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Hebel Wohnbau Preisliste 2018 - Hebel Porenbeton · Hebel Porenbeton bietet optimale Wärmedämmung...

Date post: 17-Sep-2018
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Preisliste 2018 Hebel Wohnbau
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Preisliste 2018Hebel Wohnbau

Hebel Porenbeton bietet optimale Wärmedämmung in Kombination mit

Tragfähigkeit und sicherem Brandschutz. Als massiver Wandbaustoff ist

Hebel universell einsetzbar für alle Außen- und Innenwände. Die leichte

Ver- und Bearbeitung überzeugt auf jeder Baustelle.

3Preisliste 2018

Inhalt Hebel Wohnbau Preisliste 2018

HEBEL WANDELEMENTE

Hebel Systemwand ...................................................................................................................................................................... 4

Hebel Trennwand ......................................................................................................................................................................... 4

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Hebel Planblock ........................................................................................................................................................................... 5

Hebel Eck- und Laibungsstein .................................................................................................................................................... 6

Hebel Planbauplatte .................................................................................................................................................................... 6

Hebel Ausgleichstein ................................................................................................................................................................... 7

Hebel Jumbo im Doppelpack ...................................................................................................................................................... 7

Hebel Schalungsstein .................................................................................................................................................................. 8

Hebel Stürze ............................................................................................................................................................................. 8 – 9

Hebel U-Schale .......................................................................................................................................................................... 10

HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME

Hebel Dach- und Deckenelemente ............................................................................................................................................ 11

Hebel Dachsystem ...................................................................................................................................................................... 12

Hebel Deckenabstellstein .......................................................................................................................................................... 12

HEBEL ZUBEHÖR

Hebel Mörtel .............................................................................................................................................................................. 13

HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF .............................................................................................................................. 14 – 15

HEBEL SERVICES

Logistikleistungen ............................................................................................................................................................... 16 – 17

Weitere Informationen ............................................................................................................................................................... 18

Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen .......................................................................................................... 20 – 23

Palettenrechenwerte .......................................................................................................................................................... 24 – 25

HEBEL BESTELLFORMULAR ................................................................................................................................................... 27

4 Preisliste 2018

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Arbeitszeitrichtwerte v. Institut für Zeitwirtschaft gemessen

* Gem. DIN EN 12602

Hebel Systemwand

Hebel Trennwand

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast 

kN/m3

fk in 

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  h/m2 voll/gegliedert

Franko-preis

R/m3

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert der Eigenlast 

kN/m3

fk in  

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Franko-preis

R/m3

Hebel PPSW 22 – 0,352)

(AAC 2,0-0,35*)

0,09 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602

298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000

4,5 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage

Hebel PPSW 22 – 0,402)

(AAC 2,5-0,40*)

0,10 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602

298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000

5,0 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage

Hebel PPSW 44 – 0,602)

(AAC 4,0-0,60*)

0,16 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602

298 –748 x 150 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 175 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 200 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000

7,0 3,1 0,12/0,14 Auf Anfrage

HEBEL WANDELEMENTE

Zusatzleistungen für Hebel System- und Trennwand finden Sie auf Seite 11

Zusatzleistungen Hebel System- und Trennwand

Hebel PPN 44 – 0,602)

0,16 ETA-03/0007 598 x 75 x 2.200 – 3.000 598 x 100 x 2.200 – 3.000

7,0 – 0,14/0,16 Auf Anfrage

5Preisliste 2018

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte 4) 115 mm: NF oder glatt; 240 mm: glatt

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Hebel Planblock

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m3

Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage

Hebel PP 2 – 0,352)

0,08

DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 300 x 249599 x 365 x 249

499 x 400 x 249* 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249

4,5 1,8

0,38/0,420,42/0,49 0,44/0,50 0,45/0,510,45/0,51

225,50

221,20

Hebel PP 2 – 0,352)

0,09 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 240 x 249599 x 300 x 249599 x 365 x 249

499 x 400 x 249* 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249

4,5 1,8 0,35/0,400,38/0,42 0,42/0,48 0,44/0,500,45/0,510,45/0,51

169,00

165,00

Hebel PP 2 – 0,402)

0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 150 x 249599 x 175 x 249599 x 200 x 249599 x 240 x 249599 x 300 x 249499 x 365 x 249

5,0 1,8 0,35/0,38 0,35/0,38 0,32/0,36 0,35/0,40 0,38/0,42 0,44/0,51

158,90

157,00

Hebel PP 4 – 0,502)

0,12 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 200 x 249599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249

6,0 2,6 0,32/0,36 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51

163,00

161,40

Hebel PP 4 – 0,552),4)

0,14 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 115 x 249499 x 240 x 249

6,5 2,6 0,45/0,49 0,42/0,46

163,00

Hebel PP 4 – 0,602)

0,16 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 175 x 249 7,0 3,0 0,35/0,38 163,00

Hebel PP 6 – 0,652)

0,18 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 175 x 249499 x 240 x 249 499 x 300 x 249499 x 365 x 249

7,5 3,7 0,35/0,38 0,40/0,45 0,39/0,43 0,44/0,51

169,60168,00

6 Preisliste 2018

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Hebel Eck- und Laibungsstein

Hebel Planbauplatte

Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage

Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.

Hebel PPEL 2 – 0,352)

0,08 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 365 x 249 4,5 1,8 0,42/0,49 225,50

Hebel PPEL 2 – 0,352)

0,09DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 300 x 249599 x 365 x 249

499 x 400 x 249*

4,5 1,8 0,38/0,42 0,42/0,480,44/0,50

169,00

165,00

Hebel PPEL 2 – 0,402)

0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 240 x 249599 x 300 x 249

5,0 1,8 0,35/0,40 0,38/0,42

157,00

Hebel PPEL 4 – 0,502)

0,12 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 175 x 249 599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249

6,0 2,6 0,35/0,38 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51

Auf Anfrage163,00161,40

Hebel PPpl 0,52)

– DIN 4166 599 x 50 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90

Hebel PPpl 0,52)

– DIN 4166 599 x 75 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90

Hebel PPpl 0,52)

– DIN 4166 599 x 100 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m3

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m3

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte

7Preisliste 2018

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage

Hebel Ausgleichstein

Hebel PP 2 – 0,352)

0,09DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 240 x 124* 599 x 300 x 124*

599 x 365 x 124

4,5 1,8 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten.

10,5513,1516,10

Hebel PP 4 – 0,552)

0,14 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 175 x 124599 x 240 x 124599 x 300 x 124599 x 365 x 124

6,5 2,6 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten.

7,7010,5513,1516,10

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte

Hebel Jumbo im Doppelpack

Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage

Hebel PPE 2 – 0,352)

0,09 Z-17.1-692 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 240 x 499*599 x 300 x 499 599 x 365 x 499

4,5 1,8 0,37/0,46 190,40

Hebel PPE 4 – 0,502)

0,12 Z-17.1-692 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 175 x 499 599 x 240 x 499

599 x 300 x 499* 599 x 365 x 499*

6,0 2,6 0,37/0,46 181,90

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m3

Hebel Jumbo im Doppelpack- Greifer HK25 = Preis auf Anfrage

8 Preisliste 2018

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Hebel Schalungsstein!

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte

Hebel Flachsturz

Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 mm = 190 mm pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen . 1.500 mm = 240 mm pro Seite

λ

W/(mK)

Geregelt durch

Max. lichte Weite

mm

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

Gewicht

ca. kg/Stück

Frankopreisals Beiladung

R/Stück

Hebel PSF 4,4 – 0,602)

0,16 Z-17.1-1051 0770 0920 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520

1.150 x 115 x 124 1.300 x 115 x 124 1.500 x 115 x 124 1.750 x 115 x 124 2.000 x 115 x 124 2.250 x 115 x 124 2.500 x 115 x 124 2.750 x 115 x 124 3.000 x 115 x 124

7,2 14,0 16,0 19,0 22,0 25,0 28,0 31,0 34,0 37,0

14,4016,3518,8521,9525,1028,2031,4034,5537,65

Hebel PSF 4,4 – 0,602)

0,16 Z-17.1-1051 0770 0920 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520

1.150 x 175 x 124 1.300 x 175 x 124 1.500 x 175 x 124 1.750 x 175 x 124 2.000 x 175 x 124 2.250 x 175 x 124 2.500 x 175 x 124 2.750 x 175 x 124 3.000 x 175 x 124

7,2 22,0 25,0 28,0 33,0 38,0 42,0 47,0 52,0 57,0

21,9524,8028,7033,5038,2543,0547,8052,4557,15

Hebel PP 2 – 0,402)

0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404

599 x 300 x 249599 x 365 x 249

5,0 1,8 200200

0,380,42

207,10

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

fk

MN/m2

Loch-durch- messer

mm

Arbeitszeit- richtwerte3)  

 h/m2 voll/gegliedert

Frankopreis

R/m3

9Preisliste 2018

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse

Hebel Sturz, tragend

Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 mm = 190 mm pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen . 1.500 mm = 240 mm pro Seite

Hebel PST 4,4 – 0,602)

(AAC 4,5-600*)

0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602

0900 1.100 1.350 1.500

1.300 x 175 x 249 1.500 x 175 x 249 1.750 x 175 x 249 2.000 x 175 x 249

7,2 045,0 052,0 060,0 069,0

48,55 56,00 65,30 74,60

Hebel PST4,4 – 0,602)

(AAC 4,5-600*)

0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602

0900 1.100 1.350 1.500

1.300 x 240 x 249 1.500 x 240 x 249 1.750 x 240 x 249 2.000 x 240 x 249

7,2 051,0 059,0 069,0 078,0

66,55 76,70 89,50102,25

Hebel PST 4,4 – 0,602)

(AAC 4,5-600*)

0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602

0900 1.100 1.350 1.500 1.750

1.300 x 300 x 249 1.500 x 300 x 249 1.750 x 300 x 249 2.000 x 300 x 249 2.250 x 300 x 249

7,2 077,0 088,0 103,0 118,0 132,0

83,10 95,80111,95127,95143,85

Hebel PST 4,4 – 0,602)

(AAC 4,5-600*)

0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602

0900 1.100 1.350 1.500 1.750

1.300 x 365 x 249 1.500 x 365 x 249 1.750 x 365 x 249 2.000 x 365 x 249 2.250 x 365 x 249

7,2 093,0 107,0 125,0 143,0 161,0

101,10116,60136,20155,70174,90

λ

W/(mK)

Geregelt durch

Max. lichte Weite

mm

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

Gewicht

ca. kg/Stück

Frankopreisals Beiladung

R/Stück

* Gem. DIN EN 12602

Mindestauflagerlänge = 115 mm pro Seite

Hebel Sturz, nichttragend

Hebel PSN 1 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 75 x 249 6,7 19,0 2 Auf Anfrage

Hebel PSN 2 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 100 x 249 6,7 25,0 2 26,80

Hebel PSN 3 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 115 x 249 6,7 28,0 2 30,65

λ

W/(mK)

Geregelt durch

Max. lichte Weite

mm

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

Gewicht

ca. kg/Stück

zul.  Belastung

kN/m

Frankopreisals Beiladung

R/Stück

10 Preisliste 2018

HEBEL WANDBAUSTOFFE

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse

Hebel U-Schale

Hebel U-Schale 175 0,14

DIN EN 771-4DIN 20000-404

624 x 175 x 249 7,2 13,0 21,70

Hebel U-Schale 240 0,14 624 x 240 x 249 7,2 15,0 29,80

Hebel U-Schale 300 0,14 624 x 300 x 249 7,2 17,0 33,70

Hebel U-Schale 365 0,14 624 x 365 x 249 7,2 20,0 40,90

Hebel U-Schale 400 0,14 499 x 400 x 249 7,2 20,0 Auf Anfrage

Hebel U-Schale 425 0,14 499 x 425 x 249 7,2 20,0 47,70

Hebel U-Schale 480 0,14 499 x 480 x 249 7,2 22,0 Auf Anfrage

175 = 50 75 50

240 = 50 140 50

300 = 50 200 50

365 = 50 265 50

400 = 75 250 75

425 = 75 275 75

480 = 75 330 75

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

Gewicht

ca. kg/Stück

Frankopreisals Beiladung

R/m

11Preisliste 2018

Hebel Dach- und Deckenelemente

HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.Sonstige Ingenieurleistungen wie z. B. Berechnungen von Dach- und Deckenscheiben auf Anfrage.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse

Hebel PDA4,4 – 0,552)

(AAC 4,5-550*)

0,14 Z-23.11-1781DIN 4223/ DIN EN 12602

2.250 –4.500 x 625 x 150 6,746,00

Hebel PDA4,4 – 0,552)

(AAC 4,5-550*)

Hebel PDE4,4 – 0,552)

(AAC 4,5-550*)

0,14 Z-23.11-1781DIN 4223/ DIN EN 12602

2.250 –6.000 x 625 x 200 2.250 –6.000 x 625 x 240 2.250 –6.000 x 625 x 250 2.250 –6.000 x 625 x 300

6,7 54,8062,5564,5577,50

λ

W/(mK)

Geregelt durch

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert  der Eigenlast  

kN/m3

Frankopreis≥ 40 m2

R/m2

Plattenlänge 6,00 m # | # 7,50 m 35,40 c/m3

Rechtwinklige Aussparungen 54,50 c/Stück

Ausfräsungen Trägerauflager 23,00 c/Stück

Ausfräsungen Trägerauflager schräg 35,60 c/Stück

Kragplatten (Zulage auf den Grundpreis, gesamte Kragplatte) 12,60 c/m2

Schrägschnitte 34,60 c/m

Längsschnitte 20,90 c/m

Kopfschnitte 34,60 c/m

Ausführung in F90 4,15 c/m2

Hängewechsel für eine Plattenbreite Auf Anfrage

Sonstige Stahlteile (z. B. geschweißte Wechselrahmen, Träger etc.) Auf Anfrage

Zusatzleistungen Dach- und Deckenelemente, System- und Trennwand Preis

Gültig für alle Plattenlängen # 6,00 m (Zuschläge für Plattenlängen bis 7,50 m beachten).* Gem. DIN EN 12602

Zeichenleistung

§ Dach/Decke: Diese Zeichenleistung beinhaltet ausschließlich die Verlegepläne zum Verlegen der Hebel Dach- und Deckenplatten.§ Ingenieurleistungen wie z. B. die Berechnung von Dach- und Deckenplatten

Pro m2 Dach Pro m2 Decke

4,65 e/m2

3,55 e/m2

Auf Anfrage

12 Preisliste 2018

Hebel Dachsystem

Hebel Deckenabstellstein

005

101

084

100

040 085

024 023

081

005 Außenputz 023 Sparren 024 Regenrinne 025 Dacheindeckung 026 Unterdeckbahn, diffusionsoffen028 Holzschalung030 Dachlattung031 Konterlattung 040 Schwimmender Estrich 081 Innenputz 084 Ytong Deckenabstellstein, kaschiert 085 Ytong Decke 095 Ytong Massivdach 096 Gewebeeinlage 100 Ringanker 101 Ytong Planblock Mauerwerk 148 Ytong Multipor Mineraldämmplatte 151 Schrauben 155 Befestigungswinkel für Sparren

HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME

Massivdachdicke

U-Wert

W/(m2K)

Geregelt  durch

Hebel  Dachelemente

mm

Multipor  Mineraldämmplatte 

mm

Rechenwert  der Eigenlast 

kN/m3

Frankopreis

R/m2

R-Wert

m2K/W

Geregelt durch Breite + Kaschierung

mm

AbmessungL x B1) x H

mm

Rechenwert der Eigenlast

kN/m3

Frankopreis  als Beiladung

R/m

Hebel Dachsystem 0,20 Z-23.11-1501ETA 05-0093Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602

200 160 1,53 Objektbezogen

Hebel Dachsystem 0,17 200 200 1,58 Objektbezogen

Hebel Dachsystem 0,15(Passivhausniveau)

200 240 1,62 Objektbezogen

Hebel PPW 4 – 0,552)

2,143 DIN EN 771-4DIN 20000-404

115 + 50 599 x 165 x 160 599 x 165 x 180 599 x 165 x 200 599 x 165 x 240 599 x 165 x 250

5,7 11,1512,5013,9016,6517,30

Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse

13Preisliste 2018

Hebel Mörtel

HEBEL ZUBEHÖR

Hebel Dünnbettmörtel 15 kg/Sack Palettenabnahme Einzelabnahme

11,95 R/Sack 16,80 R/Sack

0,79 R/kg 1,12 R/kg

Hebel fix P Dünnbett mörtel für SWE und TWE

25 kg/Sack 19,75 R/Sack 0,79 R/kg

Hebel Füllmörtel 12,5 kg/Sack 12,63 R/Sack 1,01 R/kg

Hebel Armierungsmörtel als Außenputz für den Hebel Planblock mit λ = 0,08 W/(mK)

12,5 kg/Sack20 kg/Sack

18,00 R/Sack23,80 R/Sack

1,44 R/kg1,19 R/kg

Lieferform Preis

14 Preisliste 2018

HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF

Bedarfswerte je m3 MauerwerkMit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)

Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)

50 75 100

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

115 150 175 200 240

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

300 365 400 425 480

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

Steine Stück/m3

DBM ca. kg/m3

249 599624

133,3128,0

15,415,4

88,985,3

15,415,4

66,764,0

15,415,4

249 499599624

-58,055,7

-14,014,0

-44,442,7

-13,213,1

-38,136,6

-12,712,7

-33,332,0

-12,412,3

33,327,826,7

12,412,012,0

499 499599

--

--

--

--

22,919,0

5,05,0

--

--

16,713,9

5,05,0

624 249374624

---

---

---

---

36,624,414,6

4,34,34,3

---

---

26,717,810,7

4,34,34,3

249 499599624

26,722,321,3

12,011,611,5

21,918,417,5

11,611,311,3

-16,8

-

-11,2

-

18,815,8

-

11,411,1

-

16,714,0

-

12,411,0

-

499 499599

13,311,1

5,05,0

11,09,1

5,05,0

--

--

--

--

-6,9

-5,0

624 249374624

21,314,28,5

4,34,34,3

17,511,77,0

4,34,34,3

---

---

---

---

---

---

Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für:– Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik– Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.)– Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 mm

Höhe mm

Höhe mm

Höhe mm

Länge mm

Länge mm

Länge mm

15Preisliste 2018

Höhe mm Länge mm

Bedarfswerte je m2 MauerwerkMit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)

Höhe mm Länge mm

HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF

50 75 100

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

300 365 400 425 480

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

249 599624

6,76,4

0,80,8

6,76,4

1,21,2

6,76,4

1,51,5

249 499599624

8,06,76,4

3,63,53,5

8,06,76,4

4,24,14,1

-6,7-

-4,5-

8,06,7-

4,84,7-

8,06,7-

6,05,3-

499 499599

4,03,3

1,51,5

4,03,3

1,81,8

--

--

--

--

-3,3

-2,4

624 249374624

6,44,32,6

1,31,31,3

6,44,32,6

1,61,61,6

---

---

---

---

---

---

Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für:– Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik– Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.)– Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 mm

Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)

Höhe mm Länge mm

249 499599624

-6,76,4

-1,61,6

-6,76,4

-2,02,0

-6,76,4

-2,22,2

-6,76,4

-2,52,5

8,06,76,4

3,02,92,9

499 499599

--

--

--

--

4,03,3

0,90,9

--

--

4,03,3

1,21,2

624 249374624

---

---

---

---

6,44,32,6

0,750,750,75

---

---

6,44,32,6

1,01,01,0

115 150 175 200 240

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

Steine Stück/m2

DBM ca. kg/m2

16 Preisliste 2018

EntladungHebel § Steine, Elemente und Ergänzungsprodukte ebenerdig neben dem Lkw § Dach- und Deckenelemente§ Hebel Dachsystem, SWE und TWE§ Mit Ladearm 12 m bis 16 m § Mit Ladearm größer 16 m § Entladung per Mitnahmestapler§ Bauseits 1 Mann zum Entladen§ Kranleistung (Dach- und Deckenelemente)

Pro m3 Pro TonnePro m3 Pro m3

Pro m3

Pro m3

4,00 e 6,00 e 6,00 e6,90 e

Auf AnfrageAuf Anfrage

Auf Anfrage

HEBEL SERVICES

Logistikleistungen

Leistungen Preiseinheit Preis

Motorwagen

Ist die Baustelle durch ein Schwerlastfahrzeug nicht befahrbar? Ihre Bestellung kommt trotzdem auf die Baustelle. Wir bieten Ihnen gerne den Einsatz von Motorwagen an. Dieser Service gilt für voll ausge ladene Motorwagen. Bitte beachten Sie den Kleinmengenzuschlag bei nicht voll ausgeladenen Motor wagen.

Pro Anlieferung 86,60 e

Umladungen von Anhängern auf den Motorwagen sind im Bedarfsfall ebenfalls möglich. Pro Anlieferung 86,60 e

Bestelländerungen/ ReservierungenÄnderungen bis 10 Uhr am Vortag der Lieferung werden kostenfrei bearbeitet und nach Möglichkeit realisiert, sofern es sich nicht um objektbezogen kommissionierte Ware handelt. Für kurzfristige Änderungen nach 10 Uhr am Vortag der Lieferung, berechnen wir aufgrund des erhöhten Aufwands eine Änderungsgebühr. Die Änderungsgebühr entfällt jedoch bei Erhöhung der Bestellmenge um volle Paletten/ Werkspakete. Bitte beachten Sie, dass Reservierungen, die nicht bis 10 Uhr am Vortag der Lieferung in eine konkrete Bestellung umgewandelt werden, automatisch verfallen.Hierfür berechnen wir eine Stornierungsgebühr.

Pro Bestelländerung

Pro Stornierung

39,50 e

39,50 e

Umpalettierung

Benötigen Sie nicht den gesamten Paletteninhalt für Ergänzungsprodukte wie U-Schalen oder Ausgleichsteine? Gerne reduzieren wir die Paletteninhalte nach Ihren Wünschen.

Pro Palette 15,80 e

Kleinmengen

Unsere Frankopreise gelten grundsätzlich für voll ausgeladene Fahrzeuge. Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch gerne Kleinmengen zur Baustelle, die nur für Lieferungen im Tagesverlauf disponiert werden können, d.h. ohne Zeitfenster:

Hebel (in Abhängigkeit von der Fahrzeugkapazität)§ 1 bis 22 m³ § Ab 22 m³

Der Zuschlag für Kleinmengen wird in folgenden Fällen nicht berechnet:§ Bei Ausladung an einen zweiten Lieferort, der maximal 25 km vom ersten Lieferort entfernt liegt.§ Bei Lieferung als Beiladung ohne Fixtermin innherhalb von 5 Werktagen.§ Bei Lieferung mit Fixtermin und einer Lieferzeit > 5 Werktagen.

Wichtig: Kleinmengen können nur geliefert werden, sofern hierdurch die Einhaltung der erforder-lichen Ladungssicherungsvorgaben nicht beeinträchtigt ist.

Dach- und DeckenelementeLieferung von Dach- und Deckenelementen mit einer Menge < 40m2 erhalten einen pauschalen Frachtzuschlag von 310 €/Fracht

Pro fehlendem m³ 9,00 e Kostenfrei

EntladezeitenIn unseren Frachten kalkulieren wir eine maximale Verweildauer des Lastzuges an einer Entladestelle von ca. 1 Stunde.

Benötigen Sie mehr Zeit, stellt das kein Problem für uns dar. Gegen eine Servicepauschale pro angefangener halben Stunde steht Ihnen der Lastzug weiter zur Verfügung.

Pro angefangener 1/2 Stunde

34,70 e

17Preisliste 2018

HEBEL SERVICES

Lieferscheine

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie des unter schriebenen Lieferscheines zu. Pro Lieferschein 5,30 e

Pfand und Pfanderstattung

Zur Sicherung der Qualität liefern wir unsere Ware ausschließlich auf firmeneigenen Paletten aus.§ Pfand§ Pfanderstattung

– Frachtfreie Rückgabe wiederverwendbarer firmeneigener Paletten innerhalb von 3 Monaten ab Lieferdatum – Palettenabholung durch Vertragsspediteure als Beiladung oder gesonderte Abholung (Mindestmenge beträgt 75 Stück); die Abholung erfolgt bis zu 21 Werktage nach Beauftragung

Bei Abholung beachten: Die Paletten müssen in Reichweite des Lkw-Krans zusammen getragen und sauber zu Stapeln von je 15 Stück gestapelt sein.

Pro Palette

Pro Palette

Pro Palette

9,50 e

8,00 e

6,50 e

Warenrückgabe und Entsorgung

Unbeschädigte und wiederverkaufsfähige Ware in vollen Ver packungseinheiten nehmen wir bis maximal einen Monat nach Auslieferung zurück. Die Ware ist hierbei frachtfrei an das Lieferwerk zurückzugeben. Ein Rücktransport von Material durch unsere Speditions-partner ist grundsätzlich nur möglich, sofern Zustand oder Menge des Materials die Einhaltung der erforderlichen Ladungssicherungsvorgaben nicht beeinträchtigt.

Bitte bedenken Sie, jede Warenrückgabe mit uns im Vorfeld zu vereinbaren.

Das zurückgenommene Material schreiben wir Ihnen mit 80 % des Warenwertes gut.

Die Rücknahme von unverpackten und auftragsbezogenen her gestellten Produkten ist nicht möglich.Die Entsorgung von nicht wiederverkaufsfähigen Steinen, verschmutzten Verpackungen und/oder Fremdverpackungen können wir für Sie übernehmen. Für die Entsorgung werden die anfallen den Kosten in Rechnung gestellt.

Nach Aufwand jedoch mind.

105,00 e

18 Preisliste 2018

PreiseAlle Preise verstehen sich bundesweit (nur Festland) frei Baustelle, zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Hebel Dünnbettmörtel sowie die Entladung werden separat berechnet. Als Abrechnungsbasis für Mauerwerk dient immer die Fläche (m²) bzw. Kubatur (m³) des fertigen Mauerwerkes (Baurichtmaße) inkl. Stoß- und Lagerfugen.

DünnbettmörtelFür die ausführungssichere Verarbeitung unserer Hebel Planprodukte liefern wir Dünnbettmörtel in einer kalkulatorischen Menge mit. Die Menge wird aufgerundet auf volle Sackware und separat in Rechnung gestellt. Eine Abgabe ohne Dünnbettmörtel ist aus Produkt-haftungsgründen nicht möglich.

BestellungenBitte bedenken Sie, dass Aufträge grundsätzlich schriftlich zu erteilen sind. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie in Ihrem Servicecenter und auf Seite 27.

Liefertermine und DispositionWir halten die Zeitfenster für unsere Touren ein. Etwaige unvorhersehbare Verkehrsbehin derungen können wir jedoch nicht abwenden. Sollten selbige eintreten, versichern wir Ihnen, Sie kurzfristig zu benachrichtigen. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, stets ausreichende Vorräte auf der Baustelle zu haben, um mögliche Lieferverzögerungen überbrücken zu können. Bitte beachten Sie, dass für Reservierungen von Fahr-zeugen die konkrete Bestellung bis spätestens 10.00 Uhr am Vortag erfolgen muss. Ansonsten verfällt die Reservierung automatisch. Bitte beachten Sie auch die hierfür anfallende Stornierungsgebühr. In der Regel bedeutet „früh“ ca. 7.00 – 9.00 Uhr, „vormittags“ bis 12.00 Uhr und „nachmittags“ bis 17.00 Uhr.

Die Disposition von Klein- und Mindermengen erfolgt ausschließlich im Tagesverlauf.

Befahrbarkeit der BaustelleFür eine problemlose Anlieferung bitten wir Sie, sicherzustellen, dass die Baustellen mit Schwerlastzügen (bis 40 t) befahrbar sind. Ist dies nicht zu gewährleisten, erfolgt die Anlieferung nur so weit, wie dies mit vorerwähnten Fahrzeugen auf geeigneten und festen Zufahrten möglich ist. Wir bieten Ihnen auch gerne unseren Motorwagen-Service auf Seite 16 an.

AnlieferungBitte stellen Sie auf Ihrer Baustelle eine für die Anlieferung angemessen große, planebene und befestigte Fläche sicher, die mit unseren Anlieferungsfahrzeugen sicher zu erreichen ist. Bitte beachten Sie hierbei auch unsere Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen auf Seite 20 – 23.

Qualität HintermauersteineJedes unserer Produkte erfüllt höchste qualitative und ökologische Anforderungen und Normen an hochwertige Baustoffe. Dennoch können in Einzelfällen Beschädigungen beispielsweise beim Be- und Entladen entstehen. Sofern diese 5 % nicht überschreiten, sind selbige nicht zu beanstanden.

Folienentsorgung HebelZur Entsorgung der Folien nehmen Sie bitte mit dem örtlichen Interseroh-Partner Kontakt auf, der Sie gerne in den Entsorgungsfragen berät. Info unter: www.interseroh.de; Vertragsnummer 31560

HEBEL SERVICES

Weitere Informationen

19Preisliste 2018

Die Traditionsmarke Hebel bietet ihren Baupartnern wirtschaftliche, effiziente

und modulare Bausysteme aus massivem Porenbeton für Wand und Dach im

Bereich Wohnbau. Hebel ist Ihr zuverlässiger Partner für Ihre Bauvorhaben.

20 Preisliste 2018

Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

1.0 Allgemeines – Anwendungsbereich1.1 Anwendungsbereich

Diese Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten für die

Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns im Zu-

sammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen

durch uns, soweit nicht unsererseits besondere Allge-

meine Geschäftsbedingungen gestellt werden.

1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten

nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zuge-

stimmt haben.

1.3 Schriftformerfordernis, Zugang von Erklärungen

Die Änderungen und Ergänzungen aller Vereinbarungen

zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform, auch

wenn sie bereits mündlich getroffen wurden. Automatisch

erzeugte Empfangsbestätigungen (z. B. E-Mail oder Fax)

beweisen nicht den Zugang einer Erklärung an uns.

1.4 Unternehmer, Verbraucher

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen

finden auf alle Kunden Anwendung, es sein denn, es wird

nach Unternehmern und Verbrauchern unterschieden.

2.0 Vertragsschluss2.1 Angebotsunterlagen, Proben, Analysewerte usw.

Die in den Preislisten, Prospekten oder sonstigen allge-

meinen Informationen enthaltenen Angaben, Zeichnun-

gen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß-

und Leistungsbeschreibungen etc. sind nur annähernd,

im Rahmen angemessener und branchenüblicher Tole-

ranzen, maßgeblich und auch nur, wenn wir für sie ver-

antwortlich sind, es sei denn, dass sie durch gesonderte

Erklärung bestätigt werden. Proben sind unverbindliche

Anschauungsmuster; sie bleiben unser Eigentum. Analy-

sewerte geben grundsätzlich Durchschnittswerte an; sie

sind für eine Lieferung nur verbindlich, wenn dies geson-

dert vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnun-

gen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Ei-

gentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne

unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2.2 Annahme von Bestellungen

Die Annahme von Bestellungen können wir durch Leis-

tungserbringung innerhalb von vier Wochen stillschwei-

gend erklären.

2.3 Beschaffungsrisiko

Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schrift-

licher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der

Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko …“.

3.0 Preise3.1 Verkaufspreise

Von uns genannte Verkaufspreise sind verbindlich, wenn

sie schriftlich mitgeteilt werden. Sie verstehen sich frei ver-

laden ab Abgangsort der Ware ausschließlich Verpackung,

Transport, sonstiger Nebenkosten sowie der Kosten für die

Rücksendung des Verpackungsmaterials. Ist ein Preis nicht

ausdrücklich vereinbart, so gelten am Tag der Lieferung

offenliegenden Listenpreise, hilfsweise Preise nach unse-

rem Ermessen im Rahmen der Marktüblichkeit.

3.2 Preisanpassung

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupas-

sen, insoweit nach dem Abschluss des Vertrages unvor-

hersehbare Kostenveränderungen, insbesondere auf-

grund von Tarifabschlüssen und Material- oder

Energiepreisänderungen, eintreten und sich nicht gegen-

seitig ausgleichen und zwischen Vertragsabschluss und

Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preisanpas-

sung erfolgt im gleichen Maße wie die Kostenverände-

rung; Kostenveränderungen werden wir dem Grund und

dem Umfang nach auf Verlangen nachweisen.

3.3 Rücktrittsrecht/Kündigungsrecht 

bei Preisanpassungen

Bei einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent ist der

Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder

den Vertrag zu kündigen. Ist unser Vertragspartner Un-

ternehmer und Wiederverkäufer, so steht ihm ein Rück-

tritts- oder Kündigungsrecht erst dann zu, wenn durch

die Preisanpassung die Weiterveräußerbarkeit unserer

Produkte nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

3.4 Umsatzsteuer

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der

Lieferung oder Leistungserbringung geltenden Satz zu-

sätzlich in Rechnung gestellt. Preise für Verbraucher ver-

stehen sich inklusive Umsatzsteuer.

4.0 Zahlungsbedingungen4.1 Fälligkeit

Der Kaufpreis ist grundsätzlich mit Lieferung oder, wenn

die Rechnungsstellung vor der Lieferung erfolgt, mit Zu-

gang der Rechnung fällig. Die Gewährung eines Zah-

lungsziels bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sons-

tige Ansprüche werden mit ihrem Entstehen fällig.

4.2 Skonto, Rabatt

Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftli-

chen Vereinbarung. Die Frist, innerhalb der vereinbarungs-

gemäß Skonto gewährt wird, hindert nicht die Fälligkeit

des Anspruchs, wohl aber den Eintritt des Verzugs (vgl.

Ziffer 4.3). Ein Anspruch auf Skonto steht unter der Bedin-

gung, dass die fälligen Rechnungsbeträge aus anderen

Lieferungen oder Leistungen erfüllt sind. Die Gewährung

von Skonto, Rabatten oder anderen Nachlässen bezieht

sich nur auf den netto zu zahlenden Warenwert, insbeson-

dere ohne Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung.

4.3 Verzugseintritt

Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht

innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer

Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leis-

tet und er dies zu vertreten hat. Der Verzug tritt frühes-

tens nach Ablauf einer vereinbarten Skontofrist ein (vgl.

Ziffer 4.2). Ist unser Kunde Unternehmer und der Zeit-

punkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstel-

lung unsicher, so gerät er spätestens 30 Tage nach Fäl-

ligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Verzug tritt auch durch Mahnung, Ablauf eines vertrag-

lich vereinbarten Zahlungstermins oder einer vertraglich

vereinbarten Zahlungsfrist ein.

4.4 Folgen des Verzugs

Bei Verzug sind wir berechtigt, bei Verträgen mit Verbrau-

chern Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz, bei Verträgen mit Unternehmern Zinsen

in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins-

satz zu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren

Schaden geltend machen.

4.5 Fälligstellung, Rücktritt

Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver-

hältnisse des Kunden, die uns erst nach Vertragsschluss

bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegen-

leistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter

Vorleistung die Abwicklung noch nicht ausgeführter Lie-

ferungen Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zuste-

hende Gegenleistung noch nicht sichergestellt ist und zur

sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Wir sind

dann berechtigt für weitere geschuldete Leistungen Vor-

kasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unterneh-

mern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw.

bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf

einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

21Preisliste 2018

4.6 Rückerstattungen

Sofern Vereinbarungen getroffen werden, aus denen ein

anderer als der Kunde begünstigt wird, dürfen wir fällige

Beträge bis zur Bezahlung aller Forderungen, die die

Grundlage für diese Leistungen an den Dritten bilden, zu-

rückbehalten oder sie bis zur Erfüllung einer solchen im

Verzug befindlichen Forderung zurückverlangen und/oder

sie gegen eine solche im Verzug befindliche Forderung

aufrechnen.

4.7 Gegenrechte des Kunden

Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen,

wenn diese unbestritten, im Rechtsstreit entscheidungs-

reif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zurück-

behaltungsrechte stehen dem Kunden nur aus dem ein-

zelnen Vertragsverhältnis zu.

5.0 Lieferung (einschließlich Abholung)5.1 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn nichts ande-

res vereinbart ist.

5.2 Liefertermine

Verbindliche Liefertermine bedürfen einer schriftlichen

Vereinbarung. Hat der Kunde für die Lieferung erforder-

liche Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, ohne

dass wir dies zu verantworten haben, sind wir berechtigt,

vereinbarte Liefertermine anzupassen. Fordert der Kun-

de eine Lieferung früher an, als zuvor vereinbart, sind wir

berechtigt, einen Eilzuschlag in angemessener Höhe zu

verlangen, wenn wir der Anforderung nachkommen.

5.3 Einhaltung der Liefertermine

5.3.1 Rechtzeitigkeit

Für die Einhaltung der Liefertermine ist der Zeitpunkt der

Absendung ab Werk bzw. Lager maßgebend. Wenn die

Ware ohne unsere Verantwortung nicht rechtzeitig abge-

sendet werden kann, gelten die Liefertermine mit Mel-

dung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wir sind

berechtigt, die Lieferung an einen Unternehmer vor dem

vereinbarten Liefertermin auszuführen, es sei denn, dem

Unternehmer entstehen unangemessene Nachteile.

Ebenso gilt gegenüber einem Unternehmer, dass ein ver-

einbarter Termin für die Lieferung oder die Bereitstellung

zur Abholung der Ware als gewahrt gilt, wenn wir inner-

halb einer angemessenen Frist nach diesem Termin die

Ware liefern bzw. zur Abholung bereitstellen, es sei denn,

dies ist ausdrücklich anders vereinbart.

5.3.2 Höhere Gewalt

Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen

Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten

oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer und

kongruenter Eindeckung (d. h. in Quantität und Qualität

gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Lieferung) nicht,

nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse

höherer Gewalt, d. h. unverschuldete Leistungshindernis-

se mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertage, ein, so

werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich infor-

mieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung

bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszu-

schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom

Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir un-

serer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen

sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungs-

risiko übernommen haben und das Leistungshindernis

nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt

stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,

Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Trans-

portengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B.

durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle

sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungs-

weise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

5.3.3 Rücktrittsrecht des Kunden

Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw.

Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von

Ereignissen nach vorstehender Ziffer 5.3.2 der vereinbar-

te Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Lie-

fer- bzw. Leistungsfrist überschritten oder ist bei unver-

bindlichem Liefer- bzw. Leistungstermin das Festhalten

am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der

Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom

Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, ins-

besondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.

5.4 Berechnungsgrundlagen

Die beim Versand festgestellten Mengen, Gewichte oder

Stückzahlen sind für die Berechnung ausschließlich maß-

gebend. Rüttel-, Wasserverluste u. ä. gehen zu Lasten

des Kunden.

5.5 Rücklieferungen

Die freiwillige Rücknahme von Waren bedarf der geson-

derten Vereinbarung.

5.6 Annahmeverzug, verspätete Abholung, 

Erreichbarkeit, Wartezeit

Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, in Verbindung

mit einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt zu er-

klären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu ver-

langen. Angemessene Mehraufwendungen ab Eintritt

des Annahmeverzugs und Schaden nach Ablauf der

Nachfrist gehen zu Lasten des Kunden. Mehraufwen-

dungen sind auch Kosten des Versands oder -nach un-

serer Wahl der Lagerung, wenn der Kunde mit der ver-

einbarungsgemäßen Abholung in Verzug ist. Als

Annahmeverzug gilt auch, wenn der Kunde nicht dafür

Sorge getragen hat, dass ihn die Lieferung erreichen

kann (z. B. hinreichende Befahrbarkeit der Wege) bzw.

dass eine Lieferung innerhalb angemessener Frist ent-

laden werden kann.

6.0 Gefahrenübergang und Versand6.1 Gefahrenübergang

Bei Verträgen mit Unternehmern gilt, dass die Gefahr

auch bei Lieferung frei Station, frei Lager und dergleichen

mit der Übergabe der Ware an die Güterabfertigung der

Versandstation bzw. den Transportunternehmer am Be-

ladungsort übergeht. Bei Verträgen mit Verbrauchern

geht die Gefahr mit Übergabe der Sache über.

6.2 Versicherung

Versicherungen werden nur nach Vereinbarung und auf

Kosten des Kunden abgeschlossen.

7.0 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung7.1 Grundsatz

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bei Verträ-

gen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des

Kaufpreises einschließlich Nebenkosten z. B. für Fracht

oder Verpackung, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur

Tilgung sämtlicher aus der laufenden Geschäftsbeziehung

bereits entstandener Forderungen oder im engen Zusam-

menhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Ne-

benforderungen wie Nutzungszinsen, Verzugsschaden

etc., auch Saldoforderungen, vor (im Folgenden „Vorbe-

haltsware“). Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer

ausdrücklich diese Vorbehaltsware bezahlt hat.

7.2 Verarbeitung, Verbindung, Vermischung

Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zur

Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstigen Verwer-

tung der Vorbehaltsware berechtigt; sie erfolgt für uns als

Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die be- oder verarbei-

tete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.

7.3 Forderungsabtretung bei Verbindung 

mit einem Grundstück

Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein

Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die

Forderungen, die er aus diesem Grund gegen einen Drit-

ten hat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen

Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräu-

mung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB) an uns ab.

7.4 Miteigentum in anderen Fällen

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen ver-

mischt, verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Mitei-

gentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des

Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im

Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbei-

tung. Darüber hinaus tritt der Kunde schon jetzt seine Ei-

gentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten

Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und ver-

wahrt diesen für uns.

7.5 Verfügung über die Vorbehaltsware

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhn-

lichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern bzw. ander-

weitig zu verwerten, soweit die Veräußerungs- oder Ver-

wertungsforderung gegen seine Abnehmer gemäß Ziffer

7.6 auf uns übergeht. Anderenfalls ist ihm jede Verfügung

über die Ware einschließlich Verpfändung und Sicherungs-

übereignung ausdrücklich untersagt.

22 Preisliste 2018

7.6 Vorausabtretung

Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware – gleich in wel-

chem Zustand – oder verwertet er die Ware auf eine an-

dere Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen

Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen

die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwer-

tung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um

eine Pauschalvergütung handelt) gegen seine Abnehmer

in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne ei-

nen Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere

dem Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypo-

thek (§ 648 BGB), an uns ab.

7.7 Einzugsermächtigung

Der Kunde ist dann ermächtigt, die Forderungen für un-

sere Rechnung einzuziehen und über die durch die Ein-

ziehung erlangten Beträge zu verfügen, so lange und in-

soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber

nachkommt. Er ist nicht berechtigt, über die Forderun-

gen auf andere Weise, z. B. durch Abtretungen oder Ver-

pfändungen, zu verfügen. Kommt der Kunde seinen Zah-

lungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir jederzeit

berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerru-

fen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die

Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns die zur

Geltendmachung unserer Rechte gegen die Dritten er-

forderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.8 Freigabeanspruch

Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicher-

heiten die besicherten Forderungen um 10 % oder der ge-

schätzte Wert die besicherten Forderungen um 50 %, so sind

wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rücküber-

tragung von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

7.9 Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte

Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung un-

serer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüg-

lich benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unter-

lagen zur Verfügung stellen, die zur Wahrung unserer

Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Drit-

te sind auf unser Eigentum hinzuweisen.

7.10 Herausgabe oder Wegnahme der Vorbehaltsware

Die Vorbehaltsware kann nach Rücktritt vom Vertrag von

uns herausverlangt oder weggenommen werden.

8.0 Mängelansprüche8.1 Untersuchungs- und Rügepflicht

Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, setzen die

Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser

Mängel im Rahmen seiner geschuldeten Untersuchungs-

und Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 HGB unverzüg-

lich nach Entdeckung, bei erkennbaren Mängeln spätes-

tens 5 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigt.

An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besich-

tigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu.

8.2 Nacherfüllung

Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind auf Nacher-

füllung, d. h. die Beseitigung des Mangels oder die Lie-

ferung einer mangelfreien Sache, beschränkt. Uns steht

das Wahlrecht zu.

8.3 Fehlschlagen der Nacherfüllung

Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen bei objektiver und

subjektiver Unmöglichkeit, Unzulänglichkeit, unberech-

tigter Verweigerung, ungebührlicher Verzögerung und

Misslingen des zweiten Nachbesserungsversuchs. Die

Nacherfüllung gilt auch dann als fehlgeschlagen, wenn

dem Kunden die Nachbesserung, z. B. wegen Unzuver-

lässigkeit, nicht mehr zumutbar ist. Schlägt die Nacher-

füllung durch uns fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach

seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zu-

rückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatz

für Mangelschäden ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für

Mangelfolgeschäden. Im Falle der Ersatzlieferung ist der

Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte

Sache zurückzugeben oder diese auf unsere Kosten nach

Absprache mit uns zu entsorgen.

8.4 Aufwendungen bei Nacherfüllung

Die im Rahmen der Nacherfüllung erforderlichen Auf-

wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-

und Materialkosten, werden von uns übernommen. Für

Unternehmer gilt dies nur, wenn die Kosten nicht unver-

hältnismäßig sind; hierfür gilt die Vermutung, dass Kos-

ten unverhältnismäßig sind, insoweit sie darauf beruhen,

dass die Ware an einen Ort verbracht worden ist, der uns

bei Vertragsschluss als Bestimmungsort nicht ausdrück-

lich und gesondert bekannt gegeben worden ist.

8.5 Erklärung bei Rücktritt

Ist unser Kunde Unternehmer und steht ihm ein Rück-

trittsrecht zu oder hat er eine Frist gesetzt, nach deren

Ablauf ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, so können wir ihm

eine angemessene Frist setzen, innerhalb der er den

Rücktritt erklären kann; nach Ablauf der Frist erlischt das

Rücktrittsrecht.

8.6 Verjährung der Mängelansprüche

Ansprüche wegen Mängeln von Baustoffen und Bautei-

len, die für ein Bauwerk verwendet worden sind und des-

sen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren inner-

halb von fünf Jahren. Ansonsten verjähren die

kaufvertraglichen Mängelansprüche von Unternehmern

innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt bei Übergabe.

8.7 Form von Anzeigen und Erklärungen des Kunden

Anzeigen und Erklärungen des Kunden, d. h. alle Äuße-

rungen, sei es rechtsgeschäftlicher, geschäftsähnlicher

oder rein tatsächlicher Art, die für die Rechtsentstehung,

Rechtsausübung oder sonstige Rechtswahrnehmung von

Bedeutung sind, insbesondere Kündigungs-, Rücktritts-,

Minderungs-, Anfechtungserklärungen, Mahnungen,

Nachfristsetzungen sowie Nacherfüllungs- und Scha-

densersatzverlangen, haben in Schriftform zu erfolgen.

9.0 Haftung, Vertragsstrafen9.1 Haftungsbegrenzung

Für Schäden haften wir,

a. insoweit eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch

uns oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht-

verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-

lungsgehilfen von uns vorliegt, sowie, wenn wir einen

Mangel arglistig verschwiegen haben;

b. insoweit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit vorliegt, die auf einer fahrlässigen

Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen

oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht;

c. im Falle des Verzugs insoweit ein fixer Liefertermin ver-

einbart war;

d. insoweit wir das Beschaffungsrisiko zu tragen haben,

e. insoweit wir eine Garantie übernommen haben;

f. insoweit kein Leistungserfolg vorliegt;

g.  insoweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsge-

setz oder eines weiteren zwingenden gesetzlichen Haf-

tungstatbestands besteht;

h. insoweit wir eine Verletzung wesentlicher Vertrags-

pflichten zu verantworten haben; wesentliche Vertrags-

pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durch-

führung des Vertrages erst ermöglichen und auf die

der Kunde vertraut und vertrauen darf.

Eine Haftung auf Schadensersatz darüber hinaus ist aus-

geschlossen. Des Weiteren ist unsere Haftung bei Verlet-

zung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des

bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypi-

schen Schadens begrenzt.

9.2 Persönliche Haftung

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist oder beschränkt

ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer ge-

setzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9.3 Pauschaler Schadensersatz, Vertragsstrafen 

Ein pauschaler Schadensersatz oder Vertragsstrafen bedür-

fen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit uns.

10.0 Sonstige Bestimmungen10.1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist

grundsätzlich unser Geschäftssitz. Wenn dem Kunden vor-

ab bekannt oder für ihn erkennbar ist, dass die Lieferung von

einem bestimmten anderen Ort aus oder die Leistung an ei-

nem bestimmten anderen Ort erbracht wird, so gilt dieser

Ort als Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen des Kun-

den ist unser Geschäftssitz.

10.2 Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-

verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Strei-

tigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Per-

sonen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können

nach unserer Wahl auch bei dem für den Geschäfts- oder

Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht klagen.

23Preisliste 2018

10.3 Kundendaten

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Ge-

schäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten

über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder

von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-

gesetzes und im Rahmen der Zweckbestimmung des Ver-

tragsverhältnisses zu erheben, zu verarbeiten und zu nut-

zen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich

behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt

nur innerhalb der Xella-Gruppe sowie für Inkasso- und

Bonitätsprüfungszwecke.

10.4 Anwendbares Recht

Für diesen Vertrag einschließlich seiner Auslegung gilt

das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden

keine Anwendung.

10.5 Teilunwirksamkeit

Eine Unwirksamkeit einzelner Aspekte dieser Bestimmun-

gen lässt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen un-

berührt. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Tei-

le in einer Weise ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt

der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand: 01/2015

Hinweis:

Diese Broschüre wurde von der Xella Aircrete Systems

GmbH herausgegeben. Wir beraten und informieren in

unseren Druckschriften nach bestem Wissen und dem

neuesten Stand der Technik bis zum Zeitpunkt der Druck-

legung. Da die rechtlichen Regelungen und Bestimmun-

gen Änderungen unterworfen sind, bleiben die Angaben

ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Prüfung der geltenden

Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig.

Gültigkeit:

Die vorliegende Preisliste ist ab dem 01. Januar 2018 bis

auf Widerruf gültig. Alle bisherigen Preislisten verlieren

ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2017.

24 Preisliste 2018

Palettenrechenwerte Hebel Planblock

1) U-Wert Annahmen: Außenputz: λ = 0,25 W/(mK) d= 15mm; Innenputz: λ = 0,51 W/(mK) d= 10 mm; Wärmeübergangswiederstände: Rsi = 0,13 m²K/W; Rse = 0,04 m²K/W2) 115 mm: NF oder glatt; 240 mm: glatt

()* bei Steinlänge 599 mm

Hebel PP 2-0,35

0,08

0,250,210,190,180,16

599 x 300 x 249599 x 365 x 249499 x 400 x 249499 x 425 x 249499 x 480 x 249

1,8

3024241818

4,50 3,00 3,00 2,25 2,25

1,3501,0951,2000,9561,080

Hebel PP 2-0,35

0,09

0,340,280,240,22

0,20

0,18

599 x 240 x 249599 x 300 x 249599 x 365 x 249499 x 400 x 249

499 x 425 x 249

499 x 480 x 249

1,8

363024 24

(18)*18

(18)*18

5,40 4,50 3,60 3,00

(2,70)* 2,25

(2,70)* 2,25

1,2961,3501,3141,200

(1,080)*0,956

(1,148)*1,080

Hebel PP 2-0,40

0,10

0,570,500,440,380,310,26

599 x 150 x 249599 x 175 x 249599 x 200 x 249599 x 240 x 249599 x 300 x 249499 x 365 x 249

1,8

604842363024

9,00 7,20 6,30 5,40 4,50 3,00

1,3501,2601,2601,2961,3501,095

Hebel PP 4-0,50

0,12

0,520,440,360,30

599 x 200 x 249599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249

2,6

42363024

6,30 5,40 3,75 3,00

1,2601,2961,1251,095

Hebel PP 4-0,552)

0,140,930,51

599 x 115 x 249499 x 240 x 249

2,67836

11,70 4,50

1,3461,080

Hebel PP 4-0,60

0,16 0,74 599 x 175 x 249 3,0 48 7,20 1,260

Hebel PP 6-0,65

0,18

0,820,630,520,44

599 x 175 x 249499 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249

3,7

48363024

7,20 4,50 3,75 3,00

1,2601,0801,1251,095

Leerpalettengrößebei Steinlängen von

499 mm599 mm

1000 x 750 x 1501200 x 750 x 150

λ

W/(mK)

U1)

W/(m²K)

AbmessungL x B x H

mm

fk 

MN / m²

St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.

PALETTENRECHENWERTE

25Preisliste 2018

PALETTENRECHENWERTE

Palettenrechenwerte Hebel Jumbo im Doppelpack

Hebel PPEW 2-0,352) 0,09

0,340,280,23

599 x 240 x 499599 x 300 x 499599 x 365 x 499

1,812128

3,603,602,40

0,8641,0800,876

Hebel PP 4-0,502)

0,12

0,590,480,390,33

599 x 175 x 499599 x 240 x 499599 x 300 x 499599 x 365 x 499

2,6

2012128

6,003,603,602,40

1,0500,8641,0800,876

Leerpalettengrößebei Steinlängen von

175 mm240 mm300 mm365 mm

1250 x 700 x 1651250 x 750 x 1651250 x 900 x 1651250 x 750 x 165

λ

W/(mK)

U1)

W/(m²K)

AbmessungL x B x H

mm

fk 

MN / m²

St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.

1) U-Wert Annahmen: Außenputz: λ = 0,25 W/(mK) d= 15mm; Innenputz: λ = 0,51 W/(mK) d= 10 mm; Wärmeübergangswiederstände: Rsi = 0,13 m²K/W; Rse = 0,04 m²K/W2) Liefermöglichkeit im Service Center erfragen.

Palettenrechenwerte Hebel Planbauplatte

Hebel PPpl 4-0,50 0,12

–––

599 x 50 x 249599 x 75 x 249599 x 100 x 249

–16212090

24,3018,0013,50

1,2151,3501,350

λ

W/(mK)

U1)

W/(m²K)

AbmessungL x B x H

mm

fk 

MN / m²

St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.

26 Preisliste 2018

NOTIZEN

27Preisliste 2018

Hebel Bestellformular

Baustoffhandel:

Bauunternehmer:

Anlieferung:

möglich mit:

GP Nr.:

Objektnummer:

Sachbearbeiter:

Bauvorhaben:

PLZ, Ort:

Straße, Nr.:

Telefon:

PLZ, Ort:

Hinweise:

Ort, Datum: Name des Bestellers: Unterschrift:

mit Kran ( );

Zugmaschine und Anhänger ( ); Sattelauflieger ( );

nur Zugmaschine ( ); Umlaufend erfdl. ( );

ohne Kran ( ); Abholung in ALZ ( ); SOB ( ); MAL ( ); Liefertermin Datum:

Uhrzeit: ca.

Telefax:

Telefon Baustelle:

AP Baustelle:

Datum:

Auftraggeber/Rechnungsempfänger

Lieferanschrift

Hiermit bestelle ich bei Ihnen, unter Zugrundlegung der uns bekannten Liefer- und Zahlungsbedingungen, der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der vorliegenden Preisvereinbarung.

Artikelbezeichnung Wanddicke(cm)

Druckfestig- keitsklasse

Rohdichte- klasse

Bestellmenge Bestelleinheit

Leerpaletten mitnehmen (mind. 75 Stk.) Stk.

Bitte das Bestellfomular in Druckbuchstaben ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:

Herr Ulrich Frau Demircekic Xella Aircrete Systems GmbHTel: +49 6159-59 -412 Tel: +49 6159-59 -411 VertriebFax: +49 6159-59 -454 Fax: +49 6159-59 -454 Roßdörfer Straße 52E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] 64409 Messel

Xella Aircrete Systems GmbH

Düsseldorfer Landstraße 395

47259 Duisburg

Vertrieb

Roßdörfer Straße 52

64409 Messel

Telefon 06159 59-412

Telefax 06159 59-454

[email protected]

www.hebel.de

Stan

d 11

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7 | X

AS-0

01-0

0100

| 1.

500

| 11.

17Hinweis: Diese Broschüre wurde von der Xella Aircrete Systems GmbH herausgegeben.Eine Prüfung der geltenden Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig.

Heb

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