Lena Strothmann Mitglied des Deutschen Bundestages
Handwerkspolitische Erfolge der 18. Wahlperiode
Schwerpunkt Ausgewählte Maßnahmen und Erfolge
Allgemein Die CDU/CSU Fraktion hat 2014 in einem gemeinsamen An-• trag mit der SPD mit dem Titel 'Der deutsche Meisterbrief-
Erfolgreiche Unternehmerqualifizierung, Basis für hand-
werkliehe Qualität und besondere Bedeutung für die duale
Ausbildung' (Drucksache 18/3317) die Bedeutung des Meis-
ters als Garant für die Qualität des deutschen Handwerks und
eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung herausgestellt.
Auszug des Antrags zum Meisterbrief:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betrie-
ben und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende
Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch
innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine
leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf
europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewer-
ken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen
aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge
geschlossen. ( ... )Mit dieser Ausbildungsleistung zeigt sich
das Handwerk auch für die mit 7,8 Prozent geringste Jugend-
arbeitslosigkeit Deutschlands in Europa in hohem Maße mit
verantwortlich {Quelle: Eurostat Juli 2014).
• Gründung der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unter dem
Vorsitz von Lena Strothmann mit dem Ziel, die
Abgeordneten mit Handwerkshintergrund im Deutschen Bun-
destag zu vernetzen und den handwerkspolitischen Themen
innerhalb des Parlaments ein stärkeres Gewicht zu geben.
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• Subsidiaritätsrüge und Entschließungsantrag zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission
Die EU-Kommission hat am 10. Januar 2017 ein Dienstleistungs
paket vorgelegt, mit dem sie ihre Binnenmarktstrategie umsetzen
will. Es umfasst drei Richtlinienvorschläge:
• Für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für den Erlass
neuer Berufsreglementierungen
• Für eine Festlegung eines Notifizierungsverfahrens
• Für die Einführung einer Elektronischen Europäischen
Dienstleistungskarte
Die geplanten Maßnahmen schießen weit über das Ziel hinaus,
verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßig
keitdes EU-Vertrags und würden sich nachteilig für Deutschland
und das Handwerk auswirken. Die Europäische Kommission legt
damit durch die Hintertür die Axt an den Meister. Daher haben
wir mit dem Deutschen Bundestag am 9. März 2017 mit einer
Subsidiaritätsrüge an die EU-Kommission zur Vereinbarkeit der
Maßnahmen des Dienstleistungspakets mit den Grundsätzen der
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit positioniert (Bundestags
drucksache 18/11442) und festgestellt, dass
• der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum
Notifizierungsverfahren die Grundsätze der Subsidiarität
und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls
Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verletzt;
• der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über
die Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt die Grundsätze
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6
des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verletzt;
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• die Richtlinie und die Verordnung zur Europäischen Elekt-
ronischen Dienstleistungskarte Fragen im Hinblick auf ihre
Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
aufwerfen.
Frankreich und Österreich haben ebenfalls Subsidiaritätsrügen
erhoben. Das reicht jedoch nicht für die erforderlichen Mehrhei-
ten, um das Dienstleistungspaket abzulehnen. Da Brüssel bislang
kaum auf die Kritik aus Deutschland reagiert hat, haben wir wei-
tere politische Maßnahmen ergriffen und einen Entschließungs-
antrag der AG Wirtschaft zum Dienstleistungspaket verabschiedet
(kommende Sitzungswoche am 16. Mai 2017).
• Mit dem Know-how Transfer mit den Handwerksjunioren
haben wir eine kommunikative Brücke zwischen jungen
Handwerksunternehmern und der Politik geschaffen.
Der Austausch hat sich als bewährtes Format und Perspektiv-
wechselder Junioren des Handwerks und der Politik etab-
liert, bei dem handwerkspolitische Themen aus unterschied-
liehen Blickwinkeln diskutiert werden. Nur im Dialog kann
gute Politik für erfolgreiche Wirtschaft entstehen!
Wirtschaft • Die Union hat sich erfolgreich für die Anhebung der Wert-
grenze für sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) eingesetzt, nachdem es hier über 50 Jahre keine Infla-
tionsanpassung gab. Die Union hat eine Erhöhung auf 1000
Euro gefordert und konnte sich mit dem Koalitionspartner
schließlich auf eine Anpassung von 420 auf 800 Euro einigen.
Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschrei-
bung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeich-
nungspflichten.
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Dies befreit gerade kleine handwerkliche Unternehmen von
unnötiger bürokratischer Last und verkürzt den Prozess der
Abrechnung.
• Eine juristische Anfechtung des Geschäfts durch den Gläubi
ger eines in Insolvenz geratenen Kunden bei vereinbarter Ra
tenzahlung ist in Zukunft nicht mehr ohne weiteres möglich.
Wer Raten als Zahlungserleichterung gibt, steht damit nicht
mehr unter dem Generalverdacht, von den Zahlungsschwie
rigkeiten des Kunden gewusst zu haben. Die Frist einer mögli
chen Anfechtung wurde von zehn auf vier Jahre verkürzt. Für
eine Anklage muss in Zukunft ein Beweis vorliegen, dass der
Handwerker von den Engpässen des Kunden wusste.
Die Union hat sich für die Schließung dieser rechtlichen Lü
cken eingesetzt.
• Durch die Bürokratieentlastungsgesetze I und II erfüllen die
Koalitionsparteien ihr Versprechen aus dem Koalitionsver
trag, unnötigen und teuren bürokratischen Aufwand abzu
bauen. Wirksame Entlastungen, gerade für das Handwerk,
werden im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz unter ande
rem durch eine vereinfachte Berechnung der Sozialversiche
rungsbeiträge möglich: Statt wie bisher am Ende eines Monats
die vermutliche Beitragshöhe der falligen Sozialversiche
rungsbeiträge des laufenden Monats abzuschätzen und dann
im nächsten Monat den Betrag zu korrigieren, sollen Unter
nehmen künftig einfach den Vormonatswert angeben dürfen.
Zudem ist das Steuerrecht bei Rechnungen für Kleinbeträge
und Lohnsteueranmeldungen deutlich vereinfacht worden.
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Mit Irrkrafttreten der Regelung werden Handwerker keine um-
fangreichen Angaben bei kleinen Beträgen von bis zu 200
Euro, anstatt wie bisher bis zu 150 Euro, machen müssen.
Auf Wirken der Union hin ist es in Zukunft außerdem nicht
mehr vorgeschrieben, die Lieferscheine für das Finanzamt
aufzubewahren, wenn die dazugehörige Rechnung vorliegt.
Zu guter Letzt muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter, die maxi-
mal an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen beschäftigt wer-
den, pauschal nur 25 Prozent Lohnsteuern bezahlen.
Allein die umfassenden Neuerungen des Bürokratieentlas-
tungsgesetzes II sollen der Wirtschaft jährlich Kosten in Höhe
von 363 Mio. Euro ersparen.
Arbeits- und Sozialpolitik Seit 2016 ist die flexible Rente (kurz Flexirente) Garant für ei-• nen individuellen und unkomplizierten Übergang zur Rente .
Wer sein Berufsleben in Zukunft nicht ab einer bestimmten
Altersgrenze beenden will und zudem seine Rente aufstocken
möchte, kann das dank der Flexirente problemlos tun.
• Der Mindestlohn sichert faire und gleiche Bezahlung in ganz
Deutschland. Damit sich diese Neuerung aber auch für kleine
Betriebe rechnet, hat sich die Union dafür eingesetzt, unnö-
tige bürokratische Kosten abzuschaffen. Das ist uns mit der
Lockerung der Dokumentationspflicht auch gelungen.
• Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die
seit dem 1. April 2017 geltendes Recht ist, haben wir für die
rund 3 Million Leih- und Werkarbeiter faire Arbeitsbedingun-
gen geschaffen. Wer 18 Monate in einem Betrieb arbeitet,
muss von diesem übernommen werden. Ab dem neunten Mo-
nat muss einem Leiharbeiter der gleiche Lohn wie der
Stammbelegschaft gezahlt werden.
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Bildung
Recht
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• Zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und den Gewerk
schaften setzt sich der Bund seit 2014 mit der "Allianz für
Aus- und Weiterbildung" intensiv für die Zukunft junger
Menschen und des Handwerks ein.
• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die
Gleichstellung des Meisters mit einem Hochschulabschluss
durchgesetzt. Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförde
rungsgesetzes {AFBG) haben wir außerdem noch bessere Fort
bildungsmöglichkeiten für Bachelorabsolventen, die einen
Meister machen wollen und durch Bafög gefördert werden
möchten, geschaffen. Den maximalen Maßnahmenbeitrag für
Lehrgang- und Prüfungskosten haben wir von 10.226 Euro auf
15.000 Euro angehoben.
• Die Arbeitsförderung der Assistierten Ausbildung soll insbe
sondere benachteiligten, jungen Menschen helfen, eine Aus
bildung erfolgreich abzuschließen und damit in das Berufsle
ben eintreten zu können. Allein im Jahr 2015 wurden über
5000 Ausbildungsplätze für dieses Programm organisiert und
bereitgestellt.
• Die Union hat sich mit dem neuen Bauvertragsrecht und der
damit verbundenen Mängelgewährleistung intensiv für die
Interessen des Handwerks eingesetzt. Wird mangelhafte Ware
verkauft, verarbeitet und muss sie beim Verbraucher wieder
ausgebaut werden, bleibt der Handwerker in Zukunft nicht
mehr auf dem finanziellen Schaden sitzen und kann selbst
entscheiden, ob er oder der Händler den Mangel behebt. Zu
dem konnten wir den Anwendungsbereich vom Ein- und
Ausbau auf das Anbringen von Materialien erweitern.
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Finanzen und Steuern • Mit der seit 2016 geltenden Erbschaftssteuer haben Betriebe
endlich Rechtssicherheit bei der Übergabe ihrer Geschäfte an
einen Erben. Danach müssen Handwerker auch in Zukunft
keine Steuer auf ihr Erbe zahlen, wenn sie maximal fünf Be-
schäftigte unterhalten. Die Nachweispflicht für die dauerhafte
Einstellung von Mitarbeitern fällt für das Handwerk bei dieser
Betriebsgröße weg.
• Der unfaire Wettbewerbsvorteil für kommunale Betriebe hat
ein Ende. In Zukunft müssen auch Unternehmen der öffentli-
chen Hand in vollem Umfang Umsatzsteuer zahlen, damit der
Wettbewerb fair bleibt.
Verkehr • Ein Fahrverbot für Dienstfahrzeuge ist für Handwerksunter-
nehmen nicht hinnehmbar. Die Blaue Plakette, mit der Die-
selfahrzeuge mit der Abgasnorm 6 nicht mehr hätten durch
die Stadt fahren dürfen, hat die Union entschieden abgelehnt
und eine Einführung verhindert.
Familie • Wer ein Kind bekommt, kann Elterngeld oder Elterngeld Plus
im Umfang von bis zu 300 Euro im Monat beantragen. Eine
bezahlte Auszeit vom Job also, die die Koalition in dieser Le-
gislaturperiode beschlossen hat und arbeitenden Eltern zu-
gutekommt Auch Mitarbeiter vieler Handwerksbetriebe profi-
tierenvon dieser Neuerung.
• Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Verein-
barkeit von Pflege und Beruf. Wer einen Angehörigen über ei-
nen längeren Zeitraum hinweg pflegt, kann sich von der Ar-
beit für bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen und be-
kommt finanzielle Unterstützung vom Bund.
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Integration
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-Seit 2017 haben Arbeitnehmer ein Recht auf die Freistellung
von der Arbeit bei einem Pflegefall. Auch das kommt den
Mitarbeitern insbesondere kleiner Handwerksbetriebe zugute.
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• Die CDU/CSU-Fraktion hat sich für die vom Handwerk gefor
derte Umsetzung der "3 plus 2"- Regelung eingesetzt. Mit
dem Beschluss können Menschen mit gültigem Asylstatus in
eine duale Ausbildung gehen und bekommen nach ihrem er
folgreichen Abschluss eine zweijährige Arbeitserlaubnis.
Diese Regelung dient der Integration, Fachkräftesicherung
und Planungssicherheit der Betriebe gleichermaßen!