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Christopher Kühn Neuhof 11
M.Sc. 23858 Reinfeld
Tel.: 04533/3098
E-Mail: [email protected]
Honorarermittlung mit HOAI 2013-EXCEL-Programmen
Gebrauchsanleitung
Anliegend erhalten Sie ein Architekten- bzw. Ingenieur-Honorar-Ermittlungsprogramm auf
Grundlage der HOAI 2013 mit dem Sie ohne Einweisung mit Minimalkenntnissen in EXCEL
arbeiten können.
Über Windows-Explorer bzw. nachdem Sie EXCEL (ab Version 97(1)
) gestartet haben oder
mit dieser Gebrauchsanleitung, öffnen Sie das entsprechende Honorar-Ermittlungsprogramm
unter folgenden Dateinamen:
HOAI Teil 2: Flächenplanung Abschnitt 1: Bauleitplanung
HOAI-F-Plan für Flächennutzungspläne
HOAI-B-Plan für Bebauungspläne
Abschnitt 2: Landschaftsplanung
HOAI-L-Plan für Landschaftspläne
HOAI-GOP-Plan für Grünordnungspläne
HOAI-LR-Plan für Landschaftsrahmenpläne
HOAI-LPfl-Begleit-Plan für Landschaftspflegerische Begleitpläne
HOAI-Pflege-Plan für Pflege- und Entwicklungspläne
HOAI Teil 3: Objektplanung
Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten
HOAI-Gebäude für Gebäude
HOAI-Innenräume für Innenräume
Abschnitt 2: Freianlagen
HOAI-Freianlagen für Freianlagen
Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke
HOAI-Ingenieurbauwerke für Ingenieurbauwerke
Abschnitt 4: Verkehrsanlagen
HOAI-Verkehrsanlagen für Verkehrsanlagen
HOAI Teil 4: Fachplanung
Abschnitt 1: Tragwerksplanung
HOAI-Tragwerksplanung für Tragwerksplanung
Abschnitt 2: Technische Ausrüstung
HOAI-Techn. Ausrüstung für Technische Ausrüstung
HOAI-Techn. Ausrüstung-Misch für Technische Ausrüstung-Mischhonorar
Beratungsleistungen:
1.1 HOAI-UVS für Umweltverträglichkeitsstudie
1.2 Bauphysik
1.2.3 HOAI-Wärme für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
1.2.4 HOAI-Bauakustik für Bauakustik
1.2.5 HOAI-Raumakustik für Raumakustik
1.3 Geotechnik
HOAI-Geotechnik für Bodenmechanik, Erd- u. Grundbau
1.4 Ingenieurvermessung
HOAI-Entwurfsvermessung für Planungsbegleitende Vermessung
HOAI-Bauvermessung für Bauvermessung
(1)http://office.microsoft.com/de-de/excel-help/verwendung-von-office-excel-2010-mit-fruheren-excel-versionen-
HA010342994.aspx
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Verknüpfungspunkte des Excel-Arbeitsblattes mit dem HOAI-Text
Arbeitsblatt zur Ermittlung der Honorarzone Arbeitsblatt Rechnungen
Tafelwerte
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Hier haben Sie normalerweise die Wahl zwischen 4 Arbeitsblättern:
• Honorarzone • Angebot • Rechnungen • Tafelwerte, (tlw. noch DIN 276, etc.)
Geöffnet ist das Arbeitsblatt: Angebot. In den gelb unterlegten Zellen mit roter Schrift
werden dann die entsprechenden Texte bzw. Werte/Zahlen Ihrer speziellen Baumaßnahme
eingegeben.
Mit Drücken der Tab-Taste springen Sie automatisch von einer unterlegten Zelle zur
nächsten.
Zellen, die nicht geändert werden dürfen – da sie Formeln enthalten – sind
schreibgeschützt! Für den Fall, dass Sie im Blatt eine Änderung vornehmen wollen,
müssen Sie den Blattschutz mit der Tastenfolge: Extras/Blatt/Blattschutz aufheben
zwischenzeitlich aufheben. Auf die Eingabe eines Kennwortes wurde deshalb verzichtet.
Mit Eingabe der Werte/Zahlen in die angelegten Zellen erkennen Sie, wie EXCEL sofort das
Arbeitsblatt aktualisiert/neu berechnet.
Ist das Arbeitsblatt vollständig, sollte es unter einem Dateinamen Ihrer Wahl (z.B. Honorar-
KIGA) auf der Festplatte (c:) oder auf dem Server (h:) abgespeichert werden.
Ist der Honorar-Vertrag abgeschlossen, kommt die Phase der Abschlags- und
Schlussrechnung. Sie öffnen dazu das nebenliegende Arbeitsblatt: Rechnung:
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Sie erkennen, wie die Vertragsgrundlagen aus dem Arbeitsblatt: Angebot automatisch
übernommen und die entsprechenden Zellen gesperrt wurden.
Der Baufortschritt wird dann in die unterlegten Zellen übertragen und als Abschlags- oder
bereits als Schlussrechnung abgespeichert.
Handelt es sich um eine Abschlagsrechnung (z. B. Abschlag-1), rufen Sie diese bei der
folgenden Abschlagsrechnung wieder auf, aktualisieren diese mit den nächsten Leistungen
und speichern sie (z. B. als Abschlag-2) wieder ab.
Reichen die vorgesehenen Zeilen für die Abschlagszahlungen nicht aus, dann können Sie
durch die Tastenfolge: Einfügen/Zeilen in dem vorgesehenen Bereich eine Erweiterung des
Blattes vornehmen.
Die vorbereiteten Zeilen für Abschlagszahlungen können Sie je nach Bedarf mit der
Tastenfolge Format/Zeile/einblenden bzw. ausblenden.
Natürlich können Sie auch direkt mit dem Arbeitsblatt: Rechnungen (ohne vorher mit dem
Angebot) beginnen. Dazu muss vorher der Blattschutz aufgehoben werden, um die
geschützten Zellen beschreiben zu können. Ich halte es jedoch für besser, zuerst die
Vertragsgrundlage im Arbeitsblatt: Angebot, festzulegen.
Das Ausdrucken des Arbeitsblattes erfolgt auf DIN A4 Hochformat. Hier können Sie eigene
Wünsche (über Datei/Seite einrichten.../Kopf-/Fußzeile bzw. Tabelle), wie Schriftart,
Gitternetzlinien drucken oder nicht drucken, Kopf- und Fußzeilenbeschriftung einbringen.
Bedingt durch druckerspezifische Eigenschaften wird eventuell eine Anpassung des
Ausdrucks notwendig. Dies kann über die Tastenfolge Datei/Seite einrichten/Papierformat
bzw. Seitenränder erfolgen.
Verknüpfungen mit der HOAI
Die aktuelle Programmversion erlaubt Ihnen auch direkt auf den Text der HOAI
zurückzugreifen. (Siehe Grafik Seite 2).
Zellen (mit blauer Schrift) sind mit dem HOAI-Text verknüpft >LINKS<. Durch das einmalige
Anklicken dieser Zellen (wenn der Cursor das Handzeichen zeigt) gelangen Sie zum
entsprechenden HOAI-Text. Durch das Anklicken der Zurückzelle (Pfeil oben links)
gelangen Sie wieder ins HOAI-Excel-Programm.
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Ermittlung der Honorarzone
Sind für ein Objekt bzw. einer Maßnahme Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen
anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone es zugerechnet werden
kann, so ist dieses (wenn in der HOAI vorgesehen) durch die Bestimmung der
Schwierigkeitsgrade mit Bewertungspunkten für verschiedene Planungsanforderungen
möglich.
Die einfache Ermittlung der Honorarzone können Sie auf Arbeitsblättern durchführen, die
neben den Honorarermittlungsblättern angeordnet sind. Durch das Anklicken dieser
Arbeitsblätter (Honorarzone) kommen Sie auf das zugehörige Excel-Arbeitsblatt, wo nur die
entsprechenden Bewertungspunkte einzugeben sind. Das Ergebnis zeigt die Honorarzone
plus %-Satz über Mindestsatz als Anhalt für Ihre Vertragsverhandlungen.
Tafelwerte
Der HOAI § 7 – Honorarvereinbarung legt Folgendes fest:
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei
Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und
Höchstsätze treffen.
(2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten, Werte oder Verrechnungseinheiten
außerhalb der Tafelwerte dieser Verordnung, sind die Honorare frei vereinbar.
(3) Die in dieser Verordnung festgesetzten Mindestsätze können durch schriftliche
Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden.
(4) Die in dieser Verordnung festgesetzten Höchstsätze dürfen nur bei außergewöhnlichen
oder ungewöhnlich lange dauernden Leistungen durch schriftliche Vereinbarung überschritten
werden. Dabei bleiben Umstände, soweit sie bereits für die Einordnung in Honorarzonen oder
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für die Einordnung in den Rahmen der Mindest- und Höchstsätze mitbestimmend gewesen
sind, außer Betracht.
(5) Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist,
gelten die jeweiligen Mindestsätze gemäß Absatz 1 als vereinbart.
Sofern in die Arbeitsblätter Angebote bzw. Rechnungen die anrechenbaren Kosten,
Werte oder Verrechnungseinheiten außerhalb der Tafelwerte eingegeben werden, gibt
es eine Fehlermeldung bzw. wird ein entsprechender Korrekturhinweis sichtbar!
Die Tafelfortschreibungen gemäß RifT-2013 wurden in die Programme für Gebäude und
Innenräume, sowie Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung
und Technische Ausrüstung eingearbeitet.
Für Rückfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.
P.S.
In den nachfolgenden Anlagen wird auf Alternativ-Programme für Technische Ausrüstung
sowie Beispiele für Ausdruck der Angebote bzw. Rechnungen hingewiesen, in denen die
entsprechenden Kopf- und Fußzeilen mit den Firmen- bzw. Verwaltungsnamen vervollständigt
werden können.
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