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InterregCEWord_template · Web viewDie vorliegende Vereinbarung stellt das gesamte Übereinkommen...

Date post: 02-Feb-2020
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Im Rahmen des EU- geförderten Projektes THINGS+ INNOVATIONSBERATUNG ZUR EINFÜHRUNG VON PRODUKTBEGLEITENDEN DIENSTLEISTUNGEN
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Im Rahmen des EU-geförderten Projektes THINGS+

INNOVATIONSBERATUNG

ZUR

EINFÜHRUNG VONPRODUKTBEGLEITENDEN

DIENSTLEISTUNGEN

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Überblick

Zielgruppe des ProjektesDas Projekt THINGS+ spricht wachstums- und innovationsorientierte KMU aus Mitteleuropa an, die Interesse an der Integration produktbegleitender Dienstleistungen in ihr Geschäftsmodell haben.

Inhalt des ProjektesIm Rahmen von THINGS+ werden Schulungen und Beratungen zum Thema produktbegleitende Dienstleistungen mit dem Ziel, diese in das Angebots-portfolio Ihres Unternehmens aufzunehmen, angeboten.

Was sind produktbegleitende Dienstleistungen? Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Dienstleistungsinnovation die Einführung von oder die Erweiterung eines Produkts um Dienstleistungen. An einem einfachen Beispiel erklärt: Ein Unternehmen produziert Solarmodule und verkauft diese an Kunden. Zusätzlich bietet das Unternehmen an, die Module auf Dächern zu installieren und die Finanzierung zu übernehmen (Contracting). Die Beratung, die mitteleuropäischen KMUs angeboten wird, basiert auf Erfahrungswerten von großen Unternehmen, die seit Jahren produktbegleitende Dienstleistungen anbieten. Die von diesen Unternehmen angewandte Methodik wurde auf die Bedürfnisse von KMUs zugeschnitten und ist relativ einfach gehalten. Die Anwendung kann demzufolge schnell und kostengünstig erfolgen.

Welche Vorteile bringen produktbegleitende Dienstleistungen? Durch die Einführung von produktbegleitenden Dienstleistungen stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und die Bindung zu Ihren Kunden. Außerdem können mit dem erlangten Wissen weitere produktbegleitende Dienstleistungen im Unternehmen eingeführt werden (mit oder ohne Hilfe eines

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Beraters). Da der Markt immer dienstleistungsorientierter wird, erlangt Ihr Unternehmen durch unser Projekt THINGS+ Vorteile gegenüber Unternehmen, die die kostenfreie Beratung nicht in Anspruch nehmen.

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Kostenfreie Innovationsberatung im Rahmen desEU-geförderten Projektes THINGS+

I. Vorstellung des Projektes THINGS + Das EU-geförderte Projekt THINGS+ wird über das Interreg CENTRAL EUROPE-Programm der Europäischen Union im Zeitraum 2017 bis 2020 gefördert. Insgesamt sind an dem Projekt 10 Projektpartner aus 10 verschiedenen europäischen Regionen beteiligt. Im Rahmen des Projektes erhalten europaweit ca. 100 Unternehmen eine kostenfreie Innovationsberatung zum Thema „Einführung produktbegleitender Dienstleistungen in das Geschäftsmodell“. Internationale Trends zeigen, dass die Produkte heute und in der Zukunft eine größere Dienstleistungskomponente besitzen und dass zusätzliche Dienstleistungsangebote im Angebotsspektrum von traditionell produktorientierten Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Die Integration neuer bzw. zusätzlicher Dienstleistungsangebote in das bestehende Geschäftsmodell ist das Ziel von THINGS+. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kundenbindung sind essentielle Ziele der Einführung produktbegleitender Dienstleistungen.Einfache Beispiele für produktbegleitende Dienstleistungen sind:1) Ein metallbearbeitendes Unternehmen stellt Bauteile her und

bietet gleichzeitig weitere Prozessschritte, wie z. B. Härten, Farbgebung, etc. an.

2) Ein Unternehmen produziert Fahrzeuge und bietet an, diese zu leasen oder auszuleihen, z. B. car2go.

3) Ein Obstbauunternehmen vertreibt neben dem reinen Obst auch Obstsäfte und bietet Kunden an, selbstgepflücktes Obst zu Saft zu verarbeiten.

Die Beispiele zeigen, dass produktbegleitende Dienstleistungen in nahezu jeder Unternehmensbranche möglich sind.

II. Modalitäten der Teilnahme und ProjektablaufEs wird 2 Beteiligungsaufrufe geben, die sich jeweils an 50 Unternehmen in den 10 beteiligten Projektregionen richten. In Deutschland können im ersten Aufruf 5 Unternehmen gefördert werden.

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Den ausgewählten Unternehmen werden in einer 6-monatigen Pilotphase von Innovationsberatern Kenntnisse und Methoden im Zusammenhang mit Dienstleistungsinnovationen vermittelt. Teilnehmende Unternehmen entwickeln eine neue produktbegleitende Dienstleistung und integrieren diese in das Angebotsspektrum der Firma. Die Innovationsberater beraten außerdem dazu, wie die neuen Dienstleistungen in den internationalen Markt eingeführt werden können.

III. Voraussetzungen für die TeilnahmeDer Aufruf ist an Unternehmen mit folgenden Eigenschaften gerichtet:

1. Das Unternehmen ist KMU gemäß der Definition 2003/361/EG der Europäischen Kommission.

2. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der definierten Region des Central Europe Programmes. In Deutschland betrifft dies die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern.

3. Mindestens 2 Personen der Führungsebene sollten dem Innovationsberater während der ca. 6-monatigen Pilotphase für die Einführung neuer produktbegleitender Dienstleistungen im Unternehmen zur Verfügung stehen.

4. Das KMU hat in den letzten beiden zurückliegenden und im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 200.000 € gemäß der De-minimis-Beihilfe-Regelung erhalten.

IV. AuswahlprozessDie Unternehmen werden nach dem Windhund-Prinzip „First come, first serve“ ausgewählt. Jeder am Projekt beteiligte Partner wählt im ersten Aufruf 6 Unternehmen aus. Das sechste Unternehmen dient als Reserve, im Falle des Ausstiegs eines Unternehmens aus der Beratung. Sollten sich mehr als 6 Unternehmen bewerben, besteht die Möglichkeit, sich für den zweiten Projektaufruf vormerken zu lassen. Dieser wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2019 ausgeschrieben. Insgesamt können maximal 10 Unternehmen, die in den genannten deutschen Bundesländern ansässig sind, in den beiden Aufrufen eine kostenfreie Innovationsberatung erhalten.

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Die Unternehmen, die eine kostenfreie Beratung erhalten, erklären ihr Einverständnis, dass Unternehmensname und -logo für Projektzwecke verwendet werden dürfen. Alle THINGS+ Projektpartner werden Unternehmen für das Projekt auswählen. Ziel ist eine geografisch gleichmäßige Verteilung der zu beratenden Unternehmen im Projektgebiet. Die für die Innovationsberatung ausgewählten Unternehmen werden in Deutschland von der Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH über ihre Teilnahme am Projekt informiert. Anschließend erfolgen die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH und dem Unternehmen sowie das Ausfüllen und das Unterzeichnen der Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer „De-minimis-Beihilfe“ durch das Unternehmen. Beide Dokumente werden in Anlage 2 und 3 für den gegenwärtigen Aufruf für Informationszwecke bereitgestellt.Im Falle der Absage eines Unternehmens erhält ein vorgemerktes Unternehmen die Möglichkeit, sich am Projekt zu beteiligen.

V. Bewerbung und KontaktInteressierte KMU bewerben sich ab sofort per E-Mail, alternativ auch postalisch, bei derTechnologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH (TGZ)Preuschwitzer Straße 20DE-02625 BautzenAnsprechpartner: Prof. Dr. Jürgen Besold und Marcel BellmannTelefon: 03591 380 2020E-Mail: [email protected] nutzen Sie das im Anlage 1 bereitgestellte Bewerbungsformular. Auf der Webseite von THINGS+ (http://www.interreg-central.eu/Content.Node/THINGS-.html) und der des TGZ Bautzen http://www.tgz-bautzen.de/projekte/laufende-projekte/things.html, werden die für die Beratung ausgewählten Unternehmen veröffentlicht.

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ANLAGE 1: BEWERBUNGSFORMULARFirmeninformation

UnternehmensnameFirmensitzWerksadresse (falls abweichend vom Firmensitz)Land DeutschlandBundeslandWebseite

Kurze Firmenbeschreibung (Branche und Hauptprodukt/-service, max. 1000 Zeichen)

Produktionsunternehmen Ja Nein

Falls ja, bitte NACE-Code angeben:

Unternehmensgröße klein mittel mikro

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Erstes vollständiges Geschäftsjahr:

Anzahl der Mitarbeiter (2017):

Jahresumsatz:

Zutreffendes bitte ankreuzen 2015 2016 2017< 100.000 €zw. 100.000 € und 500.000 €zw. 500.000 € und 2.000.000 €zw. 2.000.000 € und 10.000.000 €zw. 10.000.000 € und 50.000.000 €> 50.000.000 €

Ist Ihr Unternehmen international aktiv? Ja Nein

Falls ja, bitte angeben, mit welchen Produkten und in welchen Ländern

Plant ihr Unternehmen gegenwärtig die Einführung produktbegleitender Dienstleistungen

Ja Nein

Falls ja, bitte erläutern

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2 Ansprechpartner aus Ihrem UnternehmenKontaktperson 1

Vor- und NachnamePosition in der FirmaEmailTelefon

Kontaktperson 2

Vor- und NachnamePosition in der FirmaEmailTelefon

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ANLAGE 2: VEREINBARUNGVereinbarung

Zwischen Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbHPreuschwitzer Straße 2002625 Bautzennachfolgend „TGZ“ genanntvertreten durch den Geschäftsführer

und …………………………………………..…………………………………………..…………………………………………..nachfolgend „Unternehmen“ genannt,vertreten durch ………………………..

wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung einer Innovationsberatung im Unternehmen im Rahmen des Interreg CENTRAL EUROPE-Projekts „THINGS+:Einführung produktbezogener Dienstleistungen in verarbeitende Unternehmen (Projektnummer: CE988)“ auf der Grundlage der Bewerbung vom …….

2. Aufgaben / Verpflichtung des TGZ

Die Innovationsberatung erfolgt durch Mitarbeiter des TGZ oder einen durch das TGZ beauftragten externen Berater. Gegenstand der Beratung ist die Einschätzung der betriebsinternen Innovationstätigkeit und die Initiierung von produktbegleitenden Dienstleistungen, abgestimmt auf das Angebotsportfolio des Unternehmens.

Unternehmen werden zu produktbegleitenden Dienstleistungen geschult und anschließend beraten. Es wird mehrere Einheiten (1. Schulung zu produktbegleitenden Dienstleistungen, 2. Bestandsaufnahme, 3. Entwicklung von auf das Unternehmen zugeschnittenen produktbegleitenden Dienstleistungen, 4. nach Bedarf: Beratung zur Internationalisierung der Servicedienstleistung) im Unternehmen bzw. im teilnehmenden Unternehmenskonsortium durchgeführt. Die Gestaltung der Einheiten wird mit den Unternehmen vor Beginn der ersten Einheit abgestimmt. Folgeaktivitäten,

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die sich aus der Innovationsberatung ergeben können, sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

Das TGZ und dessen Beauftragter verpflichten sich, alle während der Innovationsberatung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Nutzung für projektinterne Auswertungen erfolgt anonymisiert und in Abstimmung mit dem Unternehmen. Der Name und das Logo des Unternehmens dürfen im Rahmen des Projektes verwendet werden.

3. Aufgaben / Verpflichtung des Unternehmens

Das Unternehmen stellt sicher, dass die Innovationsberatung qualitätsgerecht ausgeführt werden kann. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen für den Beratungsbericht bereitzustellen und dem TGZ bzw. dem beauftragten Berater Zutritt zum Unternehmen zu gewähren. Das Unternehmen stellt mindestens 2 Personen für die durchzuführenden Einheiten ab. Das Unternehmen stellt dem TGZ das Firmenlogo sowie den Unternehmensnamen für Veröffentlichungen zur Verfügung.

4. Beginn und Ende der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung der Vereinbarung und der beiliegenden de-minimis-Erklärung in Kraft. Sie endet, wenn die unter 2. genannte Innovationsberatung durchgeführt wurde.

5. Vergütung

Die unter 2. genannte Innovationsberatung wird kostenfrei erbracht. Die Beratungsleistung hat einen Subventionswert von ca. 1.000,00 € netto. Durch das Unternehmen ist beiliegende de-minimis-Erklärung auszufüllen und dem TGZ zuzusenden. Danach wird dem Unternehmen durch das TGZ der Subventionswert bescheinigt. Näheres dazu ist in 6. geregelt.

Bei der Beratung handelt es sich um eine steuerbare Leistung. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Zahlung der Umsatzsteuer nach Rechnungslegung durch das TGZ. Der Betrag ist 10 Tage nach Zugang der Rechnung zu überweisen.

6. „De-minimis“-Beihilfe

Diese Zuwendung ist eine „De-minimis-Beihilfe“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Europäischen Kommission vom 18. Dezember 2013 (über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf „De-minimis-Beihilfen“, Amtsblatt der EU L 352 vom 24.12.2013). Ihre „De-minimis-Beihilfen“ dürfen innerhalb eines fließenden

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Zeitraumes von drei Steuerjahren1 den Betrag von 200.000 EUR (bzw. 100.000 EUR im Straßentransportsektor) nicht überschreiten.- Die als Anlage beigefügte „De-minimis“-Bescheinigung ist:

• zehn Jahre aufzubewahren,• auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder

Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt, behält sich das TGZ vor, den Zuwendungsbescheid zu widerrufen und die Zuwendung zurückzufordern,

• bei einem künftigen Antrag auf Gewährung einer „De-minimis-Beihilfe“ als Nachweis für bereits gewährte „De-minimis-Beihilfen“ vorzulegen.

7. Sonstige Bestimmungen

Die vorliegende Vereinbarung stellt das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso der Verzicht auf Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

8. Schlussbestimmung

Die Ausfertigung des Vertrages erfolgt in 2 Exemplaren, je 1 Exemplar für jeden Vertragspartner. Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des TGZ Bautzen.

..................................., .................Ort Datum

…………………………………………………………………………………………………………………………………………

Name, Vorname des Unterzeichnenden (TGZ) Name, Vorname des Unterzeichnenden (Unternehmen)(Klarschrift) (Klarschrift)

1 Bei den zugrunde gelegten Jahren handelt es sich um die Steuerjahre, die für das Unternehmen in dem betreffenden Mitgliedstaat maßgebend sind. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“- Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vergangenen zwei Steuerjahren gewährten „De-minimis“-Beihilfen festzustellen (vgl. Erwägungsgrund (9) der in Rede stehenden Verordnung.).

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…………………………………………………………………………………………………………………………………………

gesetzlicher Vertreter (TGZ) gesetzlicher Vertreter (Unternehmen)Unterschrift, Stempel Unterschrift, Stempel

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ANLAGE 3: „DE-MINIMIS-BEIHILFE“Unternehmen: Tragen Sie bitte hier den Namen Ihres Unternehmens ein

Förderkennzeichen: Innovationsberatung THINGS+_Aufruf 1_2018

Erklärungzum Antrag auf Gewährung einer „De-minimis-Beihilfe“

(Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

Zu beachtende Erläuterungen:Nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV sind unter „De-minimis-Beihilfen“2 staatliche Beihilfen bis zu 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zum 100.000 EUR) bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren zu verstehen, die bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden müssen. Gemäß der genannten Verordnung sind die Bewilligungsbehörden verpflichtet, vom begünstigten Unternehmen eine vollständige Übersicht über die in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhaltenen „De-minimis-Beihilfen“ zu verlangen und die Kumulierbarkeit mit anderen staatlichen Beihilfen zu überprüfen.3

Das antragstellende Unternehmen ist im Straßentransportsektor tätig: □ ja □ nein

Ich erkläre, dass mir im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die beantragte „De-minimis-Beihilfe“ für dieselben förderbaren Kosten hinaus

□ keine weiteren „De-minimis-Beihilfen“□ die nachstehend aufgeführten „De-minimis-Beihilfen“

im Sinne der bereits genannten Verordnung (EU) Nr. 1407/20134 gewährt wurden (von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im Bewilligungsbescheid bezeichnet):

Datum des Zuwendungsbescheids/-vertrags

Zuwendungsgeber (Beihilfengeber) Aktenzeichen bitte angeben

Form der Beihilfe (z.B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft)

Fördersumme in EUR

Subventionswert in EUR

Darüber hinaus habe ich im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren

2 Amtsblatt der EU L 352 vom 24.12.2013.3 vgl. u.a. Artikel 6 der Verordnung.4 Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (z.B. ÖPNV) gilt die Verordnung (EU) 360/2012, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 114 vom 26.4.2012.

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□ keine weiteren „De-minimis-Beihilfen“ beantragt.□ die nachstehend aufgeführten „De-minimis-Beihilfen“ beantragt, die noch nicht bewilligt wurden:

Datum des Förderantrags

Zuwendungsgeber (Beihilfengeber) Aktenzeichen bitte angeben

Form der Beihilfe (z.B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft)

Fördersumme in EUR

Subventionswert inEUR

Die hier beantragte „De-minimis-Beihilfe“ wird

□ nicht mit weiteren Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert.□ mit folgender/n Beihilfe/n für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert,

jedoch wird dabei die sich aus der Rechtsgrundlage der anderen Beihilfen, die keine „De-minimis-Beihilfe“ darstellt, ergebende maximale Förderintensität nicht überschritten.

□ mit folgender/n Beihilfe/n für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert; die maximale, sich aus der Rechtsgrundlage der anderen Beihilfe, die keine „De-minimis-Beihilfe“ ist, ergebende, Förderintensität wird dabei um einen Betrag in Höhe von _______________ EUR (Subventionswert) ________________ EUR) überschritten.5

Datum des Zuwen-dungsbescheids/-vertrags

Zuwendungsgeber (Beihilfengeber) Aktenzeichen bitte angeben

Form der Beihilfe (z.B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft)

Fördersumme in EUR

Subventionswert inEUR

Mir ist bekannt, dass die vorstehend gemachten Angaben subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind. Nach dieser Vorschrift wird u.a. bestraft, wer einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind (Subventionsbetrug).

Ich verpflichte mich, Änderungen der vorgenannten Angaben der die Beihilfe gewährenden Stellemitzuteilen, sofern sie mir vor der Zusage für die hier beantragte Förderung bekannt werden.

5 vgl. u.a. Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

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___________________ ____________________________________________________________(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin)


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