+ All Categories
Home > Documents > I JClb. KoRPoRATION PFAFAKON · abstellplätze 1. In den Baubereichen E1 bis E3 liegen...

I JClb. KoRPoRATION PFAFAKON · abstellplätze 1. In den Baubereichen E1 bis E3 liegen...

Date post: 11-Mar-2020
Category:
Upload: others
View: 2 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
14
KORPORATION PFAEFFIKON, SCHUETZENSTRASSE 18, 8808 PFAEFFIKON 9501 - WOHNÜBERBAUUNG SONNEN HOF PFÄFFIKON GESTALTUNGSPLAN - SONDERBAUVORSCHRIFTEN Genehmigt mit RRB Nr. d1f2 Vom '7- L!:xi Planer Feusi + Partner AG Schindellegistrasse 36 8808 Pfäffikon Grundeigentümer Korporation Pfäffikon Schützenstrasse 18 8808 Pfäffikon Regierungsrat des Kantons Schwyz Cer Landammann: /t/: "'I!lr FEUSI + PARTNER AG Archi Planer Schind e9 st . PF 250 8 08 PfäffiKon Pf-AFFIKON c:: I JClb. Bauherrschaft Korporation Pfäffikon Schützenstrasse 18 8808 Pfäffikon KoRPoRATION ) PFAFAKON Gestaltungsl!lan gene 2:J. t-eb. 1:J96 _ am _ . GEMEINDERAT FREIENBACH , .. ,,;;; RRS Nr.8J2...... vom.l .. S.,.ß.0.
Transcript

KORPORATION PFAEFFIKON, SCHUETZENSTRASSE 18,8808 PFAEFFIKON

9501 - WOHNÜBERBAUUNG SONNENHOF PFÄFFIKON

GESTALTUNGSPLAN - SONDERBAUVORSCHRIFTEN

Genehmigt mit RRB Nr. d1f2 Vom '7- L!:xi f9~

Planer

Feusi + Partner AGSchindellegistrasse 368808 Pfäffikon

Grundeigentümer

Korporation PfäffikonSchützenstrasse 188808 Pfäffikon

Regierungsrat des Kantons SchwyzCer Landammann:

/t/:~~"'I!lr ~fMf!:!('''r€';''~r~

FEUSI + PARTNER AGArchi Planer

Schind e9 st . PF 2508 08 PfäffiKon

Ko;~RAllONPf-AFFIKON

c:: I JClb.

Bauherrschaft

Korporation PfäffikonSchützenstrasse 188808 Pfäffikon

KoRPoRATION) PFAFAKON

.....----------'7~.,(

Gestaltungsl!lan gene2:J. t-eb. 1:J96 ~.c:u:~ _

am _ .

GEMEINDERAT FREIENBACH

";;.:;~~;:,..,,;;;RRS Nr.8J2...... vom.l..S.,.ß.0.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

INHALTSVERZEICHNIS

Sonderbauvorschriften

Zweck und Geltungsbereich

Verkehrssicherheit / Erschliessung

Allgemeine Bauvorschriften

Umgebungsgestaltung

Allgemeines

Anhang / Daten zum Richtprojekt

BGF-Berechnung

Ausnutzungsberechnung

Seite

4

5

8

13

14

16

17

2

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan • Sonderbauvorschriften

Parkplatzbedarf

Wohnungsangebot

Kubische Berechnung

Berechnung der Baubereichs - Nieveaupunkte

18

19

20

21

3

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften

ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

4

Art. 1Abgrenzungund Umfang 1. Der Gestaltungsplan (GP) Sonnenhof umfasst eine Fläche von

26'704 m2 der Parzelle KTN 546 in der Gemeinde Freienbach.

2. Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen:

GP-Unterlagen

Gestaltungsplan

Gestaltungsplan

Kataster

Umgebungsplan

Mstb.

1:350

1:500

1:500

1:350

Plan-Nr.

9413-01

9413-15

9413-02

9413-11

Richtprojekt Mstb. Plan-Nr.

Untergeschoss /Parkierung 1:300 9413-03

Mehrfamilienhaus Typ 1 1:200 9413-04

Mehrfamilienhaus Typ 2 1:200 9413-05

Mehrfamilienhaus Typ 3 1:200 9413-06

Doppelhaus 1:200 9413-07

Einfamilienhaus Typ 1 1:200 9413-08

Einfamilienhaus Typ 2 1:200 9413-09

Reihenhäuser 1:200 9413-10

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 5

Art. 2Ziel Der GP Sonnenhof bezweckt eine gute Überbauung des Are­

als unter Beachtung der Grundsätze des Baureglements (Art.53, Abs. 12), insbesondere unter Berücksichtigung der folgen­den Punkte:

Bauliche und landschaftliche Umgebung

Architektonische und grundrissliche Gestaltung

Gute Besonnung und Belüftung der Wohnungen

Grosse zusammenhängende Grünflächen mit Kinder­spielmöglichkeiten

Getrennter Fussgänger- und Fahrverkehr

Unterniveaugarage für mind. 50 % der erforderlichenParkplätze

Baureglementskonforme Verhältnisse gegenüber der Nach­barparzelle (Abstände)

VERKEHRSSICHERHEIT

Art. 3Motorfahrzeug­abstellplätze 1. In den Baubereichen E1 bis E3 liegen Sammel-Garagen,

die von der Sonnenhofstrasse neu erschlossen werden.Im Baubereich E1 werden ca. 144 Parkplätze realisiert;im Baubereich E2 ca. 24 PP und im Baubereich E3 ca.16 PP, sodass gesamthaft ca. 184 unterirdische Park­plätze in den Baubereichen E vorhanden sind.

2. Im Baubreich E1 zwischen den Baubereichen A2 undA3 werden 6 zusätzliche offene und überdachte Ein­stellplätze realisiert.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 6

3. Entlang der Sonnehofstrasse befinden sich offene Auto­abestellplätze die teilweise für Besucher zur Verfügungstehen. In den entsprechend bezeichneten Bereichenkönnen ca. 60 Parkplätze realisiert werden.

4. In den Baubereichen C und D werden die Parkplätze alsEinzel - oder Doppelgaragen in die Einfamilien - undDoppelhäuser integriert.

Art. 4Strassenabstände 1. Im Bereich der Sonnenhofstrasse mit einer Breite von

5,4 m beträgt der Strassenabstand für Hochbauten 5 mab Trottoirrand. Nebenbauten dürfen im Baubereich b1bis 1 m an den Strassenrand (Trottoir) gestellt werden.

2. Im Bereich der Sonnenhofstrasse mit einer Breite von 4,0m beträgt der Strassenabstand für Hochbauten im Be­reich C4 3 m ab Trottoirrand. Nebenbauten dürfen imBaubereich c4 bis 2 m an den Strassenrand gestellt wer­den.

Art. 5Kinderspielplätze 1. Auf dem Areal Sonnenhof werden gemäss GP und Um­

gebungsplan verschiedene kreativitätsfördernde Kinder­spielplätze angeboten.

2. Insgesamt ist eine Fläche von 25 % der anrechenbarenBGF von 18'134 m' - also ca. 4534 m' - auszuscheiden.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 7

3. Folgende Kinderspielflächen sind im GP vorhanden:

Kinderspielfläche 1: 700 m2Kinderspielfläche 2: 780 m2Kinderspielfläche 3: 750 m2Kinderspielfläche 4: 400 m2Kinderspielfläche 5 : 2200 m2

Total ca. 4830 m2

ERSCHLIESSUNG

Art. 6Strassenbreiten

Einfamilien- und Doppel- und Reihenhäuser weisen zu­sätzliche private Kinderspiel- und Freiflächen auf, die inder Flächenbilanz nicht ausgewiesen sind.

Die Kinderspielflächen werden nach einem Detailprojektgestaltet, welches durch einen Fachmann auszuarbeitenund durch die Gemeinde zu bewilligen ist (siehe Art. :).4' ./S'"Umgebungsgestaltung).

Die Erschliessungsstrasse wird ab dem bestehendenKehrplatz gemäss Angaben im GP verlängert. Die Fahr­bahnbreite beträgt 4.00 m. Die Trottoirbreite beträgt 1.50.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften

ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN

8

Art. 7Ausnutzung 1. Das Areal Sonnenhof liegt in den Wohnbauzonen W2,

W3 und W4. Die für die Ausnutzung anrechenbarenLandflächen betragen nach Abzug der Erschlies­sungsflächen für die Zonen:

W2W3W4

= 7'419m2= 15'543 m2= 2'029 m2

Gemäss Ausnutzungsberechnung im Anhang ergibt sicheine mögliche nutzbare Bruttogeschossfläche von 15'382m2 (inkl. GP-Bonus).

2. Die Ausnutzungsbilanz muss bezogen auf das ganzeGP-Areal eingehalten werden. Es ist möglich Nutzung in­nerhalb den verschiedenen Bauzonen im GP-Areal zutransferieren.

3. Bei einer ParzelIierung des GP-Areals sind Nutzungsbe­schränkungen und - Transfers im Grundbuch anzumer­ken.

Art. 8Nutzung

1. In den Baubereichen A können Mehrfamilienhäuserrealisiert werden.In den Baubereichen B können Reiheneinfamilienhäuserrealisiert werden.In den Baubereichen C können Doppelhäuser realisiertwerden.In den Baubereichen 0 können Einfamilienhäuser undDoppelhäuser realisiert werden.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriflen 9

2. In den Baubereichen A - 0 sind Wohnnulzung und nichtstörende Betriebe zugelassen. In den Baubereichen Esind Sammelgaragen, Keller- , Abstell- und Nebenräumezugelassen.In den Baubereichen a-c können Vorbauten und nichtbewohnte eingeschossige Gebäude realisiert werden.

3. Im Baubereich A5 kann bei Bedarf der Gemeinde Frei­enbach Wohnnulzung in einen Einfach- oder Doppelkin­dergarten umgenulzt werden.

Art. 9Grenz- undGebäudeabstände 1. Gegen Nachbarparzellen gelten die Grenz- und Gebäu­

deabstände gemäss Baureglemenl.

2. Gegen Norden und Nordosten wird der Grenzabstanddurch die Waldabstandslinien und die Freihaltezone Ho­ratrain definiert.

3. Interne Gebäudeabstände können auf folgende minimaleMasse reduziert werden:

Zwischen Baubereichen A

Zwischen Baubereichen B

Zwischen Baubereichen C

24.00 m

17.00 m

8.00 m

4. Im Baubereich 0 ist zwischen den Wohngebäuden einMindestabstand von 8 meinzuhalten.

5. Innerhalb des ganzen GP-Areals entfällt die Anwendungeines Mehrlängenzuschlages.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 10

Art. 10Gebäudelängen 1. Die gemäss Baureglement Gemeinde Freienbach formu­

lierten Gebäudelängen können in den Baubereichen Aüberschnitten werden. Die maximal möglichen Gebäude­längen betragen für den Baubereich

A1 und A4 :A2 und A3:A5:

43.80 m51.67 m40.17 m

Art. 11Nebenbauten undunterirdische Bauten 1. Grenz- und Gebäudeabstände für Vor- und Nebenbauten

ergeben sich aus den im GP bezeichneten Baubereichenabis c.

2. Auf dem ganzen GP-Areal sind unterirdische Bautengemäss Art. 27.3 Baureglement Gemeinde Freienbach(März 1994) erlaubt.

3. Die Gebäude in den Baubereichen C1 bis C4 dürfen mitNebenbauten in den Baubereichen c1 bis c4 verbundenwerden.

4. Im Baubereich D gelten für Nebenbauten die Bestim­mungen des Baureglementes gem. Art. 27. Bei nachträg­licher ParzelIierung des Baubereiches dürfen Nebenbau­ten mit dem Einverständnis des Nachbarn an die Grenzegebaut werden.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 11

Art. 12Gebäude-undFirsthöhen 1. Die Gebäude- und Firsthöhen dürfen maximal folgende

Koten aufweisen:

Baubereich Gebäudehöhe Firsthöhe

A1 485.20 489.20

A2 -A4 484.20 488.20

A5 480.50 484.50

81 477.10 481.10

82 475.90 479.90

83 474.70 478.70

C1 478.00 482.00

C2 477.20 481.20

C3 476.40 480.40

C4 475.60 479.60

E1 472.00 bis 473.00

E2 468.30

E3 468.10 bis 470.50

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 12

Baubereich Gebäudehöhe Firsthöhe

a1 485.20

a2 - a4 484.20

a5 480.50

b1 474.00

b2 472.80 <!:- b;:..

b3 471.60

c1 474.70.

c2 474.70

c3 473.90

c4 473.10

2. Für den Baubereich D1 gelten die Gebäude- undFirsthöhen des Baureglementes: Die Gebäudehöhe be­trägt 7 m, - die Firsthöhe 10. Die Messweise von Gebäu­de- und Firsthöhen richtet sich nach Art. 31 Bauregle­ment Freienbach (März 1994).

3. Im Baubereich D2 darf die Gebäudehöhe 8.50 m und dieFirsthöhe 11.50 m betragen. In diesem Baubereich ent­fällt jedoch der Bonus für Bauten in Hanglagen gem. Art.31.7BO.

4. Technisch bedingte Aufbauten oder Gebäudeteile wieKamine, Liftaufbauten etc. werden bei der Bemessungvon Gebäude- und Firsthöhen nicht berücksichtigt.

5. In den Baubereichen E1 bis E3 wird die Höhe von ge­schlossenen Geländerbrüstungen bei der Bemessungder Gebäudehöhe nicht berücksichtigt.

Wohnüberbauung Sonnenhof. PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 13

Art. 13Geschosszahl 1. Pro Baubereich ist folgende Anzahl Vollgeschosse mög­

lich:

Baubereich

ABC+D

Anzahl Vollgeschosse

432

Art. 14Weitere Bautenund Anlagen 1. Ausserhalb der Baubereiche sind neben unterirdischen

Bauten auch Stützmauern, Lichtschächte, Notausstiege.Kaminanlagen. Fluchtröhren und Böschungen gestattet.

2. Vorbauten wie Vordächer. Balkone und Erker dürfen um1,50 m über die Baubereiche vorspringen.

UMGEBUNGSGESTALTUNG

Art. 15 Der Umgebungsrichtplan 9413-11 bildet die Grundlage für einedurch einen Fachmann auszuarbeitende Umgebungsgestal­tung. Dieses Detailprojekt ist im Rahmen des Baubewilligungs­verfahrens den Behörden vorzulegen.

Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan • Sonderbauvorschriften

ALLGEMEINES

14

Art. 16

Art. 17

In Fällen, wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichtsanderes vorschreiben, gilt das zum Zeitpunkt der Genehmi­gung gültige Baureglement.

Ein konkretes Bauprojekt kann im vertretbaren Rahmen unterBerücksichtigung der Sonderbauvorschriften des GP und derordentlichen Gesetzgebung vom Richtprojekt abweichen.Insbesondere gilt das für Bauten im Baubereich D die gemässden individuellen Anforderungen der betreffenden Bauherr­schaft gestaltet werden können.

Bezüglich der baulichen Gestaltung gilt Art. 11, BaureglementGemeinde Freienbach (März 1994).


Recommended