Date post: | 06-Apr-2015 |
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Herzlich Willkommen im Bürgersaal der Stadt Wernau
Elterninformationsabend „Übergang zu weiterführenden Schulen“
am Donnerstag, 27. November 2014, um 19.30 Uhr
Programm des Abends: • Informationen zum Verlauf des „Übergangsverfahrens“ von der Klasse 4 der Grundschule in die
Klasse 5 der weiterführenden Schularten und zum „Beratungsverfahren“ (Rektorin Claudia Frey)
• Vorstellung des Bildungsgangs „Werkrealschule“ und „Hauptschule“ und Informationen zur Schlossgartenschule in Wernau (Rektor Jürgen Schaller)
• Vorstellung des Bildungsgangs „Gemeinschaftsschule“ und Informationen zur Ludwig-Uhland-Schule in Wendlingen (Frau Umbeer)
• Vorstellung des Bildungsgangs „Realschule“ und Informationen zur Realschule in Wernau (Rektorin Katharina Rebmann)
• Vorstellung des Bildungsgangs „Gymnasium“ und Informationen zum Gymnasium in Plochingen (StD Heiko Schweigert)
• Schulentwicklungsplanung der Stadt Wernau (Bürgermeister Armin Elbl)
Im Anschluss beantworten die Schulleiter und der Bürgermeister im Foyer Ihre Fragen und geben weitere Informationen
So wird das Schulgesetz umgesetzt:
• Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. • Hierbei werden neben der Notenleistung auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotential der Kinder betrachtet. • Es wird über die möglichen schulischen Angebote aufgeklärt und die Auswirkung der Entscheidung der Eltern dargelegt.
Die Einschätzung, welche Entscheidung dem Lernstand und Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt danach den Erziehungsberechtigten.
Die Eltern treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart.
Informationsabend der Grundschule mitden weiterführenden Schulen
Beratung der Eltern durch die Lehrkräfte
Ausgabe der Halbjahresinformation mitder Grundschulempfehlung
Eltern melden ihr Kind an einerweiterführenden Schule an
Ablauf des Übergangsverfahren
27.11.2014
Bis 20.2.2015Teckschule: bis 20.2.2015
Grundschulempfehlung wird erstellt und in der Klassenkonferenz beraten und abgestimmt
Bis 25.2.2015Teckschule: 25.2.2015
Bis 27.2.2015Teckschule: 27.2.2015
25.3. und 26.3.2015
So sieht die Grundschulempfehlung aus
Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation
wird durch den Klassenlehrer in einem verschlossenen
Umschlag dem Kind ausgehändigt.
So sieht das Formular zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen aus
Die Grundschulempfehlung und Halbjahresinformation
müssen nicht vorgelegt werden.
Besonderes Beratungsverfahren
Bis 24. April 2015 Grundschule informiert Beratungslehrer/in.
Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchung durch
die Beratungslehrkraft.
Bis 29. April 2015 Anmeldung bei der aufnehmenden Schule
(verantwortlich: Erziehungsberechtigte).
Über die Testergebnisse wird die Grundschule nur informiert, wenn die Eltern dies wünschen und einwilligen.
So sieht die Anmeldung zum Beratungsverfahren aus
Die Testergebnisse müssen weder der Grundschule
noch der weiterführenden Schule vorgelegt werden.
Das sollten Sie beachten:
Der Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung
zu Grunde. Sie bezieht folgende Kompetenzbereiche ein: die schulische Leistungendas Lern- Arbeitsverhaltendie bisherige Entwicklung des Kindes
Eine Orientierungshilfe für Sie:
Den Anforderungen des Gymnasiums wird Ihr Kind entsprechen, wenn es in der
Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im
Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht hat, den Anforderungen der
Realschule entspricht es bei einem Durchschnitt in diesen Fächern von mindestens
befriedigend (3,0)
Die Leistungen in den einzelnen Fächern müssen erwarten lassen, dass das Kind den Anforderungen in der weiterführenden Schule entsprechen kann.