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J. Petscharnig & G. Spiel Leistungserbringung im Kontext von Ökonomie, Gesellschaft & Institution...

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J. Petscharnig & G. Spiel Leistungserbringung im Kontext von Ökonomie, Gesellschaft & Institution J. PETSCHARNIG & G. SPIEL
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J. Petscharnig & G. Spiel

Leistungserbringung im Kontext von Ökonomie, Gesellschaft &

Institution

J. PETSCHARNIG & G. SPIEL

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Ausgangssituation

Kostendämpfung - Legitimationsfrage Ausdifferenzierung von Leistungsbereichen zunehmende, horizontale und vertikale Interdependenzen Systematik „Die Rede vom Sozialabbau und Krise des Sozialstaates“

konkrete Leistungsangebote reflektieren nicht nur adressierte Klientenbedürfnisse sondern auch Spezifika des aktuellen,

wohlfahrtsstaatlichen Arrangements

Ermächtigung

Systematik

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Gliederung

1. Wohlfahrt

2. Verteilung und Interessen

3. Komponenten sozialer Sicherung in ÖsterreichSozialhilfe als Teilsystem

4. Arbeitslosensicherung im europäischen Vergleich

5. EU – Beschäftigungsförderung

6. Die Rolle der Zivilgesellschaft - Polemik & Provokation (Diskussionsauftakt)

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1. Wohlfahrt

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Was heißt eigentlich Wohlfahrtsstaat?

„Den“ Wohlfahrtsstaat gibt es empirisch nicht

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Aspekte von Wohlfahrtsstaatlichkeit

„Gerechtigkeitskonzeptionen“gesellschaftliche, normative Dimension

SOCIETY

„Systemarchitektur“, polit. System, Föderalismus, Institutionalisierung

POLITY (Struktur)

„Regulationssysteme“, Prozesse der polit. Willensbildung, Entscheidung

POLITICS (Prozess)

„Implementation“, inhaltliche Ausgestaltung einzelner Politikfelder

POLICY (Inhalt)

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Typologie der Wohlfahrtsstaaten

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vergleichende Wohlfahrtsstaatenforschung

komplexe Phänomene erschließen sich komparativ oder:

„what know they of England, who only England know?“

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GÖSTA ESPING-ANDERSEN, 1990

Indikatoren liberal konservativ sozialdemokratisch

Dekommodifizierung schwach mittel stark

Residualismus stark stark schwach

Privatisierung hoch niedrig niedrig

Korporatismus schwach stark schwach

Umverteilungskapazität schwach schwach stark

USA, GBKanada

Australien

ÖsterreichFrankreich

ItalienDeutschland

SchwedenNorwegenDänemark

Rolle von liberal konservativ sozialdemokratisch

Markt zentral marginal marginal

Staat marginal subsidiär zentral

Modus der Solidarität individuell korporatistisch universell

eher Idealtypen als Realtypen

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Grad der Dekommodifizierung: Befreiung vom Zwang der Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit

Residualismus Anteil von Fürsorgeleistungen an gesamten Sozialausgaben. hoher Residualismus = hoher Anteil von Leistungen nach FÜRSORGEGEDANKEN

Privatisierung Anteil privater Ausgaben für Alter bzw. Gesundheit an den Gesamtausgaben

Korporatismus Anzahl von nach Berufsgruppen differenzierten Sicherungssystemen

Umverteilungskapazität Progressionsgrad des Steuersystems

Rolle von Markt Beispiel Lohndruck – working poor

Korporat(iv)ismus

Ordnungsvorstellung, insbesondere der katholischen Soziallehre, nach der alle Menschen, die für die Gesellschaft die gleiche Funktion ausüben oder gemeinsame Leistungen erbringen (Leistungsgemeinschaft), eine soziale Einheit (genannt Berufsstand) bilden. Die berufsständische Ordnung soll sich nicht auf den Bereich der Wirtschaft beschränken; die Berufsstände sollen Selbstverwaltungskörperschaften sein.

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2 Beispiele wohlfahrtsstaatlicher Sicherung

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Deutschland

SOZIALVERSICHERUNG- Äquivalenzprinzip- Solidarprinzip

ORGANISATIONsegmentierte, korporatistische Körperschaften d. ö. R.

VERSICHERTENKREISErwerbstätige (bis Einkommenshöchstgrenze)Erhalt von Stauts/Lebensstand.

BEITRÄGEArbeitgeber/-nehmer

BUNDES-ZUSCHÜSSE

STEUERN

ARBEITSLOSENHILFEBund (Agenturen f. Arbeit)

SOZIALHILFEKommunen

KRANKHEIT

ALTER

ELTERNSCHAFT

UNFALL

ALG I

ALG II (erwerbsfähig)

SOZIALGELD (nicht erwerbsfähig)

„WORKFARE“

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Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Anschluss an den Bezug von oder bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in die Sozialversicherung einbezogen Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld II ist nicht begrenzt.

Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Personen. Die Verantwortung bleibt bei den Sozialämtern. Um Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man u.a. erwerbsfähig sein, nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.Bisher werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe von den Kommunen und den Agenturen für Arbeit getrennt ausgezahlt. Ab kommendem Jahr arbeiten beide Behörden in der Regel in so genannten „Arbeitsgemeinschaften“ unter einem Dach zusammen. Dann haben Sie nur noch einen Ansprechpartner für alle Fragen.

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Dänemark

STAATLICHE SOZIALLEISTUNGEN

universalistisch Staatsbürgerversorgung

STEUERN

ABGABEN(Arbeitgeber)

ARBEITSLOSEN-VERSICHERUNGRegionale ALO-Kassen

gesichert:alle Gewerkschaftsmitglieder

KRANKHEIT

EXISTENZMINIMUM

ELTERNSCHAFT

UNFALL

ARBEITSLOSIGKEIT

STEUERN

ABGABEN(AG/AN)

RENTENVERSICHERUNGsteuerfinanzierte Grundrente

beitragsfinanzierte Zusatzrente

Berufsrenten/private Vorsorge

ALTER„Folkepension“/ATP

STEUERN

BEITRÄGE

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staatliche Sozialeistungen:Mindestsicherung: seit 1974, 80% (mit Kind) bzw. 60% (ohne Kind) der Lohnersatzrate bei ArbeitslosigkeitGesundheitsvorsorge = vollständig Steuerfinanziert (wie GB)Generell hoher Organisationsgrad der Arbeiterschaft (korporatistisch) und ausgeprägt kollektiv-solidarische TraditionArbeitslosenversicherung wie in Schweden freiwillig und über Gewerkschaften verwaltet (Genter System) Finanzierung durch AG-Beiträge (Anteil an Umsatzsteuer) und AN-Beiträge (jährliche festsetzung)Frühe Einführung eines steuerfinanzierten Sozialversicherung. 1998 - Anteil der Steuerfinanzierten Sozialleistungen 67% (Dt. 30 %) Schmid, 122Steuerfinanzierung und somit staatliche Umverteilungsstrategien bzw. eine starke Betonung fiskalischer Maßnahmen sind Ausdruck eines anderen, politisch-kulturellen Verständnisses, in dem vielerorts „private“ Aufgaben als selbstverständlich staatlich betrachtet werden – Diese Interventionistische Rolle des Staates ist zentrales Merkmal des dänischen Wohlfahrtsstaats.Folkerente: ca 500 EuroBezug einer Volksrente ist wohnsitzbedingt, finanziert durch Volksrentenbeitrag in Höhe von 3,5% des zu versteuernden EinkommensATP Zusatzrente: ca 2500 Euro/pAPflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmer zwischen 16. – 65 LJ., Höhe hängt von der Dauer der Mitgliedschaft ab, ist also nicht einkommens- sondern (lebens-)arbeitszeitbezogen!! (Schmid 127)3. und 4. Säule sind die Berufsrenten und die private VorsorgeBerufsrenten werden durch Beiträge finanziert, von denen AG 2/3 und die AN 1/3 beitragen. Beitragssätze variieren zwischen Sektoren und Branchen. Leistungshöhe ist beitragsbemessen (rd. 80% der abhängig Beschäftigten haben Anspruch auf Berufsrente Stand: Mitte 90er Jahre)private Zusatzrenten – rd. 1 Mio bei 5 Mio Einwohnern (20% der Bevölkerung)ALLGEMEIN: Alterssicherungssystem beruht auf 3 kapitalgedeckten und 1 umlagefinanzierten (folksrente) Säule

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Beispiel Deutschland: Subsidiaritätsprinzip

Subisidiaritätsprinzip bestimmt:

- dass der Staat nur Funktionen ausübt, welche der private Sektor nicht erfüllen kann

- größere Einheiten (z.B. staatliche Verwaltung) übernehmen nur solche Aufgaben, welche kleinere Einheiten überfordern (kommunale, private, kirchliche)

Subsidiarität kombiniert also Elemente der Dezentralisierung und Privatisierung staatlicher Funktionen und beschreibt somit eine spezifische Form der Partnerschaft zwischen Staat und bestimmten Teilen des Nonprofit-Sektors.

http://www.bagfw.de

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Subsidiarität ist ein allg. gesellschaftspolitisches Prinzip, das vor allem im Gesundheitswesen und bei den sozialen Dienstleistungen konkretisiert wurde. – 6 große Agglomerate von Nonprofit Organisationen dominieren diesen Bereich in Deutschland: VERBÄNDE DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Deutscher Caritasverband e.V. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband - e.V. Deutsches Rotes Kreuz e.V. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

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Aufgliederung der Sozialleistungen nach Funktionen, in EU-Ländern

EU D DK E F GB NL S A I PKrankheit 27 28 19 29 29 25 29 23 26 23 33Invalidität 8,3 7,9 12 8,1 4,9 12 12 12 8,6 6,2 13Alter 41 40 38 42 38 40 36 37 38 53 36Hinterbliebene 5,1 1,9 0,1 4,3 6,1 3,9 5,3 2,3 10 11 7,2Familie 8,3 10 13 2,1 9,8 8,6 4,5 11 10 3,6 5,3Arbeitslosigkeit 7,2 8,7 12 14 7,6 3,6 7,3 9,3 5,5 2,7 4,7Wohnen 2,1 0,7 2,5 0,3 3,2 6,2 1,6 2,5 0,3 0 0Sonstiges 1,6 2,2 3,7 0,7 1,4 0,8 5,2 3 1,1 0,1 1,5

100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100

1998 in Prozent der Gesamtausgaben(Eurostat 2000, zit. in Schmid 2002)

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Gibt es die Krise des Wohlfahrtsstaats?

80 90 93 96 98 D. 80/98

EU x 25,4 28,9 28,6 27,7 xD 28,8 25,4 28,4 30,0 29,3 0,5DK 28,7 28,7 31,9 31,4 30,0 1,3E 18,2 20,5 24,7 22,5 21,6 3,4F 25,4 27,6 30,9 31,0 30,5 5,1NL 30,1 32,4 33,5 30,1 28,5 -1,6S x 33,1 38,6 34,5 33,3 xUK 21,5 22,9 29,1 28,0 26,8 5,3

Ausgaben f. soziale Sicherheit in Prozent des BIP 1980 – 1998 (Sozialleistungsquote)

Quelle Eurostat 2000, zit. in Schmid 2002

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Bsp. Dänemark, 1982 – 1993 bürgerliche Regierung, kein Sozialabbau, sondern eher Drosselung wohlfahrtsstaatlicher Expansion

Bsp. GB unter Thatcher

Wenn von Sozialabbau gesprochen wird, so ist empirisch eher von einer drosselung der Wohlfahrts- bzw. Kostenexpansion zu sprechen.

ABER: Die Allokation (Allokation, Verteilung knapper Mittel (Ressourcen) auf die konkurrierenden Bedürfnisse der Wirtschaftssubjekte.) von Mitteln erfolgt nicht gleichmäßig, sondern unter gegebener Knappheit eher selektiv. Daher mag auch das Empfinden stammen, dass ich differenzierten Bereichen „Sozialabbau“ stattfindet. Es stellt sich die Frage, wie man im Wettbewerb um knappe Mittel besteht. mögliche Strategien: Pressure-Group/Lobbying, Bildung von großen Dachverbänden, Bestehen über Qualitätsmerkmale; Civic Society

Bruttoinlandsprodukt, der Wert aller Güter und Dienstleistungen, der in einem Land innerhalb eines Jahres von In- und Ausländern erzeugt wird.

Bruttosozialprodukt, der Wert aller Güter und Dienstleistungen, den die ständigen Bewohner eines Landes im In- und Ausland erzielen.

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2. Verteilung & Interessen

Verteilungskonflikt = konstitutives Merkmal wohlfahrtsstaatlicher Arrangements

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WICHTIG FÜR DAS LOBBYING um zu wissen, wo man ansetzt.

die zeiten der Vermehrung von Brot und Fisch – die 12 Körbe – sind längst vorbei

Verteilungskonflikt:

allgmein Gesprochen:

ökonomische Verteilungsergebnisse im Rahmen von Wohlfahrt basieren nicht auf anonymen, kompetitiven Märkten, sondern sind das Ergebniss eines politischen Prozesses insbesondere von staatlichen Rechtsnormen und Budgetentscheidungen.

Das bringt es mit sich, dass sich auch die Interessen an dem zu Verteilenden politisch artikulieren und somit auch meistens konfliktuell – im Verteilungskonflikt ausgetragen werden.

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Interessensvermittlungssysteme

VEREIN VEREIN

VERBAND

VEREIN VEREIN

VERBAND

SPITZENVERBAND

INTERESSENSTRÄGER

kooperative, sektorale Gremien

Einflussnahme und/oder Mitwirkung bei staatlichen Aufgaben

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Konzepte der Einflussnahme (POLARISIERT)

Zusammenhang zw. ökonomischer Performanz und System der

Interessensvermittlung U-Kurven-Hypothese

MERKMALE PLURALISMUS NEOKORPORATISMUS

DER VERBÄNE

Vielfalt

Freiwilligkeit

Kompetitiv

Begrenzte Anzahl

Zwangsmitgliedschaft

Nichtkompetitiv

Ein-Weg-pressure groupVermittlung und zweiseitige

Loyalität (Intermediäre Stellung)

STAAT-VERBÄNDE-BEZIEHUNG

keine staatl. Begünstigungen

keine staatl. Interventionen

staatl. anerkanntes Repräsentationsmonopol im

Austausch gegen Kontrolle der verbandlichen Führungsauslese

und Interessensartikulation

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Pluralismus große Vielfalt an Verbänden die im Interessenswettbewerb stehen, eher einseitige Einflußstrategien (angelsächs. Länder)

Neokorporatismus Konzentration und Institutionalisierung von Verbänden, Interessensvermittlung wichtiger als unmittelbare Durchsetzung (Kontinentaleuropa, Ö, S, D) Verpflichtung auf das Gemeinwohl,

Übernahme von öffentlichen Aufgaben und Einbindung in sozialpolitische Entscheidungsprozesse, quasi-öffentlicher

Status (Sozialpartnerschaft) erfordert ein Spitzenverbandsystem (Beschränkung auf wenige Verhandlungspartner)

politikfeldübergreifender Korporatismus ist rückläufig, zumal sich diese Interessensvertretung auch gegen äußere Ölschocks nicht bewähren konnte.

Dafür sektoral segemtierte Meso-Korporatistische Verhandlungssysteme und Politikverflechtungen.

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Beispiel Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft

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Auszug aus AMSG: Mitwirkung der Sozialpartner im Bereich der Arbeitsmarktpolitik ist ersichtlich - als Beispiel für Interessensausgleichssystem

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Bsp. AMS

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3. Komponenten sozialer Sicherung in Österreich

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Sozialversicherung (KRANKEN-, UNFALL-, PENSIONS-, ARBEITSLOSENVERSICHERUNG)

Universelle Systeme (FAMILIENBEIHILFEN, PFLEGEVORSORGE)

Bedarfsorientierte Leistungen (SOZIALHILFE)

Sozialentschädigung

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österreichische Sozialversicherung

Hauptverband d. österr. Sozialversicherungsträger

Pensionsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung

PVA

vormals PV-Arb und PV-Ang

9 Betriebs-krankenkassen

9 Gebiets-krankenkassen

AUVAVersicherungsanstalt d. österr. Bergbaues

Sozialversicherungsanstalt d. gewerblichen Wirtschaft

Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahn

Versicherungsanstalt öffentlich BediensteterVA d. österr. Notariats

Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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27 Sozialversicherungsträger – berufsständisch und föderalistisch organisiert. – Vgl. Dänemark: über Steuer finanzierte GesundheitsleistungenPVA wurde mit Wirksamkeit vom 1.1.03 zusammengelegtTypisch: Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung knüpfen an einem Erwerbsverhältnis an (auch bei Mitversicherung)CHARAKTERISTIKAAnknüpfung an Erwerbsarbeitsverhältnis PflichtversicherungVersicherungsprinzip

bezogenen Leistungen müssen eigene Beiträge gegenüberstehenSolidaritätsprinzip

keine Beitrags- und Leistungsäquivalenz, sondern sozialer Ausgleich in der Versichertengemeinschaft

teilweise auch Fürsorgeaspekte Mitversicherung von Angehörigen (die keine eigenen Beiträge leisten) Ausgleichszulage bei Pensionen (Budgetmittel, nicht Versichertengemeinschaft)

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Beispiel Pensionsversicherung

Pensionsbezug ist an Versicherungsmonate (Erwerbszentrierung)

und eingezahlte Beiträge (Versicherungsprinzip) geknüpft.

Bleibt der Empfänger unter einem (jährlich festgesetzten) Betrag,

wird aus dem Budget eine Ausgleichszulage gewährt (Fürsorgegedanke).

Finanzierung erfolgt in Österreich im Umlageverfahren, dh.

Berufstätige kommen durch ihre Beiträge für Pensionsbezieher auf

(vertikale Solidarität)

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Beispiel Arbeitslosenversicherung

im Rahmen der Sozialversicherung (Geringfügigkeitsgrenze)

Beiträge werden vom Dienstgeber & Dienstnehmer entrichtet

Leistungen aus ALV abhängig von Beschäftigungszeiten und Einkommenshöhe (Anwartschaft)

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Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

ArbeitslosengeldGrundbetrag

Familienzuschlag

Ergänzungsbeitrag

Notstandshilfe~ 90-95 % der Arbeitslosengrundbetrages

Fürsorgeaspekte

eigentliche Versicherungsleistung

„Bedürftigkeitsprüfung“

befristet

zeitlich unbefristet

LEISTUNGSBEZIEHER MUSS DER ARBEITSVERMITTLUNG ZUR VERFÜGUNG STEHEN

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SOZIALHILFE als Teilsystem sozialer Sicherheit

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behindertenrecht

„Systemarchitektur“

B-VG

LG

Armenwesen (Art. 12) subsidiäre Generalkompetenz (Art.15)

SozialhilfegesetzeBgldSHG, KtnSHG, NÖSHG,

OÖSHG, SbgSHG, StmkSHG, TirSHG, VbgSHG, WrSHG

VO

BG

JugendwohlfahrtsgesetzeAusführungsgesetze

BJWGGrundgesetzgebung

„leges-specialis-Regel“

z.B. PflegegeldrichtsätzeKonkretisierung von Arten, Form, Ausmaß der Hilfe

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allgemeine Grundsätze

„Bedarfsprinzip“nicht Beiträge oder Versicherungszeiten, lediglich individueller(!)

Bedarf begründet Anspruch

Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor bloßer Hilfe zur Bedarfsdeckung

präventive Hilfestellung

Vermeidung von Notlagen – OÖSHG

strikte Zielgruppenorientierung § 1 aller Gesetze

Subsidiarität Nachrang d. Sozialhilfe geg. allen anderen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung

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4. Arbeitslosensicherungim europäischen Vergleich

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historisches: Arbeitslosigkeit

80er/90er: anhaltender Anstieg der Arbeitslosigkeit in Industrieländer

Anfang 70er: Arbeitslosenquote im EU-Durchschnitt 2,5% (OECD 3,5%)

1990: Eu-Durchschnitt 8,4 %, seitdem Stagnation bei hoher

Sockelarbeitslosigkeit

Doppeltes Problem der Massenarbeitslosigkeit:

Verringert Einnahmen einerseits, und Verlängerung des Zeitraums, in dem

Leistungen bezahlt werden müssen andererseits

Die ursprüngliche Konzeption der Arbeitslosenversicherung war nicht für

die längerfristige Arbeitslosigkeit ausgelegt

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Sicherungssysteme bei Arbeitslosigkeit

Sicherungsziel - Einkommensersatzfunktion

Sicherungsform – zumeist Pflichtversicherung (AUSNAHME: DÄN./SCHWEDEN)

Finanzierung – Mischfinanzierungen mit unterschiedlicher Gewichtung

Leistungsniveau – (abgefedertes) Äquivalenzprinzip tw. Pauschalen

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5. EU - Beschäftigungsförderung

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europäische Beschäftigungsstrategie(1997-2002 bzw. 2003-2010)

hohes Beschäftigungsniveau als ein Hauptziel der Union Konkretisierung in BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN

Umsetzung im Rahmen von Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung (NAP, seit 1998)

NAP-Ziele sind ua.:

- dauerhafte Integration der Arbeitslosen am Arbeitsmarkt

- spezielle Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

policy transfer/Vereinheitlichung

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Durch den Vertrag von Amsterdam wurde ein Titel zur Beschäftigung in das Vertragswerk eingefügt. Der Sondergipfel des Europäischen Rates zur Beschäftigung in Luxemburg entschied im November 1997, dass diese Strategie thematische Prioritäten berücksichtigen solle, konkretisiert in Beschäftigungspolitische Leitlinien. Die Neue Europäischen Beschäftigungsstrategie Nachdem die Europäische Beschäftigungsstrategie auf fünf Jahre angelegt war und somit mit Ende 2002 ausgelaufen ist, hat der Europäische Rat von Brüssel im März 2003 eine neue, auf das Jahr 2010 ausgerichtete Europäische Beschäftigungsstrategie angenommen. Im Folgenden werden grundlegendste Änderungen dargelegt:

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Europäische Strukturfonds

ESF

europäischer Sozialfonds EFRE

europäischer Fonds für regionale Entwicklung EAGFL

europ. Ausrichtungs- u. Garantiefonds f. d. Landwirtschaft FIAF

Finanzierungsinstrument f. d. Ausrichtung der Fischerei

StrukturfondsDie Strukturfonds der EU wurden eingerichtet, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede innerhalb der EU abzubauen.EU-Haushalt ist ja letztendlich ein Förderhaushalt

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ESF

Finanzierungsinstrument 3 Zielbereiche Kofinanzierung von Projekten Gesamtverantwortung und Koordination bei BMWA 7 Schwerpunkte im Bereich Beschäftigung (Ziel 3) z. B.

- Verhinderung u. Bekämpfung der Erwachsenen- und der Jugendarbeitslosigkeit Endbegünstigter AMS

- Chancengleichheit für alle und Bekämpfung der Ausgrenzung am Arbeitsmarkt Endbegünstigter BMSG/BSB

Gemeinschaftsinitiative EQUAL Endbegünstigte sind für die konkrete Umsetzung und

Mittelvergabe an Maßnahmenträger verantwortlich

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NAP f. Beschäftigung

NAP (Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung)Darin sind die konkreten Ziele und Maßnahmen für die Beschäftigungspolitik in den jeweiligen Ländern festgelegt. Die im NAP festgelegten Ziele sind maßgeblich für den Einsatz des esf in Österreich.

Jedes Jahr legt jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Aktionsplan vor, in dem er darlegt, wie die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in einer dem Land angemessenen Weise umgesetzt werden sollen.Die Europäische Beschäftigugsstrategie - implementiert durch den Luxemburger Prozess - legte fest, dass jeder Mitgliedsstaat beginnend mit 1998 einen auf mehrjährige Sicht ausgerichteten Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) erstellt, eine jährliche Anpassung der NAPs durch auf Basis der Änderung der beschäftigungspolitischen Leitlinien vornimmt und einen Umsetzungsberichtes präsentiert. Der Nationale Aktionsplan hat der österreichischen Beschäftigungspolitik wichtige Impulse geliefert. Seine Laufzeit war mit fünf Jahren begrenzt und endet somit im Jahr 2002. Angesichts der bisherigen Erfolge wurde nun eine neue Europäische Beschäftigunggstrategie am Europäischen Rat von Brüssel (März 2003) verabschiedet.

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TEP

EU: Beschäftigungspolitische Leitlinien

NAP f. Beschäftigung, Nationaler AktionsplanSTRATEGIEINSTRUMENT

TEP, Teritorialer BeschäftigungspaktUMSETZUNGSINSTRUMENT (für NAP-Ziele)

EU: europäische Beschäftigungsstrategie

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TEP: auf Landesebene etabliertes Steuerungsgremium mit der Zielsetzung, Strategien und Initiativen einzelner Träger abzustimmen, Synergien zu nutzen und gemeinsame Projekte zu forcieren. Verankerung: Die TEP sind im NAP und im Ziel3-Programm Österreich (ESF, 2000-2006) verankertBeteiligte: AMS, LR, Sozialpartner, BSB, u.a., je nach Bundesland, teilweise auch Auslagerung organisatorischer Tätigkeiten (IFA in Kärnten)Finanzierung: Im Rahmen des ESF Ziel3 (Beschäftigung), Schwerpunkt 6: Finanzierung von zusätzlichen Personlakosten.Ursprung: Pilotprojekte (Eu-Call 1996/97) Beteiligung von OÖ, Wien, Tirol, Vbg. Ende 2001 waren in allen Bundesländern TEP etabliertZuständigkeit: BMWANationale Koordination: ZSI, privatrechtlicher Verein, Outsourcing

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Ziele & Partner

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Zusammenfassung

wohlfahrtsstaatliche Arrangements Verteilungskonflikt und Interessensausgleich Soziale Sicherung in Österreich Arbeitslosensicherung in Europa Eu-Beschäftigungsförderung

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Aktivierungsenergie für die Diskussionpolemisches & provokantes

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Und die sogenannte „Zivilgesellschaft“

Irrtum:

Finanzierungsprobleme können nicht durch die Zivilgesellschaft gelöst werden – Gewährleistungsfunktion des Staates

Beitrag der Zivilgesellschaft im Hinblick auf Einstellungen, Chancen, usw.

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Das Gewissen der „freien Wirtschaft“?

Faktum:

wirtschaft braucht unsere minderqualifizierten und benachteiligten Klienten nicht. Ein kronenzeitungstauglicher Arbeitsplatz ist auch eine Erniedrigung des Klienten, der zum Fürsorge- bzw. Spendenempfänger degradiert wird.

Frage:

Haben Menschen einen Anspruch auf ihrem jeweiligen Niveau ehrlich und anerkennenswert zu leisten?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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ökonom. Performanz

Korporatismusgrad

geringmittel hoch

U-Kurven Hypothese (Schmid 2002)

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WorkfareRegelungen und Praxen, die den Bezug von Sozialhilfe an die Bereitschaft zur Arbeitsintegration bzw. Aktivierung oder an einen bestimmten Lebensstil binden.

LEBENSSTILREGULIEREND

Leitgedanke:

“Jene, die Almosen geben wollen, mögen nicht an Leute von gesunden Körpern und Gliedern geben; diese sind ja imstande Arbeit zu verrichten, mittels derer sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.” (Johann II, genannt der Gute, 1351)

„Sicher ist nicht, wer das Schwimmen vermeidet, sondern wer das Schwimmen erlernt“ (Ludwig Erhard)

Beispiele:

• Schulungsmaßnahmen

• 1-Euro-Jobs / Kombilohnmodelle

•Bürgerarbeit

• Family-Cap-Regelung

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Family-Cap-Regelung

kalifornische Landesregierung verpflichtete mit der family-cap-regelung 1997 alle Sozialämter dazu, die Leistungen auf die zum Zeitpunkt der Antragsstellung regisitrierten Familienmitglieder zu beschränken, womit der Anreiz für weitere Geburten in armen Familien gesenkt werden soll.

anderes Beispiel: Streichen von Sozialhilfebezug wenn unter 18-Jährige während des Bezugs wieder Schwanger werden.

Paternalistisches und Autoritäres Modell der Sozialhilfegewährung.


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