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Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau.

Date post: 06-Apr-2015
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Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau
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Page 1: Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau.

Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau

Page 2: Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau.

Elterninformationsabend „Übergang zu weiterführenden Schulen“

am Donnerstag, 27. November 2014, um 19.30 Uhr

Programm des Abends: • Informationen zum Verlauf des „Übergangsverfahrens“ von der Klasse 4 der Grundschule in die

Klasse 5 der weiterführenden Schularten und zum „Beratungsverfahren“ (Rektorin Claudia Frey)

• Vorstellung des Bildungsgangs „Werkrealschule“ und „Hauptschule“ und Informationen zur Schlossgartenschule in Wernau (Rektor Jürgen Schaller)

• Vorstellung des Bildungsgangs „Gemeinschaftsschule“ und Informationen zur Ludwig-Uhland-Schule in Wendlingen (Frau Umbeer)

• Vorstellung des Bildungsgangs „Realschule“ und Informationen zur Realschule in Wernau (Rektorin Katharina Rebmann)

• Vorstellung des Bildungsgangs „Gymnasium“ und Informationen zum Gymnasium in Plochingen (StD Heiko Schweigert)

 • Schulentwicklungsplanung der Stadt Wernau (Bürgermeister Armin Elbl)

Im Anschluss beantworten die Schulleiter und der Bürgermeister im Foyer Ihre Fragen und geben weitere Informationen

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So wird das Schulgesetz umgesetzt:

• Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. • Hierbei werden neben der Notenleistung auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotential der Kinder betrachtet. • Es wird über die möglichen schulischen Angebote aufgeklärt und die Auswirkung der Entscheidung der Eltern dargelegt.

Die Einschätzung, welche Entscheidung dem Lernstand und Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt danach den Erziehungsberechtigten.

Die Eltern treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart.

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Informationsabend der Grundschule mitden weiterführenden Schulen

Beratung der Eltern durch die Lehrkräfte

Ausgabe der Halbjahresinformation mitder Grundschulempfehlung

Eltern melden ihr Kind an einerweiterführenden Schule an

Ablauf des Übergangsverfahren

27.11.2014

Bis 20.2.2015Teckschule: bis 20.2.2015

Grundschulempfehlung wird erstellt und in der Klassenkonferenz beraten und abgestimmt

Bis 25.2.2015Teckschule: 25.2.2015

Bis 27.2.2015Teckschule: 27.2.2015

25.3. und 26.3.2015

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So sieht die Grundschulempfehlung aus

Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation

wird durch den Klassenlehrer in einem verschlossenen

Umschlag dem Kind ausgehändigt.

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So sieht das Formular zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen aus

Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation

müssen nicht vorgelegt werden.

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Besonderes Beratungsverfahren

Bis 24. April 2015 Grundschule informiert Beratungslehrer/in.

Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchung durch

die Beratungslehrkraft.

Bis 29. April 2015 Anmeldung bei der aufnehmenden Schule

(verantwortlich: Erziehungsberechtigte).

Über die Testergebnisse wird die Grundschule nur informiert, wenn die Eltern dies wünschen und einwilligen.

Page 8: Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau.

So sieht die Anmeldung zum Beratungsverfahren aus

Die Testergebnisse müssen weder der Grundschule

noch der weiterführenden Schule vorgelegt werden.

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Das sollten Sie beachten:

Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung

zu Grunde. Sie bezieht folgende Kompetenzbereiche ein: die schulische Leistungendas Lern- Arbeitsverhaltendie bisherige Entwicklung des Kindes

Eine Orientierungshilfe für Sie:

Den Anforderungen des Gymnasiums wird Ihr Kind entsprechen, wenn es in der

Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im

Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht hat, den Anforderungen der

Realschule entspricht es bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens

befriedigend (3,0)

Die Leistungen in den einzelnen Fächern müssen erwarten lassen, dass das Kind den Anforderungen in der weiterführenden Schule entsprechen kann.


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