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Informationen der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH · PDF fileSo sichern Sie sich Ihre...

Date post: 01-Feb-2018
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Informationen der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH Nr. 35 • Sommer 2017 Umzugstipps Seite 3 Das unterirdische Neustadt Seite 4 Energielexikon Seite 7 Gewinnspiel Seite 8 Das unterirdische Neustadt
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Informationen der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH

Nr. 35 • Sommer 2017

Umzugstipps Seite

3

Das unterir

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dt Seite 4

Energielexikon Seite

7

Gewinnspiel Seite 8

Dasunterirdische

Neustadt

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So sichern Sie sich Ihre Prämie

Sie sind gern Kunde der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH? Empfehlen Sie uns weiter und freuen Sie sich über eine Treueprämie von 25 €, die Ihrem Kunden-konto gutgeschrieben wird. So können auch Ihre Fa-milie, Freunde und Bekannte von unserem Kunden-service vor Ort profitieren.

Teilnahmebedingungen

] Prämienberechtigt sind alle Kunden (Privatpersonen) der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH ab 18 Jahren.

] Mitarbeiter der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH und Ihre Angehörigen sowie professionelle Vermittler sind von der Prämienvergabe ausgeschlossen. Sich selbst zu werben oder die Werbung durch Haushaltsangehörige wird nicht anerkannt.

] Die Werbung muss vor Vertragsabschluss mit dem Neukun-den erfolgen. Dafür muss der Neukunde dieses vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit seinem Vertragsantrag einreichen. Nur dann erhält der Werbende die Gutschrift/Prämie von 25 € auf sein Kundenkonto. Alle nötigen Forma-litäten zum Lieferantenwechsel übernehmen wir für Sie.

] Die Prämie von 25 € wird dem Vertragskonto des Werben-den zum Lieferbeginn des Neukunden gutgeschrieben und mit der Jahresrechnung verrechnet – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Werbende muss zum Zeitpunkt des Lieferbeginns des Neukunden selbst Kunde der SWN sein.

] Die Prämie gilt für alle Strom- und Gaslieferverträge mit der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH. Ausgenommen sind die Versorgung innerhalb des Allgemeinstroms und der Grund- und Ersatzversorgung.

] Als Neukunden gelten alle Personen, die in den letzten 12 Monaten keine Versorgung mit Strom und/oder Gas durch die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH hatten. Strom- und Gasversorgung werden dabei getrennt betrachtet. Die Werbung eines neuen Gaskunden, der bisher bereits einen Stromliefervertrag mit der SWN unterhielt, gilt also als Prä-mienberechtigung.

] Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbHErnst-Thälmann-Straße 1807806 Neustadt an der Orla

Zufriedenheitzahlt sich aus.

Die Treueprämiefür Ihre Empfehlung

25 € Treueprämiefür Ihre Empfehlung

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Liebe Leser!„Abends werden die Faulen fleißig“ sagt ein deutsches Sprichwort und meint damit wohl die Leute, die kurz vor Schluss noch schnell etwas erledigen, was längst schon hätte getan sein können. Ein Schelm, wer dabei an die aktuelle Bundesregierung und ihre letzte Sitzung vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl im September denkt. In dieser Sitzung am 29. 06. 2017 sind gleich mehrere Gesetzespakete verabschiedet worden – im Schnelldurchlauf. Großes Aufsehen erregte der Beschluss für die „Homo-Ehe“. Weniger beachtet, für jeden einzelnen Kunden langfristig aber viel bedeutender, ist jedoch die Verabschiedung eines umfangreichen energiepolitischen Pakets, welches die Zukunft der Netznutzungsentgelte und verschiedener Konzepte (u. a. dem Mieterstrom und der Verordnungen für KWK- und Erneuerbare Energien) über Ausschreibungen regeln soll. Für Endkunden besonders interessant ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NE-MoG), das langfristig eine Angleichung der Netznutzungs-entgelte im Bereich der Übertragungsnetze anstrebt. Eine Angleichung, die besonders von Politikern der neuen Bun-desländer schon lange gefordert wird. Die Mechanismen, die das regeln sollen, sind kompliziert und wieder mit viel Aufwand vor allem für kleinere Stadtwerke und Energiever-sorger verbunden. Aber wie man in Bayern so schön sagt: „Mei, wenn`s hilft!“. Gern stellen wir uns den neuen Heraus-forderungen, wenn es für unsere Kunden eine finanzielle Entlastung bringt.

Ob es auch so kommt? Vergessen Sie nicht, am 24. September ist Bundestagswahl!

Reiner GreilingGeschäftsführer Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH

Neues aus derEnergiebrancheVerzögerung bei digitalen Zählern

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht eine schrittweise Ein-führung von digitalen Zählern vor, angefangen bei Groß-verbrauchern bereits ab 2017 (s. Bericht im Kundenmaga-zin der SWN, 2. Quartal 2017). Dieses sogenannte „Rollout“ wird sich nun verzögern: Um die hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden nur solche Intelligenten Messsysteme zugelassen, die den Anforderungen eines vom Bundesamt für Sicher-heit in der Informationstechnik erarbeiteten Schutzprofils und entsprechenden technischen Richtlinien genügen. Der verpflichtende Einbau intelligenter Messsysteme beim Kunden beginnt aber erst dann, sobald drei verschiedene Hersteller am Markt Messeinrichtungen anbieten. Da dies noch nicht der Fall ist, verzögert sich die geplante Einfüh-rung intelligenter Zähler. SWN wird ihre Kunden weiterhin aktuell zu den Entwicklungen im Kundenmagazin infor-mieren.

Netzentgeltmodernisierungs-gesetz (NEMoG) beschlossen

In der letzten Bundestagssitzung der Legislaturperiode am 29. 06. 2017 hat die Bundesregierung ein umfassendes energiepolitisches Gesetzespaket verabschiedet. Ein wich-tiger Teil dieser energiepolitischen Bestimmungen ist die Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG), das eine umfassende Neuregelung vor allem der Bestimmung für vermiedene Netznutzungsentgelte vor-sieht. Mit der Einführung der neuen Regelungen soll eine bundesweite Angleichung der Netznutzungsentgelte im vorgelagerten Netz erreicht werden. Wegen der höheren Investitionskosten und der Durchleitung großer Strom-mengen im Zusammenhang mit der Energiewende sind die Kosten für die vorgelagerten Netze derzeit in den nörd-lichen und östlichen Bundesländern höher. Eine Anglei-chung bedeutet eine Absenkung der Netznutzungsent-gelte im Norden und Osten und eine Erhöhung im Süden und Westen. So sollen die Kosten für alle Endverbraucher gerechter verteilt werden. Die schrittweise Anpassung soll 2019 in Kraft treten und Anfang 2023 bundesweit ein ein-heitliches Niveau erreichen.

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So sichern Sie sich Ihre Prämie

Sie sind gern Kunde der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH? Empfehlen Sie uns weiter und freuen Sie sich über eine Treueprämie von 25 €, die Ihrem Kunden-konto gutgeschrieben wird. So können auch Ihre Fa-milie, Freunde und Bekannte von unserem Kunden-service vor Ort profitieren.

Teilnahmebedingungen

] Prämienberechtigt sind alle Kunden (Privatpersonen) der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH ab 18 Jahren.

] Mitarbeiter der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH und Ihre Angehörigen sowie professionelle Vermittler sind von der Prämienvergabe ausgeschlossen. Sich selbst zu werben oder die Werbung durch Haushaltsangehörige wird nicht anerkannt.

] Die Werbung muss vor Vertragsabschluss mit dem Neukun-den erfolgen. Dafür muss der Neukunde dieses vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit seinem Vertragsantrag einreichen. Nur dann erhält der Werbende die Gutschrift/Prämie von 25 € auf sein Kundenkonto. Alle nötigen Forma-litäten zum Lieferantenwechsel übernehmen wir für Sie.

] Die Prämie von 25 € wird dem Vertragskonto des Werben-den zum Lieferbeginn des Neukunden gutgeschrieben und mit der Jahresrechnung verrechnet – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Werbende muss zum Zeitpunkt des Lieferbeginns des Neukunden selbst Kunde der SWN sein.

] Die Prämie gilt für alle Strom- und Gaslieferverträge mit der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH. Ausgenommen sind die Versorgung innerhalb des Allgemeinstroms und der Grund- und Ersatzversorgung.

] Als Neukunden gelten alle Personen, die in den letzten 12 Monaten keine Versorgung mit Strom und/oder Gas durch die Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH hatten. Strom- und Gasversorgung werden dabei getrennt betrachtet. Die Werbung eines neuen Gaskunden, der bisher bereits einen Stromliefervertrag mit der SWN unterhielt, gilt also als Prä-mienberechtigung.

] Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbHErnst-Thälmann-Straße 1807806 Neustadt an der Orla

Zufriedenheitzahlt sich aus.

Die Treueprämiefür Ihre Empfehlung

25 € Treueprämiefür Ihre Empfehlung25 € Treueprämiefür Ihre Empfehlung

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Was ist bei einem Umzug zu beachten?Tipps aus der Verbrauchsab-rechnung für unsere Kunden

Sicherlich freut sich jeder, wenn er in eine schöne neue Wohnung umziehen kann. Jedoch sind dabei viele Dinge zu beachten und zu erledigen. Auch wir werden oft von unseren Kunden dazu angefragt.

Ein Umzug des Kunden beendet nicht automatisch den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Falle eines Umzugs muss der Energieliefervertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Wochen auf das Ende des Monats. Wir bitten unsere Kunden immer um eine zeitnahe Mitteilung der benötigten Angaben, um eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten.

Sie können uns die benötigten Angaben schriftlich auf dem Postweg bzw. per E-Mail oder als Fax zusenden. Gerne nehmen wir die Abmeldung auch persönlich zu unseren Sprechzeiten entgegen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch Abnehmer mit fremden Lieferanten ihren Zähler-stand bei Ein/ und Auszügen sowohl ihrem Lieferanten als

auch der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH als dem zuständigen Netzbetreiber mitteilen müssen. Aus diesem Grund versenden wir Ablesekarten mit der Bitte um Rück-sendung.

Der Zählerstand wird in unserem Hause benötigt, um ge-genüber dem jeweiligen Lieferanten eine Netznutzungs-rechnung erstellen zu können.Unsere Kolleginnen vom Servicebüro beantworten Ihnen gern ihre Fragen. Zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Ein Abmeldeformular finden Sie auch auf unserer Homepage unter:https://www.stadtwerke-neustadt-orla.de/strom-und-gas/downloads

auch der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH als dem

Die wichtigsten Daten beim UmzugFolgende Daten benötigen wir als Versorger, um eine ordnungsgemäße Schlussrechnung erstellen und dem Kunden zustellen zu können:

. Teilen Sie uns Ihre neue Anschrift mit (Rechnungsanschrift)

. Datum der Wohnungsübergabe

. Datum Ende des Mietvertrages

. Zählerstand (Strom und/oder Gas) bei Wohnungsübergabe

Zufriedenheit zahlt sich aus.

So sichern Sie sich Ihre Prämie

Sie sind gern Kunde der Stadtwerke Neustadt (Orla) GmbH? Empfehlen Sie uns weiter und freuen Sie sich über eine Treueprämie von 25 €, die Ihrem Kundenkonto gutge-schrieben wird. So können auch Ihre Familie, Freunde und Bekannte von unserem Kundenservice vor Ort profitieren.

Die Treueprämiefür Ihre Empfehlung

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Unterwegs in den Tunneln unter Neustadt-Süd

Die Versorgung von Wohngebieten mit Fernwärme ist eine bekannte Sa-che. In einem zentral gelegenen Heizhaus wird Wärme produziert und über dicke Rohre in die Häuser transportiert. Vielerorts verlaufen diese di-cken Rohre oberirdisch oder erdverlegt – wie eben Stromkabel und Gas-leitungen auch. Aber manchmal und bei weitem nicht in allen Städten, liegen die Fernleitungsrohre in Tunneln, die ca. Mitte der 1970er Jahre eigens dafür angelegt wurden, als die Fernwärmeversorgung für Neu-bausiedlungen in Mode kam.

... unter der Erde mit all den Spinnen und Krabbeltieren...

Im Gaskesselhaus der Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH in der Schleizer Straße befindet sich der Einstieg in die „Neustädter Unterwelt“. Ein Metalldeckel am Boden, eine ausziehbare Leiter und schon geht es hi-nab in den Tunnel. Ein bisschen mulmig ist mir schon, unter der Erde mit all den Spinnen und Krabbeltieren. Geführt werde ich von Jan Ortmeier, dem technischen Leiter für Gas- und Fernwärmeanlagen bei SWN. Er er-klärt mir, dass die Fernwärmerohre mehrfach isoliert sind, um die Wärme-verluste gering zu halten. Das scheint sehr gut zu funktionieren: Draußen ist ein schwül-warmer Julitag, aber hier unten ist es überraschend kühl, obwohl hier heißes Wasser befördert wird. Die drei dicken Rohre haben einen Durchmesser von 30, 40 und 50 cm, doch davon werden nur noch zwei genutzt: Früher liefen hier Heißwasservorlauf, Heißwasserrücklauf und eine Frischwasserversorgung entlang. Mit zunehmender Energieef-fizienz und besserer Wärmedämmung der Wohnungen wird heute viel weniger Wärme benötigt als früher. Deshalb ist das dickste, das unterste Rohr nicht mehr in Betrieb, die beiden kleineren reichen völlig aus.

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Dasunterirdische

NeustadtDie Menschen sind heute nur noch schwer zu überraschen. Große Geheimnisse scheint es nicht mehr zu geben, Informationen über alles und jedermann sind durch das Internet leicht erhältlich. Aber es gibt durchaus noch Unbekanntes zu entdecken: z. B. Orte, die nicht ohne weiteres zugänglich und deshalb geheimnisvoll und überraschend sind – und das manchmal gleich um die Ecke. Wer hätte geahnt, dass unter dem Neubaugebiet Neustadt-Süd ein kleines Tunnelsystem liegt, durch das die Bewohner mit Wärme, Strom und Wasser versorgt werden? Ein Tunnel, der begehbar ist und an alte U-Boot-Filme erinnert. Die Redakteurin unseres Magazins, Uta Jenennchen, hat den Tunnel besucht, sich gewundert und ein bisschen gegruselt.

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Ein Sammelbehälter für Versorgungsleitungen und neugierige Redakteure

Fachmännisch wird der Tunnel als „Kollektor“ bezeichnet und ist im weitesten Sinn ein Sammelbehälter. In diesem Fall führt er Versorgungsleitungen für Fernwärme, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser. Kaum bin ich hinab gestiegen, habe ich auch schon die Orientierung verlo-ren. Wir gehen etwa 50 Meter geradeaus, dann stehen wir plötzlich vor einer Leiter nach oben. Der Höhenversatz, den wir hier hinauf klettern, beträgt fast drei Meter, oberirdisch muss es also bergauf gehen. Dann geht es weiter gerade-aus, zwischen den Fernwärmerohren zur Rechten und den viel kleineren Strom- und Trinkwasserleitungen auf der linken Seite hindurch. Dazwischen immer wieder große Metallräder, die an U-Boot-Filme erinnern – Absperrschie-ber, mit denen der Wassertransport unterbrochen werden kann. Nach etwa 100 Metern gabelt sich der Kollektor, hier trennen sich die Versorgungsleitungen für die Thomas-Müntzer-Straße und die Rathenaustraße nach rechts und die Hans-Beimler-Straße und Florian-Geyer-Straße nach links. Die Rohrleitungen queren den Tunnel und versper-ren den Weg. Es bleibt also nur, zwischen den Leitungen hindurch zu krabbeln. Da an dieser Stelle besonders viele Räder und Absperrschieber angebracht sind, kann hier nicht alles isoliert werden. Ich bin sehr froh, dass das un-tere Rohr nicht mehr benutzt wird und damit auch nicht mehr heiß ist.mehr heiß ist.

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Ich schmiege mich also eng an das dicke untere Rohr und schiebe mich vorsichtig unter dem darüber liegenden durch, das selbst im Som-mer 70 °C und im Winter bis zu 90 °C heiß ist.

Noch ein paar Schritte den Gang nach rechts entlang und wir stehen unter einem Belüftungsschacht. Frische Luft strömt von oben herein und erst jetzt fällt mir auf, dass es hier unten doch ganz schön stickig ist.Der rechte Gang führt uns ebenerdig noch etwa 200 Meter weiter und jetzt zweigen immer wieder viel kleinere, nied-rigere Tunnel ab und führen die Rohre in die Häuser hin-

ein. An den Abzweigungen sind Beschriftungen. Obwohl die Orientierung schwer fällt, weiß der Techniker immer, an welcher Versorgungsleitung er gerade steht. Plötzlich en-det der Kollektor abrupt an einer gemauerten Ziegelwand: Hier ist Schluss, ab hier verlaufen die Fernwärmerohre in der Erde, ohne Tunnel. Wir kehren um und laufen zurück zur Gabelung. Hin und wieder kommen wir an einer Leiter vorbei, die zu einem Notausstieg nach oben führt. Das ist beruhigend und ich hoffe, dass auf den Metalldeckeln dort oben niemand sein Auto abgestellt hat.

Schmaler Durchgang – keine Sonne

An der Gabelung nehmen wir diesmal den linken Abzweig, in Richtung Hans-Beimler-Straße und Florian-Geyer-Stra-ße. Jetzt geht es doch merklich bergauf, die Rohre werden dünner, der Tunnel dafür auch kleiner und enger. An den Absperrschiebern muss man sich jetzt vorsichtig vorbei drücken, die Durchgänge sind schmal. Auch hier immer wieder Hauseinführungen und Notausgänge, bis auch hier an einer Wand Schluss ist. Dahinter liegen der Keller eines Wohnblocks und der Hausheizraum. Wir kehren um und laufen den ganzen Weg zurück. Insgesamt 650 Meter Tun-nel haben wir gesehen und ich bin doch ganz froh, als wir den Ausstieg zurück ins Gaskesselhaus hinauf steigen und dann wieder nach draußen an die frische Luft und in die Sonne treten.

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Eine Initiative derInteressengemeinschaft Neustädter Gewerbetreibender

3. November 2017LANGER FREITAGEinkaufen bis 22 Uhrin Neustadt an der Orla

24. Bismarckturmlauf19. Saale-Orla-Lauf Pokal (offen)

3. Oktober 2017Neustadt an der Orla

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Veranstaltungstipps

10. SeptemberTAG DES OFFENEN

DENKMALS

23. SeptemberOKTOBERFEST DER

KARNEVALGESELLSCHAFT „DUHLENDORF“

NEUSTADT (ORLA) E.V.auf dem Gelände der Stadtwerke

Neustadt an der Orla GmbHmit Partyband und Festver-

sorgung! – Eintritt ist frei!

24. SeptemberMUSIKALISCHER FRÜHSCHOPPEN

mit Partyband und Festver-sorgung! – Eintritt ist frei!

24. SeptemberBUNDESTAGSWAHL

30. SeptemberBEGINN DER EISLAUFSAISON

3. OktoberBISMARCKTURMLAUF

3. NovemberLANGER FREITAG

ACHTUNG NEU:Start/Ziel an der Heinrichs-Ruhe

Veranstalter FreizeitsportvereinNeustadt an der Orla 1978 e. V.

Start/Ziel Gaststätte „Heinrichs-Ruhe“ (Heinrichsruhe 1, 07806 Neustadt a. d. O.)

Strecken 0,9 km Jg. 2008 und jünger,2,5 km Jg. 2007 - 2004,6 km und 12 km(2x 6 km) Jg. bis 2003

Startzeiten 0,9 km und 2,5 km: 13.30 Uhr6 km und 12 km: 14.00 Uhr

Anmeldung im Internet unter: www.bismarckturmlauf-neustadt.deund am Start bis 30 Min. vor Startbeginn

Wertungen Altersklassenwertung, Pokale für Sieger6,0 km und 12,0 km, jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde

Startgebühren 1 €

Sonstiges Umkleidemöglichkeit (Zelt) ist vorhanden

Haftung Haftungsansprüche gegen Organisatoren und Veranstalter sind ausgeschlossen.

Organisation Günther und Kay Patzerwww.bismarckturmlauf-neustadt.de

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Eine Initiative derInteressengemeinschaft Neustädter Gewerbetreibender

3. November 2017LANGER FREITAGEinkaufen bis 22 Uhrin Neustadt an der Orla

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Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Im August beginnt für viele Kinder eine aufregende Zeit: Endlich ein Schulkind! Wir wünschen euch viel Spaß und

Erfolg in der Schule und immer einen guten Überblick mit unserem Stundenplan zum Ausmalen.

Aus dem Lexikon der EnergieMessstellenbetreiberEin Messstellenbetreiber (Abk. MSB) ist der Anbieter, der den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Mess-einrichtungen, also Zählern für z. B. Strom oder Gas, sicherstellt. Der Mess-stellenbetreiber ist der Eigentümer der Messeinrichtungen. In aller Regel ist der Verteilnetzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Auf Wunsch des Messstellenbetreibers oder des Mess-stellennutzers kann die Messdienst-leistung einem Messdienstleister übertragen werden. Allerdings muss der Messstellenbetreiber beim Eich-amt angemeldet sein und die Techno-logie der Arbeit unter Spannung bei der Zählermontage nachweislich be-herrschen. Mit der Liberalisierung des Messwesens und den entsprechenden neuen Gesetzen erwarten die Mess-stellenbetreiber neue Herausforde-rungen, wie z. B. die flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme.

NetznutzungsentgelteMit der Liberalisierung des Strom-marktes wurde es möglich, dass Ener-gieversorger Kunden im Netzgebiet anderer Versorger beliefern können. Um die Kosten für die Nutzung des fremden Strom- oder Gasnetzes ab-rechnen zu können, wurden die Netz-nutzungsentgelte eingeführt: Aus den jährlich anfallenden Kosten für Investition und Instandhaltung des Versorgungsnetzes geteilt durch die gesamte, über das Netz verteilte Men-ge in Kilowattstunden ergibt sich das Netznutzungsentgelt für das jewei-lige Versorgungsgebiet. Das betrifft sowohl das Netz des örtlichen Versor-gers, als auch das Netz des überregio-nalen Versorgers (um Neustadt herum ist das die Thüringer Energie AG) als Betreiber des vorgelagerten Netzes. Die Netzentgelte sind rein kostenba-siert und werden von der Bundesnetz-agentur geprüft und festgesetzt.

Ohmsches GesetzGeorg Simon Ohm (1789–1854) konn-te als Erster nachweisen, dass elektri-sche Spannung und Stromstärke sich proportional zueinander verhalten: Legt man an einen elektrischen Leiter eine veränderliche Spannung an, ver-ändert sich die Stromstärke proportio-nal zur Spannung nach der Gleichung U = R x I wobei U die Stromspannung (Einheit: Volt, V), I die Stromstärke (Einheit: Ampere, A) und R der elekt-rische Widerstand des Leiters (Einheit Ohm, Ω) ist. In einem ohmschen Leiter ist also der elektrische Widerstand un-abhängig von Spannung und Strom-stärke konstant und beschreibt damit die Leitfähigkeit eines Stoffes. Das ohmsche Gesetz gilt allerdings nur bei gleichbleibender Temperatur und nur für einige Stoffe, zum Großteil Metalle. Für nichtlineare Widerstände, wie z. B. Halbleiter gilt das ohmsche Gesetz nicht.

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GewinnspielDie Gewinnerin unseres letzten Gewinnspiels ist Simone Brembati. Die richtige Lösung war der Koch Tim Mälzer. Wir gratulieren zu einem Steba Tischgrill. Auch in dieser Ausgabe gibt es wieder etwas zu gewinnen. Wie immer er-geben die grau markierten Felder im Sudoku in der vorge-gebenen Reihenfolge das Geburtsdatum einer berühmten Persönlichkeit. Senden Sie uns den Namen dieser weltweit bekannten Person zusammen mit Ihrem Namen und Ad-resse per Post oder per Mail zu. (Einsendeschluss ist der 30. 09. 2017) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zu ge-winnen gibt es diesmal:

Dirt Devil DD1400 Dusty360

Hand- , Treppen-, Polster-, Auto-, Raum-, Hartbo-densauger: Kompakt, leicht und saugstark für 360 Grad Raumsaugen mit 450 Watt. Beutellose Tech-nik, Mikrofaser-Staubmopp, Möbelmopp, mo-torbetriebene Turbobürste, Hartbodendüse und praktische Aufbewahrungstasche inklusive.

Beeren-Tiramisu

StadtwerkeNeustadt an der Orla GmbHErnst-Thälmann-Straße 1807806 Neustadt (Orla)

Telefon: 036481 247-0Fax: 036481 247-31

[email protected]

Verbrauchsabrechnung

SprechzeitenDienstag/Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr

TelefonEnne Weidhaase 036481 247-17Marion Fersterra 036481 247-13

BürozeitenMontag/Mittwoch 7.00 - 16.00 UhrDienstag/Donnerstag 7.00 - 18.00 UhrFreitag 7.00 - 13.00 Uhr

Störungsdienst und BereitschaftTelefon: 036481 247-47

Impressum

Verantwortlich für den InhaltReiner Greiling, Geschäftsführer

RedaktionUta Jenennchen, Sandra Knoll

GestaltungMarkus Schneider

BildnachweisESB [email protected], Bengt Steinhäuser, Kay Patzer, Markus Schneider, Royal Appliance International GmbH Dirt Devil

Redaktionsschluss27. 07. 2017

Zutaten für 4 Portionen

2 Eier2 EL Zucker250 g Mascarpone1 Bio-Zitrone500 g Beeren1 EL Puderzucker15 Löffelbiskuits

Die Eier aufschlagen, Eigelb vom Ei-weiß trennen. Die Eigelbe mit dem Zucker in eine Schüssel geben und mit dem Rührgerät so lange schlagen, bis sich der Zucker aufgelöst und die Masse weiß gefärbt hat. Dann die Mas-carpone nach und nach unterheben. Die Schale der Zitrone abreiben und

ca. 1 TL des Abriebs zur Creme geben.Beeren waschen, abtropfen lassen und etwa die Hälfe mit dem Puderzu-cker pürieren und dann durch ein Sieb passieren. Die Löffelbiskuits in kleine Stücke brechen.

Jetzt 4 schöne Gläser befüllen: Zuerst die Hälfte der Löffelbiskuits einfüllen, dann Beerenpüree und ganze Beeren darüber geben und mit einer Schicht Mascarponecreme abschließen. Den Vorgang noch einmal wiederholen, mit der Creme beenden und einige Beeren als Deko oben auf legen. Bis zum Servieren kalt stellen.


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