Kaufvertrag über gebrauchte Sachen Art.-Nr. 2881e
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eKaufvertrag über gebrauchte Sachen1
Zwischen
Vorname und Name
Straße und Hausnummer/Postfach
PLZ und Ort - Verkäufer-
und
Vorname und Name
Straße und Hausnummer/Postfach
PLZ und Ort
- Käufer-wird zum unten angegebenen Datum folgender Kaufvertrag geschlossen:
1. Kaufsache
Der Verkäufer verkauft an den Käufer nachstehend beschriebene gebrauchte Sache(n):
und sichert dem Käufer zu, dass er als alleiniger Eigentümer frei über diese verfügen kann sowie keine Rechte Dritter an der Kaufsache bestehen.
2. Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt EUR zuzüglich % Mehrwertsteuer EUR
Gesamtbetrag Kaufpreis EUR
3. Zahlungsmodalitäten
❑ Der Käufer leistet den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache.
❑ Der Käufer leistet bei Übergabe der Kaufsache eine Anzahlung von EUR sowie weitere Zahlungen von EUR am , EUR am
4. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentümer der Kaufsache. Wird bei Übergabe der Kaufsache nicht der gesamte Kaufpreis geleistet und kommt der Käufer mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug, so kann der Verkäufer unter den gesetzlichen Vorausset-zungen vom Kauf zurücktreten und die Herausgabe der Kaufsache verlangen.
5. Gewährleistung 2
Käufer und Verkäufer sind sich einig, dass es sich bei der Kaufsache um einen gebrauchten Gegenstand handelt, dessen Zustand vom Käufer geprüft und akzeptiert wurde. Außer in den Fällen, in denen der Verkäufer als Unternehmer3 die Kaufsache an einen Verbraucher verkauft, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für die Beschaffenheit der Kaufsache.
6. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Käufer und Verkäufer sind sich einig, dass mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag nicht bestehen.
Käufer und Verkäufer treffen folgende Zusatzvereinbarungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Information gemäß § 36 VSBG Der Verkäufer ist gem. § 36 Abs. 1 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) dazu verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, ob er bereit oder gesetzlich verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Darüber hinaus teilt der Verkäufer mit (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Der Verkäufer ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Verkäufer ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle5 ist:
Unterschriften auf b e i d e n Blättern einzeln leisten!
Ort, Datum Ort, Datum
Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers
Dieser Kaufvertrag wurde in zweifacher Ausfertigung von Käufer und Verkäufer eigenhändig unterschrieben, wobei je ein Exemplar beim Käufer und eins beim Verkäufer verbleibt.Nur bei Mietverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer4:
1 Bitte beachten Sie unser gesondertes Vertragsmuster (Nr. 2880e) für den Kauf eines gebrauchten Kfz.2 Als allgemeines Muster kann dieser Kaufvertrag nur grobe Standardregelungen vorgeben, nicht jedoch Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass je nach konkretem Verwendungsfall (z.B. Verwendung als Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, Verwendung als AGB) das Risiko besteht, dass einzelne Bestimmungen dieses Kaufvertrags unwirksam sein können.
3 „Unternehmer“ in diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet (u.a. auch Freiberufler, berufsmäßige Betreuer, Handwerker, Landwirte und Kleingewerbetreibende)
4 Diese Informationspflicht nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) gilt nicht für Unternehmer, die am 31.12. des dem Vertragsabschluss vor-angegangenen Jahres (=Stichtag) 10 Personen oder weniger beschäftigt haben. Die Informationspflicht trifft daher nur Maklergesellschaften mit mehr als 10 Beschäftigten (Kopfzahl) zum Stichtag.
5 Bitte zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Anschrift und Webseite einfügen.