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Hinweise zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen an der Universität Trier
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Arbeitsschutzvorschriften für die Arbeit an Bildschirmen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und
Büroarbeitsplätzen (GUV-I 650) Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz
Bildschirmarbeit - G37
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Vorschrift zur Unterweisung
§ 12 Unterweisung (ArbSchG)(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
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Belastungen/ Beanspruchungen am Bildschirmarbeitsplatz
Körperliche Belastung (Sitzen / einseitig / Haltearbeit / Bewegungsmangel)
Schreiben / repetitive Bewegungsabläufe
Visuelle Belastungen (Augen)
Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel
Beschwerden im Nacken-, Schulter-, Arm-, Handbereich, Wirbelsäule, Kopfschmerzen
RSI - Syndrom
Flimmern, brennende, tränende Augen
Gestörte Arbeitsabläufe, Unfälle
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BeanspruchungenSitzen / Bewegungsmangel
Jedes längere Sitzen führt zu einer statischen Belastung der Wirbelsäule und der Stützmuskulatur. Sitzen ohne Stütze ist eine größere Belastung für die Bandscheiben als Stehen. Bei der Bildschirmarbeit ist die Haltung durch den Arbeitsplatz, insbesondere durch den Bildschirm, relativ fest vorgegeben. Es kommt zu einer starken einseitigen Belastung.
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Beanspruchungen - Schreiben / repetitive Bewegungsabläufe
Durch ständig wiederholte, schnelle, kraftlose Bewegungen werden hohe Anforderungen an Hand-, Arm- und Schulterbereich gestellt.
RSI - Syndrom (repetitive strain injury)
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Beanspruchungen - Augen / Sehen Bei 8stündiger Bildschirmarbeit: bis zu 30
000 Blickwechseln zwischen Bildschirm, Tastatur und Text
Eine Überbeanspruchung der Augen kann zu verschiedenen Beschwerden führen (trockene, brennende, tränende Augen, etc..).
Häufig kommt es auch zu Fehl- und Zwangshaltungen.
Eine dauerhafte Schädigung des Auges durch Bildschirmtätigkeit ist bei ergonomischer Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes und regelmäßiger Augenuntersuchungen nicht zu erwarten
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Beanspruchungen - Arbeitsumgebung
Zur Arbeitsumgebung gehören folgende Einzelfaktoren, die bei nicht ergonomischer Gestaltung und Anordnung zu Belastungsfaktoren für den in dieser Umgebung arbeitenden Menschen werden. Die Folgen sind vielfältige Beanspruchungen und daraus resultierende Beschwerden.
Raumgröße Fenster Beleuchtung Blendungen
(Reflexionen, Spiegelungen)
Klima Lärm Strahlung
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Beanspruchungen - Arbeitsmittel
Auch durch die Arbeitsmittel kann es zu Beanspruchungen kommen:
Bildschirm Tastatur / Maus Konzepthalter Tisch Stuhl Fußstütze Kopierer / Drucker Software
z.B. zu geringe Tiefe des Tisches
unzureichende Höhenverstellbarkeit des Stuhles
ungünstig geformte Maus Flimmern des
Bildschirmes
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Bildschirm - Darstellung der Zeichen
Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.
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Bildschirm - Flimmerfreiheit
Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muß stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen aufweisen.
Die Bildwiederholfrequenz von 85 Hz sollte nicht unterschritten werden; für größere Bildschirme sind mehr als 100 Hz anzustreben.
Bildwiederholfrequenz, Auflösung und Zeilenfrequenz hängen zusammen!
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Bildschirm - Farbwahl Für eine scharfe und deutliche Darstellung auf dem
Bildschirm sollen die Farben von Zeichen oder Grafiken und Bildschirmuntergrund aufeinander abgestimmt werden. Diese Forderungen sind dann erfüllt, wenn nur wenige
Farben verwendet werden (maximal 6), die verwendeten Farben ausreichend unterscheidbar sind,
(Für Zeichen- und Untergrundfarben empfohlene Kombinationen können der Tabelle entnommen werden.)
gesättigte blaue oder rote Farben vermieden werden, weil durch sie höhere Anforderungen an die Scharfeinstellung des Auges gestellt werden.
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Bildschirm - Farbwahl
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Bildschirm - Darstellung der Zeichen
Die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung) oder die Darstellung heller Zeichen auf dunklerem Untergrund (Negativdarstellung) kann auf dem Bildschirm in ein- oder mehrfarbiger Ausführung erfolgen. Für Textverarbeitung ist im allgemeinen eine einfarbige Zeichendarstellung empfehlenswert.
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Bildschirm - Darstellung der Zeichen
Vorteile der Positivdarstellung Verringerung der Belastung
durch ständigen Wechsel von Hell- und Dunkel Adaptionen
Geringere Leuchtdichten-unterschiede von Bildschirm und Umgebung
Bessere Lesbarkeit der Zeichen Spiegelung im Bildschirm
werden weniger störend wahrgenommen
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Bildschirm - Blendungen
Die Arbeit an Bildschirmgeräten wird durch störende Reflexionen und Spiegelungen erschwert, weil der Zeichenkontrast verringert und damit die Erkennbarkeit der Zeichen verschlechtert wird. Je deutlicher solche Spiegelbilder sind, um so belastender wirken sie sich auf den Benutzer aus.
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Bildschirm - Blendungen
Störenden Reflexionen und Spiegelungen, die trotz herstellerseitig getroffener Antireflexionsmaßnahmen noch auftreten, können durch geringfügige Veränderung der Bildschirmneigung begegnet werden.
Das Bildschirmgerät muß frei und leicht drehbar und neigbar sein.
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Arbeitsfläche
Der Arbeitstisch bzw.. die Arbeitsfläche muß eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muß vorhanden sein.
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Arbeitsfläche
Arbeitstische, die den Anforderungen entsprechen
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Arbeitshöhe
An Sitzarbeitsplätzen richtet sich die Arbeitshöhe nach der Ellenbogenhöhe über der Sitzhöhe.
Nicht höhenverstellbare Arbeitsfläche: 72 cm
höhenverstellbare Arbeitsfläche: 68 - 76 cm
Platz für die Beine Beinraumbreite: 58 cm Beinraumhöhe: 65 cm
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Arbeitshöhe
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Kopfhaltung
Zur Erzielung einer entspannten Kopfhaltung sollte die Blicklinie um etwa 35° aus der Waagerechten abgesenkt werden und einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche bilden. Die oberste Zeile auf dem Bildschirm soll auf keinen Fall oberhalb der horizontalen Sehachse liegen.
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Sehabstand
Die Sehabstände müssen der jeweiligen Sehaufgabe entsprechen und sollen mindestens 450 mm betragen.
Bei größeren Bildschirmen (mehr als 17 Zoll) werden Sehabstände von 600 - 800 mm empfohlen.
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Anordnung der Arbeitsmittel
Gerade Anordnung von Arbeitsstuhl, Tastatur und Bildschirm
Eine schräge Aufstellung des Bildschirm führt zu einer Verdrehung des Oberkörpers und damit zu einer Belastung der Wirbelsäule.
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Beleuchtung
Die Beleuchtung muß der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepaßt sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten, die Be-leuchtung muß ausgewogen und gleichmäßig sein.
Beleuchtungsstärke: mindestens 500 lx
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Anordnung der Arbeitsmittel
Arbeitsplätze sollen möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an Fenstern angeordnet sein. Bei der Aufstellung von Bildschirmgeräten
vor Fenstern oder sehr hellen Flächen entstehen zu große Leuchtdichteunterschiede zwischen Bildschirm, Arbeitsfeld und Umfeld.
Nahegelegene Fenster im Rücken der Benutzer führen zu stark belastenden Reflexionen auf dem Bildschirm.
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Tastatur
Die Tastatur muß vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.
Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muß ein Auflegen der Hände ermöglichen.
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Tastatur Form und Anschlag der
Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muß sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.
Die Tastatur muß eine reflexionsarme Oberfläche haben.
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Vorlagenhalter Um häufige Blickwechsel
zwischen verschiedenen Arbeitsmitteln zu vermeiden, können Vorlagenhalter zum Einsatz kommen.
Der Vorlagenhalter muß stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, daß unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.
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Arbeitsstuhl - Anforderungen
Der Arbeitsstuhl muß ergonomisch gestaltet und standsicher sein.
Standsicherheit ist gegeben, wenn die Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit gegen Kippen, Anzahl der Abstützpunkte (5 Rollen), der Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Wegschieben
oder Wegrollen und der Sicherheit gegen das Versagen tragender
Bauteile eingehalten sind.
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Arbeitsstuhl - Anforderungen
Die ergonomische Gestaltung ist gegeben, wenn der Stuhl im Sitzen leicht höhenverstellbar ist, dynamisches Sitzen ermöglicht, entspannte und ermüdungsfreie Körperhaltungen mit
ausreichender Bewegungsfreiheit ermöglicht, über eine dem Körpergewicht angepaßte Federung verfügt
und die Bezugsflächen von Sitz und Rückenlehne
Wärme- und Feuchtigkeitsstau verhindern.
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Richtiges Sitzen
dynamisches Sitzen + Sitzfläche komplett ausnutzen + Abstützung der Lendenwirbelsäule
So ist es richtig:
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Richtige Arbeitshaltung
Für die Arbeit an nicht-höhenverstellbaren Tischen ist die Sitzflächenhöhe des Arbeitsstuhles nach der vorgegebenen Armhaltung einzustellen. Die Füße des Benutzers müssen ganzflächig auf dem Fußboden aufstehen. Ist dies nicht möglich, ist eine Fußstütze zur Verfügung zu stellen.
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Lärm Bei Arbeiten am Bildschirm
sollte ein Lärmpegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden.
Lärmminderung kann erreicht werden durch: lärmarme Rechner Schallschutzhauben schallschluckende Decken,
Wände und Fußböden schalldämmende Unterlagen
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Raumklima
Das Raumklima umfaßt Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit und Luftfeuchte. Es muß erträglich sein. Dies bedeutet: Raumtemperatur 21 ° Luftfeuchte ca. 40 - 65% Luftgeschwindigkeit im
Raum <0.15 m/s.
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Elektromagnetische Strahlung
Als Strahlungsarm gelten alle Bildschirme mit der MPR II oder TCO-Norm.
Bildschirme, die das GS und TÜV-Zeichen haben, erfüllen mindestens die TCO 92.
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Elektromagnetische Strahlung
Was kann ich tun?
Nicht zu nah vor dem Monitor sitzen Computer nur anschalten, wenn er
gebraucht wird Arbeitsinhalt so gestalten, dass lange
Arbeitszeiten am Bildschirm möglichst vermieden werden.
Monitore mit automatischer Abschaltfunktion verwenden
Flachbildschirme verwenden
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Flachbildschirme
Flimmerfrei Keine elektromagnetischen
Emissionen Geringe Wärmestrahlung Ergonomisch günstiger
Vorteile von Flachbildschirmen:
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„Bildschirmbrillen“ Den Beschäftigten sind nach §6
BildschirmArbV im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch einen ermächtigten Arzt ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.
Untersuchung nach G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ alle 5 Jahre, < 40 Jahre alt alle 3 Jahre, > 40 Jahre alt