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Inhaltsverzeichnis Allgemeine Erläuterungen zum … · Einführung NKHR 2 ... Im Eigenbetrieb...

Date post: 18-Sep-2018
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Haushaltsplan 2014 / 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Erläuterungen zum Vorbericht ab Seite Einführung NKHR 2 Indexzahlen 12 Hinweise Stadtkämmerei zum Haushaltsplan 2012 / 2013 14 Jahresrechnung 2010 / Haushaltssatzung 2011 19 Terminplan 2012 / 2013 20 Verschuldung 21 Orientierungsdaten des Innen- und Finanzministerium, Haushaltserlass 25 Zusammenfassung Haushaltsplan 2012 / 2013 35 Ausblick Haushaltsplan 2012 / 2013 38
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Haushaltsplan 2014 / 2015

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Erläuterungen zum Vorbericht ab Seite Einführung NKHR 2 Indexzahlen 12 Hinweise Stadtkämmerei zum Haushaltsplan 2012 / 2013 14 Jahresrechnung 2010 / Haushaltssatzung 2011 19 Terminplan 2012 / 2013 20 Verschuldung 21 Orientierungsdaten des Innen- und Finanzministerium, Haushaltserlass 25 Zusammenfassung Haushaltsplan 2012 / 2013 35 Ausblick Haushaltsplan 2012 / 2013 38

Neues und kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1. Allgemeines Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist in Baden Württemberg mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04. Mai 2009 rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach der Übergangsregelung des Artikel 13 Abs. 1 des Reformgesetzes sind die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) spätestens für die Haushaltswirtschaft 2016 anzuwenden. Die Verordnung des Innenministe-riums Baden-Württemberg über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaus-haltsverordnung - GemHVO) vom 11. Dezember 2009 trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Nach § 64 Abs. 2 ist diese Verordnung ebenfalls spätestens für die Haushaltswirtschaft ab dem Haushaltsjahr 2016 anzuwenden. Bis dahin gilt die Gemeindehaushaltsverordnung vom 7. Februar 1973 (GBl. S. 33), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2001 (GBl. S. 466), weiter. Im Eigenbetrieb Filharmonie wurde die Buchführung zum 01.01.2009 erfolgreich auf das NKHR umgestellt. Zum 01.01.2011 hat die Stadt Filderstadt auf das NKHR umgestellt. Die Ziele der Reform haben für die Kommunen weit reichende Auswirkungen. Für die Out-putorientierung (welche Ziele sollen erreicht werden?) müssen zunächst alle Verwaltungs-leistungen als Produkte dargestellt werden. Des Weiteren soll die Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung zusammengefasst sowie eine Kosten- und Leistungsrech-nung für den gesamten kommunalen Bereich eingeführt werden. Die grundlegendste Ver-änderung für die Städte und Gemeinden ist jedoch die Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung. Aufgrund der Anforderungen der öffentlichen Verwaltung wurde die kaufmännische Buchführung angepasst und abgeändert. Man spricht daher nicht von kaufmännischer Buchführung, sondern von kommunaler Doppik (doppelte Buchführung in Konten). In der freien Wirtschaft wird jährlich eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf-gestellt. Das NKHR verwendet diese zwei Komponenten in ähnlicher Form und erweitert die-ses System um eine weitere Komponente. Somit entstand die sogenannte Drei-Komponenten-Rechnung.

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Die drei Komponenten sind im Einzelnen wie folgt aufgebaut: • Die Vermögensrechnung bzw. die Planbilanz ist das kommunale Pendant zur Bilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden bzw. Eigenkapital). Der Aufbau ist hier-bei nahezu identisch. Jedoch wird in der Vermögensrechnung nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Zudem wird das Eigenkapital in der kommunalen Bilanz Basiskapital genannt.

• Die Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnishaushalt stellt den Ressourcenverbrauch einer Kommune dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es keine Rolle, wann der tatsächli-che Geldabfluss bzw. Geldzufluss erfolgt. Im Zuge der intergenerativen Gerechtigkeit sol-len auch die Abschreibungen des gesamten Gemeindevermögens in der Ergebnisrech-nung berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen belasten zwar das Ergebnis, werden aber letztendlich nicht zahlungswirksam. Die so erwirtschafteten Gelder können dann nach dem Abgang des Altanlagengutes reinvestiert werden. Der Saldo von Aufwendun-gen und Erträgen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Basiskapitals. Die Ergebnisrechnung stellt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufen-den Verwaltungstätigkeit getrennt von der Investitionstätigkeit der Kommune dar.

• In der Finanzrechnung bzw. dem Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstä-tigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt. Das heißt, es sind alle Zahlungen nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden. Der Saldo erhöht oder vermindert die liquiden Mittel der Vermö-gensrechnung. Wie oben schon genannt, beinhaltet der Finanzhaushalt vor allem die In-vestitionsplanung . In ihr werden alle Ein- und Auszahlungen für Investitionen geplant. Sie entspricht daher in etwa dem Vermögenshaushalt.

Im Rahmen des Jahresabschlusses ist zwingend die Finanzrechnung, die Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung, im Gegensatz zur Haushaltsplanung, bei der nur ein Ergebnis- und ein Finanzhaushalt zu erstellen ist, aufzustellen. 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Nach wie vor gibt es im NKHR eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan sowie den Anla-gen. In den Teilhaushalten gibt es wiederum einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaus-halt.

Haushaltsplan

Gesamthaushalt

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Stellen-plan

Anlagen: • Vorbericht• Finanzplan mit Investitions-

programm• Übersicht über Verpflichtungserm.• Schuldenübersicht• Rückstellungsübersicht• Rücklagenübersicht• Letzter Gesamtabschluss• Wirtschaftspläne/Jahresabschlüsse• Budgetübersicht

Haushaltsquerschnitte

Teil-HH A

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH B

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH C

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH D

Erg-HH

Fin-HH

Haushaltsplan

Gesamthaushalt

Ergebnis-haushalt

Finanz-haushalt

Stellen-plan

Teil-HH A

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH B

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH C

Erg-HH

Fin-HH

Teil-HH D

Erg-HH

Fin-HH

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Der Gesamthaushalt ist in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In den Teilhaushalten sollen Schlüsselprodukte bzw. Produktbeschreibungen, Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung dargestellt werden. Interne Leistungen sowie kalkulatorische Kosten werden nur in den Teilhaushalten abgebildet. Hingegen werden außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur im Gesamthaushalt dargestellt. Wie oben schon genannt, werden die Verwaltungsleistungen im NKHR als Produkte darge-stellt. Diese Produkte werden in Teilhaushalten zusammengefasst. Die Zusammenfassung erfolgte bei der Filharmonie und bei der Stadt Filderstadt organisationsorientiert. 2.1 Haushaltsaufbau Der Haushalt der Stadt Filderstadt ist in 11 Teilhaushalte (THH) gegliedert: THH 1 OB / Referate – Verwaltungssteuerung

THH 2 Amt 10 – Zentrale Dienste

THH 3 Amt 20 – Finanzverwaltung

THH 4 Amt 20.4 / 612 – Gebäudemanagement

THH 5 Amt 32 – Sicherheit, Ordnung & Soziales

THH 6 Amt 40 – Familien, Schulen & Vereine

THH 7 Amt 43 – Bildung, Kunst & Kultur

THH 8 Amt 61 / 015 – Stadtplanung & Umweltschutz

THH 9 Amt 63 – Baurecht & Bauverwaltung

THH 10 Amt 66 – Tiefbau, Entsorgung & Bauhof

THH 11 Amt 20 – zentrale Finanzleistungen

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Jeder Teilhaushalt wird weiter in mindestens zwei Produktgruppen untergliedert. In jeder Produktgruppe werden einzelne Produkte (entsprechen etwa den bisherigen Unterabschnit-ten), die sachlich zusammengehören, wie z.B. einzelne Schulen, zusammengeführt. Einzel-ne Produkte, die aufgrund ihrer Bedeutung für die Stadt besonders herausgestellt werden sollen, werden als Schlüsselprodukte bezeichnet. Auszug aus dem Teilhaushalt 6

Produktgruppe

Produkt

11.14-003 Zentrale Funktionen 40 21.10 Bereitstellung und Betrieb

von � 21.10.01 Bereitstellung & Betrieb von Grundschulen allgemeinbildenden Schulen

21.10.02

Bereitstellung & Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen

21.10.03

Bereitstellung & Betrieb von Grund-, Haupt- und Werkrealschulen

� � 21.10.04 Bereitstellung & Betrieb von Realschulen � � 21.10.06 Bereitstellung & Betrieb von Gymnasien 21.20 Bereitstellung und Betrieb

von � 21.20.02 Bereitstellung & Betrieb von Förderschulen Sonderschulen 21.40

Schülerbezogene Leistun-gen � 21.40.01 Schülerbeförderung

2.2 Produktaufbau Der Produktaufbau wird vom kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Das Produkt 21.10.04.01 Fleinbachrealschule Bernhausen (früher Unterabschnitt 2210) ist wie folgt aufgebaut:

21 . 10 . 04 . 01 Die ersten beiden Ziffern stehen für den Produktbereich

Schulträgeraufgaben 21 Das zweite Zahlenpaar steht für die Produktgruppe Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 21 . 10 Das dritte Paar steht für das Produkt

Bereitstellung & Betrieb von Realschulen 21 . 10 . 04 Die beiden letzten Ziffern sind frei wählbar und können daher für eine individuelle Unterteilung (Unterprodukt) verwendet werden.

Fleinsbach Realschule Bernhausen 21 . 10 . 04 . 01

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2.3 Erläuterungen/Beschreibungen Jede Produktgruppe enthält zusätzlich zu den Planansätzen eine Beschreibung des Aufga-bengebietes. Des Weiteren sind dort die Auftragsgrundlagen, Zielgruppen, Produktverant-wortlichen sowie Kennzahlen näher beschrieben. 2.4 Mittelfristige Finanzplanung und Investitionen Bei der mittelfristigen Finanzplanung und den Investitionen im VmH gibt es ebenfalls Ände-rungen. Die mittelfristige Finanzplanung findet auf den Ebenen der Teilhaushalte statt sowie auf der Ebene des Gesamthaushaltes. Die Investitionen des VmH werden direkt zu den Produktgruppen zugeordnet und werden als Investitionsaufträge bezeichnet. Die Haushaltsstelle 2.7710.935000.3-001 Erwerb v. bewegl. Sachen/Tiefbau wird im NKHR wie folgt dargestellt:

2.5 Aufbau der Kontierungselemente (bisherige Hauhaltsstellen) Die Sachkonten (Kostenart) sind in etwa vergleichbar mit den früheren Gruppierungen und dienen zur Unterscheidung von Einzahlungen und Auszahlungen und darüber hinaus von Erträgen und Aufwendungen. Diese werden vom kommunalen Kontenplan für Baden-Württemberg vorgegeben (vergleichbar dem Kontenrahmen in der Wirtschaft). Das Sachkon-to in SAP besteht aus 8 Ziffern. Dabei gibt die erste Ziffer darüber Auskunft, ob es z.B. eine Einzahlung oder Auszahlung ist. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Struktur des Konten-rahmens:

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Beispiel: Die Haushaltstelle 1.2210.591000.0 Lehr- und Unterrichtsmittel an der Fleinsbach-

realschule wird zukünftig im NKHR wie folgt dargestellt:

Kontenklasse: 3

Kontengruppe: 30

Kontenart: 301 Konto: 3011

Erträge Steuern und ähnliche Ab-gaben

Realsteuern Grundsteuer A

Vermögensrechnung Ergebnisrechnung Finanzrechnung Ab-schluss KLR

Aktiva Passiva Ordentliche Ergebnisrechnung

Außer-ordentl.

Ergebnis-rechnung

Konten- klasse 0

Konten- klasse 1

Konten- klasse 2

Konten- klasse 3

Konten- klasse 4

Konten- klasse 5

Konten- klasse 6

Konten- klasse 7

Konten- klasse 8

Konten- klasse 9

Immaterielle Vermögens-gegen-stände und Sach-vermögen

Finanz-vermögen und aktive Rechnung-abgren-zung

Kapital- position, Sonder-posten, Verbind-lichkeiten, Rück-stellungen und passive Rech-nungs-abgrenzung

Ordent-liche Erträge

Ordent-liche Aufwend-ungen

Außer-ordentliche Erträge und Aufwend-ungen

Einzah- lungen

Auszah- lungen

Abschluss-konten

Kosten- und Leistungs-rechnung

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2.6 Buchungen in SAP (Systeme Anwendungen Produkte) Die Finanzbuchhaltung wird in der Praxis nicht direkt auf die Produkte (Kostenträger) bu-chen, sondern auf sogenannte Kostenstellen. Die Stadt verwendet insgesamt sechs ver-schiedene Kostenstellentypen. Nachfolgend die Systematik der Kostenstellen:

Erläuterungen zu den Kostenstellentypen

Interne Leistungsverrechnungen wird es weiterhin noch geben, jedoch werden sie nur in den Teilhaushalten dargestellt. Andernfalls würden die internen Leistungsverrechnungen, auf-grund ihrer gleich hohen Erträge und Aufwendungen, den Gesamthaushalt nur unnötig auf-blähen.

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2.7 Budgetierung Auch bei der Budgetierung kommt es zu Änderungen. Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird per Gesetz festgelegt, dass jeder Teilhaushalt automatisch ein Budget bildet. Ist dies nicht gewollt, muss die automatische Budgetierung mittels Planver-merk aufgehoben werden. 2.8 Struktur des Ergebnishaushaltes In diesem Kapitel werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten des Ergebnishaushaltes weiter erläutert1, um so die Verständlichkeit des Planes sicherzustellen. Gesamt-Ergebnishaushalt

1 Aufzählung ist nicht abschließend

Nr. Gesamtergebnishaushalt

Ertrags- und Aufwandsarten

Ansatz 2015 EUR

Ansatz 2014 EUR

Ansatz 2013 EUR

1 2 3

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 61.529.360 60.084.360 55.179.143

2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 23.779.219 22.752.758 18.532.806

4 + Entgelte für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentl. Einr. 11.200.249 11.133.790 10.677.292

5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.709.066 2.678.430 2.519.478

6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 668.788 761.588 886.685

7 + Zinsen und ähnliche Erträge 305.100 305.100 355.500

8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 10.041 238.459 0

9 + Sonstige ordentliche Erträge 5.959.571 5.897.019 5.753.878

10 = Ordentliche Erträge 106.161.394 103.851.504 93.904.782

11 - Personalaufwendungen -31.841.614 -31.111.370 -26.640.811

12 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -19.367.892 -19.627.697 -16.715.081

14 - Planmäßige Abschreibungen -12.447.972 -12.251.244 -12.072.300

15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -33.500 -33.500 -33.000

16 - Transferaufwendungen -38.122.532 -37.463.819 -35.435.727

17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -6.936.692 -6.936.862 -5.867.092

18 = Ordentliche Aufwendungen -108.750.202 -107.424.492 -96.764.011

19 = Ordentliches Ergebnis -2.588.808 -3.572.988 -2.859.229

21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -2.588.808 -3.572.988 -2.859.229

22 + Voraussichtliche außerordentliche Erträge 0 903.000 0

23 - Voraussichtliche außerordentliche Aufwendungen 0 0 -220.000

24 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 903.000 -220.000

25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis -2.588.808 -2.669.988 -3.079.229

- 10 -

Erträge

1. Steuern und ähnliche Abgaben: Grund- und Gewerbesteuer; Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer; Leistungen nach dem Familienlastenausgleich

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Schlüsselzuweisungen; Bedarfszuweisun-gen; Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

3. Sonstige Transfererträge: Ersatz von sozialen Leistungen

4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Verwaltungsgebühren; Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte; Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge

5. Privatrechtliche Leistungsentgelte: Mieten und Pachten; Erträge aus Verkauf; Sonsti-ge privatrechtliche Leistungsentgelte

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen: Umlagen von Eigenbetrieben

7. Finanzerträge: Zinserträge; Sonstige Finanzerträge

8. Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

9. Sonstige ordentliche Erträge: Konzessionsabgaben; Erstattungen von Steuern; Buß-gelder; Säumniszuschläge; Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Aufwendungen

11. Personalaufwendungen: Aufwendungen für das aktuell beschäftigte Personal sowie Honorare für Dozenten

12. Versorgungsaufwendungen: Aufwendungen nach dem Austritt des Personals

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Unterhaltung des Anlagevermögens; Mieten und Pachten; Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen; Auf-wand für Abfall, Wasser, Abwasser, Energie und Versicherungen; Haltung von Fahr-zeugen; Aus- und Fortbildung; Aufwendungen für EDV; Lehr- und Unterrichtsmittel; Aufwendungen für den Verbrauch von sonstigen Vorräten

14. Abschreibungen: Wertminderung des Anlagevermögens

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

16. Transferaufwendungen: Zuschüsse für laufende Zwecke; Sozialtransferaufwendun-gen; Gewerbesteuer-, Finanzausgleich- und Kreisumlage

17. Sonstige ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit; Verfügungsmittel; Steuern und Versicherungen; Lizenzen und Konzessio-nen

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen (nur im G esamthaushalt)

22. Realisierte außerordentliche Erträge: Sonstige außergewöhnliche Erträge; empfan-gene Schadensersatzleistungen; Spenden; Erträge aus Zuschreibungen aus der Auf-hebung von außerplanmäßigen Abschreibungen; Erträge (Gewinn) aus der Veräuße-rung von Vermögensgegenständen

23. Realisierte außerordentliche Aufwendungen: Sonstige außergewöhnliche Aufwen-dungen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u.ä. Ereignissen; Spenden; geleisteter Schadensersatz; Aufwendungen aus Inanspruchnahme von Gewährleistungen; außerplanmäßige Abschreibungen; Aufwendungen (Verlust) aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen

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Einwohnerzahl

am 17.05.1939 .........................................................................................9.307

am 06.06.1961 .......................................................................................18.273

am 27.05.1970 .......................................................................................30.395

am 30.06.1975 .......................................................................................34.456

am 30.06.1980 .......................................................................................37.102

am 30.06.1985 .......................................................................................36.675

am 30.06.1990 .......................................................................................38.219

am 30.06.1995 .......................................................................................41.037

am 30.06.2000 .......................................................................................42.098

am 30.06.2005 .......................................................................................43.741

am 30.06.2006 .......................................................................................43.929

am 30.06.2007 ................................................................................... 44.000

am 30.06.2008 ................................................................................... 44.125

am 30.06.2009 .......................................................................................44.125

am 30.06.2010 .......................................................................................44.228

am 30.06.2011 ................................................................................... 43.896

am 30.06.2012 ………………………………………………………………44.222

am 30.06.2013 ………………………………………………………………44.490

am 30.06.2014 ………………………………………………………………44.515

am 30.06.2015 ………………………………………………………………44.540

Grundlage für die Berechnung der Angaben €/Einwohner ist für

2012 : der Einwohnerstand zum 30.06.2012 44.222

2013 : der Einwohnerstand zum 30.06.2013 44.490

2014 der Einwohnerstand zum 30.06.2014 44.515

2015 der Einwohnerstand zum 30.06.2015 44.540

Flächengröße des Stadtgebiets in ha 3.855

Stadt Filderstadt

Landkreis Esslingen

Indexzahlen

1056

1092

927

575205

Plattenhardt

HarthausenBonlanden

Sielmingen

701

755

569

1830

Landwirt-schaft

forstwirtschaftliche Fläche

Siedlungs-

flächeVerkehrsfläche

Bernhausen

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xls

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Steuerkraftsumme (Bemessungsgrundlagen)

2014 insgesamt 54.194.286 € je Einwohner 1.217 € (1.034 €) *2015 insgesamt 57.644.247 € je Einwohner 1.298 € (1.101 €) *

Steuerkraftmesszahl

2014 insgesamt 44.217.938 € je Einwohner 993 € (841 €) *2015 insgesamt 45.002.608 € je Einwohner 1.013 € (868 €) *

Personalaufwendungen

2014 insgesamt 31.111.370 € je Einwohner 699 € (579 €) *2015 insgesamt 31.841.614 € je Einwohner 715 € (598 €) *

Schuldzinsen

2014 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *2015 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *

Schuldentilgung (ordentlich)

2014 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *2015 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *

Schuldenstand (ohne Eigenbetriebe)

Stand 31.12.2012 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2013 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2014 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2015 - € je Einwohner - €

Veranschlagtes Gesamtergebnis

2014 insgesamt 2.669.988 €- je Einwohner 60 €- 2015 insgesamt 2.588.808 €- je Einwohner 58 €-

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf

2014 insgesamt 10.672.672 €- je Einwohner 240 €- 2015 insgesamt 3.821.878 €- je Einwohner 86 €-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2014 insgesamt 17.376.270 € je Einwohner 390 € 2015 insgesamt 7.357.350 € je Einwohner 165 €

* Daten aus Haushaltsplan 2012/2013

Indexzahlen Teil II

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\ Indexzahlen 2014 + 2015 Teil II.xls

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1. Gewerbesteuer (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

VZ 19.000 19.500 19.800 20.000 20.100Abr. 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000

Summe 22.000 22.500 22.800 23.000 23.100Summe VJ 21.100 21.200 22.800 - -

2. Einkommensteuer (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 26.970 27.750 28.580 29.360 30.190Plan VJ 23.920 24.600 27.140 - -

Einkommensteueranteil der Gemeinden von Baden-Württemberg (Mrd. €)

Plan 5,200 5,350 5,510 5,660 5,820Plan VJ 4,611 4,742 5,232 -

3. Schlüsselzuweisungen (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 15.050 15.570 15.220 15.180 15.190Plan VJ 11.430 11.850 13.440 - -

Kopfbeträge bei 3.000 Einwohnern zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen

Plan 1.120 1.160 1.180 1.200 1.220Plan VJ 990 1.020 1.110 - -

4. Außerordentliche Erträge (Tsd. €)

Für Erträge aus Grundstücksverkäufen, die über dem bilanziell angesetzten Wert der Grundstücke liegen, sind folgende Beträge eingestellt:

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 903 0 433 441 530Plan VJ 0 0 0 - -

Haushaltsplan 2014 / 2015Hinweise der Stadtkämmerei

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise

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5.

Personalkosten (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 31.111 31.842 32.632 33.440 34.275Plan VJ 28.858 29.354 30.234 - -

6.

Die Personalkosten erhöhen sich im Vergleich vom Plan 2013 zum Plan 2014 um rund

4,4 Mio. Euro, was einer Steigerung von über 16 % entspricht. Dies hat nur zu einem geringen Anteil mit der Tarifsteigerung zu tun, sondern resultiert aus zusätzlichen Stellen in vielen Bereichen der Stadtverwaltung.

Im Laufe der Jahre 2012 und 2013 wurden viele Stellen ausgeweitet oder neu geschaffen, die zum Teil schon im Jahr 2013 zu erheblichen Mehraufwendungen führten und sich ab dem Jahr 2014 massiv auswirken. Den größten Anteil an dieser Personalmehrung und Kostensteigerung

nehmen die Stellen von Erzieherinnen ein. Es handelt sich um neue Stellen für die Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels gemäß der KiTaVO und zusätzliche Erzieherinnen für den Ausbau der U3-Betreuung, was insgesamt mit etwa 46 Stellen zu Buche schlägt. Entgegen den ursprünglichen Annahmen, dass im Zusammenhang mit den Ganztagesschulen Gruppen der verlässlichen Grundschule langsam abgebaut werden können, erfolgt zum Teil eine Ausweitung

des Angebots, wofür beispielsweise die Arbeitszeiten von Zweitkräften und Springermitarbeitern ausgedehnt werden. Die Erhöhung des Anteils der städtischen Reinigungskräfte gegenüber denbeauftragten Reinigungs- und Dienstleistungsunternehmen (Verhältnis 60%:40%) wie auch diebeschlossene Aufhebung der Wiederbesetzungssperre führen zu weiteren Kostensteigerungen. 4,65 neue Stellen für die Schulsozialarbeit sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem wurden im Verwaltungsbereich weitere Stellen geschaffen.

Für die Beschäftigten wurden im Januar und August 2013 die Tarife um jeweils 1,4 % erhöht.

Für die Jahre 2014 und 2015 wurde ohne konkreten neuen Tarifabschluss jeweils eine Steigerung von 2,5 % angenommen.

Die Beamten erhalten 2,65 % Steigerung, die gestaffelt zwischen den Monaten Juli 2013 bis Januar 2014 umgesetzt wird, je nachdem in welcher Besoldungsgruppe die entsprechenden Personen eingestuft sind. Im Jahr 2014 erfolgt eine weitere Steigerung von 2,95 %, die mit dergleichen Staffelung umgesetzt wird.

Sachkostensteigerungen wurden auf der Basis des Jahres 2013 berechnet oder aus dem Ergebnis 2012 abgeleitet. In den Jahren 2014 und 2015 beträgt die Erhöhung jeweils 2 %. Dieser

Wert wurde auch für die Jahre 2016 bis 2018 angsetzt. Die disponiblen Mittel wurden einbezogen.

Die Energiekosten wurden in den Jahren 2014 und 2015 zwischen 5 % und 8 % erhöht. Enthalten

sind die ansteigenden Entgelte für die Netznutzung und die gesetzlich bedingten Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, der Umlage NEV und der Offshore-Haftungsumlage. Ab dem Jahr 2016 wurde auch hier mit einer Steigerung von pauschal 2 % geplant.

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7. Unterhaltungsaufwand (Tsd. €)2014 2015 2016 2017 2018

Gebäudeunterhaltung 3.389 2.898 2.954 3.011 3.070

Brandschutz 2.075 1.940 1.630 300 300

Außenanlagen 96 85 86 87 88

Grünanlagen 702 683 696 709 723

Straßenunterhaltung 771 867 884 901 919

Kanalunterhaltung 883 810 826 842 858

Kläranlagen 147 175 178 181 184

Kanalauswechslungen im Finanzhaushalt 1.141 1.398 652 1.177 1.060

Sonstige Unterhaltung(Ampelnetz u.ä.) 528 387 394 401 409

Summe Unterhaltung / 9.732 9.243 8.300 7.609 7.611Erneuerung

8. Beteiligungen an den Eigenbetrieben laut deren Wirtschaftsplänen (Tsd. €)Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Verlustübernahme nicht mehr über einen Zuschuss, sondern wirdim Rahmen einer Beteiligung abgewickelt.

2014 2015 2016 2017 2018FILharmonie

Beteiligung 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

Stadtwerke

Beteiligung 1.036 689 356 356 356

Die Beteiligung an der FILhamonie soll im Finanzplanungszeitraum auf einem konstanten Niveau von 1 Mio. € / Jahr verbleiben.

Die Beteiligung an den Stadtwerken deckt zum einen die Auszahlungen für die Tilgungen der Darlehen des Eigenbetriebes ab und zum anderen werden hierüber die Investitionen von Attraktivierungsmaßnahmen des Fildorados über den Eigenbetrieb Stadtwerke finanziert.

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9. Umlagen

- Kreisumlage (Tsd. €) 2014 2015 2016 2017 2018

Plan 17.750 17.950 19.880 20.230 20.500

Plan VJ 19.140 19.780 21.820 - -

Plan 35,5 P. 34,5 P. 33,8 P. 32,2 P. 33,2 P.

Plan VJ 38,1 P. 38,1 P. 39,1 P. - -

- FAG-Umlage (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 11.240 11.650 13.390 13.910 14.090

Plan VJ 11.530 11.910 12.800 - -

- Gewerbesteuerumlage (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 3.850 3.940 3.990 4.020 4.040

Plan VJ 3.690 3.710 3.990 - -

Punkte 69 69 69 69 69

Summe Umlagen 32.840 33.540 37.260 38.160 38.630Plan VJ 34.360 35.400 38.610 - -

10. Steuerkraftsummen (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 54.194 57.644 58.824 60.943 61.734

Plan VJ 50.248 51.918 55.803 - -

Steuerkraftsumme pro Einwohner

1.217 € 1.294 € 1.320 € 1.368 € 1.386 €

11. Budgetreserve (Tsd. €)2014 2015 2016 2017 2018

600 600 600 600 600

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden aus dem Kreishaushalt 2014 übernommen. (* 1 Punkt Kreisumlage entspricht im Jahr 2014 ca. 540.000 € und im Jahr 2015 ca. 570.000 €)

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12. Saldo des Finanzhaushaltes aus laufender Verwaltungstätigkeit (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan 2.561 3.131 3.121 3.615 3.199Plan VJ 2.283 4.338 3.985 - -

13. Änderung des Finanzierungsmittelbestandes (Tsd. €)

2014 2015 2016 2017 2018

Plan -10.673 -3.822 -3.928 -180 -2.158Plan VJ -3.318 -78 -590 - -

14. Finanzierungsmittelbestand

15. Schuldenstand

� StadtDer Schuldenstand wurde zum 31.12.2007 auf - 0 - zurückgeführt. Der städtische Haushalt ist schuldenfrei.

� Eigenbetrieb FilharmonieDer Eigenbetrieb Filharmonie ist seit dem 31.12.2007 ebenfalls schuldenfrei.

� Eigenbetrieb StadtwerkeDer Schuldenstand des Eigenbetriebs Stadtwerke beträgt zum 31.12.2013 voraussichtlich4,5 Mio. € (102 € / Einwohner).

Der Finanzierungsmittelbestand des Kernhaushaltes der Stadt beträgt zum 31.12.2012 ca. 60,6 Mio. €. Bis Ende 2014 wird durch negative Finanzierungsmittelbestände 2013 und 2014 und durch die Auszahlungen aus gebildeten Rückstellungen und Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2012 der Finanzierungsmittelbestand um etwa 31,9 Mio. € auf ca. 28,7 Mio. € reduziert. Bis

zum Ende des Jahres 2018 vermindert sich der Finanzierungsmittelbestand auf ca. 18,7 Mio. €.

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I. Vorjahre

1. Jahresrechnung 2010

2. Haushaltssatzung 2012/2013

Die Haushaltssatzung 2012/2013 wurde am 19.03.2012 vom Gemeinderat erlassen

und der Doppelhaushalt 2012/2013 wie folgt beschlossen:

2012 2013

Ergebnishaushalt

- Gesamtbetrag der Ordentlichen Erträge 92.788.641 € 93.904.782 €

- Gesamtbetrag der Ordentlichen Aufwendungen 96.379.182 € 96.764.011 €

Finanzhaushalt

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 90.240.499 € 91.318.004 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 84.757.101 € 87.114.611 €

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 12.065.477 € 1.684.228 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 22.174.303 € 16.543.916 €

- Gesamtbetrag der vorgese-

henen Kreditaufnahmen 0 € 0 €

- Gesamtbetrag der Ver-

pflichtungsermächtigungen 16.351.182 € 11.565.000 €

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlaß vom 24. Mai 2012 die Gesetz-

mäßigkeit bestätigt.

Die Stadtkämmerei hat zum 05. August 2011 die Jahresrechnung 2010 aufgestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Filderstadt hat am 19. März 2012 die Jahresrechnung 2010

festgestellt.

Die Feststellung der Jahresrechnung wurde am 23. März 2012 im Amtsblatt der Stadt Filderstadt

bekannt gemacht und vom 26. März bis 03. April 2012 öffentlich ausgelegt.

Vorbericht zum Haushaltsplan 2014/2015(gem. § 6 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsVorbericht z.

HHPL

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II. Doppelhaushaltsplan 2014/2015

1. Terminplanung Erstellung Haushaltsplan 2014/2015

- Zuleitung der Mittelanmeldungen an die

bewirtschaftenden Ämter 01.03.2013

- Rückgabetermin Mittelanmeldungen an 20 10.04.2013

- Besprechung mit den bewirtschaftenden Ämtern 29.04.13 bis 17.05.2013

- Eckdatenbeschluss Finanz-, Kultur- u. Sozialausschuss

- Einbringung Haushaltsplan 2012/2013 in Gemeinderat (Verwaltungsentwurf) 30.09.2013

- Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss (Informationen zum 02.10.2013

Haushaltsplan 2012/2013

- Bürgerinformationsveranstaltung zur Filderstädter Finanzsituation im

Bürgerzentrum Bernhausen

- Etatreden der Fraktionen (Anträge) Gemeinderat 04.11.2013

- Beratung Ausschuss für Technik und Umwelt 25.11.2013

- Beratung Ausschuss für Verwaltung, Bürgerbeteiligung und 02.12.2013

Wirtschaftsförderung

- Beratung Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss 04.12.2013

- Verabschiedung Haushalt 2014/2015 mit mittelfristiger Finanzplanung 2013 16.12.2013

bis 2017 und Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe

Stadtwerke Filderstadt und Filharmonie Filderstadt

2. Grundlage für den Haushaltsplan 2014/2015

Im Haushaltsplan 2014/2015 sind die Mittelanmeldungen der Fachämter enthalten.

Der Haushaltserlass 2014 vom 17. Juni 2013 ist eingearbeitet.

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2009\Plan\Vorbericht\ Allgemeines.xls Terminplan

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a) Übersicht über die Verschuldung der Stadt

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*

1975 1.117.000 1.677.670 44.503.093 1.292 8411976 9.430.000 2.246.734 51.686.359 1.495 1.0361977 526.000 2.863.237 49.349.122 1.411 1.0501978 3.012.000 6.496.775 45.864.347 1.291 1.0741979 302.500 3.526.273 42.640.574 1.180 1.1491980 0 3.264.310 39.376.264 1.061 1.2131981 140.000 4.382.541 35.133.723 939 1.2711982 110.000 2.936.890 32.306.833 861 1.3551983 110.000 2.930.704 29.486.129 793 1.3671984 5.210.000 2.934.158 31.761.971 864 1.3771985 11.254.855 3.141.367 39.875.459 1.087 1.3861986 250.000 3.296.192 36.829.267 993 1.3871987 14.350.000 8.926.953 42.252.314 1.163 1.3691988 4.547.226 7.389.718 39.409.822 1.067 1.3551989 5.470.325 7.560.906 37.319.241 995 1.3841990 6.369.898 3.001.332 40.687.807 1.065 1.3671991 6.499.302 3.530.802 43.656.307 1.124 1.2961992 1.378.595 3.842.272 41.192.630 1.036 1.2601993 12.739.750 4.549.034

a.o.Tilgung 1) 13.000.688 36.382.658 896 1.3081994 18.581.646 5.466.407

a.o.Tilgung 1) 5.270.262 44.227.635 1.081 1.3011995 900.000 3.118.798

a.o.Tilgung 1) 1.125.000 40.883.837 996 1.2431996 1.000.000 3.129.917

14.278 2) 38.739.642 935 1.1791997 12.493.543 3.235.277 3) 47.997.908 1.156 1.1571998 300.000 3.627.196 44.670.712 1.070 1.099

HER 1998 200.0001999 0 3.936.721 40.733.991 973 1.0642000 0 4.140.004 36.593.987 869 1.0432001 0 3.699.705 32.894.282 785 972

a.o.Tilgung 0 2.349.382 4) 30.544.900 729 972

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *

2001 0 1.891.629 16.818.579 400 497

a.o.Tilgung 1.201.220 4) 15.617.359 371

2002 0 1.851.321 13.766.038 321 446a.o.Tilgung 870.047 5) 12.895.991 301

2003 0 1.739.047 11.156.944 259 445a.o.Tilgung 2.461.837 6) 8.695.107 201

2004 0 1.613.900 7.081.207 164 4272005 0 1.151.069 5.930.138 136 4302006 0 993.317 4.936.821 113 3972007 0 799.093 4.137.728 94

a.o.Tilgung 0 4.137.728 7) 0 0 3612008 0 0 0 0 3352009 0 0 0 0 3402010 0 0 0 0 4192011 0 0 0 0 4342012 0 0 0 0 4752013 0 0 0 02014 0 0 0 02015 0 0 0 02016 0 0 0 02017 0 0 0 02018 0 0 0 0

Verschuldung

Stadt Umstellung von DM auf Euro

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls

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Erläuterungen zu "Verschuldung Stadt":* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern1) Anteilige Fremdfinanzierung des Anlagevermögens EB Stadthalle (Drucksache 86/94)2) Abschreibungsdarlehen werden ab 1996 als kreditähnliche Rechtsgeschäfte ausgewiesen3) Tilgung 1997 incl. 140.647 DM a.o. Tilgung Lakra-Darlehen Finkenstr.4) a.o. Tilgung ZVK-Darlehen 1.791.400 DM und a.o. Tilgung Lakra-Darlehen Bonländer Hauptstr. 557.982 DM 5) a.o. Tilgung Landeskreditbank-Darlehen6) a.o. Tilgung Landeskreditbank-Darlehen 732.393 € und LB BW-Darlehen 1.729.444 €7) a.o. Tilgung KfW, HSH-Nordbank, Landeskreditbank - VL 0140/2007

b) Übersicht über die Verschuldung des Eigenbetriebs Stadtwerke

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*

1975 223.190 206.019 4.129.883 120 2431976 2.011.000 438.567 5.702.316 165 2501977 700.000 320.082 6.082.234 174 2681978 713.500 330.303 6.465.431 182 2431979 0 360.108 6.105.323 169 2521980 0 393.750 5.711.573 154 2701981 912.000 400.785 6.222.788 166 2651982 0 406.018 5.816.770 155 3131983 870.900 434.726 6.252.944 168 3001984 450.000 444.227 6.258.717 170 2991985 500.000 498.524 6.260.193 171 3141986 0 536.137 5.724.056 154 3291987 300.000 553.218 5.470.838 151 3591988 0 571.973 4.898.865 133 4011989 0 574.930 4.323.935 115 3931990 0 518.890 3.805.045 100 4091991 0 471.805 3.333.240 86 3831992 1.000.000 484.913 3.848.327 97 4351993 2.600.000 622.912 5.825.415 144 4821994 13.350.712 1.151.640 18.024.487 441 5911995 670.000 1.404.596

a.o. Tilgung 1.500.000 15.789.891 385 7181996 0 696.584 15.093.307 364 7611997 2.000.000 1.492.284 15.601.023 376 9371998 237.500 622.284 15.216.239 364 1.1121999 6.990.000 563.774

a.o.Tilgung 1) 116.660 21.525.805 514 1.1012000 0 586.876 20.938.929 497 1.0762001 0 616.876 20.322.053 483 1.105

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *

2001 0 315.404 10.390.501 247 565

2002 a 650.000 315.404 10.725.097 250 4612) 2.556.459 0 13.281.556

a.o. Tilgung 8.932.633 3) 4.348.923 1012003 b

900.000 315.404 4.933.519 114 4772004 c

9.315.000 312.528 13.935.991 322 4982005 d

2.935.000 282.425 16.588.566 380 5232006 5.300.000 269.643 21.618.923 494 547

a.o. Tilgung 0 9.300.000 4) 12.318.9232007 0 269.643 12.049.280 274

a.o. Tilgung 0 4.500.000 5) 7.549.280 172 5682008 0 269.643 7.279.637 165 5672009 0 425.543 6.854.094 155 5862010 0 581.443 6.272.651 142 6082011 0 581.443 5.691.208 129 6452012 0 581.443 5.109.765 115 7932013 0 581.420 4.528.345 1022014 10.038.300 643.000 13.923.645 3142015 10.134.000 830.000 23.227.645 5242016 2.318.000 1.079.000 24.466.645 5522017 2.128.000 1.194.000 25.400.645 5732018 2.128.000 1.228.000 26.300.645 593

Stadtwerke Umstellung von DM auf Euro

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls

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Erläuterungen zu "Verschuldung Stadtwerke":* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern1) Tilgung Darlehen Landesbank Baden-Württemberg (Wasserversorgung)2) Übernahme Schuldenstand BgA Verpachtung Fildorado durch Eingliederung in Stadtwerke3) Tilgung der internen Darlehen - VL 0286/2002 - zum 30.06.20024) Tilgung der internen Darlehen - VL 0419/2006 - zum 31.12.20065) Tilgung der internen Darlehen - VL 0410/2007 - zum 31.12.2007

Bis zum Jahr 2002 sind im Schuldenstand folgende Darlehen der Stadt enthalten: - für den Betriebszweig Bäder 3.620.310 €- für den Betriebszweig Parkierung 2.755.863 €- aus Eingliederung BgA Fildorado 2.556.459 €

Diese internen Darlehen wurden zum 30.06.2002 vollständig getilgt (VL 0286/2002)

Für den Umbau Fildorado wurden folgende interne Darlehen aufgenommen:

2002a

650.000 €2003

b900.000 €

2004c

9.315.000 €2005

d2.935.000 €13.800.000 €

a.o. Tilgung zum 31.12.06 VL 0419/2006 - 9.300.000 €a.o. Tilgung zum 31.12.07 VL 0410/2007 - 4.500.000

0 €

c) Übersicht über die Verschuldung des Eigenbetriebs Stadthalle

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*

1993 13.000.688 0 13.000.688 320 4821994 5.270.262 2.514.021 15.756.929 385 5911995 1.125.000 3.274.632 13.607.297 332 7181996 0 3.278.935 10.328.362 249 7611997 0 3.480.686 6.847.676 165 9371998 0 3.240.327 3.607.349 86 1.1121999 0 1.330.771 2.276.578 54 1.1012000 0 964.803 1.311.775 31 1.0762001 0 486.775 825.000 20 1.105

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *

2001 0 248.884 421.816 10 565

2002 0 28.121 393.695 9 4612003 0 28.121 365.574 9 4772004 0 28.121 337.453 8 4982005 0 28.121 309.332 7 5232006 0 28.121 281.211 6 5472007 0 28.121 253.090 6 568

a.o. Tilgung 0 253.090 1) 0 02008 0 0 0 0 5672009 0 0 0 0 5862010 0 0 0 0 6082011 0 0 0 0 6452012 0 0 0 0 7932013 0 0 0 02014 0 0 0 02015 0 0 0 02016 0 0 0 02017 0 0 0 02018 0 0 0 0

1) a.o.Tilgung ZVK-Darlehen zum 31.12.2007 - VL 0426/2007

Stadthalle Umstellung von DM auf Euro

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls

- 23 -

d) Übersicht über die Gesamtverschuldung (Stadt u.Eigenbetriebe)

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*

1975 1.340.190 1.883.689 48.632.976 1.412 1.0841993 28.340.438 18.172.634 55.208.761 1.360 1.7901994 37.202.620 14.402.330 78.009.051 1.907 1.8921995 2.695.000 10.423.026 70.281.025 1.713 1.9611996 1.000.000 7.119.714 64.161.311 1.548 1.9401997 14.493.543 8.208.247 70.446.607 1.696 2.0941998 537.500 7.489.807 63.494.300 1.521 2.2111999 6.990.000 5.947.926 64.536.374 1.541 2.1652000 0 5.691.683 58.844.691 1.398 2.1192001 0 7.152.738 51.691.953 1.234 2.077

Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *

2001 0 2.455.917 27.630.896 660 1.062

a.o. Tilg. (Stadt) 1.201.220 26.429.676 626

2002 3.206.459 2.194.846 27.441.289 640 907a.o. Tilg. (Stadt) 0 870.047a.o.Tilg.(Stadtwerke) 0 8.932.633 17.638.609 411

2003 900.000 2.082.572 16.456.037 381a.o. Tilg. (Stadt) 0 2.461.837 13.994.200 324 922

2004 9.315.000 1.954.549 21.354.651 493 9252005 2.935.000 1.461.615 22.828.036 526 9532006 5.300.000 1.291.081 26.836.955 614 944

a.o.Tilg.(Stadtwerke) 0 9.300.000 17.536.9552007 0 1.096.857 16.440.098 376

a.o.Tilg.(Stadt/811/814) 0 8.890.818 7.549.280 172 9292008 0 269.643 7.279.637 165 9022009 0 425.543 6.854.094 155 9262010 0 581.443 6.272.651 142 1.0272011 0 581.443 5.691.208 129 1.0792012 0 581.443 5.109.765 115 1.2682013 0 581.420 4.528.345 1022014 10.038.300 643.000 13.923.645 3142015 10.134.000 830.000 23.227.645 5242016 2.318.000 1.079.000 24.466.645 5522017 2.128.000 1.194.000 25.400.645 5732018 2.128.000 1.228.000 26.300.645 593

* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern

Umstellung von DM auf Euro

Gesamtverschuldung der Stadtin Euro

0

2.000.000

4.000.000

6.000.000

8.000.000

10.000.000

12.000.000

14.000.000

16.000.000

18.000.000

20.000.000

22.000.000

24.000.000

26.000.000

28.000.000

30.000.000

32.000.000

34.000.000

36.000.000

38.000.000

40.000.000

42.000.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Stadt Filharmonie Stadtwerke Kredite Banken Stadtwerke Interne Darlehen

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls

- 24 -

 

Orientierungsdaten 

des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft 

zur kommunalen Haushalts­ und Finanzplanung im Jahr 2014 

(Haushaltserlass 2014) 

Vom 17. Juni 2013 ­ Az.:2­2231/63 

 

 

 

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Be­

nehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin: 

 

A.  Allgemeine Hinweise 

 

1.  Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2013 

 

Vom 6. bis 8. Mai 2013 fand in Weimar die 142. Sitzung des Arbeitskreises 

�Steuerschätzungen� statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jah­

re 2013 bis 2017. 

 

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Früh­

jahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt 

sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem histori­

schen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen 

wieder. So wird für das laufende Jahr 2013 ein Anstieg des Bruttoinlandspro­

dukts (BIP) um real 0,5 % erwartet. Dabei wird davon ausgegangen, dass im 1. 

Quartal 2013 eine wirtschaftliche Stabilisierung eingetreten ist. Für den weiteren 

Jahresverlauf wird mit einer Stärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte ge­

rechnet. Im Schätzzeitraum 2013 bis 2017 werden für das nominale BIP nun­

mehr Veränderungsraten von 2,2 % für 2013, 3,3 % für 2014 und 3,0 % jeweils 

für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erwartet. 

 

- 25 -

 

2.  Orientierungsdaten 

 

Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen ba­

sieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden­

Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai­Steuerschätzung. Die 

Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in § 39 

Abs. 36 FAG ebenfalls berücksichtigt. Die Orientierungsdaten können nur An­

haltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt 

Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der ak­

tuellen Konjunktur­ und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen 

Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermit­

teln. 

 

  Internetlink Arbeitskreis �Steuerschätzungen�: 

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/St

euern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2013­05­

10­ergebnisse­142­sitzung­steuerschaetzung.html  

 

 

 B.  Finanzausgleich 2013 

 

Gegenüber den bisher mitgeteilten Orientierungswerten ergeben sich keine Änderun­

gen. 

 B.  Finanzausgleich 2014 

  

1.  Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 

 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf rund 5 Milliarden Euro ge­

schätzt.  

 

 

2.  Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 

   

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird voraussichtlich rund 566 Millionen 

Euro betragen.   

- 26 -

 

3.  Gewerbesteuerumlage 

 

Der Gewerbesteuerumlagesatz beträgt voraussichtlich 69 %. 

  

4.  Schlüsselzuweisungen und laufende Zuweisungen   

 

4.1  Kommunale Investitionspauschale (§ 4 FAG) 

 

Die Kommunale Investitionspauschale wird voraussichtlich 59 Euro je Einwohner 

betragen. 

 

Die durchschnittliche Steuerkraftsumme der Gemeinden des Landes beträgt vo­

raussichtlich 1.254 Euro je Einwohner. 

 

4.2  Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft an die Gemeinden  

(§ 5 FAG) 

 

Unter Berücksichtigung einer Ausschüttungsquote von etwa 70 % werden sich vo­

raussichtlich folgende Kopfbeträge (§ 7 FAG) ergeben: 

 

Gemeinden mit  Euro je Einwohner 

3.000  oder weniger Einwohnern  1.120,00 

10.000  Einwohnern  1.232,00 

20.000  Einwohnern  1.310,40 

50.000  Einwohnern  1.400,00 

100.000  Einwohnern  1.512,00 

200.000  Einwohnern  1.736,00 

500.000  Einwohnern  2.004,80 

600.000  oder mehr Einwohnern  2.083,20 

 

Für Gemeinden mit dazwischen liegenden Einwohnerzahlen gelten die entspre­

chenden dazwischen liegenden, auf volle 0,10 Euro nach oben gerundeten Beträ­

ge. 

 

4.3  Schlüsselzuweisungen an die Stadtkreise (§ 7a FAG) 

 

Die Zuweisungen an die Stadtkreise werden voraussichtlich 116 Euro je Einwoh­

ner betragen.  

 

- 27 -

 

4.4  Schlüsselzuweisungen an die Landkreise (§ 8 FAG) 

 

Der Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (§ 10 FAG) wird bei einer 

Ausschüttungsquote von 71/72 % voraussichtlich 587 Euro je Einwohner betragen  

 

5.  Familienleistungsausgleich (§ 29a FAG) 

 

Die Zuweisungen werden voraussichtlich 434 Mio. Euro betragen. Der Betrag wird 

nach den in 2014 maßgeblichen Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindean­

teils an der Einkommensteuer aufgeteilt. 

 

6.  Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG) 

 

Der Finanzausgleichsumlagesatz beträgt wie im Vorjahr 22,10 %, höchstens je­

doch 32 %. 

 

7.  Sonstige Zuweisungen 

 

7.1  Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG 

 

Die Zuweisungen an die Landkreise nach § 11 Abs. 1 FAG ändern sich im Jahr 

2014 voraussichtlich nicht.  

 

7.2  Grunderwerbsteuer (§ 11 Abs. 2 FAG) 

 

Der Anteil der Stadt­ und Landkreise an der Grunderwerbsteuer beträgt unverän­

dert 38,85 %. 

 

7.3  Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG (Sonderbehörden­Eingliederungsgesetz) 

 

Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG an die Stadt­ und Landkreise 

betragen voraussichtlich 114,5 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt­ und 

Landkreise nach den in § 11 Abs. 4 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt.  

 

7.4  Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG (Verwaltungsstruktur­Reformgesetz) 

 

Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG an die Stadt­ und Landkrei­

se betragen voraussichtlich 295 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt­ und 

Landkreise nach den in § 11 Abs. 5 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. Durch 

den erhöhten Ausgleich für Lebensmittelkontrolleure wurde die Verteilung auf die 

Kreise im Haushaltsbegleitgesetz geändert. 

- 28 -

  

7.5  Schullastenausgleich (§§ 16 und 17 FAG)  

 

7.5.1 Pauschale Zuweisungen für den Sportstättenbau (§ 16 FAG) 

 

Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden 

im Jahr 2014 in vollem Umfang als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt.  

 

7.5.2 Sachkostenbeitrag (§ 17 FAG) 

 

Die Ergebnisse der Schulkostenerhebung liegen noch nicht vor. Es wird empfoh­

len, zunächst die Sachkostenbeiträge 2013 zugrunde zu legen. 

 

7.6  Schülerbeförderungskosten (§ 18 FAG) 

 

  Die pauschalen Zuweisungen betragen voraussichtlich unverändert 190 Millionen 

Euro. 

 

7.7  Fremdenverkehrslastenausgleich (§ 20 FAG) 

 

  Die pauschalen Zuweisungen werden im Jahr 2014 voraussichtlich 17 Cent je 

kurtaxepflichtiger Übernachtung betragen.  

7.8  Zuweisungen nach §§ 25 und 26 FAG 

 

  Die Kilometerbeträge betragen voraussichtlich:  

  Zuweisungen an Gemeinden (§ 26 FAG)  

­ für Gemeindeverbindungsstraßen  2.600 Euro, 

­ für Ortsdurchfahrten im Zuge von   Bundes­, Landes­ und Kreisstraßen  6.200 Euro, 

­ für Kreisstraßen der Stadtkreise   (ohne Ortsdurchfahrten)  3.600 Euro, 

­ für abgestufte Landesstraßen  6.700 Euro;  

  Zuweisungen an Landkreise (§ 25 FAG)  

­ für jeden ersten Kilometer  7.600 Euro, 

­ für jeden zweiten Kilometer sowie für Ortsdurchfahrten  9.500 Euro, 

­ für jeden weiteren Kilometer  11.400 Euro, 

­ für abgestufte Landesstraßen  12.900 Euro.  

- 29 -

  

7.9  Pauschale Investitionszuweisungen nach § 27 Abs. 1 FAG 

 

  Die Pauschale beträgt voraussichtlich unverändert 8,40 Euro je ha Gemeinde­

fläche.   

7.10 Pauschale Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (§ 28 FAG) 

 

  Die pauschalen Zuweisungen betragen 15 Millionen Euro.  

 

 

7.11 Kindergartenlastenausgleich (§ 29b FAG)  

 

  Die pauschalen Zuweisungen betragen insgesamt 529 Millionen Euro. Sie wer­

den auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tages­

einrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Le­

bensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der 

Kinder­ und Jugendhilfestatistik des Jahres 2013 maßgebend. Derzeit ist noch 

nicht abschließend geklärt, ob sich bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der 

wöchentlichen Betreuungszeit ab dem Jahr 2014 Änderungen ergeben.   

7.12  Förderung der Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) 

 

Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Be­

triebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben. Derzeit liegen die Be­

messungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Noch 

nicht abschließend geklärt ist, ob sich bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der 

wöchentlichen Betreuungszeit ab dem Jahr 2014 Änderungen ergeben. Deshalb 

ist eine Prognose des Jahresbetrags je umgerechnetem Kind derzeit noch nicht 

möglich. Es lässt sich derzeit noch nicht absehen, ob die Zuweisungen pro Kind 

die Werte des Jahres 2013 erreichen. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der 

Kinder­ und Jugendhilfestatistik des Jahres 2013 maßgebend.      

- 30 -

  

C.  Bemessungsgrundlagen 

 

  Das Statistische Landesamt wird den Gemeinden und Kreisen auf dieser Grund­

lage die Bemessungsgrundlagen für die Leistungen nach dem Finanzaus­

gleichsgesetz mitteilen. 

 

  

D.  Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018 

 

1.    Die nachfolgenden Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte. Sie können nur 

als Anhaltspunkte für die örtliche Planung dienen und müssen den örtlichen 

Verhältnissen angepasst werden: 

 

  Indexzahlen (2014 = 100 v. H.) 

  2015  2016  2017  2018 

Einnahmen         

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  104  108  113  118 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer  103  106  109  112 

Familienleistungsausgleich  103  106  109  112 

nachrichtlich         

Steuerkraftsummen  102  106  110  115 

 

2.    Für die Gewerbesteuer wird empfohlen, die Ansätze auf der Grundlage der örtli­

chen Verhältnisse zu veranschlagen. 

 

3.  Die Gewerbesteuerumlage wird auch ab dem Jahr 2014 voraussichtlich 69 v. H. 

betragen. 

   

4.  Bei den Kopfbeträgen zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl der Gemeinden wird 

folgende Entwicklung prognostiziert:  

 

2015:  1.160 Euro  

2016:  1.180 Euro 

   Die Finanzverteilung ab dem Jahr 2017 wird Gegenstand neuer Verhandlungen 

zwischen Land und Kommunen sein.  

- 31 -

 

 

An die 

Gemeinden, Landkreise und 

ihre Rechtsaufsichtsbehörden, 

Kommunalverband für Jugend und Soziales, 

Gemeindeprüfungsanstalt, 

Statistisches Landesamt 

 

 

- 32 -

Vergleich Haushaltserlass 2014 / Kämmerei Haushaltsplan 2014 & 2015

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2018

Vergleich der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses mit der von der Stadtkämmerei angenommenen Entwicklung.

2013 2014 2015 2016 2017 2018

1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

HH-Erlass 2014

Für 2012 vorgegeben in %: 100,0 100,0 104,0 108,0 113,0 118,0

Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,200 5,400 5,650 5,900

Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.973 28.011 29.308 30.604

Kämmerei 2014

angesetzt in % 100,0 100,0 103,0 106,0 109,0 112,0

Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,150 5,300 5,450 5,600

Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.714 27.492 28.270 29.048

Abweichung Kämmerei in Tsd. € 0 0 -259 -519 -1.038 -1.556

(0,1 Mrd. € entsprechen einem Anteil Filderstadts von ca. 519.000 €)

2. Schlüsselzuweisungen

HH-Erlass 2014*/ Einwohner 44.988 44.750 44.679 44.564

Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180

Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970

- Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380

= Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 0 0

Schlüsselzuweisungen (ohne KIP) in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 0 0

Kämmerei 2014/ Einwohner 44.988 44.750 44.679 44.564 44.589 44.614

Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180 1.200 1.220

Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970 66.110 67.260

- Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380 46.570 47.650

= Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 19.540 19.610

Schlüsselzuweisungen (ohne KIP) in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 13.678 13.727

Abweichung Kämmerei in Tsd. € 0 0 0 0

(1 € Kopfbetragerhöhung entspricht einem Anteil von ca. 35.000 € bis 42.000 € Schlüsselzuweisungen)

Stand 24.05.13 (2. Az): Kopfbetrag 1.261,40 € für Filderstadt 12.640 Tsd. € bei Ausschüttung von 70,0 %

*Der Haushaltserlass 2014 enthält keine Prognose für die Kopfbeträge der Jahre 2017 und 2018

3. Steuerkraftsummen

HH-Erlass 2014 in Tsd. € 51.439 55.862 56.979 59.214 61.448 64.241

Für 2014 lt HH-Erlass vorgegeben in % 100 102 106 110 115

Kämmerei in Tsd. € 49.048 54.193 55.819 57.794 61.177 61.365

Indexzahlen

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\HH-Erlassvorlage 2014.xlsHH-Erlassvorlage 2014.xls

- 33 -

Veränderungen der Finanzplanung durch den Haushaltserlass 2014 bei Schlüssel-

zuweisungen und Einkommensteuer im Vergleich zum Haushaltserlass 2012

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2013 2014 2015 2016 2017 2018

HH-Erlass 2012

Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,481 4,698 5,003 5,290

Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd.€: 23.244 24.369 25.952 27.440

HH-Erlass 2014

Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,200 5,400 5,650 5,900

Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.973 28.011 29.308 30.604

Differenz HH-Erl. 2014 - HH-Erl. 2012 in Tsd. € 1.655 1.567 1.021 571

Schlüsselzuweisungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018

HH-Erlass 2012

Kopfbetrag angesetzt in €: 1.000 1.040 1.077 1.150

Bedarfsmesszahl in Tsd. € 54.710 56.930 58.990 64.090

Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.790 40.950 42.030 45.780

Schlüsselzahl in Tsd. € 15.920 15.980 16.960 18.310

Schlüsselzuweisungen in Tsd. €: 11.144 11.186 11.872 12.817

HH-Erlass 2014

Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180 0 0

Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970 0 0

Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380 0 0

Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 0 0

Schlüsselzuweisungen in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 0 0

Differenz HH-Erl. 2014 - HH-Erl. 2012 in Tsd. € 1.496 1.225 2.737 896

Gesamtveränderung Filderstadt Eink.St./SZ. (Tsd. €) 3.151 2.792 3.758 1.467

Summe der Gesamtveränderung der Jahre 2013 bis 2016: 11.168 Tsd. €

H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\HH-Erlassvorlage 2014.xlsHH-Erlassvorlage 2014.xls

- 34 -

Im Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 mit der Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2018 wurden die Daten des Haushaltserlasses 2014 vom 17. Juni 2013 eingearbeitet, in dem die Ergebnisse der Maisteuerschätzung schon enthalten sind. Der Vergleich ist direkt vor dieser Zusammenfassung abgedruckt. Die Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2014/2015 erfolgte auf der Basis des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2012 und der Vorjahresplanung 2013. In den Vorgaben wurden die Beträge der Vorjahre mit einer Steigerung von 2 Prozent hochgerechnet. Die einzelnen Fachbereiche haben für ihre jeweiligen Budgets konkrete Berechnungen oder Schätzungen erstellt, die als Grundlage für die Mittelanmeldungen dienten. Das Jahr 2014 ist das erste Jahr in dem alle neu gebauten bzw. erweiterten Kinderbetreuungseinrichtungen in Betrieb genommen werden. Dies bedeutet, dass neben den vollständigen Abschreibungen auch die Personalkosten für ein ganzes Jahr anfallen werden. Ziel ist die über 40 neu geschaffenen Stellen für die Erzieherinnen bis dahin alle zu besetzen. Auf Grund dieser und weiterer neuer Stellen und den beschlossenen Tarifsteigerungen erhöhen sich die Personalkosten im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 um ca. 4,4 Mio. Euro. Für die Folgejahre wird mit jährlichen Steigerungen zwischen 700 Tsd. Euro und 800 Tsd. Euro gerechnet. Die Hebesätze der Kreisumlage für die Finanzplanungsjahre wurden aus der Finanzplanung 2014ff des Kreishaushaltes übernommen, nachdem dieser am 12.12.2013 verabschiedet wurde. Ein weiterer großer Schwerpunkt sind auch im neuen Doppelhaushalt 2014/2015 die Brandschutzmaßnahmen, die zum Teil schon konkret, in manchen Bereichen auch pauschal eingeplant wurden. Die Stadt Filderstadt wird im Jahr 2014 2,1 Mio. Euro und im Jahr 2015 2,2 Mio. Euro aufwenden müssen, um die Sicherheit bezüglich des Brandschutzes in den öffentlichen Gebäuden gewährleisten zu können. In den Jahren 2011 bis 2018 finanziert die Stadt Filderstadt insgesamt ca. 12,8 Mio. Euro für Brandschutzmaßnahmen. Folgende Beschlüsse des Gemeinderates vom März 2010 aus der Zukunftssicherung wurden aufgehoben oder sind ausgelaufen und führen so zu jährlichen Belastungen von mehr als 250.000 Euro: - Die Wiederbesetzungssperre von einem Monat bei Stellenneubesetzungen in

allen Bereichen der Verwaltung mit Ausnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und der Schulsekretariate

- Die Kürzungen der Schuletats in den Jahren 2011 und 2012 - Die Aussetzung der städtischen Vereinsförderrichtlinien für Investitionszuschüsse

für 2 Jahre und die Kürzung bestehender laufender Zuschüsse. - Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse von Reinigungskräften bei der Stadt

Filderstadt und dafür Abbau der Unternehmerreinigung bei bestehenden bzw. neu zu reinigenden Flächen.

In den Jahren 2014 bis 2018 sind bislang keine Änderungen der Hebesätze in den Bereichen Grund- und Gewerbesteuer eingearbeitet.

Zusammenfassung

- 35 -

Der Ergebnishaushalt weist in den Jahren 2014 bis 2018 im veranschlagten ordentlichen Ergebnis jährliche Verluste zwischen 2,6 und 6,3 Mio. Euro aus. Dies zeigt, dass die Stadt Filderstadt ohne größere Ertragsverbesserungen oder massiver Aufgabenentlastung mit damit sich vermindernden Aufwendungen, in absehbarer Zeit kein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt erzielen kann. Die planmäßigen Abschreibungen, die auf ca. 11,8 bis 12,5 Mio. Euro vorläufig hochgerechnet wurden, können somit nicht vollständig durch Erträge gedeckt werden. Damit kann in Filderstadt das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nicht vollständig erreicht werden, es sei denn, dass sehr hohe Steuermehreinnahmen oder außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen über dem bilanziellen Wert diese Entwicklung ausgleichen können. Der Finanzhaushalt weist in den Jahren 2014 bis 2018 im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit im Saldo Finanzmittelüberschüsse zwischen 2,6 Mio. Euro und 3,6 Mio. Euro aus. Dies bedeutet, dass aus heutiger Sicht die Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse für den investiven Bereich des Finanzhaushaltes erwirtschaften, die dann für neue Maßnahmen verwendet werden können. Werden Einzahlungen und Auszahlungen aus der sogenannten Investitionstätigkeit berücksichtigt, dann sind negative Finanzierungsmittelbestände (Fehlbeträge) in den Jahren 2014 bis 2018 von 20,8 Mio. Euro zu beklagen. Das heißt, in den nächsten 5 Jahren sind ca. 20,8 Mio. Euro an Auszahlungen nicht finanziert und werden über die bestehende Liquidität gedeckt. Dies ist bis zum Jahr 2018 noch möglich, doch eine weitsichtigere Betrachtung muss darauf hinweisen, dass diese Entwicklung angesichts noch anstehender Projekte letztlich in eine Verschuldung führt, die dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt durch den Schuldendienst Belastungen aufbürdet, die aus heutiger Sicht nur mit höheren Erträgen oder massiven Einsparungen aufgefangen werden können. Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: in Mio. € Liquidität zum 31.12.2012 60,59 Ermächtigungsübertragung Vorjahr, Inanspruchnahme von Rückstellungen -10,52

Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2013 -10,66

Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2014 -10,67

Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2015 -3,82

Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2016 -3,93

Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2017 -0,18

Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2018 -2,16

Vorläufiger Stand der Liquidität zum 31.12.2018 18,65 Die Liquiditätsreserve der Stadt dient dazu, die Zahlungsfähigkeit der Stadt ohne die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.

- 36 -

Die verbleibenden Liquiditätsmittel stehen für Projekte, deren Investitionskosten noch nicht konkret benannt werden können, die aber angedacht sind und in der Diskussion stehen, nicht mehr zur Verfügung. Sollten diese Projekte beschlossen und umgesetzt werden, müssen sie nach heutigem Stand über Kredite finanziert werden. Folgende Risiken beeinflussen den Entwurf des Doppelhaushalt 2014/2015 oder stehen in den folgenden Jahren zur Realisierung an:

• Konjunkturabschwächung • Auswirkung der Schuldenbremse bei Bund (2016) und Land (2020) • Geplante Änderungen im Steuerrecht • Ausbau von Bildungseinrichtungen:

- Ganztageschule - Gemeinschaftsschule - Erweiterung von Schulgebäuden

• Ausbau der Kinderbetreuung - z. B. Kinderhaus Sielmingen

• S2-Erweiterung nach Neuhausen incl. damit verbundener Infrastrukturmaßnahmen

• Integriertes Klimaschutzkonzept • Fildorado

- Weitere Attraktivierungsmaßnahmen • ISEK

Die finanzielle Belastung für die Stadt wird somit voraussichtlich sowohl im investiven als auch im Folgekostenbereich sehr hoch sein, so dass die noch vorhandene Liquidität noch heutigem Stand hierfür bei weitem nicht ausreichen wird. Festzuhalten bleibt, dass der Doppelhaushalt 2014/2015 und die Finanz-planungsjahre bis 2018 noch ohne Kreditaufnahmen aus der vorhandenen Liquidität finanziert werden können, dass aber ohne massive Einnahmeverbesserungen und/oder Einsparungen die Handlungsfähigkeit der Stadt kritisch zu betrachten ist. Der Schuldenstand der Stadt wird Anfang 2014 und auf Ende 2018 0 Euro betragen.

- 37 -

Doppelhaushalt 2014 / 2015

AUSBLICK

Ausgangslage, Konjunkturelle Entwicklung

Die Gemeindeprüfungsanstalt führt in ihrem Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2013

unter anderem auf: „Bei vorsichtiger Wertung der einnahme- und ausgabeseitig absehbaren

Entwicklungen und Risiken und deren Einfluss auf die bisherigen Eckdaten dürfte für 2013,

bei optimistischer Sicht, ein positiver Finanzierungssaldo erwartet werden können. Die

Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprognose von einem Wirtschaftswachstum von 1,6%

für 2014 aus. Dazu passt die nachträgliche Erhöhung des Prognosebetrages für den

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 5 Mrd. Euro. Ausgabenseitig kommt bei den

Personalausgaben zum Jahresbeginn 2014 die beschlossene Anhebung der Entgelte für

Angestellte / Arbeiter / Beschäftigte mit 2,95% zum tragen. Eine Anpassung der

Beamtenbesoldung erfolgt zeitversetzt nach Besoldungsgruppen mit 2,65% am 01.01.

(aufgeschobene Anpassung aus 2013) bzw. mit 2,95% zum 01.07. bzw. 01.10. Wenn die

Prognose einer anziehenden konjunkturellen Entwicklung eintritt, dürfte zudem mit der

steigenden Teuerungsrate zu rechnen sein; aktuelle Schätzungen gehen von 2% aus. Die

Entwicklung der Sachausgaben dürfte wegen der Preissteigerung im kommunalrelevanten

Energiesektor allerdings darüber liegen.“

Aktuelle Ausführungen von führenden Wirtschaftsforschern sagen der deutschen Wirtschaft

ein starkes Jahr 2014 voraus. Übereinstimmend prognostizieren sie für das kommende Jahr

ein Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent, so dass der wirtschaftliche Aufschwung in

Deutschland an Stärke gewinnen wird. Für das Jahr 2013 erwarten die Institute, dass das

Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu 2012 nur um 0,4 bis 0,6 Prozent steigen wird.

Für die gesamte Eurozone bewerten die Wirtschaftforscher die Lage skeptischer. Die

Rezession sei zwar im Frühjahr überwunden worden, von einem Aufschwung kann aber

nicht gesprochen werden. Da die Krise in der Eurozone noch nicht gelöst ist, bleibt dies ein

Risikofaktor für die Konjunktur in Deutschland.

Unter dem Eindruck der Euro-Schulden- und Finanzkrise stehen die Verschuldung des

öffentlichen Sektors und die Haushaltskonsolidierungskonzepte immer mehr im Blickpunkt.

Zwar ergeben sich im ersten Halbjahr 2013 bei Bund, Länder, Gemeinden und

Sozialversicherungen Milliarden Überschüsse, die ein Spiegelbild dessen sind, dass

- 38 -

Deutschland besser dasteht als die meisten anderen europäischen Staaten, aber es gibt

noch viele finanzpolitische Aufgaben deren Erledigung ansteht.

Die inzwischen ratifizierte Schuldenbremse beim Bund (2016) und den Ländern (2020) ist

das deutlichste Signal das dahingehend abgegeben wurde. Welche

Konsolidierungskonzepte und -maßnahmen das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf

einen ausgeglichenen Haushalt vorsehen wird, wird sich in der Zukunft zeigen. Allerdings

dürfte dies auf Landesebene kaum ohne finanzielle negative Auswirkungen für die

kommunale Seite zu bewerkstelligen sein.

Der Konsolidierungsprozess des Landes Baden-Württemberg wird sich durch die neuen

Einwohnerzahlen, die sich durch den Zensus 2011 ergeben, erschweren. Der

Einwohnerrückgang in Baden-Württemberg beträgt 271.000 Einwohner oder -2,5 %. Da dies

im Hinblick auf den Bundesdurchschnitt (-1,8 %) einen überproportionalen

Einwohnerschwund darstellt, wird das Land künftig auf weitere Umsatzsteueranteile (aktuell -

60 Mio. Euro) verzichten müssen, während durch die höhere Steuerkraft zusätzliche

Zahlungen (aktuell zusätzlich 117 Mio. Euro) in den Länderfinanzausgleich zu zahlen sind,

sodass sich allein für 2013 eine zusätzliche Belastung von 177 Mio. Euro im Landeshaushalt

ergibt.

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Mit dem am 22. April 2009 beschlossenen Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und

Rechnungswesens geschaffen. Ziel dieser Reform ist es, den Kommunen eine bessere

Übersicht über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik im Jahr 2011 hat bei der

Stadt Filderstadt nicht nur ein neues Rechnungswesen Einzug gehalten, sondern auch die

Betrachtung und Bewertung der Kommunalfinanzen hat sich verändert.

Zum 1. Januar 2011 wurde die Eröffnungsbilanz der Stadt Filderstadt unter Beachtung der

Bewertungskriterien erstellt. Durch die Erfassung und Bewertung aller

Vermögensgegenstände und Schulden ist eine Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

der Kommune möglich. So werden auch Vermögensgegenstände bewertet, die in ihrer

Gesamtheit nicht veräußerbar und nicht marktgängig sind. In ihrer Gesamtheit sind sie

jedoch für die Kommune unabdingbar, um die mit der Bilanzierung angestrebten Zwecke zu

erreichen. Eine Bilanz soll nicht zeigen was einzunehmen wäre, wenn alles verkauft würde.

- 39 -

Vielmehr soll sie aufzeigen, welches Vermögen die Kommune besitzt bzw. aus

Steuergeldern geschaffen hat, um öffentliche Aufgaben zu erledigen.

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Filderstadt weist dabei folgende Daten aus:

Aktiva Passiva

in Mio. € in Mio. €1. Vermögen 1. Kapitalposition 261,053

- Immaterielle Vermögensgegenstände 0,2782. Sonderposten (Investitions-zuweisungen, Investitionsbeiträge) 73,113

- Sachvermögen 260,297 3. Rückstellungen 2,800

- Finanzvermögen 85,314 4. Verbindlichkeiten 4,463

2. Abgrenzungsposten 0,649 5.Passive Rechnungsabgrenzungsposten 5,109

346,538 346,538

Ferner soll die Rechnungslegung aufzeigen, welche Entwicklung in der Vermögenssubstanz

eintritt. Der jährliche Werteverzehr von Vermögen kann nur ermittelt werden, wenn dieses

zuvor bewertet wurde.

Dem in der kommunalen Doppik verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit

soll Rechnung getragen werden, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten

Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben wieder ersetzen soll. Nur wenn diese Prinzipien

in der öffentlichen Finanzwirtschaft umgesetzt werden, kann die steigende Verschuldung im

öffentlichen Sektor eingeschränkt werden.

Finanzsituation 2012/2013

Das im Doppelhaushalt 2012/2013 prognostizierte Zahlenwerk wird für das Haushaltsjahr

2012 aufgrund der Mehrerträge insbesondere im Bereich Steuern, Abgaben und

Zuweisungen in der Ergebnisrechnung positiv ausfallen. Die Verwaltung geht derzeit von

einem Jahresüberschuss von ca. 9 Mio. € aus. In der Finanzrechnung wird ein

Finanzierungsmittelüberschuss von ca. 17,4 Mio. € ausgewiesen. Dieser Überschuss

relativiert sich jedoch in Hinblick auf die vom Gemeinderat beschlossenen

Ermächtigungsübertragungen - insbesondere für Investitionen - von 11,2 Mio. € und

Rückstellungen von 4,8 Mio. €.

Auch im Jahr 2013 zeichnet sich gegenüber den Plandaten eine Verbesserung ab. Dies ist

aber hauptsächlich bedingt durch Mehreinnahmen aus dem Einkommensteueranteil (ca. 2,7

Mio. € Mehrerträge) und den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aufgrund

- 40 -

des erhöhten Kopfbetrages und höherer Einwohnerzahl (ca. 3,1 Mio. € Mehrerträge). Auch

bei der Gewerbesteuer werden Mehreinnahmen gegenüber dem Planansatz erwartet,

allerdings nur in bescheidenem Umfang. Gegenüber dem Rechnungsergebnis von 2012

werden ca. 1,9 Mio. € (- 7,8%) Mindererträge an Gewerbesteuer erwartet. Die bundesweit

überwiegend positive konjunkturelle Entwicklung macht sich im Gewerbesteuerbereich in

Filderstadt leider nicht bemerkbar. Das Rechnungsergebnis 2013 wird daher voraussichtlich

einen Jahresverlust von 1,1 Mio. € ausweisen. Die insbesondere den investiven Bereich

betreffenden Ermächtigungsübertragungen aus 2012 werden überwiegend bis zum

Jahresende umgesetzt werden.

Voraussichtlich können nicht alle im Jahr 2013 vorgesehenen Baumaßnahmen planmäßig

abgewickelt werden, so dass derzeit von einem Finanzierungsbedarf von 11 Mio. €

auszugehen ist.

Haushaltsjahre 2014 und 2015

Die künftigen Haushaltsjahre der Kommunen werden mitunter auch durch die Ergebnisse

des Zensus 2011 geprägt werden. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Volkszählungen

wurden beim Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt. Vielmehr wurde

nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt und zehn Prozent aller

Personen im Rahmen der Haushaltsbefragungen um Antworten gebeten. Gegenüber der

bisherigen Fortschreibung der Einwohnerdaten durch das Statistische Landesamt „verliert“

die Stadt Filderstadt 615 Einwohner. Dies entspricht einem Minus von 1,38 Prozent und liegt

damit unter dem Landesdurchschnitt von Minus 2,5 Prozent. Da der kommunale

Finanzausgleich an die Einwohnerzahl gekoppelt ist, haben diese entsprechend

Auswirkungen auf die Zuweisungen. Sollte die Finanzausgleichsmasse auch künftig

unangetastet bleiben, so sind für die Stadt Filderstadt im Bereich der kommunalen

Finanzausgleichszahlungen keine finanziellen Nachteile zu erwarten, da sich der

Einwohnerschwund unterproportional zum Landesdurchschnitt verhält.

Im Haushaltserlass 2014 wurden nach den Angaben des Ministeriums für Finanzen und

Wirtschaft die Grundkopfbeträge entsprechend angepasst.

Jahr Grundkopfbetrag nach §

7 Abs. 2 FAG auf der Basis des Zensus 2011 und § 39 Abs. 36 FAG

Grundkopfbetrag nach § 7 Abs. 2 FAG bei Fortschreibung auf der Grundlage der Volkszählung 1987

Unterschied

2014 1.120 Euro/Einw. 1.102 Euro/Einw. 18 Euro/Einw.

2015 1.160 Euro/Einw. 1.133 Euro/Einw. 27 Euro/Einw.

2016 1.180 Euro/Einw. 1.144 Euro/Einw. 36 Euro/Einw.

- 41 -

Das Zensusergebnis wird erstmals im Jahr 2014 mit 50 Prozent und im Jahr 2015 mit 75

Prozent berücksichtigt. Erst im Jahr 2016 kommen die Zensuszahlen in vollem Umfang zum

Tragen.

Wie in den vergangenen Jahren wurde auch der Doppelhaushalt 2014/2015 unter

Berücksichtigung der vom Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossenen

Konsolidierungsmaßnahmen ( ZUSI III ) geplant. Allerdings muss darauf hingewiesen

werden, dass einige Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund der gegenüber 2009 veränderten

Finanzsituation vom Gemeinderat aufgehoben wurden; mit der Folge, dass sich die

betriebsbedingten Aufwendungen und Ausgaben erhöhen.

Für den Doppelhaushalt wurden folgende Festlegungen getroffen:

� Einarbeitung des Haushaltserlasses 2014 vom 17.Juni 2013 ( Basis Mai-

Steuerschätzung ) unter Berücksichtigung teilweise modifizierter Orientierungsdaten.

� Einplanung der Gewerbesteuereinnahmen unter Berücksichtigung der derzeit

vorliegenden Erhebungsdaten.

� Im Finanzplanungszeitraum sind keine Änderungen der Hebesätze im Bereich der

Grund – und Gewerbesteuer vorgesehen.

� Bei den Personalkosten wurden die tarifrechtlichen Vereinbarungen eingearbeitet.

Ebenso wurden die in den Jahren 2012 und 2013 beschlossenen Stellenmehrungen

sowie die Mehrkosten durch den massiven Ausbau der Kleinkindbetreuung und

zusätzlicher Personalstellen im Bereich der Kinderbetreuung eingeplant.

� Bei den Sach- und Betriebskosten wurde von einer Steigerungsrate von jeweils 2

Prozent in den beiden Haushaltsjahren ausgegangen.

� Für die Gebäudeunterhaltung stehen incl. der Brandverhütungsmaßnahmen in 2014

ca. 5,4 Mio. € und in 2015 ca. 5,1 Mio. € zur Verfügung.

� Für Investitionen, Grunderwerb und Beteiligungen sind ca. 17,4 Mio. € in 2014 und

ca. 7,4 Mio. € im Jahr 2015 vorgesehen.

� Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind für die Umsetzung des Investitionspakets

keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

Trotz der zu erwartenden guten Konjunkturlage und den damit prognostizierten

Steuereinnahmen und Landeszuwendungen wird die Stadt Filderstadt nicht in der Lage sein,

die haushaltsrechtlichen Erfordernisse eines ausgeglichenen Haushalts im

Finanzplanungszeitraum einzuhalten.

- 42 -

Allein im Bereich der Personalkosten werden sich insbesondere durch die starke

Stellenausweitung im Kinderbetreuungsbereich erhebliche Veränderungen ergeben.

RE 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015

in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €

Personalkosten 25,5 26,6 31,1 31,8 Der laufende Betrieb, der sich im Ergebnishaushalt darstellt, wird durchweg Jahresverluste ausweisen: Ergebnishaushalt 2013 2014 2015 2016 2017 2018

T € T € T € T € T € T €

-ordentliches Ergebnis -2.859 -3.573 -2.589 -6.274 -5.685 -5.860

-Fehlbetragsabdeckung aus VJ 0 0 0 0 0 0

-Sonderergebnis -220 903 0 433 441 530

-Gesamtergebnis -3.079 -2.670 -2.589 -5.841 -5.244 -5.330

Bei der Betrachtung des Finanzhaushalts ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass bis

Ende 2018 positive Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit

erwirtschaftet werden. Ein Einbruch der Konjunktur oder andere durch die EURO -

Finanzkrise hervorgerufene negative Szenarien hätten gravierende Auswirkungen auf die

städtischen Finanzen und den kommunalen Gestaltungsspielraum.

Finanzhaushalt 2013 2014 2015 2016 2017 2018

T € T € T € T € T € T €

-Saldo aus Verwaltungstätigkeit 4.203 2.562 3.132 3.121 3.615 3.199

-Saldo aus Investitionstätigkeit -14.860 -13.235 -6.954 -7.049 -3.795 -5.357

-Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0

Finanzierungsmittelbestand -10.657 -10.673 -3.822 -3.928 -180 -2.158

Die im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Investitionen, Grunderwerbskosten und

Beteiligungen von über 59 Mio. € werden nur mittels eines massiven Eingriffs in den

Liquiditätsbestand zu bewerkstelligen sein. Bis Ende 2018 ist daher von einem

Liquiditätsbestand von ca. 18 Mio. € auszugehen. Es ist absehbar, dass man angesichts

anstehender , aber noch nicht finanzierter Maßnahmen, sich bereits in naher Zukunft mit der

Thematik der Stärkung des Ergebnishaushalts auseinandersetzen muss.

Georg Braunmüller Stadtkämmerer

- 43 -


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