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I Kriminalistik-SKRIPT: ve~kehrsrecht - bernd-huppertz.de · I - Kriminalistik-SKRIPT:...

Date post: 30-Aug-2019
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I - Kriminalistik-SKRIPT: ve~kehrsrecht Öffentlich ist die Verkehrsfläche immer dann, wenn auf ihr Die alte Fahrerlaubnisklasse 3 ein unbestimmter Personenkreis zugelassen ist6. Schilder, d d " K I "" th " t wie "Unbefugten ist der Zutritt verboten" beeinträchtigen - 0 er le omp Izier el die Öffentlichkeit nicht, wenn der "befugte" Benutzerkreis ei nes ganz ei nfachen d~s Merkm~ Öffentlichkeit erfüllt? (das ist auch bei der S h h I SIcherung eIner Baustelle ohne Sperrungder Straße S08). ac ver a tes - . .. . Rechtlzch-dffentlzcher Verkehrsraum Von Polizeihauptkommissar Bernd Huppertz, Zum rechtlich-öffentlichen Verkehrsraumzählen alle Stra- FHöV Köln ßen, Wege und Plätze, die nach dem Straßenrecht des Bundes (§ 2 BFernStrG) oder der Länder förmlich dem Der Fall: Gemeingebrauch - unbeschränkt oder beschränkt - gewid- L befahrt mit seinemLkw und dem zugehörigen Anhänger met sind. die B 55 in Richtung Köln. Im Rahmeneiner allgemeinen Im vorliegenden Sachverhalt ist von öffentlich-rechtli- Verkehrskontrollewird er angehalten und überprüft. Dabei chem Verkehrsraum i.S.d. § 2 I StVG auszugehen. wird Folgendes festgestellt: . Bei dem Lkw handelt es sich um einen zweiachsigen 2. Krafifahrzeug Muldenkipper mit einer zGM von 7490 kg und einer Gemäߧ 2 I StVG (gleichlautend: § 4 I Satz 1 FeV) bedarf, Leermasse von 4450 kg. wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz führt, der Fahrerlaub- . Bei dem Anhänger handelt es sich um eine zweiachsige nis. zulassungsfreie Anhänger-Arbeitsmaschine (hier: Asphalt- Als Kfz i.S.d. WÜ gilt jedes auf der Straßemit eigener kocher) mit einer zGM von 8900 kg und einer Leermasse Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor ... mit von 4800 kg. Ausnahme der Schienenfahrzeuge[Art. 1 lit. 0)]. Der . Der Lkw-Fahrer (L) weist sich aus durch seinenFührer- Begriff desKfz ist im StGB nur in § 248b definiert und gilt scheinder Klasse 3, ausgestellt am 05. 12. 1977in Köln. Er auchnur für dieseVorschrift9. Für dasübrige Strafrechtund ist 57 Jahrealt. damit auch für § 21 StVG gilt daher die Definition des § 1 L könnte eine Straftat i.S.d. § 21 I Nr. 1 StVG begangen 11 StVG. Danach gelten Landfahrzeuge, die durch Maschi- haben. Dazu müssteer im öffentlichen Straßenverkehr (1) nenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleisegebunden zu ein Kfz (2) geführt (3) haben, ohne im Besitz der dazu sein, als Kraftfahrzeug (Legaldefinition des § 111StVG). erforderlichen Fahrerlaubnis(4) zu sein. Unwesentlichist dabei die Antriebsart: so kann das Kfz .. . etwa durch einen Verbrennungsmotor (Otto-/Dieselmotor), 1. Offentllcher Straßenverkehr Elektromotor, Turbine etc. angetrieben werden 10. Treibstoff Die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften,insbesondere des oder eine andereEnergiequelle braucht nicht im oder auf StVG und der FeV finden nur Anwendung, wenn es sich dem Kfz selbst mitgeführt zu werden. Benzin, Diesel, Gas um öffentlichen S~enverkehr handelt. oder die elektrische Energie können sich auch auf einem Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Verkehrsflä- mitgeführten Anhänger befinden oder auch von außen chen, auf denen ohne Rücksicht auf eine etwaige verwal- zugeführt werden (z. B.: Obusse). tungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhält- Das Antriebsaggregat sollte jedoch entgegen der Ent- nisse aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Dul- scheidungdes OLG Oldenburgll mechanisch fest mit dem dung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch Fahrzeug verbunden sein. Gibt man diese Typizität des einenunbestimmten Personenkreis (jedermann)zugelassen Begriffs auf und lässt eine nur indirekte Kraftübertragung isv. genügen, hätte dies zur Folge, dassein Radfahrer,der sich Charakteristisch für die Benutzung durch uneinge- von einem Mofa ziehen lässt, ebenso ein Kraftfahrer isv2. schränkt jedermann oder eingeschränkt eine allgemein Jedoch darf dasKfz nicht an Gleisegebunden sein. Kann bestimmte Personengruppe (z.B. Anlieger, Finnenkunden es auf Gleisen laufen oder läuft es auf ihnen, so muss es u.ä.) ist die individuelle Unbestimmtheit und der häufige deshalb technisch noch nicht an sie gebundensein, es sei Wechsel der Benutzer. Die Fläche bleibt auch öffentlich, denn, es kann bauartbedingt bei bestimmungsgemäßer wenn der Verfügungsberechtigte für die BenutzungEntgelt Benutzung ausschließlichauf Schienenlaufen 13. An Bahn- erhebt (Parkgebühren)oder mit einem Schild darauf hin- gleise gebundenist es, wenn es zwangsläufig dem Schie- weist, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und nenwegfolgen muss.Dabei ist unerheblich, ob dasKfz mit Unbefugten die Benutzung verboten istl. allen Rädern auf Schienenläuft oder nur mit einigen von Daher unterscheidet man ihnen. Fahrzeuge, die sich durch Änderung der technischen öffentlich-rechtliche Straßen, Vorrichtungen auf Schienenund auf Straßenfortbewegen tatsächlich-öffentliche Straßen. können, sind Schienenfahrzeuge, solange sie an den Schie- Straßeist nach Art. Ilit. d) WÜ3 die gesamte Fläche jedes nenweg gebunden sind. dem öffentlichen Verkehr dienenden Weges. Dazu gehören Ein Kfz verliert diese Eigenschaft auch nicht dadurch, die verschiedenen Teile der Straße, wie Fahrbahn,Sonder- dass seine Verwendbarkeit vorübergehend (etwa durch wege (Gehweg, Radweg, Busspur, Fußgängerzone u.a.), einen Unfall schaden)beeinträchtigt isv4. Allerdings wer- Seitenstreifen etc.4, somit alle für den fließenden und den i.S.d. Notbehelfsgedanken des § 18 I StVZO betriebs- ruhendenVerkehr oder für einzelne Arten des Straßenver- unfahig abgeschleppte Kfz nicht als Kfz geführt (§ 6 I kehrs bestimmte Flächen. Die Öffentlichkeit wird nicht FeV)IS. Gleicheshat auch für dasAnschleppenzu geltenl6. dadurchbeschränkt,dassseineBenutzungnach sachlichen Merkmalen beschränktist (Fuß- oder Radweg,Fußgänger- Als Kfz gelten daher auch: zone, Busspur u.ä.) oder dasser nur für einen bestimmten. Kräder aller Art (einschließlich auch: FmH, Mofasi?, Personenkreis freigegeben ist (Kundenparkplatz/ AnliegerS). Leichtmofas 18) Kriminalistik 7/03
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I - Kriminalistik-SKRIPT: ve~kehrsrecht

Öffentlich ist die Verkehrsfläche immer dann, wenn auf ihrDie alte Fahrerlaubnisklasse 3 ein unbestimmter Personenkreis zugelassen ist6. Schilder,d d " K I "" th " t wie "Unbefugten ist der Zutritt verboten" beeinträchtigen- 0 er le omp Izier el die Öffentlichkeit nicht, wenn der "befugte" Benutzerkreis

ei nes ganz ei nfachen d~s Merkm~ Öffentlichkeit erfüllt? (das ist auch bei derS h h I SIcherung eIner Baustelle ohne Sperrung der Straße S08).ac ver a tes - . .. .

Rechtlzch-dffentlzcher VerkehrsraumVon Polizeihauptkommissar Bernd Huppertz, Zum rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Stra-FHöV Köln ßen, Wege und Plätze, die nach dem Straßenrecht des

Bundes (§ 2 BFernStrG) oder der Länder förmlich demDer Fall: Gemeingebrauch - unbeschränkt oder beschränkt - gewid-

L befahrt mit seinem Lkw und dem zugehörigen Anhänger met sind.die B 55 in Richtung Köln. Im Rahmen einer allgemeinen Im vorliegenden Sachverhalt ist von öffentlich-rechtli-Verkehrskontrolle wird er angehalten und überprüft. Dabei chem Verkehrsraum i.S.d. § 2 I StVG auszugehen.wird Folgendes festgestellt:. Bei dem Lkw handelt es sich um einen zweiachsigen 2. Krafifahrzeug

Muldenkipper mit einer zGM von 7490 kg und einer Gemäß § 2 I StVG (gleichlautend: § 4 I Satz 1 FeV) bedarf,Leermasse von 4450 kg. wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz führt, der Fahrerlaub-. Bei dem Anhänger handelt es sich um eine zweiachsige nis.zulassungsfreie Anhänger-Arbeitsmaschine (hier: Asphalt- Als Kfz i.S.d. WÜ gilt jedes auf der Straße mit eigenerkocher) mit einer zGM von 8900 kg und einer Leermasse Kraft verkehrende Fahrzeug mit Antriebsmotor ... mitvon 4800 kg. Ausnahme der Schienenfahrzeuge [Art. 1 lit. 0)]. Der. Der Lkw-Fahrer (L) weist sich aus durch seinen Führer- Begriff des Kfz ist im StGB nur in § 248 b definiert und giltschein der Klasse 3, ausgestellt am 05. 12. 1977 in Köln. Er auch nur für diese Vorschrift9. Für das übrige Strafrecht undist 57 Jahre alt. damit auch für § 21 StVG gilt daher die Definition des § 1

L könnte eine Straftat i.S.d. § 21 I Nr. 1 StVG begangen 11 StVG. Danach gelten Landfahrzeuge, die durch Maschi-haben. Dazu müsste er im öffentlichen Straßenverkehr (1) nenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zuein Kfz (2) geführt (3) haben, ohne im Besitz der dazu sein, als Kraftfahrzeug (Legaldefinition des § 111 StVG).erforderlichen Fahrerlaubnis (4) zu sein. Unwesentlich ist dabei die Antriebsart: so kann das Kfz

.. . etwa durch einen Verbrennungsmotor (Otto-/Dieselmotor),1. Offentllcher Straßenverkehr Elektromotor, Turbine etc. angetrieben werden 10. Treibstoff

Die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften, insbesondere des oder eine andere Energiequelle braucht nicht im oder aufStVG und der FeV finden nur Anwendung, wenn es sich dem Kfz selbst mitgeführt zu werden. Benzin, Diesel, Gasum öffentlichen S~enverkehr handelt. oder die elektrische Energie können sich auch auf einem

Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Verkehrsflä- mitgeführten Anhänger befinden oder auch von außenchen, auf denen ohne Rücksicht auf eine etwaige verwal- zugeführt werden (z. B.: Obusse).tungsrechtliche Widmung oder auf die Eigentumsverhält- Das Antriebsaggregat sollte jedoch entgegen der Ent-nisse aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Dul- scheidung des OLG Oldenburgll mechanisch fest mit demdung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch Fahrzeug verbunden sein. Gibt man diese Typizität deseinen unbestimmten Personenkreis (jedermann) zugelassen Begriffs auf und lässt eine nur indirekte Kraftübertragungisv. genügen, hätte dies zur Folge, dass ein Radfahrer, der sich

Charakteristisch für die Benutzung durch uneinge- von einem Mofa ziehen lässt, ebenso ein Kraftfahrer isv2.schränkt jedermann oder eingeschränkt eine allgemein Jedoch darf das Kfz nicht an Gleise gebunden sein. Kannbestimmte Personengruppe (z.B. Anlieger, Finnenkunden es auf Gleisen laufen oder läuft es auf ihnen, so muss esu.ä.) ist die individuelle Unbestimmtheit und der häufige deshalb technisch noch nicht an sie gebunden sein, es seiWechsel der Benutzer. Die Fläche bleibt auch öffentlich, denn, es kann bauartbedingt bei bestimmungsgemäßerwenn der Verfügungsberechtigte für die Benutzung Entgelt Benutzung ausschließlich auf Schienen laufen 13. An Bahn-erhebt (Parkgebühren) oder mit einem Schild darauf hin- gleise gebunden ist es, wenn es zwangsläufig dem Schie-weist, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und nenweg folgen muss. Dabei ist unerheblich, ob das Kfz mitUnbefugten die Benutzung verboten istl. allen Rädern auf Schienen läuft oder nur mit einigen von

Daher unterscheidet man ihnen. Fahrzeuge, die sich durch Änderung der technischenöffentlich-rechtliche Straßen, Vorrichtungen auf Schienen und auf Straßen fortbewegentatsächlich-öffentliche Straßen. können, sind Schienenfahrzeuge, solange sie an den Schie-

Straße ist nach Art. Ilit. d) WÜ3 die gesamte Fläche jedes nenweg gebunden sind.dem öffentlichen Verkehr dienenden Weges. Dazu gehören Ein Kfz verliert diese Eigenschaft auch nicht dadurch,die verschiedenen Teile der Straße, wie Fahrbahn, Sonder- dass seine Verwendbarkeit vorübergehend (etwa durchwege (Gehweg, Radweg, Busspur, Fußgängerzone u.a.), einen Unfall schaden) beeinträchtigt isv4. Allerdings wer-Seitenstreifen etc.4, somit alle für den fließenden und den i.S.d. Notbehelfsgedanken des § 18 I StVZO betriebs-ruhenden Verkehr oder für einzelne Arten des Straßenver- unfahig abgeschleppte Kfz nicht als Kfz geführt (§ 6 Ikehrs bestimmte Flächen. Die Öffentlichkeit wird nicht FeV)IS. Gleiches hat auch für das Anschleppen zu geltenl6.dadurch beschränkt, dass seine Benutzung nach sachlichenMerkmalen beschränkt ist (Fuß- oder Radweg, Fußgänger- Als Kfz gelten daher auch:zone, Busspur u.ä.) oder dass er nur für einen bestimmten. Kräder aller Art (einschließlich auch: FmH, Mofasi?,Personenkreis freigegeben ist (Kundenparkplatz/ AnliegerS). Leichtmofas 18)

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Kriminalistik-SKRIPT: Verkehrsrecht

. Motorschlitten19 führt, für die seine Fahrerlaubnis nicht gilt, führt es i.S.d.

. Raupenfahrzeuge20 § 21 StVG ohne Fahrerlaubnis46.

. Obusse21

. Bagger (selbst wenn sie mit ihrer bbH unt~r 6 km/h 4.1 § 1 FeVliegen22) Der aus § 1 Fe V hergeleitete Grundsatz der Verkehrsfrei-

. Straßenwalzen23 heit gilt nur eingeschränkt. Darauf weist bereits der 2.

. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen24 Halbsatz hin: "soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen

. Motorbetriebene Krankenfahrstühle25 Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist".

. Motorbetriebene Skateboards26

. Aufsitzrasenmäher7 4.2 § 2 StVG

. Propeller, der auf dem Rücken des Fahrers befestigt, ein Das durch Art. 2 I GG garantierte Grundrecht auf Hand-Fahrrad antreibf8 lungsfreiheit wird zum Schutz anderer Rechtsgüter durch

. Go-Karts29 die prinzipielle Fahrerlaubnispflicht gemäß § 2 I StVG in

. auch solche, die von der Fahrerlaubnispflicht ausgenom- zulässiger Weise eingeschränkt47.. Danach bedarf grund-men sind3O. sätzlich jeder, der auf öffentlichen Straßen ein Kfz führt,

Im vorliegenden Sachverhalt handelt es sich bei dem in der (Fahr- )Erlaubnis der zuständigen Behörde.Rede stehenden Lkw unzweifelhaft um ein Kfz. Die hier einschlägigen Tatbestandsmerkmale wurden3 F ..h . K'I: bereits oben zutreffend geprüft.

. uren emes "zEin Fahrzeug führt, wer es selbst unter bestimmungsgemä- 4.3 § 4 FeVßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- Dieser Grundsatz der Fahrerlaubnispflicht wird durch dieoder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Ausführungsvorschrift des § 4 I Satz 1 Fe V wiederholt.Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während Gleichzeitig beschreibt diese Vorschrift abschließend dieder Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder Ausnahmetatbestände (§ 4 I Satz 2 Nr. 1- 3 FeV).wenigstens zum Teil zu leiten31. Danach sind Mofa25 (Nr. 1), motorisierte Kranken-

Die o.g. Definition gilt sowohl für Kfz als auch für nicht fahrstühle (Nr. 2), bestimmte LoF-Zugmaschinen, SAM,motorbetriebene Fahrzeuge. Denn zum Führen eines Pfer- Stapler und andere Flurförderzeuge sowie einachsige Zug-defuhrwerkes gehören Führung der Zügel und Peitsche, und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an HolmenBetätigung der Bremse und die typischen Lenkzurufe32. geführt werden (Nr. 3) von der Fahrerlaubnispflicht ausge-Gleiches gilt auch für ein Fahrrad, sobald beim Besteigen nommen. Hinzu kommen die ebenfalls von der Fahrerlaub-mit beiden Füßen der Bodenkontakt gelöst wird33. nispflicht ausgenommenen Tatbestände der Übergangs-

Fahrerlaubnisrechtlich, insbesondere i.S.d. § 21 StVG, vorschrift des § 76 Nr. 2 FeV (Krankenfahrstühle altenist allerdings nur das Führen eines Kfz relevant. Rechts).

Hierzu bedarf es eines In-Bewegung-Setzen34. Vorbe- Im vorliegenden Fall liegt jedoch ersichtlich kein Aus-reitende Handlungen, wie Anlassen des Motors auch in nahmetatbestand des § 4 I FeV vor.Fahrabsicht, Lösen der Handbremse, Einschalten der Be-leuchtungseinrichtungen usw. genügen hierzu nichf5. Ent- 4.4 § 6 FeVscheidend ist allein die tatsächlich erfolgte Ortsver- Die Klasseneinteilungergibt sich aus § 6 FeV. Da sich imänderung des Kfz und die Tatsache, dass das Kfz nicht vorliegenden Fall der Fahrer mit einem "alten" Führer-mit fremder Hilfe (Schieben, Ziehen usw.) bewegt schein ausweist, ist § 6 VI FeV einschlägig. Danach blei-wird36. ben Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. 12. 1998 erteilt

Arbeitsteiliges Führen liegt vor, wenn jemand vorüber- worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) im Umfanggehend das Lenkrad, ein anderer Kupplungs-, Brems- und ihrer bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestim-Gaspedal sowie die Schaltung bedient37. So auch bei nicht mungen des § 76 bestehen.ganz kurzer Übernahme des Lenkrades, um das Kfz zu .einem anderen als vom Fahrer gewünschten Ort zu len- 4.4.1 Altes Fahrerlaubmsrechtken38. Teilen sich zwei Personen die Fahrzeugbedienung, Im vorliegenden Fall weist sich der Fahrer mit einemso sind beide Führer39. Das kann z.B. bei einem überlangen Führerschein, ausgestellt am 5.12.1977 aus. Damit unter-Schwertransport dann der Fall sein, wenn der Gehilfe die fällt er der Bestimmung des § 6 VI FeV, mithin dem altenHinterachse lenkt. Fahrerlaubnisrecht.

Führen eines Kfz i.S.d. § 21 StVG liegt daher vor: Inhaber einer nach altem Recht erworbenen Fahrerlaub-. Schieben, um den Motor in Gang zu bringen40 Dis behalten grundsätzlich ihren Besitzstan~8: Die Einfüh-. Abrollenlassen eines Kfz auf einer Gefällstrecke41 rung des internationalen Systems der Fahrerlaubnisklassen. Weiterrollen nach Anschieben42 nach der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie49 ist mit ande-. FmH, Leichtmofa, Moped durch Treten der Pedale, ohne ren Zuschnitten und Zuordnungen gegenüber dem bisheri-

den Motor in Betrieb zu setzen43 und ohne die Absicht, gen Klassensystem verbunden. Dabei besteht die Schwie-den Motor zum Anspringen zu bringen44 rigkeit, dass sich die Klasseneinteilung in den vergangenen

. Anschleppen eines i.S.d. § 18 StVZO betriebsunfähigen Jahrzehnten sowohl in der Bundesrepublik Deutschland alsKfz, um den Motor in Gang zu bringen45. auch in der DDR verschiedentlich geändert hat. Daraus

Gemäß Sachverhaltsvorgabe führt L den Lkw i.S.e. Kfz. resultiert eine Vielzahl von Besitzständen, die nicht eine" volle, sondern nur den Teil einer Klasse umfassen. Sie

4. Erforderlzche Fahrerlaubms gehen zum großen Teil nicht unmittelbar aus dem Führer-

Inwieweit ~um Führen eines Kfz eine Fahrerlaubnis erfor- schein hervor, sondern ergeben sich aus den gesetzlichenderlich ist, ergibt sich aus § 2 StVG und den ihn ausführen- Vorschriften. Der Umfang der Berechtigung eines Fahrer-den Vorschriften der §§ 4ff. FeV. Wer das Kfz einer Klasse laubnisinhabers lässt sich vielfach nicht allein dem Führer-

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Kriminalistik-SKRIPT: Verkehrsrecht

schein entnehmen, sondern ergibt sich unter Zuhilfenahme nen der Klasse CE fahren, jedoch nur beschränkt aufder gesetzlichen Vorschriften50. (sachverhaltsbezogene) Züge mit einem Zugfahrzeug der

So liegt der Fall auch hier. Nach§ 5 I StVZO-alt umfasst Klasse Cl und zulassungsfreien Anhängern, wobei diedie Fahrerlaubnisklasse 3 Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann.. Kfz mit einer zGM von nicht mehr als 7,5 t Der im Sachverhalt beschriebene Lkw ist nach der. Züge mit nicht mehr als 3 Achsen Definition des § 6 I Fe V ein Kfz der Fahrerlaubnisklasse

Züge sind Kfz und Anhänger ohne Rücksicht auf die Cl; die Fahrzeugkombination unterfälltjedoch der Fahrer-Klasse des ziehenden Fahrzeugs, ferner Kombinationen laubnisklasse CE.nach der Art eines SattelKfz. Achsen, die weniger als 1 m Dies folgt aus der Definition der Klasse E. Danach bildetvoneinander entfernt sind, gelten als eine Achse. Das sich bei einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einemMitführen von Anhängern der in § 18 11 Nr. 6 StVZO Zugfahrzeug der Klasse Cl und einem Anhänger, dann einebezeichneten Arten bildet keinen Zug, so dass selbst bei der Klasse CE unterfallende Kombination, wenn die zGMmehr als drei Achsen in diesen Fällen die Fahrerlaubnis- der Kombination 12000 kg und die zGM des Anhängers dieklasse 3 genügt51. Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. Dies ist vorlie-

Bei der mitgeführten zweiachsigen Anhänger,.Arbeitsma- gend der Fall. Die Kombination hat ein zGM von 16390 kgschine (hier: Asphaltkocher) handelt es sich um einen und gleichzeitig übersteigt die zGM des Anhängers mitzulassungsfreien Anhänger (i.S.d. § 18 11 Nr. 6 lit. 1). 8900 kg die Leermasse (= 4450 kg) des Zugfahrzeugs.Dieser darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genom- , .. ,men werden, wenn für dieses Fahrzeug eine Betriebser- 4.4,4 DzeUbergangsvorschriftdes§76FeV(Fortsetzung)

laubnis erteilt (§ 18 m Satz 1 StVZO) und ein eigenes L darf diese Fahrzeugkombination der Fahrerlaubnisklasseamtliches Kennzeichen zugeteilt worden ist (§ 18 IV Satz 1 CE aufgrund der ihm nach Anlage 9 FeV zustehendenNr.2 StVZO). Dies ist vorliegend ersichtlich der Fall. Fahrerlaubnisklasse CE 79 (C1E > 12000 kg, L s 3) führen;

Das Mitführen eines solchen zulassungsfreien Anhän- aufgrund der Bestimmung des § 76 Nr. 9 Satz 7 Fe V jedochgers bildet jedoch gemäß § 5 I StVZO-alt keinen Zug im nur bis zur Vollendung seines 50. Lebensjahres.fahrerlaubnisrechtlichen Sinne. Somit ist für die Zuwei- .song der Fahrerlaubnisklasse lediglich die zGM des zie- FaZIt:

henden Kfz ausschlaggebend. Danach genügt hier die L ist nicht im Besitz der erforderlichen FahrerlaubnisklasseFahrerlaubnisklasse 3, CE und begeht somit eine Straftat i.S.d. § 21 I Nr. 1 StVG.

4.42 Die Übergangsvorschrift des § 76 FeV A knmer ungen:Gemäß § 6 VI FeVbleiben Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. 1 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. (2003), Rn. 13 zu § 1 StVG;12. 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnis [...],8. Aufl. (2000), Rn. 334.. U_c ihr b. h . B h . b hall ' h d 2 Grohmann, PVT 1997,213.1m Illlang er IS engen erec tigungvor e tlC er 3 WienerÜbereinkommenüberdenStraßenverkehrvom8. 11. 1968 [BGBl.Bestimmungen des § 76 bestehen. Nach letzterer Vorschrift 11, (1977), 809].darf der Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 ab Vollendung 4 Jagow, FeV/StVZO, LosebI. (2003), Rn. 5 zu § 1 FeV.d 50 Lebe 'ahr k ' . Kl CE { '-l I d Fahr 5 OLGHammVM 1959,43.es. nsl es eme masse cu en en - 6 H t h 1 Straß k hr ht R 13 § 1 StVG J . k '/r, , J en sc e, enver e srec ,n. zu ; anlszews I/Ja-zeugkombmationen mehr führen (§ 76 Nr. 9 Satz 7 FeV). gowlBurmann, StVO, 17. Aufl. (2002), Rn. 1 zu § 1 StVO.Im vorliegenden Sachverhalt ist (L) bereits 57 Jahre alt. 7 OLG Zweibrücken VRS 60,218.

8 OLGDüsseldorfVM 1994,90.4.43 Fahrerlaubnisklasse CE 9 Hentschel, Trunkenheit, Rn. 577 m.w.N.

10 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 3 zu § 1 StVG; JaniszewskilJa-Nach der aus § 6 VI FeV folgenden Besitzstandsregelung gowlBurmann, Rn. 8 zu§ 1 StVG.bleiben die alten Fahrerlaubnisse grundsätzlich im bisheri- 11 OLG 01denburg VRS 97,191 (= NZV 1999,390; NStZ-RR 1999,377;

U_c ..1 ' D . Ub.. 1 d § 76 N 9 ZfS 1999,357; NZV 2000, 384 Anm. Grunewald).gen Illlang gu ng. le ergangsrege ung es r. 12 Grunewald NZV 2000 384.Satz 7 Fe V zwingt jedoch dazu, im vorliegenden Sachver- 13 Hentschel, 'Straßenverkehrsrecht, Rn. 4 zu § 1 StVG; JaniszewskilJa-halt eine fiktive Umstellung der alten Fahrerlaubnisklasse 3 gowlBurmann, Rn. 8 zu § 1 StVG. . .vorzunehmen da L nach dieser Vorschrift keine in Klasse 14 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 5 zu § 1 StVG; JanlszewskllJa-, . . gowlBurmann, Rn. 8 zu § 1 StVG.CE fallenden Fahrzeugkombmanonen mehr fahren darf. 15 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 11 zu § 21 StVG; ders., Rn. 11 zuDiese Umstellung der alten Klassen und Besitzstände § 18 StVZO.erfolgt nach § 6 VI Satz 3 i. V.m. Anlage 3 FeV. Danach 16 Hentschel, Straßenverkehrsrecht,Rn.ll zu § 21 StVG; ders. Rn. 11 zu

h .' l . Inh b d 1 Fahr 1 b . kl 3 (h' § 18 StVZO; Huppertz, VD 1992,86.er atem a er er a ten er au ms asse ler: 17 OLG Frankfurt NJW 1976 1161. BGH NZV 1993 443. OLG Düssel-ausgestellt am 5.12.1977) die neuen Fahrerlaubnisklassen dorf VRS 92,266; VM 1975, W; OLG Zweibrü~ken VRS 71, 229;Al, B, BE, Cl, C1E, M,L, CE 79 (C1E > 12000 kg,L s 3), Jan~szewsk~, Verkehrsstraftaten, 4, Aufl. (1994), Rn. 407.Cl <171>, L <174, 175>. Damit ist sichergestellt, dass er 18 Ja?,szewskIIJagowIBurmann, Rn. 8 zu § 1 StVG; Hentschel, Trunken-d b. h ' Umf ' al Fahr 1 b ' kl hert,Rn.515. en IS engen ang semer ten er au ms asse 19 Janiszewski, Rn. 407.

auch unter den jetzt geltenden Bedingungen des neuen 20 Janiszewski, Rn. 407.Fahr 1 b . ht tz darf 21 Filthaut, NZV 1995,53.

er au msrec s ausnu e~ '.. 22 OLG Hamm VRS 51, 300 (= StVE Nr. 1); OLG Düsseldorf VM 1978,

Da das neue Fahrerlaubmsrecht jedoch mcht danach 34; VRS 64,115.unterscheidet, ob ein Anhänger zulassungsfrei ist oder eine 23 Janiszewski, Rn. 407.Fahrzeugkombination mehr als drei Achsen hat kommt der 24 KG VM 1985,63 (Elektrokarren).Betrachtun g der Fahrerlaubnisklasse CE 79 (CiE > 12000 25 Schurig~Glowa~la, Die neuen Fahrerlaubnisklassen, 1. Aufl. (1998), S.

38; Janlszewskl, Rn. 407.kg, L s 3) besondere Bedeutung zu. Inhalt und Umfang 26 JaniszewskilJagowlBurmann, Rn. 8 zu § 1 StVG; Grams, NZV 1994,dieser Beschränkung der Klasse CE ergibt sich aus § 25 m 172,' V Anl 9 F V 27 OLG 01denburg ZfS 1984,154.1. .m. age e., , 28 OLG 01denburg VRS 97,191 (= NZV 1999,390; NStZ-RR 1999,377;

Danach darf der Inhaber emer Fahrerlaubms der Klasse 3 ZfS 1999, 357; NZV 2000, 384 Amn. Grunewald).

auch unter den neuen Bestimmungen Fahrzeugkombinatio- 29 LG Karlsruhe VersR 1976,252; OLG Hamm NZV 2002 12/IV. ~Kriminalistik 7/03 469- ,.;.!~"

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Kriminalistik-SKRIPT: Verkehrsrecht I KR-SKRIPT -Info

30 Schurig/Glowalla, S. 38, Janiszewski, Rn. 407. 41 BGHSt 14, 185 (= NJW 1960, 1211), BayObLG NJW 1959, 111, VM31 BGH NJW 1962,2069; BGHSt 36, 341 (= NJW 1990, 1245; BGH NZV 1975,20; VRS 67,373 (= StVE § 21 StVG Nr. 21), OLG Celle DAR 77,

1989,32; OLG Celle NJW 1965, 1773; OLG Oldenburg MDR 75, 421; 219 (= StVE § 24a StVG Nr. 3); OLG Karlsruhe 1983,365 (= StVE § 69OLG Düsseldorf VRS 62, 193; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 11 StaB Nr. 20).zu § 21 StVG 42 OLG Harnburg VM 1967,46;OLGCelleVRS 53,371; OLGDüsseldorf

32 OLG Hamm VRS 19, 367; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 2 zu VRS 50,426; BGHZ VRS 52,408.§ 316 StaB. 43 OLG DüsseldorfVM 1974, 13 Nr.16.

33 LG Frankfurt VM 1986, 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 2 zu 44 OLG Düsseldorf VM 1975,20 Nr. 24.§ 316 StaB. 45 OLG Frankfurt VRS 58, 145 (= StVE 11 zu § 21 StVG); Huppertz, VD

34 BGH NZV 1989,32. 1992, 86.; Bouska, Rn. 11 zu § 5 StVZO-alt; Mindorj, Verkehrsrecht,35 Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rn. 11 zu § 21 StVG und Rn. 2 zu LosebI. (2002), Kap. 3.2.1, S. 66ff. unter Hinweis auf LG Göttingen

§ 316 StaB; Hentschel, Trunkenheit, Rn. 341; Janiszewski, Rn. 328; DAR 1951,63.ders. NStZ 1984,113; ders. NStZ 1987,271,546; Huppertz, DNP 1989, 46 OLF Saarbrücken NZV 1'989,474.583; BGH NZV 1989,32. 47 BVerfG NJW 2002, 2378.

36 Hentschel, Trunkenheit, Rn. 579 m.w.N. 48 Amtl. Begr. VkBI. 1998,982 (1052).37 BGHSt 13,226 NJW 59,1883. 49 Rili des Rates 91/439/EWG vom 29.07.1991 ABI. EG 1991 Nr. L 237/138 OLG Köln DAR 1982,30. geä. durch Rili des Rates 2000/56/EG vom 14.9. 2000, ABI. 2000 Nr. i39 OLG Hamm VM 1969,20; VRS 37,281, BGHSt 336, 341 (= NJW 90, 237/45.

1245). 50 Amt. Begr. Zu § 6 VI FeV, VkBI. 1998,982 (1064).40 OLG 01denburg MDR 1975, 421; OLG Karlsruhe DAR 83, 365 (= 51 Hentschel (Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl.) Rn. 7 zu § 5 StVZO-alt;

StVE§ 69 StaB Nr. 20); OLG Düsseldorf VRS 50,426. Bouska, Fahrerlaubnisrecht, 1. Aufl., Erl. zu § 5 StVZO, S. 68.

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Fortsetzung KR-SKRIPT-Info 6/03, S. 400

Methodik der kriminalistischen Fallbearbeitung ven Tatgeschehen gegeben oder sind Widersprüche oder Ab-- Begriffe, Grundsätze, Methodenfragen in Stichwörtern - weichungen vorhanden?Von Horst Clages, Leitender Kriminaldirektor a. D. Ist ~as Geständnis .vorgetäuscht, liegt gegebenenfalls nur ein

partIelles Geständms vor?. Wie ist das Geständnis zustande gekommen?3.. Beweislage . Welches sind die Gründe, die beim Beschuldigten zum Ge-

ständnis geführt haben?Beweisen im Sinne des Strafermittlungsverfahrens ist keine Will der Geständige, ohne dass er der wirkliche Täter ist, nurFeststellung von einzelnen Tatsachen. Beweisen bedeutet viel- auf sich aufmerksam machen, den wirklichen Täter deckenmehr die Klärung unterschiedlicher beweisbedürftiger Sachver- oder von einer schwereren Tat ablenken?halte. Welche Zeugen kommen in Betracht; welche beweiserheblichen

Der Beweis darf nur mit prozessual zulässigen Beweismitteln Aussagen kann der einzelne Zeuge machen?und -verfahren erbracht werden. Die vorliegenden Beweise sind Zeugenaussagen sind auf ihren Inhalt, ihre Objektivität undbei der Beurteilung der Beweislage besonders daraufhin zu Glaubwürdigkeit hin zu prüfen.überprüfen, ob sie nach prozessualen Beweisgrundsätzen erho- Sind die Zeugen überhaupt in der Lage, Aussagen überben worden sind, insbesondere ob gegebenenfalls Beweiserhe- Tatsachen zum Tatgeschehen zu machen oder vermischen sichbungsverbote verletzt worden sind. Wahrgenommenes mit Fantasie?

Die Beweisführung muss mit lückenlosen, nachvollziehbaren Liegen Zeugenaussagen vor, mit denen bestimmte Personenund logischen Argumenten erfolgen, die keinen vernünftigen der Täterschaft beschuldigt oder Verdächtigungen ausgesprochenZweifel daran lassen, dass ein bestimmtes Geschehen sich so und werden?nicht anders zugetragen hat. Sind Hinweise vorhanden, die auf eine falsche Anschuldigung

Bewiesen wird eine Tat oder die Täterschaft im Regelfall nicht oder auf Wahrnehmungs- bzw. Erinnerungsfehler der Aussage-mit einer beweiserheblichen Tatsache bzw. mit einem Beweismit- person schließen lassen? (Siehe auch Ziff. 2.9 Verdachtslagetel allein, sondern mit einer Mehrzahl von Beweisen, die in einem gegen bestimmte Personen.)inneren logischen Zusammenhang stehen und von unterschiedli- Ist der Zeuge fähig, eine brauchbare Personenbeschreibungchem Beweiswert sind. vom Tatverdächtigen abzugeben? Kommt er als Wiedererken-

In diesem Sinne sind die zum Zeitpunkt der Fallanalyse nungszeuge in Frage?vorliegenden Beweise zu sichten und zunächst einzeln und dann Mögliche Beziehungen von Zeugen zum Tatverdächtigen oderin ihrer Gesamtheit zu bewerten. zum Opfer sind bei der Beurteilung der Zeugenaussagen zu

Die Beurteilung der Beweislage erfolgt nach Personalbeweis berücksichtigen.und Sachbeweis. Zur Frage, wie noch unbekannte Zeugen ermittelt werden

können, sind eingehende Überlegungen anzustellen.3.1 Personalbeweis Ist der Tatort bekannt, muss - gegebenenfalls unter Beachtung- Geständnis von Fallhypothesen - geprüft werden, welche optischen und

Zeugenaussagen ~ustischen Wahrnehmungs~öglichke~ten (W~ehmu~gsbe-- Beschuldigungen gegen bestimmte Personen reIch) Ze.ugen gehabt haben konnen. (SIehe auch die Ausfuhrun-- Bewertung der Aussageinhalte gen zu Zlff. 2.1 Tatort).

Mögliche noch unbekannte Zeugen3;2 Sachbeweis

Erläuterungen: - Vorhandene Spuren der TatLiegt das Geständnis eines Tatverdächtigen vor, ist es sorgfältig - Kriminaltechnische Auswertungsmöglichkeiten der Spuren

zu prüfen. und deren BeweiskraftWesentliche Prüfungskriterien: - Nach der Tatbegehung zu erwartende Spuren

. Ist die Übereinstimmung des Geständnisses mit dem objekti-

470 7/03 Kriminalistik


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