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Hygieneplan 06 2011 - hygiene.charite.de · Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus...

Date post: 05-Oct-2019
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Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin Technische Hygiene Stand: Juni 2011 / Kelterborn - Martiny Seite 1 von 35 Hygieneplan Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin 1. Personalhygiene 1.1 Persönliche Schutzausrüstung, Trageordnung und Personalhygiene 2. Händehygiene 2.1 Händewaschung 2.2 Hygienische Händedesinfektion 2.3 Chirurgische Händedesinfektion 2.4 Hautschutz und Hautpflege 3. Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend ihrer Risikoeinstufungen 3.1 Reinigung, Desinfektion und Sterilisation 3.1.1 Reinigung 3.1.2 Desinfektion 3.1.2.1 MP-Desinfektion 3.1.2.2 Flächendesinfektion 3.1.3 Sterilisation 3.1.3.1 Dampfsterilisation 3.1.3.2 Heißluftsterilisation 3.1.3.3 Formaldehydsterilisation 3.1.3.4 Plasmasterilisation
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Charité – Universitätsmedizin Berlin Campus Benjamin Franklin

Technische Hygiene

Stand: Juni 2011 / Kelterborn - Martiny Seite 1 von 35

Hygieneplan

Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin

1. Personalhygiene

1.1 Persönliche Schutzausrüstung, Trageordnung und Personalhygiene

2. Händehygiene

2.1 Händewaschung

2.2 Hygienische Händedesinfektion

2.3 Chirurgische Händedesinfektion

2.4 Hautschutz und Hautpflege

3. Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend i hrer Risikoeinstufungen

3.1 Reinigung, Desinfektion und Sterilisation

3.1.1 Reinigung

3.1.2 Desinfektion

3.1.2.1 MP-Desinfektion

3.1.2.2 Flächendesinfektion

3.1.3 Sterilisation

3.1.3.1 Dampfsterilisation

3.1.3.2 Heißluftsterilisation

3.1.3.3 Formaldehydsterilisation

3.1.3.4 Plasmasterilisation

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Stand: Juni 2011 / Kelterborn - Martiny Seite 2 von 35

3.1.4 Allgemeine Anforderungen und Lagerbedingungen für Sterilgut

3.1.4.1 Sterilgutverpackung

3.1.4.2 Lagerdauer allgemein

3.1.4.3 Lagerungsdauer industriell steril. MP - U ngeschützt / Geschützt

3.1.4.4 Umgang mit Klarsichtverpackung (in der Klin ik aufbereitete MP)

3.1.4.5 Lagerung von Containern

3.1.4.6 Lagerung gereinigter und desinfizierter MP

3.2 Aufbereitung kritischer Medizinprodukte - in de r ZSVA- von Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzf eldt-Jakob-Erkrankung, der Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkranku ng und anderen übertragbaren degenerativen spongifo rmen Enzephalopathien

4. Umgang mit infektiösen oder infektionsgefährdete n Patienten

4.1 geschlossene TBC

4.2 offene TBC

4.3 MRSA

4.4 CJK

4.4.1 Infektiosität von Geweben und Ausscheidungen

4.4.2 Maßnahmen im Bereich der Zahnklinik bei Patie nten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-Jakob-Erkran kung, Vari-ante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übert ragbaren degenerativen spongiformen Enzephalopathie n

4.5 Mukoviszidose oder cystische Fibrose (CF)

4.5.1 Vorgehen bei Patienten mit CF

4.6 Besonderheiten bei der zahnmedizinischen Behand lung eines Patienten mit Epidermolysis bullosa (EB)

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5. Umgang mit Parenteralia

5.1 Zubereitung von parenteral verabreichten Medika menten und Infusionslösungen

5.1.1 Durchführung

5.1.2 Injektionslösungen aus Einzeldosisbehältnisse n

5.1.3 Injektionslösungen aus Mehrdosenbehältnissen

6. Verhalten beim Röntgen

7. Verhalten im Zahntechnischen Labor

8. .Arbeitsmedizinische Vorsorge

- Impfprophylaxe

9. Verhalten bei Notfällen

- Postexpositionsprophylaxe

10. Ver und Entsorgung

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Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin

1. Personalhygiene – Patienten-Behandlung

1.1 Persönliche Schutzausrüstung, Trageordnung und Personalhygiene Die im Folgenden aufgeführten Hygienemaßnahmen sind gezielt an die Erfordernisse und Gegebenheiten in der Zahnmedizin angepasst worden. Für den zahnmedizinischen Bereich gelten ausschließlich die in diesem Kapitel enthaltenen Maßnahmen. Grundlage dieses Kapitels sind die BGR 250 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Stand Oktober 2003) bzw. TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, Stand Februar 2008).

Biologische Arbeitsstoffe

- Biologische Arbeitsstoffe sind in der Biostoffverordnung (BioStoffV) abschließend definiert; im weitesten Sinne handelt sich dabei um Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können

- Gemäß § 3 Biostoffverordnung werden biologische Arbeitsstoffe nach ihrem Infek-tionsrisiko in vier Risikogruppen eingeordnet. Nur die für den zahnmedizinischen Be-reich relevanten Risiko- und Schutzgruppen werden erläutert.

Risikogruppe 2 - Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich.

Risikogruppe 3 - Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirk-same Vorbeugung oder Behandlung möglich.

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- Bei bestimmten biologischen Arbeitsstoffen, die in der Richtlinie 2000/54/EG in Risikogruppe 3 eingestuft und mit zwei Sternchen (**) versehen wurden, ist das In-fektionsrisiko für Arbeitnehmer gegrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg nor-malerweise nicht erfolgen kann.

- 3**: HBV, HCV, HDV, HEV, HIV, HTLV-1, HTLV-2, (v)CJK-Agens, BSE

Schutzstufen - Nach der Biostoffverordnung sind Tätigkeiten in Abhängigkeit der von ihnen aus-gehenden Gefährdungen einer Schutzstufe zuzuordnen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen neben den allgemeinen vorhande-nen Infektionsgefährdungen die im Bestimmten vorhandenen spezifischen Gefähr-dungen berücksichtigt werden. Zu beachten ist, dass die konkrete Expositionssitua-tion für die einzelnen Versicherten vom Arbeitsbereich und den von ihm ausgeführten Tätigkeiten abhängt.

- Finden in einem Arbeitsbereich weitgehend Tätigkeiten der gleichen Schutzstufe statt, so kann er auch insgesamt dieser Schutzstufe zugeordnet werden.

Schutzstufe 2 - Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit Kör-perflüssigkeiten, -ausscheidungen oder –gewebe kommen kann, so dass eine Infek-tionsgefährdung durch Erreger der Risikogruppe 2 bzw. 3** bestehen kann, sind in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen.

- Bei Tätigkeiten mit Körperflüssigkeiten und –ausscheidungen, die bekanntermaßen Krankheitserreger der Risikogruppe 3** enthalten, ist anhand der Gefährdungsbeur-teilung zu prüfen, ob eine Zuordnung der Tätigkeiten zur Schutzstufe 2 möglich ist oder ob eine Zuordnung zur Schutzstufe 3 erforderlich ist.

- Die Zahnbehandlung oder zahntechnische Versorgung von HIV- oder HBV-infizierten Patienten ist in der Regel der Schutzstufe 2 zuzuordnen, falls nicht mit starkem Ver-spritzen zu rechnen ist.

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- Auf Grund der Gefährdungsbeurteilung sind den Tätigkeiten mit biologischen Arbeits-stoffen in zahntechnischen Laboratorien Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufen 1 und 2 nach BioStoffV zuzuordnen.

Schutzkleidung - Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Versicherte vor schädigen-den Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen.

Verantwortlichkeiten des Unternehmers

- Der Unternehmer hat erforderliche Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere dünnwandige, flüssigkeitsdichte, allergenarme Handschuhe in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Er ist verantwort-lich für deren regelmäßige Desinfektion, Reinigung und gegebenenfalls Instandhal-tung der Schutzausrüstungen.

- Bei Schutzstufe 2: Der Unternehmer hat den Beschäftigten zusätzlich folgende persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen:

• Feste, flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe zum Desinfizieren und Reinigen benutzter Instrumente, Geräte und Flächen; die Handschuhe müssen beständig gegenüber den eingesetzten Desinfektionsmitteln sein

• Flüssigkeitsdichte und allergenarme Handschuhe mit verlängertem Schaft zum Stülpen für Reinigungsarbeiten, damit das Zurücklaufen der kontaminierten Rei-nigungsflüssigkeit unter den Handschuh verhindert wird.

• Baumwoll-Unterziehhandschuhe für Tätigkeiten mit längerer Tragezeit

• Flüssigkeitsdichte Schürzen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Kleidung durchnässt wird

• Flüssigkeitsdichte Fußbekleidung, wenn mit Durchnässen des Schuhwerks zu rechnen ist

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• Augen- oder Gesichtsschutz, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist und technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen

Dienstkleidung Personengebundene Kleidung

- Ärztliches Personal und Zahnärztliche HelferInnen

• Hose und Kasack: weiß

• Kittel: weiß, vorne geschlossen

Nicht Personengebundene Kleidung

- Auszubildende, Studierende, MitarbeiterInnen mit befristeten Verträgen, PraktikantIn-nen, Zivildienstleistende

• Hose und Kasack: blau

Schutzkleidung Nicht Personengebundene Kleidung

- Ärztliches Personal und Zahnärztliche HelferInnen

- Auszubildende, Studierende, MitarbeiterInnen mit befristeten Verträgen, PraktikantIn-nen, Zivildienstleistende

• Langärmlige farbige (derzeit gelblich) Rückenschlusskittel, bei Bedarf flüssigkeitsdichte Schürzen

- Schutzkleidung wird zusätzlich zur Dienstkleidung bei allen kontaminationsträchtigen Tätigkeiten getragen. Die Schutzkleidung muss flüssigkeitsdicht sein, wenn mit Durchfeuchtung zu rechnen ist. Sie dient dem Personal- und Patientenschutz und soll die Übertragung von Erregern verhindern:

• Bei Tätigkeiten am Patienten, bei denen eine Kontamination mit Blut, Speichel, Sekreten oder anderen Verschmutzungen zu erwarten ist (z. B. Bohren)

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• Bei sonstigen kontaminationsträchtigen Tätigkeiten (z. B. Instrumentenaufbereitung)

- Schutzkleidung wird

• nur zweckgebunden getragen

• nach Beendigung des Zweckes sofort ausgezogen

• stets geschlossen getragen

• täglich bzw. bei Verschmutzung gewechselt

- Getragene Schutzkleidung kann bei Wiederverwendung im Shed/Behandlungszimmer aufgehängt werden

- Getragene Schutzkleidung ist von anderer Kleidung getrennt aufzubewahren.

Verantwortlichkeiten von MitarbeiterInnen

Kleidung - Langärmlige Privatkleidung darf nicht unter kurzärmliger Dienstkleidung getragen werden.

Ausnahmeregelung. Sollte es witterungsbedingt erforderlich sein, darf zusätzlich langärmelige weiße kochfeste Kleidung unter der Dienstkleidung getragen werden. Diese muss von der Schutzkleidung vollständig (auch am Hals) bedeckt werden kön-nen.

- Das Tragen von privaten Jacken/Pullovern ist bei kontaminationsträchtigen Arbeiten nicht gestattet.

- Bei optischer Verschmutzung ist die Bekleidung sofort zu wechseln

- Die Schutzkleidung darf nicht zur Reinigung nach Hause mitgenommen werden.

- Pausen-, Bereitschaftsräume (Mensen), Büroräume und Hörsäle dürfen nicht mit Schutzkleidung betreten werden

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Hände - Fingernägel müssen kurz geschnitten sein, so dass sie die Fingerkuppen nicht überragen

- Kein Nagellack, keine künstlichen Fingernägel

- Die Hände müssen gepflegt sein; der Hautschutzplan ist zu beachten.

Haare - Langes Haar ist zusammenzubinden bei

• der Patientenbehandlung

• kontaminationsträchtigen Arbeiten (z. B. bei Reinigungs- und Desinfektions-arbeiten, im zahntechnischen Labor)

- Beim Tragen einer Kopfhaube müssen die Haare vollständig bedeckt sein.

Schmuck (Eheringe), Uhren, Piercing - Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen wer-den

- Sonstiger Schmuck (Ketten, Ohrringe, Piercings) kann nur getragen werden, wenn eine Verletzungsgefahr der MitarbeiterInnen bzw. eine Gefährdung von PatientInnen ausgeschlossen ist.

Persönliche Schutzausrüstung - Die MitarbeiterInnen und Studierenden haben die zur Verfügung gestellten persönli-chen Schutzausrüstungen zu benutzen

- Studierende müssen den Augen- oder Gesichtsschutz selber kaufen

Mund-Nasen-Schutz - Nach dem Anlegen und nach dem Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes erfolgt eine hygienische Händedesinfektion (Kontamination der Hände durch eigene Nasenflora).

- Der Mund-Nasen-Schutz muss

• Mund (evtl. Bart) und Nase vollständig bedecken

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• nach dem Abnehmen von Mund/Nase sofort entsorgt werden

• zum Schutz der PatientInnen oder des Personals, wenn mit Verspritzen oder Ver-sprühen infektiöser Stoffe zu rechnen ist, getragen werden

• nach Durchfeuchtung gewechselt werden

Schutzbrille - Eine Schutzbrille ist zu tragen, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten oder die Augen schädigen-der Partikel (z. B. Zahnsteinentfernung, Schleifen, Polieren) zu rechnen ist.

Hinweis

Beim Tragen von Lupenbrillen ist auch der seitliche Spritzschutz sicherzustellen.

Handschuhe

- Bei jeder Behandlung und bei zu erwartendem Kontakt mit potentiell infektiösem Material (z.B. Blut, Speichel) sind flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zutragen.

- Beim Reinigen und Desinfizieren von Instrumenten, Geräten und Flächen sind feste, flüssigkeitsdichte Haushaltshandschuhe zu tragen.

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2. Händehygiene

2.1 Händewaschung

Ziel

Verminderung von Mikroorganismen auf mechanischem Weg

Wann wird eine Händewaschung durchge-führt?

• Dienstbeginn/-ende

• Bei sichtbarer Verschmutzung

• Nach jedem Toilettenbesuch

• Nach dem Niesen, Naseputzen oder Husten

• Vor dem Essen

Wie wird eine Händewaschung durchge-führt?

• Mit Seifenpräparat aus einem Spender (Stückseife ist unzulässig)

• Waschlotion auf die feuchte Hand geben und aufschäumen

• Darauf achten, dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden

• Zum Händetrocknen nur Einmalhandtücher verwenden

Wer? • Gesamtes Personal

• Studierende

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2.2 Hygienische Desinfektion

Ziel

Eliminierung der transienten (vorübergehend auf der Haut vorhandenen) Flora, ins-besondere pathogener Mikroorganismen

Wann wird eine hygienische Händedesin-fektion durchgeführt?

• Vor der Arbeitsplatzvorbereitung im Behandlungsbereich • Vor und nach jeder Behandlung • Bei Behandlungsunterbrechungen • Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen von Handschuhen • Vor der Herstellung von Medikamenten, Infusionen • Nach erfolgter Arbeitsplatzwartung

Wie wird eine hygienische Händedesinfek-tion durchgeführt?

Mind. 3 ml (hohle Hand voll; in der Regel ist der Spender 2 x zu bedienen) eines al-koholischen Händedesinfektionsmittels werden unverdünnt in die trockenen Hände (mind. 30 sec) bis zur kompletten Trocknung in den Händen verrieben.

1. Handfläche auf Handfläche 2. Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rech-

tem Handrücken 3. Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern 4. Außenseite der Finger auf gegenüberliegender Handfläche mit verschränkten

Fingern 5. Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken

Handfläche und umgekehrt 6. Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten

Hand in der linken Handfläche und umgekehrt

Wer? • Gesamtes Personal

• Studierende

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2.3 Chirurgische Händedesinfektion

Ziel

Eliminierung der transienten (vorübergehend auf der Haut vorhandenen) Hautflora und deutliche Reduzierung der residenten (physiologische Hautflora) Mikroorganis-men

Wann wird eine chirurgische Händedesin-fektion durchgeführt?

• Umfangreiche zahnärztlich-chirurgisch/oralchirurgischen Eingriffe • Vor dem Anziehen von sterilen Handschuhen • Umfangreiche zahnärztlich-chirurgisch/oralchirurgischen Eingriffe bei Patien-

ten mit erhöhtem Infektionsrisiko

Wie wird eine chirurgische Händedesinfektion durchgeführt?

• Vorheriges Händewaschen nur bei starker Verschmutzung der Hände notwendig

• Keine Bürsten verwenden (Gefahr der Mikroläsionen)

• Die trockenen Hände und Unterarme werden bis zum Ellenbogen mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel aus einem Spender mit der unter „Hygieni-sche Händedesinfektion“ beschriebenen Technik eingerieben und feucht gehalten, in der Regel für drei Minuten. Dabei die Arme stets hoch halten. Das Anlegen der sterilen Kleidung und Handschuhe erfolgt bei getrockneten Händen

• Zwischen kurzen Eingriffen (Dauer bis etwa 60 min) kann generell auf das Händewaschen vor der nächsten chirurgischen Händedesinfektion verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass bei vorhergehenden Eingriffen die Hand-schuhe intakt geblieben waren.

Wer führt eine chirurgische Händedesin-fektion durch?

• Beteiligte Zahnärzte/Zahnärztinnen

• Instrumentierendes Personal

• Studierende

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2.4 Hautschutz und Hautpflege

Ziel

Pflege und Schutz der Haut vor Rissen und Mikroläsionen, da bereits kleinste Verlet-zungen zu potentiellen Erregerreservoiren werden können und sich eine geschä-digte, ungenügend gepflegte Haut nicht sicher desinfizieren lässt

Hautschutzplan und Hautschutzliste: http://intranet.charite.de/amz/berichte_empfehlunge n/#c990

Wann wird der Hautschutz durchgeführt? • Mehrmals täglich mit Fettcremes und Lotionen aus der Tube oder dem Spender

• In jedem Fall zu Arbeitspausen und zum Arbeitsende

Auswahl des Präparates Die Auswahl des Präparates richtet sich individuell nach Hauttyp bzw. nach Art der Schadstoffe, mit denen umgegangen wird.

Es empfiehlt sich im Allgemeinen, während des Tages Öl-in-Wasser- und nach Dienstschluss Wasser-in-Öl-Emulsionen zu verwenden.

• Wasser-in-Öl-Emulsionen Zum Schutz vor wasserlöslichen Schadstoffen wie Säuren, Laugen etc. benutzt man wasserunlösliche Hautschutzmittel; dies gilt auch für den lang anhaltenden Kontakt mit Wasser.

• Öl-in-Wasser-Emulsionen Zum Schutz vor wasserunlöslichen Schadstoffen wie Ölen, Fetten, Kaltreini-gern etc. benutzt man wasserlösliche Hautschutzmittel

Wer ? • gesamtes Personal

• Studierende

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3. Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend i hrer Risikoeinstufung

Allgemein

� Das Medizinproduktegesetz (MPG) macht keinen Unterschied zwischen Ein- oder Mehrwegproduk-ten

� Hersteller können die von ihnen vertriebenen Medizinprodukte (MP) als Einwegartikel deklarieren, unabhängig von der Möglichkeit der Aufbereitung

� Hersteller von Mehrwegartikeln müssen Angaben zur Aufbereitung der von ihnen vertrieben MP zur Verfügung stellen (DIN EN ISO 17664)

� Liegen keine Angaben vor, können aufgrund vorhandener Kenntnisse Aufbereitungsangaben festge-legt werden. Ist das nicht möglich, können MP nicht aufbereitet werden

� Für MP ist eine Zuordnung zu Risikostufen erforderlich

Im Zweifel die MP immer der höheren Risikostufe zuo rdnen!

Unkritisch

� MP, die Kontakt mit intakter Haut haben (z.B. Spiegel)

Vorgehen: Reinigung und Desinfektion

Semikritisch

� MP, die Kontakt mit Schleimhaut haben

A: ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung

Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung und Desinfektion

B: mit erhöhter Anforderung an die Aufbereitung

Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung und Desinfektion;

bevorzugt maschinelle Reinigung und Desinfektion

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Kritisch � MP, die Kontakt mit sterilem Gewebe oder Gefäßsystem haben

A: ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung

Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation

B: mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung

Vorgehen: Vorreinigung unmittelbar nach der Anwendung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation;

in jedem Fall maschinelle Reinigung und Desinfektion

C: mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung

Nicht in der ZSVA möglich und nicht zutreffend für die Zahnmedizin.

3.1 Reinigung, Desinfek-tion, Sterilisation

Allgemein

Die Anwendung antimikrobieller Maßnahmen dient dazu, eine Übertragung von Erregern mit einer mög-lichen nachfolgenden Kontamination, Kolonisation oder Infektion zu vermeiden.

Es kommen mit aufsteigendem Anforderungsprofil (Risikoeinteilung) verschiedene Verfahren zur An-wendung. Die Prüfverfahren zur Inbetriebnahme und zum Betreiben der Reinigungs-Desinfektionsgeräte (RDG) werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt. Die Validierung der angewendeten Verfahren wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt.

3.1.1 Reinigung Reduktion von Mikroorganismen (MO) allein durch mechanische Entfernung von 1 bis ca. 2 Zehner-potenzen (log-Stufen ), bei maschinellen Verfahren z.T. deutlich höher

� Die Aufbereitung erfolgt üblicherweise in der ZSVA der Zahnklinik.

� MP können maschinell oder manuell gereinigt werden, ggf. mit Einsatz von Ultraschall (Arbeitsanwei-sungen ZSVA).

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3.1.2 Desinfektion

3.1.2.1 MP-Desinfektion

3.1.2.2 Flächen- desinfektion

Reduktion bzw. irreversible Inaktivierung von MO um 5 log-Stufen

MP werden erst gereinigt, dann desinfiziert!

Die Desinfektion kann maschinell oder manuell erfolgen

Prinzipiell ist eine chemische, chemothermische oder thermische Desinfektion möglich.

Die Art der Desinfektion muss der Beschaffenheit des MP angepasst werden (Arbeitsanweisungen ZSVA).

Die Flächendesinfektion in den Behandlungseinheiten sollte 2x täglich erfolgen, aber mindestens nach Beendigung der Behandlungen und umfasst den Behandlungsstuhl, die Lampe, Zusatzgeräte, alle ab-waschbaren Griffe, Oberflächen und Bedienelemente in der Einheit. Dafür sollte ein Desinfektionsmittel ohne Alkohol genutzt werden (Brandgefahr)! Nur Desinfektionen von kleineren Flächen (< 1m³) können mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel durchgeführt werden.

3.1.3 Sterilisation

Allgemein

Abtötung bzw. irreversible Inaktivierung aller MO, einschließlich der resistenten bakteriellen Sporen mit einer Sterilisationssicherheit von mindestens 10 -6

MP werden entsprechend ihrer Beschaffenheit (Hitzestabilität) der Sterilisation zugeführt.

Die MP müssen rekontaminationssicher, dampf- oder gasdurchlässig verpackt sein.

Die Prüfverfahren zur Inbetriebnahme und Betreiben der Sterilisationsgeräte werden von den Mitarbei-tern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt. Die Validierung der angewendeten Verfahren wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der CFM durchgeführt.

Achtung!

Sterilgut darf nach Sterilisation nicht mehr feucht sein!

Sterilgut darf nur in geeigneten Sterilgutverpackun gen sterilisiert und gelagert werden!

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3.1.3.1 Dampfsterilisation 121°C, 2,05 bar gesättigter Wasserdampf, Haltezeit: 15 - 20 min

134°C, 3,04 bar gesättigter Wasserdampf, Haltezeit: 5 min

3.1.3.2 Heißluft-sterilisation

180°C, Haltezeit: 30 min (derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)

3.1.3.3 Formaldehyd-sterilisation

2-3%Formaldehyd bei 90% relativer Feuchte, 2,0 bar; 60 - 70°c, Haltezeit: 90 – 120 min

Auslüften des Sterilgutes notwendig!

(derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)

3.1.3.4 Plasma-sterilisation

Niedrigtemperaturverfahren : 45°C bei 5% relativer Luftfeuchtigkeit und Injektion von H2O2 in die Sterili-sationskammer; Zyklusdauer: 55 – 75 min

Kein Auslüften notwenig

(derzeit nicht in Anwendung für die ZSVA Zahnklinik)

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3.1.4. Allgemeine Anfor-derungen und Lagerbe-ingungen für Sterilgut

Schutz der Verpackung vor:

• Feuchtigkeit

• Beschmutzung

• Extremen Temperaturen

• Mechanischer Beanspruchung

• UV-Strahlung

Staubarm, trocken und frei von Ungeziefer lagern Die Lagerung in geschlossenen Schränken wird empfohlen. Lagerung in Räumen, die dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sind Die Rauminnenflächen müssen glatt sein, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Keine Fußbodenlagerung Vorratshaltung muss dem Bedarf angepasst werden Beschädigte Verpackungen und angebrochene Sets sind als unsteril zu betrachten Bei Regallagerung soll eine Fußbodenfreiheit von 30 cm gewährleistet sein

3.1.4.1 Sterilgut verpackung

• Papierbeutel oder Klarsichtsterilverpackung (Sterilgut -Einfachverpackung und Sterilgut – Zweifachverpackung)

• Containerverpackungen

3.1.4.2 Lagerdauer allgemein

• Industriell sterilisierte MP werden mit einem Verfallsdatum geliefert, das eine geschützte Lage-rung voraussetzt.

• Daher sind Eingriffe in das Verpackungssystem auf ein Mindestmaß zu beschränken. • In der Klinik sterilisierte MP werden mit einem Datum versehen.

• Solange die Verpackung intakt ist, kann das MP als steril angesehen werden.

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3.1.4.3 Lagerungsdauer industriell steril. MP

Ungeschützt

Geschützt

• Dient zur Bereitstellung zum alsbaldigen Verbrauch

• Entsprechend dem vom Hersteller angegebenen Verfalldatum

3.1.4.4 Umgang mit Klar-sichtverpackung

(in der Klinik aufbereitete MP)

1. Füllung muss so erfolgen, dass Seiten-, Boden- und Kopfnähte spannungsfrei sind (höchstens 75% des max. Volumens)

2. hinter der Siegelnaht sind 2-3 cm Rand zu belassen um Verpackung besser öffnen zu können

3. Kennzeichnung erfolgt mit einem Etikett, auf welchem Datum der Sterilisation Art des MP und Nachweis des Sterilisationsvorgangs abgebildet sind

4. Peel-Richtung der Klarsichtfolie beachten

5. bei Zweifachverpackungen sind die Verpackungsgrößen entsprechend groß zu wählen und ein Falten der Innenverpackung ist zu verhindern

3.1.4.5 Lagerung von Containern

• Container werden mit Plomben an den Öffnungsvorrichtungen gesichert

• Am Container ist das Sterilisationsdatum, der verantwortliche MA, Art des MP und der Nachweis einer stattgefundenen Sterilisation abgebildet

• Bei geschützter Lagerung kann ein Container mit intakten Plomben als steril angesehen werden

3.1.4.6 Lagerung gereini-ter und desinfizierter MP

Die Lagerung desinfizierter MP kann ohne Umverpackung an einem vor Kontaminierung und Staub ge-schützten Ort erfolgen.

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3.2 Aufbereitung kritischer Medizinprodukte - in der ZS VA- von Patienten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeld t-Jakob-Erkrankung, Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung u nd anderen übertragbaren degenerativen spongiformen Enzephalopathien

- Empfehlungen zu Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen-

Bei Bekanntwerden der Verdachtsdiagnose/ Diagnose

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Frau Schneidewind (Einkauf CFM), damit sie Kontakt mit der Apotheke (CVK) aufnehmen und die erforderliche Desinfektionslösung (20 x 1 Liter Guanidiniumisothiocyanat 4 M ) bestellen kann.

Apotheke

Herr Schmitt, Tel. 561248 u. 561258 o. 661238 (Auftragsannahme) oder per Faxanforderung (Apotheke / Rezeptur).

Außerhalb der regulären Dienstzeit ist die Telefonnummer der Apotheken - Rufbereitschaft über die Telefonzentrale (111) zu erfragen.

Kontaktaufnahme bezüglich Material und Sterilisation mit der ZSVA-Nord im CVK (Tel.: 450-573513 o. 673514).

Bitte dort die große Wanne mit Ablaufhahn, 3 Entsorgungscontainer, einen großen Trichter und Schutz-materialien wie Brille mit Seitenschutz, flüssigkeitsdichte Einmalkittel, Mund- Nasen-Schutz und extra feste und lange Schutzhandschuhe (Haushaltshandschuhe) anfordern.

Kontaktaufnahme mit der Abteilung Abfall- u. Chemikalienentsorgung und 2 C-Mülltonnen und Entsor-gungskanister mit großem Trichter für 20 Liter stark ätzende Flüssigkeit liefern lassen.

CBF: Tel. 3132 oder Pieper 652720

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Erforderliche Desinfekti-onslösungen

für die Dekontamination von Haut/Händen (nur im Notfall: bei Verletzungen, versehentlicher Kontamination etc)

4%ige Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 5 Minuten � wird mit dem Instrumentarium vom Eingriffsraum geliefert!

Vorgehen

Bei Stichverletzungen die Wundblutung fördern, unter fließendem Wasser gut abspülen und an-schließend einen mit 4%iger Natronlauge getränkten Mulltupfer auf die Verletzung 5 Minuteneinwir-ken lassen und dann wieder gründlich mit Wasser abspülen.

Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!

für die Instrumenten-Desinfektion:

Guanidiniumisothiocyanat (GdnSCN) 4 Mol – Einwirkzeit: 1 Stunde

Wird über Frau Schneidewind (20 x 1 Liter) in der Apotheke bestellt!

Desinfektion und Aufbe-reitung des Instrumenta-riums

- Mit der Durchführung folgender Maßnahmen erst beginnen, wenn alle erforderlichen Materialien vor Ort sind! Eine sofortige Aufbereitung ist nicht zwingend notwendig.

- Schutzkleidung anlegen: - Flüssigkeitsdichter Einwegkittel, Schutzbrillen mit Seitenschutz, extra feste und lange Schutzhand-

schuhe entsprechend Arbeitssicherheit nach DIN EN 374 und 388 sowie Mund-Nasen-Schutz! - Container vorsichtig öffnen! - Instrumente, welche nicht in Lösung eingetaucht werden dürfen, herausnehmen und mit o. g.

Lösung wischdesinfizieren, ablegen und trocknen lassen! Anschließend mit reichlich Wasser ab-spülen, abtrocknen und in den Container zur Sterilisation geben!

- Fertige Desinfektionslösung in den Container geben; Hohlräume müssen luftblasenfrei mit Lösung gefüllt sein; alle inneren und äußeren Oberflächen müssen von Lösung erreicht werden!

- Container abdecken! Einwirkzeit beachten! - Schutzkleidung ablegen und als C-Müll mit Hinweis auf CJK in einem separaten Container zur

Verbrennung entsorgen über Chemikalien-Entsorgung, Tel.: CBF 3132/Pieper 652720

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- Nach Einwirkzeit erneut Schutzkleidung anlegen! - Sieb mit den Instrumenten herausnehmen! Unter reichlich Wasser abspülen und nicht manuell ab-

trocknen! - Desinfektionslösung durch den Ablaufhahn über einen großen Trichter in den Entsorgungs-kanister

ablaufen lassen. - Lösung aus dem Container fachgerecht über Chemikalien-Entsorgung entsorgen - CBF Tel.: 3132/ Pieper 652720 - Instrumente in das RDG / Taktbandanlage zur thermisch-alkalischen Desinfektion geben! Normale

Aufbereitung mit dem üblichen Programm. - Lösung aus dem Container fachgerecht über Chemikalien-Entsorgung entsorgen, - CBF Tel.: 3132/ Pieper 652720 - Den entleerten Container in das RDG / Taktbandanlage zur thermisch-alkalischen Desinfektion ge-

ben! Normale Aufbereitung mit dem üblichen Programm. - Instrumente ohne Funktionsprüfung / Vorbehandlung in den Container geben.

Container eindeutig kennzeichnen. (z. B.: CJK-Instrumente, nach Desinfektion) und den Container fest verschlossen und entsprechend gekennzeichnet in die ZSVA Nord im CVK transportieren las-sen. Normaler Transport.

ZSVA CVK-Nord - Sterilisation bei 134oC, 1 Stunde Haltezeit (nur in ZSVA CVK-Nord möglich) Anschließend Container an die zuständige ZSVA zurückgeben: normaler Transport.

In der entsprechenden ZSVA (Standort CBF, CCM, CVK–Nord oder CVK-Süd)

- Eine Desinfektion ist nicht mehr erforderlich, nur eine Funktionsprüfung und ggf. Nachreinigung - Zusammenführung des Instrumentariums, Verpacken und bei 121oC bzw. 134°C mit der üblichen

Haltezeit dampfsterilisieren!

Maßnahmen bei Verlet-zung vor der Sterilisation

- Wundblutung fördern, Abspülen unter fließendem Wasser. Anschließend für 5 Minuten den Wundbereich mit 4%iger Natronlauge (getränkter Mulltupfer) behandeln. Anschließend wieder mit reichlich Wasser abspülen. Danach Aufsuchen des D-Arztes! Dokumentation!

- Bei Verspritzen von Material: Haut mit reichlich Wasser abspülen, weiter wie bei Verletzung. - Schleimhäute, Augen: 10-15 Minuten mit fließendem Wasser spülen! - Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!

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4. Umgang mit infektiösen Patienten oder infektions gefährdeten Patienten

4.1 geschlossene TBC Keine besonderen Maßnahmen notwendig

4.2 offene TBC oder Kno-chen-TBC

Behandlung

• Behandlung erfolgt im Infektionsraum

• alles nicht erforderliche Material entfernen und die Behandlungseinheit wasserdicht abdecken

• Zahl der Behandler/innen, Assistent/innen so gering wie möglich halten

• Mund-Nasen-Schutz Typ FFP3 mit Ausatemventil

• Kopfhaube

• Möglichst flüssigkeitsdichten Schutzkittel vorhalten, ansonsten 2 Kittel übereinander tragen

• Möglichst keine Wasserspülung verwenden (Aerosole)

Abschlußdesinfektion

• Desinfektor (CFM - Helpdesk) frühzeitig informieren

• Abschlußdesinfektion mit einer Konzentration des DM nach RKI-Liste

• Raum gut nach außen lüften

Entsorgung

• Information an die ZSVA (nur maschinelle Reinigung und Desinfektion)

• Wäsche normal entsorgen

Weitere Infos: http://intranet.charite.de/amz/berichte_empfehlung en/#C1012

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4.3 MRSA Behandlung

• Behandlung erfolgt im Infektionsraum • alle nicht erforderliche Materialien entfernen • Mund-Nasenschutz, Schutzbrille und Schutzkittel bei Behandlungen tragen • keine weiteren besonderen hygienischen Maßnahmen erforderlich

Abschlussdesinfektion erfolgt mit der derzeit üblichen DM nach VAH- Listen- Konzentration

Entsorgung

• Instrumente können sowohl routinemäßig im RDG als auch manuell aufbereitet werden

Entsorgung

• Wäsche kann wie üblich entsorgt werden.

4.4 CJK

Allgemein

• Erreger: unkonventionell, wahrscheinlich ein infektiöses Protein (Prion). CJK ist der Hauptvertre-ter der menschlichen übertragbaren Enzephalopathien. vCJK scheint über die Nahrungsmittel-kette (prionenbelastetes Rindfleisch) zum Menschengelangt zu sein.

• Das klinische Bild ist durch eine progrediente Demenz mit motorischen und sensorischen Verlus-ten gekennzeichnet. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bislang nur auf dem iatrogenen Weg bekannt.

• Meldepflicht § 6 Abs. 1 IfSG ab Verdacht auf Erkrankung an das Gesundheitsamt.

• Information an die Krankenhaushygiene.

• Die einzusetzenden chemischen Dekontaminationsverfahren können zu Personen- und Material-schäden führen.

• Die hier empfohlenen Maßnahmen gelten auch für die Verdachtsdiagnose bis zu ihrem Aus-schluss

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4.4.1 Infektiosität von Geweben und Ausschei-dungen

• Überwiegend abgeleitet aus Tierversuchen.

• Risikogruppe I: (gering) Leber, Pankreas, Thymus, Knochenmark, Skelettmuskeln, Herz, Niere, Röhrenknochen, Blut, Urin, Galle, Speichel, Milch.

• Risikogruppe II: (mittel) Darm von Duodenum bis Rektum, Mandeln, Plazenta, fötales Gewebe, Uterus, Nebenniere, Milz, gastrointestinale Lymphknoten, Liquor.

• Risikogruppe III: (hoch) Gehirn, Rückenmark, Hypophyse, Auge, Gehörknöchelchen, Dura mater, Paravertebralganglien.

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4.4.2 Maßnahmen im Bereich der Zahnklinik bei Patie nten mit Verdacht auf bzw. Creutzfeldt-Jakob-Erkran kung, Variante Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung und anderen übertragba ren degenerativen spongiformen Enzephalopathien

Vorbereitungen

Kontaktaufnahme Technische Hygiene

Frau Prof. Martiny Tel. 98 3640/3614

Hygieneteam

� CBF: 98 3603; 98 4788

Apotheke:

� Anforderung von 2 Flaschen (je 2,5 l) Natronlauge 4% (NAOH) für den Desinfektor

und 2 Flaschen mit 50 ml zur Desinfektion bei Verletzungen und Hautkontamination für OP und ZSVA

Tel.:99 561258, 99 561248 (Hr. Schmidt) o. 661238 (Auftragsannahme) oder per

Fax-Anforderung 99561948 (Apotheke / Rezeptur) mit Vermerk „Dringend!“

� Außerhalb der Dienstzeiten ist die Apotheken-Rufbereitschaft über die

Telefonzentrale (111) zu erfragen

Referat Abfall-/Chemikalienentsorgung :

� C-Mülltonnen (6 St.) für den zu verbrennenden Abfall anfordern und auf die spätere

� Entsorgung hinweisen

� CBF: Tel. 3132 o. Pieper 652720

� Zentrales Infotelefon: 574231

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ZSVA – Leitung:

� CBF: Tel. 2741 o. 2746 (Leitung Frau Henschel)

Desinfektor:

� CBF: Tel. 2176 o. 6780 (24 Std.)

Notfallnummer für alle Standorte: 01709133324

Information

Information an alle Beteiligten (ZahnärztInnen, AssistentInnen, Studen tInnen, Serviceckräfte, Reinigungspersonal)

Desinfektionsmittel

Achtung:

Alle Desinfektionsmittel sind ätzend!!

Apothekenbestellung

für die Dekontamination von Haut/Händen (nur im Notfall: bei Verletzungen, versehentlicher Kontami-nation etc) 4% Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 5 Minuten � 2 x 50ml (1x für die ZSVA) bestellen!

für die Flächendesinfektion: 4% Natronlauge (NaOH), Einwirkzeit: 1 Stunde 2 x 2,5 Liter dem Desinfektor zur Verfügung stellen

für Instrumente: wird von der ZSVA bestellt (siehe ZSVA)

Behandlungseinheit

Nicht benötigte Geräte und Materialien werden aus d em Behandlungsraum entfernt!

Nur Mitarbeiter, die direkt beteiligt sind, sollten beim Eingriff anwesend sein. Ein Mitarbeiter sollte für eventuelle Hol und Bringe Dienste außerhalb der Einheit zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten tragen wasserdichte Einmalschutzkittel, Mund-Nasenschutz, doppelte sterile Handschuhe mit Indikatorfunktion, Schutzbrillen mit Seitenschutz und normale, desinfizierbare Schuhe.

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Vorbereitende Maßnahmen

Vorbereitung und Umgang mit dem Instrumentarium vor und während des Ein-griffs

Eine mögliche Kontamination aller Flächen ist zu ve rmeiden!

Alle Flächen, die kontaminiert werden könnten, werden mit einem flüssigkeitsdichten Einmaltuch abge-deckt und alle Geräte umwickelt. Anschließend werden die Tücher als C-Müll mit Hinweis auf CJK ent-sorgt.

Nach Möglichkeit Einmalartikel einsetzen!

Diese werden anschließend als C-Müll mit dem Hinweis auf CJK entsorgt. (Chemikalienentsorgung, Tel. siehe oben)

Patient als zeitlich letzten Eingriff einplanen

Geplanter Eingriff

Absprache über benötigtes Instrumentarium und Einsatz von Hand-Winkel-Stücken, Wurzelkanalinstru-menten und anderen Mehrfachinstrumenten.

Bitte an die ZSVA Leitungen wenden, um alte Instrumentarien zuorganisieren (siehe Kontakte)

Möglichst ohne Maschinen arbeiten, einfachsten Eingriff und Handarbeit anstreben.

Nach Beendigung des Eingriffs die kontaminierten Einmalmaterialien und die Schutzausrüstung auszie-hen und als C-Müll entsorgen.

Notfall-Eingriff

Soweit noch möglich Absprachen wie oben treffen.

Vorbereitung des Instrumentariums mit dem Zahnarzt absprechen, um nur die Instrumente auf den Tab-lett zu haben, die wirklich benötigt werden. Alle anderen Instrumente bleiben in den Schränken oder in Bereichen außerhalb der Behandlungseinheit.

Werden andere Instrumente während des Eingriffs benötigt, bitte zur Behandlungseinheit bringen lassen,

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Entsorgung des Instru-mentariums

nicht den Bereich verlassen.

Für die Entsorgung der kontaminierten Instrumente sind von der ZSVA frühzeitig Entsorgungscontainer (alkalibeständig und dampfsterilisierbar z. B. V4A-Stahl, DIN-Werks-Stoff 4401) anzufordern. Je Contai-ner 2 große Zettel vorbereiten (Name u. Aufnahmenummer des Patienten, Diagnose: CJK bzw. Verdacht auf CJK, aktuelles Datum und Uhrzeit).

Je Container muss ein Einmaltischbezug bereitgelegt werden

Je nach Anzahl der Instrumente entscheiden ob ein, oder 2 Container notwendig sind. Zur Entsorgung werden alle auf dem Tablett liegenden Instrumente geöffnet, auf das Sieb aus dem alkalibeständigen und dampfsterilisierbaren Entsorgungscontainer (z. B.V4A-Stahl, DIN-Werks-Stoffnummer 4401) gelegt und dann in den nicht kontaminierten Container gestellt, ohne diesen außen zu kontaminieren.

Anschließend erfolgen sofort ein Handschuhwechsel und der Verschluss der Container mit einem De-ckel.

Die Container werden mit dem vorbereiteten Aufkleber gekennzeichnet.

Diese Container dann in die Einmaltischbezüge schieben, zukleben und mit dem 2. Aufkleber

(gleiche Daten) beschriften.

Zusammen mit dem normal entsorgten Instrumentarium nach Rücksprache mit der ZSVA – Leitung zum Verbleib in die ZSVA schicken.

Eine Flasche mit 50 ml 4%iger Natronlauge im Wagen mit in die ZSVA geben.

Kein Gefahrguttransport, da die Container fest vers chlossen sind!

In der ZSVA werden sie bis zur Klärung der Diagnose an einem festgelegten Ort und unter Verantwor-tung einer festgelegten Person gelagert. Der Lagerungsort muss verschlossen und mit einem Hinweis auf CJK beschriftet sein!

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Währen d des Eingriffs

Zwischenfälle

- Stichverletzungen

- Wundblutung fördern, Abspülen unter fließendem Wasser. Anschließend für 5 Minuten den Wundbereich mit 4%iger Natronlauge (getränkter Mulltupfer) behandeln. Anschließend wieder mit reichlich Wasser abspülen. Danach Aufsuchen des D-Arztes! Dokumentation!

- Bei Verspritzen von Material

- Haut mit reichlich Wasser abspülen, weiter wie bei Verletzung.

- Schleimhäute, Augen: 10-15 Minuten mit fließendem W asser spülen!

Danach Aufsuchen / Information des D-Arztes! Dokumentation!

Maßnahmen nach dem Eingriff

Transport und Lagerung der Instrumente

Bis zur Klärung der Diagnose verbleibt das Instrumentarium in den Containern an einem festgelegten Ort in der ZSVA unter der Verantwortung einer festgelegten Person.

Instrumente auf Sieben in Behälter mit dicht schließendem Deckel trocken ablegen!

Der Behälter muss für diesen Zweck dauerhaft gekennzeichnet sein (Siehe oben!)!

Der Container wird gekennzeichnet mit Namen, Aufnahmenummer des Patienten, Diagnose: CJK bzw. Verdacht auf CJK sowie aktuelles Datum und Uhrzeit. Container sicher verschließen!

Diagnose nicht bestätigt normale Aufbereitung

Diagnose bestätigt oder kann nicht geklärt werden

Schriftliche Mitteilung der Diagnose durch den zuständigen Arzt!

Kontaktaufnahme mit der zuständigen ZSVA, damit die Desinfektion des Instrumentariums eingeleitet werden kann.

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Schlussdesinfektion Nur kontaminierte Flächen (Fußboden, Geräte, Mobiliar, etc.) müssen durch einen Desinfektor wisch-desinfiziert werden.

Dem Desinfektor die vorab bestellte fertige Lösung zur Flächendesinfektion (2 x 2,5 Liter 4%ige Nat-ronlauge) zur Verfügung stellen.

Anschließend gründliche Reinigung des OP-Saals durch die Reinigungskräfte.

Abfallentsorgung

Alle potentiell kontaminierten nicht wischdesinfizierbaren Materialien werden als C-Müll entsorgt.

Entsorgung in der C-Müll-Tonne mit Hinweis auf CJK zur Verbrennung über die Chemikalien-Entsor-gung.

Deckel muss fest verschlossen sein!

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4.5 Mukoviszidose oder cystische Fibrose (CF)

Allgemein

Angeborene Stoffwechselerkrankung durch genetische Mutation am Chromosom 7.

Alle Sekrete bleiben zähflüssig, insbesondere die Sekrete der Lunge.

Chronischer Husten, Bronchiektasen sowie chronische Lungeninfektionen sind das Ergebnis.

Der Schleim ist guter Nährboden für Keime wie Staphylokokkus aureus , Burkholderia cepacia, Ste-notrophomonas maltophilia und vor allen Dingen Pseudomonas aeruginosa

Es gibt keine Heilung, daher ist es von großer Wichtigkeit, durch hygienisch besonders umsichtiges Vorgehen bei einer zahnärztlichen Behandlung, Infektionen zu vermeiden.

Gefahr der Übertragung von Wasserkeimen durch die B ehandlungseinheiten oder durch In-strumente und die Hände des behandelnden Zahnarztes .

4.5.1 Vorgehen bei Patien-ten mit CF

• Information der behandelnden Teams • Sorgfältige hygienische Händedesinfektion • Vor der Behandlung Spülung aller wasserführenden Systeme für mind. 2 Minuten • Mundspülbecken nicht an der Behandlungseinheit füllen sondern am Handwaschbecken. • Verwendung steriler Kochsalzlösung bei der Behandlung (z.B Bohrer mit externer Wasserlei-

tung) • Entfernung von Zahnstein oder Belägen mit Handinstrumenten, Ultraschallgeräte nur wenn es

unbedingt notwendig ist • Keine Multifunktionsspritzen sondern Einmalspritzen verwenden • Bei Füllungstherapie Kofferdammtechnik anwenden

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4.6 Besonderheiten bei der zahnmedizinischen Behandlung eines Pa-tienten mit Epidermolysis bullosa (EB)

Bei der zahnmedizinischen Behandlung eines Patienten mit Epidemolysis bullosa wurde in Absprache mit u.a. dem behandelnden Zahnarzt, Herrn Dr. Christian Finke, und dem für die Zahnklinik zuständi-gen Betriebsarzt, Herrn Dieter Weigel, ein Handlungsablauf zum Vorgehen erarbeitet.

Da es sich um sehr sensible Patienten und Patientinnen handelt, kann deren Behandlung nur nach Rücksprache erfolgen.

Der erforderliche Handlungsablauf kann bei Bedarf bei Herrn Dr. Finke bzw. Herrn Weigel angefordert werden.

5. Umgang mit Parenteralia

5.1 Zubereitung von parenteral verabreichten Medikamenten und Infu-sionslösungen

5.1.1 Durchführung

Beim Richten von Infusionen, Zumischen von Medikamenten und der Entnahme von Parenteralia aus Einzel- oder Mehrdosenbehältnissen ist eine aseptische Vorgehensweise erforderlich, um die Konta-mination mit Mikroorganismen zu verhindern

• Hygienische Händedesinfektion • Desinfektion der Arbeitsfläche mit einem Flächendesinfektionsmittel • Materialien bereitstellen • Alle benötigten Medikamente und Infusionslösungen dürfen erst unmittelbar vor Gebrauch (< 1 Std.) gerichtet werden. • Schutzkappe/Schutzfolie der Infusionsflasche/ -Beutels entfernen. • Grundsätzlich sind Sichtkontrollen durchzuführen. Infusionsflaschen / -Beutel auf Verfallsdatum und mögliche Defekte prüfen. Infusionslösung auf Trübung und Farbveränderung überprüfen. • Vor dem Anstechen ist der Gummistopfen mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desin-fizieren (Einwirkzeit 30 s). • Wird nicht der gesamte Inhalt einer Infusionslösung verwendet, muss die Restmenge verworfen wer-den. • Müssen Medikamente zugefügt werden, so sind deren Haltbarkeit, Kompatibilität und Stabilität zu prüfen (s. Hersteller-/Gebrauchsanweisung).

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5.1.2. Injektionslösungen aus Einzeldosisbehältnis-sen = Medikamente ohne Konservierungsstoffe (z.B. in Brechampullen, Durch-stechampullen)

z.B.: Isotonische Koch-salzlösung, Glucose 5%ige Lösung

Keine Mehrfachentnahme, nach Erstentnahme Reste verwerfen!

Medikamente ohne Konservierungsstoffe sollen nicht vorgerichtet oder nach Anbruch gelagert werden.

Das Einspritzen von Luft ist zur Erleichterung der Entnahme erlaubt.

ACHTUNG!

Infusionslösungen sind prinzipiell immer ohne Konse rvierungsstoffe

KEINE MEHRFACHENTNAHME! NACH ERSTENTNAHME:

RESTE VERWERFEN!

5.1.3. Injektionslösungen aus Mehrdosenbehältnis-sen = Medikamente mit Konservierungsstoffen und vom Hersteller geprüfter Lagerfähigkeit

z.B. einige Insuline, Hepa-rine, Lokalanästhetika

Herstellerangaben zur Mehrfachverwendung und Lagerung beachten!

Mehrfachentnahmen sind möglich.

Für jede Entnahme neue sterile Kanüle verwenden, Ansatzstück darf nicht berührt werden.

Minispike und dicklumige Kanüle bei Mehrfachentnahme nicht verwenden (großes Stanzloch).

Ausnahme: Für direkt nacheinander durchgeführte Entnahmen kann eine Kanüle oder ein Minispike verwendet werden. Kanüle/Minispike sollte jedoch nicht während der Lagerung im Behältnis belassen werden.

Lagerung entsprechend Herstellerangaben!

Das Einspritzen von Luft in Mehrdosenbehältnisse zur Erleichterung der Entnahme ist erlaubt.


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