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Haan Willkommen in - WordPress.com · Stadt Haan - Amt für Jugend, Soziales und Schule Inhalt...

Date post: 19-Oct-2020
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Haan Willkommen in Die Familienbroschüre Netzwerk für Familien Amt für Jugend, Soziales und Schule
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  • HaanWillkommen in Die Familienbroschüre

    Netzwerk für Familien

    Amt für Jugend, Soziales und Schule

  • Liebe Eltern,

    ich freue mich, Ihnen die zweite Auflage der Familienbroschüre „Willkommen in Haan“ vorstellen zu dürfen. Ein schöner Erfolg.

    Diese Neuauflage wurde komplett überarbei-tet und bietet Ihnen einen umfassenden Über-blick über Angebote und Hilfen für Familien in Haan, vor allem aber zahlreiche Anregungen rund um das Thema „Babys erstes Jahr“.

    Es ist mir ein persönliches Anliegen, allen Fa-milien herzlich zur Geburt Ihres Kindes zu gra-tulieren und ihnen einen guten Start ins neue Familienleben zu wünschen.

    Ein Kind verändert die Welt! Wie sehr, kann man sich vorher kaum vorstellen. Es braucht Liebe, Geborgenheit, Zuwendung, Achtung und Vertrauen ebenso wie Förderung und Re-geln. Sie als Eltern haben die großartige und verantwortungsvolle Aufgabe der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes.

    Dazu gehört auch ein förderliches Umfeld. Die Stadt Haan ist eine familienfreundliche Stadt und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihr Kind besonders in den ersten Lebensjahren zu begleiten, zu informieren und zu unterstüt-zen.

    Auch weiterhin heißt das Motto „Willkom-men in Haan – Ein Netzwerk für Familien“.

    Ein wichtiger Bestandteil des Netzwerkes für Familien ist das Projekt „Babybegrüßung“. Zahlreiche Familien haben bisher den Besuch unserer Sozialpädagogin einige Wochen nach der Geburt ihres Kindes in Anspruch genom-men. Junge Eltern dürfen sich auch weiterhin über die Babybegrüßungstasche mit vielen Informationen rund um die Entwicklung, Pfle-ge und Ernährung ihres Babys sowie über ein Babygeschenk freuen. Zusätzlich erhalten Sie

    Informationen über die Haaner Familienzen-tren, Elternbriefe zum Thema Erziehung, die Haaner Familienkarte und über vorhandene Betreuungsmöglichkeiten.

    Auch in diesem Jahr danke ich den Spon-soren Ostermann, der Haaner Felsenquelle, Theraqua-med - Institut für Gesundheitssport und dem Familienzentrum Alleezwerge herz-lich für die Unterstützung. Sie beteiligen sich maßgeblich an den Kosten für die Geschenke in der Babybegrüßungstasche.

    Ein weiterer Dank gilt den Kooperationspart-nern im Netzwerk „Frühe Hilfen“ (Angebote und Hilfen für Familien mit Babys und Klein-kindern) sowie fleißigen Helfern, die uns z.B. mit selbstgestrickten Mützen und Söckchen für die Babybegrüßungstasche unterstützt haben.

    Liebe und Zuneigung, eine glückliche Kindheit sowie Werte, die Halt und Orientierung für die Zukunft bieten, sind das Beste, was wir unse-ren Kindern auf ihrem Lebensweg mitgeben können.

    Ihnen und Ihrem Kind wünsche ich in diesem Sinne alles nur erdenklich Gute.

    Ihr

    Knut vom Bovert

    Bürgermeister der Stadt Haan

    Willkommen in Haan - Die Familienbroschüre

  • 1. Telefonliste für den Notfall

    2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

    3. Gesundheit

    4. Babys erstes Jahr

    5. Familienzentren

    6. Spiel- und Kontaktgruppen (SPIKO) für Kinder ab 1 Jahr

    7. Kinderbetreuung

    8. Bildung und Schulen

    9. Sport, Musik und Kunst - Bildung und Freizeit für Kinder

    10. Beratung und Hilfe

    11. Stadt Haan - Amt für Jugend, Soziales und Schule

    Inhalt

    Impressum Verantwortlich für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben sind die Einzelanbieter. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    4-5

    6-16

    17-26

    27-38

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    42-48

    49-51

    52-58

    59-83

    84-87

    Herausgeber: Stadt Haan Der Bürgermeister Kaiserstraße 85 42781 Haan www.haan.de

    Redaktion: Amt für Jugend, Soziales und Schule Alleestraße 8 42781 Haan

    Frau Fischer Abteilungsleitung Tel. 02129 - 911 470 [email protected] Frau Müller Tel. 02129 - 911 491 [email protected]

    Gestaltung und Produktion: deus werbung Werbeagentur · Grafikstudio · Produktionsbüro www.deus-werbung.de

  • 1.1 Notrufnummern

    Polizei Tel. 110 (Polizeinotruf)

    Feuerwehr Tel. 112 (Rettungsdienst)

    Giftnotrufzentrale Tel. 030 - 192 40 (Berlin)

    Giftnotrufzentrale Tel. 0228 - 287 32 11 (Bonn)

    Polizeidienststelle Haan Tel. 02129 - 93 28 - 63 80

    1.2 Ärztlicher Notdienst

    Notdienst Tel. 01805 - 04 41 00

    Ärztliche Notfallpraxis HildenSt. Josef-KrankenhausWalder Str. 34

    40724 Hilden

    Tel. 02103 - 96 73 73

    Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag 08.00 - 23.00 Uhr

    Feiertag, Mittwoch16.00 - 23.00 Uhr

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag19.00 - 23.00 Uhr

    Kinderärztlicher Notdienst LangenfeldSt. MartinuskrankenhausKlosterstr. 32

    40764 Langenfeld

    Tel. 02173 - 909 999

    Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag, Feiertag10.00 - 13.00 Uhr, 16.00 - 21.00 Uhr

    Mittwoch 16.00 - 21.00 Uhr

    4 1. Telefonliste für den Notfall

    1. Telefonliste für den Notfall

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  • 1.3 Krankenhaus Hilden

    Hebammen- und Stillberatung im Neugeborenenzimmer, für alle Fragen und Probleme rund ums

    Stillen, auch im Akutfall.

    Tel. 02103 - 89 91 83

    1.4 Apothekennotdienst

    Welche Apotheke hat Notdienst?

    Kostenlose

    telefonische Auskunft Tel. 0800 - 228 22 80

    1.5 Frauenhaus für den Kreis Mettmann

    Notdienst Tel. 02104 - 92 22 20 (Tag und Nacht)

    1.6 Beratungstelefon vom Deutschen Kinderschutzbund

    Elterntelefon:Tel. 0800 - 111 05 50

    Öffnungszeiten:Montag, Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr

    Dienstag, Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

    Kinder- und Jugendtelefon:Tel. 0800 - 111 03 33

    Öffnungszeiten:Montag, Freitag 15.00 - 19.00 Uhr

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    51. Telefonliste für den Notfall

  • 2.1 Elternzeit, Elterngeld und Betreuungsgeld

    Elternzeit

    Sofern Eltern Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Vater und Mutter gegenüber ihrem

    Arbeitgeber einen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Le-

    bensjahres des Kindes. Den Eltern steht frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche

    Zeiträume. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten der Elternzeit kann auf die Zeit bis zur Vollendung

    des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden.

    Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber

    beantragt werden. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung müssen Eltern sich verbindlich

    festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.

    Die Mutterschutzzeit wird bei der Zweijahresfestlegung der Elternzeit berücksichtigt, d.h. die

    Mutter muss sich nach der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festlegen.

    Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig,

    auch wenn beide Eltern gleichzeitig Elternzeit haben. Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Eltern-

    zeit: In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teil-

    zeitarbeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe

    entgegenwirken. Weitere Infos zu Teilzeitarbeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    unter www.bmas.bund.de.

    Elterngeld

    Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden.

    Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf

    Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch neh-

    men.

    Sofern Eltern ihr Kind selbst betreuen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld, dass einem betreu-

    enden Elternteil 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren

    Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro ersetzt. Das Elterngeld beträgt auch für nicht

    erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich. Auch Selbständige, Auszubildende

    und Studenten können Elterngeld beantragen. Gering verdienende Eltern werden zusätzlich

    unterstützt. Liegt das bereinigende Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Ge-

    burt des Kindes unter 1.000 Euro monatlich, so wird das Elterngeld von 67% auf bis zu 100%

    erhöht. Das Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt des Kindes

    wird auf das Elterngeld voll angerechnet, ebenso Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld

    oder Rentenzahlungen.

    2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

    6 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

    Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an die Eltern, die schon während des Elterngeldbezugs

    wieder arbeiten wollen. Es besteht dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in An-

    spruch zu nehmen und somit das volle Elterngeldbudget zu nutzen.

    Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden 25 bis 30 Std. in der Woche zu arbeiten und sich

    somit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschafts-

    bonus, in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

    Diese neuen Leistungskomponenten sollen für alle ab dem 01.07.2015 geboren Kinder gelten.

    Ausführliche Informationen zu Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus unter

    www.elterngeld.nrw.de, www.bmfsfj.de (Elterngeldrechner).

    Für Haan ist die Kreisverwaltung Mettmann für den Antrag auf Elterngeld zuständig:

    Kreis Mettmann Sozialamt Abteilung „Elterngeld“Düsseldorfer Straße 47

    40822 Mettmann

    Tel. 02104 - 99 34 35

    Fax 02104 - 99 34 34

    [email protected]

    Öffnungszeiten der Abteilung Elterngeld in Mettmann:Dienstag und Mittwoch7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr

    Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Betreuungsgeld

    Um jungen Eltern eine Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu eröffnen, trat am

    01.08.2013 das Gesetz zum Anspruch auf Betreuungsgeld in Kraft.

    Eltern können nun wählen, ob sie ihr Kind in einem öffentlichen Angebot oder privat betreuen

    lassen möchten und somit einen Anspruch auf das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro mo-

    natlich haben.

    Voraussetzungen:

    - Das Kind wurde nach dem 01.08.2012 geboren

    - Das Kind besucht keine öffentlich bereitgestellte Tageseinrichtung oder Kindertagespfl ege-

    einrichtung

    - Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die 14-monatige Rahmenbezugs-

    zeit für das Elterngeld an

    - Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. bis zur Vollenden des 36. Lebensmonat

    ausgezahlt

    72. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • Zuständig für den Kreis Mettmann

    Kreis Mettmann Sozialamt Abteilung „Elterngeld“

    Düsseldorfer Straße 47

    40822 Mettmann

    Tel. 02104 - 99 34 35

    Fax 02104 - 99 34 34

    [email protected]

    Öffnungszeiten der Abteilung Elterngeld in Mettmann:Dienstag und Mittwoch7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr

    Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.30 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    2.2 Kindergeld

    Kindergeld erhalten Eltern, mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik, für alle Kinder bis zum 18.

    Lebensjahr und für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst).

    Das Kindergeld beträgt (ab 01.01.2010)

    - für das erste und zweite Kind: 184 Euro

    - für das dritte Kind: 190 Euro

    - für das vierte und jedes weitere Kind: 215 Euro

    Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit

    beiden Elternteilen zusammen, können sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld er-

    halten soll. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezü-

    gen wird das Kindergeld in der Regel von ihren Dienstherren oder Arbeitgebern ausgezahlt.

    Zu beantragen ist das Kindergeld schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundes-

    agentur für Arbeit in Hilden. Eltern erhalten das notwendige Formular bei der Familienkasse in

    Hilden, im Einwohnermeldeamt im Rathaus Haan oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.

    Weitere Informationen zum Kindergeld gibt es auch im Internet unter www.familienkasse.de

    oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 - 455 55 30.

    Familienkasse DüsseldorfGrafenberger Allee 300

    40237 Düsseldorf

    Tel. 0211 - 692 - 410 33 09

    Öffnungszeiten:

    Montag und Dienstag8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr

    Kinderzuschlag

    Zum 01.01.2005 hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag für einkommensschwache Fami-

    lien eingeführt. Einen Kinderzuschlag können Eltern bei der Familienkasse beantragen, wenn sie

    zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den ihrer Kinder sicherstellen können. Die Höhe des

    Kinderzuschlags beträgt bis zu 140 Euro pro Kind und wird längstens bis zur Vollendung des

    25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

    8 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • Weitere Informationen sowie einen „Kinderzuschlagrechner“ fi nden Eltern im Internet unter

    www.bmfsfj.de oder bei der Familienkasse in Düsseldorf.

    2.3 Unterhaltsvorschuss - Hilfe für Alleinerziehende

    Sofern ein Elternteil alleinerziehend ist und vom anderen Elternteil keine bzw. unter dem festge-

    setzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhält, kann bei der Stadt Haan - Abteilung

    Soziales Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

    Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr für maximal 72 Monate (sechs

    Jahre) geleistet. Das Kind muss im Bundesgebiet bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet,

    geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhalts-

    vorschusses orientiert sich am gesetzlichen Mindestunterhalt (abzüglich des für ein erstes Kind

    zu zahlenden Kindergeldes) und beträgt seit dem 01.01.2010 für Kinder bis sechs Jahre 133 Euro

    und für Kinder bis zwölf Jahre 180 Euro. Der anteilige Abzug des Kindergeldes des Mindestun-

    terhaltes ist zu berücksichtigen.

    Weitere Auskünfte zum Unterhaltsvorschuss und zum Antragsverfahren im Internet unter

    www.bmfsfj.de oder beim Jugendamt:

    Stadt HaanAmt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Ansprechpartnerin:Frau Kohlhaas Tel. 02129 - 911 442

    [email protected]

    2.4 BeistandschaftenDie Beistandschaft hilft in bestimmten Bereichen den Sorgeberechtigten, die das Kind erziehen

    und versorgen, die Rechte ihres Kindes zu wahren. Beistand gibt es für den Bereich Vaterschafts-

    feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

    Bei Fragen zum Kindesunterhalt bietet das Jugendamt eine umfassende Beratung und Unterstüt-

    zung an. Auch zur Hilfe bei der Durchsetzung dieser Unterhaltsanprüche kann der alleinerzie-

    hende Elternteil, bei dem sich das Kind befi ndet, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten

    lassen.

    Wenn die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, gilt

    der leibliche Vater rechtlich erst dann als Vater, wenn er seine Vaterschaft durch eine Urkunde

    anerkannt hat oder sie durch ein Gericht festgestellt wurde.

    92. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann ein Mann kostenlos beim Jugendamt auf der Allee-

    straße 8 oder beim Standesamt auf der Kaiserstraße 85 in Haan bezeugen. Dazu benötigt er die

    Zustimmung der Mutter des gemeinsamen Kindes. Wenn die Mutter noch minderjährig ist, muss

    der Vormund zustimmen. Ein nicht ehelicher Vater kann seine Vaterschaft auch schon vor der

    Geburt des Kindes anerkennen.

    Serviceleistung auch außerhalb bestehender Beistandschaft:

    - Kostenfreie Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpfl ichtungen und

    Sorgerechtserklärungen.

    - Ausstellungen von Bescheinigungen über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts, sofern

    das Kind in Haan außerhalb einer Ehe geboren wurde.

    - Beratung in Unterhaltsfragen für Elternteile, die ein eigenes Kind zu Hause versorgen und für

    junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr.

    Für Beratungen und Beurkundungen können Eltern beim Jugendamt der Stadt Haan einen Termin vereinbaren oder die Sprechstunde besuchen.

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    www.haan.de

    Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag14.00 - 18.00 Uhr

    Ansprechpartner:Frau Breig Tel. 02129 - 911 359

    Fax 02129 - 911 490

    [email protected]

    Herr Demirtas Tel. 02129 - 911 445

    Fax 02129 - 911 490

    [email protected]

    Herr Scholz Tel. 02129 - 911 588

    Fax 02129 - 911 490

    [email protected]

    2.5 Wohngeld

    Haushalte mit geringem Einkommen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Zah-

    lung von Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessener

    und familiengerechter Wohnverhältnisse. Der Zuschuss wird auf Antrag als Mietzuschuss für

    Mieter von Wohnraum bzw. als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer

    Eigentumswohnung geleistet. Nicht antragsberechtigt sind folgende Personengruppen: Allein-

    stehende Erstauszubildende, Wehrpfl ichtige bzw. Zivildienstleistende, Schüler und Studenten,

    denen BaföG dem Grunde nach zusteht, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.

    Einen Wohngeldrechner fi nden Sie im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de.

    10 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • Stadt HaanAmt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau Seemann Tel. 02129 - 911 439

    2.6 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Arbeitsförderung (SGB III)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (Arbeitslosengeld II)

    Sofern Eltern den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht aus eigenen Mitteln sicherstel-

    len können, haben sie möglicherweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II, wie im

    zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Per-

    son in ihrer Haushaltsgemeinschaft erwerbsfähig ist, d.h. keine gesundheitlichen Gründe gegen

    eine Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden täglich sprechen. Ob eine Erwerbsfähigkeit

    wegen der Betreuung von Kindern nicht möglich ist, spielt dabei keine Rolle. Die Zahlung des

    Arbeitslosengeldes II ist einkommens- und vermögensabhängig.

    Jobcenter ME-aktivHofstr. 56-60

    40721 Hilden

    Tel. 02104 - 14 16 30

    (Servicenummer)

    Fax 02103 - 395 61 39

    Öffnungszeiten:

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 - 11.30 Uhr

    Donnerstag, 14.00 - 16.00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Arbeitsförderung SGB III („Arbeitslosengeld I“)

    Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nach dem Dritten Buch des Sozialgestzbuches (SGB III)

    bei Eintritt der Arbeitslosigkeit oder bei einer berufl ichen Weiterbildung. Es wird normalerweise

    für bis zu einem Jahr ausgezahlt.

    Weitere Leistungen der Arbeitsförderung fi nden sich auf der Internetseite der Arbeitsagentur:

    www.arbeitsagentur.de.

    Bundesagentur für Arbeit Geschäftsstelle HildenWarrington Platz 1

    40721 Hilden

    Tel. 01801 - 55 51 11

    Fax 02103 - 95 95 68

    [email protected]

    112. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • 2.7 Anmeldung beim Standesamt

    Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für die Eltern in der Regel

    das Krankenhaus, in dem ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die Geburtsanzeige

    sowie ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der Vornamen an das Standes-

    amt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach dem Geburtsort des

    Kindes, nicht nach ihrem Wohnort.

    In vielen Fällen erhalten die Eltern entsprechende Unterlagen vom Krankenhaus mit denen sie

    selber die Anmeldung bei dem zuständigen Standesamt durchführen müssen. Bitte erkundigen

    sie sich beim jeweils zuständigen Standesamt welche Unterlagen zur Anmeldung erforderlich

    sind.

    In beiden Fällen können die Eltern nach Fertigstellung die Geburtsurkunde dort abholen. Gele-

    gentlich, z.B. wenn sie nicht verheiratet oder ausländischer Herkunft sind, müssen Sie persönlich

    noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende Unterlagen nachreichen oder die Vater-

    schaftsanerkennung erklären. Bei einer Hausgeburt müssen sie das Kind innerhalb einer Woche

    selbst beim zuständigen Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte

    Bescheinigung vorzulegen.

    Weitere Informationen unter www.haan.de.

    Ansprechpartner:Stadt HaanStandesamt Kaiserstr. 85

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 911 191

    Tel. 02129 - 911 192

    Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag14.00 - 18.00 Uhr

    2.8 Krankenkassenanmeldung

    Zur Anmeldung bei der Krankenkasse erhalten die Eltern vom Standesamt eine Bescheinigung

    zur Vorlage bei der Krankenkasse. Bei miteinander verheirateten Eltern wird das Kind in die

    bestehende Familienversicherung kostenfrei aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern,

    die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen

    Krankenkassen.

    Bei nicht miteinander verheirateten Eltern, können sie entscheiden über welchen Elternteil das

    Kind kostenfrei mitversichert werden soll.

    2.9 Finanzamt und Steuern

    Kinderfreibetrag

    Bis vor einigen Jahren ließ man sich den Kinderfreibetrag in der eigenen Lohnsteuerkarte eintra-

    gen, dies war früher auch im Einwohnermeldeamt möglich. Dies ist mittlerweile vom ELStAM-

    12 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

    i

  • Verfahren ersetzt worden. Den Kinderfreibetrag gesteht der Staat Eltern pro Kind als steuerbe-

    freites Einkommen zu ab dem Geburtsmonat. Über die Höhe des Betrages können Sie sich im

    Internet oder beim Finanzamt informieren.

    Den Freibetrag lässt man beim örtlich zuständigen Finanzamt zeitnah nach der Geburt eintragen.

    Dazu gibt es beim Finanzamt Hilden oder im Internet den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

    Hierzu benötigen Sie Ihre Steuer- Identifi kationsnummer und die Geburtsurkunde des Kindes. Für

    weitere Anträge, z.B. beim Geschwisterkind oder weitere Änderungen können Sie den verein-

    fachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung benutzen.

    Auf der Startseite von www.fi nanzamt-hilden.de führt Sie im hellblauen Feld der Link „Anträge

    im ELStAM-Verfahren“ und dann der Link „Berücksichtigung Freibetrag“ zu den beiden vorge-

    nannten Anträgen.

    Änderung der Steuerklasse für Eheleute und Lebenspartnerschaften

    Wenn Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sind und eine günstigere Kombination

    der Steuerklasse (z.B. von 4/4 nach 3/5) wählen möchten, können Sie dies beim Finanzamt Hilden

    beantragen. Hierzu gibt es auf der Homepage www.fi nanzamt-hilden.de auf der Startseite das

    hellblaue Feld „Anträge im ELStAM-Verfahren“. Dort werden Sie zum Antrag auf Steuerklassen-

    wechsel weitergeleitet. Die Steuerklasse können Sie in der Regel nur einmal im Jahr wechseln,

    jeweils bis zum 30. November.

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG

    Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie automatisch, wenn Sie in Steuerklasse

    II eingruppiert sind. Sie müssen den Entlastungsbetrag somit nicht beantragen. Sie müssen nur

    nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Eingruppierung in die Steuerklasse II stellen.

    Voraussetzung ist, Sie sind alleinerziehend (ledig, getrennt lebend, verwitwet oder geschieden).

    Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsfüh-

    rung beteiligen. Sie versorgen in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf

    Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Sie wohnen in Deutschland oder haben Ihren ge-

    wöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspart-

    nerschaften gilt der Entlastungsbetrag nicht.

    Auf der Startseite von www.fi nanzamt-hilden.de führt Sie im hellblauen Feld der Link „Anträge

    im ELStAM-Verfahren“ und dann der Link „Alleinerziehende Person möchte statt Steuerklasse I

    die Steuerklasse II“ weiter.

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten

    Neben der Auszahlung von Kindergeld bzw. der Berücksichtigung von Freibeträgen bei der Ein-

    kommenssteuerveranlagung gibt es die Förderung von Aufwendungen, die Ihnen im Zusammen-

    hang mit der Betreuung Ihrer Kinder entstehen. Diese Aufwendungen können zu zwei Dritteln

    steuermindernd angesetzt werden, in der Regel für Kinder bis zum 14. Geburtstag und höchs-

    132. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

  • 14 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

    tens bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das Finanzministerium des Landes NRW hat im Mai

    2011 hierzu eine Broschüre rausgegeben, die als Download im Internet unter folgendem Link

    erhältlich ist:

    https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/fi nanzministerium?page=3

    Finanzamt HildenNeustr. 60

    40721 Hilden

    Tel. 02103 - 91 7-0

    Fax 0800 - 100 92 67 51 35

    Sprechszeiten:

    Montag - Donnerstag8.30 - 12.00 Uhr

    Dienstag, 13.30 - 15.00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Freitag geschlossen

    2.10 Haaner Familienkarte

    Mit der Familienkarte setzt Haan ein deutliches Zeichen:

    Familien und Kinder sind in Haan willkommen, denn Kinder sind die Zukunft einer Stadt. Ein

    familienfreundliches Umfeld ist im demographischen Wandel unverzichtbar, damit Haan auch in

    Zukunft eine lebens- und liebenswerte Stadt bleibt. Daher hat die Stadt Haan im Jahr 2006 die

    Familienkarte eingeführt. Mit der Haaner Familienkarte werden Serviceleistungen für Familien

    verbessert, um ein familienfreundliches Umfeld in Haan zu schaffen.

    Für Inhaber der Familienkarte bieten die beteiligten Unternehmen aus Handel und Dienstleis-

    tung, Gastronomie, Wochenmarkt und Vereinen besondere Leistungen und Vergünstigungen

    an, die das Familienbudget schonen und die Erziehungsaufgabe der Eltern zusätzlich würdigen.

    Über 1200 Familien und über 100 Unternehmen bilden ein Netzwerk für Haaner Familien.

    Die Familienkarte erhalten alle in Haan mit Erstwohnsitz gemeldeten Erziehungsberechtigten mit

    mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die im Haushalt der/des Erziehungsberechtigten leben

    sowie Pfl egepersonen, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren vorübergehend oder dauerhaft

    in ihrem Haushalt aufgenommen haben.

    Der Antragsvordruck ist im Einwohnermeldeamt der Stadt Haan auf der Kaiserstraße 85 erhält-

    lich oder steht als Download auf der Internetseite unter www.haan.de zur Verfügung. Dort steht

    auch eine stets aktualisierte Liste der Angebote zu Verfügung.

    Ihr Ansprechpartner:Stadt HaanAmt für Wirtschaftsförderung Kaiserstr. 85

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 911 240

    Tel. 02129 - 911 242

    Tel. 02129 - 911 248

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  • 152. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

    2.11 Übernahme von SchülerfahrtkostenSchülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schü-

    lern. Sie entstehen notwendig, wenn der Schulweg (Fußweg) in der einfachen Entfernung für die

    Schüler/innen der Primarstufe (Kl. 1 - 4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Kl. 5 - 10) mehr als

    3,5 km und der Sekundarstufe II (Kl. 11 - 13) mehr als 5 km beträgt.

    Zuständige Behörde

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleSchule und Sport

    Kaiserstr. 82-84

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 911 412

    [email protected]

    2.12 Wenn das Geld nicht reicht …

    Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer SKFM-Haan e.V.

    Haaner Tafel:

    Das Projekt Haaner Tafel des SKFM Haan e.V. versteht sich als Beitrag sozial engagierter Men-

    schen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, überschüssige und gespendete Lebensmittel

    einzusammeln und an bedürftige Menschen weiterzugeben.

    Anmeldung: Donnerstag, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr

    Lebensmittelausgabe:

    Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr

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  • Kinderschutzbund Hilden - Offener Kleiderschrank:

    Eltern erhalten hier gut erhaltene und preisgünstige Kinderkleidung. Alles für das Baby ab Größe

    56 und Kinderkleidung bis Größe 164, außerdem Kinderwagen, Wippen, Babybett und Auto-

    kindersitze.

    Deutscher Kinderschutzbund HildenSchulstr. 44

    40721 Hilden

    Tel. 02103 - 548 53

    Öffnungszeiten:Dienstag09.30 - 11.00 Uhr, 15.30 - 17.00 Uhr

    Donnerstag09.30 - 11.00 Uhr

    Kindersachenbörse im Jugendhaus

    Zweimal jährlich fi ndet im Jugendhaus Haan ein großer Kinderfl ohmarkt statt (jeweils im Frühjahr

    und Herbst), für Kinderbekleidung, Spielzeug und Babygebrauchsartikel wie Kinderwagen, Wip-

    pen und Kinderautositze. Außerdem gibt es Kaffee und Kuchen bei der Veranstaltung.

    Alle Termine für die Kindersachenbörse werden auf der Homepage des Jugendhauses unter

    www.foerderverein-jugendhaus-haan.de veröffentlicht. Im Jugendhaus erhalten natürlich auch

    Verkäufer Informationen für die Platzvergabe.

    Jugendhaus HaanAlleestr. 6

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 911 475

    [email protected]

    Öffnungszeiten: (für die Anmeldung)Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr

    Weitere Flohmärkte für Kinderkleidung und Spielzeug in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    sind auf der Homepage www.haan.de unter Freizeit/Kultur/Veranstaltungen zu fi nden. Dort fi n-

    den sich auch aktuelle Veranstaltungen wie z.B. Kindertheater, Musikaufführungen oder Feste in

    Einrichtungen, Kirchengemeinden und Stadtteilen.

    16 2. Wirtschaftliche Hilfen und Behördendschungel

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  • 3.1 Kinderarzt - ein wichtiger Partner

    Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

    Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage werden sich Eltern im Verlauf der Entwicklung

    ihres Kindes immer wieder stellen.

    Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der Gang zum

    Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um die Entwicklung zu

    überprüfen und um möglicherweise rechtzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behan-

    deln.

    Nach der Geburt des Kindes bekommen die Eltern in der Klinik ein gelbes Untersuchungsheft

    ausgehändigt. In diesem „U-Heft” werden alle Untersuchungsergebnisse der Vorsorge beim Kin-

    derarzt eingetragen. Überprüft wird die körperliche, geistige und soziale Entwicklung. Das Kind

    wird bei den Vorsorgeuntersuchungen gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach

    Entwicklungsphase werden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Die Früherkennungsunter-

    suchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Nehmen Sie die Termine zu den Früherken-

    nungsterminen bitte regelmäßig wahr. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen

    frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch,

    dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen.

    Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche

    Untersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfi ehlt.

    Erstattung:

    Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kos-

    tenlos, die U1 bis U9 im gelben Checkheft und außerhalb des Heftes die J1 (auf einem gesonder-

    ten Dokumentationsbogen). Zusätzlich werden von den Kinderärzten noch drei Untersuchungen

    angeboten, U10, U11 und J2, doch diese werden noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.

    Informieren Sie sich darüber bei Ihrem Kinderarzt oder fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach.

    Impfungen:

    Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere

    Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die

    häufi g mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine ge-

    eignete Therapie gibt.

    Der Rund-um-Schutz von klein auf ist wichtig. Ist das Baby gesund, wird es mit dem vollendeten

    2. Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft geimpft werden

    muss, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Schon

    bei Babys erster Impfung wirkt beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene

    173. Gesundheit

    3. Gesundheit

  • Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphterie, Hepatitis B, Haemophilus Infl uenza, Keuchhusten,

    Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Impfstoff wird insgesamt

    viermal verabreicht. Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Leistungen

    der Schutzimpfungen für Kinder sind Pfl ichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Ausführliche Informationen zu den Schutzimpfungen bei Kindern bekommen Sie im Internet

    unter www.kinderärzte-im-netz.de oder der Internetseite des Robert-Koch-Instituts Berlin (Bun-

    desgesundheitsministerium) unter www.rki.de.

    Ausführliche Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen fi nden Sie im Internet unter

    www.bzga.de und www.kindergesundheit-info.de und www.ich-geh-zur-U.de.

    Für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte gibt es zum Thema Impfen mehrsprachige Informati-

    onen auf der Internetseite: www.bayouma-gesundheit.de und zum Thema Gesundheit auf der

    Internetseite: www.infodienst.bzga.de.

    Kinderärzte in Haan:

    Dr. med. Gabriela WarbanowNeuer Markt 27

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 517 60

    Dr. med. Rolf ZaßBreidenhofer Str. 16

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 28 93

    3.2 Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

    In der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen für die schwangere Frau von zentra-

    ler Bedeutung. Nur Ärztinnen, Ärzte oder Hebammen können Abweichungen vom normalen

    Schwangerschaftsverlauf erkennen. Über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen informiert

    der Frauenarzt / die Frauenärztin in Haan.

    Alle werdenden Mütter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder mitversi-

    chert sind, haben Anspruch auf ärztliche Betreuung. Sie umfasst Untersuchungen zur Feststel-

    lung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung,

    Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.

    Grundsätzlich sind benötigte Hilfsmittel, Arznei-, Verbands- und Heilmittel, die in Verbindung mit

    der Schwangerschaft stehen, von der Zuzahlung befreit. Zusätzliche Untersuchungen werden

    teilweise von den Krankenkassen nicht gezahlt.

    18 3. Gesundheit

    i i

  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Haan:

    Dr. med. Pierre ConerMarktpassage 4

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 60 28

    Dr. med. Elke TürkNeuer Markt 36

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 44 40

    Dr. med. Natali SchölermannDieker Str. 97

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 29 11

    Dr. med. Walter SeiteNeuer Markt 22 - 24

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 959 517

    Dr. med. Thomas BremenPrivatpraxisNeuer Markt 21

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 360 00 48

    3.3 Fachärzte f. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Das Behandlungsangebot der Kinder- und Jugendpsychiater richtet sich an Kinder und Jugend-

    liche bis zu einem Alter von 18 Jahren und ihre Familien.

    Es beinhaltet Diagnostik, Klärung, Beratung und Therapie kinder- und jugendpsychiatrischer

    Krankheitsbilder und Verhaltensstörungen, wie beispielsweise Entwicklungsstörungen, Lern- und

    Leistungsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, ADHS, ADS, Psychosomatische Beschwer-

    den und selbstverletzendes Verhalten.

    Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Bageshri Thakkar & Thomas HeymelJohannes-Flintrop-Str. 50

    40822 Mettmann

    Tel. 02104 - 81 76 34

    Fax 02104 - 83 28 74

    [email protected]

    Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

    Dieter SiegmundMetzmacher Str. 11

    40764 Langenfeld

    Tel. 02173 - 973 19 0

    Fax 02173 - 973 19 29

    Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie

    Dr. med. Rudolf Werntges Oberstr. 48

    40878 Ratingen

    Tel. 02102 - 95 49 40

    Fax 02102 - 95 49 49

    [email protected]

    193. Gesundheit

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  • 3.4 Hebammen

    Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, die die Betreuung vor und nach

    der Geburt, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Rückbildungsgymnas-

    tik bei einer Hebamme Ihrer Wahl umfasst. Die Kosten für Hausbesuche bis zur 8. Woche nach

    der Geburt - mit ärztlichem Attest auch länger - werden von den Krankenkassen übernommen

    und mit diesen auch direkt abgerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ambulant/

    stationär in der Klinik entbunden oder sich für eine Hausgeburt entschieden hat.

    Von Ihrer Hebamme erhalten die Eltern in der ersten Zeit kompetente Hilfe in Form von Haus-

    besuchen bei der Pfl ege und Ernährung Ihres Kindes, bei Fragen zu Trink- und Schlafverhalten,

    Gewichtszunahme des Säuglings und zur Pfl ege allgemein. Auch über die acht Wochen hinaus

    berät die Hebamme, insbesondere über Stillen, Zufüttern und Abstillen. Eltern sollten sich recht-

    zeitig um die Wahl Ihrer Hebamme kümmern. Zur Orientierung hat das Kreisgesundheitsamt

    Mettmann in einem Hebammenverzeichnis einige im Kreis Mettmann tätige, Hebammen zusam-

    mengestellt, sortiert nach den kreisangehörigen Städten.

    Hebammenverzeichnis vom Kreis Mettmann für Haan:

    Silke Alberts-Hillinger Gerh.-Hauptmann-Str. 32, 40699 Erkrath

    0211 - 29 26 00 52

    Barbara Albrecht Hermann-Löns-Str. 20, 47877 Willich

    02154 - 954 57 77

    Petra Gnauck Seidenweberstr. 5, 40764 Langenfeld

    02173 - 232 69

    Linda Kryeziu Dernbuschweg 2, 40625 Düsseldorf

    0211 - 210 32 13

    Lena Lausberg Meisentalstr. 33, 40764 Langenfeld

    01577 - 329 36 67

    Astrid Leckenbusch Steinkaule 1, 40699 Erkrath

    0211 - 247 00 23

    Dorothee Lingen Schildsheider Str. 135, 40699 Erkrath

    02104 - 81 00 13

    Christiane Radloff Schlieperweg 16, 40699 Erkrath

    02104 - 492 20 44

    Ursula Reininghaus Zeppelinstr. 5, 42781 Haan

    02129 - 42 18

    Carolin Seiffert Talstr. 189, 40822 Mettmann

    02104 - 17 05 18

    Kunigunde Seven Champagne 7a, 40822 Mettmann

    02104 - 749 52

    20 3. Gesundheit

  • Das gesamte aktuelle Hebammenverzeichnis fi nden Sie unter folgendem Link:

    www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Gesundheit/Berufe-im-Gesundheitswesen/Hilfen-

    durch-Hebammen

    Haben Sie noch Fragen zu den Hebammen im Kreis Mettmann? Dann wenden Sie sich bitte an das Kreisgesundheitsamt Mettmann

    Frau HüsgenTel. 02104 - 99 22 58

    s.hü[email protected]

    Weitere Informationen fi nden Sie auch auf den Internetseiten folgender Hebammenverbände:

    Landesverband der Hebammen NRW

    www.hebammen-nrw.de

    Familienhebammenbeauftragte des Landesverbandes NRW

    Jennifer Jaque-Rodney, Bochum

    [email protected]

    www.familienhebamme.de

    Bund deutscher Hebammen e.V.

    www.bdh.de

    Bund freiberufl icher Hebammen Deutschlands e.V.

    www.bfhd.de

    3.5 Krankenhäuser

    Geburtshilfe, Geburtsvorbereitung und Elternschulen

    Kinderklinik und Kinderambulanz

    Die folgende Aufl istung der Krankenhäuser und Elternschulen der umliegenden Städte mit ihren

    Angeboten rund um Kinder und Geburt möchte Sie informieren. Ihnen steht jedes Krankenhaus

    Ihrer Wahl zur Verfügung und deshalb empfehlen wir den Eltern ausdrücklich, die Elternabende

    der Krankenhäuser (Besichtigung des Kreißsaales, Informationen über alle relevanten Themen

    rund um die Geburt durch Ärzte, Kinderkrankenschwestern und Hebammen) wahrzunehmen.

    Bei den Elternabenden erhalten Sie viele wichtige Informationen über die Geburt und lernen das

    Krankenhaus, Ärzte, Schwestern und Hebammen kennen. Außerdem können Sie sich informie-

    ren, welches Krankenhaus eine Kinderklinik und eine spezielle Kinderambulanz hat.

    213. Gesundheit

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  • St. Josef Krankenhaus Haan

    St. Josef Krankenhaus Haan

    Robert-Koch-Str. 16

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 92 90

    www.k-plus.de

    St. Josefs Krankenhaus HildenAbteilung Gynäkologie und GeburtshilfeChefarzt Herr Krystian Kuboth

    Auf der Internetseite fi nden Eltern ausführliche Informationen zur Geburtshilfeabteilung, zum

    regelmäßigen Infoabend rund um die Geburt, zur Anmeldung im Kreißsaal, zur Stillberatung

    und zu den Kursen der Elternschule Hilden.

    St. Josefs Krankenhaus Hilden

    Abteilung Gynäkologie und GeburtshilfeChefarzt Herr Krystian KubothWalder Str. 34-38

    40724 Hilden

    Tel. 02103 - 89 90

    www.k-plus.de

    St. Lukas Klinik Solingen

    Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe - Elternschule St. Lukas Klinik

    Das Programm der Elternschule fi nden Eltern im Internet unter www.k-plus.de. Auch ausführ-

    liche Informationen zur Geburtshilfeabteilung, zu regelmäßigen Infoabenden rund um die

    Geburt wie z.B. Geburtsvorbereitung, Stillcafe, Hebammensprechstunde und Babymassage

    sowie zur Anmeldung und Besichtigung im Kreißsaal sind auf der Internetseite oder direkt im

    Krankenhaus zu fi nden.

    St. Lukas Klinik SolingenAbteilung für Gynäkologie und GeburtshilfeSchwanenstr. 132

    42697 Solingen

    Elternschule St. Lukas Klinik

    Chefarzt Prof. Dr. Klaus Meinen

    Tel. 0212 - 705 22 15

    www.k-plus.de

    22 3. Gesundheit

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  • Städtisches Klinikum Solingen gGmbH

    Klinik für Frauenheilkunde und GeburtshilfeChefarzt Herr Dr. med. Sebastian HentschDie Kurse der Geburtshilfeabteilung wie Rückbildungsgymnastik, Geburtsvorbereitung, Hebam-mensprechstunde, Stillcafe und Babyschwimmen sind auf der Internetseite unter www.klinikumsolingen.de zu fi nden. Auch die Termine für regelmäßige Infoabende für werden-de Eltern sind auf der Internetseite zu fi nden oder direkt in der Klinik.

    Kreißsaal (24 Std. Bereitschaft): Tel. 0212 - 247 23 71Stillhotline: Tel. 0212 - 547 24 77

    Klinik für Kinder und Jugendliche

    Chefarzt Dr. med. V. Soditt

    - 24 Std. Notdienst in der zentralen Aufnahmeeinheit ZAE, Tel. 0212 - 547 29 13

    - Notfallambulanz, Tel. 0212 - 547 29 58

    Städtisches Klinikum Solingen gGmbHGotenstr. 1

    42653 Solingen

    Tel. 0212 - 54 70

    www.klinikumsolingen.de

    Evangelisches Krankenhaus Mettmann GmbH

    Abteilung Gynäkologie/Geburtshilfe

    Chefarzt Dr. med. Clemens Stock

    Auf der Internetseite sind umfassende Informationen von Geburtsvorbereitungskursen über

    Informationsabende und Anmeldung zur Geburt bis zu Kursen für Säuglingspfl ege- und Ernäh-

    rung, Babygruppen wie PEKiP, Baby- und Kleinkinderschwimmen, Spiel- und Krabbelgruppen

    und Elternkurse zur Erziehung und Entwicklung zu fi nden. Informationen zur Geburtshilfeabtei-

    lung und zu Kursen bekommt man auch telefonisch:

    Evangelisches Krankenhaus Mettmann GmbHAbteilung Gynäkologie/GeburtshilfeChefarzt Dr. med. Clemens StockGartenstr. 4-8

    40822 Mettmann

    www.evk-mettmann.de

    Telefon Zentrale: Tel. 02104 - 77 30

    Kreißsaal: Tel. 02104 - 77 31 65

    Stillsprechstunde: Tel. 02104 - 77 32 63

    Elternschule (Kurse): Tel. 02104 - 77 33 31

    Neugeborenenstation: Tel. 02104 - 77 32 30

    233. Gesundheit

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  • St. Martinus-Krankenhaus Langenfeld

    Kinderärztlicher Notdienst Langenfeld

    Alle niedergelassenen Kinderärzte aus Hilden, Hochdahl, Langenfeld, Monheim, Leverkusen-Hit-

    dorf und Haan beteiligen sich an dem Dienst in der Notfallpraxis. Eltern können telefonisch er-

    fragen, ob ihr Haaner Kinderarzt dort aktuell zu oben angegebenen Öffnungszeiten Dienst hat.

    St. Martinus-Krankenhaus LangenfeldKinderärztlicher Notdienst LangenfeldKlosterstr. 32

    40764 Langenfeld

    Tel. 02173 - 90 99 99

    Öffnungszeiten:Samstag, Sonntag und Feiertag 10.00 - 13.00 Uhr, 16.00 - 21.00 Uhr

    Mittwoch 16.00 - 21.00 Uhr

    3.6 Eltern-Kind-Kuren

    Caritas im Kreis Mettmann e.V.

    Viele Frauen, die sich durch Haushalt, Kindererziehung und zum Teil zusätzlicher Berufstätigkeit

    erschöpft und ausgebrannt fühlen, können während einer dreiwöchigen Kur ihre Gesundheit

    stärken und wieder zu sich selber fi nden. Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren des Müttergene-

    sungswerkes sowie Kinderkuren werden von der Kurberaterin des Caritasverbandes vorbereitet

    und vermittelt.

    Caritas im Kreis Mettmann e.V.Johannes-Flintrop-Str. 19

    40822 Mettmann

    www.caritas-mettmann.de

    Sprechzeiten:Montag, Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau BraunJohannes-Flintrop-Str. 19

    40822 Mettmann

    Tel. 02104 - 92 62 37

    [email protected]

    Die Sprechzeiten von Frau Braun im

    Familienzentrum Haan-Gruiten ist

    telefonisch zu erfragen:

    Düsselberger Str. 7

    42781 Haan

    Tel. 02104 - 622 33

    24 3. Gesundheit

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  • 3.7 Kinderpfl egedienste und Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

    Hilfe bei der häuslichen Kinderkrankenpfl ege

    Wenn die Betreuung und Pfl ege des kranken Kindes durch die Eltern nicht ausreicht, kann der

    Kinderarzt oder die Kinderärztin eine häusliche Kinderkrankenpfl ege verordnen. Die Kosten hier-

    für werden von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen getragen.

    Über Anbieter spezieller Kinderkrankenpfl egedienste informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt,

    der Krankenkasse oder der zuständigen Behörde:

    Kreis Mettmann, Der LandratDüsseldorfer Str. 47

    40822 Mettmann

    Ansprechpartnerin:Frau ReuschGesundheitskoordination, Medizinal-

    aufsicht und Verwaltung

    Tel. 02104 - 99 22 62

    Fax 02104 - 99 84 22 62

    [email protected]

    Anbieter häuslicher Krankenpfl ege für Haan:

    AWO Sozialstation gGmbHSteinfelderstr. 15

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 55 67 89

    Caritas im Kreis Mettmann e.V.Kirchstr. 5

    40769 Erkrath

    Tel. 0211 - 240 020

    Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbHBismarckstr. 12 A

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 93 05 31

    Häusliche Dienstleistungen wegen Krankheit:

    Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe,

    wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiter-

    führen können. Auch wenn Mütter wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt

    nicht weiterführen können, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Voraussetzung ist,

    dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen

    ist und keine andere im Haushalt lebende Person, den Haushalt übernehmen kann.

    253. Gesundheit

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  • Weitere Informationen gibt Ihnen Ihre Krankenkasse oder folgende Anbieter häuslicher Dienstleistungen:

    AWO Sozialstation gGmbHSteinfelder Str. 15

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 55 67 89

    Caritas im Kreis Mettmann e.V.Turmstr. 5 A

    40878 Ratingen

    Tel. 02129 - 100 49 77

    Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbHBahnstr. 64

    40699 Erkrath

    Tel. 0211 - 28 07 03 48

    Weitere Informationen und Dienstleister fi nden Sie auch in der Broschüre Haushaltsnahe Dienst-

    leistungen in der Region, Herausgeber: Stadt Solingen, Kreis Mettmann, Stadt Remscheid, Stadt

    Wuppertal, gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, und Integration des Landes

    Nordrhein-Westfalen. Diese Broschüre bekommen Sie beim Amt für Jugend, Soziales und Schule,

    Alleestraße 8 oder auf der Homepage des Kreis Mettmann im Download unter „Publikationen“

    www.kreis-mettmann.de.

    3.8 Erste Hilfe am Kind - Kurse

    Deutsche Rotes Kreuz - Ortsverein Haan e.V.Bahnhofstr. 43

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 313 59

    [email protected]

    Das Rote Kreuz Haan bietet spezielle Kurse zum Thema „Erste Hilfe am Kind” an. Hier kann man

    lernen, wie man im Notfall Kindern mit einfachen und entschlossen durchgeführten Maßnahmen

    helfen kann. Die wichtigsten Maßnahmen sind leicht zu erlernen und mit bloßen Händen anzu-

    wenden.

    Die Kurse sind eintägig und kosten 25 Euro und werden auch vom DRK Haan in den Familien-

    zentren angeboten. Termine sind beim DRK oder in Ihrem Familienzentrum (Adressen in Kapitel

    6) nachzufragen.

    26 3. Gesundheit

    i

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    i i

  • 4.1 Gesund groß werdenZuweilen brauchen Eltern Rat & Hilfe

    Jedes Kind ist einzigartig, hat seine eigene Art mit persönlichen Vorlieben und Abneigungen und

    entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Ein Kind in seiner Entwicklung zu begleiten und zu

    unterstützen ist eine schöne, aber auch nicht immer leichte Aufgabe. Manchmal geben Gesund-

    heit und Entwicklung des Kindes Anlass zur Sorge und auch Eltern können im Erziehungs- und

    Familienalltag an ihre Grenzen stoßen. Bei manchen Problemen sind fachliche Beratung und

    Unterstützung nötig. Da ist es gut zu wissen, wie und wo Sie Rat und Hilfe fi nden können.

    Ansprechpartnerin bei der Stadt Haan:

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Frau Müller Tel. 02129 - 911 491

    [email protected]

    BabybegrüßungWillkommen im Leben – Willkommen in HaanDie Stadt Haan möchte Ihnen zur Geburt Ihres Kindes gratulieren und Ihr Kind willkommen

    heißen. Sie erhalten ca. 6-8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes ein Anschreiben des Bür-

    germeisters, in dem Ihnen ein Termin für ein Hausbesuch unserer Sozialpädagogin angeboten

    wird. Bei dem Hausbesuch wird Ihnen die Babybegrüßungstasche mit Geschenken sowie vielen

    Informationen rund um die Entwicklung, Pfl ege und die Ernährung ihres Babys überreicht. Das

    Gespräch bietet viel Raum für ihre Fragen und Anliegen und kann bei Bedarf über Betreuungs-

    möglichkeiten ihres Kindes in der Stadt Haan aufklären.

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Frau Müller Tel. 02129 - 911 491

    [email protected]

    Sicherer BabyschlafDie Rückenlage ist am sichersten für den gesunden Schlaf Ihres Babys. Legen Sie Ihr Kind deshalb

    nur in Rückenlage zum Schlafen, nicht in Bauchlage und nicht in Seitenlage. In Bauchlage kom-

    men Mund und Nase Ihres Babys leicht auf der Matratze zum Liegen und werden verschlossen.

    Das Wiedereinatmen der gerade ausgeatmeten Luft kann zu Sauerstoffmangel und Atemstill-

    stand führen. Auch die Seitenlage schützt Ihr Baby nicht davor.

    Verwenden Sie Schlafsäcke und kein Bettdecke: Eine Bettdecke ist für das Babybett ungeeignet,

    da sie eine Überwärmung des Kindes und unter Umständen auch eine Rückatmung hervorrufen

    kann, die lebensbedrohlich sein kann. Babys können sich schon sehr früh, lange bevor sie sich

    274. Babys erstes Jahr

    4. Babys erstes Jahr

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    i

  • selbst drehen, eine Bettdecke über den Kopf ziehen oder sich darunter bewegen. Im Gegensatz

    zu Bettdecken lassen sich Babyschlafsäcke nicht wegstrampeln oder über den Kopf ziehen.

    Auch Kopfkissen und Schaffelle gehören nicht ins Babybett. Das Schaffell führt nicht, wie von

    Herstellern gerne behauptet wird, zum Wärmeausgleich, sondern kann im Bett aufgrund des

    isolierenden Lederrückens zu einer Überwärmung und Rückatmung führen. Manche Hersteller

    von Matratzen, Lammfellen und Bettdecken werben gerne mit dem Begriff „atmungsaktiv”.

    Dieser bezeichnet ausschließlich die Aufnahme- und Wiederabgabefähigkeit von Feuchtigkeit.

    „Atmungsaktiv” meint also nicht die Vermeidung von Rückatmung! Auch Wärmfl aschen oder

    Heizkissen gehören nicht ins Babybett: Überwärmung und lebensbedrohliche Verbrühungen

    können die Folge sein.

    Weitere Informationen fi nden Sie auf den Internetseiten:

    www.babyschlaf.de und www.babyhilfe-deutschland.de.

    Schlaf im ersten Lebensjahr:In den ersten Monaten kann die Frage des Schlafens zu einem fast alles beherrschenden Famili-

    enthema werden. Dass Kinder in den ersten Lebensmonaten mehrmals nachts wach werden, ist

    nicht nur normal, sondern auch wichtig für ihre Entwicklung. Sie schlafen in diesem Alter fast die

    ganze Nacht in einem leichtem Schlaf, der es ihnen ermöglicht, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen

    und aufzuwachen, wenn sie Hunger haben, ihnen kalt ist oder die Windeln voll sind.

    Säuglinge müssen ihren Rhythmus erst noch entwickeln und das ist nicht immer ganz einfach.

    Manchmal benötigen Eltern Hilfe. Sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder der

    Hebamme über Ihre Situation.

    Ausführliche Informationen fi nden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitli-

    che Aufklärung: www.kindergesundheit-info.de.

    Wenn das Baby schreit ...Wenn das Baby schreit, hat es immer einen Grund dafür; auch wenn man diesen nicht gleich

    erkennen kann. Gesunde Babys schreien, wenn sie hungrig und müde sind, die Windel voll

    haben, Ihre Stimme hören möchten und Körperkontakt brauchen. Gesunde Säuglinge schreien

    durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag - manchmal aber auch viel länger. In Ausnahme-

    fällen auch mit nur kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Dieses kann normal und ohne

    Krankheitsursache sein. Achten Sie auf Veränderungen des Schreiens. Nehmen Sie Kontakt zu

    Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder zur Beratung im Krankenhaus auf, wenn Ihr Baby länger

    und lauter als üblich schreit oder einen kranken Eindruck macht.

    Was Sie noch tun können: Nehmen Sie das Baby auf den Arm und schaukeln oder wiegen Sie

    es sanft, gehen Sie langsam mit ihm herum, sprechen Sie zu dem Baby oder singen Sie leise,

    versuchen Sie es mit einem Schnuller, streicheln oder massieren Sie sanft den Bauch oder Rücken,

    bieten Sie ihm zu trinken an, wechseln Sie sich in der Betreuung ab, gehen Sie mit dem Kind

    spazieren.

    28 4. Babys erstes Jahr

  • Auch wenn Ihr Baby schreit und schreit und schreit und Sie entkräftet und entnervt sind: Schüt-

    teln Sie Ihr Kind nicht. Der Kopf des Babys schlägt insbesondere beim Schütteln ungeschützt hin

    und her. Das Gehirn des kleinen Kindes ist sehr zart und verletzlich. Schon hastige Bewegungen

    ohne Halten des Kopfes können gefährlich sein. Durch das Schütteln kommt es zum Einriss von

    Blutgefäßen im Gehirn. Diese Blutungen können zu bleibenden Schäden des Gehirns führen,

    z.B. zu schweren und sehr schweren Entwicklungsstörungen mit Seh-/Hör- oder Sprachausfällen,

    körperlichen und geistigen Behinderungen, Verhaltensstörungen oder Krampfl eiden. Auch für

    Kleinkinder kann Schütteln lebensgefährlich sein!

    Versuchen Sie, etwas Distanz zu bekommen und geben Sie sich eine Chance sich zu beruhigen

    z.B. indem Sie kurz den Raum verlassen, vorher Ihr Kind sicher ins Babybett legen und/oder durch

    ein Telefongespräch mit einer Vertrauensperson. Holen Sie sich Rat und Hilfe, z.B. bei Ihrem

    Kinderarzt oder in Ihrem Geburtskrankenhaus. Im Sana Krankenhaus in Düsseldorf – Gerresheim

    gibt es auch speziell eine Schreiambulanz:

    Ambulanz „von 0-3“ für Säuglinge und Kleinkinder mit Schrei-, Schlaf- und Fütterstörungen

    Sana Kliniken Düsseldorf GmbHSana Krankenhaus GerresheimGräulinger Str. 120

    40625 Düsseldorf

    Tel. 0211 - 28 00 01

    www.sana-gerresheim.de

    Hilfen für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Haan

    Die Zeit mit einem Baby oder Kleinkind ist eine Phase voller Freude, Liebe und Stolz, aber manch-

    mal auch voller Anstrengung, Unsicherheit und Erschöpfung. Vor allem, wenn Babys sehr unruhig

    sind, schlecht schlafen oder viel schreien, brauchen Eltern Entlastung und Hilfe. Und das ist gar

    nicht so selten. Fast jedes 5. Baby schreit häufi ger und intensiver als Babys das üblicherweise tun.

    Die Psychologische Beratungsstelle hilft Ihnen …

    wenn Ihr Baby sehr irritierbar ist und sich kaum beruhigen lässt,

    wenn es oft und anhaltend schreit,

    wenn Ihr Kind abends schlecht einschläft oder nachts immer wieder aufwacht und nicht mehr weiterschlafen kann,

    wenn es Probleme beim Füttern oder Essen gibt,

    wenn Ihr Kind plötzlich heftige Trotz- und Wutanfälle bekommt,

    wenn Sie sich Sorgen um Ihr Kind und seine Entwicklung machen.

    Psychologische Beratungsstelle Hilden/HaanAm Rathaus 1, 40721 Hilden

    Tel. 02103 - 722 71, Fax 02103 - 726 18

    [email protected]

    Anmeldung:

    Montag - Donnerstag09.00 - 16.00 Uhr

    Freitags 09.00 - 12.00 Uhr

    294. Babys erstes Jahr

    i

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  • Weitere Informationen zum Thema Schreiprobleme fi nden auf der Internetseite:

    www.kindergesundheit-info.de.

    Gesunde ErnährungStillen ist das Beste, was Sie für Ihr Baby tun können, denn die Muttermilch ist zu jeder Zeit ganz

    individuell an die Bedürfnisse Ihres Babys angepasst. Wenn es mit dem Stillen nicht klappen

    sollte, stehen geprüfte Säuglingsmilchprodukte zur Verfügung. In den ersten 5 Monaten sollte

    ein Baby ausschließlich Muttermilch oder Säuglingsmilchprodukte bekommen. Ungefähr ab dem

    5. Monat geht es Schritt für Schritt in die Beikost, d.h. einzelne Milchmahlzeiten werden behut-

    sam durch Beikost ersetzt, zu Beginn einen Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei, dann einen Vollmilch-

    Getreide-Brei und schließlich einen Getreide-Obst-Brei.

    Wenn Sie als VegetarierIn auch Ihr Kind vegetarisch ernähren möchten, sollten Sie sich genau

    über die notwendige Lebensmittelauswahl informieren. Dies ist wichtig, damit Ihr Kind alle Nähr-

    stoffe, die für sein Wachstum notwendig sind, in ausreichender Menge erhält. Vor allem die

    Versorgung mit Eisen bedarf der besonderen Aufmerksamkeit.

    Ausführliche Informationen fi nden Sie auch beim Forschungsinstitut für Kinderernährung Dort-

    mund (fi nanziert vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

    NRW).

    Service-Telefon:

    0180 - 479 81 83 und auf der Internetseite des Instituts www.fke-do.de sowie auf der Internet-

    seite www.kindergesundheit-info.de und bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., Tel.

    0228 - 377 66 00 oder unter www.dge.

    Der Ernährungsplan für das erste Lebensjahr

    30 4. Babys erstes Jahr

    Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei

    Brot-Milch-Mahlzeiten

    Getreide-Obst-Brei

    Zwischenmahlzeit

    Zwischenmahlzeit

    Brot- Milch-Mahlzeiten

    Muttermilchoder

    Säuglingsmilch

    Milch-Getreide-Brei

    1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.

    Monate

  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit www.aid.de

    Auf der Internetseite des aid Infodienstes (gefördert vom Bundesministerium für Ernährung,

    Landwirtschaft und Verbraucherschutz) gibt es Informationen zu Fragen der Ernährung von Mut-

    ter und Kind im ersten Lebensjahr. Eltern können zum Beispiel erfahren, auf welche Lebens- und

    Genussmittel die Mutter während der Stillzeit besser verzichten sollte und welche Lebensmittel

    das Kind im ersten Lebensjahr meiden sollte. Unter anderem können Eltern hier auch den Ernäh-

    rungsplan für das erste Lebensjahr und eine Übersicht über die empfohlenen Verzehrmengen für

    Stillende einsehen und ausdrucken.

    Allergien vorbeugen von Anfang an www.daab.de

    Auf dieser Seite gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Eltern allergiegefähr-

    deter Babys Empfehlungen zur Einführung der einzelnen Breie und bietet eine Orientierungshilfe

    für die Einführung weiterer Lebensmittel.

    Motorische Entwicklung im ersten Lebensjahr

    Im ersten Lebensjahr werden Kinder von ihrem direkten Umfeld am nachhaltigsten durch die

    Motorik erlebt. Das liegt meist daran, dass die Fortschritte in den anderen Entwicklungsbereichen

    wie die Sprache und das Denken weniger leicht erkennbar sind.

    In den ersten etwa anderthalb Jahren wird aus einem hilfl osen Säugling, dass noch zu keinen

    willentlichen Bewegungen fähig ist, ein aufrechtes Kleinkind mit zielgerichteter Motorik. Dabei

    läuft die motorische Entwicklung keinesfalls bei jedem Kind gleich ab. Sie ist überwiegend ein

    Reifungsprozess, der nach inneren Gesetzmäßigkeiten abläuft. Die motorische Entwicklung steht

    in keinen Zusammenhang mit der Intelligenz des Kindes. Kinder die sich motorisch langsamer

    entwickeln, sind im Schulalter nicht weniger intelligent als Kinder die früh bestimmte Meilen-

    steine der Motorik erreicht haben. Auch wenn die Eltern viel mit den Kind üben, wird dies den

    Reifungsprozess nicht beschleunigen.

    Jedoch ist die elterliche Erziehung und das Umfeld nicht bedeutungslos. Die Eltern können dem

    Kind ein Umfeld ermöglichen, dass Anreize zur Bewegung schafft. Zusätzlich wirkt sich die Erzie-

    hungshaltung, die die Eltern dem kindlichen Bewegungsdrang entgegenbringen auf die Motorik

    aus. Ein Kind welches nie eine Treppe unter Aufsicht hoch und herunter krabbeln durfte, wird

    auch mit 3 Jahren nur mit Mühe eine Treppe bewältigen. Kinder die sich viel auf Spielplätzen

    oder im Wald bewegen, werden motorisch geschickter und eine andere Beziehung zum Körper

    haben, als Kinder deren Möglichkeiten auf die Wohnung beschränkt sind.

    314. Babys erstes Jahr

  • Meilensteine der motorischen Entwicklung:

    Die motorische Entwicklung verläuft oft sehr unterschiedlich. In der nachfolgenden Aufl istung

    werden Zeitspannen dargestellt, in denen bei der Mehrheit der Kinder die Meilensteine der Ent-

    wicklung erreichen.

    3 - 6 Monate Dreht sich zur Seite

    5 - 9 Monate Dreht sich auf den Bauch

    6 - 10 Monate Dreht sich auf den Rücken

    7 - 11 Monate Robbt

    8 - 12 Monate Krabbelt

    8 ½ - 13 Monate Setzt sich auf

    9 - 13 Monate Steht auf

    9 - 14 Monate Geht an Möbeln entlang

    9 - 20 Monate Geht frei

    10 - 20 Monate Geht sicher

    Spielanregungen

    Das Spiel ist ein wichtiger Bestandteil der kindlichen Entwicklung. Beim Spielen werden vielfältige

    Erfahrungen gemacht, die für die geistige, sprachliche und soziale Entwicklung bedeutsam sind.

    Der Sinn des Spielens liegt nicht in einem Ergebnis, welches erreicht werden muss, sondern in der

    Handlung selbst. Anhand des Spielverhaltens lassen sich die verschiedenen Entwicklungsstadien

    des Kindes erkennen, die Abfolge derer sind bei allen Kindern gleich (nicht das zeitliche Auftre-

    ten). So räumt beispielsweise jedes Kind mit etwa 12 Monaten gerne Behälter ein und aus, baut

    mit 18 Monaten einen Turm und mit 24 Monaten einen Zug.

    Es gibt für gemeinsame Aktivitäten mit Ihrem Kind verschiedene Spielanregungen, die die Kinder

    gerne annehmen. Hierfür sollte ein Kind ausgeschlafen und zufrieden sein. Sobald das Kind kein

    Interesse mehr am Spiel hat, wendet es sich ab. Nehmen sie dieses Signal ernst und machen sie

    eine Pause.

    Spielideen für die ganz Kleinen:

    Erste drei Monate:

    Soziales Spiel mit den Eltern

    Dabei liegt der Säugling am besten im Schoß des Spielpartners mit dem Gesicht zugewandt.

    Wird jetzt mit dem Kind gesprochen, ihm etwas vorgesungen oder Fingerspiele gemacht, achtet

    das Kind sehr interessiert auf die Mimik und Gestik des Erwachsenen.

    32 4. Babys erstes Jahr

  • Sinnliche Körpererfahrungen

    Viele Babys lieben es, nach dem Baden mit einem Handtuch vorsichtig abgerubbelt zu werden,

    danach kann sanft eingecremt werden.

    Spiel mit Farben

    Die erste Farbe, die Babys erkennen können ist rot. Nehmen Sie einen roten Ball, Becher oder

    Tuch und bewegen es langsam nach rechts und links oder oben und unten. Das Baby wird den

    Bewegungen mit den Augen folgen.

    Spiel mit den Händen

    Babys nehmen die Hände (später auch andere Gegenstände) in den Mund um diese zu erkun-

    den. Es befühlt die Finger mit seinen Lippen und seiner Zunge.

    Spiel auf dem Bauch

    Sobald das Kind den Kopf aus eigener Kraft auf der Bauchlage hochhalten kann (mit etwa 3 Mo-

    naten) und ein wenig Kraft in den Armen hat um sich abzustützen kann das Baby auch auf dem

    Bauch spielen. Zur Unterstützung kann dem Baby eine Handtuchrolle unter die Achseln gelegt

    werden. Das Spiel auf dem Bauch ist sehr wichtig um später zu robben oder zu krabbeln. Nun

    kann ein Spielzeug, das mit ein wenig Abstand aufgestellt wird, betrachtet, später auch danach

    gegriffen werden.

    4 - 8 Monate:

    Spiel mit Gegenständen

    Das Kind kann nun Gegenstände greifen und sie untersuchen. Besonders geeignet sind hierfür

    griffi ge, leichte Gegenstände. Da die Bewegungen noch recht unkoordiniert sind, werden Ge-

    genstände auch oft versehentlich gegen den Kopf geschlagen. Daher sind weiche Gegenstände

    sinnvoll.

    Versteckte Tücher

    Das Kind liegt auf dem Bauch vor einer Kiste mit einem oder zwei großen Löchern. Hierfür

    können sie einen alten Karton oder eine Bananenkiste nehmen und zwei große Löcher hinein

    schneiden. Jetzt verstecken Sie große bunte Tücher in den Karton und lassen es ein Stück aus

    dem Loch hinaus gucken. Jetzt kann das Baby die Tücher herausziehen.

    Seifenblasen

    Fast jedes Kind liebt Seifenblasen. Anfangs liegt das Baby auf dem Rücken und betrachtet die

    Seifenblasen. Später geht dies natürlich auch im Sitzen und es wird danach gegriffen.

    Kuckuck-Spiel

    Bedecken Sie Ihr Gesicht mit einem Tuch und ziehen Sie es dann plötzlich wieder weg. Das Kind

    wird dieses Spiel lieben, da es mit ca.8 Monaten gelernt hat, dass Gegenstände oder Personen

    nicht verschwinden, wenn es sie nicht mehr sieht (sog. Objektpermanenz). Es freut sich, da seine

    Erwartung, dass sie noch da sind, erfüllt wird.

    334. Babys erstes Jahr

  • 34 4. Babys erstes Jahr

    8 -12 Monate:

    Rasseln

    Das Kind erkennt den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung (sog. Kausalität). Be-

    sonders beliebt sind jetzt Gegenstände die Geräusche machen, zum Beispiel Rasseln. Diese las-

    sen sich gut aus verschiedenen Alltagsgegenständen selber herstellen. Füllen sie z.B. saubere

    Joghurtdrink-Behälter mit Reis oder Nudeln.

    Krabbel-Parcours

    Kann Ihr Kind krabbeln, können Sie ihm einen Parcours mit verschiedenen Krabbelerlebnissen

    anbieten. Bauen Sie erhöhte Ebenen aus Kissen, Decken oder festen Kartons.

    Inhalt-Behälter-Spiel

    Geben Sie Ihrem Kind verschiedene Gefäße zum Ein- und Ausräumen. Zum Beispiel Dosen mit

    kurzen Nudeln, Knöpfen oder kleinen Bällen. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden,

    dass keine Gegenstände in den Mund genommen und verschluckt werden. Es darf also nur

    unter ihrer Aufsicht gespielt werden. Alternativ können Sie Ihrem Kind eine Schublade, z.B. mit

    Plastikschüsseln zum Ein- und Ausräumen zur Verfügung stellen.

    Nichtrauchen in der Schwangerschaft und danach!Wenn Eltern nicht rauchen, mindern sie dadurch ganz erheblich eine Reihe von Risiken und Ge-

    fahren für das Kind. Rauchen während der Schwangerschaft belastet nicht nur die Gesundheit

    der Mutter, es wirkt sich nachweislich auch auf die Entwicklung und Gesundheit des Kindes

    aus. Doch auch über die Geburt hinaus stärkt das Nichtrauchen die Entwicklung und Gesund-

    heit des Kindes. Eine rauchfreie Schwangerschaft vermindert deutlich die Gefahr des plötzlichen

    Säuglingstodes für das Kind und senkt das Risiko von Infektionserkrankungen und allergischen

    Reaktionen.

    Die Internetseite www.rauchfrei-info.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) richtet

    sich an Erwachsene und bietet ein breites Informationsspektrum rund um das Thema „Rauchen/

    Nichtrauchen“.

    Die Internetseite www.familienplanung.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) in-

    formiert zum Thema Rauchen in der Schwangerschaft. Die Seite klärt über nachweisliche Risiken

    durch Rauchen und Passivrauchen für das ungeborene Kind auf.

    Kinder schützen — Unfälle verhütenBabys und Kleinkinder haben noch kein Gefahrenbewusstsein. Sie spielen mit allem, was sie

    irgendwie in ihre Hände bekommen. Kinder sind neugierig, wollen ihre Umwelt erkunden und

    haben einen großen Bewegungsdrang. Kinder nehmen ihre Umwelt anders wahr als Erwachse-

    ne, das Seh- und Hörvermögen ist noch nicht voll ausgebildet und Kinder reagieren langsamer

    auf Gefahren.

  • 354. Babys erstes Jahr

    Wir empfehlen die kostenlose Broschüre: „Kinder schützen - Unfälle verhüten“ von der Bundes-

    zentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.bzga.de. Bestelladresse: BZgA, Postfach, 52101

    Köln, Bestellnummer: 110050000, oder per eMail: [email protected]. Auch die Internetseite www.

    kindersicherheit.de möchten wir Ihnen empfehlen.

    4.2 Gruppenangebote für Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr

    „Rund und Herum“ die Praxis für Familienbegleitung

    Im Jahr 2013 wurde die Praxis für Familienbegleitung „Rund und Herum“ gegründet. Hier kön-

    nen Sie Kurse wie Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage und FABEL besuchen. Auch

    Trage-, Still- & Stoffwindelberatungen sowie verschiedene Workshops gehören zum Angebot.

    Genaue Informationen über die Kurse, Workshops und diverse andere Angebote, fi nden sie auf

    der Homepage www.rundundherum.de

    „Rund und Herum“ die Praxis für FamilienbegleitungLandstr. 55

    42781 Haan

    Ansprechpartnerin: Eva Merks

    Tel. 0151- 22 28 60 80

    [email protected]

    HTV – Angebote für Schwangere, Babys und Kleinkinder

    Der Haaner Turnverein bietet ab sofort Kurse für werdende Eltern, Babys und Kleinkinder an.

    Unter anderem gibt es folgende Angebote: Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und

    Rückbildungsangebote (u.a. Yoga), Babymassage, PEKiP und Spielgruppen.

    Hanner Turnverein 1863 e.V. Turnstr. 24

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 56 55 - 0

    [email protected]

    Theraqua.med

    Theraqua.med bietet folgende Kurse für Schwangere und Mütter mit Babys an: Aqua –Fitness

    für Schwangere, Rückbildungskurse, Mutter – Kind – Turnen, Ball (Babys Lernen Laufen) sowie

    Baby- und Kleinkindschwimmen.

    Theraqua.med Ginsterweg 23

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 56 69 95

    Fax 02129 - 56 69 96

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  • 36 4. Babys erstes Jahr

    Das Evangelisches Familienbildungswerk

    Das Evangelische Familienbildungswerk der NeanderDiakonie bietet in seiner Zentrale in Ratin-

    gen-Mitte und in diversen Außenstellen in Ratingen, Mettmann, Erkrath und Haan unterschiedli-

    che Kurse und Veranstaltungen für die ganze Familie und Einzelpersonen an.

    In Haan werden derzeit folgende Kurse im Ev. Gemeindezentrum Flemingstraße angeboten: El-

    ternstart, Gemeinsam wachsen-für Eltern mit Babys bis zum 1.Lebensjahr, Gemeinsam wachsen-

    für Eltern und Kindern von 1-3 Jahren.

    Evangelisches Familienbildungswerk Turmstraße 1

    40878 Ratingen

    Tel. 02102 -10 94 0

    Fax 02102 -10 94 29

    [email protected]

    Über aktuelle Babygruppen in Haan informiert sie gerne

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Frau Müller

    Tel. 02129 - 911 491

    [email protected]

    Elba Programm - Eltern mit Babys im ersten Lebensjahr - DRK

    Dieses Programm richtet sich an Erziehende mit Babys im 1. Lebensjahr. Ziel ist die Unterstüt-

    zung und Begleitung von Eltern in ihrer Lebenssituation sowie die Förderung einer positiven

    Eltern-Kind-Beziehung und der kindlichen Frühentwicklung. Bestandteil der Gruppenstunden

    sind daher zwei charakteristische Elemente: ein Gesprächs- und ein Erlebnisteil mit Spiel-, Bewe-

    gungs- und Sinnesanregungen, aber auch Elementen der Ruhe und Entspannung für Eltern und

    Kinder. Dies ermöglicht gemeinsame Erlebnisse, Spaß und Bewegung und eröffnet Eltern dabei

    verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung. Weitere Informatio-

    nen unter www.drk.de.

    Das PEKiP®-Konzept

    Das Prager-Eltern-Kind-Programm ist ein Konzept für die Gruppenarbeit mit Eltern und ihren

    Kindern im ersten Lebensjahr. Ziel des PEKiP® ist es, Eltern und Babys im sensiblen Prozess des

    Zueinanderfi ndens zu unterstützen, um das Baby in seiner momentanen Situation und seiner

    Entwicklung wahrzunehmen, zu begleiten und zu fördern; die Beziehung zwischen dem Baby

    und seinen Eltern zu stärken und zu vertiefen; die Eltern in ihrer Situation zu begleiten und den

    Erfahrungsaustausch sowie die Kontakte der Eltern untereinander zu fördern; dem Baby Kon-

    takte zu Gleichaltrigen zu ermöglichen. Ab der 4.-6. Lebenswoche treffen sich junge Eltern mit

    ihren Babys in kleinen Gruppen. Im Mittelpunkt stehen in der Gruppenarbeit die PEKiP®-Spiel-,

    Bewegungs- und Sinnesanregungen für Eltern und Kinder. Die angebotenen Anregungen sind

    dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes angemessen. Weitere Informationen unter www.

    pekip.de.

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  • 374. Babys erstes Jahr

    Pikler®-Babygruppen

    Grundsätze von Pikler: Jedes Kind hat sein eigenes Zeitmaß der Entwicklung. Seine Autonomie,

    Individualität und Persönlichkeit können sich entfalten, wenn es sich möglichst selbständig ent-

    wickeln darf. Geborgen in sicheren, stabilen Beziehungen lernen Kinder, sich aus eigener Initia-

    tive, gemäß ihren Interessen zu bewegen und zu spielen. Kommunikation und Sozialverhalten

    entstehen im Dialog mit den Erwachsenen, wenn die kindlichen Signale verstanden und sinnvoll

    erwidert werden. Damit selbständiges Lernen möglich wird, müssen die Erwachsenen eine Um-

    gebung gestalten, die den momentanen Bedürfnissen und Bestrebungen des Kindes entspricht.

    Die Forschung Emmi Piklers galt der selbständigen Aktivität im Säuglings-und Kleinkind-

    alter: der aktiven und ungestörten Bewegungsentwicklung, dem eigenständigen Spiel,

    der Verbindung zwischen Bewegungs- und Spieltätigkeit. Sie erforschte die Stufen der

    Aufmerksamkeitsfähigkeit, als Grundlage des kognitiven Lernens. Weitere Infos unter

    www.pikler.de.

    Neben Gruppenangeboten wie z.B. Pikler, Pekip und Elba gibt es weitere Angebote wie Müt-

    tercafes, Müttertreffs, Hebammengruppen und Bewegungs- und Spielgruppen für Babys erstes

    Jahr. Informationen über die vielfältigen Angebote und die pädagogische Ausrichtung der Inhal-

    te können Ihnen die jeweiligen Anbieter geben.

    Darüber hinaus haben die umliegenden Krankenhäuser weitere Gruppenangebote für Eltern mit

    Babys im ersten Lebensjahr sowie Säuglingspfl egekurse und Kurse für Babys Gesundheit. Die

    Kontaktadressen der umliegenden Krankenhäuser fi nden Sie in Kapitel 3. Gesundheit.

    Das Fabel®-Konzept

    Fabel® ist die Abkürzung für Familienzentriertes Baby-Eltern-Konzept. Dieser Kurs begleitet Fa-

    milien im ersten Lebensjahr. Es treffen sich Mütter, Väter und ihre Babys in kleinen Gruppen zum

    Austausch, Spielen und Beobachten.

    Es wird großen Wert auf das jeweilige eigene Tempo des Kindes gelegt. Durch viele eingebau-

    te Beobachtungszeiten werden erstaunliche Erkenntnisse und wertvolle Momente gesammelt.

    Zusätzlich lernen die Eltern viele Schaukel- und Bewegungsspiele, Fingerspiele und Kinderlieder

    kennen.

    Damit sich die Kinder ganzheitlich wahrnehmen können, sind sie meist wenig bekleidet oder

    nackt. Der Kurs wird von einer ausgebildeten Fabel-Kursleiterin geführt.

    www.fabel-kurs.de

    4.3 Babyschwimmen

    Spaß im Wasser und die Förderung der Bewegung stehen immer im Vordergrund des Baby-

    schwimmens. Die Eltern erlernen wichtige und vor allem sichere Griffe und Haltetechniken und

    sehen, wie Ihr Baby die große Bewegungsmöglichkeit im Wasser ausnutzt. Babyschwimmen er-

  • möglicht Säuglingen eine Fortbewegungsmöglichkeit, bereits in einem Stadium, in dem eine

    Fortbewegung an Land noch nicht möglich ist. Wasser stimuliert die Bewegungs- und Sinnesfä-

    higkeit des Babys und es vermittelt neue Eindrücke. Bereits nach dem dritten Lebensmonat kann

    man mit seinem Kind am Babyschwimmen teilnehmen, vorausgesetzt, Eltern und Kind haben

    Spaß daran.

    Angebote in Haan:

    Theraqua-med Institut für GesundheitssportFrau Tina Draeger, Dipl. Sportwiss.Ginsterweg 23

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 56 69 95

    [email protected]

    4.4 Babymassage

    Babymassage ist auch seit jeher in vielen Kulturen (vor allem in Indien) verbreitet. In der westli-

    chen Welt war sie lange in Vergessenheit geraten. Der Arzt Frederick Leboyer, der einige Jahre

    in Indien lebte, brachte die alte Tradition in den 80er Jahren wieder nach Europa, und seither

    erfreut sie sich großer Beliebtheit. Das Alter der Babys sollte zwischen der dritten Lebenswoche

    und dem Krabbelalter sein.

    Angebote in Haan:

    Caritas Kindertagesstätte und Familienzentrum

    St. Nicolaus, Haan-GruitenDüsselberger Str. 7

    42781 Haan

    [email protected]

    Frau RichartzTel. 02104 - 622 33

    Praxis für FamilienbegleitungLandstr. 55

    42781 Haan

    Eva Merks

    Tel. 0151 - 22 28 60

    [email protected]

    Theraqua-med Institut für GesundheitssportFrau Tina Draeger, Dipl. Sportwiss.Ginsterweg 23

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 56 69 95

    [email protected]

    Zentrum für KindertherapieErkrather Str. 110

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 5 11 10

    info@zentrumfuerkindertherapie.dewww.zentrumfuerkindertherapie.de

    Haaner Turnverein 1863 e.V.Turnstr. 25

    42781 Haan

    Tel. 02129 - 56 55 - 0

    [email protected]

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    38 4. Babys erstes Jahr

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  • Ein Familienzentrum ist eine Kindertageseinrichtung oder ein Zusammenschluss mehrerer Kinder-

    tageseinrichtungen, das neben seinen Aufgaben als Tageseinrichtung (Bildung, Erziehung und

    Betreuung der Kinder) auch die Aufgabe übernommen hat, allen Familien im Stadtteil Unter-

    stützung, Beratung und Hilfe anzubieten. Nordrhein-Westfalen fördert als erstes Bundesland in

    Deutschland die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren.

    Familienzentren sind Ansprechpartner für alle Familien mit Kindern im Stadtteil. Sie begleiten

    Eltern bei sämtlichen Erziehungsaufgaben und stehen ihnen unterstützend zur Seite.

    Angebote der Familienzentren in Haan sind z.B. Begegnungsangebote (Elterncafé und Eltern-

    Kind-Gruppen), Angebote der Gesundheits- und Bewegungsförderung und der Elternberatung.

    Ein Netzwerk von unterschiedlichen Kooperationspartnern (verschiedene Einrichtungen wie z.B.

    Familienbildungswerke, Beratungsstellen, Musikschulen und Einrichtungen zur Bewegungsför-

    derung) macht vielfältige Angebote möglich.

    Die 4 Familienzentren in Haan:

    AWO - Haus für FamilienKindertagesstätte undNachbarschaftstreffAm Bandenfeld 110

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau Bachmann-BlumenrathTel. 02129 - 21 88

    Fax 02129 - 376 69 08

    [email protected]

    Caritas Kindertagesstätte und Familienzentrum

    St. Nicolaus Haan-GruitenDüsselberger Str. 7

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau RichartzTel. 02104 - 622 33

    [email protected]

    395. Familienzentren

    5. Familienzentren

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  • Ökumenisches Familienzentrum(Zusammenschluss der Katholischen Tageseinrichtung St. Chrysanthus und Daria mit der

    Evangelischen Tageseinrichtung Am Park) www.oefz.de.

    Evangelische Tageseinrichtung für Kinder „Am Park“Bismarckstr. 10

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau KönigTel. 02129 - 37 45 32

    [email protected]

    Katholische TageseinrichtungSt. Chrysanthus und DariaBreidenhofer Str. 1

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau LukaschewskiTel. 02129 - 79 10

    [email protected]

    Städtisches Familienzentrum AlleezwergeAlleestr. 8

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:Frau Kassel-KettlerTel. 02129 - 911 499

    [email protected]

    40 5. Famileinzentren

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  • Mit dem Konzept der Spiel- und Kontaktgruppen sollen Eltern in ihren alltäglichen Erziehungs-

    aufgaben unterstützt werden. Ziele sind die Förderung der positiven Beziehung zum Kind, die

    Stärkung der erzieherischen Kompetenz der Eltern und die Begleitung der kindlichen Entwick-

    lung. In Gruppen von 8-12 Eltern und ihren Kindern fi nden unter Begleitung einer Gruppenleite-

    rin über einen längeren Zeitraum regelmäßige Treffen statt.

    Im gemeinsamen Spiel erleben Mütter/Väter ihr Kind in einem anderen Umfeld. Sie haben die

    Chance, die unterschiedlichen Fähigkeiten ihres Kindes zu entdecken und erhalten Anregungen

    für den Umgang mit ihren Kindern und für den Alltag zu Hause. Die Kinder können spielend

    Erfahrungen sammeln und Kontakte zu gleichaltrigen Kindern knüpfen, ohne die schützende

    Nähe der Eltern entbehren zu müssen.

    Sie erleben in der Gruppe Gemeinsamkeiten und Unterschiede und entwickeln Freude am Mit-

    einander. Die Spielangebote begleiten die Kinder und lassen ihnen Platz für Bewegung, Phanta-

    sie und Kreativität.

    Als Vorbereitung für den Kindergarten verstehen sich die Spielgruppen, in denen die Kinder ohne

    Elternbegleitung meist mehrmals wöchentlich teilnehmen. Die Betreuung der Kinder übernimmt

    in diesen Gruppen in der Regel eine Erzieherin oder Sozialpädagogin mit Unterstützung der

    Eltern der Kinder.

    Das Jugendamt der Stadt Haan hat für die Erstausgabe der Familienbroschüre eine Liste von

    Spielgruppen in Haan zusammengestellt. Diese Liste wird regelmäßig überarbeitet und möchte

    Eltern einen Überblick geben. Die Liste liegt im Jugendamt auf der Alleestraße 8 in Haan und in

    den Familienzentren aus.

    Sie können die Liste auch per E-Mail oder telefonisch unter der unten genannten Kontaktadresse

    anfordern.

    Änderungen und Neuaufnahmen auf der Liste können dem Amt für Jugend, Soziales und Schule

    mitgeteilt werden.

    Amt für Jugend, Soziales und SchuleAlleestr. 8

    42781 Haan

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Frau Fischer, Frau Müller

    Tel. 02129 - 911 491

    [email protected]

    6. Spiel- und Kontaktgruppen (SPI-KO) für Kinder ab 1. Jahr

    416. Spiel- und Kontaktgruppen (SPI-KO) für Kinder ab 1. Jahr

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  • 7.1 Tageseinrichtungen für Kinder

    Es gibt in Haan 16 Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlicher Trägerschaft. Alle haben

    die Aufgabe die Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und zu stärken. Es werden derzeit in den

    Tagesgruppen Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung aufgenommen.

    Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert Inklusion als Leitorientierung im Bildungssystem.

    Für Kindertageseinrichtungen bedeutet dies, dass sie für alle Kinder offen stehen und Bildungs-

    angebote schaffen, die von einer Vielfalt an Bedürfnissen und Fähigkeiten ausgehen.

    Grundlage für die Kinderbetreuung ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Im Zentrum des KiBiz

    stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbeson-

    dere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern

    bei der Nutzung des Angebotes.

    Auch in


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