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Integrierte Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe - … · • Leistungskurskombinationen an der...

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______________________________ Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule in Ober-Ramstadt Integrierte Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017 Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule Integrierte Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe Informationsveranstaltung Qualifikationsphase Der Weg zum Abitur für den Abiturjahrgang 2019 2. Mai 2017
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______________________________ Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule

in Ober-Ramstadt

Integrierte Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe

Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017

Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule

Integrierte Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe

Informationsveranstaltung

Qualifikationsphase

Der Weg zum Abitur für den Abiturjahrgang 2019

2. Mai 2017

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Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017

Der Weg zum Abitur / Themen

• Die Zulassung zur Qualifikationsphase

• Abschlüsse an der GCLS

• Fächer in der Qualifikationsphase

• Leistungskursfächer an der GCLS

• Voraussetzungen zur Leistungskurswahl

• Leistungskurskombinationen an der GCLS

• Bedingungen zur Grundkurswahl anhand der Einbring- und

Belegungspflicht

• Die Zulassung zum Abitur

• Die fünf Abiturprüfungsfächer

• Berechnung des Abiturdurchschnitts / Die Gesamtqualifikation

Alle Themen nachzulesen in der Oberstufen- und Abiturverordnung

(OAVO) vom 20. Juli 2009 oder in „Abitur in Hessen – Ein guter Weg“

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Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017

Die Zulassung zur Qualifikationsphase!

• Mahnkonferenz vom 26. April 2017

• Zulassungsbedingungen: Zur Qualifikationsphase wird zugelassen, wer in jedem Fach des verbindlichen Unterrichts am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann:

I. Jedes Fach des verbindlichen Unterrichts, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, muss durch mindestens zehn Punkte in einem anderen oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei anderen Fächern des verbindlichen Unterrichts ausgeglichen werden.

II. Für die Fächer Deutsch, die verpflichtenden Fremdsprachen nach § 14 und Mathematik kann der Ausgleich nach Nr. 1 nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe erfolgen.

Zur Qualifikationsphase wird nicht zugelassen, wer I. in einem Fach des verbindlichen Unterrichts null Punkte erreicht

hat,

II. in zwei der Fächer nach Abs. 2 Nr. 2 weniger als fünf Punkte erreicht hat,

III. in drei und mehr Fächern des verbindlichen Unterrichts weniger als fünf Punkte erreicht hat.

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Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017

Die Eigenverantwortung auf dem Weg zum Schulabschluss!

• Die Schülerinnen und Schüler (bei Minderjährigen

gemeinsam mit den Eltern) sind für ihre Kursauswahl

und Kursbelegung in der Qualifikationsphase sowie

für die Zusammensetzung ihres Abiturs selbst

verantwortlich.

• TutorInnen stehen, wie der Oberstufenleiter,

beratend zur Seite.

• Fachlehrkräfte können zu fachinhaltlichen Fragen

Auskunft geben.

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Die Abschlüsse in der Oberstufe

schulischer Teil des

Fachabiturs

Studium

Ausbildung

Abitur

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Fächer in der Qualifikationsphase

Aufgabenfeld 1

• Deutsch

• Englisch

• Französisch

• Italienisch

• Kunst

• Musik

• Darst. Spiel

Aufgabenfeld 2

• Geschichte

• Politik und Wirtschaft

• Religion/ Ethik

• Erdkunde

Aufgabenfeld 3

• Mathematik

• Biologie

• Chemie

• Physik

• Informatik

Aufgabenfeld Sport

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Leistungsfächer in der Qualifikationsphase

Aufgabenfeld 1

• Deutsch

• Englisch

• Französisch

• Kunst

• Musik

• Darst. Spiel

Aufgabenfeld 2

• Geschichte

• Politik und Wirtschaft

• Religion/ Ethik

• Erdkunde

Aufgabenfeld 3

• Mathe-matik

• Biologie

• Chemie

• Physik

• Informatik

Aufgabenfeld Sport

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Info-Veranstaltung zur Qualifikationsphase 2. Mai 2017

Voraussetzungen zur Leistungskurswahl

§ 13 der Oberstufen- und Abiturverordnung:

• Gegen Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen

und Schüler aus dem Angebot der Schule nach Begabung

und Neigung zwei Leistungsfächer oder eine

Leistungsfachkombination.

• Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art des Kurses,

nicht auf die Unterrichtserteilung durch eine bestimmte

Lehrkraft.

• Ein Leistungsfach muss eine fortgeführte

Fremdsprache oder Mathematik oder eine

Naturwissenschaft sein.

• Ein Leistungsfach kann nur ein Fach sein, das in E 2 mit fünf

oder mehr Punkten abgeschlossen wurde.

• Leistungs- bzw. Abiturprüfungsfach kann nur ein Fach sein,

das durchgängig von E 1 bis Q 4 belegt wurde.

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Leistungskurskombinationen an der GCLS

Leistungskursbereich 1:

Leistungskursbereich 2:

• Aus jeder Leiste muss ein Fach gewählt werden.

• Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet • Leistungskurse sind gerichtet auf eine systematische Auseinandersetzung mit wesentlichen, die Komplexität und den Aspektreichtum des Faches kennzeichnenden Fragen. Sie vermitteln daher erweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie ihrer Übertragung und Reflexion. • Tutor/Tutorin ist eine Leistungskurslehrkraft aus LK-Bereich 1

Deutsch PoWi Physik Kunst Sport

Englisch Mathe Biologie Chemie

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Bedingungen zur Grundkurswahl anhand der Beleg- und Einbringverpflichtung von Kursen in der Q-Phase (nach OAVO § 26)

Es müssen insgesamt 24 Grundkurse und 8 Leistungskurse in das Abitur eingebracht werden.

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Die Zulassung zum Abitur

• am Ende von Q 3 muss sich schriftlich zum Abitur gemeldet werden.

• alle fünf Prüfungsfächer müssen ausgewählt und angegeben werden

• Zugelassen zum Abitur wird: wer die Bedingungen über die Verweildauer in der Oberstufe erfüllt,

wer die Verpflichtungen in der zweiten Fremdsprache erfüllt oder erfüllt hat,

wer in der Qualifikationsphase die verbindlichen Kurse besucht hat oder im Prüfungshalbjahr besucht,

wer die verbindlichen Grund- und Leistungskurse mit entsprechender Punktzahl nachweist oder am Ende des Prüfungshalbjahres nachweisen kann.

Für die Zulassung und die Berechnung der Gesamtqualifikation werden Kurse aus vier Halbjahren einschließlich des Prüfungshalbjahres eingebracht. Wurden vor der Meldung zur Prüfung mehr als drei Halbjahre der Qualifikationsphase besucht, so werden aus den wiederholten Halbjahren jeweils die Ergebnisse des zweiten Durchgangs eingebracht.

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Die (Nicht-) Zulassung zum Abitur

Zur Abiturprüfung wird nicht zugelassen,

• wer nach den bei der Meldung vorliegenden Teilergebnissen

auch bei günstigstem Verlauf des Prüfungshalbjahres und

der Prüfung das Abitur nicht bestehen kann.

• wer in mehr als sechs der 24 einzubringenden Grundkurse

weniger als fünf Punkte hat.

• wer in mehr als drei der acht einzubringenden

Leistungskurse weniger als fünf Punkte hat.

• wer in einem beleg- oder einbringpflichtigen Kurs null

Punkte hat.

Ein Kurs mit null Punkten gilt als nicht belegt!

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Die fünf Abiturprüfungsfächer

Unter den Prüfungsfächern müssen Deutsch u. Mathematik sowie eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache

oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein.

• Es gibt drei schriftliche und zwei mündliche Abiturprüfungen.

• Jedes angebotene Fach kann auch Abiturprüfungsfach sein. (Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach nur, wenn der dreistündige

Sportkurs belegt wurde.)

• Schriftlich: Beide Leistungskurse plus ein weiteres Fach mit der

Bedingung, dass zwei der drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

• Mündlich: zwei weitere Fächer mit der Bedingung, dass mit den

mündlichen Prüfungen dann alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

• Die drei Arten des 4. und 5. Prüfungsfachs: mündliche Prüfung (bei Sport plus eine praktische Prüfung)

Präsentation (bei Sport plus eine praktische Prüfung)

besondere Lernleistung

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Die Berechnung des Abiturdurchschnitts

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Die Gesamtqualifikation

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Kontakt

- Postanschrift:

Georg-Christoph-Lichtenberg -Schule

Steinrehweg 5 64372 Ober-Ramstadt

- Oberstufenleitung: Herr J. Frank Telefon: 06154 / 634-622

E-Mail: [email protected]

- Homepage: www.gcls.de

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Ende

Georg-Christoph-Lichtenberg (1742-1799) dt. Schriftsteller u. Physiker

„Es gibt Menschen die reden so viel,

dass sie sich auch

selbst noch ins Wort fallen.“


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