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SenInnDS V B / V B 2 06.09.2017 Herr Meyer-Claassen 90223-2110
Anlage zur Kenntnisnahme des IKT-Lenkungsrates am 18.09.2017
Übersicht Gremien zur IKT-Steuerung im Land Berlin
Im Rahmen der Diskussion zur Einrichtung neuer Gremien wurde auf der 2. Sitzung des IKT-Lenkungsrates am 19.06.2017 die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebeten, eine Übersicht der Gremien zur IKT-Steuerung den Mitgliedern vorzulegen.
Im Folgenden sind die Gremien zur IKT-Steuerung aufgeführt und mit einem Gremiensteckbrief näher beschrieben.
In diesen Gremien des Landes Berlin können Behörden und Einrichtungen aktiv mitwirken, sofern die Zusammensetzung nicht durch rechtliche Regelungen bestimmt ist.
Steckbriefe
IKT-Lenkungsrat .................................................................................................................... 3
IKT-Lenkungsrat Vorbereitungsgremium ............................................................................... 5
Arbeitskreis IKT-Management ............................................................................................... 6
Architekturboard .................................................................................................................... 7
Fachgruppe IKT-Arbeitsplatz ................................................................................................. 8
ITDZ-Verwaltungsrat ............................................................................................................. 9
ITDZ-Nutzerbeirat .................................................................................................................10
Mentorengruppe IT-Kostenträger (MeG IT) ..........................................................................11
AG IT-Bestands- und Planungsübersicht (AG IT-BePla) ......................................................12
Arbeitsgruppe Informationssicherheit (AG InfoSic) ...............................................................13
Informationssicherheitsmanagement-Team (InfSiMa-Team) ................................................14
Umsetzungsgruppe zum gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (UG GPM) .....15
Nutzerbeirat für den IKT-Basisdienst „Vermittlung und Auskunft (Bürgertelefon 115 u.a.)“ ...16
Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte ...............................................................................................17
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Bild 1: Übersicht Gremien zur IKT-Steuerung – Mitwirkungsmöglichkeiten in landesweiten Gremien
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Name IKT-Lenkungsrat
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Der IKT-Lenkungsrat
1. berät den IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin zu strategischen und ressort- und verwaltungsebenen-übergreifenden Angelegenheiten des IKT-Einsatzes und des E-Government in der Berliner Verwaltung sowie der Verwaltungsmodernisierung,
2. kann dem Senat auf Vorschlag des IKT-Staatssekretärs oder der IKT-Staatssekretärin Vorlagen zur Beschlussfassung unterbreiten, soweit eine Regelungskompetenz des Senats nach § 25 EGovG Bln gegeben ist,
3. kann in allen übrigen Fällen auf Vorschlag des IKT-Staatssekretärs oder der IKT-Staatssekretärin Empfehlungen für den IKT-Einsatz in der Berliner Verwaltung sowie die Förderung von Projekten und Programmen zur Entwicklung der IKT, zum E-Government und zur Verwaltungsmodernisierung beschließen,
4. schafft durch seine Empfehlungen zur Umsetzung von Vorhaben die Voraussetzung, dass die zuständigen obersten Dienstbehörden die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren beim Hauptpersonalrat für die Beschäftigten, Gerichte und nichtselbständigen Anstalten des Landes Berlin durchführen können,
5. lässt sich vom IKT-Staatssekretär oder der IKT-Staatssekretärin halbjährlich über den Einsatz von Projektmitteln im Bereich der Weiterentwicklung von Standardisierungen der IKT im Sinne des § 21 Abs. 3, Satz 2 und 3 EGovG Bln berichten.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
Die erste Sitzung des IKT-Lenkungsrats fand am 27.02.2017 statt.
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
§ 22 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln)
Zusammensetzung Dem IKT-Lenkungsrat gehören als Mitglieder an:
1. der IKT-Staatssekretär oder die IKT-Staatssekretärin (§ 21 EGovG Bln),
2. der Chef oder die Chefin der Senatskanzlei, 3. je ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin aus
jeder weiteren Senatsverwaltung, 4. jeweils ein Bezirksamtsmitglied aus jedem Bezirk.
Als beratende Teilnehmer und Teilnehmerinnen ohne Stimmrecht können an den Sitzungen teilnehmen:
1. ein Mitglied des Hauptpersonalrats der Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (HPR),
2. ein Mitglied der Hauptschwerbehindertenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (HVP),
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Name IKT-Lenkungsrat
3. die Vorständin oder der Vorstand des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ),
4. der oder die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
5. ein Vertreter oder eine Vertreterin des für den IKT-Einsatz zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg,
6. gegebenenfalls weitere beratende Teilnehmer/-innen, die der IKT-Lenkungsrat befristet hinzuziehen kann.
Anzahl Sitzungen pro Jahr Der IKT-Lenkungsrat tagt in der Regel viermal im Jahr. Weitere Sitzungen sind auf Vorschlag des IKT-Staatssekretärs oder der IKT-Staatssekretärin möglich.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V A 1
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Name IKT-Lenkungsrat Vorbereitungsgremium
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Das Vorbereitungsgremium zum IKT-Lenkungsrat dient zur inhaltlichen Vorbereitung der eigentlichen IKT-Lenkungsratssitzungen.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
01.06.2017
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss 01/2017 des IKT-LR vom 27.02.2017
Geschäftsordnung des Lenkungsrats für IKT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung - IKT-Lenkungsrat – gem. § 22 Absatz 4 EGovG Bln.
Zusammensetzung Dem IKT-Vorbereitungsgremium gehören aus der Senatskanzlei, allen Senatsverwaltungen sowie allen Bezirken Führungskräfte aus der Verwaltung an, die von ihren Verwaltungen ermächtigt sind, zu den auf der Tagesordnung des IKT-Lenkungsrats stehenden Themen die Position ihrer Häuser zu vertreten.
Anzahl Sitzungen pro Jahr Die Sitzungsanzahl entspricht der Anzahl der Sitzungen des IKT-Lenkungsrats; in der Regel also viermal jährlich.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V A 1
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Name Arbeitskreis IKT-Management
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Einbringung der fachlichen und organisatorischen Erfahrungen der IT-Manager/innen der Senats- und Bezirksverwaltungen aus ihrer bisherigen Tätigkeit als Fachinstanz in die Planung und Umsetzung der IKT-Migration.
Informationsaustausch zu grundsätzlichen Fragen der IKT-Steuerung im Land Berlin.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU 1. Sitzung am 26.10.2017 (IT-Koordinierungsgremium (ITK) Berlin)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss 18/2017 des IKT-LR vom 19.06.2017
Zusammensetzung Leitung SenInnDS V B IT-Manager/innen der Senats- und Bezirksverwaltungen ITDZ
Anzahl Sitzungen pro Jahr Wird in der konstituierenden Sitzung nach Rücksprache mit allen Mitgliedern festgelegt.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 2
TOP’s sind vorab durch die Behörden einzureichen
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Name Architekturboard
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Unterstützung IKT-Staatssekretärin bei Festsetzung und Weiterentwicklung der IKT-Architektur sowie bei Einführung und Überwachung von IKT-Standards.
Erarbeitung der (überwiegend technischen) Vorgaben und der dazu notwendigen verbindlichen Grundsätze, Standards und Regelungen.
Vorschläge zur Festsetzung und Durchsetzung der IKT-Architektur.
Beratung und Bewertung von Anträgen zur Zustimmung auf Standardabweichung von Vorgaben einschl. Anhörungsverfahren.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
Gründung nach Inkrafttreten EGovG Bln mit Einführungsschreiben vom 30.08.2016
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
§ 20 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EGovG Bln;
1. Festsetzung IKT-StS zur IKT-Architektur i.V.m. Einführung eines landesweit verbindlichen IKT-Architekturmanagements vom 30.08.2016
Zusammensetzung ITDZ (IKT-Architekturmanagement, Unternehmens-steuerung, Prozessmanagement)
SenInnDS (IKT-Architektur, IKT-Sicherheit, IKT-Geschäftsprozessmanagement, IKT-Steuerung)
Leitung SenInnDS V B
Themenbezogen auf Einladung Gäste
Anzahl Sitzungen pro Jahr 14-tägig
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 2
Mittelfristig ist die Einrichtung einer Geschäftsstelle für das Architekturboard ist beabsichtigt.
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Name Fachgruppe IKT-Arbeitsplatz
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Ist als Beratungsgremium dem Architekturboard untergeordnet.
Dient der Sicherstellung der Beteiligung der Senatsverwaltungen und der Bezirke an der laufenden Weiterentwicklung des IKT-Arbeitsplatzes.
Erarbeitung von strategischen Anforderungen, Vorschlägen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des IKT-Arbeitsplatzes.
Einbringen der Vorschläge und Empfehlungen in den regelmäßigen Fortschreibungsprozess zur IKT-Architektur beim Architekturboards.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU Die konstituierende Sitzung des Gremiums befindet sich derzeit in der Vorbereitung. (Vorläufer: AG BerlinPC)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss 17/2017 des IKT-LR vom 19.06.2017
Zusammensetzung Benannte Vertreter des IT-Managements der Behörden
ITDZ
SenInnDS IKT-Steuerung
Anzahl Sitzungen pro Jahr Wird in der konstituierenden Sitzung nach Rücksprache mit allen Mitgliedern festgelegt.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 2
TOP’s sind vorab durch die Behörden einzureichen
Hinweis: Abweichend von der Empfehlung des IKT-Lenkungsrates im Beschluss 17/2017 wird der Arbeitskreis nicht nur beim ITDZ eingerichtet, sondern als besondere untergeordnete Fachgruppe des Architekturboards. Damit kann sichergestellt werden, dass Vorschläge zu Weiterentwicklungen des IKT-Arbeitsplatzes mit dem BerlinPC schnell in den Standardisierungsprozess zur IKT-Architektur eingebracht werden können. Im Architekturboard werden sämtliche Fortschreibungsvorschläge zur IKT-Architektur beraten und der IKT-Staatssekretärin zur Festsetzung empfohlen.
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Name ITDZ-Verwaltungsrat
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Aufgaben gem. § 5 ITDZ-G u.a.
beschließt die grundsätzlichen Angelegenheiten der Anstalt,
überwacht die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
erteilt Zustimmung zu Investitionen ab einer bestimmten Grenze, zur Gehalts- und Stellenstruktur des Leitungspersonals sowie außertarifliche Anstellungen einschließlich Abfindungen und alle auf dieser Grundlage beabsichtigten Anstellungsverträge, zur Übernahme von Bürgschaften, zum Abschluss, wesentlichen Änderungen oder Aufhebung von Liefer- und Leistungsverträgen ab einer bestimmten Grenze.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
2004
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Gesetz über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ-G) vom 19.11.2004
Zusammensetzung Zusammensetzung gem. § 3 ITDZ-G
Insgesamt fünf Mitglieder.
Durch Bestellung des Senats: einen Vertreter der für die Grundsatzangelegenheiten der Informationstechnik zuständigen Senatsverwaltung, einen Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen, einen Vertreter der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung.
Durch Bestellung des Rat der Bürgermeister zwei Mitglieder der Bezirke.
Vorsitz führt Vertreter der für die Grundsatzangelegenheiten der Informationstechnik zuständigen Senatsverwaltung, Vertretung durch das von der Senatsverwaltung für Finanzen benannte Mitglied.
Anzahl Sitzungen pro Jahr Viermal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
ITDZ Berlin
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Name ITDZ-Nutzerbeirat
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Berücksichtigung von Hinweisen, Anregungen und Ideen, aber auch Kritikpunkten der nutzenden Behörden an Dienstleistungen des ITDZ Berlin.
Berücksichtigung der Perspektiven und Impulse aus Kundensicht bei den aktuellen Projekt- und Produktthemen rund um das EGovG Berlin als Beratungsexpertise.
Entwicklung innovativer Lösungsideen für Herausforderungen die nicht durch bereits laufende Aktivitäten betrachtet werden.
Identifikation von innovationsbedürftigen Themen
Entwicklung von Lösungsansätzen gemeinsam mit den späteren Anwendern
Beschaffung durch neue Vergabeoption „Innovationspartnerschaft“ zur Einbeziehung von (Berliner) StartUp´s
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU Ab Oktober 2017
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Auftrag aus den Richtlinien der Regierungspolitik der
18. Wahlperiode
Zusammensetzung Leitung ITDZ Berlin.
Teilnehmer aus jeder Senatsverwaltung und jedem Bezirk - konkrete Besetzung wird von der jeweiligen Behörde benannt.
Zentrale IKT-Steuerung nimmt an den Sitzungen teil.
Themenbezogene Gäste z.B. TU, HWR, VAK oder Fraunhofer Fokus.
Anzahl Sitzungen pro Jahr Viermal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
ITDZ Berlin
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Name Mentorengruppe IT-Kostenträger (MeG IT)
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Unterstützt die landesweit einheitliche Bebuchung und Weiterentwicklung der einheitlichen IT-Kostenträger unter Berücksichtigung der Vorgaben SenFin und SenInnDS auf der Basis des am 10.11.2005 vom ITK beschlossenen Konzeptes „IT-Kostenträger und Buchungsrichtlinie“ in der jeweils aktuellen Version.
Dient der Abstimmung der IT-Manager und der Controller, insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Ausprägung der IT-Kostenträger.
Stellungnahme zu neuen IT-Kostenträgern.
Weiterentwicklung und inhaltliche Ausprägung der IT-Kostenträger.
Erarbeitung von Qualitätsindikatoren.
Prüfung der Buchungsqualität anhand der Produktvergleichsberichte sowie Einhaltung der Buchungsrichtlinie.
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen in Konfliktfällen.
NEU: Erweiterung um neue Kostenträger zur Umsetzung EGovG Bln
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
07/2006 (Zuvor seit 1995 Produktmentorengruppe der Bezirke zur Betreuung der IT-Produkte)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Senatsbeschluss 3233-2005 Berlinweit einheitliche IT-Kostenträgerstruktur
Beschluss ITK Nr. 8/05 Konzept „IT-Kostenträger und Buchungsrichtlinie Version 1.0.0“
Beschluss ITK Nr.11/06 Weiterentwicklung Produktmentorengruppe der Bezirke zur Betreuung der IT-Produkte zur einer Mentorengruppe IT-Kostenträger (MeG IT)
Zusammensetzung fünf Vertreter der Bezirksverwaltungen (4 * IT-Management, 1 * IT-Controlling)
drei Vertreter der Hauptverwaltungen (2 * IT-Management, 1 * IT-Controlling)
je ein Vertreter aus zwei nachgeordneten Behörden
SenInnDS V B 1 (Leitung)
eine Vertretung SenFin II B;
eine Vertretung der Geschäftsstelle Produktkatalog Bezirke
Anzahl Sitzungen pro Jahr drei- bis viermal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 1
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Name AG IT-Bestands- und Planungsübersicht (AG IT-BePla)
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Abstimmung der redaktionellen Fortschreibung und Weiterentwicklung der Fachanwendung IT-BePla
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
10/2010
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss ITK Nr. 59/10 Einrichtung der AG IT-BePla
Zusammensetzung Hauptverwaltung (Senatsverwaltung für Finanzen und Senatsverwaltung für Inneres und Sport),
Bezirksverwaltungen (Bezirksamt Pankow von Berlin und Bezirksamt Spandau von Berlin),
Nachgeordneten Behörden (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO).
Anzahl Sitzungen pro Jahr zwei- bis dreimal jährlich
Die AG tagt anlassbezogen, insbesondere aber unmittelbar vor bzw. nach dem Erfassungszeitraum, um neue Anforderungen an die IT-BePla zu bewerten sowie die programmtechnische und organisatorische Umsetzung zu begleiten.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B
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Name Arbeitsgruppe Informationssicherheit (AG InfoSic)
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Berät das ITDZ Berlin zu technisch-operativen Aspekten der Informationssicherheit, insbesondere bzgl. der Sicherheitsmaßnahmen für die verfahrensunabhängige IKT.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU Neuausrichtung gemäß InfoSic-LL ab 2017 (als AG IT-Sicherheit seit 1999)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Leitlinie zur Informationssicherheit der Landesverwaltung des Landes Berlin (InfoSic-LL) – Festsetzung IKT StS vom …Vg im Geschäftsgang
Zusammensetzung Leitung ITDZ
Konkrete Besetzung wird vom ITDZ mit den Behörden abgestimmt.
Zentrale IKT-Steuerung nimmt an den Sitzungen teil.
Anzahl Sitzungen pro Jahr drei- bis viermal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
ITDZ
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Name Informationssicherheitsmanagement-Team (InfSiMa-Team)
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Berät die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Informationssicherheit zu strategischen oder behördenübergreifenden Aspekten der Informationssicherheit.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU mit InfoSic-LL (Vorläufer: Erfahrungsaustausch InfSiBe der Behörden)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Leitlinie zur Informationssicherheit der Landesverwaltung des Landes Berlin (InfoSic-LL) – Festsetzung IKT StS vom …Vg im Geschäftsgang
Zusammensetzung Es besteht aus
der oder dem Landesbeauftragten für Informationssicherheit (Vorsitz),
den Behördlichen Informationssicherheitsbeauftragten,
der oder dem Informationssicherheitsbeauftragten des ITDZ Berlin
Darüber hinaus können weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinzugezogen werden.
Den Informationssicherheitsbeauftragten der Verwaltung des Abgeordnetenhauses, des Rechnungshofs von Berlin und der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit steht die Teilnahme frei.
Anzahl Sitzungen pro Jahr zweimal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 2
170906_VB2_Anlage_Gremienstruktur_mit_Steckbriefen.docx Seite 15 von 17
Name Umsetzungsgruppe zum gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (UG GPM)
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Dient der Abstimmung und Organisation der Behörden zu Fragen des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagements auf Fachebene.
Gibt Impulse für die Weiterentwicklung des Einführungskonzepts für ein gesamtstädtisches Geschäftsprozessmanagement.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU Die konstituierende Sitzung des Gremiums befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss 06/2017 des IKT-Lenkungsrats vom 19.06.2017
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter der Senatsverwaltungen (sowie ggf. nachgeordneten Behörden und Eigenbetriebe) und Bezirksverwaltungen, in deren fachliche Zuständigkeit das Thema Geschäftsprozessmanagement fällt.
Anzahl Sitzungen pro Jahr Wird in der konstituierenden Sitzung nach Rücksprache mit allen Mitgliedern festgelegt.
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V A 1
170906_VB2_Anlage_Gremienstruktur_mit_Steckbriefen.docx Seite 16 von 17
Name Nutzerbeirat für den IKT-Basisdienst „Vermittlung und Auskunft (Bürgertelefon 115 u.a.)“
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Organisation der Zusammenarbeit und Abstimmung der Behörden mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem ITDZ zum IKT-Basisdienst „Vermittlung und Auskunft (Bürgertelefon 115 u.a.)“ auf Fachebene.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
NEU Das Gremium konstituiert sich am 13.10.2017. (Der bisherige Nutzerbeirat 115 wird in den neuen Nutzerbeirat überführt.)
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Beschluss 07/2017des IKT-Lenkungsrats vom 19.06.2017
Zusammensetzung Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Behörden, die an dem IKT-Basisdienst „Vermittlung und Auskunft (Bürgertelefon 115 u.a.)“ teilnehmen bzw. deren Teilnahme in Planung ist
Anzahl Sitzungen pro Jahr zweimal jährlich
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V A 1
170906_VB2_Anlage_Gremienstruktur_mit_Steckbriefen.docx Seite 17 von 17
Name Arbeitsgruppe IKT-Fachkräfte
Zweck/Aufgaben des Gremiums
Entwicklung von Strategien und entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung von IKT-Fachkräften.
seit wann existiert das Gremium (ggf. Vorläufergremium)
Aufgrund Berichtsauftrages des Abgeordnetenhauses vom 12.12.2013 zu Konzepten für Mangelberufe [Drucksache Nr. 17/1400 (II.A.22 b)] und aufgrund der Dringlichkeit der Gewinnung von IT-Fachkräften für das Land Berlin konstituierte sich am 5. April 2016 eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe „IT-Fachkräfte“ unter Federführung SenInnSport mit Auftrag zur Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen. Vorlage eines Diskussionspapiers mit Handlungsempfehlungen ist erfolgt.
Arbeitsgruppe wird aufgrund der besondere Bedeutung fortgeführt, ggf. Anpassung Arbeitsstruktur und Arbeitsauftrag.
Rechtsgrundlage/Beschluss zur Einrichtung des Gremiums
Berichtsauftrages des Abgeordnetenhauses vom 12.12.2013
Beschluss zur Fortführung und zum neuen Arbeitsprogramm soll vom IKT-Lenkungsrat in seiner 4. Sitzung gefasst werden.
Zusammensetzung Vorschlag:
SenInnDS Abt. V
SenFin Abt. IV
VAk
IT-Management großer IT-Stellen der Berliner Landesverwaltung (z. B. SenBJF, SenFin, SenJustVA, PolPrä, Bezirke)
ITDZ
HPR wird zur Mitwirkung eingeladen
Anzahl Sitzungen pro Jahr mindestens zweimal jährlich; Sitzungen jedoch abhängig vom Arbeitsprogramm, welches jährlich festgelegt wird
Geschäftsstelle (zuständig für Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung usw.)
SenInnDS V B 3