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Inhaltsverzeichnis Arbeitsbuch 2019.pdf · [email protected] 07627 / 7423 01573 36645 56 Gerätturnen...

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Inhaltsverzeichnis

Geschäftsstelle, Bankverbindung MHTG Veranstaltungskalender 2019 Anschriften DTB, BTB, BSB, GYMWELT, ARAG Geschäftsführender Vorstand, Gauturnrat MHTG Fachbereichsausschüsse Turnerjugend MHTJ Vereinigung älterer Turnerinnen und Turner Ehrenmitglieder Sportredaktionen Gauvereine Ausschreibungen Kampfrichterbestimmungen Gerätefestlegungen MHTJ

Ausschreibungen Gerätturnen männlich Gau-Einzelmeisterschaften Gauligen Kari-Ausbildung Fachbereichsversammlung GTm Turnerfreizeit Ausschreibungen Gerätturnen weiblich Maskottchen-Wettbewerb Gau-Einzelmeisterschaften Gauligen Liga Reglement Training, Aus- und Fortbildung Fachbereichsversammlung GTw Ausschreibung Leichtathletik Gaumeisterschaften Steinstoßen/Schleuderball Ausschreibung MHTJ Wintermannschafts- und Einzelwettkämpfe Sportfeste Schlosspokalturnen Treffen Älterer Turnerinnen und Turner Gau-Kinderturnfest Dachsberg-Turnfest Breisachlager Ordnungen Haushalts- und Finanzordnung Gebührensätze (DTB, BTB, MHTG) Ehrungsordnung Totengedenken

4 5

8 9

10 12 16 17 18 18 19

26 27 28 29 30 30 31 31

32 32 34 36 37 38

39

42

47 49 54 59 65

66 74 75 87

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MHTG-Geschäftsstelle

Anschrift: MHTG-Geschäftsstelle Hauptstr. 133 79739 Schwörstadt Tel: 07762 / 56 59 668 e-mail: [email protected] Homepage: www.markgraefler-hochrhein-turngau.de Bankverbindung (Gaukonto):

Sparda-Bank Baden-Württemberg eG IBAN: DE08 6009 0800 0003 237356 BIC: GENODEF1S02 Öffnungszeiten: dienstags von 16.00 – 18.00 Uhr Impressum:

Herausgeber: Markgräfler-Hochrhein-Turngau e.V. Redaktion: Hermann Rakow MHTG-Geschäftsstelle Druck: Weber Druck, LÖ-Haagen

Bitte berücksichtigen Sie beim Einkauf und der Vergabe von Aufträgen die Inserenten dieses Arbeitsbuches!

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MHTG-Veranstaltungskalender 2019

Datum Veranstaltung Ort

Januar

19.01. Gauturntag Herten

19.01. GTw Kadertraining Istein

19.01. GTw Kürzel-Lehrgang Karlsruhe

20.01. Kari-Ausbildung CdP Kunstturnen B-Lizenz Karlsruhe

26.01. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

26.01. Kari-Ausbildung CdP Kunstturnen B-Lizenz Prüfung

Karlsruhe

27.01. GTw Kari – Ausbildung C Karlsruhe

Februar

03.02. Maskottchen-Wettbewerb Rheinheim

10.02. GTw Kari-Ausbildung E ……

17.02. GTw Kari-Wiederholung und Übung ……

23.02. GTw Kadertraining Istein

23.02. GTm offenes Training mit Trainer Istein

März

09./10.03. GTw Prüfungslehrgang Kari C-Lizenz Karlsruhe

16.03. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

17.03. Kampfrichter E-Prüfung ……

16./17.03. RSG Badische Meisterschaften Karlsruhe

23./24.03. Wi MA Wettkämpfe Lörrach

30./31.03. Fortbildung Fitness und Gesundheit Br.-Öflingen

April

06.04. Bezirksentscheid Bestenwettkämfpe Rheinheim

06./07.04. GT Badische Seniorenmeisterschaften Baden Cup GT LK 1

Gengenbach

06./07.04. RSG BaWü-Gerätefinale Meersburg

13.04. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

13.04. GT Trainer-Kampfrichter-Lehrgang Bezirksliga und Bezirksklasse

Offenburg

Mai

04.05. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

04./05.05. GT Deutschland-Cup LK 1 Hösbach

04./05.05 ÜL-Ausbildung Modul 1 Bad Säckingen

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05.05. Forum Kinderturnen Wyhlen

05.05. Tuju Bestenwettkämpfe Landesfinale Donaueschingen

11./12.05. GTw Bezirksklasse / Bezirksliga ……

18.05. ÜL-Ausbildung Modul 2 Kindergerätturnen Bad Säckingen

18./19.05. GTw Bezirksklasse / Bezirksliga ……

18./19.05. GT Deutsche Seniorenmeisterschaften Bühl

19.05. Schlosspokal LK 4 – LK 2 Team Inzlingen

25./26.05. GTw Bezirksklasse / Bezirksliga ……

26.05. GTm Gaueinzelmeisterschaften Weil a. Rh.

31.05. – 2.06. Landeskinderturnfest Bruchsal

Juni

01.06. 22./23.06.

94.Tag der Bewegung, Vereinig.älterer TU GTw Bez.klasse / Bez.liga Ausweichtermin

Hüsingen ……

29./30.06. GTw Rückrunde Bezirksklasse / Bezirksliga ……

29./30.06. RSG BJBK Lahr

Juli

06./07.07. GTw Rückrunde Bezirksklasse / Bezirksliga ……

06./07.07. RSG BaWü-Nachwuchsfinale

06./07.07. GTm Turnerfreizeit Erzingen

13.07. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

14.07. GTw Gauliga Endkampf ……

13./14.07. ÜL-Ausbildung Modul 3 Kindergerätturnen Bad Säckingen

20.07. RSG D-Kadertest AK 10 + älter Schmiden

20./21.07. GTw Finale / Relegation Bez.klasse / Bez.liga ……

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20./21.07 66. Dachsbergturnfest Dachsberg

August

31.08. GTm Kari-Lehrgang D-Lizenz ……

September

07.09. GTm Kari-Prüfung D-Lizenz ……

15.09. GTw Kari-Ausbildung D-Lizenz ……

21.09. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

21./22.09. GT Deutsche Mehrkampfmeisterschaften ……

28.09. Gaumeisterschaft Schleuderball + Steinstoß ……

Oktober

11.10. GTm Fachbereichsversammlung Inzlingen

12./13.10. Lehrtagung Fit und Gesund Waldshut

18.10. GTw Fachbereichsversammlung Steinen

19.10. GTw Kadertraining Istein

19.10. GTm offenes Training mit Trainer Istein

26.10. GTw Gaueinzelmeisterschaften Steinen

26.10. RSG Freundschaftsturnier Laufenburg

November

02./03.11. GT Bundespokal der LTF weiblich/männlich ……

16.11. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

17.11. GTw Sondertraining weiblich Saint Louis

23.11. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

24.11. GTm Gauliga Endkampf ……

30.11. GT Kürzel-und LK 4-Lehrgang Istein

……… RSG D-Kadertest AK 7 - 10 Lahr

Dezember

07.12. GTw Kadertraining / GTm offenes Training Istein

14.12. GTw Ligatagung GT weiblich Karlsruhe

Januar 2020

18.01.2020

Gauturntag 2020

……

Termine für die Vereinsinfoabende und die Regio-TÜFs stehen noch nicht fest. Sie werden im Gau-Info und der Homepage des MHTG von der Regional-beauftragten Vanja Seger bekanntgegeben, sobald Inhalte und Termine fest-stehen und Vereine/Hallen für die Durchführung gefunden sind.

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Weitere offene Termine / Orte sind ebenfalls dem MHTG-Info oder der MHTG-Homepage zu entnehmen.

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Anschriften

Deutscher Turnerbund Anschrift Otto-Fleck-Schneise 8 60528 Frankfurt am Main Tel. 069 – 67 80 10, Fax 069 – 67 80 11 79 E-Mail: [email protected] Präsident Dr. Alfons Hölzl

Weitere aktuelle Adressen und Informationen unter www.dtb-online.de

Badischer Turner-Bund e. V.

Anschrift Am Fächerbad 5, 76131 Karlsruhe Postfach 1405 / 76003 Karlsruhe Telefon: 0721 / 1815-0, Fax: 0721 / 2 61 76 Ticket-Hotline: 0721 18 15 55 E-Mail: [email protected] Telefonische Erreichbarkeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr

Präsident Gerhard Mengesdorf Ginsterweg 78 78112 St. Georgen Telefon: 07724/7529 E-Mail: [email protected]

Weitere aktuelle Adressen und Informationen unter www.badischer-turner-bund.de

Badischer Sportbund BSB Freiburg e.V.

Anschrift Wirthstr. 7 79110 Freiburg-Landwasser Postfach 2 15, 79002 Freiburg [email protected] 0761 – 15246-0 0761 – 15246-30 Fax Geschäftsführung 0761 – 15246-31 Fax allgemein

Weitere aktuelle Adressen und Informationen unter www.bsb-freiburg.de

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Offizieller Partner des BSB ARAG Sportversicherung www.arag-sport.de Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Süd Wirthstr. 7 79110 Freiburg Tel.: 0761 / 152710, Fax: 0761 / 1527150 Ansprechpartner: Thomas Rodenbüsch [email protected] Die Sportversicherung bietet für alle Vereine des Badischen Sportbundes und deren Mitglieder einen Basisschutz. Folgende Versicherungen fallen unter die-sen Basisschutz: • Unfallversicherung • Haftpflichtversicherung • Vertrauensschadenversicherung • Reisegepäckversicherung • Krankenversicherung • Rechtsschutzversicherung

Die Marke GYMWELT erfasst alle fitness-, gesundheits- und freizeitorientierten Angebote unserer Vereine. Gezielt beworben werden damit die vielfältigen Angebote der Bereiche "Fitness + Gesundheit", "Tanz + Vorführungen" und "Natursport".

Dein Verein ist noch kein GYMWELT- Mitglied?

Kostenlose Informationen erhaltet ihr bei

Vanja Seger [email protected]

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Geschäftsführender Vorstand des MHTG (Stand: Dez. 2018)

Vorsitzender Dieter Meier Wiesenstr. 14

79618 Rheinfelden [email protected]

07623 / 62223 p 07623 / 8576 g 07623 / 8578 Fax

Vorsitzende Geschäftsführung Ornella Pokarn Dorfstr. 2

79594 Inzlingen [email protected]

07621 / 44332

Vorsitzender Gleichstellung und Personalentwicklung André Haps

Röttler Str. 21A 79541 Lörrach [email protected]

07621 / 591356

Vorsitzende Lehrwesen Christiane Schwindt Dornhag 10

79725 Laufenburg [email protected]

07763 / 5535

Vorsitzende Breitensport Sabine Geiger Blumenstr. 18

79771 Klettgau-Grießen [email protected]

07742 / 922200

Ehrenvorsitzender Alfred Becker Kolpingstraße 1

79787 Lauchringen

07741 / 65366

Ehrenvorsitzender Karl-Friedrich Müller

Rosenstr. 8 79576 Weil am Rhein [email protected]

07621 / 72863

Gaujugendleitung Vertreter der MHTJ Silke Springer Nadine Reidick Alicia Stock

siehe Turnerjugend

Beisitzer Nicole Elsässer Wiedenäcker 12

79793 Wutöschingen [email protected]

07746 / 1430

Markus Maier Happenmoos 10

79875 Dachsberg [email protected]

0172 608 53 13

Frank Itzin Bannmattstr. 20 79650 Schopfheim [email protected]

07622 / 9035195

Thomas Schmidt Wehratalstr. 95

77964 Wehr [email protected]

0172 186 36 63

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Regionalbeauftragte Vanja Seger [email protected]

Beauftragte für Protokollführung Doris Schütz Bergstr. 3

79739 Schwörstadt

Beauftragte für Übungsleiterausbildung Helga Werdehausen Bergseestr. 47/2

79713 Bad Säckingen [email protected]

07761 / 999870

Fachbereichsleiter/innen (Gauturnrat)

Gerätturnen weiblich Silvia Sauer Im Wolfischbühl 35/3

79585 Steinen [email protected]

07627 / 7423 01573 36645 56

Gerätturnen männlich (Meisterschaften) Siegbert Weber

Ritterstr. 75 79639 Grenzach-Wyhlen [email protected]

07624 / 2090848 0041/799093183

Allgemeines Turnen/Freizeitsport Andrè Haps Kommissarisch:

79541 Lörrach [email protected]

07621 / 591780

Gesundheitssport Carola Ebner Kiesenbacher Str. 57

79774 Albbruck [email protected]

07753 / 91111

Leichtathletik Jürgen Berger Dorfstr. 1

79875 Dachsberg-Wolpadingen [email protected]

07755 / 919391

Rhönrad Daniel Kistner Mozartstr. 26

79761 Waldshut-Tiengen daniel.kistner@tv-waldshut

0172 6259736

RSG Traudel Glökler Hännerstr. 8

79725 Laufenburg traudel.gloekler @laufenburg-baden.de

0152 3828 6247

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Fachbereich Gerätturnen weiblich

Fachbereichsleiterin Silvia Sauer [email protected]

Kampfrichterwartin C/B Jana Marie Nieland [email protected] 0176 848 391 43

Gaujugend-Kampfrichterwartin Tanja Zähringer Nadina Zähringer P1-P9,LK4

[email protected] 01516 251 9388 0172 831 0410

Gau-Einzelmeisterschaften Sonja Schöpflin [email protected] 0162 48 19280

Maskottchen-Wettbewerb Tanja Zähringer NadinaZähringer und Konny Hulin-Franz Moni Estlinbaum

Verantwortliche Wettkampf Wettkampfbüro

01516 251 9388

Gauligen - P-Stufen + LK1 – LK4 Maurice Meier [email protected] 0172 494 3219 Christine Didio [email protected] 07621 583 7658

0176 212 013 35 Finanzen Andrea Frommherz [email protected] 07762 806 26 05 Silvia Sauer

Siehe oben

INFO und Presse Stephanie Kast

[email protected] 07624 988 792

Trainerrat Christel Laurinat Silvia Sauer Gabi Bendick Sonja Schöpflin Hannah Rutschmann Maurice Meier Andrea Frommherz Tanja Zähringer Jana-Marie Nieland Michaela Lippert Simone Pregger

TB Wyhlen TV Steinen FG Küssaberg TV Tumringen TV Erzingen TV Rheinfelden TV Brennet-Öflingen TV Lörrach SV Istein TSG Ötlingen ESV Weil

[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

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Fachbereich Gerätturnen männlich

Fachbereichsleiter Meisterschaften Siegbert Weber Ritterstr. 75

79639 Grenzach-Wyhlen [email protected]

07624 / 2090848 0041/799093183

Koordination Badenliga

Christoph Dorst

Käferholzstr. 8 79578 Weil am Rhein [email protected]

07621 / 669095

Verantwortlicher für Gauligen

Sandro Dathe Königsberger Str. 3 79618 Rheinfelden [email protected]

0174 6633 207

Kampfrichterwesen

Sandro Dathe wie oben

Koordination Kampfrichterwesen

Manuel Scheyer Rainstr. 22a 79771 Rechberg [email protected]

0173 4591960

Lehrwesen / Gaueinzelmeisterschaften

Thorsten Kirsch Wittlinger Str. 6c 79595 Rümmingen [email protected]

07621 /1609048 0176 45983289

Gautraining Ansprechpartner

Samuel Rüsch Baumgartnerstr. 21 79540 Lörrach [email protected]

0173 789 128542

Schriftführer / Presse

Wolfgang Altstädt Weiherweg 11 78540 Lörrach [email protected]

07621 8574 07621 1678 212

Trainerrat

Robert Stihl Christine Müller Sandro Dathe Thomas Faller Klaus Geiger Samuel Rüsch Manuel Scheyer Linda Bürgin Ingrid Danner Dominik Maier

TV Tiengen TSG Ötlingen TV Rheinfelden ESV Weil SV Istein TV Inzlingen TV Erzingen TSG Ötlingen TV Altenburg TB Wyhlen

[email protected] c.mü[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

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Fachbereich Allgemeines Turnen / Freizeitsport

Fachbereichsleiter

André Haps (kommissarisch)

Röttler Str. 21A 79541 Lörrach [email protected]

07621 / 591356

Senioren

Thomas Schmidt Wehratalstr. 95 77964 Wehr [email protected]

0172 186 36 63

Orientierungslauf Kirsten König Bannweg 4A

79585 Steinen [email protected]

07627 / 971087

Wintersport Walter Kaiser-Soehnle Strittmatt 2

79733 Görwihl [email protected]

07754 / 91082

Spielmannswesen Michael Schiessel Domhofstr. 18

79576 Weil am Rhein

07621 / 74655

Fachbereich Leichtathletik

Fachbereichsleiter

Jürgen Berger Dorfstr.1 79875 Dachsberg [email protected]

07755 / 919391

Stellvertreter

Thomas Spicker Rathausplatz 8 79429 Malsburg-Marzell [email protected]

Fachbereich Lehrwesen

Vorsitzende Lehrwesen

Christiane Schwindt

79725 Laufenburg [email protected]

07763 / 5535

Übungsleiterausbildung Helga Werdehausen Bergseestr. 47/2

79713 Bad Säckingen [email protected]

07761 / 999870

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Fachbereich Gesundheitssport Fachbereichsleiterin

Bereich Waldshut Carola Ebner

Kiesenbacher Str. 57 79774 Albbruck [email protected]

07753 / 91111

Bereich Lörrach Ornella Pokarn

Dorfstr. 2 79594 Inzlingen [email protected]

07621 / 44332

Fachbereich Rhythmische Sportgymnastik

Fachbereichsleiterin

Traudel Glökler

Hännerstr. 8 79725 Laufenburg [email protected]

07763 / 4788 p 07763 / 806411 g

Fachbereich Turnspiele

Faustball

Peter Stell Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 21A 79576 Weil am Rhein [email protected]

07621 / 73367

Stellvertreter Manfred Kagel

Dürerstr. 14 79618 Rheinfelden [email protected]

0173 534 3698

Fachbereich Rhönrad

Fachbereichsleiter

Daniel Kistner Mozartstr. 26 79761 Waldshut-Tiengen [email protected]

0172 625 9736

Vakante Ämter

Vorsitzende/r Öffentlichkeitsarbeit und Kultur

Vorsitzende/r Leistungssport

Beauftragte/r für Pressearbeit

Fachbereichsleiter/in Gymnastik / Tanz

Fachbereichsleiter/in Aerobic

Fachbereichsleiter/in Turnspiele

Fachbereichsleiter/in Allgemeines Turnen / Freizeitsport

Fachwart/in Wandern

Fachwart/in Ältere Turnerinnen und Turner

Fachwart/in Freizeit-Volleyball

Fachwart/in Prellball

Fachwart/in Indiaca

Jugendvertreter Fachbereich Gerätturnen männlich

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Markgräfler-Hochrhein-Turnerjugend (MHTJ)

Führungsteam Silke Springer Jahnstr. 16 79798 Jestetten 07745– 92 73 680 0173 717 0010 [email protected]

Nadine Reidick Neumarkter Str. 12 79618 Rheinfelden 0162 723 2764 [email protected]

Alicia Stock Hertener Str. 13 79618 Rheinfelden 0152 520 17 977 [email protected]

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Social Media Antonie Lafer Edwin-Kessler-Str. 7 79787 Lauchringen 0 77 41 / 54 68

Heike Schäuble Alwigstr. 30 79761 Waldshut - Tiengen 07741 - 6409862 [email protected]

Jugendfachwarte FW Protkollführung FW Lehrgänge

Silke Springer, s. Führungsteam

FW Gerätturnen weiblich FW Gerätturnen männlich Nadine Reidick, s. Führungsteam

FW Leichtathletik FW EDV Wettkampforga. Fragen an Jürgen Berger Thomas Schäuble Alwigstr. 30, 79761 WT-Tiengen 07741 – 640 98 62 [email protected]

Beauftragte KaRi Geräte weiblich Tanja Zähringer Nadina Zähringer Im Talfrieden 5, 79539 Lörrach Im Talfrieden 6, 79539 Lörrach 0174 92 45 933 0172 83 104 10

Beauftragter KaRi Geräte männlich Sandro Dathe (Lehrgang) Manuel Scheyer (Organisation) Königsberger Str. 3 Rain 22a 79681 Rheinfelden 79771 Klettgau-Rechberg 07623 – 18 87 0173 459 19 60 0174 66 33 207 [email protected] [email protected]

MHTJ-Delegierte KJR Waldshut MHTJ-Delegierte KJR Lörrach Antonie Lafer, Heike Schäuble, Christine Didio Thomas Schäuble, Silke Springer

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Vereinigung älterer Turnerinnen und Turner 1.Vorstand Theo Pfost TV Inzlingen Bützmattweg 2 07621 89913

0160 96620990 79594 Inzlingen [email protected]

2. Vorstand Gerhard Eiche TV Hüsingen Brunnenstr. 7/1 07627 923 835 0171 1718293 79585 Steinen [email protected]

Kassenwart Gerhard Zipfel TV Weil Marksteinweg 5 07621 76235 01522 1640226 79576 Weil am Rhein [email protected]

Schriftführer Edith Zöbelin TV Weil Am Hellenrain 13 07621 73166 0175 5899854 79576 Weil am Rhein [email protected]

1. Beisitzer Hanspeter Horlemann TSV Kandern Rheinstr. 7 07624 3433 0152 051 459 92 79639 Grenzach [email protected]

2. Beisitzer Rainer Bächtlin TB Wyhlen Schützenstr. 8 07624 9889699 0162 9191789 79639 Grenzach-Wyhlen [email protected]

1. Kassenprüfer Christa Kunzelmann TV Inzlingen Möndenweg 5 07621 49973 79594 Inzlingen [email protected]

2. Kassenprüfer Charlotte Rübenacker TV Weil Mittlere Str.39 07621 71945 79576 Weil am Rhein [email protected]

Betreuung Hans-Peter Michel TV Hägelberg CH-Veteranen Marktstr. 19 07627 2336 0171 913 3809 79585 Steinen [email protected]

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Gau-Ehrenmitglieder Margret Knössel Am Palmrain 9, 79576 Weil am Rhein Heinz Sänger Kappelgasse 8, 79585 Steinen-Hägelberg Elisabeth Schlageter Hauptstr. 180, 79739 Schwörstadt Eleonore Schmid Gartenstr. 18, 79790 Küssaberg Christine Seitzl Im Hasengarten 3, 79576 Weil am Rhein Ulla Sutter Schlossstr. 11, 79585 Steinen Siegfried Ehinger Wölblinstr. 32, 79539 Lörrach Ehrungsausschuss Annette Bachmann-Ade [email protected] Ulla Sutter [email protected] Sabine Geiger [email protected]

…………… …………… Sportredaktionen

Badische Zeitung Lörrach [email protected] Sportredaktion: Marktplatz 5-7, 79539 Lörrach Jochen Dippel Tel. 07621 – 4038-5832 Matthias Kaufhold Tel. 07621 – 4038-5830 Fax 07621 – 4038 5839

Oberbadisches Volksblatt, Markgräfler Tagblatt, Weiler Zeitung [email protected] Sportredaktion: Am Alten Markt 2, 79539 Lörrach Uli Nodler Tel. 07621 - 4033-56 Mirco Bähr Tel. 07621 - 4033-55 Fax 07621 - 4033-81

Südkurier und Albbote in Waldshut [email protected] Sportredaktion: Bismarckstr. 10, 79761 Waldshut-Tiengen Gerd Welte Tel. 07751 – 8325-7468 Fax 07751 – 8325-7495

Südkurier in Bad Säckingen [email protected] Sportredaktion: Hauensteiner Str. 60, 79713 Bad Säckingen Matthias Scheibengruber Tel. 07761 – 5604-5152 Fax 07761 – 5604-5192

Bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt

Siehe unter: www.markgraefler-hochrhein-turngau.de

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Gauvereine

Adressen Stand: Dezember 2018

TuS Adelhausen www.tus-adelhausen.de

Andrea Fehr 07627 9725060

Im Hungerich 14 79618 Adelhausen

SV Aitern Katharina Umber 07673 4528612

Wallstr. 8 79677 Aitern

ASC Albbruck www.albbrucker-sc.de

Brigitte Mieth 07753 5181 [email protected]

Schachener Str. 8 79774 Albbruck

TV Altenburg 1984 e.V. www.tvaltenburg.de

Inge Schreiber 07745 1684 [email protected]

Schulstr. 2 79798 Jestetten-Altenburg

TV Bad Säckingen www.tvbadsaeckingen.de

Elke Kaiser Geschäftsführerin gsa@tvbadsäckingen.de

79713 Bad Säckingen Uhlandstr. 13

Schwarzer-See-Geister Abt. Fahnenschwinger www.schwarzer-see-geister.de

Helga Werdehausen 07761 999870 [email protected]

Bergseestr. 47/2 79713 Bad Säckingen

Eintracht Bannholzer Berg www.eintrachtbannholzerberg.de

Thomas Scheuble 07755 939108 [email protected]

Steinbacherstr. 13 D 79809 Weilheim-Bannholz

SZ Bernau www.skizunft-bernau.de

Roswitha Köpfer 07675 724 [email protected]

Kaiserhausstr. 4 79872 Bernau

TB Binzen www.turnerbund-binzen.de

Bettina Sachs-Kalchschmidt 07621 63543 [email protected]

Hauptstr. 9 79589 Binzen

FC Binzgen www.fc-binzgen.de

Norbert Schäuble [email protected]

Harpolingerstr. 20 79713 Bad Säckingen

TV Brennet-Öflingen www.tvbrennet.de

Renate Schlageter 07762 2126 [email protected]

Postfach 11 79664 Wehr

TV Brombach1882e.V www.tvbrombach.de

Hans-Dieter Strittmatter 07621 51526 [email protected]

Lörracher Str. 63 79541 Lörrach

FGyV Buch www.gvbuch.de

Traudel Ebner 07753 2000 [email protected]

Etzwihlerstr. 19a 79774 Albbruck

Jazz-Tanz-Club Dachsberg www.jazztanzclub-dachsberg.de

Heike Kaiser 07672 485885 [email protected]

Bärenstieg 14 79837 Häusern

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TuS Dachsberg www.tus-dachsberg.de

Florian Berger [email protected]

Einungsweg 2 79875 Dachsberg

TV Dangstetten e.V. www.tv-dangstetten.de

Maria Sigg [email protected]

Bündtsr. 4 79801 Hohentengen-Lienheim

SV Degerfelden www.sv-degerfelden.de

Beate Gutmann 07523 4678307 [email protected]

Zwischen den Wegen 20 79618 Rheinfelden

Jazz -Tanz-Club Dogern www.jazztanzclub-dogern.de

Ruth Schlageter [email protected]

Oberdorfstr. 15 79804 Dogern

TV Dogern www.tv-dogern.de

Markus Schneble 07751 897978 vorstandschaft@tv-dogern

Hauptstr. 6 79804 Dogern

Sportgruppe Dossenbach 2005 e.V.

Ute Nass 07762 4274 [email protected]

Hofacker 5 79739 Schwörstadt

TuS Efringen-Kirchen www.tus-efringen-kirchen.de

Ralf Schörlin 07628 942542 [email protected]

Postfach 19 79586 Efringen-Kirchen

TuS Eggingen

Sibylle Männel 07764 919332 [email protected]

Bonndorfer Str. 32 79805 Eggingen

TV Erzingen 1905 e.V www.tv-erzingen.de

Christian Merx 07742 4009 [email protected]

Wiesenstr. 25 79771 Klettgau

SV Eschbach www.sv-eschbach.de

Marianne Obrist [email protected]

Gemeindestr. 3 79761 Waldshut-Tiengen

TV Fahrnau www.tvfahrnau.de

Diana Sorzio 07622 681600 [email protected]

Feldbergstr. 44 79650 Schopfheim

SV Fischingen

Birgit Hagin-Kaiser [email protected]

Dorfstr. 3 79592 Fischingen

KSV Gersbach www.ksv-gersbach.de

Manuela Ühlin [email protected]

Bergkopfstr. 33 79650 Schopfheim

Spfr. Geschwend e.V www.sportfreunde-geschwend.de

SV Görwihl www.sv-goerwihl.de

Marcus Steiger 07671 999353 [email protected]

Karin Dorfmeister 07754 462

Feldstr. 8 79674 Todtnau

Hauptstr. 78 79733 Görwihl

TV Grenzach www.tv-grenzach.de

Ellen Pertler 07624 80395 [email protected]

Markgrafenstr. 22a 79639 Grenzach-Wyhlen

TV Grießen www.tv-griessen.de

Sabine Geiger 07742-922200 [email protected]

Blumenstr. 18 79771 Klettgau-Grießen

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TV Haagen 1881 e.V www.tv-haagen.de

André Haps [email protected]

Postfach 24 65 79514 Lörrach

TV Hägelberg www.tv-haegelberg.de

Stefan Drexler 07627- 9724810 [email protected]

In den Bergen 67 79585 Steinen

TV Haltingen 1884 e.V www.tv-haltingen.de

Peter Reinacher 07621 14636 [email protected]

Wolfenhagen 5/1 79576 Weil am Rhein

SV Harpolingen 1967 e.V. www.sv-harpolingen.de

Ursula Thoma 07763 6518 [email protected]

Lochmühleweg 15 79713 Bad Säckingen

TV Hauingen 1883 e.V www.tv-hauingen.de

Annette Bachmann-Ade 07621 56637 [email protected]

Lingerstr. 1 79541 Lörrach

TV Hausen 1883 e.V. www.turnverein-hausen.de

Petra Steinebrunner 07622 1001 [email protected]

Bündtenfeldstr. 6 79688 Hausen

FC Herrischried www.fc-herrischried.de

Holger Eckert 07764 933183 [email protected]

Sonnenweg 15 79737 Herrischried

TuS Freiheit Herten www.tus-herten.de

Sabrina Schwald [email protected]

Nägelestr. 19 79618 Rheinfelden

TuS Höllstein 1907 e.V www.tus-hoellstein.de

Geschäftsstelle [email protected]

Landstr. 18 79585 Steinen

TV Horheim 1965 e.V tv-horheim.jimdo.com

Sonja Erbsland 07764 928929 [email protected]

Ziegelhütte 17 79793 Horheim

TV Hüsingen e.V. www.tv-huesingen.de

Dirk Vogel 07627 5979776 [email protected]

Am Weiheracker 7 79585 Steinen

Freizeitsport Sie + Er Inzlingen www.sieunder-inzlingen.de

Herta Stark +41795808575 [email protected]

Kapelle 6 79594 Inzlingen

TV Inzlingen 1950 e.V. www.tv-inzlingen.de

Bernd Isele 07621 164752 [email protected]

Riehenstr. 123 79594 Inzlingen

SV Istein 1920 e.V. www.sv-istein.de

Klaus Geiger 07628 2887 [email protected]

Am Altrhein 9 79588 Efringen-Kirchen

TV Jestetten 1910 e.V. www.tvjestetten.de

Ulrike Brünecke 07745 8655

Hegauweg 1 79798 Jestetten

TV Kadelburg 1965 e.V. www.tv-kadelburg.de

Mainell Asprion [email protected]

Querstr. 9a 79787 Lauchringen

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TSV Kandern 1844 e.V www.tsv-kandern.de

Hanspeter Horlemann 07624 3433 [email protected]

Rheinstr. 7 79639 Grenzach-Wyhlen

TV Karsau e.V. www.tvkarsau.de

Simone Cuviello [email protected]

Kreisstr. 65a 79618 Rheinfelden

Tsch. Langenau 1964 e.V. www.turnerschaft-langenau.de

Andrea Volk 07622 6843191 [email protected]

Talstr. 45 79650 Schopfheim

TV Lauchringen 1925 e.V. www.tv-lauchringen.de

Martina Heß 07741 809418 [email protected]

Im Hasli 2 79761 Waldshut-Tiengen

TV Laufenburg- Rhina e.V www.tv-laufenburg.de

Marcel Schmidt 07763 20544 [email protected]

Hohlgasse 18 79725 Laufenburg

RSV Wanderlust 1924 Lienheim e.V.

Alwin Lierheimer 07742 7897 [email protected]

Breitenweg 4 79801 Hohentengen- Lienheim

TSV Rot-Weiß Lörrach www.rotweissloerrach.de

Geschäftsstelle 07621 82855 [email protected]

Grüttweg 15 79539 Lörrach

TV Lörrach www.tv-loerrach.de

Bettina Zähringer 07621 9138088 [email protected]

Im Talfrieden 5 79539 Lörrach

TuS Lörrach-Stetten 1900 e.V. www.tus-stetten.com

Barbara Noske Kothe [email protected]

Kirchplatz 8 79540 Lörrach

TV Lottstetten e.V www.tv-lottstetten.de

Sonja Glatt 07745 5848 [email protected]

Dietenberg 3 79807 Lottstetten

SV Märkt 1985 e.V. www.sv-maerkt.de

Thomas Bahlinger 07621 10322 [email protected]

Binzener Str. 15 79595 Rümmingen

TuS Maulburg 1887 e.V. www.tus-maulburg.de

Bruno Sahner 07622 2522 [email protected]

Neue Straße 29a 79689 Maulburg

SC Minseln 1955 e.V. www.sc-minseln.de

Roswitha Kautzmann 07623 5501 [email protected]

Kienbergstraße 1 79618 Rheinfelden

VfB Murg www.vfb-murg.de

Torsten Karle [email protected]

Eglerstr. 14 79730 Murg

TV Murg

Hermann Weiß 07763-3610 [email protected]

Ledergasse 25 79730 Murg

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RSV Eintracht Niederhof www.rsv-niederhof.de

Thomas Wiesler 07763 802616 [email protected]

Seelbachring 9 79730 Murg

SV Niederhof www.sportverein-niederhof.de

Birgit Dörflinger 07763 6319 [email protected]

Holzgässle 20 79730 Murg

TV Nordschwaben e.V.

Franca Teta [email protected]

Im Mumpfel 4 79618 Rheinfelden

GG Oberalpfen Luzia Wolber [email protected]

Langholzweg 2 79761 WT-Oberalpfen

GFO-Gesund und Fit in Oberhof www.gfo-oberhof.de

Sonja Eckert 07763 802 359 [email protected]

Kapellenstr. 16 79730 Murg-Oberhof

TSG Ötlingen www.tsg-oetlingen.de

Frank Sutter 07621 65138 [email protected]

Dorfstr. 57/1 79576 Weil am Rhein

RSV „Frischauf“ Ofteringen www.rsv-ofteringen.de

Andreas Merk [email protected]

Auenstr. 6 79793 Ofteringen

TV Reckingen e.V. Ilse Werner 07741 3141

Ettikoner Hof 79790 Küssaberg

SG Rheinfelden e.V. www.sg-rheinfelden.de

Michaela Meier 07623 4676573 [email protected]

Hauptstr. 34 79618 Rheinfelden

TV Rheinfelden 1898 e.V. www.tv-rheinfelden.de

Ina Heidemann [email protected]

Postfach 13 33 79603 Rheinfelden

TV Rheinheim www.tv-rheinheim.de

Isabelle Hein [email protected]

Rheinstr. 39 79790 Küssaberg-Rheinheim

TV Rheinweiler e.V. www.tv-rheinweiler.de

Diana Lewetag [email protected]

Rheinstr.22 79415 Bad Bellingen

TSV Rümmingen

Mathias Hengst 07621 44659 [email protected]

Friedrich-Nef-Str. 5 79595 Rümmingen

Aikido- Club Sallneck www.aikido-sallneck.de

Konrad Hugger 07629 912171 [email protected]

Buchenacker 18 79692 Sallneck

TV Schachen 1930 e.V. www.tv-schachen.de

Andrea Müller 07753 919118 [email protected]

In den Bündten 33 79774 Albbruck-Schachen

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TV Schliengen www.turnverein-schliengen.de

Karin Fedder 07635 9566 [email protected]

Untere Biefangstr. 36 79418 Schliengen

RSV Schmitzingen Brunhilde Granacher

07751 2363 [email protected]

Eschbacher Str. 64 79761 Waldshut-Tiengen

Gesundheitssportverein

Schopfheim e.V.

www.gsv.schopfheim.de

Stefan Bühler 07622 5437 [email protected]

Ortsstr. 38 79650 Schopfheim

TuS Schönau www.tus-schoenau.de

Tobias Hauger 07673 931871 [email protected]

Moosweg 7 79677 Schönau

TSG Schopfheim www.tsgschopfheim.de

Geschäftsstelle 07622 8545 [email protected]

Wehrer Straße 7 79650 Schopfheim

TV Schwerzen Lucia Himmelsbach

07746 1554 Küssaberg 24a 79793 Wutöschingen

TV Schwörstadt 1955 e.V. www.tv-schwoerstadt.de

Michael Hribar 07762 5350978 tvschwoerstadt1955 @web.de

Breslauer Str. 2 79739 Schwörstadt

TV Steinen 1887 e.V. www.tv-steinen.de

Christel Hirth [email protected]

Hebelstr. 21 79585 Steinen

TV Stühlingen 1892. e.V. www.turnverein-stuehlingen.de

Agnes Kaiser 0172 765 60 46 [email protected]

Brühlstr. 6 79780 Stühlingen

Sto Sportverein Stühlingen e.V www.sto-sport.de

Dirk Herrmann [email protected]

Ehrenbachstr. 1 79780 Stühlingen

TV Tiengen 1886 e.V. www.tv-tiengen.de

Ute Leber 07741 807237 [email protected]

Kapellenstr. 14 79761 Waldshut-Tiengen

FGyV Todtmoos Ursula Baumgartner

07674 300 Bergleweg 4 79682 Todtmoos

TV Todtnau 1866 e.V. www.tv-todtnau.de

Gaetano Bertucci 07671 8227 [email protected]

Freiburger Straße 26 79674 Todtnau

TV Tumringen 1898 e.V. www.tv-tumringen.de

Hans Gempp 07621 49365 [email protected]

Freiburger Str. 331 79539 Lörrach

FGyV Untermettingen Anita Dörflinger

07743 1512 Buckstr. 20 79777 Ühlingen

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TV Waldshut 1849 e.V. www.tv-waldshut.de

Daniel Kistner 0172 625 97 36 [email protected]

Mozartstr. 26 79761 Waldshut

FGyV Wallbach e.V. Mechthild Uhl

07761 8315 Rheinstr. 33 79713 Bad Säckingen

Aerobic & Gymnastik Warmbach www.aerobic-warmbach.de

Elke Ebi 07623 61718 [email protected]

Fecampring 9 79618 Rheinfelden

TV Wehr www.tvwehr.de

Erhard Schorm 07762 3931 [email protected]

Hauptstr. 14 79664 Wehr

TV Weil 1884 e.V. www.tvweil1884.de

Ulrich Obrist 07621 62026 [email protected]

Am Seebächle 1 79576 Weil a. Rh.

ETSV Weil 1926 e.V. www.esvweil.de

Geschäftsstelle [email protected]

Dr.-Peter-Willmann-Allee 8 79576 Weil a. Rh.

TuS Weilheim www.tus-weilheim.de

Uli Stüber [email protected]

Hochweg 14 79809 Weilheim

TuS Weitenau Hans-Peter Dürr 07627 970992

Im Sängelen 2/1 79585 Steinen-Weitenau

TV Wiechs www.turnverein-wiechs.de

Hans-Jörg Tichelmann [email protected]

Rebacker 28 79650 Schopfheim-Wiechs

SV Wieslet Monika Vollmer [email protected]

Walchi 5 79692 Kleines Wiesental

TV Wutöschingen e.V. www.tv-wutoeschingen.de

Bianca Manz 07746 928154 [email protected]

Brunnenäcker 35 79793 Wutöschingen

TB Wyhlen 1885 e.V. www.tbwyhlen.de

Sandra Talmon-Gros 07624 3630 [email protected]

Postfach 234 79634 Grenzach-Wyhlen

TV Zell 1864 e.V. www.turnvereinzell.npage.de

Werner Urschinger [email protected]

Am Hohrainli 13 79650 Schopfheim

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Ausschreibungen

Kampfrichterbestimmungen 1. Turnfeste - Gauturnfest - Dachsberg-Turnfest Bei diesen Veranstaltungen müssen die an den Wettkämpfen beteiligten Verei-ne Kampfrichter/innen stellen. Jeder Verein stellt pro angefangene 8 Wett-kämpfer/innen einen Kampfrichter. Auf den entsprechenden Meldebogen sind die Kampfrichter/innen namentlich mit Angabe des Einsatzwunsches zu melden. Für Gerätewettkämpfe müssen geprüfte Kampfrichter/innen gemeldet wer-den. Die Anzahl der für die einzelnen Disziplinen gemeldeten Kampfrich-ter/innen müssen im richtigen Verhältnis zur Anzahl der in den Disziplinen ge-meldeten Wettkämpfer/innen stehen. So ersetzen z.B. Leichtathletik-Kampfrichter keine Geräte-Kampfrichter und umgekehrt. Kann der/die gemeldete Kampfrichter/in nicht erscheinen, hat sein/ihr Verein für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen und dies spätestens bei der Kampf-richterbesprechung dem/der zuständigen Gauverantwortlichen zu melden. Bei Fehlen gemeldeter Kampfrichter/innen und beim Nichtvorhandensein von gleichwertigem Ersatz können spontane Einsätze durch den/die zuständigen Gauverantwortliche/n erfolgen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Einsatz besteht nicht. Über den Einsatz entscheiden die in den jeweiligen Fachbereichen für das Kampfrichterwesen zuständigen Personen.

Kampfrichtergebühren: Bei Nichterscheinen eines gemeldeten Kampfrichters zur Kampfrichterbe-sprechung bzw. für jeden fehlenden Kampfrichter wird nach der Veranstal-tung eine Gebühr von 30,-- € zusammen mit dem Meldegeld vom Vereins-konto abgebucht. Vereine, welche mehr als die zu meldende Zahl an Kampf-richtern stellen, erhalten hierfür pro zusätzlichen Kampfrichter 15,-- € erstattet, sofern ein Einsatz erfolgt ist. Eine Barauszahlung am Wettkampftag erfolgt nicht; die Auszahlung der Kampf-richtergebühren an die einzelnen Kampfrichter ist Sache eines jeden Vereins. Die Wettkampfleitung bzw. die für den Kari-Einsatz zuständige Person über-gibt hierzu der MHTG-Geschäftsstelle unmittelbar nach dem Wettkampf eine Liste, aus welcher hervorgeht, welcher Verein wie viele Kampfrichter zu wenig oder zu viel gestellt hat.

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2. Sonstige Wettkämpfe und Meisterschaften - Gaumeisterschaften (Gerätturnen, Mehrkämpfe, Leichtathletik) - Gauliga - Turnerjugend-Bestenkämpfe - Wintermannschaftskämpfe der TuJu - Kinderturnfest Der Kampfrichtereinsatz ist bei diesen Veranstaltungen in den jeweiligen Aus-schreibungen festgelegt oder durch die entsprechenden Wettkampf-ordnungen bestimmt.

Gerätefestlegungen MHTJ

Turnerinnen

Sofern nachfolgend nicht anders festgelegt, gelten die Gerätehöhen laut Auf-gabenbuch.

Sprung P2: Kasten seitgestellt, Geräthöhe 0,70 m P3: Kasten seitgestellt, Geräthöhe 0,90 m P4: Bock, Geräthöhe 1,00 m (Gauklasse Höhe variabel) P5: Sprungtisch oder Pferd, Geräthöhe 1,10 m oder Alternativsprung, Ge-

räthöhe 0,90 m für KiTu und WiMa Gauklasse TuJu Bestenkämpfe NUR Alternativsprung (Keine Hocke) ohne Kasten auf Mattenberg, Geräthöhe 0,90 m

P6: Sprungtisch, Geräthöhe 1,10 m P7: Sprungtisch, Geräthöhe 1,20 m P8: Sprungtisch, Geräthöhe 1,25 m, beide Sprünge zugelassen P9: Sprungtisch, Geräthöhe 1,25 m, beide Sprünge zugelassen

Schwebebalken P1/2: Übungsbalken P3: Geräthöhe 1,00m, Sprungbrett erlaubt P4: Geräthöhe 1,00m, Sprungbrett erlaubt P5: Geräthöhe 1,10m, Sprungbrett erlaubt P6: Geräthöhe 1,10m, Sprungbrett erlaubt P7: Geräthöhe 1,20m, Sprungbrett erlaubt P8: Geräthöhe 1,20m, Sprungbrett erlaubt P9: Geräthöhe 1,20m, Sprungbrett erlaubt

Boden Alle Bodenübungen werden auf der Mattenbahn und ohne Musik geturnt.

Reck Siehe Übungsbuch P1-P9

Stufenbarren Geräthöhe ab P7 laut CdP

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Turner

Boden Alle Bodenübungen werden auf der Mattenbahn geturnt.

Sprung P2: Kasten seitgestellt, Geräthöhe 0,90 m P3: Kasten seitgestellt, Geräthöhe 0,90 m P4: Bock, Geräthöhe 1,00 m P5: Kasten oder Sprungtisch für KiTu und WiMa Gauklasse

TuJu Bestenkämpfe NUR Sprungtisch, Geräthöhe 1,10 m P6: Sprungtisch, Geräthöhe 1,10 m, beide Sprünge zugelassen P7: Sprungtisch, Geräthöhe 1,20 m oder höher, beide Sprünge zugelassen P8: Sprungtisch, Geräthöhe 1,20 m oder höher, beide Sprünge zugelassen P9: Sprungtisch, Geräthöhe 1,35 m, beide Sprünge zugelassen

Barren/Reck Siehe Übungsbuch P1-P9

Ringe und Pauschenpferd Die Ringe- und Pauschenpferdübungen können erst ab der P3 geturnt werden.

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Ausschreibungen Gerätturnen männlich

Gau - Einzelmeisterschaften

Termin Sonntag 26.05.2019 Ort Humboldt-Halle des Kant-Gymnasiums in Weil am Rhein Ausrichter ESV Weil am Rhein - Turnabteilung Meldeschluss 26.04.2019 Meldung online über MHTG Meldegeld 8,-- € pro Turner, wird durch den MHTG vom Vereinskonto abgebucht.

Kür-4-Kampf Aktive Jahrgang 2000 u. älter 4 Geräte wahlweise aus 6 Geräten, Wertung nach CdP Sprungtischhöhe 1,35 m

Kür modifiziert LK2 Jahrgang 2003 u. jünger Sprungtischhöhe 1,25 m oder 1,35 m

Kür modifiziert LK 2 Jahrgang 2002 u. älter Sprungtischhöhe 1,25 m oder 1,35 m

Kür modifiziert LK 3 Jahrgang 2003 u. jünger Sprungtischhöhe 1,25 m Turner die in 2018 in der LK 2 geturnt haben, sind in diesem Wettkampf nicht startberechtigt.

Pflichtwettkämpfe WK 1 Jahrgang 2009 u. jünger Pflicht 6 Kampf, P4 – P6 WK 2 Jahrgang 2007 u. jünger Pflicht 6 Kampf, P4 – P7 WK 3 Jahrgang 2005 u. jünger Pflicht 6 Kampf, P4 – P8 WK 4 Jahrgang 2004 u. älter Pflicht 6 Kampf, P5 – P9

Sprunggeräte u. -höhe (Pflichtübungen)

Siehe Gerätefestlegungen Turner.

Zeitplan 13.00 Uhr Einturnen 13:30 Uhr Kampfrichterbesprechung 14.00 Uhr Wettkampfbeginn ca. 17.00 Uhr Siegerehrung

Hinweise und allgemeine Bestimmungen: Es gelten die „Allgemeinen Hinweise“ im „DTB-Aufgabenbuch, Ausgabe 2015. Jeder Verein muss pro angefangene 4 Teilnehmer eine(n) geeignete(n) Kampf-richter(in) stellen (mit der Meldung angeben!). Diese erhalten Tagegeld, jedoch keine Fahrtkostenerstattung.

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Gauliga 2019 Ligabeauftragter Sandro Dathe, Königsberger Str. 3, 79618 Rheinfelden [email protected]

Ligaeinteilung im Rahmen der Fachbereichsversammlung 2019 Ort wird noch bekannt gegeben

Meldeschluss 22.09.2019 Meldegeld 40,-- Euro je gemeldete Mannschaft. Der Gesamtbetrag für die gemeldeten Mannschaften wird nach dem ersten Wettkampftag vom jeweiligen Vereinskonto abgebucht. Endkampf voraussichtlich 24.11.2019 Ort und Zeit werden im Gau-INFO bekannt gegeben. Ausschreibung Pflichtübungen (DTB-Arbeitsbuch, Ausgabe 2015)

Liga 1: Jahrgangsoffen Sechskampf LK 2 Liga 2: Jahrgangsoffen Vierkampf aus 6 Geräten P 3 – P 9 (jeder Turner entscheidet, welche 2 Geräte er nicht turnt) Liga 3: Jahrgang 2005 und jünger Pflicht-Sechskampf P 4 – P 9 Liga 4: Jahrgang 2007 und jünger Pflicht-Sechskampf P 3 – P 9 Liga 5: Jahrgang 2009 und jünger Pflicht-Sechskampf P 3 – P 7 Liga 6: Jahrgang 2011 und jünger Pflicht-Sechskampf P 3 – P 6 Liga 7: Jahrgang 2011 und jünger Pflicht-Vierkampf P 3 – P 6 (ohne Seitpferd und Ringe) Eine Mannschaft besteht aus bis zu 6 Turnern, 5 starten an einem Gerät, 3 kommen in die Wertung

Kampfrichterausbildung D-Lizenz P1 - 9

Die Teilnahme am Lehrgang ist nicht zwingend erforderlich, man kann auch direkt an der Prüfung teil nehmen. Nach eingegangener Anmeldung werde ich euch die Lehrunterlagen zusenden, damit ihr euch auf den Lehrgang und die Prüfung vorbereiten könnt. Der Lehrgang und die Prüfung finden nur statt, so-fern genügend Anmeldungen eingehen.

Termin Lehrgang: 31.08.2019 von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr Vormittags: ca. 4 Stunden Theorie Nachmittags: Praxisanwendung (werten von Videos)

Termin Prüfung: 07.09.2019 von 9:00 bis ca.13:00 Uhr

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Ort Lehrgang: Wird noch bekannt gegeben

Ort Prüfung: Wird noch bekannt gegeben

Kosten: Theorie und Prüfung: 15 Euro (Unkostenbeitrag) Nur Prüfung: 10 Euro (Unkostenbeitrag)

Referent: Sandro Dathe

Meldung: Manuel Scheyer 79771 Klettgau / Rechberg Rain 22a Handy: 01734591960 [email protected]

Meldeschluss: 04.08.2019

Gebt bei der Anmeldung bitte für jeden einzelnen Lehrgangsteilnehmer folgen-de Daten an:

Adresse Verein Telefonnummer Email Adresse

Fachbereichsversammlung

Datum: Freitag, 11. Oktober 2019 Ort: Inzlingen, Alte Schule Zeit: 19:30 Uhr

Turnerfreizeit

Termin: 6./7. Juli 2019 Ort: Erzingen Teilnehmergebühr: 35 Euro Meldeschluss: 23.06.2019 Wer: Turner Jg. 2004 - 2010 mit Betreuer oder Trainer, max. 25 Teilnehmer Infos und Anmeldung: Manuel Scheyer

[email protected]

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Ausschreibungen Gerätturnen weiblich Maskottchen-Wettbewerb 2019 für Turnerinnen von 7 – 11 Jahre (2012 – 2008) Die neue Ausschreibung 2018 ist auf der Homepage des MHTG zu finden.

AK7 Grundlagentest 2012

AK8 - AK11 erleichterter LVT (2011-2008)

Veranstalter: Markgräfler-Hochrhein-Turngau Ausrichter: FG Küssaberg Termin: Sonntag, 3. Februar 2019 Ort: Rheinheim Meldungen: bis 20. Januar 2019

Online http://maskottchenwettbewerb.mhtg.de/

Wichtig: Jeder Verein stellt vier Tester/innen, die in der Halle stehen und die Stationen kennen!

Startgeld: Euro 8,--/gemeldete Turnerin (wird vom MHTG per Lastschrift eingezogen)

Zeitplan: 9:30 Uhr Hallenöffnung, Erwärmung Einweisung der Tester/Innen

10:00 Uhr Testbeginn Je nach Meldezahlen ca. 13 Uhr Testende

Gau-Einzel-Meisterschaften

Veranstalter: Markgräfler-Hochrhein-Turngau Ausrichter: TV Steinen Termin: 26.10.2019 Ort: Sporthalle Steinen Köchlinstrasse Meldungen: Online bis 3.10.2019

Online http://gaueinzelmeisterschaften.mhtg.de/

Jeder Verein muss pro angefangene 4 Turnerinnen 2 lizenzierte Kampfrichter mindestens C-Lizenz melden! Bitte angeben in welchem Durchgang Ihr werten könnt.

Startgeld: Euro 8,-- pro gemeldete Turnerin Wird nach Eingang vom Vereinskonto abgebucht.

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Wettkämpfe

AK Nachwuchsprogramm ist auf der Homepage des MHTG veröffentlicht und kann bei Silvia Sauer angefordert werden.

Wettkampf AK Jahrgang WK1 AK 7 2012 WK2 AK 8 2011 WK3 AK 9 2010 WK4 AK 10 2009

Wettkämpfe LK 1 bis LK 4 .

WK1a LK 4 Jahrgang 2007 und jünger WK1b LK 3 Jahrgang 2007 und jünger WK1c LK 4 Jahrgang 2005 und jünger WK1d LK 3 Jahrgang 2005 und jünger WK1e LK 2 Jahrgang 2005 und jünger

WK2a LK 4 Jahrgang 2002 und jünger WK2b LK 3 Jahrgang 2002 und jünger WK2c LK 2 Jahrgang 2002 und jünger WK2d LK 1 Jahrgang 2002 und jünger

WK3a LK 3 Jahrgang 2001 und älter WK3b LK 2 Jahrgang 2001 und älter WK3c LK 1 Jahrgang 2001 und älter

Wenn in einem Wettkampf weniger als 3 Turnerinnen gemeldet sind, behält sich die Wettkampforganisation vor, die Wettkämpfe in Absprache mit den Ver-einen zusammenzulegen. Sollte es eine hohe Anzahl Meldungen „älterer“ Turnerinnen geben, wird hier noch ein separater WK erstellt!

Sprunghöhe LK 4: 1,10 m bei WK1a Doppelbrett erlaubt, max. 1 Federbrett (nur für Überschlag!)

LK 3+ LK 2 wahlweise auf 1,10 m; 1,20 m oder 1,25 m, beide Sprünge müssen in der gleichen Höhe

gesprungen werden, bei WK1b Doppelbrett er-laubt, max. 1 Federbrett (nur für Überschlag!)

LK 1: wahlweise 1,20 m oder 1,25 m

Balkenhöhe Alle 1,08 m von der Matte bis Oberkante Balken

Boden Kann in Istein als Raumweg geturnt werden muss jedoch nicht. Jede Ti hat ihre eigene Musik-CD mit nur einem Titel!

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Gauliga 2019

Ligabeauftragte: Maurice Meier [email protected] 0172-494 32 19

Christine Didio 07621 - 583 76 58 [email protected] 0176-212 013 35

Meldung Euro 40,--/Mannschaft Wird nach den Wettkämpfen bei den Vereinen abgebucht.

Die Meldung Online auf der MHTG Homepage!

Mannschaften LIGA 1 Mannschaftsstärke: 12/8/5/3 8 Starter pro Wettkampf, 5 Turnerinnen pro Gerät, 3 Wertungen. Es dürfen bis zu 12 Mädchen pro Mannschaft gemeldet werden.

Mannschaften LIGA 2 Mannschaftsstärke: 8/6/5/3 6 Starter pro Wettkampf, 5 Turnerinnen pro Gerät, 3 Wertungen. Achtung! Es sollen nur die 5 Turnerinnen die am jeweiligen Gerät auch starten einturnen.

Kampfrichter Pro Mannschaft muss in der Liga 1 ein geprüfter KARI C-Lizenz und in der Liga 2 ein geprüfter KARI D-Lizenz vorhanden sein. Kampfrichter am Endkampf erhalten ein Tagegeld.

Liga-Endkampf Die besten 4 Mannschaften kommen in den Endkampf. Bei Punktegleichstand des 4. und 5. Platzierten zählt das Geräteverhältnis der gesamten Begegnung. Die Vorrunde wird im Endkampf mitgezählt. Bei Gleich-stand nach der Vorrunde und Endkampf zählt das Geräteverhältnis der beiden Mannschaften, danach die direkte Begegnung im Endkampf > direkte Begeg-nung der Vorrunde. Im Wettkampf LK 3 müssen die ersten beiden Mannschaften zur Relegation der Regio-Klasse. (HGTB-BST-MHTG)

LIGA 1

LK 4 Jahrgangsoffen MHTG LK 3 Jahrgangsoffen MHTG LK 3 Jahrgangsoffen Regioklasse BTB

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Sprungtisch Höhe: wahlweise 1,10m; 1,20m oder 1,25m Doppelbrett erlaubt für Jg. 2008 und jünger, max. 1 Federbrett (nicht für Hocke!)

Balkenhöhe: 1,05 m von Matte bis Oberkante Balken Boden wird in Bahn geturnt.

Jede Ti hat ihre eigene Musik-CD mit nur einem Titel!

Meldeschluss: 28. Februar 2019 Zeitraum: Start nach Begegnungsübersicht von Christine Didio Vorrundenende: 07.07.2019 Endkampf LK4/LK3: 14.07.2019 Ausrichter: nn Ort: nn Zeitplan: nn

Entscheidungs WK Regioklasse BTB LK3 für die zwei besten Mannschaf-ten am

LIGA 2

P-Wettkämpfe Pflicht-Vierkampf A-Form Achtung: Übungen nach neuem Aufgabenbuch DTB 2015

Achtung: Beim Sprung ist erst ab P4 ein Federbrett erlaubt!

Gauliga P4a Jahrgang 2009 u. jünger P1 - P 4

Gauliga P4b Jahrgang 2007 u. jünger P2 – P4

Sprung Barren/Reck Balken Boden

P1 Matte 30 cm

P1 mindestens Brusthoch

P1 Bank oder Übungsbalken

P1

P2 Kasten quer 70cm

P2 mindestens Brusthoch

P2 Bank oder Übungsbalken

P2

P3 Kasten quer 90cm

P3 mindestens Brusthoch

P3 80cm von Matte bis Balk.Oberkante

P3

P4 Bock 1m / 1,10 m

P4 Augenhöhe

P4 90cm von Matte bis Balk.Oberkante

P4

Gauliga P5 Jahrgang 2005 u. jünger P3 - P 5

Sprung Barren/Reck Balken Boden

P5 Kasten und Mattenberg 0,90 m und höher (keine Hocke)

P5 Augenhöhe Barrenholm erlaubt

P5 90cm von Matte bis Balk.Oberkante

P5

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Meldeschluss: 29.September 2019 Zeitraum: Start nach Begegnungsübersicht von Christine Didio Vorrundenende: 17.11.2019 Endkampf: Sonntag, 24. November 2019 Ort: nn Zeitplan: 13:00 Uhr Hallenöffnung und Einturnen 14:00 Uhr voraussichtlicher Wettkampfbeginn 17:00 Uhr Wettkampfende ca.

Liga Reglement MHTG

1. Startberechtigung: Für alle Turnerinnen mit der Vereinszugehörigkeit im MHTG. Kein aktueller Startpass notwendig.

2. Mannschaft: Turngemeinschaften sind erlaubt. Es dürfen auch 2 Mann-schaften des gleichen Vereins in derselben Klasse starten. Gleiche Turnan-züge innerhalb der Mannschaft sind Pflicht.

3. Einsatz: Eine Turnerin darf innerhalb eines Turnjahres einmalig in einer höheren Liga zum Einsatz kommen. Einsatz in einer tieferen Liga ist nicht erlaubt. Mädchen, die im gleichen Wettkampf-Jahr in der LK-Liga gestartet sind, dürfen nicht nochmals in der P-Liga starten.

4. 5 Wettkampftermine die bei jedem teilnehmenden Verein möglich sind, müssen Online bereits eingetragen werden. Jeder Verein sollte nach Mög-lichkeit einen Heimwettkampf in der Vorrunde ausrichten.

5. Aufstieg LK 4: Es wird empfohlen/gewünscht, dass der Gewinner der Liga im Folgejahr bei gleicher Mannschaftsaufstellung in einer höheren Klasse startet.

7. Bei zu geringen Anmeldungen pro Klasse (<3 Mannschaften), behalten sich die Ligaverantwortlichen vor nach Absprache (mit den Vereinen) die Klas-sen zusammen zu legen.

8. Kommen weniger als 8 Mannschaften ins Finale, müssen „Neutrale Karis“ vom MHTG eingesetzt werden. Diese erhalten pro WK 30 €.

Zusätzlich für die Regioliga BTB

1. Wer in der Regioklasse meldet muss sich der Regioliga 3 oder 4 anschlie-ßen. Regio3 wäre Breisgau TG / TG Mittelbaden-Murgtal / Ortenauer TG und Regio 4 wäre Schwarzwald TG / Hegau Bodensee TG / MHTG. Wobei in einem Turngau mindestens 6 Mannschaften gemeldet sein müssen um die Vorrunden im eigenen Turngau zu absolvieren!

2. Aufstieg LK3: Der 1. und 2. Platzierte startet am Ausscheidungswettkampf der Regioklasse 3 oder 4. Die Gewinner und 2. Platzierten aus dem Aus-scheidungswettkampf turnen dann um den Aufstieg am 22.07.2018 in Kehl-Kork.

Achtung bei diesem Wettkampf wird ein Startpass benötigt!

Über sonstige Vorkommnisse entscheiden die Ligaverantwortlichen!

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Training, Aus- und Fortbildung

Sondertrainingstag für Ligaturnerinnen in Saint Louis

Datum: 17. November 2018 Ort: Gym, Allée des Sports, F 68300 Saint Louis Wann: 10 – 13:30 Uhr Teilnahme: Bezirksklasse und Bezirksliga Turnerinnen mit Trainer max. 30 Turnerinnen können teilnehmen. Meldung: 10. November 2018 an Silvia Sauer [email protected] Kosten: ca.12 € pro Turnerin in bar.

Genaue Informationen werden im MHTG Info veröffentlicht.

Sondertraining für unsere jüngeren Turnerinnen werden im Info und auf der Homepage veröffentlicht.

Kadertraining Gerätturnen weiblich 2019

Auch in diesem Jahr gibt es wieder fixe Termine, an denen der Turngau die Allianzhalle in Istein für Turnerinnen und Turner reserviert hat (Termine siehe MHTG-Veranstaltungskalender 2019, S. 5).

Trainingszeiten: Samstag 10:00 - 13:00 Uhr Kader weiblich Samstag 13:30 – 16:30 Uhr Kader, Nachwuchs männlich

Kaderanforderungen Fachbereich weiblich 2018 müssen alle ab Jhg. 2008 mindestens LK 3 turnen, ab Jhg. 2004 LK 2 turnen und ab Jhg. 2002 mindestens LK 1 turnen. Es werden Mädchen bis max. Jhg. 2001 zugelassen. Im AK Bereich ist der jüngste Jahrgang 2010, der berücksichtigt wird.

Ansprechparter, Koordination Fachbereich weiblich: Silvia Sauer, [email protected]

Kampfrichterausbildung E-Lizenz (P1-P5) Kreis LÖ

Ausbildung: 10.02.2019 Wiederholung und Übung: 17.02.2019 Prüfung: 17.03.2019

Kampfrichterausbildung D-Lizenz (P6-P9) Kreis LÖ

Ausbildung: 15.09.2019 Prüfung: 29.09.2019 Achtung! Prüfung nicht bestandener E-Lizenzen auch 29.09.2019 Anmeldung: [email protected]

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Fortbildung D-Lizenz, Kürzel und LK 4

Da mittlerweile mit der D-Lizenz (P1-P9) auch LK 4 gewertet werden darf, bie-ten wir den Lehrgang an:

„Wie werte ich die LK 4 Übungen“

Vermittelt werden die Kürzel der einzelnen Elemente sowie die Anforderun-gen/Inhalte dieser Übungsform.

Dieser Lehrgang ist auch für all diejenigen gedacht, die den Schritt zur C-Lizenz gehen möchten. Somit braucht man für den Kürzellehrgang vom BTB, der Inhalt der Ausbildung Kari- C ist, nicht nach Karlsruhe fahren.

Termin: Samstag 30. November, 10 - 16 Uhr in der Allianzhalle in Istein, Rosenauerweg.

Jana-Marie Nieland wird diese Fortbildung leiten, Anmeldung: http://fortbildung.mhtg.de/

bis 22.11.2019.

Bitte Kampfrichterbuch zum Abstempeln mitbringen.

Fachbereichsversammlung

Datum: Freitag, 18. Oktober 2019 Ort: Steinen Zeit: 20:00 Uhr

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Ausschreibungen Leichtathletik 28. Einzel- und Mannschafts-Meisterschaften Schleuderball und Steinstoßen Termin: Samstag, den 28. September 2019 Ausrichter: TV Schachen e.V. Veranstalter: MHTG, Fachbereich Leichtathletik Veranstaltungsort: Sportgelände des TV Schachen 79774 Albbruck-Schachen, Bühlweg, bei der Sandgrube Gesamtleitung: Thomas Spicker, 2.Vorsitzender Jürgen Berger, Fachbereichsleiter Leichtathletik Meldetermin: bis 21.09.2019 !!! Voranmeldungen Thomas Spicker

Rathausplatz 8, 79429 Malsburg Marzell 7626 2119231 ab. 18.00 Uhr

[email protected] Beginn: 10.00 Uhr Startgeld: pro Einzelwettkampf 5,00 €

pro Mannschaft 7,00 € Nachmeldung: bis 9.00 Uhr des Wettkampftag pro Einzelwettkampf 10,00 € pro Mannschaft 14,00 € Auszeichnung: Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Die Ersten der

jeweiligen Wettkampfklasse erhalten eine Medaille, die ersten Mannschaften pro Klasse einen Wanderpokal. Die-ser geht nach drei aufeinander folgenden Siegen oder fünf Mal in unterbrochener Reihenfolge in den endgültigen Besitz der Mannschaft über.

Kampfrichter: Je angefangene 6 Teilnehmer bzw. pro Mannschaft muss der Verein einen Kampfrichter stellen; bei Einzelstar-tern/Kleingruppen bis 3 Personen ohne Kampfrichter wird pro Person zusätzlich eine Gebühr von 10 € be-rechnet

Allgemeine Auf Verlangen müssen Startpass oder Ausweis Bestimmungen: vorgezeigt werden. Der Wettkampf findet bei jeder Witterung statt.

Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen oder Diebstahl. Die Ergebnisse der Gaumeisterschaften werden an den Landesfachwart Leichtathletik für die BTB/DTB-Jahresbestenliste weitergeleitet. Mit der Anmeldung ist das Veröffentlichen von Bildern und Ergebnissen des Wettkampfes erlaubt.

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Zeitplan: 10.00 Uhr Schleuderball I = Frauen u. weibliche Jugend 10.00 Uhr Steinstoßen = Männer u. männliche Jugend

Danach werden die Disziplinen gewechselt. Weitere Bestimmungen: Die Ergebnisse der Mannschafts-Meisterschaften werden aus den ersten drei Würfen bzw. Stößen der Einzel-Meisterschaften ermittelt. Sollte ein/e Teil-nehmer/in nur in der Mannschaft starten, oder im Einzel mit einem anderen Schleuderball- bzw. Steingewicht werfen bzw. stoßen, so müssen die Wür-fe/Stöße mit dem für die Mannschaft entsprechenden Gewicht nachgeholt wer-den. Die Mannschaft besteht aus 4 Teilnehmern, wobei die drei Besten mit ihren besten Würfen/Stößen in die Wertung kommen. Bei den Mannschaften der Männer bzw. Frauen dürfen auch Jugendliche (höchstens die Hälfte), und Al-tersklassen starten. Sie müssen aber das vorgeschriebene Gewicht einhalten. Bei den Einzel-Meisterschaften hat im Vorkampf jede/r Wettkämpfer/in drei Ver-suche. Die acht Besten pro Wettkampfklasse kommen in den Endkampf mit drei weiteren Versuchen. Siegerehrung: Nach Auswertung der Wettkämpfe

Jahresfachtagung: Vor der Siegerehrung in der Stadion-Gaststätte

Wettkampf-Ausschreibung

Einzel-Meisterschaften Schleuderball

Nr 1 weibliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 0,8 kg

Nr 2 weibliche Jugend 14 - 15 2005 - 04 1,0 kg

Nr 3 weibliche Jugend 16 - 17 2003- 02 1,0 kg

Nr 4 Juniorinnen 18 – 19 2001 - 00 1,0 kg

Nr 5 Frauen W 20+ 1999- 70 1,0 kg

Nr 6 Frauen W 50+ 1969 - 60 1,0 kg

Nr 7 Frauen W 60+ 1959 - 50 1,0 kg

Nr 8 Frauen W 70+ 1949und älter 0,8 kg

Nr 9 männliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 0,8 kg

Nr 10 männliche Jugend 14 - 15 2005 - 04 1,0 kg

Nr 11 männliche Jugend 16 - 17 2003- 02 1,0 kg

Nr 12 Junioren 18 – 19 2001 - 00 1,5 kg

Nr 13 Männer M 20+ 1999 - 709 1,5 kg

Nr 14 Männer M 50+ 1969 - 60 1,5 kg

Nr 15 Männer M 60+ 1959 - 50 1,0 kg

Nr 16 Männer M 70+ 1949 - 40 0,8 kg

Nr 17 Männer M 80+ 1939 und älter 0,8 kg

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42

Einzel-Meisterschaften Steinstoßen

Nr. 18 weibliche Jugend 13u. j. 2006 und jünger 3,0 kg

Nr 19 weibliche Jugend 14 - 15 2005 - 04 5,0 kg

Nr 20 weibliche Jugend 16 - 17 2003- 02 5,0 kg

Nr 21 Juniorinnen 18 – 19 2001 - 00 5,0 kg

Nr 22 Frauen W 20+ 1999 - 70 5,0 kg

Nr 23 Frauen W 50+ 1969 - 60 5,0 kg

Nr 24 Frauen W 60+ 1959 - 50 3,0 kg

Nr 25 Frauen W 70+ 1949 und älter 3,0 kg

Nr. 26 männliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 5,0 kg

Nr 27 männliche Jugend 14 - 15 2005 - 04 7,5 kg

Nr 28 männliche Jugend 16 - 17 2003 - 02 10 kg

Nr. 29 Junioren 18 – 19 2001 - 00 10 kg

Nr. 30 Männer M 20+ 1999 - 70 15 kg

Nr. 31 Männer M 50+ 1969 - 60 10 kg

Nr 32 Männer M 60+ 1959 - 50 7,5 kg

Nr 33 Männer M 70+ 1949- 40 5,0 kg

Nr. 34 Männer M 80+ 1939 und älter 3,0 kg

Mannschafts-Meisterschaften Schleuderball

Nr 35 weibliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 0,8 kg

Nr. 36 weibliche Jugend 17 u. j. 2002 und jünger 1,0 kg

Nr. 37 Juniorinnen 19 u. j. 2000 und jünger 1,0 kg

Nr 38 Frauen alle 1,0 kg

Nr 39 Seniorinnen 60 und älter 1959 und älter 1,0 kg

Nr. 40 männliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 0,8 kg

Nr 41 männliche Jugend 17 u. j. 2002 und jünger 1,0 kg

Nr. 42 Junioren 19 u. j. 2000 und jünger 1,0 kg

Nr. 43 Männer alle 1,5 kg

Nr 44 Senioren 60 u. älter 1959 und älter 1,0 kg

Mannschafts-Meisterschaften Steinstoßen

Nr. 45 weibliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 3,0 kg

Nr 46 weibliche Jugend 17 u. j. 2002und jünger 5,0 kg

Nr 47 Juniorinnen 19 u. j. 2000 und jünger 5,0 kg

Nr 48 Frauen alle 5,0 kg

Nr 49 Seniorinnen 60 und älter 1959 u. älter 3,0 kg

Nr. 50 männliche Jugend 13 u. j. 2006 und jünger 5,0 kg

Nr 51 männliche Jugend 17 u. j. 2002 und jünger 7,5 kg

Nr 52 Junioren 19 u. j. 2000 und jünger 10,0 kg

Nr 53 Männer alle 15,0 kg

Nr. 54 Senioren 60 u. älter 1959 und älter 7,5 kg

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Ausschreibungen MHTJ Wintermannschafts- und Turnerjugend Bestenkämpfe 2019

1. Weiblich

Termin : 23. März 2019 Veranstalter : Markgräfler Hochrhein Turnerjugend Ausrichter : TV Tumringen Ort : Neumatthalle, Lörrach Meldeschluss : 16. Februar 2019 Meldungen online : anmeldung.mhtj.de Zeitplan Gauklasse 08.00-08.15 Uhr Erwärmen 08.15-09.15 Uhr Mannschaftsweises Einturnen nach Plan 08.30 Uhr Kampfrichterbesprechung 09.15 Uhr Wettkampfbeginn ca. 13.00 Uhr Siegerehrung

Bezirksklasse

ca. 13.30-13.45 Uhr Erwärmen ca. 13.45-14.45 Uhr Mannschaftsweises Einturnen nach Plan ca. 14.00 Uhr Kampfrichterbesprechung ca. 14.45 Uhr Wettkampfbeginn ca. 17.30 Uhr Siegerehrung

Gauklasse Mannschaft

Wk 1 W8/9 Jg 2010&jünger Pflicht-4-Kampf P1 – P3 Wk 2 W10/11 Jg 2008&jünger Pflicht-4-Kampf P2 – P4 Wk 3 W12/13 Jg 2006&jünger Pflicht-4-Kampf P3 – P5 Wk 4 W14/15 Jg 2004&jünger Pflicht-4-Kampf P4 – P6 Wk 5 W16/17 Jg 2002&jünger Pflicht-4-Kampf P4 – P7 Wk 6 offene Klasse ab W14 Jg 2005&älter Pflicht-4-Kampf P3 u. höher

Bezirksklasse Mannschaft

Wk 1 W8/9 Jg 2010&jünger Pflicht-4-Kampf P2 – P4 Wk 2 W10/11 Jg 2008&jünger Pflicht-4-Kampf P3 – P5 Wk 3 W12/13 Jg 2006&jünger Pflicht-4-Kampf P4 – P6 Wk 4 W14/15 Jg 2004&jünger Pflicht-4-Kampf P5 – P7 Wk 5 W16/17 Jg 2002&jünger Pflicht-4-Kampf P5 – P8 Wk 6 offene Klasse ab W14 Jg 2005&älter Pflicht-4-Kampf P4 u. höher

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2. Männlich

Termin : 24. März 2019 Veranstalter : Markgräfler Hochrhein Turnerjugend Ausrichter : TSG Ötlingen Ort : Neumatthalle, Lörrach Meldeschluss : 16. Februar 2019 Meldungen online : anmeldung.mhtj.de

Zeitplan

Gauklasse und Bezirksklasse

08.30-08.45 Uhr Erwärmen 08.45-09.45 Uhr Mannschaftsweises Einturnen nach Plan 9.00 Uhr Kampfrichterbesprechung 9.45 Uhr Wettkampfbeginn ca.13.00 Uhr Siegerehrung

Gauklasse Mannschaft

Wk 1 M8/9 Jg 2010&jünger Pflicht-4-Kampf P1 – P3 Wk 2 M10/11 Jg 2008&jünger Pflicht-4-Kampf P2 – P4 Wk 3 M12/13 Jg 2006&jünger Pflicht-4-Kampf P3 – P5 Wk 4 M14/15 Jg 2004&jünger Pflicht-4-Kampf P4 – P6 Wk 5 M16/17 Jg 2002&jünger Pflicht-4-Kampf P4 – P7 Wk 6 offene Klasse ab M14 Jg 2005&älter Pflicht-4-Kampf P3 u. höher

Bezirksklasse Mannschaft

Wk 1 M8/9 Jg 2010&jünger Pflicht-6-Kampf P2 – P4 Wk 2 M10/11 Jg 2008&jünger Pflicht-6-Kampf P3 – P5 Wk 3 M12/13 Jg 2006&jünger Pflicht-6-Kampf P4 – P6 Wk 4 M14/15 Jg 2004&jünger Pflicht-6-Kampf P5 – P7 Wk 5 M16/17 Jg 2002&jünger Pflicht-6-Kampf P5 – P8 Wk 6 offene Klasse ab M14 Jg 2005&älter Pflicht-6-Kampf P4 u. höher Die Ausschreibung der Bezirksklassen erfolgt durch die Badische Turner-jugend. Die komplette Ausschreibung ist in der Badischen Turnerzeitung veröffentlicht und maßgebend. Diese Veröffentlichung ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Es gelten die dort angegebenen Höhenangaben für die aufgeführten Geräte (siehe Arbeitsbuch Seite 28). In der Gauklasse kann wahlweise Pferd oder Sprungtisch geturnt werden. In der Bezirksklasse wird ausschließlich Tisch geturnt.

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3. Allgemeines für Turnerinnen und Turner

Meldungen

Die Meldungen der Mannschaften mit Vereinsname, Wettkampf-Nr., Namen und Jahrgang der Wettkämpfer/innen erfolgen über die online-Anmeldung: anmeldung.mhtj.de Es sind keine Nachmeldungen möglich. Ummeldungen nur nach Genehmigung durch die Wettkampfleitung. Turnen außer Konkurrenz ist nicht gestattet (siehe Wettkampfbestimmungen).

Mit Anmeldung zum Wettkampf erklären sich die Erziehungsberechtigten der Turner/innen einverstanden, dass Fotos auf der Homepage, Face-book, Presse usw. veröffentlicht werden dürfen und dass ihre Daten ein-malig für diesen Wettkampf genutzt werden.

Meldegeld

Das Meldegeld wird nach Eingang der Meldungen per Lastschrift einge-zogen.

Mannschaften: 15,00 Euro pro gemeldete Mannschaft Kampfrichter

Mannschaften: Für jede Mannschaft ist ein/e geprüfte/r Kampfrichter/in namentlich zu melden.

Kampfrichter haben in angemessener Kleidung zu

erscheinen d.h. dunkle Hose und weißes Oberteil.

Vereine, die in der Gau- oder Bezirksklasse mehr als 5 Mannschaften melden, brauchen über dieses Kontingent keine zusätzlichen Kampfrichter zu stellen. Kampfrichter/innen können sowohl in der Gauklasse wie auch in der Bezirks-klasse eingesetzt werden und gelten somit als zwei Kampfrichter. Ihr könnt jederzeit Kampfrichter von anderen Vereinen einsetzen. Die Beauftrag-ten für Kampfrichter sind euch bei der Suche behilflich. Für jeden fehlenden Kampfrichter wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.

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Wettkampfbestimmungen

Für die Bezirksklasse gelten die Ausschreibungen und Bestimmungen der BTJ. Es werden sowohl in der Gauklasse wie auch in der Bezirksklasse die Pflichtübungen der P – Übungen geturnt und gewertet. Gerätturnen weiblich Ausgabe 2015 und Gerätturnen männlich Ausgabe 2015 einschließlich der gültigen Ergänzungen.

Eine Mannschaft besteht aus max. 5 Wettkämpfer/innen. In die Wertung kom-men die jeweils drei höchsten Wertungen an jedem Gerät.

Turner und Turnerinnen können nur in einer Mannschaft in der Gauklasse oder in den Bezirksklassen starten.

Startpassregelung für Gau- und Bezirksklasse

Die Wettkämpfer/innen der Gauklasse müssen ihr Alter mit einem Personal-ausweis oder Kinderausweis (Kopien werden auch akzeptiert) oder Startpass nachweisen. In der Bezirksklasse werden Startpässe gemäß Ausschreibung der BTJ benötigt.

Startpassregelung für Bezirksklasse Wettkämpfer/innen der Bezirksklassen M/W14/15 und M/W16/17 sowie der of-fenen Klasse haben bei allen Wettkämpfen Jahrgang und Vereins- bzw. Mann-schaftszugehörigkeit mit einem gültigen Startpass am Wettkampftag nachzuwei-sen.

Wettkämpfer/innen der Bezirksklassen M/W8/9, M/W10/11 und M/W12/13 haben bei den Gauentscheiden Jahrgang und Vereins- bzw. Mannschaftszugehörig-keit mit einem gültigen Startpass am Wettkampftag nachzuweisen. Besitzt ein/e Wettkämpfer/in keinen gültigen Startpass bei den Gauentscheiden, sind alterna-tiv zum Startpass offizielle Altersnachweise (Bsp. Kinderausweis oder Schüler-ausweis) und offiziell bestätigte Vereinszugehörigkeitsnachweise (mit Vereins-stempel) erlaubt. Für den Vereinszugehörigkeitsnachweis ist der Vordruck auf der Homepage der Badischen Turnerjugend zu nutzen.

Wettkämpfer/innen und Mannschaften ohne gültigen Startpass bzw. ohne die entsprechenden Nachweise werden disqualifiziert und turnen außer Konkurrenz.

Es gelten die Bestimmungen der Turnordnung des DTB und des Aufgabenbu-ches – Ausgabe 2015 (z. B. einheitliche Turnkleidung), männlich Punkt 1.1, Seite 12, weiblich Punkt 1.1.1, Seite 13. In der männlichen Jugend M14/15 und M16/17 und offenen Klasse sind wahlweise kurze Kunstturnhosen erlaubt.

Bei Unklarheiten bitte Kontakt mit der MHTJ aufnehmen.

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Sportfeste

64. Int. Schlosspokalturnen des TV Inzlingen Termin Sonntag, 19. Mai 2019 Wettkampfort Erstelhalle in Inzlingen Preise Pokale und Preisgelder für die Sieger

Original Inzlinger „Waie“ für die Mannschaften und Kampfrichter

Team-Wettkämpfe Frauen ab 10.00 Uhr

Klasse A Frauen Vierkampf Kür modifiziert LK 3 Jahrgangsoffen, (Mannschaftswettbewerb) Klasse B Frauen Vierkampf Kür modifiziert LK 4

Nachwuchs und Turnerinnen mit wenig Wettkampferfahrung, (Mannschaftswettbewerb)

6 Turnerinnen bilden eine Mannschaft, pro Gerät dürfen vier starten, die drei Besten werden gewertet. Aufgrund der langen Wettkämpfe in den letzten Jahren gibt es je nach Anmeldungen eine Beschränkung von zwei Mannschaften pro Verein.

Kampfgericht: Pro gemeldeter Mannschaft ist eine/n Kampfrichter/in zu stellen.

Duo-Mix Paarwettkampf ab 14.00 Uhr

Kür modifiziert LK1 oder LK2 Jahrgangsoffen, Paarwettkampf

Eine Turnerin und ein Turner bilden ein Paar und turnen je vier Geräte. Die Anmeldung erfolgt einzeln oder als Paar, eventuell machen wir aber wieder eine Auslosung direkt vor dem Wettkampf.

Frauen Stufenbarren, Boden, Sprung, Balken Männer Barren, Boden, Sprung, Reck Bei entsprechender Witterung findet der Sprung außen statt!

Allgemein Keine Startpässe notwendig Bei Mannschaften keine Vereinspflicht

Anmeldeschluss 05. Mai 2019

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Showprogramm am Samstag 18. Mai 2019

Gerne begrüßt Euch der TV Inzlingen bereits am Samstag zum Showabend um 19:30 Uhr in der Erstelhalle.

Wir freuen uns auch immer über Gastauftritte von Turn- und Tanzgruppen!

69 Jahre Turnverein Inzlingen

Übernachtungsmöglichkeit ist vorhanden (bitte Schlafsack mitbringen). Für ein kräftiges Frühstück wird gesorgt. Bitte an-

melden!

64 Jahre Schlosspokalturnen im

Markgräfler Hochrhein Turngau

Meldungen schriftlich oder telefonisch an: Bernd Isele Riehenstraße 123 79594 Inzlingen Tel. 07621 / 164752 Kontakt: [email protected]

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50

Tag in Bewegung 2019 94. Treffen älterer Turnerinnen und Turner

Termin: ……... Ort: .......... .......... Gerätturnen .......... LA, Jedermann-Leistungstest, Nordic Walking Veranstalter: Vereinigung älterer Turnerinnen und Turner im MHTG Ausrichter: ……………..

Meldeschluss: ……....2019, Datum Poststempel oder E-Mail Eingang ist zwingend einzuhalten, sonst wird eine Nachmeldegebühr fällig! Meldung an: Hanspeter Horlemann Rheinstraße 7, 79639 Grenzach-Wyhlen E-Mail: [email protected]

Sportangebote: 1. Wahl-Wettkampf Turner/Turnerinnen Melde Nr. 1130-1180 (Turner) und 1230-1280 (Turnerinnen) Leitung: Fachbereiche Leichtathletik und Gerätturnen w/m.

2. Jedermann-Leistungstest (ohne Geschlechtertrennung und Altersklassen)

Melde Nr. 40 (Nur bei genügender Teilnahme) Leitung: Brigitte Möhrle

3. Nordic Walking 7,5 km (ohne Geschlechtertrennung und Altersklassen)

Melde Nr. 41 Leitung: Wird durch Ausrichter gestellt. Kann beim Jedermann-Leistungstest für Senioren/innen (Melde Nr. 40) als Alternative zur Disziplin „Wanderung 4km“ absolviert werden.

Wahl-Wettkämpfe werden bei weniger als 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmern

einer Altersklasse mit anderen Altersklassen zusammengelegt.

Meldegeld: 7,50 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer Nachmeldegebühr: 15,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer sind am Wettkampftag beim Veranstalter bar zu bezahlen, wird nicht per Last-schriftverfahren abgebucht! Nachmeldungen oder Ummeldungen im Gerätturnen können nur berücksichtigt werden, wenn die gewünschten Geräte bereits aufgebaut sind.

Kampfrichter: Vereine müssen je angefangene 4 Teilnehmerinnen/Teilnehmer

zum Wahl-Wettkampf und zum Jedermann-Leistungstest einen Kampfrichter

melden. Pro fehlenden Kampfrichter wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.

Wettkampfkartenausgabe: ab 0900 Uhr

Wettkampfbeginn: 1000 Uhr

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Die Wahl-Wettkampf-Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten eine Urkunde und

Medaille.

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer am Fitness Parcours und beim Nordic Wal-

king erhalten eine Medaille.

Der teilnehmerstärkste Verein erhält einen Wanderpokal, welcher nach

3-maligem Erringen in Folge oder

5-maligem Erringen insgesamt

in den Besitz dieses Vereins übergeht.

Änderungen der Ausschreibung bei Nr. 40 und 41 bleiben vorbehalten!

Regeln für den Wahl-Wettkampf

Aus organisatorischen Gründen beginnen die Wettkämpfe für alle, mit

Ausnahme der Misch-Wettkämpfe Gerätturnen/Leichtathletik, mit den

Wurf-Disziplinen 440-445!

Der Wahl-Wettkampf ist ein 3-Kampf. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer können

4 Disziplinen absolvieren, das schlechteste Ergebnis wird gestrichen. Es kön-

nen maximal 2 Disziplinen der Gruppen 43x und 44x und gewertet werden.

Die Laufstrecken 412 und 413 werden abhängig von den Möglichkeiten des

Veranstalters angeboten.

Bitte bei der Meldung die Wettkampf Nr. und alle (maximal 4) Disziplinen an-

geben, damit die Wettkampfstätten / Geräte bereitgestellt werden können.

Wertung: Leichtathletik nach Wertungstabelle DTB Ausgabe 2010, Gerätturnen nach CdP in gültiger Fassung

Datenschutzerklärung Die Anmeldung zu den obigen Wettkämpfen Nr. 1130-1180 Turner, 1230-1280 Turnerinnen, 40 und 41 Teilnehmerinnen und Teilnehmern erklären diese ihr Einverständnis, dass ihre Meldedaten vom Veranstalter und dem ausführenden Verein elektronisch gespeichert werden und zur ordentlichen Durchführung dieser Veranstaltung verarbeitet werden können. Ebenso stimmen sie einer Veröffentlichung der erforderlichen Sieger- und Ergebnislisten, sowie deren eventuellen Weitergabe an die Presse zu. Die Daten werden beim Veranstalter archiviert, nicht mehr benötigte Daten nach Ablauf von Einspruchslisten mit Ausnahme der Sieger- und Ergebnislisten gelöscht. Übermittelte E-Mail Adres-sen werden im Folgejahr zur persönlichen Information zu Wettkampf und Al-terstreffen verwende. Auskunft zu den gespeicherten Daten können beim Vor-stand nachgefragt werden.

Nach Abschluss der Wettkampf-Auswertung findet um 1430 Uhr die Jah-restagung der Vereinigung der älteren Turnerinnen und Turner statt.

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Zeitplan: 1000-1230 Wettkämpfe LA und Gerätturnen 1000-1100 Wandern und Nordic Walking 1000-1230 Fitness-Parcours 1230 Wettkampfende 1230-1430 Mittagspause/Essen/Kaffee 1430- 1630 94. Jahrestagung der Vereinigung älterer Turnerinnen und Turner 1630- ?? Siegerehrung und gemütlicher Ausklang der Jahrestagung Wahl-Wettkämpfe weiblich

Gerätturnen Leichtathletik Wett-

kam

pf-N

r.

Alte

rs-

kla

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Sch

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rig-

keits

gra

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Sp

run

g

Reck/

Stu

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Bo

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Sp

run

g

Sto

ß

Wu

rf

1230 1235

W 30-34 W 35-39

P4 P5 P6 P7 P8

264 265 266 267 268

274 275 276 277 278

284 285 286 287 288

294 295 296 297 298

411 100 m

421 Brett

434 Kugel 4,0 kg

441 Schleuder-

ball 1,0 kg

1240 1245

W 40-44 W 45-49

P4 P5 P6 P7

264 265 266 267

274 275 276 277

284 285 286 287

294 295 296 297

411 100 m

422 Zone oder 423

Stand

441 Schleuder-

ball 1,0 kg oder 444

Vollball 1,0 kg

1250 1255

W 50-54 W 55-59

P3 P4 P5 P6

263 264 265 266

273 274 275 276

283 284 285 286

293 294 295 296

417 75 m

433 Kugel 3,0 kg

1260 1265

W 60-64 W 65-69

P2 P3 P4 P5

262 263 264 265

272 273 274 275

282 283 284 285

292 293 294 295

415 50 m

440 Schleuder-

ball 0,8 kg oder 443

Vollball 0,8 kg

1270 1275

W 70-74 W 75-79

P1 P2 P3 P4

261 262 263 264

271 272 273 274

281 282 283 284

291 292 293 294

1280 W 80 + P1 P2 P3

261 262 263

271 272 273

281 282 283

291 292 293

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53

Wahl-Wettkämpfe männlich

Gerätturnen Leichtathletik Wett-

kam

pf-N

r.

Alte

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kla

sse

Sch

wie

rig-

keits

gra

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Bo

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Reck

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Sp

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g

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Wu

rf

1130 1135

M 30-34 M 35-39

P4 P5 P6 P7 P8

204 205 206 207 208

234 235 236 237 238

244 245 246 247 248

254 255 256 257 258

411 100 m

421 Brett

437 Kugel 7,26 kg

442 Schleu-

der- ball

1,5 kg

1140 1145

M 40-44 M 45-49

P4 P5 P6 P7

204 205 206 207

214 215 216 217

234 235 236 237

244 245 246 247

254 255 256 257

411 100m

421 Brett oder 423

Stand

442 Schleu-

der- ball

1,5 kg oder 445

Vollball 1,5 kg

1150 1155

M 50-54 M 55-59

P3 P4 P5 P6

203 204 205 206

213 214 215 216

233 234 235 236

243 244 245 246

253 254 255 256

417 75 m

422 Zone oder 423

Stand

436 Kugel 6,0 kg

1160 1165

M 60-64 M 65-69

P2 P3 P4 P5

202 203 204 205

213 214 215

232 233 234 235

242 243 244 245

252 253 254 255

415 50 m

435 Kugel 5,0 kg

441 Schleu-

der- ball

1,0 kg oder 444 oder

Vollball 1,0 kg

1170 1175

M 70-74 M 75-79

P1 P2 P3 P4

201 202 203 204

213 214

231 232 233 234

241 242 243 244

251 252 253 254

434 Kugel 4,0 kg

1180 M 80 + P1 P2 P3

201 202 203

213 231 232 233

241 242 243

251 252 253

Anmerkung: Alle Bodenübungen werden auf der Mattenbahn geturnt. Duschmöglichkeit für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer: jeweilige Wettkampf-stätten.

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54

Melde Nr. 40 Jedermann-Leistungstest Die Aufgaben werden vor dem Start an den jeweiligen Stationen von der Lei-tung genau erklärt. Diese Angaben sind verbindlich und von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern zu befolgen. Disziplin Wertung

Beschreibung 1 Punkt 2 Pte. 3 Pte. 4 Pte. 5 Pte. 6 Pte.

Wanderung 4 km ohne Zeitlimit oder

Nordic Walking 7,5 km (Zeiten nach

DAS-Angaben 2018) Melde Nr. 41

6 Punkte

Medizinball 1,5 kg (Stoß)

3 x hintereinander,

wird zusammengezählt

8 m 10 m 12 m 14 m 16 m 20 m

Bei Erreichen von 20 m ist diese Disziplin erfüllt!

Steppbrett Übersteigen

(schmalseitiges) Übersteigen

in 30 Sek.

10 x 15 x 20 x 25 x 30 x 35 x

Bei 35 Übersteigungen ist diese Disziplin erfüllt!

Standweitsprünge 3x hintereinander,

werden zusammengezählt

2,50 m 2,75 m 3,00 m 3,50 m 4,00 m 4,50 m

Bei Erreichen von 4,50 m ist diese Disziplin erfüllt!

Ringtennis Zielwurf

1,5m Abstand,

Treffer in 30 Sek.

1

Treffer

2

Treffer

3

Treffer

4

Treffer

5

Treffer

6

Treffer

Bei Erreichen von 15 Treffern ist diese Disziplin erfüllt!

Balancieren auf einer Turnbank

Banklängen in 30 Sek.

2

Längen

4

Längen

6

Längen

8

Längen

10

Längen

12

Längen

Bei Erreichen von 12 Längen ist diese Disziplin erfüllt!

Kurzhantel 1kg

Beidhändig aus der Vor- zur Seithalte

und zurück in 30. Sek.

10 x 15 x 20 x 25 x 30 x 35 x

Bei 35 Wiederholungen ist diese Disziplin erfüllt!

Doppelklöppel

in 30 Sek.

3 x 6 x 9 x 12 x 15 x 18 x

Bei 18 Wiederholungen ist diese Disziplin erfüllt!

Fallenden Stab ergreifen

3 x rechts und 3 x links an der Markie-

rung; im unteren Drittel 3,

im mittleren Drittel 2 Punkte

und im oberen Drittel einen Punkt.

2

Punkte

4

Punkte

6

Punkte

8

Punkte

10

Punkte

12

Punkte

Die Punkte aller 6 Versuche werden addiert,

bei Erreichen von 12 Punkten ist diese Disziplin erfüllt!

Es sind beliebige Disziplinen zu absolvieren. Pro Disziplin können höchstens 6 Punkte erreicht werden. Die Bedingungen sind erfüllt, wenn mindestens 30 Punkte erreicht sind.

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55

Gau-Kinderturnfest 2019

Termin ? Veranstalter Markgräfler Hochrhein Turnerjugend Ausrichter ? Ort : ? Meldeschluss ? Meldungen online anmeldung.mhtj.de Zeitplan 08.00 Uhr Kampfrichterbesprechung 08.30 Uhr Vereinsweiser Wettkampfbeginn 11.00 - 14.00 Uhr Spielstraße ca. 13.30 Uhr Siegerehrung LA ca. 14.00 Uhr Siegerehrung Moderner 7-Kampf ca. 14.30 Uhr Siegerehrung Geräte- und Wahlwettkampf

männlich und Mixed männlich ca. 15.00 Uhr Siegerehrung Geräte- und Wahlwettkampf weib-

lich und Mixed weiblich

Je nach Teilnehmerzahlen und Wettkampfablauf können die Siegerehrungen früher oder später stattfinden. Wir bitten darauf zu achten, dass die Abfahrzeiten am Nachmittag nicht zu knapp angesetzt werden.

Es wäre schön, wenn an den Siegerehrungen noch alle Kinder und Betreu-er anwesend sind. Ein Turnfest endet immer erst mit der Siegerehrung. Allgemeine Bestimmungen

Meldegeld Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/in 5,00 Euro. Es wird nach dem Kin-derturnfest per Lastschrift eingezogen, wobei zusätzlich für jeden fehlenden Kampfrichter jeweils eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben wird. Das Melde-geld wird nach der Zahl der gemeldeten Kinder erhoben.

Meldungen Bitte die Meldetermine einhalten. Nachmeldungen werden nicht angenommen. Ummeldungen (Ersatz für gemeldete Kinder) sind gegen eine Gebühr von 3,00 Euro am Wettkampftag möglich. Sie dürfen nur von der Wettkampfleitung vorgenommen werden. Achtet bitte auf die Ausschreibung der Wettkämpfe, damit jedes Kind im richtigen Wettkampf starten kann. NICHT VERGESSEN – beim Wahlwettkampf müssen die Disziplinen angegeben werden.

Mit der Anmeldung zum Wettkampf erklären sich die Turner/innen einver-standen, dass Fotos auf der Homepage, Facebook, Presse usw. veröffent-lich werden dürfen und dass ihre Daten einmalig für diesen Wettkampf genutzt werden.

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Kampfrichter Jeder Verein muss pro angefangene 6 Wettkämpfer/innen einen Kampfrich-ter/in der jeweiligen Disziplin stellen (Geräte/LA/7-Kampf/Mixed). Dies gilt auch für die Wahlwettkämpfe. Für die Gerätewettkämpfe nur geprüfte Kampfrich-ter/innen in angemessener Kleidung, d. h. dunkle Hose und weißes Oberteil melden. Wettkampfbestimmungen Die Übungen und die Wertungen erfolgen nach den Bestimmungen des DTB für die P-Übungen, Gerätturnen weiblich Ausgabe 2015 und Gerätturnen männlich Ausgabe 2015 inklusive der gültigen Ergänzungen. WEIBLICH: Für die Reckübungen (auch für P6) kann anstelle des Recks auch ein Barrenholm zum Einsatz kommen. Gerätefestlegungen siehe separate Rubrik im Arbeitsbuch.

Schüler/innen, die an Meisterschaften oder im Kader turnen sind NUR beim Geräte-4-Kampf (WK 1-6 und 7-12) startberechtigt. Dies gilt ebenso für Turner/innen, die 2 und mehrmals in der Woche trainieren.

Wettkampfkarten dürfen nur von der Wettkampfleitung geändert werden, auch bei falsch geschriebenen Namen. Alles andere führt zur Disqualifi-kation! Wettkämpfe – Schüler und Jugendturner Geräte-4-Kampf männlich

Altersklasse WK-NR. Schwierigkeitsgrad

2013-2012 1 P 1 – P 6

2011 2

2010 3 P 2 – P 6

2009 4

2008-2007 5 P 3 – P 6

2006-2005 6

Leichtathletik-3-Kampf männlich

Alterklasse WK-NR. Lauf Weitsprung Schlagball

2013-2012 13 50 m Zone 80 g

2011 14

2010 15 50 m Zone 80 g

2009 16

2008-2007 17 75 m Zone 200 g

2006-2005 18 100 m Brett

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Wahlwettkampf männlich Beim Wahlwettkampf hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, entsprechend seinem Können aus den angebotenen Disziplinen der Fachgebiete Gerätturnen und LA einen Vierkampf als Misch- (Vari-ante M) oder Geräte- (Variante G) Wettkampf zu absolvieren.

Altersklasse WK-NR. Boden/Sprung/ Barren/Reck

Schwierigkeitsgrad

Lauf Weitsprung Schlagball

2013-2012 25 M

P 1 – P 5

50 m

Zone

80 g 25 G

2011 26 M

26 G

2010 27 M 50 m

Zone

80 g 27 G

2009 28 M

28 G

2008-2007 29 M 75 m Zone 200 g 29 G

2006-2005 30 M 100 m Brett

30 G

Mixed männlich für Einsteiger Alle angegebenen Disziplinen werden absolviert.

Altersklasse WK-Nr. Boden Minitrampolin

2013-2012 45 P1-P3 Strecksprung AW 1 Seitgrätschsprung AW 2 Hocksprung AW 3

2011-2010 46 P1-P4 Strecksprung AW 1 Seitgrätschsprung AW 2 Hocksprung AW 3 Grätschwinkelsprung AW 4

2009-2008 47 P2-P5 Strecksprung AW 2 Seitgrätschsprung AW 3 Hocksprung AW 4 Grätschwinkelsprung AW 5

2007-2005 48 P3-P6 Seitgrätschsprung AW 3 Hocksprung AW 4 Grätschwinkelsprung AW 5 Salto vw gehockt AW 6

Weitsprung: 2 Versuche, der bessere Sprung wird gewertet. Zielwerfen: 2 Versuche in am Boden liegende Reifen zu werfen. Beide Würfe werden gewertet, Abstand 1,5m – 2,5m – 3,5m

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58

Wettkämpfe – Schülerinnen und Jugendturnerinnen Geräte-4-Kampf weiblich

Altersklasse WK-NR. Schwierigkeitsgrad

2013-2012 7 P 1 – P 6

2011 8

2010 9 P 2 – P 6

2009 10

2008-2007 11 P 3 – P 6

2006-2005 12

Leichtathletik-3-Kampf weiblich

Altersklasse WK-NR. Lauf Weitsprung Schlagball

2013-2012 19 50 m Zone 80 g

2011 20

2010 21 50 m Zone 80 g

2009 22

2008-2007 23 75 m Zone 200 g

2006-2005 24 100 m Brett

Wahlwettkampf weiblich Beim Wahlwettkampf hat jede Teilnehmerin die Möglichkeit, entsprechend ihrem Können aus den angebotenen Disziplinen der Fachgebiete Gerätturnen und LA einen Vierkampf als Misch- (Vari-ante M) oder Geräte- (Variante G) Wettkampf zu absolvieren.

Altersklasse WK-NR.

Boden/Sprung/ Balken/Reck

Schwierigkeitsgrad

Lauf Weitsprung Schlagball

2013-2012 31 M

P 1 – P 5

50 m

Zone

80 g 31 G

2011 32 M

32 G

2010 33 M 50 m

Zone

80 g 33 G

2009 34 M

34 G

2008-2007 35 M 75 m Zone 200 g 35 G

2006-2005 36 M 100 m Brett

36 G

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59

Mixed weiblich für Einsteiger Alle angegebenen Disziplinen werden absolviert.

Altersklasse WK-Nr. Boden Minitrampolin

2013-2012 49 P1-P3 Strecksprung AW 1 Seitgrätschsprung AW 2 Hocksprung AW 3

2011-2010 50 P1-P4 Strecksprung AW 1 Seitgrätschsprung AW 2 Hocksprung AW 3 Grätschwinkelsprung AW 4

2009-2008 51 P2-P5 Strecksprung AW 2 Seitgrätschsprung AW 3 Hocksprung AW 4 Grätschwinkelsprung AW 5

2007-2005 52 P3-P6 Seitgrätschsprung AW 3 Hocksprung AW 4 Grätschwinkelsprung AW 5 Salto vw gehockt AW 6

Weitsprung – 2 Versuche, der bessere Sprung wird gewertet. Zielwerfen – 2 Versuche in am Boden liegende Reifen zu werfen. Beide Würfe werden gewertet. Abstand 1,5m – 2,5m – 3,5m

Moderner 7-Kampf für Breitensportler

Altersklasse männlich WK-Nr. Altersklasse weiblich WK-NR.

2012 und jünger 37 2012 und jünger 41

2011-2010 38 2011-2010 42

2009-2007 39 2009-2007 43

2006-2004 40 2006-2004 44

Sind pro Wettkampfklasse weniger als drei Teilnehmer/innen gemeldet, werden die Wettkämp-fer/innen in die nächsthöhere Wettkampfklasse zugeordnet.

Disziplinen - Seilspringen

- Wasserlauf (Hindernisparcours – drüber, drunter, balancieren)

- Sit-Up-Zielwurf

- Stofftierhuckepack

- Armhochhalte

- Sterntaler

- Kleidertransport

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60

66. Internationales Bergturnfest auf dem Dachsberg

Termin: 20./21. Juli 2019 Veranstalter: Markgräfler-Hochrhein-Turngau Ausrichter: TuS Dachsberg

Meldungen Online-Anmeldung: bergturnfest2019.mhtg.de Fragen dazu an Thomas Schäuble: [email protected]

Schriftl. Anmeldung an: Sabine Geiger Blumenstraße 18 79771 Klettgau [email protected]

Meldeschluss: 08. Juli 2019

Meldegeld Veranstaltung

Frühmelde-gebühr

bis 08. Juli

Melde- gebühr

ab 9. Juli

Melde- gebühr

ab 20. Juli Einzelwettkampf 8 Euro 10 Euro 12 Euro Beachvolleyball 10 Euro 12 Euro 15 Euro

Zeitplan

Änderung: Turnerwettkampf bis M40 (WK25-30, 35) bereits am Samstag möglich: Wettkampfbeginn 17:00 Uhr. Leichtathletik wie ge-wohnt am Sonntag. Turner M50+ (WK 31-34) können auch am Sonntag turnen.

Wettkampfkartenauswertung nur am Sonntag.

Samstag 20.07.18

12.00 Uhr Beachvolleyballturnier Mixed (Wk Nr. 60) 16:00 Uhr Einturnen WK 25 – 30 und 35 und Kampfrichterbesprechung 17:00 Uhr Wettkampfbeginn WK 25 – 30 und 35

Sonntag 21.07.19 8.45 Uhr Ausgabe der Startkarten 9.00 Uhr Kampfrichterbesprechung 9.30 Uhr Beginn der Leichtathletik-Einzelwettkämpfe 10.00 Uhr Beginn der Wahlwettkämpfe 10.00 Uhr Wanderung / Nordic Walking (8 km - 10 km) 13.00 Uhr Beendigung der Einzelwettkämpfe Mittagspause ab 14.00 Uhr Mannschaftswettbewerbe (Wk Nr. 52 - 57) ca. 16.30 Uhr Siegerehrung

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61

Der Verein mit den meisten Teilnehmern (Einzelwettkämpfer/innen) erhält ei-nen Wanderpreis, welcher vom TuS Dachsberg gestiftet wird. Dieser geht nach dreimaligem aufeinander folgendem oder bei fünfmaligem Erhalt insgesamt in den Besitz des Gastvereines über. Mannschaftswettkämpfe Wk 52 Steinstoßen - 15 kg männlich, 6 Teilnehmer - 5 Teilnehmer in die Wertung Wk 53 6 x 60-m-Pendelstaffel weiblich Wk 54 6 x 60-m-Pendelstaffel männlich Wk 55 6 x 60-m-Pendelstaffel gemischt (3 männlich, 3 weiblich) In den Staffeln dürfen auch jugendliche Wettkämpfer/innen starten Wk 56 Wälderwettkampf weiblich, je 4 Teilnehmerinnen; es dürfen auch JuTi starten a) Holz stapeln b) Baumstamm sägen c) Nägel schlagen d) Disziplin wird vor Wettkampfbeginn bekannt gegeben Wk 57 Wälderwettkampf männlich, je 4 Teilnehmer a) - d) wie Wettkampf 56 Wk 58 Wälderwettkampf gemischt je 4 Teilnehmer (2m / 2w), a) - d) wie Wettkampf 56 Wk 60 Beachvolleyball Mixed 4 : 4, (2 männl. / 2 weibl.), jahrgangsoffen

Die Wanderpreise für die Mannschaftskämpfe 52 – 60 gehen nach drei aufeinander folgenden oder insgesamt fünf Siegen in den endgültigen Besitz der Sieger über. Nähere Einzelheiten und Bestimmungen werden am Wettkampftag bekannt gegeben. Die Gewinner der Wanderpreise des Vorjahres geben diese am Morgen bei der Wettkampfleitung ab. Meldungen für die Wett-kämpfe 52 – 58 werden am Sonntag bis 13.00 Uhr bei der Wettkampfleitung auf dem Dachsberg entgegengenommen. Ein Wettkampf findet nur bei mindestens zwei Mannschaf-ten/Wettbewerb statt.

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62

Einzelwettkämpfe Allgemeine Bestimmungen In den Wettkampfklassen mit fünf Jahrgängen müssen mindestens 2 Teilnehmer/innen antreten, um diesen Wettbewerb durchzuführen. Ist nur ein/e Wettkämpfer/in am Start, so wird er/sie der nächsthöheren Wettkampfklasse zugeordnet.

Kampfrichter: Pro angefangene 4 Wettkämpfer/innen im Gerätturnen und pro angefangene 8 bei der Leichtathletik ist ein/e Kampfrichter/in zu stellen (beim Gerätturnen nur geprüfte Kampfrichter/innen). Für Kür/KM3 Turner ist pro angefangene 4 Teilnehmer auch ein entsprechender Kampfrichter zu melden.

Die Wettkämpfer/innen entscheiden vor dem Wettkampf, in welchen drei Disziplinen sie antreten. Der Eintrag einer vierten Disziplin beim Drei-kampf führt zur Disqualifikation des Wettkämpfers / der Wettkämpferin.

Leichtathletik Leitung: Jürgen Berger

Wettkämpfe männlich

Wk 1 Bergwettkampf - 4-Kampf 100-m-Lauf, Weitsprung, Steinstoß 15 kg, 1000-m-Geländelauf

jahrgangsoffen

Wk 2 Leichtathletik-3-Kampf JuTu - C 75-m-Lauf, Weitsprung (Zone), Kugelstoß 3 kg

Jahrgang 2007/06

M 12-13

Wk 3 Leichtathletik-3-Kampf JuTu - B 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 4 kg

Jahrgang 2005/04

M 14-15

Wk 4 Leichtathletik-3-Kampf JuTu - A 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 5 kg

Jahrgang 2003/02

M 16-17

Wk 5 Leichtathletik-3-Kampf JuTu - A 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 6 kg

Jahrgang 2001/00

M 18-19

Wk 6

Leichtathletik-3-Kampf 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 7,25 kg

Jahrgang 1999-1990

M 20-29

Wk 7 Jahrgang 1989-1980

M 30-39

Wk 8 Jahrgang 1979-1970

M 40-49

Wk 9 Leichtathletik-3-Kampf 75-m-Lauf, Weitsprung mit oder ohne Anlauf, Kugelstoß 6 kg

Jahrgang 1969-1960

M 50-59

Wk 10 Leichtathletik-3-Kampf 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugelstoß 5 kg, Vollballwurf 1 kg

Jahrgang 1959-1950

M 60-69

Wk 11 Leichtathletik-3-Kampf 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugelstoß 4 kg, Vollballwurf 1 kg

Jahrgang 1949-1940

M 70-79

Wk 12 Leichtathletik-3-Kampf 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugelstoß 3 kg, Vollballwurf 1 kg

Jahrgang 1939 und

älter

M 80 und älter

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63

Wettkämpfe weiblich

Wk 14 Bergwettkampf - 4-Kampf 100-m-Lauf, Weitsprung, Steinstoß 5 kg, 500-m-Geländelauf

jahrgangsoffen

Wk 15 Leichtathletik-3-Kampf JuTi - C 75-m-Lauf, Weitsprung (Zone), Kugelstoß 3 kg

Jahrgang 2007/06

F 12-13

Wk 16 Leichtathletik-3-Kampf JuTi - B 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 3 kg

Jahrgang 2005/04

F 14-15

Wk 17

Leichtathletik-3-Kampf JuTi - A 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 4 kg

Jahrgang 2003/02

F 16-17

Wk 18 Jahrgang 2001/00

F 18-19

Wk 19

Leichtathletik-3-Kampf JuTi - A 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 4 kg

Jahrgang 1999-1990

F 20-29

Wk 20 Jahrgang 1989-1980

F 30-39

Wk 21 Leichtathletik-3-Kampf 100-m-Lauf, Weitsprung mit od. ohne Anlauf, Kugelstoß 4 kg, Vollball 1 kg

Jahrgang 1979-1970

F 40-49

Wk 22 Leichtathletik-3-Kampf 75-m-Lauf, Weitsprung mit oder ohne Anlauf, Kugelstoß 3 kg, Vollball 1 kg

Jahrgang 1969-1960

F 50-59

Wk 23 Leichtathletik-3-Kampf

50-m-Lauf, Standweitsprung,

Kugelstoß 3 kg, Vollball 800 g

Jahrgang 1959-1950

F 60-69

Wk 24 Jahrgang 1949 und

älter

F 70 und älter

Wahlwettkampf Bei den Wahlwettkämpfen der Turner/innen kann kein reiner Leichtathletik-Dreikampf gewählt werden.Es muss mindestens ein Gerätewettbewerb dabei sein. Für die Leichtathletik stehen die Wettkämpfe 1 - 24 zur Verfügung.

Gerätturner Leitung: Fachbereich Gerätturnen

Wk 25 Wahl-3-Kampf Pflicht , P5-P8 Barren, Reck, Seitpferd, Boden 75-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 3 kg

Jahrgang 2007/06

M 12-13

Wk 26 Wahl-3-Kampf Pflicht, P5-P9 Barren, Reck, Seitpferd, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 4 kg

Jahrgang 2005/04

M 14-15

Wk 27 Wahl-3-Kampf Pflicht, P5-P9 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 5 kg

Jahrgang 2003/02

M 16-17

Wk 28 Wahl-3-Kampf Pflicht, P5-P9 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 6 kg

Jahrgang 2001/00

M 18-19

Wk 29 Wahl-3-Kampf Pflicht P5-P9 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 7,25 kg

Jahrgang 1999-1990

M 20-29

Page 64: Inhaltsverzeichnis Arbeitsbuch 2019.pdf · ks.sauer@gmx.de 07627 / 7423 01573 36645 56 Gerätturnen männlich (Meisterschaften) Siegbert Weber Ritterstr. 75 79639 Grenzach-Wyhlen

64

Wk 30 Wahl-3-Kampf Pflicht P5-P9 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 7,25 kg

Jahrgang 1989-1980

M 30-39

Wk 31 Wahl-3-Kampf Pflicht P4-P7 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden – Aufgabenbuch 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugelstoß 7,25 kg

Jahrgang 1979-1970

M 40-49

Wk 32 Wahl-3-Kampf Pflicht P3-P6 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 50-m-Lauf, Weitsprung mit oder ohne Anlauf, Kugelstoß 6 kg

Jahrgang 1969-1960

M 50-59

Wk 33 Wahl-3-Kampf Pflicht P3-P6 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugelstoß 5 kg, Vollballwurf 1 kg

Jahrgang 1959-1950

M 60-69

Wk 34 Wahl-3-Kampf Pflicht P2-P6 (nur A-Version) Barren, Reck, Seitpferd, Boden 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugelstoß 4 kg, Vollballwurf 1 kg

Jahrgang 1949 und

älter

M 70 und älter

Wk 35 Kür-3-Kampf LK2 Wahlweise aus Boden, Seitpferd, Barren, Reck

jahrgangsoffen

Gerätturnerinnen Leitung: Fachbereich Gerätturnen Wir verweisen auf die Ausschreibungen im DTB-Handbuch Gerätturnen weiblich und Gerätturnen männlich, Ausgabe 2015 sowie die Ausschreibung der P-Übungen un-ter www.dtb-geraetturnen.de Anmerkung: Alle Bodenübungen werden auf der Mattenbahn geturnt.

Die Wettkämpfe 36 bis 40 sind für Turnerinnen, die an Meisterschaften und Ligawettkämpfen teilnehmen.

Wk 36 Wahl-3-Kampf Pflicht, P3-P7 Spannstufenbarren/Reck, Schwebebalken, Boden 75-m-Lauf, Weitsprung (Zone), Kugel 3 kg

Jahrgang 2007/06

F 12-13

Wk 37 Wahl-3-Kampf Pflicht, P4-P8 Spannstufenbarren/Reck, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 3 kg

Jahrgang 2005/04

F 14-15

Wk 38 Wahl-3-Kampf Pflicht, P5-P9 (nur A-Version) Spannstufenbarren, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 4 kg,

Jahrgang 2003/02

F 16-17

Wk 39 Jahrgang 2001/00

F 18-19

Wk 40 Wahl-3-Kampf Pflicht P5-P9 (nur A-Version) Spannstufenbarren, Schwebebalken, Boden

100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 4 kg

Jahrgang 1999-1990

F 20-29

Die Wettkämpfe 41 bis 45 sind für Turnerinnen, die 1 x wöchentlich trainieren und an keinen Meisterschaften und Ligawettkämpfen im Gau und Land teilnehmen.

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Wk 41 Wahl-3-Kampf Pflicht, P3-P7

Spannstufenbarren/Reck, Schwebebalken, Boden 75-m-Lauf, Weitsprung (Zone), Kugel 3 kg

Jahrgang 2007/06

F 12-13

Wk 42 Wahl-3-Kampf Pflicht, P4-P8 Spannstufenbarren/Reck, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 3kg

Jahrgang 2005/04

F 14-15

Wk 43 Wahl-3-Kampf Pflicht, P5-P9 (nur A-Version) Spannstufenbarren, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 4 kg,

Jahrgang 2003/02

F 16-17

Wk 44 Jahrgang 2001/00

F 18-19

Wk 45 Wahl-3-Kampf Pflicht P5-P9 (nur A-Version) Spannstufenbarren, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 4 kg

Jahrgang 1999-1990

F 20-29

Wk 46 Wahl-3-Kampf Pflicht P4-P8 (nur A-Version) Spannstufenbarren, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung, Kugel 4 kg

Jahrgang 1989-1985

F 30-34

Wk 47 Jahrgang 1984-1980

F 35-39

Wk 48 Wahl-3-Kampf Pflicht P4-P7 (nur A-Version) Reck, Schwebebalken, Boden 100-m-Lauf, Weitsprung (Absprung aus der Zone), Kugel 4 kg

Jahrgang 1979-1975

F 40-44

Wk 49 Jahrgang 1974-1970

F 45-49

Wk 50 Wahl-3-Kampf Pflicht P3-P6 (nur A-Version) Reck (alternativ Stufenbarren), Schwebebalken, Boden, Parallel-Barren 75-m-Lauf, Weitsprung (Absprung aus der Zo-ne) oder Standweitsprung, Kugel 4 kg, VollbaIl 1 kg

Jahrgang 1969-1960

F 50-59

Wk 51 Wahl-3-Kampf Pflicht P2-P5 (nur A-Version) Reck (alternativ Stufenbarren),Schwebebalken, Boden, Parallel-Barren 50-m-Lauf, Standweitsprung, Kugel 3 kg, Vollball 800 g

Jahrgang 1959 und

älter

F 60 und älter

Kürwettkampf

Wk 61 Kür-3-Kampf LK4 Boden, Balken, Stufenbarren jahrgangsoffen

ab 2007 (u. älter) Wk 62 Kür-3-Kampf LK3 Boden, Balken, Stufenbarren

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Breisachzeltlager 2019

Das 51. Internationale Jugendzeltlager der Badischen Turnerjugend findet vom 29. Juli - 08. August 2019 in Breisach am Rhein statt. Den Flyer für die Anmeldungen und weiteren Informationen gibt`s von Annika Schmidt. Nähere Daten siehe Seite MHTJ in diesem Buch.

• Betreuung durch pädagogisch erfahrene Mitarbeiter der BTJ

• Unterkunft in BTJ-eigenen Mehrpersonenzelten

• Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen)

• 12-tägiges, abwechslungsreiches Programm

• Kontakte mit ausländischen Jugendgruppen

• Sanitäre Anlagen beim Lagerplatz

• Eigene Lagerzeitung

• Hallen/Klassenzimmer stehen bei schlechtem Wetter zur Verfügung

• Sporthalle, Schwimmbad und Stadion nebenan

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Haushalts- und Finanzordnung gem. § 24 Abs. 4 der Satzung 1. Abschnitt: Haushaltsgrundsätze § 1 Aufstellung Der Haushalt wird aufgestellt vom Geschäftsführenden Vorstand. Der Vor-sitzende Geschäftsführung erarbeitet einen Entwurf. Die Vorsitzenden und Fachbereichsleiter sowie das Turnerjugend-Führungsteam legen dem Vor-sitzenden Geschäftsführung hierzu eine Zusammenstellung ihrer voraus-sichtlichen Ein- und Ausgaben unter Gegenüberstellung der letzten verfüg-baren Werte bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres vor. Abweichungen von mehr als 10% sollen begründet werden. Der Vorsitzende Geschäftsführung erarbeitet eine sinnvolle Gliederung des Haushaltsplanes, die den betroffenen Bereichen rechtzeitig bekanntzuge-ben und von diesen bei der Zusammenstellung zu verwenden ist. Die Glie-derung soll mindestens unterscheiden in Ein- und Ausgaben; außerdem sind die einzelnen Fachbereiche voneinander getrennt zu halten. Sollte diese Aufstellung nicht fristgemäß vorgelegt werden, kann der Ge-schäftsführende Vorstand den betroffenen Bereich bei der Aufstellung des Haushalts mit den letzten verfügbaren Werten abzüglich eines in dessen Ermessen gestellten Abschlags berücksichtigen; einmalige Verfügungsmit-tel können ganz gestrichen werden . Der Entwurf des Haushalts ist der Erweiterten Vorstandschaft zur Stellung-nahme zuzuleiten. Der Haushalt wird satzungsgemäß vom Gauturntag beschlossen. Ihm ist mit der Einladung zur Versammlung eine Ausfertigung des neuen Haushalts zu übersenden. § 2 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bei Aufstellung, Bewilligung und Ausführung des Haushalts sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Mittel dür-fen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. § 3 Grundsatz der Gesamtdeckung Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Ver-wendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen nur beschränkt werden, soweit Ausnahmen im Haushalt ausdrücklich zugelassen worden sind. Hier-von unberührt bleibt die Verpflichtung, die der Jugend zufließenden Mittel zu deren freien Verfügung zu halten.

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§ 4 Anforderungen Ein Haushalt umfasst ein Kalenderjahr. Er muss einen Vergleich zum Vor-jahr ermöglichen. Die Gliederung des Haushalts soll sich nach dem vom Vorsitzenden Geschäftsführung gemäß § 1 Absatz 2 ausgearbeiteten Mus-ter richten. Zweckgebundene Einnahmen und die dazugehörigen Ausgaben sind kennt-lich zu machen. Für denselben Zweck dürfen Ausgaben nicht bei verschie-denen Titeln veranschlagt werden. Ein Haushaltsüberschuss ist im Folgejahr in das Vermögen des Vereins einzu-stellen. Ein Fehlbetrag ist spätestens im Haushalt für das übernächste Rech-nungsjahr auszugleichen. § 5 Nachtragshaushalt Ein Nachtragshaushalt ist aufzustellen, sobald erkennbar wird, dass die Ge-samtsumme aller Ausgaben ohne Vermögensbildung um mehr als 10% über-schritten wird oder der Geschäftsführende Vorstand die Notwendigkeit der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes beschließt. § 6 Vorläufige Haushaltsführung Ist ein Haushalt noch nicht bewilligt, so dürfen Verpflichtungen erfüllt werden, soweit es sich dem Grunde nach um regelmäßig wiederkehrende Verbindlich-keiten handelt oder der Geschäftsführende Vorstand im Einzelfalle der Ausga-be zustimmt. 2. Abschnitt: Organisation der Kassen § 7 Kasse Die Kasse des Vereins wird vom Vorsitzenden Geschäftsführung geführt. Hier-bei unterstützt ihn in buchhalterischer Sicht die Geschäftsstelle. Vertreter im Verhinderungsfalle sind in dieser Reihenfolge der 1. Vorsitzende, der Vorsit-zende Öffentlichkeitsarbeit und Kultur sowie die Vorsitzende Frauenarbeit. Die Fachbereiche und die Turnerjugend sind nicht zur Führung eigener Kassen befugt. Ausgenommen sind veranstaltungsbezogene Hand-(Bar-) Kassen, über die jeweils nach Beendigung der Veranstaltung sofort abzurechnen sind. § 8 Buchführung, Belegpflicht und Abschluss (1) Über alle Zahlungen ist nach der Zeitfolge und nach der im Haushalt vorge-sehenen Ordnung unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Buch zu führen. (2) Zahlungen, die das abgelaufene Rechnungsjahr betreffen sind in den Bü-chern des abgelaufenen Rechnungsjahres zu buchen, soweit diese noch nicht abgeschlossen sind.

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(3) Einnahmen, die im neuen Rechnungsjahr fällig werden, aber vorher eingehen oder Ausgaben, die im neuen Rechnungsjahr fällig werden, aber zur fristgerechten Zahlung vorher erbracht werden müssen, sind für das neue Rechnungsjahr zu buchen. (4) Die Buchungen sind zu belegen. (5) Die Bücher sind spätestens zum regelmäßigen Gauturntag abzuschlie-ßen. Geldbestände sind zum Ende des Rechnungsjahres (31.12.) nachzu-weisen. 3. Abschnitt: Verfügungsberechtigungen § 9 Gauturntag Der Gauturntag beschließt den Haushaltsplan. Die einzelnen Bereiche er-halten danach einen auf sie bezogenen Auszug des beschlossenen Haus-halts. § 10 Geschäftsführender Vorstand, Fachbereiche und TuJu Die einzelnen Bereiche führen den auf sie bezogenen Haushalt selbständig. Sie erhalten hierzu nach Verabschiedung des Haushalts den ihren Bereich betreffenden Auszug des Haushaltsplans. Mehrausgaben von mehr als 10% der für den jeweiligen Bereich vorgese-henen Gesamtausgaben, mindestens aber Euro 250,-- bedürfen der Zu-stimmung des Geschäftsführenden Vorstands. Soweit diese Mehrausgaben vorhersehbar sind, bedürfen sie vor der Durchführung der Maßnahme der Einwilligung des Geschäftsführenden Vorstands. Bleiben die Einnahmen um 10% oder mehr unter den veranschlagten Ein-nahmen, ist dies dem Geschäftsführenden Vorstand unverzüglich mitzutei-len und zu begründen. § 11 Vorstand Jedes Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands entscheidet jeweils selbstständig bis zu einem Betrag von Euro 250,--. Der Vorsitzende Ge-schäftsführung ist hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der 1. Vorsitzende und der Vorsitzende Geschäftsführung können darüber hinaus jeweils selbstständig Ausgaben im Einzelfall bis Euro 500,-- tätigen. Hierüber ist der Geschäftsführende Vorstand spätestens in der nächsten Sitzung zu unterrichten. Im Haushalt sind hierzu Verfügungsmittel in geschätzter Höhe bereit zu stellen. Der Geschäftsführende Vorstand wird über den Stand des Verfü-gungskontos laufend unterrichtet.

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4. Abschnitt: Einzelne Haushaltspunkte § 12 Erstattungen Die den Mitarbeitern und Delegierten des Markgräfler-Hochrhein-Turngaues entstehenden Auslagen werden grundsätzlich erstattet. Die nachfolgenden Erstattungsregelungen sind - soweit nicht anders bestimmt - auf den Kos-tenersatz beschränkt, um durch sparsame Mittelverwendung die Beiträge niedrig halten zu können und eine gerechte Verteilung zu ermöglichen. Er-stattungen von angegliederten übergeordneten Sportverbänden werden angerechnet. Mitarbeiter/Delegierte sind die Mitglieder der Erweiterten Vorstandschaft, außerdem die Mitglieder der Fachbereichsausschüsse, soweit sie in Aus-übung ihrer Funktion für den Markgräfler-Hochrhein-Turngau tätig werden. Des Weiteren fallen darunter Personen, die von einem Gremium des Mark-gräfler-Hochrhein-Turngaus oder Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft abgeordnet oder zu einer Veranstaltung persönlich und nicht als Repräsen-tant seines Heimvereins eingeladen werden. Mitarbeiter/Delegierte sind nicht die Mitglieder der Vereine, die für den Aus-richter einer Turngau-Veranstaltung tätig werden. Soweit der Ausrichter auf Grund der Eigenart der Veranstaltung nicht in der Lage ist, eigene Einnah-men zu erzielen (insbesondere wg. mangelnder entgeltlicher Bewirtung) dürfen an die Helfer des ausrichtenden Vereins in angemessener Anzahl Erstattungen nach dieser Ordnung vorgesehen werden. § 13 Reisekosten, Tagegelder, Aufwands- und Lehrgangsentschädigungen (1) Sitzungen, Tagungen, Vertretungen, Lehrgänge Nr. 1 Fahrtkosten Öffentliche Verkehrsmittel Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die notwendigen Fahrtkosten in Höhe der billigsten Fahrkarte der niedrigsten Wagenklasse einschließlich erforderlicher Zuschläge erstattet. Vergünstigungen, insbesondere für Grup-pen, sind in Anspruch zu nehmen. Ist PKW-Benutzung bei mehreren Fahrtteilnehmern günstiger, so werden ent-sprechend einer Vergleichsberechnung diese Kosten erstattet. Fahrgemeinschaften sind zu bilden. Bei anderen Mitfahrgelegenheiten werden die entstandenen Kosten im Rahmen obiger Höchstgrenzen erstattet. PKW-Benutzung unabhängig von der Zahl der Fahrtteilnehmer 0,30 Euro/km Mitfahrgelegenheiten Bei Mitfahrgelegenheiten (privat oder Bus) werden die nachweisbar entstande-nen Kosten entsprechend vorstehender Regelungen erstattet.

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Nr. 2 Tagegelder Ein Tagegeld als pauschale Aufwandsentschädigung wird gewährt bei Abwe-senheit bis 6 Stunden 5,- Euro ab 6-9 Stunden 10,- Euro über 9 Stunden bis ganztags 15,- Euro

Das Tagegeld wird jeweils gekürzt bei Übernahme des Frühstücks um 15% Mittagessens um 30% des angefallenen Tagegelds Abendessens um 30%

Ein Tagegeld wird abweichend hiervon nicht gewährt für die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen des MHTG (z.B.: Vorstands- und FB-Ausschusssitzungen, Gauturntag, Turnfeste, Lehrgänge u.Ä.), wenn anfal-lende Kosten der Bewirtung übernommen werden. Verzehrbons werden nur in Ausnahmefällen ausgegeben und führen zur Verkürzung des Tagegelds.

Nr 3 Übernachtungsgelder Für notwendige Übernachtungen wird ein Übernachtungsgeld gewährt ohne Nachweis in Höhe von 20,- Euro. Liegen die Kosten der Übernachtung höher, so werden die nachgewiesenen Kosten nur erstattet, wenn und soweit der Geschäftsführende Vorstand diese bewilligt.

Nr. 4 Aufwandsentschädigungen für Lehrgangsleiter und Referenten Ein Lehrgang ist eine Maßnahme, in der theoretische und/oder praktische Inhalte vermittelt werden. Mehrtägige Lehrgänge zählen wie mehrere Lehr-gänge unabhängig vom Abschluss. Lehrgangsleiter ist, wer einen Lehrgang organisiert, d.h. vorbereitet und leitet, insbesondere in sachlicher und finanzieller Hinsicht die Ausschrei-bung erstellt, Meldungen der Teilnehmer verarbeitet und mit der Geschäfts-stelle des TG abrechnet. Pro Lehrgang kann nur ein Lehrgangs-leiter abge-rechnet werden. Referent ist, wer die fachlichen Inhalte an die Lehrgangsteilnehmer vermit-telt. Mit dem Referenten ist eine schriftliche Vereinbarung nach Anlage zu schließen. Eine Erstattung nach dieser Nr. wird nur gewährt, soweit der Lehrgang tat-sächlich und mit der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl durchgeführt wird. Für Lehrgangsleiter bis 30 Teilnehmer 15,00 Euro 31 bis 60 Teilnehmer 30,00 Euro pro Lehrgangstag mehr als 60 Teilnehmer 50,00 Euro und Anwesenheit Für Referenten je Stunde (=45 Min.) Lehrtätigkeit 20,00 Euro höchstens pro Tag 120,00 Euro

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Sonderregelungen Abweichungen sind möglich, insbesondere für Referenten, bei denen die Tätigkeit Grundlage ihrer Erwerbsausübung ist oder besonderes Berufswis-sen voraussetzt. Sie bedürfen eines Beschlusses des Geschäftsführenden Vorstands. Ein Betrag von Euro 30,--/Stunde soll nur ausnahmsweise über-schritten werden. Auf eine Anpassung der Lehrgangsgebühren an das Re-ferentenhonorar ist zu achten.

(2) Sportförderung (a) Zur Förderung herausragender sportlicher Leistungen in Turnsportar- ten wird im Haushaltsplan zu diesem Zweck ein Geldbetrag ausgewiesen. (b) Erfasst werden

- Meisterschaften - Bestenwettkämpfe, soweit es sich um jugendliche oder aktive Teil- nehmer / Mannschaften handelt (keine Seniorenklassen) - Andere Wettkämpfe (z.B.: Bezirksentscheide, Gauvergleichskämpfe, Freundschaftstreffen, Pokal- und Ligawettkämpfe) können auf Antrag eines Mitglieds des Erweiterten Vorstands durch Beschluss des Ge- schäftsführenden Vorstands in die Verteilung mit einbezogen werden.

(c) Die Leistung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den entstandenen Kosten. Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht. (d) Die Verteilung erfolgt nach folgenden Richtlinien: Im Wettkampf muss eine herausragende Platzierung (= qualifizierte Platzierung) erreicht worden sein. Dies ist grundsätzlich nur gegeben

Einzel- Mannschaftswettkämpfe - bei Platzierung im vorderen Drit- tel des Teilnehmerfelds, jedoch maximal bei:

- Wettkämpfen auf Landesebene bis Platz 6 bis Platz 3 - Wettkämpfen über Landesebe- ne(soweit es sich um einen Qualifikationswettkampf handelt)

bis Platz 8 bis Platz 4

- Wettkämpfe auf nationaler und höherer Stufe und nur soweit mindestens 3 Teilnehmer zum Wettkampf gegeneinander an- getreten sind.

bis Platz 10 bis Platz 5

Ausnahmen hiervon können auf Antrag eines Mitglieds des Erweiterten Vorstands durch Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands zugelas-sen werden.

(e) Der Antrag kann nur vom Verein gestellt werden.

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(f) Mit dem Antrag ist eine Siegerliste vorzulegen. Außerdem ist darzule- gen, welche Kosten entstanden sind (Fahrtkosten, Startgebühren, not wendige Übernachtung). (g) Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. (h) Folgende Höchstbeträge können als Zuschuss gewährt werden: - Fahrtkosten + Öffentliche Verkehrsmittel Die hälftigen Kosten nach Absatz 1 Nr. 1 + PKW-Benutzung ab 1 qualifiziert platzierter Meisterschaftsteilnehmer 0,20 Euro/km

- Tage- und Übernachtungsgeld Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der Wettkampfort vom Sitz des Startvereins mehr als 150 km entfernt ist, auf + Tagegeld 8,- Euro + Übernachtungsgeld 10,- Euro + Trainer oder Betreuer Bei 3 und mehr qualifiziert platzierten Teilnehmern eines Vereins können für einen Trainer oder Betreuer bei Übernahme einer sol - chen Aufgabe Tage- und Übernachtungsgeld geltend gemacht werden. (i) Reichen die Haushaltsmittel nicht zur Deckung aller berechtigten An- träge, so erfolgt eine anteilsmäßige Kürzung. (j) Der Antrag ist einzureichen bis zum 1. November für das laufende Jahr. Spätere Meisterschaftserfolge werden im Folgejahr mit dem dann zur Verfügung gestellten Betrag bezuschusst. (k) Soweit nicht eine Zahlung in Höhe der beantragten Mittel erfolgt, erhält der Antrag stellende Verein eine Abrechnung, aus der sich zumindest die insgesamt zur Verteilung gelangten Mittel und die Entscheidung über seinen Antrag ergeben. (3) Gaumannschaften Soweit eine Mannschaft vom MHTG zu einer Turnliga in Deutschland ge-meldet wird, erfolgen Erstattungen nach Absatz 1. Über eine Aufwandsentschädigung für den Trainer der Mannschaft ent-scheidet der Geschäftsführende Vorstand durch besonderen Beschluss. Näheres regelt ein Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands, der ins-besondere auch eine Einbindung der Heimvereine der die Turner bildenden Mannschaft vorsehen kann. § 14 Gebührenerstattung für Hallen Vereine, die eine Gauveranstaltung übernehmen, erhalten nachgewiesene und notwendige Kosten für Halle, Plätze und Hallenwart erstattet. Hierzu zählen insbesondere Gauturntag, Endkämpfe im Ligabetrieb, Meisterschaf-ten, Wintermannschaftskämpfe u.ä. Die Vereine sollen zuvor über Preis-nachlässe verhandeln.

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Wird die Veranstaltung mit Bewirtung durchgeführt, deren Einnahmen dem übernehmenden Verein zustehen, so sind für die Bewirtung entstehende zusätzliche Kosten vom Verein zu tragen. Der Geschäftsführende Vorstand kann Ausnahmen zulassen. § 15 Seminar- und Lehrgangsgebühren Seminar- und Lehrgangsgebühren für Lehrgänge auf Landes- und Bundes-ebene für Gaumitarbeiter können auf Antrag durch besonderen Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands ganz oder teilweise vom MHTG über-nommen werden. Die Übernahme kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Gaumitarbeiter verpflichtet, die getragenen Gebühren ganz oder teilweise zurückzuerstatten, wenn das erworbene Wissen danach nicht dem MHTG zur Verfügung gestellt wird. Das Nähere regelt ein Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands. § 16 Porti- und Telefonkosten Aufwendungen für Porto, Papier, Druckerpatronen u.Ä. werden auf Nach-weis erstattet. Telefon-, Fax-, Email- und Internetkosten werden ohne Nachweis erstattet - an Vorsitzende des GF Vorstands, Fachbereichs- und Jugendleiter bis zu € 50,-- / Jahr - an Mitarbeiter der FB-Ausschüsse und Beisitzer bis zu € 20,-- / Jahr Darüber hinausgehende Mehraufwendungen sind nachzuweisen. § 17 Anschaffungen Bei Anschaffungen, die einen Wert des anzuschaffenden Gegenstandes von Euro 250,-- überschreiten, müssen mehrere Angebote (Kostenvoran-schläge) eingeholt werden. Darüber hinaus kann der Geschäftsführende Vorstand verlangen, dass vor Erwerb eines Gegenstandes Kostenvoran-schläge einzuholen sind.

§ 18 Form und Fristen Die Abrechnungen sollen mindestens halbjährlich, spätestens jedoch am 31.07. und 10.12. der Gaugeschäftsstelle zur Abrechnung vorgelegt wer-den. Ausgegebene Vordrucke sind zu verwenden und bei der Geschäfts-stelle anzufordern. Nach Ablauf des Kalenderjahres besteht kein Anspruch mehr auf Erstattung, es sei denn, die Auslage ist erst nach dem 1.12. ange-fallen und wird spätestens mit der nächsten Abrechnung im Folgejahr gel-tend gemacht. Der Geschäftsführende Vorstand kann im Einzelfall auch nach Ablauf der Fristen die Auszahlung bewilligen. Ausgezahlte Gelder können nicht zurückgefordert werden. Abrechnungen von Veranstaltungen sind zu beschleunigen und sollen in-nerhalb von 4 Wochen nach Schluss der Veranstaltung vorgelegt werden.

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Abrechnungen sind vor der Einreichung zu bestätigen durch den Fachbe-reichsleiter für Abrechnungen seines Zuständigkeitsbereichs oder durch einen Vorsitzenden des Geschäftsführenden Vorstands, soweit kein Fach-bereichsleiter zuständig ist.

§ 18a Vorschüsse Auf begründeten Anlass kann der Vorsitzende Geschäftsführung für einzel-ne Veranstaltungen oder Maßnahmen einen Vorschuss gewähren, über den nach Durchführung der Veranstaltung oder Maßnahme unverzüglich abzu-rechnen ist.

§ 19 Inkrafttreten Die Haushaltsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft und ist erstmals für das Geschäftsjahr 1998 anzuwenden.

Mitgliedsbeiträge, Versicherungsbeiträge und sonstige Gebühren in MHTG, BTB, DTB und BSB

Mitglieder Verbandsbeitrag MHTG BSB Summe Turnen Freiburg __________________________________________________________ _

bis 14 Jahre 1,00 € 0,65 € 0,80 € 2,45 € bis 18 Jahre 1,00 € 0,70 € 1,35 € 3,05 € über 18 Jahre 2,00 € 0,75 € 1,35 € 4,10 €

Dies sind die Jahresbeiträge pro Vereinsmitglied (unabhängig von der Art der Mitgliedschaft, z.B. Aktiv-, Passiv-, Ehrenmitglieder). Hinzu kommen:

Pflichtbezug Badische Turnzeitung (12 Ausgaben/Jahr) 30,- €

Pflichtbezug Gau-INFO (11-12 Ausgaben/Jahr) Bezug von je 1 Exemplar per Email: 10,00 € (Nichtmitglieder € 15,-) Bezug von je 1 Exemplar per Post: 20,00 € (Nichtmitglieder € 25,-) Jedes weitere Exemplar per Post: 7,50 €

Pflichtveranstaltungen im MHTG sind:

- der Gauturntag - die Vollversammlung der Turnerjugend (für Vereine mit mehr als bzw. der Jugendhauptausschuss 40 Mitgliedern unter 18 J.)

Entsendet ein Verein keinen Vertreter zu diesen Pflichtveranstaltungen, so wird eine Abwesenheitsgebühr von 50,-- € erhoben, welche mit der nächstfolgenden Jahresrechnung eingefordert wird.

Jürgen Bachmann TV Haagen

Heinz Brandl TV Haagen

Olga Oswald TV Haagen

Irene Baumgartner SV Harpolingen

Petra Klein TV Haltingen

Werner Bockstaller TV Fahrnau

Heinz Mau TV Bad Säckingen

Hans Andris TSG Schopfheim

Hanni Boller TV Weil

Friedel Ehrler TV Steinen

Hanspeter Müller TV Steinen

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EHRUNGSORDNUNG

Vorwort

Abschnitt 1 Individualehrungen § 1 Ehrungen § 2 Ehrungsgrundsätze § 3 Trainernadel § 4 Urkundentext und Logo § 5 Gauehrennadel § 6 Urkundentext und Logo § 7 Diamantene Gauehrennadel § 8 Urkundentext und Logo § 9 Antrag

Abschnitt 2 Ehrungsausschuss § 10 Ehrungsausschuss § 11 Weitere Aufgaben § 12 Erfassung

Abschnitt 3 Erinnerungsgaben § 13 Friedrich-Ludwig-Jahn-Münze § 14 MHTG-Fensterbild § 15 Anregung und Entscheidung

Abschnitt 4 Ehrung durch übergeordnete Verbände § 16 Hinweis für Ehrungen

Abschnitt 5 Sportlerehrungen § 17 Grundlegendes § 18 Meldung und Frist § 19 Gabe § 20 Ehrungsveranstaltung

Abschnitt 6 Vereinsjubiläen § 21 Jubiläumsgaben § 22 Urkunde und Grußwort

Abschnitt 7 Gedenken Verstorbener § 23 Grundsätzliches § 24 Fahnenbegleitung, Totenwache und persönlicher Nachruf § 25 Gebinde, Nachruf in Zeitung § 26 Nachruf in Gauinfo und BTZ, Beileidsschreiben

Abschnitt 8 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften § 27 Inkrafttreten

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Vorwort (1) Diese Ehrungsordnung stellt Richtlinien für die Ehrung von Individu- alpersonen auf, die sich in vorbildlicher und herauszuhebender Wei- se um das Turnen und die Turnbewegung verdient gemacht haben. Sie sind jedoch nicht schematisch anzuwenden. Jede Vergabe einer Ehrung ist individuell zu prüfen. (2) Die Jubiläumsgaben sollen einhergehen mit einer Würdigung des Vereins anlässlich einer dafür geeigneten jubiläumsbezogenen Ver- anstaltung. (3) Die Sportlerehrungen sollen besondere sportliche Erfolge würdigen und einen Anreiz darstellen, den MHTG als Bindeglied zwischen seinen Vereinen und den übergeordneten Verbänden (BTB und DTB) wahrzunehmen. (4) Die Richtlinien anlässlich der Todesfälle stellen im Besonderen nur eine unverbindliche Handhabe dar. Der Vorstandschaft bleibt es da her überlassen, die Ehrungsordnung nur auszugsweise ohne den Abschnitt 7 (Gedenken Verstorbener) bekannt zu geben. (5) Mit den nachfolgenden Regelungen werden keine klagbaren Ansprü- che gegen den MHTG begründet.

Abschnitt 1 Individualehrungen

§ 1 Ehrungen (1) Der MHTG vergibt folgende Ehrungen: 1. Trainernadel 2. Gauehrennadel 3. Diamantene Gauehrennadel

an Mitarbeiter des Turngaues oder natürliche Mitglieder in den Mit- gliedsvereinen, die sich um das Turnen und die Turnbewegung in vorbildlicher Weise verdient gemacht haben. (1) Ausnahmsweise kann die Gauehrennadel auch Förderern des Tur- nens verliehen werden, die nicht Mitglied im MHTG oder eines seiner Mitgliedsvereine sind.

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§ 2 Ehrungsgrundsätze

(1) Die Ehrungen nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 und 2 setzen eine zum Zeit punkt der Antragstellung erfolgte Vereinsehrung voraus. Dies gilt nicht für die Ehrung von Mitarbeitern des Turngaus auf Antrag eines Mitglieds der Erweiterten Vorstandschaft des MHTG. (2) Seit der letzten Ehrung im Turnverband müssen in der Regel fünf Jahre vergangen und weitere ehrungswürdige Tätigkeiten erbracht worden sein.1 (3) Eine Ehrung von mehr als fünf Personen nach dieser Ehrungsord- nung auf derselben Stufe und in einer Veranstaltung ist zu vermei- den. (4) Der Zeitpunkt der vorgesehenen Ehrung soll vom Verein angege- ben werden. Sie sollte in einem würdigen Rahmen stattfinden. Die Ehrung wird vorgenommen durch ein Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft. (5) Ehrungen sind höchstens bis drei Jahre nach Beendigung der Amtszeit möglich.

§ 3 Trainernadel

(1) Die Trainernadel wird vergeben für eine mindestens zehnjährige Tätigkeit als Trainer / Übungsleiter in einer Turnsportart.

(2) Übungsleiter ist, wer mit der verantwortlichen Leitung einer selbst-

ständigen Trainingseinheit betraut ist2.

§ 4 Urkundentext und Logo

(1) Die Urkunde trägt folgenden Text: Der Markgräfler-Hochrhein- Turngau e.V. verleiht – Name – für – Anzahl – Jahre verantwor- tungsvolles Wirken als Trainer/in im – Verein – die Trainernadel. (2) Die Urkunde wird mit Datum und Ort der Verleihung versehen und unterschrieben vom/von der Ersten Vorsitzenden sowie dem zuständigen Vorsitzenden Leistung/Breite. (3) Die Nadel stellt einen stilisierten Turner gemäß Anlage dar.

1 Absatz 2 geändert durch Beschluss der Erw. Vorstandschaft vom 19.11.2015

2 Der Erwerb einer Übungsleiterlizenz ist nicht Voraussetzung für die Vergabe. Im Antrag sollen

Angaben dazu gemacht werden, ob Weiterbildungen besucht wurden.

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§ 5 Gauehrennadel (1) Die Gauehrennadel wird für verdienstvolles Wirken3 in einem dem Turnen dienenden Amt (sogenannte Funktionärstätigkeit) des MHTG oder einem seiner Mitgliedsvereine vergeben. Die zu eh- rende Person soll in der Regel mindestens dreißig Jahre alt sein und die Tätigkeit mindestens zehn Jahre im Verein bzw. fünf Jah- re beim MHTG ausgeübt haben. (2) Ausnahmsweise kann die Gauehrennadel auch anderen Personen verliehen werden, nämlich:

a) Sportlern für außerordentliche und langjährige konstante Er folge und vorbildhafte Einstellung für und zum MHTG oder eines seiner Mitgliedsvereine; Personen, bei denen Übungsleiter- und Funktionärstätigkeit nacheinander aus- geübt werden und zusammen mindestens 10 Jahre errei- chen, auch wenn jede Tätigkeit für sich nicht für eine Ehrung nach § 2 Nr. 1 oder 2 ausreichen würde.

b) anderen Förderern des Turnens, die nicht Mitglied im MHTG oder eines seiner Mitgliedsvereine sind.

§ 6 Urkundentext und Logo (1) Die Urkunde trägt folgenden Text: Der Markgräfler-Hochrhein- Turngau e.V. verleiht – Name – in Würdigung und Anerkennung der großen, langjährigen Verdienste im – Verein – die Gauehren- nadel. (2) Die Urkunde wird mit Datum und Ort der Verleihung versehen und unterschrieben vom Ersten Vorsitzenden sowie dem/r Geschäftsführenden Vorsitzenden. (3 Die Gauehrennadel wird aus dem Wappen des MHTG mit Kranz gebildet.

§ 7 Diamantene Gauehrennadel (1) Die Diamantene Gauehrennadel wird für außerordentlich langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein oder darüber hinaus vergeben für besonders vorbildliches Wirken um die Förderung des Turnens. (2) Zusätzliche Voraussetzung ist, dass dem Empfänger die Goldene Verdienstplakette des Badischen Turnerbunds verliehen wurde.

3 Eine nur beratende Tätigkeit (zum Beispiel als funktionsloser Beisitzer) ist in der Regel nicht als

ausreichende Tätigkeit anzusehen.

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§ 8 Urkundentext und Logo

(1) Die Urkunde trägt folgenden Text: Der Markgräfler-Hochrhein- Turn gau e.V. verleiht – Name – in Würdigung und Anerkennung sei- nes/ihres besonderen vorbildlichen und ehrenamtlichen Wirkens um die Förderung des Turnens im – Verein – die Diamantene Gaueh- rennadel.

(2) Die Urkunde wird mit Datum und Ort der Verleihung versehen und unterschrieben vom Ersten Vorsitzenden sowie dem/r Geschäftsführenden Vorsitzenden. (3) Die Gauehrennadel wird aus dem Wappen des MHTG mit Kranz und

Stein gebildet.

§ 9 Antrag (1) Der Antrag auf eine Ehrung nach diesem Abschnitt kann gestellt werden von jedem Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft und den Mitgliedsvereinen. Ausgenommen ist die Ehrung von Personen ge- mäß § 5 (2) c); in diesem Fall kann ein Antrag nur von einem Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft gestellt werden.

(2) Die Kosten gemäß besonderem Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands des MHTG sind mit der Antragstellung, die spätestens zwei Monate vor der geplanten Ehrung erfolgen muss, zu entrichten. Im Falle der Ablehnung werden die Kosten bis auf eine Bearbei- tungsgebühr von € 5,00 erstattet.

(3) Im Falle der Ablehnung sind die Gründe dem Antragssteller mitzutei- len.

(4) Die Antragsstellung erfolgt in Textform auf dem MHTG-Vordruck. Er ist von mindestens zwei Vereinsvertretern, darunter dem Vorsitzen- den oder Stellvertreter zu legitimieren. Die Verdienste der zu ehren- den Person sind ausführlich und konkret zu beschreiben.

(5) Der Antrag ist zu richten an den Geschäftsführenden Vorstand über die Geschäftsstelle des MHTG.

Abschnitt 2 Ehrungsausschuss

§ 10 Ehrungsausschuss4 (1) Der Geschäftsführende Vorstand setzt einen Ehrungsausschuss ein. Er besteht aus:

a) dem/der Vorsitzenden Öffentlichkeitsarbeit und Kultur b) 4 Beisitzern

4 Geändert durch Beschluss der Erw. Vorstandschaft vom 19.11.2015 in Abs. 1 lit. a, Abs 2 und 3;

Abs. 2a wurde eingefügt.

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(2) Die Beisitzer werden von der Erweiterten Vorstandschaft gewählt. Die gewählten Mitglieder gehören dem Ehrungsausschuss an, so lange sie durch die Erweiterte Vorstandschaft nicht abberufen werden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden. (2a) Der Ehrungsausschuss wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsit- zende/n. (3) Der Ehrungsausschuss entscheidet über die Ehrungen nach Ab schnitt 1. Der/Die Ausschussvorsitzende erhält hierzu nach Ein gang auf der Geschäftsstelle die Anträge, die umgehend an die wie teren Ausschussmitglieder weitergeleitet werden. Über die An- träge wird in der Regel in einer Sitzung entschieden, bei Ein- stimmigkeit kann auch im Email-Umlauf oder ähnlich beschlossen werden. Das Ergebnis der Abstimmung ist vom Vorsitzenden festzustellen. Der Geschäftsführende Vorstand ist über die Ent- scheidung spätestens in der nächsten Sitzung zu unterrichten. (4) Dem Ehrungsausschuss werden die Anträge zu Verbandsehrun gen entsprechend Absatz 3 zur Entscheidung über die Stellung- nahme des MHTG zum Ehrungsantrag vorgelegt. (5) Dem Ehrungsausschuss bleibt vorbehalten, zweifelhafte Anträge zur Entscheidung auf den Geschäftsführenden Vorstand zu über- tragen, der sodann endgültig entscheidet. (6) Der Ehrungsausschuss hat kein eigenes Antragsrecht.

§ 11 Weitere Aufgabe Der Ehrungsausschuss überprüft in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen die Mitarbeiterkartei des MHTG und regt in geeigneten Fällen die Stellung von Ehrungsanträgen beim Geschäftsführenden Vorstand an.

§ 12 Erfassung (1) Die Geschäftsstelle führt eine Mitarbeiterkartei, aus der sich min- destens ergeben: - Beginn der Amtszeit und jeweiliges Amt - Turnerischer Werdegang (in Verein, Turngau, Verband u.Ä.) - Ausscheiden aus dem Amt - Ehrungen (2) Die Kartei ist mindestens einmal jährlich zu überarbeiten, in aller Regel nach dem jährlich stattfindenden Gauturntag.

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Abschnitt 3

Erinnerungsgaben

§ 13 Friedrich-Ludwig-Jahn-Münze5 Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Münze ist vorgesehen für Einzelpersonen, die durch besonders lange Zugehörigkeit zum Turnsport, insbesondere als Mitglied eines der Mitgliedsvereine beim MHTG oder als dessen Mitarbeiter außerordentliche Verbindungen geschaffen haben.

§ 14 MHTG-Fensterbild Das MHTG-Fensterbild ist vorgesehen für Mitarbeiter in der Erweiterten Vorstandschaft oder einem seiner Ausschüsse im Falle des Ausscheidens nach langer und/oder verdienstvoller Tätigkeit. Es kann daneben an andere Personen, insbesondere auch juristische Personen vergeben werden, die dem MHTG nahe stehen.

§ 15 Anregung und Entscheidung (1) Die Anregung für die Vergabe einer Erinnerungsgabe erfolgt durch ein Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft an den Ge- schäftsführenden Vorstand. (2) Die Entscheidung wird getroffen durch den Geschäftsführenden Vorstand. (3) Die Vergabe erfolgt durch ein Mitglied der Erweiterten Vorstand- schaft anlässlich einer geeigneten Feier. (4) Die Kosten fallen dem Turngau zur Last.

Abschnitt 4 Ehrung durch übergeordnete Verbände

§ 16 Hinweis für Ehrungen

Ehrungen übergeordneter Verbände (BTB und DTB) setzen in aller Regel die Vergabe einer Gauehrung voraus. Die Ehrungsanträge an die Verbände sind dem Turngau vorzulegen und werden mit einer Stellungnahme verse-hen weitergeleitet. Auf die Ehrungsreihenfolge in der Anlage „Ehrungen“ wird verwiesen.

5 Nicht zu verwechseln mit der Friedrich-Ludwig-Jahn-Plakette als eine herausragende Ehrung

des Deutschen Turnerbundes

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Abschnitt 5

Sportlerehrungen

§ 17 Grundlegendes Herausragende sportliche Leistungen von Sportlern und Sportlerinnen, die unter dem Namen des MHTG oder eines seiner Mitgliedsvereine starten, werden im Rahmen einer Gauveranstaltung gewürdigt. Den Rahmen der Veranstaltung legt der Geschäftsführende Vorstand durch Beschluss im Einzelfalle fest.

§ 18 Meldung und Frist (1) Die Fachbereichsleiter melden auf Aufforderung des/der Vorsitzen den Leistung herausragende Platzierungen von Sportlerinnen und Sportlern sowie Mannschaften ihres Fachbereichs unter Angabe von

- Name und Geburtsdatum - Verein - Platzierung unter Vorlage einer Siegerliste - Wettkampf und -datum - Anzahl Wettkampfteilnehmer - weitere nennenswerte Erfolge - kurze Charakterisierung des Sportlers

(2) Die Vereine können darüber hinaus eine Ehrung über den Fachbe- reichsleiter des betreffenden Fachbereichs anregen. Sie werden hierzu durch das Info rechtzeitig aufgefordert.

(3) Über die Ehrungswürdigkeit entscheidet der/die Vorsitzende Leistung in Übereinstimmung mit dem betreffenden Fachbereichsleiter; wird keine Übereinstimmung erzielt, entscheidet die Erweiterte Vorstand- schaft.

(4) In jedem Falle geehrt werden Badische Meister und Vizemeister, Turnfestsieger (Landes- und Bundesturnfeste, nicht Gauturnfeste) sowie darüber hinausgehende Erfolge, Ligaaufstiege ab Landesli- gen.

§ 19 Gabe (1) Sämtliche Sportler und Sportlerinnen erhalten eine Urkunde sowie eine Zuwendung in Form eines geldwerten Vorteils entsprechend nachfolgenden Absätzen.

(2) Über die Höhe des jeweils zu gewährenden geldwerten Vorteils entscheidet die Geschäftsführende Vorstandschaft auf Vorschlag der/s Vorsitzenden Leistung. Er soll bei Einzelsportlern einen Wert von € 50,00, bei Mannschaften mit einer Wettkampfstärke von bis zu 8 Personen € 100,00, darüber hinaus von € 150,00 nicht überschreiten.

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§ 20 Ehrungsveranstaltung Die Verdienste sollen gewürdigt werden in einer Gauveranstaltung, in der die Leistungen und die Person der zu würdigenden Sportler angemessen hervorgehoben werden kann. Über die Art und Weise der Veranstaltung entscheidet der Geschäftsführende Vorstand, der für die Durchführung der Veranstaltung einen Ausschuss einsetzen kann, dessen Vorsitz der/die Vorsitzende Leistung inne hat.

Abschnitt 6 Vereinsjubiläen

§ 21 Jubiläumsgaben (1) Die Zugehörigkeit der Mitgliedsvereine zum MHTG wird anlässlich des Bestehens des Vereins seit seiner erstmaligen Gründung mit einer durch 25 teilbaren Jahreszahl durch Sach- oder Geldzu- wendung gewürdigt. Voraussetzungen sind:

a) mindestens zehnjährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum MHTG

b) Einladung des MHTG zu einer Jubiläumsveranstaltung.

(2) Sachzuwendungen erfolgen:

a) anlässlich des 100-jährigen Bestehens in Form eines Fahnenbandes mit folgender Aufschrift - Name des Vereins - Wappen des Turngaus - 100 Jahre

b) anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Vereins in Form einer angemessenen Gabe im Wert zwischen € 25,00 und € 50,00.

(3) Zu anderen Jubiläen erfolgen Geldzuwendungen in Form eines Grundbetrages in Höhe der Jahreszahl des Bestehens des Vereins zzgl. eines Zuschlages. Dieser beträgt € 0,10 bis 75 Jahre des Be stehens, bei mehr als 100 Jahren € 0,15. Er wird multipliziert mit der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten drei jährlichen Be standsmeldungen zum Fachbereich Turnen gemeldeten Mitglie dern. Der Zuschlag wird auf die nächste durch fünf teilbare Zahl aufgerundet.6

6 Beispiele:

75 Jahre 25 Mitglieder 25 x 0,1 = 2,50 75 + 5 = 80,-- 349 349 x 0,1 = 34,90 75 + 35 = 110,-- 410 410 x 0,1 = 41,00 75 + 45 = 120,--

150 Jahre 50 Mitglieder 50 x 0,15 = 7,50 150 + 10 = 160,-- 120 120 x 0,15 = 18,00 150 + 20 = 170,-- 650 650 x 0,15 = 97,50 150 + 100 = 250,--

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§ 22 Urkunde und Grußwort

(1) Der Jubiläumsverein erhält zudem eine Urkunde mit folgendem Wortlaut: Der Markgräfler-Hochrhein-Turngau gratuliert dem „Name des Vereins“ zum x-jährigen Bestehen. Die Urkunde trägt das Datum der Verleihung sowie die Unter- schriften des/r Ersten Vorsitzenden und des/r Geschäftsführenden Vorsitzenden des MHTG. (2) Eine Würdigung des Vereins in Form eines Grußwortes oder Ähn- lichem durch ein Mitglied der Erweiterten Vorstandschaft soll mit der Übergabe einhergehen.

Abschnitt 7 Gedenken Verstorbener

§ 23 Grundsätzliches

(1) Die folgenden Regelungen stellen im Besonderen nur interne Richtlinien dar. Eine starre Anwendung ist unter Berücksichtigung der Pietätsinteressen der Angehörigen und dem mutmaßlichen (2) oder geäußerten Willen des Verstorbenen zu vermeiden. (2) Der/die Erste Vorsitzende oder Vertreter im Amt entscheidet über die durchzuführende Würdigung im jeweiligen Einzelfall. Er soll da zu den Rat von Wegbegleitern des Verstorbenen und des/der Vorsitzenden Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit einholen.

§ 24 Fahnenbegleitung, Totenwache und persönlicher Nachruf (1) Diese sind angebracht bei - Ehrenmitgliedern des MHTG - aktiven Mitarbeitern der Erweiterten Vorstandschaft oder eines Fachbereichsausschusses - ehemaligen Mitarbeitern der Erweiterten Vorstandschaft, die noch nicht länger als zwei Jahre ausgeschieden sind und länger als fünf Jahre ein Amt bekleidet haben - Mitarbeitern der Erweiterten Vorstandschaft oder eines Fachbe- reichsausschusses, die noch nicht länger als fünf bis zehn Jah- re ausgeschieden sind und in der Regel länger als 10 Jahre ein Amt bekleidet haben. (2) Fahnenbegleitung und Totenwache treten in aller Regel in der turntypischen Kleidung mit schwarzer/m Hose/Rock und wei- ßem Hemd mit Trauerflor an.

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§ 25 Gebinde, Nachruf in Zeitung

(1) Ein Gebinde ist angebracht für - alle Vorgenannten - ehemalige Mitarbeiter der Erweiterten Vorstandschaft oder eines Fachbereichsausschusses mit einer kurzen Amtszeit von weni- ger als fünf bis zehn Jahren

- ehemalige Mitarbeiter, die vor mehr als fünf bis zehn Jahren aus geschieden sind - ehemalige Mitarbeiter, die weniger als fünf Jahre im Amt waren - in anderen vom Vorstand für angebracht erachteten Fällen. (3) In den Fällen von § 24 soll in der Regel ein Nachruf in der örtli- chen Presse erfolgen. In den übrigen Fällen liegt dies im Ermes- sen des Vorstands.

§ 26 Nachruf in Gauinfo und BTZ, Beileidsschreiben (1) Diese sollen erfolgen bei - allen Vorstehenden - ehemaligen Mitarbeitern der Erweiterten Vorstandschaft oder eines Fachbereichsausschusses - in anderen vom/von der Vorsitzenden für angebracht erachteten Fällen. (2) Ein Nachruf in der Badischen Turnzeitung (BTZ) hängt von der Zu- stimmung des Badischen Turnerbundes ab.

Abschnitt 8

Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten Diese Ehrungsordnung tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft anstelle der bishe-rigen Ehrungsordnung vom 01. Dezember 1999. Diese Ehrungsordnung wurde geändert durch die Erweiterte Vorstandschaft in der Sitzung vom 19. November 2015

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Wir gedenken unserer Verstorbenen

Rolf Bachthaler TB Wyhlen Daniela Bernauer TB Wyhlen Dorle Casper TB Wyhlen Edwin Käuflin TB Wyhlen Peter Nönninger TB Wyhlen Wolfgang Rohde TB Wyhlen Anita Schwemberger TB Wyhlen Gudrun Wunderlin TB Wyhlen Jochen Zausig TB Wyhlen Günter Eckenstein TSG Schopfheim Hans Jenisch TSG Schopfheim Heike Knoll TSG Schopfheim Dieter Lapp TSG Schopfheim Gerda Link TSG Schopfheim Heinrich Lohrbächer TSG Schopfheim Hanspeter Moosmann TSG Schopfheim Fritz Trefzger TSG Schopfheim Erna Unger TSG Schopfheim Theo Urban TSG Schopfheim Klaus Meier TuS Höllstein Marie Krumm TuS Maulburg Berthold Maier TuS Maulburg Rosel Tscheulin TuS Maulburg Klaus Butz TV Bad Säckingen Bernd Wohlschlag TV Fahrnau Werner Richter TV Grenzach Herbert Vollmer TV Haltingen Peter Grosser TV Hüsingen Kurt Kessler TV Hüsingen Helmut Kucklick TV Hüsingen Walter Rau TV Inzlingen Achim Glinski TV Steinen Alexander Wegeler TV Waldshut

Wer in Erinnerung bleibt, stirbt nicht.


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