+ All Categories
Home > Documents > Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund...

Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund...

Date post: 03-Nov-2019
Category:
Upload: others
View: 7 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
105
Handreichung Carsharing - Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Region Frankfurt RheinMain
Transcript
Page 1: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Handreichung

Carsharing -

Verbesserung der Rahmenbedingungen

in der Region Frankfurt RheinMain

Page 2: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Handreichung  

Carsharing ‐ Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Region Frankfurt RheinMain 

 

 

Erarbeitung: 

Fachgebiet Mobilität & Verkehr (imove) 

Technische Universität Kaiserslautern 

Paul‐Ehrlich‐Straße, Gebäude 14 

D‐67663 Kaiserslautern 

Tel: +49 631 205‐3685 

www.imove‐kl.de 

 

Leitung: 

Prof. Dr.‐Ing. Ulrike Reutter 

 

Bearbeitung: 

Dipl.‐Ing. Andrea Rau 

Dipl.‐Ing. Sascha Baron 

 

Mitarbeit: 

Raphael Domin 

Raphael Pierzina 

Sebastian Schoenwiese 

Sarah Weber 

 

 

 

 

Auftraggeber: 

ivm GmbH (Integriertes Verkehrs‐ und  

Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) 

Büro: Lyoner Str. 22, 

60528 Frankfurt a. M.  

Telefon: 069/660759‐0 

 

Projektleitung: 

 

Dipl.‐Ing. Sascha Müller 

Dipl.‐Ing. Jens Vogel 

Page 3: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Vorwort

Autoteilen1 bzw. Carsharing2 (CarS) ist in Deutschland in den 1980er Jahren aus zunächst privaten

Initiativen entstanden und hat sich dann durch den Zusammenschluss in kleinen Gruppen oder Ver-

einen bis hin zur professionellen Organisation weiterentwickelt. Mittlerweile ist Carsharing auch als

Geschäftsmodell etabliert und verzeichnet Zuwächse – und das nicht nur in Großstädten, sondern

auch in kleineren oder ländlichen Gemeinden.

Nach Angaben des Bundesverbands CarSharing e. V. (bcs) gibt es in Deutschland 190.000 Carsharing-

Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-

sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden mit weniger als

50.000 EinwohnerInnen.

Auch in der Region Frankfurt RheinMain sind sowohl Autoteilen als auch Carsharing Thema – rund 10

gewerbliche Carsharing-Organisationen (CSO) sind hier bereits für mehrere tausend KundenInnen

aktiv – zukünftig sollen Standorte und Kundenanzahl wachsen.

Daher gibt es sowohl anbieterseitig Anfragen an die Kommunen nach neuen Standorten, da es den

CSO an Flächen für Fahrzeuge mangelt – und umgekehrt gibt es Anfragen an die ivm oder die Anbie-

ter selbst durch kleinere Kommunen der Region.

Diese Handreichung gibt den Gesellschaftern der ivm eine praxisnahe Hilfestellung zu Beantwortung

ihrer Fragen und zur Nutzung der Potentiale von Carsharing an die Hand.

Da sich Fragestellungen und die Handlungsmöglichkeiten bzw. Handlungserfordernisse zwischen

ländlichen Räumen und (Innen-)Städten mit hohem Parkdruck grundlegend unterscheiden, wurde die

Handreichung modular aufgebaut und in mehrere thematische Bausteine gegliedert, um schnelle

Antworten auf die jeweils relevante Fragestellungen zu ermöglichen.

Der theoretische rechtliche Teil wurde bewusst ausführlich gehalten und ist zusätzlich für das Lan-

desrecht von Hessen und Rheinland-Pfalz vertiefend dargestellt.

Im Praxisteil zeigt die Handreichung neben dem State-of-the-Art in Hessen und Rheinland-Pfalz bzw.

der Region Frankfurt RheinMain bundesweite und europäische Best-Practice-Beispiele auf – von

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck bis zu Anschub- und Umsetzungsstrategien für kleine

Kommunen oder ländliche Räume.

Carsharing eröffnet den Kommunen vielfältige Chancen – weniger Fahrzeuge, weniger Fahrten und

die stärkere Nutzung des Umweltverbundes bieten Potentiale für

neue Flächennutzungen,

innovative Wohnmodelle sowie

attraktive städtische Räume.

1 Carsharing (CarS) ist (überwiegend bis vollständig) gewerblich oder professionell orientiert, Autoteilen eher nachbarschaftlich / privat. 2 In der Handreichung wird mit Ausnahme von Zitaten und Eigennamen, in denen die Originalschreibweise übernommen wird, die Schreib-

weise „Carsharing“ verwendet

Page 4: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden
Page 5: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Inhalt der Handreichung

VORWORT II

1 CARSHARING-MODELLE 1

1.1 VON PRIVAT BIS PROFESSIONELL – MODELLE IM VERGLEICH 1

1.2 NEUE BZW. FLEXIBLE CARSHARING-MODELLE 2

2 KURZ-PORTRAITS: CARSHARING-ANBIETER 3

2.1 KURZ-PORTRAITS DER ANBIETER 3

2.2 FAZIT 3

3 STATUS-QUO: CARSHARING IN DER REGION RHEIN-MAIN 12

3.1 VERGLEICHSMÖGLICHKEITEN UND POTENTIALABSCHÄTZUNGEN 12

3.2 FAZIT 15

4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 16

4.1 BUNDESRECHT 16

4.2 LANDESRECHT HESSEN 18

4.3 LANDESRECHT RHEINLAND-PFALZ 20

4.4 KOMMUNALE ANWENDUNGEN DER STVO UND LBO'EN 22

4.5 FAZIT - AUSWEISUNG VON FLÄCHEN FÜR CARSHARING-FAHRZEUGE 23

5 CARSHARING-PRAXIS - HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN BEI HOHEM PARKDRUCK 24

5.1 HANDLUNGSEBENEN UND VERFAHRENSSCHRITTE 24

5.2 KOMMUNALE HANDLUNGSSPIELRÄUME IN DER PRAXIS 26

5.3 PRAXISBEISPIELE 30

6 CARSHARING-PRAXIS – STRATEGIEN ZU EINFÜHRUNG UND UMSETZUNG 34

6.1 MEHRWERT FÜR KOMMUNEN DURCH CARSHARING 34

6.2 HEMMENDE FAKTOREN 35

6.3 ERFOLGSFAKTOREN UND INDIKATOREN 35

6.4 KOMMUNALE FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND VERFAHRENSSCHRITTE ZUR REALISIERUNG VON CARSHARING 36

7 BEST-PRACTICE-STECKBRIEFE 43

7.1 METHODIK UND INHALTE; ÜBERTRAGBARKEIT REGION FRANKFURT RHEINMAIN 43

7.2 THEMENFELD A: FÖRDERUNG DURCH VERWALTUNGS- ODER PLANUNGSVERFAHREN 44

7.3 THEMENFELD B: MOBILPAKETE / MOBILITÄTSSTATIONEN / KOOPERATIONEN 50

7.4 THEMENFELD C: ANSCHUB- U. UMSETZUNGSSTRATEGIEN 62

7.5 THEMENFELD D: BUCHUNGSSOFTWARE UND ­PLATTFORMEN 80

Page 6: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

8 ANSPRECHPARTNER UND KONTAKTE 90

8.1 ÜBERSICHT ANBIETER (BUNDESWEIT; REGIONAL, LOKAL (IVM)) 90

8.2 ANSPRECHPARTNER STECKBRIEFE BESTPRACTICE-BEISPIELE 90

9 EXKURS: ELEKTROFAHRZEUGE IM CARSHARING 92

10 FAZIT UND AUSBLICK 94

11 QUELLENNACHWEISE 96

11.1 LITERATUR, FLYER UND WEBSEITEN ZUM VERTIEFEN 96

11.2 STATISTISCHE DATENGRUNDLAGEN UND RAUMBEOBACHTUNG 96

11.3 TABELLEN- UND BILDÜBERSICHT 97

Page 7: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden
Page 8: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

1

Carsharing-Modelle 1

1 Carsharing-Modelle

1.1 Von privat bis professionell – Modelle im Vergleich

Um einen schnellen Überblick zu ermöglichen, sind die Modelle, innerhalb derer Carsharing entwi-

ckelt und betrieben werden kann, nach Kriterien wie Rechtsform, Mitgliederstärke, Wirtschaftlichkeit

eingeordnet und in einer übersichtlichen Tabellenform dargestellt.

In Deutschland sind nahezu alle überregionalen oder großen gewerblichen Anbieter bzw. Carsharing- Organisationen (CSO) als GmbH organisiert. Zu diesen Anbietern gehören

klassische stationsgebundene CSO wie book-n-drive, Cambio, Drive-CarSharing , Einfach Mobil, Flinkster, Greenwheels, stadtmobil, TeilAuto, …

flexible, stadtgebundene Angebote der Autohersteller wie Car2go, DriveNow, Qicar u.a. als auch

gewerbliche Betreiber von Internetplattformen für Carsharing mit Privatautos wie Autonetzer, Nachbarschaftsauto, Rent ` Roll, tamyca, …

Abbildung 1: Übersicht Carsharing-Modelle3. Häufigste Form in der Region Frankfurt RheinMain: GmbH

3 Tabelle in Anlehnung an: Weber, S. 2011

Page 9: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

2

1 Carsharing-Modelle

Demgegenüber sind auf lokaler oder regionaler Ebene eher kleinere Anbieter meist organisiert als

eingetragener Verein (e.V.)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder

Mischformen,

bei der die Fahrzeuge einer gewerblichen CSO gehören, die Mitgliederbetreuung vor Ort aber ehren-

amtlich / durch einen Verein erfolgt.

Nach dieser Phase kann, wie in einigen der Best-Practice Steckbriefe beschrieben, eine Umwandlung

in eine andere Rechtsform, z. B. eine eG oder GmbH stattfinden, wenn eine gewisse Mitgliederanzahl

erreicht wurde.

1.2 Neue bzw. flexible Carsharing-Modelle

Besonders seitens der Autohersteller sind neue Carsharing-Modelle in der Entstehung bzw. Erpro-

bung, um neue Kundenkreise zu erschließen.

Kennzeichnend für diese neuen Modelle sind die Stadtbindung, eine hohe Fahrzeugzahl (ca. 1.000)

mit nur Klein(st)wagen, die erhöhte Flexibilität und die Zahlung nach Zeitfaktor (mit Freikilometern).

Im Gegensatz zum traditionellen Carsharing sind die Fahrzeuge nicht an feste Standorte gebunden,

sondern können im gesamten öffentlichen (Innen-)Stadtbereich gestartet und abgestellt werden.

Abgerechnet wird hierbei im Minutentakt mit Freikilometern; darüber hinaus kommen auf den Kun-

den neben einer Registrierungsgebühr keine weiteren Kosten für z.B. Kaution oder monatliche Bei-

träge zu. Die Kosten für die Parkgebühren trägt dabei der Anbieter.

Beispiele sind Car2Go, DriveNow oder Quicar, das allerdings stationsgebunden ist und mit Quicar

Plus eine Auswahl an Modellen vom Kleinwagen bis Tansporter bietet, also eine Mischform zwischen

klassischem und flexiblem Carsharing darstellt.

Als traditionelle CSO startet erstmalig auch stadtmobil Hannover mit seinem neuen Carsharing-

Projekt: „stadtflitzer“ im Juni 2012 ein ähnliches Angebot.

Page 10: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

3

Kurz-Portraits 2

2 Kurz-Portraits: Carsharing-Anbieter

2.1 Kurz-Portraits der Anbieter

Die Kurz-Portraits zeigen alle derzeit in der Region Frankfurt RheinMain bzw. in Hessen und Rhein-

land-Pfalz aktiven Carsharing-Anbieter mit ihren spezifischen Kenndaten.

Die zugehörige Übersichtskarte zeigt jeweils alle (festen) Carsharing-Standorte des Anbieters in der

Region Frankfurt RheinMain und ggf. auch darüber hinaus.

2.2 Fazit

Es zeigt sich, dass neben dem schwerpunktmäßig in der Region Frankfurt RheinMain tätigen Anbieter

book–n-drive auch die großen deutschlandweit tätigen CSO in der Region Frankfurt RheinMain bzw.

in den beiden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen mit Carsharing-Angeboten aktiv sind.

Mehrere verschiedene regionale oder lokale Anbieter sind in Kassel, Koblenz, Fulda und der Region

Marburg-Gießen tätig, nicht jedoch in der Region Frankfurt RheinMain bzw. ländlichen Gebieten all-

gemein.

Ergänzend sind gewerbliche Internetplattformen verfügbar, die auf privater Basis funktionieren.

Page 11: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

4

2 Kurzportraits

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: book–n-drive

Webadresse: http://www.book-n-drive.de/

Gebietsabdeckung: überregional

Standorte (Kommu-

nen) in Hessen und

Rheinland-Pfalz

Mainz, Wiesbaden, Frankfurt a.M., Fulda, Offenbach a.M., Hofheim,

Darmstadt, Oberursel, Rüsselsheim

(weitere Stationen in Kooperation mit „flinkster“ der DB)

Anzahl Fahrzeuge

(gesamt)

265

Anzahl Standorte (ge-

samt)

145

Anzahl Kunden: 8.300

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte

außerhalb des ivm-

Gebiets

ja

Sonstiges: Über die Internetseite von Book n Drive können auch Fahrzeuge anderer,

kooperierender Carsharing Anbieter wie flinkster und einfach mobil ge-

bucht werden

Quelle Standortkarte / URL:

http://book-n-drive.dbcarsharing-

buchung.de/kundenbuchung/process.php?proc=stadtauswahl&f=5

Page 12: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

5

Kurz-Portraits 2

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: Flinkster - Mein Carsharing

Webadresse: http://www.flinkster.de/

Gebietsabdeckung: überregional

Standorte (Kommunen) in

Hessen und Rheinland-Pfalz

Mainz, Wiesbaden, Frankfurt a.M., Fulda, Offenbach a.M., Darm-

stadt, Marburg, Gießen, Kaiserslautern, Trier, Koblenz, Kassel

Anzahl Fahrzeuge(gesamt): 2.500

Anzahl Standorte (gesamt): > 800

Anzahl Kunden: > 150.000 registrierte Kunden

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außerhalb

des ivm-Gebiets:

ja

Sonstiges:

Quelle Standortkarte / URL:

http://www.flinkster.de/kundenbuchung/process.php?proc=stadtauswahl

Page 13: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

6

2 Kurzportraits

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: Stadtmobil CarSharing

Webadresse: http://www.stadtmobil.de/

Gebietsabdeckung: überregional

Standorte (Kommunen) in

Hessen und Rheinland-Pfalz

Bad Vilbel, Friedberg, Frankfurt a.M., Offenbach, Hofheim, Kaisers-

lautern

Anzahl Fahrzeuge (gesamt): 1500

Anzahl Standorte (gesamt): 530

Anzahl Kunden:

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außer-

halb des ivm-Gebiets

ja

Sonstiges:

Quelle Standortkarte / URL:

http://rhein-main.stadtmobil.de/privatkunden/stationen/regional/

Page 14: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

7

Kurz-Portraits 2

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: STATTAUTO Fulda GbR

Webadresse: http://www.fulda.stattauto.net/

Gebietsabdeckung: lokal

Standorte (Kommunen) in

Hessen und Rheinland-Pfalz

Fulda

Anzahl Fahrzeuge: 2

Anzahl Standorte: 2

Anzahl Kunden: 30

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außer-

halb des ivm-Gebiets:

nein

Sonstiges:

Quelle Standortkarte / URL:

http://www.fulda.stattauto.net/Standorte.html

Page 15: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

8

2 Kurzportraits

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: STATTAUTO Carsharing Kassel

Webadresse: http://www.stattauto.net/

Gebietsabdeckung: lokal

Standorte (Kommunen) in

Hessen und Rheinland-Pfalz

Kassel

Anzahl Fahrzeuge: 75

Anzahl Standorte: 45

Anzahl Kunden: 1400

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außerhalb

des ivm-Gebiets:

nein

Sonstiges:

Quelle Standortkarte / URL (Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Stattauto Kassel):

http://www.stattauto.net/

Page 16: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

9

Kurz-Portraits 2

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: Teilauto Ökostadt Koblenz

Webadresse: http://www.oekostadt-koblenz.de/index.php/teilauto

Gebietsabdeckung: lokal

Standorte (Kommunen) in Hes-

sen und Rheinland-Pfalz

Koblenz

Anzahl Fahrzeuge: 9

Anzahl Standorte: 7

Anzahl Kunden: 120

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außerhalb

des ivm-Gebiets:

nein

Sonstiges:

Quelle Standortkarte / URL:

http://www.oekostadt-koblenz.de/index.php/teilauto/stellplaetze

Page 17: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

10

2 Kurzportraits

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: einfach mobil Carsharing

Webadresse: http://www.einfach-mobil.de/

Gebietsabdeckung: regional

Standorte (Kommunen) in HE

und RLP

Marburg, Gießen, Kassel

Anzahl Fahrzeuge: 96

Anzahl Standorte: 50

Anzahl Kunden:

Zielgruppen: Geschäftlich & Privat

Weitere Standorte außerhalb

des ivm-Gebiets:

nein (ja: über Systempartner DB Carsharing in über 140 Städten)

Sonstiges: Als Systempartner im DB Carsharing können dessen Fahrzeuge in

ganz Deutschland genutzt werden

Quelle Standortkarte / URL(Abdruck mit freundlicher Genehmigung von einfach mobil):

http://www.einfach-mobil.de/index.php?id=33

Page 18: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

11

Kurz-Portraits 2

Bei den Internetplattformen für nachbarschaftliches Autoteilen sind ständig wechselnd:

Gebietsabdeckung, Standorte, Anzahl der Fahrzeuge und die Kundenzahl.

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: autonetzer.de

Webadresse: https://www.autonetzer.de

Quelle Standortkarte / URL: https://www.autonetzer.de/autonetzer-finden

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: Nachbarschaftsauto

Webadresse: https://www.nachbarschaftsauto.de

Quelle Standortkarte / URL: https://www.nachbarschaftsauto.de/cars/search

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: rent-n-roll.de

Webadresse: https://www.rent-n-roll.de/

Quelle Standortkarte / URL: https://www.rent-n-roll.de/find?hint=true

Kurzportrait Anbieter

Anbieter: Tamyca

Webadresse: http://www.tamyca.de/

Quelle Standortkarte / URL: http://www.tamyca.de/autos

Standortkarte: beispielhafte Momentaufnahme der Seite www.autonetzer.de

Page 19: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

12

3 Status-Quo

3 Status-Quo: Carsharing in der Region Rhein-Main

3.1 Vergleichsmöglichkeiten und Potentialabschätzungen

Die beiden Grafiken zeigen auf einen Blick alle Kommunen mit gewerblichen Carsharing-Angeboten

in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Um hilfreiche Vergleiche und Potentialabschätzungen bezüglich der Chancen für Carsharing zu er-

möglichen, sind darüber hinaus alle Kommunen bzw. Kreise in einer Tabelle zusammengeführt und

an Hand raumstruktureller Kenndaten (wie siedlungsstruktureller Kreistyp, Bevölkerungsdichte bzw.

der aussagekräftigeren Siedlungsdichte, Motorisierungsgrad, …) charakterisiert. Diese Daten sind

zusätzlich mit den vorhandenen Carsharing-Angeboten verknüpft.

In den Steckbriefen (Baustein 7) wurden diese Kenndaten nach Möglichkeit auch für die dort genann-

ten Beispiele ermittelt und eingetragen.

Abbildung 2: : Status-Quo: Übersicht der Kommunen mit Carsharing in Hessen und Rheinland-Pfalz

Abbildung 3: Status-Quo: tabellarische Übersicht der Kommunen mit Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain bzw. Hessen und Rheinland-Pfalz (siehe folgende Seiten)

Page 20: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

13

Status-Quo 3

Übersicht Carsharing Region Frankfurt RheinMain

Landkreise

Dar

mst

adt-

Die

bu

rg

Gro

ß-G

era

u

Ho

chta

un

us

Mai

n-K

inzi

g

Mai

n-T

aun

us

Off

en

bac

h

We

tte

rau

Rh

ein

gau

-Tau

nu

s

Städte und Gemeinden

Bad

Ho

mb

urg

v.d

.H.

Dar

mst

adt

Fra

nkf

urt

a.M

.

Han

au

Mai

nz

Off

en

bac

h a

.M.

sse

lsh

eim

Wie

sbad

en

Ho

fhe

im

Fri

ed

be

rg

Bad

Vilb

el

EW-Zahl [1.000] 52 144 680 89 199 120 60 276 289 255 227 407 227 38 338 298 28 32 183

Studierendenanteil [%] 1 25 7 19 1 5 2 1 1 1 0 0 1 2 15 2

Lage / Siedlungsstruktur: 1

Kernstädte x x x x x

Hochverdichtete Kreise x x x x x x x x x x x

Verdichtete Kreise x x x

Ländliche Kreise

Siedlungsdichte 2

<2000 x x x

2000-2250

2250-2500 x x x

2500-2750 x x x

2750-3000

3000-3250 x x

3250-3500 x x x

3500-3750 x x

3750-4000

4000-4500 x

>4500 x x

Motorisierungsgrad 3

<400

400-450 x x x

450-500 x x

500-550

550-600 x x

600-650 x x x x x x x x

650-700 x x x x

Erreichbarkeit des nächstgelegenen…4

Oberzentrum 20 0 0 0 0 0 18 0 18 17 28 26 19 19 14 27 27 13 24

Mittelzentrum 0 0 0 0 0 0 0 0 6 6 5 6 1 0 1 6 0 0 6

ICE Bahnhof 20 0 4 0 0 13 11 1 17 14 26 26 14 12 14 26 26 16 23

Haushaltseinkommen 5

1250 - 1500 € x x x

1500 - 1750 € x x x x x x x x x

1750 - 2000 € x x x x x

2000 - 2250 €

>2250 € x x

CarS-Anbieter 1 BD BD BD BD BD BD SM SM SM SM SM

Anzahl Standorte 29 61 19 2 1 25 2 2 3 2 1

Anzahl Fahrzeuge 44 121 43 3 2 40 2 2 3 2 1

CarS-Anbieter 2 SM SM

Anzahl Standorte 60 3

Anzahl Fahrzeuge 120 4

Standorte Gesamt 29 121 19 5 1 25 2 2 3 2 1

Fahrzeuge Gesamt 44 241 43 7 2 40 2 2 3 2 1

1 Siedlungsstrukturelle Kreistypen des BBSR (Bundesinstitut f. Bau-, Stadt- u. Raumforschung - Raumbeobachtung)

2 [Einwohner pro km² Siedlungs- und Verkehrsfläche]

3 [Pkw pro 1.000 Einwohner] (bei Kommunen, über die keine Angaben zugänglich sind: Daten d. jeweiligen Landkreises)

4 [durchschnittliche PKW Fahrzeit in Minuten]

5 [Verfügbares Einkommen der Haushalte in € je Einwohner]

x Landkreiswert, da Wert für Kommune nicht vorliegend

ivm-Städte ivm-Kreise

Page 21: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

14

3 Status-Quo

Übersicht Carsharing Hessen und Rheinland-Pfalz

Lan

d H

ess

en

Lan

d R

LP

Bundesland

Fu

lda

Gie

ße

n

Kas

sel

Mar

bu

rg

Kai

sers

lau

tern

Ko

ble

nz

Tri

er

Lu

dw

igsh

afe

n a

.R.

Ne

ust

adt/

We

inst

raß

e

Sp

eye

r

Wo

rms

Bir

ken

feld

Städte und Gemeinden

6083 64 77 196 81 4000 99 106 105 164 53 50 82 7 EW-Zahl [1.000]

3 8 35 12 23 3 15 10 18 3 0 1 4 33 Studierendenanteil [%]

Lage / Siedlungsstruktur: 1

x x x x Kernstädte

x x x x x x x Hochverdichtete Kreise

Verdichtete Kreise

x Ländliche Kreise

Siedlungsdichte 2

x x x <2000

x 2000-2250

x 2250-2500

x x x x 2500-2750

x x x 2750-3000

x 3000-3250

x 3250-3500

3500-3750

3750-4000

4000-4500

>4500

Motorisierungsgrad 3

x <400

x x 400-450

x x x 450-500

x x x 500-550

x x x x 550-600

x 600-650

650-700

Erreichbarkeit des nächstgelegenen…4

27 0 0 0 0 37 0 0 0 0 23 23 22 51 Oberzentrum

8 0 0 0 0 11 0 0 0 0 0 0 0 8 Mittelzentrum

23 1 1 9 0 29 3 0 2 5 5 26 0 47 ICE Bahnhof

Haushaltseinkommen 5

x x x x x x 1250 - 1500 €

x x x x x x x 1500 - 1750 €

x 1750 - 2000 €

2000 - 2250 €

>2250 €

BD BD BD BD BD BD BD SM SM SM SM FH CarS-Anbieter 1

2 9 16 22 1 5 1 5 4 4 2 1 Anzahl Standorte

2 18 31 40 2 6 2 9 4 4 2 2 Anzahl Fahrzeuge

SF SK SM TK CarS-Anbieter 2

2 45 4 6 Anzahl Standorte

2 75 9 7 Anzahl Fahrzeuge

4 9 61 22 5 11 1 5 4 4 2 1 Standorte Gesamt

4 18 106 40 11 13 2 9 4 4 2 2 Fahrzeuge Gesamt

CarSharing Anbieter Kürzel

Book N Drive incl. Flinkster BD Überregionaler Anbieter

und einfach mobil

Stadtmobil Carsharing SM Überregionaler Anbieter

STATTAUTO Fulda SF Regionaler Anbieter

STATTAUTO Kassel SK Regionaler Anbieter

Teilauto Koblenz TK Regionaler Anbieter

FH Trier FH

Rheinland-Pfalz - weitereHessen - weitere

Page 22: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

15

Status-Quo 3

3.2 Fazit

Carsharing auf gewerblicher Basis ist bislang fast ausschließlich in der Region Frankfurt RheinMain

sowie in den größeren rheinland-pfälzischen und hessischen Zentren zu finden.

Derzeit existieren sieben Carsharing-Anbieter in Hessen und Rheinland-Pfalz, hiervon beschränken

sich jedoch drei auf eine einzelne Stadt und ein weiterer auf eine vergleichsweise kleine Region.

Ein flächendeckenderes Angebot bieten nur die drei bundesweit / großräumig tätigen Anbieter

„Flinkster - Mein Carsharing“, „stadtmobil“ und „book-n-drive“.

Ergänzt werden diese durch Internetportale, auf denen privates Carsharing angeboten wird. Diese

Angebote sind jedoch durch die Besitzer der Fahrzeuge gesteuert und daher häufig nicht dauerhaft

verfügbar und fest planbar.

Friedberg, Hofheim und Bad Vilbel4 sind die Kommunen der Region Frankfurt RheinMain mit weniger

als 50.000 Einwohnern, in denen ein Carsharing-Angebot besteht.

Im Bereich des privaten Carsharing existieren bereits einige Gemeinschaften im Untersuchungsge-

biet. Hier wird mittelfristig Potential gesehen, z.B. bei unterstützenden Informationen und Förder-

maßnahmen von kommunaler Seite.

Zusammenhänge

Insgesamt stellt sich die Situation sehr heterogen dar – Kommunen mit ähnlichen Eckdaten verfügen

häufig, aber nicht zwangsläufig über ein ähnliches Carsharing-Angebot – gleichwohl können aus den

Eckdaten die (maximalen) Potentiale erkannt werden.

Die Analyse ergibt aber auch bestimmte Zusammenhänge zwischen der Siedlungsdichte und dem

Carsharing-Angebot: So finden sich in den fünf am dichtest besiedelten Städten Frankfurt, Mainz,

Wiesbaden, Offenbach und Bad Vilbel jeweils Carsharing-Angebote vor Ort, während in den drei am

wenigsten dicht besiedelten Kreisen bislang nur in den beiden größten Städten des Wetteraukreises

gewerbliche Standorte vorhanden sind.

Zudem gibt es – allerdings mit Ausnahmen - eine Wechselwirkung zwischen Carsharing-Angebot und

Pkw-Dichte. Die Zentren Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach haben den im Ver-

gleich niedrigsten Motorisierungsgrad bei einem gut ausgebauten Carsharing-Angebot, während die

Kreise mit dem höchsten Motorisierungsgrad nur auf ein geringes Angebot an Carsharing zurückgrei-

fen können. Auch hoher Parkdruck ist ein Indikator für die Erfolgschancen und gut ausgebaute Ange-

bote gewerblichen Carsharings.

In allen Raumstrukturen, auch in den kleinen und mittleren Städten, ist Carsharing noch ausbaufähig.

Die in der Region Frankfurt RheinMain bzw. den beiden Bundesländern tätigen Anbieter rechnen

nach eigenen Einschätzungen mit einem Wachstum und können, u. a. durch Kooperationen mit

Kommunen, Bauträgern, Betrieben oder dem ÖPNV, zusätzliche Potentiale erschließen.

4 nach der Drucklegung der vorstehenden Tabelle als neuer Standort hinzugekommen: Oberursel

Page 23: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

16

4 Rechtliche Grundlagen

4 Rechtliche Grundlagen

Hinweis:

die Gestaltungsspielräume und praktischen Anwendungsbeispiele zu den folgenden rechtlichen

Grundlagen sind in den Bausteinen 5.2 / 5.3 beschrieben.

Der Straßenverkehr und seine Anlagen, aber auch das Parken sind gesetzlich geregelt. Im Folgenden

werden zunächst die rechtlichen Grundlagen zitiert und die für Carsharing, Carsharing- oder Mobili-

tätsstationen besonders relevanten Passagen durch Unterstreichungen hervorgehoben und näher

erörtert.

4.1 Bundesrecht

Straßenverkehrsrecht

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kann aufgrund des Straßen-

verkehrsgesetzes (StVG) unter bestimmten Voraussetzungen und unter Zustimmung des Bundesrates

Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen. § 6 Ausführungsvorschriften (StVG)

(1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit

Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über […]

14. die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Park-

raummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher

Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für

blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte;

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt u.a. das Halten und Parken. § 12 Halten und Parken (StVO) […]

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

[…]

Mögliche Beschränkungen des Parkens sind nur aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Ver-

kehrs zulässig. Parksonderrechte sind nur für schwerbehinderte Menschen sowie im Zusammenhang

mit Bewohnerparken zugelassen. § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (StVO)

(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit

oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

[…]

(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen

[…]

2. im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außerge-

wöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

sowie für blinde Menschen,

2a. im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erhebli-

chem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten

oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen,

[…]

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die Parkmöglichkeiten für Bewohner, die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, ver-

kehrsberuhigten Bereichen und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer

geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

Page 24: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

17

Rechtliche Grundlagen 4

Gemäß dem „Grundsatz der Privilegienfreiheit" dürfen bestimmte Nutzer des öffentlichen Straßen-

raums durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen keine Vorteile erlangen; Parkraumbewirtschaf-

tungszonen oder Bewohnerparkzonen sind jedoch zulässig. Bezüglich der Einrichtung von Flächen für

Carsharing im öffentlichen Straßenraum sind bislang dazu keine Urteile oder Verfahren bekannt.

§ 6 Abs.1 des StVG und der zugehörige Teil der VwV-StVO enthalten differenziertere Vorschriften

zum Halten und Parken (nach § 12 StVO), jedoch ohne Relevanz für CarS.

Weiter ist im StVG auch die Grundlage für die Erhebung von Gebühren geschaffen. § 6a Gebühren (StVG)

(6) Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der

Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenord-

nungen zu erlassen. In diesen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung wei-

ter übertragen werden.

Bauordnungs/-planungsrecht

Nach §§ 123 ff BauGB obliegt Gemeinden die Aufgabe der Erschließung.5 Sie sind damit unmittelbar

mit dem Bau und der Erhaltung von Verkehrsanlagen (Straßen) in ihrem entsprechenden Gemeinde-

gebiet beauftragt. § 123 Erschließungslast (BauGB) (1) Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt. […]

Durch die grundrechtlich abgesicherte Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) können

Gemeinden Satzungen aufstellen („Satzungsbefugnis“), beispielsweise Bebauungspläne. § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (BauGB)

[…]

(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung er-

forderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann

auch nicht durch Vertrag begründet werden. […]

§ 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans (BauGB)

(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.

In Bebauungsplänen können Aussagen zur Anlage von Flächen für das Parken von Fahrzeugen getrof-

fen werden. § 9 Inhalt des Bebauungsplans (BauGB) (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:

1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung; 2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen; […] 4. die Flächen für Nebenanlagen, die auf Grund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind, wie Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie die Flächen für Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten; 11. die Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen; die Flächen können auch als öffentliche oder private Flächen festgesetzt werden; […] 22. die Flächen für Gemeinschaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche wie Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtun-gen, Stellplätze und Garagen;

Des Weiteren können die Gemeinden nach § 11 BauGB städtebauliche Verträge schließen, in denen

u.a. die abschnittsweise Untersagung oder Einschränkung der Herstellung privater Stellplätze erfolgt. § 11 Städtebaulicher Vertrag (BauGB) (1) Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere sein:

1. die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch […] die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen […];

5 Erschließung: §§ 123-126 BauGB, Allgemeine Vorschriften und §§ 127-135 BauGB, Erschließungsbeitrag

Page 25: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

18

4 Rechtliche Grundlagen

2. die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, […]; 3. die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen ent-stehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind; dazu gehört auch die Bereitstellung von Grundstücken; [...]

Vorhaben- und Erschließungspläne (§ 12 BauGB) können auf die Bedürfnisse von Vorhabenträgern

differenzierter eingehen, bieten aber auch der Kommune hinsichtlich Carsharing Spielraum: § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan (BauGB) (1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Er-schließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). […] (3) Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Gemeinde bei der Bestimmung der Zulässigkeit der Vorhaben nicht an die Festsetzungen nach § 9 und nach der auf Grund von § 9a erlassenen Verordnung gebunden; […]

4.2 Landesrecht Hessen

Bauordnungsrecht Hessen

Die Hessische Bauordnung (HBO) gilt auch für 'Parkräume für Kraftfahrzeuge': § 2 Begriffe (HBO)

(1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.[…] 3Als bauliche Anlagen gel-

ten […}

4. Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder, […]

Die HBO verpflichtet die Gemeinden in § 44 dafür Sorge zu tragen, dass Stellplätze bei der Errichtung

oder bei Nutzungsänderungen von baulichen oder sonstigen Anlagen eingerichtet werden müssen.

Wenn dies nicht möglich ist regelt § 44 Abs.2 Satz 1 HBO das Weitere.

Damit ist eine Förderung von Carsharing zum einen aufgrund der Stellplatzsatzungen möglich, welche

die Gemeinden nach § 44 Abs. 1 Nr.4 erlassen können. Dadurch kann ein Verzicht bestimmt werden,

da Carsharing zu den besonderen Maßnahmen gehört, durch die der notwendige Bedarf an Stellplät-

zen verringert werden kann (sog. Reduzierungstatbestand). Auch für die in § 44 Abs. 1 Nr. 5 genann-

ten Fälle (Einschränkung oder Untersagung der Herstellung von Stellplätzen) kann Carsharing z. B. als

Ersatz für die in der Satzung bestimmte Ablöse dienen.

Zum anderen kann die Gemeinde durch den in einer Ablösesatzung festgelegten Geldbetrag unter-

schiedliche Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau des kommunalen Verkehrs (§ 44 Abs.2 Satz 1

HBO) fördern. Die Förderung von Carsharing ist hiermit möglich, denn nach den Handlungsempfeh-

lungen zur HBO (HE-HBO) gilt: "Eine Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Ge-

meindegebietes (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) ist gegeben, wenn die Stellplätze der Entlastung des innerhalb

der Gemeinde insgesamt anfallenden ruhenden Verkehrs dienen.6 § 44 Garagen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder (HBO)

(1) 1Die Gemeinden legen unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse fest, ob und in welchem Umfang bei der Er-

richtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen oder sonstigen Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu

erwarten ist, geeignete Garagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder errichtet werden müssen, um

den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen (notwendige Garagen, Stellplätze und Abstellplätze). ²Sie können insoweit

durch Satzung regeln

1. die Herstellungspflicht bei Errichtung der Anlagen,

2. die Herstellungspflicht des Mehrbedarfs bei Änderungen oder Nutzungsänderungen der Anlagen,

3. die Beschränkung der Herstellungspflicht auf genau begrenzte Teile des Gemeindegebietes oder auf best. Fälle,

6Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, S. 43

Page 26: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

19

Rechtliche Grundlagen 4

4. den vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen, soweit

der Stellplatzbedarf

a) durch besondere Maßnahmen verringert wird oder

b) durch nachträglichen Ausbau von Dach- und Kellergeschossen entsteht,

5. die Einschränkung oder Untersagung der Herstellung von notwendigen oder nicht notwendigen Garagen oder Stell-

plätzen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies erfordern,

6. die Verbindlichkeit bestimmter Konstruktionen von notwendigen oder nicht notwendigen Garagen oder Stellplät-

zen,

7. die Ablösung der Herstellungspflicht in den Fällen der Nr. 1 bis 3 durch Zahlung eines in der Satzung festzulegenden

Geldbetrages an die Gemeinde.

³Macht eine Gemeinde von der Satzungsermächtigung nach Satz 2 Nr. 1 bis 3 Gebrauch, hat sie in der Satzung Standort sowie

Größe, Zahl und Beschaffenheit der notwendigen Garagen, Stellplätze und Abstellplätze unter Berücksichtigung von Art und Zahl

der vorhandenen und zu erwartenden Fahrzeuge der Personen zu bestimmen, die die Anlagen ständig benutzen oder sie besu-

chen. 4Die Gemeinde kann, wenn eine Satzung nach Satz 2 Nr. 1 bis 3 nicht besteht, im Einzelfall die Herstellung von Stellplätzen,

Garagen oder Abstellplätzen verlangen, wenn dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. 5In einer

Satzung nach Satz 2 Nr. 7 kann die Gemeinde die Voraussetzungen der Ablösung näher bestimmen.

(2) 1Der Geldbetrag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ist zu verwenden für

1. die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes,

2. die Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen,

3. investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder

4. investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs. […]

Der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund haben eine gemeinsame

Mustersatzung einschließlich einer Richtzahltabelle erarbeitet; maßgeblich ist allein die Satzung der

jeweiligen Gemeinde.

Abbildung 4: Auszug aus dem Anhang der Mustersatzung für Hessen mit Nennung der Verzichtsmöglichkeit z.B. bei städtebaulichen Verträgen.

7

7 Quelle: Hessischer Städtetag

Page 27: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

20

4 Rechtliche Grundlagen

Die HE-HBO geben weitere Hinweise zu den Gründen des Verkehrs und den städtebaulichen Grün-

den, § 44 Abs.1 Satz 2 Nr.5 HBO werden hier differenziert erläutert. 44.1.2.5 (HE-HBO) „Gründe des Verkehrs“ i.S. des § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 können z.B. vorliegen, wenn die Herstellung von Fußgängerzonen, von

verkehrsberuhigten Straßen oder Plätzen, von Wohn- oder Spielstraßen gesichert werden soll. Grund kann auch sein, den mit

weiteren Stellplätzen oder Garagen verbundenen Quell- oder Zielverkehr zu verhindern, wenn dessen Zunahme die Sicherheit o-

der Leichtigkeit oder Ordnung des Verkehrs ernsthaft gefährden würde oder ein weiterer Ausbau des Straßennetzes nicht mehr

von dem kommunalen Verkehrskonzept getragen wird.

„Städtebauliche Gründe“ i.S. der Nr. 5 liegen vor, wenn mit der Satzung bestimmte städtebauliche Entwicklungsvorstellungen

verfolgt werden sollen. Diese können sich z.B. auf die Berücksichtigung des Belangs der Erhaltung, Erneuerung und Fortentwick-

lung vorhandener Ortsteile sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 BauGB) und der Belange

des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 BauGB) stützen.

Straßenverkehrsrecht Hessen

Das Hessische Straßengesetz (HStrG) sieht vor, dass Straßen dem Gemeingebrauch dienen. § 14 Gemeingebrauch (HStrG)

Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestat-

tet (Gemeingebrauch). Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch.

Die Gemeinden können jedoch (Teile einer) öffentlichen Straße einziehen; diese wird damit Privatei-

gentum der Kommune und kann z.B. an CSO vermietet werden. § 6 Einziehung

(1) Eine öffentliche Straße kann eingezogen werden, wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder das Wohl der Allgemeinheit

es erfordert. Für die Einziehung von Gemeindestraßen ist die Gemeinde, von Landes- und Kreisstraßen die oberste Straßenbaube-

hörde, im Übrigen die Straßenaufsichtsbehörde zuständig.

Die Straßenbaubehörden können eine Sondernutzung auf Zeit oder auf Widerruf erteilen. § 16 Sondernutzung

(1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßen-

baubehörde. Die Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des

Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden.

(2) Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Bedingungen und Auflagen sind zulässig. Eine auf Zeit erteilte

Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.

(4) Bei der Errichtung und bei dem Betrieb der Sondernutzungsanlage hat der Erlaubnisnehmer die anerkannten Regeln der

Technik zu beachten. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.

Bei der Sondernutzung könnten somit Parkplätze z.B. durch Pfosten oder Poller abgesperrt werden

oder / und mit Schildern des/der CSO gekennzeichnet werden.

4.3 Landesrecht Rheinland-Pfalz

Bauordnungsrecht Rheinland-Pfalz

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBO) verpflichtet in § 47 dazu, Stellplätze bei der Errichtung

oder bei Nutzungsänderungen von Gebäuden auf dem Grundstück einzurichten. Wenn dies nicht

möglich oder aufgrund einer Satzung nach § 88 Abs. 3 untersagt oder eingeschränkt ist, regelt § 47

Abs.4 LBO das Weitere. § 47 Stellplätze und Garagen (LBO)

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet

werden, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige

Stellplätze). Ihre Zahl und Größe richtet sich nach Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Benutze-

rinnen und Benutzer sowie der Besucherinnen und Besucher der Anlagen; dabei ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentli-

cher Verkehrsmittel zu berücksichtigen. […]

(4) Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich oder ist sie

aufgrund einer Satzung nach § 88 Abs. 3 untersagt oder eingeschränkt, so kann die Bauherrin oder der Bauherr, wenn die Ge-

meinde zustimmt, die Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 2 und 3 auch durch Zahlung eines Geldbetrags an die Gemeinde er-

Page 28: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

21

Rechtliche Grundlagen 4

füllen. Der Geldbetrag darf 60 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des

Grunderwerbs nicht übersteigen. Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz oder Garage ist durch Satzung festzulegen.

(5) Der Geldbetrag nach Absatz 4 ist zu verwenden:

1. zur Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen an geeigneter Stelle,

2. für die Instandhaltung und Modernisierung öffentlicher Parkeinrichtungen,

3. zum Ausbau und zur Instandhaltung von P + R-Anlagen,

4. für die Einrichtung von Parkleitsystemen und andere Maßnahmen zur Verringerung des Parksuchverkehrs,

5. für bauliche oder andere Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Verbindungen zwischen Parkeinrich-

tungen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. […]

Durch den in einer Stellplatzsatzung festgelegten Geldbetrag kann die Gemeinde unterschiedliche

Aspekte zur Sicherung und zum Ausbau des kommunalen Verkehrs (§ 47 Absatz 5 LBO) fördern. Im

weiteren Sinne sind Carsharing(-Stationen) "Maßnahmen zur Verringerung des Parksuchverkehrs".

Eine Förderung von Carsharing ist auch aufgrund der Stellplatzsatzungen möglich, welche die Ge-

meinden nach § 88 Abs. 3 LBO oder § 24 GemO erlassen können.

§ 88 Örtliche Bauvorschriften (LBO)

(1) Die Gemeinden können durch Satzung Vorschriften erlassen über

8. die Zahl der notwendigen Stellplätze nach § 47. […]

(3) Die Gemeinden können ferner für abgegrenzte Teile des Gemeindegebiets oder für bestimmte Fälle durch Satzung

1. die Herstellung notwendiger Stellplätze für bestehende bauliche Anlagen verlangen, soweit Bedürfnisse des Ver-

kehrs oder die Behebung städtebaulicher Missstände dies erfordern,

2. auf die Herstellung von Stellplätzen ganz oder teilweise verzichten, soweit Bedürfnisse des Verkehrs nicht entgegen-

stehen oder ein Bedarf an Stellplätzen nicht besteht, insbesondere weil die Benutzerinnen und Benutzer der baulichen

Anlagen öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können,

3. die Herstellung von Stellplätzen untersagen oder einschränken, soweit Bedürfnisse des Verkehrs oder städtebauli-

che Gründe dies erfordern, […]

Carsharing wird hier zwar nicht explizit genannt, fällt aber dennoch unter die in § 88 (3 Nr. 2) ge-

nannten Verzichtsmöglichkeiten, da die Aufzählung nicht abschließend ist und Carsharing den not-

wendigen Bedarf an Stellplätzen tatsächlich verringert (sog. Reduzierungstatbestand). Auch für die in

§ 88 (3 Nr. 3) genannten Fälle kann Carsharing, z. B. als Ersatz für die genannte Ablöse, dienen.

Straßenverkehrsrecht Rheinland-Pfalz

Das Landesstraßengesetz (LStrG) sieht vor, dass Straßen dem Gemeingebrauch dienen. § 34 Gemeingebrauch (LStrG)

(1) Der Gebrauch der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht kein Rechtsanspruch. […]

Eine Einziehung von Straßen ist möglich. Damit wird die Straße / der Straßenteil Privateigentum der

Kommune und kann z.B. an CSO vermietet werden. § 37 Einziehung (1) Besteht für eine Straße kein öffentliches Verkehrsbedürfnis oder liegen überwiegende Gründe des Gemeinwohls vor, so ist die Straße mit Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde durch Verfügung des nach § 36 Abs. 1 für die Widmung zuständigen Trä-gers der Straßenbaulast einzuziehen. […]

Die Straßenbaubehörden können eine Sondernutzung auf Zeit oder auf Widerruf erteilen, wodurch

z.B. eine Kennzeichung von Carsharing-Stellplätzen durch Pfosten und/oder Schildern der CSO mög-

lich wird. § 41 Sondernutzung (1) Der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. Sie entscheidet darüber im Benehmen mit dem Träger der Straßenbaulast. (2) Die Erlaubnis wird nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Für die Erlaubnis können Bedingungen und Auflagen festgesetzt wer-den. Die Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn …. … (4) Der Erlaubnisnehmer hat die in Ausübung der Sondernutzung herzustellenden Anlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den gesetzlichen Vorschriften, den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Tech-nik genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.

Page 29: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

22

4 Rechtliche Grundlagen

4.4 Kommunale Anwendungen der StVO und LBO'en

Die Kommunen wenden Bundes- und Landesrecht an und setzen es um. Kommunen sind damit auch

direkt mit der Ausweisung von Parkraum und Stellplätzen betraut.

Es bestehen Möglichkeiten der Einziehung öffentlichen Raumes je nach Landesstraßengesetz.

Es kann eine Erlaubnis auf Sondernutzung auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden

Durch Ermächtigung in den Landesbauordnungen können Kommunen Stellplatzsatzungen bezie-

hungsweise Stellplatz- und Ablösesatzungen erlassen.

Es kann ein Verzicht auf notwendige Stellplätze bestimmt werden, da Carsharing zu den

Maßnahmen gehört, durch die der Bedarf an notwendigen Stellplätzen verringert werden

kann (sog. Reduzierungstatbestand).

Carsharing kann z. B. als Ersatz für die in der Satzung bestimmte Ablöse bei einer Einschrän-

kung oder Untersagung der Herstellung von Stellplätzen dienen.

Der Ablösebetrag kann zur Förderung von Carsharing verwendet werden, da z.B. das Anlegen

von Stellplätzen (für Carsharing) in Hessen und Rheinland-Pfalz möglich ist (vgl. oben.).

Beispielhaft sind diese Möglichkeiten in der Musterstellplatzsatzung für Hessen aufgeführt, welche

der Hessische Städtetag und der Hessische Städte- und Gemeindebund als gemeinsame Mustersat-

zung einschließlich einer Richtzahltabelle erarbeitet haben.

Abbildung 5: Berliner Lösung: Teileinzie-hung mit Halteverbot und Ausnahmerege-lung für CSO

Page 30: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

23

Rechtliche Grundlagen 4

4.5 Fazit - Ausweisung von Flächen für Carsharing-Fahrzeuge

Bislang gibt es noch keine bundesgesetzliche Regelung, die für Carsharing-Fahrzeuge eine ähnliche

Bevorrechtigung wie für Bewohner oder schwerbehinderte Menschen vorsieht. Durch das BMVBS

wurden bereits Entwürfe zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-

Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zur Privilegierung

von Carsharing vorgelegt, die auf breite Zustimmung gestoßen sind. Allerdings wird der Geset-

zesentwurf durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) blockiert.8

Dennoch bieten die landesspezifischen Regelungen in beiden Bundesländern unterschiedlich weitge-

hende Gestaltungsspielräume zur Förderung von Carsharing bzw. zur Ausweisung von gesonderten

Flächen für Carsharing-Fahrzeuge.

Im Rahmen der Bauleitplanung sowie durch städtebauliche oder privatrechtliche Verträge

kann im Einzelfall die Ausweisung oder Festsetzung von Flächen erfolgen.

Über Einziehung (zu i.d.R. Privateigentum der Kommune / Straßenbaulastträger) und an-

schließende Vermietung/Verpachtung können ebenfalls Flächen geschaffen werden.

Nach der Einziehung kann auch die Übergabe in privates Eigentum von CSO erfolgen - damit

ist dieser öffentliche Raum jedoch i.d.R. unwiederbringlich verloren.

In einigen Bundesländern ist auch eine Teileinziehung möglich, dann bleiben die Flächen als

öffentlicher Raum erhalten, die Nutzung kann jedoch zugunsten bestimmter Gruppen einge-

schränkt / zweckbestimmt werden.

Der Erlass von entsprechend ausgestalteten Stellplatzsatzungen bietet Möglichkeiten bei

o den Verzichtsmöglichkeiten auf notwendige Stellplätzen,

o der Einschränkung oder Untersagung der Herstellung von Stellplätzen,

o den Ablösebeträgen bzw. der Nutzung der Ablösebeträge.

Ergänzend können natürlich durch Kooperationen auch Stellflächen im nichtöffentlichen Bereich zur

Verfügung gestellt werden, z. B. auf Grundstücken der Kommune oder kommunaler Eigenbetriebe.

8 Vgl. http://www.carsharing.de/ > Politik und ÖPNV

Page 31: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

24

5 Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck

5 Carsharing-Praxis - Handlungsmöglichkeiten bei

hohem Parkdruck

5.1 Handlungsebenen und Verfahrensschritte

Besonders in Großstädten bzw. generell in Kommunen mit hohem Parkdruck haben CSO oftmals

große Schwierigkeiten, Flächen für ihre Fahrzeuge zu finden. Hintergrund ist die knappe Ausstattung

mit freien zur Verfügung stehenden Flächen, die für Carsharing-Fahrzeuge geeignet sind. Ziel ist es

aber, solche in unmittelbarer Nähe zu Wohnung, Ladengeschäften und Arbeitsplätzen sichtbar im

öffentlichen Raum anzubieten, um dadurch das Angebot so attraktiv wie möglich darzustellen.

Aus diesem Grund treten CSO oftmals an die Kommunen heran. Diese können, sofern sie das Carsha-

ring-Angebot (weiter) ausbauen wollen, die Anbieter bei der Stellplatzfindung unterstützen. So kann

gemeinsam nach unterschiedlichen Lösungsansätzen gesucht werden:

Verkehrsentwicklungsplan, Nahverkehrsplan

(Bauleit)Planung

Bauordnungsrecht

Verkehrsrecht

Überlassung kommunaler Flächen, die nicht öffentlich gewidmet sind

Unterstützung der CS-Anbieter bei der Suche nach privaten Flächen oder bei

Verhandlungen mit Eigentümern privater Flächen

Folgende Seite:

Abbildung 6: Rechtliche Möglichkeiten und Verfahrensschritte zur Förderung von Carsharing

Page 32: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

25

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck 5

Page 33: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

26

5 Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck

5.2 Kommunale Handlungsspielräume in der Praxis

Ordnungsrechtliche Möglichkeiten

Bislang fehlen bundesweit noch Regelungen, die eine rechtliche sichere Ausweisung von Flächen für

Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum ermöglichen.

Dennoch bieten die rechtlichen Vorgaben unterschiedlich weitgehende Gestaltungsspielräume zur

Förderung von Carsharing bzw. zur Ausweisung von gesonderten Flächen für Carsharing-Fahrzeuge.

Bauordnungsrecht – Stellplatz- und Ablösesatzungen

Kommunen sind gemäß Bauordnung dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang Garagen und

Stellplätze errichtet werden müssen. Explizit wird in den einzelnen Landesbauordnungen auch die

Möglichkeit der Aufstellung von Satzungen (Stellplatzsatzungen) genannt. Die in den jeweiligen Stell-

platz- und Ablösesatzungen festgelegten Ablösesummen können in beiden Bundesländern (auch) für

den Ausbau von Flächen für Carsharing oder Stationen (ggf. zusammen mit ÖPNV-Infrastruktur) ein-

gesetzt werden.

Die durch eine Stellplatzsatzung mögliche Reduzierung der notwendigen Stellplätze bietet Chancen,

da kommunalseitig Einfluss auf das Verkehrsverhalten und Parkplatznachfrage möglich ist und bau-

trägerseitig sowohl Flächen als auch Baukosten für private Stellplätze gespart werden können.

Die HBO ermöglicht mit § 44 Abs. 1 Nr. 5 den Gemeinden, „den vollständigen oder teilweisen Ver-

zicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen“ durch Satzung zu regeln, „so-

weit der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen verringert wird (...)“ - beispielsweise die Er-

richtung von Carsharing- oder Mobilitäts-Stationen.

(Teil)Einziehung und Sondernutzungsgenehmigungen

Gemeinden haben als Träger der Straßenbaulast von Gemeindestraßen unterschiedliche Rechte und

Pflichten inne. Da Straßen in der Regel dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, können einzelne

Teile nicht ohne weiteres für Carsharing-Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Dennoch gibt es zur Ausweisung von Stellplätzen mehrere Möglichkeiten, die derzeit auch praktiziert

werden (detaillierte Ausführungen dazu siehe 5.3):

1. Sondernutzungsgenehmigung zugunsten einer CSO, zeitlich begrenzt oder auf Widerruf;

damit können CSO „ihre“ Fläche beschildern und/oder mit Pfosten absperren (Bsp. Bremen,

Saarbrücken)

2. Teileinziehung des öffentlichen Straßenraumes zugunsten bestimmter Benutzungsarten, -

zwecke oder -gruppen (Bsp. Berlin, NRW)

3. Entwidmung oder Einziehung öffentlichen Straßenraumes, der dadurch i.d.R. in städtischen

(privaten) Besitz übergeht und

a. an den / die Anbieter (un)entgeltlich verpachtet werden kann (Bsp. Freiburg, Saar-

brücken)

b. an den / die Anbieter übertragen werden kann und damit in Privateigentum des /

der Anbieter übergeht. (Bsp. Braunschweig, Hannover).

Page 34: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

27

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck 5

Abbildung 7: Auszug § 4„Teileinziehung“ aus dem Berliner Straßengesetz9

Abbildung 8: Auszug §7 „Teileinziehung“ aus dem StrWG des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)10

Sondernutzungsgenehmigungen sind eine häufig praktizierte Form und werden seit einiger Zeit u.a.

in Aachen, Bremen, Köln und Saarbrücken erprobt.

Einziehungen wurden bislang erfolgreich Freiburg, Hannover und Braunschweig sowie Saarbrücken

durchgeführt - in Freiburg und Saarbrücken verblieben die Flächen in städtischer Hand, in Hannover

und Braunschweig wurden die Flächen an die vor Ort aktive CSO übereignet.

Zu beachten ist jedoch, dass bei dieser letztgenannten Form der Übereignung zu Privateigentum der

CSO der öffentliche Raum i.d.R. unwiederbringlich verloren geht.

Die (Teil)Einziehung wird explizit z. B.

im Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

und dem Straßen- und Weggesetz des

Landes Nordrhein- Westfalen

(StrWGNRW) angeboten und dort

auch umgesetzt; in Berlin ist die Nut-

zung des/der Stellplätze „CSO“ vorbe-

halten; welche CSO welchen Stellplatz

erhält, regeln die CSO unter sich.

Abbildung 9: Zeitungsbericht zur Um-widmung und Übergabe von Flächen an CSO in Hannover

11

9 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/verkehr/berlstrg062006.pdf 10 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=9&ugl_nr=91&bes_id=3894&aufgehoben=N&menu=1&sg=#det254889 11 http://hannover.stadtmobil.de/

Page 35: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

28

5 Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck

Abbildung 10: Berliner Lösung – Teileinziehung von Straßenland und anschießender Beschilderung mit Z 286 und Zusatzschild 'CSO frei', hier am Stellplatz „Fontanepromenade“

Der Stellplatz war bei Rückgabe des Fahrzeuges wohl belegt, daher wurde das Carsharing-Fahrzeug (siehe Pfeil) gegenüber dem eigentlichen Stellplatz abgestellt. Da der Stellplatz bei dieser Lösung nur durch das Zusatzschild ausgewiesen wird, ist er im Straßenraum (hier: vor der Litfaßsäule) nur schwer zu erkennen.

Beschilderung

Eine Beschilderung im öffentlichen Raum ist, wie erwähnt, rechtlich

noch nicht definiert (siehe Baustein 4). Es gibt dennoch (kleinere) Kom-

munen, die - ohne formale Teileinziehung oder Sondernutzungsrechte -

mit Hilfe von Z 286 StVO mit Zusatzschild ( „Fahrzeug CSO frei“ oder

„Carsharing-Fahrzeuge mit besonderem Aufkleber frei“ ) Flächen reser-

vieren. Möglich sind in diesem Fall jedoch Klagen von Bürgern gegen

eine solche Regelung, da das Zusatzschild nicht StVO-konform ist.

Abbildung 11: Z 286 und (Nicht-StVO-Zusatzzeichen) „Fahrzeug CSO frei“

Parkgebühren ("Flatrate")

Einige der Anbieter flexibler Carsharing-Modelle bieten ortsungebundene Parkausweise, beispiels-

weise für ganze Kernstädte oder Innenstadtgebiete. Dabei sind die Fahrzeuge mit Plaketten ausge-

stattet und können so auf jedem öffentlichen Parkplatz im jeweiligen Verkehrsgebiet abgestellt wer-

den.

Bewohnerparkvorrechte auch für Carsharing möglich

In Gebieten mit hohem Parkdruck und/oder Parkraumbewirtschaftung ist es möglich, Carsharing

nutzenden Bewohnern, einen Bewohner-Parkausweis für das entsprechende Gebiet auszustellen. So

kann der Ausweis auf den Namen der Carsharing-Firma ausgestellt sein, mehrere Kennzeichen im

Page 36: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

29

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck 5

Parkausweis oder „wechselnde Fahrzeuge“ eingetragen werden. Das Bewohnerparkvorrecht gilt

dann für ein von außen deutlich erkennbares Carsharing-Fahrzeug.12

Planerische Maßnahmen

Festsetzungen im Bebauungsplan

§ 9 (1) Nr. 11 ermöglicht die Festsetzung von sogenannten „Verkehrsflächen mit besonderer Zweck-

bestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstel-

len von Fahrrädern sowie den Anschluss an-

derer Flächen an die Verkehrsflächen; die

Flächen können auch als öffentliche oder

private Flächen festgesetzt werden".

In diesem Zusammenhang gibt es somit die

Möglichkeit, Flächen für Carsharing-

Fahrzeuge (mit einer städtebaulichen Be-

gründung) festzusetzen, z. B. im Umfeld

wichtiger ÖPNV-Haltestellen oder am Rande

autoarmer Siedlungen.

Abbildung 12: Festsetzung von Flächen für Carsharing in einem Freiburger Bebauungsplan13

Festsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan sowie städtebauliche Verträge

Vorhaben- und Erschließungspläne sowie städtebauliche Verträge geben mehr Spielräume. So kön-

nen städtebauliche Zielsetzungen im Vorhaben- und Erschließungsplan, besser sogar noch im Durch-

führungsvertrag geregelt werden, z. B. zu Maßnahmen wie Mobilitätsmanagement oder Carsharing.

Unter Umständen folgt dem städtebaulichen Vertrag noch ein weiterer privatrechtlicher Vertrag des

Investors mit der/den lokalen CSO.14 Solche Verträge existieren derzeit bereits in vielen Großstädten,

aber auch kleinere Städte oder Kommunen können dies verwirklichen; derzeit sind sie in der Stadt

Fellbach auf dem Wege der Realisierung (vgl. Steckbrief A4).

Privatrechtliche Verträge

Zum Mietvertrag gehörende Verzichtserklärungen auf eigene Kraftfahrzeuge können in Verbindung

mit Carsharing sinnvoll und möglich sein, ebenso bieten sich Regelungen bei Wohnformen mit Ver-

ein- oder Genossenschaftscharakter an.

Infrastrukturelle und bauliche Maßnahmen

Erstrebenswert ist die Verknüpfung von Flächen für Carsharing mit den Knotenpunkten anderer öf-

fentlicher Verkehre. So bieten sich Anlage oder Ausbau von Carsharing-Flächen im unmittelbaren

Umfeld von ÖPNV-Haltestellen oder als gemeinsame bauliche Anlage an.

12 Anwendung z. B. in Berlin, vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder in Köln 13http://stadtplan.freiburg.de/BPlan_Raster/7460/BP_4_076_Bebauungsplan_mit_oertlichen_Bauvorschriften_Schauinsland_Sued_mit_Au

sgleichsflaechen_in_Guenterstal_Ausfertigung.pdf 14 vgl. Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS)

Page 37: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

30

5 Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck

Bei hohem Parkdruck wäre hier die Nutzung auf Flächen der Verkehrsbetriebe, anderer kommunaler

Eigenbetriebe oder vergleichbarer Institutionen denkbar.

Abbildung 13: Auf dem Gelände des ÖV-Unternehmens liegender, jedoch öffentlich zugänglicher CarS-Standort am Betriebshofsgelände der rnv in Mannheim

Abbildung 14: Gelungene Verknüpfung von ÖPNV und Carsharing – reservierte Stellplätze an einem öffentli-chen Parkplatz (Stadtbahn- und Bushalt Landwehrplatz Saarbrücken)

5.3 Praxisbeispiele

Einige Regionen und Kommunen unterstützen aktiv Carsharing auf verschiedene Weise. Die folgen-

den Praxisbeispiele stehen stellvertretend für viele weitere Kommunen oder Initiativen, die Carsha-

ring fördern. In Baustein 7 (Steckbriefe) sind die genannten Beispiele z. T. detaillierter ausgeführt.

Bremen: Modellprojekt 'mobil.punkte'

Die Stadt Bremen mit mehr als einer halben Mio. Einwohnern ist einer der Vorreiter beim Carsharing

und hatte 2003 mit den 'mobil.punkten' ein Modellprojekt gestartet, das erfolgreich expandiert.

Mehr als 5.500 Carsharing-Kunden haben bislang rund 1.000 private Fahrzeuge eingespart und ent-

lasten damit die Parkplatznachfrage in der Innenstadt erheblich. Jedes Carsharing-Auto hat etwa

neun private Autos ersetzt. Dieser Entlastungseffekt mit Hoch- oder Tiefgaragen hätte Investitionen

von bis zu 25 Millionen Euro erfordert.

Page 38: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

31

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck 5

Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde 2009 ein "Carsharing-Aktionsplan" mit dem Ziel beschlos-

sen, bis 2020 mindestens 20.000 Carsharing-Nutzer zu aktivieren und eine Entlastung der innerstädti-

schen Wohngebiete um mindestens 4.000 Pkw zu erreichen. Zentrale Elemente dieses Plans sind ein

Netzwerk von oberirdischen Carsharing-Stationen in der Innenstadt ("mobil.punkt"), Info-Kampagnen

und die Integration von Carsharing in

die Stadtentwicklung, den öffentlichen

Verkehr und das Flottenmanagement.

Der Bau der mobil.punkte und die Öf-

fentlichkeitskampagnen werden als Teil

des CARE-North-Projektes im Interreg-

Programm für den Nordseeraum als

„Leuchtturmprojekt“ im Bereich Klima-

schutz und Verkehr gefördert.

Abbildung 15: Homepage Modellprojekt 'mobil.punkte'

Die mobil.punkte sind Carsharing-Stationen an attraktiven Standorten im öffentlichen Straßenraum

in der Nähe von ÖPNV-Stationen, zusätzlich mit Fahrradständern ausgestattet und mit der 3,50m

hohen mobil.punkt-Stele gut sichtbar. 15

Berlin: Carsharing-Stationen und -stellplätze

In Berlin wurde seit 2006 in einem Pilotvorhaben die Teileinziehung nach dem Berliner Straßengesetz

probeweise umgesetzt. Vorgehensweise in Berlin ist:

1. der Anbieter meldet bei den Bezirken seinen Bedarf an

2. der Bezirk entscheidet, welche Flächen in den gewünschten Straßenzügen oder Quartieren in

Frage kommen und stimmt dies mit dem Carsharing-Unternehmen ab

3. die Kosten der Carsharing-Station übernimmt die CSO, während die Flächen selbst kostenlos

zur Verfügung gestellt werden

4. Realisierungsdauer ca. sechs bis neun Monate

Der Bezirk Pankow führte das Vorhaben weiter und entwickelte - korrespondierend zum Mobilitäts-

konzept Pankow 2015 sowie des Berliner Stadtentwicklungsplans Verkehr - mit einer AG der CSO ein

Konzept zur Ausweitung der Flächen für Carsharing-Fahrzeuge. Mittels Teileinziehungsverfahren

wurden 35 neue Stationen mit 78 Parkflächen eingerichtet. Folgen sollen Ladestationen für Elektro-

Carsharing-Autos und an zehn Stationen das Fahrradverleihsystem call-a-bike.16

15 Text- und Bildquellen: http://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?id=32775 und http://www.mobilpunkt.info/ 16 vgl. Lawinczak, Jana; Heinrichs, Eckhart, http://www.carsharing.de/ und http://www.berlin.de/

Page 39: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

32

5 Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck

Abbildung 16: Konzept Carsharing-Stationen durch Teileinziehung nach dem Berliner Straßengesetz17

Köln: Carsharing- Stellplätze im öffentlichen Straßenland

Die Stadt Köln bietet aufgrund eines Beschlusses des Verkehrsausschusses aus dem Jahr 2010 drei

Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum in unmittelbarer Nähe zu ÖPNV-Haltestellen an.

Grundlage hierfür ist eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW, das eine Teileinziehung

erlaubt. Dieses Angebot ist an folgenden Kriterienkatalog gebunden: 18 1. „Für Car-Sharing werden an Verknüpfungspunkten zum ÖPNV insgesamt maximal fünf Stellplätze pro

Standort unabhängig von der Anzahl der Anbieter im Umkreis von 300 m im öffentlichen Straßenland

zur Verfügung gestellt.

2. Die Gesamtanzahl der Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland der Stadt

Köln darf 10 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge eines Car-Sharing-Unternehmens nicht überschreiten.

Der überwiegende Anteil der Fahrzeuge des Car-Sharing-Unternehmens muss auf privaten Flächen un-

tergebracht werden. Für den Mangel an ausreichend privaten Abstellmöglichkeiten ist ein entspre-

chender Nachweis vom Antragsteller zu führen.

3. Der Anbieter ist ein registriertes Unternehmen oder ein eingetragener Verein.

4. Der Car-Sharing-Anbieter weist das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nach.

5. Kunden des Car-Sharing-Anbieters schließen über die Miet- und Nutzungsdauer von Fahrzeugen hin-

aus dauerhafte Verträge mit dem Car-Sharing-Anbieter (sogenannte Mitgliedsverträge) ab. Fahrzeuge

aus dem Fahrzeugpark des Car-Sharing-Anbieters werden nicht über Einzelverträge an Nicht-

Mitglieder weitergegeben.“

Hannover und Mainz - Mobilpakete und Stellplätze

Bereits seit 2007 gibt es HANNOVERmobil als Regelangebot des Verkehrsverbundes. Es integriert das

Jahresabonnement im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit dem Carsharing-Zugang sowie weite-

ren Vergünstigungen. Mit der HANNOVERmobil-Karte bekommen die Kunden u.a. Zugang zu über

100 Carsharing-Fahrzeugen an rund 70 Stationen in sieben Städten der Region – und weitere Mobili-

tätsdienstleistungen „im Paket". Im üstra KundenCenter in Hannover erfolgen auch die Beratung von

Carsharing-Interessenten und die Aufnahme neuer Carsharing-Kunden der CSO stadtmobil und teil-

Auto. Darüber hinaus bietet die Kooperation Stadtmobil / üstra den CSO auch die Möglichkeit, Stell-

plätze auf dem Gelände der üstra zu generieren.

17 http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/carsharing.html 18 http://www.stadt-koeln.de/4/verkehr/06933/ (Seite mittlerweile nicht mehr aktiv)

Page 40: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

33

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck 5

Öffentliche Flächen wurden in mehreren dicht besiedelten Stadtteilen zu 6 privaten Stellplätzen um-

gewidmet und an stadtmobil als Eigentümer übertragen. Weitere Umwidmungen sind angedacht, da

die Anzahl der Flächen für Carsharing-Fahrzeuge im Vergleich zu allen verfügbaren Parkmöglichkeiten

sehr niedrig ist. Protest gab es gegen die Umwidmung kaum, die Stadt und der Bezirksrat Vahren-

wald-List haben das Projekt unterstützt, da die Einsparungen bei den Stellplätzen offensichtlich sind.

Wichtig für Erfolg ist auch die bessere Sichtbarkeit der Carsharing-Fahrzeuge in der Öffentlichkeit /

im Straßenraum, da sie die positiven Effekte verstärkt. An den Standorten ist ein Schild angebracht,

auf dem u.a. zu lesen ist: „Das Carsharing-Fahrzeug ersetzt fünf bis sieben private Pkw." (vgl. Abbil-

dung 9: Zeitungsbericht zur Umwidmung und Übergabe von Flächen an CSO in Hannover )

Eine ähnliche Kooperation findet sich in Mainz zwischen dem Carsharing-Anbieter book-n-drive und

der MVG unter dem Slogan Mainzigartig Mobil (vgl. S. 38). Neben einer gemeinsamen Servicezentra-

le gibt es Carsharing Rabatt für Nutzer von ÖPNV Jahres- oder Jobtickets. Neue Carsharing-Stellplätze

werden vornehmlich in der Nähe von Bus- und Bahnhaltestellen eingerichtet. Das Carsharing-

Angebot wird außerdem mit Werbung, beispielsweise auf Bussen unterstützt.

Freiburg

Der Freiburger Anbieter 'Car-Sharing Südbaden – Freiburg e.V.' verkauft die RegioMobilCard (und verantwortet auch das wirtschaftliche Risiko des Angebotes). Sie beinhaltet neben der übertragbaren Jahreskarte im Regio-Verkehrsverbund Freiburg vor allem die Carsharing-Teilnahme (verminderte Nutzungskosten, Ermäßigungen Fahrradparkhaus, Fahrradverleih, Taxifahrten u.a.)19 Die Stadt Freiburg hat in der Vergangenheit in der Innenstadt mehrere öffentliche Flächen formell

entwidmet, diese Flächen können von Carsharing-Anbietern gepachtet werden.

Im Rahmen der städtischen Unterstützung wurden darüber hinaus einige Stellplätze auf städtischen

Grundstücken für die Nutzung durch Carsharing-Fahrzeuge vermietet.

In einigen Freiburger Bebauungsplänen, u.a. für das „Wohngebiet östlich Wiehrebahnhof“ oder aktu-

ell für das Baugebiet „Schauinsland Süd“ wurden von Anfang an Stellplätze festgesetzt, die an Car-

sharing-Organisationen vermietet werden (vgl. Abbildung 12: Festsetzung von Flächen für Carsharing

in einem Freiburger Bebauungsplan

19 Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) 2010, S. 94ff

Abbildung 17: Homepage von HANNOVERmobil

Page 41: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

34

6 Einführungs- und Umsetzungsstrategien

6 Carsharing-Praxis – Strategien zu Einführung und

Umsetzung

Dieser Baustein liefert Anstöße und Ideen zur Realisierung von Carsharing vor Ort 20. Besonders abge-

stimmt auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Kommunen sowie kleinen Großstädten mit

möglichem und entwicklungsfähigem Marktpotenzial werden die einzelnen Verfahrensschritte sowie

Fördermöglichkeiten ausführlich erläutert und grafisch dargestellt.

6.1 Mehrwert für Kommunen durch Carsharing

Carsharing kommt dem Wohle der Allgemeinheit zugute

Carsharing trägt zur Verkehrs- und Umweltentlastung und damit zum Wohl der Allgemeinheit bei.

Carsharing ändert das Mobilitätsverhalten

Viele Carsharing-Kunden entledigen sich des eigenen Autos oder verzichten auf den geplanten Kauf

eines Autos (oder Zweitautos) und nutzen zunehmend Verkehrsmittel des Umweltverbundes.

Anstieg der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel steigt, besonders in den Nebenverkehrszeiten, an. Dies gilt

auch im Umland von Städten, die über ein entsprechendes ÖPNV-Angebot verfügen.

Reduzierung des Parkdrucks bzw. der notwendigen Flächen zum Parken

Als Durchschnittswert gilt, dass ein Carsharing-Fahrzeug im statistischen Durchschnitt mindestens

vier bis acht Privatwagen ersetzt, oft auch mehr. Umgerechnet auf den Flächenbedarf bewirkt jedes

Carsharing-Fahrzeug eine freiwerdenden Fläche von mindestens 40 bis 80 m2 öffentlichen Straßen-

raumes bzw. von mindestens 80 bis 160 m2 Fläche in Parkgaragen oder auf privaten Flächen mit ei-

gener Zufahrt (zuzüglich der Flächen, an denen die Fahrzeuge ebenfalls abgestellt werden).

Abbildung 18: Einsparpotentiale und Flächengewinne durch Carsharing

20 Quellen/ Forschungsarbeiten zu diesem Baustein: Bundesverband CarSharing e. V. (bcs); Huwer, U.; EU-Projekt "momo":

http://www.momo-cs.eu/ ; UITP CarSharing Platform sowie eigene Recherchen von imove im Rahmen dieses Projektes

Page 42: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

35

Einführungs- und Umsetzungsstrategien 6

Bessere Aufenthaltsqualität und Stadtgestaltung

Carsharing kann Potenziale für bessere Aufenthaltsqualität und Stadtgestaltung schaffen, wenn diese

neuen Nutzungen zugeführt werden, z.B. als Rad- und Fußverkehrs-, Grün oder Platzflächen.

Bei Neubaumaßnahmen kann der Flächenverbrauch direkt reduziert werden.

Reduzierung der CO2-Belastungen

Bei den jährlichen Einsparungen pro aktivem Nutzer wurden Werte zwischen 142 kg und 290 kg CO2-

Äquivalente ermittelt. Auch haben Carsharing-Fahrzeuge einen niedrigeren CO2-Ausstoß als der

Durchschnitt aller zugelassenen Kfz.

Stationen im öffentlichen Straßenraum sind gut fürs Image

Standorte im öffentlichen Straßenraum haben den Vorteil, dass die für alle sichtbaren Carsharing-

Fahrzeuge den Bekanntheitsgrad des Carsharing steigern und einen Aha-Effekt auslösen: "Hier gibt es

ja (auch) Carsharing". Dadurch steigen die Kundenzahl und damit die positiven Effekte.

6.2 Hemmende Faktoren

Die Wachstumshemmnisse für Carsharing sind vielschichtig. Einige davon können durch die Kommu-

nen aktiv beeinflusst und so zu Erfolgsfaktoren werden.

Zu den politisch bedingten Hemmnissen gehört die fehlende nationale Gesetzgebung zur Auswei-

sung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum, die derzeit in Einzelfällen bereits durch

landesgesetzliche Regelungen bzw. die Nutzung der Anwendungsmöglichkeiten des BauGB und der

Landesbauordnungen ermöglicht wird.

Weitere Faktoren sind verdeckte Subventionen und externe Kosten des Autoverkehrs, steuerliche

Anreize für Firmenwagen sowie wirtschaftliche Hemmnisse für die Carsharing-Anbieter.

Persönlich bedingte Hemmnisse liegen z.B. im unzureichenden Kenntnisstand über Carsharing (Funk-

tionsweise wie auch lokales Angebot), in der emotionalen Verbundenheit mit dem eigenen Auto oder

auch der unzureichenden oder unzutreffenden Kenntnis über die Kosten eines Privatwagens.

6.3 Erfolgsfaktoren und Indikatoren

Erfolgs- oder 'Push-and-Pull-Faktoren' für Carsharing wurden in mehreren Forschungsarbeiten ermit-

telt bzw. für diese Handreichung in mehreren Interviews erfragt. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren in

(Bezug auf Handlungsmöglichkeiten der) Kommunen sind:

1. hoher Parkdruck und Sichtbarkeit der Stationen im öffentlichen Raum

2. Mobilpakete als bestes gemeinsames Angebot des Umweltverbundes

3. Kooperationen mit den Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs

4. Unterstützung durch Verwaltungsverfahren und Flächenreservierungen

5. Aktivitäten der Kommune zur Steigerung des Bekanntheitsgrades von Carsharing

6. Zusammenarbeit mit Betrieben und Verwaltungen im Rahmen des Business-Carsharing

7. Engagement lokaler Akteure aus Politik, Verbänden und Bürgerschaft -

insbesondere außerhalb der Kernstädte

8. Zusammenarbeit auf regionaler / interkommunaler Ebene (z. B. RMV, ivm, …)

Die hier genannten Erfolgsfaktoren können im Rahmen kommunaler Fördermöglichkeiten unter-

stützt werden.

Page 43: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

36

6 Einführungs- und Umsetzungsstrategien

6.4 Kommunale Fördermöglichkeiten und Verfahrensschritte zur Realisie-

rung von Carsharing

Die Verfahrensschritte und Fördermöglichkeiten sind in 4 Themenfelder gegliedert; diese Zuordnung

findet sich auch in den detaillierten Best-Practice-Steckbriefen.21

Themenfeld A Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Diese detaillierte Übersicht zu Verwaltungs- oder Planungsverfahren sowie den

rechtlichen Möglichkeiten ist in Abbildung 6, Seite 24 im Großformat zu finden.

Nahverkehrspläne | Verkehrsentwicklungspläne | Carsharing-Pläne

In den verbindlichen Nahverkehrsplänen wie auch in den ÖPNV-Ausschreibungen bzw. Verträgen

lassen sich neben originären ÖPNV-Angeboten auch Carsharing-Maßnahmen oder (Leih)Radverkehrs-

systeme sowie Mobilitätsknoten und Mobilitätsmanagementmaßnahmen als Leistung vereinbaren.22

Diese lassen sich auch in Verkehrsentwicklungsplänen verankern, ggf. um konkrete Maßnahmen

ergänzt im Rahmen von (eher für Großstädte geeigneten) Carsharing-Plänen. So beinhaltet der Ent-

wurf zum Verkehrsentwicklungskonzept VEK 2030 Stuttgart einen eigenen Punkt 5.5 Carsharing, in

Bremen gibt es einen Carsharing-Aktionsplan.

Die ivm kann für die Region den Prozess mitgestalten und fachlichen Input liefern.

Bauleitplanung | städtebauliche Verträge | Bauordnungsrecht

Im Rahmen der Bauleitplanung und in der Anwendung des Bauordnungsrechts bieten sich zahlreiche

Chancen, gute Voraussetzungen für Carsharing zu schaffen. Denn die gute Erreichbarkeit der Carsha-

ring-Stationen ist sehr wichtig, Fußwege unter 500 m oder ÖPNV-Halte erhöhen die Akzeptanz.

Insbesondere können

im Bebauungsplan (B-Plan) Stellplätze für Carsharing festgesetzt werden;

im Bebauungsplan Flächen für eine gemeinsame Station von ÖPNV, Carsharing und ggf. wei-tere Einrichtungen des Umweltverbundes festgesetzt werden;

im Rahmen städtebaulicher und/oder privatrechtliche Verträge Vereinbarungen zur Schaf-fung von Stellplätzen getroffen werden;

durch Stellplatz- und Ablösesatzungen die Herstellung notwendiger Stellplätze im Bauge-nehmigungsverfahren versagen oder verringern und so Anreize für Bauträger zur Carsharing-Nutzung schaffen;

die Beträge aus der Ablöse für Maßnahmen zugunsten Carsharing verwenden, wie z. B. die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen (Hessen, Rheinland-Pfalz) oder, in Rheinland-Pfalz, „für andere Maßnahmen zur Verringerung des Parksuchverkehrs".

21 Einen guten Einstieg ins Thema bieten auch die Fact Sheets des Projekts momo Car-Sharing 22 z. B. gemäß § 14 (3) ÖPNVG-Hessen: "Aussagen über Schnittstellen zum überregionalen Verkehr und zu den anderen Verkehrsträgern"

oder § 8 (2) 2. NVG RLP ".. dem Netz des ÖPNV einschließlich seiner Verknüpfungspunkte sowie der Schnittstellen mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr,"

Page 44: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

37

Einführungs- und Umsetzungsstrategien 6

Straßenverkehrsrecht

Die (Teil)Einziehung von öffentlichen Parkständen zu (teil)öffentlichen Stellplätzen zugunsten CSO ist möglich, jedoch vom Landesrecht abhängig.

Die Erweiterung von Bewohnerparkvorrechten auf von Bewohnern genutzte Carsharing-Fahrzeuge ist ebenfalls ein erprobtes Mittel der kommunalen Förderung.

Themenfeld B Mobilpakete / Mobilitätsstationen / Kooperationen

Immer mehr ÖPNV-Unternehmen verstehen sich als vollständiger Mobilitätsanbieter bzw. –

dienstleister. Da Carsharing nachweislich zu einem Anstieg der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

führt, schließen sich öffentliche Verkehrsbetriebe mit Carsharing-Betreibern zusammen und nutzen

Synergieeffekte:

Beteiligung des Verkehrsunternehmens am Carsharing-Anbieter

Mobilpakete, die über die ÖPNV-Karte hinaus kombinierte Abonnements, Rabatte und die

Nutzung weiterer Verkehrsmittel oder Leistungen bieten

Mobilitätsstationen mit Carsharing u.a. in der nahen Umgebung von ÖPNV-Stationen

über den Vertriebsweg des ÖPNV können potentielle Kunden angesprochen werden

Nutzung gemeinsamer Abbuchungssysteme

Flächen für Carsharing-Fahrzeuge auf den Betriebsflächen des ÖPNV-Anbieters

Ergänzung/Teilersatz des Fuhrparks mit der Carsharing-Flotte innerhalb des ÖPNV-Anbieters

Abbildung 19: Beispiel Mobilpakete: der RMV und die traffiQ bieten auch Carsharing an

23

23 http://www.traffiq.de/1.de.startseite.html?_show=61117; http://www.rmv.de/de/Fahrgastinfos/Unterwegs_mit/Auto/CarSharing

Page 45: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

38

6 Einführungs- und Umsetzungsstrategien

Beispiele für eine solche maximale Integration in den ÖPNV sind die mobil.punkte in Bremen, die

Mobilpakete in Hannover und in Freiburg (vgl. 5.3) oder der niederländische unternehmensorientier-

te Carsharing-Betreiber Mobility Mixx (NL); die MVG in Mainz oder traffiQ entwickeln sich ebenfalls

in diese Richtung.

Es existieren auch „Vorstufen" in Form der Kooperation mit gemeinsamem Vertrieb oder Marketing-

aktivitäten oder einer gemeinsamen (Tochter-)Gesellschaft, die das Carsharing-Angebot organisiert.

Auf regionaler Basis kann die ivm regulierend Qualitäts-Standards definieren und beratend bei der

Integration in Mobilpakete unterstützen.

Unternehmensbeteiligung oder Kooperation mit Versorgern oder Wohnungsunternehmen

Ebenfalls Win-Win-Situationen ergeben sich aus Kooperationen mit lokalen Versorgern oder Woh-

nungsunternehmen. Stärkste Form ist auch hier die Beteiligung des Wohnungsunternehmens an

einer CSO. Dabei können CSO von den Kunden der Unternehmen profitieren. Durch die Bereitstel-

lung von Flächen für Carsharing-Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu oftmals vorhanden Großsied-

lungen können CSO neue Kundenstämme erschließen. Umgekehrt können Wohnungsunternehmen

ein weiteres Serviceangebot (vergünstigt) bereitstellen sowie Flächen attraktiver nutzen.

Abbildung 21: Beispiel der Kooperation mit Wohnungsunternehmen in Frankfurt

24

So bietet die „ABG FRANKFURT HOLDING

Wohnungsbau- und Beteiligungsgesell-

schaft mbH“ eine Ermäßigung auf den jähr-

lichen Grundpreis bzw. auf den einmaligen

Startpreis der CSO.

Positiver Effekt solcher Kooperationen

kann bei Neubauvorhaben die Reduzierung

notwendiger Stellplätze sein, da durch die

gute Verfügbarkeit von Carsharing-

24 http://www.abgnova.de/aktuelles/pressemitteilungen.php?ID=57

Abbildung 20: Unter der Marke ‚Main-zigartig Mobil‘ wird Carsharing durch die Mainzer Verkehrsgesellschaft ange-boten

1

Page 46: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

39

Einführungs- und Umsetzungsstrategien 6

Fahrzeugen potentiell weniger Kfz gehalten werden und damit auch ein geringerer Stellplatzbedarf

besteht.

Im Rahmen von Sanierungsvorhaben bei Wohnanlagen bietet sich die Chance, auch Carsharing in die

Planungen einzubeziehen und ein Angebot für die Mieter zu schaffen.

Kooperationen im Rahmen von kommunalem oder betrieblichem Mobilitätsmanagement

Betriebe oder Verwaltungen (Kommunen, Kreise, ...) können durch Kooperation mit Carsharing-

Anbietern den eigenen Fuhrpark ergänzen, um Bedarfsspitzen auszugleichen, Geringauslastungen zu

vermeiden oder den Fuhrpark durch Carsharing-Fahrzeuge zu ersetzen. Die meisten CSO bieten hier

individuelle Lösungen an. Über eine reine Mitgliedschaft hinaus kooperieren viele Kommunen, Ver-

waltungen oder Betriebe bereits erfolgreich mit Carsharing-Anbietern, z. B. durch Anbieten / Einbrin-

gen eigener Stellplätze oder die Einspeisung eigener Fahrzeuge in die Carsharing-Flotte.

So nutzen in Darmstadt sowohl die TU als auch das Studentenwerk und der AstA Carsharing für ihre

betriebliche Mobilität, ebenso das statistische Bundesamt in Wiesbaden und zahlreiche weitere Fir-

men und Dienstleister der Region Frankfurt RheinMain.

Die ivm als regionale Koordinierungsstelle für betriebliches Mobilitätsma-

nagement in der Region Frankfurt RheinMain unterstützt gemeinsam mit

Partnern seit 2011 Arbeitgeber im Rahmen von Workshopprogrammen bei

der Erstellung und Umsetzung eines eigenen Mobilitätsmanagementkon-

zepts. Dabei fungiert Carsharing als wichtiger Baustein bei

der Gestaltung eines effizienten Fuhrparks und Erledigung dienstlicher We-

ge. Dazu werden maßgeschneiderte Instrumen-

te und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Abbildung 22: Regionale Koordinierungsstelle Mobilitätsmanagement der ivm25

Kooperationen mit Verbänden, Fahrdiensten, Kirchen u.ä.

In ländlichen Räumen oder kleineren Kommunen bietet auch die Kooperationen mit Verbänden,

Fahrdiensten oder Kirchen die Möglichkeit, einen Carsharing-Standort zu eröffnen oder zu erweitern.

Der Caritas Verband für die Diözese Mainz e.V. stellt z.B. in einer Kooperation mit der CSO einen

Stellplatz zur Verfügung und nutzt gleichzeitig das Angebot für die eigenen Mitarbeiter.26

25 © ivm 2012 26 http://www.caritas.de/pressemitteilungen/carsharing-stationinmainz-bretzenheimeroeffnet/154633/

Page 47: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

40

6 Einführungs- und Umsetzungsstrategien

Themenfeld C: Anschub- und Umsetzungsstrategien

Mobilitätszentralen | MobilitätsBeratung | Kommunikations- und Marketingmöglichkeiten

In vielen hessischen Kommunen gibt es bereits Mobilitätszentralen in den Räumlichkeiten oder in der

Nähe von öffentlichen Einrichtungen (z. B. traffiQ Mobilitätszentrale). Diese werden in vielen Fällen

vom ÖPNV Anbieter, z.B. dem RMV, betrieben. Sie arbeiten häufig eng mit den Kommunen zusam-

men und übernehmen in deren Auftrag die Mobilitätsberatung der Kommune.

Abbildung 23: Mobilitätszentrale in Offen-bach in den Räumlichkeiten des OF InfoCenters

27

Abbildung 24: städtische Homepage von Offenbach mit Informationen zum Verkehr – auch zu Carsharing

28

In Stuttgart hat das Amt für Umweltschutz eine Mobilitäts-Beratung29 eingerichtet. Für die persönli-

che (oder telefonische) Beratung unterhält die Beratungsstelle einen eigenen Schalter im iPunkt der

Stadt, auf Ihrer Homepage gibt es eine eigene Seite 'Mobilitäts-Beratung: Car-Sharing'.

Die Mobilitätsberatung vermittelt auch Kontakte für Interessenten für (privates) Autoteilen.

Auf der eigenen kommunalen Homepage kann die Funktionsweise von Carsharing erläutert als auch

zu Anbietern verlinkt werden. Hinweise und Hilfen für privates Carsharing sind sinnvoll. Ergänzende

Aushänge oder Werbematerial in Ämtern und Behörden oder in den Informationsunterlagen für

Neubürger bedeutet (ideelle) Förderung.

Die politische oder ideelle Unterstützung ist gut damit zu begründen, dass Carsharing einen nachge-

wiesenen Nutzen auf das Gemeinwohl und die nachhaltige Entwicklung der Kommunen hat.

27 http://www.rmv.de/linkableblob/de/49134-52212/thumbnail296x220/OF_Mobilitaetszentrale.jpg 28 http://www.offenbach.de/stadtwerke-offenbach-holding/holding/gesellschaften/nio-nahverkehr-in-offenbach/mobil-in-

offenbach/news/carsharing.html 29 http://stuttgart.de/mobil sowie Stadtentwicklung & Mobilität > Verkehr > Mobilitäts-Beratung > Mobilitäts-Beratung: Car-Sharing

Page 48: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

41

Einführungs- und Umsetzungsstrategien 6

Eine weitere Chance liegt im Angebot von Informationsveranstaltungen vor Ort, welche die Kommu-

ne, ggf. zusammen mit weiteren Partnern wie dem Verkehrsclub Deutschland VCD, der VHS, der ört-

lichen CSO, … organisieren oder anbieten kann.

Kommunikation und Ansprache von Zielgruppen (Betriebe, Fahrschulen, …)

Die Ansprache der Zielgruppe 'Betriebe' im Rahmen eines Mobilitätsmanagements oder losgelöst

davon wird zunehmend als "Erfolgsfaktor" benannt und entsprechend umgesetzt. Betriebe oder

Kommunen ergänzen das Portfolio der CSO und erhöhen – gerade außerhalb der Kernstädte – die

Chancen auf ein Carsharing-Angebot – und sind gut fürs Image der nachhaltig handelnden Kommune.

Die direkte Ansprache von Fahrschulen bzw. deren Fahrschülern / Fahranfängern ist einer der wei-

chen Erfolgsfaktoren.

Abbildung 25: Faltblatt Carsharing30

Abbildung 26: Webseite des VCD zum Carsharing mit Mustervertrag und Broschüren

31

Finanzielle Beteiligung / Win-Win-Situation

Die Kommune kann sich an Carsharing als Kunde mit und ohne eine Deckungsgarantie beteiligen und

so auch in finanzieller Hinsicht unterstützen und gleichzeitig den kommunalen Haushalt entlasten.

Der eigene städtische Fuhrpark der kommunalen Verwaltung oder der Eigenbetriebe kann effizienter

ausgelastet werden, und die so geschaffenen zusätzlichen Carsharing-Angebote kommen (nicht nur

außerhalb der städtischen Arbeitszeiten) allen Carsharing-Nutzern zugute.

30 Verkehrsclub Deutschland VCD e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv 31 Verkehrsclub Deutschland VCD e.V.: Downloadmöglichkeiten wie z.B. Mustervertrag privates Autoteilen unter

http://www.vcd.org/car_sharing.html

Page 49: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

42

6 Einführungs- und Umsetzungsstrategien

Themenfeld D: Buchungssoftware und ­plattformen

Gerade für private Autoteiler oder kleine lokale CSO ist das Hemmnis Buchungsaufwand durch pas-

sende Software zu überwinden, wie die BestPractice-Beispiele in den Steckbriefen 'D' zeigen.

Besonders aus regionaler Perspektive kann die ivm die Förderung des Angebots einer abgestimmten

Informations-Plattform unterstützen und in Ihre eigenen Serviceangebote integrieren.

So steht den Gesellschaftern z. B. die Regionalplattform "Handyparken" als Bezahl- und Abrech-

nungs-Plattform zur Verfügung. Außerdem ist ein multimodaler, personalisierter Mobilitätslotse in

Arbeit, der Carsharing integrieren wird.

Page 50: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

43

Best-Practice-Steckbriefe 7

7 Best-Practice-Steckbriefe

7.1 Methodik und Inhalte; Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Die Steckbriefe sind insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet, z.T. sind Beispiele auch in zwei The-

menfeldern zu finden:

Kürzel Themenfeld

A Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

B Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

C Anschub- u. Umsetzungsstrategien

(bei entwicklungsfähigem Marktpotential z. B. in ländlichen Räumen, in kleinen und

mittleren Kommunen oder Randlagen von Ballungsräumen)

D Buchungssoftware und ­plattformen

Die Steckbriefe im Themenfeld A haben aus inhaltlichen Gründen eine andere Struktur als die der

Themenfelder B – D.

Während in den Letztgenannten eher Anbieter bzw. Modelle oder Umsetzungsprozesse, Förder-,

Kommunikations- und Marketingstrategien beschrieben werden, stehen in Themenfeld A öffentlich-

rechtliche Verfahren und planerische Maßnahmen im Vordergrund.

Auswahlkriterien für eine Aufnahme in die Steckbriefe waren das Vorhandensein möglichst vollstän-

diger inhaltliche Aussagen, vorhandene Erfolgsindikatoren (wie die positive Entwicklung Kundenanz-

ahl, Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort oder die geplante Erschließung weiterer Standorte)

sowie nicht zuletzt die Übertragbarkeit auf die Region Frankfurt RheinMain.

Insgesamt sind 21 Steckbriefe mit detaillierten Informationen verfügbar.

Page 51: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

44

7 Best-Practice-Steckbriefe

7.2 Themenfeld A:

Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Page 52: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

45

Best-Practice-Steckbriefe 7

Page 53: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen DeutschlandOrt:

Akteure:

Link:

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

StadtplanungsamtTiefbauamt Rechts-/Ordnungsamt

Planerische Maßnahmen (ohne Rechtswirkung)

Rechtliche Maßnahmen und formelle Planung

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Quellen / Material / weitere Informationen

A1

weitere Ämter

http://www.freiburg.de/ (mehrere Seiten; s.u.)

224.191

1450

4550

0

0

0

Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Freiburg

Der Verkehrsentwicklungsplan 2020 (VEP) der Stadt Freiburg im Breisgau sieht vor: - Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing bei größeren Wohnbauvorhaben - Bereitstellung städtischer Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern für Carsharing - entsprechend der Entwicklung der Gesetzgebung zukünftig die Reservierung von Parkständen im öffentlichen Raum für Carsharing - Ausbau der Kooperation von ÖPNV und Carsharing (RegioMobil-Card) - Einbeziehung von Carsharing in städtische Kampagnen für umweltbewusstes Mobilitätsverhalten.

- VEP ist Rahmenplan, Ziele und Maßnahmen werden vom Gemeinderat rechtskräftig beschlossen - rechtswirksame Umsetzung in den Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan möglich, z. B. durch Festsetzung von Flächen für Carsharing-Fahrzeuge im Bebauungsplan: - Bsp 1.: Bebauungsplan Freiburg-Gutleutmatten: http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1246971_l1/StplA_6_155_Kurzbegruendung.pdf (Seite 4) - Bsp 2.: Bebauungsplan Schauinsland_Sued http://stadtplan.freiburg.de/ > Bebauungspläne suchen > Plan-Nr: 4_076 http://stadtplan.freiburg.de/BPlan_Raster/7460/BP_4_076_Bebauungsplan_mit_oertlichen_Bauvorschriften_Schauinsland_Sued_mit_Ausgleichsflaechen_in_Guenterstal_Ausfertigung.pdf - Entwidmung von öffentlichen Flächen zu städtischen Flächen, die an CarS-Anbieter verpachtet werden, ist an mehreren Standorten erfolgt

- Festsetzung im Bebauungsplan ist in jeder Kommune möglich - Entwidmung von öffentlichen Flächen zu städtischen Flächen zur Verpachtung an CarS-Anbieter bietet sich bei hohem Parkdruck an

VEP 2020: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1146894_l1/index.html; Planung allgemein: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1143621_l1/index.html Autoreduzierter Stadtteil / Quartier Vauban: http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1167537_l1/index.html

Page 54: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen DeutschlandOrt:

Akteure:

Link:

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

StadtplanungsamtTiefbauamt Rechts-/Ordnungsamt

Planerische Maßnahmen (ohne Rechtswirkung)

Rechtliche Maßnahmen und formelle Planung

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Quellen / Material / weitere Informationen

A2

Umwelt & Energ.

http://bremen.de/13840667

547.340

1683

2895

6

0

0

Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Bremen

Aktionsplan Carsharing der Stadt Bremen: - für 2020 werden mindestens 20.000 Nutzerinnen und Nutzern des Carsharing angestrebt, eine Vervierfachung gegenüber der derzeitigen Zahl von etwa 5.100 - Vorstellung des Projektes auf der Expo 2010 in Shanghai - Mit dem inzwischen abgeschlossenen und durch Bremen koordinierten europäischen Projekt „momo Car-Sharing“ („more options for energy efficient mobility through Car-Sharing“) bestand ein weiterer guter Rahmen zur Umsetzung von Begleitaktionen in Bremen - Gründe für den Aktionsplan: Parkraumentlastung, Umweltschutz, enger Verbund mit dem ÖPNV - Elemente der Carsharing Förderung in Bremen: Intergration in den ÖPNV, Aktionen und Kampagnen, Einbindung des CS in Neubauvorhaben, Einrichtung von CarS- Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ("mobil.Punkte"), Informationen im Schulunterricht - Carsharing-Angebote gezielt für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

- Novellierung der Landesbauordnung (BremLBO), Kommunalisierung der Stellplatz-Pflicht und Möglichkeit der Verringerung des Pflicht-Parkraumes bei Nachweis CarS - Einrichtung von "mobil.Punkten" (=Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, oft nahe an ÖPNV Haltestellen) - In seiner Sitzung am 03.04.2009 hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag der Bundesländer Bremen und Sachsen angenommen, der die Bundesregierung auffordert, die Änderung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Möglichkeit zur Ausweisung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zügig auf den Weg zu bringen - Einführung von Carsharing für Behörden, Gesellschaften und öffentliche Einrichtungen, z.B. nutzt der das Ressort / Senator für Umwelt, Bau, Verkehr die Carsharing- Flotte für Dienstfahrten: http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Umwelterklaerung2011.pdf

Die Erarbeitung und Verabschiedung eines Aktionsplans Carsharing ist denkbar auf kommunaler Ebene oder u. U. auch für die ivm

http://www.umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Car%20Sharing.pdf http://www.umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/CarSharing_Gesamtfassung.pdf http://www.carsharing.de/images/stories/pdf_dateien/wp2_endbericht_deutsch_final_4.pdf

Page 55: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen DeutschlandOrt:

Akteure:

Link:

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

StadtplanungsamtTiefbauamt Rechts-/Ordnungsamt

Planerische Maßnahmen (ohne Rechtswirkung)

Rechtliche Maßnahmen und formelle Planung

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Quellen / Material / weitere Informationen

A3

Ratsgremien

http://hannover.stadtmobil.de/

522.686

2552

3753

4

0

0

Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Hannover (und Braunschweig)

- Umwandlung weiterer öffentlicher Stellplätze, wenn Bedarf, in Planung - Schild an neuen Standorten mit der Aufschrift angebracht: "Das Carsharing Fahrzeug ersetzt fünf bis sieben private PKW", um für weitere Akzeptanz zu werben

- Umwidmung von 6 öffentlichen Stellplätzen durch die Stadt Hannover im November 2011 - neue Stellflächen inmitten belebter Stadtteile --> besonders wirksam zur Erweckung von Aufmerksamkeit für Carsharing - Umwidmung in einem langdauernden Verfahren, dem auch die Ratsgremien zustimmen mussten - Verfahren bzw. Umwidmung hatte keine Proteste durch Bürger zur Folge - Stadtmobil wurde Eigentümer der Stellplätze (bewirkt u. a. Recht, Fahrzeuge abschleppen zu lassen) - ähnlicher, aber schnellerer Prozess in Braunschweig - 2 Stellplätze wurden umgewidmet, Prozess dauerte hier nur ein halbes Jahr

die o.g. Umwidmung ist, solange noch keine StVO-Änderung erfolgt ist, ein Modell für Quartiere mit hohem Parkdruck

http://hannover.stadtmobil.de/fileadmin/regionen/hannover/presse/tarDir0197691001320823922_1109_HAZ_HP_14.pdf http://www.haz.de/Hannover/Aus-den-Stadtteilen/Ost/Car-Sharing-entspannt-Parksituation

Page 56: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen DeutschlandOrt:

Akteure:

Link:

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

StadtplanungsamtTiefbauamt Rechts-/Ordnungsamt

Planerische Maßnahmen (ohne Rechtswirkung)

Rechtliche Maßnahmen und formelle Planung

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Quellen / Material / weitere Informationen

A4

http://www.stadtmobil-ev.de/ (weitere Informationen zum Anbieter auf Steckbrief C4)

44.665

1612

4635

18

18

12

Förderung durch Verwaltungs- oder Planungsverfahren

Fellbach

Im Zuge der Verhandlungen mit Investoren wird bei Bauprojekten über den städtebaulichen Vertrag die Herstellung (bislang) eines Carsharing-Stellplatzes in Ergänzung der notwendigen Stellplätze oder statt eines/mehrerer Stellplätze nach Stellplatzschlüssel festgelegt. Eine Vereinbarung zwischen Investor als Vorhabenträger und dem Carsharing-Anbieter stadtmobil soll als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages werden. Bisher sind zwei Projekte mit diesem Ansatz projektiert, das jeweilige Fahrzeug soll in der Tiefgarage bzw. oberirdisch auf dem Privatgelände stehen. Voraussichtlich werden diese Fahrzeuge nur den Bewohnern zur Verfügung stehen.

- Dem lokalen Carsharing-Anbieter wurden Stellplätze an mehreren Standorten reserviert; dazu erfolgte durch die Kommune eine Ausweisung der Standorte mit Z 286 und mit (von der Kommune entworfenen) Zusatzzeichen "stadtmobilfahrzeug frei"

die Möglichkeiten des städtebaulichen Vertrages sind übertragbar und anwendbar; die Ausweisung der Standorte mit Z 286 und dem mit Zusatzzeichen "stadtmobilfahrzeug frei" ist durch die StVo (noch) nicht gedeckt

Stadt Fellbach, stadtmobil

Page 57: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

50

7 Best-Practice-Steckbriefe

7.3 Themenfeld B:

Mobilpakete / Mobilitätsstationen / Kooperationen

Page 58: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

51

Best-Practice-Steckbriefe 7

Page 59: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

B1

CarS | ÖV | Wohnungsunt.

Verschiedene, je nach Kommune wechselnd

Links zu beispielhaften Projekten: siehe S. 2 unter "Kommunikation/Marketing"

Wohnungsunternehmen

Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 60: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Kooperationen zwischen örtlichen Carsharing Anbietern und den Bauträgern / Eigentümern größerer Wohnanlagen - bestimmte Anzahl Fahrzeuge stehen exklusiv den Bewohnern des Wohnkomplexes zur Verfügung oder - Fahrzeugstandort(e) direkt bei den Wohnungen - günstigere Konditionen für die Bewohner (z.B. Erlass der Aufnahmegebühr, günstigere Mietkonditionen etc.) - je nach Vertragswerk (mit der Kommune) bei Neubau auch Reduzierung der notwendigen Stellplätze / Stellplatzablöse

Die Kooperationen nutzen alle Medien zur Kommunikation. Beispiele für Kooperationen zwischen CarSharing und Wohnungsunternehmen: + Hamburg - Wichernhof: http://www.wichernbau.de/index.php?id=11 > Projekte > Der Wichernhof Innovatives Wohnkonzept ... und http://www.add-home.eu/docs/ILS_Hamburg_Wichernbau_ADDHOME.pdf + Münster - Lincolnviertel http://add-home.eu/docs/ILS_M_nster_Lincoln_Quarter_ADDHOME.pdf + Köln - Immobilien AG http://add-home.eu/docs/ILS_Koeln_GAG_ADDHOME.pdf oder http://www.cambio-carsharing.de/cms/carsharing/de/1/cms_f3_128/cms?cms_knuuid=427175d0-6e72-4cea-82f7-27396bd817b0 + Frankfurt - ABGnova GmbH : http://www.abgnova.de/aktuelles/pressemitteilungen.php?ID=57

Kooperationen zwischen örtlichen Carsharing-Anbietern und den Bauträgern / Eigentümern von Wohnanlagen finden zunehmend Verbreitung, da sich für beide eine Win-Win-Situation ergibt, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch hinsichtlich des Marketings und der Außenwirkung. Die genannten Kooperationen sind auch auf mittlere Kommunen oder kleine Großstädte übertragbar.

Frankfurt ist eines der o.g. Beispiele; für den RheinMain-Raum sind weitere Kooperationen denkbar und durch den / die CarS-Anbieter beabsichtigt.

ABGnova, Frankfurt: ca. 50.000 Haushalte Wichernhof: 111 Haushalte Lincolnviertel, Münster: 350 Haushalte

ABGnova, Frankfurt: bietet an seinen Wohnstandorten im Raum Frankfurt ca. 80 Fahrzeuge Wichernhof, Hamburg: 2 Fahrzeuge exklusiv für die Bewohner Lincolnviertel, Münster: 2 Fahrzeuge exklusiv für die Bewohner

die Wohnungsunternehmen bauen die Kooperationen mit den CarS-Anbieter verstärkt aus; Carsharing ist auch Miet/Kaufargument

B1Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 61: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

B2

aus Verein wird GmbH mit Stadtwerken

StadtTeilAuto

http://www.stadtteilauto.info/

163.000

1365

2775

0

0

0

1992, Kooperation 2009

Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Osnabrück

Page 62: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Gründung Stattverkehr e.V. 1992, Beginn Projekt "StadtTeilAuto" 1994, Gründung Stadtteilauto GmbH 2011 - Erstes gemeinsames Marketing mit SWO 2000, Start Kooperationsprojekt Stattverkehr und SWO 2009 - Gemeinsame Aktivitäten seit der Kooperation: Stellplatzaufwertung, Haltestelleninfos, gemeinsames Marketing und Öffentlichkeitsarbeit durch die SWO, Wartung und Pflege der Fahrzeuge durch die SWO, Erweiterung der Fahrzeugflotte um 2 Erdgasfahrzeuge - nun wird die GmbH gemeinsam betrieben

- Marketingoffensive auf Bussen und an Haltestellen der SWO - Enge Verknüpfung zum Marketing ÖPNV - gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit Stadt Osnabrück – u. a. Verbesserung der Stellplatzsituation

- Aufbau von Businesspartnerschaften - Förderung der Carsharingnachfrage durch Einsatz Elektromobilität - Anbindung Carsharing in (Elektro-) Mobilitätsforschungsprojekte (Stadtwerke 2020, smartlab) - Integration weiterer Partner in Mobilitätsverbund

Für eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit / Marketing mit dem ÖV und dem Aufbau von Businesspartnerschaften kann in der Region Frankfurt RheinMain noch Potential genutzt werden. Broschüre 'CarSharing für gewerbliche Kunden': http://www.carsharing.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=278

Zweistellige Zuwachsraten Kunden seit 2006 März 2010: ca. 180 Nutzer Januar 2011: ca. 270 Nutzer

2009: 8 Fahrzeuge 2011: 17 Fahrzeuge

Ausweitung des Angebotes auf weitere Stadtteile und Umland in Planung bzw. Umsetzung

B2Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 63: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

B3

ÖPNV, Cambio, weitere

moBiel

http://www.mobiel.de/

323.270

1253

3013

3

0

0

August 2000

Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Bielefeld

Page 64: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

Kooperation von MoBiel mit dem Carsharing Anbieter Cambio: - Anmeldung zum CarSharing für Kunden bei cambio und moBiel möglich - Einbindung von cambio-Stellplätzen in Haltestellenplanungen - Erweiterung von bestehenden cambio-Plätzen bei Bedarf - gemeinsames Auftreten, z.B. bei Stadtfesten

moBiel ist Bielefelds Mobilitätsdienstleister und bietet die Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel an: StadtBahn, StadtBus, NachtBus, CarSharing und Fahrrad - Werbung an Haltestellen, auf und in Bussen - Gemeinsame Infostände und -veranstaltungen auf Stadtfesten, Infotagen etc. - komplettes Mobilitätsmanagement für Unternehmen: Großkundentickets, Dienstwagenmanagement, Dienstreisen, Betriebsausflüge

Mobilitätsdienstleister, die komplette Mobilpakete anbieten, können sich in mehreren Kommunen im ivm-Programm noch am Markt etablieren. Ebenso kann Mobilitätsmanagement für Unternehmen forciert werden.

stetig steigend aktuell 70 Fahrzeuge

B3Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 65: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

B4

GVH / üstra, Stud.Werk

stadtmobil bzw. GVH Großraum-Verkehr Hannover / üstra

http://hannover.stadtmobil.de/ www.üstra.de www.gvh.de

Vereine

522.686

2552

3753

4

0

0

1992

Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Hannover

Page 66: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Ökostadt/teilAuto, der ursprüngliche Gründungsverein von stadtmobil Hannover, wurde 1992 gegründet - "Sharing"-Ansatz bezog sich neben Autos auch auf Boot, Motorrad, Solaranlagen, Kanus usw. - 2005 wurde teilAuto so groß, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet war, daher wurden die Projekte teilAuto und teilMotorrad in die stadtmobil Hannover GmbH ausgegründet - Insgesamt 13 Männer und Frauen sind aktuell bei stadtmobil Hannover beschäftigt - Kooperation mit Üstra - Angebot eines Mobilpakets "HANNOVERmobil" (Kombination BahnCard, Carsharing und Rabatt auf Taxifahrten) --> http://www.gvh.de/hannovermobil_angebot0.html

- Mobilpakets "HANNOVERmobil" wird offensiv beworben und verzeichnet Zuwächse - Kooperation mit Studentenwerk Hannover, günstige Angebote für Studierende - "Klimamobil" - ein Toyota Prius mit Hybridantrieb gehört seit 2007 zur Fahrzeugflotte, ünterstützt durch Toyota, Üstra und der Klimaschutzagentur

- Zusammenarbeit mit üstra - Carsharing-Stellplätze auf Flächen des Verkehrsunternehmens - Erschließung neuer Standorte und Kundengruppen, auch bei Wohnungsunternehmen

Kooperation in Frankfurt Carsharing-Anbieter mit Wohnungsunternehmen ABG bereits vorhanden; Mobilpaket als Angebot marktfähig, könnte auch in Frankfurt u.a. Kommunen Anwendung finden Ähnliches Angebot findet sich bei traffiQ/RMV

2012: über 3.500 Kunden1992: 1 Fahrzeug in Hannover ... 2012: 140 Fahrzeuge in 8 Orten

geplant

B4Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 67: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

B5

Mainnova AG, ABG

book-n-drive

http://www.book-n-drive.de http://www.abgnova.de http://www.mainova.de/

2000

Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Rhein-Main-Gebiet

Page 68: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Die book-n-drive mobilitätssysteme GmbH wurde im Jahr 2000 als Carsharing-Unternehmen für das Rhein-Main-Gebiet gegründet - Kooperation: der Energiedienstleister Mainova AG und die Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH beteiligen sich im Dezember 2011 mit jeweils 33% an book-n-drive - innerhalb die Kooperation mit der ABG Frankfurt Holding GmbH gibt es bereits seit 2008 Vergünstigungen für deren Mieter - Zusammenarbeit mit örtlichen ÖPNV Anbietern Mehr dazu z.B. auf http://www.abgnova.de/aktuelles/pressemitteilungen.php?ID=57 oder http://www.mainova.de/unternehmen/presse/7501.html

- Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, mehreren örtlichen ÖPNV-Anbietern und Wohnungs(bau)gesellschaften - Die ABG FRANKFURT HOLDING beschreibt auch im Internet Carsharing für ihre Mieterinnen und Mieter: http://s226438619.online.de/abg/Mieterservice/Serviceangebote/Car_Sharing.php - Carsharing wird auf Schreiben und und in Informationen des Energiedienstleisters Mainova AG an seine Kunden und Kundinnen offensiv beworben

- book-n-drive erwartet ein jährliches Umsatzwachstum von knapp 18 Prozent. - Entsprechend soll die Zahl der book-n-drive-Fahrzeuge im Rhein-Main Gebiet mittelfristig auf 800 Pkw steigen. - Carsharing soll sich zu einem "Mainstream-Produkt" in der Region Frankfurt RheinMain entwickeln - Für die Mainnova soll Konzept des Carsharing langfristig mit dem Thema Elektromobilität verbunden werden

Beispiel ist in der Region Frankfurt RheinMain verankert

Derzeit bereits über 8.300 bei hohem Marktpotential. Der Umsatz von book-n-drive ist zwischen 2007 und 2011 von 1,3 Millionen auf voraussichtlich zwei Millionen Euro gestiegen.

derzeit rund 270, Zuwachs in Vorbereitung - weitere Standorte und Fahrzeuge sind Teil des Entwicklungsplanes

B5Mobilpakete / Mobilpunkte / Kooperationen

Page 69: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

62

7 Best-Practice-Steckbriefe

7.4 Themenfeld C:

Anschub- u. Umsetzungsstrategien

(bei entwicklungsfähigem Marktpotential, z. B. in

ländlichen Räumen,

kleinen und mittleren Kommunen oder

Randlagen von Ballungsräumen)

Page 70: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

63

Best-Practice-Steckbriefe 7

Page 71: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C1

STATTAUTO München

Vaterstettener Auto-Teiler e.V.

http://www.carsharing-vaterstetten.de/

CarSharing- Gründer

22.070

646

2662,1

19

24

19

Juli 1992

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

Vaterstetten

Ehrenamtlich

Page 72: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- 1992 Start mit 7 Mitgliedern und einem Auto - Vereinsgründung und -Eintragung Ende 1993 - 2002 Start eines von einem Mitglied entwickelten Internetbuchungssystems - 2002 Kooperation mit STATTAUTO München, Mitglieder können nun auch deren Autos buchen - Gründung Carsharing Fach- Forum (CSFF), Internetplattform für Carsharing-Betreiber und Gründer - 2005 Elektronischer Fahrzeugzugang für die Fahrzeuge

- Zusammenarbeit mit anderen Carsharing-Unternehmen, u.a. STATTAUTO München, dessen Fahrzeuge von Mitgliedern ebenfalls gebucht werden können - Werbeaktionen, z.B. "Tag der offenen Autotür" 2009 - Mitglieder-Wiki zur Kommunikation und Ideensammlung unter den Vereinsmitgliedern - Veranstaltung von Themenabenden - Gemeinschaftliche Nutzung von Zeitkarten des Münchner ÖPNV-Anbieters MVV - "Presseseite" auf der Homepage: http://www.carsharing-vaterstetten.de/index.php?n=VAT.Presse

gute Übertragbarkeit gegeben, da in der Region Frankfurt RheinMain sehr viele Gebietskörperschaften ebenfalls als 'Hochverdichtete Kreise (R1, Kreistyp 2) eingestuft sind

1992: 5 1998: 25 2004: 50 2011: 180

1992: 1 Fahrzeug 2000: 3 Fahrzeuge 2007: 5 Fahrzeuge 2011: 15 Fahrzeuge

C1Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

Page 73: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C2

Schlosskarschering Teilauto-Tonndorf e.V.

http://www.schloss-tonndorf.de/carsharing.php

Lebensgemeinschaft

671

66

22

21

19

2008

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländlicher Raum)

Tonndorf

gemeinnützig

Page 74: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Lebensgemeinschaft auf Schloss Tonndorf, zunächst privat untereinander Autos geteilt - Vereinsgründung 2008, Angebot an Nicht-Mitglieder der Lebensgemeinschaft - Mitgliedschaft im BCS, Buchungsmöglichkeit für Mitglieder anderer dem BCS zugehöriger Carsharing-Verbände

- Internetpräsenz, Verlinkung auch auf www.carsharing.de - Kurzmitgliedschaft möglich, die nach 3 Monaten automatisch endet

geeignet für die ländlichen Kreise in Hessen und Rheinland-Pfalz

seit Gründung Erhöhung der Fzg-Zahl auf derzeit 8 Fahrzeuge für unterschiedliche Zwecke , u.a. einen Kleinbus mit 9 Sitzplätzen für den Schulbetrieb

C2Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländlicher Raum)

Page 75: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C3

u.a. DB Carsharing

teilAuto e.V.

http://www.teilauto.net

1993

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (mittlere Kommunen)

Mitteldeutschland

Page 76: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

-1993: 10 Personen teilen aus ökonomischen Gründen einen PKW in Halle - kurz später: Vereinsgründung "teilAuto e.V." - 2000: Expansion nach Leipzig und Erfurt - 2002: Kooperation mit DB Carsharing - weitere Standorte: Dresden (2006), Jena (2009), Magdeburg (2011) - Heute: Rund 13.000 Privat- und Geschäftskunden nutzen 370 Fahrzeuge an 230 Stationen in 15 Städten, 15 feste Mitarbeiter

- Kooperation mit DB CarSharing, Kunden können dadurch auch deutschlandweit die Fahrzeuge der DB nutzen - Zusammenarbeit mit örtlichen Verkehrsbetrieben - Mitgliedschaft im BCS - Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Leipzig - Sonderkonditionen für Studierende

Beispiel insbesondere für die Regionsgrundtypen 2 und 3: Verstädterte Räume und Ländliche Räume, da durch Zusammenschluss bessere Marktchancen

1993: 10 ... 2012: 13.000

1993: 1 ... 2012: 370

C3Anschub- u. Umsetzungsstrategien (mittlere Kommunen)

Page 77: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C4

Stadtauto Stuttgart

stadtmobil e.V.

http://www.stadtmobil-ev.de/html/carsharing.html

484 (LK Rems-Murr) - 802 (LK Esslingen)

2732 (LK Böblingen) - 3279 (LK Esslingen)

1991

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

Raum Stuttgart

Ehrenamtlich

Page 78: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Gründung als Verein 1991 - Vereinsziel neben dem Bereitstellen von Carsharing-Fahrzeugen vor allem das Informieren der Bürger - Tätigkeitskreis: Stuttgarter Umland, kleine und mittlere Städte in den Landkreisen Rems-Murr, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg

- enge Kooperation mit Stadtmobil Stuttgart - Informationsveranstaltungen und Themenabende - kein rein "elektronisches" Carsharing, viele Fillialen mit Ansprechpartnern

- 4 weitere Filialen und die Anschaffung weiterer Fahrzeuge sind in Planung/Umsetzung

gute Übertragbarkeit gegeben, da in der Region Frankfurt RheinMain sehr viele Gebietskörperschaften ebenfalls als 'Hochverdichtete Kreise (R1, Kreistyp 2) eingestuft sindgute Übertragbarkeit auch für die anderen Regionsgrundtypen: Beispielhaft ist die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen im Verein und dem Anbieter Stadtmobil Stuttgart, die eine Erweiterung auch auf Standorte mit entwicklungsfähigem Marktpotential unterstützt

steigend steigend- weitere Filialen in Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Heilbronn, Korntal in Planung oder bereits in Umsetzung

C4Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

Page 79: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C5

Dorfbewohner

Dorfauto Hübenthal

http://www.kirschenland.de/sites/gensite.asp?SID=cms201120080923283677789&Art=86

100

121 (Witzenhausen)

1155 (Witzenhausen)

25

25

0

April 2006

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländliche Räume)

Hübenthal

Page 80: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- auf Betreiben von drei Ortsbewohnerinnen wurde in Hübenthal ein Carsharing-System initiiert, das gegenwärtig von 31 Mitfahrern genutzt wird - Kosten werden auf privater Ebene bestritten, 30 Cent pro km, wird monatlich eingesammelt - Wartungskosten werden durch eine örtliche Werkstatt sehr preisgünstig übernommen - http://www.menschenunderfolge.de/pages/wettbewerb-2011/projekte/projekt427.php

- bei 100 Einwohnern ausschließlich Mund-zu-Mund-Werbung

- langfristig ist eine Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge geplant - Erweiterung auf Nachbardorf ist in Planung

Beispielhaft für kleine Gemeinden in ländlichen Räumen oder geringer Siedlungsdichte, z. B. in den Landkreisen Main-Kinzig, Wetterau, Rheingau-Taunus; gut als Folgemodell eines erfolgreichen privaten Autoteilens denkbar

31 Mitglieder (d.h. etwa ein Drittel der Dorfbewohner)

2006: 1 Fahrzeug 2012: 3 Fahrzeuge Erweiterung auf Nachbardorf in Planung

C5Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländliche Region)

Page 81: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C6

Carsharing Anbieter

Carsharing Verband Südbaden (CVS)

http://www.car-sharing-freiburg.de/goto/home/

182 (LK Breisgau-Hochschw.)

1770 (LK Breisgau-Hochschw.)

25

27

10

1991

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

BreisgauSüdbaden

Page 82: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Zusammenschluss mehrerer Carsharing-Vereine und -Verbände in der Region Südbaden zum "CarSharing Verband Südbaden (CVS)" - insgesamt 35 Orte und über 160 Fahrzeuge

- gemeinsames Marketing der teilnehmenden Carsharing-Anbieter - Internetpräsenz des Verbandes

Für Randlagen oder kleine und mittlere Kommunen guter Einstieg durch Kooperation mit anderen Anbietern

bisher 35 Orte und über 160 Fahrzeuge

C6Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Randlage)

Page 83: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C7

stadtmobil

stadtmobil Rhein-Neckar

http://rhein-neckar.stadtmobil.de

52.855

457

2330

0

23

0

1996

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (Klein-/Mittelstädte)

Neustadt/Weinstr.

Page 84: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Informationsveranstaltung des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) mit Stadtmobil Rhein-Neckar in der Volkshochschule Neustadt/Wstr. im Jahr 1996 - hohes Interesse bei den Anwesenden führte umgehend zur Einrichtung eines ersten Standortes /ersten Fahrzeuges durch "stadtmobil Rhein Neckar" - mittlerweile ist das Angebot auf 4 Stationen ausgeweitet

- durch stadtmobil, unter anderem auf deren Homepage - durch den VRN über alle Medien, u. a. in der aktuellen Frühlings-Ausgabe 2012 seiner Kundenzeitschrift HIN UND WEG http://www.vrn.de/vrn/service/medien/kundenmagazin/index.html - vor Ort in Neustadt/Wstr. durch positive Berichte der Nutzer

Gutes Beispiel für den Erfolgsfaktor "Information", insbesondere in Kommunen die noch ohne Carsharing sind die Durchführung von Informationsveranstaltungen ist mit wenig Aufwand möglich, kann aber recht schnell zu einer erfolgreichen Einführung von CarS vor Ort führen

steigend1996: 1 ... 2012: 4

C7Anschub- u. Umsetzungsstrategien (mittlere Kommunen)

Page 85: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

C8

Nachbarn, Dorfbew.

nachbarschaftliches Autoteilen XY / privates Autoteilen XY / ...

Bewohner, örtl. Vereine

Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländlicher Raum)

Beispiel-Dorf XY

gemeinnützig

Page 86: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- privates Teilen von Autos - Basis sind Verträge zwischen Privatpersonen / Nachbarn / Dorfbewohnern / ... - z. B. teilen sich Nachbar-Familien als Zweitwagen 2 Fahrzeuge (Kombi und Van) - z. B. teilt sich die Dorfgemeinschaft mit örtlichen Vereinen einen Kleinbus - Informationen und Beispielverträge bietet u.a. der VCD unter http://www.vcd.org/car_sharing.html bzw. https://www.vcd.org/shop/katalog/details.php?x=1&artikelnummer=2002&rubrik=3

- Info-Veranstaltungen von ivm oder durch Teilnehmer privaten Autoteilens - Kontaktbörse für potentielle Nutzer herstellen - nach Einführung eher Mund-zu-Mund-Werbung im Ort

- priv. Autoteilen ist bereits in vielen Kommunen vorhanden - Werbung durch Veranstaltungen erschließt weitere Potentiale

besonders geeignet für die eher ländlich geprägten Kreise in Hessen und Rheinland-Pfalz

C8Anschub- u. Umsetzungsstrategien (ländlicher Raum)

Page 87: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

80

7 Best-Practice-Steckbriefe

7.5 Themenfeld D:

Buchungssoftware und ­plattformen

Page 88: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

81

Best-Practice-Steckbriefe 7

Page 89: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

D1

Verschiedene gewerbliche Vermittlungsplattformen für privates Autoteilen

u.a. www.autonetzer.de, www.nachbarschaftsauto.de, www.rent-n-roll.de, www.tamyca.de

Buchungssoftware und -plattformen

Page 90: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Die Vermittlungs-/Buchungsplattformen sind aus der Idee heraus entstanden, private Autoteiler einfach, schnell und ggf. über die Nachbarschaft hinaus miteinander zusammenzubringen. - Private Autobesitzer können nach Anmeldung auf dem Internetportal ihr Auto zum Teilen anbieten; die Konditionen dafür legen sie selbst fest; im Gegensatz zum klass. CarS können Anfragen auch abgelehnt werden. - Versicherungs- / Haftungsfragen u.ä. sind über den Seitenbetreiber gewährleistet; hierzu gibt es unterschiedliche Lösungen. - Musterverträge stehen zur Verfügung.

- Die verfügbaren Internetportale und -communitys werden in allen Medien (auch z. B. Verbrauchermagazinen) in redaktionellen Artikeln vorgestellt und werden von den Anbieter auch klassisch zielgruppenbezogen beworben

Mittlerweile findet sich die Idee einer Vermittlungs-/Buchungsplattform mehrfach bei verschiedenen Betreibern. Die Kunden sind über ganz Deutschland/Ausland verteilt mit Konzentration in den (Groß)städten. Die Zahl der Kunden (Anbieter wie Mieter) ist i.d.R. wachsend. Einige Betreiber bieten weitere Kooperationen an oder planen dies.

Vermittlungs-/Buchungsplattformen werden auch in der Region Frankfurt RheinMain bereits genutzt und bieten Potenziale. Der mögliche Kundenkreis ist offen.

steigend bei den Anbietern keine konkreten Zahlen verfügbar, da täglich wechselnd

steigend bei den Anbietern keine konkreten Zahlen verfügbar, da täglich wechselnd

jeder Neukunde bildet einen neuen Standort

D1Buchungssoftware und -plattformen

Page 91: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

D2

STATTAUTO München

Vaterstettener Auto-Teiler e.V. (weitere Infos zum Anbieter auf Steckbrief C1)

http://www.carsharing-vaterstetten.de/index.php?n=VAT.Buchung

CarSharing- Gründer

22.070

646

2662,1

19

24

19

Juli 1992

Buchungssoftware und -plattformen

Ehrenamtliche

Page 92: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- Online Buchungssystem seit 1992, von einem Mitglied entwickelt - Zugang zum Buchungssystem ist passwortgeschützt und nur für Mitglieder zugänglich - Buchung, Verlängerung und Stornierung sind ausschließlich online über das Buchungssystem möglich - Tutorial-Video zur Nutzung des Buchungssystems auf der Homepage online

--> Grundsätzliche Informationen zum Carsharing- Anbieter auf Steckbrief C1

--> Grundsätzliche Informationen zum Carsharing- Anbieter auf Steckbrief C1

- Buchungssystem kann von Interessenten getestet/genutzt/gemietet werden

1992: 5 1998: 25 2004: 50 2011: 180

1992: 1 Fahrzeug 2000: 3 Fahrzeuge 2007: 5 Autos 2011: 15 Autos

D2Buchungssoftware und -plattformen

Page 93: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

D3

Caruso

http://www.caruso.mobi/

2010

Buchungssoftware und -plattformen

Dornbirn

Page 94: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- aus Eigeninteresse an Carsharing im Wohnblock entstanden, zunächst Zusammenarbeit mit kommerziellem Anbieter geplant, aber nicht rentabel - Entwicklung einer Smartphone-App zur Buchung und Abrechnung von privatem Carsharing - finanziert aus öffentlichen Fördergeldern, Mitgliederbeiträgen und Eigenkapital - derzeit alleinige Finanzierung aus Beiträgen noch nicht möglich - von den derzeit 23 Testgruppen nutzen 4 ein Elektroauto

- Online Marktplatz zur Bildung von privaten Carsharing-Gruppen

- Zukünftig soll versucht werden, Elektromobilität weiter erfolgreich in Carsharing zu integrieren - Suche nach deckenden Finanzierung für das Projekt

gutes Beispiel für den Erfolg einer privaten AT-Initiative App kann genutzt werden

steigend wechselnd, da privates AT wechselnd, da privates AT

D3Buchungssoftware und -plattformen

Page 95: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Nr.:

Basisdaten

ivm Rheinland-Pfalz/Hessen Deutschland Österreich/Schweiz

gewerblich Kooperation

Ortslage:

Modell:

Akteure:

Angebot:

Zielgruppen:

Name des Carsharing-Anbieters:

Link/Kontaktdaten:

lokal regional überregional

privat kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Kommune Kreisverwaltung

andere öffentl. Einrichtung große Firmen oder Gewerbe

Sonstige

Daten Raumstruktur

Siedlungsstruktureller Kreistyp Einwohner:

Bevölkerungsdichte[Einw./km²] HE 287 RLP 202

Siedlungsdichte [Einw./km² Siedl./ Verkehrsfl.] HE 1858 RLP 1422

Motorisierungsgrad Pkw-Besitz/1.000 EW

Gemeindewert

Landkreiswert

Erreichbarkeit nächster/s

IC/EC/ICE-Bahnhof

Oberzentrum

Mittelzentrum

[Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit in Min]

Daten Carsharing-Anbieter

Fahrzeug-Anzahl am Standort: Kundenanzahl: Startzeitpunkt:

[Monat/Jahr] oder nur [Jahr]

Bestandsdauer:

s. Legende unten

[Jahre]

Carsharing Steckbrief

1 (R1): Kernstädte2 (R1): Hochverdichtete Kreise3 (R1): Verdichtete Kreise4 (R1): Ländliche Kreise5 (R2): Kernstädte6 (R2): Verdichtete Kreise7 (R2): Ländliche Kreise8 (R3): Ländliche Kreise höherer Dichte9 (R3): Ländliche Kreise geringerer Dichte

<460461-500501-540541-580>580

Legende Regionsgrundtyp 1: Agglomerationsräume Kreistyp 1: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 2: Hochverdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 300 Einwohner/km² Kreistyp 3: Verdichtete Kreise Kreise mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 4: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km²

Regionsgrundtyp 2: Verstädterte Räume Kreistyp 5: Kernstädte Kreisfreie Städte über 100.000 Einwohner Kreistyp 6: Verdichtete Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 150 Einwohner/km² Kreistyp 7: Ländliche Kreise Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 Einwohner/km² Regionsgrundtyp 3: Ländliche Räume Kreistyp 8: Ländliche Kreise höherer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte über 100 Einwohner/km² Kreistyp 9: Ländliche Kreise geringerer Dichte Kreise/Kreisregionen mit einer Dichte unter 100 Einwohner/km²

<5

<10

<25

<50

<100

>100

<10

<20

<50

<100

>100

<1

<3

<5

<10

>10

Vereinprivat

D4

cantamen GmbH (Anbieter Software/IT-Lösungen)

http://www.cantamen.de/ebus.php?lang=de

CarSharing-Anbieter

1998

Buchungssoftware und -plattformen

Page 96: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

Umsetzungsprozess

Kommunikation/Marketing

Zukünftige Marktfähigkeit / Potenziale / geplante Erweiterungen

Übertragbarkeit Region Frankfurt RheinMain

Erfolgsindikatoren

Entwicklung Kundenanzahl: Entwicklung Fahrzeug-Anzahl am Standort: Erschließung weiterer Standorte:

Nr.:Carsharing Steckbrief

- seit 1998 erstellt die Softwareentwicklungsfirma "cantamen" Softwarelösungen für Carsharing-Anbieter unter anderem die Buchungssoftware für stadtmobil Hannover - Weboberfläche "EBuS" für Nutzer von Carsharing-Angeboten: --> Fahrer wählt Kriterien für das Fahrzeug, EBuS findet das optimale Fahrzeug und bestätigt die Reservierung am Bildschirm, per E-Mail oder SMS --> Ist das optimale Fahrzeug schon belegt, schlägt die Softwarelösung Alternativen vor, nach vom Kunden hinterlegten Regeln. --> Auswahl der Fahrzeuge erfolgt georeferenziert, den Fahrern werden zuerst die nächstgelegenen Standorte der Fahrzeuge für die Reservierung vorgeschlagen

- Mitglied im BCS - europaweit tätig

Softwarelösungen werden auch anderen Anbietern angeboten

IT-Lösungen können genutzt werden

entf. entf. entf.

D4Buchungssoftware und -plattformen

Page 97: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

90

8 Ansprechpartner

8 Ansprechpartner und Kontakte

8.1 Übersicht Anbieter (bundesweit; regional, lokal (ivm))

CSO Kontakt Online

Bundesverband Carsharing e.V. Kurfürstendamm 52

10707 Berlin

Tel.: 030-92123353

www.carsharing.de/

[email protected]

Book N Drive

www.book-n-drive.de/

Niddastraße 64 60329 Frankfurt am Main Tel.: 0611-7787777

www.book-n-drive.de/ [email protected]

Flinkster - Mein Carsharing /

DB Rent GmbH

Mainzer Landstraße 169

60327 Frankfurt am Main

Tel.: 069 265-40500

www.flinkster.de/

[email protected]

Drive-CarSharing Schorberger Str. 66

42699 Solingen

Tel.: +49-212-645 8408-0

http://www.drive-carsharing.de/

[email protected]

Stadtmobil Rhein Main Am Hauptbahnhof 10

60329 Frankfurt am Main

Tel.: 069-95117990

http://rhein-main.stadtmobil.de/

[email protected]

Stadtmobil Rhein-Neckar M 1, 2

68161 Mannheim

Tel.: 0621-12855585

http://rhein-neckar.stadtmobil.de/

[email protected]

einfach mobil Am Grün 32 ½

35037 Marburg

Tel.: 0800-0641000

http://www.einfach-mobil.de/

[email protected]

Teilauto Ökostadt Koblenz Eltzerhofstraße 10 56068 Koblenz Tel.: 0261-9144438

http://www.oekostadt-koblenz.de/index.php/teilauto

STATTAUTO Kassel Steinweg 21

34117 Kassel

Tel.: 0561-7391163

www.stattauto.net

[email protected]

STATTAUTO Fulda Löherstrasse 13

36037 Fulda

Tel.: 0661-9015637

http://www.fulda.stattauto.net/

[email protected]

8.2 Ansprechpartner Steckbriefe BestPractice-Beispiele

Nr. Institution Kontakt Online

A1 Stadt Freiburg Basler Straße 2

79100 Freiburg

Tel.: 0761/ 201-0

www.freiburg.de

A2 Stadt Bremen

ASV - Amt für Straßen und

Verkehr

Herdentorsteinweg 49/50

28195 Bremen

Tel.: 0421-3619780

www.bremen.de

[email protected]

A2 Cambio CarSharing

cambio Bremen

Humboldtstr. 131-137

28203 Bremen

Tel.: 0421-792700

www.cambio-carsharing.de

[email protected]

A3/B4 Stadtmobil Hannover Karmarschstr. 30-32

30159 Hannover

Ansprechpartnerin: Frau Siano

Tel.: 0511 2704240

http://hannover.stadtmobil.de

[email protected]

Page 98: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

91

Ansprechpartner 8

B1 Wichern Baugesellschaft

mbh

Winterhuder Weg 29

22085 Hamburg

Tel.: 040-6390120

www.wichernbau.de

[email protected]

B1 ABG Nova Ginnheimer Straße 48

60487 Frankfurt/Main

Ansprechpartnerin: Frau Rabanus

Tel.: 069-21384105

www.abgnova.de/

[email protected]

B2 StadtTeilAuto

Osnabrück

Sandbachstraße 9

49074 Osnabrück

Tel.: 0541-6854458

www.stadtteilauto.info

[email protected]

B3 moBiel Bielefeld moBiel GmbH Postfach 21 90 46 33697 Bielefeld Tel.: 05 21-5190

www.mobiel.de

B4 Großraum Verkehr

Hannover / üstra

Karmarschstr. 30/32

30159 Hannover

Tel.: 0511-5909000

www.gvh.de

[email protected]

C1/D2 Vaterstettener Auto-Teiler

e.V.

Zugspitzstr. 73a

85591 Vaterstetten

Tel.: 08106-2352511

www.carsharing-vaterstetten.de

[email protected]

C2 Schlosskarschering

Teilauto-Tonndorf e.V.

Schloss 156

99438 Tonndorf

Ansprechpartner: Herr Storbeck

Tel.: 036450-448839

www.schloss-

tonndorf.de/carsharing.php

C3 teilAuto Mitteldeutschland

e.V.

Scharrenstraße 9

06108 Halle

Tel.: 0345-4450015

www.teilauto.net

[email protected]

C4 Stadtmobil e.V. Tübinger Str. 15

70178 Stuttgart

Tel.: 0711-94543631

www.stadtmobil-ev.de

[email protected]

C5 Dorfauto Hübenthal Frau Siekmann,

Ortsvorsteherin Hübenthal

Kontakt über:

[email protected]

C6 CarSharing Verband Süd-

baden (CVS)

Stadtmobil Südbaden AG und Car-Sharing Südbaden - Freiburg e.V. Wentzingerstraße 15 D - 79106 Freiburg Tel.: 0761-23020

www.car-sharing-freiburg.de

C8 Privates Autoteilen

Informationen und Unter-

stützung z.B. über

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Rudi-Dutschke-Straße 9

10969 Berlin

Tel.: 030/280351-0

http://www.vcd.org/car_sharing.html oder http://www.carsharing.de/

D1 Vermittlungsplattformen

für privates Autoteilen

Diverse www.autonetzer.de

www.nachbarschaftsauto.de

www.rent-n-roll.de

www.tamyca.de

D2/C1 Vaterstettener Auto-Teiler

e.V.

Zugspitzstr. 73a

85591 Vaterstetten

Tel.: 08106-2352511

www.carsharing-vaterstetten.de

[email protected]

D3 Caruso c/o Christian Steger-Vonmetz

Metzgerbildstraße 8

6900 Bregenz

Tel.: +43 676-4141182

www.caruso.mobi

[email protected]

D4 cantamen cantamen GmbH

Odeonstraße 3

30159 Hannover

Tel.: 0511-27042420

www.cantamen.de

[email protected]

Page 99: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

92

9 Exkurs

9 Exkurs: Elektrofahrzeuge im Carsharing

Die Aussagen und Praxisbeispiele bezüglich der Nutzung von Elektrofahrzeugen im Carsharing sind

sehr uneinheitlich. Während z.B. der Bundesverband CarSharing und viele der "klassischen" Carsha-

ring-Anbieter diese Entwicklung eher beobachten, agieren die "neuen" Anbieter - i.d.R. die Fahrzeug-

hersteller - aktiv.

Aus Sicht der "klassischen" Carsharing-Anbieter spricht gegen Elektrofahrzeuge

Anschaffung derzeit zwei- bis dreifach so teuer wie vergleichbare Modelle mit herkömmli-

chen Antrieben.

Carsharing-Kunden nur selten dazu bereit, höhere Tarife für Elektrofahrzeuge zu zahlen.

Reichweite der Fahrzeuge. Ein geringer Ladezustand bedeutet eine eingeschränkte Reichwei-

te bzw. die Garantie der Vollaufladung eine große Einschränkung der Verfügbarkeit aufgrund

langer Ladezeiten

Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht gesichert

Technik erst in der Erprobung, so dass es keine Gewähr für einen problemlosen Betrieb gibt.

Für die Fahrzeughersteller dagegen sind andere Kriterien entscheidend, so dass derzeit in den meis-

ten flexiblen Carsharing-Angeboten (auch) E-Fahrzeuge als Test- und Erprobungsfahrzeuge zum Ein-

satz kommen.

Als Pilotprojekt erprobt die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern in

ihrem Carsharing-Angebot 'Flinkster' seit 2009 Elektroautos. Derzeit stehen rund 85 Fahrzeuge ver-

schiedener Hersteller unter anderem in Frankfurt am Main, Hamburg, Saarbrücken, Berlin und Darm-

stadt zur Verfügung, weitere Städte sollen folgen. Die Erprobung erfolgte u.a. im Projekt „BeMobility

– Berlin elektroMobil. 32 Nach Angaben des Betreibers hat sich der Ansatz, Elektrofahrzeuge als Leih-

fahrzeuge in das öffentliche Verkehrssystem zu integrieren, bewährt. Die oft als Nutzungshürde an-

genommene Reichweitengrenze erwies sich unter Einbeziehung von Bus, Bahn und Leihrad als un-

problematisch. Mit der Mobilitätskarte "Berlin elektromobil“ konnten 2011 testweise der Berliner

Nahverkehr, Carsharing und die Leihräder von Stadtrad Berlin mit einem gemeinsamen Ticket ge-

nutzt werden.33

Abbildung 27: Elektrofahrzeuge (Quelle: ivm)

32 http://www.flinkster.de/index.php?id=newsdetails_carsharing1&tx_ttnews[tt_news]=102&tx_ttnews[backPid]=333&cHash=d7e9dc013d 33 http://www.bemobility.de/site/bemobility/de/start.html

Page 100: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

93

Exkurs 9

Auch europaweit gibt es Tendenzen, emissionsarme Fahrzeuge in die Flotten aufzunehmen, so die

Aussagen u.a. des NICHES+ Projekts. Prognosen zufolge soll bis zum Jahr 2016 jedes fünfte Carsha-

ring-Auto elektrisch angetrieben werden. In der Region Paris mit ihrem großangelegten Carsharing-

System Autolib' (1.000 Stationen) sollen bis Ende 2012 alle zur Verfügung stehenden 3000 Autolib’ -

Fahrzeuge elektrisch angetrieben und im Ein-Weg-Service zu leihen sein.34

Hinsichtlich einer gewünschten Änderung des Rechtsrahmens zur Einräumung von Vorrechten beim

Parken (Änderung der StVO) gibt es Gemeinsamkeiten von Carsharing und Elektrofahrzeugen. Bei

beiden wirken die Interessensvertretungen auf eine entsprechende Änderung der Rechtslage hin, im

'Zweiten Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität' heißt es: „Um eine Aufladung von Elekt-

rofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, ist es nötig, Elektrofahrzeuge als eine

weitere Vorranggruppe im Straßenverkehrsrecht aufzunehmen. Die hierzu notwendige Änderung von

§45 StVO ist bereits Gegenstand der politischen Diskussion. Es wird empfohlen, im Rahmen der An-

passung des Rechtsrahmens darüber hinaus auch die Anforderungen für die Durchführung von mit

der Elektromobilität verbundenen Geschäftsmodellen zu berücksichtigen. Zu nennen ist hier bei-

spielsweise das Carsharing, da es einen Beitrag zur Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr

leisten kann. […]"35

Mittlerweile wurde der Rechtsrahmen für Elektrofahrzeuge geschaffen, folgende Zusatzzeichen zu

Z 286 wurden bzw. werden eingeführt:

Abbildung 28: Zusatzzeichen zu Z 283: 1026-60 und 1026-61 bzw. 1050-32 und 1050-33 (vorläufige Nummern) Elektrofahrzeuge (während des Ladevorgangs) frei

36

Eine analoge Regelung für konventionelle Carsharing-Fahrzeuge ist bislang noch nicht umgesetzt

worden.

Für die Region Frankfurt RheinMain erarbeitet die ivm zurzeit einen Masterplan Elektromobilität, der

die sinnvolle intermodale Integration elektromobiler Angebote, u.a. auch des Carsharings, in das

bestehende Mobilitätssystem sicherstellen soll. Dabei wird auf eine Systemintegration hinsichtlich

des Tarifs, des Buchungs- und Bezahlvorganges sowie der städtebaulichen Integration geachtet und

entsprechende notwendige Rahmenbedingungen und Anforderungen formuliert.

34 European Platform on Mobility Management (EPOMM) 2011 35 Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) 2011 36 http://www.bast.de/nn_42742/DE/Aufgaben/abteilung-v/referat-v1/verkehrszeichen/unterseiten/verkehrszeichen-vzkat-1992.html

Page 101: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

94

10 Fazit und Ausblick

10 Fazit und Ausblick

Der deutschlandweite Wachstumstrend beim Carsharing zeigt sich auch in der Region Frankfurt

RheinMain. Neben privatem Autoteilen sind bereits rund 10 gewerbliche Carsharing-Organisationen

(CSO) und Internetplattformen für mehrere tausend Kunden in der Region aktiv.

Dieses Wachstum wirft einige Fragen auf, die in dieser Handreichung zielgruppengerecht nach Hand-

lungsbedarf bzw. Marktpotentialen und Fördermöglichkeiten beantwortet werden.

Innerhalb des State-of-the-Art zeigt Baustein 1 die Modelle für den nichtgewerblichen wie gewerbli-

chen Betrieb von Carsharing auf. In der Region Frankfurt RheinMain sind insbesondere gewerbliche

Anbieter in Form der GmbH aktiv. Die Kurzportraits in Baustein 2 stellen alle Anbieter mit ihren

Kenndaten und einer Standort-Grafik vor, die Kommunen mit Carsharing-Angebot zeigt Baustein 3.

Die rechtlichen Grundlagen sind in Baustein 4 für die Ebenen des Bundes- und Landesrechts (der

Länder Hessen und Rheinland-Pfalz) sowie des kommunalen Rechts aufgearbeitet.

Handlungsmöglichkeiten bei hohem Parkdruck zeigt Carsharing-Praxis-Baustein 5; verschiedene pra-

xiserprobte Lösungen zur Ausweisung von Stellflächen für Carsharing gibt es u.a. in den Großstädten

Berlin, Bremen, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Köln, Saarbrücken.

Die in der Region Frankfurt RheinMain unter hohem Parkdruck leidenden Kommunen sollten - in

Zusammenarbeit der zuständigen Ämter - ihre Gestaltungsspielräume zugunsten Carsharing nutzen:

Festsetzung von Stellplätzen / Flächen im Rahmen der Bauleitplanung sowie durch städte-

bauliche oder privatrechtliche Verträge

Schaffung von Flächen für CSO mittels Einziehung und anschließender Verpachtung

Erlass von entsprechend ausgestalteten Stellplatzsatzungen mit

o Verzichtsmöglichkeiten auf notwendige Stellplätze

o Ablösebeträgen bzw. Nutzung der Ablösebeträge, die in beiden Bundesländern auch für

den Ausbau von Parkflächen für Carsharing oder Stationen (ggf. zusammen mit ÖPNV-

Infrastruktur) eingesetzt werden kann.

Bewohnerparkvorrechte, die auch für Carsharing-Nutzer bzw. -fahrzeuge möglich sind

Den Mehrwert für die Kommunen, Erfolgsfaktoren sowie die Strategien zu Einführung und Umset-

zung zeigt Praxis -Baustein 6. Gegliedert in 4 Themenfelder liefert er Anstöße und konkrete Ideen zur

Realisierung von Carsharing vor Ort.

Aufgrund der Vorteile, die Carsharing für Kommunen und das Gemeinwohl hat, sollten Politik & Ver-

waltung - besonders außerhalb der Kernstädte - eine aktive Rolle bei der Förderung und Einführung

von Carsharing übernehmen:

Durch eine Beteiligung der Kommune am lokalen Carsharing sind Win-Win-Situationen mög-

lich – Carsharing startet bzw. die CSO gewinnt Kunden dazu, die Kommune spart Kosten ein.

Unterstützung ehrenamtlicher (Vereins)Arbeit zur Vorbereitung und Gründung ist einer der

Erfolgsfaktoren für die Einführung von (nicht)gewerblichem Carsharing.

mit Bauleit- und Nahverkehrsplanungen sind günstige Voraussetzungen zu schaffen

MobilitätsBeratungen beinhalteten auch Carsharing als Teil des Umweltverbundes

Unternehmensbeteiligungen oder Kooperationen fördern und sichern Carsharing, wie die er-

folgreichen Beispiele der Mainova oder AGB Frankfurt zeigen

für privates Autoteilen können Beratung, Vorträge, Musterverträge o.ä. angeboten werden.

Page 102: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

95

Fazit und Ausblick 10

Bewährte Beispiele sind im Baustein 7 als BestPractice-Steckbriefe die Ideenlieferanten für die An-

schubstrategien. Besonders die Beispiele im Themenfeld C zeigen, dass Carsharing auf vielfältige

Weise auch in ländlichen Regionen oder kleinen Kommunen funktioniert. Die Steckbriefe enthalten

auch Aussagen zur Übertragbarkeit und für eigene Potentialabschätzungen - die Vergleichsdaten

zeigen Ähnlichkeiten z.B. mit den Kreisen Wetterau, Main-Kinzig oder Rheingau-Taunus, aber auch

den verdichteten Kreisen, auf.

Als Exkurs (Baustein 9) wird das Thema Elektrofahrzeuge im Carsharing behandelt. Neben den guten

Erfahrungen der Großflotten gibt es auch Risiken insbesondere für kleinere Anbieter, die einen wirt-

schaftlichen Betrieb derzeit nicht möglich machen.

Mit den Bausteinen 8 und 10 schließt die Handreichung ab. Literatur und Webseiten ergänzen die

gezeigten Ideen, eine Liste mit allen relevanten Akteuren erleichtert die Kontaktaufnahme.

Die ivm kann ihre Gesellschafter zum Thema Carsharing auf mehreren Ebenen unterstützen:

Beratung der Verwaltungen zu einzelnen Themenfeldern

Aufbau eines Kontaktpools, Netzwerks oder einer (geschützten) Webplattform mit Verbän-

den, Vereinen, Betreibern, zuständigen Ansprechpartnern in Kommunen und Unternehmen

Initiierung von Prozessen, um Synergieeffekte zwischen Kommunen, CSO und möglichen Ko-

operationspartnern wie Wohnungsunternehmen, Investoren oder Versorgern zu generieren.

Integration von Carsharing in die zukünftig neu zu erstellenden Verkehrsentwicklungs-, Nah-

verkehrs- oder Bauleitpläne

Multiplikatoren-Schulungen vor allem im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements

Prüfung spez. Fragestellungen, z.B. zu juristischen, planerischen oder strategischen Aspekten

Mögliche Erarbeitung eines regionalen Masterplans Carsharing, der u.a. genauere Potential-

abschätzungen, Modelle sowie juristisch geprüfte Handlungsoptionen zum Inhalt haben

könnte. Auch sollte er Ziele und Maßnahmen für den Zeithorizont 2020 oder 2025 benennen.

Sowohl in den ländlichen Regionen, besonders aber im Ballungsraum Region Frankfurt RheinMain

kann nach Überzeugung von Experten und den am Markt tätigen Anbietern noch Potential für ge-

werbliches wie privates Carsharing erschlossen werden.

Dieses Potential ist jedoch nicht allein kundenbezogen, sondern auch hinsichtlich der Handlungsmög-

lichkeiten der Kommunen und Gebietskörperschaften vorhanden.

Deutschlandweite Studien belegen den Aufwärtstrend. Das Carsharing-Barometer zeigt, dass sich

mehr als die Hälfte der Befragten eine Carsharing-Nutzung vorstellen kann, mehr als ein Drittel sogar

sehr gut. Die Nutzungsbereitschaft schwankt regional wenig und ist in den Großstädten am höchsten.

Auch für Hessen und Rheinland-Pfalz ergeben sich damit Marktpotentiale. Zusätzlich gewinnt Busi-

ness-Carsharing zunehmend an Bedeutung37.

Auch die Anbieter rechnen für die Zukunft mit einem Wachstum bei den Kunden, Standorten und

Fahrzeugen und etablieren ergänzend neue Carsharingmodelle, welche die Nutzung für Kunden at-

traktiver machen.

Meist ist es die Kombination aus Ehrenamt, kommunaler Unterstützung und Engagement professio-

neller Anbieter, die Carsharing vor Ort erfolgreich macht.

Carsharing bietet Mehrwert und Potentiale, die es hinsichtlich Haushaltsentlastung, attraktiver

Stadtentwicklung & Nachhaltigkeit zu nutzen gilt.

37 Vgl. AIM EBS

Page 103: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

96

11 Literatur- und Quellennachweise

11 Quellennachweise

11.1 Literatur, Flyer und Webseiten zum Vertiefen

Automotive Institute for Management (AIM) EBS Business School (Oestrich-Winkel, 2012)

AIM Carsharing-Barometer, Vol. II, Kurzversion (.pdf) Bundesverband CarSharing e. V. (bcs) (Hrsg.) (2010):

momo Car-Sharing - Aktueller Stand des Car-Sharing in Europa. (EU-Projekt) Endbericht D 2.4 AP 2 (WP2 Bericht deutsch). http://www.carsharing.de Aktuelle Informationen

Bremen; Senat - Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr:

Bremen macht mobil – Umsetzung des Car-Sharing Aktionsplans Drei neue mobil.punkte entlasten Innen-stadtquartiere. http://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?id=32775

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (2011)

Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO 2002 (HE-HBO) online als 'Handlungsempfehlungen zur HBO' http://www.hessen.de > Suche nach ' HE-HBO'

Huwer, Ulrike , Kaiserslautern (2003): Kombinierte Mobilität gestalten: Die Schnittstelle ÖPNV - CarSharing. (Grüne Reihe 55 des Fachgebiets Verkehrswesen (heute: imove) der Universität Kaiserslautern)

Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) gGmbH (Dortmund, 2009):

Mobilitätsmanagement in der Stadtplanung. Abschlussbericht zum FOPS-Projekt FE 70.794

Lawinczak, Jana; Heinrichs, Eckhart, Berlin (2008): Carsharing im öffentlichen Straßenraum. Ergebnisbericht AP 4 F&E-Vorhaben „ParkenBerlin“. http://www.carsharing.de/images/stories/pdf_dateien/parkenberlin_ap_4_car_sharing.pdf

Loose, Willi; Glotz-Richter, Michael (Hrsg.), Köln (2012)

Car-Sharing und ÖPNV - Entlastungspotenziale durch vernetzte Angebote momo Car-Sharing - Supported by IEE - Intelligent Energy Europe IEE/07/696/SI2.499387

Fact Sheets unter http://www.momo-cs.eu Downloads > Fact sheets (EN/DE)

Verkehrsclub Deutschland VCD e.V.; Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Faltblatt 'Carsharing' Artikel-Nr. 2500 und VCD-Nachbarschaftsauto-Vertrag Artikel-Nr. 2002 beide online bestellbar unter https://www.vcd.org/shop/ Car-Sharing: Auto nutzen statt besitzen: vcd.org/car_sharing.html

Weber, Sarah (2012):

Carsharing in ländlichen Räumen – Möglichkeiten und Potentiale Bachelor-Arbeit am Institut für Mobilität & Verkehr (imove), TU Kaiserslautern

11.2 Statistische Datengrundlagen und Raumbeobachtung

Statistisches Bundesamt: DESTATIS unter www.destatis.de/

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Raumbeobachtung und INKAR 2011: www.bbsr.bund.de/ sowie www.raumbeobachtung.de/ (> Raumabgrenzungen)

Page 104: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

97

Literatur- und Quellennachweise 11

11.3 Tabellen- und Bildübersicht

Abbildung 1: Übersicht Carsharing-Modelle ........................................................................................... 1

Abbildung 2: : Status-Quo: Übersicht der Kommunen mit Carsharing in Hessen und Rheinland-

Pfalz ................................................................................................................................ 12

Abbildung 3: Status-Quo: tabellarische Übersicht der Kommunen mit Carsharing in der Region

Frankfurt RheinMain bzw. Hessen und Rheinland-Pfalz ............................................... 12

Abbildung 4: Auszug aus dem Anhang der Mustersatzung für Hessen mit Nennung der

Verzichtsmöglichkeit z.B. bei städtebaulichen Verträgen. ............................................ 19

Abbildung 5: Berliner Lösung: Teileinziehung mit Halteverbot und Ausnahmeregelung für CSO ........ 22

Abbildung 6: Rechtliche Möglichkeiten und Verfahrensschritte zur Förderung von Carsharing.......... 24

Abbildung 7: Auszug § 4„Teileinziehung“ aus dem Berliner Straßengesetz ......................................... 27

Abbildung 8: Auszug §7 „Teileinziehung“ aus dem StrWG des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) . 27

Abbildung 9: Zeitungsbericht zur Umwidmung und Übergabe von Flächen an CSO in Hannover ...... 27

Abbildung 10: Berliner Lösung – Teileinziehung von Straßenland und anschießender Beschilderung

mit Z 286 und Zusatzschild 'CSO frei', hier am Stellplatz „Fontanepromenade“ .......... 28

Abbildung 11: Z 286 und (Nicht-StVO-Zusatzzeichen) „Fahrzeug CSO frei“.......................................... 28

Abbildung 12: Festsetzung von Flächen für Carsharing in einem Freiburger Bebauungsplan ............. 29

Abbildung 13: Auf dem Gelände des ÖV-Unternehmens liegender, jedoch öffentlich zugänglicher

CarS-Standort am Betriebshofsgelände der rnv in Mannheim ..................................... 30

Abbildung 14: Gelungene Verknüpfung von ÖPNV und Carsharing – reservierte Stellplätze an

einem öffentlichen Parkplatz (Stadtbahn- und Bushalt Landwehrplatz Saarbrücken) . 30

Abbildung 15: Homepage Modellprojekt 'mobil.punkte'...................................................................... 31

Abbildung 16: Konzept Carsharing-Stationen durch Teileinziehung nach dem Berliner

Straßengesetz ................................................................................................................ 32

Abbildung 17: Homepage von HANNOVERmobil ................................................................................. 33

Abbildung 18: Einsparpotentiale und Flächengewinne durch Carsharing ............................................ 34

Page 105: Handreichung · Kunden und rund 5.000 Fahrzeuge. Bundesweit werden in nahezu 300 Kommunen rund 2.400 Car-sharing-Stationen angeboten. Davon sind immerhin rund 170 Städte und Gemeinden

98

11 Literatur- und Quellennachweise

Abbildung 19: Beispiel Mobilpakete: der RMV und die traffiQ bieten auch Carsharing an ................ 37

Abbildung 20: Unter der Marke ‚Mainzigartig Mobil‘ wird Carsharing durch die Mainzer

Verkehrsgesellschaft angeboten .................................................................................. 38

Abbildung 21: Beispiel der Kooperation mit Wohnungsunternehmen in Frankfurt ............................. 38

Abbildung 22: Regionale Koordinierungsstelle Mobilitätsmanagement der ivm ................................. 39

Abbildung 23: Mobilitätszentrale in Offenbach in den Räumlichkeiten des OF InfoCenters .............. 40

Abbildung 24: städtische Homepage von Offenbach mit Informationen zum Verkehr – auch zu

Carsharing ...................................................................................................................... 40

Abbildung 25: Faltblatt Carsharing ........................................................................................................ 41

Abbildung 26: Webseite des VCD zum Carsharing mit Mustervertrag und Broschüren .................... 41

Abbildung 27: Elektrofahrzeuge (Quelle: ivm) ..................................................................................... 92

Abbildung 28: Zusatzzeichen zu Z 283: 1026-60 und 1026-61 bzw. 1050-32 und 1050-33

(vorläufige Nummern) Elektrofahrzeuge (während des Ladevorgangs) frei ................. 93

Bildquellen: imove / Rau, Andrea / Hahn, Oliver, falls im Text nicht anders angeben.


Recommended