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Hamburg – 10. Dezember 2015 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

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Hamburg 10. Dezember 2015 Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
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Hamburg – 10. Dezember 2015

Aktuelle Rechtsprechungim Arbeitsrecht

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A. Gesetzgebung

B. Datenschutz

C. Rechtsprechung

1. Kündigungsrecht

2. AGB- und Vertragsrecht

3. Entgelt und Arbeitszeit

4. Entschädigung und Schadensersatz

5. Urlaubs- und Befristungsrecht

6. Betriebsverfassungsrecht

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A. Gesetzgebung

1. Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge

2. Mindestlohngesetz

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1. Gesetzesvorhaben AÜG/Werkverträge

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Referentenentwurf BMAS vom 16.11.2015

• beschränkende Änderungen im AÜG• Definition von Werkverträgen• Erweiterung der Mitbestimmung

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Beschränkende Änderungen im AÜG

• „vorübergehend“ (§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG) Höchstüberlassungsdauer 18 Monate (pro Person)

• Karenzzeit 6 Monate• Equal-Pay nach 9 Monaten• Ausnahme für tarifgebundene Betriebe

(nicht bloß tarifliche Bezugnahme)• Untersagung des Einsatzes von Leiharbeitskräften als

Streikbrecher

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Definition von Werkverträgen

• § 611 a BGB (E)• 8 Kriterien bei deren Vorliegen gleichwohl

Arbeitsvertrag vorliegen soll• keine Gewichtung der Kriterien

(„Gesamtschau“)

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Erweiterung der Mitbestimmung

• Informationsrecht des BR zu Leiharbeit und Werkverträgen

• Vertragsvorlagepflichten• kein Vorschlag zu Einstellungsanhörung und

Widerspruchsgründen (vormals: § 99 a BetrVG)

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2. Mindestlohngesetz

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Orientierungspraktika vor Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums

- 3 Monate Maximallaufzeit -

Pflichtpraktika nach einer Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung

- keine Laufzeitbegrenzung, Ordnung gibt vor -

Freiwillige Praktika während Ausbildung oder Studium

- 3 Monate Maximallaufzeit -

kein Praktikum ohne Mindestlohn nach Ausbildung oder Studium

(Ausnahme: Minderjährige o. Neuorientierung)

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Mindestlohn auch für … Bereitschaftsdienste?

Mindestentgelt in der Pflegebranche –BAG Urt. v. 19.11.2014 – 5 AZR 1101/12

• Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht nur für Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaften und Bereitschaftsdienste

• Urteil betrifft nicht MiLoG, aber große Strukturähnlichkeiten

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Mindestlohn auch für … EfZ und Urlaubsgeld?

Mindestlohn in der Entgeltfortzahlung –BAG Urt. v. 13.05.2015 – 10 AZR 191/14

• Mindestlohn ist auch für Entgeltfortzahlungszeiträume auf Grundlage eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags nach AEntG zu zahlen (hier: TV pädagogisches Personal)

• Anspruchsgrundlage EfzG (und BUrlG)

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Dokumentationspflichten, § 17 MiLoG

• für Beschäftigte in den § 2a SchwarzARbG – Branchen• für alle geringfügig Beschäftigten in allen Branchen

(§ 8 SGB IV) außer Privathaushalte

- Dokumentation: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit

- nicht: Pausen (aber: Dauer muss berechnet werden)- bis spätestens zum Ablauf des siebten auf den Tag der

Arbeitsleistung folgenden Kalendertags- Aufbewahrung mindestens 2 Jahre ab dem maßgeblichen

Aufzeichnungszeitpunkt- Flexibilisierungsmöglichkeiten per Rechtsverordnung

durch das BMAS

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§ 2a SchwarzArbG

• Baugewerbe• Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe• Personenbeförderungsgewerbe• Speditions-, Transport- Logistikgewerbe• Schaustellergewerbe• Forstwirtschaft• Gebäudereinigungsgewerbe• Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen• Fleischwirtschaft

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Vereinfachung der Dokumentation nach Verordnung des BMAS für Branchen nach § 2a SchwarzArbG(„Mindestlohndokumenationspflichteneinschränkungs-verordnung“):

keine Dokumentationspflicht bei

• Monatseinkommen ab EUR 2.958 brutto

• Monatseinkommen ab EUR 2.000 brutto, wenn zuvor bereits 1 Jahr lang gezahlt

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Vereinfachung der Dokumentation nach der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung(für alle Branchen):

nur Dauer der täglichen Arbeitszeit (ohne Beginn, Ende und Unterbrechungen) zu dokumentieren, wenn

• ausschließlich „mobile“ Tätigkeiten

• Tätigkeiten keinen Vorgaben zu Beginn und Ende unterliegen und

• Arbeitnehmer die Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen

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Neu: Stellungnahme BMAS vom 30.06.2015

• Anweisung an den Zoll, keine Überstunden nach § 16 Abs. 2 ArbZG mehr zu kontrollieren

• Prüfung nur noch durch „zuständige Behörden“• Keine Aufzeichnungspflicht mehr bei der Beschäftigung

von Familienangehörigen

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Probleme bei der Nachunternehmerhaftung:

• Bezugnahme auf § 14 AEntG:BAG nahm bislang nur Generalunternehmerhaftung (wie in Baubranche oft üblich) an

• Gesetzesbegründung verweist auf Rechtsprechung des BAG zum AEntG

• diese Rechtsprechung ist vor dem Hintergrund der Öffnung des AEntG über die Baubranche hinaus aber umstritten

Risiko geänderter Rechtsprechung des BAG und damit generelle Nachunternehmerhaftung auch im MiLoG

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Probleme bei der Nachunternehmerhaftung:

Jetzt: Stellungnahme BMAS vom 30.06.2015

• Klarstellung von BMAS und BMF gegenüber der Zollverwaltung, dass sowohl bei zivilrechtlicher Haftung als auch bei Anwendung von Bußgeldvorschriften ein eingeschränkter Unternehmerbegriff zugrunde gelegt werden soll

• Verantwortung nur für weitergegebene eigene vertragliche Pflichten

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B. Datenschutz

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Safe Harbor Entscheidung der EU-Kommission ungültig –EuGH Urt. v. 06.10.2015 – C-362/14

• Personendaten von EU-Bürgern auf amerikanischen Servern nicht hinreichend geschützt

• keine Kompetenz der EU-Kommission zur Beschränkung von Rechten nationaler Datenschutzbehörden

• fehlende Rechtsschutzmöglichkeiten betreffend US-Speicherung bewirken schwerwiegenden Grundrechtseingriff

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Diskutierte Alternativen zu Safe Habor:• Ausnahmen für Vertragsabschluss- und –

erfüllungsübermittlung, § 4 c BDSG• EU-Standardvertragsklauseln• Binding Corporate Rules• Einwilligung des Arbeitnehmers

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Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers bei• unzulässiger oder unverhältnismäßiger

Videoüberwachung• Unzulässigem oder unverhältnismäßigem

Detektiveinsatz• unzulässiger Übermittlung personenbezogener Daten

ins Nicht-EU-Ausland ???

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C. Rechtsprechung

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1. Kündigungsrecht

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a. Kündigungsformalien

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Keine Anrechnung von Praktikum auf Probezeit in Berufsausbildungsverhältnis

BAG Urt. v. 19.11.2015 – 6 AZR 844/14

• gesetzliche Probezeit stets zwingend• keine Anrechnung von Vor-Praktika• Inhalt und Zielsetzung des Praktikums unerheblich

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Zugang einer Kündigung am Sonntag LAG Schleswig-H. Urt. v. 13.10.2015 – 2 Sa 149/15

• Arbeitnehmer muss nicht mit Postzugang am Sonntag rechnen

• keine Verpflichtung zum Nachsehen im Hausbriefkasten

• gilt selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer um Ablauf der Wartezeit nach KSchG weiß

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Konsultationsverfahren bei MassenentlassungBAG Urt. v. 26.02.2015 – 6 AZR 955/13

• Stellungnahme des BR muss erkennen lassen, dass dieser seine Beteiligungsrechte nach § 17 Abs. 3 S. 2 KSchG als gewahrt ansieht

• Information und Beratung ggü. Wirtschaftsausschuss reicht nicht aus

• Arbeitgeber kann ggf. zwei Wochen nach hinreichender Information die Anzeige gleichwohl erstatten

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Aufhebungsverträge zählen bei Schwellenwerten für Massenentlassungsanzeige mit

EuGH Urt. v. 11.11.2015 – C-422/14 („Pujante Rivera“)

• allein Umstand der Beendigung maßgeblich• unabhängig davon, wer Initiative zum

Aufhebungsvertrag ergriffen hat

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Klagverzicht in FormularaufhebungsvertragBAG Urt. v. 12.03.2015 – 6 AZR 82/14

• formularmäßiger Klagverzicht ist unwirksam, wenn einer verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfe

• Drohung mit fristloser Kündigung wegen Nichtaufschreiben von zwei Fertigsuppen als Personalkauf nach 11 Jahren Betriebszugehörigkeit

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b. betriebsbedingte Kündigung

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Organisationsentscheidung bei Fremdvergabe von Tätigkeiten

BAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 512/13

• unternehmerisch-organisatorische Maßnahme muss bei Zugang der Kündigung noch nicht tatsächlich umgesetzt sein

• konkretes und greifbares Abzeichnen reicht aus• Willensbildung muss beim Arbeitgeber abgeschlossen

sein• weder Vertragsschluss noch Umsetzungsbeginn muss

erfolgt sein

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Möglichkeit der Befristung mit einem Stellenbewerber kein tätigkeitsbezogenes Anforderungsprofil

BAG Urt. v. 26.03.2015 – 2 AZR 417/14

• bei Kündigung muss freier Arbeitsplatz auch dann angeboten werden, wenn dieser für befristete Beschäftigung vorgesehen ist

• Befristung ist kein anerkennenswertes Anforderungsprofil

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Sozialauswahl – Unterhaltsverpflichtung ./. Betriebszugehörigkeit

BAG Urt. v. 29.01.2015 – 2 AZR 164/14

• drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit wiegt drei Unterhaltsverpflichtungen nicht auf, wenn Unterhaltsverpflichteter seinerseits sechs Jahre betriebszugehörig

• individuelle Unterschiede sind abzuwägen• nur deutlich schutzwürdigerer Mitarbeiter kann sich

auf Fehlerhaftigkeit berufen

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Keine Weiterbeschäftigungspflicht im AuslandBAG Urt. v. 24.09.2015 – 2 AZR 3/14

• keine Erstreckung einer Weiterbeschäftigungs-perspektive auf im Ausland gelegene Arbeitsplätze in Betrieben oder Betriebsteilen

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c. verhaltensbedingte Kündigung

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Verdachtskündigung im BerufsausbildungsverhältnisBAG Urt. v. 12.02.2015 – 6 AZR 845/13

• Verdachtskündigung auch bei Auszubildenden möglich

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Anhörungspflicht bei Verdachtskündigung –BAG Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12

• Ermittlungspflicht bringt Fristaufschub• Fristaufschub entfällt nicht nachträglich, wenn

Stellungnahmefrist für Arbeitnehmer verstreicht und Arbeitgeber nun auf Anhörung verzichtet

• Anhörung kann bei von vornherein geäußerter Ablehnung der Stellungnahme unterbleiben

• Stellungnahme muss auch bei unfreiwilligem Schweigen nicht abgewartet werden

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Kündigung wegen sexueller BelästigungBAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 651/13

• sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB sein

• von Umständen des Einzelfalls und Intensität der Tathandlung abhängig

• hier: einmaliges Berühren der Brust einer Mitarbeiterin eines externen Reinigungsunternehmens

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Kündigung wegen „Sitzstreiks“ zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung

LAG Schleswig-H. Urt. v. 06.05.2015 – 3 Sa 354/14

• mehrstündiger „Sitzstreik“ im Dienstzimmer des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Höhergruppierung kann Kündigung rechtfertigen

• anders: Vorinstanz

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d. personenbedingte Kündigung

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Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

BAG Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR 755/13

• Arbeitgeber trägt Initiativpflicht zur Durchführung eines BEM

• Hinweispflicht auf Ziele und Datenverwendung• bei Unterlassung des BEM trägt Arbeitgeber

Darlegungs- und Beweislast für objektive Nutzlosigkeit des BEM

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2. AGB- und Vertragsrecht

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Widerruf einer Einwilligung zu VideoaufzeichnungenBAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1011/13

• Unterlassungsanspruch trotz vormaliger Einwilligung denkbar

• Erkennbarkeit und Individualisierbarkeit erforderlich• Einwilligung zur Veröffentlichung muss schriftlich

erfolgen (§ 22 KunstUrhG)• freie Entscheidung der Arbeitnehmer zur

Bildveröffentlichung• Widerruf an tragfähige Widerrufsgründe gebunden

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Betriebliche Übung bei Zahlungen in unterschiedlicher Höhe

BAG Urt. v. 13.05.2015 – 10 AZR 266/14

• Rechtsprechungsänderung• auch Zahlungen in unterschiedlicher Höhe ohne

einheitliche Systematik können Anspruch aus betrieblicher Übung begründen

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3. Entgelt und Arbeitszeit

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Efz und Verschulden bei Alkoholrückfall –BAG Urt. v. 18.03.2015 – 10 AZR 99/14

• Au infolge Alkoholerkrankung stets unverschuldet• selbst Rückfall i.d.R. kein schuldhaftes Verhalten i.S.v. §

3 Abs. 1 S. 1 EfzG

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Schätzung des Mindestumfangs von Überstunden –BAG Urt. v. 25.03.2015 – 5 AZR 602/13

• Schätzung bei Feststehen der Leistung von Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers zulässig, wenn AN nicht jede einzelne Überstunde darlegen kann

• freie Überzeugung des Gerichts zum Festsetzen (§ 286 ZPO)

• Schätzung nach § 287 ZPO

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Fahrten zwischen Wohnung und erstem und letzten Kunden als Arbeitszeit

EuGH Urt. v. 10.09.2015 – C-266/14

• Fahrten zwischen Wohnung und erstem und letzten Kunden sind Arbeitszeit, wenn kein fester Arbeitsort besteht

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Raucherpausen und betriebliche Übung –LAG Nürnberg Urt. v. 05.08.2015 – 2 Sa 132/15 (nicht rk.)

• kein Anspruch aus betrieblicher Übung bei Gewährung bezahlter Raucherpausen in der Vergangenheit bei fehlender Kontrolle von Dauer und Häufigkeit

• kein Wille zur kollektiven Leistungsgewährung

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4. Entschädigung und Schadensersatz

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Schmerzensgeld bei Detektiveinsatz –BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13

• auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung erforderlich

• AU-Bescheinigungen unterschiedlicher Ärzte für sich nicht verdachtsbegründend

• EUR 1.000,-- bei viertägiger Überwachung angemessen

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Schmerzensgeld für durchgehende Videoüberwachung –LAG Hessen Urt. v. 25.10.2010 – 7 Sa 1586/09

• Montage 02.06.2008 („spätestens“) Klage 13.10.2008• unstreitig zur Überwachung des Eingangsbereichs• Klägerin aber ebenfalls dauerhaft im Bild• Ausmaß der Überwachung streitig• Schmerzensgeld: 7.000 EUR• Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

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Scheinbewerbungen im AGG – Vorlage an EuGH –BAG Beschl. v. 18.06.2015 – 8 AZR 848/13 (A)

• AGG-Entschädigung auch für „Bewerber“ ohne Einstellungs- und nur mit Gelderwerbsinteresse?

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Pauschalabfindung für rentenberechtigte Schwerbehinderte in Sozialplan –

BAG Urt. v. 17.11.2015 – 1 AZR 938/13

• Anknüpfung an Schwerbehinderteneigenschaft bei nur Pauschalzahlung im Sozialplan stellt unmittelbare Diskriminierung dar

• keine Rechtfertigung durch ungekürzte Rentenberechtigung

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5. Urlaubs- und Befristungsrecht

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Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen –BAG Urt. v. 16.12.2014 – 9 AZR 295/13

• § 6 Abs. 1 BUrlG formuliert negative Anspruchsvoraussetzung

• Arbeitnehmer muss ggü. neuem Arbeitgeber Anspruchsvoraussetzungen darlegen und ggf. beweisen

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Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Urlaubsjahr –BAG Urt. v. 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F)

• auch nach Wechsel in Teilzeit voller Anspruch auf Jahresurlaub nach ursprünglicher Vollzeit (im laufenden Urlaubsjahr, nicht mehr danach!

• zuvor: EuGH Urt. v. 13.06.2013 – C-415/12 (Brandes)

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Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit –BAG Urt. v. 19.05.2015 – 9 AZR 725/13

• Kürzungsregel in § 17 Abs. 1 BEEG setzt voraus, dass Urlaubsanspruch noch besteht („AG kann kürzen“)

• nicht mehr der Fall, wenn Arbeitsverhältnis beendet und nur noch Abgeltungsanspruch besteht

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Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung –BAG Urt. v. 10.02.2015 – 9 AZR 455/13

• AG kündigt fristlos und erklärt vorsorglich für den Fall der Unwirksamkeit der Kündigung Urlaubsgewährung

• Erfüllung nur bei Zahlung der Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs oder vorbehaltloser Zusage

• Rückforderung bei Klagabweisung (Leistungskondiktion)?

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Befristete Fortsetzung nach RenteneintrittBAG Urt. v. 11.02.2015 – 7 AZR 17/13

• befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient

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Leistungsentwicklung im Spitzensport (Heinz Müller – 1. FSV Mainz 05)

ArbG Mainz Urt. V. 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14

• Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifussballspielers rechtfertigt nicht die Befristung wegen Eigenart der Arbeitsleistung

• Sachgrund eigener Wunsch des Arbeitsnehmers kann ggf. vorliegen

• Folge: unbefristeter Arbeitsvertrag

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Beabsichtigte Besetzung mit einem AuszubildendenBAG Urt. v. 18.03.2015 – 7 AZR 115/13

• Beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem auslernenden Auszubildenden kann (nicht genannter) Befristungsgrund sein (hier: tarifliche Übernahmepflicht)

• Prognostisch darf allerdings kein anderer geeigneter Arbeitsplatz für den auslernenden Auszubildenden frei sein

• Kausalzusammenhang ausreichend, keine 1:1-Zuordnung erforderlich

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6. Betriebsverfassungsrecht

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Mitteilung persönlicher Umstände über den Arbeitnehmer ggü. dem Betriebsrat

BAG Urt. v. 23.10.2014 – 2 AZR 736/13

• Sozialdaten gehören stets zum erforderlichen Anhörungsumfang ggf. dem Betriebsrat

• nur verzichtbar, wenn es Arbeitgeber ersichtlich nicht auf die Sozialdaten ankommt oder diese dem BR bereits ungefähr bekannt sind

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Mitbestimmung bei BeurteilungsverfahrenBAG Beschl. v. 17.03.2015 – 1 ABR 48/13

• Mitbestimmung nach § 94 Abs. 2 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze) erstreckt sich auch auf das Beurteilungsverfahren

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§ 37 Abs. 6 BetrVG – Kostengünstigere Inhouse-SchulungArbG Trier Beschl. v. 20.11.2014 – 3 BV 11/14

• Verweis des BR auf kostengünstigere Inhouse-Schulung bei 70 % Kostenunterschied statthaft, sofern nicht aus anderen gewichtigen Interessen des BR erforderlich

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Erforderlichkeit von ÜbernachtungskostenBAG Beschl. v. 27.05.2015 – 7 ABR 26/13

• Zeitpunkt der Beschlussfassung für Beurteilung der Erforderlichkeit der Kosten maßgeblich

• nachträgliche Änderung der Umstände kann andere Beurteilung rechtfertigen, wenn BR Kosten unter den geänderten Umständen für erforderlich halten durfte

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Erforderlichkeit eines Mobbing-SeminarsBAG Beschl. v. 14.01.2015 – 7 ABR 95/12

• Konfliktlagen im Betrieb, die sich zu Mobbing entwickeln können, ergeben Erforderlichkeit

• abgeschlossene oder nur theoretische Konfliktlagen reichen ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit zukünftigen Mobbings


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