Immobilienfachverwalterin für Wohnungseigentum (IHK)
Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK)
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Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum (IHK)
© EBZ Europäisches Bildungszentrum 2013
Stand 02.10.2013
Gliederung
0 Qualitätsstandards .................................................................................................. 3 1 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) ................................... 3 2 Zielgruppe ............................................................................................................... 4 3 Teilnahmevoraussetzung und Grundlagenkenntnisse ............................................ 4 4 Inhalte- Curriculum .................................................................................................. 5 5 Zeitliche Aufteilung der Inhalte ................................................................................ 9 6 Organisation, Methoden und Dauer ...................................................................... 10 7 Dozenten ............................................................................................................... 10 8 Abschluss und Termine ......................................................................................... 11 9 Kosten ................................................................................................................... 11 10 Ansprechpartner: ................................................................................................... 11 11 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis ........................................................... 12
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0 Qualitätsstandards Zertifizierung nach DIN ISO 29 990
Die Stiftung EBZ inkl. der EBZ Akademie und die zu ihr
gehörende EBZ Business School haben die Zertifizierung nach DIN ISO 29 990 er-
halten. Die anspruchsvolle internationale Norm ist ein Servicestandard für Lern-
dienstleistungen und gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem für Lerndienstleis-
ter in der Aus- und Weiterbildung.
Dass das EBZ die ISO-Norm vollumfänglich erfüllt, bestätigt nun nach eingehender
Prüfung die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsyste-
men GmbH).Die Zertifizierung erstreckt sich auf das EBZ Berufskolleg, die EBZ Aka-
demie sowie die EBZ Business School und damit ausnahmslos auf alle Bildungsan-
gebote des Hauses. Dr. Carsten Koitz ist der von der DQS entsandte Prüfer, der sich
eingehend damit befasst hat, wie das EBZ seine Prozesse und die Erstellung seiner
Bildungsangebote organisiert. Er erklärt anlässlich des Abschlusses der Zertifizie-
rung: „Das Haus erfüllt die Vorgaben der Norm in vorbildlicher Weise und ist damit
einer der ersten Bildungsanbieter in Deutschland, die nach diesem international an-
erkannten Standard ausgezeichnet werden.“
1 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK)
Die Tätigkeit als Verwalter-/ in von Wohnungseigentum basiert auf komplexen
Kenntnissen über dieses spezielle Geschäftsfeld der Immobilienwirtschaft. Der Ver-
walter ist mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen für die gesamte Administration
der Immobile und deren Werterhaltung verantwortlich.
Was unterscheidet erfolgreiche und weniger erfolgreiche Wohnungseigentumsver-
walter-/innen?
Wichtiges theoretisches und praktisch – verwertbares Wissen für die Verwaltung von
Wohnungseigentum und Sondereigentum sowie aktuelle rechtliche Kenntnisse aus
dem WEG – Recht sind heutzutage Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwalter-
tätigkeit.
Der Verwalter muss sein berufliches Engagement, sowie ablaufende organisatori-
sche und kaufmännische Unternehmensprozesse effizient und rechtlich korrekt steu-
ern und gestalten können. Er benötigt neben kommunikativer Sicherheit im Umgang
mit Eigentümern, Beiräten, Behörden, Handwerken und Rechtsanwälten auch noch
die Fähigkeit auftretende Konflikte sachgerecht lösen zu können.
Zunehmend ältere Haus- und Wohnungsbestände sowie aktuelle energetische An-
forderungen machen es für den Verwalter unerlässlich sich mit technischen und ar-
chitektonischen Sachverhalten auseinanderzusetzen und neben den kaufmänni-
schen auch fundierte bau- und anlagentechnische Kenntnisse zu erwerben.
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Die Vermittlung des grundlegenden und praxisgerechten Wissens in den angespro-
chenen Bereichen ist Gegenstand des angebotenen Lehrganges.
Darüber hinaus werden weitere Geschäftsfelder eines WEG – Verwalters wie
Zwangsverwaltung und Sondereigentumsverwaltung sowie unterstützende Verwal-
tungssoftware vorgestellt.
Die Teilnehmer-/ innen an diesem Lehrgang sollen für eine erfolgreiche Verwaltertä-
tigkeit qualifiziert werden.
2 Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die den Tätigkeitsbereich des Immobilien-
fachverwalters für Wohnungseigentum als qualifizierte Dienstleistungstätigkeit ver-
stehen.
Dies sind insbesondere:
Hausverwalter / Immobilienverwalter
Mitarbeiter-/ innen in Immobilienverwaltungen
Mitarbeiter-/ innen in Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt WEG -
Verwaltung
Mitarbeiter-/ innen die in der Immobilienwirtschaft bereits tätig sind und sich
im Tätigkeitsfeld des WEG – Verwalters weiter qualifizieren wollen
Mitarbeiter-/ innen die eine Weiterbildungsqualifikation im Bereich der WEG -
Verwaltung erwerben möchten.
Personen die eigene oder fremde Immobilien für Wohnungseigentümer ver-
walten
3 Teilnahmevoraussetzung und Grundlagenkenntnisse
Teilnahmevoraussetzungen sind alternativ:
Ausbildung Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau
Mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung
Geprüfter Immobilienverwalter-/ in (EBZ)
Immobilienfachwirt-/ in
Kaufmännische oder technische Berufsausbildung mit entsprechender Be-
rufserfahrung als Verwalter
Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) baut auf dem Ausbil-
dungswissen des Immobilienkaufmann -/ frau bzw. Immobilienfachwirtes bzw. geprüf-
ter Immobilienverwalter (EBZ) auf. Folgende Inhalte aus dem Immobilienkaufmann -/
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frau sollten den Teilnehmer -/innen aus der Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit be-
kannt sein:
WEG-Inhalte aus dem Immobilienkaufmann /-frau bzw. Geprüften Immobilienverwalter
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Mieterrechte bei Umwandlung
- Rechte- und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Aufgaben eines WEG-Verwalters
- Verwaltungsbeirat
- Vorbereitung und Durchführung einer WEG- Eigentümerversammlung
- Wirtschaftsplan- und Jahresabrechnung
- Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen
- Gerichtliches Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten
4 Inhalte- Curriculum
1. Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement (16 Std.)
Organisationsmodelle (8 Std.)
o Aufbauorganisation = Struktur
o Ablauforganisation = Prozesse
o Qualitätsmanagement
o Abkageorganisation
Rechnungswesen (8 Std.)
o Internes Rechnungswesen
o Externes Rechnungswesen
2. Verwaltertätigkeit (48 Std.)
2.1 Der Verwalter
Bestellung des Verwalters
Verwaltervertrag – Aufgaben des Verwalters
Haftung des Verwalters
Versicherungen des Verwalters
Ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG
Beendigung der Verwaltertätigkeit
2.2 Übernahme der Verwaltung bei einem Neubauprojekt
Prüfanalyse vor der Übernahmeentscheidung
Erstbestellung des Verwalters
Instandhaltung/Instandsetzung
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Planung der Instandhaltungsrückstellung
Abnahme Gemeinschaftseigentum
Abschluss von Wartungsverträgen
Vorbereitung der Erstversammlung (Neubauobjekt)
Anlage von Konten
2.3 Übernahme der Verwaltung bei einem Bestandsobjekt
Prüfanalyse vor der Übernahmeentscheidung
Wiederbestellung des Verwalters
Instandhaltung/Instandsetzung/Instandhaltungsrückstellung
Abnahme von Handwerkerleistung bei Bestandsobjekten
Vorbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung bei Bestandsobjekten
o Durchführung der Eigentümerversammlung
o Niederschrift
o Beschlusssammlung
2.4 Modernisierung
Planung und Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen
Beschlussfassungen durch die Eigentümergemeinschaft
Bauverträge prüfen und unterschreiben
Durchführung der Maßnahmen und Controlling
Abnahme von Modernisierungsmaßnahmen
2.5 Versicherungen der Eigentümergemeinschaft
Sachversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
Abwicklung von Versicherungsschäden
2.6 Rechnungswesen in der WEG – Verwaltung
Aufbau einer WEG Buchhaltung
o Übernahme / Feststellung des Vermögensstatus
o Kontenrahmen
Kontoführung
o Unterjährige Buchführung
o Vorbereitung Jahresabschluss
Wirtschaftsplan
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o Sinn und Zweck des Wirtschaftsplanes
o Aufstellung
o Anpassung
Rechnungsprüfung durch den Beirat
o Vorbereitung der Belegprüfung
o Durchführung der Rechnungsprüfung
o Bericht der Rechnungsprüfung
Jahresabrechnung
o Vorbereitung
o Bestandteile der Jahresabrechnung
o Verbuchung der Jahresabrechnung
Mahn- und Klagewesen
o Vorgerichtliches Mahnwesen
o Gerichtliches Mahnwesen
o Durchsetzung von Ansprüchen / Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
3. Konfliktmanagement/Kommunikation (8 Std.)
Kommunikation mit Eigentümern / Beiräten / Handwerkern / Rechtsanwälten
Konfliktmanagement
4. Technische Aspekte beim Planen, Bauen und
Modernisieren von Wohnungseigentumsanlagen (10 Std.)
4.1 Bautechnische Aspekte
Planungstechnische Aspekte bei Neubauten
Grundlagen von Baukonstruktionen
(Wand, Decke, Stützen, Konstruktionsprinzipien für Dach, Fassade, Fenster)
4.2 Technische Anlagen
4.2.1 Heizung
Heizsysteme
Heizkostenerfassung/ -abrechnung
Wartung und Betriebsführung
Schornsteinfegeraufgaben
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4.2.2 Sanitäranlagen
Ver- und Entsorgungsleistungen
Warmwasseraufbereitung
Armaturen und Objekte
Exkurs: Dichtigkeitsprüfungen bei Abwasserleitungen
4.2.3 Elektrische Anlagen
Installationssysteme
Türsprech- und Videoanlagen
Multimedia – Anwendungen
4.2.4 Sonderanlagen
Photovoltaik
Solarthermie
Kraft – Wärme – Kopplung (KWK)
Rauchmelder
Aufzugsanlagen
4.3 Modernisierungsmaßnahmen
Bewertung der Bausubstanz
Maßnahmenplanung
Energetische Optimierung (EnEV vs. KfW-Kriterien)
Kostenermittlung
Abwicklung und Durchführung in bewohnten Objekten (Ablaufprozesse)
Gewerke vs. GU – Ausschreibung
Exkurs: „Denkmalschutzaspekte“
5. Weitere Geschäftsfelder in einer
Wohnungseigentumsverwaltung (8 Std.)
5.1 Sondereigentumsverwaltung
Aufgaben des Verwalters im Bereich der Sondereigentumsverwaltung
Abschluss von Sondereigentumsverwaltungsverträgen
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5.2 Zwangsverwaltungen
Berufsbild, Tätigkeiten und Aufgaben eines Zwangsverwalters
Ablauf einer Zwangsverwaltung über die Inbesitznahme, Jahresbericht,
Schlussbericht bis zum Nachweis der Endabwicklung
Forderungsanmeldung von rückständigen Wohngeldern in der Zwangsver-
steigerung
6. Aktuelle rechtliche Aspekte in der
Wohnungseigentumsverwaltung (8 Std.)
Spezialfragen im WEG – Recht
Spezialfragen im Wohnraummietrecht
Der Verwalter im gerichtlichen Verfahren
7. 2 Klausuren ; Vorbereitung Präsentation und
Präsentationstechnik (6 Std.)
5 Zeitliche Aufteilung der Inhalte
1. Unternehmensprozesse 16 Ustd.
2. Verwaltertätigkeit 48 Ustd.
3. Konfliktmanagement/Kommunikation 8 Ustd.
4. Technische Aspekte bei Bauen/Planen und
Modernisieren von Wohnungseigentumsanlagen 10 Ustd.
5. Weitere Geschäftsfelder 8 Ustd.
6. Aktuelle rechtliche Aspekte 8 Ustd.
7. Klausuren und Vorbereitung Präsentation 6 Ustd.
104 Ustd.
= 13 Tage à 8 Std.
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6 Organisation, Methoden und Dauer
Lehrangebot 104 Präsenzstunden (á 45 Minuten)
= 13 Tage à 8 Std.
Lehrgangsblockung 1 Block à 4 Tage
3 Blöcke à 3 Tage
=13 Tage Lehrgang und 1 Tag (Vorbereitung und Durchführung Abschlusstest)
Eingesetzte Methoden
Im Wesentlichen teilnehmerzentrierte Methoden wie:
– Bearbeitung von Handlungssituationen und Fallbeispielen
– Gruppenarbeiten
– Kommunikationstraining
– Bearbeitung von Fällen mit Workshop - Charakter
Darüber hinaus gehende Informationen werden in Vortragsform dargeboten und in
Teilnehmergesprächen erarbeitet.
Dozentenskripte und Materialien werden im Forum des Lehrganges zur Verfügung
gestellt.
7 Dozenten
Das Dozententeam rekrutiert sich aus wissenschaftlich gebildeten,
erfahrenen Praktikern mit ausgewiesener Branchenkenntnis und
Lehrerfahrung. Es unterrichten u. a.:
Frau Astrid Schultheis - von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung
Herr Thomas Meier – Präsident des BVI (Bundesfachverband der Immobilien-
verwalter)
RA Detlef Wendt – Fachanwalt für WEG- und Mietrecht
Herr Massimo Füllbeck –FONCIA Deutschland
Helmut Asche - Leiter Technische Immobilienentwicklung, Allbau AG
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8 Abschluss und Termine
Der Lehrgang schließt mit dem Zertifikat
Immobilienfachverwalter/ -in für Wohnungseigentum (IHK)
ab. Näheres regelt der Abschlussleitfaden.
Termine
Berlin Bochum
1. Block 09.07.2014 – 12.07.2014 (Mi – Sa) 16.07.2014 – 19.07.2014 (Mi – Sa)
2. Block 06.08.2014 – 08.08.2014 (Mi – Fr) 14.08.2014 – 16.08.2014 (Do – Sa)
3. Block 10.09.2014 – 12.09.2014 (Mi – Fr) 25.09.2014 – 27.09.2014 (Do – Sa)
4. Block 15.10.2014 – 17.10.2014 (Mi – Fr) 16.10.2014 – 18.10.2014 (Do – Sa)
Ort Dachverband Deutscher Immobili-enverwalter e.V. Dorotheenstr. 35 10117 Berlin
Europäisches Bildungszentrum der
Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft Springorumallee 20
44795 Bochum
Abschluss
– Klausuren (jeweils zu Beginn des 2. und 3. Blocks)
– Präsentation und Fachgespräch 14.11./15.11.2014 (Fr und Sa) nur in Bochum!
Unterrichtszeiten
09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
9 Kosten
1.980,00 € (inkl. Getränken und Lehrgangsunterlagen)
10 Ansprechpartner:
Stephan Hacke
Tel.: 0234 9447-566
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11 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis
Produktbeschreibung: Haufe VerwalterPraxis Professional
Die professionelle Komplett-Lösung für Ihre Immobilienverwaltung
Mehr Sicherheit und Effizienz für die ambitionierte Immobilienverwaltung
Ob Wohnraum- und Gewerbemiete, Wohnungseigentum oder Immobiliensanie-
rung - hier finden Sie zu allen Disziplinen der Immobilienverwaltung genau das
passende Praxis-Know-how mit umfangreichen Inklusiv-Services.
Ihre Inhalte im Überblick
• Alle Disziplinen der Immobilienverwaltung in einer Online-
Wissensdatenbank vereint:
o Alles zur Praxis der Miet- und WE-Verwaltung von A wie Abmah-
nung über Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung bis Z wie
Zeitmietverträge
o Umfassendes Rechtswissen rund um das Wohnungseigentum,
dazu über 4.000 Entscheidungsbesprechungen von WE-Experte Dr. De-
ckert seit 1982 sowie komfortable Datenbank mit mehr als 300 Gesetzes-
texten
o Sicheres Fachwissen für die rechtliche & kaufmännische Praxis
von gewerblichen Objekten, u.a. für marktgerechte Angebote, wasserdich-
te Verträge oder minimales Haftungsrisiko
o Technisches Grundlagenwissen zur Immobiliensanierung sowie im
Umgang mit Architekten, Handwerkern, Bauunternehmen, Mietern und
Rechtsbeiständen
• Mit „Verwalter-Brief“ von Profi Richard Kunze, der 10x im Jahr kompakt
über die wichtigsten Verwaltungs-Themen informiert.
• Komfortable Arbeitshilfen für jede Verwalteraufgabe: Zeitsparende Tools,
über 70 fertig formulierte Musterbeschlüsse, farbige Schadensbilder zu
häufigen Sanierungsfällen, Musterverträge und -klauseln, praktische
Rechner und übersichtliche Tabellen sowie direkt einsetzbare Musterkla-
gen und -anträge.
Das EBZ kooperiert im Lehrgangsbereich auf der Ebene der Wohnungseigentumsverwaltung mit Haufe. Alle Teilnehmer erhalten während der ge-samten Kursdauer einen kostenfreien Zugang zur Online-Fachdatenbank „VerwalterPraxis Professi-onal“. Die Nutzungsdauer ist auf den Zeitraum der Lehrgangsdauer begrenzt und bedarf keiner Kün-digung. Alle Teilnehmer werden zu Lehrgangsbe-ginn darüber benachrichtigt und können dann dar-über entscheiden, ob eine Lizenz gewünscht wird.
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Die besonderen Vorteile
• Inklusive Online-Seminare
Kostenfreie Online-Seminare gibt es zu aktuellen Änderungen & Brenn-
punktthemen mit Zugriff auf die Videoaufzeichnungen aller Seminare so-
wie Teilnehmer-Zertifikat und komplette Schulungsunterlagen.
• Experten- und Anwaltshotline
Jeden Freitag von 14 bis 18 Uhr stehen Experten Rede und Antwort.
• Direkter Kontakt zur Fachredaktion
Die Redaktionssprechstunde bietet die Möglichkeit, Fragen direkt mit der
Fachredaktion zu klären.
• Online-Version
Die Online-Version wird ständig aktualisiert und mit neuestem Wissen ver-
sehen.
allgemeine geschäFtsbedingungen für die durchführung von seminaren, tagungen, arbeitskreisen und Führungsforen in der ebZ-akademie
1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung
der folgenden Bildungsmaßnahmen: Seminare, Tagungen, Arbeitskreise
und Führungsforen (nachfolgend „Bildungsmaßnahmen“ genannt) der
EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ – Europäisches Bildungszentrum
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795
Bochum (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „EBZ“ genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Lehrgänge und
Fernlehrgänge. Für die Lehrgänge und Fernlehrgänge gelten die Regelun-
gen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden
Vertrages.
(2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags-
partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt
diesen schriftlich ausdrücklich zu.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahmen Seminare, Tagungen, Ar-
beitskreise und Führungsforen ist verbindlich. Der Vertrag über diese
Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Veranstalter die An-
meldung schriftlich bestätigt.
3. zulassungsvoraussetzungen(1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent
teilnehmen, – vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht
erreicht – der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaß-
nahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen,
ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu
hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Un-
terlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen
nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen.
(3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprü-
fung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer
auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der
Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme verpflichtet und zur Teil-
nahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die
Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat.
4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Pro-
duktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik
durchgeführt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder
eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum
bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus
organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaß-
nahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf
Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an
einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaß-
nahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf
Verlangen der Stellen (z.B. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der
angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
5. Pflichten des TeilnehmersDer Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden
Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie
der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu
leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchfüh-
rung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für
Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausge-
händigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
7. StornierungEine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu
adressieren an das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum.
Bei einer Stornierung bis acht Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungs-
maßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen Arbeitskreise und
Seminare 50,00 € und für Führungsforen 100,00 €. Bei einer späteren
Stornierung, d.h. in den letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist
eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.
Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt
der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmege-
bühr erhoben.
Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren
an: EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilien-
wirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum), können für angemeldete
Teilnehmer Vertreter entsendet werden.
8. widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher) Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Ver-
braucher ist jede natürliche person, die ein Rechtsgeschäft zu
einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
widerrufsrecht:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
an:
EBZ – Europäisches Bildungszentrum
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
Springorumallee 20
44795 Bochum
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0234 9447 599
kla
ppe
inn
en
widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfange-
nen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leis-
tung sowie nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren be-
ziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-
verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren
Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
9. zahlungsbedingungen(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug
fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der
Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstal-
ters.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit
5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2
BGB zu verzinsen.
(3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der
Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 €
erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies
nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nach-
weis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom
Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer
nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
10. RatenzahlungFür die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der
Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren.
11. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen
oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Ge-
schäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte
oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall
werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebüh-
ren werden in diesem Falle erstattet.
12. erfüllungsort/Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö-
gen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis Bochum.
13. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-
schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Spei-
cherung und nutzung Ihrer im Anmeldeformular unter
pERSÖnLIcHE DATEn angegebenen Daten zur Vertrags-
erfüllung erfolgt. Zur Vertragserfüllung kann auch eine
Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gehören,
soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnah-
me erforderlich ist, etwa an den Leiter und/ oder andere
Teilnehmer der Bildungsmaßnahme oder die organisation
am ort der Bildungsmaßnahme. Im übrigen erfolgt keine
Weitergabe an Dritte.
(2) Ihre im Anmeldeformular angegebenen Kontakt-
daten, auch ggfs. freiwillig angegebene Daten, werden
vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise
genutzt, Ihnen prospekte, programme und Seminar-
informationen des Veranstalters per post oder per E-Mail
zu übersenden.
(3) Sie können der nutzung, Verarbeitung bzw. übermitt-
lung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch
Mitteilung an das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20,
44795 Bochum, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung wider-
rufen. nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird
der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr
zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die
weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich ein-
stellen.
(4) Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft über die von
uns erhobenen, genutzten und gespeicherten personen-
bezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an EBZ –
Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum,
oder per Email an: [email protected].
14. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand 17.11.2011
kla
ppe
au
ssen
produktbeZogene daten
Veranstaltungsform Titel Termin / Startdatum Veranstaltungsort
Lehrgang*
Fernlehrgang*
Seminar
Arbeitskreis
Tagung
Führungsforum
(* Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu einem Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen und reichen uns die notwendigen unterlagen zusammen mit der Anmeldung ein.)
persÖnliche daten
Name:** Vorname:**
Geburtsdatum: ** Geburtsort:
Ort/PLZ:** Straße:**
Telefon tagsüber: E-Mail-Adresse:**
(** Pflichtfelder)
Position im Unternehmen: Berufsausbildung/Vorbildung: Höchster Bildungsabschluss:
Geschäftsführer/Vorstand Immobilienverwalter (EBZ) Hauptschulabschluss
Abteilungsleiter Immobilienkaufmann Realschulabschluss
Teamleiter Immobilienfachwirt Abitur/FHR
Ausbilder/Personal Immobilien-Ökonom (GdW) Abgeschlossenes Studium
Mitarbeiter Diplomierter Wohnungs- und Immobilienwirt (EBZ)
Student sonstige kaufmännische Ausbildung Arbeitsbereich:
sonstige Position sonstige technische Ausbildung kaufmännisch technisch
Berufserfahrung in der wohnungs- und Immobilienwirtschaft (abzgl. Ausbildungszeit):
weniger als 2 Jahre 2 – 5 Jahre 6 – 10 Jahre mehr als 10 Jahre
arbeitgeber
Name des Unternehmens:
Ansprechpartner: Position des Ansprechpartners:
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: Telefon:
Ort/PLZ: Straße:
Mitgliedschaft Ihres Arbeitgebers: Branche: Größe des Unternehmens:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Kommun. Wohnungsunternehmen 1 – 20 Mitarbeiter
BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Wohnungsgenossenschaft 20 – 100 Mitarbeiter
VdW Rheinland Westfalen e.V. Sonstiges Wohnungsunternehmen 100 – 500 Mitarbeiter
DDIV und angeschlossene Landesverbände Bank mehr als 500 Mitarbeiter
RDM Bauträger
BVI Bundesverband Immobilienverwalter Hausverwaltung
IVD Immobilienverband Deutschland Makler
Architekten/Stadtplaner
Facility Manager
Sonstige Dienstleistungen
Anzahl der we in Bestand und/oder Verwaltung:
1 bis 500 WE 500 bis 1.000 WE 1.000 – 10.000 WE 10.000 – 40.000 WE mehr als 40.000 WE
Zahlungsträger/empFänger der rechnung (falls nicht Arbeitgeber):
Ort, Datum: Unterschrift: Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit deren Geltung einverstanden.
anmeldung per Fax: 0234 94 47 599
Für Übernachtungswünsche nutzen Sie bitte das gesonderte Formular zur Übernachtung im
EBZ-Gästehaus.
ebZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Springorumallee 20 44795 Bochum Fax: 0234 94 47 599 E-Mail: [email protected]
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