Date post: | 06-Apr-2015 |
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Informationen Zweitwohnungen / Seeufer 27.06.2014
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer 27.06.2014
Themen:
1. Zweitwohnungsinitiative2. Gefahrenkarte3. Uferschutzplan / Nutzungszone See4. Ufermauer5. Kabelfernsehanlage6. Abwasserentsorgung Lüscherzstrasse7. Grüngutentsorgung
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Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner)
Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012
Informationen Zweitwohnungen / Seeufer 27.06.2014
Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012
Erstwohnungen
Zweitwohnungen„Qualifiziert touristisch
bewirtschaftete Wohnung“
Einliegerwohnung Strukturierte Beherbergungsform 3. Kategorie
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Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner)
Bauliche Veränderungen an bestehende Bauten• Erweiterung Erstwohnung: Anmerkung im Grundbuch für Erweiterung• Best. Zweitwohnungen: Keine Erweiterung
Abbruch und Neubau Zweitwohnungen• Art. 3 BauG Besitzstandsgarantie – Neubau unklare Rechtslage,
Übereinstimmung mit baurechtlicher Grundordnung etc.) Massnahmen bei Entlassung aus Verordnung
• Anmerkung im Grundbuch ist massgebend• Löschung Anmerkung – Verfahren unklar
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Zweitwohnungsinitiative (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner)
Auflagen bei Erstwohnung• Wohnsitz in der Gemeinde• Kontrolle durch Baubehörde
Fragen?Diskussion:- Heute bestehende Zweitwohnungen müssen nicht als Erstwohnungen genutzt werden und können auch als Zweitwohnungen
verkauft werden. - Der Wohnraum einer Zweitwohnung darf nicht vergrössert werden, sonst gilt sie als Erstwohnung und wird im Grundbuch so
eingetragen.- Eine Zweitwohnung darf trotz der neuen Überbauungsziffer von 15% nicht erweitert werden. - Bei einem Abriss und Wiederaufbau verfällt die Besitzstandsgarantie und die Zweitwohnung muss als Erstwohnung genutzt
werden.- Anbauten, welche nicht einem Wohnzweck dienen sind weiterhin gestattet (Garagen etc.)- Zusätzliche Isolationen sind gestattet (baubewilligungsfrei wenn die Fassade nicht verändert wird)- Die Baubehörde kontrolliert, ob die im Grundbuch eingetragene Erstwohnung auch als solche genutzt wird. Falls dies nicht der
Fall ist, kann die Gemeinde ein Benützungsverbot ausstellen und unter Umständen die Wohnung (oder das Haus) versiegeln. - Unklar ist, wie es sich verhält, wenn Vinelz nicht mehr unter die Verordnung der Zweitwohnungsinitiative fällt . Es kann aber
davon ausgegangen werden, dass die Grundbucheintragungen nicht aufgehoben werden.
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Gefahrenkarte (Jörg Bucher, Tiefbauamt Kt. Bern)
Umbauten bei Liegenschaften unterhalb Schadenkote Schutzmassnahmen bei nicht baubewilligungspflichtigen
Bauten Fragen?Diskussion:- Die Gefahrenkarte wurde erstellt, damit man sich vor bekannten Gefahren schützen kann. - In Vinelz können folgende Risiken (Gefahren) auftreten: See, Bach (Überschwemmungen), Rutschungen, Hangmuren.- Gefahrengebiet „gelb“ bedeutet, dass die Gemeinde auf die Gefahr aufmerksam machen muss. Gefahrengebiet „blau“
bedeutet, dass der Fachbericht vom Tiefbauamt eingeholt wird und der Nachweis der Schutzmassnahme erbracht werden muss. Gefahrengebiet „rot“ bedeutet ein generelles Bauverbot.
- Alle Bauten (gilt auch für Heizungen und sonstige technische Anlagen) müssen ein 300-jähliches Ereignis schadlos überstehen. Deshalb wurde die Hochwasserkote auf 431.30 m. ü. M. angehoben.
- Wenn Umbauten an einer bestehenden Liegenschaft unterhalb der Schadenkote vorgenommen wird, muss die Baute die neue Schadenkote einhalten. Dies kann mittels Terrainaufschüttung erfolgen.
- In der Naturgefahrenzone „blau“ gibt es grundsätzlich keine baubewilligungsfreie Bauten, da in jedem Fall der Fachbericht Naturgefahren eingeholt werden muss.
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Gefahrenkarte Vinelz
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Hochwasser 8. / 9. August 2007 (430.89 m.ü.M.)
Bielersee Neuenburgersee Murtensee
HW 30 430.60 430.40 430.55
HW 100 431.00 430.85 431.10
HW 300 431.30 431.15 431.40
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Uferschutzplan / Nutzungszone See (Kurt Kilchhofer, Ortsplaner)
Eidgenössische Gewässerschutzverordnung / Übergangsbestimmung Gewässerraum 20 Meter
Gewässerabstand neu: mind. 15.0 m! (Art. 41b GSchV)
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Uferschutzplan / Nutzungszone See
Nutzungszone Seefläche (Bestehende und neue Badestege – Möglichkeiten)• Ergänzungsplan zu USP mit eingetragenen best. Badestegen
Verfahren Anpassung Uferschutzplan – Nutzungsplanung• Ordentliche Planerlassverfahren (Mitwirkung, Vorprüfung , öffentliche
Auflage, Beschluss GV, Genehmigung AGR) Fragen?Diskussion:- Am 1. Januar 2014 ist die neue eidgenössische Gewässerschutzverordnung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass alle
Bauten einen Gewässerabstand von mind. 20 m einhalten müssen (Übergangsbestimmung). In Vinelz wurde dies mittels Baulinien bereits gelöst. Jedoch müssen diese überarbeitet werden. Der Gewässerabstand muss neu für alle Bauten mindestens 15 m betragen.
- Der Bau von neuen Badestegen ist nicht mehr möglich. Die Begründung des Kantons ist, dass der See keine Bauzone ist. Es dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegenden Bauten im See getätigt werden. Ein Badesteg ist nicht im öffentlichen Interesse. Die Badestege werden neu in einen Ergänzungsplan aufgenommen. Bestehende Badestege dürfen zweckmässig unterhalten werden.
- Auch ein Flossbau im See ist nicht zulässig.
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Ufermauer (Jörg Bucher, Tiefbauamt)
Unterhalt Ufermauer – Baubewilligung oder Unterhaltsanzeige beim Tiefbauamt?
Sanierung bestehende Stege, Treppen + Slipanlagen Fragen?Diskussion:- Kleinere Unterhaltungen der Ufermauer können mittels Unterhaltsanzeige beim Tiefbauamt genehmigt werden. Sobald aber
grössere Unterhaltsarbeiten getätigt werden, benötigt es eine Baubewilligung.- Wasserbaubewilligungsverfahren werden nur zu Gunsten des Gewässers erteilt (z.B. Renaturierungen etc.)
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Kabelfernsehanlage (Marco Mühlemann M&F)
Technische Möglichkeiten Kosten Fragen?
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Abwasserentsorgung Lüscherzstrasse(Stephan Spycher, Gemeindeverwalter)
Technische Funktion Unterhalt Verhalten zur Verbesserung der Betriebssicherheit Fragen?
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- Pumpstationen und Leitungen aus dem Jahre 1980
- Finanziert durch Anstösser- Unterhalt durch Gemeinde
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Kleine Pumpstation Lüscherzstrasse
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Kleine Pumpstation Lüscherzstrasse
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Grosse Pumpstation Lüscherzstrasse
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Grosse Pumpstation Lüscherzstrasse
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Sammelschacht alt / Leitung horizontal
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Sammelschacht alt / Schachtwand undicht
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Sanierung Schacht
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Nach der Sanierung / Leitung vertikal
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Ventilöffnung
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Fazit:
- Verhaltensregeln unbedingt beachten!- Keine festen Gegenstände in Abwasser!- Meteowasser von Kanalisation fernhalten!- Bei Problemen nicht selber intervenieren!- >30 Schächte – etappenweise Sanierung!
Merkblatt Mietern und Gästen zugänglich machen!
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Grüngutentsorgung (Rita Bloch, Gemeindepräsidentin)
Verbot Ablagerung in Wald + Gewässer Möglichkeiten der Entsorgung Fragen?
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Illegale Grüngutentsorgung im Wald!
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Grüngutentsorgungsplatz Gemeinde Vinelz
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!