Prof. Dr. Alexander ThumfartPolitische TheorieUniversität Erfurt
Jean-Jacques Rousseau Du Contract Social ou, Principes du Droit Politique; 1762 (Vom Gesellschaftsvetrag oder Grundsätze des Staatsrechts; 1762)
Discours sur l‘Origine et les Fondements de l’Inegalite parmi les Hommes; 1755 (Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen; 1755)
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Jean-Jacques Rousseau
1712: geb. am 28. Juni in Genf1742: Stellung als Hauslehrer in Paris, Begegnung mit Diderot1743/44: Sekretär des neuen französischen Botschafters in Venedig1745: Rückkehr nach Paris mit Thérèse Levasseur.1749: verneint die Preisfrage der Akademie von Dijon in seiner Schrift Discourssur les sciences et les arts und wird über Nacht berühmt.1762: Der Émile und Contrat Social werden in Paris und Genf von der Zensurverboten und verbrannt1762: Exil in verschiedenen Ländern1770: Rückkehr nach Paris1778 Tod in Ermonville (bei Paris)Werke: Discours sur les sciences at les arts (1750), Discours sur l’origine et lesfondements de l’inégalité parmi les hommes. [Über den Ursprung und dieGrundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. (Auch Zweiter Diskurs)] (1755), Émile oder über die Erziehung (1762), Du Contrat Social[Vom Gesellschaftsvertrag] (1762).
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„Ich will untersuchen, ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel
für die Staatsverwaltung geben kann, indem ich die Menschen so nehme, wie sie sind, und die
Gesetze so, wie sie sein können.“
(Contract Social, Vorwort)
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„Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten. Mancher hält sich für den Herrn
der anderen und bleibt doch mehr Sklave als sie. Wie ist dieser Wandel geschehen? Ich weiß
es nicht. Was kann ihn rechtmäßig machen? Ich glaube, diese Frage beantworten zu können.“
(C.S. Erstes Buch, 1. Kap.)
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„Diese gemeinschaftliche Freiheit ist also eine Folge der Natur des Menschen. Sein
vornehmstes Gesetz ist es, über seine Selbsterhaltung zu wachen“.
„Die Gewalt hat die ersten Sklaven gemacht, deren Feigheit hat diesen Zustand verewigt.“
(C.S. Erst. Buch, 2)
„Der Freiheit entsagen heißt seiner Eigenschaft als Mensch, den Menschenrechten, selbst
seinen Pflichten entsagen.“
(Erst. Buch, 4)
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„Seine Begierden reichen nicht weiter als seine physischen Bedürfnisse (…) Seine
Einbildungskraft bietet ihm keine Bilder dar, sein Herz fordert nichts von ihm. Seinen mäßigen
Bedürfnissen kann er leicht Genüge tun (…) Seine Seele, die von nichts bewegt wird, überläßt
sich der bloßen Empfindung ihres gegenwärtigen Daseins“.
(D. I., Erster Teil)
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„Der erste, welcher ein Stück Landes umzäunte, es sich in den Sinn kommen ließ zu sagen:
Dieses ist mein, und einfältige Leute fand, die es ihm glaubten, der war der wahre Stifter der
bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Elend und Greuel
hätte der dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen, den Graben
zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Glaubt diesem Betrüger nicht; ihr
seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören, der Boden aber niemandem.“
(D.I., Zweiter Teil; Hervorh. im Original)
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„Man musste zu seinem eigenen Besten sich anders geben, als man wirklich war. Sein und
Scheinen wurden zwei ganz verschiedene Dinge. Aus dieser Unterscheidung entsprangen das
Ehrfurcht heischende Gepräge, die täuschende List und in ihrem Gefolge alle übrigen Laster.“
(D.I., Zweiter Teil)
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„Dieser Mensch bleibt stets nur ein Privatmann, auch wenn er die halbe Welt unterjocht hätte;
sein Interesse, getrennt von dem der andern, bleibt stets nur ein Privatinteresse.“
(C.S., Erst. Buch, 5)
„In der Tat, wenn es keine vorausgehende Übereinkunft gäbe, woher käme (…) die
Verpflichtung der Minderheit, sich der Wahl der Mehrheit zu unterwerfen?“
(ebda.)
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„Versteht man die Bedingungen richtig, so lassen sich alle auf eine einzige zurückführen,
nämlich dass sich jedes Mitglied mit all seinen Rechten der Gemeinschaft völlig
überantwortet. Denn erstens ist die Bedingung für alle gleich, da sich jeder ganz gibt; und da
sie für alle gleich ist, hat keiner ein Interesse daran, sie für die anderen beschwerlich zu
machen (…) Schließlich, wenn sich jeder allen gibt, so gibt er sich niemandem, und da es kein
Mitglied gibt, über das man nicht dasselbe Recht erlangte, das man ihm über sich selbst
einräumt, erhält man den Gegenwert für alles, was man verliert, und mehr Kraft, das zu
bewahren, was man hat (...) Jeder von uns unterstellt gemeinschaftlich seine Person und
seine ganze Kraft der obersten Leitung des Gemeinwillens, und wir nehmen als Körper jedes
Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“
(C.S., Erst. Buch, 6; Hervorh. im Original)
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„Dieser Übergang vom Naturzustand in den staatsbürgerlichen Zustand bewirkt im Menschen
eine bemerkenswerte Veränderung, indem im Verhalten desselben die Gerechtigkeit an die
Stelle des Instinkts gesetzt und seinen Handlungen die Sittlichkeit gegeben wird, die ihnen
zuvor fehlte. Nun erst, da die Stimme der Pflicht an die Stelle des physischen Triebes tritt und
das Recht an die Stelle der Begierde, sieht sich der Mensch gezwungen, nachdem er bislang
nur auf sich selbst Rücksicht genommen, nach anderen Grundsätzen zu handeln und seine
Vernunft zu Rate zu ziehen, ehe er seinen Neigungen folgt.“
(C.S. Erst. Buch, 8)
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„Es besteht oft ein großer Unterschied zwischen dem Willen aller und dem Gemeinwillen;
dieser zieht nur das Gemeininteresse in Betracht, jener das Privatinteresse und ist nur die
Summe von Einzelabsichten: Zieht man aber von diesen das Mehr und das Weniger ab, das
sich gegenseitig aufhebt, so bleibt als die Summe der Unterschiede der Gemeinwille.“
(C.S. Zweites Buch, 3)
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„Wer dem Gemeinwillen den Gehorsam verweigert, soll durch den ganzen Körper gezwungen
werden. Das heißt nichts anderes, als dass man ihn zwingt, frei zu sein“.
(C.S. Erst. Buch, 7)
„Die Souveränität kann nicht repräsentiert werden, und zwar aus demselben Grund, aus dem
sie nicht veräußert werden kann; sie besteht wesentlich im Gemeinwillen, und der Wille läßt
sich mitnichten vertreten: er ist er selbst, oder aber er ist ein anderer; einen Mittelweg gibt es
nicht.“
(C.S. Drittes Buch, 15)
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„Bei einer vollkommenen Gesetzgebung muss der besondere Wille oder Wille des einzelnen als
nichtig behandelt werden, der körperschaftliche Wille, welcher der Regierung eigentümlich ist,
sehr untergeordnet und folglich der Gemeinwille oder auch souveräne Wille immer der
herrschende und die einzige Richtschnur aller andern sein.“
(C.S. Drittes Buch, 2)
„Wie die Natur jedem Menschen eine unbeschränkte Gewalt über alle seine Glieder gibt, so
gibt der gesellschaftliche Vertrag dem politischen Körper eine unbeschränkte Gewalt über alle
seine Teile, und diese vom Gemeinwillen gelenkte Gewalt ist es, die, wie ich schon gesagt
habe, den Namen Souveränität trägt.“
(C.S. Zweites Buch, 4)
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„Von selbst will das Volk stets das Gute, doch es sieht es nicht immer von selbst. Der
Gemeinwille ist immer im Recht, doch das Urteil, dem es folgt, ist nicht immer weise. Man
muss ihm die Gegenstände zeigen, wie sie sind, zuweilen auch so, wie sie ihm erscheinen
sollen; man muss ihm den rechten Weg zeigen, den es sucht, muss es vor der Verführung durch
den Willen einzelner schützen“.
(C.S. Zweites Buch, 6)
„Der Souverän kann entweder die Regierung dem ganzen Volke oder dem größten Teil des
Volkes anvertrauen, so dass es mehr Staatsbürger gibt, die Ämter bekleiden, als solche, die
nur Privatleute sind. Diese Regierungsform nennt man Demokratie.“
(C.S. Drittes Buch, 3; Hervorh. im Original)
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„Wie der Wille des einzelnen unablässig gegen den Gemeinwillen handelt, so kämpft die
Regierung ständig gegen die Souveränität an (…) Dies ist nun das unvermeidliche Gebrechen,
das von Anfang an dem politischen Körper innewohnt und ohne Unterlass auf seine
Zerstörung hinwirkt, so wie das Alter und der Tod den Körper des Menschen zerstören.“
(C.S. Drittes Buch, 10)
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