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Hinweise zur wirkungsorientierten Projektplanung und zum ...€¦ · Monitoring-Instrument zu...

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Hinweise zur wirkungsorientierten Projektplanung und zum Monitoring der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) Kurztitel: Hinweise zur Projektplanung und zum Monitoring Stand: Dezember 2016
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  • Hinweise zur wirkungsorientierten Projektplanung und zum Monitoring

    der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI)

    Kurztitel: Hinweise zur Projektplanung und zum Monitoring

    Stand: Dezember 2016

  • 2

    Inhalt

    Glossar .................................................................................................................................. 4

    A. Hinweise zur Ziel- und Indikatorenformulierung und dem Monitoring in allen Förderbereichen .............................................................................................................. 9

    I. Ziele und Zieldimensionen der IKI und Safeguards ...................................................10

    II. Wirkungsorientierte Projektplanung von IKI-Projekten ...............................................14

    III. Ziel- und Indikatorenformulierung auf Projektebene ..................................................16

    1. Projektspezifische Indikatoren ................................................................................16

    2. Standardindikatoren ...............................................................................................17

    B. Praktische Hinweise zum Ausfüllen des Projektvorschlags (einschließlich der Anlage 2 (Balkendiagramm)) und zur Berichterstattung..............................................22

    I. Projektvorschlag .......................................................................................................22

    1. Wirkungslogik .........................................................................................................22

    2. Indikatoren: SMARTness .......................................................................................23

    3. Arbeitspakete/Aktivitäten/Meilensteine ...................................................................26

    4. Standardindikatoren ...............................................................................................27

    II. Praktische Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 2 (Balkendiagramm) ........................32

    III. Praktische Hinweise zur jährlichen und Schlussberichterstattung .............................33

    C. Hinweise zur Ziel- und Indikatorenformulierung in den Förderbereichen .................34

    I. Hinweise zum Förderbereich I „Treibhausgasminderung (THG-Minderung)“ .............34

    1. Einführende Informationen .....................................................................................34

    2. Zieldimension „Treibhausgasminderung (THG-Minderung)“ ...................................35

    3. Zieldimension „Erhöhung der Minderungskapazität“ ...............................................36

    4. Co-Benefits ............................................................................................................37

    II. Hinweise zum Förderbereich II „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ .........39

    1. Einführende Informationen .....................................................................................39

    2. Zieldimension „Direkte Reduktion von Verwundbarkeit“ .........................................40

    3. Zieldimension „Erhöhung der Anpassungskapazitäten“ ..........................................41

    4. Co-Benefits ............................................................................................................42

    III. Hinweise zum Förderbereich III „Erhalt, Wiederaufbau und nachhaltige Nutzung von natürlichen Kohlenstoffsenken“ .........................................................................................43

    1. Einführende Informationen .....................................................................................43

    2. Zieldimension „Direkter Beitrag zur THG-Minderung“ .............................................44

    3. Zieldimension „Erhöhung der Minderungskapazität“ ...............................................45

    4. Co-Benefits ............................................................................................................46

    IV. Hinweise zum Förderbereich IV „Biologische Vielfalt“ ...............................................48

    1. Einführende Informationen .....................................................................................48

    2. Zieldimension „Direkter Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ .................48

    3. Zieldimension „Erhöhung der Kapazität zum Schutz der biologischen Vielfalt“ .......50

    4. Co-Benefits ............................................................................................................51

  • 3

    D. Anleitungen zu den Standardindikatoren ....................................................................52

    Verminderte Treibhausgasemissionen und Ausbau des Kohlenstoff-speichers (AM) ...........52

    Direkt unterstützte Personen bzgl. Anpassung an die Folgen des Klimawandels und bzgl. Ökosystemerhaltung (AP) .................................................................................................56

    Fläche von Ökosystemen, die verbessert oder geschützt wird (AE) .....................................58

    Politische Rahmenwerke (CP) ..............................................................................................61

    Institutionalisierte Strukturen und Prozesse (CI) ...................................................................65

    Methodische Instrumente (CM) ............................................................................................68

  • 4

    Glossar

    Action-Indikatoren

    Oberbegriff für die Standardindikatoren der IKI, die auf die Erfassung direkter Wirkungen zur Minderung von THG-Gasen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Die drei für die IKI definierten Action-Indikatoren erfassen die Vermeidung von „THG-Emissionen in Tonnen CO2eq“ (v.a. für Minderungs- und Waldschutzprojekte) „Unterstützte Personen“ (für Anpassungs-, Waldschutz- und Biodiversi-tätsprojekte) und „Fläche von Ökosystemen, die verbessert oder geschützt werden“ (v.a. für Waldschutz- und Biodiver-sitätsprojekte). Zu unterscheiden sind die Action-Indikatoren von den Capacity-Indikatoren, bei denen die direkte Wirkung in der Entwicklung entsprechender Kapazitäten besteht (siehe Glossar: Capacity Indikatoren).

    Additionalität

    Ohne das Vorhaben wären entsprechende Maßnahmen zu Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel und der Erhaltung der Biologischen Vielfalt nicht durchgeführt worden.

    Anpassungskapazität (Adaptive Capacity)

    Zieldimension der IKI, die den Aufbau von Kapazitäten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels abdeckt. Un-terstützt ein Projekt den Ausbau der Anpassungs-kapazität eines Landes, so trägt es auf individueller, organisatori-scher oder gesellschaftlicher Ebene zu einer Verbesserung der Fähigkeiten eines Landes bei, sich an den Klimawandel und an Klimavariabilitäten anzupassen.

    Arbeitspaket Arbeitspakete fassen mehrere Aktivitäten zusammen, die typischerweise jeweils auf ein Output ausgerichtet sind. Sie dienen der Strukturierung und Verdeutlichung der Wir-kungslogik im Projektvorschlag.

    Balkendiagramm Instrument zur zeitlichen Projektplanung für die Durchführung von Aktivitäten, sowie die Erreichung von Meilensteinen, Outputs und Outcome. Es wird auch „Gantt-Chart“ genannt.

    Baseline

    Eine Baseline dient als Vergleichswert für einen Indikator. Durch den Vergleich des Zielwertes mit der Baseline sollen die im Projekt erzielten Veränderungen mess- und sichtbar werden. Die Baseline kann entweder den Zustand des In-dikators zu Projektbeginn, den hypothetischen Zustand ohne Projekt („business as usual“) oder eine Kombination beider beinhalten.

    Biologische Vielfalt Biodiversität umfasst das auf der Erde existierende Leben in seiner gesamten Vielfalt. Der Begriff umfasst die ver-schiedenen Lebensformen (Arten von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen), die unterschiedlichen Lebensräume, in denen Arten leben (Ökosysteme wie z. B. Küsten, Wald,

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    Gebirge, Gewässer ) sowie die genetische Vielfalt inner-halb der Arten (z.B. Sorten und Rassen von wildlebenden und genutzten Arten) und die Vielfalt der Wechselbezie-hungen innerhalb und zwischen den oben beschriebenen drei Ebenen.

    Capacity Indikatoren Oberbegriff für die Standardindikatoren der IKI, die auf die Erfassung der Wirkungen ausgerichtet sind, die Kapazitäten bzw. Fähigkeiten erhöhen, Treibhausgas-emissionen zu reduzieren, sich besser an die Folgen des Klimawandels anzupassen und/oder die Biodiversität zu schützen. Die drei für die IKI definierten Capacity-Indikatoren erfassen die Anzahl (1) neuer/verbesserter politischer Rahmenwerke, (2) neuer/verbesserter Institutionen oder Prozesse und (3) neuer/verbesserter Methoden/Instrumente. Zu unterscheiden sind die drei Capacity Indikatoren von den Action-Indikatoren, die die direkten Wirkungen erfassen (siehe Glossar: Action-Indikatoren).

    Co-Benefits

    Beiträge zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur ökologischen Verbesserung oder Bewahrung der Umweltqualität, die nicht im Fokus der beabsichtigten Projektwirkungen stehen und deshalb nicht explizit erfasst werden. Sie sind gewissermaßen ein positiver Nebeneffekt des Projekts. Mögliche Beipiele hierfür sind Einkommenssteigerungen, erhöhte soziale Sicherung oder die Verminderung von Luftschadstoffen. Auch geringfügige Beiträge zu IKI-Zielen können unter Co-Benefits gezählt werden, wenn ein explizites Monitoring für sie zu aufwendig wäre.

    Direkte Reduktion von Verwundbarkeit (Adaptation Action)

    Zieldimension der IKI, die direkte Beiträge zur Reduktion von Risiken und Auswirkungen des Klimawandels abdeckt, also auf Anpassung an die Folgen des Klimawandels zielt.

    Durchführungspartner

    Durchführungspartner sind Organisationen, politische Ein-richtungen oder Firmen, die in koordinierter Form direkt zur Erreichung von übergeordneten und spezifischen Zielen (Outcome und Outputs) beitragen. Institutionen können gleichzeitig sowohl politischer Partner als auch Durchfüh-rungspartner sein.

    Erhaltung der biologischen Vielfalt (direct biodiversity conservation)

    Zieldimension, die direkte Beiträge zur Reduktion von Risi-ken und Gefährdungen für die biologische Vielfalt be-schreibt und somit Beiträge zu ihrem Schutz und ihrer lang-fristigen Erhaltung leistet.

    Impact (Längerfristige Wirkung)

    Längerfristige Wirkungen (Impacts) sind erwartete Auswir-kungen, die nicht allein auf das Projekt, sondern auch auf Entwicklungen außerhalb des Vorhabens (z.B.: Entschei-dungen auf höherer politischer Ebene, Aktivitäten anderer Geber) zurückgeführt werden können. Der Begriff ist ange-lehnt an die Wirkungslogik der OECD. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der IKI bezieht sich diese Wirkung auf den

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    Klimaschutz durch Emissionsminderung oder die Anpas-sung an die Folgen des Klimawandels bzw. auf die Erhal-tung der biologischen Vielfalt. Da die Wirkungskette sehr lang ist, besteht grundsätzlich nicht der Anspruch, diese Wirkung zu quantifizieren und mit Indikatoren zu hinterle-gen.

    Leakage In einigen Fällen kann ein Projekt zwar innerhalb der vorher festgelegten Systemgrenzen positive Wirkungen, wie zum Beispiel Emissionsminderungen auslösen, jedoch gleichzei-tig außerhalb der Systemgrenzen zu einer Erhöhung der Emissionen führen. Solche räumlichen oder auch zeitlichen Verlagerung werden „Leakage“ genannt und müssen in der Projektgestaltung berücksichtigt und nach Möglichkeit kon-trolliert werden.

    Meilenstein (Milestone)

    Definiertes Zwischenergebnis, anhand dessen überprüft wird, ob die angestrebten Veränderungen zeit- und quali-tätsgerecht eintreten werden oder ob zusätzliche Interven-tionen für eine (fristgerechte) Zielerreichung notwendig sind.

    Minderungskapazität (Mitigative Capacity)

    Diese Zieldimension der IKI beschreibt den Beitrag des Projekts zur Erhöhung der Fähigkeit eines Landes Treib-hausgase zu reduzieren oder natürliche (Kohlenstoff-) Sen-ken zu schützen oder zu erweitern. Dies kann auf individu-eller, organisatorischer oder gesellschaftlicher Ebene des Landes ansetzen.

    Monitoring, wirkungsorientiertes (Results-based Monitoring)

    Regelmäßige und systematische Beobachtung und Doku-mentation des Projektverlaufs und der Projektwirkungen auf Grundlage von projektspezifischen Indikatoren und Stan-dardindikatoren. Der Erfolg des Projekts bemisst sich also daran, (1) was getan wurde (Monitoring von Aktivitäten und Outputs) und (2) welche Veränderungen durch das Getane bewirkt wurden (Outcome und Impact).

    Multiplikatorwirkung

    Die Multiplikatorwirkung oder das Scaling-Up Potenzial be-schreibt die mögliche Ausweitung der entwickelten Lösungen, Methoden und Instrumente eines Projektes auf weitere Regionen, Sektoren oder Zielgruppen.

    OECD-DAC Kennungen Im Rahmen der sog. ODA (Official Development Assistance) -Meldung berichtet die Bundesrepublik u.a. über die Aufschlüsselung der deutschen Klima-finanzierungsbeiträge an den Entwicklungsausschuss (DAC) der Organisation wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

    Outcome (Übergeordnetes Projektziel)

    Eigentliches Ziel des Projekts, d. h. intendierte Veränderungen in Richtung Klimaschutz, Anpassung und Biologische Vielfalt, die dem Projekt direkt kausal zugeordnet werden können. Es beinhaltet in jedem Fall den Veränderungsprozess, den Partner und Zielgruppen durchlaufen, wenn sie die erstellten Outputs nutzen.

  • 7

    Outputs (Spezifische Projektziele)

    Produkte, Güter, Dienstleistungen und Regelwerke und deren Nutzung durch die Partner oder Zielgruppe, die durch die Projektaktivitäten entstanden sind. In manchen Organisationen werden „Outputs“ mit „Leistungen“ übersetzt.

    Politischer Partner Politischer Partner sind Träger des Projekts, die die Verankerung im Durchführungsland bzw. in der Zielregion sicherstellen. Institutionen können gleichzeitig sowohl politischer Partner als auch Durchführungspartner sein

    Projektspezifische Indikatoren

    Projektspezifische Indikatoren dienen als verbindlicher Maßstab zur Messung der Zielerreichung und damit des Erfolgs des Projekts. Projektspezifische Indikatoren, werden im Gegensatz zu den Standardindikatoren nicht von der IKI vorgegeben. Sie präzisieren das Outcome und die Outputs der jeweiligen Vorhaben.

    Quellen für Indikatoren (Means of Verification)

    Eine angemessene Quelle/MoV wird im Vorfeld des Projekts festgelegt, liefert im Projektverlauf die Datengrundlage für den zu berichtenden Indikatorwert und wird zur Verifizierung des Indikators verwendet.

    Reichweite Mögliche und eher langfristige Wirkung (auch über Projekt-laufzeit hinaus) der kapazitätsaufbauenden Maßnahmen in der Regel auf der Impact-Ebene, d. h. auf Treibhausgas-minderung, Anpassungsfähigkeit und Biologische Vielfalt. Die Reichweite wird für die drei Capacity-Indikatoren der IKI abgefragt.

    Replizierbarkeit

    Die Replizierbarkeit drückt die Möglichkeit und die Perspektive der Nachahmung und Anwendung entwickelter Methoden, Instrumente und Techniken in anderen Gebieten oder durch andere Akteure aus.

    Safeguards Ökologische und soziale Prinzipien, (Mindest-) Standards und Kriterien für die Planung und Umsetzung von Projek-ten.

    SMARTness Standardindikatoren

    Das Akronym SMART fasst fünf Kriterien zusammen, die ein guter Indikator erfüllen muss, um seine Funktion als Monitoring-Instrument zu gewährleisten: Er muss spezifisch (eindeutig) formuliert, messbar, erreichbar (engl: achievab-le) und relevant sowie terminiert sein (vgl. Kap. A.III, S.16). Standardindikatoren (siehe auch Action-Indikatoren und Capacity-Indikatoren) werden in der IKI sechs quantiative Indikatoren genannt, die ausgewählte Wirkungen der Projekte erfassen und über das gesamte Förderprogramm IKI aggregierbar sein sollen.

    Systemgrenzen Zeitliche oder räumliche Systemgrenzen beschreiben den direkten Kontrollbereich des Projekts. Wirkungen, die außerhalb der Systemgrenzen eintreten, können durch die Leistungen zwar beeinflußt, jedoch nicht vollständig

  • 8

    kontrolliert oder dem Projekt eindeutig zugeordnet werden.

    Treibhausgasminderung (THG-Minderung)

    Zieldimension der IKI, die die Reduktion von Emissionen der Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas/Distickstoff-monoxid (N2O), perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (PFC), Teilhalogenierte Fluorkoh-lenwasserstoffe (HFKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) umfasst. Diese sind i.d.R. in Tonnen CO2-Äquivalenten anzugeben.

    Wirkung Veränderung, die durch das Projekt hervorgerufen wird. Wirkungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt, erwar-tet oder unerwartet, positiv oder negativ sein. Das Outcome ist in diesem Sinne eine beabsichtigte, positive Wirkung.

    Wirkungslogik Die Wirkungslogik ist die Zusammenfassung der Wirkungshypothesen und dient der plausiblen Herleitung des kausalen Zusammenhangs zwischen Aktivitäten, Outputs, Outcome und Impact. Die zugrundeliegenden Annahmen sollten auch beim Monitoring auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.

    Zieldimensionen der IKI-Projekte

    Die Ziele der IKI lassen sich grob in Emissionsminderung, Anpassung und Biologische Vielfalt gliedern. Unterhalb dieser Ebene lassen sich die Ziele in 6 Zieldimensionen gliedern, die die typischen Zielbeiträge von IKI-Projekten beinhalten. Sie bilden ab, ob die direkte Umsetzung von Maßnahmen („Actions“) oder die Entwicklung von Kapazitäten („Capacities“) im Vordergrund des Outcomes stehen. Die Zieldimensionen der IKI sind: THG-Minderung, Minderungskapazität, Direkte Reduktion von Verwundbarkeit, Anpassungskapazität, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Kapazitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die Ziele werden in den jährlichen Förderinformationen konkretisiert.

    Zielgruppe

    Personen, gesellschaftliche und institutionelle Einheiten, die durch das Projekt erreicht werden sollen bzw. auf die die Outputs und Outcomes ausgerichtet sind.

  • 9

    A. Hinweise zur Ziel- und Indikatorenformulierung und dem Monitoring in allen Förderbereichen

    Das Monitoring- und Berichtssystem der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat zum Ziel, Wirkungsorientierung und Lernen in IKI-Projekten zu unterstützen. Denn Voraus-setzung für ein erfolgreiches Projekt ist die Ausrichtung auf nachprüfbare Ziele sowie eine regelmäßige Überprüfung des Projektverlaufs und der Zielerreichung. Wirkungsorientiertes Monitoring ist die Grundlage der Rechenschaftslegung gegenüber Auf-traggebern und Projektpartnern. Nur so können Strategien für Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Walderhaltung und die Erhaltung der biologischen Vielfalt ver-bessert werden. Dies ist auch im Kontext der Weiterentwicklung der Messbarkeit, Bericht-barkeit und Verifizierbarkeit (MRV) von Beiträgen zur Emissionsminderung und Anpassung zu sehen. Wirkungsorientiertes Monitoring ist außerdem die Grundlage eines Lernprozesses. Es hilft zu erkennen, ob mit der gewählten Vorgehensweise und den spezifischen Aktivitäten die gesteckten Ziele erreicht werden können und welche unbeabsichtigten Nebeneffekte gegebenenfalls durch das Projekt ausgelöst werden. Monitoring dient so der Steuerung des Projekts: Es hilft, Stärken und Schwächen der eigenen Arbeit zu erkennen und die Projekt-steuerung kontinuierlich anzupassen. Das Monitoring- und Berichtssystem der IKI orientiert sich an Konzepten und Erfah-rungen der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) und der Convention on Biological Diversity (CBD) einschließlich des Green Climate Funds, an Standards der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) und Erfordernissen des deutschen Zuwendungsrechts. Das Monitoring- und Berichtssystem um-fasst:

    - auf Ebene der Einzelprojekte: Vorgaben zur Ziel- und Indikatorenformulierung im Sinne der Wirkungsorientierung (SMARTness, Formulierung von Indikatoren auf Ebene des Outcomes (übergeordnetes Projektziel) und der Outputs (spezifische Pro-jektziele),

    - auf Ebene der Einzelprojekte: Berichtspflichten der Antragsteller (jährliche Fi-nanz- und Sachberichte, in denen u.a. zum Stand der aktuellen Zielerreichung und Maßnahmen berichtet wird; Schlussbericht, in dem über die Erreichung der Ziele sowie der zugehörigen Indikatoren und durchgeführten Maßnahmen Auskunft zu ge-ben ist),

    - auf Ebene des Gesamtprogramms mit Gültigkeit ab 2015: zentrale Erweiterung des Monitoringsystems durch die Erhebung von Informationen zu aggregierten Wirkungen des Gesamtprogramms IKI mithilfe einer geringen Anzahl an Standardindikatoren, die von den Projektdurchführern verpflichtend anzuwenden sind.1

    - auf Ebene des Gesamtprogramms: Eine begleitende Erfolgskontrolle des Gesamt-programms IKI gemäß den Erfordernissen des Zuwendungsrechts (Zielerreichungs-kontrolle, Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle), die über Evaluierungen des IKI Förderprogramms unterstützt wird.

    1 Die Standardindikatoren sind nach Möglichkeit anschlussfähig an die Kernindikatoren des Green Climate Fund

    (GCF) (Stand 2014), an den Strategischen Plan der CBD und die Aichi Ziele sowie an die Wirkungsgefüge der der Climate Investment Funds (CIFs) undder Globalen Umweltfazilität (GEF).Weiterhin fanden Eingang die Arbei-ten eines im Auftrag des UBA 2011-2013 durchgeführten Projekts von einem Konsortium aus den Organisationen Germanwatch e. V., Ecofys GmbH, und Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH. Das Konsortium hat Methoden, Indikatoren und Verfahren für Monitoring und Berichterstattung auf Projekt- und Programmebene für die IKI erarbeitet und auf ihre Handhabbarkeit getestet. Hinsichtlich des Biodiversitätsindikators wurden die Arbei-ten eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten Vorhabens, durchgeführt durch das World Conservation Monitoring Centre des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP-WCMC) (Laufzeit 2011-2014) berücksichtigt.

    http://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/further-development-of-a-concept-for-monitoringhttp://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/further-development-of-a-concept-for-monitoringhttp://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/skript387.pdfhttp://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/skript387.pdf

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    Das Monitoringsystem wird dem breiten Spektrum von Durchführern und der Vielfalt an Themen in vier Förderbereichen gerecht, indem Vorgaben und Methoden sowie eigene Ver-fahren der Durchführer weitmöglichst berücksichtigt werden. Die vorliegende Handreichung gibt Hinweise zur Ziel- und Indikatorenformulierung, zum fort-laufenden Monitoring von IKI-Projekten und zur Berichterstattung. Kapitel A richtet sich an alle Projektdurchführer der IKI. Hier werden die Grundlagen der wirkungsorientierten Projektplanung und Anforderungen an Zielformulierung und Indika-toren erläutert. Neben den projektspezifischen Indikatoren müssen alle Projekte auch zu generischen Standardindikatoren berichten. Die standardisierte Erhebung bestimmter In-formationen dient v.a. dazu, die Wirkungen des gesamten Förderprogramms IKI messen und kommunizieren zu können. Die Verwendung der Standardindikatoren wird ebenfalls in Kapi-tel A erläutert. Die Anleitungen zu den Standardindikatoren, die vertiefende Informationen für jeden Standardindikator bereitstellen, sind diesen Hinweisen angehängt (Kapitel D). Kapitel B enthält Hinweise zum Ausfüllen des Projektvorschlags (einschließlich der An-lage 2 (Balkendiagramm)) und Hinweise zur Berichterstattung in Zwischenberichten bzw. -nachweisen sowie Verwendungsnachweisen und Schlussberichten anhand von Bei-spielen. Kapitel C richtet sich an die Projektdurchführer in den einzelnen Förderbereichen. Hier werden unter Teil I die Besonderheiten des Förderbereichs I „THG-Minderung“ beschrieben. Teil II richtet sich an die Projektanbieter im Förderbereich II „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“. Teil III richtet sich an die Projektanbieter im Förderbereich III „Erhaltung und nachhaltige Nutzung von natürlichen Kohlenstoffsenken/REDD+“ und Teil IV an die Projek-tanbieter im Förderbereich IV „Biologische Vielfalt“. Für die meisten Projekte sind neben den allgemeinen Erläuterungen (Kapitel A) und ihrer Veranschaulichung (Kapitel B) nur die Hin-weise für die jeweiligen Förderbereiche (Kapitel C) zu beachten, denen das jeweilige Projekt zuzuordnen ist. Es kann jedoch auch Projekte geben, deren Ziele in mehr als einen Förder-bereich fallen und die z. B. sowohl zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitra-gen als auch Treibhausgase mindern. Für solche Projekte müssen in Kapitel C die speziellen Hinweise zu mehreren Förderbereichen beachtet werden. Das am Beginn der Handreichung stehende „Glossar“ definiert die wichtigsten Begriffe, in der für die IKI geltenden Form und Inhalt.

    I. Ziele und Zieldimensionen der IKI und Safeguards Die Internationale Klimaschutzinitiative fördert Projekte, die als Ziel die THG-Minderung, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, den Erhaltung und die nachhaltige Nut-zung von natürlichen Kohlenstoffsenken/REDD+ und den Schutz der biologischen Viel-falt verfolgen. Zur Erreichung der vier genannten Ziele, wird neben direkten Maßnahmen auch die Erhöhung von Kapazitäten gefördert, die eine wichtige Grundlage für eine langfristi-ge Zielerreichung darstellen. Die Vorhaben sollen ambitioniert, transformativ und/oder inno-vativ sein. Die Ziele werden in regelmäßig veröffentlichten Förderinformationen konkretisiert (siehe www.international-climate-initiative.com). Emissionsminderungen können sowohl durch direkte Minderung der Treibhausgas-emissionen, kurz THG-Minderung, als auch durch die Erhöhung von Minderungskapazitäten erfolgen. Direkte Minderungen entstehen z. B. in Projekten zur Pilotierung der Einführung erneuerbarer Energien und/oder der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen. Im Be-reich Erhaltung und nachhaltige Nutzung von natürlichen Kohlenstoffsenken/REDD+ könnten dies z. B. results-based payments sein. Die Erhöhung der Minderungskapazitä-ten umfasst z. B. die Erarbeitung und Verabschiedung eines Erneuerbaren-Energien-

  • 11

    Gesetzes, wodurch der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien vorangetrieben wird (Weitere Information in Teil C.I, S.34 bzw. C.III, S.43). Anpassung an die Folgen des Klimawandels kann einerseits durch die Umsetzung von Maßnahmen zur direkten Reduktion von Verwundbarkeit erfolgen, die zu einer erhöhten Anpassung in bestimmten Sektoren führen (z. B. durch Ausbau der Wasserspeicherkapazitäten in von Trockenheit betroffenen Regionen für den Sektor Land-wirtschaft). Zum anderen kann Anpassung durch die Erhöhung der Anpassungskapazität der Bevölkerung bzw. bestimmter Bevölkerungsgruppen, d. h. deren Fähigkeit, Anpassungsstrategien selbst zu entwickeln und umzusetzen, erreicht werden. Beispiele sind die Bereitstellung und Systematisierung von Informationen über Folgen des Klimawandels oder die Nutzung dieser Informationen zum Aufbau von Risikomanagementkapazitäten. (Weitere Information in Teil C.II, S.39). Die Erhaltung der biologischen Vielfalt umfasst in der IKI sowohl Projekte zum direkten Bioidiversitätsschutz als auch den Aufbau von Kapazitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der direkte Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt schließt z. B. die Ausweisung und das effektive Management von Schutzgebieten mit ein. Die Erhöhung der Kapazität zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beinhaltet z. B. die Erarbeitung von nationalen Biodiversitätsstrategien. Generell liegen die Schwerpunkte der Zieldimension „Erhaltung der biologischen Vielfalt" auf a) dem Schutz der biologischen Vielfalt b) der Wiederherstellung von degradierten Ökosystemen und c) der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen. Für die Erhaltung der biologischen Vielfalt bieten die Elemente des Strategischen Plans 2011-2020 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ein Handlungsgerüst. (Weitere Information in Teil C.IV, S.48). Diese Ziele bzw. Ansätze des Förderprogramms IKI können in sechs verschiedene Zieldi-mensionen gegliedert werden, die die typischen Zielbeiträge von Projekten beinhalten. Sie bilden ab, ob die Maßnahmen direkte Wirkungen auf THG-Minderung, Anpassung und Schutz der biologischen Vielfalt haben („Actions“), oder ob die direkte Wirkung in der Ent-wicklung entsprechender Kapazitäten („Capacites“) im Vordergrund steht:

    Direkte Minderung der Treibhausgasemissionen (THG-Minderung),

    Erhöhung der Minderungskapazität,

    Direkte Reduktion von Verwundbarkeit

    Erhöhung der Anpassungskapazität

    Erhaltung der biologischen Vielfalt und

    Kapazitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

  • 12

    Abb. 1: Darstellung der Zieldimensionen der IKI

    2

    Viele Projekte haben außerdem ein großes Potential, positive Effekte für Umwelt, Gesellschaft oder Wirtschaft jenseits der definierten Ziele oder des Zielsystems der IKI zu erreichen. Die IKI fasst diese als Co-Benefits zusammen. Beispiele für Co-Benefits sind Einkommenssteigerung, Verminderung von Luftschadstoffen oder eine Abnahme der Migration in Städte. Hierzu können der Einfachheit halber auch geringfügige Beiträge zu IKI-Zielen gezählt werden, für die ein explizites Monitoring zu aufwendig wäre. Jedes Projekt muss über Co-Benefits berichten. Die Ausweisung von Co-Benefits bedeutet nicht, positive Folgen quasi zufällig zu registrieren. Vielmehr sind die Auswirkungen des Projekts auf den allgemeinen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kontext bereits im Vorfeld des Pro-jektes zu analysieren und im Projektvorschlag anzugeben und in der Berichterstattung zu berücksichtigen. Dazu muss keine eigene Wirkungslogik erstellt werden. (Siehe auch spezielle Hinweise in den Teilen I-IV in Kapitel C.)

    Außerdem sind potentiell negative Auswirkungen von Projektaktivitäten auf vulnerable

    Personen bzw. Schutzgüter, wie z.B. marginalisierte Gruppen oder Ökosysteme, zu berück-

    sichtigen. Durchführer sind verpflichtet, bei Planung und Durchführung von IKI-Projekten die Umwelt und Sozialstandards des Green Climate Fund (GCF) (interim IFC-Standards) ein-

    zuhalten. Nicht anwendbar ist der Performance Standard 1. Im Rahmen der Projektplanung

    ist eine Risikoeinschätzung basierend auf den GCF-Standard (interim IFC-Standards) durch-

    zuführen. Die Ergebnisse sind in Anlage 4 zum Projektvorschlag zu dokumentieren. Wenn

    notwendig, müssen entsprechende Instrumente zur Verminderung, Monitoring und Manage-

    ment von Risiken im Projektkonzept eingeplant werden (z.B. Monitoring durch Indikatoren,

    Desk Study, Safeguards Planungsworkshop).

    Durchführer, die nicht über ein eigenes Safeguards-System oder -Expertise verfügen, kön-

    nen für die Risikoeinschätzung im Rahmen der Projektplanung Unterstützung durch das

    2 Zur Verwendung der Begriffe Outcome und Impact vgl. den nachfolgenden Abschnitt

    Co-Benefits

    Impact

    Zieldimensionen der IKI

    Outcome

    Emissions-minderung

    Anpassung

    THG-Minde-

    rung

    Minde-rungs-kapazi-

    tät

    Förderbereiche I & III Förderbereich II

    Direkte Reduktion von Ver-

    wundbarkeit

    Anpas-sungs-kapazi-

    tät

    Erhaltung der

    biologischen Vielfalt

    Kapazität zur Erhaltung der biologischen

    Vielfalt

    Biologische Vielfalt

    Förderbereich IV

    http://www.ifc.org/wps/wcm/connect/topics_ext_content/ifc_external_corporate_site/ifc+sustainability/our+approach/risk+management/performance+standards/environmental+and+social+performance+standards+and+guidance+notes

  • 13

    Programmbüro (programmbuero(at)programmbuero-klima.de) erhalten. Für Hochrisikopro-

    jekte und in Ausnahmen bei Projekten mit mittlerem Risiko kann auch eine Vorphase (z.B.

    Studie, Prüfmission) beantragt werden. Die angemessene Vorbereitung von Projektvorschlä-

    gen, bei denen potentielle Risiken ersichtlich sind, kann die Verlängerung der Frist zur Ein-

    reichung der Projektunterlagen notwendig machen. Wir bitten Sie dazu in den direkten Kon-

    takt mit dem Programmbüro zu treten.

    Treten bei der Projektumsetzung Änderungen bezüglich der Risikobewertung ein, müssen

    diese umgehend dem BMUB/PB mitgeteilt werden.

  • 14

    II. Wirkungsorientierte Projektplanung von IKI-Projekten Die Planung von IKI-Projekten orientiert sich an der Wirkungslogik der OECD. Diese nimmt an, dass die von einem Projekt durchgeführten Aktivitäten (Activities3) Produkte, Güter, Dienstleistungen oder Regelwerke sowie ggf. davon ausgehende Veränderung4 schaffen, die in der IKI als Outputs2 (spezifische Projektziele) bezeichnet werden. Diese wiederum sind die Voraussetzung für die Erreichung des Outcome2 (übergeordnetes Projektziel). Das Out-come beschreibt eine Veränderung auf Ebene der Zielgruppen, die durch das Projekt er-möglicht wurde und nachweislich auf dieses zurückgeführt werden kann. In Form des Im-pact2 (längerfristige Wirkung) tragen Projekte zu Klimaschutz durch Emissionsminderung, Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. In der folgenden Abbildung ist die Wirkungslogik angelehnt an die OECD-Begrifflichkeiten dargestellt. Die grauen Pfeile stehen für die Wirkungshypothesen, die die einzelnen Ebe-nen verbinden. Wirkungshypothesen sind Annahmen darüber, wie und unter welchen Bedin-gungen Aktivitäten zur Erreichung der Outputs und diese zum Outcome führen und wie die-ses wiederum seinen Impact entfaltet. Wirkungshypothesen sollten während des Projekts regelmäßig auf ihre Richtigkeit überprüft werden und von vornherein realistisch sein. In der Abbildung wird zudem ersichtlich, dass die Outputs und das Outcome durch Indikato-ren spezifiziert werden müssen. Weiterhin wird dargestellt, dass in der IKI sowohl projekt-spezifische Indikatoren, also von jedem Projekt frei gewählte Indikatoren, als auch Stan-dardindikatoren, die potentiell über das gesamte Förderprogramm aggregierbar sind, An-wendung finden (vgl. Kapitel Standardindikatoren A.III.2, S. 17). Co-Benefits (s.u.) vervoll-ständigen das Wirkungsspektrum.

    Abb. 2: Grafische Darstellung der OECD-Wirkungslogik inkl. Standardindikatoren

    3 Offizielle Terminologie der OECD.

    4 “Outputs - The products, capital goods and services which result from a development intervention; may also

    include changes resulting from the intervention which are relevant to the achievement of outcomes”. (OECD Defi-nition von 2009).

  • 15

    Das Projekt lässt sich somit grob in drei Ebenen einteilen:

    Ebene 1 ist die direkte Interventionsebene des Projekts. Hier stehen die Aktivitäten und Out-puts. Diese werden durch das Projekt direkt durchgeführt bzw. erreicht und ihre Erreichung kann daher auch weitgehend kontrolliert werden. Ein Projekt ist immer eine gemeinsame Anstrengung mit Partnern und Zielgruppen. Daher verwendet die IKI eine Definition von Out-puts, die nicht bei der reinen Erstellung von Produkten, Gütern, Dienstleistungen und Regel-werken endet, sondern deren Nutzung durch die Partner oder Zielgruppe einbezieht, sofern diese noch gut nachweisbar sind und auf der Ebene des „Mittel zum Zweck“ verbleiben. An-sonsten sollten die Veränderungen auf Ebene von Zielgruppen unter dem Outcome und ent-sprechenden Indikatoren gefasst werden. Outputs sollten im Projektvorschlag mit Arbeits-paketen hinterlegt werden, die die Wirkungslogik zwischen Aktivitäten und der Erreichung der Outputs herausarbeiten. Arbeitspakete fassen mehrere Aktivitäten zusammen, die i.d.R. jeweils einem Output entsprechen und/oder logische Arbeitszusammenhänge darstellen. Auf Ebene 2 steht das Outcome. Diese Ebene beschreibt die intendierten Auswirkungen des Projekts auf sein Umfeld, also insbesondere auf die Zielgruppe. Das Outcome wird daher maßgeblich auch durch die Mitwirkung von Partnern und Zielgruppen erreicht. Das Projekt kann deren Verhalten und somit auch die Erreichung des Outcomes nicht vollkommen kon-trollieren. Es kann das Outcome aber vorbereiten und darauf hinsteuern. Auch kann plausi-bel dargestellt werden, dass die Aktivitäten und die durch das Projekt erstellten Produkte, Güter, Dienstleistungen und Regelwerke (seine Outputs) zur Erreichung des Outcomes bei-tragen. Auf Ebene 3 steht der Impact. Der Beitrag des Projekts zu einem Impact soll plausibel herge-leitet werden, doch kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Impact allein durch das Projekt zustande kommt. Da die Wirkungskette sehr lang ist, besteht nicht grundsätzlich der Anspruch, diese Wirkung zu quantifizieren und mit Indikatoren zu hinterlegen5. Bei dieser Anwendung dieser OECD Logik in der Projektplanung ist zu beachten, dass die Outputs dem Outcome zwar hierarchisch unterstehen und ihre Erreichung in der Regel kon-trollierbarer ist, doch sollte die Interaktion mit einer möglichen Zielgruppe dennoch nicht gänzlich ausgeblendet werden. Es wird durchaus eine Formulierung der Outputs begrüßt, die über eine reine Produktion von Leistungen (z.B. Studien, Datenbanken, Kartierungen, Ma-nagementpläne) hinaus geht und in der Zielformulierung auch eine Nutzung dieser Leistun-gen einschließt. Da jedes Projekt lediglich ein Outcome formuliert, zu dem Leistungen im Rahmen der Outputs zusammenfließen, ist es nicht wünschenswert, dass die Resonanz bei der Zielgruppe erst auf Ebene des Outcomes berücksichtigt wird. Neben der Formulierung passgenauer Indikatoren erarbeiten Projektvorschläge zu jedem Output sogenannte „Arbeitspakete“, in denen die geplanten Aktivitäten zur Erreichung des Zieles dargelegt werden. Durch diese geplanten Aktivitäten wird in angemessenem Detail-grad beschrieben, wie die Outputs erreicht werden sollen. Die zugrundeliegende Wirkungs-logik sollte dabei deutlich werden. Ein Beispiel für die Anwendung dieser Wirkungslogik befindet sich in Abschnitt A.I.1, S.22.

    5 Hinsichtlich der Standardindikatoren wird allerdings die Möglichkeit eingeräumt, den Impact von Kapazitätsauf-

    bau teilweise mit zu erfassen.

  • 16

    III. Ziel- und Indikatorenformulierung auf Projektebene Das Zielsystem eines IKI-Projektes soll so formuliert sein, dass Ziele ambitioniert, aber erreichbar und überprüfbar sind. IKI-Projekte formulieren deshalb Indikatoren für Outcome und Outputs entsprechend den SMART-Kriterien (s. Box). Jedes Projekt arbeitet auf ein Ziel hin. Dieses gibt den beteiligten Akteuren eine klare Perspektive und allen Interessierten eine Vorstellung davon, was von einem Projekt zu erwarten ist. Um die Erreichung des Ziels zu messen, werden Indikatoren herangezogen. Indikatoren dienen als verbindlicher Maßstab zur Messung der Zielerreichung und damit des Erfolgs des IKI-Projekts. Indikatoren sollen die Inhalte der Ziele widergeben und gehen in den meisten Fällen über deren Detailgrad deutlich hinaus. Dabei werden die Indikatoren für das jeweilige Outcome und die Outputs der Projekte entsprechend den SMART-Kriterien formuliert (siehe Box). Ein Beispiel für die Formulierung SMARTer Indikatoren ist in Kapitel A.I.2, S. 23 zu finden.

    Kriterien für SMARTe Indikatoren

    Indikatoren für das Outcome und die Outputs müssen folgende Kriterien erfüllen:

    Spezifisch, d. h. eindeutig und präzise definiert sein.

    Messbar, d. h. Messkonstrukte (Quantitative Messgröße und/oder qualitative Zustandsbeschreibung) und Methoden der Erhebung/Quellen zur Verifizierung angeben.

    Erreichbar (Achievable) d. h. der Zielwert des Indikators soll mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und unter den gegebenen Rahmenbedingungen erreichbar sein.

    Relevant, d. h. die Information, die der Indikator liefert, soll bezüglich der Beschreibung von Outcome und Outputs relevant sein.

    Terminiert, d. h. zeitlich festgelegt und spätestens bis zum Projektende erreicht.

    Um eine aussagekräftige Berichterstattung zu den gewählten Indikatoren und somit zum Projekterfolgzu gewährleisten, müssen die Zielwerte klar mit einem Zeitraum terminiert und mit Projektgrenzen versehen werden. Projektgrenzen meinen hierbei zum Beispel die begegrenzte Region innerhalb eines Landes, auf die Projektaktivitäten direkt einwirken. Hinweis: Änderungen von definierten Zielen (Outcome und Outputs) und projektspezifischen Indikatoren nach Projektbeginn bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Ein entsprechender Antrag ist über das Programmbüro der Internationalen Klimaschutzinitiative beim Bundesumweltministerium einzureichen.

    1. Projektspezifische Indikatoren Für das Outcome sollen mindestens zwei, für jedes Output eine angemessene Zahl (in der Regel mindestens zwei) projektspezifische Indikatoren entwickelt werden, die die oben ge-nannten SMART-Kriterien erfüllen. Die Gesamtanzahl der Indikatoren sollte mit Blick auf die Handhabbarkeit des Monitoring und der Berichterstattung gewählt werden. Im Gegensatz zu den in Kapitel A.III.2. erläuterten IKI-Standardindikatoren sind die projektspezifischen Indika-toren genau auf das Projektkonzept abzustimmen. Die projektspezifischen Indikatoren sind im Projektvorschlag unter 4.2.4 und 4.2.5 aufzufüh-ren. Für jeden verwendeten Indikator sind Zielwerte anzugeben. Um den Erfolg des Projekts zu beurteilen, müssen die Projektziele, das heißt die Outputs und das Outcome, mit der Ausgangssituation verglichen werden. Dazu wird für die Indikatoren eine sogenannte Base-

  • 17

    line erhoben. Die Baseline kann entweder den Zustand des Indikators zu Projektbeginn, den erwarteten Zustand ohne Projekt („business as usual“), wie beispielsweise im Fall von ver-minderter Entwaldung, oder eine Kombination beider beinhalten. Die Daten für die Baseline und die konkrete Wertbestückung der projektspezifischen Indikatoren sind in der Regel mit dem Projektvorschlag einzureichen. Weitere Informationen sind diesbezüglich im Kapitel C, Teil I bis IV im Rahmen der speziel-len Hinweise für die jeweiligen Förderbereiche zu finden. Über die Entwicklung der projektspezifischen Indikatoren muss im Projektverlauf im Rah-men der Zwischen- und Schlussberichte berichtet werden (siehe Kapitel B.III, S. 33).

    2. Standardindikatoren Neben den projektspezifischen Indikatoren (siehe Kapitel A.III.1, S. 16) soll jedes Projekt zu IKI-übergreifenden, standardisierten Indikatoren berichten. Die dadurch erhobenen Informa-tionen dienen dazu, Wirkungen des gesamten Förderprogramms der IKI aggregieren und nach Außen darstellen zu können. Die Standardindikatoren haben nicht den Anspruch auf vollständige Erfassung der Wir-kungen und Zielerreichung eines jeden Projektes – hierfür sind in erster Linie die projekt-spezifischen Indikatoren gedacht. Vielmehr sollen über die Standardindikatoren ausgewähl-te, von einem beträchtlichen Teil der Projekte verfolgte Wirkungen zusammenfassbar berich-tet werden. Das heißt, jedes Projekt soll weiterhin seine kontextspezifischen Ziele und methodischen Ansätze verfolgen und nicht notwendigerweise den höchstmöglichen Beitrag von „Einheiten“ der Standardindikatoren anstreben. In der IKI werden sechs Standardindikatoren verwendet. Die drei Action Indikatoren erfassen direkte Wirkungen von Projektmaßnahmen die unmit-telbar auf Projektaktivitäten (durch den Durchführer oder die Projektpartner) zurückzuführen sind. Somit sind dies Maßnahmen, die direkt Treibhausgasemissionen mindern, Personen bei der Anpassung oder der Erhaltung von Ökosystemen unterstützen oder Fläche von Öko-systemen direkt verbessern und schützen. Jedem Förderbereich sind Action-Indikatoren zugeordnet, die für einen Großteil der Projekte des jeweiligen Förderbereichs zutreffen soll-ten. Es ist jedoch auch möglich, Standardindikatoren zu verwenden, die primär anderen För-derbereichen zugeordnet sind. So kann es vorkommen, dass ein Projekt aus dem Förderbe-reich IV „Biologische Vielfalt“ fundierte Aussagen zu den im Projektgebiet vermiedenen CO2-Emissionen machen kann und dadurch den in erster Linie für Projekte der Förderbereiche I und III formulierten Action-Indikator zur CO2-Minderung nutzt. Die drei Capacity Indikatoren, hingegen, erfassen wichtige Beiträge eines Projektes zum Kapazitätsaufbau, der dann langfristig und indirekt auch Wirkungen in diesen Größen entfal-ten kann. Die Capacity Indikatoren zählen zunächst die Anzahl der Politiken, Institutionen und Methoden, zu denen das Projekt maßgebliche Beiträge leistet. Zusätzlich bieten sie die Möglichkeit, deren langfristige Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen, Personen und Ökosysteme anzugeben. Die folgenden zwei Tabellen zeigen zusammenfassend die sechs Standardindikatoren sowie ihre Anwendung auf die IKI-Förderbereiche. Detailliertere Informationen zur Anwendbarkeit dieser Indikatoren sind im Anhang in den sogenannten „Anleitungen zu den Standardindika-toren“ (Kapitel D, S. 52) zu finden. Die dort bereitgestellten Informationen unterstützen einer-seits bei der Auswahl und Zielwertbestückung der Indikatoren in der Antragsphase. Zum anderen bieten sie Informationen, die bei der Zwischen- und Schlussberichtserstattung hilf-reich sind. Action-Indikatoren:

  • 18

    Indikator Einheit Bereich I

    Minderung Bereich II

    Anpassung Bereich III REDD+

    Bereich IV Biologische

    Vielfalt

    Action Mitigation (AM) Verminderte Treibhausgas-emissionen und erweiterte Kohlenstoffbestände im Projekt-/Programmgebiet

    Tonnen CO2eq

    x x (x)

    Action People (AP) Anzahl der vom Projekt direkt unter-stützten Personen bzgl. Anpassung an die Folgen des Klimawandel oder bzgl. Ökosystemerhaltung

    Anzahl Personen

    x x x

    Action Ecosystems (AE) Fläche von Ökosystemen, die durch Projektmaßnahmen verbessert oder geschützt wird

    Hektar (x) x x

    x = Anwendbarkeit wahrscheinlich, (x) = Anwendbarkeit möglich

    Capacity-Indikatoren:

    Indikator Einheit Anwendbarkeit nach

    Förderbereich

    Capacity Policies (CP) Anzahl der neuen oder verbesserten politischen Rahmenwerke für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt

    Anzahl der politi-schen Rahmenwer-ke

    Alle Indikatoren auf alle Bereiche an-wendbar

    Capacity Institutions (CI) Anzahl der neuen oder verbesserten institutionalisierten Strukturen oder Prozesse für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt

    Anzahl der Struktu-ren/Prozesse

    Capacity Methods (CM) Anzahl neuer oder verbesserter methodischer Instrumente, die der Bewältigung des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen

    Anzahl der Metho-den

    Die Standardindikatoren sind per Definition sehr generisch. Es ist möglich und erwünscht, dass der gleiche Sachverhalt sowohl durch einen detaillierter ausgeführten projekt-spezifischen Indikator, als auch durch mindestens einen Standardindikator abgedeckt wird. Zum Beispiel könnte ein projektspezifischer Outcome-Indikator lauten: Drei Sektorstra-tegien für die sozio-ökonomische Entwicklung in Land X in vom Klimawandel besonders be-troffenen Sektoren integrieren Vulnerabilitätsanalysen und strategische Aktionsprogramme, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Gleichzeitig wird der Standardindikator CP genutzt: Anzahl [3] der neuen oder verbesserten politischen Rahmen-werke für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Viel-falt. In den Angaben zu den Standardindikatoren im Projektvorschlag sollte der Bezug eines Standardindikators zu projektspezifischen Indikatoren, Outputs oder Aktivitäten dargelegt werden (z.B. durch „vgl. Indikator II.3“), um so Auswahl und Zielwert des Standardindikators zu begründen.

  • 19

    Im Rahmen der Ausarbeitung des Projektvorschlags wird durch den Antragssteller überprüft, welcher oder welche Standardindikatoren für das vorgeschlagene Projekt anwendbar sind. Ein Projekt soll alle Standardindikatoren anwenden, zu denen es einen signifikanten Beitrag leistet. Je nach Projekt kann die Zahl zwischen 1-6 Indikatoren liegen. Wie oben bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, möglichst viele Indikatoren anzuwen-den oder hohe Zielwerte anzugeben (ein Projekt ist dadurch nicht besser oder schlechter), sondern nur die, die wirklich im Kontext der Projektkonzeption relevant und realistisch sind. Sollte kein Indikator zutreffen, ist dies allerdings im Rahmen der Antragsprüfung mit dem Programmbüro zu klären. Die ausgewählten Standardindikatoren sind im Projektvorschlag unter 4.2.6 aufzuführen. Für jeden verwendeten Standardindikator ist ein Zielwert (spätestens zum Zeitpunkt des Projekt-endes) anzugeben und klar zu begründen. Sollte es in der Planungsphase des Projekts nicht möglich sein, bereits Zielwerte anzugeben, können diese Werte nach Zustimmung im Rah-men der Antragsprüfung auch mit dem ersten Zwischenbericht nachgereicht werden.6 Für die Standardindikatoren wird keine Baseline abgefragt, da diese ausschließlich den durch das Projekt verursachten Wandel abfragen und ihr Ausgangswert somit als Null defi-niert ist. Baseline-Überlegungen, die zur Bestimmung des Zielwerts herangezogen werden, sollten dennoch im Freitextfeld unterhalb des Zielwertes („Begründung“) dokumentiert wer-den. All dies hat keinen Einfluss auf die Baseline-Erhebung für projektspezifische Indikato-ren, deren Logik weiterhin bestehen bleibt (vgl. S. 15) Hinweis: Eine Anpassung des Zielwertes der Standardindikatoren im Projektverlauf, bedarf – im Gegensatz zu den projektspezifischen Zielen/Indikatoren – keiner Zustimmung des BMUB. Deshalb muss auch kein entsprechender Antrag über das Programmbüro der Internationalen Klimaschutzinitiative beim BMUB eingereicht werden. Es ist ausreichend, Änderungen des Zielwerts der Standardindikatoren mit der Zwischenberichterstattung mitzuteilen und entsprechend zu begründen. Weitere Ausdifferenzierungen der Standardindikatoren Für einige der Indikatoren werden zusätzliche Informationen erhoben (siehe Kapitel „Weitere Differenzierung des Indikators“ in der jeweiligen Anleitung zu den Standardindikatoren), um den Informationsgehalt des Indikators zu erhöhen und eine differenzierte Auswertung zuzu-lassen. Dies betrifft die Differenzierung der Ebene, auf der ein Projekt bzw. die im Standar-dindikator beschriebene Maßnahme wirkt, der Zielgruppe nach Gender, der Akteure und der Ökosystem-verbessernden Maßnahmen. Auch diese Angaben werden unter Abschnitt 4.2.6 des Projektvorschlags gemacht. Für die Capacity-Indikatoren (C1-C3) unterscheidet die IKI vier Ebenen: global/regional, nati-onal, subnational und lokal. „Global/regional“ bezieht sich auf Projektziele (Werkzeuge, Strukturen/Prozesse oder politische Rahmenbedingungen), die über die nationale Ebene hinaus, das heißt in einer Gruppe von (mindestens zwei) Ländern, angewendet werden. Das kann typischerweise der Fall sein, wenn ein Vorhaben bereits während der Projektlaufzeit in mehreren Ländern aktiv ist (Globalvorhaben), aber auch, wenn ein Vorhaben nur in einem Land durchgeführt wird, die Wirkungen der Projektziele sich nach Projektende auf mehrere Länder erstrecken. „National“ bezieht sich auf Projektziele, die innerhalb eines Landes auf nationaler Ebene erreicht werden. „Subnational“ beläuft sich auf Projektziele, die sich auf

    6 Im Falle des CO2-Indikators kann es für einige Projekte auch sinnvoll sein, zusätzlich Schätzwerte anzugeben,

    die über die Projektlaufzeit hinausgehen. Dies ist z.B. bei Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien der Fall, wo ein Großteil der Emissionseinsparungen erst im Laufe der Lebensdauer der Investition (z.B. 20 Jahre) und damit weit über den geförderten Projektzeitraum (z.B. 4 Jahre) hinaus realisiert wird und gleichzeitig relativ sicher prognostizierbar ist. Diese Schätzwerte sind unter im Projektvorschlag unter 4.2.6 als „Zielwert für die gesamte Lebensdauer einer Maßnahme“ anzugeben (siehe Anleitungen zu den Stan-dardindikatoren).

  • 20

    Bundesstaats-Ebene (in föderalen Systemen), bzw. andere Politikeinheiten unterhalb des Nationalstaates (Provinzen, Distrikte, etc.) konzentrieren. „Lokal“ bezieht sich auf den kleins-ten Wirkungsbereich von Zielen auf der Ebene von Gemeinden. Es beinhaltet auch Ziele, die für mehrere Gemeinschaften erreicht werden, solange diese nicht auf die subnationale Ebe-ne der Politik ausgeweitet sind. Auch Städte werden hier angesiedelt. Da teilweise Projektziele unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer haben können, ist diese differenzierte Angabe zur Unterscheidung der Projektwirkung nach Gendersinnvoll. Diese Differenzierung erfolgt im Fall des Standardindikators AP („People supported“). Hier wird der Akteur erfasst, bei dem eine neue/verbesserte Methode Anwendung findet (CM), bzw. für den institutionalisierte Strukturen und Prozesse geschaffen oder verbessert wurden (CI). Diesbezüglich kann zwischen öffentlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesell-schaftlichen Organisationen, Institutionen oder Personen differenziert werden. Hinsichtlich der Spezifizierung der Ökosystem-verbessernder Maßnahmen für den Standar-dindikator AE (Fläche) decken die Auswahlmöglichkeiten sowohl Wald- als auch Biodiversi-tätsschutz ab. Es sollte jeweils der treffendste Begriff für eine Maßnahme ausgewählt wer-den. Sofern verschiedene Maßnahmen durchgeführt wurden, ist eine Mehrfachnennung er-wünscht. Für die Capacity-Indikatoren wird insbesondere die Reichweite der im Indikator beschriebe-nen Capacity-Maßnahmen (Politiken, Institutionen, Methoden) abgefragt. Diese Angabe ist dann nicht erforderlich, wenn keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. Sie soll und kann im Projekt-verlauf mit wachsendem Informationsstand angepasst werden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Wertbestückung, anhand derer der Grad der Zielerreichung gemessen werden kann und soll. Die Reichweite stellt die Auswirkungen der durch das Projekt aufgebauten Kapazitäten auf Impact Ebene dar: Sind die im Projektzeitraum aufgebauten Kapazitäten – welche über einen Capacity-Indikator erfasst werden – erfolgreich gestärkt, so können diese langfristig und unter Voraussetzung erheblicher zusätzlicher Bedingungen, auch zu weiteren Wirkungen hinsichtlich Treibhausgasminderung, der Anzahl der erreichten Personen und der Erhaltung der biologischen Vielfalt führen. Wird beispielsweise eine Emissionsminderungs-strategie für den Gebäudesektor (Anwendung des Standardindikators CP „Politische Rah-menwerke“) unterstützt, werden im Rahmen der längerfristigen Umsetzung der Politik Maß-nahmen wie Wärmedämmung erreicht. Diese entfalten nur langfristig ihr Minderungspotenzi-al. Ebenso erzielen kapazitätsaufbauende Maßnahmen zum Aufbau eines Katastrophen-Frühwarnsystems (Anwendung des Standardindikators CI „Institutionalisierte Strukturen“) möglicherweise erst nach der Projektlaufzeit und durch das Engagement weiterer Akteure eine risikomindernde Wirkung auf Zielgruppenebene. In solchen Fällen soll in dem Feld „Schätzung der Reichweite“ (im Projektvorschlag unter 4.2.6) für den jeweiligen Capacity-Indikator eine Abschätzung der Reichweite des politischen Rahmenwerks (CP), der verbes-serten institutionalisierten Prozesse/Strukturen (CI) bzw. der Methoden/Instrumente (CM) abgegeben werden. Sofern möglich, soll dabei der Umfang der Treibhausgasminderung (in t CO2eq), die erreichte Personenzahl und die Fläche verbesserter Ökosysteme (in ha) plausibel eingeschätzt und dargelegt werden. Es ist nicht notwendig, für die Schätzung der Reichweite eine eigene Datenerhebung vorzunehmen, es sollte auf vorliegende oder sowieso durch das Projekt zu erhebende Daten zurückgegriffen werden (Gesetzesfolgenabschätzungen (Regu-latory Impact Analysis, siehe u.a. OECD), oder entsprechende Berechnungen als Teil der Erstellung eines NAMA-Konzepts). Je nach Förderbereich sind bei der Verwendung der Standardindikatoren methodische An-forderungen zu berücksichtigen (beispielsweise was die Themen Zusätzlichkeit und Verlage-rungseffekte anbelangt), die in den förderbereichsspezifischen Kapiteln I bis IV erläutert wer-den und teilweise über die Informationen in den Anleitungen zu den Standardindikatoren hinausgehen.

  • 21

    Über die Entwicklung der Standardindikatoren muss im Projektverlauf im Rahmen der Zwi-schen- und Schlussberichte berichtet werden (siehe Kapitel B.III, S. 33).

  • 22

    B. Praktische Hinweise zum Ausfüllen des Projektvorschlags (einschließlich der Anlage 2 (Balkendiagramm)) und zur Berichterstattung

    I. Projektvorschlag Zur Orientierung bietet dieser Abschnitt einige illustrative Bespiele, die bei Formulierung des Projektvorschlags und insbesondere der Konzipierung der Wirkungslogik, der Auswahl und Ausgestaltung von Zielen und Indikatoren sowie der Auswahl der Standardindikatoren hilf-reich sein können. Diese Beispiele erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind anhand zentraler Begriffe und häufig auftretender Fragen gegliedert.

    1. Wirkungslogik Das folgende Beispiel veranschaulicht, wie die OECD-Wirkungslogik (vgl. Abbildung 2) in der konkreten Projektplanung angewandt wird. Für die Ausgestaltung des Projektvorschlags ist es unerlässlich, die Wirkungszusammenhänge zwischen Outputs, Outcome und Impact dar-zustellen.

    Beispiel: Erhaltung der biologischen Vielfalt (Bereich IV) im Golf von Land X

    Ausgangssituation:

    Die biologische Vielfalt des Golfes von Land X ist zunehmender Zerstörung durch touristische Groß-projekte und Überausbeutung fischereilicher Ressourcen ausgesetzt. Schutzmaßnahmen sind man-gelhaft koordiniert und oftmals nicht nachhaltig.

    Impact

    Der nachhaltige Schutz der Biodiversität und Ökosystemleistungen.

    Outcome

    Effektive Schutzmaßnahmen für die Meeres- und Küstenökosysteme des Golfes von Land X werden von Schlüsselakteuren koordiniert und umgesetzt.

    Outputs

    Output I: Schutzgebiete in der Region des Golfes von Land X kooperieren in Form eines stra-tegischen Verbundes von kom-petenten Schutzgebiets-verwaltungen.

    Output II: Modelle des Biodiver-sitätsschutzes und der nachhal-tigen Nutzung mariner Ressourcen sind entwickelt und werden in den Schutzgebieten und den sie umgebenden Zo-nen verbreitet.

    Output III: Schlüsselakteure in der Region einigen sich auf eine gemeinsamen Vision und notwendige Aktivitäten für den wirksamen Schutz und die nachhaltige Nutzung der Öko-systeme.

    Aktivitäten (in diesem Beispiel nur grob skizziert):

    Vgl: Abschnitt 4.2 Projektvorschlag

  • 23

    Arbeitspaket I (AP I): Kompetenz der Schutzgebietsverwaltungen stärken und vernetzen I.1 Mitarbeiter fortbilden I.2 Workshops zum Erfahrungsaus-tausch anbieten I.3 Wirkungsanalysen und Verein-heitlichung der Biodiversitäts-Monitoringsysteme I.4 Voraussetzungen für die Ein-richtung eines Verbundes schaffen, d. h. Ausrüstung zu Verfügung stellen, Ausbau des Verwaltungs-zentrums zu einer Fortbildungsstät-te, Geschäftsplan bestimmen und umsetzen.

    Arbeitspaket II (AP II): Upscaling-Strategie für erfolgreiche Ansätze umsetzen: II.1 Analysen und Systematisierun-gen zu den Themen: Restauration, Tourismus, nachhaltige Fischerei, alternative Einkommensquellen erstellen; II.2 Erfolgsfaktoren identifizieren, Übertragbarkeit prüfen II.3 Spezialisierte Einheiten in Ver-waltungsbüros schaffen, in Ent-wicklungsstrategien integrieren

    Arbeitspaket III (AP III): Netzwerk und Vision von Schlüsselakteuren III.1 Schutzgebietsbehörde zu Beratungs- und Verhandlungs-prozessen befähigen, durch 6 Workshops III.2 Beteiligungs- und Anhörungs-verfahren auf kommunaler Ebene erarbeiten und umsetzen III.3 Zonierung des Meeresberei-ches in Abstimmung mit der Fi-schereibehörde vorbereiten III.4 Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Vision der Schutz-gebiets-, Fischerei- und Touris-musbehörde moderieren

    Wirkungslogik:

    Um den Schutz der Biodiversität des Golfes dauerhaft zu verbessern (Impact), müssen Akteure (u.a. die Schutzgebietsbehörde, die Tourismusbehörde und Fischereibehörde) effektive Schutzmaßnahmen koordinieren und umsetzen (Outcome). Dies wird durch die Gründung eines Schutzgebietsverbundes gefördert, in dem erfolgreiche Modelle (best-practices) für den Schutz von Ökosystemen ausge-tauscht, entwickelt und verbreitet werden können (Outputs I und II). Außerdem bedarf es einer ge-meinsamen Vision der Schlüsselakteure (u.a. die Schutzgebietsbehörde, die Tourismusbehörde und Fischereibehörde) wie Ökosysteme und deren Leistungen in der Region gesichert werden sollen (Output III).

    Co- Benefits:

    Die Förderung und das Up-scaling zahlreicher innovativer und erfolgreicher Projekte zum Schutz und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen in der Region generieren alternatives Einkommen für die lokale Bevölkerung. Die geschätzte Anzahl der potentiell davon Begünstigten beläuft sich auf min-destens 300 Personen, die in den Pilotmodellen zu nachhaltiger Fischerei und Ökotourismus beschäf-tigt werden können. Tatsächliche Einkommensveränderungen werden in den Zwischen- und Schluss-berichten berücksichtigt.

    2. Indikatoren: SMARTness Für die Formulierung der Indikatoren, die die Erreichung von Outputs und Outcome messbar machen, bieten die SMART-Kriterien eine wichtige Orientierung, um sinnvolle Indikatoren von weniger sinnvollen zu unterscheiden. Damit ein Indikator seine Funktion als Monitoring-Instrument erfüllen kann, muss er spezifisch (eindeutig) formuliert, messbar, erreichbar und relevant wertbestückt, sowie terminiert sein. Die folgenden zwei Beispiele SMARTer Indikatoren verdeutlichen anhand jedes Kriteriums welche Fallstricke bei der Formulierung drohen.

    Vgl: 4.2.3. des Projektvorschlags

    Vgl: 4.3.6 des Projektvorschlags

  • 24

    Beispiel: SMARTer Outcome Indikator

    Outcome: Land X trägt (durch die Entwicklung von NAMAs) im Transportsektor verstärkt zur Erreichung seiner

    nationalen Klimaschutzziele bei.

    NICHT SMART formulierter Indikator: SMART formulierter Indikator

    Kriterium „Spezifität“: Nicht erfüllt Das Klimaschutzpotenzial des Transportsektors ist verbessert.

    Der Indikator muss eindeutig und präzise definiert und das Outcome angemessen wiedergeben sein. In diesem Fall ist die Angabe unpräzi-se, weil sich Baseline und Zielwert im Verhältnis zu „Klimaschutzpo-tenzial des Transportsektors“ nicht bestimmen lassen. Es wird nicht klar definiert, was verändert werden soll. Entsprechend ist die Verän-derung auch nicht messbar.

    Bis 02/17 sind 3 NAMAs gemein-sam mit den Partnern für den Transportsektor entwickelt. Baseline: 0 Zielwert: 3 Quelle zur Verifizierung: Vorlie-gen der drei entwickelten NAMAs

    Kriterium „Messbarkeit“: Nicht erfüllt Bis 02/17 liegen verschiedene NAMAs für den Transportsektor vor.

    Der Indikator muss Messkonstrukte (z.B. Anzahl) und Quellen zur Verifizierung angeben. Der vorgeschlagene Indikator ist nicht messbar, da die Beschreibung „verschiedene“ subjektiv ist und kein konkreter Zielwert benannt ist. Zudem ist keine Bezugsgrößen benannt, an der sich die Veränderung ablesen lässt.

    Kriterium „Erreichbarkeit“: Nicht erfüllt Bis 12/15 liegen 10 NAMAs im Transportsektor vor.

    Bei der Bestimmung der Zielgrößen zu Projektbeginn soll ausgehend von den Rahmenbedingungen vor Ort eingeschätzt werden, welche Zielgrößen realistischer Weise im Rahmen des Projektes mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen erreicht werden können. Auch wenn ambitionierte Projektziele grundsätzlich positiv zu bewerten sind, sollen anspruchsvolle Vorgaben im angemessenen Verhältnis zur Leistungs-fähigkeit des Projektes und den Rahmenbedingungen vor Ort stehen.

    Kriterien „Relevanz“: Nicht erfüllt

    Bis 02/17 werden Daten zu THG-Emissionen des Transportsektors erhoben und im Hinblick auf Minderungspotenziale untersucht. Der Indikator soll relevante Information im Hinblick auf die Erreichung des Outcome liefern. Hier bezieht sich der Indikator auf die notwendi-gen Aktivitäten bei der Vorbereitung und Entwicklung eines NAMAs und ist damit eher geeignet, Wirkungen auf Output-Ebene zu erfassen.

    Kriterium „Terminierung“: Nicht erfüllt 3 NAMAs sind gemeinsam mit den Partnern für den Transportsektor zur Finanzierungsreife entwickelt.

    Der Indikator soll klar den Zeitpunkt definieren, bis wann der Zielwert erreicht wird. Dies ist hier nicht der Fall.

  • 25

    Beispiel: SMARTer Output Indikator

    Output: Der Wert und die Leistungen von Ökosystemen sind in nationalen politischen Entscheidungen und

    Planungsprozessen in Ministerien berücksichtigt.

    NICHT SMART formulierter Indikator: SMART formulierter Indikator

    Kriterium „Spezifität“: Nicht erfüllt Prozentsatz der politischen Akteure, die Informationen zum Biodiversi-tätsschutz in Planungsprozesse einbeziehen.

    Ohne eine im Vorfeld klar definierte Zielgruppe von politischen Akteu-ren bleibt dieser Indikator unspezifisch. Ein Prozentsatz ist in diesem Fall schwer mit einer Baseline und einem Zielwert zu bestücken, da die Frage, welche Akteure gezählt werden sollen, unklar bzw. willkürlich bleibt.

    Anzahl der nationalen Regie-rungs- und Nichtregierungs-organisationen, die bis 10/2018 durch das Projekt generierte Bio-diversitätsinformationen in Strate-giepapieren oder Berichten ein-beziehen. Baseline: 0 Organisationen Zielwert: 5 Organisationen, davon mindestens 2 Regierungsorganisa-tionen Quelle zur Verifizierung: Berichte und Strategiepapiere von: Um-weltministerium, Landwirtschafts-ministerium, Finanzministerium, Global Forest Alliance (…) verwei-sen explizit auf die Projektdaten-bank.

    Kriterium „Messbarkeit“: Nicht erfüllt

    Anzahl der Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die relevante Informationen zum Biodiversitätsschutz in Planungspro-zesse einbeziehen. Auf Grund der wertenden Formulierung des Indikators („relevante Informationen zum Biodiversitätsschutz“) ist der Indikator nicht mess-bar. Selbst mit Experten-Interviews bleibt der Indikator stark subjektiv.

    Kriterium „Erreichbarkeit“: Nicht Erfüllt Anzahl der nationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisatio-nen, die durch das Projekt generierte Biodiversitätsinformationen in Strategiepapieren oder Berichten einbeziehen.

    Baseline: 0 Organisationen Zielwert: 10 Organisationen, davon 5 Regierungsorganisationen

    Bei der Bestimmung der Zielgrößen zu Projektbeginn soll ausgehend von den Rahmenbedingungen vor Ort eingeschätzt werden, welche Zielgrößen realistischer Weise im Rahmen des Projektes mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen erreicht werden können. Auch wenn ambitionierte Projektziele grundsätzlich positiv zu bewerten sind, sollen anspruchsvolle Vorgaben im angemessenen Verhältnis zur Leistungs-fähigkeit des Projektes und den Rahmenbedingungen vor Ort stehen.

    Kriterium „Relevanz“: Nicht erfüllt Für mindestens drei bedrohte Schlüsselarten (flagship species) in der Region ist ein Bestandszuwachs von mindestens 5% nachweisbar. Für den hier untersuchten Output ist dieser Indikator nicht direkt rele-vant, da in der Zielformulierung zunächst einmal der politische Prozess im Vordergrund steht. Die Populationen der Schlüsselarten könnten jedoch anderweitig - eventuell auf Outcome Ebene - ein relevanter Indikator sein.

    Kriterium „Terminierung“: Nicht erfüllt Anzahl der nationalen Regierungs- und Nichtregierungs-organisationen, die durch das Projekt generierte Biodiversitäts-informationen in Strategiepapieren oder Berichten einbeziehen. Nur mit einer Terminierung kann mit der Berichtserstattung tatsächlich die Erreichung des Outputs nachverfolgt werden.

  • 26

    3. Arbeitspakete/Aktivitäten/Meilensteine Neben der Formulierung passgenauer Indikatoren erarbeiten Projektvorschläge zu jedem Output sogenannte „Arbeitspakete“, in denen die geplanten Aktivitäten zur Erreichung des Zieles dargelegt werden. Durch diese geplanten Aktivitäten wird in angemessenem Detail-grad beschrieben, wie die Outputs erreicht werden sollen. Die zugrundeliegende Wirkungs-logik sollte dabei deutlich werden. In der Regel ist es sinnvoll, für jedes Output ein eigenes Arbeitspaket zu formulieren (siehe Beispiel). Allerdings ist es auch möglich, dass mehrere Arbeitspakete für ein Output formu-liert werden oder dass ein Arbeitspaket auf mehrere Outputs hinwirkt. In diesen Fällen sollten die Verbindungen zwischen Outputs und Arbeitspaketen klar aufgezeigt werden. Die Rolle in der Wirkungslogik sollte deutlich werden. Die Terminierung aller geplanten Aktivitäten muss in einem Balkendiagramm in Anhang 2 graphisch dargestellt werden (für nähere Hinweise siehe folgender Abschnitt). Eine konsis-tente Nummerierung aller Arbeitspakete und der zugehörigen Aktivitäten erleichtert hierbei das Monitoring der Fortschritte.

    Beispiel: Arbeitspaket zu einem Output

    Output I: Der Wert und die Leistungen von Ökosystemen sind in nationalen politischen Entscheidun-gen und Planungsprozessen in relevanten Ministerien berücksichtigt. Indikatoren im Rahmen von Output I

    Indikator I.1:

    Anzahl der nationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die bis 10/2018 durch das Projekt generierte Biodiversitätsinformationen in Strategiepapieren oder Berichten einbeziehen.

    Einheit

    Anzahl der nationa-len Regierungs- und Nichtregie-rungsorganisatio-nen

    Baseline Projekt-beginn

    0

    Zielwert und Datum Zielerreichung

    5 Organisationen, davon mindestens 2 Regierungs-organisationen

    bis 10/2018

    Verifizierungsquellen:

    Berichte und Strategiepapiere von: Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium, Finanzminis-terium, Global Forest Alliance (…) verweisen explizit auf die Projektdatenbank.

    Arbeitspaket (AP I): Entwicklung und Verbreitung der Biodiversitätsdatenbank In diesem Beispiel sind die Aktivitäten lediglich grob skizziert. Der Detailgrad des Projektvor-schlags sollte darüber hinausgehen, um das Vorhaben angemessen widerzuspiegeln. Aktivität I.1: Datenerhebung/-ergänzung zum Biodiversitätsvorkommen in der Region Aktivität I.2: Umsetzung der Biodiversitätsdatenbank und Testphase Aktivität I.3: Öffentlichkeitsarbeit und Networking: Präsentationen und Diskussionen der Da-tenbank vor politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren Aktivität I.4: Trainings zur Nutzung und Pflege der Datenbank

    Vgl:4.2.5 des Projektvorschlags

  • 27

    Meilenstein I.1: Auftaktveranstaltung (Roundtable Event) zur Präsentation der durch das Pro-jekt generierten Biodiversitätsdatenbank in 05/2016. Innerhalb der Arbeitspakete ist zusätzlich zu Aktivitäten eine Formulierung von Meilensteinen sinnvoll und wird in der Regel von Projekten erwartet. Meilensteine schlagen eine Brücke zwischen Aktivitäten und Outputs, indem sie wichtige Etappenerfolge der Aktivitäten auf dem Weg zur Zielerreichung festlegen und dadurch frühzeitig Rückmeldung geben, inwieweit die Durchführung auf dem richtigen Kurs ist. Somit haben Meilensteine durchaus Ähnlichkeit zu Indikatoren. Gleichzeitig strukturieren Meilensteine die Berichterstattung über Aktivitäten, die daraufhin knapper dargestellt werden können. Es ist mitunter Ermessenssache, ob es sinnvoller ist, einen separaten Indikator als Meilen-stein einzuführen, oder aber hierzu ein wichtiges Zwischenergebnis aus einem Arbeitspaket zu nutzen. In jedem Fall müssen Projekte so ausgestaltet sein, dass entweder durch detail-lierte, nicht nur ausschließlich auf das Projektende terminierte Indikatoren, oder aber durch eine Kombination aus Indikatoren und Meilensteinen eine kontinuierliche Auswertung des Projektverlaufes und -erfolges gesichert ist. Meilensteine sind auch für das Projektmanagement sehr hilfreich, weil sie frühzeitig über den Projektverlauf Auskunft geben und damit eine Reflektion und ggf. Anpassung der Durchfüh-rungsstrategie ermöglichen. Meilensteine sind in der Regel außerordentlich nützlich um sol-che Indikatoren zu ergänzen, die wirkungsorientiert formuliert und auf das Ende einer Pro-jektlaufzeit terminiert sind.

    4. Standardindikatoren

    Neben den projektspezifischen Indikatoren, die individuell auf das Outcome und die Outputs zugeschnitten sind, wählt jedes Projekt aus insgesamt sechs Standardindikatoren der IKI diejenigen aus, zu denen es zusätzlich berichtet. Die Standardindikatoren sind so formuliert, dass sie typischerweise (Teile der) Wirkungen jedes Projektes erfassen können.

    Die Standardindikatoren können ähnlich zu oder deckungsgleich mit einem bereits darge-stellten projektspezifischen Indikator sein, müssen dies aber nicht. In jedem Fall ist es unab-dingbar die Anwendbarkeit und den Zielwert jedes gewählten Standardindikators zu begrün-den. Hierzu muss auf relevante Aktivitäten im Projektkonzept oder, sofern zutreffend, auf relevante projektspezifische Indikatoren verwiesen werden.

    Es wird für die Standardindikatoren bewusst keine Baseline abgefragt, da diese für die Stan-dardindikatoren, die durch das aktuelle Projekt anvisierte Veränderung messen, per Definiti-on Null (0) ist. Baseline oder Business-as-usual Überlegungen, die in der Errechnung des Wertes zum Tragen kommen, können in der Begrünung des Zielwerts offen gelegt werden, Standardindikatoren können bei Bedarf auch bereichsübergreifend angewandt werden. Das heißt, wenn z. B. in einem Anpassungsprojekt (Bereich II) auch nachweislich ein Ökosystem verbessert oder geschützt wird (Bereich IV Biologische Vielfalt), beispielsweise durch Reha-bilitierung von Mangroven innerhalb eines Küstenzonen Management Planes, soll dies auch über die entsprechenden Standardindikatoren abgebildet werden (siehe unten Beispiel Be-reich II).

    Im Folgenden sind beispielhaft zwei Projekte skizziert und die dazu passenden Standardin-dikatoren hervorgehoben.

    Vgl: 4.2.6 des Projektvorschlags

  • 28

    Beispiel aus Förderbereich I „THG-Minderung“:

    Das Projekt unterstützt den Aufbau eines umfassenden nationalen Berichterstattungssys-tems für Minderung von Treibhausgasemissionen und fördert dadurch den Kapazitätsaufbau für Treibhausgasinventare und Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) in

    Land X

    Passende Standardindikatoren

    CM Anzahl neuer oder verbesserter methodischer Instrumente, die der Bewältigung des Klimawan-dels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt dienen

    Einheit Zielwert Projektende

    Anzahl der Methoden

    2

    Ebene:

    global/regional national subnational lokal Anwendende Akteure:

    öffentlich privatwirtschaftlich zivilgesellschaftlich

    Bitte (1) Begründung für die Anwendbarkeit, den Zielwert zum Projektende, mögliche (2) Verifizierungsquellen und (3) Aufzählung der methodischen Instru-mente inkl. Ebene und anwendende Akteure angeben:

    (1) Begründung: Es wird ein Tool zur Bestandsaufnahme des nationalen THG-Berichtssystems entwickelt (vgl. Indikator/Aktivität XY.) und die bestehende Da-tenbank zur Erstellung des nationalen THG-Inventars verbessert (vgl. Indika-tor/Aktivität X.Y).

    (2) Verifizierung: Veröffentlichungen auf der Projekthomepage und Bekanntma-chung im Newsletter, überarbeitetes Handbuch (3) Methodische Instrumente inkl. Ebene und Akteure:

    Tool zur Bestandsaufnahme: National Ebene und Öffentlich

    Verbesserung der bestehenden Datenbank zur Erstellung des THG-Inventars: National Ebene und Öffentlich

    Schätzung der Reichweite der Methoden/Instrumente:

    Treibhausgase, die reduziert/vermieden werden: [t CO2eq.] bis 20 [Jahr]

    Erreichte Personen: 300 [Anzahl] bis 20 [Jahr] Fläche von Ökosystemen, die verbessert/geschützt werden: [ha]

    bis 20 [Jahr] Begründung der Reichweite und des Zielwertes: Ergibt sich aus der Anzahl der Downloads des Tools (200 Downloads) sowie der Anwendung der Datenbank durch eine geschätzte Anzahl von Personen (100). Achtung: Doppelungen bei den betroffenen Personen sind wahrscheinlich.

    CI Anzahl der neuen oder verbesserten institutionalisierten Strukturen oder

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    Prozesse für die Bewältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt

    Einheit Zielwert Projektende

    Anzahl der Strukturen und Pro-zesse

    1 Ebene:

    global/regional national subnational lokal Involvierte Akteure:

    öffentlich privatwirtschaftlich zivilgesellschaftlich

    Bitte (1) Begründung für die Anwendbarkeit, den Zielwert zum Projektende, mögliche (2) Verifizierungsquellen und (3) Aufzählung der institutionalisierten Strukturen/Prozesse inkl. Ebene und involvierte Akteure angeben:

    (1) Begründung: Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe „THG Be-richterstattung“, die alle Aktivitäten zur Berichterstattung steuert/koordiniert (vgl. Indikator II.1)

    (2) Verifizierung: Organigramm der neu geschaffenen Struktur mit Verantwort-lichkeiten

    (3) Strukturen/Prozesse inkl. Ebene und Akteure: Die Arbeitsgruppe arbeitet mit öffentlichen Akteuren (Ministerien) auf nationaler Ebene.

    Schätzung der Reichweite der Strukturen und Prozesse:

    Treibhausgase, die reduziert/vermieden werden: [t CO2eq.] bis 20 [Jahr]

    Erreichte Personen: 20 [Anzahl] bis 2030 [Jahr] Fläche von Ökosystemen, die verbessert/geschützt werden: [ha]

    bis 20 [Jahr] Begründung der Reichweite und des Zielwertes: Die Arbeitsgruppe umfasst 20 Personen.

  • 30

    Beispiel aus Förderbereich Bereich II „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

    Das Projekt unterstützt die Regierung von Land X bei ihrem Anpassungspilotprogramm in 3 Provinzen, neben der Entwicklung von Anpassungsstrategien werden Anpassungsmaßnah-

    men in Gemeinden erprobt und umsetzt.

    Passende Standardindikatoren

    AP (Action People): Anzahl der vom Projekt direkt unterstützten Personen bzgl. Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder bzgl. Ökosystemerhaltung

    Einheit Zielwert Projektende

    Anzahl Personen 6.500

    Anteil Frauen in % 50%

    Bitte (1) Begründung für die Anwendbarkeit, den Zielwert zum Projektende und mögliche (2) Verifizierungsquellen angeben:

    (1) Begründung: Jeweils ca. 700-900 TeilnehmerInnen an Projektmaßnahmen (Schulungen zu nachhaltigem Landnutzungsmanagement; siehe Aktivität III.3) in jeder der 8 Pilotgemeinden

    (2) Verifizierung: TeilnehmerInnenlisten und Evaluierungsunterlagen der Schu-lungen.

    AE (Action Ecosystems): Fläche von Ökosystemen, die durch Projektmaßnahmen verbessert oder

    geschützt wird

    Einheit Zielwert Projektende

    ha 500

    km (Küste) 25 (nur bei Projekte mit Küstenbezug auszufüllen)

    Bitte (1) Begründung für die Anwendbarkeit, den Zielwert zum Projektende und mögliche (2) Verifizierungsquellen angeben:

    (1) Begründung: Schutz und teilweise Wiederaufforstung eines 200 m breiten Mangrovengürtels entlang der ca. 25 km langen Küste (500 ha) (vgl. Indikator / Aktivität X.Y)

    (2) Verifizierung: Dokumentation der Aufforstungsmaßnahmen

    Spezifizieren Sie die ökosystem-spezifischen Maßnahmen durch das Projekt als: (Mehrfachnennun-

    gen sind möglich)

    Wiederherstellung von Ökosystemen Einrichtung oder Erweiterung eines Schutzgebietes Verbesserung des Managements eines Schutzgebietes Aufforstung Verminderte Entwaldung Sonstige:

  • 31

    Im Fall von Schutzgebietsmaßnahmen, spezifizieren Sie die Art des Schutzgebietes nach IUCN Krite-

    rien7 als:

    Strenges Naturreservat Wildnisgebiet Nationalpark Naturmonument Biotop/Artenschutzgebiet mit Management Geschützte Landschaft/Geschütztes marines Gebiet Ressourcenschutzgebiet mit Management

    Capacity-Indikatoren

    CP (Capacity Policies): Anzahl der neuen oder verbesserten politischen Rahmenwerke für die Be-wältigung des Klimawandels und/oder die Erhaltung der biologischen Vielfalt

    Einheit Zielwert Projektende

    Anzahl der poli-tischen Rah-menwerke

    9 Ebene:

    global/regional national subnational lokal

    Bitte (1) Begründung für die Anwendbarkeit sowie den Zielwert zum Projektende, (2) mögliche Verifizierungsquellen und (3) Aufzählung der politischen Rahmen-werke inkl. Ebene angeben:

    (1) Begründung: Es wird jeweils eine Anpassungsstrategie für die Provinzen A, B und C erstellt (vgl. Output-Indikator X). In 6 der Pilotgemeinden werden lokale Landnutzungspläne erstellt (vgl. Output-Indikator X). (2) Verifizierung: Veröffentlichung der Anpassungsstrategien; Veröffentlichung der Landnutzungspläne (3) Rahmenwerke. Inkl. Ebene:

    Subnational: Es werden Anpassungsstrategien für die Provinzen A, B und C erstellt (3 subnationale politische Rahmenwerke)

    Lokal: Zusätzlich werden in 6 der Pilotgemeinden lokale Landnutzungs-pläne erstellt (6 lokale politische Rahmenwerke)

    Schätzung der Reichweite des(r) Policy Frameworks:

    Treibhausgase, die reduziert/vermieden werden: [t CO2eq.] bis 20 [Jahr]

    Erreichte Personen 200.000 [Anzahl] bis 2021 [Jahr] Fläche von Ökosystemen, die verbessert/geschützt werden: [ha] bis

    20 [Jahr] Begründung der Reichweite und des Zielwertes: Die Reichweite der Anpassungsstrategien unter Output X umfassen alle Einwoh-nerInnen der Provinzen A, B, und C (200.000). Dies beinhaltet auch die Einwoh-nerInnen der Pilotgemeinden, so dass diese nicht extra aufgeführt werden.

    7 Weitere Informationen unter: http://www.iucn.org/about/work/programmes/gpap_home/gpap_quality/gpap_pacategories/.

    http://www.iucn.org/about/work/programmes/gpap_home/gpap_quality/gpap_pacategories/

  • 32

    II. Praktische Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 2 (Balkendiagramm) Als Instrument zur zeitlichen Projektplanung für die Durchführung von Aktivitäten, sowie die Erreichung von Meilensteinen, Outputs und Outcomes dient das Formular „Anlage 2 – Bal-kendiagramm zum Projektablauf“. Dazu sind die im Projektvorschlag unter [4.2.5] formulier-ten Outputs, Aktivitäten und Meilensteine im Balkendiagramm einzutragen und ihre Dauer bzw. der Zeitpunkt ihrer Erreichung darzustellen. Das Outcome muss nicht zeitlich abgebildet werden. Bei mehr als drei Outputs oder mehr als drei Aktivitäten pro Output kann das Formular ent-sprechend erweitert werden. Nachfolgend ist ein Beispiel für ein Balkendiagramm zum Projektablauf abgebildet:

    Anlage 2 - Balkendiagramm zum

    Projektablauf

    Projektbezeichnung

    Erhaltung der biologischen Vielfalt im Golf von Land X

    Projektsignatur 15_IV_000_XXX_X_Gulf_Biodiversity

    Farbcodierung

    Outcome (Übergeordnetes

    Projekziel)

    Zeitrahmen des Outputs (spezifischen

    Projektziels)

    Zeitrahmen der Aktivität

    Meilensteine (Die Festlegung von

    Meilensteinen ist optional)

    Jahr

    Ziele und Aktivitäten 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal

    Outcome

    Effektive Schutzmaßnahmen für die Meeres- und

    Küstenökosysteme des Golfes von Land X werden von

    Schlüsselakteuren koordiniert und umgesetzt

    Output I

    Schutzgebiete in der Region des Golfes von Land X

    kooperieren in Form eines strategischen Verbundes von

    kompetenten Schutzgebietsverwaltungen

    Aktivität I.1 Mitarbeiter fortbilden

    Aktivität I.2Offering workshops zum Erfahrungsaustausch anbieten

    Aktivität I.3 Wirkungsanalysen und Vereinheitlichung der

    Biodiversitäts-Monitoringsysteme

    Aktivität I.4Voraussetzungen für die Einrichtung eines Verbundes

    schaffen, d. h. Ausrüstung zu Verfügung stellen, Ausbau

    des Verwaltungszentrums zu einer Fortbildungsstätte,

    Geschäftsplan bestimmen und umsetzen

    Meilenstein I.1. -

    Meilenstein I.2 -

    Output II

    Modelle des Biodiversitätsschutzes und der nachhaltigen

    Nutzung mariner Ressourcen sind entwickelt und werden

    in den Schutzgebieten und den sie umgebenden Zonen

    verbreitet

    Aktivität II.1Analysen und Systematisierungen zu den Themen:

    Restauration, Tourismus, nachhaltige Fischerei,

    alternative Einkommensquellen erstellen

    Aktivität II.2 Erfolgsfaktoren identifizieren, Übertragbarkeit prüfen

    Aktivität II.3 Spezialisierte Einheiten in Verwaltungsbüros schaffen, in

    Entwicklungsstrategien integrieren

    Meilenstein II.1.Modelle des Biodiversitätsschutzes und der nachhaltigen

    Nutzung wurden von einem wissenschaftlichen

    Beratungsgremium befürwortet

    Meilenstein II.2 -

    Output III

    Schlüsselakteure in der Region einigen sich auf eine

    gemeinsamen Vision und notwendige Aktivitäten für den

    wirksamen Schutz und die nachhaltige Nutzung der

    Ökosysteme

    Aktivität III.1Schutzgebietsbehörde zu Beratungs- und

    Verhandlungsprozessen befähigen, durch 6 Work-shops

    Aktivität III.2 Beteiligungs- und Anhörungsverfahren auf kommunaler

    Ebene erarbeiten und umsetzen

    Aktivität III.3 Zonierung des Meeresbereiches in Abstimmung mit der

    Fi-schereibehörde vorbereiten

    Aktivität III.4 Prozess zur Erarbeitung einer gemeinsamen Vision der

    Schutzgebiets-, Fischerei- und Tourismusbehörde

    moderieren

    Meilenstein III.1.Kick-off Workshop für den Konsultationsprozess und die

    gemeinsame Vision wurde durchgeführt

    Meilenstein III.2 -

    2015 2016 2017

  • 33

    III. Praktische Hinweise zur jährlichen und Schlussberichterstattung

    Die Zwischen- und Schlussberichte im Rahmen der Berichterstattung der IKI sind die we-sentliche Grundlage für die Erfolgskontrolle der Projekte. In diesem Sinne wird die Entwick-lung der Indikatoren explizit abgefragt. Dazu sind die entsprechenden Formulare zu verwen-den.

    Die jährliche Berichterstattung zum aktuellen Stand der Zielerreichung anhand der projekt-spezifischen als auch der Standardindikatoren erfolgt in den Zwischenberichten. Zwischen-berichte werden jährlich bis zum 30.4. eingereicht.

    Im Schlussbericht wird neben der Zielerreichung anhand der projektspezifischen und Stan-dardindikatoren auch die geschätzte Reichweite der entwickelten Kapazitäten anhand der relevanten Capacity-Indikatoren berichtet. Schlussberichte werden spätestens 6 Monate nach Projektende eingereicht.

    Die Bestimmung der Baseline, des Zielwertes sowie der tatsächlichen Wirkungen des Pro-jekts muss vom Projektdurchführer transparent gemacht werden. Dafür sind sowohl im Pro-jektvorschlag als auch in der Zwischen- und Schlussberichterstattung Ang


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