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Handwerk trifft Politikhandwerk-alzey.de/files/17_3_BPH_Alzey_Worms_Web.pdf · Art.-Nr.2518-xxxx...

Date post: 04-Nov-2019
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Betriebsübergabe im Handwerk KHS Alzey-Worms 55221 Alzey PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 BRENNPUNKT 15. Jhg. 3. Ausgabe 4. September 2017 € 3,– www.handwerk-alzey-worms.de Magazin der Innungen und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms BLICK INS HEFT: Handwerk trifft Politik
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Page 1: Handwerk trifft Politikhandwerk-alzey.de/files/17_3_BPH_Alzey_Worms_Web.pdf · Art.-Nr.2518-xxxx UVP9,90€ Duffel Bag, wasserdicht 7,90 € Art.-Nr.9609 UVP64,90€ 49,90€ Das

Betriebsübergabeim Handwerk

KHS Alzey-Worms 55221 Alzey PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657

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3Alzey-Worms

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Erscheinungstermine 2017/18

BRENNPUNKT

Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:

04. Dezember 2017 10. November 201706. März 2018 11. Februar 201805. Juni 2018 12. Mai 201804. September 2018 11. August 2018

Inhalt

n Kleine Hände, große Zukunft! 6

n 1. & 2. Mainzer Friseurstammtisch 7

n Handwerk trifft Politik 8

n „Danke“ – kleines Wort, große Wirkung 10

n Arbeitsrecht 13

n Herausgabe von Arbeitspapieren – So vermeiden Arbeitgeber Konflikte 14

n Mustertextseiten 15 - 17

n Betriebsübergabe im Handwerk 18

n Steuern und Finanzen 21

n „Ausbildung im Handwerk attraktiv gestalten“ 22

n Pressepsiegel 26

Unser Handwerk braucht die Innungen!

… und die Innungen brauchen Handwerker!

Es ist schnell dahingesagt: „Was bringt mir die Innung?“

„Innungsmitgliedschaft kostet nur und bringt nichts in die Kasse!“

Natürlich gibt es hierzu viele Gegenargumente. Doch entscheidend ist die Tatsache, dass In-nungsmitgliedschaft eben kein reines Rechenex-empel ist! Mitglied in einer Innung zu sein be-deutet Verantwortung zu übernehmen, oder zumindest diejenigen zu unterstützen, die dazu bereit sind!

Das ist im Interesse jedes Handwerkers und jeder Handwerker kann sich das leisten!

Dennoch gibt es Handwerker, die um vermeint-lich Geld zu sparen, nicht Mitglied einer Innung sind. Letztlich schwächt das nicht nur die Innun-gen, sondern das gesamte Handwerk.

Es geht nicht um Quereinsteiger, die ohne wirk-liche Qualifikation fragliche Leistungen anbie-ten. Auch nicht um Betriebe, die nicht ausbilden und sich nicht für die Entwicklung des Berufs interessieren.

Das Handwerk braucht qualifizierte, selbstbe-wusste Handwerker, die die Dinge hinterfragen und Forderungen stellen.

Diese zu überzeugen, zu gewinnen und zu behal-ten, ist existenziell wichtig für die Innung und die Zukunft des Handwerks generell.

Die Frage stellt sich: Was wird aus dem Hand-werk, wenn es Innungen und Ehrenamt nicht mehr gibt?

Spätestens dann werden „Sparfuchs„-Handwer-ker - leider zu spät - merken, wie wichtig In-nungsarbeit doch ist!

Handwerks-Qualität hat ihren Preis, das steht außer Frage. Daher suchen Handwerker an-spruchsvolle Kunden, die dem gerecht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die kritischen Verbraucher ihrerseits darauf achten, ob die von ihnen beauf-tragten Handwerker eben auch diese wichtige gesellschaftliche Verantwortung annehmen.

Solche Kunden profitieren zudem davon, dass Innungsmitgliedschaft eben auch Innungsquali-tät bedeutet.

Man darf es nicht beschönigen: Den Innungen weht ein strammer Wind entgegen!

Und, es ist an uns Handwerksunternehmer zu überzeugen und das Vertrauen in den Nutzen der Innung als regionale Fachorganisation zu stär-ken.

Ich freue mich, wenn Sie das Ehrenamt der In-nungen und mich dabei auch weiterhin unter-stützen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht ihnen Ihr

Dirk EgnerGeschäftsführer

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Neues Mitglied in der Friseur-Innung Rheinhessen

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4 Alzey-Worms

terminenibelungenlauf Worms 201710.9.2017Die Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms nimmt auch 2017 wieder teil!

55. seniorentreffen21.9.2017 um 15.00 Uhr Zum weißen Roß Friedrich-Ebert-Straße 50 67574 OsthofenParkplätze hinter dem Haus oder in der Goldbergstraße (Verbandsgemeindeverwaltung)

Herbstwanderung der Baugewerks-innung Alzey-Worms14.10.2017 Gau-Bickelheim

Bundesweiter tag des Handwerks & start der Danke Aktion der kHs16.10.2017

Vorstandssitzung der kreishandwerkerschaft19.10.2017 um 19.00 Uhr

Delegiertenversammlung der kreishandwerkerschaft23.10.2017 um 19 UhrVerbandsgemeinde Wonnegau Am Schneller 3 · 67574 Osthofen

lehrabschlussfeier der kHs freisprechung der Gesellen4.11.2017 in Albig

telekom Beratertag in der kreishandwerkerschaft in Alzey20.11.2017(Anmeldung erwünscht)

Herbstversammlung der friseurinnung rheinhessen21.11.2017

Herbstversammlung der Baugewerks-innung Alzey-Worms22.11.2017

telekom Beratertag in der telekom Geschäftsstelle Worms27.11.2017(Anmeldung erwünscht)

Maler- und Lackierer-Innung Alzey übergibt Spende an Alzeyer Tafel

Wie in jedem Jahr hat die Maler- und Lackie-rer-Innung Alzey Geld für soziale Zwecke ge-sammelt. In diesem Jahr kommt die Aktion der

Alzeyer Tafel zu Gute. Obermeister Richard Appelshäuser freut sich die 160 € im Namen der Innung zu überreichen.

Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Matthias Dörsam – Deutsche Verrechnungsstelle

starten innovative Kooperation

"Mehrwert für unsere Innungsmitglieder", das ist das erklärte Ziel von Dirk Egner, Geschäfts-führer der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Kreishandwerksmeister Bernd Kiefer.

Volle Auftragsbücher versprechen hohe Um-sätze, aber auch viel Papierkram. Dabei den Überblick zu behalten fällt vielen schwer, vor allem, wenn Kunden verspätet oder gar nicht zahlen. Deshalb wünschen sich viele Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe, all das abgeben und sich verstärkt auf ihr Kernge-schäft konzentrieren zu können.

Abhilfe schafft hier der neue Service der Deut-schen Verrechnungsstelle, durch die Übernah-me des Rechnungs- und Forderungsmanage-ments. "Die klaren Vorteile dieses Angebots liegen auf der Hand", sagt Matthias Dörsam, Inhaber der DV in Wörrstadt. "Konzentration aufs Kerngeschäft, Risikominimierung von Li-

quiditätsengpässen und dadurch nachhaltige Sicherung des Unternehmenserfolgs. Großer Vorteil: Unternehmer können jederzeit in ei-nem übersichtlichen Portal ihre Rechnungen verwalten und den aktuellen Stand der Dinge mitverfolgen."

Durch eine spezielle Rahmenvereinbarung zwischen Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Matthias Dörsam – Deutsche Verrechnungsstelle erhalten Innungsmit-glieder attraktive Sonderkonditionen.

Der zertifizierte Berater und DVAG Finanzex-perte Matthias Dörsam steht interessierten Unternehmern und Kunden für alle Fragen gerne zur Verfügung.

"Nach fast 15 Jahren in der Finanzbranche ken-ne ich die großen und kleinen Nöte meiner Kunden, und bis heute gelingt es uns immer eine Lösung für sie zu finden."

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Frauen. Nehmen. Kurs. Unternehmerfrauen stechen in See

Die rheinhessischen Un-ternehmerfrauen im

Handwerk nehmen regelmäßig die Möglich-keit wahr, durch die Veranstaltungen ihres Ar-beitskreises ihre Firmen auf Kurs zu halten.

Dieses Mal stachen sie im Rahmen ihres Som-merevents in See und zwar in den Eicher See, welcher mit fast zwei Kilometern Länge, 30m Tiefe und einem direkten Zugang zum Rhein ein sehr beliebtes Freizeitgewässer im Natur-schutzgebiet Altrhein ist.

Die gleichgesinnten Frauen tauschten sich in erfrischender Seeluft und Atmosphäre zu ihren Erfahrungen aus dem Berufsalltag aus und ver-größerten ganz nebenbei ihr Netzwerk. Die fast zweistündige Fahrt über den Eicher See, der übrigens komplett aus Grundwasser gespeist wird, war die ideale Quelle zum Kraftschöpfen und zur Inspiration für neue Ideen rund um den Betrieb und die Familie.

Das Floß nahm Kurs auf den Steg von Arbeits-kreismitglied Getrud Spies, die das Tau eigen-händig fachkundig verknotete und ihre Ar-beitskreiskolleginnen mit offenen Armen und einem Glas spritzigen Sekt für jeden empfing.

Gemeinsam mit ihrer Tochter Alexandra Sonnabend-Spies ging sie an Bord und ver-

kürzte den Passagieren den zweiten Teil der Fahrt mit hochinteressanten und sehr aktuel-len Informationen rund um den Eicher See und die Gemeinschaft ihrer Bewohner. Beide Damen engagieren sich mit viel Herzblut für eine funktionierende und den modernen An-sprüchen gewachsene Freizeitregion, die inzwi-schen für immer mehr Menschen zum tägli-chen Zuhause wird.

Arbeitskreisvorsitzende Maria Anna Mayrock aus Worms bedankte sich mit einem Buchge-

schenk, welches den passenden Titel „Frauen in Rheinhessen“ trägt und so manche mutma-chende Biographie von wachen, offenen und neugierigen Frauen enthält. Wieder an Land, genossen die Unternehmerfrauen im Hand-werk die Küchenkunst des Seerestaurants und verabredeten sich schon zur nächsten UFH-Veranstaltung. Diese trägt den Titel: "Risiken im Handwerksunternehmen erkennen und bewerten". Herzliche Einladung dazu unter http://www.ufh-rheinhessen.de.

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6 Alzey-Worms

Kleine Hände, große Zukunft!Bundesweiter Kita-Wettbewerb: Kinder erleben Handwerk hautnah

„Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto startet in den kommenden Wochen der bundesweite Wettbewerb des Handwerks für Kita-Kinder.

Worum geht es? Bis Februar 2018 können Kita-gruppen ein Riesenposter einreichen, auf dem sie ihre Eindrücke über Besuche bei Handwer-kern in der Umgebung festhalten – mit Fotos, Buntstiften, Klebstoff und allen Materialien, die sie bei „ihrem“ Handwerker gesehen, gefühlt, gerochen und geschmeckt haben.

Eine Jury aus Vertretern vom Handwerk und Frühpädagogik begutachtet die Arbeiten, wobei auch die Einbindung von Handwerksbetrieben ein wichtiges Bewertungskriterium ist. Den Landessiegern winkt ein Preisgeld von jeweils 500 Euro, zum Beispiel für ein Kita-Fest oder einen Aktionstag zum Thema „Handwerk“.

Bereits zum fünften Mal ermöglicht der Wett-bewerb Kita-Kindern, handwerkliche Tätigkei-ten an der Seite von echten Handwerkern selbst auszuprobieren und zu erfahren, wie die Welt rund um sie herum entsteht. Seit 2012 haben sich bereits viele tausend Kita-Kinder von Handwerkern und ihrer Arbeit begeistern las-sen. „Wir wollen mit unserem Projekt Kita-Kindern einen Einblick in die Berufs- und Ar-beitswelt des Handwerks geben. Und wir freuen uns, wenn dabei Respekt entsteht für das, was Handwerker schaffen“, so Joachim Wohlfeil,

Vorsitzender der AMH. „Wir freuen uns auf viele bunte Poster und hoffen, dass die Kinder noch lange an erlebnisreiche Tage zurückden-ken, etwa beim Goldschmied, Fleischer oder Mechatroniker.“

Der Kita-Wettbewerb ist eine Initiative der Ak-tion Modernes Handwerk e.V. (AMH) und wird von Handwerkskammern, Kreishandwer-kerschaften und Innungen bundesweit durch-geführt. Handwerksorganisationen verteilen ab Ende September Wettbewerbspakete mitsamt Riesenposter und allen wichtigen Informatio-nen an die Kitas ihrer Region. Interessierte Handwerksbetriebe können auch selbst die In-itiative ergreifen und Erzieherinnen und Erzie-her vor Ort auf die Aktion aufmerksam ma-chen: Die Pakete können sie telefonisch unter 0241/89493-18 oder online auf www.amh-on-line.de/wettbewerbspaket kostenfrei anfordern.

Über die Aktion Modernes Handwerk e.V.

Die Aktion Modernes Handwerk (AMH) mit Sitz in Berlin unterstützt Organisationen und Betriebe des Handwerks bei ihrer Öffentlich-keitsarbeit und Imagepflege. Getragen von rund 400 Mitgliedern – Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, In-nungen, Betriebe und fördernde Mitglieder – vernetzt die AMH Marketing und Kommuni-kation des Handwerks, seiner Betriebe und Organisationen.

Operativer Partner der Aktion Modernes Handwerks e. V. ist die Marketing Handwerk GmbH mit Sitz in Aachen.

Weitere Informationen: www.amh-online.de

Ob Klempner, Bäcker, Maurer oder Schornstein-feger: Das Handwerk bietet über 130 spannen-de Arbeitsfelder, die es zu entdecken gilt.

(Quelle: www.amh-online.de)

Wir nehmen Abschied von unserem Innungsmitglied

Herrn

Neithard ObenauerMetallbauer-Meister

der im Alter von 71 Jahren von uns gegangen ist.

Wir verlieren mit ihm einen Menschen, der sich mit großem Engagement für die Belange des Metall-Handwerks eingesetzt hat.

Herr Obenauer begleitete für mehr als 20 Jahre das Amt des Vorsitzenden im Gesellenprüfungsausschuss in Worms und unterrichtete die jungen Auszubildenden als Werklehrer an der Berufsschule.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Metallgewerks-Innung Alzey-Worms und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

Flörsheim-Dalsheim und Alzey, im August 2017

Bernd Kiefer Dirk Egner Obermeister der Metall-Innung Kreishandwerksmeister Geschäftsführer Alzey-Worms

Nachruf

Metall-InnungAlzey-Worms

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7Alzey-Worms

1. & 2. Mainzer Friseurstammtisch Friseurinnung Rheinhessen freut sich über gute Resonanz

Obermeister Bernd Kiefer freute sich über den fachlichen Aus-

tausch am 12. Juli, zu dem in den Räumen des Berufsbildungszentrums der Handwerkskam-mer Rheinhessen eingeladen wurde. Viele The-men und Problemstellungen rund um das Fri-seurhandwerk konnten diskutiert werden, sowohl Innungs- als auch Nicht-Innungsmit-glieder waren an dem Abend anwesend. Einbli-cke in die überbetriebliche Friseurausbildung der HWK ermöglichte Kammerpräsident Hans-Jörg Friese, der durch die Räume des BBZ führte.

Beim anschließenden Essen wurde der gesellige Austausch in lockerer Runde fortgesetzt. Ne-ben interessanten fachlichen Themen kam auch der Spaß nicht zu kurz.

Der gelungene Austausch wurde auch beim 2. Mainzer Friseurstammtisch am 22.August im Proviant-Magazin in Mainz weitergeführt.

Die Innung freut sich über den regen Zuspruch der Veranstaltung, die in Zukunft regelmäßig stattfinden wird.

TOTO-Ladies-Night der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Innung Worms

Zu einem Abend der ganz besonderen Art lud die SHK-Innung Worms

zusammen mit der Eugen König GmbH ein. In den Ausstellungsräumen in Worms wurden die Innungs-Frauen zur TOTO-Ladies-Night mit einem Sekt in Empfang genommen. TOTO ist Japans führender Hersteller im Sanitärbereich und Vorreiter der Badezimmerkultur. Referen-tin, Frau Petra Sujatta (Zitat: „Ich bin TOTO“) erzählte herrlich erfrischend über die Unter-

schiede von Japan zu Deutschland, angefangen von Essensgewohnheiten, Hygienerituale, Um-gang mit seinem Gegenüber, Unternehmens-strategien, Gesundheit, etc.

Frau Sujatta zog ab der ersten Minute alle Da-men in Ihren Bann und einem spannenden und kurzweiligen Abend stand nichts mehr im Weg. Nach 1,5 Stunden wurde eine kleine Pau-se bei hervorragendem asiatischem Buffet ein-gelegt.

Im zweiten Teil ging Frau Sujatta auf die unter-schiedlichen Sprachen der Frauen und Männer ein und gab wunderbare Tipps, wie man die „Fremdsprache“ verstehen kann. Als Kommu-nikationstrainerin ließ Sie den Damen tiefe Einblicke in die Welt der Körpersprache ge-währen, tolle Flirttipps rundeten den Abend gelungen ab.

Allen Organisatoren und Teilnehmerinnen an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.

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BILD?!Berichtshefte für das neue LehrjahrDie Berichtshefte und Berichtsblöcke für das neue Lehrjahr können wieder über die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft oder per Postversand bezogen werden:

Kreishandwerkerschaft Alzey-WormsGeschäftsstelle: Augustinerstraße 5 55232 Alzey Telefon 06731-8142 Fax 06731-3330 [email protected]

Handwerk trifft PolitikAustausch zwischen Landrat und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

Zum traditionellen Meinungs- und Erfah-rungsaustausch empfing Landrat Ernst Walter Görisch auch in diesem Jahr regionale Vertre-ter des Handwerks, der Bildungseinrichtungen sowie der Politik. Bereits seit vielen Jahren ist die Gesprächsrunde ein wichtiger Bestandteil der partnerschaftlichen Beziehung zwischen der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und dem Landkreis. Dabei wird deutlich, dass die Austauschplattform in den vergangenen Jah-ren reichlich an Zuspruch gewonnen hat. So freuen sich Bernd Kiefer, Kreishandwerksmeis-ter und Dirk Egner, Geschäftsführer der Kreis-handwerkerschaft Alzey-Worms besonders, dass im Vorfeld der Veranstaltung seitens der Handwerkerschaft zahlreiche Themenvor-schläge erfolgten, die gemeinsam mit den Ver-tretern der Politik, der Verwaltung sowie der Bildungseinrichtungen gemeinsam erörtert und gegebenenfalls in Angriff genommen wer-den sollen.

Neben Themen wie Bekämpfung der Schwarz-arbeit, Handwerker-Parkausweis, Zustand der Kreisstraßen und Auftragsvergabeverfahren – um nur einige Beispiele zu nennen – standen der Nachwuchs und Fachkräftemangel im Vor-dergrund der diesjährigen Gesprächsrunde. Der Kreischef lobt die hervorragende Wirt-

schaftskraft und die anhaltend geringe Arbeits-losenquote von 4,1 Prozent. 9.000 unbesetzte Ausbildungsplätze landesweit stellen hingegen die Kehrseite der Medaille dar. Innerhalb der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms wird der Ruf nach entsprechenden Förderprogrammen lauter. „Um das Handwerk in der Gesellschaft wieder attraktiver machen zu können, muss die berufliche Ausbildung mit der akademi-schen Ausbildung gleichgestellt werden“, so Hans-Jörg Friese, Präsident der Handwerks-kammer Rheinhessen und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms. Da-bei sei es nach Friese unerlässlich, die Auszubil-denden finanziell zu unterstützen und er ver-weist in diesem Zuge auf die Idee des Zentralverbands des deutschen Handwerks, eine „Azubi-Karte“ einzuführen.

In Anlehnung an das Semesterticket der Stu-dierenden sollten demnach auch Auszubilden-de zukünftig vergünstigt oder sogar kostenfrei den ÖPNV und diverse kulturelle Angebote nutzen können. Die finanzielle Entlastung al-leine reiche jedoch nicht aus, um zukünftig mehr Nachwuchs im Handwerk gewinnen zu können. „Wir müssen zusammen in die Zu-kunft schauen und überlegen, wie das Hand-werk attraktiver gestaltet werden kann“, betont

Kerstin Bauer, Geschäftsführerin der Wirt-schaftsförderungsgesellschaft mbH. In diesem Rahmen ist auch eine Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen unerlässlich. „Nur wer bereits Erfahrungen im Handwerk gesammelt hat, kann wissen, dass bei ihm eine handwerkliche Begabung vorhanden ist“, so Anja Obermann, Geschäftsführerin der Hand-werkskammer Rheinhessen. Der gesellschaftli-che Wandel ist jedoch nicht nur hinsichtlich der Nachwuchsproblematik im Handwerk spürbar. Auch die Digitalisierung der Aus-schreibungsverfahren, die von einer Vielzahl der Handwerker als Fortschritt und Entlastung wahrgenommen wird, bereitet anderen wiede-rum Sorgen.

Um künftig eine Einbindung aller regionalen Handwerksunternehmen sicherstellen zu kön-nen, sei es für Görisch denkbar, eine entspre-chende Informationsveranstaltung zum The-ma „E-Vergabe“ zu veranlassen. Insgesamt sind sich die Akteure darüber einig, dass die bereits bestehende Kooperation zwischen Landkreis und Kreishandwerkerschaft künftig intensi-viert werden soll und befürworten dabei auch weiterhin die Fortführung des traditionellen Meinungs- und Erfahrungsaustauschs.

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9Alzey-Worms

Innungsversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Worms

Obermeister Klaus Armbrüster begrüßte alle Anwesenden im Restaurant Stolpereck in Worms-Horchheim.

Neben derzeitigen Entwicklungen im Maler-handwerk wurde von Aktionen und Aktivitäten der Innung berichtet. Gemeinsam mit der Al-zeyer Innung sind neben einem Grillfest, auch wieder ein Besuch des Gerry Jansen Theaters in Alzey geplant. Zudem wurden bereits Karten für die Studio-Sendung Flutlicht in Mainz beim SWR reserviert. Auch die Möglichkeit einen

Malerstammtisch einzuführen wurde bespro-chen.

Jahresrechnung und Haushaltsplan wurden von Geschäftsführer Dirk Egner vorgestellt, zu-dem wurde über die Arbeit der Kreishandwer-kerschaft informiert.

Prüfungsausschussvorsitzender Kurt Heilmann lobte die Ergebnisse der zurückliegenden Ge-sellenprüfung, alle Absolventen haben mit zum Teil sehr guten Ergebnissen bestanden.

Herr Robinson stellte Leistungen der IKK-Südwest vor. Neben dem Gesundheitskonto und dem Bonusprogram, auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Mit einem abschließend guten Austausch klang die Versammlung beim gemeinsamen Abend-essen aus.

60. Geburtstag von Obermeister Klaus Armbrüster

Geschäftsführer Dirk Egner freute sich dem Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung Worms, anlässlich seines 60. Geburtstags im Namen der Kreishandwerkerschaft Glückwün-sche auszusprechen und ein „Rheinhessisches Präsent“ zu überreichen.

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10 Alzey-Worms

„Danke“ – kleines Wort, große Wirkung

Sagen Sie Ihren Kunden „Dan-ke – für Ihr Ver-

trauen in unser Handwerk“ und machen Sie mit der gleichnamigen Aktion auf Ihren Be-trieb aufmerksam.

Handwerk in Rheinhessen – Dabeisein lohnt sich: Die Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms lädt alle Mitgliedsbetriebe herzlich dazu ein, sich ab dem 16. September, dem bundesweiten Tag des Handwerks, aktiv an der Aktion „Dan-ke – für Ihr Vertrauen in unser Handwerk“ zu beteiligen. Eine tolle Möglichkeit für das regi-onale Handwerk, in Anlehnung an die bundes-weite Imagekampagne werbewirksam beste-hende Kunden zu binden und neue zu finden.

Und wie der Name schon verrät: Das Vertrauen in die Innungsfachbetriebe und ihr Handwerk wird gestärkt.

Es ist alles vorbereitet: Alle Betriebe erhalten

Anfang September eine umfassende Unterneh-mer-Mappe von der Kreishandwerkerschaft, die dabei von den handwerksnahen Partnern SIGNAL IDUNA, IKK Südwest und MEWA Textil-Management unterstützt wird. Neben praktischen Tipps für eine erfolgreiche Kun-denbindung enthält sie nützliche Materialien, mit denen Handwerksbetriebe ihre Kunden begeistern können. Hierzu gehören u. a. Teil-nahmekarten für ein vierwöchiges Gewinn-spiel, bei dem Handwerkskunden ein Fahrrad, ein Hotelwochenende in Berlin, Tickets für den Signal Iduna Park und weitere attraktive Preise gewinnen können.

Auf der Aktions-Website www.handwerk-sagt-danke.de werden für die Handwerker zudem weiterführende Infos bereitgestellt. Im Webs-hop können für eine frühzeitige Vorbereitung zahlreiche Give-aways mit dem Aktions-Claim zum Selbstkostenpreis bestellt werden – um

auf besonderem Wege „Danke“ zu sagen.

„Im kundennahen Handwerk ist eine gute Be-ziehung zum Kunden wichtig, gleichzeitig wol-len wir mit der Aktion aber auch die Mitarbei-terbindung innerhalb der Innungsbetriebe fördern“, erläutert Kreishandwerksmeister Bernd Kiefer. Die Unternehmer-Mappe für den Betriebsinhaber enthält deshalb auch mit Blick auf das wichtige Thema Fachkräftesiche-rung eine Broschüre mit praktikablen Tipps und Anregungen.

Nutzen Sie die Aktion und das bereitgestell-te Material, um Ihren Kunden und Mitar-beitern für Treue und Loyalität zu danken! Alle Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig per Post von Ihrer Kreishandwerkerschaft.

Informieren Sie sich gerne auch jetzt schon unter www.handwerk-sagt-danke.de.

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Kundennähe heißt bei MEWA mehr als persönliche Beratungund Betreuung.Wir wünschen uns echte Partnerschaften.Vertrauensvoll und auf Augenhöhe. Denn wer Full-Service mitKöpfchen bietet, muss halten, was er verspricht.

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12 Alzey-Worms

50. GeburtstagHier überreicht Obermeister Manfred Baier von der Kfz-Innung Worms an den Kfz-Meis-ter und Autohaus-Inhaber Lothar Heydasch aus Worms den Kfz-Zinnteller zum 50. Ge-burtstag.

Im Namen des Vorstandes hat Manfred Baier gratuliert.

gez. Heidi Baier Pressesprecherin der Kfz-Innung Worms

Foto der Verleihung 2016

Blauer Kalligraph für beste Pressearbeit Bonn, 20. Juli 2017. Der „Blaue Kalli-

graph 2017“ geht an die Pressesprecherin

Heidi Baier, Obermeis-ter Andreas Jokisch und

Pressesprecher Hansjörg Russ. Der Medien-preis von ZDK und Fuchs Schmierstoffe wür-digt den ehrenamtlichen Einsatz der Unterneh-mer für die Pressearbeit in den Kfz-Verbänden. Die Auszeichnungen sind mit einem Preisgeld dotiert, das die drei Gewinner für die Kfz-In-nungen Worms, Ostthüringen und Nürtingen-Kirchheim unter Teck erstritten haben.

Bereits zum dritten Mal holt Heidi Baier vom Autohaus Manfred Baier einen Blauen Kalli-graphen nach Worms, diesmal für den Azubi-Wettbewerb „Kfz-Innungszeichen kreieren“. Auszubildende haben sich künstlerisch mit dem Zeichen der Kfz-Innung auseinandergesetzt.

Die Juroren prämierten zudem Andreas Jokisch

vom gleichnamigen Autohaus in Gera für seine Marketing-Kampagne für Mitgliedsbetriebe. In der ersten Kampagnenrunde stand das Thema „Urlaubs-Check“ im Mittelpunkt, weitere The-men werden folgen. Der Obermeister hat damit bereits den zweiten Kalligraphen im Regal.

Hansjörg Russ überzeugte die Jury mit seinem Schulprojekt „E-Rennkiste“. Im Schuljahr 2016/2017 sind an rund zehn Schulen in Ar-beitsgruppen unter Lehreranleitung elektrisch betriebene Seifenkisten entstanden. Die An-triebseinheit lieferte die Innung. Höhepunkt des Projektes E-Rennkiste wird der Renntag am 23. Juli 2017 sein.

Die Platzierungen werden bei der Preisverlei-hung im Rahmen der ZDK-Bundestagung am 17. Oktober 2017 in Berlin bekannt gegeben. Die Jury setzte sich zusammen aus Ulrich Kös-ter und Claudia Weiler (ZDK), Stephan Lenz (Fuchs Schmierstoffe), sowie Christoph Baeuchle („kfz-betrieb“).

Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen Helfen zu können, wenn Hilfe dringend benö-tigt wird, ist ein gutes Gefühl – und kann im Notfall Leben retten.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Erste Hil-fe Kursen möchten wir unseren Innungsmit-gliedern zusammen mit unseren Partnern Mal-teser Hilfsdienst und Deutsches Rotes Kreuz ein entsprechendes Kursprogramm anbieten.

Ab 12 Personen können auch In-House-Schu-lungen im Betrieb organisiert werden.

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Kreishandwerk-erschaft zurück, um Mitarbeiter für einen Kurs anzumelden.

Kreishandwerkerschaft Alzey-WormsTel. 06731 – 8142, Fax. 06731 – [email protected]

Malteser Hilfsdienst in Worms

Am: Samstag 21.10.2017 Montag 23.10.2017 Samstag 20.01.2018

Geschäftsstelle Malteser Hilfsdienst Wilhelm-Leuschner-Straße 1967547 Worms

Deutsches Rotes Kreuz in Alzey

Am: Samstag 30.09.2017 Montag 16.10.2017 Samstag 21.10.2017 Samstag 27.01.2018

Geschäftsstelle Deutsches Rotes Kreuz Albiger Straße 33, 55232 Alzey

Die Kosten können über die BG abgerechnet werden. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, das auch für die Beantragung von Führerschein...etc. zulässig ist.

Zu folgenden Terminen bieten wir einen Tages-Kurs in Alzey und Worms an:

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13§ Arbeitsrecht 17§ Arbeitsrecht

Haftungsausschluss: Die in diesem Ma-

gazin abgedruckten Artikel, Formulare

und Empfehlungen wurden mit größt-

möglicher Sorgfalt und nach bestem Wis-

sen recherchiert und erstellt. Sie erheben

aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Fehler sind nie auszuschließen. Auch wird

die Verfallzeit von Gesetzen und Verord-

nungen immer kürzer. Es wird deshalb

keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit,

Vollständigkeit oder Qualität der in die-

sem Magazin bereitgestellten Informati-

onen übernommen. Für Schäden mate-

rieller oder immaterieller Art, die durch

die Nutzung oder Nichtnutzung der dar-

gebotenen Informationen bzw. durch die

Nutzung fehlerhafter und unvollständi-

ger Informationen unmittel bar oder

mit telbar verursacht werden, haften der

Herausgeber und die beteiligten Kreis-

handwerkerschaften nicht, sofern ihnen

nicht nachweislich vorsätzliches oder

grob fahrlässiges Verschulden zur Last ge-

legt werden kann.

ArbeitsrechtÄnderungskündigung - Anforderungen

Ein mit einer Änderungskündigung übermit-teltes Vertragsangebot muss so konkret gefasst sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann. BAG, Urteil vom 26.01.2017, Az.: 2 AZR 68/16

Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrages

Ist eine Erklärung mit dem Zusatz „Im Auf-trag“ unterschrieben, kann das im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verant-wortung für den Inhalt der von ihm unter-zeichneten Erklärung übernehmen will. Der Zusatz „In Vertretung“ deutet demgegenüber darauf hin, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelt. Bestimmungen, die von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichnet sind, sind unwirk-sam, wenn sich aus ihnen nicht zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungen sein soll und um welche Rechtsquelle es sich jeweils handelt. BAG, Urteil vom 12.04.2017, Az.: 7 AZR 446/15

Mutterschutzgesetz Änderungenab 01.01.2018

Das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ enthält einige Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Personalarbeit haben werden. Ab 1.1. 2018 werden die wesentlichen Änderungen in Kraft treten.

Ausnahmen bilden die nachfolgenden Neu-regelungen, die bereits nach Verkündung des Gesetzes am 30.05.2017, also ab 01.06.2017, in Kraft getreten sind:

•DieSchutzfristnachderGeburteinesKindesmit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlän-gert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

•Es wird ein Kündigungsschutz für Frauennach einer nach der zwölften Schwanger-schaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu ein-geführt.

•Zudem werden die Regelungen zum Ge-sundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben unter anderem zur Gefahrstoff-kennzeichnung angepasst.

Das neue Mutterschutzgesetz bringt vor allem eine Ausweitung des geschützten Personen-kreises. Gilt das Gesetz bisher nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit ausführen, so soll es zukünftig eine erhebliche Ausweitung auf sonstige Per-sonen geben.

Die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2018

•Schülerinnen und Studentinnen werdendann in den Anwendungsbereich des Mu-SchG einbezogen, wenn die Ausbildungs-stelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungs-

veranstaltung verpfl ichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rah-men der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpfl ichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

•Zudem werden auch arbeitnehmerähnlichePersonen in den Anwendungsbereich klar-stellend einbezogen.

•DieRegelungenzumVerbotderNacht-undSonntagsarbeit werden branchenunabhän-gig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Rege-lung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

•FürdieArbeitnach20Uhrbis22Uhrwirdein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeit-geber die Frau grundsätzlich weiterbeschäf-tigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

•Durch die Integration der Verordnungzum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Ar-beitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

•DerneueinzurichtendeAusschussfürMut-terschutz ermittelt unter anderem Art, Aus-maß und Dauer der möglichen unverant-wortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechni-sche, arbeitsmedizinische und arbeitshygie-nische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Re-gelungen bieten.

•BeiBeamtinnen,RichterinnenundSoldatin-nen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

BVerfG: Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß

Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem Grundgesetz verein-bar. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten in mehreren Urteilen vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.) entschieden. Das umstritte-ne Gesetz soll Tarifkollisionen innerhalb der Unternehmen vermeiden: Wenn zwei Ge-werkschaften in einem Betrieb dieselben Ar-beitnehmer vertreten, gilt nur noch ein Tarif-vertrag, nämlich von derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Substanzielle Kritik an der Neuregelung gab es von Beginn an. Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde (Berufsgruppen- und

Branchengewerkschaften, ein Spitzenverband sowie ein Gewerkschaftsmitglied) wandten sich insbesondere gegen die sog. Kollisionsre-gel (§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG) und gegen Rege-lungen zum Beschlussverfahren. Gerügt wur-de die Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 3 GG. Das Gesetz greife ohne Rechtfertigung in die Koalitionsfreiheit ein und genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Das BVerfG (zwei Mitglieder des ersten Se-nats haben ein abweichendes Sondervotum abgegeben) geht im Ergebnis von der weitge-henden Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Tarifvertragsgesetzes aus. Bei der Ausle-gung und Handhabung des Gesetzes muss der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) Rechnung getragen werden. Über offene Fragen im Einzelnen entschei-den die Fachgerichte. Unvereinbar mit dem Grundgesetz ist das Gesetz allerdings nur in-soweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufs-gruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernach-lässigt werden. Hier hat der Gesetzgeber Ab-hilfe zu schaffen. Bis zur Neuregelung, die bis zum 31.12.2018 zu treffen ist, darf ein Tarif-vertrag im Kollisionsfall nur dann verdrängt werden, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Angehörigen der Minderheits-gewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das ist plausi-bel darzulegen. Im Übrigen bleibt das Gesetz weiterhin anwendbar. BVerfG, Urteile vom 11.07.2017, Az.: 1 BvR 1571/15 u.a.

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14 Alzey-Worms18 Rhein-Westerwald ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Impressum„Brennpunkt Handwerk“ – Magazin der Innungen und Kreis-handwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich.

Satz, Druck, Vertrieb: WITTICH Medien KG, Rheinstraße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax 02624/911-195;

Konzeption und Gestaltung: Elisabeth Schubert

Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald eG; Michael Braun, Karlheinz Latsch, Harald Sauerbrei (Vorstand)

Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Limburg-Weilburg: GF Stefan Laßmann; Ausgabe B: Aufl age: 820 Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Udo Runkel;Ausgabe C: Aufl age 1.805 ExemplareKHS Alzey-Worms: GF Dirk Egner;Ausgabe F: Aufl age 650 Exemplare

Titelbild: fotolia© FikMik

Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kosten-frei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,– € / Stück zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishand-werkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte Manu-skripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlags-rechte und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber sowie die beteilig-ten Kreishandwerkerschaften sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verant-wortlich. Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzei-genpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugs-weise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedür-fen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften.

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald eG, Langendorfer Straße 91, 56564 Neuwied, Telefon (02631) 9464-0 - Fax (02631) 946411. Gemäß §9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rlp vom 4.2.2005 wird auf folgendes hingewiesen: wirtschaftliche Beteiligung Kreishand-werkerschaft Rhein-Westerwald, Joseph-Kehrein-Str. 4, 56410 Montabaur

Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpfl ichtet, die Arbeitspapie-re des Mitarbeiters fertig zu machen und so rechtzeitig herauszugeben, dass sein Mitarbei-ter sie am letzten Arbeitstag mitnehmen kann. Doch reicht es, wenn er sie nur zur Abholung bereitlegt? Und was passiert, wenn er seiner Herausgabepfl icht nicht nachkommt? Eine Antwort auf diese Fragen liefert unser Beitrag.

Arten von Arbeitspapieren

Arbeitspapiere im engeren Sinn sind Papiere, die der Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbe-ginn unbedingt vorlegen und der Arbeitgeber bei Beschäftigungsende unbedingt ausfüllen

und herausgeben muss – z. B. die Lohnsteu-erbescheinigung und der Sozialversicherungs-nachweis.

Arbeitspapiere im weiteren Sinn sind Papiere, die dem Nachweis bestimmter Tatsachen die-nen – z. B. ein Zeugnis oder ein Befähigungs-nachweis. Oder Unterlagen, die bestimmte Erklärungen über den Arbeitgeber oder das Arbeitsverhältnis enthalten – z. B. der Arbeits-verhältnis-Nachweis oder die Ausgleichsquit-tung.

Gesetzliche Grundlagen

Bei den Arbeitspapieren vertritt die ganz herr-schende Meinung die Auffassung, dass die Herausgabepfl icht des Arbeitgebers auf Seiten des Arbeitnehmers eine Holschuld auslöst.

Nach § 269 Abs. 1 BGB gilt: „Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.“

§ 269 Abs. 2 BGB sieht vor: „Ist die Verbind-lichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.“ Ort der Abholung ist damit in der Regel der Beschäftigungsort.

§ 269 BGB ist dispositiv. D. h., von der gesetzli-chen Vorschrift kann durch Vereinbarungen der Parteien abgewichen werden. Selbstverständ-lich können sich die Parteien einvernehmlich darauf verständigen, dass der Arbeitgeber die Papiere zuschickt. Der Arbeitgeber kann in die-sem Fall allerdings verlangen, dass sein Mitar-beiter die Kosten der Übersendung trägt.

Rechtsfolgen:Von der Klage bis zur Zwangshaft

Der Arbeitgeber trägt für die Erfüllung seiner Herausgabepfl icht die Darlegungs- und Be-weislast. Der Arbeitnehmer hat ihm auf Verlan-gen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (= Quittung) zu erteilen (§ 368 Satz 1 BGB - die so genannte Empfangsquittung). Kommt der Ar-beitgeber mit der Herausgabe in Verzug, muss er seinem Mitarbeiter die Arbeitspapiere auf eigene Kosten zustellen.

Erfüllt der Arbeitgeber seine Herausgabepfl icht nicht freiwillig, kann der Arbeitnehmer ihn auf Herausgabe verklagen.

Bleibt der Arbeitgeber selbst nach seiner Verur-teilung noch untätig, wird eine Zwangsvollstre-ckung erforderlich. Dabei gilt:

• Geht esbloß um denHerausgabeanspruch,ist der Weg über § 883 ZPO - Herausgabe bestimmter Sachen - vorgezeichnet. Der Ge-richtsvollzieher muss dem Arbeitgeber die Arbeitspapiere wegnehmen und dem Arbeit-nehmer übergeben.

• Geht es um den Anspruch auf Ausfüllungder Arbeitspapiere, ist der Weg über § 888 ZPO - unvertretbare Handlungen - zu gehen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall durch Zwangsgeld oder Zwangshaft dazu angehal-ten werden, die Arbeitspapiere auszufüllen. Diese Verpfl ichtung kann ihm ein Dritter nicht abnehmen.

Ein weiterer Weg bietet sich bereits im Erkennt-nisverfahren nach § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG an: „Spricht das Urteil die Verpfl ichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Be-klagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer be-stimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen“.

Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO ist in diesem Fall ausgeschlossen (§ 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG). Der Erfüllungsanspruch wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um.

D. h., dass beispielsweise bei einer nicht frist-gerecht ausgefüllten und herausgegebenen Lohnsteuerbescheinigung mit der Entschädi-gung zugleich alle Schadensersatzansprüche wegen der Nichtherausgabe - sogar die ent-gangene Lohnsteuererstattung - abgegolten sind (BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 121/95).

Rechtsstreit vermeiden

Zur Eskalation muss es nicht kommen. Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere bei Be-endigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich mit, sollte der Arbeitgeber ihn schriftlich unter Fristsetzung (maximal 2 Wochen) zur Abho-lung auffordern.

Kommt er der Aufforderung nicht nach, em-pfi ehlt es sich, die herauszugebenden Arbeits-papiere unter Zeugen in einen Umschlag zu stecken und per Post auf den Weg zu geben. Die dabei anfallenden Portokosten stehen in keinem Verhältnis zu dem fi nanziellen Auf-wand, der durch einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht entstehen wird.

Weitere Informationen zum Thema fi nden Sie unter: www.personalpraxis24.de

Autor: Dr. Heinz J. Meyerhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Greven

Herausgabe von Arbeitspapieren:So vermeiden Arbeitgeber Konfl ikte

Arbeitspapiere

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15Alzey-Worms 19Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Empfangsbestätigung Arbeitspapiere

1. Das Arbeitsverhältnis zwischen

_____________________________________________________________________________________________ (Arbeitgeber)

und

_____________________________________________________________________________________________ (Arbeitnehmer/in)

wurde zum _______________________________ beendet.

2. Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: (Nichtzutreffendes bitte durchstreichen bzw. ergänzen)

2.1 Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Zeitraum: _________________________

2.2 Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV

Zeitraum: _________________________

2.3 Sozialversicherungsausweis; Versicherungsnummer: _________________

2.4 Urlaubsbescheinigung für das Urlaubsjahr ________________

2.5 Zeugnis

2.6 Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Monat _________________

2.7 Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur

2.8 ______________________________________________________

2.9 ______________________________________________________

Der/Die Unterzeichner/in bestätigt, dass er die überlassenen Unterlagen und Gegenstände vollständig zurückgegeben hat.

Der/Der Unterzeichner/in bestätigt gleichzeitig, eine Ausfertigung dieser Empfangsbestätigung erhalten zu haben.

_____________________________________________ _____________________________________________Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/in

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16 Alzey-Worms ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Betriebsübernahme/-übergabe

Anlaufstellen Übergeber ÜG / Übernehmer ÜN erl. erl.

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Im Vorhinein zu klären ...

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Steuerberater Mitteilung der Betriebsübergabe/-übernahme, Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte

Tipp für ÜN: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

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Banken/Sparkassen Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, Übernahme der Geschäftskonten oder Eröffnung neuer

Konten. Bei Einrichtung neuer Geschäftskonten müssen alle automatischen Abbuchungsstellen

(meist Lastschriften) informiert werden.

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Gewerbeaufsichtsamt ÜN: Informationen über Änderungen gewerberechtlicher Aufl agen einholen. Es ist möglich,

dass der ÜN weiterreichende gewerberechtliche Aufl agen erhält als der ÜG

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Mitarbeiter Unterrichtungspfl icht durch den ÜG oder ÜN (§ 613a BGB), Überprüfung der Arbeitsverträge,

Abgleichung Urlaubsvergütung/Freizeitausgleich zum Übergabestichtag. Ummeldung bei

Krankenkasse.

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Ausbildung Wenn Sie Lehrlinge ausbilden, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der HwK.

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nach Betriebsübernahme/-übergabe zu erledigen

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Handwerkskammer ÜG: Löschung beantragen, Gewerbeabmeldung beifügen - ÜN: Antrag auf Eintragung in die

Handwerksrolle (Eröffnungsdatum, beglaubigte Kopie Meisterbrief)

Auch möglich: Gewerbeanmeldung im One-Stop-Shop und bei Ihrer HwK (Handwerksrolle)

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Gewerbe/(Ordnungs-)amt ÜG: Gewerbeabmeldung, ÜN: Gewerbeanmeldung

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Handelsregister Falls Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist/wird, muss evtl. eine Ummeldung oder

neue Anmeldung erfolgen. Neue Verträge bei GmbH und OHG erstellen.

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Mietobjekte Mietvertrag kündigen/abschließen; falls schon ein Mietverhältnis besteht, klären, ob Gewerbe

im Haus betrieben werden darf und im Mietvertrag aufnehmen.

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Agentur für Arbeit Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme; ÜN: Gründungszuschuss beantragen: Nur möglich bei

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Auch hierzu beraten wir Sie gerne!

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Betriebshaftpfl icht-, Sach-, Aufl istung aller Versicherungsverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, ggf. Kündigung

Rechtsschutz-, sonstige bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge

Versicherungen

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Kraftfahrzeuge Ummeldung Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung

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Leasingverträge Aufl istung aller Leasingverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe je nach Rechtsform, ggf.

Angabe neuer Bankverbindung

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Sonstige Verträge Mitteilung der Betriebsübergabe, ggf. Kündigung nicht gewünschter Vertragsübernahmen,

z. B. Radio (GEZ), Zeitschriften, Vereine etc.

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17Alzey-Worms 21Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

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Innung Ummeldung bei der Innung

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Berufsgenossenschaft Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform bei Ihrer zuständigen HwK

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Finanzamt Mitteilung der Betriebsübergabe. Ggf. Freistellungsbescheinigung f. Bauabzugssteuer gem. §

48b EStG beantragen.

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Krankenkasse Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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Deutsche Post Ummeldung, evtl. Nachsendeantrag stellen

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Telefonunternehmen Ummeldung Betriebstelefon auf ÜN

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Versorgungsunternehmen Ummeldung beim Versorgungsunternehmen von Strom, Gas, Wasser

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Entsorgungsunternehmen Ummeldung beim Entsorgungsunternehmen der Abfallbeseitigung

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Inventarliste/Warenbestand Aktuelle Inventarliste aller zu übernehmenden Gegenstände und aktueller Warenbestand

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Kunden Aufl istung aller Kundenverträge, Information der Kunden durch Anschreiben, Zeitungsannonce etc.

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Lieferanten Aufl istung aller Lieferantenverträge (Übersicht über vereinbarte Konditionen), Information der

Lieferanten durch Anschreiben, evtl. Regelung der Zahlung bestehender Verbindlichkeiten

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Schutzrechte Aufl istung aller gewerblichen Schutzrechte

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Geschäftsformulare Geschäftsformulare mit Änderungen drucken, evtl. neue Bankverbindung und Steuernummer

angeben

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Persönliche Absicherung

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Krankenversicherung ÜN: Persönliche Beratung! Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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Rentenversicherung Mitteilung an zuständigen Versicherungsträger (www.deutsche-rentenversicherung.de) von ÜG

ÜN: Persönliche Beratung! und ÜN. Für den ÜN besteht die Möglichkeit, den Regelbeitrag in der Rentenversicherung auf

Antrag für die ersten 3 Jahre zu halbieren (Junghandwerker). Wahlfreiheit, wenn 18 Jahre Beiträ-

ge abgeführt wurden; danach möglich, lediglich Mindestbeiträge zu entrichten. Klärung des Renten-

anspruchs bei Erwerbsunfähigkeit.

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Persönliche Falls eine private Unfallversicherung besteht, sollte der ÜN die Beiträge und Leistungen mit der

Unfallversicherung Unfallversicherung bei der BG vergleichen. Unternehmerische Wahlfreiheit!

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Broschüren zum Thema Betriebsübernahme/-übergabe www.bmwi.de, Suchbegriff „Nexxt“, Broschüren zum Thema Existenzgründung:

www.bmwi.de („Starthilfe“). Hinweise zu Finanzierungsfragen: www.kfw.de und www.isb.rlp.de.

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18 Alzey-Worms22 Rhein-Westerwald

1. Betriebsnachfolge als Herausforderung

Sie haben Ihr Unternehmen seit vielen Jahren durch Höhen und Tiefen begleitet. Wenn Sie auch langfristig die Existenz des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichern möchten, sollten Sie schon frühzeitig über die Fortführung des Unternehmens nach Ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben nachdenken. Die Betriebsübergabe ist neben der Gründungs-phase die wichtigste strategische Phase eines Unternehmens. Aufgrund der im Folgenden dargestellten Komplexität des Vorgangs kann auf eine sehr sorgfältige und langfristige Pla-nung nicht verzichtet werden.

Verschiedene Alternativen müssen durchdacht, evtl. rechtliche, erbrechtliche und steuerliche Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es sind fi nanzielle Aspekte, aber auch familiäre und per-sönliche Überlegungen mit einzubeziehen.

II. Wie übergabefähig ist mein Betrieb?

Die Übergabefähigkeit bzw. Attraktivität Ihres Betriebes für einen potentiellen Übernehmer hängt von vielen internen wie externen Fakto-ren ab. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Un-ternehmen noch einmal genau „unter die Lupe nehmen“, bevor Sie diesen einem potentiellen Nachfolger anbieten.

Natürlich kennen Sie Ihren Betrieb in- und aus-wendig, aber dennoch: Manche Einschätzung ist vielleicht zu subjektiv und sollte überdacht wer-den. Analysieren Sie daher genau, was ihr Un-ternehmen gegenüber den Kunden, dem Markt, der Konkurrenz etc. auszeichnet. Bei der Analyse der betrieblichen Verhältnisse sollten Sie ein be-sonderes Augenmerk auf

• die Entwicklung der Umsatz- und Ertrags-struktur,

• dasProdukt-undLeistungsangebot,

• dietechnischeAusstattungIhresBetriebes,

• dieKundenstruktur,

• diePersonalstrukturundQualifikationIhrer Beschäftigten sowie

• dieBetriebsorganisation

legen. Dabei sind nicht nur die in der Vergangen-heit erzielten Zahlen und Daten, sondern auch die zukünftig erwarteten Umsatz-, Kosten- und Wettbewerbspotenziale von Bedeutung.

Planen Sie für die Bestandsaufnahme der be-trieblichen Gegebenheiten einen ausreichenden zeitlichen Puffer ein. Notwendige Anpassungen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und/oder steu-erlicher Sicht können in der Regel nicht kurz-fristig durchgeführt werden bzw. bedingen eine angemessene Vorlaufzeit. Generell gilt, dass Sie den Erfolg einer späteren Übergabe maßgeblich unterstützen können, indem Sie frühzeitig auf die Wert- und Nachhaltigkeit der o. g. Faktoren achten. Stellen Sie rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe und neh-men Sie gegebenenfalls Anpassungen an Ihrem strategischen Geschäftskonzept vor. Denn auch die Finanzierung der Nachfolge dürfte für den potentiellen Übernehmer bei Vorliegen eines schlüssigen Unternehmenskonzepts wesentlich leichter zu bewerkstelligen sein.

Umsatz- und Ertragssituation

Besonders wichtig für die Einschätzung der Übergabefähigkeit ist es, die genaue Ertragssi-tuation der letzten Jahre festzustellen. Welche Umsätze wurden generiert? Welche Betriebser-gebnisse wurden erzielt? Wie hoch war die be-triebliche Umsatzrendite, die Pro-Kopf-Leistung etc.? Auch sollten Sie nicht die zukünftigen Um-

satzerwartungen vernachlässigen. Sind Umsatz-trends erkennbar oder muss gar mit Umsatzein-brüchen gerechnet werden?

Produkte und Dienstleistungen

Die Übergabefähigkeit des Unternehmens hängt auch maßgeblich vom betrieblichen Leistungs-angebot ab. So sind Produkte und Dienstleis-tungen, die den aktuellen Ansprüchen und An-forderungen des Marktes gerecht werden, eine Voraussetzung für die erfolgreiche Suche nach einem möglichen Übernehmer.

Bietet das bestehende Produkt- und Leistungs-angebot zudem Spielräume für zukünftige technologische und trendmäßige Entwicklun-gen? Lassen sich hierdurch eventuell zusätzliche Kundengruppen erschließen, ergibt sich für den Nachfolger eine gute Startposition. Beobachten und analysieren Sie daher permanent die Ent-wicklungen des Marktes und der Branche.

Betriebsstätten, Maschinen,technische Ausstattung

Je besser der technische Zustand der betriebli-chen Anlagen und Maschinen, des Fuhrparks, der Geschäftsausstattung, desto attraktiver ist Ihr Unternehmen für Ihren Nachfolger. Er-mitteln Sie daher zeitnah die technologische Leistungsfähigkeit Ihrer Maschinen. Holen Sie Informationen darüber ein, ob im Falle einer Betriebsübergabe neue gewerberechtliche und ökologische Aufl agen zu beachten sind. Eine technisch veraltete Ausstattung bzw. eine gar eingeschränkte Nutzbarkeit bedingen über kurz oder lang kostenintensive Reparaturen, Ersatz-investitionen und/oder Modernisierungsmaß-nahmen.

Betriebsübergabe im HandwerkRechtzeitig an morgen denken!

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19Alzey-Worms 23Rhein-Westerwald

Markt und Kunden

Wie attraktiv sich Ihr Betrieb für einen potenti-ellen Übernehmer darstellt, ist in einem hohen Maß auch von der Kundenstruktur des Betrie-bes abhängig. Welche Kundengruppen werden primär angesprochen und wie hoch ist deren Kaufkraft?

Wer sind die Kunden von morgen und wie las-sen sich neue Kundengruppen erschließen? Wie stark ist der Wettbewerb – gegenwärtig und in der Zukunft? Sind Sie Marktführer, und wenn ja, in welchen Bereichen?

TIPP: Betreiben Sie ein gezieltes Marketing und durchforsten und aktualisieren Sie Ihre Kundenkartei. Untermauern Sie die Über-gabefähigkeit Ihres Betriebes, indem Sie zu Ihren Stammkunden sowie langjährigen Auf-traggebern und Geschäftspartnern besonders intensiven Kontakt pfl egen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Verlängerung beste-hender, werksvertraglicher Vereinbarungen (Wartungsverträge, Absatzrahmenverträge etc.). Machen Sie Ihre Produkte und Leistun-gen interessant für die Kundengruppen der Zukunft.

Personal

Eine betrieblich angemessene Personalstruk-tur ist für die Übergabefähigkeit von enormer Wichtigkeit. Sind Ihre Mitarbeiter marktgerecht qualifi ziert? Laufen Lehr- oder Zeitverträge aus? Welches Know-how verbleibt nach Ihrem Aus-scheiden im Unternehmen? Analysieren Sie die Personalstruktur Ihres Betriebes gründlich und erstellen Sie Übersichten, aus denen wesentli-che Sachverhalte wie Alter der Beschäftigten, Qualifi kation, Eintrittsdatum, Entlohnung, Urlaubsanspruch, Vertragsbefristungen sowie betriebliche Sondervereinbarungen hervorge-hen. Beugen Sie einem drohenden Know-how-Verlust rechtzeitig durch Schulungsmaßnahmen vor.

Betriebsorganisation

Eine zeitgemäße Betriebsorganisation ist im Handwerk die Grundlage für den Erfolg. Erfolgt die Auftragsabwicklung schnell und reibungs-los? Sind die Arbeitsgebiete und Aufgabenbe-reiche klar strukturiert? Wird die betriebliche Leistungserstellung und Abrechnung hinrei-chend EDV-technisch unterstützt? Existiert ein betriebliches Controllingsystem? Wie aktuell ist die Finanzbuchhaltung? Funktionieren das Zu-sammenspiel und der Informationsaustausch mit Steuerberater, Kreditinstituten etc.? Im Gegensatz zu den vorgenannten Sachverhalten lässt sich im Bereich der Betriebsorganisation die Übergabefähigkeit des eigenen Betriebes mit vergleichsweise einfachen Mitteln kurzfristig verbessern.

III. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Übergabeplanung zu beginnen?

Nicht selten erstreckt sich in der Praxis der durchschnittliche Übergabezeitraum, d. h. die Zeitspanne zwischen der ersten konkreten Über-legung bis zur letztlichen Übernahme, auf ca. 10 Jahre. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie in

den wohlverdienten Ruhestand gehen möchten, sollten Sie sich früher oder später – spätestens jedoch mit Ihrem 55. Geburtstag – gedanklich der Nachfolge widmen und konkrete Vorstellun-gen entwickeln.

TIPP:

1. Stellen Sie einen schriftlichen Fahr-plan für Ihre Betriebsübergabe auf. Stimmen Sie steuerliche und rechtliche Fragen ab und nutzen Sie dabei fachkun-dige Beratung zu einzelnen Detailfragen.

2. Überlassen Sie Ihre Unternehmensnachfol-ge nicht dem Gesetzgeber (gesetzliche Erb-folge), sondern wählen Sie Ihren Nachfolger sorgfältig nach fachlicher und persönlicher Qualifi kation aus.

3. Schaffen Sie sich eine ausreichende Alters-versorgung und nutzen Sie die Betriebsnach-folge als Chance für Ihre persönliche Zukunft.

Exkurs: Für den Notfall gerüstet?

Für den Eintritt eines Notfalls (plötzliche Erkrankung, Unfall, Tod) ist es wichtig eine Notfallmappe zu erstellen. Dieses sollte die Geschäftsvertretung regeln und den Ablauf des Tagesgeschäftes sicherstellen.

Hinterlegen Sie das Notfallhandbuch mit al-len Ihnen wichtig erscheinenden Informatio-nen an einem für die Betreffenden zugängli-chen Ort.

Mögliche Inhalte des Notfallhandbuchs sind:

•KontaktdatendesSteuerberaters

•AdressverzeichniswichtigerAnsprechpartner

•HinweisauferbrechtlicheAngelegenheiten

•Not-ProkuraoderHandlungsvollmacht

• VollmachtenfürBankundjegliche Rechtsgeschäfte

•Vertretungsregelungen

•HinterlegungsortewichtigerDokumente

•EDV-Zugangsdaten,digitaleSignatur

•PINs

•Banksafe-Zugang

IV. Die Altersversorgung nach derBetriebsübergabe sichern

Überprüfen Sie Ihre Altersversorgung! Gera-de im Handwerk wird oft übersehen, dass die gesetzliche Handwerkerversorgung nur eine Grundversorgung darstellt. Zusätzliche private Vorsorge ist in vielen Fällen nur unzureichend auf die möglichen Versorgungsfälle abgestimmt.

Möglichkeiten zur Verbesserungder Altersversorgung

Wenn Sie Ihre Einnahmen aus der bestehenden Versorgung den Ausgaben nach der Übergabe gegenüberstellen, wird in nicht wenigen Fällen eine Unterdeckung vorhanden sein. In diesem Fall ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungslücke zu decken.

Folgende Möglichkeitensollten Sie deshalb prüfen:

• MaßnahmenzurErhöhungdergesetzlichen,privaten und betrieblichen Altersversorgung: Die Renten sind so angelegt, dass sie über ei-nen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträ-gen und der Verzinsung erwirtschaftet wer-den. Bei Betriebsübergabe wegen Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze wird deshalb eine Aufstockung bzw. Nachzahlung in der Regel nicht den gewünschten Erfolg bringen.

• Einkünfte aus Hinzuverdienst. Neben einerRente aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung darf in einem bestimmten Umfang hin-zuverdient werden. Wie viel, hängt von der Rentenart ab. Wer die Erwerbsminderungs-rente in voller Höhe erhält, kann daneben höchstens monatlich brutto 450 Euro verdie-nen. Verdient er mehr, entfällt der Rentenan-spruch teilweise.

• Einkünfte aus der Übergabe des Betriebes:Sollte nach Aufstellung Ihrer Versorgungsbi-lanz eine Versorgungslücke bestehen und ist diese auch nicht durch Hinzuverdienste bzw. sonstige Einkünfte zu schließen, so müssen Sie bei Planung und Gestaltung der Übergabe Ihres Betriebes dies mitberücksichtigen. Die-se Mindestanforderungen sind zu defi nieren und wertmäßig festzulegen und müsse un-abdingbar in Ihre Verhandlungen mit dem Übernehmer einfl ießen.

Tipp: Überprüfen Sie, dass eventuell verein-barte Miete, Pacht, betriebliche Versorgungs-rente, Leibrente, Beraterhonorar usw. für den Übernehmer verkraftbar sind. Denken Sie da-ran, diese zu sichern, um nicht im Falle eines Niedergangs des Unternehmens mit leeren Händen dazustehen.

V. Wer soll den Betrieb übernehmen?

Ein geeigneter Übernehmer ist der Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsübergabe. Die Su-che nach einem Nachfolger und vor allem seine Vorbereitung auf die Übernahme erfordern Zeit. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten.

Die Übernahme durch ein Familienmitglied

Viele Firmeninhaber wünschen sich einen Nach-folger aus der Familie. Dies ist allerdings keine ganz einfache Form der Nachfolge. Die emoti-onale Komponente ist nicht zu unterschätzen und macht häufi g eine weitgehend objektive Betrachtung der Dinge unmöglich. Zunächst einmal muss die Nachfolge von dem Famili-enmitglied ausdrücklich gewollt sein. Ist diese Ausgangsfrage geklärt, so liegt der Schwerpunkt der Nachfolgeplanung in der rechtzeitigen Vor-bereitung des Nachfolgers. Der Nachfolger muss schrittweise in die Führung des Unternehmens mit einbezogen werden, Verantwortung über-nehmen lernen, Erfahrungen sammeln und damit nach und nach unternehmerische Hand-lungskompetenz erwerben. Parallel hierzu muss der Übergeber lernen loszulassen. Darüber hin-aus kann ein Akzeptanzproblem des familien-internen Nachfolgers entstehen. Nachkommen, die den Mitarbeitern von

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20 Alzey-Worms24 Rhein-Westerwald

Kindesalter an be-kannt sind, kämpfen oftmals damit nach wie vor als „der Klei-ne“ gesehen, und nicht als Chef akzep-tiert zu werden.

Ein Mitarbeiter als Nachfolger

Steht kein Nachfolger aus dem Kreis der Familie zur Verfü-gung, so bietet sich vielleicht eine Person aus dem Bereich des Unternehmens für eine Übernahme an. Ein Nachfolger aus dem Unternehmen hat meist den Vorteil, dass er, wie der Familiennachfolger, die Besonderheiten des Unternehmens bereits kennt, mit den Abläufen vertraut ist und zu Kun-den und Lieferanten einen persönlichen Kontakt aufgebaut hat. Möglicherweise hat er auch seine Führungsqualitäten bereits unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bleibt die Kontinuität im Unter-nehmen gewahrt. Es besteht allerdings bei der Übergabe an Betriebsinterne die Gefahr, dass eine gewisse Betriebsblindheit vorhanden ist. Es ist keine so hohe Sensibilität gegenüber betrieb-lichen Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden, wie sie ein betriebsfremder Nachfolger hätte, der unvoreingenommen in das Unternehmen eintritt. Auch hier kann ein Akzeptanzproblem seitens der früheren Kollegen entstehen.

Übernahme durch Dritte

Bei der Betriebsübernahme durch externe Drit-te muss gezielt nach einem geeigneten Über-nahmekandidaten gesucht werden. Prüfen Sie zunächst im näheren Umfeld (bspw. Kollegen, Geschäftspartner), ob sich ein geeigneter Nach-folger fi ndet. Sollte dies nicht der Fall sein, bie-ten Sie Ihr Unternehmen am Markt an. Hierzu eignen sich die Betriebsbörsen der Handwerks-kammern, in der Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen können.

Die Börse ist ein Verzeichnis von einerseits Exis-tenzgründungswilligen, die ein Unternehmen suchen, und andererseits von Unternehmern, die ihr Unternehmen übergeben wollen. Die Unternehmensbörsen zeichnen sich hierbei durch die Gewährleistung von Anonymität der Teilnehmer aus, um den sensiblen Prozess mit der notwendigen Diskretion zu behandeln. Die Unternehmensbörse www.nexxt-change.org hat sich auf bundesweiter Ebene etabliert. Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie Aushänge bei Meisterschulen stellen ebenfalls eine Option dar. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich an Lieferanten, Geschäfts-partner oder Firmenmakler zu wenden oder mit Hilfe einer Personalberatung nach einem

Nachfolger zu suchen. Unabhängig davon, ob der potenzielle Nachfolger ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein Fremder ist, sollte ein Anforderungsprofi l für den Nachfolger erstellt werden.

Hierbei sollten folgende Punkteabgefragt werden:

•die kaufmännische, fachliche und sozialeKompetenz,

• die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen undzu delegieren,

•Konfliktfähigkeit,Durchsetzungsvermögenund Gesprächsbereitschaft,

• persönliche Eignung (Einsatzbereitschaft, fa-miliäres Umfeld etc.) des Nachfolgers.

Mit Hilfe dieses Anforderungsprofi ls können Sie prüfen, ob der Kandidat wirklich für diese Aufgabe geeignet ist, denn nicht immer ist der Wunschnachfolger auch wirklich „der Richtige“. Auch ist es ratsam, bei der Beurteilung eines po-tentiellen Nachfolgers die Beratung durch unab-hängige Dritte, wie z.B. die Handwerkskammer, einen Unternehmensberater oder eine Personal-beratungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.

VI. Was ist mein Unternehmen wert?

Unternehmenswertermittlung nach AWH

Vor dem Verkauf Ihres Unternehmens müssen Sie sich zunächst Klarheit darüber verschaffen, welchen Wert Ihr Unternehmen darstellt. Nur so können Sie im Verhandlungsverlauf mit potenziellen Käufern einen realistischen Kauf-preis fi nden. Dies ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Aus diesem Grund wurde von der Arbeitsgemeinschaft der wertermitteln-den Betriebsberater im Handwerk (AWH) ein einheitlicher Bewertungsstandard geschaffen. Grundlage des so genannten „AWH-Standards“ ist das Ertragswertverfahren, das auf die Verhält-nisse handwerklicher Unternehmen angepasst ist. Der zukünftigen Ertragssituation kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Ein Nachfolger muss aus den Erträgen nicht nur die künftig im Unternehmen erforderlichen Investi-tionen fi nanzieren, sondern auch die Zins- und Tilgungszahlungen, die mit dem Kauf der Un-ternehmung verbunden sind.

Typisch für das Handwerk sind u.a.:

•DiestarkeBeeinflussungderErtragslagedurch die Inhaberpersönlichkeit

•FinanzielleGestaltungsoptionendurchdieHaftungsverfl echtung von Privat- und Be-triebsvermögen

TIPP: Nähere Informationen zur Bewertung nach dem AWH-Standard und dem damit verbundenen Prozedere erteilen die

betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Hand-werkskammer. Nach Abschluss einer AWH-Unternehmensbewertung ist eine solide Ba-sis für die Kaufpreisverhandlung gegeben. Eine solche Unternehmensbewertung liefert wichtige Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises. Sie ist somit in vielen Fällen eine unverzichtbare Verhandlungsgrundlage für einen von beiden Seiten akzeptierten Kaufpreis.

Pachtwert und Mietwert

Bei der Pachtpreisberechnung gibt es im Ge-gensatz zur Unternehmenswertermittlung bis-her kein allgemein gültiges Standardverfahren. Pachtpreise als Verhandlungsgrundlage werden deshalb durch verschiedene Verfahren ermittelt. So fi nden sich in der Beratungspraxis gewinn- oder vermögenswertorientierte Pachtpreisbe-rechnungen sowie Mischverfahren aus beiden.

Bei einer Berechnung ist immer Wert darauf zu legen, dass die Pachthöhe nicht im Widerspruch zur bisherigen Ertragssituation steht (zum Bei-spiel niedriger Gewinn, hohe Pacht). Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Päch-ter aufgrund der Pachtzahlungen liquide bleibt und somit seinen Zahlungsverpfl ichtungen (ein-schließlich der Pachtzahlungen) weiterhin nach-kommen kann.

Für die Berechnung von Pachtpreisen als Ver-handlungsgrundlage sollte der Verpächter dem künftigen Pächter verschiedene Informationen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen. Neben den Jahresabschlüssen der letzten drei bis fünf Jahre gehören dazu insbesondere Angaben zu den Wertverhältnissen von Immobilien sowie Grund und Boden und zu den vorherrschenden Mietpreisen für die unterschiedlichen Arten von gewerblichen Flächen. Darüber hinaus ist in den Pachtwert ein Pachtzins für Inventar und Maschi-nen einzubeziehen, der in der Regel Zinsen und Abschreibungen beinhaltet. Eine Pachtberech-nung sollte immer zeitnah zur geplanten Ver-pachtung erfolgen.

Bei der Vereinbarung eines Mietpreises gewerbli-cher Immobilien sollte der ortsübliche Mietspie-gel herangezogen werden. Für sehr gute / sehr schlechte Bausubstanz, Standort, können Zu- bzw. Abschläge vorgenommen werden.

Im Unterschied zum Mietvertrag gibt der Pacht-vertrag dem Pächter neben dem Gebrauchsrecht auch das Recht, einen Ertrag aus der Pachtsache zu ziehen. Bei einer Überlassung von leeren Räumen zu gewerblichen Zwecken liegt somit ein Miet-vertrag vor, während es sich bei der Überlassung von Betrieben um einen Pachtvertrag handelt. Neben Ihrer Innungsgeschäftsstelle unterstützen Sie die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer.

Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

Page 21: Handwerk trifft Politikhandwerk-alzey.de/files/17_3_BPH_Alzey_Worms_Web.pdf · Art.-Nr.2518-xxxx UVP9,90€ Duffel Bag, wasserdicht 7,90 € Art.-Nr.9609 UVP64,90€ 49,90€ Das

21§ Steuern und Finanzen24 Rhein-Westerwald

Kindesalter an be-kannt sind, kämpfen oftmals damit nach wie vor als „der Klei-ne“ gesehen, und nicht als Chef akzep-tiert zu werden.

Ein Mitarbeiter als Nachfolger

Steht kein Nachfolger aus dem Kreis der Familie zur Verfü-gung, so bietet sich vielleicht eine Person aus dem Bereich des Unternehmens für eine Übernahme an. Ein Nachfolger aus dem Unternehmen hat meist den Vorteil, dass er, wie der Familiennachfolger, die Besonderheiten des Unternehmens bereits kennt, mit den Abläufen vertraut ist und zu Kun-den und Lieferanten einen persönlichen Kontakt aufgebaut hat. Möglicherweise hat er auch seine Führungsqualitäten bereits unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bleibt die Kontinuität im Unter-nehmen gewahrt. Es besteht allerdings bei der Übergabe an Betriebsinterne die Gefahr, dass eine gewisse Betriebsblindheit vorhanden ist. Es ist keine so hohe Sensibilität gegenüber betrieb-lichen Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden, wie sie ein betriebsfremder Nachfolger hätte, der unvoreingenommen in das Unternehmen eintritt. Auch hier kann ein Akzeptanzproblem seitens der früheren Kollegen entstehen.

Übernahme durch Dritte

Bei der Betriebsübernahme durch externe Drit-te muss gezielt nach einem geeigneten Über-nahmekandidaten gesucht werden. Prüfen Sie zunächst im näheren Umfeld (bspw. Kollegen, Geschäftspartner), ob sich ein geeigneter Nach-folger fi ndet. Sollte dies nicht der Fall sein, bie-ten Sie Ihr Unternehmen am Markt an. Hierzu eignen sich die Betriebsbörsen der Handwerks-kammern, in der Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen können.

Die Börse ist ein Verzeichnis von einerseits Exis-tenzgründungswilligen, die ein Unternehmen suchen, und andererseits von Unternehmern, die ihr Unternehmen übergeben wollen. Die Unternehmensbörsen zeichnen sich hierbei durch die Gewährleistung von Anonymität der Teilnehmer aus, um den sensiblen Prozess mit der notwendigen Diskretion zu behandeln. Die Unternehmensbörse www.nexxt-change.org hat sich auf bundesweiter Ebene etabliert. Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie Aushänge bei Meisterschulen stellen ebenfalls eine Option dar. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich an Lieferanten, Geschäfts-partner oder Firmenmakler zu wenden oder mit Hilfe einer Personalberatung nach einem

Nachfolger zu suchen. Unabhängig davon, ob der potenzielle Nachfolger ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein Fremder ist, sollte ein Anforderungsprofi l für den Nachfolger erstellt werden.

Hierbei sollten folgende Punkteabgefragt werden:

•die kaufmännische, fachliche und sozialeKompetenz,

• die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen undzu delegieren,

•Konfliktfähigkeit,Durchsetzungsvermögenund Gesprächsbereitschaft,

• persönliche Eignung (Einsatzbereitschaft, fa-miliäres Umfeld etc.) des Nachfolgers.

Mit Hilfe dieses Anforderungsprofi ls können Sie prüfen, ob der Kandidat wirklich für diese Aufgabe geeignet ist, denn nicht immer ist der Wunschnachfolger auch wirklich „der Richtige“. Auch ist es ratsam, bei der Beurteilung eines po-tentiellen Nachfolgers die Beratung durch unab-hängige Dritte, wie z.B. die Handwerkskammer, einen Unternehmensberater oder eine Personal-beratungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.

VI. Was ist mein Unternehmen wert?

Unternehmenswertermittlung nach AWH

Vor dem Verkauf Ihres Unternehmens müssen Sie sich zunächst Klarheit darüber verschaffen, welchen Wert Ihr Unternehmen darstellt. Nur so können Sie im Verhandlungsverlauf mit potenziellen Käufern einen realistischen Kauf-preis fi nden. Dies ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Aus diesem Grund wurde von der Arbeitsgemeinschaft der wertermitteln-den Betriebsberater im Handwerk (AWH) ein einheitlicher Bewertungsstandard geschaffen. Grundlage des so genannten „AWH-Standards“ ist das Ertragswertverfahren, das auf die Verhält-nisse handwerklicher Unternehmen angepasst ist. Der zukünftigen Ertragssituation kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Ein Nachfolger muss aus den Erträgen nicht nur die künftig im Unternehmen erforderlichen Investi-tionen fi nanzieren, sondern auch die Zins- und Tilgungszahlungen, die mit dem Kauf der Un-ternehmung verbunden sind.

Typisch für das Handwerk sind u.a.:

•DiestarkeBeeinflussungderErtragslagedurch die Inhaberpersönlichkeit

•FinanzielleGestaltungsoptionendurchdieHaftungsverfl echtung von Privat- und Be-triebsvermögen

TIPP: Nähere Informationen zur Bewertung nach dem AWH-Standard und dem damit verbundenen Prozedere erteilen die

betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Hand-werkskammer. Nach Abschluss einer AWH-Unternehmensbewertung ist eine solide Ba-sis für die Kaufpreisverhandlung gegeben. Eine solche Unternehmensbewertung liefert wichtige Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises. Sie ist somit in vielen Fällen eine unverzichtbare Verhandlungsgrundlage für einen von beiden Seiten akzeptierten Kaufpreis.

Pachtwert und Mietwert

Bei der Pachtpreisberechnung gibt es im Ge-gensatz zur Unternehmenswertermittlung bis-her kein allgemein gültiges Standardverfahren. Pachtpreise als Verhandlungsgrundlage werden deshalb durch verschiedene Verfahren ermittelt. So fi nden sich in der Beratungspraxis gewinn- oder vermögenswertorientierte Pachtpreisbe-rechnungen sowie Mischverfahren aus beiden.

Bei einer Berechnung ist immer Wert darauf zu legen, dass die Pachthöhe nicht im Widerspruch zur bisherigen Ertragssituation steht (zum Bei-spiel niedriger Gewinn, hohe Pacht). Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Päch-ter aufgrund der Pachtzahlungen liquide bleibt und somit seinen Zahlungsverpfl ichtungen (ein-schließlich der Pachtzahlungen) weiterhin nach-kommen kann.

Für die Berechnung von Pachtpreisen als Ver-handlungsgrundlage sollte der Verpächter dem künftigen Pächter verschiedene Informationen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen. Neben den Jahresabschlüssen der letzten drei bis fünf Jahre gehören dazu insbesondere Angaben zu den Wertverhältnissen von Immobilien sowie Grund und Boden und zu den vorherrschenden Mietpreisen für die unterschiedlichen Arten von gewerblichen Flächen. Darüber hinaus ist in den Pachtwert ein Pachtzins für Inventar und Maschi-nen einzubeziehen, der in der Regel Zinsen und Abschreibungen beinhaltet. Eine Pachtberech-nung sollte immer zeitnah zur geplanten Ver-pachtung erfolgen.

Bei der Vereinbarung eines Mietpreises gewerbli-cher Immobilien sollte der ortsübliche Mietspie-gel herangezogen werden. Für sehr gute / sehr schlechte Bausubstanz, Standort, können Zu- bzw. Abschläge vorgenommen werden.

Im Unterschied zum Mietvertrag gibt der Pacht-vertrag dem Pächter neben dem Gebrauchsrecht auch das Recht, einen Ertrag aus der Pachtsache zu ziehen. Bei einer Überlassung von leeren Räumen zu gewerblichen Zwecken liegt somit ein Miet-vertrag vor, während es sich bei der Überlassung von Betrieben um einen Pachtvertrag handelt. Neben Ihrer Innungsgeschäftsstelle unterstützen Sie die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer.

Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

25§ Steuern und Finanzen

Privater Pkw-Verkäufer haftet auchgegenüber Kfz-Händler

für falsche Zusicherungen

Ein Kraftfahrzeughändler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufver-trages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werk-statt untersucht hat. OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 28 U 101/16

Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungs-entgelte auch bei Unternehmerdarlehen

unzulässig

Von Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungs-entgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlos-sen wurden, sind unwirksam. Die Klauseln seien auch mit Blick auf die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs nicht angemessen. BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 und OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017, Az.: 28 U 89/16

Gebrauchtwagenkäufer darfTransportkostenvorschuss

vor Nacherfüllung verlangen

Der Käufer eines gebrauchten Pkw kann des-sen Verbringung an den Geschäftssitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines Transport-kostenvorschusses abhängig machen. Die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung muss ge-währleistet sein. BGH, Urteil vom 19.07.2017, Az.: VIII ZR 278/16

Für Kammerbeitrag keine Rückstellung möglich

Nach einer Entscheidung des Bundesfi nanz-hofes (BFH) kann ein Handwerker keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden.

Dies gilt auch dann, wenn die Zusatzbeiträ-ge immer nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind und es sehr wahrscheinlich ist, dass die Zusatzbeiträge auch in Zu-kunft in dieser Höhe gezahlt werden müssen.

Im entschiedenen Fall hatte ein Hand-werksunternehmer aus Thüringen geklagt, dessen Handwerkskammer – wie üblich – nach ihrer Beitrags-ordnung einen Grund- und einen Zusatz-beitrag erhebt. Bemessungsgrundlage des Zusatzbeitrags war bisher der Gewerbe-ertrag des drei Jahre vor dem Beitragsjahr liegenden Steuerjahres. In der Bilanz zum 31. Dezember 2009 passivierte der Kläger seine zu erwartenden Zusatzbeiträge für die Jahre 2010, 2011 und 2012

aufgrund seiner Gewerbeerträge der Jahre 2007, 2008 und 2009 unter „sonstige Rückstel-lungen“.

Das Finanzamt erkannte die Rückstellung nicht an, da die Zusatzbeiträge erst im jeweiligen Beitragsjahr wirtschaftlich verursacht seien. Während das Finanzgericht Gotha noch die Ansicht des Klägers vertrat, entschied der BFH zu Gunsten des zuständigen Finanzamtes.

Laut Ansicht der Richter dürfe für ungewisse Verbindlichkeiten keine Rückstellung gebil-det werden. Zum Bilanzstichtag 2009 seien die Beitragspfl ichten des Klägers für die Jah-re 2010, 2011 und 2012 rechtlich noch nicht entstanden. Die Beitragspfl icht sei zudem zwingend an die Kammerzugehörigkeit im Beitragsjahr geknüpft. Gebe der Kläger sei-nen Handwerksbetrieb auf, entfalle diese und er schulde weder den Grund- noch den Zusatzbeitrag. BFH, Urteil vom 05.04.2017,Az.: X R 30/15

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngelds

grds. unberücksichtigt

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche nur anlassbezogen einmal jährlich ausgezahlt werden, werden bei der Bemessung des El-terngelds nicht berücksichtigt, da sie kei-ne laufenden monatlichen Bezüge darstel-len. Sie stellen nicht zu berücksichtigende „sonstige Bezüge“ i.S.v. gem. §2 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 2c Abs. 1 BEEG dar, so die Ent-scheidung des Bundessozialgerichts (BSG). BSG, Urteil vom 29.06 2017, Az.: B 10 EG 5/16 R

Friseur muss 50.000 Euro Steuern nachzahlen

Weil ein Friseur seine offene Ladenkasse eher nachlässig führte, muss er für die Jahre 2011 bis 2013 jetzt insgesamt 50.000 Euro Steuern nachzahlen. Aufgrund der Tatsache, dass der Jahresumsatz des Friseurs, der sich auf Haar-verlängerungen spezialisiert hat, etwa 300.000 Euro betrug, kontrollierte der Betriebsprüfer des Finanzamtes besonders, ob die Kassenbe-stände in einen „Kassenbericht“ eingetragen

wurden. Der Prüfer kam zu dem Ergeb-nis, dass die Kassenführung nicht ord-nungsgemäß war. In den Streitjahren hatte der Betriebsinhaber keine Kassen-

berichte erstellt und vorgelegt, die auf täglichen Auszählungen beruhten. Die Kassenberichte waren lediglich

Kassenbestandsrechnungen. Die Einnahmen dokumentierte er

durch handschriftliche Kassen-berichte, in denen ein Anfangs-

bestand eingetragen wurde und dann die Tageseinnahme. Von der

danach berechneten Zwischensum-me zog er die Geschäftsausgaben und

– als sonstige Ausgaben – die mit Geld-karte bargeldlos beglichenen Umsätze sowie Bankeinzahlungen ab. Danach wurde der Endbestand ausgewiesen.

Steuern und Finanzen

Verzugszinssätze, Stand 01.07.17

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012:• alle Verbrauchergruppen 5% über Spitzenrefi nanzierungsfacilität

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen16.03.16 0,25 % 5,25 %

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/BFassung 2012, bzw. §§ 247, 288 BGB für:• (Privat-)Verbraucher 5% über Basiszins• Unternehmen 8% über Basiszins

ab Datum Basiszinssatz Verzugszinsen01.07.17 -0,88 % 4,12 % Verbr. 01.07.17 -0,88% 8,12 % Untern.

Der Basiszinssatz kann sich am 01.01. und 01.07. eines Jahres ändern!

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Link auf den Zinsrechner:

www.basiszinssatz.info

Da bei einem bargeldintensiven Betrieb wie dem des Friseurs die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung das tragende Element für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist, war der Prüfer befugt, die Besteuerungsgrundla-gen zu schätzen, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Es erfolgte ein Nachkalkulieren der Ein-nahmen aus den Haarverlängerungen. Das Finanzgericht befand jedoch die Höhe der Nachzahlung, der Prüfer war von 135.000 Euro ausgegangen, als zu hoch. Der Friseur wurde zu einer Steuernachzahlung von 50.000 Euro verurteilt. FG Berlin-Brandenburg,Urteil vom 13.02.2017, Az.: 7 V 7345/16

Zulässigkeit eines „Zuschlags Schönheitsre-paraturen“ neben der Grundmiete

Ein in einem Mietvertrag neben der „Grund-miete“ ausgewiesener „Zuschlag Schönheits-reparaturen“ ist als Preis(haupt)abrede einzu-ordnen, die nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessen-heit unterliegt, da dieser Zuschlag ein Entgelt für die Hauptleistungspfl icht „Gebrauchsge-währungs- und Gebrauchserhaltungspfl icht“ des Vermieters darstellt.

Die Ausweisung eines „Zuschlags Schön-heitsreparaturen“ hat für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung. Es handelt sich um einen bloßen (aus Sicht des Mieters belanglo-sen) Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation. Allerdings im Hinblick auf spä-tere Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Ver-gleichsmiete zu vergleichen ist. BGH, Beschluss vom 30.05.2017, Az.: VIII ZR 31/17

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22 Alzey-Worms

Dem Handwerk geht der Nachwuchs aus …

„Ausbildung im Handwerk attraktiv gestalten“

Gelungene Informationsveranstaltung und Austausch der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms in Kooperation mit Arbeit & Leben gGmbH im Hause der EWR AG.

Kein neues, aber immer noch ein großes The-ma sind die zahlreichen Lehrstellen im Hand-werk, die jedes Jahr unbesetzt bleiben. Hinzu kommen die geringe Zahl an qualifizierten Bewerbern sowie die zahlreichen Vertragslö-sungen. Grund genug, bei diesem viel disku-tierten Thema auch weiterhin als regionaler Vertreter des Handwerks aktiv zu bleiben und in Kooperation mit Arbeit & Leben gGmbH zu dieser Veranstaltung nach Worms einzuladen. Im Beisein zahlreicher Vertreter der Innungs-handwerksbetriebe, der Handwerkskammer, der Bildungsträger, unseres Partners IKK Süd-west und weiterer Institutionen, begrüßte Uwe Gros stellvertretend für die EWR AG alle An-wesenden.

Gerne sei die EWR AG Gastgeber, neben der bestehenden, sehr guten Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft habe das Thema Aus-bildung ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert im Hause EWR, mit derzeit 50 Azubis.

Arbeit & Leben Zweigstellenleiterin Karin Ernst-Betocchi konkretisierte noch einmal die Fragestellung. Neben der Attraktivität der Aus-bildung selbst, sei eben auch die Ansprache (Werbung) potentieller Auszubildender von Bedeutung. Hierbei ist es wichtig, die Werte, Gewohnheiten und Erwartungen der Zielgrup-pe zu kennen und sich als Betrieb darauf ein-zustellen. In seinem Vortrag stellte Christoph Feick (Arbeit & Leben) interessante Ergebnisse

aktueller Studien zur Charakterisierung der gegenwärtigen „Generation Z“ vor.

„Wie ticken die jungen Menschen und was be-deutet das für die Ausbildungsbetriebe?“

Wertvolle Informationen lieferten die Erhe-bungsergebnisse einer zweiteiligen regionalen Umfrage im Kreis Alzey-Worms. Darin wur-den einerseits Schülerinnen und Schüler meh-rerer Schulen zur Ausbildungsplatzsuche sowie ihren Erwartungen an einen Ausbildungsbe-trieb und anderseits zahlreiche Handwerksbe-triebe zu Schwierigkeiten und Erwartungen an Azubis befragt. Die Erkenntnisse und Ergeb-nisse, die von Sandra Küchler (Arbeit & Leben) vorgetragen wurden, lieferten die Grundlage für die anschließenden Tischgespräche der Teilnehmer.

Kreishandwerksmeister Bernd Kiefer und Ge-schäftsführer Dirk Egner freuten sich über den regen, konstruktiven Austausch. Im Rahmen der gelungenen Veranstaltung sind viele neue

Ideen und Ansätze entstanden und werden nun weiter verfolgt und umgesetzt.

Abschließend bringt es Geschäftsführer Dirk Egner nochmals auf den Punkt: „Wir müssen jungen Menschen ein Angebot für einen er-folgreichen Berufs- und Lebensweg unterbrei-ten, das auch die Eltern, Freunde, Lehrer und letztlich auch die Gesellschaft überzeugt!“

Eine Dokumentation der Veranstaltung ist zeitnah auf der Homepage der Kreishandwer-kerschaft (www.handwerk-alzey-worms.de) sowie auf www.unternehmenbewegen.com/aktuelles/ abrufbar.

Die Kooperation seitens Arbeit & Leben erfolg-te im Rahmen des Projekts „WiWa – Wissen im Wandel“ gefördert durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie RLP (MSAGD), das Ministerium für Wissen-schaft, Weiterbildung und Kultur RLP (MWWK) sowie durch den Europäischen So-zialfonds (ESF).

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23Alzey-Worms

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Genossenschaftliche Beratung: Die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät

Ein wichtiger Aspekt unterscheidet uns von an-deren Banken: Wir sind eine Genossenschafts-bank. Bei uns können nur Kunden Mitglied, also Teilhaber werden. Ihnen allen sind wir in ganz besonderer Weise verpflichtet. Unsere Ge-schäftstätigkeit orientiert sich an ihren Interes-sen. Dies spiegelt sich auch in unserer genos-senschaftlichen Beratung wider: Wir stellen nicht einzelne Produkte in den Mittelpunkt, sondern Sie mit Ihren Zielen und Wünschen.

Das zeichnet unsere genossenschaftliche Bera-tung aus

• WirberatenehrlichundsprechenmitIhnenganz offen darüber, was geht, was nicht geht und was getan werden kann. Denn Ehrlich-keit ist die Basis jeder erfolgreichen Bezie-hung.

• Wirsprechenverständlich,ganzohneFach-chinesisch und auf Augenhöhe mit Ihnen. Dabei nehmen wir uns so lange Zeit für Sie, bis wir Ihre individuellen Bedürfnisse ganz genau kennen und verstehen.

• Wir handeln glaubwürdig, denn wir sindunseren Kunden und Genossenschaftsmit-gliedern – und damit Teilhabern der Bank – verpflichtet. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie in jeder Lebensphase genau die Fi-nanzlösungen bekommen, die Sie Ihren Zie-len und Wünschen näherbringen.

Wir sind nach wie vor persönlich für Sie da. Wie hier unser Regionaldirektor Thomas Unger. Das ändert sich auch im digitalen Zeitalter nicht. Und dennoch: Als moderne Bank sind wir natürlich auch online erreichbar. Profitieren Sie von den Leistungen unseres ServiceCenters unter 06241 841- 0, dem Online-Banking unter www.vb-alzey-worms.de und Ihrer VR-Banking-App. Wir sind für Sie da, wann und wo Sie wollen. Foto: Rudolf Uhrig | Volksbank Alzey-Worms

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25Alzey-Worms

Technik von morgen zum AnfassenDas Haus, das mitdenkt – nur ein Zukunfts-traum? EWR und MeinDach, eine Tochterge-sellschaft von BRAAS, bieten eine intelligente Vernetzung von Solar-, Speicher- und SmartHome-Technologie.

Mit dem Smarthaus-System können Kunden überschüssige Solarenergie vom eigenen Dach speichern – der Mercedes-Benz-Speicher macht dies möglich. Der Strom kann so belie-big genutzt werden, auch wenn die Sonne ein-mal nicht scheint. Zum Beispiel zu energie-schwachen Tageszeiten für den häuslichen Gebrauch oder für das Aufladen eines Elektro-Autos. Auch Kunden, die bereits eine Fotovol-taikanlage auf dem Dach besitzen, können durch die Nachrüstung eines Speichers verbes-sert von ihrem selbst produzierten Strom pro-fitieren.

Ein persönlicher MeinDach-Spezialist steht dem Hausbesitzer während der Planungs- und Durchführungsphase mit Rat und Tat zur Sei-te. EWR ergänzt den Service mit der individu-ellen Beratung zu passenden SmartHome-Sys-temen. So können die Kunden eine völlig neue Wohnqualität erleben. Die Kooperation zwi-schen dem Energieunternehmen EWR und dem Dachspezialisten liefert nicht nur die Technik für das Haus der Zukunft, sondern auch den Zugang zu kompetenten, regionalen Handwerksbetrieben.

Im Musterhauspark in Worms haben die bei-den Partner gemeinsam mit der Rheno-Haus-

Bau GmbHein ein Smarthaus geschaffen, in dem die Besucher das intelligente Zuhause selbst erleben können. Von der Ladestation für E-Fahrzeuge über den intelligenten Rauchmel-der bis hin zum eigenen Energiespeicher – ge-speist von der Fotovoltaikanlage – können alle Interessierten dort die neue Technik erleben. In regelmäßigen Präsentationen vor Ort infor-mieren die EWR-Energie-Profis über die Smarthaus-Systeme und SmartHome-Produk-te. Die Vernetzung von technischen Haushalts-geräten kann die Energieeffizienz steigern und mehr Sicherheit im Eigenheim bieten. So kön-nen zum Beispiel Lampen, Jalousien oder Thermostat bequem über das Tablet oder Smartphone gesteuert werden. Durch eine Ver-bindung zwischen Heizung und Fenster- bzw. Türkontakten wird die Temperatur automa-

tisch abgesenkt, sobald Fenster geöffnet wer-den. Per App kann die persönliche Wohlfühl-temperatur angepasst werden.

Weitere Infos rund um das intelligente Zuhau-se: www.meinsmarthaus.de

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27Alzey-WormsPressePressesPiegel

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28 Alzey-Worms

Der Handwerker klingelt, der Kunde öffnet die Tür. Ein entscheidender Augenblick – für beide Seiten. Denn der erste Eindruck bestimmt über Vertrauen, Kompetenz und Image. Ausschlag-gebend ist in diesem Moment allein das äußere Erscheinungsbild: das freundliche Lächeln, die Stimme, die Berufskleidung.

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Die Service-Palette ist vielfältig. Sie reicht von der individuellen Beratung bei der Auswahl der Berufskleidung über die fachgerechte Pflege bis hin zu dem bewährten Hol- und Bringservice. Von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zunftklei-dung hat ITEX Gaebler für jeden Arbeitsbe-reich die passende Kleidung.

Speziell für das Handwerk bietet das Vertrags-werk der DBL eine breite Auswahl an bran-chentypischer Arbeitskleidung.

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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

wurden zum 1. Juli 2017 angehoben.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten höhere Pfän-dungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht wurden die geschützten Beträge nach § 850c ZPO, die bei einer Zwangsvoll-streckung in Forderungen und andere Ver-mögensrechte nicht gepfändet werden dür-fen. Am 7. April 2017 fand die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt statt. (BGBl. I, 2017, S. 750)

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Ar-beitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwick-lung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt fand eine Erhöhung zum 1. Juli 2015 statt.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Innungsge-schäftsstelle.

Sofortprogramm des Bistums für die Ausbildung eines

benachteiligten JugendlichenVor allem Klein- und Mittelbetriebe

können Förderungen erhaltenBistum Mainz för-dert seit 1983 kleine und mittlere Betrie-be, die sich für die Ausbildung von be-nachteiligten Ju-gendlichen engagie-ren. Über € 4.5

Millionen wurden bisher aufgebracht und da-mit fast 900 Ausbildungsstellen gefördert. Ak-tuell werden 18 Ausbildungsplätze mit € 1500 pro Ausbildungsjahr bezuschusst.

Bedingung für die Förderung ist, dass es sich entweder um einen zusätzlich eingerichteten Ausbildungsplatz handelt oder ein Jugendli-cher mehrere Merkmale erschwerter Vermittel-barkeit aufweist, z.B. höheres Alter, Erziehung eines Kindes, mangelnde Sprachkenntnisse, Migrationshintergrund, Flüchtling, Ausbil-dungsabbrecher, Lernschwächen/Behinderun-gen, Schüler mit mittelmäßigem und schlech-tem Abschluss uvm. Informationen zur Antragstellung in den Regionalstellen der Be-triebsseelsorge.

Referat Berufs- und Arbeitswelt im Bistum Mainz

Regionalstelle für Arbeitnehmer- und Betriebsseelsorge Rheinhessen

Weihergartenstraße 22, 55116 Mainz Postfach 1560, 55005 Mainz

Telefon +49 (0) 6131 253-865 Telefax +49 (0) 6131 253-866 Mobil +49 (0) 171 54 533 87

[email protected] www.arbeitswelt-bistum-mainz.de

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29Alzey-Worms

Das Handwerk sagt „Danke“Innungsfachbetriebe binden und finden Kunden mit aufmerksamkeitsstarker Aktion

Berlin. – Rund 20.000 Innungsfachbetriebe aus 19 Kammergebieten gehen dieses Jahr auf be-sondere Weise auf Handwerkskunden zu. Von Schleswig-Holstein bis Bayern starten insgesamt 21 Kreishandwerkerschaften am Tag des Hand-werks, dem 16. September, die Aktion „Danke – für Ihr Vertrauen in unser Handwerk“.

Eine tolle Möglichkeit für die Betriebe, in Anleh-nung an die bundesweite Imagekampagne wer-bewirksam treue Kunden zu binden und neue zu finden.

Unter der Schirmherrschaft der Aktion Moder-nes Handwerk (AMH) wird auf diesem Weg vor allem das Vertrauen in die Innungsfachbetriebe und ihr Handwerk gestärkt. „Der direkte Kon-takt zwischen Betrieb und Kunde ist eine beson-dere Stärke des Handwerks. Sie muss gepflegt und weiterentwickelt werden“, weiß Joachim Wohlfeil, Vorsitzender der AMH.

Gemeinsam mit den handwerksnahen Partnern IKK classic, MEWA Textil-Management und Si-gnal Iduna belohnen Kreishandwerkerschaften und Handwerksbetriebe vier Wochen im Herbst ihre treuen Kunden mit kleinen Aufmerksam-keiten und einem Gewinnspiel mit attraktiven Preisen. Gleichzeitig widmet sich die Aktion der Mitarbeiterbindung, denn qualifizierte Hand-werkerleistung braucht gute Fachkräfte.

Weitere Infos zur Aktion unter www.handwerk-sagt-danke.de

Alle teilnehmenden Kreishandwerkerschaften mit ihren Kammergebieten:

Alzey-WormsKammergebiet Rheinhessen

BielefeldKammergebiet Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

CoesfeldKammergebiet Münster

DresdenKammergebiet Dresden

EisenachKammergebiet Südthüringen

Günzburg / Neu-UlmKammergebiet Schwaben

HerneKammergebiet Dortmund

HochsauerlandkreisKammergebiet Südwestfalen

Jena / Saale-Holzland-KreisKammergebiet Ostthüringen

Kitzingen Stadt und LandKammergebiet Unterfranken

KölnKammergebiet Köln

Lahn-DillKammergebiet Wiesbaden

Leer Wittmund

Kammergebiet Ostfriesland

LörrachKammergebiet Freiburg

Mülheim a.d.Ruhr / OberhausenKammergebiet Düsseldorf

NiederrheinKammergebiet Düsseldorf

Nordfriesland-Süd und -NordKammergebiet Flensburg

Schwalm-EderKammergebiet Kassel

UckermarkKammergebiet Frankfurt (Oder)

VogtlandKammergebiet Chemnitz

Über die Aktion Modernes Handwerk e. V.

Die Aktion Modernes Handwerk (AMH) un-terstützt Organisationen und Betriebe des Handwerks bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege.

Getragen von rund 400 Mitgliedern – Hand-werkskammern, Fachverbände, Kreishandwer-kerschaften, Innungen, Betriebe und fördernde Mitglieder – vernetzt die AMH Marketing und Kommunikation des Handwerks, seiner Be-triebe und Organisationen.

Weitere Infos: www.amh-online.de.

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30 Alzey-Worms

Entscheidungen mit Herz und VerstandWürdigung von 33 ehrenamtlichen Selbstverwaltern der IKK Südwest

In seiner letzten Sitzung in der laufenden Legislaturperiode hat der Verwaltungsrat der IKK Südwest am 16. August 2017 in ei-ner Feierstunde zwölf seiner Mitglieder so-wie 21 stellvertretende Mitglieder verab-schiedet, die nach jahrzehntelanger ehrenamtlicher Tätigkeit nun nicht mehr im Rahmen der Sozialwahl 2017 kandidiert ha-ben.

Die 33 ausscheidenden Verwaltungsratsmit-glieder aus Rheinland-Pfalz und dem Saar-land haben zusammen mehr als 600 Jahre ehrenamtlich im Dienst der IKK gewirkt. Dabei ist Werner Koch aus Mainz mit 43 IKK-Jahren der dienstälteste Selbstverwalter.

Nach einem Grußwort von Monika Bach-mann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, würdig-ten die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden Rainer Lunk (Arbeitgeberseite) und Ralf Reinstädtler (Versichertenseite) die Tätig-keit der ehrenamtlichen Selbstverwalter in einer Laudatio.

„Unser Gesundheitswesen braucht sachge-rechte, alltagstaugliche und bezahlbare Lö-sungen. Dabei gilt es, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen und die Interessen der Versicherten und Ar-beitgeber bestmöglich zu berücksichtigen. Dafür haben sich die Selbstverwalter bei der IKK Südwest immer einge-setzt“, so Rainer Lunk in seiner Rede.

„Die Mitglieder des Verwaltungsrates leben und arbeiten in unserer Region. Die enge regionale Verbindung zu den Versicherten der IKK Südwest ist uns besonders wichtig. Dies gilt auch im digitalen Zeitalter“, so Ralf Reinstädtler.

Die Verwaltungsratsvorsitzenden und die Vorstände dankten den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für ihre lang-jährige engagierte Arbeit. Die Selbstverwal-ter hätten die Entwicklung der IKK Südwest nachhaltig geprägt und auch schwierige Ent-scheidungen mit Herz und Verstand getrof-fen. Dieses ehrenamtliche Engagement sei heute nicht mehr selbstverständlich. Die Verwaltungsratsmitglieder der IKK Südwest präsentieren sich und ihre Aufgaben auf der Internetseite der Krankenkasse unter www.ikk-suedwest.de. Auf diese Weise wol-len sie die Arbeit der Selbstverwaltungsgre-mien transparent machen und verstärkt ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Neben dem Rückblick auf die Arbeit der scheidenden Mitglieder beschäftigte sich der Verwaltungsrat in seiner letzten Sitzung auch mit dem Geschäftsbericht der IKK Südwest für das Jahr 2016. Zusätzlich zu al-len relevanten Unternehmenszahlen gibt der Bericht tiefergehende Einblicke in den Alltag der Krankenkasse und die Haltung des Un-ternehmens zu aktuellen politischen Ent-wicklungen. Ebenso wie die regelmäßigen Finanz-Quartalsberichte der IKK Südwest

wird auch der Geschäftsbericht in Kürze un-ter www.ikk-suedwest.de zu finden sein.

Hintergrund: Sozialwahlen

Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt; aktuell auch in diesem Jahr. Dabei wurde auch der Verwaltungsrat der IKK Südwest im Rahmen einer sogenannten Friedens-wahl neu gewählt. Der neue Verwaltungsrat, der bei der IKK Südwest wiederum aus 28 Mitgliedern – 14 Versicherten- und 14 Ar-beitgebervertretern – besteht, nimmt mit der konstituierenden Sitzung im September 2017 seine Arbeit auf.

Die IKK SüdwestAktuell betreut die IKK mehr als 650.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und In-teressenten können auf eine persön-liche Betreuung in unseren 19 Ge-schäftsstellen in der Region vertrauen.

Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die kostenfreie IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.

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Ab dem 1. August 2017 werden für jedes Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit für eine Pfl ichtversicherung in der Krankenver-sicherung der Rentner (KVdR) angerechnet.

Durch eine Gesetzesänderung zum 1. Au-gust 2017 werden Mütter und Väter in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) künftig besser gestellt. Konkret geht es um die Berücksichtigung von Vorversiche-rungszeiten, die bei Eintritt in die KVdR erfüllt werden müssen und bei Nichterfül-len ein Ausschlusskriterium sind. In der Vergangenheit hat diese Regelung viele Menschen verärgert, da oftmals nur wenige Jahre, manchmal sogar nur wenige Monate, fehlten, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Dies traf besonders oft Mütter, die sich eine Auszeit aus dem Beruf genom-men haben, um die Kinder großzuziehen. Im schlimmsten Fall traf es sie doppelt hart, da sie auch oft eine geringere Rente bezie-hen.

Nun können Rentnerinnen und Rentner pauschal drei Jahre pro Kind, Stiefkind oder Pfl egekind auf die nachzuweisende Vorversicherungszeit der KVdR anrech-nen lassen. „Diese Gesetzesänderung sorgt für mehr Fairness innerhalb der Solidar-gemeinschaft“, sagt IKK-Vorstand Roland

Engehausen. Durch die Gesetzesänderung können nun diejenigen, die bisher die vor-geschriebene Vorversicherungszeit nicht erfüllen konnten und deshalb nicht in der KVdR pfl ichtversichert waren, Zugang zur KVdR erhalten. Oft ist diese Art der Ver-sicherung für Rentner die preisgünstigste Alternative – deshalb empfi ehlt die IKK Südwest einen Anruf beim persönlichen Kundenberater. Bestandsrentner könnten ebenfalls Beiträge sparen. Auch bisher pri-vat krankenversicherte Rentner können einen Antrag auf Überprüfung der Vorver-sicherungszeiten stellen: Auch hier hilft die IKK Südwest weiter.

Die Neun-Zehntel-RegelUm über die KVdR versichert zu sein, muss derjenige innerhalb einer festgelegten Rah-menfrist (vom Eintritt ins Arbeitsleben bis zur Stellung des Rentenantrages) mindes-tens neun Zehntel der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens bei einer gesetzlichen Kran-kenversicherung versichert gewesen sein.

Das bedeutet: Im Ruhestand können nur diejenigen Personen Pfl ichtmitglied in der KVdR werden, die in der zweiten Hälfte ih-res Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sind.

Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss sich eventuell teuer freiwillig versichern.

Beispiel: Ein IKK-Mitglied konnte aufgrund einer privaten Situation, z.B. wegen Kinder-erzie-hung, drei Jahre nicht arbeiten und war nicht gesetzlich krankenversichert.

Bei Rentenantragsstellung führte dies zur Nichterfüllung der Vorversiche-rungszeiten gemäß der so genannten „Neun-Zehntel-Regel“ und sie musste sich als Rentnerin teuer freiwillig versi-chern. Durch die Gesetzesänderung ab1. August können für ihre beiden Kinder insgesamt sechs Jahre angerechnet werden, so dass eine Versicherung in der KVdR nun möglich ist und ihr helfen kann, monatlich Geld zu sparen.

Ich bin Rentner/-in und habe Kinder:Was kann ich tun?

Kontaktieren Sie die IKK Südwest perTelefon (0800/0 119 119), Email ([email protected]) oder WhatsApp (01 51/40 48 02 29). Ihr persönlicher Kundenberater prüft, ob eine Antragstellung für einen Ein-tritt in die KVdR für Sie persönlich sinnvoll wäre. Halten Sie Kopien der Geburtsurkun-den Ihrer Kinder bereit.

Kinder können Rentnern bei der Krankenversicherung Geld sparenGesetzesänderung mindert Eintrittshürde – Vorteile für Eltern

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