einer neuen Studie die Chancen desautonomen Fahrens im Kanalnetz analysieren.

Jubiläum

Geschichte der„Alten Apotheke“Anfang der 1890er-Jahre versorg-te der Apotheker Alfred Eick-Kers-senbrock mit seiner Apotheke inWaltrop die Ortschaft Mengede perPferdefuhrwerk mit Medikamen-ten. Mengede gehörte damals nochnicht zu Dortmund, sondern warselbständiges Amt. Zu jener Zeitwar man dabei, den Schacht der Ze-che „Adolf von Hansemann“ abzu-teufen. Viele Menschen, auch ausdem Osten des Deutschen Reichs,kamen und waren mit den Arbeitenam Schacht beschäftigt, bevor 1896die Kohleförderung begann. Apo-theker Eick nahm die Veränderun-gen im Nachbarort sehr wohl wahr.Waltrop war und blieb ein Städt-chen mit umliegenden Bauernschaf-ten, während Mengede expandier-te. Daher verkaufte er seine Apo-theke in Waltrop und begann 1892mit dem Bau eines Wohn- und Ge-schäftshauses in Mengede, unmit-telbar am Bahnhof der Köln-Minde-ner Eisenbahn und in der Nähe desBergwerks. 1893, das genaue Da-tum ist nicht bekannt, öffnete die„Apotheke Eick-Kerssenbrock“ ihreTüren und war seitdem wesentlicherBestandteil des Mengeder Ortsbilds.Vom Vater übernahmen die BrüderAlfred und Eugen Eick-Kerssenbrockdie Apotheke. In den frühen 1960er-Jahren wurde Rudolf Deuf als Apo-theker eingestellt. Alfred Eick-Kers-senbrock war bereits verstorben.Noch zu Lebzeiten übergab EugenEick-Kerssenbrock die Apotheke anDeuf. Unter ihm wurde die Apothe-ke zum ersten Mal grundlegend um-gebaut und renoviert und sie erhieltihren heutigen Namen „Alte Apo-theke“. 1993 übergab Deuf die Apo-theke an seinen SchwiegersohnWil-helm Tackenberg. Dieser organisier-te mit seinem Schwiegervater zu-sammen das Fest zum 100-jährigenJubiläum. Viele technische und or-ganisatorische Veränderungen folg-ten. Sie war eine der ersten Apothe-ken, die erfolgreich nach DIN ISOzertifiziert wurde. So ist die „AlteApotheke“ heute eine moderneApotheke, die sich dank engagier-ten, freundlichen Teams erfolgreicham Markt behauptet.

WIRTSCHAFT

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Vom Aggressiven bis zum Angeber

SchwierigeGesprächspartner ade

Schwierige Gesprächspartner sind im be-ruflichen oder privaten Alltag oft eineHerausforderung. Davonrennen ist kei-ne Lösung, ein Faustkampf auch nicht.Aber vielleicht das neue Buch von Perso-nal Coach Ilonka Lütjen: Sie liefert an-regende Tipps und Tricks für einen acht-samen, ergebnisorientieren Umgang mitunterschiedlichsten Persönlichkeiten.Die Autorin schöpft dabei aus ihren zahl-

reichen Erfahrungen als Vertriebstrainerin und Per-sonal Coach. Die Wiesbadnerin hat während ihrer be-ruflichen Laufbf ahn selbst so manchen Charakterkopfkennengelernt. Die knapp 160 Seiten sind in zwei Tei-le gegliedert: den „Leseteil“ und den „Arbeitsteil“. Sowird der Leser zunächst mit 35 verschiedenen Typen,ihren Charakterzügen und nützlichen Umgangstippsvertraut gemacht. Teil 2, ein interaktives Workbook,regt dazu an, eigene Erfahrungen im Umgang mit die-sen Menschentypen aufzuschreiben.

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Was muss man in Dort-mund gesehen haben?Wohin führt man Besu-cher und Gäste, die zumersten Mal in der Stadtsind, und welche Ziele loh-nen abseits der City? Die-ser Fotoband versammeltdie wichtigsten Sehens-würdigkeiten genausowie eher versteckte High-lights, die auch Ur-Dort-

munder noch überraschen können. Auf 72 Seiten führtdie Autorin Katrin Pinetzki den Betrachter durch dieStadt und stellt Orte vor, die Dortmund ausmachen.Die aussagekräftigen Fotos hat Fotograf Werner eigensfür den Bildband aufgenommen. Sämtliche Bilder desBuchs sind mit informativen Texten versehen, die je-weils ins Englische und Französische übersetzt sind.So eignet sich das Buch auch für fremdsprachigen Be-sucher der Westfalenmetropole.

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Die konstituieren-de Sitzung des Aus-schusses für Informa-tion und Kommunika-tion fand am 8. Mai inder IHK statt. Im Mit-telpunkt der Diskussi-on stand die „Allianzfür Smart City – Chan-cen für die IT-Wirt-schaft“ auf der Agen-da. Vorsitzender desAusschusses ist Mar-tin Köpke (4.v.l.). IuK-Ausschuss

Unter dem Vorsitz vonIHK-Präsident Heinz-Her-bert Dustmann (unte-re Reihe, 2.v.r.) fand am28. Mai die konstituie-rende Sitzung des Au-ßenwirtschaftsausschus-ses statt, zu dem siebenneue Mitglieder beru-fen wurden.Wulf-Chris-tian Ehrich, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer(untere Reihe, r.), stell-te unter anderem eineIHK-Checkliste vor, mitder Unternehmen ihreBetroffenheit vom Bre-xit besser einschätzenkönnen.Außenwirtschaftsausschuss

Unter Leitung von Dr.Ansgar Fendel (mittle-re Reihe, 4.v.l.) fand am3. Mai die konstituieren-de Sitzung des Industrie-ausschusses statt. GosiaBinczyk von der Vertre-tung der EU-Kommissi-on in Deutschland (vor-dere Reihe) berichteteüber Brexit und US-Han-delspolitik.Wulf-Chris-tian Ehrich, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer(r.) informierte über dieIndustrie-Initiative„industry@work“. Industrieausschuss

Neues aus den AusschüssenNach der Wahl zur IHK-Vollversammlung und dem Beginn der neuen Legislaturperiode haben sichauch die IHK-Ausschüsse neu konstituiert.Wir stellen die ehrenamtlichen Mitglieder vor.

FOTOS: OLIVER SCHAPER UND STEPHAN SCHÜTZE

WIRTSCHAFT REGIONAL

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Am 24. April kon-stituierte sich derAusschuss für Ver-kehr und Logis-tik unter Leitungvon Vizepräsiden-tin Anja Fischer(2.v.l.) für dienächsten vier Jah-re. Als Stellver-treter wurde er-neut Herr HelmutAlborn bestellt.Die Ausschussmit-glieder formulier-ten die Ziele undWünsche für ihreMitarbeit.

Unter Leitung vonIHK-VizepräsidentHans J. Hesse (hintereReihe, 2. v.l.) fand am6. Juni die konstituie-rende Sitzung des Um-welt- und Energieaus-schusses statt. HeikeHeim (vordere Reihe,2.v.l.), Vorsitzende derGeschäftsführung derDortmunder Energie-und Wasser GmbH undstellv. Vorsitzende desAusschusses, berichte-te über ein innovati-ves Wärmekonzept fürDortmund.

Umwelt- und Energieausschuss

Erstmals tagten in Dortmund(17./18. Mai) die DIHK-Ver-kehrsreferenten. MöglicheFahrverbote standen ebensoauf der Tagesordnung wie ei-ne IHK-Studie zum autonomenFahren. Die IHK zu Dortmundnimmt in Deutschland eineVorreiterrolle in den Themenbetriebliches Mobilitätsma-nagement sowie bei gewerbli-chen Lastenradkonzepten. Ers-ter Testfahrer eines solchenLastenrads war bei diesemTreffen IHK-Hauptgeschäfts-führer Stefan Schreiber. DIHK-Verkehrsreferenten

Verkehrsausschuss

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Das Hansa Berufskolleg in Unnakonnte sich jetzt doppelt freu-en: Am 17. Mai wurde das dua-

le Ausbildungsinstitut mit der Pasch-Plakette für seine langfristige Schul-partnerschaft mit der chinesischenBerufsschule „Shanghai EconomicManagement School“ (SEMS) ausge-zeichnet. Anlass war das zehnjährigeBestehen des erfolgreichen Partner-schul-Netzwerks Pasch, das 2008 vomAuswärtigen Amt ins Leben gerufenwurde und dem das Hansa Berufskol-leg seit 2014 angehört.

Schüler besuchen UnternehmenIhre Freude teilen konnten die Aus-zubildenden und Lehrkräfte des Be-rufskollegs mit einer Delegation ih-rer chinesischen Partnerschule. DieBerufsschülerinnen und -schüler ausSchanghai waren vom 12. bis 19. Maizu Gast in Unna. Dort waren sie inGastfamilien untergebracht, besuchenverschiedene Unternehmen in Dort-mund und im Kreis Unna und lerntenden schulischen Alltag sowie die Ge-schäftswelt ihres Partnerlands kennen.

Das Hansa Berufskolleg setzt bei sei-nem Curriculum auf deutsch-chine-sischen Austausch. Seit dem Schul-jahr 2015/16 bietet das Ausbildungs-institut in Kooperation mit der IHKzu Dortmund Auszubildenden in re-gionalen Betrieben des Groß- undAußenhandels sowie der Spediti-onsbranche die Zusatzqualifikati-on „Asienkaufmann/-frau“ an. Hin-tergrund ist eine zunehmende wirt-schaftliche Bedeutung des asiatischenMarkts für regionale Unternehmen.Hierzu zählen insbesondere Export-

aktivitäten mit China als wichtigstemHandelspartner Deutschlands.Mit dem Hansa Berufskolleg ko-

operieren in diesem Bereich folgendeUnternehmen: Kik Textilien und Non-Food GmbH, Fleischhacker GmbH& Co. KG, Euro OTC Pharma GmbH,Sonepar Deutschland Region West,Woolworth GmbH, iv.sys Gesellschaftfür innovative Systeme mbH, Stücker-Medesign GmbH, Gußstahl-Handels-gesellschaft mbH, Zapp AG, F.H. Pa-penmeier GmbH & Co. KG und Dia-grammHalbach GmbH & Co. KG.

Erfolgreicher China-AustauschDas Hansa Berufskolleg Unna erhält die Auszeichnung des internationalen Partnerschul-NetzwerksPasch. Die Partnerschaft mit der Schule in Schanghai hat sich vielfach bewährt.

Deutsch-chinesische Projektarbeit beim Besuch der Partnerschule aus Schanghai.

Gruppenfoto aller Beteiligten nach der der Verleihung der Pasch-Plakette amHansa Berufskolleg. Fotos: Cordula Flegel

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Heinrich Frommknecht wirkte 21Jahre in der Vollversammlungder IHK, davon 18 Jahre als Vi-

zepräsident. Im Juni 1998 würdigtedie IHK sein vorbildliches Eintretenfür die wirtschaftlichen Interessen derIHK-Region mit der Ernennung zumEhrenmitglied. Frommknechtwar von1974 bis 1997 Vorstandsvorsitzenderder Signal Versicherungen.Neben seinem beruflichen Enga-

gement setzte sich Frommknecht imbesonderen Maße für die Belange derWirtschaft im Westfälischen Ruhrge-biet ein. Für seine Verdienste um dieregionale Wirtschaft wurde Fromm-knecht 1991 das Bundesverdienst-kreuz am Bande des Verdienstordensder Bundesrepublik Deutschland ver-liehen. Heinrich Frommknecht hat

sich u. a. seit 1976 im Vorstand derGesellschaft für Westfälische Wirt-schaftsgeschichte e.V. zunächst alsSchatzmeister engagiert. 1985 über-nahm er den Vorsitz, den er bis 2009innehatte. In dieser Funktion war erzwischen 1982 und 2009 Mitglied imStiftungsvorstand des WestfälischenWirtschaftsarchivs (WWA), dessenArbeit die Gesellschaft fördert. Auchnach seiner Ernennung zum Ehren-vorsitzenden hat sein unermüdlichesEngagement für die Gesellschaft unddas WWA nicht nachgelassen. DasWirken von Heinrich Frommknecht –über seine berufliche Tätigkeit hin-aus – verdient Dank und große Aner-kennung. IHK und WWA werden demVerstorbenen ein ehrendes Gedenkenbewahren.

Trauer um Heinrich FrommknechtDas Ehrenmitglied der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund istim Alter von 86 Jahren in seinem Heimatort Konstanz verstorben.

Heinrich Frommknecht engagiertesich viele Jahre für die IHK und dasWWA. Foto: IHK

Sonderthemen 2018 Anzeigenschluss

Februar Mobilität: Fuhrpark · Leasing · Nutzfahrzeuge / Franchise 31.01.2018

März Personalwesen: Arbeitsrecht · Zeitarbeit · Sicherheit 28.02.2018

April Häfen · Container · Eisenbahnen 29.03.2018

Mai Kommunikation / Reisen · Tagen · Präsentieren / Social Media 30.04.2018Büro · Verpackung · Druck · PR / IT · Security · Digitalisierung

Juni Bauen + Erhalten / Gewerbliche Immobilien / 30.05.2018BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement

Juli 1 Finanzen · Leasing · Versicherung 29.06.2018

September Logistik · Maschinen / Produktion, Lagerung, Transport, Verpackung 31.08.2018

Oktober Unternehmensrecht · Unternehmensberatung · Consulting 28.09.2018

November Energieeffizienz · Umweltschutz · Recycling · E-Mobilität 30.10.2018

Dezember Gründen · Entwickeln / Qualifizieren · Bilden 30.11.20181 Doppelausgabe für die Monate Juli /August 2 Doppelausgabe für die Monate Dezember / Januar

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WIRTSCHAFT REGIONAL

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Seit einem Jahr ist die NordwestHandel AG an Ihrem Standort aufPhoenix-West ansässig. Seitdem

scheint das Unternehmen förmlichdurch die Decke zu gehen, denn 2017war ein Geschäftsjahr voller Rekorde.„Die für 2017 erneut hochgestecktenZiele haben wir ausnahmslos erreichtund sogar übertroffen“, zeigten sichbei der Vorlage der Bilanz Vorstand-vorsitzender Bernhard Dressler undFinanzvorstand Jörg Simon äußerstzufrieden.Mit einem Geschäftsvolumen von

2,51Milliarden Euro und einer Steige-rung von rund 17 Prozent wurde einAnstieg deutlich über Marktniveau er-reicht. Auch im Ergebnis hat das Un-ternehmen eine deutliche Steige-rung erzielt. Trotz erheblicher Inves-titionen in die Leistungsfähigkeit vonNordwest konnte das Ergebnis umüber 18 Prozent auf 8,3 Mio. Euro ge-steigert werden.

Im nächsten Jahr feiert das Unter-nehmen seinen hundertsten Geburts-tag. Und dafür kündigten die Vorstän-de einige Überraschungen im SignalIduna Park und der Eventhalle aufPhoenix-West an. Mit Blick in die Zu-kunft zeigten sich Dressler und Simonzuversichtlich, dass vielleicht schonim Jubiläumsjahr die Drei-Milliarden-Grenze erreicht wird. Der Start in dasJahr 2018 ist erfolgreich verlaufen.Die anhaltend positiven Wachstums-signale erlauben auch für dieses Ge-schäftsjahr erfolgreiche Umsatz- undErgebnisprognosen. Das Wachstumkann wohl nur durch äußere Umstän-de gebremst werden. So verhindertenein nicht so einfach zu erbringenderNachweis, dass im Untergrund keineBombenblindgänger aus dem ZweitenWeltkrieg zu erwarten sind und einerneut brütendes Flussregenpfeifer-pärchen, dass ein dringend benötigterParkplatz fertiggestellt werden kann.

3-Milliarden-Marke in SichtNeuer Standort auf Phoenix-West bringt der Nordwest Handel AGGlück. 2017 war ein Jahr voller Rekorde.

Kompakt

Offizieller Start derBaumaßnahmenMit der Grundsteinlegung für dasneue „Office 2020“ hat die Wi-lo Gruppe am 7. Juni einen weite-ren Meilenstein ihres Standortent-wicklungsprojekts eingeläutet. ImBeisein von Dortmunds Oberbür-germeister Ullrich Sierau, IHK-Präsi-dent Heinz-Herbert Dustmann, IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schrei-ber und seinem Stellvertreter Wulf-Christian Ehrich sowie 80 weite-ren Gästen aus Wirtschaft, Poli-tik,Wissenschaft und Kultur wardies nach der Grundsteinlegung zur„Smart Factory“ im Februar 2017der nächste Schritt im Rahmen derUmsetzung des größten Infrastruk-turprojekts in der Firmengeschichte.„Ich freue mich sehr, dass nach der‚Smart Factory‘ nun mit dem ‚FutureOffice‘, auch unsere Unternehmens-zentrale an unserem weltweitenHauptstandort in Dortmund sichtbarGestalt annimmt und nach Fertig-stellung rund 500 Arbeitsplätze bie-ten wird“, sagte Oliver Hermes, Vor-standsvorsitzender und CEO der Wi-lo Gruppe. Insgesamt investiert derTechnologiespezialist für Pumpen-systemlösungen einen dreistelligenMillionenbetrag in die kompletteNeugestaltung seines Stammsitzesin Dortmund.

Ein ausführlicher Bericht folgtin der nächsten Ausgabe derRuhr Wirtschaft.

WIRTSCHAFT

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Trafen sich zum Meinungsaustausch (v.l.): Georg Schulte, IHK-Geschäftsführer und Regionalbetreuer für Schwerte, Jörg Prüser,Hans-Georg Winkler, Bürgermeister Dimitrios Axourgos, IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber, Bettina Brennenstuhl, AdrianMork und Philipp Halbach. Foto: Stadt Schwerte

Bürgermeister Dimitrios Axour-gos betonte, dass er diesen kon-struktiven Dialog mit der IHK

weiterhin pflegen und intensivierenwolle. Diesen Ball nahm IHK-Haupt-geschäftsführer Stefan Schreiber ger-ne auf und bescheinigte den anwesen-denMitgliedern der VollversammlungPhilipp Halbach und Jörg Prüser, dasssie sich jederzeit für die Belange derRuhrstadt einsetzten.

Ausgeglichener HaushaltIm weiteren Verlauf des rund zwei-stündigen Zusammentreffens ging esum die „Dauerbrenner“ Haushalt, Ver-kehr, Ausbildung und die Integrationvon Flüchtlingen. Schwertes Kämme-rin Bettina Brennenstuhl wies nocheinmal auf den für die Jahre 2018 und

2019 geplanten ausgeglichenen Haus-halt hin. Stadt Schwerte und IHK wa-ren sich in ihrem Bestreben darin ei-nig, dass weitere Konsolidierungennicht zulasten der Gewerbetreiben-den gehen sollten.Im Fokus bleibt auch der Ausbau

der B 236: Da offenbar in diesem Jahrnicht mehr mit dem Baubeginn zurechnen sei, erwarten Stadt und IHKnun klare Transparenz bei der Kom-munikation und ein optimiertes Bau-stellenmanagement des ausführendenUnternehmens DEGES. Fachbereichs-leiter Adrian Mork hatte zwar einer-seits auf viele Straßensanierungen in-nerhalb der Stadt verwiesen, er unter-strich aber auch, dass der Ausbau derB 236 in den nächsten Jahren eine Be-lastung für die Stadt darstellen werde.

Weitaus entspannter verlief dieDiskussion der Flüchtlingssituati-on. Der erste Beigeordnete Hans-Ge-org Winkler sieht gute und effizien-te Flüchtlingsarbeit in der Ruhrstadt,sodass zunächst die größten Sorgenüberwunden seien. Allerdings müs-se die Stadt erhebliche Aufwendun-gen leisten, um die Integration weitervoranzutreiben. „Die Anstrengungenbleiben nicht zu unterschätzen“, sag-te er. Philipp Halbach wünschte ver-stärkte Bemühungen des Jobcentersbei den Bewerbungen von Flüchtlin-gen im Rahmen der dualen Berufsaus-bildung. Es müsse in erster Linie ge-lingen, junge Menschen in ein Ausbil-dungsverhältnis zu bringen.

Positive AusbildungszahlenAbschließend gab Schreiber noch po-sitive Zahlen im Bereich der Berufs-ausbildung für Schwerte bekannt.Zum Stichtag 30. April liege die Ruhr-stadt mit 61 neu eingetragenen Aus-bildungsverhältnissen um 17,3 Pro-zent über dem vergleichbaren Vor-jahreswert. Auf die Frage, woher die-se stolze Zahl komme, hatte der IHK-Chef eine einfache Antwort parat.„Die Unternehmen haben erkannt,dass sie dem anbahnenden Fachkräf-temangel nur mit eigenen ausgebilde-ten Jugendlichen begegnen könne.“

Austausch überSchwerter ThemenDie neuen Mitglieder der IHK-Vollversammlung aus der Stadtan der Ruhr trafen sich erstmals mit deren Vertretern.

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Büroobjekte bleiben „Investor´s Darling“.Bereits im ersten Quartal 2018 gab es einenneuen Rekord bei Büroflächenumsätzen.Besonders boomen München und Frankfurt.

Bürossind gefragtwie nie

38 Ruhr Wirtschaft Juni 2018 Foto: jcg_oida / Fotolia

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Der Markt für Büroimmobilienhat mit einem Transaktions-volumen von 6,24 MilliardenEuro im ersten Quartal 2018

nicht nur einen neuen Rekord aufge-stellt. Auch das bereits hervorragendeErgebnis des Vorjahres wurde um fast29 Prozent übertroffen. Der zehnjäh-rige Durchschnitt wurde sogar mehrals verdoppelt. Dies ergibt die Analysevon BNP Paribas Real Estate.„Bürohäuser stehen bei den Inves-

toren weiter ganz oben auf der Ein-kaufsliste. Verantwortlich hierfür sindauch die sehr starken Nutzermärk-te, die zu weiter deutlich sinkendenLeerständen führen“, so Sven Stri-cker, Geschäftsführer und Co-HeadInvestment der BNP Paribas Real Es-tate GmbH. Vor diesem Hintergrundbestehen in den nächsten Jahren er-hebliche Miet- und damit Wertsteige-rungspotenziale, an denen die Anle-ger partizipieren wollen.Da verwundert es nicht, dass et-

wa jeder zweite Euro, der in gewerb-liche Immobilien investiert wurde, inBüros floss. Paketverkäufe kommenauf rund 440 Millionen Euro, was ei-ner starken Steigerung von 78 Prozententspricht. Trotzdem bleiben Einzel-deals dominierend, die mit knapp 5,8Milliarden Euro 93 Prozent zum Ge-samtumsatz beisteuern. Wesentlichdazu beigetragen haben vor allemgroßvolumige Abschlüsse im dreistel-ligen Millionenbereich, von denen imersten Quartal bereits zwölf regist-riert wurden. Zu den wichtigsten zäh-len die Verkäufe des Springer Quar-tiers in Hamburg für rund 400 Milli-onen Euro, des Behördenzentrums inFrankfurt für etwa 500 Millionen Eu-ro sowie des Correo Quartiers in Mün-chen für circa 275 Millionen Euro.Ausschlaggebend für den neuen

Bestwert war in erster Linie die sehrpositive Entwicklung in den Metropo-len, die über 80 Prozent zum Ergebnisbeitragen. Insgesamt wurden in den„Big-Six“-Standorten (Berlin, Düssel-dorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Mün-

chen) knapp 5,12 Milliarden Euro an-gelegt. Damit wurde nicht nur dasVorjahresergebnis um fast 77 Prozentübertroffen, sondern auch ein neuesAllzeithoch aufgestellt. Mit Abstandam meisten investiert wurde in Mün-chen mit 1,92 Milliarden Euro. Hierwurden gleich sieben Verkäufe imdreistelligen Millionenbereich erfasst.Aber auch Frankfurt knackt bereits imersten Quartal die Milliardenschwel-le (1,08 Milliarden Euro) und positio-niert sich auf Rang zwei. In Berlin be-läuft sich das Ergebnis auf 757 Millio-nen Euro. Alle drei Städte stellen da-mit neue Umsatzrekorde auf.

Geringe Investitionenin kleinen StädtenSehr gute Resultate und deutlicheSteigerungen verzeichneten auchHamburg (775 Millionen Euro) undDüsseldorf (460 Millionen Euro). Le-diglich Köln startete mit 126 Millio-nen Euro etwas verhaltener. Erheblichweniger wurde dagegen in kleinerenStädten bis 250.000 Einwohner inves-tiert, wobei sich nicht nur ihr relativer

Umsatzanteil auf knapp sieben Pro-zent fast halbierte, sondern auch dasabsolute Volumen mit rund 400 Mil-lionen Euro spürbar niedriger ausfiel.In Hinblick auf die großvolumigen

Transaktionen im dreistelligen Millio-nenbereich zeigt sich, dass nationaleund internationale Investoren ein star-kes Interesse an deutschen Büroim-mobilien haben und auf eine langfris-tig positive Entwicklung setzen. Dadie Renditen der großen Standorteim Vorjahr spürbar um durchschnitt-lich 40 Basispunkte nachgegeben hat-ten, ist es nicht verwunderlich, dassim ersten Quartal eine Stabilisierungzu beobachten war. Durchschnittlichliegt die Netto-Spitzenrendite an densechs wichtigsten Standorten bei 3,21Prozent.„Da die Nutzernachfrage unver-

ändert hoch ist, bleiben die positivenRahmenbedingungen für Büro-Invest-ments intakt, was das Interesse auf In-vestorenseite hochhalten wird“, sagtNico Keller, Geschäftsführer und Co-Head Investment der BNP Paribas Re-al Estate GmbH.

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Charisma und EtiketteAuf die richtige Begrüßung kommt es an: Gute Umgangsformen im Beruf sind ein absolutes„Must have“.Wer sie besitzt, hat eine positive Ausstrahlung auf andere Menschen.

VON ANDREAS KOLOS, CUTUMI GMBH

Bei Kundenmeetings werde ich oft voneiner oder mehreren Mitarbeiterin-nen begleitet. In dem Besprechungs-raum eines Kunden spielt sich dabei

immer wieder dieselbe Szene ab. Sobald wirden Raum betreten, kommt der leitende An-gestellte freudig auf uns zu und begrüßt unsherzlichmit Handschlag: zuerst meineMitar-beiterinnen und danach mich, den Chef.Meine Mitarbeiterinnen bringt das jedes

Mal in Verlegenheit. Ich kommentiere dieganze Szenerie nur mit einem verstecktenAchselzucken. Denn Kunde ist Kunde. Wäreder Kunde ein Mitarbeiter eines Partnerun-ternehmens, dann sähe meine Reaktion an-ders aus. Denn mit einer „falschen“ Begrü-ßung kann man eine Person schnell vor denKopf stoßen.Vermutlich ist dies kaum die Absicht mei-

nes Kunden. Doch die Erfahrung zeigt, dassaus Unwissenheit, Unsicherheit, aber auchNachlässigkeit im Berufsleben immer wiederfalsch begrüßt wird. Falsche Umgangsfor-men können sich zudem negativ auf die Aus-strahlung eines Menschen auswirken. Wernicht weiß, wie er sich im Umgang mit Kun-den, Vorgesetzten oder Kollegen verhaltensoll, wirkt schnell unsicher und wenig charis-matisch.Jemanden zu begrüßen ist immer auch

eine Form der Wertschätzung und des Res-

pekts. Gleichzeitig signalisiert man mit einerrichtigen Begrüßung auch Sympathie undKommunikationsbereitschaft. Sein Gegen-über mit Namen zu begrüßen, schafft zudemeine persönliche Atmosphäre. Dies gilt ganzbesonders, wenn es sich um eine Person han-delt, mit der man nur entfernt oder kaum be-kannt ist. Kurz: Wer richtig grüßen kann, istklar im Vorteil und unterstreicht sein charis-matisches Auftreten.Jede Begegnung beginnt mit einemGruß.

Die wichtigste Grundregel im Job lautet: DerRangniedrigere grüßt den Ranghöheren im-mer zuerst, d. h. der Mitarbeiter den Vorge-setzten, unabhängig von Geschlecht und Al-ter. Der Vorgesetzte grüßt zurück. Ein Gastin einem fremden Büro – egal ob Zuliefereroder Kunde – gilt stets als ranghöhere Person,auch beim Vorstand. In diesem Fall heißt derGastgeber seine Gäste willkommen.Im Falle meines Kunden müsste die-

ser ebenfalls zuerst den Ranghöheren, d. h.mich, und dann den Rangniedrigeren wiemeine Mitarbeiterin begrüßen. Denn im Ge-schäftsleben ist die Regel „Ladies first“ au-ßer Kraft gesetzt. Es entscheidet immer dieberufliche Position über die richtige Reihen-folge. Nur eine Frau in Topposition, die dengleichen beruflichen Status innehat wie ihremännlichen Kollegen, kann den gesellschaft-lichen Vorrang einer Frau erwarten.

»Ein Handschlagist persönlicherals ein rein ver-baler Gruß. Esgilt, Vertrauenaufzubauen.«Andreas Kolos, cutumi gmbh

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Wenn Sie sich zu einer kleinen Gruppevon Menschen dazugesellen oder den Raumbetreten, ist es an Ihnen, zuerst zu grüßen.Das ist dann der Fall, wenn Sie z. B. ein Bü-ro, den Fahrstuhl oder ein Wartezimmer be-treten. Jemand der später kommt, grüßt dieschon länger Anwesenden, nicht umgekehrt.Dies wirkt souverän und selbstbewusst, kurz:charismatisch.

Mit oder ohne Handschlag?Ein Handschlag ist persönlicher als ein reinverbaler Gruß. Es gilt Vertrauen aufzubauen.Die Regel ist, dass der Ranghöhere entschei-det, ob er dem Rangniedrigeren die Handgibt, d. h. ein Projektleiter sollte beispielswei-se daraufwarten, dass ihmnach seiner verba-len Begrüßung der Geschäftsführer die Handreicht.Strahlen Sie Selbstsicherheit aus in der

Art, wie Sie begrüßen. Der Händedruck soll-te fest, aber nicht zu fest sein. Halten Sie da-bei Blickkontakt mit Ihrem Gegenüber undlächeln Sie. Alles andere wäre unhöflich.Falls Sie eine Sonnenbrille tragen, nehmenSie diese bitte ab, damit der Blickkontaktüberhaupt zustande kommen kann.Sollten Sie sitzen, dann stehen Sie bitte

bei der Begrüßung auf. Schließen Sie vor derBegrüßung den Knopf Ihrer Anzugsjacke, beieinem Zweireiher sollten beide Knöpfe ge-schlossen werden. Dies gilt im Geschäftsle-ben übrigens auch für die Damen.Wenn Sie sehr groß oder sehr klein sind,

wahren Sie genügend Distanz, um zu vermei-den, dass Ihr Gegenüber zu Ihnen aufschau-en bzw. herabblicken muss. Und für die Her-ren gilt: Bitte stecken Sie während der Be-grüßung keinesfalls die freie linke Hand in

die Hosentasche. Verzichten Sie auf Doppel-handgriff oder das Tätscheln der Schulter.Dies sind Dominanzgesten, die beim Gegen-über eher unsympathisch ankommen, wennSie sich nicht gut kennen.Ein Händedruck ist aber immer auch ei-

ne Aufforderung für ein Gespräch. Es werdenzumindest ein paar Worte erwartet. Fehlt dieZeit für ein paar persönliche Worte, verzich-tetman besser auf denHandschlag und grüßtnur kurz mündlich im Vorbeigehen.Wichtig: Im privaten Bereich gelten teil-

weise andere Umgangsformen. So begrüßtder Mann die Frau, der Jüngere den Älteren.Mehr dazu hier: https://andreaskolos.blogspot.com

Über den Autoren› Andreas Kolos ist Deutsch-lands führender Expertefür die Themen Charismaund Ausstrahlung. Er ist Au-tor des Buchs „Charisma4.0 – die Aura des Erfolgs“.Der Unternehmer, Berater,Coach und Speaker verbin-det als spiritueller LehrerBusiness und Metaphysik.www.cutumi.com

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„Weiter so“ ist gefährlichDer digitale Wandel erfasst auch die Bau- und Immobilienwirtschaft. Ein neuesKompetenzzentrum soll helfen, die mittelständisch geprägte Branche besser zu vernetzen.

In der Bau- und Immobilienwirtschaft istdie Digitalisierung das Zukunftsthema –so wie in anderen Industrien auch. EineVielzahl praktischer Fragen hemmen je-

doch die Durchsetzung digitaler Methodenund Werkzeuge: Wie sollen Mitarbeiter qua-lifiziert werden? Wie kommt die Digitalisie-rung ganz praktisch auf die Baustelle? Wasmuss der Handwerker investieren, um mitden digitalen Anforderungen von Planernoder Bauherren Schritt halten zu können?Das neue „Mittelstand 4.0-Kompetenz-

zentrum Planen und Bauen“ soll für dieseFragen konkrete und praxisgerechte Antwor-ten entwickeln und für den Mittelstand be-reitstellen. Mittelständische und kleine Un-ternehmen, die die deutsche Bau- und Im-

mobilienwirtschaft prägen, erhalten in denkommenden drei Jahren vielfältige Unter-stützung, um den digitalen Wandel aktiv an-zugehen und ihn für ihre Geschäftsmodelleerfolgreich zu nutzen.Fünf starke Partner bilden das Kernkon-

sortium, das das neue Kompetenzzentrumträgt: das Fraunhofer-Institut für BauphysikIBP in Holzkirchen, das Institut für Mittel-standsforschung Mannheim, die Jade Hoch-schule Oldenburg, das Fraunhofer Institutfür Fabrikbetrieb und -automation IFF Mag-deburg sowie das eBusiness Kompetenzzent-rum für Planen und Bauen in Kaiserslautern.Weitere starke Partner ergänzen das Konsor-tium, das alle Themenbereiche der gesam-ten Wertschöpfungskette Bau abdeckt. Zu-

»Digitalisierungwird von vielenMittelständlernnoch nicht alsPflichtaufgabeangesehen.«Stefan Schnorr,Bundesministerium fürWirtschaft und Energie

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gleich sichern alle Partner eine flächende-ckende regionale Vertretung, damit der Mit-telständler, der Handwerker und ebenso derFreiberufler aus der Bau- und Immobilien-wirtschaft Ansprechpartner in seiner Nähefindet. Das neue Mittelstand 4.0-Kompetenz-zentrum Planen und Bauen ist Teil von Mit-telstand-Digital und wird vom Bundesminis-terium für Wirtschaft und Energie gefördert.„Digitalisierung wird von vielen Mittel-

ständlern noch nicht als Pflichtaufgabe ange-sehen. Ein ‚Weiter wie bisher‘ wird aber zu-nehmend gefährlich“, sagte Stefan Schnorr,Leiter der Abteilung Digital- und Innovati-onspolitik im Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie zum Start des Kompe-tenzzentrums. „Deshalb unterstützt das Bun-deswirtschaftsministerium kleine und mitt-lere Unternehmen tatkräftig bei der Digitali-sierung ihrer Geschäftsprozesse und Produk-tionsmodelle. Gerade die Bau- und Immo-bilienwirtschaft mit ihrer eher kleinteiligenStruktur hat hier besondere Herausforderun-gen zu meistern.“Digitalisierung sei keine Frage der Tech-

nik, „sondern des Mindsets“, sagte HarryGatterer, Geschäftsführer des Zukunftsinsti-

tuts. Er sieht gerade für das deutsche Hand-werk enorme Chancen durch Digitalisierung:„Im Handwerk gibt es einen Überschuss anPotenzial, wenn es darum geht, Roboter undCodes in den täglichen Ablauf zu integrieren.Der Großteil des Potenzials ist noch nicht ge-hoben.“Das neue Mittelstand 4.0-Kompetenzzen-

trum wird drei Jahre lang mit rund 5,2 Milli-onen Euro vom Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie gefördert.

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D ie Energiewende ist eine dergrößten HerausforderungenDeutschlands. Zeitgleich steht

das Land vor dem großen Problem desWohnungsmangels. Als Mitinitiatorder „100 Tausend Dächer Initiative“unterstützt der FMI Fachverband Mi-neralwolleindustrie die Aufstockungvon Gebäuden. Auf diese Weise wer-de Wohnraum geschaffen und gleich-zeitig die Energieeffizienz verbessert.Städte wie München und Berlin zei-gen schon jetzt, wie es geht.„Das Potenzial ist immens“, sagt

Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführerdes FMI. „Mehr als eine Million zu-sätzliche Wohnungen können laut ei-ner Studie der TU Darmstadt und desISP Pestel Institutes für Systemfor-schung Hannover durch Aufstockungentstehen. Gleichzeitig reduziert sichmit einer Dachaufstockung der Ener-gieverbrauch der Gebäude deutlich.So profitiert das gesamte Gebäudevon einer besseren Energieeffizienz.“Der Wohnungsmangel betrifft vor

allem die Ballungsgebiete. Hier wer-den Konzepte gesucht, um das Prob-lem nachhaltig zu lösen. Aufstockun-gen bieten die Möglichkeit, Wohn-

raum zu schaffen, ohne zusätzlichesBauland zu benötigen. München oderBerlin haben die Potenziale bereits er-kannt. Hier stocken Wohnbaugesell-schaften und Supermarktketten auf.Rewe, Aldi und Lidl planen in Ber-

lin den Bau von Kombigebäuden. ImErdgeschoss werden sich die Super-märkte befinden, darüber Wohnun-gen. So könnten nach Schätzungen30.000 Wohneinheiten entstehen.In Schwabing werden gerade

durch die Aufstockung eines Hausesmit nur einer zusätzlichen Etage acht

neue Wohnungen gebaut. Und es sol-len weitere Gebäude folgen. Die Ge-samtinvestition der Vonovia-Gesell-schaft beträgt über zwei Millionen Eu-ro für Aufstockungen in Schwabing.Sie verbindet dies mit einer generel-len Modernisierung und Sanierungder betreffenden Gebäude.Für die Energiewende ist das Ein-

sparpotenzial besonders interessant.40 Prozent des Energieverbrauchsentfallen auf den Gebäudebestand,ca. 85 Prozent davon auf HeizwärmeundWarmwasseraufbereitung.

Einen draufgesetztEnergiewende plus Wohnungsmangel bewältigen? Eine neue Chance könnte die Aufstockungvon Gebäuden sein. Rewe, Aldi und Lidl planen in Berlin bereits den Bau von Kombigebäuden.

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Das Fraunhofer-Institut für Sola-re Energiesysteme ISE hat dievierte Auflage seiner Studie zu

den Gestehungskosten für Strom auserneuerbaren Energien vorgelegt. AlsReferenz wurde die Entwicklung derStromgestehungskosten für neu er-richtete konventionelle Kraftwerkeuntersucht.„Die Gestehungskosten für Strom

aus erneuerbaren Energien sinkenkontinuierlich und sind kein Hinder-nis für eine CO2-freie Stromerzeugungmehr. Neu errichtete Fotovoltaik-Anla-gen undOnshore-Windenergieanlagenan günstigen Standorten sind bereitsheute günstiger als fossile Kraftwer-ke, und dieser Trendwird sich bis 2035deutlich verstärken“, sagt Projektlei-ter Dr. Christoph Kost vom FraunhoferISE. Zur Berechnung der Stromgeste-hungskosten pro Kilowattstunde wer-den alle Kosten, die für die Erzeugungvon Strom innerhalb der vorgesehe-nen Laufzeit entstehen, addiert. DieseGesamtkosten werden dann dividiertdurch den Ertrag an Strom in Kilowatt-stunden über die gleiche Laufzeit.Zurzeit erreichen Fotovoltaikan-

lagen je nach Anlagentyp und Glo-

balstrahlung Stromgestehungskostenzwischen 3,71 und 11,54 Cent/kWh.Die spezifischen Anlagenkosten lie-gen je nach Anlagentyp bei 1.000 bis1.400 Euro pro Kilowatt. Danach fol-genWindstrom an Land, neu errichte-te Braunkohlekraftwerke, Windstromvom Meer, große Steinkohlekraftwer-ke, Gas- und Dampfturbinen-Kraft-werke und Gaskraftwerke. Konventi-onelle Kraftwerke werden in Zukunft

immer unrentabler, weil ihre Volllast-stunden sinken und die Preise für dieCO2-Emissionszertifikate steigen wer-den. Erneuerbare Energien kommenwährenddessen in eine immer bessereWettbewerbsposition. Finanziell lässtsich davon profitieren durch Investi-tionen in erneuerbare Energien, etwadurch den Kauf von Fotovoltaikanla-gen auf langfristig gepachteten Dach-oder Freiflächen.

Investition in SonnenkraftUnter allen Kraftwerkstypen hat sich die Fotovoltaik zur kostengünstigsten Technologie entwickelt.Deshalb könnte sich eine Investition in die CO2-freie Stromerzeugung lohnen.

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Viel Stress, kaum PausenJeder zweite Arbeitnehmer in NRW fühlt sich ausgebrannt. Beratung oder Kurse zurStressbewältigung sind in Unternehmen aber weiterhin Mangelware.

84Prozent der Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen sind gestresst. Haupt-

gründe dafür: ständiger Termindruck, Über-stunden und emotionale Belastung. JederZweite sieht bei sich sogar ein Burn-out-Ri-siko. Unternehmen tun noch zu wenig, umdas Stresslevel ihrer Angestellten zu verrin-gern. Dies sind Ergebnisse einer aktuellenUmfrage der pronova BKK. Unternehmen inNordrhein-Westfalen ist die Gesundheit ih-rer Mitarbeiter eigentlich wichtig. So können69 Prozent der Angestellten in Deutschlandsbevölkerungsreichstem Bundesland gesund-heitsfördernde Angebote ihres Arbeitgebersnutzen. Die beziehen sich aber vor allem aufPrävention konkreter physischer Erkrankun-

gen: Betriebsärztliche Checks (30 Prozent)und Augenuntersuchungen sind zusammenmit gesundem Kantinenessen (beide je 24Prozent) die häufigsten Angebote für ein gu-tes Wohlbefinden. Geht es um den Umgangmit Stress beziehungsweise Burn-out-Prä-vention, ist das Angebot deutlich geringer.Beratung oder Kurse zur Stressbewältigungbieten nur 14 Prozent an, Burn-out-Präven-tion nur neun Prozent der Firmen in Nord-rhein-Westfalen. Beides hat im Vergleich zumVorjahr leicht abgenommen, obwohl das In-teresse hoch ist: 60 Prozent der Beschäftig-ten in NRW haben laut Umfrage Interesse anKursen zur Stressbewältigung sowie Burn-out-Präventionsangeboten. Davon wäre einDrittel sogar bereit, etwas dazu zu bezahlen.

»Wenn Führungskräf-te keine Pausenkulturvorleben, vermittelnsie ihren Mitarbeiterndas Gefühl, dass Ent-spannung verpönt ist.«

Dr. Gerd Herold,pronova BKK

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WAS UNS AUSZEICHNET

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„Stress muss nicht immer gleich ein Burn-out-Risiko bedeuten“, meint Dr. Gerd Herold,Beratungsarzt der pronova BKK. „Doch es istnicht von der Hand zu weisen, dass sich derStress bei vielen Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmern in Nordrhein-Westfalen phy-sisch und psychisch bemerkbar macht.“ EinViertel der arbeitenden Bevölkerung in NRWhat häufig Rückenschmerzen, genauso vielefühlen sich ständig erschöpft. 20 Prozent kla-gen über Schlafstörungen, zum Beispiel we-gen zu vielem Grübeln über die Arbeit. Dasalles sind mögliche Burn-out-Symptome.

Hohes Arbeitspensumohne VerschnaufpauseEin weiteres Indiz für die hohe Belastung istdie fehlende Pausenkultur in nordrhein-west-fälischen Büros und Betrieben. 13 Prozentmachen nie eine Mittagspause, jeder Zweiteunregelmäßig und an weniger als fünf Tagendie Woche. 31 Prozent sagen von sich selbst,dass sie durcharbeiten, weil sie sonst ihr Ar-beitspensum nicht schaffen. Und selbst wennPausen gemacht werden: 41 Prozent haltendiese extrem kurz mit weniger als 30 Minu-ten am Tag.

Jeder Dritte geht in seiner Pause paral-lel Geschäftlichem nach. Jedem Zweiten ge-lingt es nicht, in der Pause gesund zu essen –Schnelligkeit geht vor. Mehr als jeder Viertebeschreibt die fehlenden oder kurzen Pausendirekt als Grund für sein hohes Stresslevel.„Die meisten Arbeitgeber wollen gar nicht,dass die Mitarbeitenden auf Pausen verzich-ten. Sie unterschätzen aber ihre Vorbildfunk-tion. Wenn die Führungskräfte keine Pausen-kultur vorleben, vermitteln sie ihren Mitar-beitern das Gefühl, dass Entspannung ver-pönt ist“, sagt Dr. Gerd Herold.

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Es geht nicht nur ums GeldUnternehmen können den Wettbewerb um die besten Talente gewinnen, wenn sie sich stärkerum das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter kümmern – zum Beispiel mit Corporate Wellness.

E in gutes Gehalt ist längst nicht mehralles. Gerade die „Generation Y“ be-ziehungsweise Millennials (zwischen1980 und 2000 Geborene) erwarten

mehr von ihrem Arbeitgeber. Das Zauber-wort heißt Zusatzleistungen. Dabei könnenUnternehmen gerade mit Sportangebotenbei Bewerbern punkten, weiß der Corporate-Wellness-Anbieter Gympass. „Im Wettkampfum die besten Fachkräfte zählt nicht mehrnur das dickste Geldbündel, mit dem Firmennur winken müssen, damit Bewerber unter-schreiben“, sagt Ralf Aigner, CEO von Gym-pass Deutschland. „Stattdessen wollen gera-de die jüngeren Arbeitnehmer unter 40 einenMehrwert. Sie wollen flexible Arbeitszeiten,die Möglichkeit, aus dem Home Office zu ar-beiten, oder Sport- und Wellness-Benefits,um fit und entspannt zu bleiben.”Damit das Gesamtpaket stimmt, erwarten

die Millennials, dass sich ihr Arbeitgeber ge-nauso für ihr Wohlbefinden interessiert wiefür ihre Arbeitsleistung. Dazu gehört unteranderem:

1Work-Life-Balance: Gerade jüngere Ar-beitnehmer sind nicht mehr damit zufrie-

den, alles dem Beruf unterzuordnen. Sie ar-beiten, um zu leben – nicht andersherum. IhrJob sollte ihnen daher dieMöglichkeit geben,

sich privat zu entfalten und sich Zeit nehmenzu können für Familie und Hobbies.

2Flexibles Arbeiten: Starre Arbeitszeitenund Anwesenheitspflicht im Büro sind

nichts für die Generation Y. Sie sind deutlichglücklicher mit Vertrauensarbeitszeit undderMöglichkeit, ins HomeOffice ausweichenzu können. Dann sind sie auch bereit, bei Be-darf mehr zu arbeiten – aber nur, wenn eswirklich notwendig ist.

3Corporate Wellness: Zeigt ein Unterneh-men, dass ihm das Wohl seiner Angestell-

ten am Herzen liegt, kann es dadurch häufigstärker punkten als mit einfachen Gehaltser-höhungen. Betriebseigene Fitness- und Well-nessangebote oder subventionierte Verträgemit Sport- und Wellnesseinrichtungen sorgendabei für zufriedene und gesundeMitarbeiter.

4Loyalität: Haben Mitarbeiter das Ge-fühl, dass ihr Unternehmen ihnen gegen-

über loyal ist und sich um ihre Belange küm-mert, sind sie deutlich eher bereit, lange beieinem Arbeitgeber zu bleiben. Außerdemspricht sich eine derartige Unternehmenspo-litik schnell herum, was neue Bewerber undTalente anzieht. Arbeitgeberportale, die von

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immer mehr Bewerbern zur Orientierung ge-nutzt werden, sorgen hier für Transparenz.

5Kleine Aufmerksamkeit, große Wir-kung: Auch Unternehmen, die über ge-

ringe Budgets verfügen, können mit ein paareinfachen Mitteln dafür sorgen, dass sich ih-re Angestellten wohlfühlen und gerne zur Ar-beit gehen. Das kann der gut gefüllte Geträn-kekühlschrank sein, die Pizza einmal im Mo-nat zum Meeting, das Müsli zum Frühstückoder einfach ein gesundes Snackangebot inder Büroküche. So zeigt die Unternehmens-führung, dass ihr die eigenen Mitarbeiter amHerzen liegen – und die Angestellten fühlensich wertgeschätzt.

„Um ehrlich zu sein, ist es tatsächlichnicht einfach, die Anforderungen vor allemder neuen Generation der Arbeitnehmer voll-umfänglich zu erfüllen. Aber schon mit einpaar gezielten, kleinenMaßnahmen, wie bei-spielsweise einer Kooperationmit einem Cor-porate-Wellnessanbieter, lässt sich die Mitar-beiterzufriedenheit massiv steigern“, so Ralf

Aigner. „Davon profitiert auch die Arbeitge-bermarke und das Unternehmen wird für Be-werber deutlich attraktiver.“Aigner ergänzt: „Diese Erfahrung haben

wir auch in unserem eigenen Alltag gemacht.Viele Bewerber, mit denen wir sprechen, ge-ben neben der interessanten Branche als ei-nen der Hauptgründe das Fitness- und Well-nessangebot an, daswir selbstverständlich allunseren Angestellten bieten. Ich selbst nutzeebenfalls unsere Kooperationen und probiereauch gerne neue Fitnesstrends aus, beispiels-weise EMS-Training.”Dass Fitness undWellness in Deutschland

im Vergleich zu anderen europäischen Län-dern einen extrem hohen Stellenwert haben,zeigt der vomAnalystenhaus Deloitte heraus-gegebene „EuropeanHealth & FitnessMarketReport 2018“. So sind hierzulande 48 Pro-zent der Bevölkerung regelmäßig sportlichaktiv. Der Durchschnittsvergleichswert der19 größten europäischen Länder liegt hier le-diglich bei 42,5 Prozent. Weiterhin sind 10,6Millionen Bundesbürger Mitglied in einemFitnessstudio.

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Ruhr Wirtschaft Juni 2018 49

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Das Land Serbien hat sich inden vergangenen Jahren zu ei-nem wichtigen Handelspartner

Nordrhein-Westfalens entwickelt. Sostieg das Exportvolumen aus NRW inden vergangenen fünf Jahren von 250Millionen auf 350Millionen Euro, wo-bei Metallwaren, Maschinen und che-mische Produkte knapp zwei Drittelder Exporte ausmachten. Im selbenZeitraum stiegen die Importe aus Ser-bien von mehr als 150 Millionen aufknapp 270 Millionen Euro. Hier spie-len Bekleidung und Nahrungsmitteleine wichtige Rolle.Wie die Beziehungen in den kom-

menden Jahren weiter ausgebaut wer-den können, diskutierten am 15. Mai2018 über 100 Wirtschaftsvertre-ter auf Einladung der IHK zu Dort-mund sowie der WirtschaftskammerSerbien im Wirtschaftsclub Düssel-dorf beim „Wirtschaftsforum Serbi-en – NRW“. Die IHK zu Dortmund ist

in NRW federführende Kammer fürSerbien und steht Unternehmen beiFragen zum Markteinstieg zur Verfü-gung. Daher fand die Veranstaltungunter der Moderation vonWulf-Chris-tian Ehrich, stellvertretender Haupt-geschäftsführer der IHK, statt. Zu Gastwaren hochrangige Vertreter aus Poli-tik und Wirtschaft beider Länder, da-runter der serbische Ministerpräsi-dent Alexander Vucic, der NRW-Mi-nister für Wirtschaft, Innovation, Di-gitalisierung und Energie, Prof. Dr.Andreas Pinkwart, der Präsident derWirtschaftskammer Serbien, MarkoCadez, und Thomas Meyer, Präsidentvon IHK NRW.

Zeichen wachsender BedeutungDas Wirtschaftsforum setzte ein Zei-chen für die wachsende Bedeu-tung des Balkanlands Serbien. Mehrals 45.000 Arbeitsplätze in Serbi-en sind dank deutscher Investitio-

nen entstanden. Ein Großteil der in-vestierten Gelder stammt dabei ausNRW. Die landeseigene Wirtschafts-förderung NRW.INVEST, Partner desWirtschaftsforums, hat die steigen-de wirtschaftliche Bedeutung Ser-biens erkannt und unterstützt serbi-sche Unternehmen bei ihrer Expansi-on in NRW. Es wird erwartet, dass dieZahl der serbischen Unternehmen inNRW aufgrund der wachsenden Wirt-schaftsbeziehungen und der EU-Er-weiterung kontinuierlich steigt.Um insbesondere die Investitio-

nen in Serbien weiter zu fördern, fehltes derzeit in Serbien weniger an In-genieuren als an qualifizierten Fach-kräften. Mit der Einführung der dua-len Berufsbildung hat sich Serbien inder Region eine wichtige Grundlagegelegt, welche es rasch zu nutzen gilt.Die Vertreter der deutschen Unter-nehmen waren sich daher einig, dassSerbien hier schnell handeln müs-se. „Die berufliche Bildung stellt einezukunftssichere Alternative zum Stu-dium dar“, sagte Thomas Meyer, derPräsident von IHK NRW. Sie benöti-ge aber auch eine starke Selbstver-waltung auf Seiten der Wirtschaft, soMeyer weiter.

Ansprechpartner:Wulf-Christian EhrichTel. 0231 [email protected]

Serbien gehörtdie ZukunftWirtschaftsforum in Düsseldorf beleuchtete die wachsendeBedeutung der Balkanrepublik als starker NRW-Wirtschaftspartner.

Wulf-Christian Ehrich (l.) moderierte das hochkarätig besetzte Wirtschaftsforum in Düsseldorf. Foto: IHK NRW

Ruhr Wirtschaft Juni 201850

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Quo vadis, Italia? Jörg Buck, Ge-schäftsführer der AHK Italien,spricht im Interview über die

Zukunft der achtgrößten Volkswirt-schaft der Welt und offene Reform-baustellen.

Herr Buck, wie optimistisch sindSie hinsichtlich der weiteren Wirt-schaftsentwicklung in Italien?Die italienische Wirtschaft kommt ak-tuell wieder richtig in Schwung. DasErfreuliche ist, dass diese positive Ent-wicklung auch bei den Menschen an-kommt und somit nachhaltig ist. Ita-liens Wirtschaft ist auch für die kom-menden Jahre sehr gut aufgestellt.Unter der Regierung Renzi wurdenzahlreiche Reformen umgesetzt, wassich jetzt positiv, insbesondere auf dieBeschäftigung, auswirkt. Zusätzlichlöst sich dank Investitionsprogram-men vor allem im Bereich Digitalisie-rung und Industrie 4.0 der Investiti-onsstau, der über die Krise entstandenist. Kurzum: Ich bin sehr optimistisch.

Welche der beschlossenen Maß-nahmen machen sich für deutscheUnternehmen besonders bezahlt?Hier müssen natürlich vor allem dieReformen auf dem Arbeitsmarkt an-gesprochen werden. Wir haben nunmehr Mobilität auf dem Arbeitsmarkt,mehr Beschäftigung undmehr Festan-stellungen. Zugleich machen sich dieInvestitionsanreize gerade im BereichIndustrie 4.0 für die deutsche Wirt-schaft bezahlt, die gerade in diesemBereich ein willkommener Partner ist.

Wo sehen Sie im Gegensatz dazunoch den größten Reformbedarf auswirtschaftlicher Sicht?Der Bürokratieabbau sollte noch wei-ter vorangetrieben werden. Beispiels-weise wäre es gut, wenn im Justiz-wesen Verfahren vereinfacht, natio-nal vereinheitlicht und verkürzt wür-den. Natürlich muss der Bankensektorreformiert werden, aber auch hier istman bereits im Prozess. Zuletzt müs-

sen weitere Maßnahmen ergriffenwerden, um das starke wirtschaftlicheGefälle zwischen Nord und Süd ab-zubauen. Dank einer aktiven Ansied-lungspolitik und wirtschaftlicher An-reize sind hier bereits erste Erfolge er-zielt worden.

Wie Deutschland hat Italien einenstarken industriellen Mittelstand.Resultieren daraus besondereChancen für Kooperationen?Grundsätzlich bestehen hier für Un-ternehmen, ob groß oder klein, in ei-nem sicherenMarktumfeld zahlreicheChancen. Deshalb bin ich guter Dinge,dass der Handel zwischen Deutsch-land und Italien, der im letzten Jahrim Übrigen einen neuen Höchst-stand erreicht hat, weiterhin wach-sen wird. Was man dabei nicht verges-sen darf: Wir sprechen hier über diezwei größten Industrienationen Euro-pas. Aber der Mittelstand trifft in Ita-lien schon auf besonders gute Bedin-gungen. Beide Länder haben zahlrei-che mittelständische Firmen, die sichhinsichtlich des Branchenmixes auch

noch sehr gut ergänzen. Dies ist natür-lich eine hervorragende Basis, um Ge-schäfte miteinander zu machen. Zu-dem gibt es bereits zahlreiche lände-rübergreifende Wertschöpfungsket-ten, die sehr dicht ineinander verwo-ben sind, insbesondere in hochwerti-gen Industriebranchen wie Maschi-nenbau, Automobile, Chemie, Phar-ma und Elektrotechnik.

Vertriebsstrukturen sind ein zentra-les Element für den Geschäftserfolg.Welche Unterstützung kann die AHKItalien hierbei bieten?Wir haben zahlreiche Angebote in die-sem Bereich. Zunächst schauen wiruns jedes Unternehmen einzeln anund erarbeiten zusammen eine indi-viduelle Strategie. Wir nehmen dieUnternehmen an die Hand und füh-ren sie sicher in den Markt oder sor-gen dafür, dass sich die Firma wei-ter auf dem Markt etabliert. Wir bie-ten von Marktstudien über die Suchenach Geschäftspartnern, einer juris-tischen Beratung, der Unterstützungbei der Personalsuche bis hin zur Mit-hilfe beimAufbau der Vertriebseinheitalles an und sind dabei insbesondereauf kleinere und mittlere Unterneh-men spezialisiert.

Ich sollte als Unternehmen am11. Juli an der IntensivberatungItalien teilnehmen, weil …… Italien als sechstwichtigster Han-delspartner Deutschlands hervorra-gende Marktchancen bietet. Die Bran-chenprofile der beiden Märkte ergän-zen sich optimal, Deutschland undItalien weisen einen hohen Grad anJoint Productions vor. Italiener schät-zen zudem Know-how und Qualität„made in Germany“.

Italiens Wirtschaft holt aufTrotz politischer Probleme hat sich das südeuropäische Land von seiner Wirtschaftskrise erholt.Das BIP wuchs 2017 um 1,5 Prozent. Am 11. Juli bietet die IHK die Intensivberatung Italien an.

Jörg Buck Foto: AHK Italien

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Informationen zurIntensivberatung Italien:Dominik StuteTel. 0231 [email protected]

Ruhr Wirtschaft Juni 2018 51

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Alter (Adressbuch-schwindler-)Wein in neu-en (DSGVO-)Schläuchen

Seit vielen Wochen, ja sogar Mo-naten, ist sie in aller Munde: DieEU-Datenschutz-Grundverord-

nung (DSGVO). Auch wenn mit ihrdas Datenschutzrecht weder erfun-den, noch erstmalig in Deutschlandin Kraft gesetzt wurde: Der Stichtag25.05.2018 hat wohl in annähernd al-len Unternehmen dazu geführt, sichmit dem Thema Datenschutz wiedereinmal sehr intensiv zu beschäftigen –und das ist auch gut so.Weniger gut ist dagegen, dass

die allgemeine Aufmerksamkeit, diedas Kürzel „DSGVO“ und das Da-tum „25.05.2018“ auf sich ziehen,auch von Personen ausgenutzt wird,die damit in unseriöser Art und Wei-se schnell und mühelos „Kasse ma-chen“ wollen. So ist etwa zu beobach-ten, dass die bereits seit etlichen Jah-ren verwendeten Formulare sog. Ad-ressbuchschwindler aktuell gern zu-sammen mit Anschreiben – zumeistper E-Mail – verschickt werden, in de-nen es heißt: „Ab dem 25.05.2018 giltdas neue Bundesdatenschutzgesetzsowie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Da-her möchten wir Sie hiermit über Ih-ren Eintrag in unserem Branchenbuchinformieren. Zu Ihrem Unternehmenhaben wir in den internen Datenban-ken die folgenden Daten gespeichert,wie aus dem beigefügten Formular er-sichtlich.“Das besagte Formular selbst ist

dann zumeist wieder eines der „alt-bekannten“, die mit pseudo-amtli-cher Aufmachung vermeintlich „nur“zur Datenbestätigung aufrufen, umauf diesemWege tatsächlich aber Ver-tragsangebote „unterzuschieben“ undZahlungspflichten für nichts und wie-der nichts zu begründen. Achten Siedaher auch bei aktuellen „Modethe-men“, wie es die DGSVO nun ein-mal ist, verstärkt auf die Hinweise im„Kleingedruckten“: Begriffe wie „Of-ferte“ oder „Invitatio“ deuten daraufhin, dass ein entgeltlicher(!) Vertraggeschlossen werden soll. Gerichts-standvereinbarungen in Osteuropaund Unternehmenssitze der Absen-der etwa in der Karibik sollten bei je-dem aufmerksamen Leser alle Alarm-glocken schrillen lassen. Bleiben Siewachsam – es ist Ihr Geld!

Bundesverfassungs-gericht verwirft Grund-stücks-Einheitswerte

ie Einheitswerte der Grundstü-cke, die die Bemessungsgrundla-ge für die Grundsteuer sind, sind

verfassungswidrig. Dies entschied am10. April 2018 (Az.: 1 BvL 11/14, 1 BvL12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1BvR 889/12) das Bundesverfassungs-gericht (BVerfG) in Karlsruhe. Derletzte und einzige Hauptfeststellungs-zeitpunkt zur Ermittlung der Grund-stücks-Einheitswerte war der 1. Janu-ar 1964. Seitdem haben sich aber dieWertverhältnisse der Immobilien sehrunterschiedlich entwickelt.Hieraus resultieren Wertverzer-

rungen, die zu Ungleichbehandlun-gen der Steuerzahler führen. Dies be-trifft zum einen die Mietspiegel, diefür den Ertragswert entscheidendsind. Zum anderen betrifft es aberauch dieWerte des Grund und Bodensbeim Sachwertverfahren. Diese Ver-zerrungen führen dazu, dass die vomBVerfG geforderte realitätsgerech-te Wertrelation der Wirtschaftsgüteruntereinander nicht mehr gewähr-leistet ist. Diese Ungleichbehandlungist nicht gerechtfertigt, urteilten die

Karlsruher Richter jetzt. Der mit dererneuten Durchführung einer Haupt-feststellung verbundene Verwaltungs-aufwf and kann auch nicht als Recht-fertigung für die Beibehaltung des ak-tuellen Zustands herangezogen wer-den. Auch das Argument der Verwal-tungsvereinfachung überzeugte dieRichter letztlich nicht. Ebenso we-nig kann angeführt werden, dass dieSteuerlast im Durchschnitt pro Bür-ger relativ gering ist. Bemerkenswertist, dass das BVerfG dem Gesetzgeberzwei Fristen zur Behebung des verfas-sungswidrigen Zustands zugestandenhat: Bis zum 31. Dezember 2019 musseine verfassungskonforme, gesetzli-che Neuregelung verkündet sein. Füreinen Zeitraum von fünf Jahren nachder Verkündung, längstens bis zum31. Dezember 2024, kann noch das al-te Recht angewendet werden. Insbe-sondere die letzte Frist soll die Um-setzung der notwendigen Neubewer-tung sicherstellen. Zwar scheinen die-se Fristen recht lang zu sein. Jedochmüssen, je nach Reformmodell, ca. 35Mio. Grundstücke neu bewertet wer-den. Die Zeit wird also mit einiger Si-cherheit recht schnell knapp und kost-bar werden.

Quelle: IHK-Wissensmanagement

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Wirtschaft im TV

planet e.: Deutschland macht MüllDeutschland ist europäischer Spitzenreiter bei Herstellung und Verbrauch von Verpa-ckungen: Jeder Bundesbürger produziert durchschnittlich mehr als 200 Kilogramm Ver-packungsmüll pro Jahr.Wer glaubt, ein Großteil des Verpackungsmaterials würde wie-derverwendet, irrt. Gerade mal 15 Prozent dieses Mülls werden recycelt, also in neueProdukte überführt. Immerhin: Es gibt Anstrengungen, einen echten Stoffkreislauf zuerschaffen. Mi, 20.06., ZDFinfo, 15.30 Uhr

Gut, besser, vegan?Moderner Veganismus ist der neue Lifestyle einer jungen, gesunden Generation: vega-ne Supermärkte in deutschen Großstädten, Prominente und Blogger, die im Netz Re-zepte für vegane Torten und Cupcakes teilen. Aber Veganismus ist nicht einfach ei-ne modische Variante des Vegetarismus, sondern ein neues Profit versprechendes For-schungs- und Geschäftsfeld. Di, 26.06., ARTE, 21.15 Uhr

Feuerwerk am Hochofen200.000 Menschen werden in dieser Nacht wieder in der Met-ropole Ruhr unterwegs sein. Zwischen 50 Spielorten in 22 Städ-ten pendeln sie. Ein großartiges Erlebnis vor beeindruckenderIndustriekulisse. Über 2.000 Künstler zeigen atemberaubendeAkrobatik, funkensprühende Feuer- und Lasershows, mitreißen-

de Musik sowie einzigartige Führungen und inspirierende Mitmachaktionen. Ein Re-porter testet außerdem, wie viele Events in Dortmund er in einer Stunde erleben kann.Foto:WDR/Ruhr Tourismus/Nielinger Sa, 30.06., WDR, 22.30 Uhr

makro: Bye-bye BargeldDer totale bargeldlose Zahlungsverkehr ist technisch sehr baldmöglich. Schafft Deutschland Scheine und Münzen ab? Die3sat-Wirtschaftssendung „makro“ wiegt das Pro und Kontraab. Noch ist Bargeld das beliebteste Zahlungsmittel der Deut-schen – die Mehrzahl aller Einkäufe wird bar bezahlt. Aber auch

in Deutschland wird diskutiert, ob der Bargeldverkehr noch zeitgemäß ist. Datenschüt-zer warnen allerdings vor dem „gläsernen Zahler“.Foto: ZDF/Sven Kiesche/Michael Wech documentaries So, 1.07., 3sat, 6.15 Uhr

Hysterie ums NetzGut ein Jahrzehnt nachdem der Siegeszug der Social-Media-Firmen begonnen hat,kehrt Ernüchterung ein: Anstatt breiter und ungefilterter informiert zu sein, bekommenwir offenbar nur noch jene Nachrichten, die zu unseremWeltbild passen. Nicht mehrMenschen, sondern Algorithmen wählen aus, was wir erfahren. Die Euphorie über dieMöglichkeiten des World WideWeb ist einem deutlichen Unbehagen gewichen, ge-speist aus Furcht vor Manipulation und Datenklau, vor totaler Überwachung und Kont-rollverlust. Di, 3.07., ARTE, 22.45 Uhr

plan b: Mahlzeit!Viele Arbeitnehmer kapitulieren vor dem Essensangebot am Ar-beitsplatz und weichen aus: auf Lieferservice, Restaurants oderdas Lunchpaket von zu Hause. Doch Zeitdruck und mangeln-de Alternativen machen den Gang zur Kantine oft unerlässlich.Geht das nicht besser? Foto: ZDF/Ralf Heinze Mi, 4.07., ZDF, 4.45 Uhr

Wie gerecht ist Deutschland?Das Vermögen der Deutschen wächst, aber auch das Gefühl ei-ner immer größeren Kluft zwischen Arm und Reich.Wie ist derBesitz hierzulande verteilt? Im Jahr 2017 haben deutsche Haus-halte mehr auf der hohen Kante als je zuvor. Dabei spielen auchErbschaften eine Rolle.Wie aber kann man heute noch zuWohl-

stand kommen, ohne zu erben? Durch Sparen? Durch Arbeit? Und wie steht es um dieChancengleichheit? Denn wer ein Vermögen aufbauen will durch Sparen, der schaut inZeiten von Niedrigstzinsen in die Röhre. Foto: ZDF/Christian Bock Sa, 7.07., ZDFinfo, 8.15 Uhr

Kurzfristige Programmänderungen sind möglich.

BAG: Eine Kündigungs-frist darf nicht „unan-gemessen lang“ sein

ereinbart ein Arbeitgebermit einem Arbeitnehmer ei-ne Kündigungsfrist von drei

Jahren, kann es sich dabei um eineunangemessene Benachteiligunghandeln mit der Folge der Unwirk-samkeit der Klausel. Das hat dasBundesarbeitsgericht (BAG) mitUrteil vom 26. Oktober 2017 (Az.:6 Sa AZR 158/16) im Fall einesSpeditionskaufmanns in einemSpeditions- und Transportunter-nehmen entschieden.Im Zusammenhang mit einer –

allerdings recht deutlichen – Ge-haltserhöhung wurde beidseitigeine dreijährige Kündigungsfristund eine Vertragsstrafe von zweiBruttomonatsgehältern verein-bart. Als der Arbeitnehmer dannspäter dennoch mit einer Frist vonnur vier Wochen ordentlich kün-digte, klagte der Arbeitgeber. Inseiner Begründung weist das Ge-richt darauf hin, dass bei einervorformulierten Kündigungsfrist,die wesentlich länger als die ge-setzliche Regelfrist sei, unter Ab-wägung aller Einzelfallumständegeprüft werden müsse, ob die be-rufliche Bewegungsfreiheit unan-gemessen beschränkt werde. Eineunangemessene Benachteiligungliege nicht vor, wenn dem Arbeit-nehmer in innerem Zusammen-hangmit der Regelung ein erhebli-cher vertraglicher Vorteil gewährtwerde. Vorliegend könnten in derAbwägung die Arbeitsplatzgaran-tie und die Gehaltserhöhung dieunangemessene Benachteiligungdurch die vertragliche Bindungmit eingeschränkter beruflicherBewegungsfreiheit jedoch nichtkompensieren. Zweck der verlän-gerten Kündigungsfrist sei es ge-wesen, sich das Wissen des Arbeit-nehmers langfristig zu sichern unddiesen nicht an einen Wettbewer-ber zu verlieren. Dabei sei der Ar-beitgeber jedoch deutlich über dieGrenze des dem Arbeitnehmer Zu-mutbaren hinausgegangen. Dieverlängerte Kündigungsklauselsei daher unwirksam und auch ei-ne Vertragsstrafe könne nicht ver-langt werden.

Quelle: IHK-Wissensmanagement

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IHK.Die Weiterbildung. Geprüfte Qualität nach DIN EN ISO 9001: 2015. Bekannte Lehrgangsangebote und Träger, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, könnenüber das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) unter http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste eingesehen werden.Weitere Information und Anmeldung: Industrie-und Handelskammer zu Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund, Tel. 0231 541799 , Fax 0231 5417330, [email protected], www.ihkdo-weiterbildung.de.

IHK.DIE WEITERBILDUNGDas Programm Juli /August 2018

Vom Kollegen zum Vorgesetzten10.7.-11.7.2018

Grundlagen – Lebensmittelhygiene3.7.-3.7.2018

Geprüfter BilanzbuchhalterKlausurenkurs Steuern 13.8.-5.9.2018Klausurenkurs Jahresabschluss/JA-Analyse 15.8.-6.9.2018Klausurenkurs Kosten- undLeistungsrechnung 28.8.-29.8.2018

Unterrichtung im Bewachungs-gewerbe – Personal16.7.-20.7.2018

Unterrichtung im Bewachungs-gewerbe – Personal gem. § 34 a GewO9.7.-13.7.2018

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter2.7.-6.7.2018

Social Media Manager2.7.-6.7.2018

Online Marketing Manager13.8.-24.8.2018

Unterrichtung im Bewachungs-gewerbe – Personal13.8.-17.8.2018

Fachkraft Zoll und Außenwirtschaft24.8.-13.10.2018

Außenwirtschaft und Exportabwicklung(IHK-Zertifikat)27.8.-14.12.2018

Schweißerprüfung DIN EN ISO 9606-1,EN ISO 9606-2, DGR 97/23 EG und GW 35030.8.-2.10.2018

Online Marketing Manager30.8.-6.10.2018

Wirtschaftsmediator31.8.-24.11.2018

Industrievorarbeiter31.8.-14.12.2018

AEVO online14.7.-31.10.2018

Erwerb der Ausbildereignung13.8.-29.10.2018

Erwerb der Ausbildereignung16.8.-31.8.2018

41. Industriemeisterlehrgang Metall22.8.-3.5.2019

Geprüfter Logistikmeister25.8.-31.10.2020

Fachinformatiker Systemintegrationund IT-Systemelektroniker – Vorberei-tung auf die Abschlussprüfung30.8.-22.11.2018

Fachinformatiker Anwendungs-entwicklung – Vorbereitung auf dieAbschlussprüfung30.8.-22.11.2018

Industriekaufmann – Vorbereitungauf die Abschlussprüfung30.8.-22.11.2018

40. IndustriemeisterlehrgangMetall in Schwerte30.8.-5.11.2019

Nadine Dominiakadine Dominiak bringtviel Erfahrung in derIHK-Weiterbildung mit.

Genauer gesagt: 16 Jahre. IhreAusbildung bei der IHK hat sie1996 begonnen. Sie wechsel-te nach einer zweijährigen Tä-tigkeit im Bereich der Fortbil-dungsprüfungen in die Weiter-bildung und blieb. „Das Bestean meinem Job? Jeder Tag istanders, die Aufgaben vielfältig und ich habe nie einenleerenSchreibtisch“, so dieUr-DortmunderinundBVB-Anhängerin. Nach ihrer Berufsausbildung, der Zusatz-qualifikation Englisch und dem Ausbilderschein hatsie noch den Staatlich geprüften Betriebswirt draufge-sattelt. Im Weiterbildungsteam ist sie „Geschenkebe-auftragte“ und macht für Grillabende den allerbestenTortellini-Salat. Fragen zum Industriemeister Metall?Chemie? Interesse Ausbilder/in zu werden?

Tel. 0231 5417-307, [email protected]

Rolf Kämperie man als Koch Mit-arbeiter der IHK-Wei-terbildung wird? Rolf

Kämper hat die Ausbildung zumKoch absolviert und danach dieAufstiegsfortbildung zum Ge-prüften Küchenmeister. Als erein Praktikum in der Lehrkücheder Bundeswehr in Unna absol-vierte, wurde die IHK auf ihnaufmerksam und fragte ihn, ober Dozent für die praktische Ausbildung der angehen-den Küchenmeister, seinerzeit eine Kooperation zwi-schen IHK und Bundeswehr, werden möchte. Das war1990. Seit 2013 ist Rolf Kämper als Sachbearbeiter inunserer Weiterbildung tätig. Er organisiert alle Tages-seminare in unserem Programm sowie Zertifikatslehr-gänge im Bereich Immobilienwirtschaft. Fragen zu Se-minaren, die Immobilienwirtschaft oder den Küchen-meister? Dann ist Rolf Kämper der richtige Ansprech-partner. Tel. 0231 5417-314, [email protected]

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Empfehlung

Weiterbildung kann bereitswährend der Ausbildungbeginnen. Besonders en-

gagierte Auszubildende verbesserndurch Zusatzqualifikationen die eige-nen Berufschancen oder Karriereaus-sichten – ein echter Mehrwert im Le-benslauf. Die IHK zu Dortmund bie-tet den Auszubildenden aktuell fol-gende Lehrgänge an: „Zusatzqualifi-kation Fremdsprache für kaufmänni-sche Auszubildende – Englisch“: Sieschließt mit einer öffentlich-recht-lichen IHK-Prüfung ab und befähigtAuszubildende, berufliche Alltagssi-tuationen schriftlich und mündlichin der Fremdsprache zu bewältigen.DurchdenNachweis der fremdsprach-lichen Kenntnisse erweitert sich dasSpektrum der Einsatzmöglichkeitennach der Ausbildung. – Lehrgangsbe-ginn: 20. November 2018.Die „Zusatzqualifikation Tech-

nik für kaufmännische Auszubilden-de“ endet ebenfalls mit einer IHK-Prü-

fung. Kaufmännische Auszubilden-de werden in die Lage versetzt, durchaktuelles Wissen über technische Zu-sammenhänge ihre beruflichen Auf-gaben erfolgreicher wahrnehmen zukönnen. – Nächster Start: 28. Januar2019.Ein weiterer Lehrgang – thema-

tisch aktuell und neu im Programm –befasst sich mit den sozialen Medi-en im Unternehmenskontext: „SocialMedia für Auszubildende (IHK)“ ver-setzt die Auszubildenden in rund 70Unterrichtsstunden in die Lage, SocialMedia für ihr Unternehmen praktischumzusetzen. Im Rahmen eines Ab-schlussprojekts stellen die Teilnehmerihr erlerntes Know-how unter Beweis.Der Lehrgang endet mit einem IHK-Zertifikat. Beginn: 3. September 2018.› Mehr dazu im Internet unterwww.ihkdo-weiterbildung.de

› Information und Anmeldung:Susanne Wittke, Tel. 0231 5417-418,[email protected]

Echter Pluspunkt:ZusatzqualifikationWie wäre es mit Englisch, oder doch lieber Technik? Die IHK bietetAuszubildenden spannende Lehrgänge an.

GeprüfterLogistikmeisterDer Logistikmeister ist zuständig fürFörder- und Verkehrstechniken so-wie für die Energieversorgung imLager-, Transport- und Versandbe-reich. Ebenso fällt die Organisationeiner reibungslosen Lagerung undBeladung der Waren und Güter inseinen Aufgabenbereich. In ca. 760Unterrichtsstunden werden Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter aus denBereichen Lager und Logistik aufdie Prüfung der höheren Berufsbil-dung vorbereitet.

Mehr Infos bei Jürgen Brück-händler, Tel. 0231 5417-415,

[email protected]

Gepr. Bilanz-buchhalter/-inAuf dem Stundenplan stehen ne-ben finanzwirtschaftlichem Ma-nagement unter anderem auch Kos-ten- und Leistungsrechnung, Jahres-abschlussanalyse, Buchführung undBuchhaltungsorganisation, Steuer-recht und betriebliche Steuerlehresowie internationales Rechnungs-wesen. Der Lehrgang umfasst 690Unterrichtsstunden.

Information und Anmeldung:Sandra Serfling, Tel. 0231 5417-414

[email protected]

Foto: Thinkstock

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Stimmungsvoll: Friedensplatz bei den Cityring-Konzerten 2017. / Musicalgala: Patricia Meeden und Alexander Klaws. Fotos: Cityring

Auf die Besucher warten unteranderem die Publikumslieblin-ge Patricia Meeden und Alex-

ander Klaws sowie Theater-Urgesteinund Tatort-Star Claus Dieter Claus-nitzer. Den Auftakt der vier Open-Air-Events rund um die Dortmunder Phil-harmoniker bildet die große Oper, dieunter dem Motto „Ritorna vincitor“steht. „Der Titel stammt aus der be-rühmtesten Arie von Verdis Oper ‚Ai-da‘. Von dort aus spannt unser Gene-ralmusikdirektor Gabriel Feltz einengroßen thematischen Bogen und ent-führt das Publikum zu den exotischenSchauplätzen der schillernden Opern-welt, so der designierte Operninten-dant Heribert Germeshausen. „DasProgramm ist anspruchsvoll, aber dieMelodien bekannt“, erklärt GabrielFeltz. Es ist der erste Auftritt des neu-en Opernensembles.Am Konzert-Samstag verwandeln

Andreas Henneberg & The Glitz mit„Synth Happens“ den Friedensplatz inden größten Open-Air-Club der Stadt.Andreas Henneberg ist seit mehr alszwei Jahrzehnten als ein wahres All-roundtalent in der elektronischenMu-sik-Szene aktiv. Minimal-Techno undHouse treffen auf ein Orchester zwi-schen ganz großer Oper und Bigband-Jazz.Weiter geht es am Sonntag mit

dem Familienkonzert und der berüh-renden Geschichte der kleinen Meer-jungfrau – liebevoll erzählt von The-ater-Urgestein und Tatort-Star ClausDieter Clausnitzer. „Wir präsentierendas Märchen in einem einzigartigenmusikalischen Gewand und erweckenso die Charaktere zum Leben. Ich bin

mir sicher, dass sich die Kinder undihre Begleiter noch lange und gernean diesen Vormittag zurückerinnernwerden“, erklärt Dirk Rutenhofer,Vorsitzender des Cityrings Dortmundund Initiator der Konzerte.

Gute-Laune-GarantinDas Finale gehört der Musicalgala „ANight full of Stars“. Gute-Laune-Ga-rantin Patricia Meeden, die den Frie-densplatz bereits das dritte Jahr inFolge stimmgewaltig verzaubert, wirddie Open-Air-Besucher unter anderemmit „I Will always love you“ aus „Bo-dyguard“, „Yes“ aus „Dirty Dancing“sowie „Big spender“ aus „Sweet Cha-rity“ begeistern. An ihrer Seite stehtwie bei der Cityring-Konzerte-Premi-ere 2016 Alexander Klaws. Mit „Re-light my fire“, „Fremde wie ich“ aus„Tarzan“ sowie „Gethsemane“ aus „Je-sus Christ Superstar“ wird der belieb-te Musicalstar für unvergessliche Mo-mente sorgen.Karten zu den vier Veranstaltun-

gen können bequem von zu Hause ausbestellt werden oder beim Bummeldurch die Innenstadt an den bekann-ten Vorverkaufsstellen gekauft wer-den. Tickets für die Oper sind ab 15Euro erhältlich, die Groove Sympho-ny-Karten kosten zwischen 9 und 35Euro. Die Eintrittspreise für die Mu-sicalgala beginnen je nach Kategoriebei 22,50 Euro, Tickets für das Fami-lienkonzert am Sonntag können ein-heitlich für 7 Euro erworben werden.Kinder unter drei Jahren dürfen dieGeschichte rund um die kleine Meer-jungfrau dabei kostenfrei mitverfol-gen. www.cityringkonzerte.de

Oper trifft Jazz und TechnoUnvergessliche Gänsehautmomente und berührende Geschichten verspricht das Programm derCityring-Konzerte. Vom 31. August bis 2. September wird der Dortmunder Friedensplatz zur Bühne.

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10. Philharmonisches Konzert

Gustav Mahler · 8. Sinfonie Es-Dur

Große Besetzung: 2 Chöre,acht Solisten, 100 Musiker.

Dirigent: Gabriel Feltz

03. und 04. Juli 2018, 20.00 Uhr19.15 Uhr · Wir stimmen ein (2. OG)im Konzerthaus Dortmund

Karten & Info: 0231/50-27222 · theaterdo.de

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Der kostbare Klang

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Hansastraße 7–11 · 44137 Dortmund0231 141 075 · www.vanbremen.de

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Gustav-Lübcke-Museum HammNeue Bahnhofstraße 9, 59065 HammTel. 02381 17-5714www.hamm.de/gustav-luebcke-museumbis 2.9.: Studioausstellung „Hamm –mit Hölschers Augen …“bis 28.10: Hann Trier – „Das Wandern“

Maximilianpark HammOstwennemarstr. 100, 59071 HammTel. 02381 98210-0www.maximilianpark.debis 23.9.: Playmobil – dieFamilienausstellung

Haus OpherdickeDorfstr. 29, 59439 HolzwickedeTel. 02301 9183972www.kreis-unna.de29.6.: Echoes of Swing, Konzertbis 2.9.: „Otmar Alt – FabelhafteZauberwelten“

LindenbrauereiKultur- und KommunikationszentrumRio-Reiser-Weg 1, 59423 UnnaTel. 02303 251120www.lindenbrauerei.de30.6.: !Sing – Day of Song

Zentrum für Intern. Lichtkunst UnnaLindenplatz 1, 59423 UnnaTel. 02303 1037770www.lichtkunst-unna.debis 16. September: Kunst & Kohle |Down here – Up there

Heinz-Hilpert-TheaterKurt-Schumacher-Str. 39, 44532 Lünenwww.luenen.debis 27.6.: 11. Festival Junges TheaterLünen11.7.: Die kleine Hexe, Kindertheater

Rohrmeisterei SchwerteRuhrstraße 20, 58239 SchwerteTel. 02304 2013001www.rohrmeisterei-schwerte.de1.7.: Andrey Gugnin22.7.: JugendJazzOrchester NRW +Theo Spanke

DASAFriedrich-Henkel-Weg 1-2544149 Dortmund, Tel. 0231 9071-2479www.dasa-dortmund.debis 15.7.: „Experiment“,Erfindungen aus dem Chemielabor

domicilHansastr. 7-11, 44137 DortmundTel. 0231 86290-30www.domicil-dortmund.de30.6., 1.7.: Schellack & Co28.6.: The Dorf

Festival RuhrHOCHdeutschSpiegelzeltRheinlanddamm 200, 44139 Dortmundwww.ruhrhochdeutsch.de28.6.: Benefiz Gala mit „Ennio Marchetto– The Living Paper Cartoon”29.6.: Michael Krebs & die Pommesgabelndes Teufels

Kinder- und Jugendtheater DortmundSckellstraße 5-7, 44141 DortmundTel. 0231 5023184www.theaterdo.de24. bis 26.6.:Wertvoll – am bestenbist du als du selbst1./3./6. 7.: Ein König zu viel

Konzerthaus DortmundBrückstraße 21, 44135 DortmundTel. 0231 22696200www.konzerthaus-dortmund.de25.6.: 3. Konzert Wiener Klassik –spiel_freude3./4.7.: 10. Philharmonisches Konzert –Mahler: Sinfonie Nr. 8

Museum Ostwall im Dortmunder ULeonie-Reygers-Terrasse 244137 Dortmundwww.dortmund.debis 12.8.: „SchichtWechsel“ – Von der(bergmännischen) Laienkunst zur Gegen-wartskunst

Museum für Kunst undKulturgeschichteHansastraße 344137 DortmundTel. 0231 50-25522www.dortmund.de24.6. bis 21.10.: Cowboy und Indianer –Made in Germanybis 14.10.: Herr Fritz, woher stammen dieBilder?

Opernhaus DortmundPlatz der Alten Synagoge,44137 DortmundTel. 0231 5027222www.theaterdo.de21.6.: Being Titania22./27.6.: Alice

Theater Fletch BizzelHumboldtstr. 45, 44137 DortmundTel. 0231 142525www.fletch-bizzel.de24./27.6.: Rolli in der großen Stadt

Zeche ZollernGrubenweg 5, 44388 DortmundTel. 0231 6961-111www.zeche-zollern.debis 28.10: RevierGestalten

Empfehlung

KULTURKALENDERDas Programm Juni / Juli 2018

Yeehaw!An kleine wie großeWild-West-Fansrichtet sich die Ausstellung „Cow-boy und Indianer – Made in Germa-ny“. Sie spürt den deutschen Vor-stellungen von „Rothäuten“ und„Bleichgesichtern“ nach. Über 300Objekte, Film- und Audio-Stationen,Prärielandschaft, Tipi-Dorf undWes-ternstadt-Szenerie gibt es im Muse-um für Kunst und Kulturgeschichtein Dortmund zu sehen.24.6. bis 21.10.2018, MKK, Dortmund

Vom Schaufenster-gestalter zumMeisterschüler„Otmar Alt – Fabelhafte Zauberwel-ten“. Unter diesem Titel präsentiertder Kreis Unna bis zum 2. Septem-ber auf Haus Opherdicke über 100Arbeiten eines Mannes, der mit sei-nem vielseitigen Œuvre zu den re-nommiertesten Künstlern unsererZeit gehört. Mit seiner einzigartigenBild- und Formensprache reflektiertdas farbenfroheWerk Otmar Altsauch allgemeines Zeitgeschehen.

Bis 2.9.2018, Haus Opherdicke,Holzwickede

SERVICE KULTUR

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Impressum

Herausgeber:Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Hauptgeschäftsstelle:Industrie- und Handelskammer zu DortmundMärkische Straße 120, 44141 DortmundTelefon: 0231 5417-0Telefax: 0231 5417-109Internet: www.dortmund.ihk24.de

Zweigstelle Hamm:Industrie- und Handelskammer zu DortmundZweigstelle HammOstring 15, 59065 HammTelefon: 02381 92141-0Telefax: 02381 92141-23

Redaktion:Gero Brandenburg,[email protected] Schucht, [email protected] Max, [email protected]

Verantwortlich fur den Inhalt desredaktionellen Teils: Georg Schulte,[email protected]

Die Redaktion ubernimmt fur unverlangt ein-gesandte Manuskripte keine Verantwortungund behält sich deren Kurzung vor.

Adresse der Redaktion:IHK-Magazin Ruhr WirtschaftMärkische Straße 120, 44141 DortmundTelefon: 0231 5417-236

Die Ruhr Wirtschaft erscheint zehn Malim Jahr. Die Ausgaben Dezember/Januar undJuli/August erscheinen als Doppelausgabe.Die Ruhr Wirtschaft ist gemäß § 13 (1) derSatzung Veröffentlichungsorgan der IHK.Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt imRahmen der grundsätzlichen Beitragspflichtals Mitglied der IHK. Fur andere Bezieherbeträgt der Bezugspreis 50,25 Euro einschl.gesetzlicher Mehrwertsteuer.Druckauflage: 30.744 (IVW 01/2018)

ISSN: 0343-1452Redaktionsschlussdieser Ausgabe: 1. Juni 2018Ausgabedatum: 18. Juni 2018

Verlag und Druckerei:Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG,Dortmund

Anzeigenservice:Kirsten Gerold (verantwortlich) / Peter WilleVerlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KGPressehaus,Westenhellweg 86–8844137 DortmundTelefon: 0231 9059-6420Telefax: 0231 9059-8605E-Mail: [email protected] ist die Preisliste Nr. 34vom 1. Januar 2018 gultig.

KlassikSommer in HammSizilianischer Walzer und „concert in the dark“ in der Kathedrale

„Zukunft.Handgemacht“Aktionstag der IHK und HWK Dortmund am 28. Juni.

Tanzen erlaubt!“ heißt es beimOpen-Air-Picknickkonzert desensembles vinorosso am 14. Ju-

li im Rosengarten von Schloss Hees-sen: gemeinsam ist man musikalischzwischen Mittelmeer und SchwarzemMeer unterwegs, Balkan-Grooves, si-zilianischer Walzer und andere Folk-Weisen stehen auf dem Programm(bei Regen wird das Konzert ins Kur-haus Bad Hamm verlegt; Wetter-Hot-line: 02381/17-5557). Nur zuhörensollen KlassikSommer-Freunde dannam 19. Juli: In der „Kathedrale derIndustriekultur“, der Alfred-Fischer-Halle, erleben sie mit verbundenenAugen ein „concert in the dark“, wieShawn Grocott, Posaunist aus Kana-da, und Konzertdesigner Folkert Uh-de aus Berlin, ihr neues Konzertfor-mat nennen. Nichts lenkt dabei abvom Klang. Erst zum Schluss des Kon-

zerts lüften die Besucher das Geheim-nis und setzen ihre Verdunkelungs-masken ab. Grocotts internationalesBläserensemble „World Brass“ nutztdafür alle Möglichkeiten des riesi-gen Klangraums der ehemaligen Ma-schinenhalle der Zeche Sachsen aus.Am Ende schließt sich der Kreis: Tanzwar der Auftakt zum KlassikSom-mer, Tanz ist auch der Schlussakkord.„Songs and Dances“ spielen „Alliage“am 22. Juli in der Kirche St. Victor inHerringen. Vier Saxofone und Klaviersind eine einzigartige Besetzung. Ein-zigartig sind deshalb auch alle Werke,die das Kölner Quintett um Deutsch-lands ersten Saxofon-Professor DanielGauthier spielt.Alle Konzerte beginnen um 19:30

Uhr, Tickets (die weiteren Juli-Ter-mine sind bereits ausverkauft) unter

www.klassiksommer.de

Unter demMotto „Zukunft.Handgemacht“ richtet die IIHKzu Dortmund am 28. Juli ab 11

Uhr gemeinsammit der HWK Dort-mund den Aktionstag für Existenz-gründer aus. Angesprochen sind so-wohl Gründer als auch junge Unter-nehmer, die in den vergangenen Mo-naten den Schritt in die Selbststän-digkeit gewagt haben. Im Rahmender Veranstaltung können sich die Be-sucher über Finanzierungsmöglich-keiten, digitale Geschäftsmodelle undMarketingstrategien informieren. Da-rüber hinaus berichten erfolgreicheGründer über ihre positiven Erfah-rungen wie auch Hürden eines Unter-

nehmeralltags. Im Anschluss an denAktionstag wird der Gründerpreisverliehen. Ihn vergeben die beidenKammern mittlerweile zum 12. Mal.Unter demMotto „Mut zur Selbst-ständigkeit“ werden sechs erfolgrei-che Gründer ausgezeichnet.› Ort: Handwerkskammer (HWK)Dortmund, Ardeystraße 93,44139 Dortmund.

› Anmeldungen unter:www.dortmund.ihk24.de

› Ansprechpartnerin bei derIHK zu Dortmund istKatharina Borucki,Tel. 0231 5417-156,[email protected]

Vier Saxofone und ein Klavier: Das Alliage Quintett tritt in St. Victor auf. Foto: Ira Weinrauch

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Page 59: Juni2018 WasAzubiswollen!Integrationspreis von DFB und Mercedes-Benz 30 Potenzial der Binnenschiffe Neue Studie der Ruhr-IHKs 34 Erfolgreicher China-Austausch Hansa Berufskolleg Unna

Weitere Informationenund Anmeldung unter:www.dortmund.ihk24.de/veranstaltungen

KalenderVeranstaltungen derIHK zu DortmundIHK-FinanzierungssprechtageIHK zu Dortmund12. Juli 2018Annika SombergTel. 0231 [email protected]

IHK-Informationsveranstaltungfür ExistenzgründerIHK zu Dortmund13. September 2018Annika SombergTel. 0231 [email protected]

Existenzgründung in Hamm –BeratungstageHeinrich-von-Kleist-Forum, Hamm17. Juli 201821. August 201818. September 2018Anke Schulze-AltenmethlerTel. 02381 [email protected]

Online-Marketing unter neuenrechtlichen Regelungen27. Juni 2018IHK zu Dortmund, Großer SaalPatrick VossTel. 0231 [email protected]

„Zukunft.Handgemacht“ -Aktionstag der IHK und HWKDortmund28. JuniKatharina BoruckiTel. 0231 [email protected]

NRW-MaschinenbautagIHK zu Dortmund5. bis 7. Juli 2018Ralf BollenbergTel. 0231 [email protected]

Runden drehen im StadionBIG-24h-Lauf: Sponsoring für Unternehmen

Am 29. Juni startet um 13 Uhrim Stadion Rote Erde wiederder beliebte BIG-24h-Lauf. Die

Erlöse gehen zu 100 Prozent in sozi-ale Projekte für Kinder in Dortmund.Die Teilnehmer zahlen 50 Cent proRunde. Eine vorherige Anmeldung istnicht nötig. Jeder kann innerhalb der24 Stunden starten und so viele Run-den laufen, wie er möchte.In diesem Jahr wollen die Veran-

stalter die 20.000-Euro-Marke desvergangenen Jahres knacken. DieProjekte „Bildungsscheck“ des Me-

dienhauses Lensing Hilfswerk und dieElisabeth-Grümer Stiftung sich fürdas geplante Kinderhospiz „Sonnen-herz“ in Dortmund teilen sich den Er-lös jeweils zur Hälfte.Neben den privaten Läuferinnen

und Läufern werden auch viele Dort-munder Schulen ihre Runden drehen –und die suchen noch Sponsoren ausder Dortmunder Unternehmerschaft.Die Unternehmen können aus dreiverschiedenen Sponsoringpaketenauswählen – ab 500 Euro. Ein schrift-licher Vertrag wir nicht benötigt, dieUnternehmen können einfach denBetrag auf das Spendenkonto einzah-len und erhalten nach dem Lauf ei-ne Spendenurkunde vom Veranstal-ter StadtSportBund Dortmund. Alskleine Gegenleistung haben die Spon-soren des Laufes die Möglichkeit,sich beim Lauf und auf der Veranstal-tungswebsite zu präsentieren. AuchUnternehmensstaffeln sind herzlichwillkommen.› Fragen rund um den Lauf und dasSponsoring beantwortet Projektlei-ter Stefan Ernst, BIG direkt gesund,[email protected],Tel. 0231 5557-1142. www.big-24h.deFo

to:Stephan

Schütze

Onlinemarketing: neue RegelungenInfoveranstaltung für (Online-)Händler und -dienstleister am 27. Juni.

Am 25. Mai 2018 ist die Umset-zungsfrist zur EU-Datenschutz-grundverordnung (DSGVO)

abgelaufen. Die DSGVO hat weitrei-chende Auswirkungen auf die Wer-bepraxis. Gerade im Onlinevertriebspielt die Verarbeitung und Nutzungvon Kundendaten eine wichtige Rolle.Detaillierte Kundenprofile und

-analysen ermöglichen immer indi-viduellere Marketingmaßnahmen.Zur Vermeidung wettbewerbsrechtli-cher Abmahnungen und datenschutz-rechtlicher Bußgelder ist es erforder-lich, die neuen Rechtsentwicklungeninsbesondere bei Onlinemarketingak-tionen zu berücksichtigen.Am 27. Juni, 9:30 bis 11:30 Uhr,

gibt Michael Adel, Jurist und Lei-ter des Bereichs Recht bei der IHKzu Dortmund, unter anderem einen

kompakten Überblick über den Um-gang mit Kundendaten, die Gestal-tung von rechtssicheren Newsletternund die nutzungsbasierte Onlinewer-bung. Anhand praktischer Beispieleerläutert er, welche rechtlichen Stol-perfallen beim Onlinemarketing und-vertrieb zu beachten sind.› Mittwoch, 27. Juni 2018, 9:30 bis11:30 Uhr, (Einlass ab 9 Uhr) imGroßen Saal der IHK zu Dortmund,Märkische Straße 120, 44141 Dort-mund. Die Teilnahme an der Veran-staltung ist kostenfrei.

› Anmeldungen und weitereInformationen unter www.dort-mund.ihk24.de, Dok.-Nr. 4058204

› IHK-Ansprechpartner:Patrick Voss, Tel. 0231 5417-153,[email protected]

SERVICE TERMINE

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Empfehlung

SENSOR+TEST26.-28.6.2018, Nürnberg

BASPO 201829.6.-1.7.2018, Dortmund

Tendence30.6.-3.7.2018, Frankfurt/Main

Ethical Fashion Show Berlin3.7.-5.7.2018, Berlin

EUROBIKE8.7.-10.7.2018, Friedrichshafen

INTERFORST18.7.-22.7.2018, München

eurocheval26.7.-29.7.2018, Offenburg

MESSEKALENDERDas Programm Juni / Juli 2018

SERVICE MESSE

Ethical FashionShowIm Fokus steht zwar die Mode, aberNachhaltigkeit ist Voraussetzung fürdie Aussteller der Ethical FashionShow Berlin. Es präsentieren sichinternationale Casual- und Street-wear-Marken – gerahmt von ei-nem umfangreichen Programm mitVorträgen, Modenschau und Get-Together-Events. Die Messe rich-tet sich an Fachbesucher, der Ein-tritt ist frei.

3. bis 5. Juli 2018, Kraftwerk, Berlin

Eurobike 2018

Rund 1.350 nationale und interna-tionale Aussteller präsentieren aufder Fahrradfachmesse Eurobike inFriedrichshafen auf über 100.000Quadratmetern Ausstellungsflächeihre Produkte und Dienstleistungen.Fahrräder und Zubehör für Sportund Mobilität sind gleichermaßenin einer einzigartigen Produktbreitevertreten. Alles kann ausgiebig ge-testet werden.

8. bis 10. Juli, Friedrichshafen

So werden die Juicy Beats in diesem Jahr: ein vollgepacktes Programm auf sechs Bühnenmit 50 Acts von international bis zum Dortmunder Newcomer. Foto: H&H Photographics

Das Programm für das Juicy Beats2018 ist komplett. Zwei vollge-packte Festivaltagemit insgesamt

200 Bands und DJs, sechs Livebühnen,über 20 Floors, etlichen Aftershow-Partys und einem außergewöhnlichenRahmenprogramm erwarten die Besu-cher am Freitag, 27. und Samstag, 28.Juli im weitläufigen Grün des Westfa-lenparks. Topacts der 23. Auflage desFestivals sind Kraftklub, 257ers, Kon-tra K, Editors, RIN, Boys Noize, Fei-ne Sahne Fischfilet, SXTN, Dub FX,Von Wegen Lisbeth, Drunken Masters,Bukahara und Trettmann. Ob Bier-dusche, Schaumschlacht, Silent Dis-co oder Bällebad: das Juicy Beats istweithin bekannt für spektakuläre Ak-tionen und setzt in diesem Jahr nocheinen drauf: Mit dem Brinkhoff’s DJ

Autoscooter macht der Juicy Beats-Hauptsponsor einen Kirmes-Klassikerfestivaltauglich. DEW21 präsentierterstmals Ticket-Upgrades für die ex-klusive VIP-Lounge. Für 100 Euro zu-sätzlich zum Festivalticket bzw. 60Euro Aufpreis für einzelne Tage kön-nen Gäste ihr Ticket upgraden und er-halten Zugang zur neuen DEW21 VIPLounge oberhalb der Festwiese. Ne-ben einem hervorragenden Ausblickauf die Hauptbühne gibt es dort ex-klusive Getränke- und Foodspecials,kostenloses WLAN und viele Überra-schungen. Im Upgrade sind auch einkostenloser Parkplatz und ein persön-licher Empfang an der VIP-Fastlaneam Florianturm enthalten. Das Up-grade ist auf 500 Personen limitiert.

www.juicybeats.net

Programm so rund wie nie200 Bands und DJs im Dortmunder Westfalenpark:Die 23. Ausgabe von Juicy Beats erwartet 50.000 Besucher.

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Satzung betreffenddie Ausbildung derGefahrgutfahrer/-innen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund hat am 15. März 2018 auf-grund von

– §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Rege-lung des Rechts der Industrie- und Handelskam-mern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-rungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinig-ten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anord-nungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), inder jeweiligen Fassung,

– § 14 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaat-liche und grenzüberschreitende Beförderung ge-fährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbah-nen und auf Binnengewässern in der Fassungder Bekanntmachung vom 30. März 2017 (BGBl.I S. 711), zuletzt geändert durch die Berichtigungvom 20. April 2017 (BGBl. I S. 993), in der jewei-ligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

I. Zuständigkeit§ 1 Zuständigkeit

II. Schulungssystem§ 2 Schulungssystem§ 3 Kurspläne

III. Anerkennung der Schulungen§ 4 Anerkennungsvoraussetzungen§ 5 Lehrpläne§ 6 Sachlicher und zeitlicher Umfang§ 7 Lehrkräfte§ 8 Schulungsmethoden§ 9 Schulungsstätten und Schulungsmaterial§ 10 Teilnehmerzahl§ 11 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen§ 12 Pflichten des Veranstalters§ 13 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen§ 14 Prüfungsarten, Prüfungsdauer

und Bestehen der Prüfung§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen§ 16 Zulassung zur Prüfung§ 17 Rücktritt von der Prüfung§ 18 Ausschluss von der Prüfung§ 19 Niederschrift§ 20 Bescheid bei Nichtbestehen§ 21 Wiederholungsprüfung

VI. ADR-Schulungsbescheinigung§ 22 Erteilung und Erweiterung§ 23 Geltungsdauer§ 24 Verlängerung der Geltungsdauer

VII. Schlussvorschriften§ 25 Inkrafttreten

I. ZUSTÄNDIGKEIT

§ 1 Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund– im folgenden IHK genannt – ist zuständig für

· die Anerkennung und Überwachung von Schu-lungen, die Veranstalter in Schulungsstätten imBezirk der IHK durchführen,

· die Durchführung von Prüfungen für Teilneh-mer/Teilnehmerinnen an von der IHK anerkann-ten Schulungen,

· die Erteilung, Erweiterung und Verlängerungvon ADR-Schulungsbescheinigungen für erfolg-reiche Teilnehmer/Teilnehmerinnen an von derIHK durchgeführten Prüfungen und

· die Umschreibung der ADR-Schulungsbeschei-nigungen des Bundesministeriums der Verteidi-gung und des Bundesministeriums des Innern.

II. SCHULUNGSSYSTEM

§ 2 Schulungssystem

(1) Erstschulungen können aus den folgendenKursen bestehen:

· Basiskurs,· Aufbaukurs Tank,· Aufbaukurs Klasse 1,· Aufbaukurs Klasse 7.

(2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einemKurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugfüh-rer/Fahrzeugführerinnen.

§ 3 Kurspläne

Zur Sicherstellung der Schulungsinhalte erlässt

die IHK die DIHK-Kurspläne für die Ausbildungder Gefahrgutfahrer/Gefahrgutfahrerinnen alsVerwaltungsvorschrift. Die Kurspläne beinhaltenmindestens die Kenntnisbereiche aus Unterab-schnitt 8.2.2.3 ADR. Die IHK gibt den Erlass derVerwaltungsvorschrift in ihrem Mitteilungsblattbekannt. Sie stellt den Veranstaltern die Kursplä-ne als Grundlage für die Schulungen zur Verfü-gung.

III. ANERKENNUNG DER SCHULUNGEN

§ 4 Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen An-trag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgese-henen Schulungen den Anforderungen des ADRund den §§ 5 bis 10 dieser Satzung entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, dieSchulungen ordnungsgemäß durchzuführen.Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeigneteNachweise vorzulegen. Insbesondere kann dieIHK ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einerBehörde“, die Auskunft aus dem Gewerbezent-ralregister sowie die Unbedenklichkeitsbeschei-nigung des Finanzamts verlangen. Diese Nach-weise sollen zum Zeitpunkt der Antragstellungnicht älter als 3 Monate sein.

§ 5 Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzule-gen. Die IHK prüft, ob diese den Anforderungender DIHK-Kurspläne gemäß § 3 entsprechen.

§ 6 Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulungen sind die Lernin-halte der für die einzelnen Kurse gemäß § 3 erlas-senen DIHK-Kurspläne.

(2) Der Veranstalter muss nachweisen, dass erseinen Schulungen mindestens folgende Zeitan-sätze zugrunde legt:

a) Bei Erstschulungen:

– Basiskurs· 18 Unterrichtseinheiten Theorie· 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;

– Aufbaukurs Tank· 12 Unterrichtseinheiten Theorie· 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;

– Aufbaukurs Klasse 1· 8 Unterrichtseinheiten;

– Aufbaukurs Klasse 7· 8 Unterrichtseinheiten;

b) Bei Auffrischungsschulungen:· 8 Unterrichtseinheiten Theorie· 4 Unterrichtseinheiten praktische Übungen.

(3) Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.Schulungen dürfen nicht mehr als acht Unter-richtseinheiten pro Tag umfassen. Nach längs-tens drei Unterrichtseinheiten ist eine Pause ein-zulegen.

(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 h bis22.00 h stattfinden.

(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn-und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 7 Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen

· über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhän-ge der Gefahrgutvorschriften verfügen und· die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem The-mensektor notwendigen besonderen Kenntnis-se haben und· zur erwachsenengerechten Vermittlung der er-forderlichen Kenntnisse befähigt sein und· eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung füralle Klassen in Tanks und anders als in Tanks odereinen gültigen Schulungsnachweis für Gefahr-gutbeauftragte (Straßenverkehr) besitzen.

(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähigeSchulungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen.Die IHK soll ein Beurteilungsgespräch führen; siekann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 8 Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzun-terricht mit praktischen Schulungsteilen durch-zuführen. In die Vermittlung der Kenntnisse kön-nen elektronische Lernmedien unter Anleitungund bei durchgehender Anwesenheit einer Lehr-kraft gemäß § 7 einbezogen werden. Die prakti-schen Schulungsteile sind gemäß Kursplan durch-zuführen.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprachedurchzuführen.

§ 9 Schulungsstätten und Schulungs-material

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass erüber geeignete Räume und erforderliche Übungs-

plätze verfügt. Diese müssen so beschaffen undgelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht,ohne Störung der öffentlichen Sicherheit undOrdnung und ohne Störung der Teilnehmer/Teil-nehmerinnen durchgeführt werden können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass fürjeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein ausrei-chender Arbeitsplatz vorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass ge-eignete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, diein den zu nutzenden Räumen sachgerecht ein-setzbar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass erüber geeignetes, aktuelles Schulungsmaterialverfügt. In dieser Hinsicht kommen insbesonderedie einschlägigen Vorschriftenwerke sowie Fach-bücher oder Skripten in Betracht.

(5) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass erüber geeignetes technisches Schulungsmateri-al (Kraftfahrzeug, Ladungssicherungsmittel, Mit-tel zur Durchführung der Feuerlöschübung etc.)verfügt.

§ 10 Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teil-nehmerinnen zulässig. Die IHK kann entspre-chend der Beschaffenheit der für die Schulunggenutzten Räume eine geringere Höchstzahlfestsetzen.

§ 11 Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berech-tigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Kur-se und deren Kombinationen im Rahmen vonSchulungen durchzuführen.

(2) Die erstmalige Anerkennung wird längstensauf 3 Jahre befristet, die erneute Anerkennungauf längstens 5 Jahre.

IV. DURCHFÜHRUNG DER SCHULUNGEN

§ 12 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bie-ten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vor-geschriebenen Kenntnisse erwerben können. DerVeranstalter hat bei jeder von ihm durchgeführ-ten Schulung die Vorgaben des § 2 zum Schu-lungssystem und die Anforderungen der §§ 5 bis10 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass demaktuellen Stand der Entwicklungen auf dem Ge-biet des Straßengefahrguttransports Rechnunggetragen wird und dass sich die eingesetztenLehrkräfte entsprechend der aktuellen Rechts-entwicklung in ihren Schulungsbereichen wei-terbilden.

(3) Der Veranstalter hat der IHK spätestens 14Tage vor Beginn der Schulung die Termine, denUnterrichtsplan mit der Schulungsstätte (Räu-me), den Namen der jeweiligen Lehrkräfte so-wie die Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnenzu übermitteln.

(4) Der Veranstalter hat die Identität der Teilneh-mer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbild-ausweises festzustellen und durch Führung vonAnwesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teil-nahme zu belegen. Die Originale der Anwesen-heitslisten sind der IHK auszuhändigen.

(5) Der Veranstalter hat der IHK die Teilnehmer-daten zu übermitteln und dafür zu sorgen, dassspätestens am Tag der Prüfung für jeden Teil-nehmer/jede Teilnehmerin ein Lichtbild in Pass-bildqualität gemäß Anlage 8 der Verordnung zurDurchführung des Passgesetzes (Passverordnung– PassV) vom 19. Oktober 2007, zuletzt geändertdurch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Febru-ar 2017 (BGBl. I S. 162), in der jeweiligen Fas-sung, vorliegt.

(6) Will der Veranstalter nach Anerkennung ei-ner Schulung Veränderungen hinsichtlich sol-cher Umstände vornehmen, die für die Anerken-nung von Bedeutung waren, so hat er vorher dieZustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbe-sondere für die eingesetzten Lehrkräfte und dieSchulungsstätten.

§ 13 Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach §§4 bis 10 und Pflichten nach § 12 sicherzustellen,kann die IHK dem Veranstalter Auflagen erteilen,die mit der Anerkennung verbunden oder auf-grund eines in der Anerkennung enthaltenen Vor-behalts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstal-ter seine Schulungen nach Aufforderung entspre-chend den jeweils geltenden Vorschriften modi-fiziert.

(3) Die IHK ist befugt, die ordnungsgemäße

Durchführung der Schulungen auch durch dieEntsendung von Beauftragten zu überprüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vor-schriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes desLandes Nordrhein-Westfalen vom 12. Novem-ber 1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geän-dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. November2016 (GV. NRW S. 934) in der jeweiligen Fassungüber die Rücknahme und den Widerruf von Ver-waltungsakten entzogen werden, wenn der Ver-anstalter den in dieser Satzung festgelegten An-forderungen nicht genügt oder sie von vornher-ein nicht erfüllte oder den Pflichten oder den ihmerteilten Auflagen zuwiderhandelt.

V. PRÜFUNGEN

§ 14 Prüfungsarten, Prüfungsdauer undBestehen der Prüfung.

Die Tabelle enthält die Regelungen zu Prüfungs-art, zur Prüfungsdauer, zur Anzahl der Prüfungs-fragen und zum Bestehen der Prüfung

Basiskurs

· 45 Min. Prüfungsdauer· 30 Prüfungsfragen· 25 Mindestanzahl*

Aufbaukurs Tank· 45 Min. Prüfungsdauer· 24 Prüfungsfragen· 20 Mindestanzahl*

Aufbaukurs Klasse 1· 30 Min. Prüfungsdauer· 15 Prüfungsfragen· 11 Mindestanzahl*

Aufbaukurs Klasse 7· 30 Min. Prüfungsdauer· 15 Prüfungsfragen· 11 Mindestanzahl*

Auffrischungsschulung· 30 Min. Prüfungsdauer· 15 Prüfungsfragen· 11 Mindestanzahl*

* Mindestanzahl der richtig zu beantwortendenFragen zum Bestehen der Prüfung

§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfungfest.

(2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. DiePrüfung kann entweder auf Papier oder in elekt-ronischer Form durchgeführt werden. Die IHK be-stimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prü-fung erfolgt gemäß 8.2.2.7 ADR.

(3) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(5) Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität derTeilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichenLichtbildausweises festgestellt. Teilnehmer/Teil-nehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfreifestgestellt werden kann, dürfen an der Prüfungnicht teilnehmen.

(7) Vor Beginn der Prüfung werden die Teilneh-mer/Teilnehmerinnen über den Ablauf der Prü-fung belehrt.

(8) Für die Prüfung werden die GemeinsamenFragebogen der Industrie- und Handelskam-mern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaftfür berufliche Bildung – Organisation zur Förde-rung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet. DiePrüfungsfragen beziehen sich auf die in § 6 Abs.1 benannten Lerninhalte. Es werden ausschließ-lich Multiple-Choice-Fragen gestellt. Jede Fragehat vier Antwortvorschläge, wovon nur eine Ant-wortvorgabe richtig ist.

(9) Nach Abschluss der Prüfung sind die Schu-lungs- und Prüfungsunterlagen sechs Jahre, diePrüfungsbögen selbst ein Jahr aufzubewahren.

§ 16 Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur je-weiligen Prüfung nur zugelassen, wenn der Teil-nehmer/die Teilnehmerin ohne Fehlzeiten an derentsprechenden, von der IHK anerkannten Schu-lung, teilgenommen hat.

(2) Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbau-kurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer/dieTeilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 er-füllt und die Prüfung für den Basiskurs bestan-den hat bzw. eine gültige ADR-Schulungsbeschei-nigung vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auf-frischungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teil-nehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen desAbs. 1 erfüllt und eine gültige ADR-Schulungsbe-scheinigung vorlegt.

BEKANNTMACHUNGEN

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Page 62: Juni2018 WasAzubiswollen!Integrationspreis von DFB und Mercedes-Benz 30 Potenzial der Binnenschiffe Neue Studie der Ruhr-IHKs 34 Erfolgreicher China-Austausch Hansa Berufskolleg Unna

§ 17 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vorBeginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung alsnicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilneh-mer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht er-scheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Ver-lauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätz-lich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unver-züglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zuerklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus ei-nem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHKüber das Vorliegen eines solchen Grundes. Machtder Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigenGrund geltend, dass er/sie wegen Krankheit diePrüfung nach Beginn abbrechen musste, so hatder Teilnehmer/die Teilnehmerin dies unverzüg-lich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, dasnicht später als am Prüfungstag ausgestellt wur-de, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in be-gründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeug-nis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zurPrüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschie-den werden kann, ob ein wichtiger Grund vor-liegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prü-fung als nicht abgelegt.

§ 18 Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmer/eine TeilnehmerinTäuschungshandlungen oder stört er/sie den Prü-fungsablauf erheblich, kann er/sie von der wei-teren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossenwerden. Über den Ausschluss entscheidet dieIHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht be-standen.

§ 19 Niederschrift

Für jeden Prüfungstermin ist eine Niederschriftanzufertigen. Diese enthält folgende Angaben:

· Art der Prüfung· Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen· Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung· Name der aufsichtführenden Person· Feststellung der Identität der Teilnehmer/Teil-nehmerinnen· Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin· Erklärung über die erfolgte Belehrung der Teil-nehmer/Teilnehmerinnen über den Ablauf derPrüfung

§ 20 Bescheid bei Nichtbestehen

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilneh-mer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheidder IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfs-belehrung zu versehen.

§ 21 Wiederholungsprüfung

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung aufschriftlichen Antrag nach einer angemessenenFrist eine einmalige Wiederholung der Prüfungim Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu.Der schriftliche Antrag ist auch in elektronischerForm möglich.

VI. ADR-SCHULUNGSBESCHEINIGUNG

§ 22 Erteilung und Erweiterung

(1) Die IHK erteilt eine ADR-Schulungsbescheini-gung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen ge-mäß § 16 Abs. 1 erfüllt sind und die entsprechen-de Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§14 und 15 bestanden wurde.

(2) Die IHK erweitert die ADR-Schulungsbeschei-nigung, wenn die Zulassungsvoraussetzungengemäß § 16 Abs. 2 erfüllt sind und die entspre-chende Prüfung unter Einhaltung der Vorgabender §§ 14 und 15 bestanden wurde.

(3) Die IHK schreibt die ADR-Schulungsbescheini-gung gemäß § 1 um.

§ 23 Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der ADR-Schulungsbe-scheinigung ist das Datum der Prüfung „Basis-kurs“ maßgebend.

§ 24 Verlängerung der Geltungsdauer

(1) Die IHK verlängert die ADR-Schulungsbe-scheinigung, wenn der Inhaber/die Inhaberin dieVoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 3 erfüllt. Hatder Inhaber/die Inhaberin innerhalb eines Zeit-raums von zwölf Monaten vor Ablauf der Gel-tungsdauer der ADR-Schulungsbescheinigungoder nach Ablauf (aufgrund einer Ausnahmege-nehmigung) eine von der IHK anerkannte Auffri-schungsschulung besucht sowie die entsprechen-de Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§14 und 15 bestanden, ist die ADR-Schulungsbe-scheinigung ab Ablauf ihrer Geltungsdauer zuverlängern.Ansonsten ist das Datum der Prüfung„Auffrischungsschulung“ maßgebend.

(2) Die ADR-Schulungsbescheinigung darf auchverlängert werden, wenn statt der Auffrischungs-schulung und der Auffrischungsprüfung eine vonder IHK anerkannte Erstschulung besucht und dieentsprechende Prüfung/entsprechenden Prüfun-gen bestanden wurde/n. § 16 Abs. 1 und 2 sindanzuwenden. Hinsichtlich des Verlängerungsda-tums gilt Abs. 1 entsprechend.

VII. SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 25 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01. Juli 2018 in Kraft.

Am gleichen Tag tritt die Satzung betreffend dieAusbildung der Gefahrgutfahrer/-innen vom 1.Januar 2013 („Ruhr Wirtschaft“ Dezember 2012S. 79 ff) außer Kraft.

Dortmund, 19. März 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Satzung betreffenddie Prüfung zum Erwerbder Grundqualifikationder Fahrer/Fahrerinnenim Güterkraft- undPersonenverkehr

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund hat am 15. März 2018 auf-grund

· von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigenRegelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III,Gliederungsnummer 701-1 veröffentlichten be-reinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel93 des Gesetzes zumAbbau verzichtbarer Anord-nungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29.März 2017 (BGBl. I S. 626), in derjeweiligen Fassung

· in Verbindung mit dem Gesetz über dieGrundqualifikation und Weiterbildung der Fahrerbestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft-oder Personenverkehr (BKrFQG) vom 14. August2006 (BGBl. I S.1958), zuletzt geändert durch Ar-tikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S.2162), in der jeweiligen Fassung

· sowie in Verbindung mit der Verordnung zurDurchführung des Berufskraftfahrer-Qualifika-tions-Gesetzes (BKrFQV) vom 22. August 2006(BGBl. I S. 2108), zuletzt geändert durch Artikel 3der Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl. I S.3232), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

§ 1 Sachliche Zuständigkeit§ 2 Örtliche Zuständigkeit§ 3 Prüfungsarten§ 4 Vorbereitung der Prüfung§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen§ 6 Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation§ 7 Zulassung zur Prüfung beschleunigte

Grundqualifikation§ 8 Rücktritt von der Prüfung§ 9 Ausschluss von der Prüfung§ 10 Durchführung der Prüfung

Grundqualifikation§ 11 Durchführung der Prüfung

beschleunigte Grundqualifikation§ 12 Anforderungen in der theoretischen

Prüfung§ 13 Anforderungen in der

praktischen Prüfung§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen und

Feststellung des Prüfungsergebnisses§ 15 Niederschrift§ 16 Erteilung der Bescheinigung§ 17 Nichtbestehen der Prüfung§ 18 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

Die Industrie-undHandelskammerzuDortmund –im folgenden IHK genannt – ist zuständig für dieDurchführung von Prüfungen nach dem Berufs-kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Industrie- und Handels-kammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitzhat. Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewer-berin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine

andere Industrie- und Handelskammer verwie-sen werden.

§ 3 Prüfungsarten

Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation sind

(1) in der Grundqualifikation

1. „Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß §1 Abs. 2 BKrFQV.

2. „Grundqualifikation Quereinsteiger“ gemäߧ 1 Abs. 3 BKrFQV (Prüfung „GrundqualifikationRegelprüfung“ – reduziert um die theoretischenTeile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäߧ 4 Berufszugangsverordnung für den Straßen-personenverkehr (PBZugV) oder gemäß § 5 Be-rufszugangsverordnung für den Güterkraftver-kehr (GBZugV) waren).

3. „Grundqualifikation Umsteiger“ gemäß § 3BKrFQV (Prüfung „Grundqualifikation Regelprü-fung“ – reduziert um die theoretischen und prak-tischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvornachgewiesenen Qualifikation waren).

(2) in der beschleunigten Grundqualifikation

1. „beschleunigte Grundqualifikation Regelprü-fung“ gemäß § 2 Abs. 4 BKrFQV.

2. „beschleunigte Grundqualifikation Querein-steiger“ gemäß § 2 Abs. 7 BKrFQV (Prüfung „be-schleunigte Grundqualifikation Regelprüfung“ –reduziert um die theoretischen Teile, die bereitsGegenstand der Prüfung gemäß § 4 PBZugV odergemäß § 5 GBZugV waren).

3. „beschleunigte Grundqualifikation Umstei-ger“ gemäß § 3 BKrFQV (Prüfung „beschleu-nigte Grundqualifikation Regelprüfung“ – redu-ziert um die theoretischen Teile, die bereits Ge-genstand der zuvor nachgewiesenen Qualifika-tion waren).

§ 4 Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfungfest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich un-ter Angabe der Daten zur Person und der Prü-fungsart auf einem Formular der IHK vorgenom-men werden. Die schriftliche Anmeldung kannauch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Anmeldung sind Nachweise über das Vor-liegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §§6 bzw. 7 beizufügen.

(4) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/die Prü-fungsbewerberinnen unter Berücksichtigung derReihenfolge der eingegangenen Anmeldungenrechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungsterminschriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftlicheEinladung kann auch in elektronischer Form er-folgen. Die Einladung gibt dem Prüfungsbewer-ber/der Prüfungsbewerberin

· Ort und Zeitpunkt der Prüfung,

· die Art der Prüfung,

· die Prüfungsdauer,

· die Art der zugelassenen Hilfsmittel,

· die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,

· die in §§ 8 und 9 getroffenen Regelungen überRücktritt und Ausschluss von der Prüfung

bekannt.

(5) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerbe-rin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nach-weisen, dass er/sie die aufgrund der Gebühren-ordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebührentrichtet hat.

§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(3) Die in den §§ 10 und 11 genannten theoreti-schen Prüfungen sind schriftliche Prüfungen. Dieschriftlichen Prüfungen können entweder auf Pa-pier oder in elektronischer Form durchgeführtwerden. Die IHK bestimmt das Verfahren.

(4) Die in den §§ 10 und 11 genannten Zeitansät-ze – sowohl für die theoretische als auch prak-tische Prüfung – sind reine Prüfungszeiten. Vor-und nachbereitende Arbeiten, wie z. B. Erläute-rungen zum Prüfungsablauf, Aufbau/Wiederauf-bau von Übungen, Erläuterungen zur Prüfungs-bewertung sind nicht Bestandteil der Prüfungs-zeit.

(5) Die Prüfung wird entsprechend der Anmel-dung und der Zulassungsvoraussetzungen ent-weder für den „Güterkraftverkehr“ oder für den„Personenverkehr“ abgelegt.

(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität derTeilnehmer/Teilnehmerinnen festgestellt. Teilneh-mer/Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zwei-felsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der

Prüfung nicht teilnehmen.

(7) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilneh-mern/Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfungsowie die Prüfer/Prüferinnen bekannt gegeben.

(8) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind nachBekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen zu befragen,ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prü-fers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befan-genheit Gebrauch machen wollen. Über einenAblehnungsantrag entscheidet die IHK.

(9) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befan-gen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer/diebetroffene Prüferin von der Prüfung ausschlie-ßen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischenAusübung des Prüfungsamtes, so muss die IHKden betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferinvon der Prüfung ausschließen.

(10) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegebenoder ein Prüfer/eine Prüferin ausgeschlossen, sosoll der Teilnehmer/die Teilnehmerin zum nächs-ten Termin eingeladen werden, sofern der ausge-schlossene Prüfer/die ausgeschlossene Prüferinnicht sogleich durch einen anderen Prüfer/eineandere Prüferin ersetzt werden kann.

(11) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Ver-öffentlichung der Gemeinsamen Fragebogen derIndustrie- und Handelskammern, herausgegebenvon derDIHK-Gesellschaft für beruflicheBildung–Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbil-dung mbH, für Prüfungen nach dem BKrFQG odervon Teilen dieser Fragebogen außerhalb der un-mittelbaren Prüfungsabwicklung ist untersagt.

(12) Für die Prüfungen gelten ergänzend zu denBestimmungen dieser Satzung die Gemeinsa-men Richtlinien der Industrie- und Handelskam-mern betreffend die Prüfung zum Erwerb derGrundqualifikation der Fahrer/Fahrerinnen imGüterkraft- und Personenverkehr (herausgege-ben vom Deutschen Industrie- und Handelskam-mertag e. V.). Diese werden von der IHK als Ver-waltungsvorschrift erlassen. Die IHK gibt den Er-lass dieser Verwaltungsvorschrift in ihrem Mittei-lungsblatt bekannt.

§ 6 Zulassung zur Prüfung Grundquali-fikation

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prü-fung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 („Grundqualifikati-on Quereinsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sieden entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster desAnhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

oder

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV(Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs IIIder Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prü-fung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 („GrundqualifikationUmsteiger“) nur zugelassen, wenn er/sie

1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Re-gelprüfung“/„beschleunigte GrundqualifikationRegelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegen-stand der Umsteigerprüfung ist

oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintragder Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse,die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis-klasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprü-fung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 er-worben bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008erworben)

oder

4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäßAnhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003), der nichtGegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E,C, CE vor dem 10.09.2009 erworben bzw. D1,D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben)

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 derBKrFQV

oder

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3BKrFQV

vorlegt.

(3) DerTeilnehmer/dieTeilnehmerin wird zur prak-tischen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundquali-fikation Regelprüfung“, „GrundqualifikationQuereinsteiger“, „Grundqualifikation Umstei-

BEKANNTMACHUNGEN

Ruhr Wirtschaft Juni 201862

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ger“) nur zugelassen, wenn er/sie sich gegenüberder IHK verpflichtet, ein geeignetes Prüfungsfahr-zeug für die Abnahme der praktischen Prüfung zustellen. Geeignet ist ein Prüfungsfahrzeug, dasden Anforderungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 ge-nügt. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin kei-ne Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungs-fahrzeug zu stellen, kann die IHK auf Antrag desTeilnehmers/der Teilnehmerin ein geeignetes Prü-fungsfahrzeug vermitteln.

(4) DerTeilnehmer/dieTeilnehmerin wird zur prak-tischen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 („Grundquali-fikation Regelprüfung“, „GrundqualifikationQuereinsteiger“, „Grundqualifikation Umstei-ger“) nur zugelassen, wenn er/sie sich gegen-über der IHK verpflichtet, zur praktischen Prü-fung einen Fahrlehrer zu stellen, der im Besitz ei-ner gültigen Fahrlehrererlaubnis gemäß Fahrleh-rergesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, ber.S. 3784), in der jeweiligen Fassung, für die Fahr-erlaubnisklassen CE für den Güterkraftverkehrbeziehungsweise DE für den Personenverkehrist. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin keineMöglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g.Voraussetzungen erfüllt, zu stellen, kann die IHKauf Antrag des Teilnehmers/der Teilnehmerin ei-nen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.

(5) Für die Zulassung zur „Grundqualifikation Re-gelprüfung“ gelten nur die Absätze 3 und 4.

(6) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrundgefälschter Unterlagen oder falscher Angabenausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 7 Zulassung zur Prüfungbeschleunigte Grundqualifikation

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zurPrüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 („beschleunig-te Grundqualifikation Regelprüfung“) nur zuge-lassen, wenn er/sie das Original eines von ei-ner anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anla-ge 2a BKrFQV über die Teilnahme an einer ent-sprechenden Schulung vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zurPrüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 („beschleunig-te Grundqualifikation Quereinsteiger“) nur zuge-lassen, wenn er/sie das Original eines von eineranerkannten Ausbildungsstätte nach § 7 BKrFQGausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2aBKrFQV über die entsprechenden Unterrichtsteileund den entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr gemäß § 4PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster desAnhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

bzw.

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV(Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs IIIder Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prü-fung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 („beschleunigteGrundqualifikation Umsteiger“) nur zugelassen,wenn er/sie das Original eines von einer aner-kanntenAusbildungsstätte nach § 7 BKrFQG aus-gestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQVüber die entsprechenden Unterrichtsteile und

1. den Nachweis einer „Grundqualifikation Re-gelprüfung“/„beschleunigten GrundqualifikationRegelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegen-stand der Umsteigerprüfung ist

oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintragder Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse,die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis-klasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprü-fung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 er-worben bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008erworben)

oder

4. einen Fahrerqualifizierungsnachweis gemäßAnhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG

(ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Ge-genstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C,CE vor dem 10.09.2009 erworben bzw. D1, D1E,D, DE vor dem 10.09.2008 erworben)

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 derBKrFQV

oder

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3BKrFQV

vorlegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrundgefälschter Unterlagen oder falscher Angabenausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 8 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Be-ginn der theoretischen oder der praktischen Prü-fung zurück, gilt die jeweilige Prüfung als nichtabgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilneh-mer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht er-scheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Ver-lauf einer Prüfung zurück, so gilt diese grundsätz-lich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unver-züglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zuerklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus ei-nem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHKüber das Vorliegen eines solchen Grundes. Machtder Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigenGrund geltend, dass er/sie wegen Krankheit nachBeginn der Prüfung abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztli-chen Attests, das nicht später als am Prüfungs-tag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hatdas Recht, in begründeten Einzelfällen ein amts-ärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mitAussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern,damit entschieden werden kann, ob ein wichtigerGrund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, giltdie Prüfung als nicht abgelegt. Tritt ein Teilneh-mer/eine Teilnehmerin im Verlauf der praktischenPrüfung aus einem wichtigen Grund zurück, sokönnen bereits erbrachte, in sich abgeschlosseneTeile der Prüfung als abgelegt anerkannt werden.

§ 9 Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmer/eine TeilnehmerinTäuschungshandlungen oder stört er/sie den Prü-fungsablauf erheblich, kann er/sie von der wei-teren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossenwerden. Über den Ausschluss entscheidet dieIHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nichtbestanden.

§ 10 Durchführung der PrüfungGrundqualifikation

(1) Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1-3(„Grundqualifikation Regelprüfung“,„Grundqualifikation Quereinsteiger“,„Grundqualifikation Umsteiger“) besteht aus ei-ner theoretischen und einer praktischen Prüfung.Die theoretische und die praktische Prüfung kön-nen in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.

(2) Für die theoretische Prüfung werden die Ge-meinsamen Fragebogen der Industrie- und Han-delskammern, herausgegeben von der DIHK-Ge-sellschaft für berufliche Bildung – Organisationzur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, ver-wendet.

(3) Die theoretische Prüfung besteht aus Multi-ple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Ant-wort (z. B. Freitext, Lückentext oder Rechnungen,Auswertung von Grafiken und Piktogrammen)und der Erörterung von Praxissituationen.

(4) Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahr-prüfung, einem praktischen Prüfungsteil und derBewältigung von kritischen Fahrsituationen.

1. Für die praktische Prüfung setzt die IHK einenamtlich anerkannten Sachverständigen/eine amt-lich anerkannte Sachverständige oder einen amt-lich anerkannten Prüfer/eine amtlich anerkanntePrüferin für den Kraftfahrzeugverkehr ein, der/dieim Besitz einer gültigen Berechtigung zur Abnah-me der Fahrerlaubnisprüfung ist. Die praktischePrüfung kann auch von einem IHK-Mitarbeiter/ei-ner IHK-Mitarbeiterin mit gleichwertiger Qualifi-kation abgenommen werden. Die IHK kann wei-tere sachkundige Personen hinzuziehen.

2. Für die Fahrprüfung und die Bewältigung kriti-scher Fahrsituationen wird ein Kraftfahrzeug ent-sprechend der dem Teilnehmer/der Teilnehmerinerteilten höchsten Fahrerlaubnisklasse bezogenauf die Abmessungen und Gewichte von Lkwoder Omnibussen eingesetzt. Soweit der Teilneh-mer/die Teilnehmerin nicht im Besitz einer Fahrer-laubnis der Klasse C1 oder C1E bzw. D1 oder D1Eist, hat er/sie die Prüfung auf einem Fahrzeugder Fahrerlaubnisklasse C bzw. D abzulegen. DieFahrzeuge müssen den Anforderungen der Num-mern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrer-laubnisVerordnung (FeV) entsprechen. Zusätzlichmuss das Prüfungsfahrzeug die Anforderungender Nummer 2.2.16 der Anlage 7 der FeV erfüllen.

3. Für die Bewältigung von kritischen Fahrsitua-tionen können die Kraftfahrzeuge durch den Ein-satz eines leistungsfähigen Simulators ersetztwerden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.

(5) Die Dauer der Prüfung für die Grundqualifi-kation beträgt:

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 240 Min.· Praktische Prüfung, Prüfungsdauer:

Fahrprüfung: 120 Min.,praktischer Prüfungsteil: 30 Min.,kritische Situationen max. 60 Min.

Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 170 Min.· Praktische Prüfung, Prüfungsdauer:

Fahrprüfung: 120 Min.,praktischer Prüfungsteil: 30 Min.,kritische Situationen max. 60 Min.

Umsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 110 Min.· Praktische Prüfung, Prüfungsdauer:

Fahrprüfung: 60 Min.,praktischer Prüfungsteil: 30 Min.,kritische Situationen max. 30 Min.

(6) Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prü-fung oder die praktische Prüfung dürfen wieder-holt werden.

(7) Nach Abschluss der Gesamtprüfung sind dieUnterlagen zur Prüfung ein Jahr und das Ergebnisder Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 11 Durchführung der Prüfungbeschleunigte Grundqualifikation

(1) Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifika-tion“ gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1-3 („beschleunigteGrundqualifikation Regelprüfung“, „beschleu-nigte Grundqualifikation Quereinsteiger“, „be-schleunigte Grundqualifikation Umsteiger“) be-steht aus einer theoretischen Prüfung.

(2) Für die Prüfung werden die GemeinsamenFragebogen der Industrie- und Handelskammern,herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für be-rufliche Bildung Organisation zur Förderung derIHK-Weiterbildung mbH, verwendet.

(3) Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fra-gen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Frei-text, Lückentext oder Rechnungen, Auswertungvon Grafiken und Piktogrammen).

(4) Die Dauer der Prüfung für die beschleunigteGrundqualifikation beträgt:

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 90 Min.

Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 60 Min.

Umsteiger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3· Theoretische Prüfung, Prüfungsdauer: 45 Min.

(5) Die Prüfung darf wiederholt werden.

(6) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unter-lagen zur Prüfung ein Jahr und das Ergebnis derPrüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 12 Anforderungen in dertheoretischen Prüfung

(1) Gegenstände der theoretischen Prüfung:

Die in derAnlage 1 der BKrFQV genannten Kennt-nisbereiche sind Gegenstand der jeweiligen Prü-fungen für den Güterkraftverkehr und den Per-sonenverkehr gemäß der nachstehenden Tabelle:

Grundqualifikation Regelprüfung

beschleunigte Grundqualifikation Regelprüfung

Kenntnisse Fähigkeiten gemäß Anlage 1 derBKrFQV

Kenntnisbereich 1

1.1 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.4 Güterkraftverkehr

1.5 Personenverkehr

1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 2

2.1 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

2.2 Güterkraftverkehr

2.3 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.1 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.4 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.6 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.7 Güterkraftverkehr

3.8 Personenverkehr

Grundqualifikation Quereinsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Quereinstei-

ger; Kenntnisse Fähigkeiten gemäß Anlage 1der BKrFQV

Kenntnisbereich 1

1.1 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

1.4 Güterkraftverkehr

1.5 Personenverkehr

1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.4 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.6 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

Grundqualifikation Umsteiger

beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger

Kenntnisbereich 1

1.4 Güterkraftverkehr

1.5 Personenverkehr

1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 2

2.2 Güterkraftverkehr

2.3 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.1 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.6 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

3.7 Güterkraftverkehr

3.8 Personenverkehr

(2) Grundsätze für die PrüfungsaufgabenGrundqualifikation

1. Die Prüfung besteht, bezogen auf die jeweili-ge Gesamtpunktzahl, zu gleichen Teilen aus Mul-tiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwortund der Erörterung von Praxissituationen, sofernsie Gegenstand der Prüfung sind. Die Kenntnis-bereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie Gegen-stand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen berück-sichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximalvier Punkten bewertet. Sie können mehrere Ant-wortvorschläge enthalten, von denen bis zu vierAntwortvorgaben richtig sein können.

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wer-tigkeit von maximal fünf Punkten.

4. Die Erörterung einer Praxissituation bestehtaus verbundenen Fragen mit direkter Antwort.

(3) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben be-schleunigte Grundqualifikation

1. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fra-gen und Fragen mit direkter Antwort (z. B. Frei-text, Lückentext oder Rechnungen, Auswertungvon Grafiken oder Piktogrammen). Die Kennt-nisbereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie Ge-genstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen be-rücksichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximalvier Punkten bewertet. Sie können mehrere Ant-wortvorschläge enthalten, von denen bis zu vierAntwortvorgaben richtig sein können.

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wer-tigkeit von maximal fünf Punkten.

§ 13 Anforderungen in derpraktischen Prüfung

(1) Fahrprüfung

1. Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung derfahrpraktischen Fähigkeiten des Teilnehmers/derTeilnehmerin. Sie muss auf Straßen innerhalbund außerhalb geschlossener Ortschaften, aufSchnellstraßen oder Autobahnen und in Situati-onen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte statt-finden.

2. Die Fahrprüfung soll vorzeitig beendet wer-den, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin gro-be Fahr- und Verhaltensfehler in Bezug auf dieStVO zeigt.

3. Wird die Fahrprüfung vorzeitig beendet, wirdsie mit null Punkten bewertet.

(2) Praktischer Prüfungsteil

Ziel dieses Prüfungsteils ist die Bewertung derfolgenden Kenntnisse und Fähigkeiten der in denAnlagen 1 und 2 der BKrFQV genannten Kennt-nisbereiche gemäß der nachstehenden Liste:

Ruhr Wirtschaft Juni 2018 63

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Kenntnisse/Fähigkeiten gemäß Anlage 1 und 2BKrFQV

Grundqualifikation Regelprüfung

Kenntnisbereich 1

1.4 Güterkraftverkehr1.5 Personenverkehr1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr3.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

Grundqualifikation Quereinsteiger

Kenntnisbereich 1

1.4 Güterkraftverkehr1.5 Personenverkehr1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.2 Güterkraftverkehr, Personenverkehr3.3 Güterkraftverkehr, Personenverkehr3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

Grundqualifikation Umsteiger

Kenntnisbereich 1

1.4 Güterkraftverkehr1.5 Personenverkehr1.6 Personenverkehr

Kenntnisbereich 3

3.5 Güterkraftverkehr, Personenverkehr

(3) Bewältigung kritischer Fahrsituationen

1. Ziel bei der Bewältigung kritischer Fahrsitua-tionen ist insbesondere die Bewertung der Fä-higkeiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin be-züglich der Beherrschung des Fahrzeugs bei un-terschiedlichem Fahrbahnzustand je nach Witte-rungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit.

2. Die Bewältigung kritischer Fahrsituationenwird auf einem geeigneten Gelände durchge-führt, wobei Gefährdungen für Dritte ausge-schlossen sein müssen.

§ 14 Bewertung der Prüfungsleistun-gen und Feststellung des Prüfungser-gebnisses

(1) Bewertung der Prüfungen für die Grundqua-lifikation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer beiMultiple-Choice-Fragen – ist nur in ganzen

oder halben Punkten zulässig.

2. Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistun-gen sind die in der theoretischen und der prakti-schen Prüfung erzielten Ergebnisse, die in Punk-ten ausgedrückt werden.

3. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wennmindestens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäßnachfolgender Aufstellung erreicht wurden:

Mögliche Gesamtpunktzahl· Regelprüfung 162· Quereinsteiger 114· Umsteiger 72

4. Die Teile der praktischen Prüfung gemäß § 10Abs. 4 werden jeweils getrennt voneinander be-wertet.

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn min-destens 50 % der Gesamtpunktzahl gemäß dernachfolgenden Aufstellung erreicht wurden undder in jedem Teil der Prüfung erzielte Punk-teanteil nicht unter 20 % der jeweils möglichenPunktzahl liegt.

In den praktischen Prüfungen Güterkraftverkehrund Personenverkehr sind insgesamt höchstensfolgende Punkte erreichbar:

Regelprüfung· mögliche Gesamtpunktzahl: 120· davon

Fahrprüfung: 60praktischer Prüfungsteil: 30kritische Situationen: 30

Quereinsteiger· mögliche Gesamtpunktzahl: 120· davon

Fahrprüfung: 60praktischer Prüfungsteil: 30kritische Situationen: 30

Umsteiger· mögliche Gesamtpunktzahl: 80· davon

Fahrprüfung: 30praktischer Prüfungsteil: 30kritische Situationen: 20

Der Prüfer/die Prüferin hat nach Beendigung desjeweiligen praktischen Prüfungsteils dem Teil-nehmer/der Teilnehmerin die Bewertung und de-

ren wesentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer/die Prüferin hat ein Prüfungsprotokoll anzuferti-gen und der IHK auszuhändigen.

5. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn dietheoretische und die praktische Prüfung bestan-den wurden.

(2) Bewertung der Prüfungen für die beschleunig-te Grundqualifikation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer beiMultiple-Choice-Fragen ist nur in ganzen oderhalben Punkten zulässig.

2. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens50 % der Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgen-der Aufstellung erreicht wurden.

Mögliche Gesamtpunktzahl· Regelprüfung 60· Quereinsteiger 40· Umsteiger 30

(3) Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgtdurch die IHK. Aufgrund der erbrachten Prü-fungsleistungen stellt die IHK das Prüfungser-gebnis fest und erklärt die Prüfung für bestandenoder nicht bestanden.

§ 15 Niederschrift

Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eineNiederschrift anzufertigen. Diese enthält folgen-de Angaben:

· den Namen, den Vornamen, ggf. den Geburts-namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort,Geburtsland sowie die Anschrift und Nationalitätdes Teilnehmers/der Teilnehmerin,

· Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung,

· die Art und Bestandteile der Prüfung,

· die Feststellung der Identität des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrerPrüfungsfähigkeit,

· die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerinüber sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegenBesorgnis der Befangenheit abzulehnen,

· Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung,

· das Prüfungsergebnis, die Erklärung über dasBestehen oder Nichtbestehen der Prüfung,

· Name/Namen und Unterschrift(en) der Prüfer/Prüferinnen.

§ 16 Erteilung der Bescheinigung

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Bescheinigung der IHK überdas Bestehen der Prüfung.

§ 17 Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teil-nehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Be-scheid der IHK über das Nichtbestehen der Prü-fung. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbe-lehrung zu versehen.

§ 18 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01. Juli 2018 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung der Industrie- und Han-delskammer zu Dortmund vom 03. Dezember2007 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der IHKzu Dortmund im Februar 2008, Seite 63) außerKraft.

Die Genehmigung des Ministeriums für Verkehrdes Landes Nordrhein-Westfalen ist am 28. März2018, AZ: III B 2-42-00/8, erteilt worden.

Dortmund, 25. April 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Satzung betreffend dieSchulung, die Prüfungund die Erteilung desSchulungsnachweisesfür GefahrgutbeauftragteDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund hat am 15. März 2018 auf-grund

· von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigenRegelung des Rechts der Industrie- und Handels-kammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III,Gliederungsnummer 701-1 veröffentlichten be-reinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel93 des Gesetzes zumAbbau verzichtbarer Anord-nungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29.März 2017 (BGBl. I S. 626), in derjeweiligen Fassung,

· der Verordnung über die Bestellung von Gefahr-gutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbe-

auftragtenverordnung – GbV) vom 25. Februar2011 (BGBl. I S. 341), zuletzt geändert durch Arti-kel 2 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. IS. 568), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

I. Zuständigkeit§ 1 Zuständigkeit

II. Schulungssystem§ 2 Schulungssystem

III. Anerkennung der Schulungen§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen§ 4 Lehrpläne§ 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang§ 6 Lehrkräfte§ 7 Schulungsmethoden§ 8 Schulungsstätten und Schulungsmaterial§ 9 Teilnehmerzahl§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen§ 11 Pflichten des Veranstalters§ 12 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen§ 13 Prüfungsarten§ 14 Vorbereitung der Prüfung§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen§ 16 Zulassung zur Prüfung§ 17 Grundprüfung§ 18 Ergänzungsprüfung§ 19 Verlängerungsprüfung§ 20 Rücktritt von der Prüfung§ 21 Ausschluss von der Prüfung§ 22 Niederschrift§ 23 Bescheid bei Nichtbestehen der Prüfung

VI. Schulungsnachweis§ 24 Voraussetzungen für die Erteilung und Er

weiterung§ 25 Geltungsdauer§ 26 Verlängerung der Geltungsdauer

VII. Schlussvorschriften§ 27 Inkrafttreten

I. ZUSTÄNDIGKEIT

§ 1 Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund– im folgenden IHK genannt – ist zuständig für:

· die Anerkennung von Lehrgängen und die Über-wachung von Schulungen, die Veranstalter inSchulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen,

· die Durchführung von Prüfungen,

· die Erteilung, Erweiterung und Verlängerungvon Schulungsnachweisen,

· die Umschreibung von Schulungsnachweisengemäß § 7 Abs. 3 GbV,

· die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3und § 6 Abs. 3 GbV.

II. SCHULUNGSSYSTEM

§ 2 Schulungssystem

Die Schulungen werden nach Verkehrsträgernunterteilt. Schulungen können einzeln oder kom-biniert durchgeführt werden für:

· den Straßenverkehr· den Eisenbahnverkehr· den Binnenschiffsverkehr· den Seeschiffsverkehr

III. ANERKENNUNG DER SCHULUNGEN

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen An-trag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgese-henen Schulungen den Anforderungen der GbVund den §§ 4 bis 9 dieser Satzung entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, dieSchulungen ordnungsgemäß durchzuführen.Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeigneteNachweise vorzulegen. Insbesondere kann dieIHK die Vorlage des polizeilichen Führungszeug-nisses, die Auskunft aus dem Gewerbezentralre-gister sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamts verlangen. Diese Nachweise dür-fen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älterals 3 Monate sein.

§ 4 Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzu-legen. Die Lehrpläne müssen die Sachgebiete,die sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV i. V. m.§ 5 Abs. 1 ergeben und die geplanten Zeitansät-

ze für die jeweiligen Sachgebiete enthalten. Diesgilt analog für den Seeschiffsverkehr.

§ 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulung des ersten Ver-kehrsträgers müssen insbesondere folgendeSachgebiete sein:

· Nationale Rechtsvorschriften (insbesondereGbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO,WHG)

· Klassifizierung

· Anforderungen an Verpackungen, Großpackmit-tel, Großverpackungen

· Kennzeichnung, Bezettelung von Versandstü-cken

Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträ-gers und jedes weiteren Verkehrsträgers müsseninsbesondere folgende Sachgebiete sein:

· Aufbau und Systematik der besonderen Rechts-vorschriften für den Gefahrguttransport

· Verantwortliche und Verantwortlichkeiten deram Transport gefährlicher Güter beteiligten Per-sonen

· Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellteGüter und (bedingt) freigestellte Beförderungen)

· Dokumentation (Inhalt undVerwendung der Be-gleitpapiere)

· Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge,Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prü-fung und Kodierung)

· Besonderheiten bei Kennzeichnung, Bezette-lung und orangefarbenen Tafeln

· Durchführung der Beförderung (insbesonde-re Versandarten, Versandbeschränkungen, Ver-packen, Befüllen, Beladen, Entladen, Ladungssi-cherung, Sicherheitsanforderungen und Beförde-rungsausrüstung).

(2) Der Veranstalter hat seinen Schulungen min-destens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen:

· 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Ver-kehrsträger (30 Unterrichtseinheiten (UE)),

· 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiterenVerkehrsträger (10 UE).

(3) Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dür-fen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 3 UE isteine Pause einzulegen.

(4) Der Unterricht darf grundsätzlich in der Zeitvon 8 Uhr bis 22 Uhr stattfinden.

(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn-und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 6 Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen

· über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhän-ge der Gefahrgutvorschriften verfügen und

· die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Sach-gebiet notwendigen besonderen Kenntnisse ha-ben und

· zur erwachsenengerechten Vermittlung der er-forderlichen Kenntnisse befähigt sein

und

· einen gültigen Gb-Schulungsnachweis für den/die zu schulenden Verkehrsträger besitzen.

(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähigeSchulungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen.Die IHK soll ein Beurteilungsgespräch führen; siekann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 7 Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenz-unterricht durchzuführen. In die Vermittlung derKenntnisse können elektronische Lernmedien un-ter Anleitung und bei durchgehender Anwesen-heit einer Lehrkraft gemäß § 6 einbezogen wer-den.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprachedurchzuführen.

(3) Die Durchführung von Schulungen in engli-scher Sprache bedarf der besonderen Anerken-nung, die die IHK nur erteilt, wenn die Vorga-ben des § 5 Abs. 3 GbV erfüllt sind. Alle der IHKin Verbindung mit dem Anerkennungsverfahrenund den Schulungen anfallenden Kosten trägtder Veranstalter.

§ 8 Schulungsstätten und Schulungs-material

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass erüber geeignete Räume verfügt. Diese müssen sobeschaffen und gelegen sein, dass die Schulun-gen sachgerecht, ohne Störung der öffentlichenSicherheit und Ordnung und ohne Störung der

BEKANNTMACHUNGEN

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Teilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt wer-den können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass fürjeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein ausrei-chender Arbeitsplatz vorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass ge-eignete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, diein den zu nutzenden Räumen sachgerecht ein-setzbar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass erüber geeignetes, aktuelles Schulungsmaterialund die einschlägigen Vorschriftenwerke verfügt.

§ 9 Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teil-nehmerinnen zulässig. Die IHK kann entspre-chend der Beschaffenheit der für die Schulunggenutzten Räume eine geringere Höchstzahlfestsetzen.

§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigtden Veranstalter, die in ihr bezeichneten Schulun-gen gemäß § 2 und deren Kombinationen durch-zuführen.

(2) Die erstmalige Anerkennung wird auf längs-tens 3 Jahre befristet, die erneute Anerkennungauf längstens 5 Jahre.

IV. Durchführung der Schulungen

§ 11 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bie-ten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vor-geschriebenen Kenntnisse erwerben können. DerVeranstalter hat sich bei jeder von ihm durchge-führten Schulung nach dem in § 2 beschriebenenSchulungssystem zu richten und die Anforderun-gen der §§ 4 bis 9 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass je-der Teilnehmer/jede Teilnehmerin in der Schulungüber aktuelle einschlägige Vorschriften verfügt.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass demaktuellen Stand der Entwicklung auf dem Gebietdes Gefahrguttransportrechts Rechnung getra-gen wird und dass sich die eingesetzten Lehrkräf-te entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklungin ihren Schulungsbereichen weiterbilden.

(4) Der Veranstalter hat der IHK 14 Tage vor Be-ginn der Schulung die Termine, den Unterrichts-plan mit der Schulungsstätte (Räume), den Na-men der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahlder Teilnehmer/Teilnehmerinnen zu übermitteln.

(5) Der Veranstalter hat die Identität der Teilneh-mer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Licht-bildausweises festzustellen und durch Führungvon Anwesenheitslisten eine jeweils lückenlo-se Teilnahme zu belegen. Die Anwesenheitslis-ten sind der IHK nach Beendigung der Schulungzuzusenden.

(6) Der Veranstalter hat für jeden Teilnehmer/jedeTeilnehmerin, der/die ohne Fehlzeiten an einerSchulung von Gefahrgutbeauftragten im Rahmeneiner anerkannten Schulung teilgenommen hat,eine Teilnahmebescheinigung, die den Vorgabender IHK entspricht, auszustellen.

(7) Will der Veranstalter nach Anerkennung ei-ner Schulung Veränderungen hinsichtlich sol-cher Umstände vornehmen, die für die Anerken-nung von Bedeutung waren, so hat er vorher dieZustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbe-sondere für die eingesetzten Lehrkräfte und dieSchulungsstätten.

§ 12 Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach den§§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11 sicherzustel-len, kann die IHK dem Veranstalter Auflagen er-teilen, die mit der Anerkennung verbunden oderaufgrund eines in der Anerkennung enthaltenenVorbehalts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstal-ter seine Schulungen nach Aufforderung entspre-chend den jeweils geltenden Vorschriften modi-fiziert.

(3) Die IHK ist befugt, die Durchführung der Schu-lungen – auch durch die Entsendung von Beauf-tragten – zu überprüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vor-schriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes desLandes Nordrhein-Westfalen vom 12. Novem-ber 1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geän-dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. November2016 (GV. NRW S. 934) in der jeweiligen Fassungüber die Rücknahme und den Widerruf von Ver-waltungsakten entzogen werden, wenn der Ver-anstalter den in dieser Satzung festgelegten An-forderungen nicht genügt oder sie von vornher-

ein nicht erfüllte oder den Pflichten oder den ihmerteilten Auflagen zuwiderhandelt.

V. Prüfungen

§ 13 Prüfungsarten

Prüfungen nach GbV sind

1. die Grundprüfung nach einer Schulung, diemindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE)umfasste,

2. die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung,die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10UE) umfasste,

3. die Verlängerungsprüfung.

§ 14 Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfungfest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlichunter Angabe der Prüfungsart und unter Beach-tung der Anmeldefrist auf einem Formular derIHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kannauch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Die IHK soll den Teilnehmer/die Teilnehmerinrechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungsterminschriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftlicheEinladung kann auch in elektronischer Form er-folgen. Die Einladung gibt dem Teilnehmer/derTeilnehmerin

· den Ort und den Zeitpunkt der Prüfung,

· die Art der Prüfung,

· die Prüfungsdauer,

· die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,

· die nach § 15 Abs. 8 zugelassenen Hilfsmittel,

· sowie die in §§ 20 und 21 getroffenen Regelun-gen über Rücktritt und Ausschluss von der Prü-fung bekannt.

(4) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin soll spätes-tens bei Beginn der Prüfung nachweisen, dass er/sie die aufgrund der Gebührenordnung und desGebührentarifs der IHK festgesetzte Prüfungsge-bühr entrichtet hat.

§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2) Die Durchführung von Grundprüfungen undErgänzungsprüfungen in englischer Sprache istnur unter den Bedingungen des § 6 Abs. 3 GbVmöglich. Die Übersetzung der Prüfungsunterla-gen erfolgt ausschließlich durch die das Copy-right haltende DIHK-Gesellschaft für beruflicheBildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH auf Anforderung der jewei-ligen IHK.

(3) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. DiePrüfung kann entweder auf Papier oder in elekt-ronischer Form durchgeführt werden. Die IHK be-stimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prü-fung erfolgt gemäß 1.8.3.12.2 und 1.8.3.12.5ADR/RID/ADN. Dies gilt analog für den See-schiffsverkehr.

(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(5) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität derTeilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichenLichtbildausweises festgestellt. Teilnehmer/Teil-nehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfreifestgestellt werden kann, dürfen an der Prüfungnicht teilnehmen.

(6) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilneh-mern/Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfungsowie der Prüfer/die Prüferin bekannt gegeben.

(7) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind nachBekanntgabe des Prüfers/der Prüferin zu befra-gen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung einesPrüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Be-fangenheit Gebrauch machen wollen. Über einenAblehnungsantrag entscheidet die IHK.

(8) Als Hilfsmittel sind ausschließlich die ein-schlägigen Vorschriftentexte in schriftlicher Formund ein netzunabhängiger, nicht kommunikati-onsfähiger Taschenrechner zugelassen.

(9) Für die Prüfung werden die GemeinsamenFragebogen der Industrie- und Handelskam-mern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaftfür berufliche Bildung – Organisation zur Förde-rung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet. DieFragen und Fallstudien berücksichtigen die in § 5Abs. 1 genannten Sachgebiete.

(10) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Ver-öffentlichung der Gemeinsamen Fragebogender Industrie- und Handelskammern für Prüfun-gen nach der GbV oder von Teilen dieser Frage-bogen außerhalb der unmittelbaren Prüfungsab-wicklung ist untersagt.

(11) Bei den Fragen mit direkter Antwort sind jenach Schwierigkeitsgrad 1, 2, 3 oder 4 Punkte er-reichbar. Bei jeder Fallstudie sind insgesamt 10Punkte erreichbar.

(12) Bei Multiple-Choice-Fragen ist ein Punkt er-reichbar. Die Fragen enthalten vier Antwortvor-schläge, wovon nur eine Antwortvorgabe rich-tig ist.

(13) Die Bewertung der Prüfungsleistung ist au-ßer bei Multiple-Choice-Fragen in halben undganzen Punkten zulässig.

(14) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unter-lagen sechs Jahre, die Prüfungsbogen selbst einJahr aufzubewahren.

§ 16 Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zurGrundprüfung nur zugelassen, wenn der Teilneh-mer/die Teilnehmerin das Original einer vom Ver-anstalter ausgestellten Teilnahmebescheinigunggemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einerSchulung, für die die Prüfung abgenommen wer-den soll, vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Er-gänzungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teil-nehmer/die Teilnehmerin einen gültigen Schu-lungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbVi. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für denSeeschiffsverkehr) und das Original einer vomVeranstalter ausgestellten Teilnahmebescheini-gung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme aneiner Schulung, für die die Prüfung abgenommenwerden soll, vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ver-längerungsprüfung nur zugelassen, wenn derTeilnehmer/die Teilnehmerin einen gültigen Schu-lungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i.V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für denSeeschiffsverkehr) für den die Prüfung abgenom-men werden soll, vorlegt und der Prüfungstermininnerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnach-weises liegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrundgefälschter Unterlagen oder falscher Angabenausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 17 Grundprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Grundprü-fung enthalten Fragen mit direkter Antwort, Mul-tiple-Choice-Fragen und miteinander verknüpfteFragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fall-studie).

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prü-fungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur ma-ximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilungder Punkte.

Anzahl der Verkehrsträger: 1· Prüfungsdauer: 100 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 60· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 30· Verteilung der Punkte: 50 Punkte für Fragen(davon max.13 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 10 Punkte für die Fallstudie

Anzahl der Verkehrsträger: 2· Prüfungsdauer: 150 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 90· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 45· Verteilung der Punkte: 70 Punkte für Fragen(davon max. 18 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

Anzahl der Verkehrsträger: 3· Prüfungsdauer: 200 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 120· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 60· Verteilung der Punkte: 90 Punkte für Fragen(davon max. 23 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

Anzahl der Verkehrsträger: 4· Prüfungsdauer: 250 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 150· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 75· Verteilung der Punkte: 110 Punkte für Fragen(davon max. 28 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 40 Punkte für vier Fallstudien

(3) Nach der Grundprüfung vermerkt die IHK aufder Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6die Teilnahme an der Prüfung und händigt siedem Teilnehmer/der Teilnehmerin aus.

(4) Die Grundprüfung darf einmal ohne nochma-lige Schulung wiederholt werden.

§ 18 Ergänzungsprüfung

(1) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prü-fungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur ma-

ximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilungder Punkte.

Anzahl der Verkehrsträger: 1· Prüfungsdauer: 50 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 30· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 15· Verteilung der Punkte: 20 Punkte für Fragen(davon max. 5 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 10 Punkte für die Fallstudie

Anzahl der Verkehrsträger: 2· Prüfungsdauer: 100 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 60· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 30· Verteilung der Punkte: 40 Punkte für Fragen(davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

Anzahl der Verkehrsträger: 3· Prüfungsdauer: 150 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 90· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 45· Verteilung der Punkte: 60 Punkte für Fragen(davon max. 15 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

(2) § 17 Abs. 1, 3 und 4 gelten entsprechend.

§ 19 Verlängerungsprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Verlänge-rungsprüfung enthalten Fragen mit direkter Ant-wort und Multiple-Choice-Fragen.

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prü-fungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur ma-ximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilungder Punkte.

Anzahl der Verkehrsträger: 1· Prüfungsdauer: 50 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 30· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 15· Verteilung der Punkte: 30 Punkte für Fra-gen (davon max. 7 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

Anzahl der Verkehrsträger: 2· Prüfungsdauer: 75 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 45· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 22,5· Verteilung der Punkte: 45 Punkte für Fragen(davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

Anzahl der Verkehrsträger: 3· Prüfungsdauer: 100 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 60· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 30· Verteilung der Punkte: 60 Punkte für Fragen(davon max. 13 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

Anzahl der Verkehrsträger: 4· Prüfungsdauer: 125 Minuten· Maximal erreichbare Punktzahl: 75· Mindestpunktzahl zum Bestehen der Prü-fung: 37,5· Verteilung der Punkte: 75 Punkte für Fragen(davon max. 16 Punkte für Multiple-Choice-Fragen)

(3) Die Verlängerungsprüfung darf unbegrenztwiederholt werden. Die Prüfung muss innerhalbder Geltungsdauer des Schulungsnachweises ab-gelegt werden.

§ 20 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vorBeginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung alsnicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilneh-mer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht er-scheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Ver-lauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätz-lich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unver-züglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zuerklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus ei-nem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHKüber das Vorliegen eines solchen Grundes. Machtder Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigenGrund geltend, dass er/sie wegen Krankheit diePrüfung nach Beginn abbrechen musste, so hatder Teilnehmer/die Teilnehmerin dies unverzüg-lich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, dasnicht später als am Prüfungstag ausgestellt wur-de, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in be-gründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeug-nis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zurPrüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschie-den werden kann, ob ein wichtiger Grund vor-

Ruhr Wirtschaft Juni 2018 65

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liegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prü-fung als nicht abgelegt.

§ 21 Ausschluss von der Prüfung

(1) Unternimmt ein Teilnehmer/eine TeilnehmerinTäuschungshandlungen oder stört er/sie den Prü-fungsablauf erheblich, kann er/sie von der wei-teren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossenwerden. Über den Ausschluss entscheidet dieIHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht be-standen.

§ 22 Niederschrift

Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eineNiederschrift anzufertigen. Diese enthält folgen-de Angaben:

· Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburts-datum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität so-wie Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin,

· Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung,

· Name der aufsichtführenden Person,

· Art und Bestandteile der Prüfung,

· Feststellung der Identität des Teilnehmers/derTeilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrerPrüfungsfähigkeit,

· die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerinüber sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegenBesorgnis der Befangenheit abzulehnen,

· Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung,

· Prüfungsergebnis, Erklärung über das Bestehenoder Nichtbestehen der Prüfung,

· Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin.

§ 23 Bescheid bei Nichtbestehender Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teil-nehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Be-scheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechts-behelfsbelehrung zu versehen.

VI. SCHULUNGSNACHWEIS

§ 24 Voraussetzungen für die Erteilungund Erweiterung

(1) Die IHK erteilt den Schulungsnachweis, wenndie Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs.1 erfüllt sind und die entsprechende Prüfung un-ter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 17 be-standen wurde.

(2) Die IHK erweitert den Schulungsnachweis,wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §16 Abs. 2 erfüllt sind und die entsprechende Prü-fung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15und 18 bestanden wurde.

(3) Schulungsnachweise nach § 7 Abs. 3 Gefahr-gutbeauftragtenverordnung – GbV werden aufAntrag von der IHK in einen (regulären) Schu-lungsnachweis nach § 4 GbV umgeschrieben.

§ 25 Geltungsdauer

Der Schulungsnachweis wird für fünf Jahre, be-ginnend mit dem Tag der bestandenen Grund-prüfung erteilt. Bei Erweiterung des Schulungs-nachweises ändert sich die Geltungsdauer desSchulungsnachweises nicht.

§ 26 Verlängerung der Geltungsdauer

Die IHK verlängert den Schulungsnachweis fürden/die darin bescheinigten Verkehrsträger, wennder Inhaber/die Inhaberin die Zulassungsvoraus-setzung nach § 16 Abs. 3 erfüllt und die ent-sprechende Prüfung unter Einhaltung der §§ 15und 19 bestanden wurde. Hat der Teilnehmer/dieTeilnehmerin innerhalb der letzten zwölf Mona-te vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungs-nachweises die Verlängerungsprüfung bestanden,wird der Schulungsnachweis um fünf Jahre abAb-lauf seiner Geltungsdauer verlängert. Hat der Teil-nehmer/die Teilnehmerin mehr als zwölf Mona-te vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungs-nachweises die Verlängerungsprüfung bestanden,so ist für die Verlängerung des Schulungsnach-weises dieses Prüfungsdatum maßgebend.

VII. SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 27 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Juli 2018 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung betreffend die Schu-lung, die Prüfung und die Erteilung des Schu-lungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, ver-öffentlicht im Mitteilungsblatt der Industrie- undHandelskammer „Ruhr Wirtschaft“ April 2011 S.68 – 70, außer Kraft.

Dortmund, 19. März 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Besondere Rechtsvor-schriften zur IHK-Fortbil-dungsprüfung zum aner-kannten Abschluss „Ge-prüfter Gleisbaumeister/Geprüfte Gleisbaumeis-terin“

„Die Industrie- und Handelskammer zu Dort-mund erlässt aufgrund des Beschlusses des Be-rufsbildungsausschusses vom 8. Juni 2016 alszuständige Stelle nach § 54 in Verbindung mit §79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Ar-tikel 436 der Verordnung vom 31. August 2015(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist“, folgen-de besondere Rechtsvorschriften für die Fortbil-dungsprüfung zum „Geprüften Gleisbaumeister“und zur „Geprüften Gleisbaumeisterin“.

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung desAbschlusses

(1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeitenund Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbil-dung zum „Geprüften Gleisbaumeister“ und zur„Geprüften Gleisbaumeisterin“ erworben wor-den sind, kann die zuständige Stelle Prüfungennach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen dieauf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erwei-terung der beruflichen Handlungsfähigkeit nach-zuweisen ist.

(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Quali-fikation zum Geprüften Gleisbaumeister/zur Ge-prüften Gleisbaumeisterin und damit die Befä-higung:

1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Bran-chenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Berei-chen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes hand-lungsspezifische Sach-, Organisations- und Füh-rungsaufgaben wahrzunehmen und

2. sich auf Änderungen von Methoden und Sys-temen der Technik des schienengebundenen Ver-kehrswegebaus, auf sich verändernde Strukturender Arbeitsorganisation und auf neue Methodender Organisationsentwicklung, der Personalfüh-rung und -entwicklung flexibel einzustellen so-wie den technisch-organisatorischen Wandel imBetrieb mitzugestalten.

(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob dieQualifikation vorhanden ist, in den Handlungs-bereichen insbesondere folgende in Zusammen-hang stehende Aufgaben eines Geprüften Gleis-baumeisters/einer Geprüften Gleisbaumeisterinwahrnehmen zu können:

1. Mitwirken bei der Planung, Einrichtung, Ver-und Entsorgung und Auflösung der Baustelle so-wie bei der Qualitätssicherung und der Abnah-me von Bauleistungen im schienengebundenenVerkehrswegebau; Durchführen von Maßnahmendes Baus und der Instandhaltung; Einsetzen undÜberwachen der Betriebsmittel im Hinblick aufdie Einhaltung der Qualitätsanforderungen undder Vermeidung von Störungen; Veranlassen derInstandhaltung und Verbesserung der Betriebs-mittel; Erfassen von Bauleistungen; Erstellen vonBauta-gesberichten;

2. Mitarbeiter im Sinne der Unternehmenszie-le führen, motivieren und fördern; den Mitarbei-tern Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorga-ben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunk-ten und unter Abwägung ihrer persönlichen Da-ten, Qualifikationen und Interessen zuordnen;die zielorientierte Kooperation und Kommunika-tion zwischen und mit den Mitarbeitern, den Füh-rungskräften sowie der betrieblichen Interessens-vertretung fördern; Personalbedarf und -entwick-lung im Bereich planen; Entwicklung und Qualifi-zierung der Mitarbeiter und der Auszubildendengewährleisten; Qualitätsmanagementziele um-setzen und Qualitätsbewusstsein der Mitarbei-ter fördern;

3. Überwachen der Kostenentwicklung sowie derArbeitsleistung; Mitwirken bei der Auswahl undBeschaffung der Betriebsmittel; Beschaffen undwirtschaftliches Einsetzen der Baumaterialien; Si-cherstellen der Qualitäts- und Quantitätskontrol-len; Beeinflussen der Baudurchführung zur Ge-währleistung eines störungsfreien und terminge-rechten Arbeitens; Hinwirken auf eine rei-bungs-lose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusam-menarbeit mit anderen Betriebseinheiten, Auf-traggebern, Drittfirmen und Behörden;

4. Durchführen der Maßnahmen des Arbeits-schutzes und der Unfallverhütung gegen Gefah-ren aus dem Baubetrieb und Sicherstellen der

Maßnahmen gegen Gefahren aus dem Eisen-bahnbetrieb in Abstimmung mit den zuständigenPersonen und Stellen; Sicherstellen der Maßnah-men zur Wahrung der Sicherheit des Eisenbahn-betriebs; Durchführen von Maßnahmen des Um-weltschutzes in Abstimmung mit den zuständi-gen Personen, Stellen und Behörden.

(4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zumanerkannten Fortbildungsabschluss „GeprüfterGleisbaumeister/Geprüfte Gleisbaumeisterin“.

§ 2 Umfang der Meisterqualifikation undGliederung der Prüfung

(1) Die Qualifikation zum Geprüften Gleisbau-meister/zur Geprüften Gleisbaumeisterin um-fasst:

1. Berufs- und arbeitspädagogische

Qualifikationen,

2. Baubetrieb/Gleisbau,

3. Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwick-lung.

(2) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogi-schen Eignung ist durch eine erfolgreich abge-legte Prüfung nach § 4 der nach dem Berufsbil-dungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsver-ordnung oder durch eine andere erfolgreich ab-gelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffent-lichen oder staatlich anerkannten Bildungsein-richtung oder vor einem staatlichen Prüfungs-ausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweisist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vor-zulegen.

(3) Die Prüfung zum Geprüften Gleisbaumeister/zur Geprüften Gleisbaumeisterin gliedert sich indie Prüfungsteile:

1. Baubetrieb/Gleisbau,

2. Mitarbeiterführung und Mitarbeiterentwick-lung.

(4) In den Prüfungsteilen nach Absatz 3 Nr. 1und 2 ist schriftlich in Form von handlungsspe-zifischen, integrierten Situationsaufgaben gemäߧ 4 und § 5 zu prüfen, im Prüfungsteil nach Ab-satz 3 Nr. 2 ist außerdem mündlich in Form ei-nes situationsbezogenen Fachgesprächs gemäߧ 5 zu prüfen.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendesnachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfungin dem anerkannten Ausbildungsberuf Gleisbau-er oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung ineinem anerkanntenAusbildungsberuf der Verord-nung über die Berufsausbildung in der Bauwirt-schaft und danach eine mindestens einjährigeBerufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfungin einem sonstigen anerkannten Ausbildungsbe-ruf und danach eine mindestens zweijährige Be-rufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis4 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben ei-nes Geprüften Gleisbaumeisters/einer GeprüftenGleisbaumeisterin gemäß § 1 Absatz 3 haben.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfungauch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnis-sen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fer-tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (beruflicheHandlungsfähigkeit) erworben zu haben, die dieZulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 4 Prüfungsteil „Baubetrieb/Gleisbau“

(1) Im Prüfungsteil „Baubetrieb/Gleisbau“ ist infolgenden Qualifikationsschwerpunkten zu prü-fen:

1. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,

2. Betriebswirtschaftliches Handeln,

3. Betriebliches Kostenwesen,

4. Anwenden von Methoden der Information,Kommunikation und Planung,

5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher undtechnischer Gesetzmäßigkeiten,

6. Bautechnik,

7. Organisation der Baustelle,

8. Qualitätsmanagement.

(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Um-welt- und Gesundheitsschutz“ soll die Fähig-keit nachgewiesen werden, einschlägige Geset-ze, Vorschriften und Bestimmungen in ihrer Be-deutung erkennen und ihre Einhaltung sicherstel-

len, Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Ge-fahren vorbeugen, Störungen erkennen und ana-lysieren sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidungoder Beseitigung einleiten zu können. Dazu ge-hört, sicherzustellen, dass sich die Mitarbeiterund Mitarbeiterinnen arbeits-, umwelt- und ge-sundheitsschutzbewusst verhalten und entspre-chend handeln können. In diesem Rahmen kön-nen folgende Qualifikationen geprüft werden:

1. Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssi-cherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheits-schutzes im Betrieb,

2. Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüg-lich der Arbeitssicherheit und des betrieblichenArbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes,

3. Planen und Durchführen von Unterweisungenin der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt-und Gesundheitsschutzes,

4. Überwachen der Lagerung von und des Um-gangs mit umweltbelastenden und gesundheits-gefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen,Werk- und Hilfsstoffen,

5. Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfenvon Maßnahmen zu Verbesserung der Arbeitssi-cherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidungvon Unfällen sowie Umwelt- und Gesundheitsbe-lastungen.

(3) Im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebswirt-schaftliches Handeln“ soll die Fähigkeit nachge-wiesen werden, betriebswirtschaftliche Gesichts-punkte im Rahmen praxisbezogener Handlungenberücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusam-menhänge aufzeigen sowie Unternehmensfor-men darstellen zu können. Weiterhin soll die Fä-higkeit nachgewiesen werden, betriebliche Ab-läufe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten pla-nen, beurteilen und beeinflussen zu können. Indiesem Rahmen können folgende Qualifikatio-nen geprüft werden:

1. Berücksichtigen der ökonomischen Hand-lungsprinzipien von Unternehmen unter Einbe-ziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhängeund sozialer Wirkungen,

2. Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicherAufbau- und Ablauforganisation,

3. Anwenden von Methoden der Organisati-onsentwicklung,

4. Berücksichtigen von Methoden der Entgeltfin-dung und der kontinuierlichen, betrieblichen Ver-besserung,

5. Unterscheiden von Kostenarten-, Kostenstel-len- und Kostenträgerzeitrechnungen sowieDurchführen von Kalkulationsverfahren.

(4) Im Qualifikationsschwerpunkt „BetrieblichesKostenwesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesenwerden, betriebswirtschaftliche Zusammenhän-ge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfas-sen und beurteilen, Möglichkeiten der Kosten-beeinflussung aufzuzeigen und Maßnahmen fürein kostenbewusstes Handeln planen, organisie-ren, einleiten und überwachen zu können. Dazugehört, Kalkulationsverfahren und Methoden derZeitwirtschaft anwenden, organisatorische undpersonelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutungals Kostenfaktoren beurteilen und berücksichti-gen zu können. In diesem Rahmen können fol-gende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Planen, Erfassen, Analysieren und Bewertender Kosten nach vorgegebenen Plandaten,

2. Überwachen und Einhalten des zugeteiltenBudgets,

3. Beeinflussen der Kosten, insbesondere unterBerücksichtigung alternativer Produktionsverfah-ren und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,

4. Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mit-arbeiter bei unterschiedlichen Formen der Ar-beitsorganisation

5. Erstellen und Auswerten der Betriebsabrech-nung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- undKostenträgerzeitrechnung,

6. Anwenden der Kalkulationsverfahren in derKostenträgerstückrechnung einschließlich derDeckungsbeitragsrechnung,

7. Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft.

(5) Im Prüfungsbereich „Anwendung von Metho-den der Information, Kommunikation und Pla-nung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,Projekte und Prozesse analysieren, planen undtransparent machen zu können. Dazu gehört, Da-ten aufbereiten, technische Unterlagen erstellensowie entsprechende Planungstechniken einset-zen und angemessene Präsentationstechnikenanwenden zu können. In diesem Rahmen könnenfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

BEKANNTMACHUNGEN

Ruhr Wirtschaft Juni 201866

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1. Erfassen,Analysieren undAufbereiten von Pro-zess- und Produktionsdaten mittels EDVSyste-men und Bewerten visualisierter Daten,

2. Bewerten von Planungstechniken und Analy-semethoden sowie deren Anwendungsmöglich-keiten,

3. Anwenden von Präsentationstechniken,

4. Erstellen von technischen Unterlagen, Entwür-fen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen,

5.Anwenden von Projektmanagementmethoden,

6. Auswählen und Anwenden von Informations-sowie Kommunikationsformen und -mitteln.

(6) Im Qualifikationsschwerpunkt „Berücksichti-gen naturwissenschaftlicher und technischer Ge-setzmäßigkeiten“ soll die Fähigkeit nachgewie-sen werden, einschlägige naturwissenschaftlicheund technische Gesetzmäßigkeiten zur Lösungtechnischer Probleme einbeziehen sowie mathe-matische, physikalische, chemische und techni-sche Kenntnisse und Fertigkeiten zur Lösung vonAufgaben aus der betrieblichen Praxis anwendenzu können. In diesem Rahmen können folgendeQualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Berücksichtigen der Auswirkungen naturwis-senschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkei-ten auf Materialien, Maschinen und Prozesse so-wie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel beiOxydations- und Reduktionsvorgängen, thermi-schen Einflüssen, galvanischen Prozessen, me-chanischen Bewegungsvorgängen, elektrotech-nischen, hydraulischen und pneumatischen An-triebs- und Steuerungsvorgängen,

2. Verwenden unterschiedlicher Energieformenim Betrieb sowie Beachten der damit zusam-menhängenden Auswirkungen auf Mensch undUmwelt,

3. Berechnen betriebs- und fertigungstechnischerGrößen bei Belastungen und Bewegungen,

4. Anwenden von statistischen Verfahren undDurchführen von einfachen statistischen Berech-nungen sowie ihre grafische Darstellung,

5. Berechnen von Anwendungen in der Gleisgeo-metrie.

(7) Im Qualifikationsschwerpunkt „Bautechnik“soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, bei derErstellung, Wartung, Inspektion und Instandset-zung des Oberbaus und der tiefbautechnischenAnlagen fachliche Sachverhalte unter Berück-sichtigung der allgemeinen und der speziellenBautechnik insbesondere im Gleisbereich beur-teilen und bewerten sowie die Dokumentatio-nen erstellen und auswerten zu können. In die-sem Rahmen können folgende Qualifikationsin-halte geprüft werden:

1. Kennen der EisenbahnBau- und Betriebsord-nung, der Oberbaurichtlinien und Entwurfs-grundlagen für Bahnanlagen sowie Umsetzender Anforderungen für die Erstellung und In-standhaltung von Bahnanlagen,

2. Kennen der Arten und Dokumentationen derInspektion der Gleise und Weichen sowie desErdkörpers,

3. Auswerten bautechnischer Pläne insbesonde-re Grundrisse und Schnitte im Gleis- und in Wei-chen- sowie im Tiefbau,

4. Durchführen von Gleis- undWeicheninspektio-nen, insbesondere Begehungen und Messungen,

5. Dokumentieren,Auswerten und Beurteilen vonInspektionsergebnissen und Festlegen von In-standsetzungsmaßnahmen,

6. Veranlassen von Maßnahmen zur Wartung desOberbaus,

7. Beurteilen der Bodenmechanik, der Boden-arten und der Homogenbereiche (ehemals Bo-denklassen) sowie Anwenden der Bestimmun-gen für verbaute und nicht verbaute Baugrubenund Gräben,

8. Unterscheiden der Bauarten und Sonderbau-arten des Oberbaus nach Bestandteilen und Kon-struktionsmerkmalen sowie Beurteilen ihrer Ver-wendung entsprechend der Anforderungen,

9. Kennen der Schweißverfahren im Oberbau,

10. Auswählen von Maschinen und Geräten fürden Einsatz entsprechend dem gewählten Ver-fahren im Oberbau,

11. Sicherstellen der Einhaltung des Regellicht-raums, der Grenzlinien und der Gleisabstände,

12. Erstellen und Instandhalten von Gleis- undWeichenanlagen, Entwässerungseinrichtungen,Erdkörpern mit Planums und Frostschutzschich-ten, Randwegen, Bahnübergängen, Bahnsteigen,Güterverkehrsanlagen und Gleisabschlüssen so-wie Kabeltrassen,

13. Beurteilen der Verwendungsmöglichkeiten,Wiederverwendung und Entsorgung von Bau-und Bauhilfsstoffen,

14. Anwenden von Methoden der Lage- und Hö-henmessungen sowie Auswerten von Messpro-tokollen, auch mit rechnergestützten Systemen,insbesondere unter Berücksichtigung der Gleis-geometrie.

(8) Im Qualifikationsschwerpunkt „Organisationder Baustelle“ soll die Fähigkeit nachgewiesenwerden, Prozesse bei der Vorbereitung und Ein-richtung einer Baustelle sowie während der Bau-ausführung zu steuern. In diesem Rahmen kön-nen folgende Qualifikationsinhalte geprüft wer-den:

1. Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung un-ter Anwendung von Informations- und Kommuni-kationssystemen,

2. Einrichten einer Baustelle, insbesondere unterBerücksichtigung von Zeitplanung, Arbeitsvorbe-reitung, Baustellenorganisation und -sicherungsowie des wirtschaftlichen Personal- und Be-triebsmitteleinsatzes,

3. Organisieren des Materialeingangs, der Lage-rung und des Transports von Bau- und Bauhilfs-stoffen,

4. Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Bau-stelle, insbesondere Feststellen des technischen,wirtschaftlichen und terminlichen Ist-Zustandes;Sichern der Fortführung laufender Einzelmaßnah-men einschließlich Dokumentation,

5. Koordinieren, Kontrollieren und Überwachender Arbeitsabläufe sowie der Bauausführung,insbesondere unter Berücksichtigung von Sicher-heit, Terminplanung, Quantität und Qualität derBaumaterialien sowie der technologischen, wirt-schaftlichen und rechtlichen Belange,

6. Gewährleisten der Voraussetzungen für dieAb-nahme unter Berücksichtigung der Abnahmebe-dingungen,

7. Auflösen einer Baustelle, insbesondere Erfas-sen der für die Bauabrechnung wichtigen Anga-ben, Organisieren des Abtransportes der Baube-triebsmittel undWiederherstellen des ursprüngli-chen Zustandes mitgenutzter Flächen.

(9) Im Qualifikationsschwerpunkt „Qualitätsma-nagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen wer-den, Qualitätsziele durch Anwenden entspre-chender Methoden und Beeinflussen des Quali-tätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeite-rinnen sichern sowie bei der Realisierung einesQualitätsmanagementsystems mitwirken und zudessen Verbesserung undWeiterentwicklung bei-tragen zu können. In diesem Rahmen können fol-gende Qualifikationen geprüft werden:

1. Berücksichtigen des Einflusses des Qualitäts-managementsystems auf das Unternehmen unddie Funktionsfelder,

2. Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitar-beiter und Mitarbeiterinnen,

3. Anwenden von Methoden zur Sicherung undVerbesserung der Qualität, insbesondere der Pro-duktqualität und Kundenzufriedenheit,

4. Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsma-nagementziele durch Planen, Sichern und Lenkenvon qualitätswirksamen Maßnahmen.

(10) Zum Nachweis der Befähigung sind zwei Si-tuationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Qua-lifikationsinhalte aus allen Qualifikationsschwer-punkten gemäß § 4 Abs. 2 bis 9 sind integrativzu berücksichtigen. Die Prüfungsdauer für die Be-arbeitung der Situationsaufgaben beträgt jeweilsmindestens 240 Minuten, insgesamt jedoch nichtmehr als 600 Minuten.

(11) Wurde in nicht mehr als einer schriftlichenSituationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungs-leistung erbracht, ist in dieser Situationsaufgabeeine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.Bei einer oder mehreren ungenügenden schrift-lichen Prüfungsleistungen besteht diese Mög-lichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll situati-onsbezogen durchgeführt werden und in der Re-gel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Be-wertung der schriftlichen Prüfungsleistung unddie der mündlichen Ergänzungsprüfung werdenzu einer Bewertung der Prüfungsleistung zu-sammengefasst. Dabei wird die Bewertung derschriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

§ 5 Prüfungsteil „Mitarbeiterführung undMitarbeiterentwicklung“

(1) Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Mit-arbeiterentwicklung“ ist in folgenden Qualifika-tionsschwerpunkten zu prüfen:

1. Rechtsbewusstes Handeln,

2. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Be-

trieb und auf der Baustelle,

3. Personalführung,

4. Personalentwicklung.

(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Rechtsbe-wusstes Handeln“ soll die Fähigkeit nachgewie-sen werden, einschlägige Rechtsvorschriften be-rücksichtigen zu können. Dazu gehört, die Ar-beitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbei-terinnen unter arbeitsrechtlichenAspekten zu ge-stalten und die Zusammenarbeit mit den entspre-chenden Institutionen sicherzustellen. In diesemRahmen können folgende Qualifikationsinhaltegeprüft werden:

1. Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschrif-ten und Bestimmungen bei der Gestaltung indivi-dueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhaltenvon Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbe-sondere unter Berücksichtigung des Arbeitsver-tragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieb-licher Vereinbarungen,

2. Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebs-verfassungsgesetzes, insbesondere der Beteili-gungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Or-gane,

3. Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungenhinsichtlich der Sozialversicherung, Entgeltfin-dung sowie Arbeitsförderung,

4. Berücksichtigen einschlägiger wirtschafts-rechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, ins-besondere hinsichtlich der Produktverantwor-tung, der Produkthaftung sowie des Datenschut-zes.

(3) Im Qualifikationsschwerpunkt „Grundlagenfür die Zusammenarbeit im Betrieb und auf derBaustelle“ soll die Fähigkeit nachgewiesen wer-den, Zusammenhänge des Sozialverhaltens er-kennen, ihre Auswirkungen auf die Zusammenar-beit beurteilen und durch angemessene Maßnah-men auf eine zielorientierte, effiziente und ver-trauensvolle Zusammenarbeit hinwirken zu kön-nen. Dazu gehört, die Leistungsbereitschaft derMitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern so-wie betriebliche Probleme und soziale Konfliktelösen zu können. Es soll ferner die Fähigkeit nach-gewiesen werden, Führungsgrundsätze berück-sichtigen und angemessene Führungstechnikenanwenden zu können. In diesem Rahmen könnenfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Beurteilen und Fördern der beruflichen Ent-wicklung Einzelner unter Beachtung des bishe-rigen Berufsweges und unter Berücksichtigungpersönlicher und sozialer Gegebenheiten,

2. Beurteilen und Berücksichtigen des Einflussesvon Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf dasSozialverhalten und das Betriebsklima sowie Er-greifen von Maßnahmen deren Verbesserung,

3. Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruk-tur auf das Gruppenverhalten und die Zusam-menarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen vonAlternativen,

4. Auseinandersetzen mit eigenem und fremdemFührungsverhalten, Umsetzen von Führungs-grundsätzen,

5. Anwenden von Führungsmethoden und tech-niken einschließlich Vereinbarung entsprechen-der Handlungsspielräume, um Leistungsbereit-schaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zufördern,

6. Förderung der Kommunikation und Koopera-tion durch Anwenden von Methoden zur Lösungbetrieblicher Probleme und sozialer Konflikte.

(4) Im Qualifikationsschwerpunkt „Personal-führung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen wer-den, den Personalbedarf ermitteln und den Per-sonaleinsatz entsprechend den betrieblichen An-forderungen sicherstellen sowie Mitarbeiter undMitarbeiterinnen nach zielgerichteten Erforder-nissen durch die Anwendung geeigneter Me-thoden zu verantwortlichem Handeln hinführenzu können. In diesem Rahmen können folgendeQualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen undquantitativen Personalbedarfs unter Berücksich-tigung technischer und organisatorischer Verän-derungen,

2. Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenpla-nungen und -beschreibungen sowie von Funkti-onsbeschreibungen,

3. Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mit-arbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer per-sönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessensowie der betrieblichen Anforderungen,

4. Delegieren von Aufgaben und der damit ver-bundenen Verantwortung,

5. Fördern der Kommunikations- und Kooperati-

onsbereitschaft,

6. Anwenden von Führungsmethoden und mit-teln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben undzum Lösen von Problemen und Konflikten,

7. Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichenVerbesserungsprozess,

8. Einrichten, Moderieren und Steuern von Ar-beits- und Projektgruppen,

9. Berücksichtigen der rechtlichen und organisa-torischen Rahmenbedingungen beim Einsatz vonFremdpersonal und -firmen.

(5) Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalent-wicklung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen wer-den, auf der Basis einer qualitativen und quanti-tativen Personalplanung eine systematische Per-sonalentwicklung durchführen zu können. Dazugehören, Personalentwicklungspotenziale ein-schätzen und Personalentwicklungs- und Qua-lifizierungsziele festlegen sowie entsprechendeMaßnahmen planen, realisieren, deren Ergebnis-se überprüfen und die Umsetzung im Betrieb för-dern zu können. In diesem Rahmen können fol-gende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1. Ermitteln des quantitativen und qualitativenPersonalentwicklungsbedarfs unter Berücksich-tigung der gegenwärtigen und zukünftigen An-forderungen,

2. Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche undinnovationsorientierte Personalentwicklung so-wie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg,

3. Durchführen von Potenzialeinschätzungennach vorgegebenen Kriterien und unter Anwen-dung entsprechender Instrumente und Metho-den,

4. Planen, Durchführen und Veranlassen vonMaßnahmen der Personalentwicklung zur Qua-lifizierung und zielgerichteten Motivierung unterBerücksichtigung des betrieblichen Bedarfs- undder Mitarbeiterinteressen,

5. Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmender Personalentwicklung zur Qualifizierung so-wie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzung,

6. Beraten, Fördern und Unterstützen von Mit-arbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwick-lung.

(6) Zum Nachweis der Befähigung sind zwei Si-tuationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Qua-lifikationsinhalte aus dem Prüfungsteil „Baube-trieb/Gleisbau“ gemäß § 4 sind integrativ zu be-rücksichtigen. Die Prüfungsdauer für die Bear-beitung der Situationsaufgaben beträgt jeweilsmindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nichtmehr als 240 Minuten.

(7) Im situationsbezogenen Fachgespräch solldie Fähigkeit nachgewiesen werden, betrieblicheAufgabenstellungen analysieren, strukturierenund einer begründeten Lösung zuführen zu kön-nen. Dazu gehört, Lösungsvorschläge unter Ein-beziehung von Präsentationstechniken erläuternund erörtern zu können. Das situationsbezogeneFachgespräch hat die gleiche integrative Strukturwie eine schriftliche Situationsaufgabe. Der In-halt des Qualifikationsschwerpunktes gemäß §5 Abs. 1 Nummer 2 steht dabei im Mittelpunkt.Die Qualifikationsinhalte aus den Qualifikations-schwerpunkten gemäß § 5 Abs. 1 Nummer 1, 3und 4 sind zu berücksichtigen. Das situationsbe-zogene Fachgespräch soll pro Prüfungsteilneh-mer oder Prüfungsteilnehmerin mindestens 45Minuten und höchstens 60 Minuten dauern.

(8) Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Si-tuationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleis-tung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungs-prüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerenungenügenden schriftlichen Prüfungsleistun-gen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergän-zungsprüfung soll situationsbezogen durchge-führt werden und in der Regel nicht länger als 20Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichenPrüfungsleistung und die der mündlichen Ergän-zungsprüfung werden zu einer Bewertung derPrüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wirddie Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungdoppelt gewichtet.

§ 6 Anrechnung andererPrüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-merin ist auf Antrag von der Ablegung einzelnerPrüfungsbestandteile durch die zuständige Stellezu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prü-fung vor einer öffentlichen oder staatlich aner-kannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat-lichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegtwurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprü-fung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekannt-gabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.

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§ 7 Bewerten der Prüfungsteileund Bestehen der Prüfung

(1) Die Prüfungsleistungen der Prüfungstei-le „Baubetrieb/Gleisbau“ und „Mitarbeiterfüh-rung und Mitarbeiterentwicklung“ sind geson-dert nach Punkten zu bewerten.

(2) Für den Prüfungsteil „Baubetrieb/Gleisbau“ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel derPunktebewertungen der Situationsaufgaben zubilden.

(3) Für den Prüfungsteil „Mitarbeiterführung undMitarbeiterentwicklung“ ist eine Note aus demarithmetischen Mittel der Punktebewertungender Situationsaufgaben und dem Fachgesprächzu bilden.

(4) Aus dem arithmetischen Mittel der Noten derPrüfungsteile „Baubetrieb/Gleisbau“ und „Mit-arbeiterführung und Mitarbeiterentwicklung“ isteine Gesamtnote zu bilden.

(5) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wennim Prüfungsteil „Baubetrieb/Gleisbau“ in denschriftlichen Situationsaufgaben sowie im Prü-fungsteil „Mitarbeiterführung und Mitarbeiter-entwicklung“ in den schriftlichen Situationsauf-gaben und in dem situationsbezogenem Fachge-spräch jeweils mindestens ausreichende Leistun-gen erbracht wurden.

(6) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnisauszustellen. In das Zeugnis sind die Gesamtno-te, die in den Prüfungsteilen „Baubetrieb/Gleis-bau“ und „Mitarbeiterführung und Mitarbeiter-entwicklung“ erzielten Noten sowie die Punkte-bewertungen in den einzelnen schriftlichen Situ-ationsaufgaben nach § 4 sowie die Punktebewer-tungen der schriftlichen Situationsaufgaben unddes situationsbezogenen Fachgesprächs nach § 5einzutragen. Im Fall der Freistellung nach § 6 sindOrt und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungs-gremiums der anderweitig abgelegten Prüfunganzugeben. Der Nachweis über den Erwerb derberufs- und arbeitspädagogischen Qualifikatio-nen nach § 2Absatz 2 ist im Zeugnis einzutragen.

§ 8 Wiederholung der Prüfung

(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kannzweimal wiederholt werden.

(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prü-fung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prü-fungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleis-tungen befreit, wenn die darin in einer vorange-gangenen Prüfung erbrachten Leistungen min-destens ausreichend sind und der Prüfungsteil-nehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich in-nerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage derBeendigung der nicht bestandenen Prüfung an,zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Be-standene Prüfungsleistungen können auf Antrageinmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt dasErgebnis der letzten Prüfung.

§ 9 Übergangsvorschriften

(1) Die bis zum 31.Dezember 2017 begonnenenPrüfungsverfahren zum/zur Geprüften Industrie-meister/Industriemeisterin – Fachrichtung Gleis-bau können bis zum 31.Juli 2019 zu Ende geführtwerden. Im Übrigen kann bei der Anmeldung biszum Ablauf des 31. Dezember 2017 die Anwen-dung der bisherigen Vorschriften beantragt wer-den.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Diese Rechtsvorschriften treten am 1. desFolgemonats nach Bekanntmachung im Mittei-lungsblatt der Industrie- und Handelskammer inKraft. Gleichzeitig treten die Besonderen Rechts-vorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zurGeprüften Industriemeister/Industriemeisterin –Fachrichtung Gleisbau in der mit Wirkung vom1. Januar 2010 geltenden Fassung außer Kraft.

Dortmund, 16. Mai 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. HeinzHerbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermitausgefertigt und im Mitteilungsblatt 07/2018veröffentlicht.

Dortmund, 16. Mai 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Prüfungsordnung fürFachkundeprüfungen fürden Straßenpersonen-und GüterkraftverkehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund hat am 15. März 2018

· aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vor-läufigen Regelung des Rechts der Industrie- undHandelskammern in der im BundesgesetzblattTeil III, Gliederungsnummer 701-1 veröffent-lichten bereinigten Fassung, zuletzt geändertdurch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau ver-zichtbarer Anordnungen der Schriftform im Ver-waltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017(BGBl. I S. 626), in der jeweiligen Fassung,

· in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Perso-nenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 8.August 1990 (BGBl.I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2 Ab-satz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl.I S. 2808), in der jeweiligen Fassung und der §§4 bis 6 der Berufszugangsverordnung für denStraßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni2000 (BGBl. I S. 851), zuletzt geändert durch Ar-tikel 484 der Verordnung vom 31. August 2015(BGBl. I S. 1474), in der jeweiligen Fassung,

· sowie in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 des Gü-terkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 22. Juni 1998 (BGBl. IS. 1485) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214), in derjeweiligen Fassung und §§ 5 bis 7 der Berufs-zugangsverordnung für den Güterkraftverkehr(GBZugV) vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I S.3120), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Ver-ordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I S. 3920)in der jeweiligen Fassung

folgende Prüfungsordnung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT:

§ 1 Sachliche Zuständigkeit§ 2 Örtliche Zuständigkeit§ 3 Prüfungsausschüsse§ 4 Prüfungsarten§ 5 Vorbereitung der Prüfung§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen§ 7 Sachgebiete der Prüfung§ 8 Schriftliche Prüfung§ 9 Mündliche Prüfung§ 10 Rücktritt von der Prüfung§ 11 Ausschluss von der Prüfung§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen

und Feststellung des Prüfungsergebnisses§ 13 Niederschrift§ 14 Nichtbestehen der Prüfung§ 15 Erteilung der Bescheinigung der

fachlichen Eignung§ 16 Umschreibung gleichwertiger

Abschlussprüfungen/beschränkterFachkundenachweise

§ 17 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund– im folgenden IHK genannt – ist zuständig für

· die Bildung der Prüfungsausschüsse,

· die Durchführung von Prüfungen nach der Be-rufszugangsverordnung für den Güterkraftver-kehr (GBZugV) und der Berufszugangsverord-nung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

· die Erteilung der Bescheinigung gemäß § 15

· die Umschreibung gemäß § 16.

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirkder Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberinseinen/ihren Wohnsitz hat.

(2) Hat der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbe-werberin seinen/ihren Wohnsitz im Ausland, istdie IHK des Bezirkes zuständig, in dem der Prü-fungsbewerber/die Prüfungsbewerberin arbeitet.Abweichend von Satz 1 ist für Prüfungsbewerber/Prüfungsbewerberinnen für den Personenverkehrmit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig.

(3) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerbe-rin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine an-dere IHK verwiesen werden.

§ 3 Prüfungsausschüsse

(1) Die IHK bildet Prüfungsausschüsse für

a) die Durchführung von Prüfungen zum Zweckedes Nachweises der fachlichen Eignung zur Füh-rung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs,

b) die Durchführung von Prüfungen zum Zwe-cke des Nachweises der fachlichen Eignung zur

Führung von Unternehmen des Straßenperso-nenverkehrs.

(2) Die IHK beruft für einen Zeitraum von fünfJahren in ausreichender Anzahl geeignete Prü-fer/Prüferinnen als Vorsitzende und Beisitzer. DieIHK errichtet aus diesem Kreis zu den jeweiligenPrüfungsterminen einen Prüfungsausschuss fürdie Durchführung der Prüfung zum Zwecke desNachweises der fachlichen Eignung zur Führungvon Unternehmen des Güterkraftverkehrs bzw.zur Führung von Unternehmen des Straßenper-sonenverkehrs.

(3) Zusammensetzung und Zuständigkeit der Prü-fungsausschüsse richten sich nach den maßgebli-chen Bestimmungen der

a) Berufszugangsverordnung für den Güterkraft-verkehr (GBZugV)

b) Berufszugangsverordnung für den Straßenper-sonenverkehr (PBZugV)

beide in der jeweiligen Fassung, wobei

die Prüfungsausschüsse aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern/Beisitze-rinnen bestehen.

(4) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sindehrenamtlich tätig, sofern sie nicht bei der IHKbeschäftigt sind. Hinsichtlich ihrer Pflichten gel-ten die Vorschriften der §§ 83, 84 und 86 des Ver-waltungsverfahrensgesetzes des Landes Nord-rhein-Westfalen vom 12. November 1999 (GV.NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRWS. 934) in der jeweiligen Fassung.

(5) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prü-fungsausschüsse erhalten eine pauschale Auf-wandsentschädigung, deren Höhe vom Hauptge-schäftsführer der IHK unter Berücksichtigung derPrüfungsgebühr festgelegt wird.

§ 4 Prüfungsarten

Die Prüfung findet statt als Prüfung für

· den Güterkraftverkehr,

· den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- undMietwagenverkehr

oder

· den Taxen- und Mietwagenverkehr.

§ 5 Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK bestimmt die Prüfer/Prüferinnen undsetzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich un-ter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtungder Anmeldefrist auf einem Formular der IHK er-folgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch inelektronischer Form erfolgen.

(3) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/Prüfungs-bewerberinnen unter Berücksichtigung der Rei-henfolge der eingegangenen Anmeldungen min-destens 10 Werktage vor dem jeweiligen Prü-fungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Dieschriftliche Einladung kann auch in elektroni-scher Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Prü-fungsbewerber/der Prüfungsbewerberin

· Ort und Zeitpunkt der Prüfung,· die Art der Prüfung,· die Prüfungsdauer,· die zugelassenen Hilfsmittel,· die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,· die in §§ 10 und 11 getroffenen Regelungenüber Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

bekannt.

(4) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerbe-rin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nach-weisen, dass er/sie die aufgrund der Gebühren-ordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebührentrichtet hat.

§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die auszwei schriftlichen und einem mündlichen Teil be-steht.

(2) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(3) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die aus-nahmsweise Zulassung von Personen, die an derPrüfung nicht beteiligt sind, entscheidet die IHK.

(4) Vor Beginn der Prüfung wird die Identitätder Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerin-nen mittels amtlichen Lichtbildausweises festge-stellt. Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin-nen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestelltwerden kann, werden zu dieser Prüfung nicht zu-gelassen.

(5) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungs-teilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen die Prüfer/Prüferinnen bekannt gegeben.

(6) Die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilneh-merinnen sind nach Bekanntgabe der Prüfer/Prü-ferinnen zu befragen, ob sie von ihrem Recht zurAblehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegenBesorgnis der Befangenheit Gebrauch machenwollen. Über einen Ablehnungsantrag entschei-det die IHK.

(7) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befan-gen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer/diebetroffene Prüferin von der Prüfung ausschlie-ßen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischenAusübung des Prüfungsamtes, so muss die IHKden betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferinvon der Prüfung ausschließen.

(8) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegebenoder ein Prüfer/eine Prüferin ausgeschlossen,so soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-nehmerin zum nächsten Termin eingeladen wer-den, sofern der ausgeschlossene Prüfer/die aus-geschlossene Prüferin nicht sogleich durch einenanderen Prüfer/eine andere Prüferin ersetzt wer-den kann.

(9) Erfolgte die Zulassung zur Prüfung aufgrundfalscher Angaben, wird sie von der IHK widerru-fen.

(10) Vor Beginn der Prüfung werden den Prü-fungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen derAblauf der Prüfung, insbesondere die Bearbei-tungszeit, die Gesamtpunktezahl und die in deneinzelnen Prüfungsteilen zu erreichenden Punk-tezahlen, die Bedingungen für die Zulassung zummündlichen Teil gemäß § 12 sowie für das Beste-hen der Prüfung und die zugelassenen Hilfsmittelbekannt gegeben.

(11) Als Hilfsmittel sind ausschließlich Taschen-rechner zugelassen. Diese Taschenrechner müs-sen netzunabhängig und nicht kommunikations-fähig sein.

(12) Für die schriftlichen Prüfungsteile werdendie Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- undHandelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisa-tion zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbHverwendet.

(13) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Ver-öffentlichung der gemeinsamen Fragebogen derIndustrie- und Handelskammern für Prüfungennach der GBZugV bzw. PBZugV oder von Teilendieser Fragebogen ist ausschließlich der IHK zuPrüfungszwecken vorbehalten.

(14) Die Fragen und Aufgaben berücksichtigendie in § 7 genannten Sachgebiete.

(15) Die Fragen mit direkter Antwort und Multi-ple-Choice-Fragen im 1. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1)haben, je nach Schwierigkeitsgrad, eine Wertig-keit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten. Die Fragen mitdirekter Antwort im 2. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1)können miteinander verbunden und mit einer hö-heren Punktzahl festgelegt werden.

(16) Die Bewertung der Prüfungsfragen ist – au-ßer bei Multiple-Choice-Fragen – in halben undganzen Punkten zulässig.

(17) Die Gesamtpunktezahl teilt sich bei allenPrüfungsarten wie folgt auf:

· schriftliche Fragen: 40 %· schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 %· mündliche Prüfung: 25 %

(18) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unter-lagen ein Jahr aufzubewahren. Das Prüfungser-gebnis ist fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 7 Sachgebiete der Prüfung

(1) Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten,die in den schriftlichen Prüfungsteilen und immündlichen Prüfungsteil nachgewiesen werdenmüssen, ergeben sich für:

· den Güterkraftverkehrund· den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- undMietwagenverkehr aus Anhang I der Verordnung(EG) Nr. 1071/2009 in der jeweiligen Fassungsowie· den Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anlage 3zur PBZugV in der jeweiligen Fassung.(2) Die Sachgebiete werden gegliedert in:· Recht· Kaufmännische und finanzielle Führung des Un-ternehmens· Technische Normen und technischer Betrieb· Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung,Umweltschutz· Grenzüberschreitender Verkehr

(3) Die Sachgebiete werden in den beiden schrift-lichen Prüfungsteilen und im mündlichen Prü-fungsteil wie folgt gewichtet:

· Recht: 25 %

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· Kaufmännische und finanzielle Führung des Un-ternehmens: 35 %· Technische Normen und technischer Betrieb:15 %· Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung,Umweltschutz:15 %· Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

§ 8 Schriftliche Prüfung

(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teil-prüfungen und zwar aus:

· schriftlichen Fragen (1. Teil), die Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwortumfassen und· schriftlichen Übungen/Fallstudien (2. Teil), dieverbundene Fragen mit direkter Antwort und Kal-kulationsaufgaben umfassen.

(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgtbei der Prüfung für:

· den Güterkraftverkehrund· den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- undMietwagenverkehr zwei Stunden je Prüfungsteilund· den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stun-de je Prüfungsteil.

(3) Die Höchstpunktzahl für die schriftlichen Prü-fungsteile beträgt

· beim Güterkraftverkehrund· beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- undMietwagenverkehr für den 1. Teil 120 Punkte undfür den 2. Teil 105 Punkteund· beim Taxen- und Mietwagenverkehr für den 1.Teil 60 Punkte und für den 2. Teil 52,5 Punkte.

(4) Die schriftliche Prüfung kann entweder aufPapier oder in elektronischer Form erfolgen. DieIHK bestimmt das Verfahren.

§ 9 Mündliche Prüfung

(1) Die mündliche Prüfung soll eine halbe Stun-de je Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerinnicht überschreiten.

(2) Die Höchstpunktzahl für die mündliche Prü-fung beträgt

· beim Güterkraftverkehrund· beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- undMietwagenverkehr, 75 Punkteund· beim Taxen- und Mietwagenverkehr 37,5 Punk-te.

(3) Die erbrachte Prüfungsleistung in dermündlichen Prüfung wird vom Prüfungsaus-schuss in Punkten bewertet. Das Ergebnis dermündlichen Prüfung fließt in die Gesamtbewer-tung der Prüfung nach § 12 ein.

§ 10 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungs-teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, giltdie Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt,wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteil-nehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungs-teilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, sogilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. DerRücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung derRücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungs-teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück,entscheidet die IHK über das Vorliegen eines sol-chen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grundgeltend, dass er/sie wegen Krankheit nach Be-ginn der Prüfung abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztli-chen Attests, das nicht später als am Prüfungs-tag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hatdas Recht, in begründeten Einzelfällen ein amts-ärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mitAussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern,damit entschieden werden kann, ob ein wich-tiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann alsnicht abgelegt.

§ 11 Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prü-fungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oderstört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kanner/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfungausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei Ver-stoß gegen § 6 Absatz 13. Über den Ausschlussentscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prü-fung als nicht bestanden.

§ 12 Bewertung der Prüfungsleistun-gen und Feststellung des Prüfungser-gebnisses

(1) Grundlage der Bewertung der Prüfungsleis-tungen sind die in den schriftlichen Prüfungstei-len und dem mündlichen Prüfungsteil erzieltenErgebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.

(2) Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfungs-teilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zugelas-sen, wenn er/sie mindestens 50 % der jeweiligenPunktezahl in beiden schriftlichen Teilprüfungenerreicht hat.

(3) Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in denschriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % dermöglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prü-fungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin min-destens 60 % der möglichen Gesamtpunkte-zahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfungerzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der je-weils möglichen Punktezahl gemäß §§ 8 und 9liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht be-standen.

(5) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnisder Prüfung fest, indem er diese für „bestanden“oder für „nicht bestanden“ erklärt.

(6) Die Prüfung gemäß § 6 Absatz 1 darf wieder-holt werden.

§ 13 Niederschrift

Für jeden Prüfungsteilnehmer/jede Prüfungsteil-nehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Die-se enthält folgende Angaben:

· Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburts-datum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität so-wie Anschrift des Prüfungsteilnehmers/der Prü-fungsteilnehmerin,

· Ort, Datum, Beginn und Ende der Bearbeitungdurch den Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteil-nehmerin,

· die Namen der Mitglieder des Prüfungsaus-schusses sowie der sonst anwesenden Personen,

· die Prüfungsart (§ 4), die Sachgebiete (§ 7) unddie Prüfungsteile (§§ 8, 9) der Prüfung,

· Feststellung der Identität des Prüfungsteilneh-mers/der Prüfungsteilnehmerin sowie die Erklä-rung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit,

· die Belehrung des Prüfungsteilnehmers/der Prü-fungsteilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheitabzulehnen,

· einen etwaigen Ablehnungsantrag des Prü-fungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin we-gen Besorgnis der Befangenheit oder eine in-haltsgleiche Erklärung eines Prüfers/einer Prüfe-rin sowie die Entscheidung darüber,

· eine summarische Aufzeichnung über denmündlichen Teil der Prüfung,

· die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistun-gen, die Erklärung über das Bestehen oder Nicht-bestehen der Prüfung,

· die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungs-sauschusses.

§ 14 Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prü-fungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einenschriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid istmit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 15 Erteilung der Bescheinigung derfachlichen Eignung

(1) Nach bestandener Prüfung erhält der Prü-fungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eineBescheinigung der IHK, die im Falle einer Prü-fung für:

· den Güterkraftverkehr bzw. den Straßenperso-nenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehrdem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG)Nr. 1071/2009 entspricht,

oder

· den Taxen- und Mietwagenverkehr dem Musterder Anlage 5 der PBZugV entspricht.

(2) Die Bescheinigung muss folgende Sicherheits-merkmale ausweisen: DIN A4, Zellulosepapiermindestens 100 g/m² versetzt mit Spezialfasern,die unter UV-Licht sichtbar werden, Farbe Panto-ne kräftig beigefarben, eingeprägtes „D“, Serien-nummer und Ausgabenummer.

§ 16 Umschreibung gleichwertigerAbschlussprüfungen/beschränkterFachkundenachweise

(1) Gemäß § 7 Abs. 1 der GBZugV und § 6 Abs. 2der PBZugV sind auf Antrag folgende gleichwer-tige Abschlussprüfungen in Fachkundenachwei-se gemäß § 15 umzuschreiben, wenn die Ausbil-dung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wor-den ist:

Güterverkehr:

· Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauf-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwer-punkt: Güterkraftverkehr,

· Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zurSpeditionskauffrau (seit 01.08.2005 Kaufmannfür Spedition und Logistikdienstleistung),

· Abschlussprüfung zur Fortbildung zumVerkehrs-fachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,

· Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt imAusbildungsbereich Wirtschaft, FachrichtungSpedition der Berufsakademien Lörrach undMannheim,

· Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt imFachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrs-wirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterver-kehr der Fachhochschule Heilbronn,

· Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirt-schaftslehre/Spedition,Transport und Logistik derBerufsakademien Lörrach und Mannheim,

· Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Ver-kehrslogistik der Hochschule Heilbronn.

Personenverkehr:

· Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauf-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwer-punkt: Personenverkehr,

· Abschlussprüfung zur Fortbildung zumVerkehrs-fachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,

· Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswir-tin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhan-dels- und Verkehrsakademie in Bremen,

· Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Di-plom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft IStudiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Lo-gistik an der Fachhochschule Heilbronn,

· Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Di-plom-Verkehrswirtschaftlerin an der TechnischenUniversität Dresden,

· Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Per-sonenverkehr der Hochschule Heilbronn.

(2) Eine Umschreibung ist gemäß § 6 Abs. 1 PB-ZugV auch für weitere Abschlussprüfungen mög-lich, sofern das zuständige Bundesministeriumdiese im Verkehrsblatt bekannt gegeben hat.

(3) Bescheinigungen über den Nachweis derfachlichen Eignung, die bis zum Inkrafttre-ten der Fünften Verordnung zur Änderung vonRechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsge-setz vom 23. Februar 1993 (BGBl. I S. 268) auf dieDurchführung von Güternah- oder Umzugsver-kehr oder auf innerstaatliche Beförderungen be-schränkt wurden, können in eine unbeschränkteFachkundebescheinigung nach § 15 umgeschrie-ben werden.

§ 17 Inkrafttreten

Die Prüfungsordnung tritt am 1. Juli 2018 inKraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung derIndustrie- und Handelskammer zu Dortmundvom 2. Dezember 2013 (veröffentlicht im Mittei-lungsblatt der IHK (Ruhr Wirtschaft) Nr. 12/2013,S. 82-84) außer Kraft.

Dortmund, 19. März 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Bekanntmachung

Folgende öffentlich bestellte und vereidigteSachverständige sind von der Industrie- und Han-delskammer zu Dortmund bis zum 30. Mai 2023wiederbestellt worden:

· Dipl.-Ing.André Gohmann, Dortmund, für „Stra-ßenverkehrsunfälle“.

· Prof. Dr.-Ing. Christian Liebelt, Dortmund, für„Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, ins-besondere speicherprogrammierbare Steuerun-gen“.

· Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Tillmann, Dortmund, für„Werkstofftechnik, insbesondere Löttechnik undBeschichtungstechnik sowie werkstoffkundlicheSchadensanalyse“.

Bekanntmachung

Der für „Schutz und Instandsetzung von Betonmit Oberflächenschutzsystemen“ öffentlich be-stellte und vereidigte Sachverständige Dr. BerndNeffgen, Selm, hat am 21.05.2018 seine öffent-liche Bestellung aus Altersgründen niedergelegt.Diese ist damit an diesem Tag erloschen.

Bekanntmachung

Gemäß § 5 Abs. 12 der „Satzung betreffend diePrüfung zum Erwerb der Grundqualifikation derFahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“ vom15. März 2018 hat die Industrie- und Handels-kammer zu Dortmund die „Gemeinsamen Richtli-nien der Industrie- und Handelskammern betref-fend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifika-tion der Fahrer im Güterkraft- und Personenver-kehr“ erlassen. Sie werden an dieser Stelle nichtwiedergegeben. Interessenten können sie bei Be-darf auf Anfrage unter der Tel.-Nr. 0231/5417-419 oder im Internet unter HYPERLINK „http://www.dortmund.ihk24.de“ www.dortmund.ihk24.de anfordern.

Dortmund, 15. Mai 2018Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

gez. Heinz-Herbert Dustmann, Präsidentgez. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer

Ruhr Wirtschaft Juni 2018 69

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10. IHK-Außenwirtschaftstag NRW20. September 2018 im Eurogress Aachen

Informationen und Anmeldung: ihk-aussenwirtschaftstag-nrw.de

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