Date post: | 06-Apr-2016 |
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Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 1
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung SS 2011
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 2
Gliederung
• Einführung
• Einkommensteuer
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Umsatzsteuer
• Sonstige
• Überblick über das Besteuerungsverfahren
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 3
Literatur
LehrbücherGrefe, C.: Unternehmenssteuern, 13. Auflage. Ludwigshafen, Kiehl
Verlag, 2010Kudert, S.: Steuerrecht leicht gemacht, 4. Auflage, Berlin, E. v. Kleist
Verlag, 2011
Grundlage des Kurses:Campenhausen, O. v./Grawert, A.:
Steuerrecht im Überblick. Stuttgart, Schäffer-Poeschel, 2011 – 19,95 €
Gesetzestexte(z.B.)Wichtige Steuergesetze: mit Durchführungsverordnungen. NWB 2011
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 4
Bedeutung der Steuern
Berufe, die spezielle Steuerkenntnisse voraussetzen:
• Steuerberater• Wirtschaftsprüfer• Tätigkeit in einem Unternehmen
• Personalabteilung• Steuerabteilung• Rechnungslegungsabteilungen• Finanzabteilung• Banken: Entwicklung von Wertpapieren/Fonds
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 5
Bedeutung der Steuern
• Grundverständnis von Steuern erforderlich:
Alle betriebswirtschaftlichen Berufe !
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 6
Bedeutung der Steuern
• Marketing, Vertrieb Preise mit Umsatzsteuer
• Investitionsrechnung Nur mit Steuern möglich!
• Finanzierung Nur mit Steuern möglich!
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 7
Bedeutung der Steuern
• Personalbereich Lohnsteuer/bAV/Zeitwertkonten/Nebenleistungen
• Projektverantwortlicher Steuerliche Dokumentationspflichten
• Geschäftsführer - Vorstand Steuererklärung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 8
Bedeutung der Steuern
• Grundverständnis von Steuern gehört zur Allgemeinbildung!
• Hauptfinanzierungsquelle des Gemeinwesens
• Steuerpolitik = Wirtschaftspolitik
• Steuerpolitik = Sozialpolitik
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 9
Definition: Steuern
Definition der Abgabenordnung§ 3 Abs. 1 AO
• Geldleistungen• ohne Gegenleistung• zwingend auferlegt• auf Grund eines Gesetzes• zur Erzielung von staatlichen
Einnahmen
Definition der Volkswirtschaftslehre
Staatliche Zwangsabgabe ohne Gegenleistung
Steuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 10
Definition: Abgaben
öffentlich-rechtliche Abgaben
Steuern/Zölle/
AbschöpfungenGebühren Beiträge
Sonderab-gaben
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 11
Steuerarten - Gliederung• Direkte Steuern
– Subjektsteuern (Personensteuern)Einkommensteuer (B,L,G)Körperschaftsteuer (B, L)Erbschaftsteuer (L)
– Objektsteuern (Sachsteuern)Gewerbesteuer (G)Grundsteuer (G)
• indirekte Steuern– Verkehrssteuern
Umsatzsteuer (B,L)Grunderwerbssteuer (L,G)Versicherungssteuer (B)
– VerbrauchssteuernMineralölsteuer (B)Tabaksteuer (B)Biersteuer (L)
– EinfuhrabgabenZölle (B)Einfuhrumsatzsteuer (B,L)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 12
Steueraufkommen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 13
Steueraufkommen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 14
Steuergesetze
Allgemeine Steuergesetze
Besondere Steuergesetze
Steuerschuld-und -verfah-
rensrecht
SteuerlichesBewertungs-
recht
Einzel-Steuer-gesetze
Gesetze zu speziellen Bereichen
Umsatzsteuer-gesetz
Gewerbesteuer-gesetz
Einkommen-steuergesetz
Außen-steuergesetz
Umwandlungs-gesetz
Investitions-zulagengesetzAbgaben-
ordnung
Finanz-gerichtsordnung
Bewertungs-gesetz
Rechtsver-ordnungen
Verwaltungs-vorschriften
Erlasse der Landes-finanzministerien
Schreiben des Bundes-finanzministeriums
Richtlinien der Bundesregierung
Verfügungen der Oberfinanzdirektionen
Steuergesetze
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 15
Rechtsquellen
Rechtsnormen RechsprechungVerwaltungs-vorschriften
Bundesverfassungs-gericht
Erlasse der Landes-finanzministerien
Schreiben des Bundes-finanzministeriums
Richtlinien der BundesregierungInnerstaatliche
Gerichte
Europäischer Gerichtshof
Verfügungen der Oberfinanzdirektionen
VölkerrechtlicheNormen
Gemeinschaftsrecht der EU
Doppelbesteuerungs-abkommen
Innerstaatliche Normen
Steuergesetze
Grundgesetz
Rechtsverordnungen
Finanzgerichte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 16
Rechtsquellen
Die wichtigsten BFH-Urteile werden laufend im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind vollständig zu zitieren:
BFH-Urteil vom 30.3.2222, VII R 08/15, BStBl. II 2222, S. 222-225
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 17
Rechtsbehelfsverfahren
Steuerbescheid: Verwaltungsakt §118 AO
Einspruch: außergerichtlicher Rechtsbehelf nach §§ 347 ff. AO
Einspruchsfrist: einen Monat nach Bekanntgabe (§ 122 i.V. m. 108 AO)
Einspruchsform: schriftlich gemäß § 357 AO
Antrag auf Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung: § 361 Abs. 2 AO
Gerichtlicher Rechtsbehelfsweg: zwei Instanzen (1. FG, 2. BFH bei Revision)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 18
Allgemeiner Steuertatbestand
• Steuersubjekt: Derjenige, der die Steuer zahlen muss• Steuerpflichtiger: Jeder, der eine durch das Steuergesetz
auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat• Steuerschuldner: Steuerpflichtige, der eine Steuer schuldet• Steuerträger: Derjenige, den die Steuer wirtschaftlich
belastet• Steuerobjekt: Was wird besteuert (Tatbestand)?• Bemessungs- Wert- oder mengenmäßige Quantifizierung
grundlage: des Steuerobjektes • Steuersatz (Tarif): Höhe des Steueranspruches
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 19
Steuertarif
• Durchschnittsteuersatz: Steuer/Bemessungsgrundlage
• Differenzsteuersatz: Veränderung Steuer/Veränderung BMG
• Grenzsteuersatz: Δ Steuer/ Δ BMG
• proportionaler Tarif: Steuer/BMG = konstant
• progressiver Tarif: Steuer (X)/BMG (x) < Steuer (x+1)/BMG (x+1)
• Stufentarif: Steuer/BMG innerhalb bestimmter Stufen = konstant
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 20
Steuertarif
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 21
Steuertarif
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 22
Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 23
Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 24
Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht: „Grenzpendler“ können unter bestimmten Bedingungen auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG).Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: für von der BRD entsandte deutsche Staatsangehörige (§ 1 Abs. 2 EStG)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 25
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 26
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Normale beschränkte Steuerpflicht:
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und auch nicht unter § 1 Abs. 3 EStG fallen, sind beschränkt steuerpflichtig mit den in § 49 EStG erschöpfend aufgezählten inländischen Einkünfte.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Gemäß §§ 2, 5 AStG sind bestimmte natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nicht nur mit inländischen Einkünften i.S. des § 49 EStG, sondern mit ihren gesamten Inlandseinkünften steuerpflichtig. Ziel dieser Regelung ist die Verhinderung einer „Steuerflucht“ durch Wohnsitzverlegung ins Ausland.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 27
Einkommensteuerpflicht
• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 28
Einkommensteuerpflicht
• Beispiel: Ein ausländischer Arbeitnehmer reist am 1.8.01 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er wohnt in einem Campingwagen. Zum Jahresende verbringt er einen dreiwöchigen Weihnachtsurlaub bei seiner Familie im Ausland. Danach hält er sich noch bis zum 15.3.02 aus beruflichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland auf.
Der Arbeitnehmer hat keinen Wohnsitz, jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, da er sich mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält. Die Sechs-Monats-Frist beginnt am 2.8.01 und endet am 1.2.02. Die kurzfristige Unterbrechung durch den Urlaub ist für die Fristberechnung ohne Bedeutung.
Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht damit vom 1.8.01 bis zum 15.03.02 – also während der gesamten Zeit des gewöhnlichen Aufenthalts.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 29
Einkommensteuerpflicht
• Aufgabe: Herr Dr. Bruch ist als Chirurg in Trier niedergelassen. Die Praxis betreibt er im Erdgeschoss seines Hauses. Das Obergeschoss nutzt er zu eigenen Wohnzwecken.Auf einer Urlaubsreise lernt er im September 01 die in Ungarn praktizierende Zahnärztin Dr. Pulpa kennen. Nach der Heirat am 23.12.01 zieht Frau Dr. Pulpa am 18.1.02 in die Wohnung von Dr. Bruch in Trier ein.
Bestimmen Sie die Art der persönlichen Steuerpflicht von Herrn Dr. Bruch und Frau Dr. Pulpa im Jahr 01 und 02.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 30
Persönliche Einkommensteuerpflicht
• Beginn:
Geburt
• Ende
Tod
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 31
Ermittlung des zv. Einkommens
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 32
Ermittlung des zv. Einkommens
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 33
Einnahmen
• Grundsatz: Steuerpflicht
• Ausnahme: nicht steuerbare Einnahmen (fehlt do-ut-des-Prinzip, Marktteilnahme, Gewinnerzielungsabsicht)
Lotto-, Toto- und Renngewinne,Schenkungen/Erbschaften,Einnahmen aus Liebhaberei, etc.
– Steuerbare, aber steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG)Leistungen der KV, PV, gesetzliche Unfallversicherung,Arbeitslosengeld,TrinkgelderElterngeld, etc.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 34
Nettoprinzip
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 35
Ausgaben
Erwerbsausgaben(Werbungskosten und
Betriebsausgaben)Privatausgaben
Grundsatzabziehbar
Ausnahme:nicht abziehbar
GrundsatzNicht abziehbar
Ausnahme:abziehbar
Abzug von der Bemessungsgrundlage(Sonderausgaben und
außergewöhnlicheBelastungen
Abzug von der Steuer
progressionsabhängig Progressionsunabhängig
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 36
Ausgaben
Behandlung gemischter Aufwendungen
Ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich/ betrieblich veranlasste Aufwendungen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig.
Andere gemischte Aufwendungen werden aufgeteilt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine leichte und einwandfreie Trennung ermöglichen.
Alle übrigen gemischten Aufwendungen sind nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 37
Ermittlung der Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG)./. Anrechenbare ausländische Steuer (§ 34c EStG)./. ½ Parteispenden (§ 34g EStG)./. Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften (§ 35 EStG)./. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)+ Kindergeld, wenn Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG)+ Altersversorgungszulage, wenn der Abzug von Sonderausgaben
günstiger ist (§ 79 EStG)
= festzusetzende Einkommensteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 38
Ermittlung der Einkommensteuer
Schema zur Ermittlung der Abschlusszahlung
festzusetzende Einkommensteuer - ESt-Vorauszahlungen, § 36 II Nr. 1- abgeführte Lohnsteuer, § 36 II Nr. 2- einbehaltene Kapitalertragsteuer, § 36 II Nr. 2 bei § 32 d
Abs. 6 EStG________________________________________________
= Abschlusszahlung/Erstattung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 39
Zeitraum
• Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG)
Erlass eines SteuerbescheidesKalenderjahr
• Bemessungszeitraum (Ermittlungszeitraum) (§ 2 Abs. 7 EStG)
Ermittlung des zvEKalenderjahr
• Einkünfteermittlungszeitraum (§§ 2 Abs. 7, 4a EStG)
Ermittlung der EinkünfteGrundsatz: Kalenderjahr
Ausnahmen: abweichendes Wirtschaftsjahr - Land- und Forstwirte- Gewerbetreibende (eingetragen ins Handelsregister, Zustimmung des FA)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 40
Steuererhebung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 41
Veranlagungsformen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 42
Steuertarif
Zone zu versteuerndes Einkommen tarifliche ESt 2010
1. Nullzone bis zu 8.004 EURO(Grundfreibetrag)
0 EURO
2. untere Pro- gressionszone
von 8.005 Euro – 13.469 Euro linear ansteigender Grenz-steuersatz von 14 %
(Eingangssatz) auf ca. 25 %
3. obere Pro-gressionszone
13.470 Euro – 52.881 Euro linear ansteigender Steuersatz von ca. 25% auf
42 %
4. untere Pro- portionalzone
52.882 Euro – 250.730 Euro konstanter Steuersatz von 42 %
5. obere Pro- portionalzone
ab 250.731 Euro konstanter Steuersatz von 45 %
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 43
Steuertarif
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 44
Steuertarif
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 45
Ehegattensplitting
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 46
Ehegattensplitting
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 47
Einkunftsarten
Kapitalertrag-steuer mit
Abgeltungs-wirkung
Überschuss-einkunftsarten
Gewinnein-kunftsarten
7 Einkunftsarten
Kapitalvermögen, § 20 EStG
Nichtselbständige Arbeit, § 19 EStG
Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
sonstige Einkünfte, § 22 EStG
Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG
Gewerbebetrieb, § 15 EStG
Selbständige Arbeit, § 18 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 48
Einkunftsarten
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 49
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Vier Merkmale ( § 13 Abs. 7 EStG - wie bei Gewerbebetrieb)1. Selbstständigkeit2. Nachhaltigkeit3. Gewinnerzielungsabsicht4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
• Tätigkeiten (§ 13 Abs. 1 EStG):– Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierzucht– Forstwirtschaft– Weinbau, Gartenbau und Pflanzenzucht– Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht,– Imkerei– Wanderschäferei – Saatzucht
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 50
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Vier positive Merkmale1. Selbstständigkeit2. Nachhaltigkeit3. Gewinnerzielungsabsicht4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
• Drei negative Merkmale1. Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)2. Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)3. Keine private Vermögensverwaltung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 51
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Keine GewerbesteuerKeine Bilanzen, sondern Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)Veräußerungserfolge im Betriebsvermögen immer steuerpflichtig
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 52
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 53
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 54
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 55
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 56
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Echte Werbungskosten:• Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
• Beiträge zu Berufsverbänden
• Aufwendungen für Arbeitsmittel
Unechte Werbungskosten• Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
• Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 57
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer aus Berlin (Krankenversicherungssatz 15,5%) erhält für Januar 2011 einen Lohn in Höhe von 3.000 €. Wie hoch ist der ausgezahlte Nettolohn? Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?Lösung: Bruttolohn 3.000,00 €Lohnsteuer Steuerklasse 1 475,92 €Solidaritätszuschlag zur LSt 26,18 €Kirchensteuer 9 % 42,83 €Summe Steuern 544,93 €
Arbeitnehmeranteil ArbeitgeberanteilKrankenversicherung 15,5 % 246,00 € (8,2%) 219,00 € (7,3%)Rentenversicherung 19,9 % 298,50 € 298,50 €Pflegeversicherung kinderlos1,95 % +0,25 % 36,75 € 29,25 €Arbeitslosenversicherung 3,0 % 45,00 € 45,00 €Summe Sozialversicherung 626,25 € 591,75 €
ausgezahlter Nettolohn 1.828,82 € = 61% des Bruttolohnes Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist beim Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 58
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 59
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 60
Einkünfte aus KapitalvermögenKapitalerträge im Betriebsvermögen: §§ 13, 15, 18 EStGzwingende VeranlagungAnrechnung der KapESt, § 43 Abs. 5 S. 2 EStGTeileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40, 3 c Abs. 2 EStGBetriebsausgaben können abgezogen werden
Verpflichtende Veranlagung zum individuellen Steuersatz, § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStGz.B. a. Darlehen unter nahestehenden Personenb. Gesellschafterfremdfinanzierung
Verpflichtende Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 3 EStGPrivatdarlehenErträge aus ausländischen Depots
Optionale Veranlagung zu 25 %, 32 d Abs. 4 EStGKapESt wurde zu hoch abgeführt, insbesondereSparerpauschbetrag wurde bei KapESt nicht angesetzt
Optionale Veranlagung zum individuellen Steuersatz (Günstigerprüfung), 32 d Abs. 6 EStG
Optionale Veranlagung zum Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung, § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStGBeteiligung von mindestens 25 %Beteiligung von mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
Ausnahmen
von der
Abgeltungssteuer
Gewinne aus Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen, wenn Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre mind. zu 1% an Gesellschaft beteiligt war, unterliegen dem Teileinkünfteverfahren (§ 17 EStG)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 61
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 62
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 63
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 64
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 65
Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungBeispiel zur Grundstücksvermietung: Anton kauft ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Er zahlt: Kaufpreis 500.000 € (Bodenanteil 50 %)Makler 35.700 € incl. 19 % UStNotar 17.850 € incl. 19 % UStGerichtsgebühren 8.000 €Grunderwerbsteuer 17.500 € = 500.000 x 3,5 % (vgl. § 8, 11 GrEStG)Grundsteuer 2.000 €Betriebskosten 3.000 €
Lastenwechsel ist der 01.02.2007. Baujahr des Hauses ist 1995. Anton finanziert das Haus teilweise mit einem Kredit. In 2007 zahlt er Kreditzinsen in Höhe von 10.000 €. Anton kann das Haus ab dem 01.03.2007 für monatlich 3.000 € vermieten. Einkünfte 2007?
Lösung: Einkünfte aus § 2 Abs. 1 Nr. 6, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStGEinkunftsart: § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ÜberschusseinkunftsartEinnahmen: § 8 Abs. 1 EStG 10 x 3.000 = 30.000 €Werbungskosten:
Betriebskosten, § 9 Abs. 1 S. 1 EStG ./. 3.000 €Schuldzinsen, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 10.000 € Grundsteuer, § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG ./. 2.000 €Absetzung für Abnutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Berechnung der AfA-Bemessungsgrundslage:Kaufpreis 500.000 €Makler 35.700 € Notar 17.850 €Grunderwerbssteuer 17.500 €Gericht 8.000 € Summe der Anschaffungskosten 579.050 €
auf das Haus entfallend: 50 % 289.525 €
AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG: 2 %AfA für 1 Jahr: 2 % x 280.775 = 5.791 €AfA Februar – Dezember: 5. 791 € x 11/12 = ./. 5.308 €
Einkünfte 9. 692 €
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 66
Subsidiarität
B. Soffen ist Gewerbetreibender. Seinem Geschäftskonto werden Zinsen gutgeschrieben. Außerdem vermietet er eine Kammer des Bürogebäudes als Lagerraum an einen Kunden. Welche Einkunftsarten liegen vor?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 67
Sonstige Einkünfte
Ein Jahr
Ausnahme: Wertpapiere (ab 2009)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 68
Veräußerung von Privatvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 69
Veräußerung von Privatvermögen
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 € betragen hat
(§ 23 Abs. 2 Satz 5 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 70
Veräußerung von Privatvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 71
Liebhaberei
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 72
Mitunternehmerschaften
Besteuerung von Personengesellschaften
Transparenzprinzip Kein Transparenzprinzip
Gesellschafter zahlen die SteuernEStKSt
Gesellschaft zahlt die SteuernGewSt
USt
Mitunternehmer• Gesellschafter einer Personengesellschaft,
• der Mitunternehmerinitiative hat und
• Mitunternehmerrisiko trägt
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 73
Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 74
Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 75
Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 76
Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 77
Mitunternehmerschaften
Aufgabe:
An der stark expandierenden Ramsch OHG sind Bausch und Bogen als stille Gesellschafter beteiligt.
Auf der Grundlage der Regelungen der §§ 230 ff. HGB ist mit Bausch eine angemessene gewinnabhängig Verzinsung vereinbart worden. Eine Verlustbeteiligung wurde ausgeschlossen.
Bogen ist als Prokurist für die Ramsch OHG tätig. Hierfür erhält er eine ergebnisabhängige Vergütung. Mit seiner Einlage als stiller Gesellschafter nimmt Bogen am Gewinn und Verlust teil; eine Beteiligung an den stillen Reserven wurde zusätzlich vereinbart.
Welcher der stillen Gesellschafter ist als Mitunternehmer anzusehen?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus konkret?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 78
Mitunternehmerschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 79
Sonderbilanz
Beispiel:
Steuerpflichtiger Steil ist Gesellschafter der gewerblich tätigen Gerüst OHG. Zum 1.3.02 erwirbt Steil aus privaten Mitteln ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 185.000 € Dieses vermietet er ab demselben Zeitpunkt an die OHG, die darauf ein Betriebsgebäude erreichtet. Die monatlichen Mietzahlungen von 750 € an Steil sind im Abschluss 02 der OHG als Aufwand erfasst.
Zur Finanzierung des Grundstückes hat Steil ein Darlehen über 110.000 € aufgenommen. Hierfür werden in 02 Zinsen von 4.300 € entrichtet. Zum 31.12.02 erfolgt die erste vertragsmäßige Tilgung in Höhe von 8.000 €. Die von Steil getragenen sonstigen Aufwendungen belaufen sich im Jahr 02 auf 2.170 €. Alle Zahlungen werden aus privaten Mitteln beglichen und über Privatkonten abgewickelt.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 80
Gewerblich geprägte und infizierte Personengesellschaften
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 81
Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 82
Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 83
Buchführungspflicht
Handelsrecht: § 238 HGBo § 1 HGB: Istkaufmannn: Kaufmann kraft Gewerbebetriebso § 2 HGB: Kannkaufmann: Kaufmann kraft Eintragungo § 6 HGB: Handelsgesellschaften: OHG, KG, GmbH, AG
Steuerrecht: § 141 AOo Einkünfte aus § 15 EStG und
- Umsatz > 500.000 € oder
- Gewinn > 50.000 €und
- das FA hat zur Buchführung aufgefordert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 84
Buchführungspflicht
Nicht buchführungspflichtig sind:• Kleingewerbetreibende
o kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich, § 1 Abs. 2 HGB
o Umsatz bis 500.000 € und Gewinn bis 50.000 €
• Selbständige i.S.d. § 18 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 85
Buchführungspflicht
Inhalt:• Doppelte Buchführung (§ 238 HGB)
• Jährliches Inventar (§ 240 HGB)
• Jährlicher Jahresabschluss (Bilanz und GuV), bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Anhang
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 86
Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Betriebsvermögensvergleich
Eigenkapital am Schluss des Wirtschaftsjahres./. Eigenkapital zu Beginn des Wirtschaftsjahres______________________________________________= Veränderung des Eigenkapitals+ Entnahmen./. Einlagen______________________________________________
Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG./. steuerfreie Einnahmen+ nicht abzugsfähige Ausgaben______________________________________________Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 87
Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge./. Aufwendungen ______________________________________________= Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG./. steuerfreie Einnahmen+ nicht abzugsfähige Ausgaben______________________________________________Steuerpflichtiger Gewinn = Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 88
Maßgeblichkeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 89
Maßgeblichkeit
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 90
Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 91
Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 92
Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 93
Abweichungen der StB von der HB
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 94
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Tatbestandsvoraussetzungen: • Negativer Zinssaldo > 3 Mio und• Konzernzugehörigkeit und • Betriebliche Eigenkapitalquote > 98 % Konzern-Eigenkapitalquote
Bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen sind Zinsen, die über den Zinsertrag hinausgehen, nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA* + eines eventuellen EBITDA-Vortrags abzugsfähig. Der verbleibende Zinsbetrag geht in den Zinsvortrag ein. Ein nicht ausgenutztes EBITDA geht in einen
EBITDA-Vortrag ein und erhöht in den Folgejahren die Abzugsmöglichkeiten für Zinsaufwendungen Nach fünf Jahren verfällt der nicht verbrauchte Vortrag.
Ermittlung des steuerlichen EBITDA*
Steuerliches Ergebnis (vor Anwendung des § 4h EStG)
+ negativer Zinssaldo+ Abschreibung nach § 6 Abs. 2 Satz 1,
§ 6 Abs. 2a Satz 2 und § 7 EStG= steuerliches EBITDA
======================= * Earnings before Interest, Taxes
Depreciation and Amortisation
Ermittlung des steuerlichen EBITDA*-Vortrags
Steuerliches EBITDA x 30%./. Zinssaldo_______________
= steuerlicher EBITDA -Vortrag (falls positiv)
=======================
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 95
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 96
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel:
Die XYZ-AG ist Teil eines weltweit agierenden Konzern und hat im Jahr 2010 Zinseinnahmen von jeweils 1 Mio und Zinsaufwendungen von 5 Mio €; in 2011 beträgt der Zinsertrag 0 € und der Zinsaufwand 7 Mio €; in 2012 beiträgt der Zinsertrag 4 Mio € und der Zinsaufwand 8 Mio €. Das EBITDA beträgt in 2010 und 2011 jeweils 20 Mio €, in 2012 10 Mio €. Wie hoch ist der verrechenbare Zinsaufwand in den Jahren 2010 bis 2012? Was muss noch geprüft werden, um die Anwendbarkeit der Zinsschranke festzustellen?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 97
Zinsschranke nach § 4 h EStG
Beispiel:
Die XY-OHG ist Teil des weltweit agierenden XYZ-Konzerns. In den Jahren 2009 bis 2012 hat die XY-OHG jährlich Zinsaufwendungen i.H.v. 3.000.000 € zu tragen. Das EBITDA beträgt bis 2011 jährlich 9.000.000 € und 2012 12.000.000 € . Wie hoch ist der Teil der Zinsaufwendungen, der nicht verrechnet werden kann, am 31.12.2012?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 98
Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter sind:
• Sachen, Rechte oder sonstige Vorteile für den Betrieb,
• die einzeln bewertbar sind (Greifbarkeit) und
• zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.(BFH, Urteil vom 19.06.1997, IV R 16/95)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 99
Wirtschaftsgut
immaterielle (nicht körperliche) Wirtschaftsgüter sind z.B.:
• Patente, Lizenzen, Forderungen
• Belieferungsrechte,
• Computerprogramme
• Gutachten und
• Firmenwert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 100
Wirtschaftsgut
Wirtschaftsgüter
immateriellematerielle
entgeltlich erworben Nicht entgeltlich erworben
Umlauf-vermögen
Anlage-vermögen
Aktivierungs-pflicht
AktivierungsverbotAusnahme:
Eingelegte Wirt-schaftsgüter sind zu
aktivieren
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 101
Wirtschaftsgut
Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter, die ausschließlichund unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt
werden
Wahlrecht:gewillkürtes Betriebs- oder Privatvermögen
Notwendiges Privatvermögen
Privatvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter, die nicht
unmittelbar betrieblich genutzt werden, die aber
dem Betrieb förderlich sind
Wirtschaftsgüter, die ausschließlich
privat genutzt werden
Bet. Nutzung > 50% Betriebliche Nutzung 10% -50% Bet. Nutzung < 10%
bei gemischt genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 102
Anschaffungs- und Herstellungskosten
AK/HK regeln die Gewinnentstehung
• Anschaffung und Herstellung sind frei von Ermessensspielräumen
• Anschaffung und Herstellung sind immer gewinnneutral.
• Wertsteigerungen vor dem Verkauf wirken sich nicht aus.
• Der Gewinn entsteht erst mit der Realisation, also mit Veräußerung/Lieferung.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 103
Anschaffungskosten
Anschaffungspreis+ Anschaffungsnebenkosten
• Für den Erwerb (z.B. Grunderwerbssteuer, Makler)• Für die Verbringung in das Unternehmen (Frachten,
Versicherungen)• Für die Inbetriebnahme (z.B. Monagekosten)
+ nachträgliche Anschaffungskosten./. Anschaffungspreisminderungen (z.B. Skonti, Rabatte)
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 104
Herstellungskosten
Herstellungskosten (HK):
Aufwendungen für • die Herstellung eines Gegenstandes,• seine Erweiterung oder• seine wesentliche Verbesserung
Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes durchgeführte Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen gelten als Herstellungskosten, wenn sie• in den ersten drei Jahren nach Anschaffung entstehen und• 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Dies muss erst ab einem Betrag von mehr als 4.000 € geprüft werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 105
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Aufwands-Abschreibung
planmäßig außerplanmäßig
Nur abnutzbares Anlagevermögen
AlleWirtschaftsgüter
Teilwertabschreibung§ 6 Abs. 1 Nr. 1,2 EStG
Absetzung für außer-gewöhnliche wirtschaft-
liche und technischeAbnutzung (AfaA)
§ 7 Abs. 1 S. 7 EStGlineare AfA(§ 7 EStG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter
§ 6 Abs. 2, 2a EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 106
Absetzung für Abnutzung (AfA)Pauschalabschreibungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 107
Teilwert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 108
Teilwert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 109
Bewertung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 110
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten • Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag
• soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
• Aufwand darstellen.
Beispiel: Miete für Januar wird im Dezember gezahlt.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten • Für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
• soweit sie für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
• Ertrag darstellen.
Beispiel: Zinseinnahmen für Januar werden im Dezember an den Darlehensgeber gezahlt.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 111
Rückstellungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 112
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG:
• Oft größter Einzelposten in der Bilanz; häufig > 10% der Bilanzsumme
• Für Zusagen einer betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
• Ansammlung des notwendigen Kapitals zur bAV während der Aktivzeit überwiegend steuerneutral
• kein lohnsteuerlicher Zufluss beim Arbeitnehmer
• Auflösung der Rückstellungen bei Zahlung der Versorgungsleistung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 113
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6. EStR):
Tatbestandsvoraussetzungen: • Ausscheiden aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur
Vermeidung eines behördlichen Eingriffs
• Durch die Entschädigungszahlung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut entsteht ein Gewinn
Rechtsfolgen: • Sofortige Versteuerung der stillen Reserven,• Übertragung der stillen Reserven auf ein funktionsgleiches
Wirtschaftsgut oder • Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht,
ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. Die Rücklage muss auf ein im folgenden Wirtschaftsjahr(bei Immobilien im übernächsten Wirtschaftsjahr) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 114
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Tatbestandsvoraussetzungen:• Veräußerung
• von Grundstücken• Gebäuden• Binnenschiffen (bis 2010)• landwirtschaftlicher Aufwuchs oder • Anteilen an Kapitalgesellschaften durch natürliche Personen
• Sechsjährige Mindestzugehörigkeit zum Betriebsvermögen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 115
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Rechtsfolgen:
• Sofortige Versteuerung der stillen Reserven oder
• Übertragung der stillen Reserven im Jahr der Aufdeckung oder
• Bildung einer steuerfreien Rücklage, wenn die Absicht besteht,ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut zu erwerben. DieRücklage muss auf ein in den folgenden vier Jahren (bei der Herstellung von Gebäuden in sechs Wirtschaftsjahren) angeschafftes Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden.
• Gewinnerhöhende Zwangsauflösung der 6b-Rücklage + 6 % Zinsenpro Jahr, falls keine Ersatzinvestition innerhalb von vier bzw. sechsJahren .
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 116
Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG):
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 117
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
Anlagevermögen Umlaufvermögen
Wie bei Bilanzierung Wie Cashflow
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 118
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Schema der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschuss-Rechnung
Betriebsausgaben des Kalenderjahrs
./. Betriebseinnahmen des Kalenderjahrs
= Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
+ Ausgaben für im Laufe des Kalenderjahrs zugegangene Anlagegüter
./. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter
./. Buchwert veräußerter oder entnommener Anlagegüter
= korrigierter Einnahmen- bzw. Ausgabenüberschuss
./. Einlagen
+ Entnahmen
= Gewinn/Verlust
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 119
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 120
Einnahmeüberschussrechnung § 4 Abs. 3 EStG
Wer darf seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln?
- Selbständige (insbesondere Freiberufler) gem. § 18 (größenunabhängig) und
- Gewerbetreibende (§ 15 EStG) sowie Land- und Forstwirte (§ 13 EStG)o sofern die Größen des § 141 AO nicht überschritten
Umsatz nicht über 500.000 € und Gewinn nicht über 50.000 €
o oder noch nicht vom FA zur Buchführung aufgefordert
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 121
Privatausgaben
Privatausgaben
GrundsatzNicht abziehbar
Ausnahme:abziehbar
Sonderausgaben§§ 10 – 10i EStG
Außergewöhnliche Belastungen
§§ 33 – 33b EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 122
Privatausgaben
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 123
Verlustausgleich
Verluste
§ 2 Abs. 2 EStGVerlustausgleich
§ 10d EStGVerlustabzug
Horizontalinnerhalb einer
Einkunftsart
Vertikalzwischen den Einkunftsarten
Verlustrücktrag Verlustvortrag
Maximal 511.500 €,bei Zusammen-
veranlagung1.023.000 €
Bis 1 Mio €, darüberbis zu 60% des
verbleibenden Gesamt-betrags der Einkünfte
abzugsfähig
Ausnahmen: Verlust - aus Liebhaberei- mit Auslandsbezug § 2a EStG- aus gewerbl. Tierzucht § 15 Abs. 4 EStG
- aus Termingeschäften § 15 Abs. 4 EStG
- bei beschränkter Haftung § 15a EStG
- Steuerstundungsmodelle § 15b EStG
- aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG
- aus privaten Veräußerungs- geschäften § 23 Abs. 3 EStG- aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 6 EStG
Verluste aus sonsti-gen Leistungen und aus privaten Ver-äußerungsgeschäften dürfen nicht mit ande-ren Einkünften aus § 22 EStG verrechnet werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 124
Sonderausgaben:
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 125
Außergewöhnliche Belastungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 126
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 127
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 128
Körperschaftsteuer
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer wird gemäß
§ 8 Abs. 1 KStG
nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelt.
§ 8 Abs. 2 KStG
qualifiziert alle Einkünfte von Kapitalgesellschaften ( i.S.d. § 1 Abs. 1 3 KStG) als gewerbliche Einkünfte (Ausnahme: ausschließlich Vermögen verwaltende Kapitalgesellschaft) .
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 129
Körperschaftsteuer
Ermittlung der Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 130
Körperschaftsteuer
Ermittlung der Einkünfte
Für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaftsteuer müssen sowohl die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie auch die Gewerbesteuer dem Jahresüberschuss außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden.
Weitere nicht abziehbare Ausgaben müssen ebenfalls außerhalb der Bilanz dem steuerlichen Jahresabschluss hinzugerechnet werden;
nicht steuerpflichtige Einnehmen müssen außerhalb der Bilanz vom steuerlichen Jahresabschluss abgezogen werden.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 131
Körperschaftsteuer
Steuersatz der Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG)
15 %
Auch Körperschaften zahlen Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 132
Körperschaftsteuer
Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften
Jahresüberschuss: Gewinn des laufenden Jahres
Jahresfehlbetrag: Verlust des laufenden Jahres
Gewinnvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne der Vorjahre
Verlustvortrag: nicht verrechnete Verluste der Vorjahre
Bilanzgewinn: Jahresüberschuss ./. Vorabgewinnausschüttung + Gewinnvortrag ./. Verlustvortrag
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 133
Körperschaftsteuer
Doppelbesteuerung?
Bis 2000 Anrechnungsverfahren
Bis 2008 Halbeinkünfteverfahren
Ab 2009 Abgeltungssteuer + Teileinkünfteverfahren
Die Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften bleiben (bis auf 5% ) steuerfrei.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 134
Körperschaftsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 135
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 136
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 137
Körperschaftsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 138
Körperschaftsteuer
Verdeckte Einlage(vE)
Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz
Tatbestand: eine verdeckte Einlage ist eine
• Vermögensmehrung oder verhinderte Vermögensminderung, die sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt,
die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils,
der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 139
Körperschaftsteuer
Organschaft
Tatbestandsvoraussetzungen:• Organgesellschaft = Inländische Kapitalgesellschaft,
• Organträger muss gewerbliches Unternehmen im Inland führen,
• Organträger muss die Mehrheit der Stimmen an der Organgesellschaft haben,
• Gewinnabführungsvertrag und Verlustausgleich.
Organträger wird so besteuert, als ob er das Einkommen der Organgesellschaft selbst erzielt hätte.
Organgesellschaft zahlt keine Körperschaftsteuer.Verluste von Organgesellschaft und Organträger sind verrechenbar.
Keine 5%ige Versteuerung von Gewinnausschüttungen nach § 8 b Abs. 5 KStG.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 140
Körperschaftsteuer
Organschaft
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 141
Körperschaftsteuer
Schädlicher Beteiligungserwerb
Orientierung am Fremdvergleichsgrundsatz
SchädlicherBeteiligungserwerb
Übertragung zwischen 25% und 50%
Übertragung von mehr als 50%
Verlustabzug quotaler Untergang des Verlustes
§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG
Vollständiger Untergang des Verlustes
§ 8c Abs. 1 Satz 2 KStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 142
Körperschaftsteuer
Aufgabe:Um die Körperschaftsteuer zu sparen und lediglich Abgeltungssteuer auf die Einnahmen zu zahlen, stattet der Alleingesellschafter D.D. seine GmbH lediglich mit 25.000 € und einem Eigenkapital ersetzenden Darlehen in Höhe von 50.000.000 € aus, für das D.D. Zinsen in Höhe von 3.000.000 € erhält. Weitere Zinseinnahmen oder –ausgaben hat die GmbH nicht. Die GmbH macht dabei einen Gewinn von 1.000.000 €.
Funktioniert der Steuertrick?
Beachten Sie § 8a KStG sowie § 32 d Abs. 2 Nr. 1 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 143
Körperschaftsteuer
Betriebsaufspaltung
Besitzgesellschaft BetriebsgesellschaftWesentliche Betriebsgrundlage
Miete/Pacht
Gesellschafter
Konsequenz: Auch die Gesellschafter der Besitzgesellschaft erzielen gewerbliche Einkünfte
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 144
Gewerbesteuer
Gewerbebetrieb
• Vier positive Merkmale– Selbstständigkeit– Nachhaltigkeit– Gewinnerzielungsabsicht– Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
• Drei negative Merkmale– Keine Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)– Keine selbstständige Arbeit (§ 18 EStG)– Keine private Vermögensverwaltung
Kapitalgesellschaften sind immer Gewerbebetriebe
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 145
Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 146
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 147
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 148
Ermittlung der Gewerbesteuer
Hinzurechnungen:Finanzierungsaufwand (§8 Nr. 1 GewStG):
Entgelte für Schulden+ Renten und dauernde Lasten+ Gewinnanteile stiller Gesellschafter+ 1/5 der Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter+ ½ der Miete für Immobilien+ ¼ der Lizenzzahlungen= Summe./. Freibetrag (100.000 €)= übersteigender Betrag
Übersteigender Betrag x ¼ = Hinzurechnung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 149
Ermittlung der Gewerbesteuer
Kürzungen:
./. 1,2 % des um 40% erhöhten Einheitswertes des betr. Grundbesitzes ./. Anteile am Gewinn/Verlust (-) einer Personengesellschaft./. Gewinnanteile aus gewerbest. Schachtelprivileg, falls Anteil nicht < 15% (Bei Kap.-Gesell. ./. 95% d. GA)./. Gewinnanteile ausländischer Betriebsstätten./. Spenden= Summe Gewerbeertrag vor Verlustvortrag./. Verlustvortrag § 10a GewStG= vorläufiger Gewerbeertrag (abrunden auf volle 100 €)
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 150
Ermittlung der Gewerbesteuer
Steuermessbetrag:
• Vorläufiger Gewerbeertrag (abgerundet auf 100 €)
./. Freibetrag (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
= gekürzter Gewerbeertrag
x 3,5 % Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG)
Gewerbesteuermessbetrag
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinden = Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 151
Ermittlung der Gewerbesteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 152
§ 35 EStG
Steuerermäßigung bei Einkünften aus GewerbebetriebEinzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können pauschal das 3,8fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der tariflichen Einkommensteuer abziehen.
Die Steuerermäßigung ist jedoch auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt
Ermäßigungs-höchstbetrag =
Summe der positivengewerblichen Einkünfte
Summe aller positiven Einkünfte
X tarifliche Steuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 153
§ 35 EStG
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 154
Ermittlung der Gewerbesteuer
440 %420 %
420 %
und 2010
2010
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 155
Umsatzsteuer
• Konsumsteuer
• Indirekte Steuer
• Allphasensteuer
• Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
• Bemessungsgrundlage: Nettoentgelt
Kriterien der Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 156
Umsatzsteuer
• ein Unternehmer
• im Inland
• gegen Entgelt
• im Rahmen seines Unternehmens
Leistungen (§ 1 Abs. 1 UStG)
Lieferungen und sonstige Leistungen sind steuerbar, die
ausführt.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 157
Umsatzsteuer
Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
Unternehmer nach § 2 UStG
• selbständig
• nachhaltig
• Ziel: Erzielung von Einnahmen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 158
Umsatzsteuer
SteuerbareUmsätze
Leistungen Einfuhr Innergemeinschaft-licher Erwerb
Reale Leistung
Fiktive Leistung
(unentgeltliche Wertabgabe)
§ 3 Abs. 1b UStGSachentnahme
§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStGNutzungsentnahme
§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStGLeistungsentnahme
Lieferung Sonstige Leistung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 159
Umsatzsteuer
Lieferung: Gemäß § 3 Abs. 1 UStG werden Lieferungen erbracht, indem dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird
Sonstige Leistung:Leistungen, die keine Lieferungen sind (§ 3 Abs. 9 UStG). Dazu gehören insbesondere Dienstleistungen. Sie können auch im Unterlassen oder Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.
Beispiele: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung (Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs), die Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Patenten, Urheber -, Markenzeichen- und ähnlichen Rechten, wie auch die Duldung von Rechtsverletzungen
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 160
Umsatzsteuer
Aufgabe:
B. Scheuert ist Eigentümer eines Hammergrundstückes in Berlin. Damit er seinen Geländewagen immer genau vor seinem Schlafzimmer parken kann, muss er täglich über das Grundstück seines Nachbarn P. Dant fahren. Dieser erhält dafür monatlich eine Flasche Korn und 10 Tüten Chips. Liegt für Herrn Dant ein steuerbarer Umsatz vor?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 161
Umsatzsteuer
Steuerbefreiungen
Mit Vorsteuerabzugz.B.
Exportfälle
Ohne Vorsteuerabzug
Option zur Steuer-pflicht und
Vorsteuerabzug
Möglich:z.B. Vermietung
Nicht möglich:z.B. ärztliche Leistung
In ein EU-Land§ 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1b UStG
In ein Drittland§ 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG i.V. m. § 4 Nr. 1a UStG
Nachweis:USt-ID-Nummer des
Abnehmers und zusammenfassende
Meldung § 18a UStG
Nachweis:Ausfuhrbescheinigung
des Zolls
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 162
Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 163
Umsatzsteuer
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 164
Umsatzsteuer
Ort der Lieferungen
Bewegte Lieferung
§ 3 Abs. 6 UStG
Ruhende Lieferung
§ 3 Abs. 7 UStG
Ort, an dem die Lieferung beginnt Ort, an dem sich die
Ware befindetz.B. Grundstücke
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 165
Umsatzsteuer
ORT der sonstigen Leistungen
Grundsatz Ausnahmen
Empfänger ist kein
Unternehmer§ 3 a Abs. 1 UStG
Empfänger ist
Unternehmer§ 3a Abs. 2 UStG
Kulturelle wissenschaftliche,
unterrichtende, sportlicheu.ä. Leistungen
§ 3a Abs.3 Nr. 3a UStG
Katalogfälle§ 3a Abs. 2 i.V.m.
Abs. 4 UStG
Im Zusammenhang
mit Grundstücken§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG
Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt
§ 3 a Abs. 1 UStG
Ort des Empfängers
Belegenheit desGrundstücks Ort der Tätigkeit
In Drittstaaten:Sitzort des
Leistungsempfängers
EU: Empfänger:Unternehmer:
Sitzort des Leistungsempfängers
EU: Empfänger:Nicht-Unternehmer:Sitzort des leisten-den Unternehmers
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 166
Umsatzsteuer
Umsatzsteuersatz
19%Regelsteuersatz
7 % ErmäßigterSteuersatz
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 167
Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug § 15 UStG
Tatbestandsvoraussetzungen:
• An einen Unternehmer
• wird von einem anderen Unternehmer
• eine Leistung
• für sein Unternehmen ausgeführt
• und der Unternehmer erhält eine Rechnung
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 168
Umsatzsteuer
Rechnung
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Name des Leistungsempfängers
• Steuernummer des leistenden Unternehmers
• Ausstellungsdatum
• Rechnungsnummer
• genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung
• Nettoentgelt aufgeteilt nach Steuersätzen
• Steuersatz und Steuerbetrag
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 169
Umsatzsteuer
Kleinbetragsrechnung(bis 150 EUR Bruttoentgelt)
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Ausstellungsdatum
• genaue Bezeichnung (Menge und Art) der Leistung
• Steuersatz und Bruttoentgelt
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 170
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
• Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 17.500 € und
• Gesamtumsatz des laufenden Jahres übersteigt voraussichtlich nicht 50.000 €
Rechtsfolgen:
• Ein Kleinunternehmer• muss keine Umsatzsteuer zahlen,• hat keine VSt-Erstattungsanspruch,• muss eine vereinfachte
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben,• muss Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 171
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Marie Huana betreibt das Berliner Spezialitätenrestaurant „Curry Imbiss“. Ihre Umsätze betrugen im vergangenen Jahr 14.300 € (ohne USt). Im laufenden Jahr rechnet sie mit einer Steigerung auf 47.000 €. Muss Frau Huana auf ihre Umsätze USt erheben?
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 172
Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärungen
Jahreserklärung zum 1.5.für das abgelaufene Jahr Voranmeldungen
USt im Vorjahr> 7.500€
USt im Vorjahr> 1.000 €< 7.500€
Befreiung von der Voranmeldung
USt im Vorjahr< 1.000 €
vierteljährlichfällig am 10.4.,
10.07., 10.10., 10.01.
monatlich fällig am 10.
des Folgemonats
Grundlagen der Unternehmensbesteuerung 173
Umsatzsteuer
Besteuerung
nach vereinbarten Entgelten
= Normalfall
nach vereinnahmten Entgelten
Voraussetzung:• Gesamtjahresumsatz des
Vorjahres < 250.000 €
• Freie Berufe, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG