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Im Namen des Volkes - denic.de · der Mar~e nViagra" Geltendmachung der zenz an rln zur Die...

Date post: 05-Sep-2019
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of .. 2/60687/00 Indem ~echtsstreit Gmb}I, durch d~e Geschäftsführer 5_, p- ~ und K_, 8, - .- - Prozessbevollmächtigte: 'RA' in R.. gegen Denic Domain Verwaltunqs- un~ Betriebsqesellschaft vert~eten durch den Andreas Bäß, Carsten Ines Balthes, Wiesenhüttenplatz 26, ...... ~ .. ,. "r- -. Prozessbevollmächtigter: RA M. Ht .., t- 6. Zivilkammer des die hat durch ~ Lt. verkündet - Protokoll am JAs. als U. 21. 03.2001 d. G. Landgericht Frankfurt .Zivilkammer a.M. 6. - Im Namen des Volkes U rte i I :~ KlägeFin, -=:::-.::::.~. ~ e.G., Vorstand Schiefner und 60329 Frankfurt am Main, Beklagte, Landgerichts Frankfurt a. M.
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of

..2/60687/00

Indem ~echtsstreit

Gmb}I,

durch d~e Geschäftsführer

5_, p- ~ undK_,

8, -.-

- Prozessbevollmächtigte: 'RA' in R..

gegen

Denic Domain Verwaltunqs- un~

Betriebsqesellschaftvert~eten durch den

Andreas Bäß, Carsten

Ines Balthes,

Wiesenhüttenplatz 26,

......

~. .

,."r-

-. Prozessbevollmächtigter: RA M. Ht .., t-

6. Zivilkammer desdiehat

durch

~

Lt.verkündet-

Protokollam

JAs.als U.

21. 03.2001

d. G.Landgericht Frankfurt

.Zivilkammer

a.M.

6. -

Im Namen des Volkes

U rte i I

:~

KlägeFin,-=:::-.::::.~.

~

e.G.,

Vorstand

Schiefner und

60329 Frankfurt am Main,

Beklagte,

Landgerichts Frankfurt a. M.

Vorsitzenden

Richter am L

Richter am L

aufqrund der

Recht erkannt:

Die Beklagte

agratip.de",melatonin.de\\

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu

tragen.

Das Urteil ist

521.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Die Klägerin

men.

Die Klägeri

men. Inre i

der für Ar;

störungen i

ke "Viagra"

wird für ei

funktionen

die. die Kl

für

f

2

n Richter .am Landgericht K ,

Landgericht Dr. slllllt und

Landgericht KIIIIII

mündlichen Verhandlung vom 28.02.2001 für

Domain-wird verurteilt, die

nviagrabestellung.de"zu löschen.

und

.\,"

gegen Sicherhei tsleistung' in Höhe von

Domainna-verschiedenerLöschunqdiebegehrt

Unterneh-

In.haber in

deutsches pharmazeutisches Unterneh-

he Muttergesellschaft is~ I~haberin

zur Behandlung von Sexualfunktion~-

sche Markenregister eingetragen Mar-

e wurde am 20.12.1995 angemeld'et und

Qt zur Behandlung von erektilen Dys-

'ie Marke verfügt nach Marktstudien,

,teIlen ließ, über einen hohen B~-

die Marktstudien der Marplan' Fo~-

n Anlagen K 3 und K 4 zur Klage-

Ier näheren Einzelhei ten verwiesen.

Deutschland eine ausschließliche 1i-

der Mar~e nViagra"

Geltendmachung der

anzenz

rln zur

Die Beklagte ist die

deutsche Vergabestelle

vel- Domain "de". Bei

agratip.de", "viagrab

melatonin.de" registril

tip.de" und "viagrabes1

gen Entgelt InternetsE

An~icht bereitg~stel~t.

melatonin.de" bietet c

uAP_.com verschie(

stellung an.

Die" Klägerin fordBrte d

Verletzung ihrer RechtE

sehen. Die Beklagte leb

dele sich nicht um affe

Die Kl~gerin beantragt,

di,e Beklagte

agratip.de",

melatonin.de"

Die Beklagte beantragt,

die Klage

Die Beklagte

pflicht und

zuzumu teIl, w

liege. Das hl"vi agra \\ um

handeln. . AucJ

ge im vorlie

3

'1arkeninhabe-

:htigt.

organisierte

der Top- Le-

:tinnamen "vi-

"viagra-dhea-

sen "viagra-

1 Dritten ge-

Inhal ts zur

"viagra-dhea-t'

~ Unternehmen

Online- Be-

we i g . auf e i n~~

1namen zu lö-

gab, e-s. han-"

Let Z.u.l)'.gc~P,:.'

1- Namen "vi-

"viagra-dhea-

ine Prüfungs-

und ist von

Markenrechte

s Genossenschaft

Domainnamen unter

sind auch die Dom "v i -Domainnamen

der

amerikanische

ikamente zurMedikamente

forderte die Beklagte. unter Hinweis.. auf eln~~

Domainnamen

'ündung ab,

Rechte' auf, drei lö-die

lehnte- mi t der

offensichtliche

e-s. han-"Begründung

Rech tsve r 1 et z.:w;)..gJs}},..um

zu verurteilen,die Domain-

"viagrabestellung.de". zu. löschen.

tragt,

:uweisen.

.. .. ".."..K

der Auffassung, ihr.

deren Verl~tzung eine

ein offensichtlicher

imvorliegende.n Fall,

berühmte. und. nicht b. Hinweis auf eine Rect

. '

en Fall nicht. Denn c

und

abzuweisen..." ".,.

~

ihr.

eine

.hr. sei eine Prüfu

~ine Störerhaftung

.er Rechtsyerstoß.

Ü 1 , e s m ü s s e. sie h

lt bloß bekannte M

Rechtsve~letzung g

ist

19 nu,r

I. vor-

::h b~i

"Marke

genü-

-e Re-

berühmte

Hinweis

dann müs s e sie

cherchen und rechtliche Würd.

weilige Beanstandung bejahen

erheblichen Kosten verbunden

Registrierungsstelle nicht 2

genden Fall müssten, insbes

agra-dhea-melatonin. de", komI

gen. angestellt werden, um ei

Klägerin zu bejahen.

~

Entscheidungsgründe

Die Klage ist begründet.-

Der Klägerin steht wegen de~ Benutzung de~ Internetdo~~iP

"viagra-dhea-melatonin.~e" für Arzneimittel ein Unterlas-

I.~.

sungsanspruch zu, weil die Marke uviagra" und- die Inter-.. - - - - I'

netdomain unter Berücksichtigung der Ähnlichkei L-=9.,L~_r sich- - - - - -,

gegenüberstehenden Bezeichnunge~, der Kennze~chnungBkraft

der Marke und der Warennähe verwechslungsfähig im S-inne

von § 14 MarkenG sind.

Der Kl~gerin stehen auße

ternetadressen "viagrati

für&eiten pornografische

nach § 14 Abs. 2 2iff. 3

der Markenverunglimpfunq

Anbieter der Internetsei1

dadurch. verb.allhornt'i da1

jedenfalls von Teilen. de:

mindest als geschmackl~s

graf.ie . set zt "und die .Mc. . "

ten~ hicht ganz ~nerheblj

von ihnenge~eheh~ Gesc~

Markeninhabers selbst ~Uj, .

der Mark~ beeintr~chtigt

,sen nviagratip.de"

pornografischen Inh

~s. 2 2iff. 3 Mark

.er Internetseiten

rballhorn~ dasse

von Teilen.des VE

.s geschmacklos em!

:it,. ,und die Mögli. . .'.

ganz unerhebliche

ge~eheri~ Geschma6k

bers selbst ~Uffas

beeint~~chtigt wir

verballhornt,

um die

nicht

vornehmen,, was mit ni

sei ihr als

Gerade im

Hinblick a1

rechtliche E

zung der Rec

können,

.. Das

zu .,

,

"

nicht

Rechte

"<#"

wegenund

außerdemstehen de-r1 der Benutzun~ der In-

i "viagrabestellung.de"

, Unt~rla&sungsansprüche

unter dem Gesichtspunktnämlich - wi~ hier die

e fremde bekannte Marke

'in;.e-ineunpas-se-nde. und

5 als .anstößig oder zu-~1"Ei . Bez i eh ung zur' Po rno-

. besteht, dass wenigs-

!- des Verkehrs - die- darin

:ei tals. eine. solche des

l Inhalts

.MarkenG u

zu; Wer ~en - eine

sersi~

Verkehrs

2 Ziff.

nämlich

in e-i.ne.er

, '

lcklos emp:funq:en'e' Beziehung z

die Möglichkeit besteht, das

rhebliche Teile des Verkehrs., ,

. '

Geschma6klosigkeit als, eina s

st ~Uffassen urid~~a~urch der

:htigt wird, handelt unlauter

Werb-eweJ;t

im

1 UWG

GRUR

§von

fung I;

Die Beklagte

rungszustandes

Domains

Die Beklagte ist nämlich

in Fällen, in denen sie

rigkeit der Domainnamen

tet, wenn

Kennzeichen-

Frankfurt

verpflichtet.

~

der

am

Diese Voraussetzungenl

alleBeklagten

lichen

dieser

dargetan

Umstände

'und

z end . "'=:::::::~--'=::.::

Demgegenüber kann die

hört werden, ihr würden

te Rechtsprüfungen

Der B~klagten ist zwar

wägungen zur Ausführung

reiche und rechtlich

Solche komplizierten

mer konstruieren, wenn

Kennzeichenschutzes und

s ammenhang mi t

vön. einem konkreten

demnach eine rein

verhalt losgelöste

fensichtlichen, grobenfftr eine Störerhaftung der Beklagten kein Raum

Nachdem die Klägerin ihr die

zungen schlüssig unterbreitet

~~

Markenverunglimp-

11)

BGH GRUR(vgl.

1995,

-

57

zur Beseitigung des stö-ist als Mitstärerin

und damit zur Löschung der angegriffenen

Internetdomains

die Rechtswid-

dann verpflich-

grober Weise das

verletzt (vgl. QLG

Ambiente. de) ."

erfüllt. Die Klägerin hat der

zur Beurteilung der Sach~erhalte erforder-

uI)terbreitet. Die Rechtsverstöße sind auf. 1

Zweifel gezogenen Grundlage schlüssig. .

offensichtlich und grob rechtsverlet-,,

Sperrung

hier

von

auf-

wird,

in

in

damit

nicht mi t dem Einwand ge-

komplizier-

Beklagte

unzumutbarer Weise

sie mit ihren Er-

Tat umfang-

aufzeigt.jedoch- irn-

hier das des

Wettbewerbs im Zu-

(wei tgehend) losgelöst

beLeuchtet wird. W-äre

konkreten Sach-

nach eineT of-

zulässig, bliebe

mehr.

Rechtsverlet-

die Beklagte

derin

Rechtsfragen

~

lassen sich

einem

Frage

vorliegenden

hatte, durfte

gen na'ch Lö s er.

it dem Hinweis

zurückweisen.

da-s.. ..Ve r 1 ang en... .~ . "'...

weiteres mit

let zungen zur

Domain c

de r Dome

dungen <.;

Beklagte

ehe f grl

hätte si

weisen k

des Domainir

bekannten, '\

von einer 0

werden.

Der Umstand,

im Hinpl.ick

Beklagten Kc

andere Beurt

~

ten ihrer T~

klagte rechn

! Die Kastenentscheidung-folgt aus

-.istDas 'Ur't'eil

daherer nicht ohne

er Rechtsver-

konkrete, auf

nnt sein müs-

e ohne weite-

1 ungnahme u.nd

Löschung der

enn daraufhin

mende Einwen-

:itte sich die

offensichtli-

e . E rs t ({ann"

r darauf ver-

~hen Gerichten- Stellungnähp

eine" Reaktion

auf grund de s,

,

Sachyerhalts--_::':"::':.::::::-

gausgegangen

insbesondere

Domains

Fehlea

vielmehr

hätte

Domaininhaber di

den staatlichen

orderung zur StAufforderung zur

dementsprechend e

.eben ist,- muss:1 unte-rbrei teten-

Rechtsverletzung

erforderliche

mliche Sachve.

v~rursachen w

r. Es handel t

derliche Anschreiben, insbesönc

e Sachverhaltskonstellationen,

5achen werden; rechtfertigt kE

handelt sich dabei um MindestJ

Rechtsverkehr, mit denen die

der

am

~

. .

§ 91 ~PO.

. .

nach §709 ZPO vorläufig ~ollstreckbar.

Dr.

CMA~1teder,


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