Infoblatt der Gemeinde Röschenz - Nr. 10/18
Rückblick 2018
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern
schöne und besinnliche Weihnachten und zum
Jahreswechsel alles Gute, Gesundheit und Glück!
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Die Tage sind kürzer, das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es ist Zeit, um Rückschau auf die Ereignisse dieses Jahres zu halten. In der ersten Januarwoche besuch-ten uns die Sternsinger und brach-ten den Segen in unsere Häuser. Bereits am 3. Februar fand die Kin-derfasnacht in Röschenz statt. Am 17. Februar folgte das Fasnachts-feuer, welches vom Jahrgang 1999 organisiert wurde. Der Skitag fand wiederum guten Anklang. Die Skibegeisterten fuh-ren am 3. März mit dem Car ins Adelbodner Skigebiet. Im April fand die Aufrichte der neu-en Alterswohnungen der Firma In-spiranda AG in den «Hofgärten» statt, die ersten Mieter zogen dann anfangs November in die Wohnun-gen ein. Die Fasnachtsclique «Nonsens Waggis» organisierte den diesjähri-gen Banntag, welche am Auffahrts-tag am 10. Mai mit einem grossen Aufmarsch belohnt wurde. Die Gemeindeversammlung wurde Mitte Juni als Open Air-Ver-anstaltung unter freiem Himmel bei der Schulanlage Fluh durchgeführt. Im Anschluss an die Versammlung wurde vor Ort ein gegrilltes Span-ferkel inklusive Salatbuffet offeriert. Auf Ende des Schuljahres wurden die langjährigen und verdienten Lehrerinnen Margrit Roth und Mari-anne Pittaro pensioniert. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 am 13. August 2018 hat die neue Kreisschule Röschenz-
Roggenburg ihren Betrieb aufge-nommen. Erstmals sind die Schüler und Schülerinnen aus Roggenburg mit dem Postauto nach Röschenz gefahren um die Schule nun in un-serem Dorf zu absolvieren. Den Kindergarten und die Schule besu-chen nun insgesamt 178 Kinder. Die Bundesfeier wurde am 31. Juli mit Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 2000 mit Festansprache durch die erste Baselbieter Nationalrätin, An-geline Fankhauser, beim Fussball-platz durchgeführt.
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Montage Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz
Ende November wurde durch die Mitarbeiter des Technischen Dienstes unserer Gemeinde die diesjährige Weihnachtstanne bei der Pumpstation an der Lützel gefällt und danach mit Hilfe der Firma Bischag mit Lastwa-gen und Kran zum Dorfplatz geführt und aufgestellt. Das Schmücken der prächtigen 10 m hohen Tanne haben ebenfalls unse-re Aussendienstmitarbeiter ausgeführt. Der Weihnachtsbaum erfreut nun bis zum Dreikönigstag nicht nur unsere Einwohnerinnen und Einwohner sondern auch alle, welche auf unseren Strassen unterwegs sind.
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. November 2018
Die 42 Versammlungsteilnehmer/innen (inkl. Gemeinderat) fassen die nachfolgenden Beschlüsse:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeindeversammlung vom 13. September 2018
Das Protokoll wird genehmigt.
2. Genehmigung des Voranschlages und des Investitionsvoran-
schlages für das Jahr 2019; Festsetzung der Steueranlagen und Gebühren
Ein Antrag auf Senkung der Gemeindesteuern von 58 auf 54% der Staatssteuern wird mit 20 Stimmen bei 18 Gegenstimmen geneh-
migt. Das Budget 2019 mit der Investitionsrechnung, der Steuern (neu 54%) und Gebühren wird mit 41 Stimmen, ohne Gegenstimme, be-
schlossen.
3. Beratung und Beschlussfassung über den Bau einer Niederspan-
nungsleitung als Ersatz der Trafostation für die Wasseraufberei- tung Kächbrunnen; Bewilligung eines Kredites von CHF 120'000
Die Gemeindeversammlung bewilligt den beantragten Kredit für den Bau einer Niederspannungsleitung als Ersatz der Trafostation für die Wasseraufbereitung Kächbrunnen einstimmig.
4. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein "Region Laufental" Dem Beitritt wird mit 37 Stimmen, ohne Gegenstimme, zugestimmt.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Mutation des Stras-
sennetzplanes Siedlung; Mutation Fussweg Oberdorf / Hinter de Gärte
Die Mutation des Strassennetzplanes Siedlung wird mit 40 Stim-
men, ohne Gegenstimme, beschlossen.
Gegen die Beschlüsse dieser Versammlung (ausgenommen Traktandum 2) kann innert 30 Tagen das Referendum ergriffen und diese somit zur Urnenabstimmung gebracht werden. Dazu sind die Unterschriften eines Zehntels aller Stimmberechtigten erforderlich.
Röschenz, 16. November 2018 Der Gemeinderat
Im Oktober organisierte die Um-weltschutzkommission den alljährli-chen Bring– und Holtag. Am 11.11. fand wiederum der beliebte Rä-beliechtliumzug statt. Mitte Novem-ber erfreute dann der TSV Röschenz mit seiner Turnerrevue die Besucher. Während des Jahres bereicherten der Gemischte Chor und Gemein-schaftskonzerte des Musikvereins Brass Band zusammen mit dem Musikverein Wahlen das Dorfleben. Mit dem Lottomatch der Seniorin-nen und Senioren, dem Skitag und den Filmabenden für die Jugendli-chen hat auch die Einwohnerge-meinde neben den Dorfvereinen etwas zur Kultur in unserer Ge-meinde beigetragen. An insgesamt 28 Sitzungen hat der Gemeinderat die notwendigen Be-schlüsse für das Funktionieren der Gemeinde gefasst. An den Ge-meindeversammlungen wurden Kredite für Bauvorhaben wie für die Sanierung der 2. Etappe der Burgstrasse, Ersatz der Heizung im Gewerbegebäude «Bündten» und den Bau einer Niederspannungslei-tung als Ersatz der Trafostation für die Wasseraufbereitung Kächbrun-nen genehmigt. Ebenfalls wurden Reglemente ausgearbeitet und ge-nehmigt, so unter anderem das neue Personal- und Lohnregle-ment. Ebenfalls wurde der Beitritt zum Verein «Region Laufental» beschlossen. Im November wurde nun an der Gemeindeversammlung das Budget mit einer Steuersen-kung genehmigt.
Der Gemeinderat dankt den Kom-missionen, der Verwaltung und all jenen, die sich für unsere Gemein-de eingesetzt haben und wünscht allen erfüllte Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr.
Familienergänzende Betreuung FEB
Das Reglement „Familienergän-
zende Betreuung“ liegt im Entwurf zur Stellungnahme vor.
Interessierte, welche sich in einer Arbeitsgruppe engagieren möch-ten, können sich bis 03.01.2019 bei der Gemeindeverwaltung melden: Tel. 061 766 90 10
Mail: [email protected].
Der Reglementsentwurf kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Liebe Burgerkorporation
Ich möchte mich ganz herzlich bei Euch bedanken für die tollen und lehrreichen 17 Jahre im Burgerrat. Wir verbrachten viele arbeitsrei-che sowie gesellige Stunden zu-sammen und es war mir immer eine grosse Freude.
Für den wunderschönen Abschied aus dem Burgerrat an der letzten Burgerversammlung vom 29. No-vember 2018 und der Ehrung zum
Ehrenburger ein riesiges Danke-schön. Auch die Überraschung mit dem Ständeli der Brass Band Kon-kordia Büsserach ist Euch bestens gelungen und hat mich sehr bewegt und überwältigt.
Mit Sandro Karrer habt Ihr einen tollen Nachfolger gefunden, ich wünsche ihm, aber auch dem ge-samten Burgerrat, gutes Gelingen und weiterhin viel Erfolg.
Herzlichst Euer Heinz Karrer
Ein grosses Dankeschön
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Planauflage
Mutation Strassennetzplan
Siedlung
Die Gemeindeversammlung vom 15. November 2018 hat der Mutati-on des Strassennetzplans Sied-lung, Fussweg Oberdorf/Hinter de Gärte, die Zustimmung erteilt.
Gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) werden die Planungsunterlagen während 30 Tagen vom
17.12.2018 — 16.01.2019
öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können während der ordentlichen Schalteröffnungs-zeiten oder nach Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung eingese-hen werden.
Schalteröffnungszeiten: Di – Fr 10.00 – 11.30 Uhr Di + Do 16.00 – 18.00 Uhr
Zudem können die Auflageakten auf der Homepage der Gemeinde Röschenz unter www.roeschenz.ch (siehe unter aktuelle Mitteilungen „Mutation Strassennetzplan Sied-lung“) abgerufen werden.
Allfällige Einsprachen sind schrift-lich und begründet innert der Aufla-gefrist an den Gemeinderat, Dorf-platz 1, 4244 Röschenz, einzu-reichen.
Der Gemeinderat
Nachführung des Vermessungswerkes
Der Gemeinderat hat die Nach-führung der amtlichen Vermes-sung per 1.1.2019 dem Vermes-sungsbüro Jermann Ingenieure + Geometer AG in Zwingen übertra-gen. Es sind alle Anfragen und Aufträ-ge (Mutationen, Daten- und Plan-bezüge usw.) an Jermann Ingeni-eure + Geometer AG, Schloss-gasse 2, 4222 Zwingen, Tel. 061 765 97 97, [email protected], zu richten. Die Firma ist auch für die Nachführung der unterirdi-schen Leitungen und der Raum-planungsdaten unserer Gemeinde zuständig.
Schenkungen
Viele ältere Personen verschen-ken ihr Vermögen den Nachkom-men – um später in den Genuss von mehr Ergänzungsleistung zu kommen. Doch diese Rechnung geht meist nicht auf. Monatspauschalen von 7'000 bis 12'000 Franken sind in Pflegehei-men keine Seltenheit. Eine Ganz-jahresbetreuung rund um die Uhr erfordert viel geschultes Personal und geht entsprechend ins Geld. Hinzu kommen die kostspieligen Bauten und Einrichtungen. Bei derart hohen Summen fürchten selbst Gutbetuchte, ihr Vermögen könne bei längerer Pflegebedürftig-keit dahinschmelzen wie Schnee an der Sonne. Das schürt die Angst, Söhnen und Töchtern nichts vererben zu können und ihnen wo-möglich sogar eines Tages finanzi-ell auf der Tasche zu liegen. Meist ist diese Angst unbegründet, denn es ist eher unwahrscheinlich, dass die Kinder für ihre pflegebedürfti-gen Eltern aufkommen müssen: Ist nicht genug Geld da, füllen in der Regel die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV die Lücke. Wer im Heim lebt, hat Anspruch auf EL, wenn die anrechenbaren Ein-nahmen tiefer sind als die Pflege-heimkosten. Die anrechenbaren Höchstbeträge werden von den Kantonen festgelegt.
Weit verbreiteter Irrglaube
Als anrechenbare Einnahmen gel-ten Einkünfte aus Renten und Ver-sicherungen sowie Vermögenser-träge. Verfügt jemand über Erspar-nisse, wird ausserdem erwartet, dass er auch diese zur Beglei-chung der anfallenden Kosten ein-setzt. Den Einnahmen wird darum ein gewisser "Vermögensverzehr" hinzugerechnet. Dieser beträgt im Kanton Baselland 10% des Vermö-gens, abzüglich einer Freigrenze von 37'500 Franken. Die verbreitete Vorstellung, EL er-halte nur, wer kein Vermögen mehr besitze, ist also falsch. Die kant. Behörden setzen lediglich einen Teil des Vermögens für die Berech-nung der EL ein. Im Zweifelsfall sollte man mit dem offiziellen Ge-suchsformular EL beantragen.
Schenkungen
Viele Personen glauben, dass sie ihr Vermögen von künftigen Pflege-
heimkosten schützen können, wenn sie es rechtzeitig den Nach-
kommen verschenken. Das ist ein Irrtum: Realisiert die Behör-de, dass vor der EL-Anmeldung grössere Vermögensteile ver-schenkt wurden (z.B. Bauland, Barvermögen, etc.), berücksich-tigt sie das bei der Berechnung der EL: Der Wert des verschenk-ten Vermögens samt Zins wird den Einnahmen hinzugerechnet, und die EL sinken.
Keine Verjährungsfrist Wenn viel Vermögen verschenkt wurde, kann der Anspruch auf EL teilweise oder sogar ganz wegfal-len. In diesem Fall sind die Be-schenkten gefordert. Das ist auch korrekt, denn die aus Steuergel-dern finanzierten Ergänzungsleis-tungen sind nicht dazu da, den Nachkommen hohe Erbschaften zu sichern. Der Zeitpunkt der Schenkung spielt dabei keine Rol-le: Es existiert keine Verjährungs-frist für die Anrechnung von ge-schenktem Vermögen. Die Behörden gehen allerdings davon aus, dass der oder die Schenkende jedes Jahr einen Teil des Vermögens verbraucht hätte. Es werden deshalb seit 1990 bei der Anrechnung des verschenk-ten Vermögens für jedes seit der Schenkung verstrichene Jahr 10'000 Franken abgezogen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialversicherungs-anstalt Basel-Landschaft, Binnin-gen, oder bei der pro Senectute:
www.sva-bl.ch
www.bb.pro-senectute.ch
Suchbegriff: EL
Quelle: Beobachter vom 8.1.2016
Steuersenkung
An der Gemeindeversammlung vom 15.11.2018 wurde der Steuer-satz gemäss einem Antrag aus der Versammlung der Steuersatz von bisher 58 % auf neu 54 % festge-setzt. Das Budget wurde in der Zwi-schenzeit mit den neuen Steuerer-trägen basierend auf einem Steuer-satz von 54 Prozent berechnet. Der Gemeinderat versteht den Be-schluss der Gemeindeversamm-lung so, dass mit dem beschlosse-nen Steuersatz von 54 % das vor-geschlagene Budget umgesetzt werden soll. Das heisst, der vom Gemeinderat budgetierte Steuerer-trag basierend auf einem Steuer-satz von 56 % wird um weitere 2 % reduziert. Dies ergibt CHF 123‘000 weniger Steuereinnahmen und so-mit einen Aufwandüberschuss von CHF 101'045.00.
Infoblatt der Gemeinde Röschenz – Nr. 10/18 14. Dezember 2018 Seite 4
Wir danken allen, die am erfolgrei-chen Bring- und Holtag vom 20. Oktober teilgenommen haben. Sehr viele Waren konnten unkompliziert den Besitzer / die Besitzerin wech-seln. Wir freuen uns schon jetzt auf den Bring- und Holtag 2019!
Entsorgungs- und Sammelstelle In der Regel werden die Entsor-gungsmöglichkeiten beim Werkhof korrekt und sauber genutzt: Dafür danken wir allen Einwohnern/Innen herzlich. Um so mehr fällt es auf, wenn die einfachen Regeln nicht eingehalten werden. Deshalb möchte die Umweltschutzkommissi-on auf Folgendes hinweisen:
Altglas
Nur Glasflaschen gehören in den Altglassammelcontainer. Alles an-dere, wie Glasgeschirr, muss im Entsorgungscenter (Laufen oder Liesberg) abgegeben werden. Glasgut vor oder auf den Container zu stellen, ist ebenfalls untersagt.
Nespressokapseln
Der braune Kunststoff-Container für die Nespressokapseln ist AUS-SCHLIESSLICH für Nespressokap-seln vorgesehen. Bitte die Kapseln lose, ohne Plastiksäcke, einwerfen. Alle Kapseln anderer Marken gehö-ren in den Hauskehricht.
Aluminium
Sonstige Verpackungen aus Alumi-nium (Katzenfutter- und Aludosen, Senf- und Mayonnaise-Tuben etc.) gehören zusammen mit Blech (allerlei Konserven, Backbleche, etc.) in den Container mit der Be-schriftung Blech und Aluverpackun-gen.
Karton
Karton darf höchstens 1x1 m gross sein, weil sonst der Einwurf blo-ckiert wird und weiteres Entsorgen verunmöglicht. Bitte zerkleinern Sie grosse Kartons und helfen Sie mit, dass die Presse ohne Mehrauf-wand bedient werden kann.
Altpapier In den Altpapiercontainer gehören Zeitungen, Zeitschriften und Il-lustrierte zu Bündeln geschnürt. Loses Papiermaterial verursacht nicht nur eine Unordnung im Con-tainer, sondern auch einen Mehr-aufwand, wenn sich die einzelnen Blätter verteilen und zusammenge-sucht werden müssen.
Die Umweltschutzkommission Röschenz informiert
Papiertaschen
Papiertaschen, Papiersäcke, Bü-cher und Taschenbücher müssen in die Kartonpresse geworfen werden. Sie gehören nicht in den Papiercontainer.
Wir danken Ihnen für Ihre Kennt-nisnahme und wünscht allen frohe Festtage!
Ihre Umweltschutzkommission
Aufnahme des Altpapiercontainers vom 19. Oktober 2018: Loses Papier
muss gebündelt werden und Papiertaschen/-säcke gehören ohne Inhalt in
die Kartonpresse!
Entsorgung Weihnachts– bzw. Geschenkpapier
Geschenkpapier enthält eine Be-schichtung und gehört daher nicht in die Altpapierentsorgung.
Geschenk– bzw. Weihnachtspapier ist in den Kehrichtsack zu entsor-gen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Räbeliechtliumzug 2018
Der Kindergarten und zahlreiche andere Kinder feierten am 11.11.18 den St. Martins-Tag. Viele selbstgemachte Laternen brachten Licht in eine dunkle Novem-bernacht. Anschliessend konnten sich die Kinder und Erwachsenen bei Tee und selbstgemachten Zopf auf dem Dorfplatz aufwärmen und den Abend friedlich ausklingen lassen. Vielen Dank allen Helfern und Betei-ligten.
Kindergarten und Team „Gross und Klein“
Infoblatt der Gemeinde Röschenz – Nr. 10/18 14. Dezember 2018 Seite 5
Jetzt ist die Holzerei-Saison wieder gestartet. Gezielte Holz-schläge und Pflegemassnah-men sorgen für gesunde, stabi-le Wälder und ökologisch wert-volles Holz. Aber Vorsicht! Wo Bäume gefällt werden, lauern Gefahren.
Mengenmässig wird diesen Win-ter wohl etwas weniger geholzt als in anderen Jahren. Nach den Winterstürmen und dem Borken-käferbefall im trockenen Sommer wartet bereits mehr als genug Holz auf die Verarbeitung. Trotz-dem sind da und dort Holzschläge geplant, sei es zur Verjüngung und Pflege im Schutzwald, zur Beseitigung kranker Bäume, zum Heizen oder für den Bedarf von hochwertigem Frischholz. Nach dem heissen Sommer hof-fen die Forstleute auf einen kalten Winter mit gefrorenen Böden. Nur so können sie ihre Maschinen einsetzen, ohne den Waldboden übermässig zu belasten. Ihre Ar-beit ist wichtig. Denn der Wald, wie wir ihn wollen, braucht pfle-gende Eingriffe und regelmässige Verjüngung. Schliesslich soll er nicht nur den Rohstoff Holz lie-fern, sondern auch Gebäude, Bahnlinien und Strassen vor Lawi-nen oder Steinschlag bewahren, für sauberes Wasser sorgen, das Klima schützen und für Erho-lungssuchende stets gut zugäng-lich sein. Auch wenn mancher Stapel Baumstämme am Wegrand riesig oder der Eingriff nebenan heftig erscheinen mag: Der Schweizer Wald wird keinesfalls übernutzt. Unser Land verfügt im internatio-nalen Vergleich über eine der strengsten Gesetzgebungen. Die Waldfläche ist geschützt, und es darf nicht mehr Holz geerntet wer-den, als nachwächst. Jeder Holz-schlag ist bewilligungspflichtig und grossflächige Eingriffe sind verboten. Aktuell werden landes-weit jährlich etwa 4,5 Millionen Kubikmeter Holz geerntet, wäh-rend etwa 10 Millionen Kubikme-ter nachwachsen. Und der Wald wird seit Jahrzehnten so naturnah bewirtschaftet, dass er heute auf einem Drittel der Landesfläche über 40 Prozent unserer Tier- und Pflanzenarten beherbergt.
Bäume fällen nützt Natur und Mensch
Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege braucht Fachpersonen, die alle Zusammenhänge kennen. Die über 6000 Forstleute in der Schweiz sind bestens ausgebildet. Sie machen einen hervorragenden, aber mitunter gefährlichen Job für uns alle. Auch während der Holzerei-Saison sind unsere Wälder meist frei zu-gänglich. Waldeigentümer und Ge-meinden weisen Besucherinnen und Besucher aber dringend darauf hin, Abstand von den Gefahrenzo-nen im Bereich von Holzschlägen zu nehmen – um sich selbst nicht in Lebensgefahr zu begeben und das Forstpersonal konzentriert ar-beiten zu lassen. Konkret heisst das: • Absperrungen unbedingt res-
pektieren. Sie bedeuten «Weg gesperrt, Lebensgefahr»
• Ein Warndreieck bedeutet «Durchgang erlaubt, aber Vor-sicht ist geboten». Den Anwei-sungen des Forstpersonals in jedem Fall Folge leisten
• In Schlagflächen lauern auch Gefahren, wenn nicht gearbeitet wird, durch instabiles oder unter Spannung stehendes Holz. Hier gilt «Betreten verboten, auch an Wochenenden»
• Holzbeigen sind keine Kletterge-rüste, das Besteigen kann zu schweren Unfällen führen.
Achtung Forstarbeit! Wo Bäume gefällt werden, kann es schnell ge-fährlich werden. Halten Sie sich an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende.
Wald Schweiz
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt, erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier; dann steht das Christkind vor der Tür.
Volksgut
Voranzeige
Skitag 2019
Der nächste Skitag der Einwoh-nergemeinde Röschenz findet am
Samstag, 9. Februar 2019
statt.
Nähere Informationen folgen im nächsten Mattegumper
Arbeiten Swisscom Die Swisscom hat den geplanten Breitband Ausbau in Röschenz an die Firma Cablex AG zur Ausfüh-rung gegeben. Die Arbeiten in un-serer Gemeinde wurden bereits aufgenommen. Die LWL Kabel wer-den in die bestehenden Swisscom Kanäle eingezogen. Gleichzeitig müssen 2 überdeckte Schächte umgebaut werden, um dort das neue Equipment einzubauen. Die Arbeiten werden bis Weihnachten beendet sein.
Film „Röschenz“
Als Überraschung für die Teilneh-mer der letzten Gemeindever-sammlung wurde der vom Gemein-derat in Auftrag gegebene Film über Röschenz gezeigt. Der rund vierminütige Film von der Filmbude Röschenz porträtiert unsere Ge-meinde. Der Film ist auf www.roeschenz.ch (siehe unter Direktlinks) veröffentlicht.
Filmabende in der Aula
Die nächsten Filmabende für Ju-gendliche von 12-16 Jahren fin-den statt:
Freitag, 14. Dezember 2018
Freitag, 18. Januar 2019
Türöffnung. 19.30 Uhr Filmbeginn: 20.00 Uhr Filmende: 22.15 Uhr
WILLKOMMEN IN DEN HOFGÄRTEN UND HOFBÄDER
T 061 765 10 10
4244 RöschenzAus Freude am Leben
www.hofgaerten.ch
VERANSTALTUNGSKALENDER
Ab Dezember: Akupressur nach Radloff, Karin BrunnerJeden Dienstag-und Freitagmorgen
TriYoga mit Melitta Schnell, TriYoga Lehrerin, Dipl. Physio-therapeutinMontag, 19:00 bis 20:30Mittwoch, 9:00 bis 10:30
QiGong bei Bea SchmidlinDonnerstag: 18:30 bis 19:30
Silvesteranlass, 31.Dezember 2018 im Röschenzerhof
Bilderausstellung von Werner Gerber bis 31.Januar 2019
Kulturcafé jeden Montag und Dienstag Mittagneu: syrisches und pakistanisches Essen.
DINNER FOR ONE, TWO..and more
Geniessen Sie ein wunderbares 7-Gang Menü von unse-rem Küchenteam, mit musikalischer Umrahmung.
Türöffnung: 18:00 Uhr Beginn: 18:30UhrReservieren Sie frühzeitig. Wir freuen uns auf Sie. Das Röschenzerhofteam
Die Hofbäder verfügen über ein ausgewähltes Angebot:Sauna, Sanarium, Relaxbecken, Floating
BADEN WIE IM ALTEN ROM
GÖTTLICH ESSEN
KULTURCAFÉ
HIMMLISCH SCHLAFEN
Reservationen bitte über T 061 765 10 10Für die Hofbäder bitten wir um eine Reservation.
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Aus den Kindergärten
10 Jahre Sistina Beauty
Kosmetik- und Massagestudio Birkenweg 4, 4244 Röschenz
Tel. 061 761 48 25
www.sistina-beauty.ch
Liebe Kundinnen und Kunden
Vielen Dank für Ihre Treue!
Als Dankeschön lade ich Sie mit Familie herzlich zu einem
Adventsapéro
ein: Samstag, 15. Dezember 2018 ab 17 – 19 Uhr Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachts-zeit, alles Gute und Gesundheit für das kommende Jahr 2019! Ihre Kosmetikerin Sistina Schubenel
Über längere Zeit haben wir uns im Kindergarten mit dem Thema «unser Dorf» und unser zu Hause befasst. Wir suchten einige Stationen, wie der Dorfladen, Dorfplatz, Sammel-stelle usw. von Röschenz auf und trugen auf einer Stempelkarte die entsprechenden Orte ein. Wir woll-ten auch sehen, woher unsere Kreisschulkinder kommen und so machten wir uns an einem nebligen Novembermorgen auf den Weg nach Roggenburg. Unsere Roggenburger-Kinder wa-ren sehr stolz darauf, uns ihre Orte, wie die Gemeindeverwaltung oder die Kirche zu zeigen. Das Verweilen auf dem Spielplatz zum Abschluss war natürlich das Schönste.
Schülerinnen und Schüler vor dem Gebäude der Gemeindeverwaltung Roggenburg
Sternsingen 2019
Liebe Röschenzerinnen Liebe Röschenzer
Auch dieses Jahr sind viele Schüler als Sternsinger im Dorf unterwegs. Sie bringen den Se-gen (20* C+ M+ B+ 19) in die Häuser und sammeln Geld für arme Kinder in der Schweiz und weltweit.
Dieses Jahr für das Projekt von Missio „Wir gehören zusammen in Peru und weltweit“, welches sich für behinderte Kinder in Peru und weltweit einsetzt.
Wäre schön, wenn sie auf offene Türen und Herzen treffen wür-den. Herzlichen Dank im Voraus für jede Spende!
Daten: Montag, 7. Januar Dienstag, 8. Januar Mittwoch 9. Januar
- jeweils von 13 bis 18 Uhr
Im Gottesdienst vom Sonntag, 6. Januar um 10 Uhr werden die Sternsinger ausgesendet.
Die Sternsinger mit ihren Be-treuerinnen Fabienne Jermann und Tamara Hasler
Infoblatt der Gemeinde Röschenz – Nr. 10/18 14. Dezember 2018 Seite 8
Impressum
Herausgeber: Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Röschenz
Redaktion: Gemeindeverwaltung Röschenz
Layout: Ursula Mathys
Druck: Borer Druck AG Wahlenstrasse 100
4242 Laufen
Adresse: Gemeindeverwaltung
Dorfplatz 1
4244 Röschenz
Telefon: 061 766 90 10
Internet: www.roeschenz.ch
E-Mail: [email protected]
Nächste Ausgabe: Freitag, 25. Januar 2019
Redaktionsschluss: Montag, 14. Januar 2019
So entsorgt dr Mattegumper
Bezeichnung Wo? Wann? Was? Wie?
Hauskehricht
Jeden Dienstag ab 8 Uhr
Verschiebung Abfuhr: Statt 25.12. am Donnerstag, 27.12.2018
Statt 1.1. am Mittwoch, 2.1.2019
• Geschenkpapier im Kehrichtsack entsor-gen (nicht im Altpapier oder Karton)
• Bitte KELSAG-Säcke erst am Morgen der Ab-fuhr an die Strasse stellen
• An den Verschiebetagen ist der Kehrichtsack ab 6 Uhr morgens bereit zu stellen
Astmaterial
Weihnachtsbäume
Sammelplatz
Gebr. Schnell Vor der Fluh 29
• Weihnachtsbäume: Sämtlicher Schmuck (auch Girlanden) restlos entfernen!
• Es findet keine Einsammlung der Weih-nachtsbäume statt.
Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Festtage
Die Gemeindeverwaltung ist an folgenden Tagen geschlossen:
Montag, 24. Dezember 2018 — Dienstag, 1. Januar 2019
Ab Mittwoch, 2. Januar 2019 ist die Gemeindeverwaltung wieder wie gewohnt geöffnet:
Dienstag — Freitag 10.00—11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag 16.00—18.00 Uhr
Notfalltelefon Verwaltung
Ab Samstag, 22.12.2018 — Dienstag, 1.1.2019 sind wir über das Notfalltelefon erreichbar. Wir bitten Sie, in Notfäl-len die Telefonnummer der Gemeindeverwaltung, 061 766 90 10, anzurufen. Auf dem Anrufbeantworter wird Ihnen eine Pikettnummer bekannt gegeben, welche Sie bitte einstellen wollen.
Notfalltelefon Werkhof Bei Notfällen (Wasserleitungsbrüche, etc.), welche den Technischen Dienst betreffen, bitten wir Sie, die Nummer des Werkhofs (Pikett) einzustellen: 061 761 44 92
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen. Gemeindeverwaltung und Technischer Dienst