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Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März...

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Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen Infodienst Krankenhäuser ISSN 1612-9180 Nr. 64 / März 2014
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Vereinte

Dienstleistungs-

gewerkschaft

Gesundheit, Soziale Dienste

Wohlfahrt und Kirchen

Infodienst KrankenhäuserIS

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Nr. 64 / März 2014

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�2

Auch der Dauerkonflikt mit

Ameos beschäftigt in verschie-

densten Ausprägungen die

Mitarbeiterinnen und Mitarbei-

ter der Kliniken und die ver.di-

Hauptamtlichen. In dieser

Ausgabe findet ihr Beiträge

aus Alfeld, Haldensleben,

Hildesheim, Osnabrück, dem

Salzlandkreis und aus Uecker-

münde.

Fazit: Ich habe nicht den

Eindruck, dass die Beschäftig-

ten der Krankenhäuser und

Kliniken den Neujahrsgrüßen

unseres neuen Gesundheits-

ministers Hermann Gröhe

folgen sollten: »Von guten

Mächten wunderbar geborgen,

erwarten wir getrost, was

kommen mag!«.

Im Gegenteil! �

Rainer Bobsin, der Säzzer

VorwortMoin alle zusammen!

Impressum ISSN 1612-9180

Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung

der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,

ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-Landesbezirke

sowie des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9

V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-Landesbezirk

Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover,

Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 12 400 - 154,

[email protected]

Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben

nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.

Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip,

im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten

Auflage: 16.400

Titelfoto: Silvia Habekost, am 11.1.2014 in Berlin

Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik

Vogelsang 2A, 30459 Hannover, [email protected]

Herstellung: freeStyle grafik, Hannover

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di-

Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover

Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - 154

[email protected]

Bei Anfragen per E-Mail bitte Absender nicht vergessen, damit wir gleich die

zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können.

Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen.

Es ist mal wieder »Land unter«, wie

wir Norddeutschen es zu formulieren

pflegen, wenn mal wieder nichts mehr

geht. Da die bewährten Vorwort-

Autoren Achim und Dominik von Arbeit

überspült sind, müsst ihr, liebe Leserin-

nen und Leser, jetzt mit einem Vorwort

vom Säzzer vorlieb nehmen.

Wie viel im letzten Vierteljahr los

war und weiterhin los sein wird, erkennt

ihr auch rechts am Inhaltsverzeichnis:

So viele Themen mussten noch nie auf

den zur Verfügung stehenden 64 Seiten

untergebracht werden.

Der Infodienst berichtet selbstver-

ständlich über die »großen Themen«

Personalbemessung und Entlastung,

Helios-Rhön sowie die beginnende

Tarifrunde im öffentlichen Dienst,

aber genauso selbstverständlich auch

über die »kleineren« Erfolge, Kom-

promisse und Niederlagen im Kampf

für Gerechtigkeit und bessere Arbeits-

bedingungen.

Zum Dauerthema Dauerleiharbeit

gibt es Beiträge aus Lörrach, Lübben,

Schwäbisch Hall und Wiesbaden;

zum Dauerthema Pflegekammer aus

Bayern und Hamburg.

Die aktuelle Infodienst-Ausgabe gibt es als PDF unter:http://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b07f35e6-1f65-11e2-b271-52540059119e

Archiv bis 2004 unter:http://nds-bremen.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen/publikationen/++co++e9608ae2-3b0f-11e3-8aa4-52540059119e

Aufgrund zahlreicher

Anfragen hat die Redaktion jetzt einen News-

letter eingerichtet. Mit dieser Rundmail an alle Interessierten

bekommt ihr den Hinweis, dass die jeweils frischeste Ausgabe

zum Download bereitsteht (mit Angabe des Links zum Drauf-

klicken).

Eine formlose Mail an

[email protected] reicht. Das gilt auch

für Newsletter-Abbestellungen. �

NEU: Infodienst-Newsletter

Redaktionsschluss istimmer freitags 12 UhrNr. erscheint Red.schluss

65 Juni 9. Mai 2014

66 September 8. August 2014

67 Dezember 7. November 2014

Verteileränderungen seien es Anschriften, Liefermengen oder

was auch immer, bitte an

[email protected]

Page 3: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

InhaltIn diesem Heft

Tarif- und Branchenpolitik

Entgeltordnung kommunal ____________4

TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen ____5

Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab _______________6

Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutin sind ArbeitnehmerInnen i.S.d. BetrVG ____7

Der Druck muss raus!

Personalbemessung und Entlastung ______8

PEPP: Bundesgesundheitsminister soll von Pauschalfinanzierung Abschied nehmen__9

Niedersachsen: ver.di-Tagung »Vom Krankenhaus zum kranken Haus?« ____10

Investitionen der Länder auf absolutem Tief ___________________11

Am Boden _______________________11

Universitätsklinikum des Saarlandes:Studie empfiehlt Stellenabbau _______12

Servicebetriebe

Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH _______13

Dokumentation ver.di-Projekt Servicegesellschaften ______________13

Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (Landkreis Lörrach, BaWü)___14

ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungs-ersetzung für Dauerleiharbeit_________16

Asklepios Hamburg: Neues Jahr,neue Gesellschaften_______________16

Arbeitsgerichte in der Zwickmühle – ArbG Cottbus findet »nächstbeste Lösung« (Asklepios Brandenburg) _____17

Betriebsübergang der Zentralsterilisation am Klinikum Kassel _______________18

UK S-H Service Stern Nord GmbH wieder 100%-Tochter _____________20

Sana Regio-Kliniken (Schleswig-Holstein):Servicegesellschaft verkauft _________20

Tarifabschluss ahr-Lippe-Dienstleistungs-gesellschaft mbH (NRW)____________20

10 Jahre KSG Klinikservicegesellschaft am Universitätsklinikum Heidelberg____21

SGN Servicegesellschaft Nordbaden:Tarifabschluss ___________________21

Klinikum Duisburg: Stadtrat lehnt Sana-Pläne zur Gründung einer Servicegesellschaft ab _________21

Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (NRW):Therapeutikon wieder eingesourct! ____22

Bundessozialgericht: Keine Kassen-zulassung für ausgegliedertesTherapiezentrum _________________23

DDL mbH (Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall, BaWü): Einigung nach Klage,Arbeitsplatz verloren ______________23

Klinikum Fürth (Bayern): Forderung nach TVöD für alle ________________25

Konzerne

Ameos kauft Sana Ohre-Klinikum (Sachsen-Anhalt) und kürzt Gehälter ___26

Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern):Überlastung macht müde und krank ___26

Salzland-Kliniken (Sachsen-Anhalt):ver.di-Beschwerde gegen ArbG-Urteil __27

Eigener Tarifvertrag für Hildesheim und Osnabrück (Nds.)______________28

Sanierung des Alfelder Krankenhauses(Nds.) _________________________29

Helios-Damp-Rehakliniken:Tarifverhandlungen 2013/2014 _______30

Helios Schwerin und Rhön UKGM:JAVen in Aktion __________________31

Helios-Rhön: Schutztarifvertrag jetzt! __32

Median-Kliniken in Hessen künftig mit Tarifvertrag? _________________34

Bad Gottleuba (Sachsen):Forderungsdiskussion läuft __________34

Stillstand bei den TarifverhandlungenMedian Ost_____________________35

Tarifatlas_______________________35

SRH: Vorschläge zur Modernisierung der Tarifverträge _________________36

KMG: Tarifergebnis erzielt ____________36

Celenus Klinik für Neurologie Hilchenbach (NRW): Streik abgewendet __________37

Sana: Verhandlungskompromiss zum TV Beruf, Familie und Gesundheit _____38

KfH und GML AG: Rahmentarifvertrag Restrukturierung _________________39

Kirchen, Diakonie und Caritas

Anmerkungen zur EKD-Synode und zur gescheiterten ARK-Wahl Diakonie Hessen _________________40

Wahlfarce in der ARK Mitteldeutschland __41

Gut so. Aber … (Kommentar zu BR- und MAV-Wahlen) _____________42

Evangelische Stadtmission Heidelberg:Jetzt ging’s richtig los______________43

Berufspolitik

EU-Kommission untersucht Pflegeassistenz __________________43

ver.di sieht keine Mehrheit für eine Pflegekammer in Bayern ________44

https://mitgliedwerden.verdi.de �3

Hamburg: Nur eine Minderheit votiert für Pflegekammer ___________44

Ausbildungsvergütungen: Pflegeberufe in der Spitzenposition______________45

EU-Beruferichtlinie in Kraft getreten _____45

Vor Ort

Klinikum Chemnitz: Valentinsgrüße der Azubis an die Geschäftsführung ___46

Vivantes, Berlin: TVöD in voller Höhe ____47

Klinikum Delmenhorst gGmbH (Nds.):KlinikmitarbeiterInnen wehren sicherfolgreich______________________48

Dörenberg-Klinik (Bad Iburg, Nds.):Eine lange Insolvenz … ____________50

Alfried Krupp Krankenhaus, Essen:Erneuter Kündigungsversuch gescheitert _____________________50

Städtisches Klinikum Sankt Georg,Leipzig: Schwierige Tarifrunde steht bevor _____________________51

Wir in ver.di

Bundesverwaltung _________________52Landesbezirke_____________________53

Bildungsangebote, Seminare, Tagungen

ver.di-Seminare 2. Halbjahr 2014 _______54

Frauenpolitische ver.di-Seminare für Frauen ______________________59

BGW-Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2014 ___________60

BiG-Angebote 2014 ________________60

SP-Expert und Arbeitszeit-Konferenz_____60

Literatur- und Internettipps

Gesellschaftlich notwendige Dienstleistungen … ______________61

Die gesichtslose Patientin – Wie Menschen hinter Daten verschwinden __________61

Mit einer Prise Zucker _______________61

Zeitwirtschaftssysteme_______________61

Dienstleistungsarbeit unter Druck:Der Fall Krankenhauspflege _________62

ver.di-Kircheninfo im Februar erschienen__62

Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte ____62

Profit statt Patientenwohl? ___________62

Krankenhaus-Report 2014 ____________63

Neujahrsgrüße unseres neuen Bundesgesundheitsministers _________64

Die neue ver.di-Beitrittserklärung _______64

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Tarif- und Branchenpolitik

ver.di wird über eine Entgeltord-

nung für die Berufe im Gesund-

heitswesen mit der Vereinigung

kommunaler Arbeitgeberverbände

(VKA) Tarifverhandlungen führen.

Im Oktober 2013 hatte die

Bundestarifkommission für den

öffentlichen Dienst (BTK ö.D.) be-

schlossen, dass die Tarifverhand-

lungen auf der Grundlage des

»Gemeinsamen Papiers von VKA

und ver.di zum Verhandlungsstand

zur neuen Entgeltordnung zum

TVöD« aufgenommen werden

können.

Für die Vorbereitung der Tarif-

verhandlungen haben wir im Fach-

bereich zehn Arbeitsgruppen nach

Berufsbildern gebildet. Diese sind:

� Medizinisch-technische Assis-

tentInnen;

� Medizinische Fachangestellte;

� AudiometristInnen, Ergothera-

peutInnen, LogopädInnen, wei-

tere therapeutische Fachrich-

tungen;

� KrankengymnastInnen, Mas-

seurInnen, Medizinische Bade-

meisterInnen, PodologInnen;

� Pharmazeutisch-technische As-

sistentInnen, Pharmazeutisch-

kaufmännische Angestellte;

� DiätassistentInnen,

ErnährungsberaterInnen;

� Technische Berufe (Zahntechni-

kerInnen, Orthopädie, Medizin-

technikerInnen);

� Psychologische Psychothera-

peutInnen (auch in Ausbil-

dung);

Rettungsdienst und

Pflegedienst, Hebammen.

Die Tarifverhandlungen werden

durch Vertreterinnen und Vertreter

dieser Arbeitsgruppen begleitet.

Die Steuerungsgruppe setzt sich

aus sechs Kolleginnen und Kolle-

gen der BTK ö.D. zusammen. Sie

hat u.a. die Aufgabe, die noch

fehlenden Berufe wie z.B. die

Lehrkräfte zu bearbeiten und den

Prozess fachbereichsintern zu

steuern.

Die Arbeitsgruppen haben im

November 2013 ihre Arbeit auf-

genommen. Eine weitere Sitzung

aller Arbeitsgruppen fand am

17./18. Februar 2014 statt.

Für die Tarifverhandlungen wur-

den mit der VKA mehrere paritä-

tisch besetzte »Verhandlungsgrup-

pen« und eine Lenkungsgruppe

gebildet. In den jeweiligen den

Fachbereich 3 betreffenden »Ver-

handlungsgruppen« sind wir

ebenso vertreten wie auch mit

einem ehrenamtlichen Kollegen in

der Lenkungsgruppe.

Die Verhandlungsgruppe »Berufe

im Gesundheitswesen« wird ihre

Arbeit am 5. Mai 2014 aufneh-

men. Die Tarifverhandlungen sol-

len mit der Neuordnung der An-

lage 1b zum BAT »Vergütungs-

ordnung für Angestellte im Pflege-

dienst« beginnen.

Unser wesentliches Ziel in diesen

Tarifverhandlungen ist es, eine

deutliche Aufwertung der Pflege-

berufe zu erreichen. �

Heike von Gradolewski, ver.di-

Bundesverwaltung

Entgeltordnung kommunal

Verhandlungen zur Entgeltordnung

für Berufe im Gesundheitswesen im TVöD wer den aufgenommenA

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Tarif- und Branchenpolitik

�5

Für die Beschäftigten im Bereich

Gesundheit und Soziale Dienste

sind die Forderungen für die Tarif-

runde 2014 beschlossen.

Die Tarifverhandlungen finden

statt für alle Kolleginnen und Kol-

legen, die in Krankenhäusern, im

Sozial- und Erziehungsdienst, in

der Altenpflege oder Behinderten-

hilfe tätig sind und für die der

TVöD unmittelbar gilt oder zur

Anwendung kommt. Aber auch

für viele andere Träger bilden die

Tarifabschlüsse im öffentlichen

Dienst Orientierung.

ver.di fordert

� 100 Euro Grunderhöhung sowie

anschließend 3,5 Prozent mehr,

� 30 Tage Erholungsurlaub

für ALLE,

� die Abschaffung der sachgrund-

losen Befristung,

� Übernahme für die Auszubilden-

den in ein unbefristetes Beschäf-

tigungsverhältnis sowie

� die Erhöhung des Nacht-

zuschlags für die Beschäftigten

in Krankenhäusern.

Mehr Geld

Seit 2000 stiegen die Löhne und

Gehälter nur geringfügig oberhalb

der Inflationsrate, die Einkommen

aus Unternehmertätigkeit und

Vermögen dagegen preisbereinigt

um mehr als 20 Prozent. Die

Binnenkonjunktur braucht jedoch

steigende Realeinkommen der

Beschäftigten!

Erhöhung des Nachtzuschlags

für die Beschäftigten in

Krankenhäusern

Es ist eine Frage der Gerechtig-

keit. Alle anderen Beschäftigten in

kommunalen Einrichtungen erhal-

ten für Nachtarbeit einen Zuschlag

von 20 Prozent. Beschäftigte in

Krankenhäusern nur 15 Prozent.

Diese Ungerechtigkeit muss end-

lich beendet werden.

Jetzt die Tarifrunde 2014

aktiv vorbereiten

Krankenhäuser, Altenpflege-

einrichtungen, Kindertagesstätten

oder Behinderteneinrichtungen

will niemand missen.

Machen wir also klar, dass hinter

all dem motivierte Beschäftigte

stehen, die ihren Beitrag für die

Gesellschaft leisten und die es

verdient haben, mit einer anstän-

digen Entgelterhöhung den

Anschluss an die Einkommens-

entwicklung zu halten. �

Heike von Gradolewski, ver.di-

Bundesverwaltung

TVöD Bund und Kommunen: Forderungen für die Tarifrunde 2014 beschlossen

Mehr Urlaub

Mehr Erholung heißt auch mehr

Entlastung, die die Beschäftigten

im Bereich Gesundheit und Soziale

Dienste dringend brauchen. Wei-

terhin muss der Urlaubsanspruch

altersunabhängig für alle auf

30 Tage festgelegt werden, auch

für die Auszubildenden!

Abschaffung der sachgrund-

losen Befristung

162.000 Beschäftigte fehlen in

Krankenhäusern. Hinzu kommt:

Menschen brauchen Sicherheit,

um ihr Leben und ihre Zukunft zu

planen. Prekäre Beschäftigungs-

verhältnisse bieten diese Sicher-

heit nicht.

Übernahme für die

Auszubildenden

Junge Menschen brauchen

Perspektiven. Gerade im Bereich

Gesundheit und Soziale Dienste

brauchen wir dringend Personal.

Da macht es keinen Sinn, Aus-

zubildende nicht zu übernehmen.

Die Übernahme von jungen Men-

schen schafft auch Entlastung für

ältere Kolleginnen und Kollegen.

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Die erste Verhand-

lungsrunde ist am

13. März 2014.

Zwei weitere Termine

sind für den

20./21. März und den

31. März /1. April 2014

vereinbart.

Mehr Infos unter:www.wirdieguten.de

www.tarif-oed.verdi.de

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Tarif- und Branchenpolitik

�6

Landgericht Tübingen weist BDPK-Klage ab

ser aufgrund wirtschaftlicher

Gründe – anders als ein privater

Mitbewerber – nicht einfach zu-

rückziehen.

Die Europäische Kommission

hatte am 28. November 2005

(2005/842/EG) eine sogenannte

Freistellungsentscheidung getrof-

fen, nach der die Krankenhaus-

finanzierung nicht den Beihilfe-

regelungen der Europäischen

Union unterfällt, wenn sie vom

jeweiligen Mitgliedsstaat als so-

genannte »Dienstleistung von all-

gemeinem Interesse« (Daseins-

vorsorge) eingestuft werde.

Eine solche Einstufung hat der

Landgesetzgeber im Krankenhaus-

gesetz vorgenommen und dort

ausdrücklich bestimmt, dass die

Krankenhäuser Dienstleistungen

von allgemeinem Interesse erbrin-

gen.

Welche Dienstleistungen von all-

gemeinem wirtschaftlichen Inter-

esse sind, insbesondere welche

konkreten Krankenhäuser an wel-

chen Standorten für eine Versor-

gung der Bevölkerung im Wege

der Daseinsvorsorge notwendig

sind, und die von der Klägerseite

aufgeworfene Frage der Subsidia-

rität, nach der eine staatliche

Finanzierung dann ausscheiden

müsse, wenn eine bedarfsgerechte

Versorgung der Bevölkerung des

Landkreises Calw durch andere

leistungsfähige Krankenhäuser

(insbesondere auch durch Privat-

kliniken) sichergestellt sei, sind

nach Ansicht des Gerichts von der

Der Kreistag des Landkreises

Calw hatte am 17. Dezember

2012 den Beschluss gefasst, die

nicht durch Eigenkapital gedeck-

ten Verluste der Kreiskliniken Calw

und Nagold für das Jahr 2012 (6,2

Mio Euro) und für die Folgejahre

bis 2016 zu tragen. Hierin sieht

der Bundesverband der deutschen

Privatkliniken e.V. einen Wett-

bewerbsverstoß zum Nachteil der

von ihm vertretenen Privatkliniken

und hat beim Landgericht Unter-

lassungsklage gegen den Land-

kreis Calw erhoben.

Diese Klage hat die 5. Zivilkam-

mer des Landgerichts Tübingen

nun durch Urteil vom 23. Dezem-

ber 2013 – Aktenzeichen 5 O

72/13 – abgewiesen, mit der Be-

gründung, die streitgegenständ-

liche Krankenhausfinanzierung

stelle keinen Wettbewerbsverstoß

dar.

Der Argumentation der Klägerin,

die konkrete Krankenhausfinanzie-

rung durch den Beklagten stelle

eine staatliche Beihilfe dar, die ge-

eignet sei, den Wettbewerb inner-

halb der Europäischen Union zu

verzerren und daher grundsätzlich

verboten sei, folgte das Gericht

nicht.

Zur Begründung stützt sich das

Gericht darauf, dass nach dem

Landeskrankenhausgesetz von

Baden-Württemberg der beklagte

Landkreis zum Betrieb der Kreis-

kliniken in Calw und Nagold ver-

pflichtet ist. Er könne sich daher

aus dem Betrieb der Krankenhäu-

zuständigen Landesregierung zu

treffende politische Entscheidun-

gen. Diese seien – zumindest im

Rahmen eines Wettbewerbspro-

zesses – nicht vom Gericht zu

überprüfen.

Maßstab für die gerichtliche Ent-

scheidung sei allein, ob ein unter-

lassungspflichtiger Wettbewerbs-

verstoß vorliege. Da der beklagte

Landkreis mit der Krankenhaus-

finanzierung aber seinem gesetz-

lichen Auftrag nach dem Landes-

krankenhausgesetz folge, könne

dies nicht zugleich einen zur

Unterlassung verpflichtenden

Rechtsbruch im Sinne des deut-

schen Wettbewerbsrechts darstel-

len. �

Pressemitteilung Landgericht

Tübingen vom 23.12.2013,

www.landgericht-tuebingen.de

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Stichworte

Die mehrheitlich (51%) zur Klinikverbund

Südwest GmbH gehörende Kreiskliniken Calw

gGmbH betreibt die beiden Kliniken in Nagold

und Calw (Baden-Württemberg), zusammen

etwa 900 Beschäftigte, 426 Planbetten. �

Erwartungsgemäß beschloss

der Vorstand des Bundesverbandes

Deutscher Privatkliniken e.V.

(BDPK) Ende Januar 2014, Beru-

fung vor dem Oberlandesgericht

Stuttgart einzulegen (siehe Presse-

mitteilung vom 24. Januar 2014

unter www.bdpk.de). �

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Auszubildende zur Medizinisch-

technischen LaborassistentIn,

Medizinisch-technischen Radio-

logieassistentIn sowie zur Physio-

therapeutIn an einer krankenhaus-

eigenen staatlich anerkannten

Ausbildungsstätte (Medizinische

Schule), mit denen das Kranken-

haus einen Ausbildungsvertrag ab-

geschlossen hat und deren prakti-

sche Ausbildung im Krankenhaus

stattfindet, sind »zu ihrer Berufs-

ausbildung Beschäftigte« i.S.v.

§ 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und ge-

hören deshalb zu den Arbeitneh-

merInnen im Sinne des Betriebs-

verfassungsgesetzes, auch wenn

diese Auszubildenden keine Aus-

bildungsvergütung erhalten, ent-

schied das BAG Anfang November

2013.

Der Betriebsrat der kommunalen

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus

gGmbH mit etwa 2.300 Beschäf-

tigten und einer krankenhaus-

eigenen Medizinischen Schule mit

600 Ausbildungsplätzen hatte im

September 2010 beim Arbeits-

gericht Cottbus dieses Beschluss-

verfahren eingeleitet. Im Laufe des

Verfahrens wurde der Antrag da-

hingehend klargestellt, dass sich

der Antrag nur auf solche Schüle-

rInnen bezieht, die ihre praktische

Ausbildung aufgrund eines Aus-

bildungsvertrages mit dem Klini-

kum absolvieren. Es handelt sich

dabei um etwa 130 Auszubildende

bzw. SchülerInnen.

Das Arbeitsgericht Cottbus und

das Landesarbeitsgericht Berlin-

Brandenburg hatten als Vorinstan-

zen dem Antrag des Betriebsrates

ebenfalls stattgegeben.

Mit der Entscheidung des Bun-

desarbeitsgerichtes sind somit

auch diese Auszubildenden und

SchülerInnen zur Wahl des Be-

triebsrates (ab dem 18. Lebens-

jahr) und zur Wahl der JAV des

Krankenhauses wahlberechtigt.

Bei der Ermittlung der Anzahl der

zu wählenden Betriebsratsmitglie-

der nach § 9 BetrVG sind sie zu

berücksichtigen.

Das Bundesarbeitsgericht be-

gründet den Beschluss damit: Die

Arbeitnehmereigenschaft eines zu

seiner Berufsausbildung Beschäf-

tigten i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1

BetrVG setzt neben dem Abschluss

eines auf die Ausbildung gerichte-

ten privatrechtlichen Vertrages

voraus, dass der Auszubildende in

einen Betrieb des Ausbildenden

eingegliedert ist. Es komme nicht

darauf an, ob der zu seiner Berufs-

ausbildung Beschäftigte eine Geld-

leistung erhält.

Das BAG führt weiter aus: Für

die Unterwerfung einer Berufsaus-

bildung unter das Betriebsverfas-

sungsgesetz reicht es aus, wenn

eine Eingliederung des Auszubil-

denden in den Ausbildungsbetrieb

im Rahmen des arbeitstechnischen

Betriebszwecks nur Teil eines ein-

heitlichen Ausbildungsganges ist.

Die Auszubildenden werden den

sonstigen Arbeitnehmern betriebs-

verfassungsrechtlich gleichgestellt,

weil sich die Beschäftigung be-

trieblich Auszubildender typischer-

weise und regelmäßig – wie die

von anderen Arbeitnehmern – im

Rahmen einer Eingliederung in

den Betrieb zur Verwirklichung

eines bestimmten arbeitstechni-

schen Betriebszwecks vollzieht.

Auszubildende sind deshalb

dann Arbeitnehmern gleichzustel-

len, wenn sie typischerweise und

regelmäßig von mitbestimmungs-

pflichtigen sozialen wie personel-

len Angelegenheiten (§§ 87, 99

BetrVG) betroffen sind. Dann

stellen sich auch betriebliche Fra-

gen der Berufsbildung (§ 96 ff.

BetrVG). �

Ralf Franke, ver.di Cottbus

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Tarif- und Branchenpolitik

Azubis zur MTL, MTR und Physiotherapeutinsind ArbeitnehmerInnen i.S.d. BetrVG

�7

Den BAG-Beschluss vom 6.11.2013, 7 ABR 76/11, findet ihr unter

�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2013-11&nr=17169&pos=19&anz=21

Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 6.11.2013 (7 ABR 76/11)

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Der Druck muss raus!

�8

Aktuelles aus der Kampagne

»Der Druck muss raus!« 2014

Erstmals wird in einem Koali-

tionsvertrag die Personalbelastung

im Krankenhaus aufgegriffen. Das

ist ein Erfolg von ver.di. Durch be-

harrlichen Druck, vor allem aus

den Kliniken selbst, haben wir das

erreicht. ver.di ist die einzige

Organisation, die eine gesetzliche

Personalbemessung fordert. Noch

vor wenigen Jahren wollte nie-

mand diese Forderung hören.

Daran gemessen sind wir einen

großen Schritt weiter.

Das steht im Koalitionsvertrag:

»Eine sichere Behandlung ist letzt-

endlich nur dort möglich, wo das

ärztliche und pflegerische Personal

nicht über Gebühr belastet wird.

Wir wollen gewährleisten, dass

auf Ebene der DRG-Kalkulation

(Fallpauschalen) die Personalkos-

ten, insbesondere die der Pflege,

in ausreichender Höhe und Ge-

wichtung berücksichtigt werden.

Dass die Krankenhäuser diese

Mittel auch tatsächlich für Per-

sonalkosten eingesetzt haben,

müssen sie in den Budgetverhand-

lungen in geeigneter Weise un-

bürokratisch nachweisen.«

ver.di hat die Forderung nach

mehr Personal erfolgreich in Poli-

tik und Öffentlichkeit gesetzt.

Die vielen Flashmobs »Pflege am

Boden« unterstreichen die Dring-

lichkeit. Auch der erste Pflegekon-

gress in Berlin nahm im Januar das

Thema auf. Wir sind einen großen

Schritt voran.

Doch Koalitionsverträge sind

Momentaufnahmen der politi-

schen Stimmung und der Kompro-

misse nach einer Wahl. Ob und

wie Verabredungen aus Koalitions-

verträgen umgesetzt werden,

hängt maßgeblich davon ab, hin-

ter welchen politischen Anliegen

spürbar Druck in der Gesellschaft

und Öffentlichkeit besteht.

Deshalb brauchen wir einen lan-

gen Atem. Unterdessen können

die Kolleg/innen in den Betrieben

auf Entlastung aber nicht warten.

Schon heute gehen die Beschäftig-

ten in der Pflege und in den ande-

ren Berufsgruppen im Kranken-

haus täglich über ihre Grenzen,

um die Kranken zu versorgen, ob-

wohl Personal fehlt. So brauchen

wir auch Druck und Abhilfe in den

Betrieben.

Auf diese zwei Handlungsfelder

konzentriert ver.di die Kampagne

»Der Druck muss raus!« im Jahr

2014.

Entlastung und mehr Personal

durch betrieblichen Druck

Die Kampagnenthemen »Entlas-

tung« und »mehr Personal« blei-

ben Dauerthema in den Betrieben.

Wir reden darüber in Betriebs-,

Mitarbeiter- und Personalver-

sammlungen, wir bringen es in die

Betriebsratswahlen ein, tragen es

in die lokale Öffentlichkeit. ver.di

hat einen ganzen »Werkzeugkof-

fer« dafür entwickelt.

Zum Renner hat sich die Bro-

schüre »Gegendruck – Hilfe zur

Selbsthilfe bei Überlastung und

Personalnot im Krankenhaus« ent-

wickelt. Darin beschreiben Kran-

kenhausbelegschaften, wie sie sich

in konkreten betrieblichen Aktio-

nen mehr Personal oder Lösungen

für andere drängende Probleme

geholt haben.

Zum Beispiel das »Pyjama-Ulti-

matum«*. Monatelang hatten die

Pflegekräfte der Völklinger SHG-

Kliniken ohne Erfolg dagegen ge-

kämpft, dass ihr Arbeitgeber das

Umziehen am Arbeitsplatz als Frei-

zeit behandelte. Am Ende behaup-

tete er, das Tragen von Dienstklei-

dung sei freiwillig. Da kündigten

die Kolleg/innen an: »Ab Montag

kommen wir alle im Pyjama zur

Arbeit.« Und auf einmal gings.

Umkleidezeit wird in Völklingen

heute als Arbeitszeit berechnet.

Den Umschwung brachte

das »Ultimatum«. Diese Methode

haben auch Beschäftigte an ande-

ren Standorten erfolgreich einge-

setzt. Wir wollen, dass die Me-

thode »Ultimatum« Schule macht.

Selbsthilfe im Betrieb, das geht!

Mehr Personal durch betrieblichen

Druck, das geht!

Personalbemessung und Entlastung

Klinikum Region Hannover: Azubi-Demo Anfang Dezember 2013

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* siehe Info-

dienst 58, S. 54

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �9

Entlastung und mehr Personal

durch gesetzliche Personal-

bemessung

Gleichzeitig halten wir die For-

derung nach mehr Personal durch

gesetzliche Personalbemessung

aufrecht. Dazu setzen wir auf

Lobbyarbeit von oben und unten.

Wir konfrontieren die Bundestags-

abgeordneten in ihren Wahlkrei-

sen – allen voran der CDU/CSU

und SPD – mit der Belastungs-

situation der Beschäftigten und

der Forderung nach gesetzlicher

Personalbemessung.

Flashmobs »Pflege am Boden«

sind gut. Wir wollen den Protest

ergänzen und ihn mit erprobten

Mitteln direkt in die Politik tragen.

Wenn am 12. Mai 2014

der weltweite Tag der Pflege

begangen wird,

ist das ein guter Anlass, um auf

die Situation der Pflege und der

Beschäftigten in der Krankenver-

sorgung aufmerksam zu machen,

meinte der Kampagnenrat, als

er im Januar über gemeinsame

Aktivitäten 2014 beriet.

Ihr seht, wir bleiben aktiv und

wir bauen auf den Erfahrungen

und Erfolgen auf. Jetzt gilt es,

dran zu bleiben und kontinuierlich

auf die Umsetzung unserer Ziele

hinzuwirken. Seid dabei und betei-

ligt euch an Aktionen! �

Niko Stumpfögger, ver.di-

Bundesverwaltung

PEPP: Bundesgesundheitsminister soll vonPauschalfinanzierung Abschied nehmen

ver.di fordert Bundesgesund-

heitsminister Hermann Gröhe auf,

von der geplanten Pauschalfinan-

zierung im Bereich der psychiatri-

schen Versorgung abzurücken und

gleichzeitig die Psychiatrie-Perso-

nalverordnung (PsychPV) in Kraft

zu lassen. »Es ist jetzt an der Zeit,

die falschen Weichenstellungen

der vergangenen Legislaturperiode

zu korrigieren und ein Finanzie-

rungssystem zu etablieren, das die

Menschen – Patienten und Be-

schäftigte – in den Mittelpunkt

rückt«, sagte ver.di-Bundesvor-

standsmitglied Sylvia Bühler an-

lässlich der 6. Fachtagung Psychia-

trie in Berlin.

Der Koalitionsvertrag zwischen

SPD und CDU/CSU enthalte klare

Absichtserklärungen, dass das

neue Vergütungssystem schwerst

psychisch Erkrankte nicht benach-

teiligen darf und gleichzeitig

Drehtüreffekte vermieden werden

sollten. »Diese Spielräume muss

die große Koalition jetzt nutzen,

um die Fehlentscheidungen des

vergangenen Jahres zu korrigie-

ren«, appellierte Bühler.

Das neu eingeführte »pauscha-

lierende Entgeltsystem für Psychia-

trie und Psychosomatik (PEPP)«

orientiert sich zu stark am Fallpau-

schalen-System (DRGs) für allge-

meine Krankenhäuser, überträgt

dessen Funktionsweise auch auf

psychiatrische Kliniken und war von

fast allen Fachverbänden, Patienten-

organisationen und ver.di bekämpft

worden. Sie befürchten unter ande-

rem Anreize für eine kürzere Verweil-

dauer schwerkranker Menschen in

Kliniken und eine Zerstörung ge-

wachsener Versorgungsstrukturen

zwischen ambulanter und stationärer

Behandlung.

Gleichzeitig werde der Arbeitsdruck

auf die Beschäftigten nochmals ver-

stärkt, weil die seit langem bewährte

Personalbemessung für die Psychia-

trie zum Auslaufmodell wird. �

ver.di-Bundesvorstand, Presse-

mitteilung vom 21.2.2014

Der Druck muss raus!

In Trier (Rheinland-Pfalz), Bamberg (Bayern) und Hameln (Nds.)

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Der Druck muss raus!

�10

Über 150 Betriebsräte, Personal-

räte und Mitarbeitervertretungen

aus niedersächsischen Kranken-

häusern kritisierten auf der ver.di-

Fachtagung Anfang Februar 2014

– an der auch die niedersächsische

Sozial- und Gesundheitsministerin

Cornelia Rundt teilnahm – die

dramatische Belastung der Be-

schäftigten in den Kliniken.

Nach Aussage der Niedersächsi-

schen Krankenhausgesellschaft

schreiben zwei Drittel der 193 Kli-

niken in Niedersachsen rote Zah-

len. Die Folgen:

� Es wird überall gespart – ins-

besondere am und beim Personal.

� Einige Häuser sind nach Insol-

venz bereits geschlossen (Uslar,

Stadtoldendorf, Scharnebeck),

� andere Häuser wurden von

Investoren übernommen, deren

Absichten unklar sind (Curagita

Salzhausen) oder deren Qualifika-

tion zum Betreiben eines Kranken-

hauses nicht erkennbar war

(GeHoMa Einbeck).

� Private Krankenhauskonzerne

ziehen sich zurück und überlassen

die »Problemfälle« den Kommu-

nen (Sana in Zeven und Bremer-

vörde, Rhön stoppte den Neubau

der Wesermarschklinik in Norden-

ham nach Fertigstellung des Roh-

baus).

� Es gibt verstärkt Fusionen ver-

schiedener Träger (mit den be-

kannten Integrationsproblemen),

z.B. übernahm das kommunale Kli-

nikum Osnabrück die Kliniken in

Dissen und Georgsmarienhütte aus

der Insolvenzmasse der Diakonie

Osnabrücker Land; das städtische

Reinhard-Nieter-Krankenhaus in

Wilhelmshaven übernimmt das

katholische St.-Willehad-Hospital

zum Sommer 2014; geplant:

Fusion des Ev. Krankenhauses

Göttingen-Weende mit dem kath.

Krankenhaus Neu-Mariahilf.

� Einzelne Träger drängen ihre

Beschäftigten zu massivem Ge-

haltsverzicht, ohne Mitbestim-

mung, ohne Sicherheiten, ohne

ver.di (z.B. Johanniter-Kranken-

haus Gronau1, Katholischer Klinik-

verbund im Raum Cloppenburg).

� Andere Träger kündigen Tarif-

verträge oder versuchen sie zu um-

gehen (z.B. Ameos Osnabrück und

Hildesheim2 und Alfeld3).

� In einigen Kliniken, die vor der

Insolvenz stehen, schließt ver.di

Tarifverträge zur Beschäftigungs-

sicherung ab, um die Klinik weiter

im Betrieb zu halten (z.B. Klinikum

Delmenhorst4).

Elke Nobel, ver.di Niedersachsen-

Bremen: »Die Beschäftigten haben

Angst um ihre Arbeitsplätze und

werden unter Druck gesetzt, um

Gehaltsverzicht zu üben. Es kann

doch nicht sein, dass die Beschäf-

tigten der Krankenhäuser zur

Kasse gebeten werden, um die

medizinische Versorgung der Be-

völkerung zu sichern.«

ver.di fordert deshalb eine deutlich

bessere Finanzierung der Kranken-

häuser:

� durch eine größere Gewich-

tung des Personalanteils bei den

Fallkostenpauschalen,

Niedersachsen: ver.di-Tagung »Vom Krankenhaus zum kranken Haus?«

* Den Bericht »Ministerin redete bei der ver.di-Tagung ›Vom Krankenhaus zum kranken Haus?‹« findet ihr unter http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/berichte_und_projekte/cornelia-rundt-wir-werden-kleine-fuer-eine-wohnortnahe-versorgung-unverzichtbare-krankenhaeuser-nicht-aufgeben-121760.html

� durch eine bundesweit ein-

heitliche Personalbemessung per

Gesetz sowie

� durch höhere Krankenhaus-

investitionen seitens des Landes

Niedersachsen.

Krankenhausinvestitionen

Die niedersächsische Landes-

regierung stellt jährlich etwa 120

Millionen Euro für die Investitionen

in allen niedersächsischen Kliniken

zur Verfügung – im Jahr 2014 sind

es 124 Millionen Euro.

ver.di schätzt ebenso wie die

Krankenhausgesellschaft, dass

allein in Niedersachsen ein Inves-

titionsstau von weit mehr als einer

Milliarde Euro besteht, der sich

über fast zwei Jahrzehnte aufge-

baut hat.

Die Landesmittel müssten in den

nächsten fünf Jahren um jährlich

50 Prozent angehoben werden,

damit die Investitionen nicht wei-

terhin aus dem laufenden Kran-

kenhausbetrieb finanziert werden

müssen.

Die Sozial- und Gesundheits-

ministerin Cornelia Rundt

setzt große Hoffnungen in den

Koalitionsvertrag auf Bundesebene

und benutzt in ihrem 435 Wörter

langen Bericht* fünfmal den Be-

griff »Landesbasisfallwert«, den

Begriff »Investitionen« finden wir

dort allerdings nicht. �

Joachim Lüddecke, ver.di Nieder-

sachsen-Bremen

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(2)

Siehe 1 Seite 29 2 Seite 28 3 Seite 29 4 Seite 48

in diesem

Infodienst

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Der Druck muss raus!

Am Boden

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In Kempten, Sonthofen und Füssen (Bayern) sowie im Klinikum Leverkusen

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Quelle: AOLG, AOK-Bundesverband Grafik: AOK-Mediendienst

Veränderung in Prozent 61,8 Mrd. Euro+ 34,9 %

2,6 Mrd. Euro- 19,1 %

35 %

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25 %

20 %

15 %

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2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Investitionsfinanzierung der Länder

GKV-Ausgaben fürKrankenhausbehandlung

INVESTITIONEN AUF ABSOLUTEM TIEF

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014�12

Der Druck muss raus!

Der 2013 bundesweit durchge-

führte ver.di-Personalcheck ergab

an der saarländischen Uniklinik in

Homburg 1.000 fehlende Stellen.

Ohne Berücksichtigung dieser

Tatsache plant die Leitung nun

weitere Stellenstreichungen. Eine

von der Unternehmensberatung

Roland Berger Anfang Dezember

2013 vorgelegte (und dem Per-

sonalrat Anfang Januar 2014 zur

Kenntnis gebrachte) Studie schlägt

einen Abbau von insgesamt 143

Stellen in der Pflege vor. In einem

ersten Schritt sollen 50 Arbeitneh-

merInnen mit seit Jahren mehr-

mals verlängerten, aber bis heute

befristeten Arbeitsverträgen nicht

mehr weiter beschäftigt werden.

Wieder einmal wird also versucht,

den Widerstand der Beschäftigten

zu brechen, indem das scheinbar

schwächste Glied der Kette ge-

sucht wird.

ver.di fordert die sofortige

Rücknahme weiterer Arbeitsplatz-

vernichtungspläne. Ganz im

Gegenteil: Beginnt endlich damit,

die fehlenden 1.000 Stellen zu be-

setzen und wandelt die noch be-

stehenden Befristungen in unbe-

fristete Arbeitsverhältnisse um!

Außerdem sollte die Klinik-

leitung offenlegen, welche Sum-

men bereits für Studien ausgege-

ben wurden, die immer nur einen

Arbeitsplatzabbau als alleine

heilbringend ansahen. Manche

Stelle in der Pflege könnte damit

wohl leicht noch heute bezahlt

werden. �

Thomas Müller, ver.di Saar

Es gibt Meldungen, in denen verdichtet

sich das Gegenteil von den vielen Sonntags-

reden, die so über einen ausgeschüttet wer-

den – und zugleich kann man wieder einmal

lernen, wozu man Unternehmensberater nicht

braucht.

Schauen wir dafür ins Saarland und in die

Krankenhaus- bzw. genauer in die Pflege-

landschaft. Der Saarbrücker Zeitung kann

man die Überschrift entnehmen: »Uniklinik

Homburg will bei Pflegepersonal sparen«

[…] »Der Vorstand hatte deshalb im vergan-

genen Herbst die bekannte deutsche Unter-

nehmensberatung Roland Berger damit be-

auftragt, das chronisch unterfinanzierte Klini-

kum unter die Lupe zu nehmen.«

Also wenn die Berger-Leute anrücken,

dann muss schon was geliefert werden bei

den Preisen, die in diesem Bereich ge-

nommen werden. Und der Auftrag an die

Berater hört sich sehr beeindruckend an: […]

»Refinanzierungsanalyse und Potential-

identifikation Pflegedienst«. »Die Berater

sollten also prüfen, wie und wo sich im

Pflegebereich Geld sparen lässt.«

Jetzt sind wir aber gespannt.

Was ist rausgekommen?

»Das Ergebnis dieser Analyse liegt nach

Angaben des Klinikums seit dem 9. Dezem-

ber vor. Die Berater fanden demnach heraus,

dass die Personalkosten im Pflegebereich ein

Loch von fünf bis 7,7 Millionen Euro hinter-

lassen, das nicht durch die Pauschalvergütun-

gen der Krankenkassen gedeckt ist. In Ar-

beitsplätze umgerechnet bedeute das 90 bis

140 Stellen, die das Klinikum – aus Kosten-

perspektive betrachtet – zu viel besetzt hat.«

Aber hallo – gute Arbeit.

Liebes Klinikum, das hättet ihr doch nun

eigentlich selbst beantworten können müs-

sen. Dafür braucht man keine Unternehmens-

berater. Die braucht man doch nur, wenn

man eine Legitimation braucht, um Personal

abzubauen und besonders perfide ist dann

die Variante, wenn die Berater 30% Personal-

kürzung fordern und man »nur« 15% abbaut

und sich dann als Held der Arbeitnehmer-

schaft stilisiert, weil man seine Leute vor

einem größeren Kahlschlag bewahrt hat.

Aber man soll nicht ungerecht sein.

Die bekanntlich bundesweit als Kranken-

haus- und Pflegeexperten bekannten Berater

von Roland Berger haben tatsächlich auch

einige überaus konstruktive Vorschläge ge-

macht, wie man die nicht gedeckten Perso-

nalkosten reduzieren kann – sie verdeut-

lichen zugleich die unglaubliche konzeptio-

nelle Brillanz der Berater: »Die Berater hätten

einige Sparvorschläge unterbreitet ... (so)

könnten anstatt examinierter Kranken-

schwestern und Pfleger vermehrt billigere

›Servicekräfte und Versorgungsassistenten‹

zum Einsatz kommen.«

Potzblitz. Darauf muss man erst einmal

kommen. Wahnsinn.

[…]

Universitätsklinikum des Saarlandes: Roland-Berger-Studie empfiehlt Abbau von 143 Stellen

Das Online-Informationsportal »Aktuelle Sozialpolitik«

(Hochschule Koblenz, Campus Remagen, Prof. Dr. Stefan Sell,

https://www.facebook.com/aktuelle.sozialpolitik) schreibt dazu am

31. Januar mit Bezug auf einen Artikel der Saarbrücker Zeitung (Auszüge):

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

�13

Die Broschüre gibt in kompakter

Form einen Einblick in die Arbeit

des Projektteams der letzten vier

Jahre. Anhand exemplarischer Bei-

spiele – orientiert an den Kompo-

nenten Organisationsgrad, Hand-

lungsfähigkeit und Wirkung – wird

anschaulich über die Arbeitsweise,

die Ziele und Erfolge des Projekts

berichtet. Dabei hat sich gezeigt,

dass dort, wo es gelungen ist, die

Beschäftigten konsequent in den

Prozess einzubinden, die betrieb-

liche Handlungs- und Durchset-

zungsfähigkeit gesteigert und eine

Verbesserung der Arbeits- und Ein-

kommensbedingungen erreicht

werden kann.

Die Broschüre richtet sich an

hauptamtliche Gewerkschafts-

sekretäre und Gewerkschaftssekre-

tärinnen in ver.di. �

Thorsten Hautmann, ver.di-

Bundesverwaltung, Projekt Ser-

vicegesellschaften

VorankündigungDie ver.di-Bundesfachtagung Servicegesellschaften wird am 23. und 24. September 2014 stattfinden.

Nachdem vor gut einem Jahr

beim Krankenhauslabordienstleis-

ter MVZ Synlab Leverkusen die

Entlassung von mehr als 100 Be-

schäftigten geplant und vollzogen

wurde, haben sich jetzt die Be-

schäftigten zum ersten Mal erfolg-

reich einen Betriebsrat gewählt.

Das 13-köpfige Gremium ist zu-

ständig für über 40 Außenstellen

von Hamburg bis Nürnberg und

von Aachen bis Herford.

Im Mai 2013 entstand in der Be-

legschaft der Wunsch zur Wahl

eines Betriebsrates und nach an-

fänglichen Ängsten haben Ende

2013 dann 39 Kolleginnen und

Kollegen für den Betriebsrat kan-

didiert.

Erste Betriebsratswahl bei der MVZ Synlab Leverkusen GmbH

Stichworte Synlab

Die Medizinisches Versorgungszentrum

Synlab Leverkusen GmbH ist eine von

zahlreichen 100%-Töchtern der zu

etwa 70% dem Private-Equity-Unter-

nehmen BC Partners Limited (London)

gehörenden Synlab Holding GmbH

(Augsburg): human- und veterinär-

medizinische Labordienstleistungen

(auch in Form der Übernahme kom-

pletter Krankenhauslabore) sowie

Umweltanalytik an etwa 300 Stand-

orten in 23 Ländern in Europa und

Asien, etwa 625 Mio. Euro Umsatz

2012 (etwa 60% in Deutschland),

etwa 7.000 MitarbeiterInnen.

Synlab ist mit 51% außerdem an

der BZH GmbH Deutsches Beratungs-

zentrum für Hygiene beteiligt (Mit-

gesellschafterin Uniklinik Freiburg).

Zum Portfolio von BC Partners ge-

hört zur Zeit z.B. auch der Springer-

Wissenschaftsverlag und von 2002 bis

2007 der größte schweizer Klinik-

konzern Hirslanden, der an die süd-

afrikanische Medi-Clinic International

Ltd. verkauft wurde. �

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Die Wahlbeteiligung von 60 Pro-

zent des nun 850 Beschäftigte

umfassenden Betriebes wertet

ver.di als einen großen Erfolg.

Aber auch die faire Unterstüt-

zung des Wahlvorstandes durch

den örtlichen Geschäftsführer lobt

ver.di ausdrücklich. Es ist schließ-

lich nicht immer so, dass Arbeit-

geber bei einer erstmaligen

Betriebsratswahl die Gesetzes-

regelungen selbstverständlich

akzeptieren. Damit ist der Grund-

stein für eine vertrauensvolle

Zusammenarbeit zum Wohle der

Beschäftigten und des Betriebes

gelegt.

Die konstituierende Sitzung

des Betriebsrates mit Wahl des

Vorsitzenden wird in der zweiten

Februarwoche erfolgen. �

Willi Oberländer, ver.di Rhein-

Wupper

Der neue Betriebsrat freut sich über Kontakt und Austausch mit anderen

Synlab-Betriebsräten. Bei Interesse: [email protected]

Dokumentation

Projekt Servicegesellschaften im Fachbereich 3Berichtszeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2013 – Zielgruppe: hauptamtliche ver .dianerInnen

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Das BAG-Urteil

Sehr bedauerlich ist die Ent-

scheidung des Bundesarbeits-

gerichts (BAG) vom 10.12.2013,

im Falle eines dauerhaften Leih-

arbeitsverhältnisses kein Arbeits-

verhältnis mit dem Entleiher fest-

zustellen, wenn eine noch gültige

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüber-

lassung besteht (BAG, 10.12.

2013, Az. 9 AZR 51/13).

Das BAG hat leider nicht für die

erhoffte Klarheit im Bereich der

Leiharbeit gesorgt. Es hat im vor-

liegenden Fall entschieden, dass

auch nach jahrelangem Leih-

arbeitseinsatz in einem Betrieb

kein Anspruch auf Festanstellung

in dem Entleihbetrieb entsteht,

weil der Gesetzgeber bewusst

keine Sanktionen für dauerhafte

Leiharbeit definiert hat.

So erklärt das BAG in seiner

Presseerklärung zur Urteilsverkün-

dung: »Angesichts der Vielzahl

möglicher Sanktionen obliegt

deren Auswahl dem Gesetzgeber

und nicht den Gerichten für Ar-

beitssachen ... Einer Entscheidung,

ob der Kläger der Beklagten (…)

nicht nur vorübergehend überlas-

sen wurde, bedurfte es nicht …«

(Pressemitteilung des BAG 73/13).

Geklagt hatte der Betriebsrats-

vorsitzende der DATA-MED, der

über mehrere Jahre als IT-Sach-

bearbeiter bei der DATA-MED an-

gestellt war. Nachdem die Kliniken

gegenüber der DATA-MED den

Überlassungsvertrag für die Stelle

des Klägers gekündigt hatten,

wurde die Stelle durch die Kliniken

neu ausgeschrieben, allerdings

wiederum nur in Form einer An-

stellung beim Leiharbeitsunterneh-

men.

Die politischen Konsequenzen

Unter der Regierung Schröder

wurde Leiharbeit dereguliert und

die Überlassungshöchstdauer ab-

geschafft. Die schwarz-gelbe Koa-

lition unter Angela Merkel fügte

aufgrund einer EU-Richtlinie in das

Gesetz zur Arbeitnehmerüberlas-

sung zwar ein, dass diese nur vor-

übergehend erlaubt sei, weigerte

sich aber, den Begriff »vorüber-

gehend« zu konkretisieren und

Sanktionen zu verankern.

Im Juli 2013 stärkte das BAG

die Rechte von Betriebsräten und

stellte fest, dass diese ihre Zustim-

mung zum dauerhaften Einsatz

von Leiharbeitnehmer_innen ver-

weigern können.* Das Urteil war

ein so großer Paukenschlag, dass

ihn auch Union und SPD nicht

überhören konnten. Sie einigten

sich in den Koalitionsverhandlun-

gen darauf, künftig die Überlas-

sungshöchstdauer auf 18 Monate

zu begrenzen.

Doch das ist immer noch viel zu

lang. Soll Leiharbeit ernsthaft wie-

der auf ihre ursprüngliche Funk-

tion zurückgeführt werden, Perso-

nalengpässe und Auftragsspitzen

abzufangen, muss die Überlas-

sungshöchstdauer weiter begrenzt

werden. Klargestellt werden muss

zudem, dass nach Überschreiten

der Überlassungshöchstdauer die

Übernahme in den Entleihbetrieb

zu erfolgen hat.

Erst nach neun Monaten soll

laut Koalitionsvertrag das Prinzip

»gleicher Lohn für gleiche Arbeit«

gelten. Leiharbeitnehmer_innen

sollen weiter für neun Monate

schlechter bezahlt werden dürfen

als ihre regulär beschäftigten Kol-

legen. Und völlig außen vor lassen

die Großkoalitionäre, dass Leih-

arbeitnehmer_innen auch in

Fragen von Arbeitszeit, Urlaub,

Arbeits- und Gesundheitsschutz,

Weiterbildung oder der Mitbestim-

mung gegenüber den Stamm-

beschäftigten benachteiligt wer-

den.

Damit Belegschaften nicht län-

ger in Beschäftigte erster und

zweiter Klasse gespalten werden

und die Arbeitsbedingungen in

den Betrieben unter Druck gera-

ten, muss ab dem ersten Einsatz-

tag Equal Pay (gleicher Lohn für

gleiche Arbeit) und Equal Treat-

ment (Gleichbehandlung) gelten.

Sollen nach dem aktuellen BAG-

Urteil jetzt nicht zehntausende

Leiharbeitnehmer_innen in die

Röhre schauen, muss die Große

Koalition schnell handeln. Doch

die im Koalitionsvertrag vorgese-

henen Maßnahmen reichen nicht,

um dem Lohndumping durch Leih-

arbeit einen Riegel vorzuschieben.

Konsequenzen aus dem BAG-Urteil zur Leiharbeit (»Lörracher Urteil«)

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

Siehe Infodienst

60, S. 27

�14

Landkreis Lörrach (Baden-Württemberg):

Wie geht es weiter für die Beschäftigten der DA TA-MED?

Stichworte DATA-MED

Die DATA-MED Dienstleistungsgesellschaft

mbH erbringt Personaldienstleistungen. Sie

ist eine 100%ige Tochter der Kliniken des

Landkreises Lörrach GmbH. Sie hat mittler-

weile über 500 Beschäftigte, die bisher im

Wesentlichen auf dem Wege der Arbeit-

nehmerüberlassung an die Kliniken des

Landkreises (Lörrach, Rheinfelden, Schopf-

heim) und die kreiseigenen Heime verlie-

hen werden. Betroffen sind fast alle Be-

rufsgruppen. In der DATA-MED gilt derzeit

der Tarifvertrag IGZ (Zeitarbeitsbranche). �

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Krankenhaus in Lörrach

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

�15

Wenn unter dem Deckmantel

einer Erlaubnis nach dem Arbeit-

nehmerüberlassungsgesetz rechts-

widrige Dauerleihe ohne Konse-

quenzen fortgesetzt werden kann,

bleiben betroffene Beschäftigte im

Ergebnis schutzlos.

Es ist schwer erträglich, dass

viele Arbeitgeber Arbeitsplätze

dauerhaft in eigene Leiharbeits-

gesellschaften ausgegliedern, um

die Geltung von Tarifverträgen für

die Stammbelegschaft zu umge-

hen. Dadurch entstehen dauer-

hafte Leiharbeitsstrukturen, ohne

den Beschäftigten verlässliche

Dauerarbeitsplätze anzubieten.

Die im Koalitionsvertrag vorge-

sehene gesetzliche Begrenzung

einer Höchstüberlassungsdauer

von 18 Monaten muss nun schnell

umgesetzt werden.

ver.di wird zwischenzeitlich wei-

tere Verfahren zur höchstrichter-

lichen Klärung betreiben, denn die

jetzige Entscheidung des BAG ist

nach geltendem EU-Recht zweifel-

haft.

Im Gesundheitswesen muss auch

das Grundübel einer verfehlten

Krankenhausfinanzierung konse-

quent angegangen werden, damit

Krankenhäuser nicht weiter in die

Konkurrenz um die billigsten

Löhne und niedrigsten Personal-

kosten getrieben werden.

Und wie geht es weiter für die

Beschäftigten der DATA-MED in

Lörrach?

Eines ist klar: So wie es ist, kann

die rechtliche Konstruktion nicht

bleiben. Ein Geschäftsmodell, das

auf dauerhafter Überlassung von

Arbeitnehmer_innen baut, kann

auf Dauer keinen Bestand haben.

Die Geschäftsführung und die

politisch Verantwortlichen im

Landkreis müssen sich klar zu den

Beschäftigten der Kliniken und

Heime bekennen und für gute,

tarifliche Arbeits- und Einkom-

mensbedingungen sorgen.

Doch die Beschäftigten wären

schlecht beraten, wenn sie sich

auf möglicherweise anstehende

Veränderungen im Arbeitnehmer-

überlassungsgesetz, auf den

Gesetzgeber oder die politische

Verantwortlichen im Landkreis

verlassen würden. Ziel bleibt es, so

viele Beschäftigte wie möglich zu

TVöD-Bedingungen direkt bei den

Kliniken des Landkreises und bei

den kreiseigenen Heimen anzu-

stellen.

Wenn die DATA-MED in verän-

derter Form bestehen bleibt, dann

müssen die tarifvertraglichen Be-

dingungen dort für die Beschäftig-

ten deutlich verbessert werden.

Dieser Weg ist spannend, reizvoll

und möglich.

Doch es braucht dafür den

klaren Willen der Beschäftigten:

Wir organisieren uns und wollen

diesen Weg zusammen mit ver.di

gehen. �

Ingo Busch, ver.di Südbaden

Die BAG-Pressemitteilung 73/13 vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13 findet ihr unter

�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=17035&pos=0&anz=73&titel=Rechtsfolge_einer_nicht_nur_vor%FCbergehenden_Arbeitnehmer%FCberlassung

Das Urteil findet ihr unter

�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&anz=73&pos=0&nr=17155&linked=urt

* Den BAG-Beschluss vom 10.7.2013, 7 ABR 91/11 Arbeitnehmerüberlassung – Mitbestimmung, siehe auch Infodienst 62, S. 47, findet ihr unter

�http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16985&linked=bes

(In der Infodienst-PDF leitet euch ein Mausklick auf die Adressen direkt an den richtigen Ort.)

Weihnachtsgeldaktion 2013 bei der DATA-MED

Page 16: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Trotzdem meinen wir: Was dabei

herumkommt, ist immer noch zu

wenig. Da werden wir gemeinsam

weiter Druck machen!

Zusammen mit den neu zu wäh-

lenden Betriebsräten und aktiven

ver.di-Mitgliedern heißt es für

2014:

� regelmäßige Treffen der

aktiven ver.di-Mitglieder im

sog. Aktivenkreis der Service-

beschäftigten,

� die Herausgabe des neuen

Gewerkschaftsinfos,

� gemeinsame Netzwerktreffen

der Betriebsräte aller Serviceunter-

nehmen der Hamburger Kranken-

häuser,

� gemeinsame Aktionen für

mehr Lohn und gute Arbeit.

Wir bleiben am Ball!

Björn Krings, ver.di Hamburg

Servicebetriebe

Asklepios Hamburg: Neues Jahr, neue Gesellschaften

Siehe auch Info-

dienst 61, S. 30

und 62, S. 24

Siehe auch Info-

dienst 63, S. 22,

62, S. 23 und

61, S. 40

ArbG Wiesbaden: Keine Zustimmungsersetzungfür Dauerleiharbeit

Das Arbeitsgericht hat die Zu-

stimmung zur Beschäftigung von

LeiharbeitnehmerInnen bei der

Rhön HSK-Servicegesellschaft,

Wiesbaden, nicht ersetzt, weil es

sich hier um einen Verstoß gegen

§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG handelt, da

der Einsatz auf Dauerarbeitsplät-

zen erfolgte und erfolgen sollte.

Das Urteil ist allerdings nicht

rechtskräftig. Die Arbeitgeberin

hat Mitte Dezember 2013 Be-

schwerde beim LAG eingelegt. �

Andreas König, ver.di Wiesbaden

Den Beschluss des ArbG Wiesbaden Az 7 BV 1/13 findet ihr unter

https://wiesbaden.verdi.de/die_fachbereiche/fachbereich_3

Asklepios Facilitiy Services Hamburg GmbH (AFSH)Reinigung, Lager, Modulversorger, Leiharbeit, Technik

Asklepios Dienstleistungsgesellschaft (DLG)Küche, Speiseversorgung, Service- und Diätassistenten, Gärtner

Asklepios Objektbetreuung Hamburg GmbHBewachung, Pforte, Empfang

Asklepios Logistics Hamburg GmbH (ALH)Patiententransport, Speiselogistik, allgemeine Logistiktätigkeiten,

Ver- und Entsorger

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�16 Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Seit Anfang Januar 2014 arbei-

ten die Beschäftigten der ehema-

ligen Asklepios Services Hamburg

GmbH (ASH) in den vier neuen

Tochtergesellschaften. Hier wer-

den jetzt fast überall Tarifverträge

von DGB-Gewerkschaften ange-

wendet. Für alle ver.di-Mitglieder

wurde ein rechtlicher Anspruch

auf die tarifliche Leistungen wie

Urlaubsgeld, Zuschläge und Lohn-

erhöhungen vom Konzern erklärt.

Auch wenn das Ziel eines ver.di-

Haustarifvertrages damit noch

nicht erreicht wurde, ist das ein

erster Erfolg. Für viele Beschäf-

tigte verbessert sich die Einkom-

menssituation deutlich.

Page 17: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Servicebetriebe

�17

Beschluss

Der Betriebsrat des Asklepios-

Fachklinikums Lübben hatte im

Oktober 2013 beim Arbeitsgericht

Cottbus in zwei Beschlussverfah-

ren (die zusammengefasst wurden)

beantragt, dass insgesamt 30 Leih-

arbeitnehmer der Personalservice-

gesellschaft in den ver.di-Haus-

tarifvertrag einzugruppieren sind.

Das Arbeitsgericht Cottbus hat

nun Anfang Februar 2014 im

Sinne des Betriebsrates entschie-

den und dem Arbeitgeber per Be-

schluss aufgegeben, »die Mitar-

beiter/innen […] nach Maßgabe

der Haustarifverträge der Beklag-

ten mit der Gewerkschaft Verdi

vom 03.05.2013 einzugruppieren

[…] und die Zustimmung des Be-

triebsrats zu dieser Eingruppierung

zu beantragen und im Verweige-

rungsfalle das Zustimmungserset-

zungsverfahren durchzuführen«.

Die Begründung zum Beschluss

liegt noch nicht vor.

Zwickmühle

Das Arbeitsgericht befand sich

nach dem BAG-Urteil vom 10.12.

2013 zur dauerhaften Arbeitneh-

merüberlassung* in der Zwick-

mühle, dass eine dauerhafte Über-

lassung eines Leiharbeitnehmers

zwar gegen das AÜG verstößt, je-

doch daraus als Rechtsfolge noch

kein Arbeitsverhältnis mit dem

Entleiherbetrieb entsteht.

Es hat mit diesem Beschluss die

»nächstbeste Lösung« gewählt,

damit die Leiharbeitnehmer für die

unzulässige dauerhafte Überlas-

sung die gleiche Vergütung wie

die Beschäftigten des Entleiher-

betriebes erhalten.

Der Betriebsrat hatte seit 1. De-

zember 2011 der Neueinstellung

von Leiharbeitnehmern auf Dauer-

arbeitsplätzen konsequent wider-

sprochen. Asklepios hatte nach

§ 100 BetrVG die Leiharbeitnehmer

vorläufig eingegliedert und die Zu-

stimmungsersetzung beim Arbeits-

gericht Cottbus beantragt. In den

Zustimmungsersetzungsverfahren

hatten das Arbeitsgericht Cottbus

und das LAG Berlin-Brandenburg

in fast allen Fällen die Zustim-

mungsersetzung verweigert.

Das Klinikum hat inzwischen die

von diesen Zustimmungserset-

zungsverfahren betroffenen Leih-

arbeitnehmer durch Festanstellung

in die Stammbelegschaft über-

nommen.

Für diese rund 60 Leiharbeitneh-

mer konnte der Betriebsrat damit

sein Ziel erreichen. Aber auch für

die länger beschäftigten 80 Leih-

arbeitnehmer will der Betriebsrat

die Übernahme in die Stamm-

belegschaft, mindestens aber die

Bezahlung nach dem ver.di-Haus-

tarifvertrag im Sinne von Equal

Pay erreichen. �

Ralf Franke, ver.di Cottbus

Arbeitsgerichte in der Zwickmühle – ArbG Cottbus findet »nächstbeste Lösung«

Dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer muss das Entleih-

unternehmen in den jeweils gültigen Haustarif eingruppier en

– Beschluss des Arbeitsgerichtes Cottbus vom 6. Februar 2014

(3 BV 96/13)

RE

NA

TE

ST

IEB

ITZ

Siehe auch Info-

dienst 63, S. 27

* zum sog.

»Lörracher

Urteil« siehe

Seite 14 in die-

sem Infodienst

LinkTippDie Rechtsanwaltskanzlei, die die Betriebsräte der Asklepios-

Fachkliniken in Lübben, Teupitz und Brandenburg/Havel vertritt,

betreibt einen Blog zum Thema Dauerleiharbeit. Überschrift: Dauer-

leihe – § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (Asklepios & Co).

Und weiter: Seit Dezember 2011 lautet § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG

wie folgt: »Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher findet

vorübergehend statt.« Seitdem rätseln Juristen und Arbeitsgerichte,

welche Folgen sich daraus für die Leih-/Zeitarbeit ergeben.

In diesem Blog werden die wichtigsten Urteile und Veröffent-

lichungen (nicht nur bzgl. Asklepios) vorgestellt. �

�http://www.templin-thiess.de/neues-arbeitsrecht/asklepios

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Der Hamburger Rechtsanwalt

Holger Thieß, der den Betriebsrat

der Asklepios-Fachklinik Lübben

in diesem Beschlussverfahren ver-

treten hatte, rechnet mit weiteren

Verfahren und Anträgen: So for-

dert ein anderer Betriebsrat die

Unterlassung, ein weiterer möchte

die Wählbarkeit der Leiharbeit-

nehmer zum Betriebsrat geklärt

haben. Die Arbeitnehmer selbst

werden vom Verleiher oder Entlei-

her Nachzahlung oder Schadens-

ersatz verlangen. Und dann ist da

noch ein möglicher EU-rechtlicher

Haftungsanspruch wegen der

Nichtumsetzung der Richtlinie, der

sich gegen die Bundesrepublik

Deutschland richtet.

Hintergrund

Das Asklepios-Fachklinikum

Lübben ist eine von drei psychia-

trischen Kliniken der Asklepios

Fachkliniken Brandenburg GmbH

(bis 2006 Landeskliniken für

Psychiatrie und Neurologie).

Im August 2013 waren von rund

400 Beschäftigten 147 Arbeit-

nehmer als Leiharbeitnehmer der

konzerneigenen Leiharbeitsfirmen

im Fachklinikum Lübben beschäf-

tigt.

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

�18

Für die Beschäftigten bedeutete

es gerade im ersten Jahr, dass sie

sich neben den Routinetätigkeiten

und den zusätzlichen Arbeiten, die

ursächlich der Steri-Havarie ge-

schuldet waren, ständig auf neue

Abteilungsleitungen einzustellen

hatten und das häufig wechselnde

zusätzliche Personal des Dienst-

leisters einarbeiten mussten.

Als »Dank« dafür wurden sie in

Bezug auf die Zukunft der Abtei-

lung und ihrer Arbeitsplätze erst

einmal im Unklaren gelassen.

Anfangs sollte das Engagement

des externen Dienstleisters nur

maximal ein Jahr dauern. Die Ge-

schäftsführung war mit dem Be-

triebsrat der Meinung, dass man

Einfluss und Kontrolle eines so

sensiblen Schnittstellenbereichs

nicht dauerhaft aus der Hand

geben dürfe. Doch nach gut einem

Jahr war diese Aus- und Zusage

der Geschäftsführung bereits

Schnee von gestern und nichts

mehr wert.

Im Herbst 2012 wurden den Be-

schäftigten der ZSVA und dem Be-

triebsrat die konkreten weiteren

Planungen der Geschäftsführung

vorgestellt.

Danach sollte in dem Rahmen,

den der bestehende Zukunfts-

sicherungsvertrag zwischen der

Holdinggesellschaft des Klinikums

und ver.di zulässt, ein System-

anbieter gefunden werden, der im

Zuge einer Minderheitsbeteiligung

bereit war, mit dem Klinikum Kas-

sel ein Unternehmen zu gründen,

welches den Geschäftsbetrieb der

ZSVA sicherstellt. Unabdingbar

und ursächlicher Punkt für diese

Planungen war, dass dieser Anbie-

ter einen Neubau für die ZSVA

finanzieren müsse, denn es stand

Vor gut drei Jahren, im Februar

2011, musste die Zentralsterilisa-

tion (ZSVA) im Klinikum Kassel auf

Anordnung der Überwachungsbe-

hörde ihren Betrieb zeitweilig ein-

stellen. Auf Instrumenten waren

fleckige Verfärbungen und Erosio-

nen festgestellt worden, die nicht

vereinbar waren mit der gesetzlich

geregelten Aufarbeitung von Me-

dizinprodukten. Sterilisierte Instru-

mente waren aber keimfrei und

deshalb bestand auch zu keinem

Zeitpunkt eine Gefährdung von

Patienten.

Die Medien berichteten damals

bundesweit über das Geschehen in

Kassel, das sich kurz zuvor ganz

ähnlich auch am Klinikum Fulda

abgespielt hatte. Die OP-Abteilun-

gen im Klinikum Kassel hatten

über beinahe zwei Wochen ihren

Betrieb einstellen müssen. Erst als

das gesamte Instrumentarium aus-

getauscht, der Reinigungsprozess

und die Dampfversorgung der

Autoklaven umgestellt war, konn-

te die ZSVA mit Unterstützung

eines externen Dienstleisters wie-

der in Betrieb gehen. Der Dienst-

leister übernahm das Management

der Abteilung, nahm bauliche Ver-

änderungen vor und führte neue

Arbeitsabläufe ein.

sehr zu befürchten, dass die Über-

wachungsbehörde den Geschäfts-

betrieb in den vorhandenen Räum-

lichkeiten mittelfristig nicht mehr

länger genehmigt würde.

Den KollegInnen wurde zwar die

Sicherheit ihrer Arbeitsplätze zu-

gesagt, aber über die Bedingun-

gen schwieg sich die Geschäfts-

führung aus.

Die Beschäftigten der ZSVA

konnten sich bei der Berücksichti-

gung ihrer Interessen aber selbst-

verständlich auf den von ver.di

dominierten Betriebsrat verlassen.

Der Betriebsratsvorsitzende be-

tonte in seinem Rechenschafts-

bericht im April 2013: »Ohne eine

umfassende Sicherung ihrer Be-

lange, liebe Kolleginnen und Kol-

legen, wird der Betriebsrat einer

Vergabe der ZSVA nicht zustim-

men.«

Gleichwohl waren unter den

Bedingungen des Zukunftssiche-

rungsvertrags, der Betriebsausla-

gerungen nur gestattet, wenn dar-

über Einvernehmen hergestellt ist,

die Handlungsoptionen auf Arbeit-

nehmerseite ungleich besser, als

nach Auslaufen dieses Vertrages in

2016. Dann hätte der Arbeitgeber

quasi auf nichts und niemanden

mehr Rücksicht nehmen müssen.

Deshalb erklärte sich die ver.di-

Betriebsgruppe in Abstimmung mit

den ZSVA-Beschäftigten überhaupt

erst zu Verhandlungen über die

Auslagerung bereit. Die Bedin-

gung war, dass am Ende der Ver-

handlungen ein Tarifvertrag steht,

der den Arbeitsplatz und die Ar-

beitsbedingungen der Beschäftig-

ten absichert.

Die Geschäftsführung des Klini-

kums, die mit Vamed inzwischen

auch ihren Projektpartner gefun-

den hatte, erklärte sich zur Auf-

nahme von Tarifverhandlungen be-

reit. In mehreren Sondierungen

Betriebsübergang der Zentralsterilisation am Klinikum Kassel

Stichworte Klinikum KasselDas Klinikum Kassel ist mit 1.255 Betten die größte Einrichtung derkommunalen Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH AG: 5 Kran-kenhäuser mit zusammen 1.676 Betten, Reha-Zentren, Seniorenwohn-anlagen, ambulanter Pflegedienst, ökomed Service-Gesellschaft),insgesamt rund 4.800 Beschäftigte, 334,5 Mio. Euro Umsatz 2013(http://gesundheitnordhessen.de/de/holding). �

Tarifvertrag schafft gute Bedingungen für Neubeschäftigte

und sichert die Besitzstände der übergeleiteten KollegInnen

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Page 19: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

und Verhandlungen rangen die

Verhandlungsführer der betrieb-

lichen Tarifkommission um das

beste Ergebnis. Die folgenden Eck-

punkte beschreiben das Erreichte:

� Als Leitwährung gilt der allge-

meine Teil des TVöD, der lediglich

in einigen Punkten durch andere

Regelungsinhalte ersetzt wurde,

in drei Punkten gilt er vollständig

nicht. Entfallen sind § 18 zum

Leistungsentgelt, § 19 zu den

»Erschwerniszuschlägen« und

§ 23 Abs. 3 zum »Sterbegeld«.

� Das Tabellenentgelt nach § 15

ist abweichend in einer eigenen

Tabelle festgelegt, die in vier

Gruppen jeweils in drei Stufen

unterteilt ist. Die Eingruppierung

richtet sich nach dem Tätigkeits-

merkmal entsprechend der erwor-

benen Fachkundequalifizierung

und der dauerhaft übertragenen

Tätigkeit (z.B. Schichtleitung). Die

Tabellenwerte liegen z.T. bis zu

400 Euro über den Tabellenentgel-

ten vergleichbarer Tarifvereinba-

rungen für Servicebereiche, die

auch ZSVAen einschließen.

� Die Jahressonderzahlung er-

folgt in der Höhe entsprechend

der EG 1-8, wobei 60% fix gezahlt

werden und 40% an individuelle

Zielvereinbarungen geknüpft sind.

� Zum Besitzstand der überge-

leiteten Beschäftigten ist geregelt,

dass sie zum Betrag der neuen

Eingruppierung einen Ausgleichs-

betrag in Höhe ihrer bisherigen

Einkünfte erhalten. Dieser Aus-

gleichsbetrag schmilzt mit anzu-

rechnenden Tariferhöhungen ab

2016 stetig ab, 200 Euro bleiben

aber dauerhaft unberührt. Der er-

worbene Urlaubsanspruch bleibt

erhalten und die Vorbeschäfti-

gungszeiten werden für Regelun-

gen, die daran geknüpft sind, z.B.

§ 34 zu Kündigungsfristen/Un-

kündbarkeit, anerkannt.

� Die betriebliche Altersversor-

gung nach § 25 ist für Alt- und

Neubeschäftigte vereinbart.

� Der Betriebsrat der Klinkum

Kassel GmbH bleibt das Vertre-

tungsorgan für die Beschäftigten

des neuen Unternehmens.

� Die Klinikum Kassel GmbH

verpflichtet sich gegenüber ver.di,

den Mehrheitsanteil von 51% an

dem Unternehmen mindestens für

10 Jahre, über die Dauer des Ver-

trages mit Vamed, zu halten.

»Ein Tarifvertrag, der sich sehen

lassen kann im immer schlechter

finanzierten Krankenhaussektor«,

darin stimmen die beiden haupt-

amtlichen Verhandlungsführer, der

hessische Landesfachbereichsleiter

Georg Schulze-Ziehaus und die

nordhessische ver.di-Sekretärin

Heike Grau überein. Darüber hin-

aus ein Tarifvertrag für den es

keine »Vorlage« gab, erstmals

wurde speziell ein Unternehmen

zur Aufbereitung von Medizinpro-

dukten tarifiert. Das sollte als

durchaus gewollter Beitrag der

Gewerkschaft zur Wertschätzung

und Aufwertung der Tätigkeit in

ZSVA-Bereichen verstanden wer-

den.

Auch die übergeleiteten und

neuen Beschäftigten des neuen

Unternehmens, das am 1. Januar

2014 unter dem Namen Casalis

Facility Services GmbH seinen Ge-

schäftsbetrieb aufnahm, sind mit

dem Erreichten zufrieden. Ledig-

lich zwei Beschäftigte haben der

Überleitung widersprochen, aber

nicht wegen, sondern trotz des

Tarifvertrags.

Der Tarifvertrag befindet sich

z.Zt. noch in der redaktionellen

Abstimmung. Er kann bei Interesse

aber bestimmt ab Juni 2014 bei

den KollegInnen im Klinikum Kas-

sel angefordert werden. �

Klaus Weuffen, Vertrauens-

leutesprecher am Klinikum Kassel

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

�19

Stichworte Vamed AGFresenius-Tochter (77%), Sitz in Wien (Foto),zwei Geschäftsfelder. »Projekte« (etwa 60%vom Umsatz): Planung, Finanzierung und Bauvon Krankenhäusern und anderen Gesund-heitseinrichtungen. Vamed bezeichnet sich alsPionier im Bereich Public Private Partnership(PPP). »Dienstleistungen«: Betriebsführung,Medizintechnik, Sterilgutversorgung, Haus-und Betriebstechnik, Informationstechnik,Infrastruktur, Logistik/Einkauf, Qualitäts-management, auch in Form steuerlicherOrganschaften. Weltweit Dienstleistungen fürüber 300 Gesundheitseinrichtungen mit zu-sammen etwa 100.000 Betten. Mit eigenenEinrichtungen größter privater Reha-Anbieterin Österreich. 2012 Übernahme der Reha-klinik Zihlschlacht (Schweiz) von Helios.

Kennzahlen 2012: 4.432 MitarbeiterInnen(6.365 am 30.9.2013), 846,4 Mio. Euro Um-satz, 35,2 Mio. Euro Konzern-Jahresüber-schuss (Bekanntgabe 2013 am 25.2.2014).Beispiele PPP: Untersuchungs- und Behand-lungsgebäude West der Uniklinik Köln,Krankenhaus in Hofheim (Kliniken des Main-Taunus-Kreises, Hessen).Beispiele Organschaften: Charité FacilityManagement GmbH, UK S-H Gesellschaft für IT Services mbH, UK S-H Gesellschaft fürInformationstechnologie mbH, Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH, KlinikMedizintechnik Eppendorf GmbH (UniklinikHamburg).(Vamed-Geschäftsbericht 2012, Fresenius Q3 2013, www.vamed.de, www.vamed.com,www.fresenius.de) � FO

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Page 20: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Sana Regio-Kliniken (Schleswig-

Holstein): Servicegesellschaft

verkauft

2009 hatte Sana die Mehrheit

(74,9%) der kreiseigenen Regio-

Kliniken in Elmshorn, Pinneberg

und Wedel übernommen (siehe

Infodienst 46, S. 46). Zum »Gesamt-

paket« gehörte neben weiteren

Einrichtungen auch die Pinne-

berger Kliniken Servicegesellschaft

PKS (Arbeitnehmerüberlassung in

den Bereichen Küche, Reinigung,

Bettenaufbereitung, Hol- und Brin-

gedienst, Zentralsterilisation etc.).

Nun hat Sana die Servicetochter

an die Sana Personal Service

GmbH (SPS) verkauft. Laut Sana

bedeutet dies ausschließlich Ver-

änderungen auf gesellschafts-

rechtlicher Ebene, Auswirkungen

auf die Arbeitsverhältnisse der

etwa 180 Beschäftigten seien mit

dem Verkauf nicht verbunden.

Das sehen wir anders: Wir

befürchten Verschlechterungen für

die MitarbeiterInnen. Denn im

Gegensatz zur PKS, für die 2012

in der dritten Verhandlungsrunde

nach Aktionen und einem Warn-

streik ein Tarifvertrag abgeschlos-

sen werden konnte (siehe Info-

dienst 59, S. 22), ist die SPS

»tarifvertragsfreie Zone«. �

Heike Maser-Festersen, ver.di

Pinneberg-Steinburg

Tarifabschluss ahr-Lippe-Dienst-

leistungsgesellschaft mbH (NRW)

Nach zahlreichen Aktionen der

Beschäftigten, vier Tarifrunden

und Einschalten des nordrhein-

westfälischen Landesschlichters

(siehe Infodienst 59, S. 27 und

61, S. 30) konnte Mitte 2013 der

Tarifvertrag für die etwa 320 Be-

schäftigten der aLD mbH in Kraft

treten.

Die aLD ist eine 51/49-Organ-

schaft der kommunalen Klinikum

Lippe GmbH (Standorte in Det-

mold, Lemgo und Bad Salzuflen)

mit der zum Baukonzern Bilfinger

SE gehörenden Ahr-Gruppe.

Durch den Abschluss unseres

Tarifvertrags konnten die Löhne

deutlich angehoben werden (bis

zu 17,8 Prozent). Zudem konnte

eine Jahressonderzahlung von

60 Prozent der monatlichen Ver-

gütung vereinbart werden.

Wir sagen: Auch an diesem

Beispiel lässt sich zeigen, dass es

möglich ist, ausgegliederte und in

aller Regel schlecht organisierte

Servicegesellschaften im Gesund-

heitswesen zu organisieren und so

die Arbeitsbedingungen und Ein-

kommen zu verbessern. �

Jens Ortmann, ver.di-Bundes-

verwaltung, Projekt Servicegesell-

schaften

UK S-H Service Stern Nord

GmbH wieder 100%-Tochter

Die 2005 gegründete und ab

2010 als 51/49-Organschaft mit

Sodexo und Vanguard geführte

Servicetochter des Universitätskli-

nikums Schleswig-Holstein (siehe

Infodienst 47, S. 34) wird wieder

zu 100% dem Klinikum gehören,

erklärte Wissenschaftsstaats-

sekretär Rolf Fischer, der auch

Aufsichtsratsvorsitzender des

Klinikums ist, Ende Januar 2014.

Die für 5 Jahre abgeschlossenen

Verträge werden trotz der verein-

barten Option nicht verlängert.

Wir meinen: aus ordnungspoli-

tischer Sicht ein Schritt in die rich-

tige Richtung. Aus tarifpolitischer

Sicht ändert sich für die fast

1.200 Beschäftigten in der Spei-

senversorgung, Hauswirtschaft,

Reinigung, Bettenaufbereitung,

Logistik, Textilversorgung, im

Sicherheitsdienst und der Zentral-

sterilisation erst einmal nichts.

Da wartet noch sehr, sehr viel

Arbeit auf uns. �

Steffen Kühhirt, ver.di Nord

Kurzmeldungen

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

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�21

10 Jahre KSG Klinikservice-

gesellschaft am Universitäts-

klinikum Heidelberg = 10 Jahre

ohne Tarifvertrag

Nach betrieblichem Druck, Akti-

vitäten der ver.di-Vertrauensleute

und einem Gespräch mit der Kauf-

männischen Direktorin schrieb der

Geschäftsführer an ver.di: »Nach

dem Gespräch haben wir uns ent-

schlossen einmalig 150 Euro zum

Jubiläum auszuzahlen.«

Weitere »Verbesserungen« wur-

den zugesagt: es sollen die glei-

chen Standards für den Gesund-

heits- und Arbeitsschutz wie in der

Uniklinik gelten, Beschäftigte der

Spülküche erhalten ein zweites

Paar Schuhe, damit die Schuhe

Zeit zum Trocknen bekommen,

Vorgesetzte sollen ihre Einschät-

zung bezüglich der Leistungs-

beurteilung transparent machen.

Immerhin soll eine Betriebs-

vereinbarung zur Leistungsbeurtei-

lung wegen der Dringlichkeit jetzt

vorgezogen werden.

Wir sagen: Für die Beschäftig-

ten gibt es nichts zu feiern. Sie

beklagen zu Recht schlechte Lohn-

und Arbeitsbedingungen.

Die Arbeitgeber wollen ohne

Tarifvertrag weiter machen, sie

finden das Leistungsprinzip und

die Befristungen richtig. DARUM

organisieren sich immer mehr

Beschäftigte in ver.di. �

Silke Hansen, ver.di Rhein-

Neckar

SGN Servicegesellschaft

Nordbaden: Tarifabschluss

Für die Servicegesellschaft am

Psychiatrischen Zentrum Nord-

baden (PZN) in Wiesloch (Küche,

Wäscherei, Casino, SB-Shop,

Service, Verwaltung, Lager) konnte

in der 5. Verhandlungsrunde eine

Einigung erreicht werden. Die

ver.di-Haustarifkommission hat

das Ergebnis am 15. Januar 2014

angenommen.

Das Tarifergebnis in Stichworten:

jeweils 1,7% lineare Erhöhung

zum 1.1.2014 und 1.1.2015. Zu-

sätzlich 450 Euro Einmalzahlung

(vorab im Dezember 2013). Zum

Vergleich: Landesbeschäftigte im

PZN erhalten ab 1.1.2014 eine

Erhöhung um 2,95%. Erstmals

wurde ein ver.di-Bonus erzielt:

ver.di-Mitglieder erhalten einen

30-Euro-Tankgutschein pro Quar-

tal. Die vollständige Streichung

der Endstufe 5 konnte abgewehrt

werden, indem wir Kompromisse

bei den Stufenlaufzeiten einge-

gangen sind. Die Laufzeit des

Tarifvertrags beträgt 20 Monate,

endet zum 31.8.2015.

Wir sagen Danke an alle

ver.di-Aktiven! Eure Delegatio-

nen und die Protestunterschriften

haben die Verhandlungskommis-

sion toll unterstützt, als Forderung

und Angebot noch meilenweit

auseinanderlagen. �

Silke Hansen, ver.di Rhein-

Neckar

Klinikum Duisburg: Stadtrat

lehnt Sana-Pläne zur Gründung

einer Servicegesellschaft ab

Mit rot-rot-grüner Mehrheit hat

der Duisburger Stadtrat Mitte

Februar 2014 auch den zweiten

Sana-Vorstoß abgewehrt, etwa

300 Beschäftigte in eine neu zu

gründende Servicegesellschaft

auszugliedern. Selbst der Hinweis

auf eine möglicherweise höhere

Dividendenzahlung an die Stadt

fruchtete nicht. Im Gegenteil:

Sana als 49%-Minderheitsgesell-

schafter der Klinikum Duisburg

GmbH (zwei Standorte mit fast

1.700 Beschäftigten) musste sich

weitere Kritik anhören.

ver.di-Bezirksgeschäftsführer

Thomas Keuer: »Die Sana-Be-

triebsleitung hat nicht bewiesen,

dass sie Krankenhaus kann. Wir

haben Zweifel an der Seriosität.

Dort wechseln die Geschäftsführer

häufiger als andere ihre Bett-

wäsche. Wir brauchen endlich ein

Gesamtkonzept für das Klinikum,

das vor einem Sanierungsstau von

über 100 Millionen Euro steht und

in dem schon Räume ordnungs-

behördlich geschlossen werden

mussten. Auch die MitarbeiterIn-

nen wollen endlich wissen, wie es

weitergeht. Aber mit Sana ist das

nicht möglich.« �

Harald Hüskes, ver.di Duisburg-

Niederrhein

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Servicebetriebe

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Großer Erfolg

für die TherapeutInnen

Der 1. Januar 2014 war für die

23 Kolleginnen und Kollegen des

Therapeutikons ein guter Tag. An

diesem Tag wurden die Beschäftig-

ten des Tochterunternehmens

wieder in den Mutterbetrieb ein-

gegliedert.

Was war passiert?

Im Jahr 2007 wurde das Thera-

peutikon als Tochterunternehmen

des Gemeinschaftskrankenhauses

gegründet. Als Geschäftsfeld

sollte diese Firma physiotherapeu-

tische, ergotherapeutische und

logopädische Leistungen ambulant

und stationär anbieten. Insbeson-

dere das ambulante Geschäft

sollte abgedeckt werden. Dazu

sollte eine Kassenzulassung be-

antragt werden.

Die im Gemeinschaftskranken-

haus Herdecke beschäftigten

Therapeuten behielten ihren

Arbeitsvertrag im Gemeinschafts-

krankenhaus. Alle neuen Thera-

peuten wurden aber im Therapeu-

tikon eingestellt. Dies aber zu

Gehältern, die bis zu 500 Euro

niedriger waren als bei den Be-

schäftigten im Krankenhaus.

Über die Jahre führte das zu

immer mehr Unmut bei den Kolle-

gInnen. Keine Dynamisierung der

Löhne, keine Aufstiegsmöglichkei-

ten und keine Kassenzulassung in

Sicht.

2009 hatte der Betriebsrat be-

reits die Gemeinschaftsbetriebs-

vermutung festgestellt, so dass

der Betriebsrat des Krankenhauses

auch für die MitarbeiterInnen des

Therapeutikons zuständig war.

Die Geschäftsführung schlug

2013 dem Betriebsrat Verhandlun-

gen zu einem neuen Vergütungs-

system für die MitarbeiterInnen

des Therapeutikons vor.

Für die KollegInnen des Thera-

peutikons, die Therapeuten aus

dem Krankenhaus und dem Be-

triebsrat gab es nur eine Lösung:

Ein gemeinsames Vergütungssys-

tem für das Gemeinschaftskran-

kenhaus und das Therapeutikon.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Die Forderung lautete ab diesem

Zeitpunkt: Wiedereingliederung!

Der Organisationsgrad bei ver.di

war mittlerweile bei fast 100%

angelangt.

Aktionen fanden statt

Wöchentliche Sprechstunden

mit dem Betriebsrat fanden statt,

Buttons wurden hergestellt und

morgens mit Informationsblättern

vor der Tür verteilt. T-Shirts wur-

den bedruckt und bei der Arbeit

getragen und bei einer aktiven

Mittagspause begannen Unter-

schriftensammlungen. Die Mit-

arbeiterInnen des Krankenhauses

und des Therapeutikons zogen an

einem Strang und verliehen damit

der Forderung nach Wiedereinglie-

derung Nachdruck.

Die mittlerweile neue Geschäfts-

führung wurde durch die Aktionen

sehr schnell auf die Auseinander-

setzungen aufmerksam und

sicherte zu, die Wiedereingliede-

rung zu prüfen.

Vor Weihnachten stand es fest:

Die Wiedereingliederung ins

Krankenhaus fand zum 1. Januar

statt. Die Sicherheit durch die Ge-

werkschaft im Rücken, die Solida-

rität aller KollegInnen und ein sei-

tens der Geschäftsführung über-

arbeitetes Therapiekonzept haben

diesen Schritt möglich gemacht. �

Pia Wolf und Nobert Klauke,

BR Gemeinschaftskrankenhaus

Herdecke

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (NRW):Therapeutikon wieder eingesourct!

�22

Stichworte

Die Gemeinschaftskrankenhaus HerdeckegGmbH, etwa 1.200 Beschäftigte, 471 Plan-betten, schreibt über sich: »… betrachten wir die Entwicklung einer anthroposophischerweiterten Medizin, Pflege und Therapie alsunseren wesentlichen gesellschaftlichen Auf-trag« (www.gemeinschaftskrankenhaus.de). �

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Im September 2013 entschied

das Bundessozialgericht im Rechts-

streit zwischen der Therapiezen-

trum am Diak GmbH (Klägerin,

100%-Tochter der Diakonie-Klini-

kum Schwäbisch Hall gGmbH, Bei-

geladene) und der AOK Baden-

Württemberg auf Kassenzulassung

wie folgt:

»Die Revision der Klägerin wurde

zurückgewiesen. Der Senat hat

erhebliche Bedenken, ob eine so

weitgehende Auslagerung von

Ressourcen seitens der Beigelade-

nen zulässig ist und ob das Kran-

kenhaus ohne jegliche Heilmittel-

abteilung überhaupt noch seine

Kernaufgaben erfüllen kann.

Zudem ist die zwischen den Betei-

ligten geübte Abrechnungspraxis

rechtswidrig […]«.

Stichworte

2004 wurden die Abteilungen

für Physio-, Ergo- und Logopädie

des Diakonie-Klinikums Schwä-

bisch Hall (492 Planbetten) ausge-

gliedert und als eigenständige

GmbH geführt. Das Therapiezen-

trum erbringt seitdem alle Leistun-

gen für die stationären Patienten

des Klinikums, zusätzlich für teil-

stationäre und ambulante Patien-

ten. Von den 42 Beschäftigten

waren 26 beim Therapiezentrum

angestellt und 16 vom Klinikum

gestellt. Die Therapiezentrum

GmbH begehrte eine Zulassung

zur Erbringung von Heilmitteln

nach § 124 Abs 2 SGB V für die

Bereiche der Physio-, Logo- und

Ergotherapie. �

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

Bundessozialgericht: Keine Kassenzulassung für ausgegliedertes Therapiezentrum

DDL mbH (Schwäbisch Hall, BaWü): Einigung nach Klage, Arbeitsplatz verloren

Bundessozialgericht– B 3 KR 8/12 R

LSG Baden-Württemberg – L 5 KR 243/11

SG Heilbronn – S 9 KR 2947/07

�23

Siehe auch Info-

dienst 62, S. 25

Zum »Lörracher

Urteil« siehe

Seite 14 in die-

sem Infodienst

So das Ergebnis des seit April

2013 andauernden Rechtsstreits

zwischen den Beschäftigten des

Hol- und Bringdienstes (HuB)

und der Geschäftsführung der

Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall

gGmbH (Diak) und ihrer Tochter-

firma, die Diak Dienstleistungs-

gesellschaft mbH (DDL).

April 2013: Klage der

DDL-HuB-KollegInnen

Sechs Kolleginnen und Kollegen

des HuB reichten im April 2013

– unterstützt von ver.di – Klage

ein, um ein Arbeitsverhältnis auf-

grund fehlender Arbeitnehmer-

überlassungserlaubnis und Schein-

werkverträgen gegenüber dem

Diak geltend zu machen.

Bereits im ersten Gütetermin

vor dem Arbeitsgericht Heilbronn,

Kammer Crailsheim, wurde klar:

Das Diak und die DDL bleiben

hart. Sie machten den KollegIn-

nen, abgesehen von drei Teil-

zeitstellen überwiegend im

Nachtdienst, keine weiteren

Arbeitsvertragsangebote.

Stattdessen wurden Abfindun-

gen angeboten, um sich aus den

Prozessen freizukaufen.

Ein für uns unakzeptables Ange-

bot, forderten wir doch eine volle

Übernahme zu AVR-Bedingungen.

Stand nach dem Gütetermin:

Abwarten der BAG-Entscheidung

(»Lörracher Urteil«).

Betriebsbedingte

Kündigungen

In der Zwischenzeit erhielten

die KollegInnen betriebsbedingte

Kündigungen durch die DDL.

Begründung: Wegfall des Auf-

trags durch Kündigung des Werk-

vertrages zwischen Diak und DDL

und anschließende Vergabe des

HuB an die RTS Gebäude-Manage-

ment GmbH.

Diak und DDL schienen über-

zeugt von ihrem Vorgehen. Selbst

auf öffentlichen Druck, durch

Leserbriefe, Unterschriftensamm-

lungen, offene Briefe und �

Stichworte DDL

51/49-Organschaft mit Sodexo, Reinigung

und Personalverleih, etwa 160 Beschäf-

tigte. Seit 2005 werden im Klinikum frei

werdende Stellen in den Bereichen HuB,

Empfang und Verpflegungs-/Versorgungs-

assistenz nicht mehr besetzt, statt dessen

die DauerleiharbeitnehmerInnen der DDL

beschäftigt. Die DDL ist im Gegensatz

zum Klinikum nicht Mitglied im Diakoni-

schen Werk Württemberg.

Einkommensunterschiede zwischen Klini-

kum-HuB und DDL-HuB etwa 500 Euro

monatlich, außerdem: niedrigere Zu-

schläge, geringere Jahressonderzahlung,

keine betriebliche Altersvorsorge. �

Ausführliche Infos findet ihr auf den Seiten des Bundessozialgerichts:

Punkt 5) der Terminvorschau Nr. 39/13 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13059

Punkt 5) des Terminberichts Nr. 39/13http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13106

Urteil vom 19.9.2013, B 3 KR 8/12 Rhttp://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013-9&nr=13253&linked=urt

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öffentliche Informationsabende

zeigte der Arbeitgeber keine Ein-

sicht. Selbst die vielen Ge-

spräche im Hintergrund

durch Politiker, Kirchen-

vertreter und Beschäf-

tigte des Diak hatten nur

wenig Erfolg.

Insbesondere die Beschäf-

tigten im Diak sorgten sich um

die Qualität der Arbeit im HuB.

Sie hatten Recht, so kam es in

den ersten Tagen und Wochen

immer wieder zu gefährdenden

Situationen.

Patienten wurden nicht rechtzei-

tig abgeholt oder nach Untersu-

chungen vergessen, Labormaterial

nicht schnell genug versorgt und

Proben konnten nicht mehr aus-

gewertet werden. Sogar Blut-

konserven kamen verspätet im OP

an. Auch die Versorgung mit sau-

beren Betten und die Entsorgung

gebrauchter Betten kamen ins

Stocken, sodass es immer wieder

zu Verstellung von Fluchtwegen

und zu Bettenmangel auf Station

kam.

Das Diak und die DDL waren

sich in dieser Situation allerdings

nicht zu schade, bei den bereits

gekündigten und in der Freistel-

lung befindlichen KollegInnen an-

zurufen und um Aushilfe zu bit-

ten, um dem Chaos wieder Herr

zu werden.

Der Druck auf die bereits gekün-

digten KollegInnen stieg immer

weiter, hinzu kamen finanzielle

Sorgen, die durch den Verlust des

Arbeitsplatzes drohten.

Eine diakonische Einrichtung in

Schwäbisch Hall suchte qualifi-

zierte Betreuer für Menschen mit

Behinderung und fand sie mit un-

seren KollegInnen.

Vier KollegInnen akzeptierten

daraufhin die Abfindung und

ließen die Klagen fallen, auch weil

eine Rückkehr an das Diak immer

unwahrscheinlicher wurde.

BAG-Urteil und die Folgen

Am 10. Dezember 2013 kam das

verheerende Urteil aus Erfurt: Ein

nicht korrekter Werkvertrag und

die Nicht-Einhaltung des AÜG

haben nicht automatisch ein Ar-

beitsverhältnis mit dem leihenden

Betrieb zur Folge. Schlecht für un-

sere Klage auf ein Beschäftigungs-

verhältnis zum Diak.

Am 24. Januar 2014 traf das Ar-

beitsgericht Heilbronn über die

beiden verbliebenen Klagen seine

Entscheidung. Richter Hrubesch

und seine beiden ehrenamtlichen

Kollegen ließen bereits während

der Verhandlung durchklingen,

dass sie dem Erfurter Urteil folgen

werden, ebenfalls mit der Begrün-

dung, dass Gesetze zu schreiben

nicht Aufgabe von Gerichten sei,

sondern Aufgabe der Politik.

Unserer Anregung, den Fall vom

EuGH überprüfen zu lassen, wurde

leider nicht Folge geleistet.

In Sachen Kündigungsschutz

konnte dennoch ein Erfolg errun-

gen werden. Nicht zuletzt durch

die Tatsache, dass das Diak den

eigenen Werkvertrag mit der DDL

nicht fristgerecht kündigte, wür-

den die betriebsbedingten Kündi-

gungen im Falle eines Urteils für

nichtig erklärt werden, äußerte

das Gericht in der Verhandlung

und schlug einen Vergleich vor,

der nach langer Bedenkzeit der

Klagenden angenommen wurde:

Abfindungen in Höhe von 15.000

und 20.000 Euro netto.

Ein Erfolg, den wir ohne das

Durchhalten der KollegInnen,

ohne die Unterstützung und die

enorme Solidarität der Beschäftig-

ten des Diak und der Öffentlich-

keit und ohne die vielen und

zum Teil stundenlangen Gesprä-

chen im Hintergrund nicht erreicht

hätten. �

Arne Gailing, ver.di Heilbronn-

Neckar-Franken

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

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Gerichtstermin am 24. Januar 2014Solidarität HA

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Servicebetriebe

�25

Klinikum Fürth (Bayern): Forderung nach TVöDfür alle findet mehr und mehr Unterstützer!

Schon seit langem fordert ver.di

gemeinsam mit den Beschäftigten

der Servicegesellschaft des Klini-

kums Fürth die Abschaffung der

»Zweiklassengesellschaft« beim

Klinikum Fürth.

Aktuell 1,7 Mio. Euro Gewinn

nach mittlerweile fünf Jahren in

den schwarzen Zahlen bieten nicht

nur Spielraum für eine angemes-

sene Vergütung der Beschäftigten

der Servicegesellschaft, sondern

sollten unseres Erachtens auch An-

lass genug sein, die ungerechte

»Zweiklassengesellschaft« zu be-

enden.

Deshalb appellieren wir schon

seit geraumer Zeit an die Verant-

wortlichen, endlich Schluss zu ma-

chen mit diesem Zustand der Un-

gerechtigkeit. Es kann nicht sein,

dass diverse Parteien im Bundes-

und Landtagswahlkampf den Miss-

brauch von Werkverträgen und

Leiharbeit zum Lohndumping an-

prangern, und dann auf kommu-

naler Ebene, wo sie es selbst in

der Hand haben, als Oberbürger-

meister, Bürgermeister oder Stadt-

räte, dem ganzen keinen Einhalt

gebieten.

Zumal aus unserer Sicht das

»gewählte Modell« beim Klinikum

Fürth ohne voneinander klar ab-

gegrenzte Tätigkeitsbereiche mit

eigenen Hierarchien sowie Füh-

rungs- und Entscheidungsstruktu-

ren auch rechtlich problematisch

ist.

Um den politisch Verantwort-

lichen die Ungerechtigkeit der

derzeitigen Situation sowie die

Schwierigkeit eines halbwegs er-

träglichen Auskommens mit einem

Einkommen von gut 20% unter

TVöD näherzubringen, besuchte

zuletzt eine Delegation von gut

20 Beschäftigten der Servicegesell-

schaft eine öffentliche Stadtrats-

sitzung.

Dass die von den Parteien

Die Linke und Bündnis 90 / Die

Grünen eingebrachten Anträge,

die zumindest eine schrittweise

Rückführung in den Tarifvertrag

des öffentlichen Dienstes vor-

sahen, keine Mehrheit fanden,

war für uns (leider) keine Über-

raschung.

Dass jedoch dem Geschäftsfüh-

rer des Klinikums bzw. der Service-

tochter ein ausgiebiges Rederecht

gewährt wurde, während es den

anwesenden ver.di-Mitgliedern per

Mehrheitsbeschluss versagt wurde,

ihre Sicht der Dinge darzustellen,

war schon ein starkes Stück.

Wen wundert es angesichts

eines derartigen Demokratie-

verständnisses von CSU und SPD,

dass die Beteuerungen von Red-

nern der größten Fraktionen im

Fürther Stadtrat, man stehe zum

Grundsatz guter Lohn für gute

Arbeit und zu fairen Tarifbedin-

gungen, den anwesenden Beschäf-

tigten wie Hohn in den Ohren ge-

klungen haben.

Dennoch werten wir unsere Ak-

tion als weiteren Zwischenerfolg

auf dem Weg zu unserem gemein-

samen Ziel. Die Zahl unserer

Unterstützer in Politik und Öffent-

lichkeit wächst stetig. Darüber

hinaus war die Anwesenheit der

Beschäftigten der Servicegesell-

schaft im Stadtrat ein deutliches

Signal an alle Verantwortlichen,

dass wir es nicht zulassen werden,

dass das Thema von der Bildfläche

verschwindet und wir in Zukunft

verstärkt die politisch Verantwort-

lichen benennen und in die Aus-

einandersetzung einbeziehen wer-

den.

Wenn die Stadtspitze und das

Klinikum an der »Zweiklassenge-

sellschaft« festhalten, müssen und

werden wir versuchen mit mate-

riell höheren Tarifabschlüssen als

im öffentlichen Dienst wenigstens

mittelfristig dafür zu sorgen, dass

sich die Schere zwischen der Be-

zahlung am Klinikum und der Ser-

vicegesellschaft jedes Mal wieder

ein Stückchen weiter schließt und

so Stück für Stück etwas mehr

Gerechtigkeit entsteht.

Um dieses tarifpolitische Ziel zu

erreichen, sind weitere Aktionen

geplant und auch Arbeitskampf-

maßnahmen schließen wir für die

Zukunft ausdrücklich nicht aus. �

Thorsten Hautmann, ver.di-

Bundesverwaltung, Projekt Ser-

vicegesellschaften

Vor und während der Stadtratssitzung

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(2)

Siehe auch Info-

dienst 57, S. 36

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

Schöne Bescherung: Ameos kauft Sana Ohre-Klinikum und kürzt Gehälter

�26

Es fehlt Personal an jeder Ecke, egal ob in der

Pflege, im Servicebereich oder in der Verwaltung –

darin waren sich die ver.di-Mitglieder bei ihrer Aktion

Mitte Dezember in Ueckermünde einig. Das ist aus

ihrer Sicht ein Sicherheitsrisiko für die Patientinnen

und Patienten und Ursache für den unerträglichen

Arbeitsdruck, der auf den Beschäftigten lastet. �

Andrea Moder, ver.di Neubrandenburg

Überlastung macht müde und krank – Aktion der ver.di-Mitglieder beiAmeos in Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern) R

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Stichworte Ameos

Die zum Portfolio der Beteiligungs-

gesellschaft Quadriga Capital

(Frankfurt/M.) gehörende Ameos

AG (Zürich) ist in vier Bereichen

tätig: Akut-Somatik, Psychiatrie,

Pflege und Eingliederung. 61 Ein-

richtungen an 33 Standorten in

8 Bundesländern in Deutschland

und 2 Einrichtungen in Österreich

mit zusammen etwa 6.900 Betten/

Plätzen und etwa 10.200 Mitarbei-

terInnen (www.ameos.eu). �

Ameos in Sachsen-Anhalt

»Ameos betreibt in Sachsen-

Anhalt bereits somatische

Klinika in Aschersleben,

Bernburg, Halberstadt,

Schönebeck und Staßfurt

sowie psychiatrische Ein-

richtungen in Aschersleben,

Haldensleben, Oschersleben

und Staßfurt. Mit der Übernahme des

neuen Ameos-Klinikums Haldensleben

beschäftigt Ameos in Sachsen-Anhalt

rund 3.100 Mitarbeitende und verfügt

über etwa 2.250 Betten und Behand-

lungsplätze« (www.ameos.eu).

Zum Vergleich Sachsen-Anhalt 2011

insgesamt: 49 Krankenhäuser, 16.388

Betten, 29.291 Beschäftigte (Kranken-

hausgesellschaft Sachsen-Anhalt,

www.kgsan.de). �

Stichworte Ohre-Klinikum

2007 hatte Sana das ehemals kommunale

Ohrekreis-Krankenhaus mit den beiden

Standorten Haldensleben und Wolmir-

stedt übernommen.

Das Krankenhaus Wolmirstedt wurde

2007 geschlossen und das Grundstück

2013 nach Scheitern jedes Nachnutzungs-

konzeptes an die Stadt übertragen.

Das Klinikum hat zurzeit 267 Betten und

ca. 450 Beschäftigte. �

Lange brodelte die Gerüchte-

küche, nun ist es amtlich: Ameos

übernahm das Sana Ohre-Klinikum

in Haldensleben (Sachsen-Anhalt)

ab November 2013.

Der Clou dabei: Unter nach

ver.di-Auffassung rechtsmiss-

bräuchlicher Anwendung des

§ 613a BGB wendete Ameos mit

dem Tag der Übernahme den ca.

10% schlechteren Tarifvertrag

des Ameos-Fachkrankenhauses*

Haldensleben auf die Beschäftig-

ten des ehemaligen Sana Ohre-

Klinikums an.

Die Geschäftsführung erklärte

auf einer Betriebsversammlung

vollmundig, dass Ameos ein

attraktiver Arbeitgeber sei und die

Anwendung des Tarifvertrages

auf einem Automatismus beruhe.

Merkwürdig nur: Dieser Auto-

matismus findet nicht beim ärzt-

lichen Personal statt, dort gibt es

Besitzstand.

ver.di kritisiert das Überstülpen

des Tarifvertrages scharf und führt

für zahlreiche Mitarbeiterinnen

jetzt Klagen vor dem Arbeits-

gericht. Auch der Betriebsrat des

Klinikums hat gegen die Umgrup-

pierungen/Überleitungen in den

Ameos-Tarifvertrag Klage beim

Arbeitsgericht Magdeburg ein-

gereicht.

Unabhängig davon fordert die

Tarifkommission nun Tarifverhand-

lungen, um wieder an das Niveau

des TVöD anzuknüpfen. Hier wer-

den wir die Unterstützung der

breiten Belegschaft brauchen, um

ein akzeptables Tarifergebnis zu

erzielen. �

Jens Berek, ver.di Sachsen-

Anhalt Nord

UW

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* Das Ameos-Fachkrankenhaus Haldens-

leben (ehemaliges psychiatrisches Landes-

krankenhaus) liegt auf der gegenüber-

liegenden Straßenseite. Zur dortigen

Tarifauseinandersetzung siehe Infodienst

56. S. 18 und 57, S. 34. FRE

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �27

Konzerne

heiligabendbei Ameos

Schluss damit!Gleiches Recht für gleiche Arbeit!

Eigentlich ein freier Tag… Für uns Leiharbeiter ein ganz normaler Arbeitstag.

Anfang Dezember 2013 hatte

das Arbeitsgericht Magdeburg in

erster Instanz eine Klage von ver.di

gegen die Ameos Salzland-Klini-

ken mit einer recht abenteuer-

lichen Begründung abgewiesen.

Worum ging es?

Die Ameos Salzland-Kliniken

sind bis Ende Februar 2014 an den

TVöD gebunden. Dessen ungeach-

tet haben die dortigen Betriebs-

räte Regelungsabreden mit dem

Arbeitgeber vereinbart, welche

beinhalteten, dass die Beschäftig-

ten auf Jahressonderzahlung und

Leistungsentgelt verzichten sollen

und die Arbeitszeit aller (auch der

Teilzeit-) Beschäftigten um 12,5%

unter Entgeltkürzung reduziert

wird. Ausgenommen davon sind

Ärzte und nicht näher benannte

leitende Mitarbeiter.

Auf Grundlage dieser Regelungs-

abreden wurden rückwirkend zum

1.1.2013 neue Arbeitsverträge

ausgestellt und die Beschäftigten

dazu bewegt, diese zu unter-

schreiben. Teils unter Tränen.

Gegen diese Vorgehensweise

richtete sich die Klage von ver.di.

Diese Klage wurde nun abgewie-

sen und unsere Rechtsvertreter

waren einigermaßen sprachlos ob

der Begründung.

Das Gericht begründet seine

Entscheidung damit, dass eine

Störung, die einen Unterlassungs-

anspruch der ver.di rechtfertigen

könne, erst dann gegeben sei,

wenn ein erheblicher Teil der Be-

legschaft gewerkschaftlich organi-

siert ist. Dies sei, so das Gericht,

immer der Fall, wenn mindestens

50% der Belegschaft gewerk-

schaftlich organisiert seien. An-

sonsten seien die Grenzen des

§ 17 Kündigungsschutzgesetz her-

anzuziehen.

Ameos Salzland-Kliniken (Sachsen-Anhalt):ver.di-Beschwerde gegen ArbG-Urteil

Eine Störung liege daher nicht

vor, der Unterlassungsanspruch

daher nicht gegeben.

Diese Begründung ist aus unse-

rer Sicht schlicht und ergreifend

falsch und abenteuerlich. Wir

haben dagegen noch im Dezember

Beschwerde eingelegt.

Wichtig und

von Bedeutung sind

die ebenfalls inzwischen ein-

gereichten individualrechtlichen

Verfahren, die in jedem Fall wei-

tergeführt werden. Jedenfalls

die Ansprüche bis einschließlich

Februar 2014 können geltend ge-

macht werden – die Weiterfüh-

rung der Ansprüche bis zu diesem

Zeitpunkt durch alle Instanzen ist

nicht durch den Wegfall der Tarif-

bindung gehindert.

Im Übrigen wird mit unseren

Mitgliedern zu diskutieren sein,

wie wir Tarifmächtigkeit erlangen

können, um nach Auslaufen der

Tarifbindung zu einem akzeptab-

len Haustarifvertrag zu kommen.

Denn soweit hat das Arbeitsge-

richt Magdeburg recht: Ein mög-

lichst hoher gewerkschaftlicher

Organisationsgrad ist gerade bei

Arbeitgebern wie Ameos zwin-

gend notwendig, um die Interes-

sen der Beschäftigten durchsetzen

zu können. �

Jens Berek, ver.di Sachsen-

Anhalt Nord

Siehe auch Info-

dienst 60, S. 34

Stichworte Salzland-Kliniken

Die ehemals kommunale Salzlandkliniken-

Holding (Standorte in Aschersleben, Bern-

burg, Staßfurt und Schönebeck, etwa

1.000 Betten, rund 1.600 MitarbeiterIn-

nen) wurde im März 2012 an Ameos

verkauft. �

DA

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LW

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Aufkleber – im Einsatz in Osnabrück und Hildesheim (Nds.):

Page 28: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Sondierungsgespräche abge-

schlossen – Beginn der Verhand-

lungen am 23. April 2014

Ende Januar 2014 trafen

sich die Arbeitgebervertreter der

Ameos-Krankenhausgesellschaft

Niedersachsen mbH und Vertreter

der ver.di-Tarifkommission zu

einem ersten Sondierungsgespräch

zu den von Ameos gekündigten

Tarifverträgen.*

Die Arbeitgebervertreter hatten

in diesem ersten Gespräch noch

kein Verhandlungsangebot vorge-

legt, sondern stellten lediglich ihre

Kündigungsgründe dar.

So sei es für den Arbeitgeber

wichtig, sich nicht durch die Über-

nahme der Tarifergebnisse des

öffentlichen Dienstes »fremd-

bestimmen« zu lassen, sondern

selber einen Haustarifvertrag mit

ver.di zu vereinbaren.

Die im TVöD vorgesehenen

Leistungsentgelte empfindet der

Arbeitgeber als »störend«.

Beabsichtigt sei, ein gänzlich

neues Tarifwerk zu schaffen; dazu

gehören die Rahmenbedingungen

(Manteltarif) sowie die »Lohn- und

Gehaltsstruktur«.

Bei der Veränderung der Rah-

menbedingungen sei bezweckt,

eine flexiblere Personalplanung

und einen flexibleren Personal-

einsatz zu ermöglichen.

Der Arbeitgeber hat in dieser

ersten Gesprächsrunde zugesagt,

bis zum 9. April 2014 ein erstes

Verhandlungsangebot vorzulegen.

Unsere Forderungen bleiben

bestehen:

� Dynamische Anwendung des

TVöD incl. aller Änderungen,

Ergänzungen und ersetzenden

Tarifverträge.

� Ausschluss betriebsbedingter

Kündigungen, Schutz vor Verset-

zungen an andere Standorte.

� Begrenzung der Leiharbeit auf

unvorhergesehene Ausnahme-

situationen und volle Mitbestim-

mung des BR beim Einsatz von

Leiharbeit.

Vor dem Hintergrund der an-

stehenden Tarifverhandlungen im

öffentlichen Dienst forderte die

ver.di-Tarifkommission vom Arbeit-

geber zusätzlich ein Angebot zur

Entgelterhöhung.

Vereinbarungen aus dem

Sondierungsgespräch:

� Die Ameos-Krankenhausgesell-

schaft Niedersachsen mbH legt

der ver.di-Tarifkommission bis zum

9. April 2014 ein erstes Verhand-

lungsangebot vor.

� Am 23. April 2014 und am

21. Mai 2014 finden die ersten

Verhandlungen statt.

� Für die Ameos-Krankenhäuser

in Hildesheim und Osnabrück wird

es gemeinsame Verhandlungen

geben.

� Die Mitglieder der gemeinsa-

men Tarifkommission aus beiden

Kliniken werden für die Vor-

bereitung und die Verhandlungs-

runden von der Arbeit unter Fort-

zahlung der Vergütung

freigestellt. �

Elke Nobel, ver.di Niedersachsen-

Bremen

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Die Katze ist aus dem Sack: Ameos will eigenenTarifvertrag für Hildesheim und Osnabrück (Nds.)

* siehe Info-

dienst 63, S. 31

�28

Die ehemaligen

Niedersächsischen

psychiatrischen

Landeskrankenhäu-

ser in Hildesheim

und Osnabrück ge-

hören seit 2007 zur

Ameos Holding AG.

Wie es weitergeht, erfahrt ihr unterwww.facebook.com/AMEOSgemeinsamstark

Konzerne

Durch die Gasse zur Betriebs-

versammlung in Hildesheim: Ameos-

Vorstand Michael Dieckmann mit der

örtlichen Krankenhausleitung.

VE

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Ameos schlägt zu: Sanierung des Alfelder Krankenhauses (Nds.)

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Oder: Die Kleinen sind immer

die Dummen!

Die Beschäftigten im Ameos-

Klinikum Alfeld haben es satt. Seit

nahezu 10 Jahren wird ihnen sug-

geriert, dass sie zur Sicherung

ihrer Arbeitsplätze kürzer treten

und verzichten müssen.

Allein aus der unten beschriebe-

nen Historie wird klar, welche

Wechselbäder die Belegschaft mit-

gemacht hat. Noch deutlicher wird

dies, wenn wir die konkreten Wir-

kungen auf die Beschäftigten be-

trachten.

Rettungswege

per Tarifvertrag …

2004: Im Zuge der »Fusion«

wurde die Küche in Alfeld ge-

schlossen und outgesourct.

2005: Verzicht auf die Zuwen-

dung wegen drohender Insolvenz.

2006: Verzicht auf Jahressonder-

zahlung, dafür wurde 2007 eine

Einmalzahlung in Höhe des alten

Urlaubsgeldes gezahlt.

2008 und 2009 wurde die Jah-

ressonderzahlung drastisch redu-

ziert. Diese Regelungen galten

entsprechend für Ärztinnen und

Ärzte und für AT-Beschäftigte.

Dafür wurden betriebsbedingte

Kündigungen bis zum 31.12.2011

ausgeschlossen. Zuvor wurden

allerdings Stellen in der Pflege und

im Reinigungsbereich abgebaut.

Das wurde zwar ohne Kündigun-

gen, aber mit Einschnitten bei den

Beschäftigten erreicht. Dies war

nur Dank des Engagements von

Betriebsrat und ver.di-Tarifkom-

mission möglich – ihr Beitrag zur

Restrukturierung des Hauses.

Zusätzlich sind nach dem Tarif-

vertrag bis zum 31.12.2015

Ausgliederungen und damit Be-

triebsübergänge oder Betriebsteil-

übergänge ausgeschlossen.

… führen nicht zum Ziel,

wenn das Management seine

Aufgaben nicht erfüllt

Begleitet wurden die Beschäftig-

ten im Alfelder Krankenhaus seit

Übernahme durch Ameos (2010)

durch acht verschiedene Geschäfts-

führer bzw. Krankenhausdirek-

torInnen. Pflegedienstleitungen

waren es immerhin »nur« sechs.

Das Ergebnis: Trotz Einsatz von

LeiharbeitnehmerInnen (sprich:

Lohndumping) stieg das Defizit

weiter. Vereinbarte Sanierungs-

konzepte blieben unbeachtet. Und

nun kommt die Forderung nach

weiterem Verzicht in der Größen-

ordnung von 14%. Ameos will

eine Regelung wie im Johanniter-

Krankenhaus Gronau.*

Zusätzlich werden die Beschäf-

tigten des Reinigungsdienstes und

der Pforte/Info mit betriebsbeding-

ten Kündigungen durch Schlie-

ßung ihrer Abteilung bedroht –

obwohl der Tarifvertrag das aus-

schließt und die Aufgaben weiter

anfallen. Künftig sollen diese

durch einen externen Dienstleister

erbracht werden.

Wir haben darauf reagiert

und dieses Verhalten öffentlich

angeprangert

Derzeit wird mit Zustimmung

von BR, TK und ver.di ein Gutach-

ten durch BAB erstellt. Dadurch

sollen die bisherigen Maßnahmen

der Geschäftsführung beleuchtet

und die Chancen für Beschäftigte

und einer wohnortnahen Versor-

gung geprüft werden. �

Stichworte

Das Krankenhaus Alfeld mit 145 Betten

und das Johanniter-Krankenhaus Gronau

mit 123 Betten haben beide den Schwer-

punkt Chirurgie und Innere Medizin.

Die Entfernung zwischen beiden Häusern

beträgt 15 km, Entfernung nach Hildes-

heim (über 1.000 Betten in zwei konkur-

rierenden Kliniken) beträgt von Gronau

20 km und von Alfeld 27 km.

In Gronau arbeiten ca. 260 und in Alfeld

ca. 300 KollegInnen. Das Johanniter-Kran-

kenhaus wendet die AVR DW EKD, das

Krankenhaus Alfeld den TVöD-K an.

Historie

� Bis 2005 hatten das Land Niedersach-

sen, die Stadt Alfeld und der Landkreis im

Zeitraum von 12 Jahren 23 Mio Euro in

das Alfelder Krankenhaus investiert. Der

Zweckverband als damaliger Träger hatte

3 Mio Euro beigesteuert.

� Um die bestehende Konkurrenz abzu-

bauen, Arbeitsplätze und eine wohnort-

nahe Versorgung zu sichern, wurde 2004

eine »Fusion« des Johanniter-Kranken-

hauses mit dem kommunalen Kranken-

haus Alfeld unter dem Dach der proDiako

auf den Weg gebracht. Beide Häuser

waren wirtschaftlich angeschlagen.

� Diese »Ehe« dauerte gerade drei

Jahre und endete 2007. Die Johanniter

übernahmen wieder Gronau. proDiako

und die kommunalen Träger führten das

Alfelder Haus weiter.

� Doch auch diese Zusammenarbeit

wurde 2009 durch den Verkauf der

proDiako-Anteile beendet. Die wirtschaft-

liche Situation hatte sich weiter zuge-

spitzt. proDiako war wohl nicht mehr in

der Lage oder bereit, die Defizite auszu-

gleichen. Ein weiterer Verkauf wurde in

die Wege geleitet.

� Mit Wirkung ab Juni 2010 übernahm

Ameos das Alfelder Krankenhaus.

* In Gronau wurde

zwischen Mitarbeiter-

vertretung und dem

Arbeitgeber verein-

bart, dass die Beschäf-

tigten »freiwillig« für

vier Jahre auf 13,9%

ihres Einkommens

verzichten.

Die Arbeits- und

dienstrechtliche Kom-

mission hatte nach

Intervention des MB

eine solche Regelung

abgelehnt. Dennoch

haben bisher ca. 95%

der Beschäftigten ihre

Zustimmung bei einem

Treuhänder hinterlegt.

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Einen weiteren Verzicht der

Beschäftigten haben wir ausge-

schlossen.

Die Beschäftigten werden sich

diese Arbeitgeberwillkür nicht ge-

fallen lassen. Es kann nicht sein,

dass Beschäftigte Sanierungsbei-

träge leisten und die Verantwort-

lichen diese einfach und ohne

Konsequenzen in den Sand setzen.

Die Kolleginnen des Reinigungs-

dienstes haben angekündigt:

Wenn wir gehen müssen, gehen

wir laut.

Die Landesregierung führt nun

runde Tische zur Krankenhaus-

planung durch, für diese Region

findet er am 14. Februar statt.

Diese Entscheidung ist überfäl-

lig, denn in den letzten Jahren

wurde das Schicksal des Hauses,

der Beschäftigten und letztlich der

Patienten der Wirkung des unge-

steuerten Marktes und dem Wett-

bewerb über Löhne ganz und gar

überlassen. �

Brigitte Horn und Michael Frank,

ver.di Hannover/Leine-Weser

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

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Helios-Damp-Rehakliniken: Tarifverhandlungen 2013/2014

Die Tarifrunde 2013/2014 in den

ehemaligen Damp-Rehakliniken,

die seit 2012 zum Helios-Konzern

gehören, scheint ohne großen

Konflikt erfolgreich beendet zu

sein.

Was im Oktober 2013 mit einer

ambitionierten Forderung auf

Grundlage einer Mitgliederbefra-

gung begann, nämlich

� 30 Urlaubstage für alle,

� 6% lineare Erhöhung,

� 100% Sonderzahlung,

endete am 5. Februar 2014 mit

folgendem Ergebnis, dem der

ver.di-Bundesfachbereich aller-

dings noch zustimmen muss:

� 500 Euro Einmalzahlung für

das Jahr 2013

� 2% zum 1.1.2014 für

12 Monate

� 2% zum 1.1.2015 für

12 Monate

� Laufzeit 1.1.2014 bis

31.12.2015

� Bei Tarifsteigerungen des

TVöD während der Laufzeit wird

entsprechend bis zum so genann-

ten Deckel, der Obergrenze für

Tarifsteigerungen, nachjustiert.

� Die Beschäftigten, die durch

den alten Damp-TV 250 Euro

und mehr unter dem fiktiven Ver-

gleichsentgelt des TVöD liegen, er-

halten zusätzlich 50 Euro monat-

lich.

Unterstützt wurde das insgesamt

gute Ergebnis von den aktiven

Kolleginnen und Kollegen vor Ort,

die im passenden Moment wieder

gezeigt haben, was sie können,

wenn es darum geht, den Druck

zu erhöhen.

Als die Verhandlungen ins

Stocken kamen, mobilisierten sie

kurzerhand zum Fototermin in den

einzelnen Häusern, natürlich in

der Pause. Die Fotos konnten dann

gleich während der Verhandlung

zeitnah und aktuell beweisen:

»Wenn sich Helios nicht bewegt,

gibt’s wieder Aktionen!«.

Fazit: Der Konflikt um die Damp-

Gruppe hat sich im Vergleich zu

vor zwei Jahren zwar beruhigt,

aber die Klärung der Überleitung

bzw. die gesamte Tarifsituation ist

nach wie vor ein zähes Geschäft. �

Sabine Daß, ver.di Nord

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Helios Schwerin und Rhön UKGM, Gießen: JAVen in Aktion

Konzerne

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014�32

Fresenius-Helios gab am

13.9.2013 bekannt, dass sie von

der Rhön-Klinikum AG über

70 Krankenhäuser, Medizinische

Versorgungszentren und Service-

gesellschaften kauft. Die Beschäf-

tigten verlangen Schutz vor Nach-

teilen, doch Verhandlungen mit

ver.di über einen Tarifvertrag lehn-

ten beide Konzerne postwendend

ab. Auch die Betriebsräte klagen,

dass sie keine Informationen er-

halten und nicht im Interesse der

Beschäftigten auf Planungen Ein-

fluss nehmen können.

Vom 27. bis 31. Januar 2014

haben deshalb bundesweit Kolle-

ginnen und Kollegen an mehr als

30 Standorten des Helios- und des

Rhön-Konzerns ihren Forderungen

Nachdruck verliehen nach

� Ausschluss betriebsbedingter

Kündigungen bis zum 31.12.2018

Die Mitteilung des Helios-Kon-

zerns am 27.1.2014, dass die bei-

den Helios-Kliniken in der Region

Leipzig, Borna und Zwenkau, ver-

kauft werden, war eine traurige

Bestätigung der Vorbehalte der

Beschäftigten und hat gezeigt,

wie wichtig die Forderungen der

Aktionswoche sind.

Vier Tage später wurde der Ver-

kauf bereits vollzogen. In Windes-

eile mussten Mitarbeiter/innen von

Unternehmensbereichen, die bei

Helios bleiben, ihre Büros verlas-

sen und umziehen, weil Helios am

Rhön-Herzzentrum und Rhön-Park-

klinikum in Leipzig ein größeres

wirtschaftliches und medizinisches

Interesse hat. Betroffen sind im

Das Bundeskartellamt hat am 20. Februar2014 das Vorhaben der zum Fresenius-Konzern gehörenden Helios-Kliniken, dieKontrolle über insgesamt 40 Kliniken und

13 medizinische Versorgungszentren derRhön-Klinikum AG zu erwerben, freigegeben.Aufgrund von wettbewerblichen Bedenkender Behörde für die regionalen Krankenhaus-

märkte in Cuxhaven, Schwerin, Gotha undBorna/Zwenkau bei Leipzig reduzierten dieBeteiligten ihre ursprünglichen Pläne.Nicht von dem Fusionskontrollverfahren

umfasst war die von Helios angekündigte Ab-sicht, eine Netzwerkvereinbarung mit Rhönund weiteren Krankenhausträgern abzuschlie-ßen (Pressemitteilung Bundeskartellamt). �

Siehe auch Info-

dienst 57, S. 18

und 63, S. 32ff.

sowie der Garantie, dass es nicht

zu Lohn- und Gehaltsabsenkungen

kommt, auch nicht durch Kürzun-

gen von Stundendeputaten wie

z.B. in der Reinigung. Dazu gehört

auch der Verzicht auf Ausgrün-

dungen in tariflose Billigtöchter.

� Weiterführung der Ausbildung

in allen Bereichen und garantierte

Übernahme der Auszubildenden.

� Entlastung der Beschäftigten,

das Ende der Arbeitsverdichtung

und der damit einhergehenden

Gefährdung der Gesundheit des

Personals und der Patient/innen

sowie eine tarifliche Personal-

mindestbesetzung, wie sie z.B. an

der Charité Berlin bereits verhan-

delt wird.

� Einbeziehung der Betriebsräte

in alle das Personal direkt und

indirekt betreffende Entscheidun-

gen!

Helios-Rhön: Schutztarifvertrag jetzt!

Konzerne

Aktionswoche für Beschäftigungs- und Standortsicherung

setzt deutliche Zeichen

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

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Raum Leipzig insgesamt ca. 3.500

Kolleg/innen.

Auf mehrfache Nachfragen von

Helios-Betriebsräten und dem

Helios-KBR war die Antwort der

Helios-Geschäftsführung immer:

»im Zuge des Rhön-Deals werden

keine Helios-Kliniken verkauft!«

Dieses Versprechen wurde ge-

brochen. Betriebsräte, Gewerk-

schaft und Beschäftigte wurden

vorher nicht informiert.

Wie schon zuvor die Kolleg/

innen der verkauften Rhön-Klini-

ken mussten auch Beschäftigte

von Helios erleben, dass sie hin-

und hergeschoben werden, wie es

der Geschäftsführung passt.

Ein Wechselbad der Gefühle

haben auch die Mitarbeiter/innen

der Rhön-Häuser in Cuxhaven,

Friedrichroda und Boizenburg hin-

ter sich. Wegen kartellrechtlicher

Einwände werden sie nun doch

nicht an Helios verkauft.

planten Konzernveränderungen

nicht über die Köpfe der Beschäf-

tigten hinweg durchgezogen wer-

den können. Die Kolleg/innen in

den Krankenhäusern, insbeson-

dere in der Pflege, gehen seit

langem täglich über ihre Grenzen

hinaus, um die Patientenversor-

gung angemessen aufrecht zu

erhalten.

Sie brauchen dringend Entlas-

tung und nicht ein Krankenhaus-

Monopoly ohne Spielregeln! �

Michael Dehmlow, ver.di-

Bundesverwaltung

Impressionen ausBad Kissingen,Bad Salzdetfurth,Berlin, Erlenbach,Gifhorn, Hildburg-hausen, Leipzig,München, Norden-ham, Salzgitter,Uelzen, Wiesbaden.

Danke an alleFotografInnen.

Viele Beschäftigte befürchten,

dass die neuen Eigentümer den

Kaufpreis auch durch Einschnitte

im Personalbereich wieder »her-

einholen« wollen. Sie fürchten

weiteren Personalabbau, Arbeits-

verdichtung, Ausgründen von

Teilen der Belegschaft in Billig-

töchter und insgesamt schlechtere

Arbeitsbedingungen. Unmut

herrscht auch darüber, dass die

Konzernleitung zu keinem Zeit-

punkt angemessen mit den Inter-

essenvertretungen der Beschäftig-

ten kommuniziert. Wer glaubt

noch an das Versprechen der

Helios-Geschäftsführung, dass

es niemandem nach der Fusion

schlechter gehen wird?

Gemeinsam mit ver.di ist es den

Kolleg/innen gelungen, überregio-

nal auf ihre Interessen aufmerk-

sam zu machen! Ohne engagiertes

Personal leidet die Versorgung der

Patientinnen und Patienten! Nur

durch organisierten Druck der Be-

schäftigten kann etwas erreicht

werden. Die Aktionswoche war ein

erster erfolgreicher Schritt, um

deutlich zu machen, dass die ge-

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

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Die hessischen Median-Kliniken

sind dabei, neue Wege zu gehen –

mit und nicht gegen die Interes-

senvertretungen der Arbeitneh-

mer. ver.di forderte anlässlich

der Ende Januar 2014 von Median

angekündigten Umstrukturierun-

gen das Unternehmen auf, diesen

Kurs beizubehalten und auszu-

bauen. Dass Median frühzeitig die

Beschäftigten, die Betriebsräte

und ver.di informierte und Gesprä-

che mit den zuständigen Arbeit-

nehmervertretungen aufnehmen

will, ist ein positives Signal.

� Einen Ausbau der Median-

Rehaklinik Aukammtal Wiesbaden

sowie eine Erweiterung des Me-

dian-Rehazentrums Schlangenbad

begrüßt ver.di ausdrücklich. Das

ist eine Aufwertung der Standorte

und sichert Arbeitsplätze.

� Dass die Schließung der Rhein-

gau-Taunus-Klinik in Bad Schwal-

bach unumgänglich wird, hatte

ver.di bereits letztes Jahr vermu-

tet. Die vom Vorbesitzer der Klinik

(Pitzer-Stiftung) jahrzehntelang

unterlassenen Investitionen haben

offenbar den Niedergang der

Klinik beschleunigt.

In Verhandlungen muss nun er-

reicht werden, dass keine Kündi-

gungen in Bad Schwalbach erfol-

gen und eine Weiterbeschäftigung

in den umliegenden Median-Klini-

ken angeboten wird.

� ver.di plant im Zuge der Um-

strukturierungen, Sondierungs-

gespräche über tarifvertragliche

Regelungen aufzunehmen. Vor-

stellbar wäre, dass zunächst ein

Entwurf am Beispiel des Neurolo-

gischen Rehazentrums Wiesbaden

erarbeitet wird, nachdem sich dort

viele Beschäftigte in ver.di orga-

nisiert haben und ihrer Gewerk-

schaft in Verhandlungen den

Rücken stärken könnten.

In den anderen Median-Kliniken

erwartet ver.di künftig mehr Be-

wegung für einen Tarifvertrag.

ver.di geht davon aus, dass nun

ein »Ruck« durch die Belegschaf-

ten geht und sie sich der Gewerk-

schaft anschließen, um zukunfts-

fähige Gehälter und Arbeits-

bedingungen in allen hessischen

Median-Kliniken zu schaffen. �

Andreas König, ver.di Wiesbaden

Median-Kliniken in Hessen künftig mitTarifvertrag? Sondierungsgespräche geplant

Für die hessischen Median-Kliniken könnte es

zu ersten Tarifverhandlungen kommen.

Stichworte Median

Die zum Portfolio des Private-Equity-

Unternehmens Advent International

Corporation (Boston, USA) gehörende

Median Kliniken S.à.r.l. (Luxemburg) ist

seit 2009 Mutter der Median-Kliniken.

Diese bezeichnen sich als »Deutsch-

lands Marktführer in der Rehabilita-

tion«: 44 Einrichtungen in 11 Bundes-

ländern, über 7.000 MitarbeiterInnen,

über 9.000 Betten.

2010 Übernahme der Pitzer-Kliniken

(Hessen, zurzeit 8 Rehakliniken, ca.

1.200 Beschäftigte, ca. 1.800 Betten),

2011 Oberrheinische Kliniken (Baden-

Württemberg, 6 psychiatrische Einrich-

tungen, ca. 300 Beschäftigte, ca. 500

Plätze), 2013 Gesundheitspark Bad

Gottleuba (Sachsen, 5 Rehakliniken,

ca. 400 Beschäftigte, ca. 580 Betten),

2014 Reha-Zentrum Gyhum (Nieder-

sachsen, ca. 400 Beschäftigte,

333 Betten) (www.median-kliniken.de,

www.adventinternational.com). �

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Im November 2013 hatte der

Konzernbereich Median Ost die

Reha-Kliniken Gesundheitspark

Bad Gottleuba inklusive Service-

gesellschaft übernommen. Da ein

Betriebsübergang nach § 613a

BGB nicht gegeben ist, hat die

gemeinsame ver.di-Tarifkommis-

sion von Kliniken und Service am

5. Februar beschlossen, die Arbeit-

geber zu eigenständigen Tarifver-

handlungen aufzufordern.

Über 15 Jahre gab es mehr oder

weniger Stillstand, Verzögerungs-

und Hinhaltetaktik. Damit muss

endlich Schluss sein. Jetzt sind die

Beschäftigten am Zug. Der Grund-

satz »Gleicher Lohn für gleiche Ar-

beit« muss für alle Beschäftigten

im Median-Konzern gelten.

Davon ist man in Bad Gottleuba

jedoch noch meilenweit entfernt.

Gehaltsunterschiede von minus

20 Prozent und mehr sind keine

Seltenheit. Die Forderungsdiskus-

sion unter den ver.di-Mitgliedern

in Bad Gottleuba läuft bereits.

Anfang März werden die konkre-

ten Forderungen beschlossen. �

Axel Weinsberg, ver.di-Bundes-

verwaltung

Bad Gottleuba (Sachsen):Forderungsdiskussion läuft

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

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über die gesamte Laufzeit erkauft

werden. Sowohl die Tarifkommis-

sion als auch die Mitglieder in den

betroffenen Kliniken haben dieses

Angebot als »inakzeptabel« zu-

rückgewiesen.

In der letzten Verhandlungs-

runde wurde zudem klar, dass die

Arbeitgeber offensichtlich versu-

chen, die Neu- und Altbeschäftig-

ten in den Median-Kliniken gegen-

einander auszuspielen. Die ver.di-

Tarifkommission hat deutlich ge-

macht, dass sie bei dem Versuch

der Arbeitgeber, die Belegschaft

zu spalten und zu entsolidarisie-

ren, nicht mitmachen wird. Das

wichtige Ziel der Anpassung der

Neu- an die Altbeschäftigten darf

nicht einseitig zu Lasten der Alt-

Auch nach drei Verhandlungs-

runden zeichnet sich keine Eini-

gung ab. ver.di fordert eine Stei-

gerung der Entgelttabelle der so

genannten Altbeschäftigten um

10 Prozent und im zweiten Schritt

eine Angleichung der Tabellen von

Neu- und Altbeschäftigten. Mit

der linearen Entgeltsteigerung soll

endlich die Lücke zu vergleichba-

ren Median-Kliniken geschlossen

werden und anschließend der

Grundsatz »Gleicher Lohn für glei-

che Arbeit« bei Neu- und Altbe-

schäftigten durchgesetzt werden.

Außerdem will ver.di, dass alle Be-

schäftigten Urlaubs- und Weih-

nachtsgeld erhalten – unabhängig

vom Zeitpunkt ihrer Einstellung.

Im Gegenzug haben die Arbeit-

geber angeboten, die Tabellen bis

Ende 2016 – also erst nach drei-

jähriger Laufzeit – anzupassen.

Allerdings auf dem Niveau von

heute – und nur bis zum 13. Be-

schäftigungsjahr.

Damit gäbe es auch zukünftig

und auf lange Sicht zwei unter-

schiedliche Entgeltniveaus. Die

Nullrunden für die Altbeschäftig-

ten sollen mit Einmalzahlungen

beschäftigten erkauft werden und

auch das niedrigste Tabellenniveau

innerhalb des Konzerns (vom Bran-

chenniveau TVöD ganz zu schwei-

gen) nicht zementiert werden.

Die Arbeitgeberseite erklärte,

dass eine verbindliche Anglei-

chung der Tabellen in weite Ferne

rücke, sollte ver.di auf Entgeltstei-

gerungen für die Altbeschäftigten

bestehen. Zu den anderen ver.di-

Forderungen gab es im Übrigen

keinerlei Angebot. Es ist aus heuti-

ger Sicht schwer vorstellbar, dass

sich das Arbeitgeberangebot noch

substanziell verbessert.

Die Zeichen stehen auf Arbeits-

kampf. �

Axel Weinsberg, ver.di-Bundes-

verwaltung

Stillstand bei den Tarifverhandlungen Median Ost

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Bad Berka (Thüringen): Protest in der Mittagspause, Mai 2012

Tarifatlas Median

Seit die damaligen Median-Eigentümer

2002 den Konzerntarifvertrag gekün-

digt hatten und weitere Verhandlungen

verweigerten, versucht ver.di über

einzelne Tarifverträge die Arbeits- und

Entlohnungsbedingungen abzusichern

und dem TVöD näher zu bringen – mit

mehr oder weniger Erfolg.

Auch im Median-Konzern sind die

bekannten Zusammenhänge deutlich

erkennbar: je höher der Organisations-

grad und das Engagement der Beschäf-

tigten, desto größer die Durchset-

zungsfähigkeit und desto besser die

Ergebnisse.

� Rheinland-Pfalz (5 Kliniken in Bern-

kastel-Kues, etwa 700 Beschäftigte):

Abschluss 2012, Einigung in dritter

Runde nach Aktionen und deutlicher

Warnstreikbereitschaft, Laufzeit bis

31.12.2014.

� NRW (4 Kliniken in Bad Oeynhausen

und Bad Salzuflen, etwa 1.000 Be-

schäftigte): Abschluss 2013 nach

monatelanger Auseinandersetzung,

Urabstimmung und 10 Streiktagen,

Laufzeit bis 31.12.2014.

� Zum Geltungsbereich TV Median Ost

gehören die Kliniken in Mecklen-

burg-Vorpommern, Brandenburg,

Sachsen-Anhalt (Ausnahme: NRZ

Magdeburg mit Haus-TV, siehe Info-

dienst 59, S. 33), Sachsen (Aus-

nahme: Gesundheitspark Bad Gott-

leuba, siehe links) und Thüringen.

� Berlin: Für die Klinik Berlin-Kladow

(ca. 250 Beschäftigte) gelten Mantel-

und Entgelt-TV, die Klinik Berlin-

Mitte (ca. 115 Beschäftigte) ist

tariflos.

� Hessen (siehe links): Für die ehe-

maligen Pitzer-Kliniken und die

Orthopädische Klinik Braunfels gilt

bisher kein TV.

� Baden-Württemberg (6 Einrichtun-

gen der 2011 übernommenen

Oberrheinischen Kliniken (ORK),

etwa 300 Beschäftigte): keine Tarif-

bindung.

� Niedersachsen: Im Reha-Zentrum

Gyhum, der seit Januar 2014 ersten

niedersächsischen Median-Einrich-

tung, gilt ein Haus-TV. Unser Ziel

ist jetzt, die Arbeitsplätze zu sichern

sowie Handlungsfähigkeit zu erlan-

gen, um nicht weiterhin mit 1%-

Erhöhungen abgespeist zu werden.

Gyhum 2006

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Page 36: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Verhandlungsbeginn

Ende Februar

Im Rahmen der letzten Tarif-

verhandlungen vereinbarten ver.di

und der SRH-Vorstand, Anfang

2014 zu mehreren, teilweise sehr

komplexen Themen erneut Ver-

handlungen aufzunehmen. Das

von den Arbeitgebern formulierte

Ziel, durch Veränderungen in den

SRH-Tarifverträgen ein »attraktiver

Arbeitgeber« werden zu wollen,

unterstützt die ver.di-Tarifkommis-

sion ausdrücklich. In einer Klausur-

sitzung hat sie Ende Januar die

dringend notwendige Aktualisie-

rung und Modernisierung der

SRH-Tarifverträge diskutiert.

Im Wesentlichen wird ver.di nun

zu folgenden Punkten Vorschläge

einbringen, die sich an Konzern-

und Flächentarifverträgen im

Gesundheitswesen orientieren:

� Überarbeitung der Entgelt-

ordnung,

� Zeitzuschläge,

� Funktionszulagen,

� Einführung einer Erholungs-

beihilfe,

� redaktionelle Überarbeitung des

Manteltarifvertrages.

Insgesamt hat sich die ver.di-

Tarifkommission viel vorgenom-

men. Die Verhandlungen finden

bei ungekündigten Tarifverträgen

statt, d.h. dass Änderungen in den

bestehenden Verträgen zur Zeit

nur im gegenseitigen Einverneh-

men möglich sind. �

Sven Bergelin, ver.di-Bundes-

verwaltung

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

Vorschläge zur Modernisierung der SRH-Tarifverträge

Siehe auch Info-

dienst 63, S. 39

und 61, S. 37

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Stichworte

Stiftung Rehabilitation Heidelberg

Die SRH-Holding ist eine private gemein-

nützige Stiftung (Sitz Heidelberg) mit den

beiden Geschäftsbereichen Bildung und

Gesundheit. Insgesamt fast 8.900 Be-

schäftigte in etwa 30 Unternehmen an

56 Standorten in Deutschland. 594,7 Mio.

Euro Umsatz, 35,3 Mio. Euro Jahres-

überschuss.

In der SRH Kliniken GmbH sind alle Unter-

nehmen des Gesundheitswesens zusam-

mengefasst und bilden einen eigenständi-

gen Konzern. 6 Akut- und 3 Rehakliniken

in Baden-Württemberg, Thüringen und

Sachsen-Anhalt, 25 MVZ sowie die SRH

Dienstleistungen GmbH, zusammen etwa

6.100 Beschäftigte, etwa 2.800 Betten.

422,3 Mio. Euro Umsatz, 24,8 Mio. Euro

Jahresüberschuss (www.srh.de,

Geschäftsbericht 2012). �

Trotz der zunächst unerwarteten

Turbulenzen in der ersten Ver-

handlungsrunde am 29.8.2013, in

der die Arbeitgeberseite meinte,

sie müsse die Verhandlungen ab-

brechen, ist es uns gelungen, die

Verhandlungen wieder aufzuneh-

men und zu einem Ergebnis zu

führen. Dies sieht im Einzelnen

wie folgt aus.

Gratifikation

Obwohl der Tarifvertrag nur

für die Klinik Güstrow und die Kli-

nikum Mitte GmbH gekündigt war,

erhalten jetzt alle Beschäftigten

eine höhere jährliche Gratifikation

als bisher.

Der Prozentsatz beträgt jetzt für

alle Beschäftigten der KMG-Klini-

ken einheitlich 54% und bemisst

sich nach dem jeweiligen aktuellen

Oktobergehalt (bisher statisch

Monatsgehalt Stand 2001).

Der neue Gratifikationstarif-

vertrag trat rückwirkend zum

1. Januar 2013 in Kraft und kann

frühestens zum 31.12.2015 ge-

kündigt werden.

Entgelt

Der bestehende Entgelttarif-

vertrag für die Akutkliniken wird

rückwirkend zum 1.9.2013 wie

folgt verbessert:

� Die Tabellenvergütungen wer-

den in zwei Schritten um ins-

gesamt 3,5% erhöht (zweiter

Schritt zum 1.4.2014).

� Die monatliche Stationslei-

tungszulage erhöht sich auf 250

Euro.

� Der Nachtzuschlag beträgt

statt 1,50 künftig 2 Euro/Stunde.

Tarifergebnis mit der KMG erzielt

Stichworte

Die KMG Kliniken Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Wilsnack

(Brandenburg) ist seit 2010 eine Public Limited Company (PLC)

britischen Rechts. Sie betreibt unter anderem 5 Akutkliniken

(zusammen 948 Betten), 3 MVZ, 4 Rehakliniken (etwa 1.600

Plätze), 10 Seniorenheime, einen ambulanten Pflegedienst sowie

3 Hotels (»Gesundheitstourismus«) in Mecklenburg-Vorpom-

mern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen (ca. 3.600

MitarbeiterInnen, Gesamtumsatz 2012: 221 Mio. Euro)

(www.kmg-kliniken.de). �

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3,5% Tabellensteigerung Entgelttarifvertrag Akutkliniken und

höhere Gratifikation für alle Beschäftigten

Page 37: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Celenus Klinik für Neurologie Hilchenbach (NRW):Streik in letzter Sekunde abgewendet!

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

�37

In der Dezember-Ausgabe des

Infodienstes Krankenhäuser ist

nachzulesen, dass die Signale auf

unbefristeten Arbeitskampf stan-

den. Die ver.dianerInnen der Kli-

nik, von 340 Beschäftigten sind

über 180 in ver.di organisiert, hat-

ten sich mit über 90% für Streik

ausgesprochen.

Als der erste Streiktag bevor-

stand, offerierte die Arbeitgeber-

seite ein verbessertes Angebot –

und es kam erstmals zu echten

Verhandlungen. Berthold Müller,

Geschäftsführer der Celenus-

Gruppe, kam dazu selbst aus

Offenburg angereist.

In einem Verhandlungsmarathon

konnte vereinbart werden:

� 150 Euro monatlich rück-

wirkend ab Oktober 2013 mehr

Entgelt und 700 Euro Weihnachts-

geld ab 2014 für Vollzeitbeschäf-

tigte (38,5-Stunden-Woche), für

Teilzeitbeschäftigte anteilig.

� Laufzeit 31.12.2014

� Im November 2013 wurde

die bislang zu zahlende statische

Erfolgsbeteiligung in Höhe von

12,5% eines Monatsentgeltes

fällig.

� Beide Parteien verständigten

sich darauf, die Verhandlungen zu

einem Manteltarifvertrag, die Ein-

gruppierung und Entgelttabelle in

2014 zu führen.

Dieses Ergebnis war nur mög-

lich, weil sich die Belegschaft

nicht spalten ließ und selbst die

Schließungsandrohung der Klinik

verpuffte. Leider haben sich »Kol-

lateralschäden« nicht vermeiden

lassen. Die Belegung ging wäh-

rend des sich seit August 2013 zu-

spitzenden Tarifkonfliktes mit Ak-

tionen und Warnstreiks deutlich

zurück. In der Folge wurden be-

fristete Arbeitsverhältnisse nicht

verlängert und Beschäftigte in der

Probezeit entlassen. Der Fahr-

dienst mit 5 Beschäftigten soll aus

»Kostengründen« Mitte 2014

fremdvergeben werden. Übrigens,

den Geschäftsführer Herrn Müller

hat es auch »erwischt«. Er ist laut

einer Unternehmensmitteilung

vom 23.12.2013 »in bestem

gegenseitigen Einvernehmen« aus-

geschieden. �

Jürgen Weiskirch, ver.di Siegen-

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Siehe Infodienst

63, S. 40

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StichworteDie zum Portfolio der Beteiligungsgesellschaft Auctus Capital

Partners AG (München) gehörende Celenus SE (Offenburg,

BaWü) betreibt zurzeit 17 Reha-Einrichtungen in Baden-

Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen

und NRW (etwa 1.850 Beschäftigte, rund 2.600 Betten)

(www.celenus-kliniken.de, www.auctus.com). �

� Sowohl die Schichtzulage als

auch die Wechselschichtzulage er-

höhen sich auf 70 Euro/Monat.

� Die Zulage in Höhe von 100

Euro/Monat für die Bereiche OP,

Intensiv, Anästhesie etc. wurde um

den Bereich Notaufnahme ergänzt

und umformuliert, so dass die Zu-

lage jetzt allen Mitarbeitern und

Mitarbeiterinnen, nicht nur den

dort tätigen Pflegekräften zusteht.

� Weiterhin wurde in einer er-

gänzenden Protokollerklärung zur

Eingruppierung die Fachpflege

definiert (Pflegekräfte, die eine

Weiterbildung von 720 Std. abge-

schlossen haben). Damit steht

auch Stationsleitungen (bisher

strittig und Eingruppierung eine

Entgeltgruppe niedriger) mit der

entsprechenden Weiterbildung

diese Eingruppierung zu.

� Der Entgelttarifvertrag ist frü-

hestens zum 31.10.2014 kündbar.

Manteltarifvertrag

Auch im Manteltarifvertrag wur-

den einige Änderungen vereinbart.

So sind u.a. aufgrund der Recht-

sprechung der bisher nach Lebens-

alter gestaffelte Urlaubsanspruch,

die Vergütung bei Inanspruch-

nahme in der Rufbereitschaft neu

tarifiert, sowie die Definition der

Wechselschicht (maßgebend ist

der Dienstplan, nicht die geleiste-

ten Schichten) verbessert.

Der neu gefasste Manteltarif-

vertrag trat rückwirkend zum 1.1.

2013 in Kraft. �

Katja Paul, ver.di-Bundes-

verwaltung

Page 38: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

�38

Sana: Verhandlungskompromiss zumTarifvertrag Beruf, Familie und Gesundheit

Mit dem Beschluss der ver.di-Ta-

rifkommission vom 7. Januar 2014

wurde ein im Dezember erreichter

Kompromiss gebilligt. Gleichfalls

wurden einige Änderungen im

Manteltarifvertrag vereinbart. Die

Verhandlungen waren durch die

arbeitgeberseitige Kündigung des

Tarifvertrages Beruf, Familie und

Gesundheit zum 31.12.2013 not-

wendig geworden.

Verhandlungskompromiss

In schwierigen Verhandlungen

konnten wir einen Kompromiss er-

zielen, der die Fortführung dieses

Tarifvertrages sicherstellt. Stich-

worte:

� Betreuungskostenzuschuss bis

zu 100 Euro brutto monatlich für

nicht-schulpflichtige Kinder, die

gegen Entgelt betreut werden.

� Anspruch pro Kind. Kosten-

nachweis erforderlich.

� Der Zuschussbetrag bezieht

sich auf Vollzeitbeschäftigung,

bei Teilzeitbeschäftigung anteilig.

Beschäftigte, die zum Stichtag

31.12.2013 den Zuschuss in voller

Höhe erhalten hatten, erhalten die-

sen weiter.

� Auszubildende werden neu

in den Geltungsbereich aufgenom-

men.

� Erstmals kündbar zum 31.12.

2015, Nachwirkung weiterhin aus-

geschlossen.

Änderungen im Konzern-

Manteltarifvertrag

Gleichfalls treten zum 1. Januar

2014 folgende Änderungen im

Manteltarifvertrag in Kraft:

� »Den Betriebsparteien ist es

vorbehalten, Regelungen zu Um-

kleide- und Wegezeiten (als Ar-

beitszeit) zu vereinbaren« – mit

dieser Formulierung sind jetzt die

Betriebsräte gefordert, in Betriebs-

vereinbarungen zu Arbeitszeiten

und Dienstplänen festzuhalten,

dass Umkleide- und Wegezeiten als

Arbeitszeit zu bewerten sind.

� Ergänzend wird aufgenommen,

dass der Arbeitgeber verpflichtet

ist, die über die geplante Arbeits-

zeit hinausgehende Arbeitszeit der

Arbeitnehmer/innen täglich aufzu-

zeichnen.

� Die Zeit des Bereitschafts-

dienstes, die als Arbeitszeit gewer-

tet wird, wird grundsätzlich in Frei-

zeit abgegolten. Auf Wunsch der

Beschäftigten erfolgt die finanzielle

Abgeltung mit dem individuellen

Stundenentgelt.

� Bei der Entstehung der Wech-

selschicht wird nicht mehr darauf

abgestellt, dass die Beschäftigten

durchschnittlich längstens nach Ab-

lauf eines Monats erneut zu min-

destens zwei Nachtschichten her-

angezogen werden. Ausreichend ist

vielmehr, wenn sie in jedem Kalen-

dermonat erneut zu mindestens

zwei Nachtschichten herangezogen

werden.

Tarifvertrag zur Entgelt-

umwandlung

Im Tarifvertrag zur Entgeltum-

wandlung wird ab dem 1. Januar

2014 der Mindestbeitrag für die

Unterstützungskasse von heute

100 auf 50 Euro reduziert.

Bewertung

Ziel der ver.di-Tarifkommission

war es, in dieser schwierigen Ver-

handlungssituation den Tarifvertrag

Beruf, Familie und Gesundheit fort-

zuführen. Gleichfalls sollte versucht

werden, über andere Regelungen

und Änderungen im Manteltarifver-

trag weitere Verbesserungen zu er-

zielen.

Erreichen konnten wir immerhin

eine Besitzstandsregelung, die die

Weiterzahlung in unveränderter

Höhe garantiert. Davon profitieren

alle anspruchsberechtigtenTeilzeit-

beschäftigten. Auch die Tatsache,

dass Auszubildende künftig den

Zuschuss gewährt bekommen, ist

als Erfolg zu bewerten.

Positiv ist auch, dass die Betriebs-

räte mit der Änderung im Mantel-

tarifvertrag Regelungen vor Ort

einfordern und durchsetzen

können, die die Bewertung von

Umkleide- und Wegezeiten als

Arbeitszeit sicherstellen. �

Sven Bergelin, ver.di-Bundes-

verwaltung

Tarifvertrag wird fortgeführt – Änderungen

im Konzern-Manteltarifvertrag vereinbart

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Siehe auch Info-

dienst 63, S. 39

Page 39: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Konzerne

�39

Das KfH und die GML bewegen

sich in stürmischen Zeiten. Von

Unternehmensberatern getrieben

verfolgt der Vorstand seit Dezem-

ber 2013 ein Restrukturierungs-

programm, um mit dem KfH

schnellstmöglich wieder Gewinne

zu erwirtschaften.

Die Maßnahmen sind dabei

weder kreativ noch innovativ –

Stellenabbau und Outsourcing sol-

len die wesentlichen Antworten

sein. Maßnahmen, die bei privaten

Unternehmen und Konzernen weit

verbreitet sind, sollen jetzt auch

die KfH-Personalpolitik bestimmen.

Gänzlich in Vergessenheit zu ge-

raten scheint dabei jedoch, dass

das KfH als gemeinnütziges Kura-

torium primär dem Patientenwohl

verpflichtet ist. Voraussetzung

dafür ist eine auf Vertrauen und

Verlässlichkeit basierende Perso-

nalpolitik, damit die Beschäftigten

im KfH und bei der GML genau

dieser Verantwortung gerecht

werden können.

In deutlichem Gegensatz zu

diesem Auftrag, dieser Verantwor-

tung und letztlich der Gemeinnüt-

zigkeit steht eine Personalpolitik,

die Beschäftigte nur als Kostenfak-

toren begreift und unverändert an

der Möglichkeit betriebsbedingter

Kündigungen zum Erreichen wirt-

schaftlicher Ziele festhält.

Die Drohung mit Kündigungen

verunsichert und demotiviert die

Beschäftigten. Über die Vorgaben

der Sozialauswahl wird eine drin-

gend notwendige Verjüngung der

Beschäftigten verhindert. Darüber

hinaus werden Kündigungen

durch die nach Sozialplänen oder

Kündigungsschutzklagen zu zah-

lenden Abfindungen für die

Arbeitgeber teuer.

Ein wenig intelligenter Weg, um

Personalabbau zu betreiben.

Diese Gründe haben andere

Unternehmen veranlasst, mit ver.di

den Ausschluss betriebsbedingter

Kündigungen zu vereinbaren und

alternative Modelle eines mög-

lichst sozialverträglichen Personal-

abbaus zu vereinbaren.

Zum Abschluss eines solchen

Tarifvertrages hatten wir den Vor-

stand des KfH bereits im Sommer

2013 aufgefordert. Im Rahmen

des Kompromisses zur Vergü-

tungstarifrunde 2013* konnten

wir dann Verhandlungen verein-

baren, die Ende Januar 2014 be-

gonnen haben.

Grundlage der Verhandlungen

ist der von uns vorgelegte Entwurf

für einen solchen Tarifvertrag.

Wir fordern mit diesem

Tarifvertrag:

� Den Ausschluss betriebs-

bedingter Kündigungen.

� Eine genaue Definition

von möglichen Restrukturierungs-

maßnahmen (Schließung und

Zusammenlegung von Zentren,

Betten-Reduzierung, Outsourcing,

Wegfall von Aufgaben).

� Das Angebot von Abfindun-

gen bei freiwilligem Ausscheiden

(einvernehmliche Aufhebungs-

verträge) in Höhe von 1,2 Monats-

gehältern pro Beschäftigungsjahr.

� Eine Regelung zum vor-

zeitigen Ausscheiden aus dem

Erwerbsleben (Vorruhestand).

� Eine Regelung zur Altersteil-

zeit ab dem 58. Lebensjahr bei

Zahlung von 80% der bisherigen

Bezüge.

� Die Einführung eines bundes-

weiten Stellenmarktes.

� Eine Definition der »Zumut-

barkeit« bei Arbeitsplatzwechseln.

� Die Förderung der Mobilität

bei Arbeitsplatzwechseln (Verset-

zungen).

Qualifizierungsmaßnahmen.

Eine betriebliche Öffnung zur

befristeten kollektiven Arbeitszeit-

verkürzung zur Vermeidung von

Stellenabbau.

Wir wehren uns dagegen,

die Beschäftigten als reine Kos-

tenfaktoren zu sehen, an deren

Arbeitsplätzen und Einkommens-

bedingungen man beliebige Ver-

änderungen vornehmen kann, um

Gewinnziele zu erreichen!

Die Tarifverhandlungen werden

am 6. März 2014 fortgesetzt. �

Sven Bergelin, ver.di-Bundes-

verwaltung

KfH und GML AG: Verhandlungen zumRahmentarifvertrag Restrukturierung

* Zum Vergü-

tungstarifvertrag

siehe Infodienst

63, S. 37

Stichworte

KfH = Kuratorium für Dialyse und Nieren-transplantation e.V. (gegründet 1969 alsKuratorium für Heimdialyse): mehr als 200Einrichtungen in Deutschland, ca. 7.500MitarbeiterInnen im ärztlichen und pflege-rischen Bereich.

GML AG = Aktiengesellschaft für Medizin-technik und Logistikmanagement, KfH-Tochter, ca. 250 MitarbeiterInnen.

Die Verhandlungen finden für beide Unter-nehmen statt. �

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Kirchen, Diakonie und Caritas

Diakonie Hessen

Nun ist auch der zweite Versuch

der Diakonie Hessen fehlgeschla-

gen, eine arbeitsrechtliche Kom-

mission (ARK) zu bilden.

Ein erster Wahlversuch im

August 2013 war an massiven

Form- und Organisationsfehlern

gescheitert. ver.di und die beiden

AGMAVen1 von Hessen und

Nassau und Kurhessen-Waldeck

hatten anlässlich der Wahl eine

eindrucksvolle Kundgebung orga-

nisiert.

Der für den 29. November 2013

vorgesehene zweite Termin wurde

kurzfristig abgesagt. Die für Kir-

chen zuständige Gewerkschafts-

sekretärin Saskia Jensch sagte

dazu: »Es ist zwar noch nicht

Weihnachten, aber die Beschäftig-

ten und deren gewählte Interes-

senvertretungen betrachten es

trotzdem als eine frohe Botschaft,

dass die ungewollte Kommission

nun offenbar vorerst nicht zu-

stande kommt.«

Laut Diakonie Hessen soll mit

der Absage allen Beteiligten aus-

reichend Zeit für Gespräche über

die künftigen Rahmenbedingun-

gen für die Arbeitsrechtssetzung

gegeben werden.

EKD-Synode

Hintergrund dürfte unter ande-

rem ein Beschluss der Synode der

Evangelischen Kirche in Deutsch-

land (EKD) im November 2013

sein.

Demnach wird zwar der Dritte

Weg (kirchliches Sonder-Arbeits-

recht) beibehalten. Es erfolgt je-

doch eine Öffnung für »kirchen-

gemäße Tarifverträge«. Das heißt,

es kann künftig theoretisch mit

ver.di über einen Tarifvertrag ver-

handelt werden.

Nach den Vorstellungen der

Kirche muss dabei aber eine un-

eingeschränkte Friedenspflicht2

herrschen. Außerdem sind Zwangs-

schlichtungen vorgesehen.

Diakonie Hessen

Bisher hatte die Diakonie Hessen

beim kirchlichen Arbeitsrecht eine

harte Linie verfolgt. Es kann sein,

dass sie sich unter dem Druck der

Verhältnisse für andere Lösungen

öffnet.

Saskia Jensch begrüßte die Ab-

sage des zweiten Wahlversuchs:

»Wir werten die Absage der

Delegiertenversammlung auch als

einen Erfolg unserer gewerk-

schaftlichen Aktionen im Vorfeld.

Trotz des Synodenbeschlusses wer-

den wir uns nicht auf die Rolle des

kollektiven Bettelns einlassen.

Wir treten nach wie vor für die

Verhandlung von Tarifverträgen

auf Augenhöhe ein. Dass die ARK

in der Diakonie Hessen wiederholt

nicht besetzt werden konnte, zeigt

uns eindeutig, dass der kirchliche

Sonderweg gescheitert ist.

In Niedersachsen ist diese Bot-

schaft bereits verstanden und um-

gesetzt worden. Dort werden ab

dem Frühjahr 2014 ordentliche

Tarifverhandlungen geführt. ver.di

steht der Diakonie Hessen jeder-

zeit für einen gemeinsamen Dialog

zur Verfügung.«

Die Gesamtausschüsse in Hessen

waren ziemlich unter Druck ge-

setzt. Sollten sie nicht an der Wahl

zur ARK teilnehmen, sah die Ord-

nung der Diakonie Hessen ein

»Ersatzentsendungsverfahren« vor,

nach dem die Mitglieder der ARK

in einer Art »Urwahl« von den

etwa 35.000 Beschäftigten der

Diakonie Hessen gewählt werden

sollten. Zwar fanden viele Mit-

Anmerkungen zur EKD-Synode und zurgescheiterten ARK-Wahl Diakonie Hessen

�40

Stichworte Diakonie Hessen

Die aus der Fusion der Diakonischen Werke

Hessen und Nassau und Kurhessen-Wald-

eck gebildete Diakonie Hessen beschäftigt

nach eigenen Angaben 34.500 hauptamt-

lich Mitarbeitende in 31 regionalen Diako-

nischen Werken (738 Einrichtungen/ambu-

lante Dienste mit 41.913 Betten/Plätzen,

davon 24 Krankenhäuser mit 4.022 Bet-

ten/Plätzen) (www.diakonie-hessen.de). �

Wie es weitergeht, erfahrt ihr unter � www.agmavhn.de

� www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Zur Synode der

EKD siehe auch

Infodienst 63,

S. 44

Zur Diakonie

Hessen siehe

auch Info-

dienst 63, S. 46,

58, S. 49,

57, S. 41,

50, S. 35 und

49, S. 38

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Page 41: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Kirchen, Diakonie und Caritas

�41

arbeiter dieses Verfahren total ab-

wegig, aber die Erfahrungen bei

der Wahlfarce zur ARK Mittel-

deutschland (s. Kasten) machten

sehr vorsichtig.

Eine Rolle bei der Absage des

zweiten Termins mag auch gespielt

haben, dass der vorliegende Ent-

wurf zur Wahl einer ARK der Dia-

konie Hessen wohl kaum vereinbar

ist mit den Vorgaben des Urteils

des Bundesarbeitsgerichts vom

20. November 2012, das den Ge-

werkschaften uneingeschränkt

das Recht zustand, sich koalitions-

mäßig zu betätigen.

EKD-Synode

Diese Vorgaben des BAG-Urteils

wurden von der EKD-Synode in

ihrem Beschluss vom November

2013 weiter verwässert, indem die

Möglichkeit eines Mischsystems

(Gewerkschaften/Mitarbeiterver-

bände entsenden zusammen mit

den Gesamtausschüssen) in das

Arbeitsrechtsregelungsgrundsätze-

gesetz (ARRGG) aufgenommen

wurde.

Für diesen Fall ist nach § 9

Abs. 1 ARRGG zu gewährleisten,

dass den Gewerkschaften und Mit-

arbeiterverbänden eine »angemes-

sene Anzahl« von Sitzen zusteht.

Diakonie Hessen

Nach der Entsendungsordnung

der Diakonie Hessen hätten aber

von 9 Arbeitnehmervertretern in

der ARK die Gewerkschaft ver.di

und der Marburger Bund jeweils

nur einen Vertreter entsenden

können. Nur bei einem Organisa-

tionsgrad von über 10% – was

leider in diakonischen Werken die

Ausnahme ist – hätte ver.di ein

zweiter Vertreter zugestanden.

Der Rest der Arbeitnehmer-

vertreter, also 7-8 Vertreter, sollte

nach den Vorstellungen der Diako-

nie Hessen von den Gesamtaus-

schüssen aufgefüllt werden. Von

einer »angemessenen Vertretung«

der Gewerkschaft kann dann wohl

bei einem einzigen zugestandenen

Vertreter keine Rede sein.

EKD-Synode

Die Umsetzung der Vorschrift in

§ 9 Abs. 2 des ARRGG, »mehr als

die Hälfte der von den Gewerk-

schaften oder Mitarbeiterverbän-

den zu entsendenden Vertreter

und Vertreterinnen muss beruflich

im kirchlichen oder diakonischen

Dienst tätig sein«, führt zu unlös-

baren anatomischen Problemen.

Fazit

Man sieht, ein Neustart und Ge-

spräche mit ver.di auf Augenhöhe

sind bitter nötig. �

Erhard Schleitzer

Die Mehrheit der Mitarbeitervertreterdes Diakonischen Werkes der Ev. KircheMitteldeutschlands lehnte 2009 auf einerMitgliederversammlung eine Mitarbeit inder regionalen ARK ab. Trotz intensiverÖffentlichkeitsarbeit seitens des DW er-schienen zur ersten Wahlversammlung nur 18 von ca. 1.000 Mitarbeitervertretern.

In der zweiten Wahlversammlung wur-den dann 3 Mitglieder in die ARK gewählt.Der Kandidat mit den meisten Stimmen er-hielt 15 Stimmen. Vor dem Hintergrundvon ca. 26.000 Diakonie-Mitarbeitern und1.000 wahlberechtigten Mitarbeitervertre-tern eine fragwürdige Zahl.

Völlig ohne gesetzliche Grundlage wur-den vom DW der EKM zwei zusätzlicheWahlversammlungen einberufen. Die »Be-teiligung« der Mitarbeiter und die Wahl-ergebnisse bewegten sich in ähnlicherHöhe.

Nach über einem Jahr nach Inkrafttretendes Gesetzes (Arbeitsrechtsregelungs-gesetz DW.EKM – ARRG-DW.EKM vom20.11.2010) wird die Besetzung der ARKam 13.12.2011 bekanntgegeben. Bis siebegann zu »arbeiten«, vergingen weitereMonate.

Der Gesamtausschuss wollte diese Wahl-farce juristisch anfechten. Eine Überprü-fung oder Anfechtung solcher Vorgehens-weisen ist vom Gesetzgeber aber nichtvorgesehen und daher nicht möglich. DasKirchengericht EKM hält sich aufgrund feh-lender Rechtsgrundlagen für unzuständig.Kommentar eines Mitarbeitervertreters:»Das ist doch ein Dollhaus!«.

Die MAVen der EKM verabschiedeten aufder Delegiertenkonferenz am 28.11.2013in Halle (Saale) eine Resolution, in der dieLandeskirchen aufgefordert werden, dieden Arbeitsverträgen zwischen Diakonie

und freien Bürgern zugrundeliegendenArbeitsbedingungen nicht mehr als »inner-kirchliche Angelegenheit« zu bezeichnenund nicht mehr dem Kirchenrecht zu unter-stellen. Weiter fordern sie die EKM zueinem offenen Dialog mit den Gewerk-schaften des DGB auf, der nicht schon vorseinem Beginn durch eine Seite, z.B. durchein ARRG, reglementiert wird.

Die Resolution schließt: »Wir fordernalle Kolleginnen und Kollegen in derDiakonie auf, dem Gesetz unserer KircheFolge zu leisten, sich gewerkschaftlich zuorganisieren und damit Verantwortung fürdie eigenen Arbeitsbedingungen zu über-nehmen. Im Rahmen des DGB ist die Ver-einte Dienstleistungsgewerkschaft ver.difür den Bereich der Diakonie zuständig.« �

Erhard Schleitzer

Wahlfarce in der ARK Mitteldeutschland

1 Arbeitsgemeinschaften (AGMAVen) und Gesamtausschüsse sind die Zusammenschlüsse von Mit-arbeitervertretungen der einzelnen Diakonischen Werke bzw. der Landeskirchen. Die Vorstände derGesamtausschüsse/AGMAVen werden auf einer Mitgliederversammlung der MAVen gewählt.

2 Generell besteht bei laufenden Tarifverträgen eine relative Friedenspflicht. Die Kirchen möchten aber eine absolute Friedenspflicht vereinbaren, d.h. alle Arbeitskampfmaßnahmen ausschließen,also auch Streiks nach Ablauf eines Tarifvertrages.

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Kirchen, Diakonie und Caritas

�42

Vom 1. März bis 31. Mai 2014

finden in Deutschland wieder Be-

triebsratswahlen statt. Die Kirchen

in Deutschland engagieren sich

seit vielen Jahren gemeinsam mit

den gewählten Arbeitnehmer-

vertretungen in den Betrieben für

eine solidarische und gerechte

Arbeitswelt.

Die Betriebsräte setzen sich ein

für die Belange ihrer Kolleginnen

und Kollegen und übernehmen

dabei große Verantwortung. Diese

Aufgabe erfordert hohe Kompe-

tenz, Durchsetzungsvermögen,

aber auch Ausdauer und Geschick.

Deshalb danken wir allen, die sich

in den vergangenen Jahren in den

Betrieben für diese wichtige Auf-

gabe zur Verfügung gestellt haben

und sprechen ihnen auf diesem

Weg unsere Anerkennung für

ihren Einsatz aus.

Die künftigen Herausforderun-

gen für die Arbeit der Betriebsräte

werden von den Veränderungen

der Erwerbsarbeit vorgegeben.

Unsere Arbeitswelt hat heute zwei

Gesichter:

Auf der einen Seite gibt die ge-

stiegene Beschäftigungsrate den

Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmern Sicherheit und ermög-

licht vielen ein gutes Einkommen.

Im Gegensatz zu anderen europäi-

schen Ländern blicken deshalb in

Deutschland viele Erwerbstätige

mit Zuversicht in die Zukunft.

Auf der anderen Seite aber hat

die gute wirtschaftliche Entwick-

lung ihren Preis: Der Druck auf die

Beschäftigten nimmt weiter zu.

Leistungsverdichtung und Mehr-

arbeit sind zu ständigen Begleitern

der heutigen Erwerbsarbeit gewor-

den. Die Folgen von permanenter

Überforderung und Leistungsdruck

äußern sich insbesondere in der

Zunahme psychischer Erkrankun-

gen, einer Entwicklung, die in den

letzten Jahren zum Teil alarmie-

rende Ausmaße erreicht hat.

Was wir heute brauchen, ist eine

neue Debatte darüber, wie die

Arbeit humaner gestaltet werden

kann. Die Arbeit muss wieder stär-

ker den Bedürfnissen der Men-

schen gerecht werden. Damit dies

möglich wird, braucht es Grenzen

der Arbeit: Grenzen der Belastun-

gen, Grenzen der zeitlichen

Verfügbarkeit und Grenzen der

Ökonomisierung. Vor allem gilt

hierbei: Um das Ziel einer Humani-

sierung der Arbeit auf den Weg zu

bringen, braucht es starke Interes-

sensvertretungen in den Betrie-

ben.

Für die anstehenden Betriebs-

ratswahlen ermutigen wir alle Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter, sich

an den Wahlen zu beteiligen und

von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu

machen. Überlegen Sie bitte auch,

ob Sie sich nicht selbst als Kandi-

datin oder Kandidat zur Verfügung

stellen können. Betriebsräte und

Arbeitnehmervertretungen leben

von einer möglichst breiten Unter-

stützung sowie der Bereitschaft

vieler, sich hierbei zu engagieren. �

Bonn/Hannover, 13. Januar 2014

Download unter EKD-Presse-

mitteilung vom 22. Januar 2014

Gut so. Aber …

wo bleiben die über eine Millio-

nen Beschäftigten der kirchlichen

Einrichtungen? Zeitgleich finden

für große Bereiche der EKD und

ihrer Diakonie so genannte Mit-

arbeitervertretungswahlen statt.

Wo bleibt die Anerkennung der

Bischöfe für die Arbeit der MAVen

unter den von denselben Bischö-

fen zu verantwortenden schlech-

ten Mitwirkungsregelungen? Eine

echte Mitbestimmung kennen die

kirchlichen Mitarbeitervertretungs-

gesetze nämlich nicht.

Der Aufruf spricht von der Not-

wendigkeit, die Arbeitswelt huma-

ner zu gestalten. Richtig. Kennen

die Bischöfe die Realität in den

von den Kirchen betriebenen Ein-

richtungen z.B. in der Pflege?

Brauchen wir nicht auch dort

starke, engagierte Interessen-

vertretungen?

Fragen, die dringend von den

Vorsitzenden der evangelischen

und katholischen Bischofsgremien

Dr. Nikolaus Schneider und

Dr. Robert Zollitsch beantwortet

werden sollten. �

Berno Schuckart-Witsch, ver.di-

Bundesverwaltung

DEINE WAHLMITDENKEN. MITBESTIMMEN. MITMACHEN.

Gut so. Aber …

MAV-WAHLEN

http://www.ekd.de/presse/pm9_2014_kirchen_rufen_gemeinsam_zu_betriebsratswahlen_auf.html

Dr. h.c. Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der Evangelischen

Kirche in Deutschland und

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen

Bischofskonferenz:

Aufruf zu den Betriebsratswahlen 2014

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Kirchen, Diakonie und Caritas

�43

Ev. Stadtmission Heidelberg: Jetzt ging’s richtig los

Seit der letzten Verhandlungsrunde hat die ver.di-

Tarifkommission in mehreren intensiven Sitzungen

den Vertragstext erarbeitet. Dieser wurde der Stadt-

mission Anfang Dezember 2013 übermittelt. Am

3. Februar 2014 wurden die Verhandlungen auf der

Basis dieses Textes fortgesetzt.

In einer konstruktiven Atmosphäre konnte über

zahlreiche Regelungen Einigkeit mit dem Arbeitgeber

erzielt werden. Zum jetzigen Stand haben wir die

wirklich strittigen Themen Arbeitszeit und Entgelt

aber noch nicht diskutiert. Immerhin sind zu

Regelungen zur Arbeitszeit schon Positionen aus-

getauscht worden. Die Verhandlungen werden

am 4. März 2014 weitergehen. �

Silke Hansen, ver.di Rhein-Neckar

Tarifverhandlungen am 3. Februar 2014 – dr ei

weitere Termine bis Anfang Mai verabredet

Siehe auch Info-

dienst 63, S. 48,

62, S. 35,

61, S. 48 und

57, S. 42FRE

ES

TY

LE

Wie es weitergeht, erfahrt ihr unter � https://www.facebook.com/pages/Betriebsgruppe-Stadtmission/544013758944465� http://www.betriebsgruppe-stadtmission.de/

EU-Kommission untersucht PflegeassistenzBerufspolitik

In einem Pilotprojekt zur Bildung

eines Netzwerks von Ausbildungs-

verantwortlichen für Pflegeberufe

hat die EU-Kommission die Ausbil-

dungssituation für Pflegeassistenz-

berufe untersuchen lassen. Aus

14 EU-Mitgliedsstaaten und der

Schweiz wurden Daten erhoben.

Folgende Arbeitspakete wurden

im Zeitraum von 2010 bis 2013

bearbeitet:

� Die Erstellung einer Übersicht

der verschiedenen rechtlichen

Rahmenbedingungen für die Be-

schäftigung und die Aufgaben von

Pflegeassistenzberufen in der EU

� Untersuchung des Ausbil-

dungsumfangs und der Kompeten-

zen von Pflegeassistenzberufen

� Austausch und Übersicht über

»best practices« in der Ausbildung

für Pflegeassistenzberufe und die

Möglichkeiten der grenzüberschrei-

tenden Mobilität

� Erarbeitung von Empfehlun-

gen für Ausbildungserfordernisse

für Pflegeassistenzberufe und

Unterstützung in der Qualifizie-

rung von Pflegekräften ohne Aus-

bildung.

Das Projekt steht im Zusammen-

hang mit dem EU-Aktionsplan zu

Arbeitskräften im Gesundheits-

wesen (»Action plan on health-

workforce«). Es wurde von der EU

initiiert und finanziert.

In der Projektgruppe und als Pro-

jektpartner waren deutsche Orga-

nisationen maßgeblich vertreten.

Nach Vorlage eines Zwischenbe-

richts, in dem auch Länderprofile

aus den beteiligten Staaten ent-

halten waren, wurden im Novem-

ber 2013 in einer Expertenrunde

in Brüssel die Empfehlungen zur

Ausbildung von Pflegeassistenz-

berufen vorgestellt und diskutiert.

Die in verschiedene Kategorien

gegliederten Empfehlungen befas-

sen sich u.a. mit der Struktur der

Ausbildung, Curricula, Prüfungs-

verfahren und Evaluation, Zugang

zur Ausbildung und Aufstiegs-

chancen, dem Verhältnis von

Pflegeassistenzberufen zu Pflege-

fachkräften und der Mobilität

innerhalb der Europäischen Union.

ver.di war über den EGöD auf

der Tagung vertreten und hat ge-

werkschaftliche Positionen in den

weiteren Erarbeitungsprozess des

Abschlussberichts eingebracht, der

Anfang 2014 vorgelegt werden

sollte (zum Infodienst-Redaktions-

schluss aber noch nicht vorlag). �

Gerd Dielmann

Die Internetseite des Projekts enthält Informationen in englischer Sprache: http://www.hca-network.eu oder http://www.hca-network.eu/index.php/summary

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Berufspolitik

�44

ver.di sieht keine Mehrheit für eine Pflegekammer in Bayern

Von April bis Juni 2013 hatte

das zuständige Bayerische Staats-

ministerium in ausgewählten Ein-

richtungen eine Befragung der

Pflegefachkräfte zur Einführung

einer Pflegekammer durchgeführt.

Die Ergebnisse wurden Anfang

Dezember 2013 im Gesundheits-

und Pflegeausschuss des Bayeri-

schen Landtags bekanntgegeben.

Hierzu nimmt ver.di Bayern

wie folgt Stellung:

� Von ca. 113.800 Pflegefach-

kräften in Bayern haben 1.118 Be-

troffene in 116 Einrichtungen ge-

antwortet. Dies entspricht einer

Quote von 0,88%.

� Von den 1.118 Antworten-

den haben sich 50% für die Ein-

richtung einer Kammer ausgespro-

chen, 34% dagegen und 16%

hatten noch keine abschließende

Meinung.

Damit haben sich 0,44% der

von der Einrichtung einer Pflege-

kammer betroffenen Berufsange-

hörigen dafür ausgesprochen.

Dies kann nicht als demokrati-

sche Legitimation und Handlungs-

auftrag für die Einrichtung einer

Pflegekammer interpretiert wer-

den. Dies erst recht nicht, wenn

man Methodik und Durchführung

der Befragung näher betrachtet.

Statistisch gesehen haben in jeder

befragten Einrichtung zehn Pflege-

kräfte geantwortet, die von ihren

Leitungskräften ausgewählt wur-

den.

ver.di liegen Berichte von Be-

triebs- und Personalräten vor, be-

wusst nicht beteiligt worden zu

sein. Die Seriosität der Befragung

ist mehr als anzuzweifeln. Hier

wurde das Wunschbild der Fragen-

den zugleich »mit sanftem Druck«

als »Orientierung« für die Befrag-

ten vorgegeben.

Für ver.di ist klar:

Die Diskussion muss nun been-

det werden. Die Politik muss die

dringenden Probleme der Pflege

lösen. Unsere Vorschläge hierzu

liegen auf dem Tisch.

Deshalb müssen die politisch

Verantwortlichen nun schnellstens

die Entscheidung zur Einführung

oder Nichteinführung der Kammer

treffen, um diese »Windmühlen-

debatte« zu beenden und sich den

tatsächlichen Problemen der

Pflege zuwenden zu können.

»ver.di bietet ausdrücklich die

Mitarbeit hierzu an«, erklärte

Landesfachbereichsleiter Dominik

Schirmer. Sollte der von Staats-

ministerin Huml angekündigte

»Runde Tisch zur Pflegekammer«

etabliert werden, will ver.di dafür

sorgen, dass die Debatte zur Kam-

mer »vom Kopf auf die Füße ge-

stellt« wird und die emotionalen

Debatten und Erwartungen in

realistische Handlungen überführt

werden. �

Dominik Schirmer, ver.di Bayern

Hamburg: Nur eine Minderheit votiert für Pflegekammer

Nur eine Minderheit der Ham-

burger Pflegekräfte ist für die Ein-

richtung einer Pflegekammer in

der Hansestadt. In der repräsen-

tativen Umfrage im Auftrag der

Behörde für Gesundheit und Ver-

braucherschutz (BGV) sprachen

sich lediglich 36 Prozent der Be-

fragten für die Gründung einer

Kammer für Angehörige der

Pflegeberufe aus. 48 Prozent leh-

nen die Pflegekammer ab, 16 Pro-

zent konnten oder wollten keine

Entscheidung treffen.

»Wir haben immer klar gesagt,

dass wir die Entscheidung zu einer

Pflegekammer nicht über die

Köpfe der Pflegekräfte hinweg

treffen wollen. Diese haben jetzt

ein deutliches Votum gegen die

Einrichtung abgegeben«, so Ge-

sundheitssenatorin Cornelia Prü-

fer-Storcks. Der Hamburger Senat

werde deshalb kein Gesetz zur

Gründung einer Pflegekammer auf

den Weg bringen. �

Auszug aus der Pressemitteilung

der Behörde für Gesundheit und

Verbraucherschutz Hamburg vom

4. Februar 2014

Die vollständige Pressemitteilung steht auf

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4262544/2014-02-04-bgv-pflegekammer.html

Zur Pflegekam-

mer in Bayern

siehe auch Info-

dienst 59, S. 51

und 61, S. 53

Den Abschlussberichtmit Anhängen gibtes auf den Seiten der Hochschule fürangewandte Wissen-schaften Münchenim Newsarchiv(3.12.2013) unterwww.hm.edu

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Nach einer Untersuchung

des Bundesinstituts

für Berufsbildung (BiBB)

sind die Ausbildungsvergütun-

gen im Jahre 2013 im Vergleich

zum Vorjahr deutlich angestiegen.

Spitzenreiter in der Tabelle sind

neben anderen Maurer und Zim-

merleute mit durchschnittlich 999

Euro Ausbildungsvergütung im

Westen und 803 Euro im Osten,

gefolgt von Mechatroniker/-innen

mit 938 Euro (West) und 921 Euro

(Ost).

Das Schlusslicht bilden Friseure/

-innen und Raumausstatter/-innen

mit 469 Euro bzw. 441 Euro im

Westen. Im Osten werden Aus-

zubildende im Friseurhandwerk

gar mit 269 Euro im Monat ab-

gespeist.

Leider erfasst die Datenbank des

BiBB offenbar nur die Berufe, die

auf Grundlage des Berufsbildungs-

gesetzes (BBiG) ausgebildet wer-

den. Die Hebammen und Pflege-

berufe, für die auch Ausbildungs-

vergütungen gesetzlich vor-

geschrieben und tariflich verein-

bart sind, werden nicht berück-

sichtigt.

Dabei rangieren sie in der ent-

sprechend ergänzten Tabelle an

zweiter Stelle im Westen. Bildet

man den bundesweiten Durch-

schnitt, so nehmen sie sogar die

Spitzenposition ein, weil die tarif-

liche Ausbildungsvergütung in Ost

und West gleich hoch ist.

Für die Attraktivität eines

Ausbildungsberufs

genügt eine hohe Ausbildungs-

vergütung alleine jedoch nicht.

Dazu gehören auch verbesserte

Ausbildungsbedingungen und be-

rufliche Perspektiven. �

Gerd Dielmann

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Berufspolitik

Ausbildungsvergütungen: Pflegeberufe in der Spitzenposition

�45

Tarifliche Ausbildungsvergütungen (Euro) in ausgewählten Berufen (2013)Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (2014) (http://www.bibb.de/de/65887.htm), eigene Zusammenstellung

Am 17. Januar 2014 trat die EU-Richtlinie über die Anerkennung von

Berufsqualifikationen (2005/36/EG) in Kraft. Damit sind auch künftig

zwei Wege zur Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege of fen:

Neben der zwölfjährigen allgemeinen Schulbildung bleibt auch eine

zehnjährige allgemeine Schulbildung für den Zugang zur Ausbildung in

der allgemeinen Krankenpflege möglich.

Die Richtlinie, die noch weitere Änderungen enthält, wie z.B. zum

Europäischen Berufeausweis und zum partiellen Zugang zur Berufs-

ausübung, muss nun innerhalb von zwei Jahr en von den Mitglieds-

staaten umgesetzt werden. �

Gerd Dielmann

Die Richtlinie findet ihr unter

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0132:0170:DE:PDF

EU-Beruferichtlinie in Kraft getreten

Siehe auch Info-

dienst 63, S. 51,

60, S. 48,

59, S. 47,

57, S. 56 und

56, S. 32

Maurer/-in 999

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 990

Mechatroniker/-in 938

Bankkaufmann/-frau 920

Bürokaufmann/-frau 865

Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 842

Kaufmann/-frau im Einzelhandel 753

Medizinische/-r Fachangestellte/-r 683

Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 680

Florist/-in 571

Friseur/-in 469

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 990

Mechatroniker/-in 921

Bankkaufmann/-frau 902

Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe 842

Maurer/-in 803

Bürokaufmann/-frau 785

Medizinische/-r Fachangestellte/-r 683

Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 680

Kaufmann/-frau im Einzelhandel 674

Florist/-in 312

Friseur/-in 269

West

Ost

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Vor Ort

�46

Klinikum Chemnitz gGmbH: Valentinsgrüße der Azubis an die Geschäftsführung

Unser Tipp

Ein Blick ins Gesetz zur wirtschaftlichen

Sicherung der Krankenhäuser und zur Rege-

lung der Krankenhauspflegesätze (kurz: Kran-

kenhausfinanzierungsgesetz, KHG), beson-

ders in § 17a Finanzierung von Ausbildungs-

kosten, schützt davor als Unwissender da-

zustehen, Herr Brehm. Seit 2005 sind die

Ausbildungskosten komplett über Ausbildungs-

budgets, in fast allen Bundesländer n darüber

hinaus über eine Umlage aus den Ausgleichs-

fonds, refinanziert. �

Die Situation

� Am Klinikum Chemnitz werden ca. 260 junge

Menschen in der Gesundheits- und Krankenpflege,

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Entbin-

dungspflege sowie in operations- und anästhesie-

technischer Assistenz ausgebildet. In den Tochter-

unternehmen wird ebenfalls ausgebildet.

� In den letzten Jahren ist ein drastischer Rückgang

an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu

verzeichnen und gleichzeitig eine steigende Zahl an

Ausbildungsabbrüchen sowohl in der Probezeit als

auch in der Examenszeit festzustellen.

� 2005 war das Klinikum Chemnitz aus dem

TVöD ausgestiegen. Seit 2011 gibt es einen Haus-

tarifvertrag für die Beschäftigten.

� Ein Tarifvertrag für die Azubis existiert nicht.

Der Geschäftsführer ist nicht bereit, Verhandlungen

aufzunehmen.

� Die Ausbildungsvergütung liegt ca. 20 Prozent

unter dem branchenüblichen Niveau.

Die Forderungen

� Verbesserung der Ausbildungsqualität,

� Azubi-Tarifvertrag,

� mehr Geld, mehr Urlaub,

� Zuschläge und Jahressonderzahlung für Azubis,

� Übernahmeregelung.

Damit die Geschäftsführung endlich in Verhandlun-

gen tritt, versammelten sich Auszubildende am

Valentinstag auf dem Neumarkt in Chemnitz.

Unter dem Motto »Wir lieben unsere Ausbildung.

Unsere Ausbildungsbedingungen aber nicht« mach-

ten sie auf ihre Situation am Klinikum Chemnitz

aufmerksam. �

Damian Putschli,

ver.di Leipzig-Nordsachsen

Am 14. Februar 2014 vor dem Chemnitzer Rathaus.

Der Vorsitzende des Klinikum-

Aufsichtsrates, Finanzbürgermeis-

ter Berthold Brehm, verweist auf

die schwierige Situation der Klini-

ken: »Ich kann nur das bezahlen,

was ich von den Krankenkassen

finanziert bekomme« (Freie Presse,

15. Februar 2014).

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(4)

StichworteKlinikum ChemnitzgGmbH: 100% Eigen-tum der Stadt Chem-nitz, drei Standorte inChemnitz, das Berg-arbeiter-KrankenhausSchneeberg (zusam-men rund 3.250 Be-schäftigte, 1.750 Bet-ten) sowie 12 weitereTochtergesellschaften(mit zusammen rund2.350 Beschäftigten),davon 8 Service-gesellschaften(www.klinikumchemnitz.de). �

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Vor Ort

Viele Jahre haben wir mit dem

kommunalen Arbeitgeberverband

und verschiedenen Geschäftsfüh-

rern verhandelt, um das zu errei-

chen, was am 1. Januar 2014

endlich eingetreten ist, nämlich

wieder ohne Verzicht den TVöD

anzuwenden. Das war nicht leicht,

aber vor allem wurde es unter den

Vivantes-Beschäftigten nicht wirk-

lich als Erfolg wahrgenommen.

Dabei war es ein Erfolg von ver.di

– also den (viel zu wenigen) ver.di-

Mitgliedern im Betrieb.

Das heißt, wir bekommen die

volle Vergütung, die zur Zeit für

den TVöD vereinbart ist. Dazu gibt

es statt 30% der Jahressonderzah-

lung je nach Eingruppierung 90,

80 oder 60% des Durchschnitts-

gehaltes der Monate Juli, August

und September, wenn die entspre-

chenden Voraussetzungen erfüllt

sind.

Außerdem wird das, was in den

demnächst für den TVöD VKA be-

ginnenden Tarifverhandlungen er-

reicht wird, auch sofort für Vivan-

tes gelten.

keiten ausführen mussten, ihren

Schutz der alten Eingruppierung

verlieren könnten und eine Ein-

gruppierung entsprechend ihrer

jetzigen Tätigkeit erhalten.

Und wer weiß, auf welche Ideen

die Arbeitgeber noch kommen …

Ein weiteres Problem ist die im-

mer noch fehlende Gleichbehand-

lung von Ost und West, denn die

Jahressonderzahlung ist weiterhin

im Ostteil 25% niedriger. Daran

könnten nur die betroffenen Kol-

leg/innen etwas ändern!

Nicht unerwähnt bleiben soll,

dass der TVöD nur für die Beschäf-

tigten gilt, die bei der »Mutter«

Vivantes angestellt sind. Gerne

hätten wir, dass der TVöD auch für

die »Töchter« gilt. Das wird aber

nicht vom Himmel fallen, dafür

müssen viele kämpfen!

Gewerkschaft ist wichtig! Nur

mit vielen Mitgliedern kann Druck

auf Arbeitgeber aufgebaut wer-

den. Also Mitglied werden! �

Ulrike Burchardt, langjähriges

Mitglied der Verhandlungskommis-

sionen von ver.di (und früher

ÖTV), und Silvia Habekost, ver.di-

Betriebsgruppe Klinikum im

Friedrichshain

War das denn eine

Selbstverständlichkeit?

Schon bei der Gründung von

Vivantes 2001 hatten wir es nur

der Gewerkschaft (damals noch

ÖTV und DAG) zu verdanken, dass

wir ein Unternehmen geworden

sind und dass nicht alle kommuna-

len Krankenhäuser Berlins gegen-

einander in den Wettkampf treten

mussten. Auf der Strecke geblie-

ben sind damals das Krankenhaus

Moabit, das geschlossen wurde,

und die Kliniken Buch und (etwas

später) das Krankenhaus Zehlen-

dorf, die gegen unseren Willen an

Helios abgetreten wurden.

Ist jetzt alles gut?

Ganz bestimmt nicht! Die Ge-

schäftsführung ist nicht begeis-

tert, nun über 30 Millionen Euro

mehr im Jahr bezahlen zu müssen.

Das wird bedeuten, dass sie eine

neue Verzichtsvereinbarung an-

streben wird, was wir verhindern

müssen! Und das geht nur mit

ver.di – und mit aktiven Mitglie-

dern!

Außerdem werden am 1. Januar

2017 die Schutzregelungen aus

dem »Tarifvertrag Sicherung«

wegfallen, was unter anderem be-

deutet, dass diejenigen, die

wegen des Überhangs seit da-

mals niedriger bewertete Tätig-

Vivantes, Berlin: TVöD in voller Höhe

SILV

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AB

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OS

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Aus den Landesbezirken

Seit der Wende mussten in Berlin

im Bereich der stationären Ge-

sundheitsversorgung massenhaft

Krankenhausbetten abgebaut wer-

den. Wir hatten im Jahre 1990 ins-

gesamt 41.000 Betten und haben

jetzt noch rund 26.000 Betten!

Das Ziel war bzw. ist, bis zum Jahr

2005 auf unter 22.000 Kranken-

hausbetten zu kommen.

Grund für diese Situation war

die besondere Lage und Problema-

tik Berlins, da im Ost- und im

Westteil das Gesundheitswesen

eine große Rolle spielte. Im Ostteil

wurde der überwiegende Teil der

Gesundheitsversorgung der ge-

samten DDR angeboten, im West-

teil hatten die Krankenhäuser eine

Funktion vor allem als Arbeits-

platz-Anbieter. Außerdem sollte

Westberlin zum »Mekka der Medi-

zin« ausgebaut werden.

Die städtischen Krankenhäuser

wurden in der Rechtsform als

»nichtrechtsfähige Anstalten des

Landes Berlin« geführt, was be-

deutete, dass sie sich gegen politi-

sche Entscheidungen (natürlich)

nicht zur Wehr setzen konnten.

Es gab nach dem Landeskranken-

hausgesetz Teil II eine Kranken-

hauskonferenz, die aus fünf Ver-

tretern der Bezirksverordneten

und drei Vertretern der Beschäftig-

tengruppen der Krankenhäuser zu-

sammengesetzt wurde. Dieses

Gremium war als Kontrollorgan

und Entscheidungsgremium der

Krankenhäuser zu verstehen –

natürlich stark beeinflusst von den

i n

Erste Initiativen

zur Rechtsformänderung

1996 wurden die ersten Initiati-

ven von den Verwaltungsleitern

und Verwaltungsleiterinnen der

Krankenhäuser ergriffen, selbst-

ständige GmbHs zu gründen, um

sich dem politischen Einfluss zu

entziehen und die Macht der ein-

zelnen Krankenhausleitungen zu

erhalten. Im Gegensatz dazu gab

es einen Beschluss der Bezirks-

konferenz der ÖTV-Berlin, die

städtischen Krankenhäuser in eine

Anstalt öffentlichen Rechts umzu-

wandeln.

Budget der Häuser in zwei

Jahren um 306 Mio DM senken

Im Juni 1998 wurde von Seiten

der Bundes-AOK der finanzielle

Druck erhöht, da die Berliner

Krankenhäuser im Vergleich zu

Krankenhäusern anderer Ballungs-

gebiete unvergleichlich teuer

waren. Dies führte dazu, dass der

Regierende Bürgermeister einen

Vertrag unterschrieb (das sog. Air-

port-Papier), in dem er sich ver-

pflichtete, das Budget der Häuser

innerhalb von zwei Jahren von

5.551 Mio auf max. 5.245 Mio,

also um 306 Mio DM zu senken.

Sollte dies nicht gelingen, drohte

die Bundes-AOK damit, die Zu-

schüsse zu streichen. Um diese

Kostensenkung zu realisieren,

wurde ein Gutachten beim Kieler

Institut für Gesundheits-System-

Forschung GmbH (IGSF) – das sog.

Beeske-Gutachten – in Auftrag ge-

geben. Die wesentliche Streitfrage

war, auf welchem Weg die erfor-

derliche Absenkung des Berliner

Krankenhausbudgets zu erreichen

ist. Dieses Gutachten wurde am

19. August 1998 der Öffentlich-

keit vorgestellt.

Erste »Vereinbarung zur

Beschäftigungssicherung«

Einen Tag davor unterschrieb die

Senatsverwaltung für Gesundheit

und Soziales eine »Vereinbarung

über den Umgang mit der Perso-

nalüberhangssituation zur Be-

schäftigungssicherung«, über die

wir bereits seit weit über einem

Jahr verhandelt hatten. Diese Ver-

einbarung sah aber eine Beendi-

gung am 31. Dezember 1998 ohne

Nachwirkung vor. Das einzige, was

wir noch erreichen konnten, war,

dass es eine Protokollnotiz gab,

die die Option zur Verlängerung

bis 31. Dezember 1999 enthielt.

Allerdings war auch eine einseitige

Erklärung des Senats von Berlin

angefügt, die ausdrücklich die

Möglichkeit der Privatisierung und

des Trägerwechsels vorsah.

Diese Beschäftigungssicherungs-

vereinbarung beinhaltete Rege-

lungen zur Überleitung von Be-

schäftigten aus dem durch

Arbeitsplatzabbau entstehenden

Personalüberhang zwischen

den städtischen Krankenhäusern

unter Wahrung der Sozialverträg-

lichkeit. �

33

Umwandlung der Krankenhäuser in Berlin

Am 1. Januar 2001 hat die NET-GE Kliniken für Berlin GmbH

ihre Arbeit aufgenommen. NET-GE steht für »Netzwerk Gesund-

heit« und ist der Zusammenschluss von 9 der 12 städtischen

Krankenhäuser mit einer Krankenhaus gGmbH des Landes Berlin

in der Rechtsform einer GmbH.

Den steinigen Weg, zu retten, was zu retten war, beschreibt Ulrike

Burchardt im folgenden Artikel.

FOT

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KA

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Stichworte

Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ist mit etwa 14.500 Beschäftigten (etwa

10.700 VK) nach eigenen Angaben »Deutschlands größter kommunaler Krankenhaus-

konzern«. Seit Übernahme des Ida-Wolff-Krankenhauses und des Ida-Wolff-Pflegeheimes

aus der Insolvenzmasse des AWO-Landesverbandes Berlin im November 2013 u.a.:

10 Kliniken (über 5.500 Betten, davon Psychiatrie 1.343), 14 Pflegeheime (über 1.900

Plätze), 2 Seniorenwohnhäuser, eine ambulante Rehabilitation (230 Plätze, 70% Vivantes,

15% Median, 15% Michels-Konzern), Medizinische Versorgungszentren, ambulante

Krankenpflege, mehrere Servicegesellschaften (teils 100%, teils als steuerliche Organ-

schaft), Vivantes personal GmbH (51%, 49% jobs in time medical GmbH), Labor Berlin –

Charité Vivantes Services GmbH (50%), Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH (50%),

Michels Klinik Service GmbH (24,5%). Umsatz 2012: über 900 Mio. Euro, Konzernjahres-

überschuss 2012: über 6,7 Mio. Euro (Vivantes-Geschäftsbericht 2012, www.vivantes.de).

Ida Wolff (1893-1966) war SPD-Politikerin und half nach dem Zweiten Weltkrieg

gemeinsam mit Louise Schroeder und Franz Neumann die AWO in Berlin

wieder zu gründen (www.archiv.spd-berlin.de/geschichte/personen). � Infodienst 11, April 2001, Seite 33

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2013, ein Jahr mit fast monat-

lichem Bangen um das Entgelt

Mitte des Jahres waren die Ge-

haltszahlungen an die Mitarbeite-

rInnen zum ersten Mal gefährdet.

Der Geschäftsführer sprach, auch

öffentlich, von Insolvenzgefahr.

Trotz Finanzspritze sowie Erweite-

rung von Bürgschaften durch die

Stadt Delmenhorst spitzte sich die

Situation im August zu.

Die üblichen Lösungsvorschläge

Die Wirtschaftsprüfungsgesell-

schaft BDO wurde von Seiten der

Stadt beauftragt, ein »Zukunfts-

konzept« für das Klinikum zu ent-

wickeln. Doch schon recht schnell

musste nicht nur der Titel in »Sa-

nierungskonzept« geändert, auch

die finanzielle Darstellung musste

diesem neuen Auftrag angepasst

werden. Unter Einbeziehung ihres

Netzwerkes tauchten dann regel-

mäßig die »Men in Black« der

BDO auf, durchforsteten mit Adler-

augen die Zahlenwerke des Con-

trollings und glichen diese mit

Vergleichszahlen der InEK und an-

deren Datenpools ab. Schnell

kamen sie auf den Punkt: Sanie-

rung durch Mitarbeiterbeteiligung

= Verzicht auf Jahressonderzah-

lung im November 2013. Outsour-

cing und/oder Personalabbau in

Teilbereichen wie Küche, Labor,

Röntgen, Physiotherapie.

Politik und Geschäftsführung

sprangen sofort auf diesen Zug

auf. Die Stadt sah sich auf Grund

des eigenen defizitären Haushalts

nicht in der Lage, weiteres Kapital

in »ihre Tochter Klinikum zu ste-

cken«.

Verhandlungspoker

Bei diesen Forderungen wurde

der Betriebsrat sofort hellwach,

und erinnerte an die schon ein

Jahr zuvor am 30.8.2012 zwischen

Betriebsrat und Geschäftsführung

geschlossene Zielvereinbarung

zur Beschäftigungssicherung nach

§ 92a BetrVG.

Aus den Aktivitäten des BDO

entwickelten sich notwendiger-

weise monatliche Betriebsversamm-

lungen, die auch von Demos

begleitet waren. Auch die Rats-

sitzung Ende November erfüllten

viele MitarbeiterInnen des Klini-

kums mit einem Lichtermeer,

damit den politisch Verantwort-

lichen endlich ein Licht aufgehe.

Im Rat wurde dann beschlossen,

dass der errechnete Finanzbedarf

der nächsten zwei Jahre in Höhe

von 3,7 Mio. Euro hälftig von

Stadt und Mitarbeiterschaft zu

tragen sei, der Blick richtete sich

dabei wieder auf die Jahressonder-

zahlung 2013.

Es war den Politikern nicht zu

vermitteln, dass Ratsbeschlüsse

bestehende Tarifverträge nicht

aushebeln können. Auch die BDO-

Vertreter hatten kein Problem

damit zu verkünden, wenn hier

nicht Verzicht geübt werde, wäre

die Insolvenz unausweichlich.

Für den zu 100% ver.di organi-

sierten Betriebsrat war die Jahres-

sonderzahlung 2013 jedoch unan-

tastbar. Auch die VertreterInnen in

der Tarifkommission hatten aus

der ver.di-Betriebsgruppe den

deutlichen Auftrag, diese Zahlung

nicht als Verhandlungsmasse zu

sehen. Zudem war allein schon auf

der Verhandlungszeitschiene zum

Zukunftssicherungstarifvertrag

(TV ZuSi) abzulesen, dass sich die

Gespräche über den November

hinaus hinziehen würden.

Auch aus der gemeinsamen

Verhandlungsführung ver.di und

Marburger Bund war eine weitere

Schwierigkeit zu ersehen, da eine

Jahressonderzahlung bei den Ärz-

ten nicht mehr vereinbart ist.

Mit Übergang in die Vorweih-

nachtszeit und Auszahlung der

Jahressonderzahlung mit dem

Novembergehalt war dann ein Ver-

handlungsziel erreicht.

Weitere Verhandlungsrunden

zeigten allerdings, wie wenig

Sicherheiten für die Beschäftigten

in den BDO-Entwürfen zum

TV ZuSi enthalten waren. Selbst

formelle ZuSi-Vorgaben waren

nicht zu finden. Stets wurde auf

ein sehr hohes Insolvenzrisiko bei

Nichteinigung hingewiesen.

Das Arbeitnehmerangebot, die

Leistungsentgelte (§ 18 TVöD-K)

für 2013, 2014 und 2015 zur Ver-

fügung zu stellen, wurde von Sei-

ten der Geschäftsführung nicht

angenommen. Es wurde weiterhin

eine prozentuale Absenkung der

Monatsentgelte bis zu 6,2% ge-

fordert, wobei auch noch die an-

stehende Tariferhöhung 2014 um

vier Monate verschoben werden

sollte. Diese Forderungen entspra-

chen bei einer Pflegekraft entspre-

chend EG 7a, Stufe 4, einem jähr-

lichen Verzicht von fast einem

Monatsentgelt.

Bei genauerer Nachberechnung

durch den BR wurde zudem fest-

gestellt, dass das nach diesen Vor-

gaben aufkommende Gesamtvolu-

men des Sanierungsbeitrages der

MitarbeiterInnen etwa 1 Mio. Euro

über der geforderten Summe lag.

Lapidare Antwort der BDO: »Wir

haben vorsichtshalber einen Puffer

eingerechnet«.

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Vor Ort

Klinikum Delmenhorst gGmbH (Nds.):KlinikmitarbeiterInnen wehren sich erfolgreich

�48

Page 49: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Nach dieser Aussage lag es auf

der Hand, dass dieser Verhand-

lungsstand mit deutlicher Mehr-

heit in der Mitgliederversammlung

Anfang Januar 2014 abgelehnt

werden würde. So kam es auch.

Die folgenden Nachverhandlun-

gen, sie glichen Pokerrunden,

wurden zudem von der Hausbank

des Klinikums beeinflusst. Neben

neuen eigenen Sicherheitsforde-

rungen gab es eine »zeitliche

Deadline« (31.1.2014) bezüglich

des Ablaufs der eingeräumten

Kreditgewährung. Dieses allein

erzeugte einen Zeitdruck, den

sich kein Verhandlungspartner/

Betriebsrat wünscht.

Nur die Unterstützung durch

Fachkompetenz von Elke Nobel

(ver.di) und dem BR-Berater Hel-

mut Klöpping und seinem Partner

führte letztlich zu einem TV ZuSi,

dem die in ver.di bzw. dem MB

organisierten MitarbeiterInnen mit

Mehrheit zustimmen konnten.

Im Einzelnen sind während

der Laufzeit 2014 und 2015 im

TV ZuSi vereinbart:

� betriebsbedingte Beendigungs-

kündigungen sind ausgeschlossen,

� auf die Anwendung des § 118

BetrVG wird verzichtet,

� auf Ausgliederungen in nicht

vom TVöD/TV Ärzte/VKA erfasste

Unternehmen wird verzichtet,

� das Klinikum bleibt Mitglied

im Kommunalen Arbeitgeber-

verband,

� Sonderkündigungsrechte für

beide Seiten, ordentliche Kündi-

gung und Nachwirkung ausge-

schlossen,

� Verzicht der MitarbeiterInnen

auf Leistungsentgelt (§ 18 TVöD)

in 2013, 2014 und 2015,

� die Jahressonderzahlungen

2014 und 2015 (§ 20 TVöD) für

nicht-ärztliche Beschäftigte wird

um 48% des durchschnittlichen

monatlichen Tabellenentgeltes

reduziert,

� das Tabellenentgelt ärztlich

Beschäftigter, die unter den TVöD

BT-K fallen, wird um 4% gemin-

dert,

� das Tabellenentgelt ärztlich

Beschäftigter, die unter den TV

Ärzte/VKA fallen, wird um 5,2%

gemindert,

� Umsetzungsverpflichtung für

AT-Angestellte (weder TVöD noch

TV Ärzte), durch Lohnverzicht ent-

sprechend der Konditionen des

ZuSi (Laufzeit/Höhe) gleichen An-

teil zu leisten.

� Die Gesamtsumme der Sanie-

rungsbeiträge der Beschäftigten

beträgt rund 2,3 Mio. Euro.

Parallel zu diesen Tarifverhandlun-

gen waren lt. Ratsbeschluss zudem

die Fusionsgespräche mit dem

zweiten Krankenhaus in der Stadt

zu führen sowie die Möglichkeiten

einer strategisch starken Partner-

schaft (lt. BDO-Sanierungskon-

zept) mit einem Klinikum der

höheren Versorgungsstufe aus der

Region zu verfestigen.

In diesem Zusammenhang zeigte

sich deutlich, wie schnell es zu

Interessenkonflikten von politi-

schen Vertretern im Aufsichtsrat

kommen kann. Der Ratsbeschluss

zu einer innerörtlichen Fusion

scheint dabei wertiger zu sein als

die Sicherung der Wirtschaftlich-

keit der »eigenen Tochter Kran-

kenhaus«.

Auch die Hinweise der Beschäf-

tigtenvertreter im Aufsichtsrat auf

die Selbstverpflichtungsnotwen-

digkeit der Mitglieder im Auf-

sichtsrat, sich Sachverstand und

Kenntnisse bezüglich der Belange

eines »Wirtschaftsunternehmens

Krankenhaus« anzueignen, wurde

politisch beantwortet. Leider.

Selbst der Hinweis auf ein BGH-

Urteil hierzu wurde ignoriert.

Fazit

Mit Beginn des Februars 2014

hat das in den BDO-Gutachten ge-

forderte Sanierungsmanagement

seine Arbeit aufgenommen.

Die Vorgaben aus dem Sanie-

rungskonzept sind erfüllt. Die

Hausbank hat die Kreditlinie ent-

sprechend verlängert. Die Sanie-

rung ist auf den Weg gebracht.

Am Rande darf nicht unerwähnt

bleiben, dass die Berichterstattung

in den örtlichen Medien, verbun-

den mit politischen Statements,

die nicht unbedingt das Wissen

um Krankenhausfinanzierung er-

kennen lassen, eine deutliche

Reduzierung der Patientenzahlen

nach sich gezogen hat. Dieses hat

die angespannte finanzielle Situa-

tion negativ verstärkt.

Abschließend ist aus BR-Sicht

zu konstatieren, dass durch den

Zusammenhalt der Beschäftigten

aller Berufs- und Entgeltgruppen

unter »Federführung« der ver.di-

anerInnen ein schmerzendes, aber

akzeptables Ergebnis erreicht wor-

den ist. Zusammenhalt und Stärke

zeigen = erfolgreich sein!

Aber nicht wegzudiskutieren ist,

dass auch in den nächsten Jahren

die Krankenhausfinanzierung,

nicht nur in Delmenhorst, auf

wackeligen Füßen stehen wird. �

Gert Prahm, Betriebsrat Klinikum

Delmenhorst

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �49

Vor Ort

Page 50: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Keine Kündigung des Betriebs-

rats wegen gewerkschaftlicher

Seminartätigkeit

Die Arbeitgeberin, die ein Kran-

kenhaus betreibt, begehrt die Er-

setzung der Zustimmung des Be-

triebsrats zur fristlosen Kündigung

eines freigestellten Betriebsrats-

mitglieds und dessen Ausschluss

aus dem Betriebsrat. Das Mitglied

blieb an mehreren Tagen dem

Krankenhaus fern und hielt als

Referent für eine Gewerkschaft

Seminare ab. Anders als bisher ge-

währte die Arbeitgeberin hierfür

keinen Sonderurlaub. Sie mahnte

das Verhalten des Betriebsrats-

mitglieds mehrfach ab. In der Zeit

vom 18. bis 22.03.2013 hielt das

Mitglied erneut ein Seminar ab.

Daraufhin beantragte die Arbeit-

geberin bei dem Betriebsrat die

Zustimmung zur fristlosen Kündi-

gung, welche dieser verweigerte.

Das Arbeitsgericht hat die An-

träge der Arbeitgeberin auf Erset-

zung der Zustimmung des Be-

triebsrats zur Kündigung und auf

Ausschluss des Mitglieds aus dem

Betriebsrat zurückgewiesen. Die

hiergegen gerichtete Beschwerde

der Arbeitgeberin blieb vor dem

Landesarbeitsgericht erfolglos.

Alfried Krupp Krankenhaus, Essen: Erneuter Kündigungsversuch gescheitert

Siehe auch Info-

dienst 62, S. 52

Erhalt der Arbeitsplätze geht

vor. Doch zu welchem Preis

und wie lange bleiben diese

erhalten?

Im Frühjahr 2013 wünschten die

Betreiber der Dörenberg-Klinik,

dass ver.di mit ihnen einen neuen

Tarif verhandelt. Kurz zuvor kam

es in den vom selben Betreiber ge-

führten Schüchtermann-Schiller-

schen-Kliniken zum Abschluss

eines Tarifwerkes mit einer Lohn-

steigerung für die Beschäftigten

und einem Entgeltsystem.

Auf ein ähnliches Vertragswerk

hofften die KollegInnen der Dö-

renberg-Klinik. Doch weit gefehlt!

Die langjährig Beschäftigten, die

Anspruch auf Jahressonderzahlun-

gen haben, sollten darauf verzich-

ten. Aus »Solidarität« zu den an-

deren Beschäftigten, für die der

Haustarifvertrag keine Geltung

mehr hat. Seit über 10 Jahren

haben die Beschäftigten keine

Lohnerhöhung erhalten und müs-

sen ihre Jahressonderzahlungen

jedes Jahr erneut gerichtlich ein-

klagen, damit sie diese erhalten.

Bei den Verhandlungen betonte

der Betreiber ständig die schlechte

wirtschaftliche Situation der ortho-

pädischen Reha-Klinik. Doch das

Angebot, einen »Notlagentarifver-

trag« zu verhandeln, lehnte er ab.

Im Oktober war die Notlage

plötzlich da. Die neu eingesetzte

Geschäftsführerin beantragte

Mitte Oktober rückwirkend zum

1. Oktober 2013 eine Insolvenz in

Eigenregie. In den vorher geführ-

ten Gesprächen zwischen der

ver.di-Tarifkommission und dem

Betreiber wurde schnell deutlich,

dass dieser keine tarifliche Rege-

lung wollte. Ein großer Teil der

Beschäftigten ließ sich darauf ein

und vereinbarte eine Zusatzrege-

lung zum Arbeitsvertag. Viele mit

Lohnverzicht zwischen zwei und

sechs Prozent.

Die ver.di-KollegInnen erhalten

Unterstützung bei der Sicherung

ihrer Ansprüche, alle anderen

KollegInnen müssen sich selbst

darum kümmern. Erschreckend ist,

wie schnell die im Frühjahr noch

leichte und freundliche Atmo-

sphäre umgeschlagen ist in eine

gedrückte, angstvolle, die sich

auch auf die PatientInnen aus-

wirkt. �

Nicole Verlage, ver.di Weser-Ems

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Vor Ort

Dörenberg-Klinik (Bad Iburg, Nds.): Eine lange Insolvenz …

�50

Weder Arbeitszeitbetrug, noch unentschuldigtes Fehlen, noch

unerlaubte Nebentätigkeit – Tobias Michel, freigestellter

Betriebsrat, bleibt weiterhin ungekündigt. Dazu im folgenden die

Presseerklärung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

KIR

ST

INB

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N

Ein Grund für eine fristlose Kündi-

gung lag nicht vor.

Das Betriebsratsmitglied hatte

seine Arbeitszeit auf 31 Wochen-

stunden reduziert, war aber

gemäß einer Arbeitszeitregelung

aus dem Jahre 2001, die nach dem

Arbeitgebervortrag auch für die

jetzige Arbeitszeitreduzierung gel-

ten sollte, verpflichtet, täglich

innerhalb der betriebsüblichen Ar-

beitszeit für Betriebsratstätigkeit

anwesend zu sein. Dies entsprach

einer 38,5-Stunden-Woche. Die

wöchentlich jeweils um 7,5 Stun-

den über eine 31-Stunden-Woche

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Vor Ort

�51

Aktuell stehen wir vor einer

schwierigen Tarifrunde in der

Städtischen Klinikum Sankt Georg

gGmbH.

KAV-Austritt 2009

2009 kündigte der damalige Ge-

schäftsführer die Mitgliedschaft im

KAV, obwohl sich der Aufsichtsrat

mit großer Mehrheit gegen den

Austritt ausgesprochen hatte. Die

Stadt Leipzig – alleinige Gesell-

schafterin – genehmigte den Aus-

tritt, der zum 1. Januar 2010 wirk-

sam wurde.

Der Abschluss zum TVöD im Jahr

2010 wurde noch vollumfänglich

umgesetzt, die Tariferhöhungen

im Jahr 2013 nur noch für die Be-

schäftigten, die eine so genannte

dynamische Verweisklausel im

Arbeitsvertrag stehen hatten. Alle

anderen gingen leer aus.

Jetzt Haustarifverhandlungen

Seit 2009 arbeiten wir im Rah-

men der bedingungsgebundenen

Tarifarbeit im Klinikum Sankt

Georg an der Herstellung der

Handlungs- und Aktionsfähigkeit.

Seitdem haben ca. 250 Kollegin-

Städtisches Klinikum Sankt Georg, Leipzig:Schwierige Tarifrunde steht bevor

nen und Kollegen ihren Weg in

ver.di gefunden. Eine Entwicklung,

die Voraussetzung für erfolgreiche

Verhandlungen ist.

Die Verhandlungen sind jedoch

von einigen Schwierigkeiten ge-

prägt:

� Beschäftigte, die auf dem

Stand des Entgelts vom 1.8.2013

stehen, denen die weitere Erhö-

hung, die ab März 2014 zu erwar-

ten ist, zusteht.

� Beschäftigte, die Klagen vor

dem Arbeitsgericht eingereicht

haben, mit dem Ziel, die Tariferhö-

hung 2013 doch noch zu erhalten.

� Beschäftigte, die seit 2012

neu eingestellt sind mit einem

Verweis auf die nicht bestehende

Dynamik.

� Beschäftigte, die seit 2006

einen Änderungsvertrag erhalten

haben, der ihnen die Dynamik ge-

nommen hat, überwiegend mit

dem Hinweis aus der Personal-

abteilung, es bliebe ansonsten

alles beim alten.

Im Januar 2014 hat die ver.di-

Mitgliederversammlung eine Tarif-

kommission gewählt, die jetzt vor

der Aufgabe steht:

� keine Verschlechterungen für

die Beschäftigten mit der dynami-

schen Verweisklausel im Arbeits-

vertrag zuzulassen,

� für alle anderen Beschäftigten

eine Tariferhöhung durchzusetzen,

die sie von der Entwicklung des

TVöD nicht weiter abhängt,

� einen Haustarifvertrag zu ver-

handeln, der diesen Namen auch

verdient.

Gleichzeitig hat die Tarifkommis-

sion den Ausgleich dafür herzu-

stellen, dass die Konsolidierung

der wirtschaftlichen Lage nicht

allein zu Lasten der nicht-medizi-

nischen Beschäftigten geht.

Wir werden sehen, wie sich die

Auftaktverhandlung am 10. März

2014 entwickelt. �

Gabriele Meyer, ver.di Leipzig-

Nordsachsen

hinausgehende Arbeitszeit sollte

das Betriebsratsmitglied nach der

Arbeitszeitregelung jeweils inner-

halb von 16 Wochen ausgleichen.

Auf dieser Grundlage durfte das

Betriebsratsmitglied auch tage-

weise der Seminartätigkeit nach-

gehen, ohne einen Arbeitszeit-

verstoß zu begehen. Wenn der

Ausgleichszeitraum im Einzelfall

geringfügig überschritten wurde,

so rechtfertigte dies keine fristlose

Kündigung, weil die Regelung zum

Ausgleich innerhalb von vier Wo-

chen eine »Soll«-Vorschrift ist.

Gründe für einen Ausschluss aus

dem Betriebsrat lagen ebenfalls

nicht vor.

Das Landesarbeitsgericht hat

die Rechtsbeschwerde nicht zu-

gelassen. �

LAG Düsseldorf, Pressemittei-

lung Nr. 06/14 vom 30.1.2014,

www.lag-duesseldorf.nrw.de

� Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 TaBV 100/13,

Beschluss vom 30.01.2014

� Arbeitsgericht Essen, 4 BV 41/13, Beschluss vom

21.08.2013

Sobald die Beschlussbegründung vorliegt,

wird Tobias sie ins Netz stellen:

www.die-welt-ist-keine-ware.de/br/dat

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ver.di-Bundesverwaltung

Tel. 030 / 6956 – Fax

Ressortleitung FB 3 / Koordination / Kommunikation

Sylvia Bühler, Bundesvorstandsmitglied, Bundesfachbereichsleiterin - 1800 - 3250

Kirsten Grünberg, Mitarbeiterin - 1801 - 3250

N.N., Bereichsleitung Koordination, Planung, Controlling

Carolina Klein, Mitarbeiterin - 1807 - 3250

Ute Preuninger, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - 1804 - 3250

Gesundheitspolitik

Herbert Weisbrod-Frey, Bereichsleiter - 1810 - 3420

Dr. Margret Steffen - 1811 - 3420

Dietmar Erdmeier - 1815 - 3420

Birgit Schlecker, Mitarbeiterin - 1850 - 3420

Tarifpolitik FB 3

Heike von Gradolewski-Ballin, Bereichsleiterin - 1821 - 3410

Katja Paul - 1831 - 3410

Sven Bergelin - 1870 - 3410

Axel Weinsberg - 1823 - 3410

Katrin Wegener, Mitarbeiterin - 1860 - 3410

N.N., Mitarbeiter/in

Berufspolitik FB 3

Melanie Wehrheim, Bereichsleiterin - 1830 - 3420

Judith Lauer, Berufspolitik sowie Sozial- und Erziehungsdienst - 1832 - 3420

Mario Gembus, Jugendarbeit im FB 3 - 1049 - 3420

Sandra Koziar, Mitarbeiterin - 1852 - 3420

Betriebs- und Branchenpolitik FB 3

Niko Stumpfögger, Konzernbetreuung, Bereichsleiter - 1808 - 3430

Michael Dehmlow, Universitätskliniken, Krankenhäuser - 1840 - 3430

Uwe Ostendorff, Konzernbetreuung, Servicebetriebe - 1849 - 3430

Georg Güttner-Mayer, Rehaeinrichtungen,Kirchen, Diakonie und Caritas, Behindertenhilfe - 1805 - 3430

Berno Schuckart-Witsch, Kirchen und Diakonie - 1885 - 3430

Sebastian Drost, Altenpflege und Psychiatrie - 1880 - 3430

Marion Leonhardt, Wohlfahrtsverbände, Rettungsdienste - 1871 - 3430

Kerstin Motz, Mitarbeiterin - 1813 - 3430

Sabrina Stein, Mitarbeiterin - 1872 - 3430

FB 4 (Sozialversicherung), Bundesfachgruppe Rentenversicherung

Rolf Behrens, Rehakliniken der Deutschen Rentenversicherung - 1950 - 3456

Koordination:Uwe Ostendorff Tel. 0175 / 4 31 82 39

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland:Kai SchumannTel. 0151 / 17 49 87 37

Bayern:Kathrin WeidenfelderTel. 0171 / 1 70 16 95Thorsten Hautmann Tel. 0175 / 4 32 71 01

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern:Catrin PrzewoznyTel. 0160 / 90 96 28 68

Bremen, Hamburg, Niedersachsen,Schleswig-Holstein:N.N.

Hessen, Nordrhein-Westfalen:Jens Ortmann Tel. 0175 / 7 20 18 50

Sachsen, Sachsen-Anhalt,Thüringen:André UrmannTel. 0151 / 17 49 87 49

Projekt »Servicegesellschaften« im FB 3Projekt »Umstieg von den AVR auf Tarifverträgein der Diakonie«

Berno Schuckart-WitschTel. 0170 / 6 32 06 59

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Wir in ver.di

�52

BesucherInnenanschrift

ver.di-Bundesverwaltung

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

Postanschrift

ver.di-Bundesverwaltung

Fachbereich 3 (bzw. 4)

10112 Berlin

Fachbereich 3 im Internet

http://gesundheit-soziales.verdi.de

Bundesfachgruppe Renten-

versicherung im Internet

http://sozialversicherung.verdi.de/rv

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Wir in ver.di

Nord(Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)Hüxstr. 1, 23552 LübeckFax 0451 / 8100 - 888Steffen Kühhirt Tel. 0451 / 8100 - 801Wolfgang Hooke Tel. 0451 / 8100 - 805Sabine Daß Tel. 0451 / 8100 - 716Petra Scheppmann Tel. 0451 / 8100 - 703Angelika Grabazius Tel. 0451 / 8100 - 714

HamburgBesenbinderhof 60, 20097 HamburgFax 040 / 2858 - 9030Hilke Stein Tel. 040 / 2858 - 4038Sigrid Ebel Tel. 040 / 2858 - 4033Vivien Keitel Tel. 040 / 2858 - 4031Björn Krings Tel. 040 / 2858 - 4032Norbert Proske Tel. 040 / 2858 - 4037Dr. Arnold Rekittke Tel. 040 / 2858 - 4147Michael Stock Tel. 040 / 2858 - 4039Karin Frey Tel. 040 / 2858 - 4034Christiane Harland-Kerschek Tel. 040 / 2858 - 4035Heidi Kunz Tel. 040 / 2858 - 4036Dagmar Otto Tel. 040 / 2858 - 4144

Niedersachsen-BremenGoseriede 10, 30159 HannoverFax 0511 / 12 400 - 154Joachim Lüddecke Tel. 0511 / 12 400 - 250David Matrai Tel. 0511 / 12 400 - 251Elke Nobel Tel. 0511 / 12 400 - 253Silvia Ganza Tel. 0511 / 12 400 - 254Annette Klausing Tel. 0511 / 12 400 - 256Christina Ölscher Tel. 0511 / 12 400 - 261

Bahnhofsplatz 22-28, 28195 BremenFax 0421 / 3301 - 392Ralf Krüger Tel. 0421 / 3301 - 330Diana Sternagel Tel. 0421 / 3301 - 331

HessenWilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt/M.Fax 069 / 2569 - 1329Georg Schulze-Ziehaus Tel. 069 / 2569 - 1322Fabian Rehm Tel. 069 / 2569 - 1320Jens Ahäuser Tel. 069 / 2569 - 1220Petra Wegener Tel. 069 / 2569 - 1321Saskia Jensch Tel. 06151 / 3908 - 33

Nordrhein-WestfalenKarlstraße 123-127, 40210 DüsseldorfFax 0211 / 61824 - 463Wolfgang Cremer Tel. 0211 / 61824 - 290Susanne Hille Tel. 0211 / 61824 - 292Maria Tschaut Tel. 0211 / 61824 - 164Bernd Tenbensel Tel. 0211 / 61824 - 297Jan von Hagen Tel. 0211 / 61824 - 295Martina Kordon Tel. 0211 / 61824 - 296Antje Deeg Tel. 0211 / 61824 - 291

Berlin-BrandenburgKöpenicker Str. 30, 10179 BerlinFax 030 / 8866 - 5925Meike Jäger Tel. 030 / 8866 - 5250Heike Spies Tel. 030 / 8866 - 5260Heike Modrow Tel. 030 / 8866 - 5259

SAT (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)Karl-Liebknecht-Str. 30-32, 04107 LeipzigFax 0341 / 52901 - 630Gisela Mende Tel. 0341 / 52901 - 230Viola Doktor-Wolf Tel. 0341 / 52901 - 232Bernd Becker Tel. 0341 / 52901 - 111Ingrid Besser Tel. 0341 / 52901 - 233Cornelia Herwig Tel. 0341 / 52901 - 234Annett Steinbach Tel. 0371 / 69034 - 32

Rheinland-PfalzMünsterplatz 2-6, 55116 MainzFax 06131 / 9726 - 288Andrea Hess Tel. 06131 / 9726 - 140Frank Hutmacher Tel. 06131 / 9726 - 130Stephanie Unger-Maar Tel. 06131 / 9726 - 131

SaarSt. Johanner Str. 49, 66111 SaarbrückenFax 0681 / 98849 - 119Thomas Müller Tel. 0681 / 98849 - 130Elke Kallenborn Tel. 0681 / 98849 - 131Adelheid Blatter Tel. 0681 / 98849 - 132Lisa Summkeller Tel. 0681 / 98849 - 133Michael Quetting Tel. 0681 / 98849 - 135

BayernSchwanthalerstr. 64, 80336 MünchenFax 089 / 59977 - 1039Dominik Schirmer Tel. 089 / 59977 - 1030Lorenz Ganterer Tel. 089 / 59977 - 1031Stefan Jagel Tel. 089 / 59977 - 1032Martina Mörsdorf Tel. 089 / 59977 - 1033Sigrid Lorenz Tel. 089 / 59977 - 1035Michael Kreusen Tel. 089 / 59977 - 1036

Baden-WürttembergTheodor-Heuss-Str. 2 / Haus 1, 70174 StuttgartGünter Busch Tel. 0711 / 88788 - 0300Jürgen Lippl Tel. 0711 / 88788 - 0310 Ivo Garbe Tel. 0711 / 88788 - 0320Irene Gölz Tel. 0711 / 88788 - 0330Barbara Lohse Tel. 0711 / 88788 - 0301Cornelia Ullrich Tel. 0711 / 88788 - 0302Mirjam Hamm-Roth Tel. 0711 / 88788 - 0303

ver.di bündelt Kraft im SüdwestenAb dem 1. April 2014 werden ver.di Rheinland-Pfalz undver.di Saar in einem neuen gemeinsamen LandesbezirkRheinland-Pfalz-Saarland zusammenarbeiten. Das hat der Gewerkschaftsrat, das höchste ver.di-Gremium zwischen den Bundeskongressen, auf Antragder beiden Landesbezirke beschlossen. Die neue Organi-sationseinheit wird ihren Sitz in Mainz haben. Die bisherigen Landesbezirksleitungen und Vorständebleiben bestehen und werden bis zu den nächstenturnusmäßigen Organisationswahlen die Geschäftegemeinsam weiter führen.Im Rahmen der nun beschlossenen strukturellen Ver-änderungen wird gleichzeitig ein neuer Bezirk gebildet.Dieser wird seinen Sitz in Saarbrücken haben und dasSaarland und die Region Trier umfassen. �

Landesbezirksfachbereiche 3

Alle ver.dianerInnen sind unter

[email protected] erreichen.

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �53

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gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche

Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf

welche Weise können JAV und Betriebs- bzw.

Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass

Azubis eine qualitativ hochwertige und damit

zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie

können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn

interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt wer-

den?

� JAV-Mitglieder, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6)

� vorherige Teilnahme am JAV-1-Seminar

erforderlich

03.09. – 05.09.2014 NA 05 140901 04Pflegenotstand – Was ist dran?»Pflege – das könnte ich ja nie …?« – Kommt

dir dieser Satz bekannt vor?

Warum wollen immer weniger junge Menschen

in der Pflege arbeiten? Wer kümmert sich künf-

tig um pflegebedürftige und kranke Menschen,

die immer mehr werden? Und ist das eigentlich

alles so? Landauf landab reden alle über den

Pflegenotstand, »Horror«-Szenarien füllen die

Medien. Was hat es wirklich mit dem Pflegenot-

stand auf sich? In welchem Zusammenhang

stehen hierzu deine Ausbildungs- und Arbeits-

bedingungen?

Wir wollen mit dir bestehende Lösungsansätze

diskutieren und neue entwickeln.

In was für einer (Pflege-)Welt wollen wir leben?

� BR, PR, MAV, Interessierte aus dem Ge-

sundheitswesen, Aktive, JAVis, Freistellung:

§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30

17.11. – 21.11.2014 NA 05 141117 04Wir streiken! Aber was wird mit den Patient/-innen?»Im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen

wir keine Gewerkschaft! Wir helfen den Men-

schen, das ist das Wichtigste. Sollen wir etwa

für unsere Arbeitsbedingungen auch noch strei-

ken? Das geht doch nicht, was wird dann aus

den Patient/-innen?« – Kennst du das?

Auch du als Auszubildende/-r oder junge/-r Be-

schäftigte/-r im Gesundheitswesen hast einen

Anspruch auf gute Bezahlung sowie gute Aus-

bildungs- und Arbeitsbedingungen – in einem

Tarifvertrag geregelt! Verschenkt wird der aber

nicht. Deshalb müssen wir ihn gemeinsam

durchsetzen.

In diesem Seminar schauen wir, wie deine Vor-

stellungen guter Ausbildung dort hineinkom-

men, welche konkrete Bedeutung er für deine

Arbeitsbedingungen hat und welche Methoden

zur Durchsetzung im Gesundheitswesen ange-

wendet werden. Spielerisch werden wir gemein-

sam die Entstehung und die Durchsetzung eines

Tarifvertrags erleben.

�Auszubildende, Aktive, JAVis, Arbeitskampf-

leitungen aus dem Gesundheitswesen, Frei-

stellung: BU

Gesundheitswesen allgemein

01.09. – 03.09.2014 BE 08 140901 02Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen – GrundseminarDie Anforderungen an Arbeitnehmervertreter/

-innen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern

und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere

Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des

Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.

In diesem Grundlagenseminar erhalten Arbeit-

nehmervertreter/-innen in fakultativen Auf-

sichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gem.

Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestim-

mungsgesetz einen Überblick über Rechte,

Pflichten und Aufgaben und stärken ihre Fähig-

keit, als »Arbeitnehmerbank« Strukturverände-

rungen in den Unternehmen (mit)gestalten zu

können. Im Seminar wechseln sich Input- und

Übungsphasen ab.

Im Vorfeld der nächsten AR-Sitzung kann eine

telefonische Beratung durch das Referenten-

team in Anspruch genommen werden.

�AR der Gesundheitswirtschaft auf gesetz-

licher und fakultativer Grundlage, Freistel-

lung: § 37 (6), § 670 BGB

17.11. – 19.11.2014 WA 08 141117 07Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen – AufbauseminarNachdem im Grundlagenseminar ein Überblick

über Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten

gegeben wurde, wendet sich dieses Seminar

nun den rechtlichen, organisatorischen und

wirtschaftlichen Feinheiten der AR-Tätigkeit zu.

Fragen zur Selbstorganisation des Gremiums

und dessen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung

von Haftungsrisiken, zur Prüfung des Jahres-

und Konzernabschlusses durch Abschlussprüfer

und den AR sowie zu Überwachungspflichten

nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

(BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstal-

tung. Anhand von Praxisbeispielen und entspre-

chend aufbereiteten Unterlagen werden diese

und weitere für die AR-Praxis relevante

Themenbereiche vertiefend bearbeitet.

Die Teilnehmenden erhalten mit dem Seminar

und den ausgehändigten Materialien prakti-

sches Rüstzeug für ihre weitere Arbeit.

�AR der Gesundheitswirtschaft auf gesetz-

licher und fakultativer Grundlage, Freistel-

lung: § 37 (6), § 670 BGB

� vorherige Teilnahme am Grundseminar

erforderlich

Abkürzungen

BildungsstättenBE Berlin BI Bielefeld FD FuldaGL Gladenbach LH Lage-Hörste MO MosbachNA Naumburg SF Saalfeld WA Walsrode

ZielgruppeAR AufsichtsratBR BetriebsratJAV Jugend- und AuszubildendenvertretungMAV MitarbeitervertretungPR PersonalratSBV SchwerbehindertenvertretungVL VertrauensleuteWA Wirtschaftsausschuss

Freistellung§ 37 (6) (7) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)§ 46 (6) Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw.

entspr. Gesetze der Länder (LPersVG)§§ 19/30 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) bzw. MAVO§§ 96 (4/8) SGB IX (Schwerbehindertenvertretungen)§ 10 (5) Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)BU BildungsurlaubTV tarifvertragliche Regelungen

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

ver.di-Seminare für das Gesundheits- und Sozialwesen – 2. Halbjahr 2014

�54

Die Seminare

des 1. Halb-

jahres findet

ihr im Infodienst

62, S. 58ff.

Jugendseminare

04.07. – 06.07.2014 NA 07 140704 10Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann?Du bist fertig mit der Ausbildung oder willst

dich im Beruf verändern? Dann bist du hier

genau richtig! In diesem Seminar werden deine

Möglichkeiten in Aus-, Fort- und Weiterbildung

besprochen. Du erhältst Einblick in die vielfälti-

gen Studienangebote, ihre Zugangsvorausset-

zungen und Finanzierungsmöglichkeiten.

Du überlegst, im Ausland zu arbeiten? Wir

zeigen dir, welche Möglichkeiten und Wege es

gibt.

�Auszubildende, JAVis, junge Beschäftigte in

der Pflege, Beschäftigte mit Interesse an

Weiterbildung, Freistellung: keine

21.07. – 25.07.2014 NA 08 140721 0203.11. – 07.11.2014 NA 08 141103 01JAV-Praxis II: Ausbildung checken undverbessern / nach Krankenpflegegesetz Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles

Wesentliche über das Krankenpflegegesetz

(KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt,

es geht auch hier wieder um die praktischen

Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein

ST

EFA

NJA

GE

L

Page 55: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

22.09. – 24.09.2014 SF 08 140922 04Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Durch fortwährende Anpassungen der Arbeits-

und Betriebsabläufe versucht der Arbeitgeber,

Kosten zu senken. Immer mehr Arbeit soll mit

immer weniger Personal in immer weniger Zeit

geleistet werden. Oft zeigt sich, dass die beste-

henden Arbeitszeitmodelle diesen Anpassungen

nicht gerecht werden.

Gesetzliche Interessenvertretungen bestimmen

mit darüber, wie im Betrieb die Arbeitszeit ver-

teilt wird. Über dieses Recht nehmen sie ganz

konkret Einfluss auf die Arbeits- und Lebens-

bedingungen der Kolleginnen und Kollegen.

In diesem Seminar nehmen wir gemeinsam die

entsprechenden gesetzlichen und tarifvertrag-

lichen Grundlagen in den Blick. Wir lernen ver-

schiedene Arbeitszeitmodelle kennen und erfah-

ren, auf jeweils welcher Grundlage es möglich

wird, im Interesse der Beschäftigten die be-

triebliche Arbeitszeit mitzugestalten.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),

§§ 19/30

29.09. – 01.10.2014 MO 08 140929 09Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen IIDer Wirtschaftsausschuss hat sich v.a. mit den

Planungen des Unternehmens zu befassen. Das

bedeutet zunächst die Auseinandersetzung mit

der regelmäßig wiederkehrenden wirtschaft-

lichen Planung für die Folgejahre (z.B. Budget-

planung). Daran schließt sich die fortlaufende

Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Lage

mittels Kennzahlen bis hin zur betriebswirt-

schaftlichen Analyse des Jahres- bzw. Konzern-

abschlusses an. Darüber hinaus sind dem WA

Planungen zu einzelnen unternehmerischen

Entscheidungen, z.B. Investitionsplanungen vor-

zulegen.

Im zweiten Teil werden die betriebswirtschaft-

lichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielge-

richtete Beratung unternehmerischer Planungen

und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten

sowie für die Analyse von Berichten über die

wirtschaftliche Lage erforderlich sind.

�WA, BR, PR, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6)

� vorherige Teilnahme am Teil 1 erforderlich

01.10. – 02.10.2014 SF 08 141001 01Von Leiharbeit und Werkvertrag – Formen des flexiblen Personaleinsatzes im GesundheitswesenDer Umfang der Leiharbeit in Betrieben der Ge-

sundheitswirtschaft steigt von Jahr zu Jahr. Auf-

grund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen

Rahmenbedingungen verdienen Leiharbeitneh-

mer/-innen deutlich weniger. Auch rechtliche

Schutzbestimmungen werden faktisch umgan-

gen. Um die leicht verschärften Bedingungen

des veränderten Arbeitnehmerüberlassungsge-

setzes (AÜG) zu umgehen, setzen Arbeitgeber

seit Neuestem auf (Schein-)Werkverträge.

In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leih-

arbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen

und Regelungen des AÜG? Welche Rolle spielt

der Arbeitsvertrag?

Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften

dargestellt, verschiedene Formen des Personal-

einsatzes behandelt und die möglichen Hand-

lungsoptionen der betrieblichen Interessen-

vertretungen erörtert.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),

§§ 19/30

19.10. – 22.10.2014 GL 15 141910 05Beteiligungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten –Schwerpunkt Non-Profit- und Tendenz-betriebe Jede unternehmerische Entscheidung ist eine

wirtschaftliche Entscheidung. Dies gilt auch in

so genannten Non-Profit-Betrieben. Die Beteili-

gungsrechte des BR in wirtschaftlichen Angele-

genheiten sind aus diesem Grund von enormer

Bedeutung. In diesem Seminar zeigen wir die

einzelnen Beteiligungsarten des BR mit und

ohne Wirtschaftsausschuss auf. Die einge-

schränkte Beteiligung des BR in Tendenzbetrie-

ben wird ebenfalls erläutert. Die aktuelle

Rechtsprechung zur Beteiligung des BR in wirt-

schaftlichen Angelegenheiten und zur Grün-

dung eines Wirtschaftsausschusses wird dar-

gestellt. Themen:

� Beteiligungsrechte des BR in wirtschaftlichen

Angelegenheiten,

� Gründung und Aufgaben des Wirtschafts-

ausschusses,

� Begriff, Begründung und Zweck des Tendenz-

schutzes,

� kollektivrechtliche Folgen des Tendenz-

privilegs,

� Möglichkeiten des Verzichts auf Tendenz-

schutz: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,

Regelungsabrede,

� aktuelle Rechtsprechung.

� BR, SBV, Freistellung: § 37 (6), § 96 (4/8)

03.12. – 05.12.2014 SF 08 141203 08Diversity Management – eine Herausfor-derung für die gesetzliche Interessenver-tretung im GesundheitswesenÄhnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist

inzwischen auch der überwiegende Teil der

Belegschaften im Gesundheitswesen zusam-

mengesetzt. Kolleginnen und Kollegen mit ver-

schiedenen Nationalitäten kommen aus ent-

sprechend unterschiedlichen Kulturkreisen.

Dafür, dass solche Verschiedenheit im Arbeitsle-

ben konfliktfrei funktionieren kann, sorgt das

Diversity Management.

Gerade im Gesundheitswesen – beim Dienst an

Menschen, die ebenso unterschiedlicher Her-

kunft sind – kann diese kulturelle Vielfalt von

großem Nutzen für alle sein. Diversity Mana-

ging nimmt Potenziale, Fähigkeiten, Kompeten-

zen und Erfahrungen aller in den Blick!

Dieses Seminar beantwortet die Frage, wie die

gesetzliche Interessenvertretung Diversity

Managing im Betrieb unterstützen kann. Soviel

sei verraten: Der Gesetzgeber hat entspre-

chende Regelungen geschaffen.

Die Seminarinhalte in Stichworten: betriebliche

Rahmenbedingungen für MigrantInnen im Ge-

sundheitswesen, der Begriff der strukturellen

Diskriminierung, die Rolle von Leiharbeit und

Werkvertrag, rechtliche Handlungsgrundlagen

für die Interessenvertretung.

� BR, PR, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6)

08.12. – 10.12.2014 SF 08 141208 04Gefährdungen ermitteln – Gesundheits-schutz verbessernMit der gesetzlich vorgeschriebenen und im

TVöD verankerten Gefährdungsbeurteilung sol-

len Arbeitsbelastungen und Gefährdungen er-

kannt und Abhilfemaßnahmen entwickelt und

umgesetzt werden. Immer häufiger werden

Interessenvertretungen mit psychischen Belas-

tungen und Beanspruchungen ihrer Kolleginnen

und Kollegen konfrontiert.

Im Seminar erhalten wir einen Überblick über

anerkannte Konzepte, Methoden und Qualitäts-

kriterien einer Gefährdungsbeurteilung. Die

rechtlichen Grundlagen werden praxisnah er-

läutert und es wird gemeinsam entwickelt, wie

mithilfe der Gefährdungsbeurteilung spürbare

Verbesserungen im Gesundheitsschutz erreicht

werden können.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

08.12. – 12.12.2014 BE 15 141208 02 TVöD-K/-B intensiv: Tarifliche Ansprücheerschließen für den betrieblichen Alltag der Krankenhäuser, Pflege- undBetreuungseinrichtungen Ohne »Mitbestimmung« laufen im betrieblichen

Alltag tarifliche Errungenschaften leer.

BR/PR/MAVen können helfen, manchen Schatz

zu heben. Den Beschäftigten dagegen fällt es

noch immer schwer, die Abrechnung ihrer Ent-

gelte nachzuvollziehen und Unstimmigkeiten an

die betrieblichen Interessenvertretungen zu

melden.

Infos und Anmeldung Sandra Koziar, ver.di-Bundesverwaltung,Tel. 030 / 6956 – [email protected]

Weitere Bildungsangebote und Online-Anmeldung� http://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare-und-

tagungen� www.bildungsportal.verdi.de

g

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

�55

Page 56: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtspre-

chung vermittelt das Seminar ein tieferes Ver-

ständnis der Bestimmungen des TVöD in den

besonderen Fassungen für Kliniken, für Heime

und die ambulante Pflege. Mit Fallbeispielen

rücken wir die scheinbar widersprüchlichen

Passagen zurecht. Insbesondere bei den

Arbeitszeiten wird schnell klar, was und wie im

Betrieb angepackt werden kann. Themen:

� Nebentätigkeit,

� Schutz und Ausgleich bei besonders

belastenden Arbeitszeiten und zusätzlicher

Arbeitszeit,

� Freistellung von der Arbeit,

� branchenspezifische Eingruppierungen,

� Überprüfen der Lohnersatzleistungen,

� Zahltage und Ausschlussfristen.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),

§§ 19/30, § 10 (5)

Krankenhäuser

25.08. – 29.08.2014 GL 08 140825 06Krankenhäuser aktuellIn diesem einwöchigen Seminar erhalten ge-

setzliche Interessenvertretungen aus Kranken-

häusern einen Überblick über aktuelle Entwick-

lungen beispielsweise in den Bereichen

Krankenhauspolitik und -finanzierung sowie Ar-

beits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich be-

leuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwick-

lungen für Arbeitnehmer/-innen, Betrieb und

gesetzliche Interessenvertretung, leiten Hand-

lungserfordernisse für die Arbeit der Interessen-

vertretung ab und entwickeln Szenarien für die

erfolgreiche Vertretung der Interessen der Kol-

leginnen und Kollegen im Betrieb.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

08.09. – 10.09.2014 MO 08 140908 08Keine Angst vor Zahlen – Grundlagen der Krankenhausbetriebslehre (Teil 2)Wie lese ich eine Bilanz? Welche Zahlen sind

bedeutsam, welche kann ich außer acht lassen?

Welche Informationen enthält die Gewinn- und

Verlustrechnung? Hinter diesen und weiteren

Fragen verbergen sich Antworten, die uns in die

Lage versetzen, zur Bilanz kritisch nachzufragen

und eigene Modelle und Vorschläge zu ent-

wickeln.

Aufbauend auf dem ersten beschäftigt sich der

zweite Teil unserer Reihe mit verschiedenen

Kennzahlen, etwa zu den betrieblichen Perso-

nalkosten. Sind diese Kosten tatsächlich so

hoch wie immer behauptet wird? Die Fehlzei-

tenanalyse und ihre Bewertung werden ebenso

thematisiert wie die Frage, woher die Interes-

senvertretung all diese Informationen bekommt

und wie sie diese nutzen kann.

� BR, PR, MAV, Mitglieder parität. Kommis-

sionen nach Sanierungs-TV, Freistellung:

§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30

� vorherige Teilnahme an Teil 1 erforderlich

20.10. – 22.10.2014 BE 08 141020 0215.12. – 17.12.2014 MO 08 141215 06Keine Angst vor Zahlen – Grundlagen der Krankenhausbetriebslehre (Teil 3)Nach den beiden ersten Teilen und einer eher

theoretischen Herangehensweise soll nun im

dritten Teil der Reihe die praktische Anwendung

die größte Rolle spielen.

Das eigens hierfür konzipierte Planspiel

»Krankenhausnotlage« macht aus verschiede-

nen Perspektiven (Interessenvertretung, Arbeit-

geber oder Belegschaft) die Praxis erfahrbar.

� BR, PR, MAV, Mitglieder parität. Kommissio-

nen nach Sanierungs-TV, Freistellung:

§ 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30

� vorherige Teilnahme an Teil 2 erforderlich

15.09. – 17.09.2014 SF 08 140915 07Mitarbeiterbefragung in Krankenhäusern und KlinikenZur Überprüfung der in Qualitätsmanagement-

systemen vorgeschriebenen Standards zur Erst-

oder Weiterzertifizierung müssen regelmäßig

Befragungen durchgeführt werden. Teile solcher

Befragungen richten sich an die Beschäftigten

selbst. Hier geht es zum Beispiel darum, ob sie

zufrieden mit den Arbeitsbedingungen sind

oder ob sie ihre Interessen ausreichend berück-

sichtigt sehen.

Wem die Ergebnisse wie nützen, bleibt oft ver-

borgen. Aber Mitarbeiterbefragungen unterlie-

gen der Mitbestimmung. So kann die Interes-

senvertretung konkret Einfluss darauf nehmen,

wie gefragt und was ausgewertet wird.

Im Seminar lernen wir die erforderlichen recht-

lichen und inhaltlichen Grundlagen kennen. Wie

weit sind die konkreten Inhalte von Befragun-

gen beeinflussbar? Welchen Einfluss hat die

Interessenvertretung auf die Bewertung der

Ergebnisse oder die daraus folgenden Maß-

nahmen? Bestandteil wird auch der DGB-Index

»Gute Arbeit« sein.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

08.10. – 10.10.2014 SF 08 141008 02Dienstplangestaltung im Krankenhaus und KlinikenGesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw.

Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die

Dienstplangestaltung im Krankenhaus. Der Zu-

sammenhang zwischen den Grundlagen und

betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber

den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern

dieses Seminars.

Welche Vorschriften und Informationen müssen

bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestim-

men zu können? Welchen konkreten Einfluss

hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne

und wie setzt sie diese durch? Worauf sollte sie

beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstver-

einbarungen unbedingt achten?

Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- und

Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen

Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der

Interessenvertretung prägen das Seminar. Hin-

weise zur Überprüfung und Gestaltung der vor-

handenen Dienstpläne runden das Seminar ab.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),

§§ 19/30

� vorherige Teilnahme am Grundseminar

oder gute Kenntnisse im Arbeitszeitrecht

erforderlich

10.11. – 14.11.2014 MO 08 141110 09TVöD-Aufbau:Eingruppierung in KrankenhäusernIm TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften

noch nicht belegt. Bis auf Weiteres gelten z.B.

nach wie vor die Kernvorschriften der §§ 22-25

BAT, die entsprechenden Vergütungsordnungen,

Anlage 1a/1b zum BAT sowie die Überleitungs-

vorschriften des Tarifvertrages Überleitung

(TVÜ) fort.

Personal- und Betriebsräten kommt bei der Ein-

gruppierung eine hohe Verantwortung zu, da

sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppie-

rungen mitbestimmen und die jeweilige Ein-

gruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit

hin überprüfen müssen.

Im Seminar werden zunächst Grundlagen der

tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften

für die Beschäftigten in den Krankenhäusern

und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbei-

tet. Im Anschluss daran werden Aufbau und

Systematik der Vergütungsordnungen sowie

zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

24.11. – 26.11.2014 LH 11 141124 02Neue Arbeitsteilung im Krankenhaus Der auf den Krankenhäusern lastende Kosten-

druck führt zu gravierenden Veränderungen in

der Arbeitsorganisation. Ärztliche Tätigkeiten

werden verstärkt an andere Berufe delegiert.

Neue Berufe werden geschaffen. Pflegerische

Aufgaben werden auf Pflegeassistenz- und Ser-

vicepersonal übertragen.

In diesem Seminar werden diese aktuellen Ent-

wicklungen analysiert sowie unter berufsrecht-

lichen und berufspolitischen Gesichtspunkten

diskutiert. Die haftungs- und arbeitsrechtlichen

Grundsätze der Delegation ärztlicher Tätigkei-

ten werden erläutert und Möglichkeiten einer

sinnvollen Arbeitsteilung zwischen Pflegefach-,

Pflegeassistenz- und Servicekräften entwickelt.

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

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FRE

ES

TY

LE

Page 57: Infodienst - gesundheit-soziales-bb.verdi.de+file++... · Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 März 2014 Tarif- und Branchenpolitik 5 Für die Beschäftigten im Bereich Gesundheit und

Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen

Interessenvertretung werden erarbeitet und

Eckpunkte zu einer Betriebs- oder Dienstverein-

barung formuliert.

� BR, PR, MAV, interessierte Mitglieder,

Freistellung: § 37 (6), § 46 (6), §§ 19/30

Krankenhäuser, Pflegeeinrich-tungen und Soziale Dienste

30.09. – 02.10.2014 WA 08 140930 07Gesund alt werden in der PflegeImmer älter werdende Menschen benötigen zu-

nehmend ambulante oder stationäre Pflege.

Dem steht ein Mangel an qualifizierten Pflege-

kräften gegenüber. Wie kann die Interessenver-

tretung mit diesem Gegensatz umgehen? Ein

zeitgemäßes Personalmanagement dürfte hier-

für ein wichtiger Schlüssel sein.

Das vorhandene Pflegepersonal soll bis zum

Renteneintritt im Betrieb arbeiten und dabei fit

und gesund bleiben. Um das sicherzustellen,

braucht es strategische Entscheidungen. Kör-

perliche und seelische Beanspruchungen müs-

sen verringert werden; die Arbeitszeitgestaltung

muss flexibler werden, und es muss Weiterbil-

dungsangebote geben.

Im Seminar wird uns mit der Altersstrukturana-

lyse ein Instrument an die Hand gegeben, mit

dem der demografiebedingte Handlungsbedarf

betriebsbezogen geklärt werden kann. Des Wei-

teren werden die Grundlagen alternsgerechter

Arbeitsgestaltung beleuchtet. Schließlich ver-

binden wir diese beiden Aspekte mit den Auf-

gaben und Handlungsmöglichkeiten der Interes-

senvertretung.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

20.10. – 24.10.2014 BI 08 141020 01Schichtplan-Fibel Basiswoche Schicht- und Dienstpläne in Kliniken, Hei-men, Ambulanten und Sozialen Diensten Die Schichtpläne stecken voller Rätsel und

Ungereimtheiten. Ein schneller Blick ins Gesetz

schafft keine Klarheit. Im Mittelpunkt des

Seminars stehen Fragestellungen wie: Beginn

und Ende der Arbeitszeiten anordnen, auf-

schreiben und abrechnen – wonach müsste sich

der Arbeitgeber dabei richten? Kolleg/-innen

beschweren sich über »Minusstunden«, »er-

zwungenes Einspringen« oder das verweigerte

»Weihnachtsfrei«. Wie können wir als BR/PR/

MAV helfen? Fallbeispiele zeigen Lösungen für

den betrieblichen Alltag.

Themen: Ankündigungsfristen, Werktag, Ruhe-

zeit und Ruhetag, Schichtpläne, Schichtfolgen,

Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit, Urlaub und

Krankheit im laufenden Plan, Überstunden und

Freizeitausgleich, Ausgleichszeiträume, Teilzeit,

Dienstverpflichtung.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6), § 46 (6),

§§ 19/30

Psychiatrie

Wirtschaftliche Kompetenz für Inter-essenvertretungen in psychiatrischen Ein-richtungen – Modul 1 und Modul 2Die »Gesundheitswirtschaft« ist der größte Teil-

bereich der deutschen Volkswirtschaft. Über 4,4

Mio. Menschen erwirtschaften dabei 11,6 Pro-

zent des Bruttoinlandsprodukts. Der Gesetzge-

ber hat in den letzten Jahren durch verschie-

dene »Gesundheitsreformen« in diesen Markt

immer wieder eingegriffen. Wettbewerb war die

Zauberformel, um Einfluss zu nehmen, vor

allem aber, um Kosten zu senken.

Für Interessenvertretungen in den Unternehmen

der Gesundheitswirtschaft wird es immer wich-

tiger, sich mit den Rahmenbedingungen ausein-

anderzusetzen. Die Seminarreihe gibt einen

Überblick über die Strukturen, Akteure und

Interessenlagen im Gesundheitswesen. Sie

spannt einen Bogen von der Darstellung der

Grundprinzipien deutscher Gesundheitspolitik

bis hin zu Daten, Fakten und wirtschaftlichen

Kennzahlen.

Dieses Seminar gibt einen Gesamtüberblick

über wirtschaftliche Grundlagen und Zusam-

menhänge im Bereich der psychiatrischen Ver-

sorgung.

Es ersetzt nicht die detaillierte Wissensvermitt-

lung der angebotenen Seminare zum neuen

Entgeltsystem (PEPP) in der Psychiatrie und

Psychosomatik.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

14.07. – 18.07.2014 BE 01 140714 03Modul 1Überblick über das System, politischer Rahmen,

Gesundheitsgesetzgebung, Leistungserbringer,

Institutionen, Finanzierung des Systems.

26.01. – 30.01.2015 BE 01 150126 02Modul 2Ambulante Krankenversorgung, stationäre

Krankenversorgung, Strukturen und Versor-

gungsformen, Finanzierungsbeispiele, wirt-

schaftliche Kennzahlen, Jahresabschluss (Bi-

lanz, Gewinn- und Verlustrechnung).

25.08. – 29.08.2014 GL 08 140825 05Neue Entwicklungen in der psychiatrischen VersorgungDie Einführung eines pauschalierten Tagesent-

gelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Ver-

sorgungsformen einzurichten. Beispielsweise

aufsuchende Dienste anstelle von stationärer

Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Be-

schäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist,

dass in der Psychiatrie die Anforderungen an

die Beschäftigten enorm gestiegen sind.

Das Seminar beschäftigt sich mit den (negati-

ven) Auswirkungen neuer Versorgungsformen

auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten,

insbesondere auf die Arbeitszeit und auf den

Arbeitsschutz. Interessenvertreter/-innen sollen

in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu

erkennen und erforderliche Maßnahmen aus ar-

beitsrechtlicher Sicht zu initiieren.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

22.09. – 24.09.2014 BE 08 140922 04Pauschale Entgelte für Psychiatrie undPsychosomatik: PEPP 2014 – ganz anders?Das neue pauschale Entgeltsystem für Psychia-

trie und Psychosomatik (PEPP) kommt im neuen

Gewand. Für die Patientenversorgung und für

die Arbeitsbedingungen bedeutet der Umstieg

auf die Pauschalvergütung ganz erhebliche und

nachhaltige Veränderungen. Und das unabhän-

gig davon, ob die Klinik die Option 2014 nutzt

oder erst 2015 umsteigt. Was sich für Kranken-

häuser und Abteilungen konkret ändert, wird

hier thematisiert. Im Seminar wird das notwen-

dige betriebwirtschaftliche, strategische und ar-

beitsrechtliche Handwerkszeug vermittelt, um

die neuen an die Interessenvertretung gestell-

ten Herausforderungen zu bewältigen.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

10.11. – 14.11.2014 MO 08 141110 10Neue Entwicklungen im MaßregelvollzugDie Arbeit im Maßregelvollzug (MRV) ist eine

wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Arbeits-

bedingungen sind belastend und zum Teil ge-

fährlich. Unser Seminar thematisiert neue und

aktuelle Entwicklungen im MRV. Im Mittelpunkt

stehen konkrete Auswirkungen auf die Arbeits-

bedingungen und entsprechende Gestaltungs-

und/oder Mitbestimmungsrechte der Interes-

senvertretung. Auch die speziellen Anforderun-

gen der Beschäftigten für gute und gesunde Ar-

beit werden genauer in Augenschein

genommen.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30

� vorherige Teilnahme am BR-/PR-Grund-

seminar oder grundlegende Kenntnisse im

Mitarbeitervertretungsrecht erforderlich

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

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Das vollständige Seminarprogramm 2014

des Fachbereichs 3 gibt es bei eurem ver.di-Bezirk

oder zum Download unter http://gesundheit-

soziales.verdi.de/service/seminare-und-tagungen

Rehabilitation

08.09. – 12.09.2014 SF 08 140908 03Rehabilitation im demografischen Wandel – Entwicklungen und Tendenzen Die Einrichtungen der Rehabilitation stehen seit

Jahren zwischen dem Druck der Kostenträger

auf maximale Wirtschaftlichkeit, den Gewinn-

erwartungen der Einrichtungsträger, den An-

sprüchen der Beschäftigten auf angemessene

Entgelte und den Erwartungen der Patienten/

-innen und Klienten/-innen an eine qualitativ

hochwertige Rehabilitation. Betriebliche Inter-

essenvertretungen müssen dieses Spannungs-

feld in ihrer täglichen Praxis aushalten und

trotzdem im Sinne der Beschäftigten agieren.

Das Seminar verschafft dir einen Einblick in die

gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation und

in die wirtschaftlichen Kennzahlen von Rehabi-

litationseinrichtungen. Zusätzlich gewährt es

dir einen Ausblick auf die absehbaren zukünfti-

gen Entwicklungen auf dem Markt der Rehabili-

tation und wir schauen über den Tellerrand in

Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Das Seminar vermittelt Inhalte, die für die Ar-

beit der betrieblichen Interessenvertretungen

auf Basis der jeweiligen gesetzlichen Grund-

lagen (PersVG, BetrVG, MVG, MAVO) von Be-

deutung sind.

� BR, PR, MAV, SBV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30, § 96 (4/8)

Rettungsdienste

17.09. – 19.09.2014 SF 08 140917 01Das neue Notfallsanitätergesetz Mit dem Notfallsanitätergesetz, das am

01.01.2014 in Kraft getreten ist, hat sich das

Berufsbild im Rettungsdienst verändert.

Wir wollen im Seminar diskutieren, was dies für

die Beschäftigten im Rettungsdienst bedeutet.

Insbesondere sollen auch rechtliche Fragen, wie

die Übergangsregelungen für Rettungsassisten-

ten, behandelt werden.

Im Seminar wird erarbeitet, welche Handlungs-

möglichkeiten und -notwendigkeiten sich aus

dem Gesetz für Betriebsräte, Personalräte und

Mitarbeitervertretungen ergeben.

� BR, PR, MAV, Freistellung: § 37 (6),

§ 46 (6), §§ 19/30

Arbeiterwohlfahrt

21.07. – 25.07.2014 SF 08 140721 01 Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO)Dieses Seminar vermittelt Fähigkeiten, Fertig-

keiten und Kenntnisse, die speziell für die Be-

triebsratsarbeit bei der AWO wichtig und hilf-

reich sind. Bei den einzelnen zu vermittelnden

Instrumenten werden die mitbestimmungsrecht-

lichen Besonderheiten eines Tendenzbetriebes

und die Stellung der AWO als Wohlfahrtsver-

band bearbeitet werden.

� BR der AWO, Freistellung: § 37 (6)

Berufspolitische Seminare

29.09. – 01.10.2014 UN 11 140929 11 Traumberuf Arzt im Krankenhaus? Wunsch und Wirklichkeit Arbeit am Limit, zu wenig Personal, Schicht-

dienst. Hohe Arbeitsbelastung, unregelmäßige

und nicht planbare Arbeitszeiten betreffen alle

Berufsgruppen im Krankenhaus. Doch wie kön-

nen wir dieser Situation anders als mit Resigna-

tion begegnen? Wie können wir sie gemeinsam

sogar ändern? Welche Chancen eröffnet die Ko-

operation der Gesundheitsberufe, um gute Ar-

beitsbedingungen für alle Beschäftigten zu er-

halten?

Im Seminar werden die Voraussetzungen für

gute Arbeitsbedingungen aus Sicht von Ärztin-

nen und Ärzten, die im Krankenhaus beschäftigt

sind, diskutiert und gemeinsam Handlungsmög-

lichkeiten entwickelt. Dabei sollen insbesondere

auch die Aufgaben der betrieblichen Interessen-

vertretungen in den Blick genommen werden.

�Angesprochen sind Ärztinnen und Ärzte,

Freistellung: § 37 (7), BU

15.10. – 19.10.2014 GL 11 141015 10 Zwischen Arztpraxis und KrankenhausSeminar für Medizinische Fachangestellte(MFA)Das Tätigkeitsfeld von Medizinischen Fachange-

stellten ist längst nicht mehr nur der Arbeits-

platz Arztpraxis. Die Einsatzmöglichkeiten wer-

den gleichzeitig breiter und die Tätigkeiten

spezialisierter. Welche Entwicklungen in den

verschiedenen Arbeitsbereichen lassen sich be-

obachten?

Welche gesundheitspolitischen Veränderungen

beeinflussen das Arbeitsfeld von Medizinischen

Fachangestellten?

Wie sind die Arbeitsbedingungen von Medizini-

schen Fachangestellten und welche Mitwir-

kungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen von

Gleichstellungspolitik?

Im Rahmen des Seminars findet sowohl eine

theoretische Auseinandersetzung mit den The-

men statt und es wird außerdem ausreichend

Raum für Austausch und Diskussion geboten.

�Angesprochen sind Medizinische Fachange-

stellte, zahnmedizinische und tiermedizini-

sche Fachangestellte sowie interessierte

Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen,

Freistellung: BU

17.11. – 21.11.2014 BE 11 141117 05 Wie geht’s weiter in den MTA-Berufen?Seminar für Medizinisch-technische Assistent/-innen (MTA)Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens

hat weitgehende Auswirkungen auch auf die

Arbeitsbereiche der MTA-Berufe. Arbeitsabläufe

werden reorganisiert, neue Berufe und Tätig-

keitszuschnitte entwickelt. Durch die medizi-

nisch-technische Entwicklung verändern sich

die Qualifikationsanforderungen an das Perso-

nal. Noch hinkt aber die Ausbildung diesen Pro-

zessen hinterher. Gleichzeitig ist ein Fachkräfte-

mangel für die Zukunft vorausgesagt.

Dies eröffnet Chancen auf bessere Verhand-

lungspositionen für die Beschäftigten, birgt

aber auch Risiken für sie. Der Kampf um bes-

sere Arbeitsbedingungen bewegt sich in diesem

Spannungsfeld.

In diesem Seminar werden die Auswirkungen

der aktuellen Entwicklungen analysiert und

unter tarif- und berufspolitischen Gesichtspunk-

ten die Handlungsmöglichkeiten der Arbeit-

nehmervertreter/innen diskutiert.

� BR, PR, VL, MTA, Freistellung: BU

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

�58

2014Seminare

Vereinte

Dienstleistungs-

gewerkschaft

Gesundheit, Soziale Dienste

Wohlfahrt und Kirchen

für das Gesundheits- und

Sozialwesen

Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

�59

Frauenpolitische ver.di-Seminare für Frauen

04.07. – 06.07.2014 BE 03 140704 08 12.09. – 14.09.2014 BE 03 140912 06 We can do it! Erfolgreich mitbestimmenim Berufs(wieder)einstieg! Ein Seminar für junge Frauen. Der Berufs-

(wieder)einstieg ist oft von Schwierigkeiten ge-

prägt. Ob Gehalt, Stellung oder Arbeitszeiten –

Frauen kommen dabei meist schlechter weg als

ihre männlichen Kollegen. In diesem Seminar

setzen sich die Teilnehmerinnen damit ausein-

ander, wie sie typische Fallen überwinden und

das betriebliche Arbeitsleben aktiv mitgestalten

können. In gleicher Weise können sie eigene,

persönliche »Fallen« bearbeiten, um sich

selbstbewusst vertreten zu können.

�Angesprochen sind junge Frauen zwischen

18 und 35 Jahren

25.07. – 27.07.2014 BE 03 140725 03Time-out statt Burn-outBurn-out erkennen, Wege aus dem Burn-out entdecken und präventiv handelnWenn sich Spaß an der Arbeit in Überdruss ver-

wandelt, sich ein Gefühl der Lähmung und des

Ausgelaugtseins einstellt, der Arbeitsalltag

schwer fällt und einfach keine neuen Gedanken

mehr kommen, dann sind dies Anzeichen von

Burn-out. Das Gefühl des Ausgebranntseins ist

kein Einzelschicksal: Die zunehmenden Anforde-

rungen und der damit einhergehende Konkur-

renzdruck tragen zu steigender Anspannung bis

hin zu völliger Überforderung bei. Hält dieser

Zustand länger an, kann es zum Burn-out kom-

men.

Während dieses Wochenendseminars stellen wir

dir konkrete Möglichkeiten der Prävention, des

Umgehens mit dem Burn-out und der Entwick-

lung von Schritten aus der Krise vor.

22.08. – 24.08.2014 BE 03 140822 06 Frauen finden ihre persönlichen Erfolgs-strategien – Ein Seminar zur Erforschungder inneren Kraftquellen»Erfolgreich sein« ist eines der Schlagworte un-

serer Zeit. Doch was bedeutet es eigentlich, er-

folgreich zu sein? Ist es ein Erfolg, zwei Kinder,

Beruf und Haushalt gut zu managen? Ist es ein

Erfolg, eine erfüllende berufliche Karriere zu

machen? Ist es ein Erfolg, eine gute Beziehung

zu führen? Ein Schlüssel zu einem erfolgreichen

Leben kann sein, sich selbst ein Stück auf die

Spur zu kommen, Lebensprioritäten zu erken-

nen und sich als aktive, kraftvolle und verant-

wortliche Gestalterin des eigenen Lebens und

der eigenen Erfolge zu begreifen.

Im Seminar bieten wir dir die Möglichkeit, die

eigenen inneren Kraftquellen (wieder) zu ent-

decken und mehr Klarheit darüber zu gewin-

nen, sie zu nutzen, wenn es um den eigenen

Erfolg geht.

25.09. – 28.09.2014 BE 03 140925 09 Gesund und krank hat ein Geschlecht –Frauengesundheit: Was heißt das für uns?Frauen sind anders krank als Männer. Obwohl

sich Unterschiede zwischen Frauen und Män-

nern oft schon bei den Symptomen bemerkbar

machen, gehen Forschung und Behandlung im

Gesundheitswesen weiterhin von einem ge-

schlechtsneutralen Konzept aus: Sie orientieren

sich einseitig an der Körperlichkeit und der

psychosozialen Befindlichkeit des Mannes.

Neue geschlechterspezifische medizinische For-

schungsergebnisse bestätigen heute, dass

unterschiedliche Vorgehensweisen bei Männern

und Frauen in Therapie und Behandlung not-

wendig sind, insbesondere bei Herz- und Kreis-

lauferkrankungen, aber auch bei psychischen

und psychosozial bedingten Krankheiten.

Frauen und Männer definieren »Gesundheit«

sogar unterschiedlich: Frauen verbinden Ge-

sundheit eher mit Wohlbefinden und Körper-

erleben, Männer mit Leistungsfähigkeit und

Abwesenheit von Krankheit.

Eine geschlechtersensible Gesundheitsversor-

gung nimmt daher Frauen als Patientinnen und

als Gesundheitsexpertinnen in eigener Sache

ernst.

In diesem Seminar sollst du dich wohlfühlen

und dich mit uns über Fakten, Erfahrungen und

Gespräche dem Thema nähern.

14.11. – 16.11.2014 BE 03 141114 01 »Sand im Getriebe« vermeiden – Konflikte verstehen, ansprechen, regelnTagtäglich erleben wir Situationen, in denen es

darum geht, etwas zu verhandeln und mit den

unterschiedlichen Meinungen, Interessen oder

Bedürfnissen anderer umzugehen. Probleme

müssen gelöst werden, ob mit Kolleginnen und

Kollegen, Vorgesetzten oder in privaten Zusam-

menhängen. Anderenfalls kostet uns der schlei-

fende »Sand im Getriebe« viel wertvolle Ener-

gie. Gibt es auch eine geschlechtsspezifische

Umgangsweise mit Konflikten? Es kursiert zu-

mindest die Meinung: »Frauen sind schnell be-

leidigt, ziehen sich zurück oder setzen raffiniert

ihre Weiblichkeit ein«. Wie ist es denn nun

wirklich?

In diesem Seminar stellen wir dir verschiedene

Möglichkeiten vor, wie Frauen Situationen so

mitgestalten können, dass sie ernst genommen

werden. Zusätzlich wird es darum gehen, wie

gemeinsame, konstruktive Entscheidungen ent-

wickelt werden können.

Weitere Infos und Anmeldung � http://frauen.verdi.de/service/++co++55d89e32-10c0-

11e3-967c-525400438ccfoder direkt beim ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum »Clara Sahlberg«,Koblanckstraße 10, 14109 Berlin (Wannsee) � [email protected] � www.bbz.verdi.de

Kinder sind herzlich willkommen.

Weitere Infos zum ver.di-Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik� [email protected] � www.frauen.verdi.de

g

Frauen- und Gleichstellungspolitik: Mehr bewegen.

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

BGW-Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 2014

�60

BiG-Angebote 2014 Bildungsinstitut im Gesundheitswesen

BiG – Bildungsinstitut im Gesund-

heitswesen gGmbH – eine

Einrichtung der Dienstleistungs-

gewerkschaft ver.di

Auf der Union 10

45141 Essen

Tel. 0201 / 36140 - 0

[email protected]

www.big-essen.de

01.08.2014 – 31.07.2016

Verkürzte Ausbildung für

KrankenpflegehelferInnen/

KrankenpflegeassistentInnen

zu Gesundheits- und Kranken-

pflegerInnen

http://www.big-essen.de/fort-und-

weiterbildung/weiterbildung/5/

22.09.2014 – 24.10.2014

Hygienebeauftragte

in der Pflege

http://www.big-essen.de/fort-und-

weiterbildung/weiterbildung/50/

10.11.2014 – 12.12.2016

Weiterbildung zur

Hygienefachkraft

http://www.big-essen.de/fort-und-

weiterbildung/weiterbildung/4/

SP-Expert� Grundlagenwissen für BR, PR, MAV

26. bis 28. Mai 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)

Anmeldeschluss: 31. März 2014

� Vertiefungswissen für BR, PR, MAV

26. bis 28. Mai 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)

Anmeldeschluss: 31. März 2014

Arbeitszeit-Konferenz Entgrenzung der Arbeitszeit oder Begrenzung

der Arbeitszeit – Risiken und Chancen

4. bis 6. August 2014 in Uslar -Volpriehausen (Nds.)

Anmeldeschluss: 2. Juni 2014

� Aktuelle Kontroversen bei der Arbeitszeit-

gestaltung

� Argumente und Diskussion zu den Aspekten:

Recht – Gesundheit – Technik

� Entwicklung von Lösungswegen

für die betriebliche Praxis

Weitere Infos und Anmeldung TEMPI GmbH, Hartlager Weg 61A, 33604 Bielefeld

Fon 0521 / 45 36 18 1, Mobil 0178 / 17 30 75 7

Fax 0521 / 45 32 04 1

[email protected], [email protected]

www.tempi.de

Die Berufsgenossenschaft für

Gesundheitsdienst und Wohl-

fahrtspflege (BGW) ist die gesetz-

liche Unfallversicherung für nicht

staatliche Einrichtungen im Ge-

sundheitsdienst und in der Wohl-

fahrtspflege. Die BGW bietet auch

2014 wieder Seminare zum Ar-

beits- und Gesundheitsschutz an.

www.bgw-online.de scheibt

dazu: »Damit Sie für eine gesund-

heitsfördernde Gestaltung Ihres

Arbeitsplatzes bestens gerüstet

sind, bietet die BGW insgesamt

über 1.000 Weiter- und Fortbil-

dungen an, die ein breites Spek-

trum für unterschiedliche Bran-

chen abdecken. […]

Die Seminare finden sowohl in

der BGW Akademie Dresden und

Hamburg als auch in verschiede-

nen Schulungsstätten in ganz

Deutschland statt.

Wenn Ihr Arbeitgeber bei der

BGW versichert ist, sind die Schu-

lungsangebote für Sie kostenfrei.

Ihre passenden Seminarangebote

finden Sie online über die ›Semi-

narsuche‹, die Ihnen ermöglicht

ganz speziell nach Berufsgruppen,

Branchen oder bestimmten Themen

zu suchen. Das ›Verzeichnis‹ gibt

eine Übersicht über alle Seminare,

die von der BGW angeboten wer-

den. Weitere Informationen finden

Sie außerdem in unserem ›Seminar-

programm 2014‹ zum Down-

loaden.« �

� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-

Service/Seminare/Seminarsuche/Seminarsuche-node.html

� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Seminare/Verzeichnis/Verzeichnis-

node.html

� http://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/bgw-

info/M070-Seminare-zum-Arbeits-und-Gesundheitsschutz-2014.html

Bildungsangebote,Seminare,Tagungen

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014 �61

Literatur- undInternettipps

Karl-Hermann Böker, Ina Wittern

Zeitwirtschaftssysteme

regeln, nutzen, kontrollieren

Am Beispiel von SP-EXPERT, mit

besonderer Berücksichtigung des

Smart Client, edition Arbeitszeit-

wissen heute, Delgany Publishing

UG, Hamm, Dezember 2013, 144

Seiten, ISBN 978-3-00-044455-5,

9,80 Euro

www.arbeitszeitwissen-heute.de

www.delgany-publishing.de

Das Thema: Die Erarbeitung ei-

ner Betriebsvereinbarung zu einem

Zeitwirtschaftssystem. Die Darstel-

lung: Eine Handlung, die sich so

im wirklichen Leben der Arbeit-

nehmervertretungen abspielen

könnte: Ein Betriebsrat, der alles

richtig machen möchte, besucht

einen Betriebsrat, der alles richtig

gemacht hat. Erfahren Sie als

Leser/in durch die Vorträge, Fra-

gen und Antworten, kritischen

Äußerungen und Diskussionen viel

Wissenswertes zu Regelung, Nut-

zung und Kontrolle, aber auch

zum Warum und zum Weg, dessen

Ziel man als Betriebsrat selbst fin-

den muss. Für die betrieblichen

Regelungen und Verfahrensweisen

gibt es kein absolutes Richtig oder

Falsch. Das Gelesene kann gut auf

vergleichbare Situationen und Pro-

zesse im eigenen Umfeld übertra-

gen werden. Die Software, die hier

im Buch behandelt wird, ist nur als

Beispiel zu sehen. Alles wiederholt

sich, doch nie ist es gleich. �

Karl-Hermann Böker

http://library.fes.de/pdf-

files/wiso/10358.pdf

Josef Hilbert, Bernd Bienzeisler,

Denise Becka

Gesellschaftlich notwendige

Dienstleistungen gestalten und

finanzieren

Memorandum des Arbeitskreises

Dienstleistungen, Abteilung Wirt-

schafts- und Sozialpolitik der

Friedrich-Ebert-Stiftung, November

2013, 48 Seiten. �

Barbara Duden, Silja Samerski,

Kirsten Vogeler

Die gesichtslose Patientin –

Wie Menschen hinter Daten

verschwinden

232 Seiten, 24,90 Euro, ISBN

9783863211844, 2014, Mabuse-

Verlag, mabuse-verlag.de

Die Medizin wird zunehmend zu

einer statistischen Wissenschaft.

Nicht mehr leibhaftige Menschen,

sondern Leitlinien, Qualitätsstan-

dards und kalkulierte Risiken

orientieren das Handeln. Hebam-

men, Pflegende oder Ärzte, die

sich dem konkreten Gegenüber

zuwenden wollen, geraten in un-

auflösbare Widersprüche.

Die Autorinnen untersuchen,

welche Folgen das hat: Für die

Begegnung zwischen Arzt und

Patient, für die Arbeit von Heb-

ammen und für die Körperwahr-

nehmung, das Selbstverständnis

und das Selbstvertrauen von

Patientinnen.

Die meisten Beiträge beruhen

auf öffentlichen Interventionen.

Sie wenden sich nicht nur an ein

Fachpublikum, sondern an alle, die

sich mit den Widersprüchen und

Fallstricken unserer Gesundheits-

versorgung beschäftigen. �

Literatur- und Internettipps

Reinhard Alff, Wolfgang Däubler

Mit einer Prise Zucker

Irrwitzige Geschichten aus dem

Alltag eines Betriebsrats

112 Seiten, 14,90 Euro, ISBN 978-

3-7663-6245-2, 1. Aufl. 2014,

Bund-Verlag, www.bund-verlag.de

Zum zweiten Mal ist den Auto-

ren ein Comic gelungen, der Spaß

macht und zugleich beinharte

Rechtsinformationen enthält –

inklusive wertvoller Tipps, die Be-

triebsräten das wirkliche Leben

leichter machen.

Die fünf Geschichten konfrontie-

ren unsere Helden sowohl mit Fra-

gestellungen aus dem Alltag eines

Betriebsrats, als auch mit aktuel-

len arbeitsrechtlichen Herausfor-

derungen. Konkret geht es unter

anderem um Videoüberwachung,

Outsourcing, Kündigung wegen

fahrlässiger Facebook-Einträge,

Leiharbeit, Mindestlohn und die

Konkurrenzliste der Geschäftsfüh-

rung für die anstehende Betriebs-

ratswahl.

Das Besondere: In jeder Comic-

Geschichte vermittelt Professor

Däubler durch sein Alter Ego wich-

tiges Hintergrund- und Basiswis-

sen zur Rolle des Betriebsrats und

zur Bewältigung der konkreten

arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Ganz ohne Anstrengung lernen

die Leser, was in punkto Mit-

bestimmung zu beachten ist. �

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Literatur- undInternettipps

�62 Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Literatur- und Internettipps

Wer den Beitrag (45 Minuten) verpasst hat, kann dies bis 15. Oktober 2014 nachholen unter

http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/131014-doku-profit100.html

Lukas Nock, Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters

Dienstleistungsarbeit unter Druck:

Der Fall Krankenhauspflege

Ergebnisse einer Befragung von Pflegepersonal im

Krankenhaus und vergleichende Analyse zu Befunden

aus Altenpflege und Jugendhilfe. Reihe:

Arbeitspapier, Arbeit und Soziales, Bd.

296, 52 Seiten, Hans-Böckler-Stiftung,

Dezember 2013

Im Rahmen einer von der Hans-Böck-

ler-Stiftung geförderten Studie wurde

nach den Folgewirkungen der zuneh-

menden Ökonomisierung des Sozialen

und des Paradigmenwechsels hin zum

»aktivierenden Sozialstaat« gefragt.

Die Studie war als empirischer Vergleich der statio-

nären und ambulanten Altenpflege, des Allgemeinen

Sozialen Dienstes der Jugendämter und der

Kindertagesbetreuung angelegt.

In der vorliegenden Publikation werden die Ergeb-

nisse nun um eine Zusatzbefragung von Pflegeperso-

nal in Allgemeinkrankenhäusern erweitert. �

Mehr Infos unterhttp://www.boeckler.de/5137.htm?produkt=HBS-

005715&chunk=1&jahr=

Download als PDF unterhttp://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_296

ver.di-Kircheninfo Nr. 22

im Februar erschienen

Auszüge aus dem Inhalt:

� Interview mit Corinna Gekeler:

»Kirchliches Arbeitsrecht

diskriminiert«

� Lohnsklaven und Kampfenten

� Schöne scheinheile Welt: Arbeitgeber

diktiert bei der Caritas Ost einseitig

Interessen

Download als PDF (24 Seiten) unter

http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/kircheninfo

Kirchenarbeitsrecht und Grundrechte

http://hpd.de/node/17486?page=0,0

Im Oktober 2013 legte Dr. Hartmut Kreß, Professor

für Sozialethik und Systematische Theologie an der

Universität Bonn, das Gutachten »Die Sonderstellung

der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertret-

bar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit

Grundrechten« im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung

vor (siehe Infodienst 63, S. 48).

Das Ende Dezember 2013 veröffentlichte ausführ-

liche Gespräch zwischen ihm und der Fachbuch-

autorin Corinna Gekeler (u.a. »Loyal dienen«, siehe

Infodienst 63, S. 49) findet ihr auf den Internetseiten

des Humanistischen Pressedienstes (hpd). �

Profit statt Patientenwohl?

Längst übernehmen große Konzerne flächen-

deckend Kliniken und verändern damit die Kranken-

versorgung grundlegend. Zunehmend werden auch

Arztpraxen aufgekauft und zu profitablen Gesund-

heitszentren ausgebaut. Private Zusatzversicherungen

sollen für eine bessere stationäre Versorgung sorgen

– natürlich in den eigenen Kliniken. Das Ziel der gro-

ßen Medizinkonzerne ist eindeutig: Die Gesundheits-

versorgung soll Rendite einbringen.

Die Reportage berichtet über die dramatischen

Folgen für Patienten, Ärzte und Pflegepersonal. �

Aus dem DasErste-Ankündigungstext

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Infodienst Krankenhäuser Nr. 64 � März 2014

Literatur- undInternettipps

�63

Jürgen Klauber / Max Geraedts /

Jörg Friedrich / Jürgen Wasem

(Hrsg.)

Krankenhaus-Report 2014

Schwerpunkt: Patienten-

sicherheit

528 Seiten, mit Online-Zugang,

ISBN 978-3-7945-2972-8,

Schattauer-Verlag, Januar 2014,

54,99 Euro

Wow.

Der Aktuelle Krankenhaus-Re-

port scheint es ja in sich zu haben:

»Ich fordere den AOK-Bundesver-

band auf, sich für die Behauptung

im aktuellen Krankenhausreport,

in deutschen Krankenhäusern

würden 18.800 Menschen durch

vermeidbare Behandlungsfehler zu

Schaden kommen, zu entschuldi-

gen«, erklärte der Präsident der

Deutschen Krankenhausgesell-

schaft (DKG), Alfred Dänzer.

Heftige Reaktionen und Emotio-

nen auf eine pointierte Studie. Das

Dänzer dann die Entschuldigung

auch gleich im Namen der Kran-

kenhausbeschäftigten einfordert,

die ja tagtäglich gute Arbeit leis-

ten würden, lässt dann aber schon

eher den Verdacht aufkommen,

dass hier vielleicht doch Krokodils-

tränen vergossen werden.

Worum geht’s?

Nach eigener Darstellung berich-

tet der Krankenhaus-Report 2014

»kritisch, aber vorurteilsfrei« über

Gesundheitsgefährdungen, denen

Patientinnen und Patienten im

Krankenhausbetrieb ausgesetzt

sind. Im Report wird u.a. über

das Ausmaß »unerwünschter

Ereignisse« berichtet, es werden

Fehlerquellen z.B. im Bereich der

Hygiene und Medikamenten-

abgabe dargestellt und der Ein-

fluss eines Fehlermanagements

bzw. einer Fehlerkultur erläutert.

Richtig spannend wird es

aus gewerkschaftlicher

Perspektive dann,

wenn es um die Auswirkungen

des Vergütungssystems und des

dadurch bedingten – oder sollten

wir besser sagen: reduzierten –

Personaleinsatzes auf die Patien-

tensicherheit geht.

Im Kapitel »Patientensicherheit

und Personal« stellen die Wissen-

schaftlerinnen Silvia Klein und

Antje Schwinger sehr kompakt

dar, inwiefern Zusammenhänge

zwischen der Personalausstattung

auf der einen und Patienten-

sicherheit auf der andreren Seite

bestehen.

Zu Recht stellen die beiden

fest, dass hierzu in Deutschland

bisher kaum Untersuchungen vor-

liegen. Wir können hier direkt zur

ver.di-Kampagne »Der Druck muss

raus!« Bezug nehmen und auf die

entsprechenden Erfahrungen in

unserem Kontext verweisen.

Und offensichtlich muss es auch

in unserem Interesse liegen, un-

sere Erkenntnisse noch deutlicher

zu analysieren, zusammenzufassen

und darzustellen!

Kommen die Autorinnen doch zu

der Schlussfolgerung, dass die

Veränderungen der Arbeitsinten-

sität auf der Grundlage der amt-

lichen Statistiken (sic!) nicht quan-

tifizierbar seien, jedoch »die vom

Personal selbst wahrgenommene

Arbeitsverdichtung« gut belegbar

ist.

Es bleibt an uns, dafür zu sor-

gen, dass aus der für Deutschland

»defizitären Studienlage« – so die

Autorinnen – die richtigen, weil

validierten Schlussfolgerungen ge-

zogen werden.

Konkret analysiert der Report

auch die Rahmenbedingungen und

Ursachen der Fehlerquote in unse-

ren Krankenhäusern. Insofern

reizt die Feststellung, dass die

geschätzte Zahl der vermeidbaren

Todesfälle im Krankenhaus rund

das Fünffache der Zahl der Ver-

kehrstoten beträgt, zum Hinter-

fragen der Zustände und eben-

dieser Rahmenbedingungen.

Wenngleich dies auch sachlicher

und seriöser erfolgen sollte, als

es Alfred Dänzer (siehe oben)

getan hat.

Das Internetportal www.

krankenhaus-report-online.de ent-

hält neben den Abbildungen und

Tabellen des Buches auch ein er-

weitertes »Krankenhaus-Direc-

tory« für ca. 1.500 Krankenhäuser.

Der Freischaltcode für das Portal

wird mit dem Buch zur Verfügung

gestellt.

Fazit auch 2014: Lesenswert,

umfassend und informativ. Ein

Buch, welches in die Bibliothek

der betrieblichen Interessen-

vertretungen der Krankenhäuser

gehört. �

Dominik Schirmer

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Vereinte DienstleistungsgewerkschaftGläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.

SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto

BIC

IBAN

Ort, Datum und Unterschrift

DatenschutzDie mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.

Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend)

Straße und Hausnummer

PLZ Ort

Ort, Datum und Unterschrift

Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos

Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:

Azubi-Volontär/in- Schüler/in-Student/in Referendar/in (ohne Arbeitseinkommen)

bis

bis

Praktikant/in Altersteilzeit 

bis

bis

ich bin Meister/in- Sonstiges: Techniker/in-Ingenieur/in

Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)

Straße Hausnummer

PLZ Ort

Branche

ausgeübte Tätigkeit

monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. Besoldungsgruppe o. Lebensalterstufe

Ich war Mitglied in der Gewerkschaft

von

bis

Monatsbeitrag in Euro

Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.

Ich wurde geworben durch: Name Werber/in

Mitgliedsnummer

Mitgliedsnummer

0 1 2 0

Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer

Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Wider-ruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich er-kläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.

gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen.

Zahlungsweise monatlich vierteljährlich

zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende

Zum Schluss

Ohne Kommentar

Die Neujahrsgrüße unseres neuen Bundes-

gesundheitsministers auf seiner Facebook-Seite. �

Die neuen ver.di-Beitrittserklärungen

Inzwischen solltet ihr die noch im Umlauf befindlichen alten

Beitrittserklärungen »aus dem Verkehr gezogen« haben – bitte

sowohl auf allen Internetseiten als auch in jeder gedruckten Veröffent-

lichung die neuesten Versionen verwenden (erkennbar an den

vorgedruckten Ziffern bei »Mitglied werden ab«).

ver.di-Mitglieder können die neuen Formulare auch als Änderungs-

mitteilung verwenden (entsprechend ankreuzen). �

Die neuen Beitrittserklärungen gibt es als PDF-

und EPS-Dateien im ver.di-Intranet zum Download

unter http://formulare.verdi.de

Direkt online Mitglied werden:

https://mitgliedwerden.verdi.de


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