+ All Categories
Home > Documents > Handbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes - saalekreis.de · Bei der Auswahl der Methoden der...

Handbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes - saalekreis.de · Bei der Auswahl der Methoden der...

Date post: 28-Aug-2019
Category:
Upload: lydang
View: 213 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
36
Landkreis Saalekreis Dezernat II Gesundheitsamt Handbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes Herausgeber: Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Saalekreis Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg (überarbeitet 03/ 2015)
Transcript

Landkreis Saalekreis Dezernat II Gesundheitsamt

Handbuch des

Sozialpsychiatrischen Dienstes

Herausgeber: Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Saalekreis Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg (überarbeitet 03/ 2015)

Vorwort

Mit der Gebietsreform im Juli 2007 im Land Sachsen-Anhalt veränderten sich die bestehenden Versorgungsgebiete der Landkreise und ihre Verwaltungsstrukturen. Der Landkreis Merseburg-Querfurt und der Landkreis Saalkreis fusionierten zum Landkreis Saalekreis. In der Phase der Zusammenführung der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) von bisher 2 Landkreisen zu einem Dienst an 3 Standorten erarbeiteten sich die Sozialarbeiter mittels dieses Handbuches einen Überblick über das Versorgungsgebiet, die Leistungsträger und Leistungserbringer, diskutierten über gemeinsame fachliche Standards der Arbeit und schrieben im Handbuch einheitliche Qualitätsstandards fest. Es bestand damit auch die Chance, in einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre unterschiedliche Arbeitsstile und Vorgehensweisen anzugleichen und neue Arbeitsfelder zu betreten, wie z.B. die Arbeit mit Checklisten einzuführen. Diese sollen den Sozialarbeiter des Dienstes eine Hilfe sein, festgelegte einheitliche Standards stets einzuhalten, um passives Wissen unabhängig von Tagesform und situativen Einflüssen zu aktivieren und sind als qualitätsfördernde Strukturen zu verstehen. Dieses Handbuch hat zum Ziel, für die Klienten qualitätsgesicherte Maßnahmen und Hilfen zu erbringen und sich den Verbesserungen der Leistungen nicht zu verschließen. Für neue Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes soll eine schnelle Orientierung über die Arbeitsinhalte und -weise ermöglicht und die Arbeit nach Außen transparenter gemacht werden. Die erste Version des Handbuches von Januar 2012 hat sich bereits in der Praxis bewährt. Eine jährliche Aktualisierung erfolgt im Team des SpDi. Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit des Textes wird an den entsprechenden Stellen nur die männliche Bezeichnung benutzt, unabhängig davon sind jedoch jeweils beide Geschlechter gleichermaßen gemeint.

Einleitung Inhaltsverzeichnis Seite

1. Der Sozialpsychiatrische Dienst 4

2. Gesetzliche Grundlagen 4 3. Organisatorischer Rahmen 5 4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes 9

5. Zielsetzung und Aufgaben 9

6. Standards der Sozialen Arbeit 10 6.1. Kontaktaufnahme/ Erstkontakt 11 6.2. Beratung 12 6.3. Krisen- und Notfallintervention 12 6.4. Dokumentation und Qualitätssicherung 14 6.5. Datenschutz und Schweigepflicht 15 6.6. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit 17 7. Koordination und Planung 18 Anlagen

(zum direkten Verweis bitte anklicken)

A – Suchtberatungsstellen B – Schaubilder zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen

medizinischen & komplementären Hilfen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen

C – Checklisten (Suizidalität, Risikoeinschätzung potenziell gewalttätiger Menschen) D – Sozialdaten

Seite | 4

1. Der Sozialpsychiatrische Dienst

Das Tätigkeitsfeld des SpDi umfasst ein komplexes, aktiv aufsuchendes Angebot mit vorsorgender, nachsorgender und kontinuierlich begleitender Betreuung, das sämtliche Aspekte der Lebensumstände der von ihm zu versorgenden Zielgruppe berücksichtigt. Damit ist der SpDi ein wichtiger Baustein der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft. Die Mitarbeiter delegieren, wo immer es möglich ist, die erforderlichen Hilfen für ihre Klientel an Dienste und Einrichtungen in der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft (wie Angebote der medizinischen und komplementären Versorgung) und bleiben Ansprechpartner im Sinne des Case-Managements. Somit benötigen die Mitarbeiter des Dienstes eine umfassende Kenntnis des gesamten Versorgungsspektrums und nehmen damit erheblich Einfluss auf die Koordination und Konzipierung von psychosozialen Angeboten in der Versorgungsregion. Dem SpDi kommt damit eine federführende Stellung in diesbezüglichen Gremien auf kommunaler Ebene zu. Der Psychiatriekoordinator ist funktional dem Dienst angegliedert.

2. Gesetzliche Grundlagen

Der öffentliche Gesundheitsdienst leistet im Rahmen der Gesundheitshilfe Beratung und Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung gemäß § 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG-LSA). Der SpDi ist eine Einrichtung nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) in der jeweils gültigen Fassung (letzte Fassung 1992) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GDG-LSA. Das PsychKG LSA definiert die Aufgaben des SpDi wie folgt: „Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben (§ 4) im Bereich der vorsorgenden und nachsorgenden Hilfen (§§ 3, 31), aber auch zur Durchführung der ihnen obliegenden Schutzmaßnahmen (§ 7 ff.) richten die Landkreise und kreisfreien Städte einen SpDi ein.“ Der Gesetzgeber geht von der Zuordnung des SpDi zum Gesundheitsamt aus (Erläuterungen zum § 5). Der Träger des SpDi ist der Landkreis Saalekreis, als Aufgabe des sog. übertragenen Wirkungskreises. Der SpDi ist ein eigenständiges Sachgebiet im Gesundheitsamt.

Seite | 5

3. Organisatorischer Rahmen Die Versorgungsregion Der Landkreis Saalekreis ist ein Flächenkreis mit einer Fläche von 1.433,41 km² und umschließt die kreisfreie Stadt Halle (Saale). Er gliedert sich in 1 Verwaltungsgemeinschaft, 13 Einheitsgemeinden und 1 Verbandsgemeinde, in denen insgesamt 187.690 Einwohner leben. Die Bevölkerungsdichte beträgt 131 Einwohner (EW) pro km². Im Saalekreis gibt es größere Orte/ Städte wie Merseburg (33.419 EW), Querfurt (11.221) oder Teutschenthal (13.272) sowie kleine Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Stand 31.12.2013). Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der kreisangehörigen Stadt Merseburg und damit auch der Sitz des Gesundheitsamtes. Um die Nutzung des SpDi gemeindenah zu ermöglichen, werden zwei Nebenstellen in Querfurt und in Halle (Saale) vorgehalten.

Personelle Besetzung und Vertretungsregelung

Leitung: Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie (1 VZÄ)

6 Dipl.- Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter // Sozialarbeiter (B.A.) (5 VZÄ und 1 x 0,75 VZÄ) 1 Psychiatriekoordinatorin, Dipl.-Pädagoge/ Dipl.-Verwaltungswirt

(1 VZÄ) 1 Verwaltungsmitarbeiterin

(0,8 VZÄ) 1 Mitarbeiterin Begleitdienste

(0,175 VZÄ) VZÄ – Vollzeitäquivalent

Vertretungsregelung:

Die Sozialarbeiter in der Haupt- und in den Nebenstellen vertreten sich gegenseitig, vorrangig in den Dienststellen Merseburg und Halle untereinander. Der Mitarbeiter in der Dienststelle Querfurt wird durch die Dienststelle Merseburg vertreten. Der Vertretungsfall schließt die zeitnahe und gründliche Information über die Klienten ein. Die telefonische Erreichbarkeit wird im Vertretungsfall sichergestellt. Für den allgemeinen Geschäftsverkehr innerhalb der Kreisverwaltung gilt die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung des Landkreises Saalekreis in der jeweiligen Fassung.

Seite | 6

Erreichbarkeit und territoriale Aufteilung

Sitz der Hauptstelle: Postanschrift: Gesundheitsamt Landkreis Saalekreis Oberaltenburg 4b Postfach 14 54 06217 Merseburg 06204 Merseburg Tel.: 03461 – 40 17 07 Fax: 03461 – 40 17 02 Email: [email protected] [email protected] Sitz der Nebenstelle Querfurt:

Kirchplatz 1 06268 Querfurt Sitz der Nebenstelle Halle:

Hansering 19 06108 Halle

Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten mit Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten: Montag/ Mittwoch/ Donnerstag 08:00 – 15:30 Uhr Dienstag 08:00 – 17:30 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Während der Öffnungszeiten ist mindestens ein Mitarbeiter des SpDi vertretend für alle Dienstorte telefonisch erreichbar. Sprechstunden zur Erstdiagnostik von psychischen Erkrankungen im höheren Lebensalter und Beratung zu ggf. weiterführenden Maßnahmen werden von der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie jeden 4. Dienstag im Monat von 15:30 bis 17:00 Uhr angeboten (Terminvergabe unter Tel.: 03461 – 40 17 07).

Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes:

Frau Dr. med. Piro Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Tel.: 03461 – 40 17 15 Email: [email protected]

Psychiatriekoordinatorin:

Frau Küchler

Tel.: 03461 – 40 17 11 Email: [email protected]

Seite | 7

Sozialarbeiter Hauptstelle Merseburg: Herr Honsa Tel.: 03461 – 40 17 12 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Stadt Bad Dürrenberg - Stadt Mücheln (Geiseltal) - Stadt Braunsbedra

Frau Hensel Tel.: 03461 – 40 17 14 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Stadt Leuna - Stadt Merseburg

Frau Voll Tel.: 03461 – 40 17 13 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Schkopau - Stadt Merseburg

Sozialarbeiter in Nebenstelle Querfurt: Frau Rosenfeld

Tel.: 034771 – 73 79 734 oder 03461 – 40 17 10 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Goethestadt Bad Lauchstädt - Stadt Querfurt - Verbandsgemeinde Weida-Land

Sozialarbeiter in Nebenstelle Halle: Frau Becker Tel.: 0345 – 20 43 349 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Stadt Wettin-Löbejün - Salzatal - Petersberg

Frau Werner

Tel.: 0345 – 20 43 407 Email: [email protected]

zuständig für die Einheitsgemeinden: - Kabelsketal - Stadt Landsberg - Teutschenthal

Seite | 8

Versorgungsregion Landkreis Saalekreis

Seite | 9

4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes Zielgruppe sind alle Personen, die an einer Psychose, Suchtkrankheit, einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder an einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden oder gelitten haben, oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen (§ 1 PsychKG LSA). Die Betroffenen sollten das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Saalekreis haben bzw. sich zum Zeitpunkt der erklärten Hilfebedürftigkeit im Landkreis aufhalten. Im Einzelfall können auch Personen unter 18 Jahren in Abstimmung mit dem Jugendamt beraten und begleitet werden. Suchtkranke sollen vordergründig die Angebote der durch den Landkreis aner-kannten und finanzierten Suchtberatungsstellen (s. Anlage A) in Anspruch nehmen, da der Landkreis die Aufgaben der Suchtberatung nach PsychKG an diese delegiert hat. Wenn Suchtkranke Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen, werden sie an die Beratungsstellen weitervermittelt, bei Bedarf auch dorthin begleitet.

5. Zielsetzung und Aufgaben Zielsetzung Die Mitarbeiter des SpDi leisten Hilfen - der Vorsorge; - im Notfall (Schutzmaßnahmen); - der Nachsorge

bei psychischen Erkrankungen/ Behinderungen mit dem Ziel, die Betroffenen in ihren sozialen Bezügen zu belassen bzw. in diese zurückzuführen. Dabei soll der betroffenen Personengruppe eine möglichst selbständige Lebens-führung in der Gemeinschaft erhalten bzw. wieder ermöglicht werden. Die Hilfen sind gemeindenah zu leisten, so dass die betroffenen Personen möglichst in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben können. Um diese Zielstellung zu erreichen, sind die vorhandenen Angebote/ Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie andere soziale Dienste je nach dem individuellen Hilfebedarf des Betroffenen zu beteiligen. Der Schwerpunkt der Versorgung durch den SpDi liegt in der Krisenintervention und der langfristigen Begleitung von Klienten, deren psychische, geistige und soziale Beeinträchtigungen besonders ausgeprägt sind: - schwer und chronisch psychisch Kranke/ Behinderte - Menschen mit Doppeldiagnosen (psychische Erkrankung in Kombination mit

Suchterkrankung oder anderer Behinderung) - Menschen mit geistiger Behinderung

Vermittelt werden bei Bedarf Hilfen des regionalen Hilfesystems (s. Anlage B) im Sinne einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung unter Beachtung des Prinzips „ambulant vor stationär“.

Seite | 10

Aufgaben Beratende, aufsuchende und begleitende Tätigkeiten:

- Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen

- Unterstützung bei Schwierigkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft

- Einzelfallhilfe - Erstellen eines individuellen Hilfeplanes - Unterstützung und Beratung bei Antragstellungen aller Art sowie erforderliche

Begleitung zu Behörden - Vermittlung in vorsorgende und begleitende Hilfen der ambulanten,

teilstationären und stationären Behandlung und anderen sozialen Diensten, ggf. Begleitung

- Vermittlung in nachsorgende Hilfen und geeignete Maßnahmen der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft durch individuelle Betreuung/ Beratung

- Hausbesuche und Kontakte während stationären Aufenthalten in psychiatrischen Fachkliniken

- Krisenintervention - Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Klientenclubs und Freizeitgruppen - Durchführung und/ oder Begleitung der Klientenclubs am Sozialpsychiatrischen

Dienst - Mitwirkung bei Unterbringungen nach PsychKG LSA und BGB - Zusammenarbeit mit allen Diensten, Einrichtungen und Institutionen der

Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung des o.g. Personenkreises befasst sind

- fachärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen nach SGB IX und XII, Asylbewerberleistungsgesetz; Erstellung von Gerichtsgutachten zur Frage der Betreuung, Unterbringung nach § 1906 BGB, Haft- und Verhandlungsfähigkeit

Gremienarbeit:

Mitarbeit in Arbeitskreisen auf Kreis- und Landesebene (s. dazu Pkt. 6, Seite 17)

Sonstige Tätigkeiten:

- Datenerhebung, Aktenführung - Zuarbeit für amtsärztliche Stellungnahmen/ Gutachten, Erarbeitung

Sozialberichte - Zuarbeit für statistische Erhebungen - Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision

6. Standards der Sozialen Arbeit Für den Methodenbegriff in der Sozialarbeit finden sich in der Fachliteratur mehrere Möglichkeiten der Definition. Der SpDi orientiert sich zunächst an der traditionellen Differenzierung von „Einzelfallhilfe“, „Gruppenarbeit“ und „Gremienarbeit“. Bei der Auswahl der Methoden der sozialen Arbeit im SpDi folgen wir dem Prinzip des „einem-Weg-folgen“: also das Streben auf ein Ziel hin, d.h. die auszuwählende Methode muss die Frage beantworten, wie der Klient vom Ausgangspunkt (Analyse

Seite | 11

des Problems) zum erwünschten und erreichbaren Zielpunkt (der Veränderung/ Verbesserung des Zustandes, im Idealfall Lösung des Problems) kommt. In den nachfolgenden Punkten wird das grundsätzliche Vorgehen der Sozialarbeiter im SpDi, von der Klärung der Zuständigkeit, der Problemanalyse bis hin zur Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit (zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen), näher erläutert. 6.1. Kontaktaufnahme/ Erstkontakt

Die Kontaktaufnahme zum SpDi kann durch den Hilfesuchenden selbst und durch Personen aus dem sozialen Umfeld (u. a. Angehörige, Ärzte, Behörden) schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Im Rahmen der Kontaktaufnahme ist durch den Mitarbeiter des SpDi die örtliche und fachliche Zuständigkeit zu prüfen. Bei festgestellter Zuständigkeit erfolgt die Klärung des Anliegens.

1. Klärung der Zuständigkeit des Dienstes örtlich fachlich Hilfesuchender wohnt im Saalekreis Verdacht oder diagnostizierte

psychische Erkrankung/ Krise ja nein nein ja

Vermittlung an zuständige Behörde

2. Klärung des Anliegens

Wer hat einen Hilfebedarf? Wie akut ist der Hilfebedarf?

Welche Vereinbarungen können getroffen werden – in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Personen?

Um die Vorgehensweise zu klären, kann die fachliche Beratung mit der Leiterin des SpDi und/oder Kollegen notwendig sein. Die Klärung des Anliegens setzt die persönliche Kontaktaufnahme zum Klienten voraus. Die Kompetenz des in Beziehung Tretens, kann bei psychisch kranken Menschen eingeschränkt sein. Deshalb erfordert es Professionalität, eine Beziehung zwischen Klient und Berater aufzubauen und zu erhalten. Ohne Beziehungsgestaltung kann kein Vertrauensverhältnis entstehen und ohne dieses wird Beratung erfolglos sein. Die Gestaltung der Beziehung bleibt in der Hand des Beraters, weil durch die

Seite | 12

Thematisierung sehr persönlicher Probleme eine Nähe entsteht, die der Klient als persönliche Beziehung missdeuten könnte. Für Klienten, die nicht aus eigener Einsichtsfähigkeit zur Beratung kommen, ist die Beziehungsarbeit eine der wesentlichsten Aufgaben, um sie motivieren zu können, sich in einen Veränderungsprozess einzulassen. Die Haltung der Mitarbeiter des SpDi zum Klienten ist respektvoll, achtsam und offen für dessen Vorstellungen und Wünsche im Klärungsprozess. 6.2. Beratung „Beratung ist ein vom Berater nach methodischen Gesichtspunkten gestalteter Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt/ optimiert bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben des Problems verbessert werden.“ (Dorsch, Psychologisches Wörterbuch 11. ergänzte Auflage, S. 88)

Bei der Erstellung eines Hilfeplanes unter Einbeziehung anderer Beteiligter des Hilfesystems ist die Festlegung der Ziele in Einzelschritten notwendig. Dabei sollen insbesondere die Potentiale des Klienten erkannt, mobilisiert und genutzt werden. Grundsätzlich soll Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Die Beratung kann sich auf einen einmaligen Kontakt beschränken. Sie kann aber gerade bei Menschen, die krankheitsbedingt das übrige Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen können, auch in eine längerfristige Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst münden. Die Hilfen reichen von telefonischen Beratungen, Sprechstunden, Hausbesuchen bis zu Begleitung bei Behörden- und Arztgängen sowie unterstützenden Gesprächen mit Angehörigen. Eine besondere Form der Beratung ist der Hausbesuch. Hausbesuch

Das Einverständnis des Klienten vorausgesetzt, kann ein Sozialarbeiter einen Hausbesuch durchführen. Dieser kann gesundheitsbedingt oder aus sozialen Gründen erfolgen und wird in den meisten Fällen rechtzeitig schriftlich oder telefonisch durch den zuständigen Sozialarbeiter beim Klienten angekündigt. Bei „Gefahr für Leib und Seele“ kann ein Hausbesuch auch gegen den Willen des Betroffenen notwendig werden. Dabei verweisen wir auf den gesetzlichen Auftrag. 6.3. Krisen- und Notfallintervention Hypothesen: „Krisen sind nicht gleichzusetzen mit Krankheiten.“ „In der Krise können kleine Ursachen große Wirkung haben.“ „Menschen in der Krise brauchen Hilfe – oder besser: Hilfe zur Selbsthilfe.“ Was ist eine Krise?

Jeder Mensch durchlebt in seinem Leben Krisen. Gründe sind jedoch keinesfalls nur schwerwiegende traumatische Ereignisse. Oft ist es nur die Häufung oder Zuspitzung belastender innerer und äußerer Erlebnisse, die die gewohnten Bewältigungsmöglichkeiten überfordern und überschreiten. Das geschieht aufgrund

Seite | 13

plötzlich veränderter Lebensumstände ebenso wie durch festgefahrene und lang anhaltende belastende Lebensbedingungen. Befindet sich ein Mensch in einer Krise, wird die Situation von dem Betroffenen als äußerst bedrohlich empfunden. Ein Zustand tiefer emotionaler Erschütterung, Gefühle der Angst und Hilflosigkeit stehen im Vordergrund. Verluste und Kränkungen können ebenso damit verbunden sein wie eine Infragestellung bisheriger Werte und Ziele. Häufig kommt es zu einer zunehmenden sozialen Isolation. Mit steigendem Druck sinkt die Belastbarkeit, so dass die Bewältigung des Alltags immer schwerer fällt. Eine Krise birgt viele Gefahren, aber auch Chancen, neue Sinnzusammenhänge des eigenen Lebens zu erfahren und diesem Leben eine neue Wendung zu geben. Die Krisenintervention soll die Gefahren abwenden und die Chancen nutzen, um für die Betroffenen Wege aus der Krise zu bahnen.

Es gilt, Krisensituationen möglichst ambulant aufzufangen, stationäre Aufnahmen soweit wie möglich verhindern zu helfen sowie dennoch notwendige Einweisungen fachkompetent einzuleiten und zu begleiten. Krisen können in einen psychiatrischen Notfall münden. Ein psychiatrischer Notfall ist ein Zustand, der häufig durch eine psychiatrische

Krankheit bedingt ist und der einen unmittelbaren Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder von anderen schwerwiegenden Folgen mit sich bringt. Es ist sofortiges ärztliches Handeln erforderlich. Die Interventionen durch die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen daher bei akuter

- Eigengefährdung (z. B. durch Suizid) - Fremdgefährdung (z. B. Fremdaggression)

Dringender Handlungsbedarf entsteht u. a. durch: - akut psychotische Veränderung der Wahrnehmung im Rahmen von

schizophrenen Erkrankungen - körperlich begründbaren Psychosen (z.B. Alkoholentzugsdelir) - Veränderungen der Stimmung und des Antriebs aufgrund von affektiven

Störungen mit depressiven oder manischen Symptomen - Verhaltensstörungen, z. B. im Rahmen von akuten Belastungsreaktionen

(plötzlicher Todesfall etc.) Unter Berücksichtigung des Einzelfalles wird der Klient aufgesucht und wenn nötig, werden andere Strukturen des Hilfesystems informiert. Dabei erfolgt: - die Einschätzung der aktuellen Gefährdung durch Versuch einer

Kontaktaufnahme zum Klienten bzw. zu anderen Beteiligten; Anforderung angemessener Unterstützung zum eigenen Schutz und zur Abwehr von Gefahren für den Klienten oder Dritte:

Rettungsdienst/ Notarzt/ Feuerwehr über Rettungsleitstelle Halle, Tel.: 0345- 8070100 oder 112;

Ordnungsamt für PsychKG LSA über Leitstelle Saalekreis, Tel.: 03461- 28910 oder 03461- 401255;

- die Entwicklung eines Notfallplanes unter Berücksichtigung einer Zielhierarchie: Welche Maßnahmen sind jetzt für den Klienten geeignet?

Dabei können bewährte Problembewältigungsstrategien und eine Einbindung von sozialen Netzwerken (wie z.B. Familie, Bekannte, Freunde) nützlich sein.

Seite | 14

Was benötigen wir?

a) Grundlagen des aktiven Zuhörens

- Positive Wertschätzung und emotionale Wärme - Echtheit - Einfühlendes Verständnis

Regeln:

- Den Klienten in der Antwort direkt ansprechen - Möglichst kurze Antworten geben - Den inneren psychischen Zustand des Klienten ansprechen - Antworten, ohne zu werten oder Diagnosen zu stellen - Statt in Fremdwörtern lieber in Bildern antworten

b) Notfallkoffer für jeden Mitarbeiter

Diese Zusammenstellung soll verhindern, im Krisenfall Zeit durch Suchen benötigter Hilfen zu verlieren, Sicherheit zu gewinnen und Ruhe zu bewahren. Inhalt:

- Liste wichtige Telefonnummern - geladenes Diensthandy - Checklisten: Suizidalität, gewaltbereite Klienten (s. Anlage C) - PsychKG LSA - Notizblock/ Stift - Karten der Region - Flyer SpDi - Lampe - Einweghandschuhe/ Desinfektion/ Schuhüberzieher

6.4. Dokumentation und Qualitätssicherung Die Dokumentation des SpDi erfolgt nach folgenden Dokumentationsschritten:

- Erfassung von Basisdaten/ Sozialanamnese - Prozessbegleitende Dokumentation - Gutachterliche Dokumentation - Gesundheitsberichterstattung

Die Erfassung der Basisdaten enthält die wichtigsten klientenbezogenen Angaben zu Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, bisherige stationäre Aufenthalte, Diagnose, Angaben zur Lebenssituation und biographischen Besonderheiten. (Sozialdaten, s. Anlage D) Bei der prozessbegleitenden Dokumentation werden vielfältige situative Informationen, Einschätzungen, Sachverhalte, Ziele und Erwartungen des Klienten und seines Umfeldes eruiert. Jegliche Kontaktart wird hier mit der jeweiligen Kontaktperson mit einem entsprechenden Datum dokumentiert. Die gutachterliche Dokumentation beinhaltet das Erstellen von ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen, Zeugnissen und Bescheinigungen für andere Behörden, Ämter, Gerichte usw. und unterliegt den Vorgaben der sozialrechtlichen Bestimmungen.

Seite | 15

Die oben angeführten Daten werden in Klientenakten sowie in EDV-gestützter Dokumentation des Octoware- Programms des SpDi festgehalten. Des Weiteren werden im Dokumentationssystem vorgegebene Instrumente wie z.B. Vordrucke, Formblätter, Formulare, Sozialbericht und Schweigepflichtsentbindung verwendet. Durch die Verarbeitung der Daten im Octoware- Programm wird die Zusammenschau und Auswahl der Daten in Bezug auf den einzelnen Klienten sowie auf den Klientenstamm des SpDi im Landkreis möglich. Die Dokumentation für die Gesundheitsberichterstattung richtet sich nach den Vorgaben von Bund, Land und Landkreis. Dazu werden anonymisierte Daten, Berichte und Analysen vom SpDi erarbeitet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Eine gründliche und aussagefähige Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung bildet die Grundlage für qualifizierte Abstimmungsprozesse und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung des SpDi im Landkreis. Die Qualitätssicherung der Arbeitsweise der Mitarbeiter des SpDi erfolgt durch regelmäßige Dienstberatungen, Fallbesprechungen, Supervision und fachspezifische Fort- und Weiterbildungen. Die Recherche in Fachliteratur und Internet ist ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Der Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landes- und Landkreisebene dient der ständigen fachlichen Qualifikation und Qualitätssicherung des SpDi. 6.5. Datenschutz und Schweigepflicht

Datenschutz – Grundsätzliches:

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes erforderlich sind und wenn dafür eine gesetzliche Erlaubnisnorm oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt (§ 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 DSG-LSA). Soweit als möglich ist nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verzichten (§ 1 Abs. 2 DSG-LSA). Personenbezogene Daten werden durch die Mitarbeiter des SpDi grundsätzlich vom Betroffenen selbst erhoben und nur zweckgebunden genutzt. Bei anderen Stellen oder Personen dürfen Daten ohne Kenntnis des Betroffenen nur unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften erhoben werden. Medizinische Daten gehören zu den sensibelsten Daten, sie gelten daher als besonders schutzwürdig. Zweck des Datenschutzes ist es, den Betroffenen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit persönlichen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob seine Daten beispielsweise in Akten, in Form einer Kartei oder unter Benutzung von Computern verarbeitet werden.

Seite | 16

Vertraulichkeit:

Die Vertraulichkeit der erhobenen, gespeicherten, übermittelten oder sonst verarbeiteten Daten muss gewährleistet sein, d.h. nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kenntnis erhalten bzw. davon Kenntnis nehmen können. Verantwortlichkeit:

Jeder Mitarbeiter trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für eine vorschriftsmäßige Ausübung seiner Tätigkeit und ist verantwortlich dafür, dass die anvertrauten Daten nur im Rahmen der Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Jeder Missbrauch, jede unbefugte Weitergabe dieser Daten ist unzulässig und kann arbeits- und strafrechtlich geahndet werden. Umgang mit Klientendaten:

Klientendaten sind sowohl die personenbezogenen Daten des Klienten als auch eines Angehörigen oder von sonstigen Dritten, wenn diese Daten dem SpDi des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der Behandlung des Klienten bekannt werden. Übermittlung von Klientendaten – Schweigepflicht:

Anderen Personen und Institutionen gegenüber ist jeder Mitarbeiter des SpDi zu völliger Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße gegen die Schweigepflicht sind nach § 203 des Strafgesetzbuches strafbar und stellen zudem eine Verletzung arbeitsrechtlicher/ dienstrechtlicher Pflichten dar. Die Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Klienten hinaus. Sozialarbeiter im SpDi unterliegen prinzipiell dem Zeugnisverweigerungsrecht, ebenfalls die Mitarbeiter der für den Landkreis tätigen Sucht- und Drogenberatungs-stellen. Ärzte unterliegen den besonderen Bestimmungen der ärztlichen Schweige-pflicht. Mitarbeiter multiprofessioneller Teams (Institutsambulanzen, Gesundheits-ämter usw.) führen häufig Akten, die ärztliche Befunde und Krankengeschichten enthalten, die dann ebenfalls besonders geschützt werden müssen und der besonderen Schweigepflicht unterliegen. Klienten können einzelne Ärzte, Krankenhäuser oder Behörden von der Schweige-pflicht entbinden. Sie erteilen eine Schweigepflichtsentbindung, mit der dann eine Akte oder ein Entlassungsbericht angefordert werden kann. Aufbewahrung und Archivierung von Daten:

Klientenakten werden gesichert im Archivraum entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, längstens jedoch 30 Jahre, aufbewahrt. Alle elektronisch erstellten Dokumentationsunterlagen der Klientenakten befinden sich auf Servern der Kreisverwaltung und werden dort vor Verlust, Missbrauch und Verfälschung gesichert. Vernichtung und Datenlöschung:

Nicht mehr benötigte Unterlagen und Datenträger werden datenschutzrechtlich entsorgt.

Seite | 17

6.6. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit „Der Sozialpsychiatrische Dienst soll mit Körperschaften, Behörden, Organisationen, Hilfsvereinen und Personen zusammenarbeiten, die seine eigenen Maßnahmen unterstützen und ergänzen. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Krankenhäuser, Leistungsträger von Sozialleistungen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Träger von Sozialeinrichtungen und niedergelassene Ärzte.“ (§ 5 (1) PsychKG LSA) Das zentrale Gremium der Koordination der psychiatrischen Hilfen in unserem Landkreis ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Halle/ Saalekreis (PSAG).

Die Geschäftsführung obliegt dem SpDi über die Stelle des Psychiatriekoordinators (s. dazu Punkt 7, S.18). Die SpDi kooperieren auf Landesebene miteinander in der AG „Sozialpsychiatrische Dienste im Land Sachsen-Anhalt“ mit dem Ziel, gemeinsame Standards der Leistungserbringung zu entwickeln und sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen. Diese AG trifft sich mindestens zweimal jährlich. Als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in unserem Landkreis berät der SpDi insbesondere kommunale Sozialleistungsträger (SGB II, VIII, XII) in allen Fragen der Hilfen für seelisch und geistig behinderte Menschen. Für suchtkranke Menschen zeichnen sich die Suchtberatungsstellen verantwortlich.

Öffentlichkeitsarbeit

Der SpDi fördert das Verständnis für die Zielgruppe des § 1 PsychKG LSA durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört neben der Durchführung und Be-teiligung an Öffentlichkeitskampagnen zur Entstigmatisierung der Zielgruppe auch die Förderung der Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Klientenclubs und Trialog-Aktivitäten. Ziel dieser Aktivitäten ist die Förderung allgemeiner Kenntnisse über psychische Erkrankungen und deren gesellschaftliche Akzeptanz. Selbsthilfegruppen (SHG) für Betroffene und Angehörige werden im Landkreis

durch die Paritätischen Selbsthilfekontaktstellen Saalekreis und Halle-Saalekreis (in Merseburg und Halle) bei ihrer Gründung und laufenden Arbeit unterstützt. In Querfurt besteht eine SHG für psychisch kranke Menschen, die Unterstützung durch den SpDi erfährt sowie eine Freizeitgruppe „Handarbeit“ unter Anleitung einer ehemaligen Mitarbeiterin des SpDi. Klientenclubs am SpDi: - 3 in Merseburg - „Kleiner Lichtblick“ (jeden 3. Montag im Monat)

- „Bunte Donnerstagsrunde“ (jeden 3. Donnerstag im Monat) - „Regenbogen“ (jeden 4. Donnerstag im Monat)

- 1 in Halle - „Club der guten Hoffnung“ (jeden 2. Montag im Monat)

Die vorgenannten Klientenclubs treffen sich einmal monatlich in den Räumlichkeiten des SpDi (Merseburg und Nebenstelle Halle). Die Einladung sowie Anleitung der Klienten erfolgt durch die Sozialarbeiter des Dienstes.

Seite | 18

Außerdem trifft sich die Gruppe Reha-Wassergymnastik für psychisch kranke Erwachsene wöchentlich im Carl-von-Basedow Klinikum Merseburg, dessen Mitarbeiter die Durchführung anleiten. Informationen und Kontakt zur Gruppe werden über den SpDi vermittelt. Weiterhin gibt es seit November 2014 die Reha-Sportgruppe für psychisch Kranke, die sich ebenfalls einmal wöchentlich trifft. Die fachliche Durchführung

erfolgt über den UNI-Sportverein Halle und wird von einem Mitarbeiter des SpDi begleitet. Im Oktober 2011 startete in Anlehnung der Psychoseseminare der „Psychiatrischer Trialog“ im Saalekreis. Betroffene, Angehörige und beruflich Tätige wollen miteinander ins Gespräch kommen, um über den Austausch von Erfahrungen und Vorstellungen im Umgang mit Krankheit einen gemeinsamen Weg des Verstehens zu finden. In der Veranstaltungsreihe werden jeden 2. Montag des Monats im Carl-von-Basedow-Klinikum über gewünschte und geplante Themen diskutiert. Weitere Informationen zu den aktuellen Themen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden (Psychiatrischer Trialog).

Öffentlichkeitskampagnen:

- Beteiligung an allen Aktionen der PSAG Halle/ Saalekreis, u.a. zu den Gesundheitstagen der WHO

21.09. Weltalzheimertag

10.10. Internationaler Tag der seelischen Gesundheit

- Beteiligung an Öffentlichkeitskampagnen der Kreisverwaltung, u. a.

Gesundheitstag des Gesundheitsamtes Saalekreis

Lokales Bündnis für Familie im Landkreis Saalekreis

7. Koordination und Planung Der Landkreis Saalekreis hält zur Koordination und Planung des gemeindenahen Versorgungsnetzes für seine psychisch kranken, suchtkranken und geistig behinderten Einwohner (Zielgruppe des § 1 PsychKG LSA) die Stelle eines Psychiatriekoordinators vor. Die Psychiatriekoordination ist ein Sachbereich im Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises. Ziel der Psychiatriekoordination ist es, dafür Sorge zu tragen, dass der vorbenannten Zielgruppe individuell abgestimmte und angemessene Hilfen gemeindenah zur Verfügung stehen, um deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Aufgaben des Psychiatriekoordinators:

- den Grundgedanken der Inklusion (entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention) mit und für psychisch Kranke, Suchtkranke und geistig behinderte Menschen in unserem Landkreis umzusetzen

- das Verständnis für psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu erhöhen - auf den Abbau von Vorurteilen und Berührungsängsten hinzuarbeiten

Seite | 19

- allen psychisch Kranken ein möglichst selbständiges Leben in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises zu ermöglichen

- alle medizinischen, sozialen, kulturellen, sportlichen etc. ausgerichteten Institutionen und Einrichtungen für die Belange der psychisch Kranken zu sensibilisieren und sie dafür zu öffnen

Der Psychiatriekoordinator ist Ansprechpartner für alle Einrichtungen, Dienste, Mitarbeiter und Interessierte in Sachen Gemeindepsychiatrie. Der Psychiatriekoordinator nimmt Hinweise, Beschwerden, Kritik an der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Landkreis Saalekreis entgegen und führt diese einer Klärung zu. Koordinierung des gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes:

Die Koordination von Angebotsstrukturen für psychisch kranke, suchtkranke und geistig behinderte Menschen erfolgt in Zusammenarbeit mit allen an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbänden und Selbsthilfegruppen gem. § 3 GDG und § 5 (1), Satz 2 PsychKG LSA über die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Die Angebote erstrecken sich auf folgende Versorgungsbereiche der psychisch kranken Menschen:

- Behandlung/ Rehabilitation/ Pflege; - Wohnangebote; - Berufliche Bildung/ Arbeit/ Beschäftigung; - Soziales Leben/ Freizeit/ Kontaktmöglichkeiten.

Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind sehr viele Leistungsträger regional für die Stadt Halle und den Landkreis Saalekreis zuständig und der überwiegende Teil der Leistungserbringer bieten ihre Leistungen für Nutzer aus beiden Gebietskörperschaften an. Somit schlossen sich die Psychosozialen Arbeitsgremien zunächst in einer Projektphase zusammen, welche im Februar 2011 in die Kommunale Arbeits-gemeinschaft „PSAG Halle/ Saalekreis“ mündete. Die Grundlage für die Kommunale AG bildet der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Zusammenarbeit der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis hinsichtlich der gemeindenahen Versorgung seiner psychisch kranken, suchtkranken und geistig behinderten Menschen regelt und den organisatorischen Rahmen festlegt. Mehr Informationen zur Struktur und Arbeitsweise der PSAG sind auf der Homepage des Landkreis Saalekreis zu finden (PSAG).

Es ist ein Gesetz im Leben:

Wenn sich eine Tür schließt,

öffnet sich dafür eine andere.

(AndréGide)

Anlage A

Suchtberatungsstellen in freier Trägerschaft für Menschen mit Suchtproblemen aus der Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Saalekreis (Stand: 10/ 2014) Suchtberatungsstelle AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH 06124 Halle (Saale) und 06268 Querfurt

Trakehnerstraße 20 Kirchplan 1 Tel.: 0345 – 80 57 066 Tel. 034771 – 71 95 18 Email: [email protected]

www.awo-halle-merseburg.de Öffnungszeiten: Halle (Saale) Querfurt

Montag 09:00 – 15:00 Uhr 10:00 – 16:00 Uhr Dienstag 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr 08:00 – 15:00 Uhr Offene Sprechzeiten: Montag 13:00 – 15:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr und nach Vereinbarung Beratung, Betreuung, Nachsorge bei Problemen mit Drogen, Alkohol, Medikamenten, Ess-störungen; Schwerpunktberatungsstelle Glücksspiel und exzessiver Mediennutzung Besondere Angebote: Gruppen, Konsumreduktionsprogramme, Spritzentausch

Onlineberatung unter www.awo-halle-merseburg.de/onlineberatung Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis

AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH Sixtistr. 16a, 06217 Merseburg Tel.: 03461 - 25 92 06 Fax: 03461 - 25 92 08 Email: [email protected]

Kontext Suchtberatung Merseburg (Gemeinnützige Gesellschaft für psychosoziale Dienste mbH) 06217 Merseburg und 06231 Bad Dürrenberg und 06249 Mücheln

Weiße Mauer 52 Witzlebenweg 7a Rudolf-Breitscheid-Str. 18 Tel.: 03461 – 74 020 (Bürger-und Vereinshaus) (Schützenhaus) oder 74 02 15 Tel.: 03461 - 74 02 13 Mobil: 0151 - 22 74 05 06 Email: [email protected]

www.suchtberatung-merseburg.de Öffnungszeiten: Merseburg Bad Dürrenberg Mücheln

Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Mo: 11:00 – 17:00 Uhr Mi: 11:00 – 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr Montag, Mittwoch Nachmittag nach Vereinbarung Offene Sprechzeiten: Montag – Freitag 09:00 – 11:30 Uhr Beratung, Betreuung, Nachsorge bei Problemen mit Drogen, Alkohol, Medikamenten, Ess-störungen Angebote: Gruppen, Konsumreduktionsprogramme, MPU Vorbereitung, Rauchfreiprogramm Suchtberatungsstelle der Evangelischen Stadtmission Halle e.V.

[zurück]

Anlage A

06108 Halle (Saale) und 06188 Landsberg, An der Kirche 1 Weidenplan 3-5 06198 Wettin, Burgstraße 1

Tel.: 0345 – 21 78 138 Tel.: 0173 – 17 53 820 Email: [email protected] www.stadtmission-halle.de Öffnungszeiten Halle (Saale):

Montag, Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Offene Sprechzeiten: Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 10:00 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Landsberg: vierzehntägig Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Wettin: vierzehntägig Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, bzw. 15:00 – 18:00

Uhr Beratung, Betreuung, Nachsorge bei Problemen mit Alkohol, Drogen, Medikamenten, Nikotin, Cannabis Besondere Angebote: Gruppen, Sportgruppe, MPU Vorbereitung

drobs Halle - Jugend- und Drogenberatungsstelle Der Paritätische | PSW GmbH - Sozialwerk Behindertenhilfe 06108 Halle (Saale) und 06217 Merseburg Moritzzwinger 17 Dammstraße 08

Tel.: 0345 – 51 70 401 oder 67 83 995 0157 – 87 63 93 88 Email: [email protected] [email protected] www.drobs-halle.de Öffnungszeiten: Halle Merseburg Montag 14:00 – 18:00 Uhr Dienstag 10:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr u. n. Vereinb. 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 – 18:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag 10:00 – 16:00 Uhr Offene Sprechzeiten (Halle): Montag – Freitag 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag (Crystal) 18:00 – 20:00 Uhr Anlauf- und Beratungsstelle bei Problemen mit illegalen Drogen; Beratung, Betreuung, Nachsorge, Schwerpunktberatung bei exzessiver Mediennutzung Besondere Angebote: Spritzentausch, Cafe, Gruppen, russischsprachige Angebote, Konsumreduktionsprogramme, Akupunktur, Sportgruppe

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen medizinischen & komplementären Hilfen für Kinder und Jugendliche

Kliniken mit Fachabteilung

Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Halle (psychosomatisch-psychosoziales Team)

Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Sozialpädiatrisches Zentrum)

Hilfebedürftiges Kind/ Jugendlicher

Angebote der Frühförderung

- Integrative Kita‘s & Schulen

- Frühförderzentren

- Frühförderzentren

Sozialpsychiatrischer Dienst

FB Gesundheit Halle, Abteilung Sozialpsychiatrie, Team Kinder und Jugendliche

Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie (insgesamt 4, davon Saalekreis 1)

Suchtberatung

Suchtberatungsstellen (Halle und Saalekreis)

- AWO Erziehungshilfen Halle (Saale) GmbH

- drobs Jugend- und Drogenberatungs- stelle PSW Behindertenhilfe

- Ev. Stadtmission Halle e.V.

- Kontext GmbH

Suchtpräventionsfachkraft (nur Saalekreis)

Kinder- und Jugendhilfe

- Stationäre Angebote (v.a. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII)

- Tagesgruppen

- Erziehungsberatungsstellen

- Autismusambulanz

Psychiatrische Kliniken mit Tagesklinik und Institutsambulanz

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik)

Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik)

Niedergelassene psychotherapeutisch Tätige (insgesamt 44)

[zurück]

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen medizinischen Hilfen für Erwachsene

Psychiatrische Kliniken mit Tagesklinik und Institutsambulanz

AWO-Psychiatriezentrum Halle GmbH

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Querfurt)

MLU Halle-Wittenberg (Klinik und Poliklinik für

Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)

Kliniken mit Fachabteilungen

Diakoniekrankenhaus Halle - Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

- Psychosoziale Tagesklinik - Innere Klinik II (Alkoholentgiftung)

Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle - Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Psychisch & suchtkranke

Erwachsene

Niedergelassene Nervenärzte (28 in Halle, 9 im Saalekreis) Substituierende Ärzte

(insgesamt 16 im Versorgungsgebiet)

Niedergelassene psychologische Psychotherapeuten (47 in Halle, 18 im Saalekreis)

Niedergelassene psychotherapeutisch tätige Ärzte (16 in Halle, 2 im Saalekreis)

Sozialpsychiatrische Dienste

FB Gesundheit Halle, Abteilung Sozialpsychiatrie (3 Dienststellen im Stadtgebiet)

Gesundheitsamt Saalekreis (Dienststellen in Merseburg, Halle und Querfurt)

[zurück]

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen komplementären Hilfen im Bereich Soziale Teilhabe

Selbsthilfegruppen/ Klientenclubs für psychisch Kranke und Angehörige (Halle und Saalekreis)

Soziale Teilhabe

Psychosoziale Kontaktstelle für psychisch Kranke (Halle)

Selbsthilfegruppen/ Klientenclubs für Suchtkranke und Angehörige (Halle und Saalekreis)

Telefonseelsorge

Selbsthilfekontaktstellen (Halle und Saalekreis)

Begegnungsstätte für Suchtkranke „Café 22“ in Halle

Begegnungszentrum für psychisch Kranke Labyrinth e.V. Halle

Selbsthilfeverbände/ -initiativen - Landesverband Angehörige psychisch Kranker e.V. - SHI STIMME für Psychiatrieerfahrene

Hallesches Psychoseseminar und Psychiatrischer Trialog im Saalekreis

[zurück]

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen komplementären

Hilfen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung (Halle und Saalekreis)

Eingliederungshilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (SGB XII)

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung infolge Sucht (Halle und Saalekreis)

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung (Halle und Saalekreis)

Wohnheim/ Intensiv betreutes Wohnen/ Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung infolge Sucht (Halle, Saalekreis und außerhalb der

Versorgungsregion)

Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen infolge Sucht (Halle)

Tagesstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen/ psychisch Kranke (Halle und Saalekreis)

Wohnheim/ Intensiv betreutes Wohnen/ Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung (Halle, Saalekreis und

außerhalb der Versorgungsregion)

Wohnheim/ Intensiv betreutes Wohnen/ Betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung (Halle und außerhalb der Versorgungsregion)

[zurück]

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen komplementären Hilfen im Bereich Arbeit/ Beschäftigung

SGB III, V, VI:

Medizinische und berufliche Reha für psychisch Kranke/ Suchtkranke

RPK Sachsen-Anhalt GmbH (Halle) Hilfen zur Teilhabe an Arbeit (SGB II,

III, VI, IX, XII)

SGB IX:

• Berufsbegleitung/ -vermittlung • Integrationsfachdienst (IFD) für

schwerbehinderte Menschen (Halle-Merseburg)

- Integrationsfirma für schwerbehinderte Menschen (DVZ Bad Dürrenberg)

SGB II/ XII:

Flankierende Leistungen:

- Sucht- und Schuldnerberatung - Psychosoziale Begleitung für psychisch

Kranke/ Suchtkranke

(Halle und Saalekreis)

SGB III, IV, XII:

• Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) für geistig/ seelisch Behinderte und suchtkranke Menschen

• Werkstattbereiche für seelisch behinderte Menschen (WfsbM) (Halle und Saalekreis)

SGB II:

• Arbeitsgelegenheiten für psychisch Kranke/ Suchtkranke (Halle und Saalekreis)

• Eigenbetrieb für Arbeitsförderung (Saalekreis Arbeits- und Sanierungs-gesellschaft Mücheln)

SGB II/ III:

• Maßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung & Unterstützung für psychisch Kranke/ Suchtkranke

• ESF- Sonderprojekte (Halle und Saalekreis)

SGB III/ VI:

Berufliche Rehabilitation für psychisch Kranke/ Suchtkranke

ambulante und stationäre Angebote (Halle, Saalekreis und außerhalb der Versorgungsregion)

SGB III:

• Angebote der: - Arbeitsförderung/ Qualifizierung - Praktika/ berufsvorbereitendes

Training • Unterstützte Beschäftigung für

psychisch Kranke/ Suchtkranke (Halle und Saalekreis)

(SGB = Sozialgesetzbuch)

[zurück]

Anlage B

Schaubild zu den in der Versorgungsregion Halle/ Saalekreis vorhandenen medizinischen und komplementären Hilfen für ältere Menschen

Kliniken mit Fachabteilung

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH

- Innere Medizin (Geriatrisches Zentrum)

Diakoniekrankenhaus Halle - Klinik für Geriatrie und geriatrische

Tagesklinik

Hilfsangebote für ältere Menschen

(> 65 Jahre)

Ambulante Betreuungsangebote der Pflege (Betreuung in eig. Häuslichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger)

Selbsthilfeangebote

- Selbsthilfegruppen - Selbsthilfekontaktstellen - Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis e.V.

Vollstationäre Einrichtungen (u.a. mit gesonderten Demenzbereichen, Wohngemeinschaften für Demenzkranke)

Sozialpsychiatrische Dienste

FB Gesundheit Halle, Abteilung Sozialpsychiatrie (3 Dienststellen im Stadtgebiet)

Gesundheitsamt Saalekreis (Dienststellen in Merseburg, Halle und

Querfurt)

Teilstationäre Einrichtungen/ Tagespflege

Pflegeberatungsstellen (gem. § 7a SGB XI und § 11 i.V.m. § 71 SGB XII)

Seniorenbeauftragte (Halle und Saalekreis)

Psychiatrische Kliniken mit Tagesklinik und Institutsambulanz

AWO-Psychiatriezentrum Halle GmbH

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis GmbH (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Querfurt)

MLU Halle-Wittenberg (Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)

Niedergelassene Nervenärzte

(28 in Halle, 9 im Saalekreis)

[zurück]

Anlage C

Checkliste Suizidalität Risikogruppe

- Menschen mit psychischen Erkrankungen einschließlich Abhängigkeitserkrankungen

- Menschen in Krisensituationen - Menschen mit suizidaler Vorgeschichte - Angehörige von suizidgefährdeten Menschen

Einordnung suizidaler Denk- und Verhaltensweisen

Grundsätzlich ist jede suizidale Äußerung ernst zu nehmen! Mit dem Anhalten suizidalen Verhaltens entsteht ein zunehmender Handlungsdruck, der beim Betroffenen mit wachsender Verzweiflung, einhergehend mit dem Gefühl des Unverstandenseins, zum Suizid führen kann.

Entwicklungsstufen der Suizidalität: 1. Ruhewünsche 2. Todeswünsche Phase der Erwägung 3. Suizidgedanken 4. Suizidabsichten Phase der Ambivalenz 5. Parasuizidale Handlung 6. Suizidversuch Phase des Entschlusses Handlungsempfehlungen

Das BELLA-Modell als Hilfe für das Erstgespräch:

Beziehung aufbauen (emotionale Ebene: empathisch, akzeptierend, kongruent) Erfassen der Situation (Anlass, z. B. Leid, Trauer, in welchem Stadium, Ressourcen) Linderung von Symptomen (Schmerzen, Gefährdungen) Leute einbeziehen, die unterstützen (Freunde, Angehörige, Fachleute aus Hilfesystem) Ansatz zur Problembewältigung (Antisuizidvereinbarung, zeitnahe Termine) Gefahren im Umgang mit suizidalen Menschen: - vorschnelle Tröstung - Ermahnung - Verallgemeinerung - Ratschlag - Belehrung - Herunterspielen des Problems (ggf. des Suizidversuchs) - Beurteilen und kommentieren - Nachforschen, ausfragen, analysieren - Vorschnelle Aktivitäten entwickeln - Mit Notarzt drohen - Sich von der Hoffnungslosigkeit anstecken lassen

MERKE:

Sprich über „Selbsttöten“, „Leben nehmen“, „vergiften“, nicht von Suizidalität! In der Phase des Entschlusses wirkt der Betroffene oft ruhig und gelassen, es gibt höchstens indirekte Suizidankündigung (sieht nach Besserung des Zustandes aus).

[zurück]

Anlage C

Checkliste zur Risikoeinschätzung potenziell gewalttätiger Menschen (in Vorbereitung der Kontaktaufnahme bei Klienten, die bereits gewalttätig waren)

A) Aktuelle Erkenntnisse/ Fremdanamnese:

1. Hinweise auf Impulsdurchbrüche oder 2. schwerwiegende paranoide Symptome mit erheblicher Verschlimmerung oder 3. aktuelle Suchtproblematik oder 4. Probleme in der Urteils- und Kritikfähigkeit (z. B. Behandlungsabbruch) und 5. aktuell destabilisierende Einflüsse oder 6. Mangel an Unterstützung oder 7. sonstige Stressoren oder 8. Fehlen von Zukunftsplanung

Kontakt nur unter Begleitung! Im Zweifelsfall: B beachten B) Wichtiges aus der Vorgeschichte:

1. Maßnahmen nach dem PsychKG LSA oder Einweisungen auf Veranlassung des Gerichtes (Forensik, Betreuungsrecht) 2. Probleme mit Gewaltanwendung schon im Kindes- und Jugendalter 3. Probleme mit Gewaltanwendung im Erwachsenenalter 4. instabile Beziehungen 5. Substanzmittelmissbrauch oder Probleme im Arbeitsbereich bekannt 6. paranoide oder manische Störung vorhanden 7. mangelnde Absprachefähigkeit in der Vergangenheit 8. ggf. Abklärung mit Ordnungsamt – Waffenbesitzkarte etc.

Merke: Bei Intervention (Hausbesuch) mit Polizei erst abwarten, bis Entscheidungsträger (Arzt, Gutachter, Ordnungsamt) vor Ort sind.

Verbleiben Zweifel: Genauen Zeitpunkt des Kontaktes zum Klienten mindestens telefonisch besprechen. Ein Rückruf sollte mit einem Kollegen im Amt vorher besprochen werden, möglichst einen festen Zeitpunkt vereinbaren.

C) Kontaktaufnahme:

1. Sind beim Betreten der Wohnung Zeichen abgelaufener Gewalt erkennbar? 2. Ist der Klient verbal aufnahmefähig? 3. Gibt es Hinweise auf Störungen der Impulskontrolle? 4. Gibt es Hinweise auf eine emotionale Labilität/ Inkontinenz? 5. Bestehen Anhaltspunkte für aktuellen Substanzmittelgebrauch? 6. Gibt es Gegenstände, die sich als Waffe eignen und herumliegen? 7. Ist der Helfer vom Klienten in das Wahnsystem mit einbezogen worden?

D) Verhaltensregeln:

1. Drohungen ernst nehmen 2. Distanz waren (möglichst drei Armlängen) 3. Sicherheit durch Übermacht (Angehörige/ Polizei/ Kollegen) 4. Für ruhige Atmosphäre sorgen und Stimuli reduzieren 5. Kurze ruhige Ansprache, keine längeren Erklärungen 6. Klienten verbal nicht in die Ecke drängen 7. Im Kontakt bleiben, eigene Handlungen kurz erklären 8. Keine Verallgemeinerungen oder Entwertungen 9. Bei festgefahrenen Situationen ablenken (Zigarette, Mineralwasser anbieten, Thema wechseln, eher Belangloses ansprechen)

[zurück]

Anlage D

1. Sozialdaten Seite 1

Nächste/r Angehörige/r (bzw. nächste Bezugsperson)

Name Vorname

Geburtsname Name Vorname

Straße Straße Telefon

Postleitzahl Wohnort PLZ Wohnort

/

Telefon

geboren am Geburtsort

Wurde eine gesetzliche Betreuer bestellt oder einer

Beruf (nahestehenden) Person Vollmacht erteilt?

nein

angeregt am:

deutsch andere Ja, und zwar

Gesetzl. Betreuer

Bevollmächtigung

ICD-9 ICD-10 Aktenzeichen:

(ICD-Nr.) (Text)

1. Wenn Ja:

2.

3. Name Vorname

Straße Telefon

Krankenkasse PLZ Wohnort

Mitgliedsnummer Geschäftsstelle Wirkungs- / Aufgabenkreis des Betreuers bzw. der

bevollmächtigten Person

Rentenversicherungsträger SV-Nummer

Agentur für Arbeit BG-Nr.

2. Bisherige und aktuelle Behandlungs- / Betreuungssituation

In den letzten 6 Monaten in Anspruch Die Abstimmung erfolgte (ggfls. mehrfach abkreuzen)

genommene Dienste / Einrichtungen

Gab es bisher einrichtungs- bzw. Die Häufigkeit der einrichtungs- / dienstübergreifende

dienstübergreifende Abstimmungen Abstimmungen betrug durchschnittlich

(bzlg. Situationseinschätzung, Ziele, Vorgehen)

pro Monat / Jahr

ja nein

Wenn ja folgende Dienste / Einrichtungen War ein koordinierende Stelle / Person für die

waren beteiligt Behandlungs- / Betreuungsleistung benannt?

Ja nein

Folgende Berufsgruppen waren beteiligt wenn ja, folgende Stelle / Person

Ärztin Psycholog/in

Sozialarbeiter/in Krankenschwester/-pfleger

Ergotherapeut/in Sonstige

Staatsangehörigkeit

Sozialdaten

Letzte Diagnose

schriftlich mündlich in Fallkonferenzen

Aufenthaltsbestimmung

Sonstige

Heilbehandlung

Vermögenssorge

Sozialdaten [zurück]

Anlage D

Seite 2

Erklärung

Die vorstehenden Angaben sind richtig. Ich bin einverstanden, dass zum Zweck der Hilfe eine

persönliche Akte angelegt wird. Die automatisierten Daten dienen der anonymen statistischen

Erfassung.

Sozialarbeiter:

Ort, Datum

Unterschrift

01 Klinik 11 psychiatr. Pflegedienst 30 Psychiatr. Tagesstätte/-pflege

02 Tagesklinik (häusl. Psychiatr. Krankenpflege) 31 Alten-Tagespflege

03 Nachtklinik 12 Betreutes Wohnen (ambulant) 40 Kontakt- und Beratungstelle

04 Fach-/Kurklinik 13 Familienpflege 45 Suchtberatungstelle

(Sucht, Psychosomatik) 14 Übergangsw ohnheim 50 Allgemeine soziale Dienste

05 Institutsambulanz/Poliklinik 15 (Psychiatr.) Wohnheim 51 Mobiler sozialer Hilfsdienst

06 Niedergelassener Psychiater 17 Altenheim/Altenpflegeheim 52 Allg. Hilfsdienst (z.B.

07 Niedergel. Psychotherarpeut 19 Reha-Einrichtung (RPK o.ä.) Haushaltshilfe, Essen

08 Hausarzt 20 ambulante Arbeitstherapie auf Rädern, Fahrdienst)

09 sonstige Fachärzte 21 PSD (berufsbegl. Fachdienst) 90 sonstige (bitte angeben)

10 Sozialpsychiatrischer Dienst 22 beschützter Arbeitzplatz z.B. Wohnungslosenhilfe

Schlüsselverzeichnis: Einrichtung und Dienste

Anlage D

Seite 3

Name: Geburtsdatum:

A. Angaben zur allgemeinen sozialen Situation

A. 1. Familienstand A. 5. Einkommensverhältnisse

(Mehrfachangaben möglich) beantragt am:

ledig

Eigene Erwerbstätigkeit

Berufsunfähigkeitsrente

Erwerbsminderungsrente

Grundsicherung

Witwenrente

Geburtsjahr des Kindes / Altersrente

der Kinder Krankengeld

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld II

Sozialgeld

A. 2. Lebensform Unterhalt durch

Familienangehörige

Alleinlebend (Wer?) ________________________________

zusammen mit Sonstiges Einkommen (bitte Art angeben)

Ehepartner/in/Lebensgefährte/in

Mutter

Vater

Eltern Höhe des Nettoeinkommens (bitte angeben)

Kind/ern ca. ____________ Euro (pro Monat)

Verwandten Kindergeld

Freunden Entgeld WfbM

Anderen

A. 7. Ergänzende Angaben zur

A. 3. Wohnsituation Lebenssituation und Biografie

Eigene Wohnung

Elterliche Wohnung

Wohngemeinschaft

Möbeliertes Zimmer

Heim

Obdachlos

eigenes Haus

Sonstige (bitte angeben)

Falls nicht in eigener Wohnung:

Jemals in einer eigenen Wohnung - alleine oder

mit anderen gelebt?

Ja Nein

A. 4. Für den Klienten bedeutsame soziale

Kontakte bestehen

zu Angehörigen _______________________________________________________________________________________

zu Freunden __________________________________________________________________________________________

zu Kollegen __________________________________________________________________________________________

zu Nachbarn, Mitbewohner _______________________________________________________________________________

durch Vereins - oder Clubtätigkeit (auch:

Selbsthilfegruppen, Besuch von (Alten-) ____________________________________________________________________

Begegnunsstätten _____________________________________________________________________________________

Religionszugehörigkeit (bitte angeben) _____________________________________________________________________

sonstige (bitte angeben) ________________________________________________________________________________

verheiratet seit: ________________________

verwitwet seit:_________________________

geschieden seit: _______________________

getrennt lebend seit: ___________________

Zahl der Kinder: _______________________

Anamnesebogen

Leitfaden zur Erhebung der sozialen Situation und der Biographie

Anlage D

B. Angaben zu Ausbildung und Berufsfähigkeit Seite 4

B. 1. Schulbildung B. 4. Ergänzende Angaben zur

Ausbildung und Berufstätigkeit,

von ......................... bis ......................... spezifische Interessen und Neigungen,

aktuellen Behandlungs-/

Höchster erreichter Schulabschluß Betreuungssituation

kein Schulabschluß

Sonderschulabschluß

Hauptschulabschluß

Mittlere Reife / Polytechnikum

Fachoberschule

Abitur

anderer Schulabschluß (bitte angeben)

gegenwärtig in Schulausbildung

B. 2. Berufsausbildung

von ......................... bis .........................

Höchster erreichter Abschluß

Berufsgrundbildungsjahr / berufl. Vorpraktikum

mit Abschluss abgebrochen

Volontariat

Lehre

Fach-/Meisterschule

Fachhochschule

Hochschule

sonstige berufliche

Ausbildung

(bitte angeben)

gegenwertig in Ausbildung / Umschulung

(bitte angeben)

Berufliche Zweitausbildung

(bitte angeben)

B. 3. Schwerbehindertenausweis

ohne Schwerbehindertenausweis

Beantragt am:

ja, mit

Merkzeichen

ja nein

Aktenzeichen

wenn nein: als gleichgestellt anerkannt

% GdB

Anlage D

C. Psychiatrische Behandlung / Krankengeschichte Seite 5

In welchem Alter erfolgte erstmals C. 4. Ergänzende Angaben zur

der Kontakt mit dem Suchtmittel? Krankengeschichte (auch zu:

mit .......... Jahren / Suchtmittel __________________ körperlichen Erkrankung, Minderung)

(ggf. gesondertes Blatt nutzen)

selbst

ambulant Hausarzt:

stationär

C. 1. Krankengeschichte

Wieviel Entgiftungen sind bereits erfolgt?

selbst

ambulant Anzahl ..........

stationär Anzahl ..........

Anzahl ..........

In welchen Jahr fand die erste Entgiftung Psychiater /

statt? Neurologe:

Jahr

In welchem Alter erfolgte erstmals eine

psychiatrische Behandlung?

mit Jahren

In welchem Alter erfolgte erstmals eine

stationäre psychiatrische Behandlung?

mit Jahren

sonstige:

Wie viele stationäre Aufenthalte sind

bisher erfolgt?

Aufenthalte

C. 2. Sind bereits Rehabilitationsversuche vorausgegangen?

(ggf. gesondertes Blatt nutzen)

C. 3. Medikamentöse Behandlung

regelmäßig mit: zeitweise ggf. aktuelle Medikamente

Neuroleptika Medikament Dosis

Tranquilizer 1. .......................................................................................

Lithium / Carbamacepin 2. .......................................................................................

Antidepressiva 3. .......................................................................................

4. .......................................................................................

5. .......................................................................................

6. .......................................................................................

Seit _____________________

Entgiftung

Anlage D

E. Eingetretene Veränderungen in den vergangenen 3 / 6 / 12 Monaten Seite 6

(Bei der erstmaligen Erstellung eines Behandlungs- / Rehabilitationsplan und bei jeder Fortschreibung zu nutzen)

Name:

Ergänzende Angaben zur Lebenssituation

In welchen Bereichen haben sich in den c) Haben sich im Bereich Arbeit / abeitsähnliche

vergangenden 3 6 12 Monaten Tätigkeit Veränderung ergeben?

Veränderungen ergeben? Nein

(bitte den zutreffenden Zeitraum einkreisen) Ja und zwar (Art, Zeitpunkt):

E. 1. Gerichtlich angeordnete Betreuung

d) Haben sich die Einkommensverhältnisse

a) Wurde eine gerichtliche angeordnete Betreung geändert?

aufgehoben? Nein

ja nein Ja, und zwar

b) Wurde der Aufgabenkreis eines gerichtlich

bestellten Betreuers geändert?

Nein e) Wurde ein Schwerbehindertenausweis

Ja, und zwar (Art der Änderung, Zeitpunkt)

ausgestellt oder eine Anerkennung als

Schwerbehinderter augehoben?

Nein

c) Wurde ein gesetzlicher Betreuer bestellt? Ja, und zwar am

Ja, mit folgenden Aufgabenkreis Merkzeichen

auf __________ % GdB

Name und Anschrift des Betreuers E. 4. Behandlungs- / Betreuungssituation

Name a) Gab es Veränderungen in der

Befindlichkeit der Schwere der

Anschrift psychischen Störung?

Nein

Ja, (Art / Zeitraum)

E. 2. Lebenssituation

b) Wurde eine klinische - stationäre

a) Hat sich die Lebens- oder Wohnsituation geändert? Behandlung notwendig?

Nein Nein

Ja, und zwar (Art der Änderung, Zeitpunkt)

Ja, von .............................. bis ...............................

Gründe:

E. 3. Arbeit /arbeitsähnliche Tätikgkeit /

Ausbildung

a) Wurde eine schulische oder berufliche c) Haben sich Veränderungen hinsichtlich

Ausbildung begonnen? der Beteiligung von Einrichtungen / Diensten

Nein an der Behandlung / Betreuung

Ja (Art der Ausbildung / Zeitpunkt) ergeben?

Nein

Ja, (Art der Veränderung / Zeitpunkt)

b) Wurde eine schuliche oder beruflliche

Ausbildung abgeschlossen?

Nein E.5. Gab es andere bedeutsame

Ja (Art und Zeitpunkt des Abschlusses) Veränderungen?

(ggf. gesondertes Blatt nutzen)

Nein


Recommended