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JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

Date post: 05-Dec-2014
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JMStV - - mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit. Auf dem Barcamp Hamburg 2010 gab es eine Session bzgl. des ab 1.1.2011 geltenden JMStV. Der anwesenden Web-Intelligenz wurde die Frage des "mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit herzustellen" gestellt und diskutiert.
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JMStV mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit Sven Dietrich - pop64.de Jens Matheuszik - pottblog.de
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JMStV 

mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit  Sven Dietrich - pop64.de Jens Matheuszik - pottblog.de

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Warum JMStV  beruf: B2B, ecommerce, Portale  privat: Katzencontent-Blogs, Videospielkultur, Vater   

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Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV)

Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien.

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Der Staat will nun endlich nach Jugendschutzkriterien bewertete Angebote im Internet Quelle: Ab 18 - http://blog.koehntopp.de/archives/2736-Ab-18.html

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Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann muß ich bis zum 31.12. (Einwand Jens: ab 1.1.11)  alle meine Inhalte, die sich an Deutsche wenden, mit einer Alterskennzeichnung versehen haben. Quelle: blog.koehntopp.de 

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Wenn ich das weiterhin verstanden habe, dann bin ich haftbar, abmahnbar wenn ich zu niedrig einstufe  (Jugendschutzbeauftragter, Alterskontrolle mit Personalausweis oder Sendezeiten, also Blog tagsüber abschalten) Quelle: blog.koehntopp.de  

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Das alles auch rückwirkend für Texte, die für mich erledigt sind und die ich nur noch aus Archivgründen und für stabile URLs online halte.

Quelle: blog.koehntopp.de

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FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia

Die Idee ist ... eine gute Basis ... zu Schaffen, dass Eltern ihren Kindern mithilfe von Jugendschutz-programmen einen altersdifferenzierten Zugang zum Internet ermöglichen können.

Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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... entwickelt die FSM ein Selbstklassifizierungssystem:  ... Fragenkatalogs ... in wenigen Minuten ... Altersstufe für Inhalte ermitteln ... technisches Kennzeichen Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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Zu Recht wird die Frage gestellt, woher ein - möglicherweise privater, nichtkommerzieller - Anbieter von Telemedien wissen soll, für welche Altersstufen sein Angebot möglicherweise nicht geeignet ist. Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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Wenn Sie eine jugendschutzrechtlich unbedenkliche Seite nicht kennzeichnen, passiert gar nichts. Entgegen der im Netz häufig geäußerten Befürchtung, es komme durch den neuen JMStV zu einer Kennzeichnungspflicht, ist eine Kennzeichnung also keineswegs vorgeschrieben.

Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

Page 12: JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

 Betreiben Sie eine Seite, die nicht gekennzeichnet ist, kann es sein, dass sie auf dem Rechner eines Kindes oder Jugendlichen, bei dem ein Jugendschutzprogramm aktiv ist, nicht angezeigt wird

Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

Page 13: JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

Anbieter von Internetinhalten, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, müssen ihre Seiten nicht kennzeichnen.  

 (vgl. § 5 Abs. 1 JMStV & Mediathek, z.B. Tatort erst ab 20 Uhr) Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

Page 14: JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

Sie müssen jedoch auf andere Weise Sorge dafür tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen  (vgl. § 5 Abs. 1 JMStV & Mediathek, z.B. Tatort erst ab 20 Uhr) Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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Die Kennzeichnung mit einem Alterskennzeichen wird sich aber in aller Regel als die schnellere, einfachere, praktikablere und preiswertere Variante erweisen  (im Vergleich beispielsweise zu einer Schufa-Abfrage oder der Einhaltung von Sendezeiten)Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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Weitere Details werden wir im Laufe des Herbsts bekannt geben können. ... bis 17. November keine Neuigkeiten

Quelle: Martin Drechsler, FSM, via E-Mail

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Wer Inhalte publiziert, die für Kinder „erziehungs-beeinträchtigend“ sind, muss Maßnahmen ergreifen.  Quelle: Das Internet, bzw. http://ak-zensur.de/2010/06/jmstv-unterzeichnung.html

Page 18: JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. „Freiwillig“ ist dabei nur die Wahl der Maßnahmen.

Quelle: Das Internet, bzw. http://ak-zensur.de/2010/06/jmstv-unterzeichnung.html

Page 19: JMStV Jugendmedienstaatsvertrag

Es geht mir darum, mit minimalen Einsatz von Zeit und Geld maximale Rechtssicherheit für mich herzustellen. 

Quelle: Nehme ich meinen Content zum Jahresende offline?http://blog.koehntopp.de/archives/2898-Nehme-ich-meinen-Content-zum-Jahresende-offline.html

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Danke bis hier hin.

Es folgten diverse Webseiten, die im Browser präsentiert wurden. 

Für den darauffolgenden Part von Jens gibt es keine Slides. 

sven dietrich - pop64.de Jens Matheuszik - pottblog.de 


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