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Information zur fr hzeitigen ffentlichkeitsbeteiligung ......e Zur fr hzeitigen...

Date post: 20-Feb-2021
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Auslegungsort: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Grindelberg 66, Raum 1114 Auslegungszeitraum: Montag, 23. März 2009 bis Montag, 6. April 2009, Mo.-Do. 9.00-16.00 Uhr, Fr. 9.00-14.00 Uhr Information zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf Eimsbüttel 36 Wohnbebauung an der Bethlehemkirche Bezirksamt Eimsbüttel
Transcript
  • Information zur öffentlichen Plandiskussion

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan- Entwurf

    Schnelsen 49

    Erhalt des Sassenhofs und Hotelneubau

    am 16. Dezember 2008 Plangebiet: Fläche des Sassenhofs zwischen Schleswiger Damm, Wendlohstraße und Sassenhoff

    Veranstaltungsort: Aula der Schule Bindfeldweg Bindfeldweg 37, 22459 Hamburg Eintritt frei!

    Beginn: 1 9.00 Uhr – Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.30 Uhr

    Auslegungsort: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Grindelberg 66, Raum 1114 Auslegungszeitraum: Montag, 23. März 2009 bis Montag, 6. April 2009, Mo.-Do. 9.00-16.00 Uhr, Fr. 9.00-14.00 Uhr

    Information zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf Eimsbüttel 36

    Wohnbebauung an der Bethlehemkirche

    Bezirksamt Eimsbüttel

  • Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Eimsbüttel 36 Aufgabe der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuchs steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Sie dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene Vorstellungen vorzutragen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vom Stadtplanungsausschuss und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausgewertet.

    Ausgangssituation Die im Plangebiet befindliche Bethlehemkirche wurde 2005 als Kirche entwidmet. Während das Kirchengebäude leer steht, werden das Pastorat an der Alardusstraße temporär genutzt. Im Gemeindehaus am Eppendorfer Weg befindet sich eine Kindertagesstätte. Beide Gebäude sollen abgerissen, die Flächen sollen für neu genutzt werden. Für das Quartier sollte eine sozialverträgliche Nachnutzung der frei werdenden Kirchenimmobilien gefunden werden.

    Das Umfeld des Plangebiets wird überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Die Gebäude sind in der Regel 4- bis 5-geschossig und stammen teilweise aus der Gründerzeit und teilweise aus der Phase des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg. Entlang des Eppendorfer Weges befinden sich in den Erdgeschossen zahlreiche Ladenlokale und Gastronomiebetriebe.

    Ziel und Konzept der Planung Die Kindertagesstätte soll als soziale Einrichtung im Quartier erhalten und in Form eines Haus-in-Haus-Konzepts in das Kirchenbauwerk verlagert werden. Außenspielflächen sollen im Zuge der Neugestaltung der Freiflächen an der Alardusstraße geschaffen werden. Auf der frei werdenden südlichen Teilfläche des Grundstücks Alardusstraße 18/ Eppendorfer Weg 131 soll Wohnungsneubau mit seniorengerechten Wohnungen errichtet werden.

    Das Bebauungskonzept sieht eine Schließung der vorhandenen Blockrandbebauung des Eppendorfer Wegs und der Alardusstraße mit einem 7-geschossigen Kopfbau vor. Das oberste Vollgeschoss soll als Staffelgeschoss ausgebildet werden. Die Traufkante und die Gebäudehöhe des Neubaus schließen an das benachbarte Gründerzeitgebäude an der Alardusstraße an und entsprechen den Gebäudehöhen der gründerzeitlichen Bebauung entlang der Alardustraße und des Eppendorfer Weges. Das Wohnungsbau-vorhaben soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich ermöglicht und über einen Durchführungsvertrag gesichert werden.

    Im Zuge des Planverfahrens soll die zulässige Gebäudehöhe der Wohngebäude Eppendorfer Weg 127 und 129 an die Gebäudehöhe des geplanten Neubaus und des Gebäudes Eppendorfer Weg 125 angepasst werden. Die Gehwege im Plangebiet sollen verbreitert werden, um die Situation für die Fußgänger zu verbessern.

    Planinhalt Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2365, 2156 und 2166 und die angrenzenden Straßenflächen des Eppendorfer Wegs und der Alardusstraße bis zur Straßenmitte. Die Flurstücke sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die im Kirchengebäude vorgesehene Kindertagesstätte ist aufgrund ihrer geplanten Größenordnung (40 Plätze) in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung soll mit der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bzw. 0,6 und der Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe begrenzt werden. Die ausgewiesene überbaubare Fläche ermöglicht auf dem Flurstück 2365 die Umsetzung des geplanten Seniorenwohnanlage und gewährleistet, dass im Falle einer Neubebauung auf den Grundstücken Eppendorfer Weg 127 und 129 die Gebäude in gleicher Höhe und in der Bauflucht mit den angrenzenden Gebäuden errichtet werden können. Die ausgewiesene Straßenverkehrsfläche schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbreiterung der Alardusstraße um 0,50m und des Eppendorfer Wegs um ca. 1,60 m.

  • Bebauungskonzept

    Bebauungsplankonzept

  • Wie geht es weiter?

    Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Diese Beratung wird in einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses stattfinden. Die Tagesordnung des Stadtplanungsausschusses ist unter www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel einsehbar.

    Behördeninterne Abstimmung Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplanentwurf mit Gesetzestext und Begründung erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

    Öffentliche Auslegung Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Eimsbüttel öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann auch im Internet unter www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel einsehbar.

    Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

    Behandlung der Stellungnahmen Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Stadtplanungsausschuss sowie den Fachbehörden beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden.

    Die Bezirksversammlung stimmt in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen dem Bebauungsplan-Entwurf zu.

    Feststellung des Plans Der Bebauungsplan wird durch den Bezirksamtsleiter festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer Stellungnahmen.

    Herausgeber:

    Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

    Grindelberg 66, 20139 Hamburg

    Ansprechpartner:

    Frau Germer Tel.: 040 / 42801-3718

    Frau Häffner Tel.: 040 / 42801-3428

    E-Mail-Adresse des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: [email protected]

    Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel


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