Date post: | 06-Apr-2015 |
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HGV-FachtagungenDie Steuerberatung im HGV
Oberkalmsteiner Klaus
HGV-BozenSchlachthofstr. 59/I – 39100 BOZENTel. 0471 317 900Fax 0471 317 901
Die Steuerberatung im HGV
• Allgemeine Informationen
Die Steuerberatung im HGV
• Buchhaltung und MwSt-Erklärungen
• Landesweit für 1.200 Mitgliedsbetriebe:
- 450 OB-Betriebe (ordentliche/doppelter
Buchhaltung)
- 850 VB-Betriebe (vereinfachte Buchhaltung).
Die Steuerberatung im HGV
• OB-Betriebe
• Wahl bei der Buchhaltungserfassung zwischen3 verschiedenen Möglichkeiten:
• Erfassung im HGV-Büro• Buchhaltung im Hause: ein HGV-Mitarbeiter kommt
einmal pro Monat in den Betrieb und erfasst dort mit Laptop die Buchhaltung
• Online Buchhaltung: das Mitglied bucht selbst vom eigenen Betrieb aus.
Die Steuerberatung im HGV
• BILANZ-ONLINE
• Bilanzdaten im 3-Jahresvergleich vom eigenen Computer aus;
• Bilanzdaten steuerlich und betriebswirtschaftlich aufbereitet
• Kennzahlen und Ampeln• Kosten und Entwicklung Reingewinn kann selbst
gesteuert werden.
• Bilanzerstellung für alle OB-Betriebe und Bilanzbegleitbericht für alle Kapitalgesellschaften.
Die Steuerberatung im HGV
• Steuererklärungen und
Branchenstudien
• Landesweit 2.500 Steuererklärungen:
- 2.150 Steuererklärungen für Einzelpersonen
- 350 Steuererklärungen für Gesellschaften
Die Steuerberatung im HGV
• Beratung
• Steuerliche Check’s unterm Jahr• Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten• Beratung bei Gründung von Familienbetrieben und
Gesellschaften• Analyse Ergebnis Branchenstudie
Die Steuerberatung im HGV
• Mitarbeiter
• ca. 55 Mitarbeiter in der Steuerberatung
(davon ca. 10 Teilzeiter bzw. freie Mitarbeiter)
• Betreuung erfolgt durch ein 2er -Team bzw. 3er -Team
Die Steuerberatung im HGV
• Steuerrechtliche Informationen
Steuerliche Neuerungen
• Kunden- und Lieferantenliste (telematischer Versand)
• Kontrolle, ob alle Rechnungen sowohl vom Verkäuferals auch vom Käufer verbucht werden
• Querkontrolle zwischen Verkäufer (ausgestellte Rechnungen) und Käufer (verbuchte Eingangsrechnungen) mittels Computer
Steuerliche Neuerungen
• Für 2006 im Gastgewerbe nur Lieferantenliste• Für 2007 auch Kundenliste (bei Ausgangs-
rechnungen Steuernummer verlangen)• Weitergabe von Firmenkarten (z.B. Metrokarte)
unbedingt vermeiden• Telematischer Versand, dadurch schnelle Verfügbarkeit
der Daten• Termin: 30. April des darauf folgenden Jahres (für 2006
auf Herbst 2007, bzw. Frühjahr 2008 aufgeschoben)
Steuerliche Neuerungen
• Betriebsgebäude
• Keine Abschreibung mehr für das
Grundstück, auf welchem das Gebäude steht • Bewertung des Grundstückes• Weniger Abschreibungen• Höherer Reingewinn
Steuerliche Neuerungen
• Kraftfahrzeuge
• Urteil EU-Gerichtshof 14.9.2006: MwSt.-Abzug
für Kauf, Leasing und Spesen auf alle Fahrzeuge zulässig (jedoch nur für den betrieblich genutzten Anteil):
Steuerliche Neuerungen
• Antrag auf MwSt-Rückvergütung:
– Betreffend den Zeitraum 1.1.2003 – 13.9.2007 (Datum Urteil)
– Rückvergütungsbetrag: 30 % bzw. 25 % der bezahlten MwSt. bei Kauf und Leasing,
– 40% der bezahlten MwSt. auf alle Fahrzeugspesen– Aufwendige Berechnung: vom MwSt.-Guthaben
müssen die eingesparten Steuern abgezogen werden– Einreichtermin: ursprünglich 20. April 2007 nun
aufgeschoben auf 20. September 2007
Steuerliche Neuerungen
• Einkommensteuer und IRAP: kein Kostenabzug
und keine Abschreibung mehr möglich • Höherer Reingewinn• Zukünftige steuerliche Entwicklung bezüglich MwSt. und
Kostenabzug• Als LKW verkappten Luxusautos gelten nun als PKW,
auch wenn sie als Lieferwagen zugelassen sind: – im Kraftfahrzeugsschein (J) = N1 und (J.2) = F0.– Verhältnis Motorleistung zum Ladegewicht größer als 180– Weiterhin als LKW, falls weniger als 4 Sitzplätze
Steuerliche Neuerungen
• Telefonspesen
• Gleichstellung des Festnetzes und der Handys
bezüglich Einkommenssteuer• Einschränkung des Abzuges der Telefonausgaben: nur
mehr 80% abzugsfähig.• Bezüglich Mehrwertsteuer Bestimmungen unverändert:
– die MwSt. bei Festnetz voll abziehbar– die MwSt. bei Handy nur zu 50 % abziehbar
Steuerliche Neuerungen
• Branchenstudien (Studi di settore)
• Verstärkte Kontrollen bezüglich Falsch-angaben
• Drastische Erhöhung der Strafen bei Falschangaben• Regel „2 von 3 Jahren Mindestumsatz erreicht“ bei OB-
Betrieben gilt nicht mehr• Neue „supercongruità“: falls dieser Mindestumsatz
erreicht wird, erhält man eine Freigrenze bei eventuellen Steuerermittlungen.
Steuerliche Neuerungen
• Mitteilung der Tageseinnahmen
• ab Dezember 2007: Telematische Meldungder Tageseinnahmen:
– entweder über einen Intermediär– oder mittels neuer Registrierkassen (mit
Direktverbindung zur Agentur der Einahmen)
Steuerliche Neuerungen
• monatlich für Betriebe mit monatlicher MwSt.-Abrechnung
• vierteljährlich für Betriebe mit trimestraler MwSt.-Abrechnung
Steuerliche Neuerungen
• Steuerguthaben auf Energiespar-maßnahmen
• Steuerabsetzbetrag von 55% der Ausgaben
• Je nach Art der Maßnahme ist ein Höchstbetrag von 30.000,00 (z.B. Austausch der Heizungsanlage) bis zu 100.000,00 (Sanierung des gesamten Gebäudes im Bezug auf Wärmeverlust) vorgesehen
• Aufteilung des Steuerguthabens auf 3 Jahre
Steuerliche Neuerungen
• Gilt bis zum 31.12.2007
• Gilt sowohl für Privatpersonen als auch
für Unternehmer
• Erhebliche Auflagen:– Meldung der Arbeiten an das staatliche Amt (ENEA)– Gutachten von einem Techniker
– Zahlung innerhalb 2007, wobei bei Privatpersonen alles mit
Banküberweisung erfolgen muss.