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Haushaltswirtschaft des Freistaates 2 · 66,6 % gefallen. Zwar stiegen die Steuereinnahmen (HGr. 0...

Date post: 11-Jan-2020
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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 57 Haushaltswirtschaft des Freistaates 2 Der beträchtliche Ausgabenanstieg in den Bereichen Personal und Bildung kann langfristig die Tragfähigkeit und das hohe Investitions- niveau des Sächsischen Haushalts gefährden. Der Bestand der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage wird nicht reichen, um die erwarteten Steuermindereinnahmen auszu- gleichen. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates Sachsen sollte um weitere Indikatoren für nachhaltige öffentliche Finanzen ergänzt werden. 1 Vorbemerkung Die Konjunkturaussichten für Deutschland haben sich mit zunehmenden Handelsrisiken trotz hoher Beschäftigung und wachsender Einkommen verschlechtert. Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen für das Wirt- schaftswachstum für 2019 auf nur noch 0,5 % nach unten korrigiert. Zur weiteren Wahrung der Solidität der öffentlichen Haushalte hält der Sta- bilitätsrat es für unerlässlich, Ausgaben noch stärker zu priorisieren und an der Ausgabendisziplin festzuhalten (vgl. Pressemitteilung des Stabili- tätsrates vom 18.06.2019). Ungeachtet getrübter Konjunkturerwartungen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer noch gut. Die sächsische Wirtschaft konnte in den letzten Jahren ein steigendes BIP vorweisen. Die Wirtschaftskraft wird jedoch aufgrund der Strukturschwäche auch in den nächsten Jahren unter der Wirtschaftskraft vergleichbarer FLW bleiben. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist auch in 2018 gestiegen und die Anzahl der Arbeitslo- sen weiter gesunken. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit in Sachsen ab. Dies wird jedoch mit einem zunehmenden Fachkräftemangel einhergehen. Die Landesregierung steht in den nächsten Jahren vor großen Herausfor- derungen, den Freistaat Sachsen nachhaltig und zukunftsfähig im Rah- men seiner finanziellen Möglichkeiten zu gestalten. Die größten Heraus- forderungen stellen dabei u. a. das Gelingen des Generationenwechsels in der Verwaltung, die Digitalisierung sowie die Finanzierung des Bil- dungsbereichs und der öffentlichen Investitionen dar. Das gleiche gilt für die Förderung von Forschung und Entwicklung zur Steigerung der Inno- vationsfähigkeit und die Bewältigung der Folgen des Kohleausstiegs. Die folgenden Punkte befassen sich mit der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Freistaat und stellen die Risiken und Probleme dar. 2 Einnahmen 2.1 Überblick Nachstehend ist die Entwicklung des Staatshaushalts im Zehn-Jahres- Zeitraum dargestellt. Anschließend erfolgt für das Hj. 2018 eine Be- trachtung anhand von Einnahmekategorien. 2.1.1 Zusammensetzung und Entwicklung Die Übersicht zeigt die Einnahmenstruktur des sächsischen Haushalts von 2012 bis 2022. Wirtschaftswachstum stark nach unten korrigiert 1 2 3 4 5 6 7
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Page 1: Haushaltswirtschaft des Freistaates 2 · 66,6 % gefallen. Zwar stiegen die Steuereinnahmen (HGr. 0 ohne OGr. 09) auch im Hj.2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 506 Mio. €, jedoch

Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 57

Haushaltswirtschaft des Freistaates

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Der beträchtliche Ausgabenanstieg in den Bereichen Personal und Bildung kann langfristig die Tragfähigkeit und das hohe Investitions-niveau des Sächsischen Haushalts gefährden. Der Bestand der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage wird nicht reichen, um die erwarteten Steuermindereinnahmen auszu-gleichen. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates Sachsen sollte um weitere Indikatoren für nachhaltige öffentliche Finanzen ergänzt werden. 1 Vorbemerkung Die Konjunkturaussichten für Deutschland haben sich mit zunehmenden Handelsrisiken trotz hoher Beschäftigung und wachsender Einkommen verschlechtert. Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen für das Wirt-schaftswachstum für 2019 auf nur noch 0,5 % nach unten korrigiert. Zur weiteren Wahrung der Solidität der öffentlichen Haushalte hält der Sta-bilitätsrat es für unerlässlich, Ausgaben noch stärker zu priorisieren und an der Ausgabendisziplin festzuhalten (vgl. Pressemitteilung des Stabili-tätsrates vom 18.06.2019). Ungeachtet getrübter Konjunkturerwartungen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer noch gut. Die sächsische Wirtschaft konnte in den letzten Jahren ein steigendes BIP vorweisen. Die Wirtschaftskraft wird jedoch aufgrund der Strukturschwäche auch in den nächsten Jahren unter der Wirtschaftskraft vergleichbarer FLW bleiben. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist auch in 2018 gestiegen und die Anzahl der Arbeitslo-sen weiter gesunken. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit in Sachsen ab. Dies wird jedoch mit einem zunehmenden Fachkräftemangel einhergehen. Die Landesregierung steht in den nächsten Jahren vor großen Herausfor-derungen, den Freistaat Sachsen nachhaltig und zukunftsfähig im Rah-men seiner finanziellen Möglichkeiten zu gestalten. Die größten Heraus-forderungen stellen dabei u. a. das Gelingen des Generationenwechsels in der Verwaltung, die Digitalisierung sowie die Finanzierung des Bil-dungsbereichs und der öffentlichen Investitionen dar. Das gleiche gilt für die Förderung von Forschung und Entwicklung zur Steigerung der Inno-vationsfähigkeit und die Bewältigung der Folgen des Kohleausstiegs. Die folgenden Punkte befassen sich mit der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Freistaat und stellen die Risiken und Probleme dar. 2 Einnahmen 2.1 Überblick Nachstehend ist die Entwicklung des Staatshaushalts im Zehn-Jahres-Zeitraum dargestellt. Anschließend erfolgt für das Hj. 2018 eine Be-trachtung anhand von Einnahmekategorien. 2.1.1 Zusammensetzung und Entwicklung Die Übersicht zeigt die Einnahmenstruktur des sächsischen Haushalts von 2012 bis 2022.

Wirtschaftswachstum stark nach unten korrigiert

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Quellen: 2012 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung. Die Steuereinnahmen i. H. v. 12,67 Mrd. € stellen mit 60,9 % in 2018 den größten Anteil an den sächsischen Einnahmen dar. Sie sind seit 2012 stetig steigend. Den zweitgrößten Einnahmenblock i. H. v. 3,93 Mrd. € bilden mit 18,9 % die sonstigen nichtinvestiven Einnahmen. Diese umfassen u. a. die Be-darfszuweisungen des Bundes einschließlich Solidarpaktmittel (Sonderbe-darfs-BEZ), Zuschüsse von Bund und EU und Erstattungen Dritter. Die oben abgebildete Abnahme beruht auf rückläufigen Solidarpaktmitteln (näher erläutert unten in Pkt. 2.2.4) und Hartz-IV-Sonderbedarfs-BEZ. Die investiven Zuweisungen und besonderen Finanzierungseinnahmen i. H. v. 1,65 Mrd. €, insbesondere EU- und Bundesfördermittel, entspre-chen 7,9 % der Einnahmen im Hj. 2018. Die besonderen Finanzierungs-einnahmen sind aufgrund von Sondereffekten der Höhe nach sehr schwankend. Hier spiegeln sich Entnahmen aus Sondervermögen und Rücklagen wider. Mittelfristig werden nur noch 785 Mio. € investive Zuweisungen erwartet. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als der Hälfte der Mittel. Die Verwaltungseinnahmen stellen mit 2,2 % (rd. 460 Mio. € im Hj. 2018) den kleinsten Anteil an den Isteinnahmen dar. 2.1.2 Zusammensetzung nach Kategorien Seit 2017 werden die Einnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel-lung 6 Einnahmenkategorien zugeordnet. Diese stellen sich wie folgt dar:

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Mrd. € Einnahmenstruktur

Steuereinnahmen steuerinduzierte EinnahmenInvestitionszuweisungen und besondere Finanzierungseinnahmen sonstige nichtinvestive Einnahmen einschließlich SolidarpaktmittelVerwaltungseinnahmen Nettokreditaufnahme

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Quelle: Angaben des SMF. Die rd. 3 Mrd. € Zuweisungen des Bundes werden ab 2020 mit dem Wegfall der Solidarpaktmittel und der Entflechtungsmittel u. a. zur Ver-besserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur Wohnraum-förderung im Vergleich zu 2018 um rd. 1 Mrd. € zurückgehen. In dieser Kategorie sind wesentliche Einnahmepositionen die Regionalisierungsmittel (rd. 600 Mio. €), Kosten der Unterkunft (rd. 267 Mio. €), Hartz IV-Sonderbedarfs-BEZ (rd. 161 Mio. €) und BAföG (rd. 186 Mio. €). Die Besonderen Finanzierungseinnahmen enthalten u. a. die Entnahmen aus Rücklagen und Sondervermögen. Sie fielen im Hj. 2018 mit 8,1 % (rd. 1,7 Mrd. €) Anteil an den Einnahmen sehr hoch aus. Dabei handelte es sich überwiegend um einmalige Sondereffekte. Die Mittel entstamm-ten dem Garantiefonds i. H. v. 965 Mio. €, dem Sondervermögen „Zu-kunftssicherungsfonds Sachsen“ i. H. v. rd. 383 Mio. € und aus der Auf-lösung der Versorgungsrücklage i. H. v. rd. 187 Mio. €. Die Zuweisungen der EU betrugen im Hj. 2018 rd. 577 Mio. €. Für die aktuelle EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 stehen nur noch zwei Drit-tel des vorherigen Fördervolumens zur Verfügung. Sachsen kann zwar ab 2021 mit weiteren Fördermitteln der EU rechnen, deren Höhe wird aber erst in 2019 bzw. in 2020 festgelegt. Sie dürften geringer als bisher ausfallen. 2.2 Anmerkungen zu ausgewählten Einnahmearten und -gruppen 2.2.1 Steuern Die Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen sind in Kap. 1501 enthal-ten. Bestandteile dieser Einnahmen sind grundsätzlich der jeweilige Landesanteil am örtlichen Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und die Landessteuern. Steuern, deren Aufkommen dem Bund, den Ländern und teilweise auch den Gemeinden zustehen, sind gem. Art. 106 GG Gemeinschaftsteuern (Ein-kommensteuer einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer, Körperschafts-teuer und Umsatzsteuer) sowie die Gewerbesteuerumlage. Landessteuern umfassen die ausschließlich den Ländern zustehenden Steuern. Hierzu zählen die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grund-erwerbsteuer, die Biersteuer, die Lotteriesteuer und weitere Landessteuern mit geringerem Aufkommen. Die ebenfalls in Kap. 1501 veranschlagte Spielbankabgabe steht ebenso den Ländern zu. Einen Anteil der vom

71,4 % Steuern, steuerinduzierte Einnahmen;

14.840,6 Mio. €

14,0 % Zuweisungen Bund; 2.912,0 Mio. €

2,8 % Zuweisungen EU; 577,2 Mio. €

0,5 % Erstattungen Generationenfonds;

112,7 Mio. €

8,1 % Besondere Finanzierungseinnahmen;

1.681,6 Mio. €

3,2 % Sonstige Einnahmen; 675,2 Mio. €

Anteile der Einnahmen nach Einnahmenkategorien an den Gesamteinnahmen 2018 (Kassen-Ist 20.799,3 Mio. €)

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Freistaat Sachsen vereinnahmten Spielbankabgabe erhalten die Gemein-den, in denen die Spielbanken betrieben werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Steuerarten in Gruppen zu-sammengefasst in der folgenden Abbildung dargestellt. Die Gruppe „Ge-winn- und Ertragsteuern“ enthält die veranlagte Einkommensteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, die Abgeltungsteuer, die Körper-schaftsteuer und die Gewerbesteuerumlage. Die Landessteuern und die Spielbankabgabe werden als Summe dargestellt. Aufgrund dieser Maßgaben stellt sich die Entwicklung der veranschlag-ten und tatsächlich erzielten Steuereinnahmen und der Spielbankabgabe für die Hj. 2014 bis 2022 im Einzelnen wie folgt dar: Entwicklung der Steuereinnahmen

Quellen: 2014 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung.

Die Umsatzsteuer stellt durchgängig die einnahmestärkste Steuerart dar. Im Hj. 2018 betrug ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen 63 %. Da die Umsatzsteuer eine konjunkturabhängige Steuer ist, hängt ihr Aufkommen maßgeblich von der weiteren konjunkturellen Entwicklung ab. Die Einnahmen aus Lohnsteuer steigen kontinuierlich an. Angesichts der positiven Gesamtsituation am Arbeitsmarkt erscheint die zweithöchste Einnahmeart damit stabil. Ihr Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen beträgt 22 %. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen der Mai-Steuerschätzung 2019 voranging und deren Ergebnisse daher nicht berücksichtigt. 2.2.2 Steuerschätzungen und Steuerdeckungsquote Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Sitzung vom Mai 2019 für Bund, Länder und Gemeinden erneut gesamtstaatlich stei-gende Steuereinnahmen bis 2023 prognostiziert. Der Arbeitskreis rechnet jedoch mit einer wesentlich geringeren Zunahme gegenüber der Prognose vom Oktober 2018. Länder und Gemeinden müssen sich auf deutlich geringere Steuereinnahmen einstellen.

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2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Steuern gesamt 10.216 10.947 11.565 12.168 12.675 13.149 14.339 14.641 15.121

Landessteuern und Spielbankabgabe 427 438 478 543 531 557 568 590 601

Umsatzsteuer 6.822 7.144 7.501 7.696 7.992 8.246 9.260 9.349 9.624

Gewinn- und Ertragsteuern 818 1.040 1.145 1.347 1.384 1.411 1.460 1.601 1.660

Lohnsteuer 2.149 2.325 2.442 2.582 2.767 2.935 3.051 3.101 3.236

in Mio. €

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Umsatzsteuer und Lohnsteuer besonders stark gestiegen

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Lohnsteuereinnahmen stabil 22

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Der Anstieg der Steuereinnahmen ist Ausdruck der insgesamt guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Der Arbeitsmarkt ist weiterhin robust und von Lohn- und Gehaltszuwächsen geprägt. Zu den Konjunk-turaussichten der Bundesregierung ist auf die Ausführungen in den Vor-bemerkungen (oben Pkt. 1) zu verweisen. Das verlangsamte wirtschaftliche Wachstum ist u. a. Folge der Unsicher-heit im Welthandel wegen schwelender Handelskonflikte und dem ange-strebten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Zum anderen führen von der Bundesregierung beschlossene Gesetze (z. B. Starke-Familien-Gesetz) und Steuerrechtsänderung zum Abbau der kalten Pro-gression zu geringeren Einnahmen. Das SMF passt auf Basis der regionalisierten Ergebnisse der Steuerschät-zung die Einnahmeerwartungen für den Freistaat Sachsen an, indem es Korrekturbeträge aus Steuerrechtsänderungsrisiken, Demografie, Konjunk-turabschlägen und Überschwappeffekten aus dem LFA abzieht oder auf-schlägt. Für die Hj. 2019 und 2020 rechnet das SMF im Ergebnis der Mai-Steuer-schätzung 2019 mit geringeren Steuereinnahmen i. H. v. 20 Mio. € und 296 Mio. € gegenüber dem Haushaltsansatz. Für die Hj. 2021 und 2022 werden gegenüber der Oktober-Steuerschätzung 2018 Mindereinnahmen i. H. v. 456 Mio. € und 501 Mio. € erwartet. Für das Hj. 2023 reduziert sich die Einnahmeerwartung um 549 Mio. €. Insgesamt rechnet das SMF bis 2023 mit einem Rückgang an Steuereinnahmen von geschätzt 1,8 Mrd. € gegenüber den bisherigen Erwartungen. Der SRH hat in seinen Berichten wiederholt darauf hingewiesen, dass der Freistaat Sachsen sich auf größere jährliche Schwankungen der Einnah-men einstellen und die nötigen Vorsorgemaßnahmen ergreifen muss. Aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit des sächsischen Haushalts von den Steuereinnahmen und damit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine vorsichtige Bewertung der Steuerschätzung zu begrüßen. Die prognostizierten Steuereinnahmen wirken sich auch auf die Höhe der Steuerdeckungsquote aus. Sie stellt den Anteil der durch Steuern gedeckten bereinigten Ausgaben dar.

Quellen: 2006 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung. Hinweis: Bereinigte Ausgaben zusätzlich um haushaltstechnische Verrechnungen (OGr. 98) bereinigt

51,0

57,5 57,4 53,5 51,9

56,8 63,3 61,2 61,3 62,9 66,5 69,2 66,6 65,1

69,1 71,4 72,0

0

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2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

% Entwicklung der Steuerdeckungsquote

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Schwankungen bei den Einnahmen wer-den größer

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Zunehmende Abhängigkeit des sächsi-schen Haushalts von der gesamtwirt-schaftlichen Entwicklung

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Im Hj. 2018 ist die Steuerdeckungsquote um 2,6 Prozentpunkte auf 66,6 % gefallen. Zwar stiegen die Steuereinnahmen (HGr. 0 ohne OGr. 09) auch im Hj. 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 506 Mio. €, jedoch lagen die bereinigten Ausgaben wesentlich höher als im Vorjahr bedingt durch einmalige Sondereffekte (vgl. oben Pkt. 2.1.2). Das SMF rechnet mittelfristig mit einem Anstieg der Steuerdeckungsquote auf 72 %. Im Vergleich zu den FLW, deren Steuerdeckungsquote im Vergleichsjahr 2017 durchschnittlich bei 79,0 % lag, erreichten die FLO im Durchschnitt nur 67,3 % (Sachsen: 69,2 %). Der Abstand zu den FLW bleibt damit unverändert groß. Die geringere Steuerdeckungsquote ist nicht nur Aus-druck einer geringeren Wirtschaftskraft, sondern auch der größeren Ab-hängigkeit von Drittmitteln bei der Finanzierung der Ausgaben. 2.2.3 Steuern und steuerinduzierte Einnahmen Die steuerinduzierten Einnahmen sind - mit Ausnahme der Kfz-Steuerkompensation - wie Steuern konjunkturbedingt schwankungsan-fällig. Zu ihnen zählen die Mittel des LFA, die Allgemeinen-BEZ, die Kfz-Steuer-Kompensation und ab 2020 die Gemeindefinanzkraft-BEZ. Mit rd. 14,8 Mrd. € Steuern und steuerinduzierter Einnahmen im Hj. 2018 wies das Land einen neuen Höchstwert aus. Das entspricht einer Steigerung um 4,2 % (595 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr.

Soll-Ist-Vergleich Steuereinnahmen und steuerinduzierte Einnahmen

in Mio. € 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Soll gemäß StHpl. 9.731,3 10.347,6 10.230,6 9.712,9 10.216,9 11.324,9 11.523,9 12.279,0 12.619,0 13.779,0 14.177,0

Ist gemäß HR und Kassen-Ist

10.875,5

10.248,9

9.975,5

10.553,4

11.427,2

11.788,9

12.140,1

12.786,0

13.493,2 14.245,5 14.840,6

Differenz Ist - Soll 1.144,2 -98,7 -255,1 840,4 1.210,3 464,0 616,1 507,0 874,2 466,5 663,6

Im Hj. 2018 lagen die Steuereinnahmen und steuerinduzierten Einnah-men um 663,6 Mio. € über den Ansätzen im StHpl. Damit übertrafen die Einnahmen das 8. Jahr in Folge die Planungen.

Quellen: 2012 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 bis 2023 Mai-Steuerschätzung 2019.

Im Betrachtungszeitraum (2012 bis 2023) erhöhen sich die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen um rd. 6 Mrd. €.

11.427,2 11.788,9 12.140,1 12.786,0

13.493,2 14.245,5

14.840,6 15.191,0

16.378,0 16.766,0 17.225,0 17.679,0

6.000

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12.000

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Mio. €

Entwicklung Steuereinnahmen und steuerinduzierte Einnahmen

Steuerdeckungsquote tendenziell steigend

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Abstand zu westdeutschen Flä-chenländern unverändert groß

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37 Steuereinnahmen und steuerin-duzierte Einnahmen stark

gestiegen

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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 63

Mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 stei-gen die Steuern und steuerinduzierten Einnahmen sprunghaft an. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer erhöht sich zulasten des Bundes. Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich entfallen. Dafür steigen die Allgemeinen-BEZ. Der Wegfall der Solidarpaktmittel und Entflechtungs-mittel ab 2020 wird im Rahmen der Neuordnung durch höhere Steuern und steuerinduzierte Einnahmen kompensiert. Neu eingeführt werden die Gemeindesteuerkraft-BEZ. Der SRH hat sich in seinem Jahresbericht 2017, Band I, Beitrag Nr. 2, Pkt. 2.2 ausführlich mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbe-ziehungen befasst. Der Freistaat Sachsen erhält auf der Grundlage des Asylverfahrensbe-schleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 zur Entlastung für Asylausgaben vom Bund einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 erhält der Frei-staat Sachsen weitere zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer. Darunter fällt u. a. die Integrationspauschale von 99 Mio. € für die Jahre 2016 bis 2018. Gemäß dem Gesetz zur festgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beträgt die Integrationspauschale für 2019 rd. 116,6 Mio. €. Dieser Betrag ist in den Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen enthalten und stellt sich wie folgt dar: Entlastung Bund für Asylausgaben als Anteil an der Umsatzsteuer in Mio. €

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

99,9 390,5 173,9 194,6 156,5 135,7 126,1 116,5

Quelle: Angaben des SMF. 2.2.4 Solidarpaktmittel und Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Im Jahr 2019 erhalten die neuen Länder und Berlin letztmalig Solidarpakt-mittel nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz (SFG - Solidarpakt II). Dies betrifft sowohl die Korb I- als auch die Korb II-Mittel. Korb I umfasst die gesetzlich fixierten Sonderbedarfs-BEZ gem. § 11 Abs. 3 FAG, die im Rahmen der Bund- Länder-Finanzausbeziehungen ge-währt werden und Korb II beinhaltet überproportionale investive Zweck-zuweisungen des Bundes und der EU. Der Rückgang der Solidarpaktmittel „Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten“ für den Freistaat von 2002 bis 2019 ist nachfolgend dargestellt. Sie sind den Investitionsausgaben gegenüberge-stellt.

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Freistaat Sachsen erhält zusätzliche Anteile an der Umsatzsteuer

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Quellen: 2002 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 StHpl.

Das Verhältnis von Sonderbedarfs-BEZ zu den Investitionen des Freistaa-tes lag bis zum Jahr 2013 über 50 %. Im Hj. 2014 sank der Finanzie-rungsanteil auf 48,6 %. Der Rückgang der Sonderbedarfs-BEZ führte nicht zu einem Gleichlauf bei den Investitionsausgaben im Freistaat Sachsen. Letztmalig zahlt der Bund 2019 rd. 547 Mio. €. Aufgrund der gestiegenen Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Ein-nahmen (siehe oben Pkt. 2.2.3) und aufgrund der Prioritätensetzung der Staatsregierung bleibt das Investitionsniveau mit geplanten 3,1 Mrd. € im Hj. 2020 sehr hoch. Die neuen Länder und Berlin berichten gem. § 11 Abs. 3 FAG dem von Bund und Ländern gebildeten Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und über die Verwen-dung der Korb II-Mittel.1 Im Hj. 2017 übertrafen im Freistaat Sachsen die Infrastrukturinvestitio-nen (Land und Kommunen) und die Ausgaben zum Ausgleich der unter-proportionalen kommunalen Finanzkraft die empfangenen Sonderbe-darfs-BEZ um mehr als das Dreifache. Rechnerisch bedeutet dies eine Verwendungsquote von insgesamt 343 %. Der Freistaat hat somit auch für das Hj. 2017 eine vollständig sachgerechte Verwendung der Son-derbedarfs-BEZ nachgewiesen.

1 Vgl. Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ des Freistaates Sachsen für das Jahr 2017 vom August 2018,

S. 15 ff.

2.752,3 2.752,3

2.752,3 2.746,4

2.733,1 2.706,4

2.666,4

2.479,8 2.279,8

2.093,2 1.893,2

1.706,5

1.506,5 1.319,9

1.119,9 933,3

733,3 546,6

4.193,4

4.666,0

4.241,5

3.691,5

4.039,3

3.598,0 3.677,4 3.366,8 3.490,7

3.002,9

2.755,1 3.053,7

3.101,2

3.485,7

2.782,8 2.604,4

3.522,2

2.994,1

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

200265,6

200359,0

200464,9

200574,4

200667,7

200775,2

200872,5

200973,7

201065,3

201169,7

201268,7

201355,9

201448,6

201537,9

201640,2

201735,8

201820,8

201918,3

Mio. €

Sonderbedarfs-BEZ Investitionsausgaben 2002 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 StHpl.

Rückgang der Sonderbedarfs-BEZ durch gestiegene Steuereinnah-

men kompensiert

44

45

46

Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten im Verhältnis zu den Investitionsausgaben Anteile in Prozent

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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 65

Quelle: Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ des Freistaates Sachsen für die Jahre 2002, 2009 und 2017. Hinweis: Differenzen sind rundungsbedingt.

Aus den Zuwendungen des Bundes im Korb II entfielen im Zeitraum 2005 bis 2016 insgesamt rd. 14,7 Mrd. € auf den Freistaat. Die Maß-nahmen verteilen sich u. a. auf die vereinbarten Politikfelder Wirtschaft, Förderung von Innovationen, Forschung und Entwicklung und EU-Strukturfonds. Im Hj. 2016 erhielt der Freistaat Sachsen 576 Mio. € aus insgesamt rd. 2 Mrd. € Korb II-Mitteln. Damit entfiel mehr als ein Viertel der Mittel auf Sachsen. Mit 285 Mio. € wurde rd. die Hälfte für den Bereich Inno-vationen, Forschung und Entwicklung, Bildung verwendet. Für das Hj. 2017 standen den ostdeutschen Ländern rd. 1,8 Mrd. € aus dem Korb II zur Verfügung, im Zeitraum von 2005 bis 2017 insgesamt rd. 52,6 Mrd. €.2 Damit hat der Bund seine Leistungen aus dem Korb II er-bracht. Die Bundesregierung bescheinigt in ihrer Stellungnahme zu den Fort-schrittsberichten „Aufbau-Ost“ der neuen Länder und Berlin vom Okto-ber 2018, dass sie ihrer Verantwortung im Rahmen des Solidarpakts II in vollem Umfang gerecht geworden sind. 3 Ausgaben 3.1 Überblick Der folgende Abschnitt befasst sich mit der langfristigen Sicht auf die ausgabenseitige Entwicklung des Staatshaushalts. Anschließend soll entsprechend den Einnahmekategorien (oben Pkt. 2.1) für 2018 ebenfalls eine Betrachtung der Ausgabenkategorien erfolgen. 3.1.1 Zusammensetzung und Entwicklung Nachstehend ist die Ausgabenstruktur des sächsischen Haushalts von 2012 bis 2022 abgebildet.

2 Quelle: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Berichts-jahr 2017, S. 16.

26 31 20 28 28 23 19 31 29 32 40 40 57 80 100 107

37

59 53 56 54 80 69 87 84 96 69

91 105 97

179 189

211

88 18 18 18 15

11 13

10 13 12 8

15 8 12

14

14

25

15 103 102 94 97 119

105 117 128 137

110

145 153 166

273

303

343

140

0

50

100

150

200

250

300

350

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ø1995 -2017

%

Verwendung der Sonderbedarfs-BEZ in Sachsen

Nachweis für Infrastruktur(Kommunen)

Nachweis für Infrastruktur(Land)

Nachweis für unterproportionalekommunale Finanzkraft

47

48 Verwendungsquote auf rechnerisch 343 % gestiegen

49

50

51

52

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66 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Quellen: 2012 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung.

Im Hj. 2018 stellten die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse der HGr. 6 i. H. v. 9,81 Mrd. € mit 47,4 % den größten Ausgabenblock des Freistaates dar und die sich am dynamischsten entwickelnde Ausgaben-gruppe. Im Betrachtungszeitraum steigen diese um 3,7 Mrd. €. Das ent-spricht einer Erhöhung um rd. 48 %. Der überwiegende Teil der Steigerung entfällt dabei auf die Zuweisungen an Kommunen (näher erläutert unten in Pkt. 3.2.1). Außerdem nehmen die Landeszuschüsse wegen der Anhebung des Personalschlüssels in frühkindlichen Bildungseinrichtungen und im Bereich der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft zu. Des Weiteren steigen auch die Zahlun-gen nach dem AAÜG (vgl. Pkt. 3.1.2) und die Zuführungen an den Gene-rationenfonds. Im Bereich der Hochschulen und der Staatsbetriebe sind ebenfalls Ausgabensteigerungen zu verzeichnen (vgl. Beitrag Nr. 3). Die Ausgaben für Personal (HGr. 4) nehmen im o. g. Zeitraum um rd. 1,86 Mrd. € und damit um rd. 50,5 % zu. Eine Gesamtbetrachtung des Personalaushalts folgt unten in Pkt. 4. Eine leicht sinkende Tendenz weist der mit 159 Mio. € oder 0,8 % kleins-te Ausgabenblock, die Zinsausgaben (OGr. 56 und 57), auf. Das gleiche gilt für die Investitionsausgaben (HGr. 7 und 8). Letztere umfassen mit 3,52 Mrd. € rd. 17,0 % der Ausgaben (vgl. Pkt. 3.2.2). Zu den sonstigen Ausgaben mit 12,6 % Anteil an den Ausgaben des Freistaates gehören neben den sächlichen Verwaltungsausgaben der HGr. 5 (OGr. 51 bis 54) i. H. v. 919 Mio. € mit 4,4 % auch die „Besonde-ren Finanzierungsausgaben“ der HGr. 9 i. H. v. 1,69 Mrd. € mit 8,1 %. Sie unterliegen starken Schwankungen, da sich deren Ausmaß nach der finanziellen Lage des Freistaates Sachsen richtet. Die entstehenden Mehreinnahmen und Minderausgaben bestimmen, ob zusätzliche Zufüh-rungen an Sondervermögen und Rücklagen erfolgen können (vgl. Jahres-bericht 2017 des SRH, Band I, Beitrag Nr. 2, Pkt. 3.1, Tz. 92 bis 94). Im Hj. 2018 waren insbesondere Zuführungen i. H. v. 816 Mio. € (planmäßi-ge Zuführungen i. H. v. 10 Mio. € und Zuführungen i. H. v. 806 Mio. € gem. Art. 3 HBG 2019/2020) an das Sondervermögen „Zukunftssiche-rungsfonds Sachsen“, Zuführungen i. H. v. 477,4 Mio. € an die Kassen-verstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage, Zuführungen an die Personalausgabenrücklage i. H. v. 180 Mio. € und Zuführungen i. H. v.

0

5

10

15

20

25

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Mrd. €

Ausgaben

Zinsausgaben sonstige Ausgaben Investitionsausgaben Personalausgaben Zuweisungen und Zuschüsse

53

54 Zuweisungen an Kommunen und im Bildungsbereich stark steigend

Personalausgaben von 2012 bis 2022 um 50 % gestiegen

55

56

57

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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 67

121,8 Mio. € an die Rücklage zur Finanzierung von Abrechnungsbeträgen nach § 2 Abs. 3 SächsFAG zu verzeichnen. 3.1.2 Zusammensetzung nach Kategorien Den oben (Pkt. 2.1.2) geschilderten Einnahmenkategoriegen stehen 8 Ausgabenkategorien gegenüber.

Quelle: Angaben des SMF. Mit 51,3 % ist die Hälfte der Ausgaben durch gesetzliche Leistungen gebunden. Dies betrifft sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Leis-tungen. Den größten Anteil haben im Bereich der gesetzlichen Leistun-gen die Zahlungen nach dem SächsFAG (3,4 Mrd. €, 16,3 % der Gesamt-ausgaben). Einen erheblichen Umfang innerhalb der gesetzlichen Leistungen neh-men insbesondere Ausgaben des Sozial- und Bildungsbereichs ein. Darun-ter fallen bspw. die Förderung nach dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (367 Mio. €) sowie die Zuweisungen nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen (603 Mio. €). Diese Zahlungen steigen seit Jahren stetig an. Allein in diesen beiden Bildungsbereichen sind bis 2020 rd. 300 Mio. € Ausgabensteigerungen vorgesehen. Diese ergeben sich aus der Übertragung der gestiegenen Lehrerbezahlung vom Landesbe-reich auf die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und der Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Bis 2022 werden auch die Zahlungen nach dem AAÜG weiter steigen.

19,8 % Stellenplangebundene Personalausgaben;

4.091,3 Mio. €

1,6 % Versorgungsausgaben; 330,8 Mio. €

51,3 % Gesetzliche Leistungen; 10.614,7 Mio. €

6,8 % Bundesprogramme; 1.402,8 Mio. €

2,4 % EU-Programme; 492,6 Mio. €

0,4 % Zukunftssicherungsfonds; 89,8 Mio. €

6,0 % Zuschüsse Staatsbetriebe, Hochschulbudget,

Berufsakademien, medizinische Fakultäten;

1.233,5 Mio. € 11,8 % Sonstige Ausgaben;

2.446,7 Mio. €

Anteile der Ausgaben nach Ausgabenkategorien an den Gesamtausgaben 2018 (Kassen-Ist 20.702,2 Mio. €)

58

Die Hälfte der Ausgaben durch gesetzliche Leistungen gebunden

59

Anstieg von landesgesetzlichen Rechts-verpflichtungen insbesondere im Sozial- und Bildungsbereich

60

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68 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Quellen: 2000 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung.

Die AAÜG-Verpflichtungen binden mit 812,8 Mio. € rd. 3,9 % der Ge-samtausgaben. Gegenüber dem Vorjahr stiegen diese um 1,3 %. Auf-grund von Rentenanpassungen sind sie weiter steigend. Ab 2021 rechnet das SMF sogar mit Zahlungen über 900 Mio. €. Risiken für einen weite-ren Anstieg bestehen durch anhängige Gerichtsverfahren. Von einer Reduzierung der Zahlungen ist erst auszugehen, wenn die Anzahl der Empfänger zurückgeht und dieser Rückgang stärker ausfällt als die Ren-tenanpassungen. Die Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen weist hierzu Zahlungsverpflichtungen i. H. v. 15,2 Mrd. € zum Stand 31.12.2017 aus.3 Gegenüber dem Vorjahr sind diese um 2 Mrd. € gestie-gen (vgl. Beitrag Nr. 5, Pkt. 7). Der Koalitionsvertrag zwischen den Re-gierungsparteien des Bundes (19. Legislaturperiode) sieht unter Pkt. VII, 1. Rente eine schrittweise Entlastung der ostdeutschen Länder bei den Zahlungen nach AAÜG vor. Wann und wie eine mögliche Umsetzung er-folgt, bleibt jedoch abzuwarten. Der Ausgabenkategorie der gesetzlichen Leistungen werden auch die Zufüh-rungen an Sondervermögen und Rücklagen zugerechnet, da sie auf gesetzli-chen Grundlagen beruhen. Hierunter zählen die Zuführungen an den Gene-rationenfonds mit 579,6 Mio. € (2,8 % der Gesamtausgaben), die Zuführun-gen an die Rücklage zur Finanzierung von Abrechnungsbeträgen nach dem SächsFAG (121,8 Mio. €) und Zuführungen an die Rücklage zur Weitergabe von Wohngeldeinsparungen des Landes durch Hartz IV (27,9 Mio. €). In der Kategorie der gesetzlichen Leistungen sind auch Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen enthalten. Hierunter fallen die Zuführungen i. H. v. 477,4 Mio. € an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichs-rücklage, die Zuführungen i. H. v. 700 Mio. € an das gem. Art. 2 HBG 2019/2020 neu errichtete Sondervermögen „Breitbandfonds Sachsen“ und Zuführungen i. H. v. 806 Mio. € an das Sondervermögen „Zukunftssiche-rungsfonds Sachsen“ gem. Art. 3 HBG 2019/2020. Diese wurden erst auf-grund der guten Kassenlage im Freistaat Sachsen nachträglich ermöglicht. Die Spielräume für Einsparungen sind bei den gesetzlichen Leistungsver-pflichtungen gering und Änderungen von Gesetzen unterliegen z. T. langwierigen Verfahren auf der Bundes- oder Landesebene.

3 Vgl. Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen 2017, Pkt. 3.3 und 3.3.2.

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Mio. €

Erstattung von Versorgungsleistungen infolge der Überführung von Leistungen aus den Sonder- und Zusatz- versorgungssystemen der DDR

Zahlungen nach AAÜG weiter steigend

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63

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Geringe finanzpolitische Hand-lungsspielräume durch hohe

Rechtsbindung

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Den zweitgrößten Ausgabenblock bilden die stellenplangebundenen Personalausgaben mit rd. 4,1 Mrd. € (19,8 % der Ausgaben). Die dazuge-hörigen Versorgungsausgaben einschließlich der Beihilfe für die Versor-gungsempfänger bilden mit 330,8 Mio. € eine eigene Kategorie Versor-gungsausgaben und binden 1,6 % der Ausgaben. Die sonstigen Ausgaben sind mit 2.446,7 Mio. € (11,8 %) die drittgrößte Ausgabenkategorie. Sie stellt die Gruppe mit den meisten Einzelpositio-nen dar. Hierunter fallen die Bewirtschaftung von Grundstücken, Bau-maßnahmen einschließlich Staatsstraßen und Mittel für den kommuna-len Straßenbau, Hochschulmedizin, die sächlichen Verwaltungsausgaben, alle IT-Ausgaben der Tit.Gr. 99, das Zusatzbudget Hochschulen, Zuschüsse an Kommunen außerhalb des SächsFAG, kleinere EU-und Landesförder-programme und vieles mehr. Dem Kürzungspotenzial sind jedoch auch hier Grenzen gesetzt. Einsparungen in diesem Bereich lassen sich zwar am ehesten durchsetzen, gehen aber erfahrungsgemäß zulasten der Bauinvestitionen des Landes. Auf Bundesprogramme (1,4 Mrd. €) entfallen rd. 6,8 % der Ausgaben. Zu den umfangreichsten Posten gehören mit 603,8 Mio. € die Regionalisie-rungsmittel für den ÖPNV, die Forschungsförderung mit 246,1 Mio. € und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ mit 183,5 Mio. € oder die Städtebauförderung mit 143,5 Mio. €. Die EU-Programme binden mit 492,6 Mio. € 2,4 % der Ausgaben und die Zuweisungen werden mit der nächsten Förderperiode tendenziell weiter sinken. Bundes- und EU-Programme sind vom Freistaat Sachsen komplementär mitzufinanzieren. Der Anteil der Kategorie Zuschüsse an Staatsbetriebe, Hochschulbudget, Berufsakademien, medizinische Fakultäten umfasst mit 1.233,5 Mio. € einen Anteil von 6,0 % an den Ausgaben. Die Ausgaben dieser Kategorie sind tendenziell steigend (vgl. Beitrag Nr. 3). Insbesondere erfordern steigende Personalausgaben entsprechend höhere Zuschüsse. Einspar-maßnahmen lassen sich in diesem Bereich nur dann durchsetzen, wenn man bereit ist, Strukturentscheidungen zur Änderung oder Aufhebung von Einrichtungen zu treffen. Die Verwendung der Mittel des Zukunftssicherungsfonds (89,8 Mio. €) wird ebenfalls als eigene Kategorie dargestellt. 3.2 Anmerkungen zu ausgewählten Ausgabenarten und -gruppen 3.2.1 Zuweisungen an den Kommunalen Bereich Die Zuweisungen des Freistaates Sachsen an den kommunalen Bereich stellen sich wie folgt dar: Zuweisungen an den kommunalen Bereich in Mio. € 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

laufende Zuweisungen 3.982,5 4.387,7 4.695,2 4.718,9 5.010,6 5.148,6 5.340,6 5.904,7 6.119,4 6.170,3 6.292,9

Investitionszuweisungen 929,6 999,0 1.032,4 944,7 826,2 829,8 983,8 965,3 1.108,4 1.005,9 976,6

Zuweisungen insgesamt 4.912,1 5.386,7 5.727,7 5.663,6 5.836,7 5.978,4 6.324,5 6.870,0 7.227,7 7.176,1 7.269,5

darunter:

Zuweisungen im Rahmen des FAG 2.410,1 2.862,7 3.172,6 2.937,9 2.915,5 3.186,5 3.309,2 3.407,6 3.702,6

Anteil der Zuweisungen insgesamt an den bereinigten Ausgaben in % 32,3 33,0 34,4 32,5 33,6 34,0 33,3 34,3 34,8 35,0 34,6

Quellen: 2012 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung. Hinweis: Angaben sind Gesamtsummen ohne HGr. 5 und HGr. 9 sowie ohne Zuführungen an das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“. Durch Rundungen können die Summen der Einzelbeträge von den angegebenen Summen geringfügig abweichen.

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70 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Bedingt durch den gesetzlich verankerten Gleichmäßigkeitsgrundsatz erhöhen sich die Zuweisungen im Rahmen des SächsFAG in Abhängigkeit von der relativen Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen. Ab 2020 steigen sie infolge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen deutlich an. Im Betrachtungszeitraum neh-men die Zuweisungen einschließlich Zuweisungen im Rahmen des SächsFAG insgesamt um 2,36 Mrd. € zu. Die investiven Zuweisungen an Kommunen sind im Hj. 2018 mit 983,8 Mio. € um 154 Mio. € höher als im Vorjahr ausgefallen. Mittelfris-tig rechnet das SMF mit rd. 1 Mrd. € pro Jahr. Die bis 2017 überwiegend rückläufigen Investitionszuweisungen spiegeln die auslaufenden Solidarpaktmittel wider. Sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Sachsen erhalten die Kommu-nen weitere finanzielle Unterstützung insbesondere für Investitionen. Mit dem vom Bund am 14.08.2017 geänderten Kommunalinvestitions-förderungsgesetz werden den Ländern insgesamt 3,5 Mrd. € zur Verbes-serung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen und zur Förderung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden zur Verfügung gestellt. Davon entfallen rd. 177,9 Mio. € auf den Frei-staat Sachsen. Über das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen des Kommunalinvesti-tionsförderungsgesetzes (Kommunalinvestitionsförderungsumsetzungs-gesetz - KomInvFördUmG) vom 11.05.2018 stellt der Freistaat Sachsen zusätzlich zu den Bundesmitteln rd. 17,8 Mio. € im Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ zur Verfügung. Weitere 5 Mio. € gibt der Frei-staat zur Abdeckung der Fördervollzugskosten dazu. Die Zuführung der Mittel des Freistaates Sachsen erfolgte rückwirkend für das Hj. 2017. Der Freistaat Sachsen stellt mit dem Gesetz über die Gewährung pau-schaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes vom 29.06.2018 den kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2018 bis 2020 zur Stärkung der Finanzkraft pro Jahr 30 Mio. € zur freien Verfü-gung. Die Förderung ist begrenzt auf höchstens 70.000 € pro Gemeinde und Jahr. Das HBG 2019/2020 umfasst weitere umfangreiche Regelungen zuguns-ten der Kommunen. Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Sonder-vermögens „Breitbandfonds Sachsen“ (Art. 2 HBG 2019/2020) soll die nachhaltige Erschließung mit zukunfts- und hochleistungsfähigen Breit-bandnetzen in unterversorgten Gebieten erfolgen. Darüber hinaus kann der Fonds Mittel zur Aufstockung der Finanzausgleichsmasse zur Finan-zierung von Bedarfszuweisungen gem. § 22 b Nr. 4 Buchstabe c) SächsFAG zur Schaffung digitaler Infrastruktur und Digitalisierung bereitstellen. Dem Fonds wurden 700 Mio. € aus dem Hj. 2018 zugeführt. Weitere Verbesserungen für den kommunalen Bereich im HBG 2019/2020 beziehen sich auf die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV, die Erstattungspauschale für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, die Unterstützung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung und die Vergütung mittelbarer pädagogischer Tätigkei-ten der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung.

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75

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Pauschale Zuweisungen zur Stär-kung des ländlichen Raumes

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Freistaat Sachsen stellt mit dem Sondervermögen „Breitbandfonds

Sachsen“ 700 Mio. € für die Digitalisierung bereit

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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 71

Von der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen profitieren auch die Kommunen ab 2020 infolge der erhöhten Umsatzsteueranteile der Länder. Das SMF errechnet ein strukturelles Plus i. H. v. 183 Mio. € (vgl. LT-Drs. 6/13902).

Im Vergleich mit den anderen Flächenländern weist der Freistaat Sachsen die dritthöchste Kommunalzuweisungsquote (Anteil der Kommunal-zuweisungen an den bereinigten Ausgaben) aus.

Quelle: SFK-3-Statistik (Vierteljahresstatistik des Statistischen Bundesamtes), eigene Berechnung. Der Freistaat Sachsen bewegt sich auch bei den Kommunalzuweisungen pro EW mit 1.466 €/EW nach Brandenburg (1.684 €/EW) und nach Mecklenburg-Vorpommern (1.548 €/EW) im Spitzenfeld. Die FLO schneiden im Ländervergleich bedingt durch die Weitergabe von Solidarpaktmitteln und EU-Fördermitteln im Durchschnitt mit einer höheren Kommunalzuweisungsquote ab (32,7 %) als die FLW (27,3 %). Die Ent-wicklung der Kommunalzuweisungsquote ab 2020 nach dem Wegfall der Solidarpaktmittel und bei rückläufigen EU-Fördermitteln bleibt abzuwarten. Ein gutes Drittel der Ausgaben des Landes fließt an die Kommunen. Mit Art. 4 des Zweiten Gesetzes zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen vom 14.12.2018 wurde das Sondervermögen „Kommunaler Strukturfonds“ errichtet. Der Fonds erhält im Hj. 2020 Zuführungen aus der Finanzausgleichsmasse i. H. v. 116,5 Mio. €. Dieses kommunale Vermögen dient dem Ausgleich der Finanzkraftverschiebungen zwischen den einzelnen Kommunen infolge von Strukturanpassungen des SächsFAG ab dem Jahr 2021. Ende 2022 ist der Fonds wieder aufzulösen. 3.2.2 Investitionsausgaben Zu den Investitionsausgaben zählen die Bauausgaben (HGr. 7), eige-ne Sachinvestitionen des Freistaates (OGr. 81 und 82) und die Investiti-onsfördermaßnahmen (OGr. 83 bis 89). Die Entwicklung der Investitionsausgaben des Freistaates Sachsen stellt sich wie folgt dar:

37,8 35,2 34 33,8 33,7 33,1 31,5

30,4 29 28,7

25,7 24,8

21

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Branden-burg

Rheinland-Pfalz

Sachsen Mecklen-burg-

Vorpommern

Schleswig-Holstein

Nordrhein-Westfalen

Nieder-sachsen

Baden-Württem-

berg

Sachsen-Anhalt

Thüringen Hessen Bayern Saarland

%

Kommunalzuweisungsquote in 2017 im Ländervergleich

82

83 Sachsen mit dritthöchster Kommunalzu-weisungsquote im Ländervergleich

84

85 Ein Drittel der Ausgaben aus dem sächsi-schen Haushalt fließt an die kommunale Ebene

Sondervermögen „Kommunaler Struk-turfonds“ gegründet

86

87

88

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72 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Quellen: 2015 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung.

Die Steuermehreinnahmen ermöglichten 2015 zusätzliche Ausgaben in Form der Zuführungen i. H. v. 70 Mio. € an das Sondervermögen „Garantiefonds“ und an das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ i. H. v. 322 und 145 Mio. € (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft vom 16.12.2015). Für die Jahre 2017 bis 2019 sind gemäß Gesetz jeweils Zuführungen i. H. v. jährlich 59 Mio. € aus dem kommunalen Finanzausgleich vorge-sehen. Aus diesem Sondervermögen wurden im Hj. 2017 Investitionen i. H. v. rd. 76,8 Mio. € finanziert. In den Hj. 2016 und 2017 blieben die Investitionsausgaben trotz hoher Steuermehreinnahmen unter den Haushaltsansätzen. Im Hj. 2017 ver-ausgabte das Land mit 2.604,4 Mio. € den bisher niedrigsten Betrag an Haushaltsmitteln für Investitionen. Sie lagen um 300,1 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Der sprunghafte Anstieg im Hj. 2018 geht insbesondere auf einen ein-maligen Sondereffekt durch die Zuführung an das neu gegründete Son-dervermögen „Breitbandfonds Sachsen“ i. H. v. 700 Mio. € zurück. Die Investitionen lagen mit 558,8 Mio. € über dem Soll-Ansatz. Ohne diesen Sondereffekt (bedingt durch die nicht mehr benötigten Mittel des Garantiefonds) wären die Investitionsausgaben auch 2018 hinter dem Haushaltsansatz geblieben. Soll-Ist-Vergleich Investitionsausgaben in Mio. € 2016 2017 2018

Soll gemäß StHpl. 2.917,4 2.904,5 2.963,4

Ist gemäß HR und Kassen-Ist 2.782,8 2.604,4 3.522,2

Differenz Ist - Soll -134,6 -300,1 558,8

Tendenziell werden die Investitionsausgaben aufgrund entfallender Ent-flechtungs- und Solidarpaktmittel sowie zurückgehender EU-Mittel auf dem mittelfristigen Niveau verharren oder weiter sinken. Der SRH sieht durch die gesunkenen Einnahmeerwartungen das mittelfristig geplante Investitionsvolumen i. H. v. 2.800,9 Mio. € in Gefahr.

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Mio. € Investitionsausgaben

Investionen Hochwasser Zuführungen an das Sondervermögen "Brücken in die Zukunft"

Steuermehreinnahmen ermög-lichten 2015 zusätzliche Investi-

tionsausgaben

89

90

Investitionen bleiben unter den Haushaltsansätzen

91

Sondereffekt bedingt durch Entnahmen aus dem Garantie-fonds ermöglicht 2018 über-

planmäßige Investitionen

92

Hohes Investitionsniveau durch sinkende Einnahmeerwartungen

in Gefahr

93

Page 17: Haushaltswirtschaft des Freistaates 2 · 66,6 % gefallen. Zwar stiegen die Steuereinnahmen (HGr. 0 ohne OGr. 09) auch im Hj.2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 506 Mio. €, jedoch

Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 73

Mit der Finanzierung von Investitionen über Sondervermögen erfolgt eine Zuordnung der Investitionstätigkeit aus dem Kernhaushalt in die Nebenhaushalte. Während in dem Jahr der Zuführung an das Sonder-vermögen die Investitionsausgaben des Kernhaushalts steigen, sind sie dort in den Folgejahren umso niedriger. Die eigentliche Investitionsför-derung erfolgt dann zeitlich versetzt. Mit 81,6 % (2.875,1 Mio. €) stellen die Investitionsfördermaßnahmen im Hj. 2018 den Hauptanteil an den Gesamtinvestitionen dar. Auf Bauaus-gaben entfielen 524,6 Mio. €. Das entspricht einem Anteil von 14,9 %. 3,5 % (122,6 Mio. €) investiert der Freistaat in seine eigene Verwaltung. Die Investitionsquote als Anteil der Investitionen an den bereinigten Ausgaben verdeutlicht den tendenziellen Rückgang der Investitionen.

Quellen: 2001 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung. Seit dem Jahr 2001 hat sich die Investitionsquote von 26 % auf 13,3 % fast halbiert. Damit spiegelt sie die Notwendigkeit der Anpassung der Ausgaben an die rückläufigen Osttransfermittel wider. Sinkende EU- und Bundesfördermittel tragen ebenfalls zur Absenkung des Investitionsvo-lumens bei. Im Zusammenhang mit dem Fortschritt beim Aufbau Ost (vgl. Pkt. 2.2.4) ergibt sich ein Rückgang des Bedarfs an Investitionen. Anhand der Kassen-Statistik hat Sachsen im statistischen Länderver-gleich die höchste Investitionsquote (14,8 %) im Vergleichsjahr 2017. Der Durchschnitt der FLO lag - gestützt durch Solidarpaktmittel und EU-Fördermittel - bei 12,3 %. Die FLW erreichten dagegen trotz hoher Steuer-einnahmen und niedriger Zinsen im Durchschnitt nur eine Investitions-quote von 8,2 %.

26,0 26,3 28,0

26,7

23,7 25,5

23,2 22,9 20,7 21,5

19,0 18,1 18,7 18,6

20,0

16,0 14,8

18,5

14,8 15,0 13,7 13,3

0

5

10

15

20

25

30

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

%

Investitionsquote

Zuordnung von Investitionen aus dem Kernhaushalt

94

95

96

97

98

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74 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Quellen: HR und Kassen-Ist für Sachsen, BMF: Entwicklung der Länderhaushalte, ZDL und SFK-3-Statistik für FLW und FLO. Der Ländervergleich zeigt deutlich eine Annäherung an das Niveau der FLW und dass sich steigende Steuereinnahmen nicht zwingend in einer entsprechend steigenden Investitionsquote widerspiegeln. Die erhöhten Quoten im Hj. 2018 beruhen sowohl bei den FLO als auch bei den FLW auf einmaligen Sondereffekten (Zuführungen an das Sondervermögen „Breitbandfonds Sachsen“ und Kapitalerhöhung für den Verkauf der HSH-Nordbank). 4 Personalhaushalt 4.1 Ausgaben für Personal Die Personalausgaben sind ausweislich der HR im Hj. 2017 gegenüber dem Vorjahr um 98,9 Mio. € (rd. 2 %) auf insgesamt 4.356,1 Mio. €. gestiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Hj. 2016 Nachzahlungen i. H. v. 136,4 Mio. € in Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfas-sungsgerichtes (BVerfG) vom 17.11.2015 erfolgten (vgl. Jahresbericht 2018 des SRH, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4.1). Im Hj. 2018 betrugen die Ausga-ben für Personal 4.607,2 Mio. €, das sind 251,1 Mio. € (rd. 6 %) mehr als im Hj. 2017. Auch in diesem Haushaltsjahr erfolgten einmalige Zahlun-gen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger aufgrund eines Beschlusses des BVerfG.4 Dieses hatte die verzögerte Ost-West-Angleichung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2008 und 2009 sowie die nach Besoldungsgruppen gestaffelte Umsetzung des Tarifergebnisses aus dem Jahr 2008 für verfassungswidrig erklärt. Nach Angaben aus einer Zuarbeit des SMF vom 15.03.2019 beliefen sich die zusätzlichen Ausgaben auf 75,1 Mio. €. Ohne diese Ausgaben läge der Anstieg bei 176,0 Mio. € (rd. 4 %). Der Planansatz war in beiden Haushaltsjahren des laufenden Doppel-haushalts 2017/2018 nicht ausgeschöpft. Im Hj. 2017 betrug die Min-derausgabe 286,2 Mio. € (rd. 6 %) und im Hj. 2018 waren es 230,1 Mio. € (rd. 5 %).

4 Beschluss des BVerfG vom 23.05.2017, Az.: 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14.

21,5

19,0 18,1 18,7 18,6 20,0

16,0 14,8

18,5

10,7 10,8 9,1 8,7 9,3

8,4 8,1 8,2

9,3

17,7 16,5

15,2 15,0 16,4

15,2 12,7 12,3

14,3

0

5

10

15

20

25

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

%

Investitionsquote im Ländervergleich

Sachsen FLW FLO

Trotz steigender Steuereinnahmen sinkende Investitionsquoten

99

100

101

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Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs | 75

Quellen: 2015 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2019 und 2020 StHpl., 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung.

Im Doppelhaushalt 2019/2020 überschreiten die geplanten Personalaus-gaben erstmals die Grenze von 5 Mrd. €. Für Personal sind 5.076,7 Mio. € im Hj. 2019 und 5.239,2 Mio. € im Hj. 2020 veranschlagt. Die geplanten Ausgaben liegen um 469,5 Mio. € (+10 %) im Hj. 2019 sowie 632,0 Mio. € (+14 %) im Hj. 2020 deutlich über den Istausgaben des Hj. 2018. Die vorangegangenen Doppelhaushalte sahen im Plan für das Hj. 2018 insgesamt 4.837,3 Mio. € und 4.260,2 Mio. € für das Hj. 2016 vor. Ver-glichen mit dem Hj. 2020 sind dies 401,9 Mio. € (8 %) sowie 979,1 Mio. € (23 %) weniger. Der Planansatz für Personal wurde innerhalb von 4 Jahren um nahezu 1 Mrd. € erhöht. Für das Jahr 2022 werden Personalausgaben i. H. v. 5.538,9 Mio. € prog-nostiziert. Die wesentlichen Ausgabepositionen der HGr. 4 sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Perso-nalausgaben - gesamt - für das Hj. 2016 und das Hj. 2018 zudem ohne den Sondereffekt der Nachzahlungen aufgrund der Beschlüsse des BVerfG ausgewiesen. Wesentliche Ausgabepositionen der HGr. 4

2016 2017 2018 Veränderungen gegenüber Vorjahr

in Mio. € in %

2017 2018 2017 2018

Personalausgaben gesamt in Mio. € 4.257,2 4.356,1 4.607,2 98,9 251,1 2,3 5,8

- ohne Nachzahlung- 4.120,8 4.356,1 4.532,1 235,3 176,0 5,7 4,0

darunter:

Beamte, Richter 1.330,4 1.279,5 1.370,2 -50,9 90,7 -3,8 7,1

Entgelte für Arbeitnehmer 2.519,5 2.658,4 2.769,8 138,9 111,4 5,5 4,2

Versorgungsbezüge und dgl. 235,0 237,7 287,7 2,7 50,0 1,1 21,0

Beihilfen, Unterstützungen und dgl. 101,2 107,6 111,3 6,4 3,7 6,3 3,4

Quellen: 2016 und 2017 HR, Kassen-Ist 2018. Hinweis: Angaben bis 2017 einschließlich der Zuführungen zur Versorgungsrücklage (Gruppe 424 und Gruppe 434) von 13,1 Mio. € im Hj. 2016 und 13,2 Mio. € im Hj. 2017. Die Zuführungen an das Sondervermögen der Versorgungsrücklage endeten nach § 20 SächsBesG im Jahr 2017. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurde die Auflösung der Rücklage beschlossen. Die angesparten Mittel sollen im Hj. 2018 für die Finanzierung der in diesem Jahr anfallenden Versorgungs-leistungen sowie auf die Versorgungsempfänger entfallenden Beihilfeleistungen genutzt werden.

0

1.000

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5.000

6.000

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Mio. €

Entwicklung der Personalausgaben

Erstmals Grenze von 5 Mrd. € Personal-ausgaben überschritten

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76 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

Der Anstieg bei den Personalausgaben ohne Nachzahlung im Hj. 2017 gegenüber dem Vorjahr ist u. a. auf die Tarif-, Besoldungs- und Versor-gungserhöhungen von 2 % zum 01.01.2017, den Stellenaufwuchs und die Umsetzung des Maßnahmenpakets „Zukunftsfähige Schule Sachsen“ (vgl. Jahresbericht des SRH 2018, Band I, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4) zurückzu-führen. Im Hj. 2018 wirkte neben den Tarif-, Besoldungs- und Versor-gungserhöhungen von 2,35 % zum 01.01.2018 und dem bereits genann-ten Maßnahmenpaket für den Schulbereich u. a. auch die Nachzahlun-gen aufgrund des BVerfG-Beschlusses ausgabeerhöhend. Die Gesamtausgaben für die Beamtenversorgung betrugen im Hj. 2017 insgesamt 277,5 Mio. €, davon 237,7 Mio. € für Versorgungsbezüge (OGr. 43) und 39,8 Mio. € für Beihilfen der Versorgungsempfänger. Im Hj. 2018 musste das Land hierfür 330,8 Mio. €, davon 287,6 Mio. € für Versorgungsbezüge und 43,2 Mio. € für Beihilfen aufwenden. Die Nach-zahlungen an die Versorgungsempfänger in Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG wirkten sich auch auf die Versorgungsausgaben in den Hj. 2016 und Hj. 2018 aus. Nach Angaben des SMF beliefen sich die Zahlungen im Hj. 2016 auf insgesamt 27,5 Mio. € und auf 25,9 Mio. € im Hj. 2018. Die Zahl der Versorgungsempfänger belief sich jeweils zum 31.12. der Jahre 2016 bis 2018 auf 9.153, 9.955 und 10.755. Die Personengruppe hat sich im Hj. 2017 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 9 % (802) und im Hj. 2018 um rd. 8 % (800) vergrößert. In den Jahren 2010 bis 2015 lag der Anstieg bei durchschnittlich rd. 12 %. Für die Versorgung der Beamten wendete das Land im Hj. 2013 insge-samt 160,5 Mio. € auf. Im Hj. 2018 waren es 330,8 Mio. €, davon 304,9 Mio. € ohne Nachzahlung. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Versorgungsempfänger von 6.689 auf 10.755. Innerhalb von 5 Jahren haben sich die Versorgungsausgaben fast verdoppelt. Für das Jahr 2022 werden 485,6 Mio. € prognostiziert. Die Versorgungsausgaben sind weiterhin die dynamischste Position bei den Personalausgaben. Im Hj. 2017 betrugen die Erstattungen an den Freistaat Sachsen aus dem Generationenfonds 20,7 Mio. €. Ab dem Jahr 2018 kommt der Fonds auch für die Zahlungen an die sog. teilfinanzierten Jahrgänge auf (vgl. § 6 Abs. 2 Generationenfondsgesetz). Für das Hj. 2020 sind insgesamt 131,1 Mio. € und für das Jahr 2022 rd. 175 Mio. € vorgesehen.5 Es zei-gen sich damit bereits erste Effekte zur Reduzierung der Nettobelastung der Haushalte. Zur Deckungslücke bei den Pensionsverpflichtungen siehe Beitrag Nr. 5, Pkt. 9. Der Generationenfonds trägt zunehmend zur Reduzierung der Netto-belastung des Haushaltes bei. 4.2 Personalinduzierte Gesamtausgaben Haushaltssystematisch sind in der HGr. 4 ausschließlich die Ausgaben für Personal im Kernhaushalt ausgebracht und in der HR nachgewiesen. Als Kernhaushalt bezeichnet man das Finanzwesen für die Kernver-waltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft, ohne die ausgelagerten Organisationseinheiten. Der Personalaufwand für Einrichtungen außerhalb des Kernhaushaltes wie Staatsbetriebe, juristische Personen in öffentlich-rechtlicher Rechts-form und Stiftungen wird aus der HGr. 6 bezuschusst. Im Hj. 2017 be-trug der Aufwand nach Angaben der Ressorts, ohne Uniklinika,

5 Vgl. Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022, S. 26.

107

108

109

Versorgungsausgaben innerhalb von 5 Jahren fast verdoppelt

110

111

112

113 Generationenfonds reduziert Nettobelastung für Pensionszah-

lungen

114

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1.237,6 Mio. €. Aus dieser Hauptgruppe wurden auch die Zuführungen an den Generationenfonds (rd. 602,5 Mio. €) und die Zahlungen nach dem AAÜG (802,6 Mio. €) finanziert. Diese Positionen sind ebenfalls in die Betrachtung der Ausgaben für Personal einzubeziehen (vgl. Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022, Pkt. 5.2). Damit erge-ben sich 2.642,7 Mio. € Gesamtausgaben für Personal aus der HGr. 6 bzw. 1.840,1 Mio. € ohne Zahlungen nach AAÜG. Im Hj. 2017 entfielen mehr als 30 % auf diese Ausgabeposition (vgl. Pkt. 3.1.2), die vom Freistaat Sachsen in der Höhe nicht beeinflusst werden kann. Im Hj. 2017 betrugen die personalinduzierten Ausgaben einschließlich AAÜG aus der HGr. 6 insgesamt 2.642,7 Mio. € und waren damit 1 % höher als im Vorjahr. Die Gesamtausgaben für Personal aus der HGr. 4 und der HGr. 6 sind im Hj. 2017 gegenüber dem Hj. 2016 um 126,9 Mio. € (2 %) auf 6.998,8 Mio. € gestiegen. Die bereinigten Ausgaben nahmen im gleichen Zeitraum um 189,4 Mio. € (1 %) zu. Die Gesamtausgaben für Personal stiegen im Hj. 2017 stärker als der Gesamthaushalt. Im Verhältnis zu den bereinigten Ausgaben werden sich die Gesamtperso-nalausgaben folgendermaßen entwickeln: Verhältnis Gesamtpersonalausgaben zu den bereinigten Ausgaben

in Mio. € 2018 2022 Veränderung

bereinigte Ausgaben 19.016,2 21.010,1 1.993,9

Personalausgaben HGr. 4 4.607,2 5.538,9

Personalausgaben HGr. 6 1.256,2 1333,2

Zuführungen an den Generationenfonds 607,4 939,4

Zahlungen nach dem AAÜG 812,8 918,2

personalinduzierte Ausgaben 7.283,6 8.729,7 1.446,1 Anteil Veränderung personalinduzierter Ausgaben an der Veränderung der bereinigten Ausgaben in % 72,5

Am Ende des mittelfristigen Betrachtungszeitraumes entfallen auf den Anstieg bei den bereinigten Ausgaben im Hj. 2022 fast 73 % auf Personalausgaben und personalinduzierte Ausgaben. Im Hj. 2017 nahmen die personalinduzierten Ausgaben insgesamt einen Anteil von 40 % an den bereinigten Ausgaben ein. Im Hj. 2022 soll der Anteil bei rd. 42 % (vgl. Jahresbericht des SRH 2018, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4.1) liegen. 4.3 Beschäftigungsvolumen und Stellen Der Stellenplan unterscheidet grundsätzlich zwischen Personalsoll A, B und C. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 trat das Personalsoll D hinzu. Das Personalsoll A erfasst Planstellen und andere Stellen für Beamte und Beschäftigte ohne Ausbildungsverhältnisse. Das Personalsoll B be-zieht sich auf andere Stellen für Auszubildende und Anwärter. Das Per-sonalsoll C bildet Planstellen und andere Stellen in Staatsbetrieben, Hoch-schulen, Anstalten und dgl. ab. Im Personalsoll D werden Beschäftigte zur Absicherung eines zusätzlichen Personalbedarfes bei der Durchführung einmaliger und zeitlich begrenzter Vorhaben - Projekte - ausgewiesen. In nachfolgender Übersicht sind die Personalstellen und deren Besetzung dargestellt. Zur besseren Vergleichbarkeit in den vergangenen Haus-haltsjahren hat der SRH ein fiktives Personalsoll gesamt für die Hj. 2015

Personalinduzierte Ausgaben auf 2.642,7 Mio. € gestiegen

116

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119

120

Personalinduzierte Ausgaben auf 40 % gestiegen

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124

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78 | Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs

bis 2018 ermittelt. Es enthält neben den Stellen lt. StHpl. auch die bisher im Stellenplan in diesen Jahren nicht ausgewiesenen Projektmittelstellen und VZÄ.

Anzahl Beschäftigte und Personalsoll Jahr Beschäftigte

in der Lan-desverwal-

tung in VZÄ

Personalsoll A+B

Personal- soll C

Personalsoll D Personalsoll gesamt

Personalsoll fiktiv gesamt

Istbesetzung zum Stichtag

2015 65.898 67.608 17.635 85.243 86.220 81.709

2016 66.215 67.288 17.465 84.753 85.798 82.239

2017 67.352 68.836 17.198 86.034 88.874 81.873

2018 68.855 69.395 17.169 86.564 89.380 82.488

2019 73.498 17.187 556 91.241

2020 74.142 17.198 595 91.935

Quellen: Statistisches Landesamt, Personalstandstatistik, Stand 30.06. des jeweiligen Jahres, ohne Personal an Hochschulen; 2015 bis 2020 StHPl., Personalsoll; Stellenentwicklungsbericht zum StHpl. 2019/2020, eigene Berechnung fiktives Personalsoll; Erhebung des SMF der Ist-Besetzung zum 01.07. des jeweiligen Haushaltsjahres.

Am 30.06.2017 war Personal im Umfang von 67.352 VZÄ in der Kern-verwaltung des Freistaates Sachsen beschäftigt. Der Stellenaufwuchs im Personalsoll gesamt um 1.281 im Hj. 2017 und um weitere 530 im Hj. 2018 ging insbesondere aus den Schwerpunktbe-reichen Innere Sicherheit und Bildung hervor. Darüber hinaus stand lt. HG 2017/2018 außerhalb des Stellenplans ein zusätzliches Beschäfti-gungsvolumen im Umfang von 2.266 VZÄ im Hj. 2017 und von 2.264 VZÄ im Hj. 2018, darunter jeweils 2.177 VZÄ im Lehrerbereich zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind für das Hj. 2019 insgesamt 91.241 Stellen und 91.935 für das Hj. 2020 ausgebracht. Im Vergleich zum Hj. 2018 ist dies ein Stellenaufwuchs um 5.371 Stellen. Darin enthalten sind das bisher nach § 7f Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 bis 8 HG 2017/2018 zusätz-lich ausgebrachte Beschäftigungspotenzial von 2.264 VZÄ sowie 552 bisher aus Projektmitteln finanzierte Beschäftigungsverhältnisse (Personalsoll D). Dieses Beschäftigungsvolumen wurde in den Stellenplan überführt, Entgelt- oder Besoldungsgruppen zugeordnet und jeweils in einer Stelle verste-tigt. Damit wird einerseits die Transparenz des Stellenplanes zweifellos erhöht, andererseits bringt dies aber Ausgabeermächtigungen unter Umständen für die nächsten 40 Jahre mit sich. Zum Stichtag 01.07.2017 waren von den 86.034 Stellen des Personal-solls gesamt 81.873 und zum Stand 01.07.2018 von 86.564 Stellen ins-gesamt 82.488 besetzt. Die Istbesetzung lag im Mittelwert somit bei rd. 95 %. Damit war nahezu jede 20. Stelle (4.161 Stellen im Hj. 2017 und 4.076 im Hj. 2018) zum Stichtag unbesetzt. In den Hj. 2013 bis 2016 war in der Staatsverwaltung mit jeweils rd. 4 % nur nahezu jede 25. Stelle nicht besetzt. Den höchsten prozentualen Anteil an unbesetz-ten Stellen zum Stand 01.07.2018 hatten die SK mit 10 % (20 Stellen), das Ressort des SMWA mit 8 % (97 Stellen) und das Ressort des SMF mit 7 % (584 Stellen). Im Geschäftsbereich des SMK waren zum Stichtag 01.07.2017 von 30.703 Stellen insgesamt 29.996 Stellen besetzt. Zum Stichtag 01.07.2018 waren es 30.249 von 30.965 Stellen. Damit hatte das SMK, wie bereits im Doppelhaushalt 2015/2016, weiterhin mit rd. 2 % den niedrigsten Anteil an freien Stellen.

125

126

127 Erhöhung Stellenbestand ist Haushaltsrisiko

128

Fast jede 20. Stelle nicht besetzt

129

130

Page 23: Haushaltswirtschaft des Freistaates 2 · 66,6 % gefallen. Zwar stiegen die Steuereinnahmen (HGr. 0 ohne OGr. 09) auch im Hj.2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 506 Mio. €, jedoch

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Die dem SMK im HG 2017/2018 und in den Vermerken zu den Schulkapi-teln eingeräumten zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten sind in diesen Angaben noch nicht enthalten (vgl. Jahresbericht 2018 des SRH, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4.2). So waren zum 01.09.2017 Arbeitsverträge im Umfang von 2.403 VZÄ nach den im HG 2017/2018 und in den Kapitel-vermerken zu den Schulkapiteln eingeräumten Sonderbedingungen ge-schlossen und zum Stand 01.07.2018 waren es 2.267 VZÄ.6 Unter Hinzu-rechnung dieses Beschäftigungsvolumens zu den Stellen lt. Stellenplan gliche die Inanspruchnahme einer theoretischen Istbesetzung von 32.399 Stellen zum 01.07.2017 und von 32.516 zum Stand 01.07.2018. Im Geschäftsbereich des SMK ist die Nachbesetzung von freien Stellen offensichtlich schneller möglich als in der übrigen Landesverwaltung. Für das mit dem StHpl. 2019/2020 neu eingeführte Personalsoll D sind für das Hj. 2019 insgesamt 556 Stellen und 595 für das Hj. 2020 ausge-bracht. Zum übrigen Personalsoll grenzen sich diese Stellen durch den notwendigen Projektbezug und einen auf das Projektende bezogenen kw-Vermerk ab. Die ausgebrachten Projektstellen haben z. T. eine Lauf-zeit von bis zu 10 Jahren, im Einzelfall bis zu 12 Jahren. Damit sind Aus-gabeermächtigungen über mehrere Doppelhaushalte, im Einzelfall bis zum Jahr 2030 erteilt. Zudem kann das Personal auch unbefristet einge-stellt werden, sofern sichergestellt ist, dass bei Wegfall der Stelle eine Weiterbeschäftigung auf einer Stelle im Personalsoll A oder C möglich ist. Das bedeutet, dass bereits im Besetzungsverfahren für die Projekt-stelle die Eignung/Qualifikation für eine u. U. später zuzuweisende Tätig-keit in der jeweiligen Behörde geprüft werden müsste. Mit dieser Ermächtigung wird dem im Rahmen der Stellenbesetzung erforderlichen Auswahlverfahren vorgegriffen. Angesichts der Dynamik aus Stellenaufwuchs und Verstetigung von Be-schäftigungsverhältnissen ist eine kritische Überprüfung des Stellenbe-standes sowie aller kw-Vermerke unerlässlich und sollte höchste Priorität besitzen. Eine weitere Erhöhung des Stellenbestandes würde Zusatzbelastungen zur Folge haben. Stellenaufwüchse sollten immer im Lichte der lang-fristigen Einnahmesituation betrachtet werden Weiterhin wird die demographische Entwicklung den Personalhaushalt des Freistaates beeinflussen. Absehbare altersbedingte Abgänge und zunehmend fehlendes Fachpersonal werden die Staatsverwaltung zwin-gen, Strategien zu entwickeln, um die öffentlichen Aufgaben unter Um-ständen mit weniger Personal in gleichbleibender Qualität erfüllen zu können. Eine im Auftrag der Staatsregierung Ende 2018 eingesetzte Personal-kommission (sog. Personalkommission II), soll zur Ermittlung des künfti-gen Personalbedarfs wichtige Grundlagenarbeit für eine langfristige Personalstrategie leisten. Geplant ist, Ende des Jahres 2019 einen Be-richt mit Ergebnissen vorzulegen. Mit Blick auf die Haushaltsplanung 2021/2022 sollte jede, über den verabschiedeten Doppelhaushalt 2019/2020 hinausgehende Stellen-planveränderung - analog der Entscheidung, die im StHpl. 2017/2018 für die Jahre ab 2019 ausgebrachten kw-Vermerke im neuen Doppel-haushalt zunächst nicht zu vollziehen - bis nach Vorlage der Ergeb-nisse der Personalkommission II zurückgestellt werden.

6 Angaben lt. Meldung zu Nr. 3.1.3 VwV-HWiF 2017/2018.

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4.4 Personal des schulischen Bildungsdienstes 4.4.1 Entwicklung Beschäftigungsvolumen Gemäß StHpl. soll die Personalausstattung im Schulbereich des Epl. 05 im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 30.188 Stellen, 30.300 Stellen im Schul-jahr 2019/2020 und 30.400 Stellen in 2020/2021 betragen. Nach den Vermerken zu den Schulkapiteln kann die Schulverwaltung im Rahmen der verfügbaren Personalausgabenmittel bis zu 700 VZÄ unbe-fristet einstellen. Sofern verfügbare Personalausgabemittel vorhanden, können zur Unterrichtsabsicherung befristete Arbeitsverträge bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres geschlossen werden. Zur Unterstützung des Unterrichts und anderer schulbezogener Landesaufgaben ist der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen bis Ende 2023 möglich. Dem SMK wird weiterhin die Möglichkeit eröffnet, Beschäftigungsvo-lumen außerhalb des Stellenplans einzustellen. 4.4.2 Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule Sachsen“ Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für das Maßnahmenpaket „Zukunfts-fähige Schulen Sachsen“ rd. 213 Mio. € bereitgestellt. Der SRH hatte bereits in seinem Jahresbericht 2018, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4.3 deren Inan-spruchnahme zum 31.12.2017 dargestellt. Nach einer Zuarbeit des SMK vom 01.04.2019 ergibt sich zum 31.12.2018 folgender Stand:

Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule Sachsen“ Maßnahme Anzahl in Personen Ausgaben in Mio. €

Stand 12/17 Stand 12/18 Stand 12/17 Stand 12/18

vollzogene Höhergruppierungen von Lehrern und Fachberatern (bis zu 460 €/Monat) 1.875 1.945 13,0 13,8

Zahlung von Zulagen - davon Zulagen für Mangelfächer, ländlicher Raum und Rückkehrer (bis zu 595 €/Monat) - davon Rückkehrerzulage (bis zu 2 Stufen höheres Gehalt) - davon Bindungszulage für ältere Lehrer (von 700 € bis zu 800 €/Monat) - davon Zuschläge für Lehramtsanwärter (von 390 €/Monat)

2.127 509

14 607 997

3.347 740

14 1.053 1.540

11,0 4,3 0,2 3,1 3,4

23,5 2,4 0,2

12,3 8,6

Zulage für Freiwillige Erhöhung des Beschäftigungsumfanges von Lehrkräften - Grundschule - Oberschule - Gymnasium - Berufsbildende Schulen - Förderschulen

714 436 125

87 36 30

1.128 507 260 183 100

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Keine Ausgaben veranschlagt

Umbau der Altersermäßigung durch Änderung der Lehrerkräftearbeitszeitverordnung (7.876 Stunden zum Stand 12/2017 und 7.939 Stunden zu Stand 12/2018)

8.471 281 VZÄ

8.585 294 VZÄ

7,8 20,1

Quelle: Angabe zu Monatsbeträgen lt. Internetauftritt des SMK, https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/10/26/ein-jahr-massnahmen- paket-wirkung-voll-entfaltet, letzter Aufruf: 13.05.2019.

Hinweis zur Altersermäßigung: Zum Ausgleich der Absenkung des Regelstundenmaßes der Lehrkräfte an Grundschulen von 28 auf 27 Wochenstunden wurden die Ansätze bei 05 35/428 01 zum Stand 31.12.2017 um 7,7 Mio. € und zum Stand 31.12.2018 um 18,8 Mio. € erhöht.

Für die Maßnahmen des Paketes hat das SMK bis zum 31.12.2018 insge-samt 57,4 Mio. € verausgabt, 25,4 Mio. € (80 %) mehr als im Vorjahr. Seit Inkrafttreten des Maßnahmenpaketes wurden bis zu diesem Zeitpunkt 1.945 Lehrer und Fachberater höhergruppiert, 3.347 erhielten eine Zulage. Die größte Position bei den Zulagen ist mit 12,3 Mio. € die Bindungszulage für ältere Lehrer. Diese Zulage kann die Schulverwaltung gewähren, sofern die Lehrkraft das 63. Lebensjahr vollendet hat, die Nachbesetzung ihrer Stelle besonders schwierig ist und diese die Absicht hat, das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Regelalters-

grenze zu beenden.

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Zusätzliches Beschäftigungsvolu-men außerhalb des Stellenplans

des SMK möglich

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Als Nachweis hierfür ist auch ein Personalgespräch ausreichend, in dem die Bereitschaft des Lehrers dokumentiert wird, für den Fall der Zulagen-gewährung den Schuldienst nicht vorzeitig zu beenden.7 Diese Zulage soll bis mindestens zum 31.12.2023 beibehalten werden. Zum Stand 31.12.2018 hatten 1.053 Lehrer, das sind 446 mehr als zum Vorjahr, die Bindungszulage erhalten. Mit den vorgegebenen Kriterien zur Gewährung der Bindungszulage und deren Nachweis sind Mitnahmeeffekte (700 bis 800 €/Monat und Beschäftigten) nicht auszuschließen. Seit dem Jahr 2017 vergütet das Land an öffentlichen Schulen in Sach-sen Mehrarbeitsunterricht bei Lehrkräften ab der ersten Mehrarbeitsstunde, sofern nicht ein Freizeitausgleich durch ausgefallene Unterrichtsstunden innerhalb desselben Kalendermonates möglich ist (vgl. Jahresbericht 2018 des SRH, Beitrag Nr. 2, Pkt. 4.3). Zuvor betrug der Ausgleichszeit-raum drei weitere Kalendermonate. Nach Angaben des SMK hat der Freistaat im Hj. 2017 insgesamt 143.690 Mehrarbeitsstunden und 188.200 im Hj. 2018 vergütet. Die Ausgaben dafür betrugen im Hj. 2017 rd. 4,4 Mio. € und im Hj. 2018 rd. 7,0 Mio. €. Dies sind 2,6 Mio. € (rd. 60 %) mehr im Vergleich zum Vorjahr. Vor der Neuregelung der Vergütung von Mehrarbeitsunterricht im Hj. 2016 wa-ren es lediglich rd. 0,6 Mio. €. Diese Form der Vergütung von Mehrarbeitsunterricht im Tarifbereich wird auch verbeamteten Lehrkräften gewährt (§ 95 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz). Die Regelung ist bis zum 31.01.2021 befristet. Andere Beamtengruppen (u. a. Polizeivollzugsbeamte oder Beamte im Justizvollzugsdienst) sind entsprechend den beamtenrechtlichen Rege-lungen (§ 95 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz) grundsätzlich verpflich-tet, ohne Vergütung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, sofern zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Darüber hin-ausgehende angeordnete Mehrarbeit wird erst vergütet, wenn diese die monatliche Arbeitszeit um 5 Stunden überschreitet und innerhalb des Kalenderjahres nicht ausgeglichen werden kann. Nach Kenntnis des SRH gibt es vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern für verbeamtete Lehrkräfte nicht. Bei der Vergütung von Mehrarbeit sind verbeamtete Lehrkräfte deut-lich besser gestellt als die anderen Beamtengruppen. 4.4.3 Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungs-

qualität im Freistaat Sachsen“ Zusätzlich zum Maßnahmenpaket „Zukunftsfähige Schule Sachsen“ hat die Staatsregierung im Jahr 2018 mit dem Handlungsprogramm „Nach-haltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ ein Ge-samtkonzept mit dem Ziel erarbeitet, die Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen zu steigern. Zu dem Paket gehören haushaltswirksame Maßnahmen wie die Verbe-amtung von Lehrkräften und Referendaren, die Hebung der Vergütung der Grundschullehrkräfte auf A13/E13 oder die Einrichtung von Beförde-rungsstellen und Zulagen für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis. Wei-terhin sind auch strukturelle Maßnahmen zur Entlastung der Lehrer sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung geplant. 7 Vgl. https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2017/06/21/richtigstellung-keine-neue-buschzulage,

letzter Aufruf 10.05.2019.

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150 Mehrarbeitsvergütung mehr als verzehn-facht

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Besserstellung verbeamteter Lehrer ge-genüber anderen Beamten

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Hierzu zählen u. a. das Programm „Schulassistenz“, die Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln oder die Budgetierung von nicht be-setzten Lehrerarbeitsvermögen, aber auch eine Prüfung der Auswirkung der Maßnahmen auf die freien Schulen. Zur Umsetzung des Handlungsprogramms hat der SLT am 11.12.2018 das Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Frei-staat Sachsen beschlossen. Für den Vollzug des Handlungsprogramms sind bis zum Jahr 2023 rd. 1,7 Mrd. € vorgesehen. 8 Allein für die Hj. 2019 bis 2021 sollen sich Ausgaben für die Umsetzung des Handlungsprogrammes auf rd. 837,4 Mio. € belaufen, darunter 409,4 Mio. € im Hj. 2019. 9 Im Zuge der absehbaren demografischen Entwicklung, die zur Entste-hung freier Stellen wegen altersbedingter Abgänge führt, wird es künftig nicht nur im Lehrerbereich zu akuten Problemen bei der Deckung des erforderlichen Personalbedarfs kommen. Der SRH befürchtet, dass die Staatsregierung zur Personalgewinnung zu weiteren finanziellen Anreizen greifen wird. Dies wird sich wiede-rum in überproportional steigenden Personalausgaben und damit in einer noch höheren Personalausgabenquote niederschlagen. 5 Ausblick und Herausforderungen für den Haushalt 5.1 Stabilitätsbericht 5.1.1 Haushaltsüberwachung Der von Bund und Ländern gebildete Stabilitätsrat überwacht regelmä-ßig die Haushalte des Bundes und der Länder sowie die Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Abs. 2 HGrG. Dazu berät er jährlich über die Haushaltslage des Bundes und jedes einzelnen Landes auf der Grundlage von Berichten der jeweiligen Gebietskörperschaft. Die sog. Stabilitätsberichte sollen die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Der Freistaat Sachsen hat gem. § 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz im Herbst 2018 seinen jährlichen Stabilitätsbericht vorgelegt. Der Bericht zeigt keine Auffälligkeiten. Die Bewertung durch den Stabilitätsrat ergab, dass dem Freistaat Sachsen keine Haushaltsnotlage droht. Dieses Ergebnis steht jedoch unter der Einschränkung, dass eine Weiter-entwicklung des gemeinsamen Haushaltsüberwachungssystems nötig ist.

8 Vgl. https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2018/03/09/handlungsprogramm, letzter Aufruf:

14.05.2019. 9 Kostenblatt zur Vorlage des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogrammes

der Sächsischen Staatsregierung zur nachhaltigen Bildungsqualität im Freistaat Sachsen, LT-Drs. 6/14443.

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1,7 Mrd. € für das Handlungs-programm zur Lehrergewinnung

bis 2023

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Stabilitätsbericht zeigt keine Auffälligkeiten

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In seinen Stabilitätsberichten hat der Freistaat Sachsen regelmäßig dar-gestellt, warum er die Zahlenbasis und die unterstellten Annahmen für nicht sachgerecht hält. Der Freistaat Sachsen ermittelt aufgrund der Schwächen der vom Stabi-litätsrat vorgegebenen Standardprojektion zusätzlich eine eigene Projek-tion der Haushaltsentwicklung, mit der eine bessere Einschätzung der mittelfristigen Haushaltsentwicklung erzielt werden soll. Der SRH hat bereits in seinen letzten Jahresberichten das Thema Stabili-tätsbericht aufgegriffen. Zudem haben die Präsidentinnen und Präsiden-ten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder dem Stabilitätsrat und den Finanzministerien des Bundes und der Länder in 2017 ein Ar-beitspapier „Stabilitätsrat“ zugeleitet. Darin fordern sie, das bisher verwendete System der Haushaltsüberwachung grundsätzlich zu über-arbeiten und fortzuentwickeln. Es sollten ergänzende bzw. alternative Kennziffern berücksichtigt und weitere Sanktionsmaßnahmen vorgese-hen werden. Zu ergänzenden Forderungen des BRH ist auf den Jahresbe-richt 2018 des SRH, Band I, Beitrag Nr. 4, Pkt. 8, Tz. 66, zu verweisen. Arbeiten zur Überprüfung des Analysesystems wurden im Juni 2017 beschlossen. Die Erneuerung des Haushaltsüberwachungskonzepts soll Ende 2019 vorgelegt werden. 5.1.2 Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse Für die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse für die Zeit ab dem Jahr 2020 durch den Bund und die Länder nach Art. 109a Abs. 2 S. 1 GG hat der Stabilitätsrat ein Kompendium beschlossen. Das verfas-sungsgemäße Verschuldungsverbot des Freistaates Sachsen bleibt davon unberührt. Der SRH begrüßt die weitgehende Harmonisierung der Konjunktur-bereinigungsverfahren (im Rahmen der Schuldenregeln der Länder kon-kretisierte Methoden zur Berücksichtigung der Konjunktureinflüsse). Durch die Wahlmöglichkeiten beim Konjunkturbereinigungsverfahren und die optionale Veröffentlichung der Ergebnisse werde die gewünschte Transparenz und Einheitlichkeit allerdings nicht erreicht. Die Deutsche Bundesbank hat sich in ihrem Monatsbericht April 2019 ebenfalls mit der Überwachung der Schuldenbremse durch den Stabili-tätsrat auseinandergesetzt. Auch sie kommt zu dem Schluss, dass das in dem Kompendium vereinbarte Prüfschema keine transparente und aus-sagekräftige Haushaltsüberwachung gewährleistet. Insbesondere werden die unterschiedlichen Landesregelungen zur Schul-denbremse, Wahlmöglichkeiten für die Konjunkturbereinigung, fehlende Aktualisierungen von Planzahlen, Nichtbenennung von größeren Einmal-effekten, Ausblendung wichtiger Extrahaushalte und Nichteinbeziehen der Gemeindeentwicklung kritisiert. Zudem ist der Stabilitätsrat keine unabhängige Instanz und die Veröffentlichung der Ermittlungen kann abgelehnt werden. Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats weist in seiner Stellungnahme vom 18.06.2019 darauf hin, dass schon aus Gründen der Transparenz der Haushaltspolitik es angezeigt sei, die nach diesem System ermittelten Werte stets für alle Länder öffentlich auszuweisen. Dass die Überwa-chung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen kann, entspricht nicht der im Fiskalvertrag vorgesehenen Stärkung der nationalen Haushaltsüberwa-chung.

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Insofern bleibt die Umsetzung des Kompendiums ab 2020 in der Praxis abzuwarten. 5.2 Risiken und Herausforderungen für den Haushalt In der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022 werden unter Pkt. 10 auch die mittelfristigen Haushaltsrisiken dargestellt. Hierzu zählt das SMF im Wesentlichen die konjunkturellen Risiken, Kosten für Flüchtlinge und Asylbewerber, die weitere Verringerung der EU-Fördermittel in der nächsten EU-Förderperiode 2021 bis 2027, eine weitere Absenkung der Hartz-IV-Sonderbedarfs-BEZ aufgrund sinkender Arbeitslo-sigkeit, steigende Personalausgaben durch Tarifabschlüsse und Stellenent-wicklung, einen Zinsanstieg und die mögliche Zahlungsverpflichtung nach der Auflösung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) i. H. v. maximal 344 Mio. €. In einer Bewertungsmatrix schätzte das Ministerium die Eintrittswahr-scheinlichkeit der Risiken ab und spiegelte dies mit den erwarteten Aus-wirkungen auf die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen. Im Ergebnis stufte es die konjunkturellen Risiken und die Personalausgaben als besonders hohes Risiko für die Tragfähigkeit des sächsischen Haushalts ein. 5.2.1 Verhaltene Steuermehreinnahmen Mit der Mai-Steuerschätzung 2019 wurde bereits deutlich, dass die Einnahmen weit unter den Erwartungen bleiben werden (siehe oben Pkt. 2.2.2). Für den Zeitraum der Steuerschätzung wurden rd. 1,8 Mrd. € weniger Steuereinnahmen prognostiziert als zum Zeitpunkt der Verab-schiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 angenommen. Dem stehen Mittel aus der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage i. H. v. nur 1,3 Mrd. € gegenüber. Hinzu kommt, dass der Haushaltsge-setzgeber die letzten Haushaltspläne nur durch Rücklagenentnahmen ausglich und das SMF es im Vollzug versäumte, die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage regelmäßig durch Steuermehreinnah-men aufzustocken. Seit 2011 liegen die Steuereinnahmen und steuerinduzierten Einnahmen durchschnittlich rd. 700 Mio. € über den Planansätzen (Pkt. 2.2.3). Die letzte Zuführung an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichs-rücklage erfolgte 2013 über nur rd. 8 Mio. € bei 464 Mio. € Steuermehr-einnahmen. Erst im Haushaltsvollzug 2018 stockte das SMF den Sockel-betrag aus Steuermehreinnahmen um rd. 31 Mio. € und aus Mitteln des Garantiefonds um 300 Mio. € bei Steuermehreinnahmen von 663,6 Mio. € auf 1,313 Mrd. € auf. Bestandserhöhungen erfolgten zwar in 2017 i. H. v. 547.411,9 T€ und 2018 i. H. v. 146.468,0 T€. Die Zuführungen von insgesamt 693.879,9 T€ dienen aber besonderen einmaligen Finanzierungsbedarfen (Maßnahmen des „Zukunftspakts Sachsen“ und Sonderzuführungen zum Generatio-nenfonds infolge der Verbeamtung von Lehrkräften ab 2019). Die plan-mäßige Entnahme dieser Mittel soll 2019 und 2020 gemäß Kap. 1510, Tit. 359 01 erfolgen. Nach Auffassung des SRH ist eine derartige Nutzung der Kassenverstär-kungs- und Haushaltsausgleichsrücklage nicht bestimmungsgemäß. Zudem leidet die Transparenz bei einer solchen Verfahrensweise. Trotz konjunkturell bedingter Rekordeinnahmen waren regelmäßige Zu-führungen in Größenordnung an die Rücklage nicht vorgesehen. Auf die Konjunkturabhängigkeit des sächsischen Haushalts und damit der höhe-ren Schwankungsanfälligkeit hat der SRH regelmäßig hingewiesen (oben Pkt. 2.2.4). Auch weiterhin gilt, dass eine Aufstockung der Kassenver-

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Konjunkturabschwächung und Personalausgaben sind größtes

Risiko für den Haushalt

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Kassenverstärkungs- und Haus-haltsausgleichsrücklage nicht

ausreichend aufgestockt

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stärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage dringend erforderlich ist, da der Bestand nur kurzfristige aber nicht mittel- bis langfristige Einnah-meausfälle ausgleichen kann. 5.2.2 Personalausgaben Das Land hat den Personalbestand in jüngster Zeit deutlich aufgestockt und somit Zusatzbelastungen bewirkt sowie Ausgaben verstetigt. Vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung von Personal- und personal-induzierten Ausgaben (vgl. Pkt. 4.2) ist dies für die Tragfähigkeit zukünf-tiger Haushalte problematisch. Zudem könnten Tarifsteigerungen künftig höher als geplant ausfallen, wenn sich der Kampf um Fachkräfte auf dem Markt verschärft. Der Freistaat schränkt sich im Hinblick auf die Flexibi-lität künftiger Haushalte selbst ein. Lösungsansätze können hier nur in der Effizienzsteigerung beim Perso-naleinsatz und einer permanenter Aufgabenkritik gesehen werden. Dies schließt die Hinterfragung von gesetzlichen Leistungen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Höhe mit ein. Hierzu gehört auch eine realistische Personalplanung, da bereits jetzt absehbar ist, dass nicht jede durch Altersabgänge freiwerdende Stelle nachbesetzt werden kann (vgl. Pkt. 4.3). Altersbedingte Pensionierungen in den kommenden Jahren werden die Ausgaben des Freistaates Sachsen für Versorgungsausgaben weiter er-heblich steigen lassen. 5.2.3 Ausgaben für Asyl Neben den steigenden Personalausgaben werden die Einnahmen lang-fristig auch die Ausgaben für Asyl und Integration als zusätzliche Dauer-belastung decken müssen. Die Mittelbereitstellung des Bundes in Form der erhöhten Anteile des Landes an der Umsatzsteuer ist oben in Pkt. 2.2.3 dargestellt. Die Deckung der Ausgaben durch die Einnahmen vom Bund betrug im Hj. 2018 nur rd. 52 %. Darin enthalten sind eine Kostenbeteiligung des Bundes für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sowie unbegleiteten Minderjährigen als auch an den Integrationskosten der Länder. Die Zahlung erfolgt über eine Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder. Darüber hinaus sind die im Zusammenhang mit dem Thema Asyl vom Bund zusätzlich gezahlten Entflechtungsmittel II für den sozia-len Wohnungsbau in diese Betrachtung mit einbezogen. Fast die Hälfte der Ausgaben muss der Freistaat Sachsen damit aus eigenen Mitteln decken.

Anstieg der Personalausgaben könnte höher ausfallen als geplant

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Ausgaben für Integration sind zusätzliche Dauerbelastungen für den Haushalt

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Quellen: Angaben des SMF und eigene Berechnungen.

Die Ausgaben sind im Hj. 2018 mit 545 Mio. € gegenüber dem bisheri-gen Spitzenwert im Hj. 2016 mit 915,5 Mio. € zwar gesunken. Die zu-künftigen Auswirkungen der Integration auf die Haushalte sind derzeit noch nicht absehbar. 5.2.4 Weitere Risiken für die Tragfähigkeit Neben den seit 2015 als Dauerbelastung für den Haushalt anzusehenden Asylausgaben wurden unter Pkt. 3.1.2 bereits zudem steigende Ausgaben aufgrund gesetzlicher Leistungsverpflichtungen beschrieben. Weitere Risiken für den Haushalt ergeben sich durch steigende Baupreise. Neuerrichtung und Erhaltung von Gegenständen der Infrastruktur erfordern einen stärkeren Mitteleinsatz in Abhängigkeit von der Höhe des allgemeinen Preisniveaus auf dem Bausektor. Die EZB hat mit Beschluss vom 10.03.2016 erstmalig die Nullzinspolitik eingeführt, indem sie den Leitzins von 0,05 % auf 0,00 % senkte. Der Negativzins auf Einlagen verharrt seitdem auf -0,40 % und wurde mit EZB-Beschluss vom 12.09.2019 auf -0,50 % weiter gesenkt. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen mindestens über die erste Hälfte des Jahres 2020 und in jedem Fall so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen Niveau bleiben werden. Der Negativzins auf Einlagen trifft auch den Freistaat Sachsen. Ein Teil seiner Gelder wirft keine Erträge ab, sondern belastet den Haushaltshalt mit Ausgaben für „Strafzinsen“ auf Bankguthaben. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements hat das SMF für die Hj. 2015 und 2016 Kassenkredite am Kreditmarkt aufgenommen und erhielt dafür Zinsen vom Kreditgeber. Diese Zinsen stellen Einnahmen für das Land dar, mit denen das SMF die Ausgaben für Negativzinsen bei den Anlagen abfedern konnte. Die Negativzinsen und die Zinseinnahmen aus Kreditaufnahme haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Entwicklung Negativzinsen und Zinseinnahmen

2014 2015 2016 2017 2018

OGr. 16 - Negativzinsen aus Geldanlagen -17.781,29 € -129.881,02 € -1.035.742,53 € -5.658.657,10 € -5.437.837,26 €

OGr. 57 - Zinseinnahmen aus Kassenkrediten 3.875,29 € 227.826,04 € 643.941,63 € 616,55 € 0,00 €

Differenz -13.906,00 € 97.945,02 € -391.800,90 € -5.658.034,55 € -5.437.837,26 €

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Mio. €

Asylausgaben

Soll Erstattung Bund Ist-Asylausgaben

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194 Zahlung von Negativzinsen im Hj. 2018 i. H. v. 5,4 Mio. €

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Im Hj. 2018 verblieben die Negativzinsen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Zinseinnahmen aus Kassenkrediten wurden nicht mehr erzielt. Die dauerhaften Niedrigzinsen haben niedrigere Zinseinnahmen bei den Sondervermögen und Rücklagen zur Folge, insbesondere für den Genera-tionenfonds. Die erforderliche Verzinsung von 4,5 % für die geplante Vollfinanzierung künftiger Pensionen ist nicht mehr gewährleistet. Es wird zunehmend schwieriger, angemessene Anlagestrategien zu entwi-ckeln. So legte das Land 2015 bereits höhere Zuführungssätze für den Generationenfonds fest.10 Zudem überträgt das SMF die Geldanlagen des Generationenfonds zunehmend auf die Deutsche Bundesbank bei ent-sprechender kontinuierlicher Überprüfung und Anpassung der Anlage-richtlinie. Im Mai 2019 wurde ein Anlagebeirat des Generationenfonds als beratendes Expertengremium errichtet. Seine Aufgabe besteht darin, den Generationenfonds und das SMF bei der konzeptionellen Erarbeitung und Umsetzung der Anlagerichtlinie beratend zu unterstützen sowie Anregungen und Hinweise für die weitere Entwicklung der Anlagestrate-gie zu geben. 5.3 Strukturelles Haushaltsrisiko Der Finanzierungssaldo als Differenz der bereinigten Einnahmen und Ausgaben (vgl. Beitrag Nr. 1, Pkt. 4.2) ist ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Haushaltslage. Ein positiver Finanzierungssaldo stellt einen Überschuss dar, der für Schuldentilgung oder Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen verwendet werden kann. Ein negativer Finanzierungssaldo stellt einen Fehlbetrag dar, der auf eine strukturelle Deckungslücke hinweist, die entweder durch eine Nettokreditaufnahme oder durch Entnahmen aus Rücklagen oder Sondervermögen gedeckt werden muss. Der Freistaat Sachsen hat die Doppelhaushalte seit 2007/2008 mit ei-nem negativen Finanzierungssaldo beschlossen. Damit folgten die berei-nigten Ausgaben nicht den bereinigten Einnahmen. Der Ausgleich sollte regelmäßig über Entnahmen aus Rücklagen (z. B. Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage) oder Sondervermögen (z. B. Versor-gungsrücklage) erfolgen. Die Doppelhaushalte des Freistaates Sachsen weisen somit eine strukturelle Deckungslücke aus. Aufgrund der guten Wirtschaftslage konnte das SMF in den vergangenen Jahren dank erheblicher Steuermehreinnahmen die Haushalte mit einem positiven Finanzierungssaldo abschließen und Entnahmen aus der Kas-senverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage vermeiden. Andere Rücklagen oder Sondervermögen wie die Bürgschaftssicherungsrücklage und das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ hat das Land dagegen aufgelöst und die Mittel im Haushalt vereinnahmt. Den Vermögensbe-stand des aufgelösten Garantiefonds i. H. v. insgesamt 965 Mio. € führte das SMF im Hj. 2018 dem Sondervermögen „Breitbandfonds Sachsen“ (300 Mio. €), der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage (300 Mio. €) und dem Sondervermögen „Zukunftssicherungsfonds Sach-sen“ (365 Mio. €) zu.

10 Erste Verordnung des SMF zur Änderung der Generationenfonds-Zuführungsverordnung vom

27.10.2015.

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Doppelhaushalte weisen strukturelle Deckungslücke aus

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Quellen: 2013 bis 2020 StHpl., 2013 bis 2017 HR, 2018 Kassen-Ist, 2021 und 2022 Mittelfristige Finanzplanung. Hinweis: Für die Hj. 2015 und 2016 wurde die OGr. 31 in die Berechnung des Finanzierungssal-dos zur besseren Vergleichbarkeit und Systematik einbezogen.

Unter Pkt. 5.1 der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022 stellt das SMF fest, dass trotz des dynamischen Anstiegs der Einnahmen die Ausgaben einen stärkeren Zuwachs aufweisen. Ent-sprechend wurden für die Jahre 2021 und 2022 globale Minderausgaben i. H. v. -89, Mio. € und -104,6 Mio. € ausgebracht. Die globalen Minder-ausgaben zeigen die Herausforderung auf, die Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.11 Zusätzlich ergibt sich für beide Jahre ein negativer Finanzierungssaldo, der sich bei der nächsten Haushaltspla-nung entsprechend der Mai-Steuerschätzung 2019 noch erheblich ver-größern könnte. In seiner Mittelfristigen Finanzplanung geht das SMF für das Hj. 2022 von einem Anteil der Zuweisungen an den kommunalen Bereich i. H. v. 34,6 % aus. Weitere rd. 42 % der Ausgaben werden für staatliches Per-sonal gebunden sein (personalinduzierte Ausgaben vgl. Pkt. 4.2). Somit verbleibt weniger als ein Viertel (23,4 %) der Mittel für die Erfüllung sonstiger bundes- und landesgesetzlicher Leistungen, Umsetzung von Förderprogrammen, Durchführung landeseigener Investitionen und die eigenen sonstigen Verwaltungsausgaben. Die finanziellen Ressourcen sind begrenzt und es sind erhebliche Risiken für den Haushalt zu verorten. Zudem gibt es auch von Seiten der EU Bestrebungen, den EU-Mitgliedern einen Ausgabenpfad mittelfristig vorzugeben (vgl. Jahresbericht 2018 des SRH, Band I, Beitrag Nr. 2, Pkt. 5.1, Tz. 170 und 171). Die prognostizierte Entwicklung der Personalausgaben (vgl. Pkt. 4) und der gesetzlichen Leistungen (vgl. Pkt. 3.1.1) sowie das gedämpfte Wachstum der Steuereinnahmen erfordern auf mittlere und insbesondere auf lange Sicht ein Umdenken aller am Haushaltsprozess beteiligten Stellen. 5.4 Nachhaltigkeit „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Gene-rationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“12 Die Vereinten Nationen haben im September 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen verabschiedet.13 Diese ist für alle Staaten verpflichtend. Die Ziele sollen bis 2030 umgesetzt sein.

11 Vgl. Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022, Pkt. 3.1, S. 4. 12 Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und

Entwicklung, 1987. 13 Die 17 Ziele sind u. a. beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-

wicklung ausführlich beschrieben.

-1.500.000

-1.000.000

-500.000

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Tsd. € Finanzierungssaldo

Soll Ist

Globale Minderausgaben in 2021 und 2022 ausgebracht

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Weniger als ein Viertel der Aus-gaben verbleiben dem Freistaat Sachsen zur Erfüllung eigener

Aufgaben

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Die Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat Sachsen 2018 befasst sich ausführlich mit der Umsetzung der Agenda 2030. Der Bericht setzt sich aus 9 Handlungsfeldern 1. Bildung und Wissenschaft 2. Öffentliche Finanzen 3. Energie und Klima 4. Natürliche Lebensgrundlagen und Ressourcenschutz 5. Städte und Ländlicher Raum 6. Wirtschaft, Innovation, Fachkräfte 7. Gesundheit und Lebensqualität 8. Kulturelle Vielfalt, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Chancenge-

rechtigkeit 9. Internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit und einem Einleitungskapitel zusammen. Dieses befasst sich u. a. mit den handlungsfeldübergreifenden Herausforderungen des demografi-schen Wandels, der Globalisierung und Digitalisierung sowie der ge-samtgesellschaftlichen Aufgabe Bildung für nachhaltige Entwicklung und der Nachhaltigkeit in der sächsischen Landesverwaltung. 5.4.1 Demografischer Wandel Der demografische Wandel gehört mit zu den größten Herausforderun-gen, vor denen der Freistaat Sachsen steht. Die FLO sind dabei in stärke-rem Maße von einem Rückgang und der Alterung der Bevölkerung be-troffen als die FLW. Für die sächsische Verwaltung bedeutet der demografische Wandel einen Wettbewerb um Arbeitskräfte mit der freien Wirtschaft. In den nächsten 10 Jahren werden im Freistaat Sachsen rd. 600.000 Menschen in Rente gehen und nur rd. 300.000 neue Arbeitskräfte hinzukommen. Eine Nach-besetzung aller offenen und benötigten Stellen wird unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Bereits jetzt ist ein Anstieg der unbesetzten Stel-len im Staatsdienst des Landes zu verzeichnen (vgl. Pkt. 4.3). Das ifo Institut Dresden hat im Auftrag des SMF die Studie „Personalbe-darfe im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen bis 2030 und Kon-kurrenzsituation zur Privatwirtschaft“ im Jahr 2018 veröffentlicht. Im Ergebnis der Studie könnte - unter der Annahme, dass keine Anpas-sungsmaßnahmen erfolgen - jede dritte nachzubesetzende Stelle im öffentlichen Dienst nicht wiederbesetzt werden (vgl. Jahresbericht 2018 des SRH, Band I, Beitrag Nr. 2, Pkt. 5.2). Zum einen muss der Freistaat Sachsen auch in Zukunft eine handlungs-fähige Verwaltung garantieren und den Generationenwechsel möglichst nahtlos gestalten. Dabei darf es nicht nur um Konzepte zur Personalbe-darfsgewinnung gehen sondern auch um Fragen, wie eine leistungsstarke Verwaltung in einer zunehmend digitaler Welt mit weniger Personal funktionieren kann. Dies kann nur mit einer permanenten Aufgabenkritik, effizienten Verwal-tungsstrukturen, Bürokratieabbau und Nutzung der Digitalisierung gelin-gen. Hierfür bedarf es Strategien und langfristiger Konzeptionen. Der Freistaat Sachsen hat Maßnahmen wie Ausbildungsoffensive und Lehrer-verbeamtung recht spät eingeleitet, obwohl sich ernsthafte Engpässe im Bildungssystem seit Jahren abgezeichnet haben. Eine Personalkommissi-on soll bis Ende 2019 Ergebnisse zum weiteren Personalbedarf im Frei-staat Sachsen vorlegen. Die Kommission zur Vereinfachung von Förder-verfahren hat bereits ihre Ergebnisse vorgelegt. Weiterhin wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Wertschätzung“ eingerichtet.

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Die Ergebnisse daraus abgeleiteter Maßnahmen sollten regelmäßig evaluiert werden. Langfristige finanzielle Auswirkungen, die zu einer Änderung der Haushaltsstruktur führen oder zusätzliche Personalstel-len erfordern, dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Der demografische Wandel hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen des Freistaates Sachsen, sowohl einnahmen- als auch ausga-benseitig. Einnahmeverluste ergeben sich im neuen LFA durch die relative Bevölke-rungsveränderung14. Zwar wurde in 2014 bis 2016 erstmalig ein gerin-ger, absoluter Bevölkerungszuwachs aufgrund der höheren Geburtenra-ten und der Asylbewerber verzeichnet, dennoch sind die EW-Zahlen seit 2017 schon wieder rückläufig. Nach der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statis-tischen Landesamtes wird die sächsische Bevölkerung bis 2030 unter 4 Mio. EW sinken. Mit jedem EW weniger rechnet das SMF mit Minder-einnahmen von jährlich rd. 4.000 € bis 2019. Ab 2020 erhöht sich dieser Einnahmenverlust sogar auf 5.000 € pro EW (vgl. Mittelfristige Finanz-planung des Freistaates Sachsen 2018 bis 2022, Pkt. 3.6). Auf der Ausgabenseite muss sich der Freistaat Sachsen aufgrund der schrumpfenden und alternden Bevölkerung auf eine Anpassung der Inf-rastrukturen und höhere Ausgaben im Sozialbereich für z. B. Pflege oder zur Vermeidung von Altersarmut einstellen. Sich verstärkende regionale Unterschiede, sinkende Bevölkerungsdichte in grenznahen Gebieten und steigende Bevölkerungsdichte in Großstädten erfordern langfristige finanzierbare Konzeptionen bspw. beim sozialen Wohnungsbau und altersgerechten Wohnungsumbau. Für seine Verwaltung muss der Frei-staat Sachsen sich auch auf steigende Versorgungsausgaben einschließ-lich Beihilfen einstellen; vgl. Pkt. 4.1. 5.4.2 Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsindikatoren für

die öffentlichen Finanzen Die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates Sachsen beschreibt die Finanzpolitik als zentralen Ansatzpunkt staatlichen Handels. Öffentliche Einnahmen ermöglichen Politikgestaltung und begrenzen diese zugleich. Eine nachhaltige Entwicklung des Landes kann nur im Rahmen der ver-fügbaren Finanzen erfolgen. Dabei ist der Freistaat Sachsen aufgrund seiner unterdurchschnittlichen Wirtschaftskraft auf Drittmittel angewiesen. Das Handlungsfeld Öffentliche Finanzen umfasst 4 Schwerpunkte: solide Finanzpolitik erhalten, verdeckte Staatsverschuldung (insbesondere Pensionsverpflichtungen)

senken, öffentliche Investitionstätigkeit (Land und Kommunen) bedarfsgerecht

fortführen und kommunale Finanzen weiter solide gestalten.

Indikatoren für das Handlungsfeld Öffentliche Finanzen sind: der staatliche und der kommunale Schuldenstand jeweils in €/EW, die Deckung der impliziten Verpflichtungen (Pensionen) durch den

Generationenfonds in % und die öffentlichen Investitionen von Freistaat und Kommunen in €/EW.

14 Die Bevölkerung Sachsens wächst langsamer oder sinkt schneller als die Bevölkerung Gesamt-

deutschlands. Quelle: ZDL Bevölkerung, Stand zum 30.06. des jeweiligen Jahres.

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Sinkende sächsische Bevölkerung wirkt negativ auf Einnahmen aus

dem LFA

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Der Freistaat Sachsen hebt sich im Ländervergleich hinsichtlich einer nachhaltigen Finanzpolitik deutlich von anderen Bundesländern durch seinen geringen Schuldenstand, die seit 2006 erfolgten jährlichen Schul-dentilgungen, die hohe Investitionsquote und die verfassungsrechtlich verankerten Zuführungen an den Generationenfonds ab. Das Land hat auch über Rücklagenbildung und Errichtung von Sondervermögen ver-sucht Vorsorge zu treffen; vgl. oben Pkt. 5.3 und Beitrag Nr. 5, Pkt. 5.2 und 5.3. Die genannten Indikatoren sind nicht mit Werten unterlegt. Es werden auch keine Zielgrößen und Zeitschienen benannt. Zudem decken die Indikatoren nur einen kleinen Bereich der Finanzwirtschaft ab. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss zusätzlich den Investitions- und Instand-haltungsstau betrachten. Die Ausgabenentwicklung muss langfristig mit der Einnahmenentwicklung konform gehen. Insbesondere der Personal-stellenaufwuchs und die Personalausgaben dürfen nicht zum Haus-haltsrisiko werden. Die Versorgungsausgaben müssen im Blick behalten werden. Zudem müssen konkrete Risiken für den Haushalt benannt wer-den, die die Nachhaltigkeit beeinträchtigen könnten. Dabei müssen auch die Risiken aus Nebenhaushalten in die Betrachtung einfließen. Der SRH empfiehlt die Nachhaltigkeitsstrategie um weitere Indikato-ren für nachhaltige öffentliche Finanzen zu ergänzen. Zur Beurteilung der Haushaltslage gehört der Finanzierungssaldo. Ein weiterer Indika-tor wäre die Entwicklung der Personalausgaben/EW. Im Sinne einer transparenten Darstellung und klaren Trennung der Verantwortlichkeiten wäre auch der separate Ausweis von Landes- und Kommunalentwicklung zu empfehlen. Für nachhaltige Finanzen sollte das Land auch die Sicherung der Flexibilität durch langfristige Vorsorge über den Generationenfonds hinaus nicht vernachlässigen. Während die sehr gute Einnahmensituation der letzten Jahre zur Bil-dung von Sondervermögen mit überwiegend mittelfristiger Vorsorge geführt hat, fordert der SRH Regelungen für die Zuführungen und Entnahmen der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage im Sinne eines langfristigen Vorsorgeinstruments. 5.4.3 Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat sich im Oktober 2018 mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst und die Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit veröffentlicht. Darin unterstreichen sie u. a. den Zusammenhang zwi-schen Zielen für Nachhaltige Entwicklung und guter Regierungsführung sowie guter Verwaltung. Sie weisen darauf hin, dass langfristig tragfähige Haushalte der Schlüssel zu nachhaltigen Staatsfinanzen sind. Mit Verweis auf ihre im Frühjahr 2018 in Weimar abgegebenen Erklä-rung (Jahresbericht 2018 des SRH, Band I, Beitrag Nr. 4, Pkt. 3, Tz. 23) wiederholen sie, dass Schuldenabbau - neben dem zum Erhalt des öf-fentlichen Infrastrukturvermögens erforderlichen Investitionen - wesent-lich zu einer gegenüber den künftigen Generationen gerechten Haus-haltspolitik beiträgt.

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Nachhaltigkeitsindikatoren nicht mit Zielgrößen unterlegt

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SRH fordert weitere Indikatoren 220

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Nachhaltige Staatsfinanzen sind Schlüssel für langfristig tragfähige Haushalte

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