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Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer...

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“ Erfurt – Eisenach Strecke 6340, km 135,030 – 141,800 Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP) Auftragnehmer: Kling LandschaftsPlanung Marienstraße 40 38104 Braunschweig Tel. 0531 / 225 74 90 Fax 0531 / 225 74 91
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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“

Erfurt – Eisenach

Strecke 6340, km 135,030 – 141,800

Gleiserneuerung Gotha – Leinakanalund

Umbau Ostkopf Bf Gotha

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN(LBP)

Auftragnehmer:

Kling

LandschaftsPlanung

Marienstraße 4038104 BraunschweigTel. 0531 / 225 74 90Fax 0531 / 225 74 91

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 1/61

INHALTSVERZEICHNIS

1. Projektbeschreibung.......................................................................................................................... 2

2. Rechtliche und planerische Grundlagen............................................................................................2

3. Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes...............................33.1 Untersuchungsraum................................................................................................................33.1.1 Naturraum............................................................................................................................ 43.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen..............................................................................................6

4. Konfliktanalyse................................................................................................................................. 134.1 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen für die Umwelt........134.1.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen............................................................................................134.1.2 Schutzgut Boden................................................................................................................154.1.3 Schutzgut Wasser..............................................................................................................154.1.4 Schutzgut Klima/Luft..........................................................................................................154.1.5 Schutzgut Landschaftsbild.................................................................................................164.1.6 Schutzgut Mensch..............................................................................................................164.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.........................................................................16

5. Artenschutzrechtliche Bewertung.....................................................................................................175.1 Veranlassung........................................................................................................................175.2 Prüfungsrelevante Arten........................................................................................................175.3 Prüfverfahren........................................................................................................................175.4 Betrachtung der Arten...........................................................................................................175.5 Fazit...................................................................................................................................... 295.6 Artenblätter............................................................................................................................ 30

6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege...........................................................356.1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen.................................................................................356.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen...............................................................366.3 Kompensationsmaßnahmen.................................................................................................376.3.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs...............................................................................376.3.2 Beschreibung und Bewertung der Kompensationsmaßnahmen........................................42

7. Maßnahmenblätter........................................................................................................................... 43

8. Literatur........................................................................................................................................... 61

Anlage

Grundlagen- und Konfliktplan in 12 Blättern Maßnahmenplan in 13 Blättern

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 2/61

1. Projektbeschreibung

Um in dem durch die im Jahr 2017 geplante Inbetriebnahme der VDE 8.1 und VDE 8.2 in Erfurtentstehenden Taktknoten die Fernverkehre optimal verbinden zu können, plant die DB AG dieüberregional bedeutsame elektrifizierte Hauptstrecke 6340 Halle/Saale Hbf. – Guntershausen imStreckenabschnitt von Erfurt bis Eisenach als Zulaufstrecke für VDE 8 zu ertüchtigen. Dazu ist die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von derzeit 160 km/h auf 200 km/h erforderlich.Gleichzeitig soll die Verfügbarkeit dieser wichtigen und stark belasteten Strecke garantiert werden.Dazu müssen die Gleisanlagen im zu beplanenden Streckenabschnitt von km 135,030 biskm 141,800 erneuert werden.

Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen geplant:

- Maßnahmen am Bahnkörper (Erneuerung von Weichen, Gleisverschiebungen, Erneuerung derPlanumsschutzschicht, abschnittsweise Herstellung der erforderlichen Planumsbreite, punktuellMaßnahmen in Böschungsbereichen, Errichtung von Stützmauern an einer Eisenbahnüberfüh-rung, Verbesserung der Hinterfüllbereiche an Eisenbahnüberführungen),

- Erneuerung der Gleisanlagen sowie des Oberbaus- Anpassung der bestehenden Entwässerungsanlagen- Anpassung der Kabelanlagen an die neuen baulichen und technischen Erfordernisse- Anpassung der Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, der Telekommunikation und der Elektro-

technik an die neuen baulichen und technischen Erfordernisse

Im Bereich des Bahnhofs Gotha (zwischen Bahn-km 135,030 und Bahn-km 137,620) findenausschließlich Arbeiten am Oberbau der Betriebsgleise statt. Es werden Weichen, die Gleisabschnittezwischen den Weichen und zwei Gleise erneuert. Die Gleiserneuerungen sind mit Lagever-schiebungen bis zu ca. 15 cm verbunden. Eine Erneuerung des Schotterkörpers ist nicht geplant.Ab Bahn-km 137,620 bis zum Ende des Planungsbereichs bei Bahn-km 141,800 werden auchTiefbauarbeiten, u. a. zur Erneuerung der Planumsschutzschicht, durchgeführt. Dazu wird derSchotterkörper ausgebaut.

Arbeiten im Bereich des vorhandenen Oberbaus und der gewidmeten Schienenverkehrsanlage führenzu keinen flächenhaften Eingriffen im Sinne der Eingriffsregelung. In vier Bereichen finden außerhalbdes vorhandenen Oberbaus Bauarbeiten zur Herstellung der erforderlichen Planumsbreite und zurErrrichtung von Stützwänden an einer Eisenbahnüberführung statt. Sie können zu flächenhaften Ein-griffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild führen.Für die Bauarbeiten werden außerdem Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen außer-halb befestigter Flächen benötigt.

Für die gesamten Baumaßnahmen ist zu prüfen, ob sie Bestimmungen des sogenannten Artenschutz-rechts berühren.

Die Baumaßnahmen im Einzelnen sind den technischen Lageplänen zu entnehmen.

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahmen nach dem Fahrplanwechsel 2016/2017 ab Dezember 2016 zurealisieren.

2. Rechtliche und planerische Grundlagen

Raumordnung:

Im Regionalplan Mittelthüringen (Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, 2011) ist die betroffene Gleisanlage als „europäisch bedeutsame Schienenverbindung“ ausgewiesen.Er weist für das Untersuchungsgebiet keine großräumig unzerschnittenen Räume, keine EU-Vogelschutzgebiete und keine Flächen des Feuchtbiotopverbund-Konzepts auf. Das betroffene Gebiet spielt gemäß des Regionalplans für den Tourismus keine Rolle.

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Wasserschutzgebiete:

Das Planungsgebiet liegt in keinem Wasserschutzgebiet.

FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete:

Im Planungsraum bzw. im Wirkraum des Vorhabens liegen keine FFH-Gebiete, EU-Vogelschutz-gebiete, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete.

Geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz:

Im Nahbereich der Bahntrasse zwischen Sundhausen und dem Leinakanal befinden sich nachAuskunft der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Gotha einzelne gemäß § 30Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 18 Thüringer Naturschutzgesetz geschützte Biotope. Dabei handeltes sich um einen Feuchtwald mit kleineren Standgewässern und Röhricht, Landröhrichtbereiche,Feucht-/Nassgrünland und eine Sumpfhochstaudenflur (Abb. 1). Zur Darstellung der besondersgeschützten Biotope siehe auch den Grundlagen- und Konfliktplan des LBP.Keine dieser Flächen wird durch die geplante Maßnahme in Anspruch genommen.

Abbildung 1 : Geschützte Biotope im Trassennahbereich (Darstellung: UNB des Landkreises Gotha).

3. Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes

Der zu ertüchtigende Abschnitt Gotha – Leinakanal der Bahnstrecke 6340 führt durch die westlichenRandbereiche der Kernstadt Gothas, durchquert die Ortslage des Stadtteils Sundhausen und passiertanschließend bis zum Leinakanal die freie Landschaft. Außerdem sind Arbeiten im Bereich desBahnhofs Gotha vorgesehen.

3.1 Untersuchungsraum

Für die Ermittlung der Eingriffe wurden in einem Korridor von jeweils 100 m beiderseits der Bahn-trasse eine Biotoptypenkartierung gemäß des thüringischen Biotoptypenschlüssels (ThüringerMinisterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 1999) durchgeführt. Bei Bedarf wurde der kartierte und betrachtete Bereich erweitert, um den gesamten so genannten„Wirkraum“ zu erfassen, innerhalb dessen alle bau-, anlage- und betriebsbedingten Beein-trächtigungen wirksam werden können.

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3.1.1 Naturraum

Die Beschreibung des Naturraums erfolgt nach Hiekel et. al. (2004) und DEGES (2009).Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum des „Thüringer Beckens“ innerhalb des Natur-raumtyps der „Ackerhügelländer“ und hier innerhalb der Naturraumuntereinheit, dem „InnerthüringerAckerhügelland“.

Das Innerthüringer Ackerhügelland stellt sich als flachwelliges Hügelland mit durchschnittlichen Hang-neigungen zwischen 1 und 3°, vereinzelt auch bis 7°, durchzogen von teils flachen, teils kastenförmi-gen Tälern, dar. Die durchschnittlichen Höhen liegen zwischen ca. 130 und 250 Meter ü. NN im Nord -osten und 200 und 350 Meter ü. NN im Südwesten. Die kalkigen, mergeligen und sandigen Sedimen-te des Keupers, Muschelkalkes, Buntsandsteins und Pleistozäns bestimmen die jeweiligen Standort-bedingungen. Charakteristisch sind im Innerthüringischen Ackerhügelland Lössdecken und -schleier,über denen sich schwarzerdeähnliche Böden, Rendzinen und Löss-Parabraunerden entwickelt ha-ben.

Entsprechend dieser standörtlichen Voraussetzungen handelt es sich um einen vorwiegend ackerbau-lich genutzten Naturraum, der regional unterschiedlich mit Strukturelementen wie Hecken, Streuobst-wiesen, Alleen, Ufergehölzen ausgestattet ist. Entlang von Fließgewässern befinden sich häufig Kopf-baumreihen. Aufgrund der teils staunassen Standorte sind Meliorationsgräben vorhanden, die punktu-ell von Gehölzen gesäumt werden. Waldflächen sind meist nur in isolierten Restbeständen vorzufin-den.

Die Grundwasserführung in Klüften von Ton- und Schluffsteinen ist gering. Der Naturraum ist arm anStandgewässern. Die klimatischen Verhältnisse sind kontinental geprägt und mit einer mittleren Tem-peratur von 7,5-8,5 °C und Niederschlag im Jahresmittel von 450 – 600 mm als sehr trocken undwarm zu bezeichnen.

Geologie und Böden:Das Untersuchungsgebiet ist Teil des „Thüringer Beckens“, in dessen Untergrund sich gefaltete Sedi-mente des Erdaltertums befinden, die nach ihrer Abtragung durch Schichten des Zechsteins und derTrias (Buntsandstein, Muschelkalk, Keuper) überdeckt wurden.

Seit der Kreidezeit gehört das Gebiet zum Festland. In der Kreide- und Tertiärzeit gelangte das Be-cken unter Spannungen der alpidischen Orogenese, so dass es einsank und von Störungen und Gra-benbrüchen geprägt wurde. Aus diesen bruchtektonischen Störungszonen ist zum Beispiel die Gotha-Saalfeld Störung entstanden. Die Abtragung im Tertiär legte einen Ring von Muschelkalkgesteinenund Schichten des Buntsandsteines frei, während das Zentrum von Keuperschichten bedeckt blieb.Einige kleine Endmoränen entstanden durch die Elsterkaltzeit, dessen Eismassen bis in das Thürin-ger Becken reichten. Die über den roten Sandsteinen der Buntsandstein-Zeit liegenden Ablagerungendes Muschelkalkes sind grau gefärbt. Der untere und obere Muschelkalk besteht in Thüringen über-wiegend aus marinen Kalksteinen und Dolomiten mit Einlagerungen. Während der mittlere Muschel-kalk zusätzlich Tonsteine, Gips, Anhydrit und Steinsalze umfasst, die durch die oberflächennahe Ver-witterung jedoch schon ausgelaugt sind.

Angrenzend an den Muschelkalk und den Buntsandstein besteht der geologische Untergrund desThüringer Beckens aus Ablagerungen des Unteren Keupers (Lettenkeuper), welche im Zentrum nochvon Sedimenten des Mittleren Keupers (Gipskeuper) bedeckt sind. Diese vorwiegend tonigen Abfol-gen des Keuper bilden im Inneren des Beckens eine flach gewellte Landschaft.

Der Untere Keuper ist eine 40 bis 50 Meter mächtige Wechsellagerung von tonigen, feinkörnigenSandsteinen, Tonsteinen, Mergelsteinen, Kalkbänkchen und Dolomitbänken. Im Mittleren Keuper sindTonsteine, Sandsteine, Gipse und Mergel in verschiedenen Ausprägungen zu finden.

Daneben treten in Talauen und Nebentälern jüngere pleistozäne und holozäne Ablagerungen auf.Während der Elstereiszeit, die bis in den Naturraum südlich Gothas vordrang, lagerten sich entlangder Höhenrücken breite Schotterbänke ab, welche im Quartär durch Flüsse in das Thüringer Beckentransportiert wurden. Im Vorlandbereich des Thüringer Waldes bildeten sich so fluviale Ablagerungenaus Kies, Sand und Schluff sowie weichselkaltzeitliche Fließerden heraus.

Von besonderer Bedeutung sind die pleistozänen Lössablagerungen mit einem Verbreitungsschwer-punkt südlich von Gotha.

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Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über Unterem und Mittleren Keu-per wie Lehm-Schwarzerde, Ton-Renzina sowie Bergton-Rendzina über Muschelkalk, von sandig undkiesigen Böden wie Decksandlehm-Braunerde und Lehm-Staugley, über pleistozänen Terrassen, auf-gebaut. Einen großen Flächenanteil nehmen die Lössböden mit Löss-Schlemmschwarzerde undLöss-Staugley ein. Entlang des Sülzengrabens sind holozäne Substrate mit Schwarzgley und Lehm-Vega vorzufinden.

Insgesamt handelt es sich um relativ nährstoffreiche Böden mit einem mehr oder weniger ausgegli-chem Wasserhaushalt.

Die Böden bieten gute Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Nutzung. Entsprechend sind imUntersuchungsraum großflächige Ackerfluren vorzufinden. Der auf einigen Flächen auftretendenStaunässe wird mit Entwässerungsgräben begegnet, um auch dort die bodenbedingte Ertragsfähig-keit zu nutzen. Relativ unbeeinflusste Böden sind somit kaum vorhanden.

Wasser:Das Untersuchungsgebiet gehört zum Grundwassereinzugsgebiet der Weser. Die geologischen Ver-hältnisse sind vorrangig durch Ton-, Schluff- und Mergelsteine des Keupers geprägt. Die Festge-steinsgrundwasserleiter des Keuper beinhalten entsprechend dieser geologischen Verhältnisse ge-klüftete sandige und karbonatische Gesteinsfolgen neben salinaren, in Auslaugung befindlichen Ein-heiten. Grundwasserleitend sind vor allem die geklüfteten Feinsandsteine und Dolomite des UnterenKeuper. Es handelt sich um Kluftgrundwasserleiter mit überwiegend silikatisch/karbonatischem, imMittleren Keuper auch sulfatischem Gesteinschemismus.

Die Grundwasserführung in den Klüften von Ton- und Schluffsteinen kann als gering gewertet werden.Die Grundwasserneubildung erfolgt aus Niederschlägen und Oberflächenwasser (natürliche Vorflutdes Grundwassers) durch die natürliche Infiltration der unterschiedlich durchlässigen Deckschichtenund Versickerung. Bei einem Jahresniederschlag von ca. 560 mm und einer durchschnittlichen Ver-dunstungsrate von < 400-450 mm/a ist im Untersuchungsgebiet mit eher geringen bis mittlerenGrundwasserneubildungsraten von < 50 mm bis punktuell 200 mm zu rechnen.

Grundwasservorkommen befinden sich in den Flusstälern unter den Vegen und Gleyen. Der Grund-wasserleiter in engen Flusstälern weist einen geringen Flurabstand auf.

Als Vorbelastung des Grundwassers kann im Untersuchungsgebiet der Eintrag von Nähr- und Schad-stoffen bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Raums angesehen werden. Infor-mationen über die konkrete stoffliche Belastung des Grundwassers im Untersuchungsraum liegennicht vor.

Der Leinakanal, der westlich an das Untersuchungsgebiet angrenzt, wurde im 14. Jahrhundert zurWasserversorgung der Stadt Gotha erbaut. Es handelt sich um ein etwa fünf m breites Gewässer innaturnahem Zustand. Die Sohlenstruktur ist geprägt durch Kolke, Kies- und Sandbänke. Die Uferbe-reiche bestehen entsprechend der Entstehungsgeschichte aus Wällen. Der Kanal ist nahezu durch-gängig von Ufergehölzen gesäumt. Neben typischen, gewässerbegleitenden Gehölzen wie Schwarz-Erle und Gemeiner Esche stocken hier Hybridpappeln und zahlreiche alte Stiel-Eichen.

Ein weiteres Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist der Sülzengraben. Er verläuft südlich derBahntrasse und durchfließt hauptsächlich Ackerflächen. Es handelt sich um einen Meliorationsgrabenmit Trapezprofil. Naturnahe Strukturelemente sind kaum vorhanden.

Klima:Der Untersuchungsraum gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenklima“ und hierzum Klimabezirk „Thüringer Becken“.

Die Niederschlagsmenge pro Jahr liegt bei ca. 560 mm und ist damit relativ niedrig. Dies ist vorrangigauf die Lage des Raums in dem eher niederschlagsarmen Leestreifen nördlich des Thüringer Waldesund südlich des Harzes zurückzuführen. Das Regenmaximum im Sommer (Juli) ist eine Folge derkontinentalen Einflüsse und tritt zum Teil als Starkregenereignisse oder Wolkenbrüche, häufig in Ver-bindung mit Gewittern, auf. Der niederschlagsärmste Monat ist der Februar.

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Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 7,5° bis 8° C. Die kontinentale Prägung des Klimasschlägt sich ebenfalls in der recht hohen mittleren Jahresschwankung der Temperatur von 17,5° bis19° C nieder. Im Jahresdurchschnitt ist mit 30 bis 40 Nebeltagen zu rechnen.

Die vorherrschende Windrichtung im Untersuchungsgebiet ist mit einem Anteil von 15 % Westsüd-west. Die West- bis Südwestwinde bringen feuchtmilde, atlantische Luftmassen mit sich. Im Winterzeigt sich der Einfluss des kontinentalen Klimas vor allem durch Winde aus östlichen Richtungen.

Arten und Biotope:Ein Großteil des Innerthüringer Ackerhügellandes wird ackerbaulich genutzt. Typische Elemente derAckerfluren sind kleinere isolierte Restwälder, Gebüsche, Windschutzhecken, streifenförmigeObstgehölze, einzelne Solitärbäume und lokal Streuobstwiesen. In den Talauen finden sich t. w.Grabensysteme und noch Reste von Auengehölzen und z. T. artenreicheren Feuchtwiesen.

3.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Das Schutzziel für das Schutzgut ist der Erhalt von wildlebenden Tieren und Pflanzen und ihrernatürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt sowie ihrer Lebensräume (Biotope) und ihrersonstigen Lebensbedingungen (Eisenbahnbundesamt 2014).

Biotoptypen und Nutzungsstrukturen:Die durch die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Fläche), die Baustellenzufahrten (BZ) und dieaußerhalb des Oberbaus der Betriebsgleise gelegenen Baubereiche (BB) in Anspruch genommenenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen sowie Tierlebensräume werden im Folgenden beschrieben. Sie sind im Grundlagen- und Konfliktplan des LBP dargestellt.

BE-Fläche 1 (BE 1) (ca. Bahn-km 137,900 bahnrechts): Es handelt sich um eine ehemalige Gewerbefläche. Die Fläche wird hauptsächlich von offenenBodenaufschüttungen (Biotopcode 8202) eingenommen. Randlich sind Staudenfluren mesophiler undtrockener Standorte (Biotopcode 4713, 4733) mit eingestreuten Gebüschen (Biotopcode 6224) sowieein offener Sandbereich vorhanden (8400).Aufgrund ihrer Struktur und Standortbedingungen stellen die Randbereiche einen potentiellenLebensraum der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar.Die Zufahrt zur BE-Fläche 1 erfolgt von der Leinastraße (L 1027) über gewerblich genutzte Flächenund die Bodenaufschüttung (BZ 1). Die Zufahrt von der BE-Fläche 1 zum Gleis erfolgt über diehauptsächlich von Gebüsch (Biotopcode 6224) bewachsene Böschung der Bahnanlagen (BZ 2). Überein mit unterschiedlich dichter Staudenflur trockener Standorte bewachsenes stillgelegtes Gleis (BZ 3)erfolgt die Zufahrt in Richtung Bahnhof Gotha und in Richtung Eisenbahnüberführung (EÜ)Krusewitzstraße. Auf Grund seines schütteren Bewuchses und der schnellen Erwärmbarkeit stellt dasstillgelegte Gleis einen potentiellen Lebensraum der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar.

BE-Fläche 2 (BE 2) (ca. Bahn-km 138,400 bahnlinks): Bei der BE-Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche (Biotopcode 4100). Zwischen Ackerfläche undBahnanlage befindet sich eine schmale Hecke (Biotoptyp 6110). Für die von der BE-Fläche 2 inRichtung EÜ Krusewitzstraße vorgesehene Baustellenzufahrt (BZ 6) müssen Teile von Hecken(Bioptopcode 6110) sowie Gebüsche (Bioptopcode 6224), Staudenfluren mittlerer Standorte(Biotopcode 4713) und ein mit Schotter befestigter Fußweg (Biotopcode 9216) in Anspruchgenommen werden. Für die von der BE-Fläche 2 in Richtung Bahnhof Gotha vorgesehene Baustraße wird hauptsächlichein Schotterweg genutzt. Außerdem werden kleinflächig Staudenfluren mittlerer Standorte (Biotop-code 4713) und Scherrasensäume (Biotopcode 9318) in Anspruch genommen (BZ 4).Zur Andienung der BE-Fläche 2 ist eine von der Krusewitzstraße abzweigende Baustellenzufahrt (BZ5) vorgesehen. Diese soll zunächst über eine nährstoffliebende Ruderalflur (Biotopcode 4713) undnach Kreuzung eines Fuß- und Radweges über eine Ackerfläche geführt werden. Dazu muss einBaum der wegbegleitenden Baumreihe (Biotopcode 6320) entfernt werden.

Baubereich 1 (BB 1) (ca. Bahn-km 138,400 – ca. Bahn-km 138,660 bahnrechts): Im Randbereich der bestehenden Bahnanlage wird, um die neue Planumsbreite von 3,80 m herstellenzu können, eine Böschung mit Staudenflur (Biotoptyp 4733) und Gebüschen (Biotoptyp 6224)abgetragen und steiler wieder angelegt. Der Baubereich 1 sowie der sich vom BB 1 bis zur Einmündung der Baustellenzufahrt 3 auf das

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Planum des Betriebsgleise erstreckende Bereich (ca. Bahn-km 138,200 – ca. Bahn-km 138,400) sindein potentieller Lebensraum der Zauneidechse (Lacerta agilis).

BE-Fläche 3 (BE 3) (ca. Bahn-km 138,720 bahnrechts): Die BE-Fläche 3 wird teilweise innerhalb eines Baumbestandes angelegt, der als sonstiges natur-nahes Feldgehölz (Biotoptyp 6214) erfasst wurde. Außerdem werden Gebüsche (Biotoptyp 6224),sieben Einzelbäume (Biotopcode 6400), grasreiche, ruderale Säume frischer Standorte (Biotopcode4711) sowie eine innerhalb eines Betriebsgeländes gelegene Ansaat eine Scherrasens (Biotopcode9318) in Anspruch genommen Die Zufahrt vom Gleisplanum auf die BE-Fläche erfolgt durch ein Gebüsch (Biotoptyp 6214) und eineStaudenflur (Biotoptyp 4733).

BE-Fläche 4 (BE 4) (ca. Bahn-km 138,9 bahnlinks): Bei BE-Fläche 4 handelt es sich um eine Ackerfläche (Biotopcode 4100). Zwischen Ackerfläche undBahndamm befindet sich eine schmale Baumhecke aus jungen Eschen (Biotoptyp 6120), die imBereich der Zufahrt zum Gleisplanum (BZ 8) neben mesophilen Staudenfluren (Biotopcode 4713) undeinem Erdweg (Biotopcode 9214) in Anspruch genommen wird. Für die Herstellung der Zufahrt von der Krusewitzstraße (BZ 7) müssen zwei Einzelbäume(Biotopcode 6400) entfernt sowie in einen baumdominierten Gehölzbereich (Biotoptyp 6214)eingegriffen werden. Außerdem werden Staudenfluren (Biotopcode 4713), grasreiche, ruderaleSäume (Biotopcode 4711) und ein Schotterweg (Biotopcode 9216) in Anspruch genommen.

Baubereich 2 (BB 2) (EÜ Krusewitzstraße, Bahn-km 138,768):Zum Rückbau von vorhandenen Stützkonstruktionen, zur Herstellung von Stützbauwerken sowie derHerstellung der Regelböschungsneigungen werden Dammbereiche in Anspruch genommen, die vonStaudenfluren mittlerer und nährstoffreicher Standorte (Biotoptyp 4713) und kleineren Gebüschen(Biotoptyp 6224) bewachsen sind.

Baustellenzufahrt 9 (BZ 9) (EÜ Krusewitzstraße Bahn-km 138,768 bahnrechts):Von der Krusewitzstraße aus ist bahnrechts die Anlage einer Baustraße auf das Gleisplanum geplant.Dazu werden ein Schotterweg (Biotopcode 9216) sowie randlich entwickelte Staudenfluren (Biotoptyp4713) und Teile einer Hecke (Biotopcode 6110) in Anspruch genommen.

Baubereich 3 (BB 3) (ca. Bahn-km 140,0): Um die erforderliche Planumsbreite von 3,80 m herstellen zu können, wird der bahnlinkeBahnseitengraben auf einer Länge von etwa 180 m verrohrt. Die dort vorhandene Staudenflur(Biotoptyp 4713) wird beseitigt. Auf der bahnrechten Seite wird die erforderliche Planumsbreite durch die Neuprofilierung des Bahn-seitengrabens erreicht. Es wird eine Staudenflur (Biotoptyp 4713) in Anspruch genommen.

Baustellenzufahrt 12 (BZ 12) (ca. Bahn-km 140,0 bahnrechts): Die Zufahrt zum Baubereich 3 erfolgt über eine asphaltierte Straße und einen Betonweg und wirddann über einen asphaltierten Weg bis zu einer Wendestelle weitergeführt, die teilweise auf einemLagerplatz (Biotopcode 8392) und teilweise in einem mesophilen Grünland (Biotopcode 4223)angelegt wird. Randlich werden Scherrasen-Säume (Biotopcode 9318) und auf Höhe desBaubereiches 3 außerdem Staudenfluren (Biotopcode 4713) und Gebüsche (6224) in Anspruchgenommen.

BE-Fläche 5 (BE 5) (ca. Bahn-km 140,1 bahnrechts): Die BE-Fläche 5 wird im Bereich einer Ackerfläche (Biotopcode 4100) angelegt.Die Zufahrt zur BE-Fläche (BZ 10) erfolgt über eine asphaltierte Straße (Biotopcode 9213) sowieeinen Betonspurplattenweg. Randlich werden Scherrasen-Säume (Biotopcode 9318) in Anspruchgenommen.Die BE-Fläche 5 ist ein potentieller Lebensraum der Feldlerche (Alauda arvensis).

BE-Fläche 6 (BE 6) (ca. Bahn-km 140,5 bahnrechts): Die BE-Fläche 6 wird im Bereich einer Ackerfläche (Biotopcode 4100) angelegt. Die Zufahrt (BZ 11) erfolgt aus Richtung der BE-Fläche 5 und wird über einen Schotterweg(Biotopcode 9216) geführt. Randlich und zur Anlage der Zufahrt auf die Gleisanlagen werdenmesophile – eutrophe Staudensäume (Biotoptyp 4713) in Anspruch genommenDie BE-Fläche 6 ist ein potentieller Lebensraum der Feldlerche (Alauda arvensis).

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BE-Fläche 7 (BE 7) (ca. Bahn-km 140,5 bahnlinks): Die BE-Fläche 7 wird auf einer Ackerfläche (Biotopcode 4100) angelegt.Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Sundhausen über einen Schotterweg (Biotopcode 9216). Randlichwerden mesophile – eutrophe Staudenfluren (Biotoptyp 4713) in Anspruch genommen.Die BE-Fläche 7 ist ein potentieller Lebensraum der Feldlerche (Alauda arvensis).

Baubereich 4 (BB 4) (ca. Bahn-km 140,500 – ca. Bahn-km 140,650 bahnlinks): Im Bereich der südlichen Bahnböschung wird ein Bahnseitengraben angelegt. Neben Bereichen desOberbaus werden mesophile – eutrophe Staudenfluren (Biotoptyp 4713) und ein baumdominiertesGehölz (Biotopcode 6214) in Anspruch genommen.

BE-Fläche 8 (BE 8) (ca. Bahn-km 141,0 bahnlinks): Die BE-Fläche 8 wird hauptsächlich auf einer Ackerfläche (Biotopcode 6300) angelegt. Am Rand wirdauch ein mesophiler bis eutropher Staudensaum in Anspruch genommen (Biotoptyp 4713).Die BE-Fläche 7 ist ein potentieller Lebensraum der Feldlerche (Alauda arvensis).

BE-Fläche 9 (BE 9) (ca. Bahn-km 141,4, bahnlinks): Die BE-Fläche 9 wird im Bereich von mesophilem bis eutrophem ruderalisiertem Grünland(Biotopcode 4223) angelegt.Die BE-Fläche 7 ist ein potentieller Lebensraum von Vogelarten des strukturreichen Grünlandes.

Baustellenzufahrt 13 (BZ 13) (ca. km 140,5 bis ca. Bahn-km 141,4 bahnlinks)Die BZ 13 bildet die Verbindung zwischen den Baustelleneinrichtungsflächen 7, 8 und 9. Sie schließtsüdlich der BE-Fläche 9 über einen Wirtschaftsweg an die L 1027 an.Die BZ 13 wird auf einem Erdweg (Biotopcode 9216) angelegt. Randlich werden außerdem Gebüsche(Biotopcode 6224), Staudenfluren mesophiler/eutropher Standorte (Biotoptyp 4713) und ruderaleFeuchtstaudenfluren (Biotopcode 4722) in Anspruch genommen.

Baustellenzufahrt 14 (BZ 14) (ca. Bahn-km 141,200 – ca. Bahn-km 141,550 bahnlinks)Von der Baustellenzufahrt BZ 13 zweigt die auf ein gleisfreies Planum führende Baustellenzufahrt 14(BZ 14) ab. Das Planum ist noch vom Schotter des Oberbaus, aber auch von Feinmaterial bedeckt.Auf dem Planum hat sich ein sekundärer Halbtrockenrasen mit Beständen des Fransenenzians(Gentiana ciliata) entwickelt. Zwischen dem Planum und der Einschnittsböschung des Bahnkörpersverläuft ein Graben mit Sumpfhochstauden- und Röhrichtvegetation (Biotopcode 4721). Für dieBaustellenzufahrt wird neben dem Planum auch der Graben teilweise in Anspruch genommen. ImEinmündungsbereich zur BZ 13 werden außerdem Gebüsche (Biotopcode 6224) und mesophileStaudenfluren (Biotoptyp 4713) überbaut.

BE-Fläche 10 (BE 10) (ca. Bahn-km 141,4, bahnrechts): Die BE-Fläche 10 wird im Bereich von Ackerflächen angelegt.Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt von der Baustellenzufahrt 13 (BZ 15) über eine mit einemBaumbestand (Biotopcode 6214), Gebüschen (Biotopcode 6224) und Staudenfluren (Biotopcode4713) bewachsene Fläche. Außerdem müssen zwei Einzelbäume (Biotopcode 6400) entfernt werden.Die BE-Fläche 10 ist ein potentieller Lebensraum der Feldlerche (Alauda arvensis).

Baustellenzufahrt 15 (BZ 15) (ca. Bahn-km 141,050 – ca. Bahn-km 141,520 bahnrechts)Die Baustellenzufahrt BZ 15 wird auf einem gleisfreien Schotterplanum angelegt, das mit einer unter-schiedlich dichten Staudenflur trockener Standorte bewachsen ist. Außerdem werden Randbereicheeines mit einer Staudenflur mittlerer Standorte bewachsenen Grabens (Biotopcode 4713) überbaut.Auf Grund seines schütteren Bewuchses und der schnellen Erwärmbarkeit stellt das gleisfreie Planumeinen potentiellen Lebensraum der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar.Der potentielle Lebensraum der Zauneidechse erstreckt sich über die BZ 15 hinaus bis zum Ende desPlanungsbereichs bei Bahn-km 141,800.

BE-Fläche 11 (BE 11) (ca. Bahn-km 137,0 bahnrechts)Die BE-Fläche BE 11 wird im Bereich von stillgelegten Gleisanlagen angelegt. Diese sind mit einergroßenteils dichten Staudenflur mittlerer Standorte (Biotopcode 4713) bewachsen. Außerdem sind einBaumbestand (Biotopcode 6214) und Gebüsche (Biotopcode 6224) vorhanden. Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt ebenfalls über stillgelegte Gleisanlagen mit Staudenfluren. Fahrspuren zeigen, dassdieser Bereich öfters befahren wird. Nördlich der BE 11 wurde ein Zauneidechsenbestand nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen,

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dass sich dieser bis zum Baubeginn bis auf die geplante BE 11 ausdehnt.

BE-Fläche 12 (BE 12) (ca. Bahn-km 135,7 bahnrechts)Die BE-Fläche 12 (BE 12) wird in einem augenscheinlich regelmäßig als Lagerfläche genutztenBereich angelegt. Momentan wird ein kleinerer Bereich zur Ablagerung von Betonteilen genutzt. AufGrund der wahrscheinlich länger zurück liegenden Nutzung der restlichen Fläche hat sich dort eineStaudenflur mittlerer Standorte etabliert, in die Gebüschbereiche eingestreut sind. Die Gebüschewurden vor Kurzem auf den Stock gesetzt. Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt über einen mit Bitumen befestigten Weg. Nachweise der Zauneidechse liegen für die Fläche nicht vor. Sie ist jedoch ein potentiellerLebensraum für die Zauneidechse.

Die Bestandswerte (Biotoppotential) der von den Baumaßnahmen betroffenen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen wurden nach dem Bilanzierungsmodell des Landes Thüringen (ThüringerMinisterium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2005) ermittelt.

In die Bewertung des Bestandes gingen auch die im Untersuchungsraum auf die Biotoptypen/Nutzungsstrukturen einwirkenden Vorbelastungen ein. Dabei handelt es sich vorrangig um Schad- und Nährstoffdeposition aus der intensiven Landwirtschaftsowie Immissionen aus dem Bahnverkehr.

In der nachfolgenden Tabelle 1 werden die Größe der von den Baumaßnahmen betroffenen Flächensowie die Bestandswerte ihrer Biotope/Nutzungsstrukturen dargestellt.

Tabelle 1: Darstellung der durch die geplante Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen sowie derBestandswerte ihrer Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

Bezeichnung Eingriffsfläche

Größe [m²]Biotopcode

Biotoptyp Bestand Wertstufe

WertBestand

BE 1 813 4733 Staudenflur trocken 35 28455

BE 1 300 6224 Gebüsch 35 10500

BE 1 3922 8202 Aufschüttung 20 78440

BZ 2 139 6224 Gebüsch 35 4865

BZ 2 234 4733 Staudenflur trocken 35 8190

BZ 2 27 8202 Aufschüttung 20 540

BZ 3 2813 9221(4733)Gleis stillgelegt

(Staudenflur trocken) 35 98455

BZ 1 120 8202 Aufschüttung 20 2400

BZ 4 1011 9216 Schotterweg 10 10110

BZ 4 22 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 660

BZ 4 129 9318 Scherrasen 20 2580

BZ 4 50 4100 Acker 20 1000

BE 2 6673 4100 Acker 20 133460

BB 1 166 6224 Gebüsch 35 5810

BB 1 588 4733 Staudenflur trocken 35 20580

BZ 5 1340 4100 Acker 20 26800

BZ 5 21 4711 Saum grasreich 30 630

BZ 5 543 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 16290

BZ 5 12 9213 Asphaltweg 0 0

BE 3 396 6214 Feldgehölz 40 15840

BE 3 312 6224 Gebüsch 35 10920

BE 3 52 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 1560

BE 3 190 4711 Saum grasreich 30 5700

BE 3 905 9318 Scherrasen 20 18100

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Forts. Tabelle 1: Darstellung der durch die geplante Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen sowieder Bestandswerte ihrer Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

Bezeichnung Eingriffsfläche

Größe [m²]Biotopcode

Biotoptyp Bestand Wertstufe

WertBestand

BE 3 70 8202 Aufschüttung 20 1400

BB 2 1111 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 33330

BB 2 127 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 3810

BB 2 35 6224 Gebüsch 35 1225

BB 2 30 6214 Feldgehölz 40 1200

BZ 6 69 6110 Hecke 35 2415

BZ 6 120 6224 Gebüsch 35 4200

BZ 6 462 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 13860

BZ 6 20 4100 Acker 20 400

BZ 6 323 9216 Schotterweg 10 3230

BE 4 9106 4100 Acker 20 182120

BZ 7 64 6214 Feldgehölz 40 2560

BZ 7 33 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 990

BZ 7 13 4711 Saum grasreich 30 390

BZ 7 40 4100 Acker 20 800

BZ 7 70 9216 Schotterweg 10 700

BZ 8 15 6120 Baumhecke 35 525

BZ 8 54 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 1620

BZ 8 69 4100 Acker 20 1380

BZ 8 16 9214 Erdweg 15 240

BZ 9 42 6110 Hecke 35 1470

BZ 9 2 4711 Saum grasreich 30 60

BZ 9 70 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 2100

BZ 9 146 9216 Schotterweg 10 1460

BZ 10 900 9213 Straße 0 0

BZ 10 297 9213 Spurplattenweg 10 2970

BZ 10 21 9214 Erdweg 15 315

BZ 10 35 9318 Scherrasen 20 700

BZ 12 332 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 9960

BZ 12 90 4223 Wiese meso 30 2700

BZ 12 212 9318 Scherrasen 20 4240

BZ 12 365 8392 Lagerplatz 10 3650

BZ 12 756 9213 Straße, Asphaltweg 0 0

BE 5 3422 4100 Acker 20 68440

BE 5 1 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 30

BB 3 538 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 16140

BB 3 266 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 7980

BZ 11 761 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 22830

BZ 11 67 4100 Acker 20 1340

BZ 11 1456 9216 Schotterweg 10 14560

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Forts. Tabelle 1: Darstellung der durch die geplante Baumaßnahme in Anspruch genommenen Flächen sowieder Bestandswerte ihrer Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

Bezeichnung Eingriffsfläche

Größe [m²]Biotopcode

Biotoptyp Bestand Wertstufe

WertBestand

BE 7 995 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 29850

BE 7 21493 4100 Acker 20 429860

BE 6 131 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 3930

BE 6 7539 4100 Acker 20 150780

BE 6 205 9216 Schotterweg 10 2050

BZ 13 30 6224 Gebüsch 35 1050

BZ 13 135 4722 Feuchstaudenflur ruderal 30 4050

BZ 13 1341 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 40230

BZ 13 31 9318 Scherrasen 20 620

BZ 13 127 4100 Acker 20 2540

BZ 13 1971 9214 Erdweg 15 29565

BZ 13 1159 9216 Schotterweg 10 11590

BB 4 30 6214 Baumbestand 40 1200

BB 4 362 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 10860

BE 8 50 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 1500

BE 8 2896 4100 Acker 20 57920

BZ 14 185 4721Graben mit

Sumpfhochstaudenflur 35 6475

BZ 14 1360 9221(4211)Schotterkörper stillgelegtes

Gleis (Magerrasen) 40 54400

BE 9 50 4722 Feuchstaudenflur ruderal 30 1500

BE 9 3036 4223 Grünland mesophil 30 91080

BE 10 70 6224 Gebüsche 35 2450

BE 10 244 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 7320

BE 10 4645 4100 Acker 20 92900

BE 10 63 9214 Erdweg 15 945

BZ 15 1812 9221(4733)Schotterkörper stillgelegtesGleis (Staudenflur trocken) 35 63420

BZ 15 471 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 14130

BE 11 8619 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 258570

BE 11 81 6214 Feldgehölz 40 3240

BE 11 108 6224 Gebüsch 35 3780

BE 12 4948 4713 Staudenflur meso. – eutr. 30 148440

BE 12 409 6224 s Stockausschläge 30 12270

BE 12 19 8392 Lagerplatz 10 190

BE 12 578 9213 Straße, Asphaltweg 0 0

Summe 107597 2457930

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Neben den in der Tabelle 1 dargestellten flächenhaften Eingriffen werden im Bereich derBaustellenzufahrten BZ 5 und BZ 7 sowie der BE-Flächen BE 3 und BE 10 insgesamt zwölfEinzelbäume entfernt. Die in der Ortslage zu entfernenden zehn Bäume haben Stammumfänge bis zu66 cm (Durchmesser bis zu 21 cm). Die in der freien Landschaft zu entfernenden zwei Bäume habenStammumfänge bis zu 79 cm (Durchmesser bis zu 25 cm).

Die Biotoptypen/Nutzungsstrukturen des Untersuchungsraums werden im Grundlagen- und Konflikt-plan dargestellt. Im Bahnhofsbereich Gotha, wo sich die Bauarbeiten auf die vorhandenen Gleis-körper beschränken, wurden nur die Biotoptypen/Nutzungsstrukturen der Baustelleneinrichtungs-flächen dargestellt. Zwischen Bahn-km 139,135 und Bahn-km 139,700 finden die Bauarbeitenausschließlich auf dem von Schallschutzwänden abgeschirmten Bereichen des Gleisplanums statt.Auf eine Darstellung der umgebenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen wurde daher verzichtet.

Pflanzen

Über gefährdete Pflanzen im Untersuchungsgebiet liegen keine Informationen vor (Landkreis Gotha,mündliche Mitteilung 2015). Im Rahmen der Biotoptypenerfassungen wurde im Bereich einesstillgelegten Gleises der Fransenenzian (Gentiana ciliata) nachgewiesen, eine in Deutschlandgefährdete Art (Rote Liste: 3) (Ludwig & Schüttler 1996). Der Fransenenzian ist außerdem nach derBundesartenschutzverordnung besonders geschützt.

Vögel

Im Planungsraum wurden im August und September 2014 auf Grundlage der angetroffenen Habitateaus früheren Untersuchungen vorhandene Unterlagen (Erfassungszeitraum 2007 bis 2008) auf ihreAktualität hin überprüft (Faulstich-Warneyer 2014 a).

Den Bereichen der Bahntrasse sowie den angrenzenden Lebensräumen wurden insgesamt 89Vogelarten zugeordnet, 20 davon stehen in den Roten Listen. Als Brutvögel bzw. als brutverdächtigwurden 74, als Nahrungsgäste, Durchzügler und Wintergäste weitere 15 Vogelarten eingestuft. Zu den im Planungsraum nachgewiesenen Vogelarten siehe auch das Kapitel „ArtenschutzrechtlicheBewertung“, Seite 17 ff.

Fledermäuse

Im September 2014 wurden an zwei Terminen im Bereich des Bahndamms und seiner unmittelbarenUmgebung Fledermäuse erfasst (Faulstich-Warneyer 2014 a). Die dabei gewonnen Ergebnissedienten zur Überprüfung von Daten aus dem Jahr 2008.

Es wurden 11 Fledermausarten nachgewiesen. Mit Ausnahme einer Arte stehen sie alle auf denRoten Listen.

Zu den im Planungsraum nachgewiesenen Fledermausarten siehe auch das Kapitel „Artenschutz-rechtliche Bewertung“, Seite 17 ff.

Zauneidechse

Die Bahnlinie zwischen Sundhausen und Leinakanal wurde im September 2014 an einem Tag auf dasVorkommen der Zauneidechse untersucht (Faulstich-Warneyer 2014 a). Dabei wurden zwar keineExemplare nachgewiesen, auf Grund der angetroffenen Strukturen wird aber in zwei Abschnitten derBahnstrecke vom Vorkommen der Art ausgegangen.

Der Bahnhof Gotha wurde an fünf Terminen zwischen Mai und September 2014 auf das Vorkommender Zauneidechse untersucht. Dabei wurde östlich der Uelleber Straße im Bereich von ehemaligenGleisanlagen ein guter Zauneidechsenbestand ermittelt (Faulstich-Warneyer 2014 b).Zur Zauneidechse siehe auch das Kapitel „Artenschutzrechtliche Bewertung“, Seite 17 ff.

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4. Konfliktanalyse

4.1 Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Beeinträchtigungen für die Umwelt

4.1.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

Durch die geplante Baumaßnahme werden Biotope, Tiere und Pflanzen in verhältnismäßig geringemUmfang nachhaltig beeinträchtigt.

Inanspruchnahme von Biotopen/Nutzungsstrukturen und Lebensräumen

Ein Großteil der flächenhaften Eingriffe erfolgt im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen und-zufahrten, die nur während der Bauphase in Anspruch genommen werden.Anlagebedingte Eingriffe werden durch Neuprofilierungen einer vorhandenen Bahnböschung, denBau von zwei Stützwänden und der Neuprofilierung von Dammböschungen an der Eisenbahn-überführung Krusewitzstraße hervorgerufen. Außerdem werden zur Herstellung der neuenPlanumsbreite ein vorhandener Bahngraben verrohrt und eine Böschung neu profiliert und es wird einneuer Bahngraben angelegt.

Die durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommenen mit einheimischer und standortgerechterVegetation bewachsenen Biotope/Nutzungsstrukturen sind von allgemeiner Bedeutung für dasSchutzgut. Biotope/Nutzungsstrukturen mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut werden nicht inAnspruch genommen.

Die durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen potentiellen Lebensräume der nach § 44Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Zauneidechse (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie),der europäischen Vogelarten und die Wuchsorte des Fransenzians sind ebenso Wert- undFunktionselemente von besonderer Bedeutung für das Schutzgut wie die als Leitlinie für Fledermäusedienenden an der Bahntrasse entwickelten linearen Gehölzstrukturen.Lebensräume mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut werden teilweise für die Baumaßnahmenin Anspruch genommen (siehe dazu auch das Kapitel „Artenschutzrechtliche Bewertung“ auf Seite17 ff).

Zur Darstellung und Bewertung der durch die Baumaßnahmen temporär und anlagebedingt inAnspruch genommenen Biotope/Nutzungsstrukturen siehe die Tabelle 1.

Gefährdung von Biotopen/Nutzungsstrukturen und Lebensräumen

Durch die Baumaßnahmen werden Biotope/Nutzungsstrukturen und Lebensräume von geschütztenTierarten und einer geschützten Pflanzenart, die im Baufeld oder den Baulogistikflächen liegen oderdaran angrenzen, gefährdet.Die gefährdeten Bereiche sind aus der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen.

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Tabelle 2: Darstellung der durch die Baumaßnahmen gefährdeten Biotope/Nutzungsstrukturen und Lebens- räume

Baubereich Lage Gefährdeter Biotoptyp/Lebensraum

Art der Gefährdung

BE 1 ca. Bahn-km 137,900bahnrechts

Lebensraum Zauneidechse Beeinträchtigung des Lebensraumsbei Ausdehnung der BE-Fläche

BZ 2 ca. Bahn-km 137,900bahnrechts

Lebensraum Zauneidechse Beeinträchtigung des Lebensraumsbei Ausdehnung der Baustellenzu-

fahrt

BZ 6 ca. Bahn-km 138,650bahnlinks

Biotopkomplex aus mesophilemGrünland, Gehölzflächen und

Baumreihen

Schädigung des Biotopkomplexesbei Ausdehnung der Wendestelle an

der Baustellenzufahrt

BB 1, BE 3 ca. Bahn-km 138,650bahnrechts

Lebensraum Zauneidechse Beeinträchtigung des Lebensraumsbei Ausdehnung des Baufeldes und

der Zufahrt zur BE

BZ 7 ca. Bahn-km 138,800bahnlinks

Baumdominierter Gehölzbestand Schädigung des Baumbestands beiAusdehnung der Baustellenzufahrt

BE 4, BZ 8 ca. Bahn-km 139,070bahnlinks

Altbaumbestand Schädigung bei Ausdehnung derBE-Fläche und der Baustellenzu-

fahrt in den Wurzelbereich desBaumbestandes

BZ 10 Windebachweg Baumreihen Schädigung bei Überfahren derWurzelbereiche und Verletzung derStämme durch den Baustellenver-

kehr

BZ 12 ca. Bahn-km 140,000bahnlinks

Baumreihe Schädigung bei Überfahren derWurzelbereiche und Verletzung derStämme durch den Baustellenver-

kehr

BE 7, BB 4 ca. Bahn-km 140,500bis ca. Bahn-km

140,650 bahnlinks

Gebüsch, Graben mit Baumbe-stand, Staudenflur

Gefahr der Wasserverschmutzungbei Havarie oder Leckage, Verlust

eines Gebüsches und einer größer-flächigen Staudenflur bei Überbau-

ung

BZ 13 ca. Bahn-km 140,500bis ca. Bahn-km

141,400 bahnlinks

Verschiedenartige Gehölzbestän-de, nach § 30 BNatSchG beson-ders geschützter Feuchtbiotop,

Leitlinien für Fledermäuse

Schädigung durch Überbauung zurHerstellung der Baustellenzufahrt

BE 9 ca. Bahn-km 141,400bahnlinks

Graben mit ruderaler Feuchtstau-denflur, baumdominierter Gehölz-

bestand

Gefahr der Wasserverschmutzungbei Havarie oder Leckage, Verlusteines baumdominierten Gehölzbe-

standes bei Überbauung

BE 8 ca. Bahn-km 141,0bahnlinks

Nach § 30 BNatSchG besonde-res geschützter Feuchtbiotop

Schädigung bei Ausdehnung derBE-Fläche

BZ 14 ca. Bahn-km 141,200 –ca. Bahn-km 141,550

bahnlinks

Sekundärer Halbtrockenrasenauf gleisfreiem Planum,

Wuchsort des Fransenenzian

Schädigung durch Überbauung zurHerstellung der Baustellenzufahrt

BE 10 ca. Bahn-km 141,400bahnrechts

Verschiedenartige Gehölzbestän-de, Lebensraum Zauneidechse

Schädigung bei Ausdehnung der Zufahrt zur BE 10

ca. Bahn-km 141,650 –ca. Bahn-km 141,820

bahnlinks

Röhrichte, Sumpfstaudenfluren,Lebensraum von Vogelarten

strukturreicher Grünlandbereiche

Schädigung bei Ablagerung von Ma-terial oder Befahren zur Durchfüh-

rung der Arbeiten auf dem Gleispla-num

BE 11 ca. Bahn-km 137,0bahnrechts

Lebensraum Zauneidechse Beeinträchtigung des Lebensraumsbei Ausdehnung der BE-Fläche

BE 12 ca. Bahn-km 135,7bahnrechts

Lebensraum Zauneidechse Beeinträchtigung des Lebensraumsbei Ausdehnung der BE-Fläche

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 15/61

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

Die Faktoren Scheuchwirkung durch Lärm- und Lichtemissionen sowie Schädigung von Individuendurch Kollisionen sind für sich oder in Kombination für betriebsbedingte Barrierewirkungen vonVerkehrswegen verantwortlich.Die betriebsbedingte Unfallgefahr für Tiere an Verkehrstrassen ist abhängig von der Verkehrsdichte,der Fahrgeschwindigkeit und der Bewegungsgeschwindigkeit der Tiere.Es liegen Hinweise und Beobachtungen, jedoch keine genaueren und gesicherten Untersuchungenzur Barrierewirkung von Eisenbahntrassen auf verschiedene Tiergruppen vor. So bedeuten zwei- bisdreigleisige Bahntrassen ab einer Frequenz von etwa 15 Zugbewegungen/Stunde eine Barriere fürgrößere Säuger (Eisenbahnbundesamt 2004, 2006). Im Planungsraum konnten keine die Bahnanlage querenden Flugstraßen von Fledermäusen oderWechsel größerer Säuger festgestellt werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Zugfrequenz und der Fahrgeschwindigkeitzwar zu einer Erhöhung der Barrierewirkung führt, dies aber unerheblich ist. Zu den Fledermäusen siehe auch das Kapitel „Artenschutzrechtliche Bewertung“, Seite 17 ff.

4.1.2 Schutzgut Boden

Das geplante Vorhaben ist in nur geringem Umfang mit nachhaltigen Eingriffen in den Bodenverbunden. Böden mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut werden nicht in Anspruchgenommen.

Baubedingte flächenhafte Beeinträchtigungen erfolgen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächenund Zufahrten, sofern sie nicht in bereits versiegelten Bereichen angelegt werden. Da dieunversiegelten Flächen nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder hergestellt werden, wird derbaubedingte flächenhafte Eingriff in das Schutzgut Boden als unerheblich gewertet. Bei Havarien oder Leckagen besteht die Gefahr der Bodenverschmutzung.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen erfolgen im Bereich der zu errichtenden Stützwände an derEisenbahnüberführung Krusewitzstraße (BB 2) und im Bereich der Planumsverbreiterung beica. Bahn-km 140,0 (BB 3). Durch die mit diesen Eingriffen verbundene Versiegelung gehen sämtlicheBodenfunktionen verloren. Diese Eingriffe werden als erheblich gewertet.

4.1.3 Schutzgut Wasser

Das geplante Vorhaben ist in nur geringem Umfang mit nachhaltigen Eingriffen in denWasserhaushalt verbunden. Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für dasSchutzgut werden nicht in Anspruch genommen.

Im Bereich der Baustelle kann es bei Havarien oder Leckagen durch Baufahrzeuge und -maschinenzu Kontaminationen von Grund- und Oberflächenwasser kommen.

Anlagebedingt kommt es durch die Verrohrung eines Bahngrabens (BB 3) und Versiegelung durch dieErrichtung von Stützwänden (BB 2) zu nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes.

4.1.4 Schutzgut Klima/Luft

Das geplante Vorhaben ist in nur geringem Umfang mit Eingriffen in das Schutzgut Klima/Luftverbunden. Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung für das Schutzgut sind von denBaumaßnahmen nicht betroffen.

Baubedingt kommt es im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und -zufahrten zu einerEntfernung von Gehölzen. Dadurch geht deren lufthygienische Ausgleichsfunktion verloren.Durch die baubedingte Umnutzung von Ackerflächen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächengeht deren kleinklimatische Ausgleichsfunktion verloren.

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 16/61

Diese Beeinträchtigungen sind temporär und werden daher als unerheblich für das Schutzgutgewertet.

Auf Grund ihrer Kleinflächigkeit führen die anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen zu keinenerheblichen Eingriffen in das Schutzgut.

4.1.5 Schutzgut Landschaftsbild

Das geplante Vorhaben ist in nur geringem Umfang mit nachhaltigen Beeinträchtigungen desLandschaftsbilds verbunden. Wert- und Funktionselemente von besonderer Bedeutung für dasSchutzgut sind von den Baumaßnahmen nicht betroffen.

Baubedingt kommt es im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und der Zufahrten zu einerEntfernung von Gehölzen. Diese Beeinträchtigungen betreffen nur kleinflächige Teilbereiche derbahnbegleitenden Gehölzstrukturen. Die Verteilung der Gehölzbereiche im Landschaftsausschnitt unddie Einbindung der Bahnstrecke in die Landschaft bleiben erhalten. Der baubedingte Eingriff in dasLandschaftsbild wird daher als unerheblich gewertet.Auf Grund ihrer Kleinflächigkeit und der vorhandenen Stützkonstruktionen führt die Errichtung derStützbauwerke an der Eisenbahnüberführung Krusewitzstraße zu keinem erheblichen anlagebe-dingten Eingriff in das Landschaftsbild (BB 2). Die Verbreiterung des Gleisplanums durch Verrohrungund Überbauung eines Bahngrabens (BB 3) ist nur im Nahbereich wahrnehmbar und führt zu keinerVeränderung des Landschaftsbildes. Die Neugestaltung von Böschungsbereichen betrifft nur relativkleine Flächen. Diese gliedern sich durch Begrünung (siehe das Kapitel „Maßnahmen desNaturschutzes und der Landschaftspflege“, Seite 35 ff.) kurzfristig wieder in das Landschaftsbild ein.Eine nachhaltige anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch dieBaumaßnahmen folglich nicht ausgelöst.

Auf Grund der Vorbelastung durch den vorhandenen Zugverkehr wird die durch das Einsetzen vonzusätzlichen Zugpaaren und die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit ausgelöste zusätzliche betriebs-bedingte Störung des Landschaftserlebens im Bereich der freien Landschaft zwischen demwestlichen Ortsrand von Sundhausen ca. bei Bahn-km 140,300 und dem Ende des Planungsraumsbei Bahn-km 141,800 als unerheblich gewertet.

4.1.6 Schutzgut Mensch

Baubedingt kommt es durch die Anlage der Baustellenzufahrten zu einer Durchschneidung vonWegebeziehungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die beanspruchten Bereiche wiederfreigegeben.Durch die Bauarbeiten kommt es zu den baustellenüblichen Emissionen (Lärm, Staub). BeiEinhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sind diese als unerheblich zu werten. Ggf. werdenMaßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ergriffen.

Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Menschen sind nicht zu erwarten.

Ob eine Zunahme der betriebsbedingten Beeinträchtigungen durch Erschütterungen oder Lärm zuerwarten ist, wird im Rahmen von speziellen Gutachten geprüft. Ggf. werden Maßnahmen zurEinhaltung der gesetzlichen Vorgaben ergriffen.

4.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Durch das geplante Vorhaben sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter betroffen.

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5. Artenschutzrechtliche Bewertung

5.1 Veranlassung

Es ist zu prüfen, ob die geplanten Baumaßnahmen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in§ 44, Abs. 1 formulierten artenschutzrechtlichen Verbote verletzen können.

Zu prüfen sind, ggf. unter Einbeziehung von sog. konfliktmindernden Maßnahmen, die Wirkungen desVorhabens auf das Tötungsverbot, das Störungsverbot während bestimmter Zeiten, dasBeschädigungsverbot geschützter Lebensstätten und das Beschädigungsverbot von Pflanzen undihren Standorten.

Sind Verbotsverletzungen zu gewärtigen, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einerAusnahme von den Verboten des Artenschutzrechts gemäß § 45, Abs. 7 BNatSchG gegeben sind.

5.2 Prüfungsrelevante Arten

Nach Maßgaben des § 44 Abs. 5 BNatSchG sind derzeit nur europarechtlich geschützte Arten für eineartenschutzrechtliche Bewertung betrachtungsrelevant.

Dies sind:- alle Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,- alle „europäischen Vogelarten".

5.3 Prüfverfahren

Im Rahmen einer Vorprüfung wird ermittelt, welche europarechtlich geschützten Arten oderArtengruppen für die Prüfung relevant sind. Dazu wird geprüft, ob das Vorhaben in ihrenVerbreitungsgebieten liegt, ob ihre Lebensraumansprüche im Vorhabensgebiet erfüllt sind, ob sie imWirkraum des Vorhabens vorkommen und ob sie gegenüber den Wirkungen des Vorhabensempfindlich sein können. Die Relevanzprüfung wird mit Hilfe der Artensteckbriefe Thüringen(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2009) durchgeführt.

Ist das Vorkommen von Arten im Wirkraum und ihre Empfindlichkeit gegenüber Wirkfaktoren desVorhabens nicht sicher auszuschließen, stellen sie prüfungsrelevante Arten dar. Durch die„Verschneidung“ der Fundorte der prüfungsrelevanten Arten mit den zu erwartenden Wirkungen desVorhabens sowie Kenntnis ihrer Lebensraumansprüche und ihres Verhaltens ist zu beurteilen, welcheKonsequenzen sich für das konkrete Individuum einer Art durch das Vorhaben ergeben(Konfliktanalyse). Daraus ist abzuleiten, ob die Verbotstatbestände des Artenschutzrechts erfüllt sind.Bei der Konfliktanalyse sind auch die geplanten artenschutzrechtlichen konfliktmindernden Maß-nahmen zu berücksichtigen.

Lässt sich bei der Konfliktanalyse eine Verbotsverletzung des Artenschutzrechts nicht ausschließen,ist darzustellen, wie sich das Vorhaben unter Berücksichtigung von möglichen „Ausgleichsmaß-nahmen im Rahmen der Ausnahmegenehmigung“ auf den Erhaltungszustand der betroffenen lokalenPopulationen auswirkt.

5.4 Betrachtung der Arten

Auf Grund der angetroffenen Lebensräume wurde erwartet, dass Vertreter aus den Artengruppen derVögel und der Fledermäuse sowie die Zauneidechse prüfungsrelevant sind.

Für diese Arten wurden daher Kartierungen durchgeführt. Dabei wurde wegen der für die Erfassungvon Brutvögeln ungünstigen Jahreszeit (August, September 2014) auf Altdaten aus den Jahren 2007und 2008 zurück gegriffen und mit Hilfe einer Habitatanalyse auf ihre Aktualität hin überprüft.

Die Aktualität der ebenfalls aus den Jahren 2007 und 2008 stammenden Daten zu den Fledermäusenwurde im September 2014 durch zwei Beobachtungsdurchgänge überprüft.

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 18/61

Außerdem wurde die Bahnlinie im September 2014 an einem Tag auf das Vorkommen derZauneidechse hin untersucht. Der Bahnhof Gotha wurden an fünf Terminen zwischen Mai und September 2014 auf das Vorkommender Zauneidechse untersucht.

Die Betroffenheit der anderen Arten wurde mit Hilfe von Recherchen und Habitatanalysen sowiedaraus abgeleiteten worst-case-Unterstellungen geprüft.

Vögel

Im Planungsraum und in dessen Umgebung wurden die in der Tabelle 3 aufgelisteten Vogelartenerfasst.

Tabelle 3: Im Bereich der Bahntrasse und den angrenzenden Lebensräumen zu erwartende Vogelarten(Gefährdungsstatus auf Grundlage der „Roten Liste Thüringen (RL-TH) Deutschland (RL-D): 1: vom Aussterbenbedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; Quelle: Faulstich-Warneyer 2014 a

Art(Species)

RL-TH/D Artenschutz nach EU-VSchRL undBNatSchG

Nutzung des Untersuchungsge-bietes als ...

Amsel (Turdus merula)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Bachstelze(Motacilla alba)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Baumfalke(Falco subbuteo)

-/3 Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Baumpieper(Anthus trivialis)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Bergfink(Fringilla montifringilla)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Birkenzeisig(Carduelis flammea)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Blaumeise(Parus caerulea)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Bluthänfling(Carduelis cannabina)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Braunkehlchen(Saxicola rubetra)

2/3 Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Buchfink(Fringilla ccoelebs)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Buntspecht(Dryobates major)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Dohle(Corvus monedula)

3/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Dorngrasmücke(Sylvia communis)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Eichelhäher(Garrulus glandarius)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Elster(Pica pica)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Erlenzeisig(Carduelis spinus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Feldlerche(Alauda arvensis)

V/3 Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Feldschwirl(Locustella naevia)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Feldsperling(Passer montanus)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Fitislaubsänger(Phylloscopus trochilus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 19/61

Forts. Tabelle 3: Im Bereich der Bahntrasse und den angrenzenden Lebensräumen zu erwartende Vogelarten (Gefährdungsstatus auf Grundlage der „Roten Liste Thüringen (RL-TH) Deutschland (RL-D): 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; Quelle: Faulstich-Warneyer 2014 a

Art(Species)

RL-TH/D Artenschutz nach EU-VSchRL undBNatSchG

Nutzung des Untersuchungsge-bietes als ...

Gartenbaumläufer(Certhia brachydactyla)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Gartengrasmücke(Sylvia borin)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Gartenrotschwanz(Phoenicurus phoenicurus)

V/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Gelbspötter(Hippolais icterina)

3/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Gimpel(Pyrrhula pyrrhula)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Girlitz(Serinus serinus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Goldammer(Emberiza citrinella)

-/- Europäische Vogelartstreng geschützt

Brutvogel

Grauschnäpper(Muscicapa striata)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Graureiher(Ardea cinerea)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Grünfink(Carduelis chloris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Grünspecht(Picus viridis)

-/- Europäische Vogelartstreng geschützt

Brutvogel

Habicht(Accipiter gentilis)

-/- Europäische Vogelartstreng geschützt

Nahrungsgast

Haubenmeise(Parus cristatus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Hausrotschwanz(Phoenicurus ochrurus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Haussperling(Passer domesticus)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Heckenbraunelle(Prunella modularis)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kernbeißer(Coccothraustes coccothraustes)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kiebitz(Vanellus vanellus)

1/2 Europäische Vogelartstreng geschützt

Durchzügler

Klappergrasmücke(Sylvia curruca)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kleiber(Sitta europaea)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kleinspecht(Dryobates minor)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kohlmeise(Parus major)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kolkrabe(Corvus corax)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Kranich(Grus grus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Kuckuck(Cucculus conorus)

V/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Mauersegler(Apus apus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Mäusebussard(Buteo buteo)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Mehlschwalbe(Delichon urbica)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 20/61

Forts. Tabelle 3: Im Bereich der Bahntrasse und den angrenzenden Lebensräumen zu erwartende Vogelarten(Gefährdungsstatus auf Grundlage der „Roten Liste Thüringen (RL-TH) Deutschland (RL-D): 1: vom Aussterbenbedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; Quelle: Faulstich-Warneyer 2014 a

Art(Species)

RL-TH/D Artenschutz nach EU-VSchRL undBNatSchG

Nutzung des Untersuchungsge-bietes als ...

Mönchsgrasmücke(Sylvia atracapilla)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Pirol(Oriolus oriolus)

-/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Rabenkrähe(Corcus corvus corone)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Raubwürger(Lanius excubitor)

1/2 Europäische Vogelartstreng geschützt

Brutvogel

Rauchschwalbe(Hirundo rustica)

V/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Rebhuhn(Perdix perdix)

2/2 Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Ringeltaube(Columba palumbus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Rohrweihe(Circus aeroginosus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Rotdrossel(Turdus iliacus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Rotkehlchen(Erithacus rubecula)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Rotmilan(Milvus milvus)

3/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Rotrückenwürger(Lanius collurio)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Saatkrähe(Corvus frugilegus)

1/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Schafstelze(Motacilla flava)

3/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Schwanzmeise(Aegithalos caudatus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Schwarzmilan(Milvus migrans)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Seidenschwanz(Bombycilla garrulus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Winter-Nahrungsgast

Singdrossel(Turdus philomelos)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Sommergoldhähnchen(Regulus ignicapillus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Sperber(Accipiter nisus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Star(Sturnus vulgaris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Steinschmätzer(Oenanthe oenanthe)

1/1 Europäische Vogelartbesonders geschützt

Durchzügler

Stieglitz(Cardualis carduelis)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Stockente(Anas platyrhynchos)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Sumpfmeise(Parus palustris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Sumpfrohrsänger(Acrocephalus palustris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Teichralle(Gallinula chloropus)

V/V Europäische Vogelartstreng geschützt

Brutvogel

Trauerfliegenschnäpper(Ficedula hypoleuca)

3/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Forts. Tabelle 3: Im Bereich der Bahntrasse und den angrenzenden Lebensräumen zu erwartende Vogelarten (Gefährdungsstatus auf Grundlage der „Roten Liste Thüringen (RL-TH) Deutschland (RL-D): 1: vom Aussterben

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 21/61

bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Vorwarnliste; Quelle: Faulstich-Warneyer 2014 a

Art(Species)

RL-TH/D Artenschutz nach EU-VSchRL undBNatSchG

Nutzung des Untersuchungsge-bietes als ...

Türkentaube(Streptopelia decaocto)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Turmfalke(Falco tinnunculus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Sumpfmeise(Parus palustris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Wacholderdrossel(Turdus pilaris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Wachtelkönig (Crex crex)

2/2 Europäische Vogelartstreng geschützt

Brutverdacht

Waldbaumläufer (Certhia familiaris)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Waldkauz (Strix aluco)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Waldohreule (Asio otus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Nahrungsgast

Weidenmeise (Parus montanus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Wiesenpieper (Anthus pratensis)

3/V Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Wintergoldhähnchen (Regulus regulus)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutverdacht

Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

Zilpzalp (Phylloscopus collybita)

-/- Europäische Vogelartbesonders geschützt

Brutvogel

In einer früheren Untersuchung werden dem knapp westlich des Planungsgebietes liegenden Bereichdes ehemaligen Aquädukts, des Bahndamms der ehemaligen Bahntrasse sowie der Gehölzinsel amMemelberg eine sehr hohe Lebensraumqualität für die Avifauna zugewiesen (DEGES 2009).

Die bahnbegleitenden Gräben mit ihrer Feuchtstaudenvegetation sowie Grünlandbereiche könnenauch innerhalb des Planungsraums zwischen seiner westlichen Grenze und der Ortslage vonSundhausen spezialisierteren Vogelarten Lebensraum bieten.

Der Bereich der ehemaligen Tonkuhlen mit seinem Gehölzbewuchs und den Gewässernunterschiedlicher Ausdehnung bietet vor allem gehölzbewohnenden Arten Lebensbedingungen. DieGewässer sind naturfern gestaltet. Durch regelmäßige Störungen ist das Gebiet für empfindlichereArten unattraktiv.

Vom Beginn des Planungsraums bis zum westlichen Ortsende von Sundhausen verläuft dieBahnstrecke durch Siedlungsbereiche mit kleineren Freiflächen. Hier kommen Ubiquisten, Vogelartender Gärten und Gebäudebrüter vor.

Die im Gebiet nachgewiesenen Arten werden in einer abschichtenden Betrachtung nach ihrerBetroffenheit durch die Baumaßnahmen und dem Erhaltungszustand ihrer Populationen analysiert(siehe Tabelle 4).

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 22/61

Tabelle 4: Artenschutzrechtliche „Abschichtung“ der im Planungsraum und dessen Umgebung vorkommenden Vogelarten nach Art ihrer Betroffenheit und Erhaltungszustand ihrer Populationen.

Kategorie I: „Allerweltsarten“ Art (Species) Status

Grünfink (Carduelis chloris) BrutvogelRingeltaube (Columba palumbus) BrutvogelGoldammer (Emberiza citrinella) BrutvogelRotkehlchen (Erithacus rubecula) BrutvogelBuchfink (Fringilla ccoelebs) BrutvogelBlaumeise (Parus caerulea) BrutvogelKohlmeise (Parus major) BrutvogelFeldsperling (Passer montanus) BrutvogelHaussperling (Passer domesticus) BrutvogelZilpzalp (Phylloscopus collybita) BrutvogelSommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus) BrutvogelWintergoldhähnchen (Regulus regulus) BrutverdachtMönchsgrasmücke (Sylvia atracapilla) BrutvogelAmsel (Turdus merula) BrutvogelSingdrossel (Turdus philomelos) Brutvogel

Kategorie II: Durchzügler und Nahrungsgäste

Bachstelze (Motacilla alba) Nahrungsgast

Bergfink (Fringilla) montifringilla) DurchzüglerBirkenzeisig (Carduelis flammea) DurchzüglerDohle (Corvus monedula) DurchzüglerErlenzeisig (Carduelis spinus) DurchzüglerGartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) NahrungsgastGraureiher (Ardea cinerea) NahrungsgastHabicht (Accipiter gentilis) NahrungsgastHaubenmeise (Parus cristatus) DurchzüglerKiebitz (Vanellus vanellus) DurchzüglerKranich (Grus grus) DurchzüglerRotdrossel (Turdus iliacus) DurchzüglerRotmilan (Milvus milvus) NahrungsgastSaatkrähe (Corvus frugilegus) DurchzüglerSchwarzmilan (Milvus migrans) NahrungsgastSeidenschwanz (Bombycilla garrulus) NahrungsgastSperber (Accipiter nisus) NahrungsgastSteinschmätzer (Oenanthe oenanthe) DurchzüglerWaldohreule (Asio otus) Nahrungsgast

Kategorie III: ungefährdete Gebüsch- und Baumbrüter

Buntspecht (Dryobates major) Brutvogel

Dorngrasmücke (Sylvia communis) BrutvogelEichelhäher (Garrulus glandarius) BrutvogelElster (Pica pica) BrutvogelFitislaubsänger (Phylloscopus trochilus) BrutvogelGartengrasmücke (Sylvia borin) BrutvogelGimpel (Pyrrhula pyrrhula) BrutvogelGirlitz (Serinus serinus) BrutvogelGrauschnäpper (Muscicapa striata) BrutvogelGrünspecht (Picus viridis) Brutvogel Heckenbraunelle (Prunella modularis) BrutvogelKernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) BrutvogelKlappergrasmücke (Sylvia curruca) BrutvogelKleiber (Sitta europaea) BrutvogelKolkrabe (Corvus corax) BrutvogelMäusebussard (Buteo buteo) BrutvogelRabenkrähe (Corvus corvus corone) BrutvogelRotrückenwürger (Lanius collurio) Brutvogel

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 23/61

Fortsetzung Tabelle 4: Artenschutzrechtliche „Abschichtung“ der im Planungsraum und dessen Umgebung vorkommenden Vogelarten nach Art ihrer Betroffenheit und Erhaltungszustand ihrer Populationen.

Kategorie III: Ungefährdete Gebüsch- und Baumbrüter

Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) BrutvogelStar (Sturnus vulgaris) BrutvogelStieglitz (Cardualis carduelis) BrutvogelSumpfmeise (Parus palustris) BrutvogelTürkentaube (Streptopelia decaocto) BrutvogelWaldkauz (Strix aluco) BrutvogelWacholderdrossel (Turdus pilaris) BrutvogelWaldbaumläufer (Certhia familiaris) BrutvogelWeidenmeise (Parus montanus) BrutverdachtZaunkönig (Troglodytes troglodytes) Brutvogel

Kategorie IV: Weitere nicht gefährdete Arten Status

Hausrotschwanz (Phoenicurus ochrurus) BrutvogelMauersegler (Apus apus) Brutvogel

Stockente (Anas platyrhynchos) Brutvogel Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) Brutvogel Turmfalke (Falco tinnunculus) Brutvogel

Kategorie V: Gefährdete Arten oder Arten der Vorwarnlisten Th und/oder D

Baumpieper (Anthus trivialis) Brutverdacht Baumfalke (Falco subbuteo) Brutvogel

Bluthänfling (Carduelis cannabina) Brutvogel

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) Brutvogel Feldlerche (Alauda arvensis) Brutvogel Feldschwirl (Locustella naevia) Brutvogel Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Brutvogel Gelbspötter (Hippolais icterina) Brutvogel Kleinspecht (Dryobates minor) Brutvogel Kuckuck (Cuculus canorus) Brutvogel Mehlschwalbe (Delichon urbica) Brutvogel Pirol (Oriolus oriolus) Brutverdacht Raubwürger (Lanius excubitor) Brutvogel Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Brutvogel Rebhuhn (Perdix perdix) Brutvogel Rohrweihe (Circus aeroginosus) Brutvogel Schafstelze (Motacilla flava) Brutverdacht Teichralle (Gallinula chloropus) Brutvogel Trauerfliegenschnäpper (Ficedula hypoleuca) Brutvogel Wachtelkönig (Crex crex) Brutverdacht Wiesenpieper (Anthus pratensis) Brutverdacht

Von den insgesamt 89 erfassten Vogelarten sind 15 der Kategorie I zuzuordnen. Es handelt sich um so genannte „Allerweltsarten“ (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie,2013). Sie sind allgemein häufig und ihre Populationen sind in einem guten Erhaltungszustand.Außerdem sind sie in der Wahl ihrer Lebensstätten relativ flexibel, so dass sie einem Lebensraum-verlust durch Ausweichbewegungen begegnen können. Die geplante Baumaßnahme führt daher zukeiner Verletzung des Beschädigungsverbots von geschützten Lebensstätten.

Weitere 19 Arten wurden als Nahrungsgäste oder Durchzügler erfasst (Kategorie II).Diese Arten nutzen die betroffenen Flächen nur sporadisch. Da das Ausmaß permanenterInanspruchnahme von Flächen nur gering ist, sind für diese Arten ebenfalls keine Verletzungen desBeschädigungsverbots von geschützten Lebensstätten zu erwarten.

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28 Arten gehören der Gruppe der ungefährdeten Gebüsch- und Baumbrüter an (Kategorie III). Die Populationen befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und ihre Lebensräume sind nichtbedroht. Durch die geplante Baumaßnahme werden nur kleinflächig Gehölze in Anspruch genommen.Dabei handelt es sich in erster Linie um Gebüsche oder Hecken. Altbäume, die als Neststandorte z.B. für Spechte dienen, werden durch die Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen. Bei denArten dieser Gruppe sind folglich ebenfalls keine Verletzungen des Beschädigungsverbots zuerwarten.

Um eine Verletzung des Tötungsverbots bei den gehölzbewohnenden Vogelarten zu vermeiden,werden Gehölzentfernungen zur Baufeldfreimachung in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februardurchgeführt (Maßnahme V 2).

Die fünf Arten der Kategorie IV setzen sich daus em Hausrotschwanz und dem Mauersegler alsGebäudebrütern, der Stockente, einem Brutvogel der Gewässer und dem Sumpfrohrsänger, einemBrutvogel der an Gebüsche angrenzenden Staudenfluren zusammen. Der Turmfalke brütet sowohl anGebäuden als auch in alten Krähennestern in der freien Landschaft.Durch die Baumaßnahmen werden keine Gebäude; Gewässer oder Bäume mit Krähennestern inAnspruch genommen. Die dort lebenden Arten sind folglich nicht von den Baumaßnahmen betroffen.Allerdings werden zwischen der Ortslage von Sundhausen und dem Projektende mit Hochstauden-fluren, die an Gräben und Gebüschen wachsen, für den Sumpfrohrsänger geeignete Lebensraum-strukturen bauzeitlich in Anspruch genommen. Da aber in der Nachbarschaft der Eingriffsbereiche alsLebensraum geeignete Strukturen erhalten bleiben, können die betroffenen Individuen dorthinausweichen. Das Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten wird daher nicht verletzt. Um eineAnsiedlung in den Baubereichen und damit eine mögliche Verletzung des Tötungsverbots zuvermeiden, werden die für die Bautätigkeit in Anspruch genommenen höherwüchsigen Staudenflurenvor der Brutzeit gemäht (Maßnahme V 3).

21 der erfassten Arten sind mit unterschiedlichen Gefährdungsstufen in den Roten Listen des LandesThüringen und/oder Deutschlands aufgeführt (Kategorie V der Tabelle 4).Mit der Mehl- und der Rauschschwalbe sind Gebäudebrüter aufgelistet, deren Lebensstätten durchdie Baumaßnahmen nicht gefährdet werden.Der Gartenrotschwanz wurde in den Gärten am Ortsrand von Sundhausen beobachtet. Auch derBluthänfling wurde in Gartenanlagen beobachtet. Gärten werden durch die Baumaßnahme nicht inAnspruch genommen. Eine Beeinträchtigung der Arten wird daher nicht erwartet.Vom Pirol, dem Kleinspecht, dem Gelbspötter, dem Trauerschnäpper, der Teichralle und derRohrweihe liegen Alt-Daten vom Gebiet der „Tongrube“ (ca. Bahn-km 140,7 bahnrechts) vor. Dieses wird durch die Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen. Eine Überprüfung im März 2015 ergab außerdem, dass im Bereich der „Tongrube“ keine für eine Brutder Rohrweihe geeigneten Bereiche mehr vorhanden sind. Eine Beeinträchtigung der an der Tongrube lebenden Arten durch die Baumaßnahme wird daher nichterwartet.Die Lebensraumansprüche des Wiesenpiepers, eines Brutvogels feuchter Wiesen und Weiden, wirdim Plangebiet nur auf der nördlich der Bahnstrecke etwa bei Bahn-km 141,1 gelegenen Feucht- undNasswiese erfüllt. Diese wird durch die Baumaßnahme nicht in Anspruch genommen. Der Baumpieper wurde im „Pappelwald“ am Leinakanal (ca. Bahn-km 142,2) außerhalb desPlanungsraums beobachtet. Eine Beeinflussung durch die Baumaßnahmen ist nicht zu erwarten. Der Baumfalke brütet auf einem Strommasten im Bereich des Memelbergs und damit in einerMindestentfernung von ca. 500 m zu den Baumaßnahmen. Eine Beeinträchtigung durch dieBaumaßnahmen ist daher nicht zu gewärtigen.Der Raubwürger wurde in der Hörselaue und damit in einer Entfernung von ca. 2 km zum Plangebietbeobachtet. Eine Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen findet nicht statt.Mit dem Braunkehlchen, der Schafstelze und dem Feldschwirl wurden drei Arten strukturreicherGrünlandbiotope beobachtet. Das Braunkehlchen bevorzugt als Lebensraum offene, frische bis feuchte Flächen mit nicht zu hoherGehölz- und Heckendichte. Für die Nestanlage benötigt es eine Deckung bietende Krautschicht. Fürdie Nahrungssuche muss es Stellen mit niedriger und lückiger Vegetation haben, das Ansatzwartenwie beispielsweise sperrige Kräuterstengel, Schilfhalme, Hochstauden, Zäune, Pfähle oder einzelneGehölze aufweist. Ansitzwarten wie Hochstauden oder Weidepfähle benötigt auch die Schafstelze.Der Feldschwirl hat ähnliche Lebensraumansprüche, bevorzugt aber etwas ausgedehntere Stauden-fluren.

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Lebensbedingungen für die drei Arten finden sich im Bereich des mesophilen Grünlands bei Bahn-km144,45, auf dem eine BE-Fläche eingerichtet werden soll (BE-Fläche BE 9). Das Grünland wird vomSülzengraben begrenzt, an dem das Braunkehlchen beobachtet wurde. Da die Lebensraumbedingungen für die Bewohner strukturreicher Grünlandbereiche im Planungs-raum selten vorkommen und neben dem auf dem zur Anlage der BE-Fläche vorgesehenen mesophi-len Grünland nur auf einer nördlich der Bahnstrecke bei km 141,1 gelegenen Feucht- und Nasswiesegegeben sind, ist nicht davon auszugehen, dass die betroffenen Individuen den Baumaßnahmenausweichen können. Dies würde einen Revierverlust und damit die Verletzung des Schädigungsver-bots von geschützten Lebensstätten bedeuten. Auch die temporäre Nutzung des Grünlandes außer-halb der Brutzeit würde einen Verlust der Lebensstätte nach sich ziehen, da sich nach der Neueinsaatder Fläche der Strukturreichtum der Fläche erst wieder nach einigen Jahren einstellt. Um eine Verbotsverletzung zu vermeiden, werden daher vorbeugende Schutzmaßnahmen erforder-lich. Dazu wird das potentielle Habitat in der Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen untersucht.Sollten die Arten nachgewiesen werden, wird auf eine Nutzung des Grünlandes zur Anlage einer Bau-stelleneinrichtungsfläche verzichtet (Maßnahme S 1). Für die drei Arten und den Wachtelkönig (siehe unten) wurde ein gemeinsames Artenblatt erstellt (sie-he Kapitel 5.6).

Im Jahr 2007 gelang im Bereich des "Grünlandstreifens am Aquädukt" der Brutzeit-Nachweis einesWachtelkönigs, der ebenfalls zu den Bewohnern strukturreicher Grünlandbereiche gerechnet werdenkann.Der Wachtelkönig ist sehr unstet. Er ist vor allem in Lebensräumen mit Frühjahrs- beziehungsweiseWinterhochwässern verbreitet und benötigt deckungsreiche Vegetation mit mindestens 35 cmWuchshöhe. Auch extensiv genutzte Agrarflächen, insbesondere Weidewiesen sowie Verlandungs-zonen kann die Art besiedeln. Derartige Bedingungen finden sich eingeschränkt östlich desLeinakanal-Aquädukts im Bereich des Abzweigs der ehemaligen von der jetzigen Bahntrasse imStreckenabschnitt von ca. km 141,56 bis ca. km 141,80 und im Bereich der geplanten Baustellen-einrichtungsfläche BE 9. Um eine Verbotsverletzung zu vermeiden, werden in diesen Bereichen vorbeugende Schutzmaßnah-men erforderlich. Dazu wird das potentielle Habitat in der Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen untersucht. Soll-te der Wachtelkönig nachgewiesen werden, wird für den Bereich östlich des Aquädukts eine Bauzei-tenregelung durchgeführt, die die Bautätigkeit im Streckenabschnitt von ca. km 141,56 bis ca. km141,80 während der Brutzeit unterbindet (Teil der Maßnahme S 1). Durch das Aufstellen eines ortsfes-ten Schutzzauns wird außerdem die Inanspruchnahme des Lebensraums für die Bautätigkeit unter-bunden (Teil der Maßnahme S 2).Sollte die Art im Bereich der geplanten BE-Fläche 9 nachgewiesen werden, wird auf deren Anlageverzichtet (Teil der Maßnahme S 1).Für den Wachtelkönig sowie die drei weiteren Arten strukturreicher Grünlandbereiche (siehe oben)wurde ein gemeinsames Artenblatt erstellt (siehe Absatz 5.6).

Mit der Feldlerche wurde ein Vogel der offenen Ackerlandschaft beobachtet.Die Feldlerche ist ein Bodenbrüter und lebt auf nicht zu feuchten, weiträumigen Offenflächen aller Artmit niedriger und gerne lückenhafter Vegetation. In Mitteleuropa ist sie weitgehend an landwirt-schaftlich genutzte Flächen gebunden.Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Anlage von BE-Flächen auf den Ackerflächen zwischenSundhausen und dem Leinakanal Lebensstätten bauzeitlich in Anspruch genommen werden. Da indem betroffenen Gebiet ausreichend Ackerflächen zur Verfügung stehen, können die betroffenenIndividuen jedoch ausweichen. Die Voraussetzung für eine Freistellung vom Beschädigungsverbot fürgeschützte Lebensstätten ist somit gegeben.Durch Vergrämungen auf den für die Anlage von BE-Flächen vorgesehenen Ackerflächen bis zumBaubeginn werden Beeinträchtigungen einzelner Individuen und damit die Verletzung desTötungsverbots vermieden (Maßnahme V 4). Für die Feldlerche wurde ein Artenblatt erstellt (siehe Absatz 5.6).

Beobachtungen des Rebhuhns liegen vom Bereich des Bahndamms am Aquädukt und damitaußerhalb des Baubereiches vor. Rebhühner bewohnen saumreiche Ackerlandschaften. DieAckerflächen, auf denen BE-Flächen eingerichtet werden sollen, sind nur von relativ schmalenSäumen umgeben und daher als Lebensraum weniger gut geeignet. Eine Verletzung der Verbote desArtenschutzrechts wird daher nicht erwartet.

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Fledermäuse

Im Planungsraum und in dessen Umgebung wurden die in der Tabelle 5 aufgelistetenFledermausarten erfasst. Alle Arten sind einer artenschutzrechtlichen Betrachtung zu unterziehen

Tabelle 5: Im Bereich der Bahntrasse und den angrenzenden Lebensräumen angetroffene Fledermausarten(Gefährdungsstatus auf Grundlage der „Roten Liste Thüringen (RL-TH) Deutschland (RL-D) 1: vom Aussterbenbedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Vorwarnliste, G: Gefährdung anzunehmen; §§: streng geschütztgemäß Anhang IV FFH-Richtlinie (FFH-RL); Quelle: Faulstich-Warneyer 2014 a.

Species Art RL TH/D FFH-RL

Myotis nattereri Fransenfledermaus 3/3 §§Pletocus auritus Braunes Langohr 3/V §§Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus 2/3 §§Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3/- §§Nyctalus nocturna Großer Abendsegler 3/3 §§Myotis myotis Großes Mausohr 3/3 §§Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 2/V §§Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 2/G §§Myotis dabentonii Wasserfledermaus -/- §§Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 1/3 §§Barbastelle barbastellus Mopsfledermaus 2/1 §§

Aktuelle Wochenstuben oder Winterquartiere von Fledermäusen sind im Gebiet nicht bekannt.

Als Nahrungsgebiete haben die außerhalb des Planungsraums gelegenen Bereiche am Leinakanalund der ehemaligen Bahntrasse („Memelberg“) sowie die Gebiete „Boxberg“ und „Großer Berlach“Bedeutung.

Verstärkte Fledermausaktivitäten wurden am außerhalb des Planungsraums gelegenen Gewässerlaufdes Leinakanals beobachtet. Er dient als Flugroute zwischen dem Waldgebiet „Boxberg“, denGehölzen an der Bahnstrecke sowie zum Waldgebiet „Großer Berlach“. Überflüge über die Bahnstrecke sind regelmäßig am (ehemaligen) Aquädukt des Leinakanals (Bahn-km 141,95) zu beobachten. Innerhalb des Planungsraums sind keine die Bahntrasse querendenFlugrouten bekannt.

Auf Grund der sich westlich der Ortslage von Sundhausen erstreckenden relativ strukturarmenLandschaft mit großen Ackerflächen werden von den strukturgebundenen Arten in diesem Bereich dieBahnstrecke sowie die an ihr wachsenden linearen Gehölzstrukturen als Leitlinie genutzt. Sieverbindet die Quartiere in Sundhausen mit den Nahrungsgebieten am Leinakanal. Der Bahndammwird dabei auf beiden Seiten beflogen.

Durch die geplante Baumaßnahme gehen einige Gehölze verloren, die lineare Struktur desGehölzbewuchses entlang der Bahntrasse bleibt jedoch erhalten. Eine Beeinträchtigung seinerLeitlinienfunktion wird daher nicht erwartet. Um eine Gehölzentfernung über das genehmigte Maßhinaus zu unterbinden, werden ortsfeste Schutzzäune aufgestellt (Maßnahme S 2).

Da durch die Baumaßnahme keine sich gegenüberliegenden größerflächige Lücken im bahnbeglei-tenden Gehölzbestand geschaffen werden, ist auch nicht zu erwarten, dass Fledermäuse künftig inverstärktem Maß versuchen werden, die Bahntrasse zu queren und damit einem erhöhtenKollisionsrisiko mit Zügen ausgesetzt sind.

Die im Rahmen der Baumaßnahme zu entfernenden Gehölze besitzen auf Grund ihres geringenAlters keine potentielle Funktion als Quartier oder Wochenstube.

Durch die geplanten Baumaßnahmen werden somit bei Fledermäusen keine Verbotsverletzungen desArtenschutzrechts ausgelöst.

Knapp westlich des Planungsgebietes liegt jedoch ein Konfliktschwerpunkt für Fledermäuse. Mit demneuen Verlauf der Bahnstrecke am (ehemaligen) Aquädukt (Bahn-km 141,95) wurde der oberirdische

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Wasserlauf des Leinakanals Mitte der 1990er Jahre unterbrochen. Die dem Leinakanal als Leitliniefolgenden Fledermäuse senken ihre Flughöhe am Ende des Aquädukts ab und überfliegen dieBahnstrecke in niedriger Höhe, was zu Kollisionen mit Zügen führen kann.Um die Situation am ehemaligen Aquädukt nicht noch zusätzlich zu verschlechtern, darf dieGehölzvegetation auf den Bahnböschungen in diesem Bereich nicht eingekürzt oder entfernt werden,denn sie zwingt die Fledermäuse zu einem möglichst hohen Überfliegen der Bahnlinie (Faulstich-Warneyer 2014a).

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Die Bahnlinie zwischen Sundhausen und Leinakanal wurde im September 2014 an einem Tag auf dasVorkommen der Zauneidechse untersucht. Dabei wurden keine Exemplare nachgewiesen. DerUntersuchungszeitpunkt ist zwar für den Nachweis von Jungtieren geeignet, Adulte können aberschon ab August in der Winterstarre sein. Auf Grund der angetroffenen Strukturen wird an einerBaustellen-Einrichtungsfläche und in zwei Abschnitten der Bahnstrecke vom Vorkommen der Artausgegangen.

Zwischen Bahn-km 137,630 und Bahn-km 138,200 sowie zwischen Bahn-km 141,050 – ca. Bahn-km141,520 bieten die mit schütteren Staudenfluren bewachsenen Schotterkörper stillgelegter Gleise unddie sich anschließenden südexponierten Einschnittsböschungen gute Lebensbedingungen. Zauneidechsen nutzen bei entsprechender Sonnenexposition auch den Schotterkörper befahrenerGleise als Teillebensraum, wenn sich die zur Eiablage geeigneten offenen, sandig-grusigen Bereiche(Randweg) sowie Versteckplätze (Ruderalvegetation, Gehölze) in enger räumlicher Nachbarschaftbefinden. Dies ist in Fortsetzung der stillgelegten Gleise zwischen km 138,200 und km 138,700bahnrechts sowie zwischen km 141,520 und km 141,800 bahnrechts der Fall.Die stillgelegten Gleise zwischen Bahn-km 137,630 und Bahn-km 138,200 sowie zwischen Bahn-km141,050 und ca. Bahn-km 141,520 sollen zur Anlage der Baustellzufahrten BZ 2 und BZ 13 genutztwerden.Die sich anschließenden Schotterkörper der befahrenen Gleise zwischen Bahn-km 138,200 undBahn-km 138,700 bahnrechts sowie zwischen Bahn-km 141,520 und Bahn-km 141,800 bahnrechtswerden zum Einbau der Planumsschutzschicht ausgebaut. Zwischen Bahn-km 138,400 und Bahn-km138,660 bahnrechts sollen außerdem Böschungsaufweitungen vorgenommen werden (BaubereichBB 1).

Geeignete Lebensräume finden sich außerdem im Randbereich der geplanten Baustelleneinrich-tungsfläche BE 1 und auf der geplanten Baustelleneinrichtungsfläche BE 12.Der Bahnhof Gotha wurden an fünf Terminen zwischen Mai und September 2014 auf das Vorkommender Zauneidechse untersucht. Dabei wurde östlich der Uelleber Straße im Bereich von ehemaligenGleisanlagen ein guter Zauneidechsenbestand ermittelt (ca. Bahn-km 136,9 – ca. Bahn-km 137,2bahnrechts). In dessen unmittelbarer Nähe soll die BE-Fläche 11 eingerichtet werden.

Die oben dargestellten geplanten Maßnahmen führen zu Eingriffen in geschützte potentielleLebensstätten der Zauneidechse. Um die Voraussetzungen für eine Freistellung vomSchädigungsverbot zu schaffen, werden die dem Baufeld benachbarten Bereiche des Lebensraumsverbessert, so dass die von den Baumaßnahmen betroffenen Individuen dorthin ausweichen können.Dazu wird zu stark beschattende Vegetation zurück geschnitten und auf den Bahnböschungenzwischen Bahn-km 137,600 und Bahn-km 138,700 bahnrechts sowie zwischen Bahn-km 141,050 undBahn-km 141,800 bahnrechts werden in einem Abstand von jeweils ca. 50 m Felder mit Grobschlagund Sandlinsen als Sonn- und Eiablageplätzen angelegt. Angrenzend an die Baustellen-Einrichtungsflächen BE 1 und BE 12 werden Steinhaufen aufgesetzt und Sandlinsen angelegt(Maßnahme A 1). Nach erfolgter Lebensraumoptimierung werden die Zauneidechsen durch kurzmähen und kurz halten der Vegetation aus dem zukünftigen Baufeld vergrämt (Maßnahme V 1).Dadurch wird das Risiko, Individuen durch die Baumaßnahmen zu schädigen, vermindert. Da eineTötung von einzelnen Tieren dennoch nicht auszuschließen ist, wird eine Ausnahme vomTötungsverbot beantragt. Im Bereich der BE 11 kann auf die Anlage eines Ersatzlebenraums verzichtet werden. Da auch beiintensiver Nachsuche im Jahr 2014 in diesem Bereich keine Eidechsen nachgewiesen wurden, istdavon auszugehen, dass der Bereich momentan nicht besiedelt ist. Allerdings ist eine Besiedelung biszum Beginn der Baumaßnahmen nicht auszuschließen. Um dies zu verhindern, wird die Vergrä-mungsmaßnahme V 1 auch auf der BE 11 durchgeführt.

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Um eine Ausdehnung der BE-Flächen 1, 11 und 12 in den Zauneidechsenlebensraum zu unterbinden,werden sie durch Schutzzäune begrenzt (Teil der Maßnahme S 1).

Für die Zauneidechse wurde ein Artenblatt erstellt (siehe Absatz 5.6).

Weitere Arten und Artengruppen:

sonstige Säugetiere:

Feldhamster (Cricetus cricetus)

Die Lössböden im Landkreis Gotha stellen potentielle Feldhamsterlebensräume dar.

Nach mündlicher Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha ist im Nahbereichder Bahntrasse nicht mit dem Auftreten von Feldhamstern zu rechnen.Die westlich der Ortslage von Sundhausen gelegenen und als Baustelleneinrichtungsflächen vorgese-henen Flächen werden nach einer Habitatanalyse als für den Feldhamster zu feucht eingeschätzt.Eine Verletzung von Verboten des Artenschutzrechts wird nicht erwartet.

Amphibien

Es liegen keine Hinweise auf das Vorkommen von europarechtlich geschützten Amphibienarten imPlanungsraum vor. Im Bereich der „Tongruben“ wurden mit der Erdkröte, dem Grasfrosch und dem Teichfrosch (DEGES2009) nach nationalem Recht besonders geschützte Arten nachgewiesen. Diese sind für die arten-schutzrechtliche Bewertung nicht relevant.

Libellen

Es sind keine geeigneten Lebensraumstrukturen für europarechtlich geschützte Libellenarten vorhan-den.

Schmetterlinge

Aus der Umgebung des Planungsraums liegen keine jüngeren Nachweise von besondersgeschützten Schmetterlingsarten vor bzw. ihre Lebensraumansprüche sind im Planungsraum nichterfüllt. Eine Ausnahme bildet der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina).

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)

Mit Nachtkerzen (Oenothera spec.) und Weidenröschen (Epilobium spec.) wurden Raupennahrungs-pflanzen des Nachtkerzenschwärmers im Bereich der Bahnanlage und der entlang der Bahntrasseverlaufenden Gräben mit Feuchtstaudenfluren gefunden.

Der Nachtkerzenschwärmer ist sehr mobil und wenig standorttreu und wird meist an einem Fundortnur ein Mal gefunden. Regelmäßige Funde sind die Ausnahme. Es wird angenommen, dass die ArtMetapopulationen bildet (Artensteckbriefe Thüringen (2009) – Nachtkerzenschwärmer).

Durch die Baumaßnahmen kann es zum Verlust von Nahrungspflanzen und somit von geschütztenLebensstätten des Nachtkerzenschwärmers kommen. Da in der Umgebung Raupenfutterpflanzen zur Verfügung stehen und die Art sehr unstet ist, kann sieden Verlust von Lebensstätten durch Ausweichbewegungen selbständig kompensieren. Das Beschä-digungsverbot wird nicht verletzt. Durch Aufstellen von Schutzzäunen wird die Ausdehnung des Baufeldes und die damit eventuellverbundene Zerstörung von außerhalb des Baufeldes wachsenden Raupennahrungspflanzen unter-bunden (Teil der Maßnahme S 1).

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Die Umsiedlung von aufgefundenen Raupen wird von Fachleuten für nicht praktikabel gehalten(Tautner, Hermann, 2011), da auch bei intensiver Suche allgemein geringe Zahlen von Raupengefunden werden und ganzjährig mit verpuppten Exemplaren, die sich von ihren Wirtspflanzen bis zu100 m entfernt haben, zu rechnen ist.Bei Auftreten der Art ist daher von einer Verletzung des Tötungsverbots durch die Baumaßnahmeauszugehen. Vorsorglich ist ein Antrag auf eine Ausnahme vom Tötungsverbot zu stellen.

Für den Nachtkerzenschwärmer wurde ein Artenblatt erstellt (siehe Absatz 5.6).

Käfer

Durch die Baumaßnahmen werden keine für europarechtlich geschützte Käferarten geeigneten Le-bensraumstrukturen in Anspruch genommen.

Pflanzen

Europarechtlich geschützte Farne und Blütenpflanzenarten kommen im Planungsraum nicht vor.Mit dem Fransenezian wurde eine nach nationalem Recht besonders geschützte Art gefunden. Dieseist für die artenschutzrechtliche Bewertung nicht relevant.

5.5 Fazit

Durch die Baumaßnahmen sind Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie besondersgeschützte Vogelarten betroffen.

Um eine Verletzung des Tötungsverbots bei verschiedenen Vogelarten zu vermeiden, werdenGehölze außerhalb der Vegetationszeit gerodet. Außerdem werden für zwei VogelartenVergrämungsmaßnahmen durchgeführt. Auf den angrenzenden Flächen stehen ausreichendErsatzlebensräume für einen Großteil der von den Baumaßnahmen betroffenen Vogelarten zurVerfügung. Eine Verletzung des Schädigungsverbots wird daher bei diesen Arten nicht ausgelöst.Für vier Vogelarten des strukturreichen Grünlandes steht kein Ersatzlebensraum in der näherenUmgebung zur Verfügung. Um Verletzungen des Tötungs- und des Schädigungsverbots zuvermeiden, wird ihr potentieller Lebensraum in der Brutperiode vor Beginn der Bauarbeiten auf dasVorkommen der Arten untersucht. Sollten die Arten als Brutvögel angetroffen werden, werden diebesiedelten Flächen nicht für die Baumaßnahmen in Anspruch genommen und/oder es werdenBauzeitregelungen getroffen.

Um eine Verletzung des Schädigungsverbots bei der Zauneidechse zu vermeiden, werden Ersatz-lebensräume angeboten. Um die Gefahr von Individuenverlusten zu minimieren, werdenVergrämungsmaßnahmen durchgeführt. Die Tötung von einzelnen Individuen ist dennoch nichtauszuschließen. Daher ist für die Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 45 Abs. 7Bundesnaturschutzgesetz eine Ausnahme vom Tötungsverbot zu beantragen.

Durch die Bauarbeiten kann es zur Schädigung von Individuen des Nachtkerzenschwärmerskommen. Daher ist für die Durchführung der Bauarbeiten gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutz-gesetz eine Ausnahme vom Tötungsverbot zu beantragen. Der Verlust von Raupennahrungspflanzen führt zu keiner Verletzung des Schädigungsverbots, dadiese auch in der nahen Umgebung des Baufeldes zur Verfügung stehen.

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5.6 Artenblätter

Betroffene Art: Feldlerche (Alauda arvensis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

FFH-Anhang IV – Art

Europäische Vogelart

Rote Liste Status

Bundesland: V

Deutschland: 3

Europäische Union: /

Biogeographische Region

(in der das Vorhaben sich auswirkt):

Atlantische Region

Kontinentale Region

Alpine RegionErhaltungszustand Deutschland

(kontinentale Region)

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand Bundesland

sehr gut (grün)

günstig (gelb)

mittel bis schlecht (rot)

Erhaltungszustand der lokalen Population

k.A.

Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt

Vorkommen der Art: nicht zu feuchte offene Ackerflächen; die Art hält einen Abstand zu geschlossenen vertikalen Strukturen (flächige Gehölze, Gebäude) von mindestens 50 m.2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements

Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen:Maßnahme V 4: Durchführen von VergrämungsmaßnahmenBeschreibung: Bei Baubeginn während der Brutzeit (April bis August). Überspannen der als BE-Flächen vorgesehenen und als Brutplatz für die Feldlerche potentiell geeigneten Ackerflächen mit sog. „Flatterband“ ab Mitte März bis zum Baubeginn. Bei Baubeginn außerhalb der Brutzeit: keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

Bei Durchführung der Maßnahme sind keine Beeinträchtigung der betroffenen Art zu erwarten.3. Verbotsverletzungen

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand

entfällt

Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den

Erhaltungszustandes :

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner

Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 31/61

Betroffene Art: Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

FFH-Anhang IV – Art

Europäische Vogelart

Rote Liste Status

Bundesland:

Deutschland:

Europäische Union: /

Biogeographische Region

(in der das Vorhaben sich auswirkt):

Atlantische Region

Kontinentale Region

Alpine RegionErhaltungszustand Deutschland

(kontinentale Region)

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand Bundesland

sehr gut (grün)

günstig (gelb)

mittel bis schlecht (rot)

Erhaltungszustand der lokalen Population

k.A.

Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt (Altnachweis vorhanden)

Vorkommen der Art: Hochstaudenfluren, Brennesseldickichte, Getreidefelder, gerne an (trockenfallenden) Gräben.2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements

Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen:Maßnahme V 3: Durchführen von VergrämungsmaßnahmenBeschreibung: Bei Baubeginn während der Brutzeit (Anfang Mai bis Mitte August). Kurzmähen und Kurzhalten der bauzeitlich in Anspruch zu nehmenden Staudenfluren bis zum Baubeginn. Bei Baubeginn außerhalb der Brutzeit: keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

Bei Durchführung der Maßnahme sind keine Beeinträchtigung der betroffenen Art zu erwarten.3. Verbotsverletzungen

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand

entfällt

Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den

Erhaltungszustandes :

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner

Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.

Page 33: Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/61 Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über

Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 32/61

Betroffene Vogelgilde: Brutvögel strukturreicher Grünlandbiotope (Braunkehlchen Saxicola rubetra, Feldschwirl Locustella naevia, Schafstelze Motacilla flava, Wachtelkönig Crex crex)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

FFH-Anhang IV – Art

Europäische Vogelart

Rote Liste Status

Bundesland:

Deutschland:

Europäische Union: /

Biogeographische Region

(in der das Vorhaben sich auswirkt):

Atlantische Region

Kontinentale Region

Alpine Region

Erhaltungszustand Deutschland

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand Bundesland

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand der lokalen

Population

k. A.

Art im UG nachgewiesen Arten im UG unterstellt (Altnachweise vorhanden)

Vorkommen der Art: Strukturreiches frisches bis nasses Grünland.

2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des RisikomanagementsErforderliche CEF-Maßnahmen oder FCS-Maßnahmen: keine

Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen:Maßnahme S 1: Untersuchung von potentiellen Brutplätzen in der Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen. Beschreibung: Untersuchung der potentiellen Lebensräume der Vogelgilde in der Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Auftreten im Bereich der geplanten BE-Fläche BE 9 und in der Nachbarschaft der Gleisanlagen zwischen ca. km 141,56 und ca. km 141,80 möglich.Bei Brutnachweis ggf. Verzicht auf die Anlage der BE-Fläche BE 9 und/oder Durchführung der Bauarbeiten zwischen ca. km 141,56 und ca. km 141,80 außerhalb der Brutzeit.

Sonstige erforderliche Vorgaben zum Risikomanagement: Maßnahme S 2: Aufstellen von ortsfesten SchutzzäunenBeschreibung: Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen gemäß RAS-LP 4, um die nicht genehmigte Nutzung von Lebensräumen zu unterbinden.

Bei Durchführung der Maßnahmen sind keine Beeinträchtigungen der betroffenen Arten zu erwarten.3. VerbotsverletzungenVerbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand

entfällt

Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den

Erhaltungszustandes :

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner

Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 33/61

Betroffene Art: Zauneidechse (Lacerta agilis) 1. Schutz- und Gefährdungsstatus

FFH-Anhang IV – Art

Europäische Vogelart

Rote Liste Status

Bundesland: -

Deutschland:V

Europäische Union: /

Biogeographische Region

(in der das Vorhaben sich auswirkt):

Atlantische Region

Kontinentale Region

Alpine RegionErhaltungszustand Deutschland

(kontinentale Region)

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand Bundesland

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand der lokalen Population

k.A.

Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt

Vorkommen der Art: Bahnböschungen mit Gras-/Staudenfluren mesophiler bis trockener Standorte und Gebüschen; Brachflächen; brachgefallene Gleisanlagen 2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des RisikomanagementsErforderliche CEF-Maßnahmen: Maßnahme A 1: Verbessern des bestehenden Lebensraums .Beschreibung: Einbringen von zusätzlichen Habitatelementen (Einbau von ca. 1,5 m x 1,5 m großen Feldern aus Grobschlag und Sandlinsen in einem Abstand von jeweils ca. 50 m zueinander auf Bahnböschungen, Aufschichten von ca. 1,5 m x 1,5 m großen Steinhaufen und Anlage von ca. 1,5 m x 1,5 m großen Sandlinsen im Randbereich von BE-Flächen) und Zurückschneiden zu stark beschattender Vegetation.

Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen:Maßnahme V 1: Durchführen von VergrämungsmaßnahmenBeschreibung: Nach Durchführung der Maßnahme A 1 Kurzmähen und Kurzhalten der Vegetation im zukünftigen Baufeld und den BE-Flächen 1, 11 und 12 bis zum Baubeginn.

Maßnahme S 2: Aufstellen von ortsfesten SchutzzäunenBeschreibung: Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen gemäß RAS-LP 4, um die nicht genehmigte Nutzung von Lebensräumen zu unterbinden.

Auch nach Durchführung der Vergrämungsmaßnahme besteht die Gefahr der Tötung von einzelnen Exemplaren durch die Baumaßnahmen.3. VerbotsverletzungenVerbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

4. Auswirkung auf den ErhaltungszustandDa im Vorfeld der Baumaßnahmen eine Vergrämung durchgeführt wird, ist die Gefahr der Schädigung von Individuen gering und es wird erwartet, dass auch im ungünstigen Fall wenige Exemplare der lokalen Population in Mitleidenschaft gezogen werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Erhaltungszustand der lokalen Population in einem günstigen Zustand verbleibt.

Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den

Erhaltungszustandes :

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner

Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.

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Betroffene Art: Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)

1. Schutz- und Gefährdungsstatus

FFH-Anhang IV – Art

Europäische Vogelart

Rote Liste Status

Bundesland: 2

Deutschland: V

Europäische Union: /

Biogeographische Region

(in der das Vorhaben sich auswirkt):

Atlantische Region

Kontinentale Region

Alpine RegionErhaltungszustand Deutschland

(kontinentale Region)

unbekannt

Erhaltungszustand Bundesland

günstig (grün)

ungünstig/ unzureichend (gelb)

ungünstig/ schlecht (rot)

Erhaltungszustand der lokalen Population

k.A.

Art im UG nachgewiesen Art im UG unterstellt

Vorkommen der Art: Raupen an Nachtkerzen (Oenothera spec.) und Weidenröschen (Epilobium spec.) in besonnter Lage.

2. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements

Erforderliche artenschutzspezifische Vermeidungsmaßnahmen:Maßnahme S 2: Aufstellen von SchutzzäunenUm eine Ausdehnung des Baufeldes über das genehmigte Maß hinaus zu verhindern, wird das Baufeld in sensiblen Bereichen durch Schutzzäune begrenzt. Dies dient in einigen Flächen auch der Sicherung der Raupennahrungs-pflanzen des Nachtkerzenschwärmers.

Trotz Durchführung der Maßnahmen ist eine Tötung von Raupen des Nachtkerzenschwärmers möglich.

3. Verbotsverletzungen

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

Verbot § 44 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verletzt: ja nein

4. Auswirkung auf den Erhaltungszustand

Da der Nachtkerzenschwärmer unstet und meist vereinzelt auftritt, ist der Verlust von wenigen Raupen zu befürchtenund es sind keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand zu erwarten.

Die Gewährung führt unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Maßnahmen zu folgenden Auswirkungen auf den

Erhaltungszustandes :

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art ist günstig. Eine Ausnahme führt zu keiner Verschlechterung.

Der Erhaltungszustand der Populationen der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu keiner weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der Art und keiner

Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der Erhaltungszustand der Population der Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet ist ungünstig. Die Erteilung einer

Ausnahme führt jedoch zu einer Verbesserung des Erhaltungszustandes der Populationen und keiner Behinderung der

Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes.

Die Erteilung einer Ausnahme hat negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Populationen der Art.

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6. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Gemäß Naturschutzgesetz ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträch-tigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind so gering wie möglich zu halten und durch Ausgleichs- oderErsatzmaßnahmen zu kompensieren.

Es werden daher Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ergriffen(Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen, Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen). Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind sowohl gemäß der Eingriffsregelung als auch alssog. konfliktmindernde Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotsverletzungen des speziellen Arten-schutzrechts erforderlich (siehe dazu auch das Kapitel „Artenschutzrechtliche Bewertung“, Seite17 ff.).

Nicht vermeidbare erhebliche Eingriffe werden bilanziert und kompensiert (siehe das Kapitel„Kompensationsmaßnahmen“, Seite 37 ff).

6.1 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen

Ein Großteil der durch die geplante Baumaßnahme hervorgerufenen Beeinträchtigungen wird sich imBereich der Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustellenzufahrten ereignen. Einer ökologischsensiblen Auswahl dieser Flächen bereits im Vorfeld kommt folglich eine sehr hohe Bedeutung zu.Für die vorliegende Maßnahme werden die BE-Flächen daher zu großen Teilen im Bereich vonAckerflächen angelegt und als Baustellenzufahrten werden, soweit möglich, vorhandene Straßen undWege genutzt.

Um das Anlegen der BE-Flächen und Baustellenzufahrten in sensiblen Bereichen zu unterbinden (vgl.Tabelle 2 auf Seite y), werden diese vor Beginn der Baustelleneinrichtung abgesteckt. Erst nachBegutachtung der Absteckung durch eine naturschutzfachlich qualifizierte Person wird mit derHerstellung der Logistikbereiche begonnen. Die an Baustellenzufahrten und BE-Flächenangrenzenden gefährdeten Bereiche werden mit ortsfesten Schutzzäunen gemäß DIN 18920 undRAS-LP 4 geschützt. Um die Gefahr einer Gewässerschädigung bei einer Leckage zu vermindern,werden die BE-Flächen in einem Abstand von 5 m zu Gräben angelegt (Maßnahme S 2).Um die Schädigung des Fransenenzians zu vermeiden, wird bei Herstellung der Baustellenzufahrt 14der Wuchsort gemäß der in der RAS-LP 4 beschriebenen Vorgehensweise gemäht und anschließendmit einem druckverteilenden, reißfesten Geotextil abgedeckt, auf das zum Befahren eine mindestens20 cm mächtige Schicht aus Mineralgemisch 0/45 aufgebracht wird (Maßnahme S 3). Es ist zuerwarten, dass sich der Bestand nach dem Rückbau der Baustellenzufahrt regeneriert.

Zur Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen und des Baufeldes wird der Boden gemäßDIN 18915 fachgerecht abgetragen und gelagert sowie nach Beendigung der Baumaßnahmen zurRekultivierung der bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen wieder eingebaut (Maßnahme V 5).

Durch den Einsatz von ökologisch abbaubaren Schmier- und Hydraulikölen werden im Havariefall dieBeeinträchtigungen von Boden und Grundwasser reduziert (Maßnahme V 6).

Um Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten zu vermeiden werden als konflikt-mindernde Maßnahmen Schutzmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen und eine sog. CEF-Maßnahme durchgeführt:

Zur Vermeidung von Tierverlusten wird die zur Herrichtung des Baufeldes erforderlichen Gehölz-beseitigung in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar ausgeführt (Maßnahme V 2). Der Rückschnitt von höherwüchsigen nährstoffliebenden Staudenfluren und Feuchstaudenflurenerfolgt vor der Vogelbrutzeit, um eine Schädigung von Individuen und Gelegen des Sumpfrohrsängerszu vermeiden (Maßnahme V 3). Durch das Überspannen von als BE-Flächen vorgesehenen Ackerbereichen mit Flatterband vor derBrutzeit wird die Ansiedlung von Feldlerchen verhindert (Maßnahme V 4).

Eine Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen werden potentielle Brutplätze von Vogelarten des

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 36/61

strukturreichen Grünlandes untersucht. Sollten Vertreter der Artengruppe als Brutvögel festgestelltwerden, werden die entsprechenden Bereiche nicht als Baustelleneinrichtungsflächen in Anspruchgenommen (Maßnahme S 1).Um einen Brutplatz nicht zu stören, wird ggf. für die zwischen Bahn-km 141,560 und Bahn-km 141,800 durchzuführenden Arbeiten eine Bauzeitenregelung getroffen (Teil der Maßnahme S 1).

Zwei Baustelleneinrichtungsflächen (BE 1, BE 12) und zwei Streckenabschnitte (ca. Bahn-km137,600 – ca. Bahn-km 138,700 und ca. Bahn-km 141,050 – ca. Bahn-km 141,800) bietenStandortbedingungen, die für Zauneidechsen gut geeignet sind.Um Beeinträchtigungen der Populationen zu vermeiden, werden auf unmittelbar angrenzendenFlächen die Standortbedingungen durch den Rückschnitt von zu stark beschattender Vegetation undden Einbau von Grobschlagfeldern, Steinhaufen und Sandlinsen als Sonn- und Eiablageplätzenverbessert (Maßnahme A 1, siehe Abbildung 2). Nach Anlage der Ausweichlebensstätten werden dieZauneidechsen von den Baubereichen vergrämt (Maßnahme V 1).

Abbildung 2: Einbau von Grobschlag und Sandlinsen als CEF-Maßnahme für Zauneidechsen an der Böschungeiner Bahnstrecke.

6.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Baustelleneinrichtungsflächen und dieBaustellenzufahrten komplett von Fremdmaterial beräumt. Anschließend werden die Flächentiefgelockert und der vor Beginn der Baumaßnahmen gesicherte Boden wieder eingebaut. Bauzeitlichunterbrochene Wegebeziehungen werden wieder hergestellt und Ackerflächen wieder ihrerurspünglichen Nutzung zugeführt. Bauzeitlich in Anspruch genommene Gräben werden neu profiliert(Maßnahme W 1).

Die Baustellenzufahrten BZ 1, BZ 2 (teilweise), BZ 3, BZ 15 sowie die BE-Flächen BE 1, BE 11 undBE 12 bleiben nach der Beräumung ohne weitere Maßnahmen der Sukzession überlassen. Es ist zuerwarten, dass sich die ursprünglich vorhandenen Staudenfluren wieder kurzfristig etablieren.

Die übrigen bauzeitlich in Anspruch genommenen Bereiche werden mit Regio-Saatgut desUrsprungsgebiets „Mitteldeutsches Tief- und Hügelland“ (RSM Regio 5 Grundmischung) und einer

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Regelsaatgutmischung für Gebrauchsrasen angesät (Maßnahme W 2). In Abhängigkeit von derNutzungsintensität entwickeln sich wieder die ursprünglich vorhandenen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen wie Staudenfluren verschiedener Standorte, wiesenartige Säume, mesophilesGrünland und Scherrasen.

Auch die neu profilierten Böschungsflächen werden mit Regio-Saatgut (RSM Regio 5 Grundmi-schung) angesät (Maßnahme G 1). Das Entwicklungsziel sind Staudenfluren verschiedenerStandorte.

Bauzeitlich wird nur randlich oder kleinflächig in Hecken, Gebüsche und baumdominierteGehölzbestände eingegriffen. Die in Anspruch genommenen Flächen werden wieder angepflanzt(Maßnahme W 3).

An Stelle von zur Herstellung von BE-Flächen (BE 3, BE 10) und -zufahrten (BZ 5, BZ 7) gerodetenEinzelbäumen werden Neupflanzungen von Laubbaum-Hochstämmen vorgenommen (MaßnahmeW 4).

6.3 Kompensationsmaßnahmen

6.3.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in der nachfolgenden Tabelle 6 nach demBilanzierungsmodell des Landes Thüringen („Die Eingriffsregelung in Thüringen, Bilanzierungsmodell“Hrsg. Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, 2005).Zur Erfassung der Eingriffe und zur Quantifizierung des Kompensationsbedarfs werden die Bedeu-tungsstufen der bestehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen (Spalten „Biotoptyp Bestand“ und„Wertstufe“) mit den jeweils durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommenen Flächengrößen zudimensionslosen Indices multipliziert (Spalte „Wert Bestand“). Den durch die geplanten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entstehendenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen (siehe Kapitel 5.2) werden ebenfalls dimensionslose Indiceszugeordnet, die sich aus der Multiplikation der sog. Planwerte (Spalten „Biotoptyp Planung“ und„Wertstufe“) dieser Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen und deren Flächengrößen ergeben (Spalte „WertPlanung“). Die Planwerte sind ein Maß für den zu erwartenden naturschutzfachlichen Wert der neu entstehendenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen. Der Vergleich der Indices für den Wert der von Eingriffen betrof-fenen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen („Wert Bestand“) und für den Wert der entstehenden Biotop-typen/Nutzungsstrukturen („Wert Planung“) zeigt den erforderlichen Kompensationsumfang an (Spalte„Bilanz“).

Im Bereich der Stadt Gotha sowie ihrer Ortsteile Boilstädt, Uelleben, Siebleben und Sundhausen sindinnerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche aller Bebauungspläneu. a. Einzelbäume ab einem Stammumfang von 60 cm (entspricht einem Stammdurchmesser von ca.20 cm) durch die Baumschutzsatzung der Stadt Gotha geschützt.Die zur Herrichtung der BE-Fläche 3, der Baustellenzufahrt 5 und der Baustellenzufahrt 7 zuentfernenden zehn Einzelbäume sind daher nach der Baumschutzsatzung zu kompensieren.

In der freien Landschaft gefällte Einzelbäume werden gemäß der „Hinweise zu Kompensations-faktoren bei Einzelbaumfällungen im Rahmen der Eingriffsregelung in Thüringen“ (ThüringerLandesverwaltungsamt Weimar, Obere Naturschutzbehörde Stand: 31.1.2006) kompensiert.Die zur Herrichtung der BE-Fläche 10 zu entfernenden zwei Einzelbäume sind nach dieser Richtliniezu kompensieren.

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 42/61

Die Bilanz in der Tabelle 6 zeigt eine Verlust von -21.685 Wertpunkten an. Dies bedeutet, dass diedurch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Eingriffe in den Naturhaushalt durch dieWiederherstellungs- und Gestaltungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Es sind zusätzlicheKompensationsmaßnahmen erforderlich.

In den Ortslagen von Gotha werden 10 Einzelbäume mit Stammumfängen bis zu ca. 60 cm entfernt.Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Gotha sind als Kompensation insgesamt zehn Laubbaum-Hochstämme mit Stammumfängen von 20 cm bis 25 cm zu pflanzen (siehe Maßnahme W 4).

Die in der freien Landschaft gefällten zwei Einzelbäume haben Stammdurchmesser bis zu 25 cm. AlsKompensation sind vier Laubbaum-Hochstämme mit Stammumfängen von 12 cm bis 14 cm zupflanzen. Zwei Laubbaum-Hochstämme werden am ursprünglichen Wuchsort der zu entfernendenEinzelbäume angepflanzt (siehe Maßnahme W 4). Somit verbleibt ein Kompensationsdefizit von zweiLaubbaum-Hochstämmen.

6.3.2 Beschreibung und Bewertung der Kompensationsmaßnahmen

Insgesamt gehen durch die geplante Baumaßnahme -21.685 Wertpunkte verloren, die kompensiertwerden müssen. Es gehen sowohl Staudenfluren als auch Gehölzflächen verloren. Daher soll aufeiner Grundfläche von 620 m² eine Flächenversiegelung zurück gebaut und durch Selbstbegrünungeine benachbarte Staudenflur mesophiler-trockener Standorte erweitert werden (Maßnahme E 1).Außerdem sollen fünf Laubbaum-Hochstämme angepflanzt werden (Maßnahme E 2). Eine Darstel-lung der zu erzielenden Aufwertung der Fläche liefert die Tabelle 7.

Tabelle 7: Darstellung der Kompensationsmaßnahme gemäß Thüringer Bilanzierungsmodell

Maß-nah-men-fläche

Größe[m²]

BiotoptypBestand

WertBestand

BiotoptypPlanung

WertPlanung

Wertzu-wachs

Wert-zuwachsgesamt

A B C D E F G (= F-D) H (=BxG)

E 1 570 VersiegelteFläche

0 Staudenflur 35 35 19950

E 2 50 VersiegelteFläche

0 Laubbaum 35 35 1750

Die Maßnahme soll in den Flurstücken 3137/1 und 1779/6 in der Gemarkung Waltershausen realisiertwerden. Die Fläche befindet sich im Besitz der DB AG.

In den Flurstücken Flurstücken 3137/1 und 1779/6 in der Gemarkung Waltershausen sollen zudemdie zwei noch zu kompensierenden Laubbaum-Hochstämme gepflanzt werden, so dass im Rahmender Maßnahme E 2 insgesamt 7 Laubbaum-Hochstämme gepflanzt werden.

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7. Maßnahmenblätter

Es werden die in der Tabelle 8 dargestellten Maßnahmen erforderlich, um die durch die Baumaß-nahmen zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts zu vermeiden, zu reduzieren und zukompensieren.

Tabelle 8: Zusammenfassende Darstellung der erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Maßnahme Beschreibung Art der Maßnahme

Wahl ökologisch unbedenklicher BE-Flächen und Baustellenzufahrten

Vermeidungsmaßnahme

V 1 Vergrämung der Zauneidechse MinimierungsmaßnahmeV 2 Gehölzentfernung zur Baufeldfreimachung

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit Vermeidungsmaßnahme

V 3 Mähen von höherwüchsigen Staudenflurenvor der Brutzeit

Vermeidungsmaßnahme

V 4 Überspannen von Ackerflächen mit sog.„Flatterband" vor der Brutzeit

Vermeidungsmaßnahme

V 5 Sicherung und Wiedereinbau des zurHerrichtung des Baufeldes und der

Baulogistikflächen abgeschobenen Bodens

Minimierungsmaßnahme

V 6 Einsatz biologisch abbaubarer Schmier- undHydrauliköle

Minimierungsmaßnahme

S 1 Untersuchen von potentiellen Brutplätzenvon Vogelarten des strukturreichen

Grünlandes

Schutzmaßnahme

S 2 Schutz von an Baulogistikflächenangrenzenden sensiblen Biotopen und

Lebensräumen

Schutzmaßnahme

S 3 Abdeckung eines Wuchsortes desFransenenzians

Schutzmaßnahme

W 1 Rekultivierung von Baulogistikflächen WiederherstellungsmaßnahmeW 2 Neuansaat von Flächen WiederherstellungsmaßnahmeW 3 Neuanlage von Gehölzflächen WiederherstellungsmaßnahmeW 4 Neuanpflanzung von Laubbaum-

HochstämmenWiederherstellungsmaßnahme

G 1 Ansaat von Böschungen GestaltungsmaßnahmeA 1 Aufwertung

von Zauneidechsen-HabitatenVorgezogene Ausgleichsmaßnahme

(CEF-Maßnahme)E 1 Entwicklung einer Staudenflur ErsatzmaßnahmeE 2 Neuanpflanzung von Laubbaum-

HochstämmenErsatzmaßnahme

Eine detaillierte Darstellung der Maßnahmen liefern die nachfolgenden Maßnahmenblätter.

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Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 1 Kurzbezeichnung: Vergrämung der Zauneidechse

Lage: Baustelleneinrichtungsflächen BE 1, BE 11, BE 12, Baustellenzufahrten BZ 2, BZ 3, BZ 15; Baubereich BB 1

Flurstücke: 60 (DB), 81/2 (DB), 81/3 (DB), Flur 34, Gemarkung Gotha; 4/1 (DB), Flur 20, Gemarkung Gotha; 115/2 (DB), Flur11, Gemarkung Gotha, 1/23 (DB), 1/26 (DB), Flur 1, Gemarkung Gotha; 115/3 (DB), Flur 12, Gemarkung Gotha; 5/9, 38, 39 (DB), 115/3 (DB), 580/2 (DB), Flur 40, Gemarkung Gotha; 1646/8 (DB), Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12 – 15, 16, 21, 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 4; 5, 10, 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF)

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

Nach Durchführung der Maßnahme A 1.

Begründung der Maßnahme: Inanspruchnahme von Teilbereichen von Zauneidechen-Lebensräumen für Baulogistikflächen und den Baubereich BB 1. Gefahr der Schädigung von Individuen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Vergrämung von Individuen der Zauneidechse.

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

eine Aktivitätsperiode nach Beginn der Maßnahme.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Kurz mähen und kurz halten der Vegetation auf den für die Durchführung der Baumaßnahmen benötigten Bereichen des Lebensraums.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):Beginn der Vergrämungsmaßnahme nach Fertigstellung der Maßnahme A 1. Aufrechterhalten der Vergrämung bis zum Baubeginn.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung: entfällt.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: entfällt.

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1, 2, zusätzlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (vgl. oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

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Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 2 Kurzbezeichnung: Gehölzentfernung zur Baufeldfreimachung außerhalb derBrut- und Aufzuchtzeit     

Lage: gesamtes Baufeld

Flurstücke: 692, 691, 690, 672/1, 669/1, 704, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 11/32, Flur 40, Gemarkung Gotha; 482/8, 482/9, Flur 2, Gemarkung Sundhausen; 1031, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1646/8 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.:12 – 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

Gehölzentfernung in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar.

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Eiern und Jungvögeln.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz von Tierindividuen und Gelegen vor Schädigung durch Gehölzentfernung.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Entfernen von Gehölzen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 19, 20, 21, 22, 27, 31, 32, 33, 34, 76, zusätzlich Inanspruchnahme einer DB-Fläche (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 3     Kurzbezeichnung: Mähen von höherwüchsigen Staudenfluren vor der Brutzeit     

Lage: BE-Fläche BE 7 (ca. km 140,5 bahnlinks), Baustellenzufahrt BZ 13 (ca. km 140,5 bis ca. km 141,4 bahnlinks); BZ 14 (ca. km 141,3 bahnlinks)

Flurstücke: 1031, 1011, 1010/1, 1010, 1009, 1031, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1646/8 (DB), 1646/9 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 20 – 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 9 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

Mähen von als Brutplatz für den Sumpfrohrsänger geeigneten höherwüchsigen Staudenfluren vor Beginn der Brutzeit (April) und kurz haltender Vegetation bis zum Baubeginn.

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Eiern und Jungvögeln des Sumpfrohrsängers durch die Baumaßnahmen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz von Tierindividuen und Gelegen vor Schädigung durch die Baumaßnahmen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Durchführung der oben beschriebenen Schutzmaßnahmen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 76, 98, 99, 100, 101, zusätzlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 47/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 4      Kurzbezeichnung: Überspannen von Ackerflächen mit sog. "Flatterband" vor der Brutzeit

Lage: BE-Fläche BE 5 (ca. km 140,1 bahnrechts); BE-Fläche BE 6 (ca. km 140,5 bahnrechts); BE-Fläche BE 7 (ca. km 140,5 bahnlinks); BE-Fläche BE 8 (ca. km 141,0 bahnlink), BE-Fläche BE 10 (ca. km 141,4 bahnrechts)

Flurstücke: 1668, 1531/3, Flur 7, Gemarkung Sundhausen; 1035, 1032, 1033/3, 1031, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1661, 1660/1, 1660, 1659, 1657/9, 1657/8, 1657/7, 1657/6, 1657/5, 1657/4, 1657/10, 1656, 1655, 1654, 1645, 1585, 1580, Flur 7, Gemarkung Sundhausen; 983, 982, 978/1, 976, 975, 973, 972, 969, 968, Flur 5, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 19 – 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 8 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

Überspannen von als Brutplatz für die Feldlerche geeigneten Ackerflächen mit sog. Flatterband vor der Brutzeit (März) und Vorhalten der Überspannung bis zur Einrichtung der BE-Flächen.

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Eiern und Jungvögeln.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz von Tierindividuen und Gelegen vor Schädigung durch die Baumaßnahmen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Durchführung der oben beschriebenen Schutzmaßnahmen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 43, 44, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 96, 97, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 5     Kurzbezeichnung: Sicherung und Wiedereinbau des zur Herrichtung des Baufeldes und der Logistikflächen abgeschobenen Bodens     

Lage: gesamtes Baufeld und gesamte Logistikflächen

Flurstücke: 701, 700/3, 699/3, 698/2, 697, 696, 695, 694, 693, 692, 672/2, 671, 670, 669/1, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 1531/3, 1668, Flur 7, Gemarkung Sundhausen; 1035, 1032, 1033/3, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1661, 1660/1, 1659, 1657/9, 1657/8, 1657/7, 1657/6, 1657/5, 1657/4, 1657/10, 1656, 1655, 1654, 1645, 1585, 1580, Flur 7, Gemarkung Sund-hausen; 983, 982, 978/1, 976, 975, 973, 972, 969, 968, Flur 5, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12 – 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

Sicherung des Bodens in unmittelbarem Anschluss an das Abschieben. Wiedereinbau des Bodens in ursprünglicher Profilstärke nach Beendigung der Tiefbauarbeiten und nach Beräumung der Logistikflächen von Fremdmaterial zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen (siehe auch die Maßnahmen W 1).

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Boden durch die Baumaßnahmen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Erhalt des Bodenpotentials während der Bauzeit.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Aufsetzen des Bodens in Mieten und Wiedereinbau gemäß DIN 18 915.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 28, 29, 30, 31, 43, 44, 73, 74, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86,87, 88, 89, 90, 91, 96, 97, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110.

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V 6      Kurzbezeichnung: Einsatz biologisch abbaubarer Schmier- und Hydrauliköle     

Lage: gesamtes Baufeld und gesamte Logistikflächen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12 – 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

während der gesamten Bauzeit.

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Boden und Wasser bei Unfällen und Havarien von Baufahrzeugen und Baumaschinen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Verminderung der Gefahr einer länger anhaltenden Boden- und Wasserverschmutzung.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Verwendung von biologisch abbaubaren Schmier- und Hydraulikölen bei den eingesetzten Baufahrzeugen und Baumaschinen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt.

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 50/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 1      Kurzbezeichnung: Untersuchen von potentiellen Brutplätzen von Vogelartendes strukturreichen Grünlandes     

Lage: BE-Fläche 9 (ca. km 141,4 bahnlinks); Streckenabschnitt von ca. km 141,56 bis ca. km 141,80

Flurstücke: 928, 926/2, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1646/12 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.:21 – 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 10 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

in der Brutperiode vor Beginn der Baumaßnahmen.

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Lebensstätten und Individuen geschützter Vogelarten.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz vor Verletzung des Schädigungsverbots von geschützten Lebensstätten und Schutz von Tierindividuen und Gelegen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort bei Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Untersuchen von potentiellen Lebensstätten von Vogelarten des strukturreichen Grünlandes (Feldschwirl, Schafstelze, Braunkehlchen, Wachtelkönig) auf deren Vorkommen. Bei Auftreten einer der Arten als Brutvogel im Bereich der vorgesehenen BE-Fläche 9 Verzicht auf deren Einrichtung. Bei Auftreten einer der Vogelarten als Brutvogel in Nachbarschaft zum Streckenabschnitt zwischen km 141,56 und km 141,80 Durchführung der Baumaßnahmen in diesem Abschnitt in der Zeit zwischen Anfang August und Mitte März .

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):während der Bauzeit.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich.  

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 115, 116, zusätzlich Inanspruchnahme einer DB-Fläche (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 51/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 2    Kurzbezeichnung: Schutz von an Baustellenlogistikflächen angrenzenden empfindlichen Biotopen und Lebensräumen

Lage: punktuell im gesamten Baubereich, siehe Tabelle 2 des LBP, Seite 14

Flurstücke: 81/3 (DB), Flur 34, Gemarkung Gotha; 4/1 (DB), Flur 20, Gemarkung Gotha; 115/2 (DB), Flur 11, Gemarkung Gotha,116/3, Flur 13, Gemarkung Gotha; 1/23 (DB), 1/26 (DB) Flur 1, Gemarkung Gotha; 5/9, 38, 39 (DB), 11/23, Flur 40, Gemarkung Gotha; 689, 673/1, 672/1, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 669/1, Flur 2, Gemarkung Sundhausen; 103373, 1031, 1032, 1010, 1009, 968, 926/2, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1694/1, 1099, 928, 926/2, 1580, 580/2 (DB), 1646/9 (DB), 295 (DB), 1646/8 (DB), 1099 (DB), 1646/12 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12 - 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

vor Beginn der Baumaßnahme

Begründung der Maßnahme: Schutz von an das Baufeld angrenzenden Biotopen und Lebensräumen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz von durch die Baumaßnahme nicht unmittelbar betroffenen Biotopen und Lebensräumen vor Beeinträchtigungen durch Befahren, Ablagern von Material und der Verunreinigung durch Flüssigkeiten.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Absteckung der zur Anlage der BE-Flächen und der Zufahrten vorgesehenen Bereiche. Herstellung der Logistikflächen erst nach Begutachtung der Absteckung durch eine naturschutzfachlich qualifizierte Person. Vor dem Beginn der Baumaßnahme werden die an die Baustelleneinrichtungsflächen und Zufahrten grenzenden Flächen durch Schutzzäune von den Bauflächen abgegrenzt. Abstand der Schutzzäune von Gräben: 5 m. Die Schutzzäune werden über die gesamte Bauzeit gepflegt, nicht versetzt und erst nach Abschluss der Maßnahme entfernt.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entällt.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1, 2, 25, 26, 27, 32, 39, 40, 74, 75, 76, 97, 100, 101, 110, 114, 115, 116, zusätzlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 52/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 3   Kurzbezeichnung: Abdeckung eines Wuchsortes des Fransenenzians

Lage: Baustellenzufahrt (BZ) 14, ca. km 141,200 – ca. km 141,550 bahnlinks

Flurstück 1646/8 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

vor Beginn der Baumaßnahme

Begründung der Maßnahme: Schutz eines durch die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Pflanzenstandortes.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Erhalt eines Bestandes des Fransenenzians.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Vor Herstellung der Baustellenzufahrt 14 wird der im Bereich eines stillgelegten Gleises entwickelte Magerrasen mit einem wasserdurchlässigen, druckverteilenden Geotextil abgedeckt, auf das eine 20 cm mächtige Schicht aus Mineralgemisch 0/45 aufgebracht wird. Das Mineralgemisch und das Vlies werden nach Abschluss der Baumaßnahme wieder entfernt.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entällt.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: Inanspruchnahme einer DB-Fläche (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 53/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 1    Kurzbezeichnung: Rekultivierung von Baulogistikflächen

Lage: Alle Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten

Flurstücke: 701, 700/3, 699/3, 698/2, 697, 696, 695, 694, 693, 692, 672/2, 671, 670, 669/1, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 1531/3, 1668, Flur 7, Gemarkung Sundhausen; 1035, 1032, 1033/3, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1661, 1660/1, 1659, 1657/9, 1657/8, 1657/7, 1657/6, 1657/5, 1657/4, 1657/10, 1656, 1655, 1654, 1645, 1585, 1580, Flur 7, Gemarkung Sundhausen; 983, 982, 978/1, 976, 975, 973, 972, 969, 968, Flur 5, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12 - 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungs-/Wiederherstellungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Baubedingt gehen Funktionen des Naturhaushalts temporär verloren, die durch die Maßnahme an Ort und Stelle wiederhergestellt werden sollen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Wiederherstellung der durch baubedingte Inanspruchnahme beeinträchtigten Funktionen der betroffenen Flächen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Abschluss der Maßnahme W 1     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Nach Abschluss der technischen Maßnahmen werden alle Baustelleneinrichtungsflächen und -zufahrten von Fremdmaterial geräumt. Wegeverbindungen werden wieder hergestellt und Gräben werden neu profiliert. Bodenverdichtungen werden durch Tieflockerung beseitigt und abgeschobener Boden wird wieder profilgerecht aufgetragen. Ackerflächen werden wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt. AndereFlächen werden mit einer Regio-Saatgutmischung und einer Regel-Saatgutmischung für Gebrauchsrasen eingesät (siehe dazu Maßnahme W 2).

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entällt.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 28, 29, 30, 31, 43, 44, 73, 74, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 96, 97, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110.

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Page 55: Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/61 Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über

Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 54/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 2 Kurzbezeichnung: Neuansaat von Flächen

Lage: punktuell auf bauzeitlich genutzten Flächen im gesamten Planungsbereich; Ansaat Regio-Saatgut Flächengröße gesamt: 10.685 m²; Ansaat RSM Gebrauchsrasen Flächengröße gesamt: 1.312 m²

Flurstücke: 39 (DB), 40, 11/23, Flur 40, Gemarkung Gotha; 283 (DB), 284, 296/2,299/2, Flur 1, Gemarkung Sundhausen; 482/8, 482/9, Flur 2, Gemarkung Sundhausen; 580/2 (DB), 672/1, 673/1, 689, 691, 704, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 1048/18, 1033/3, 1031, 1035, 1011, 1010/1, 1010, 1009, 928, 926/2, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1646 (DB), 1646/8 (DB), 1646/9 (DB), 1694/1, 1580, Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 15 – 17; 19 – 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 4 – 6; 8 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungs-/Wiederherstellungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Baubedingt gehen Funktonen des Naturhaushalts temporär verloren, die durch die Maßnahme an Ort und Stelle wiederhergestellt werden sollen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Wiederherstellung von durch baubedingte Inanspruchnahme beeinträchtigten Funktionen der betroffenen Flächen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

ein Jahr nach der Ansaat der Flächen.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Ansaat von Flächen mit Regio-Saatgut des Ursprungsgebiets „Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (RSM Regio 5 Grundmischung) und mit Saatgut für Gebrauchsrasen (RSM 2.3).

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entällt.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 3, 20, 22, 25, 26, 27, 32, 33, 34, 40, 49, 52, 71, 73, 75, 76, 97, 98, 99, 100, 101, 115, 116, zusätzlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                Dauerpflege

Page 56: Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/61 Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über

Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 55/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 3   Kurzbezeichnung: Neuanlage von Gehölzflächen

Lage: Baustellenzufahrt BZ 6 (ca. km 138,6 – ca. km 138,76 bahnlinks); BE-Fläche BE 3 (ca. km 138,7 bahnrechts); Baustellenzufahrt BZ 7 (ca. km 138,8 bahnlinks); Baustellenzufahrt BZ 8 (ca. km 139,07 bahnlinks); Baustellenzufahrt BZ 9 (ca. km 138,8 bahnrechts); Baustellenzufahrt BZ 13 (ca. km 141,2 bahnlinks), BE-Fläche BE 10 (ca. km 141,54 bahnrechts) Flächengröße gesamt: 1.118 m²

Flurstücke: 692, 691, 690, 672/1, 669/1, Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 11/32, Flur 40, Gemarkung Gotha; 482/9, Flur 2, Gemarkung Sundhausen; 1031, Flur 5, Gemarkung Sundhausen; 1646/8 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 16 – 17, 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 5 – 6; 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungs- Wiederherstellungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Neuanlage von durch die Anlage einer BE-Fläche und von Baustellenzufahrten verloren gegangenen Hecken,Gebüschen und baumdominierten Gehölzflächen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Anpflanzung neuer Gehölzflächen an Stelle der bauzeitlich verloren gegangenen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

3 Jahre nach Pflanzung.    

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Die ehemalige Baustelleneinrichtungsfläche und die Baustellenzufahrten werden nach Abschluss der Baumaßnahme standortgerecht mit Gehölzen bepflanzt. In Anlehnung an die heute vorhandene Vegetation werden die folgenden Gehölzarten gepflanzt: Stieleiche (Quercus

robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Weißdorn (Crataegus spec), Schneeball (Viburnum opulus), Holunder (Sambucus nigra). Die Gehölze werden als Heister (2 x v.) oder Strauch (1 x v.) gepflanzt (autochthones Material (Nachweis)). 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

Für die Gehölze ist eine einjährige Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß

DIN 18919 vorzusehen.

Die Unterhaltungspflege soll auf die Erhaltung der Gehölzflächen abzielen.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 19, 20, 21, 27, 31, 32, 34, 76, zusätzlich Inanspruchnahme einer DB-Fläche (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

Page 57: Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/61 Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über

Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 56/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 4   Kurzbezeichnung: Neuanpflanzung von Laubbaum-Hochstämmen

Lage: Baustellenzufahrt BZ 5 an der Querung des Windebachweges; BE-Fläche BE 3 (ca. km 138,7 bahnrechts); Baustellenzufahrt BZ 7 (ca. km 138,8 bahnlinks); Baustelleneinrichtungsfläche BE 10 (ca. km 141,45 bahnrechts) Anzahl der Hochstämme gesamt: 12 Stück.

Flurstücke: 704, 672/1, Flur 4, Gemarkung Sundhausen, 482/8, Flur 2, Gemarkung Sundhausen; 1646/8 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 16 a, 17, 21

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 5 a, 6, 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungs- Wiederherstellungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Verlust von Einzelbäumen durch die Anlage von zwei BE-Flächen und von zwei Baustellenzufahrten.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Anpflanzung von Laubbaum-Hochstämmen an Stelle der verloren gegangenen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

3 Jahre nach Pflanzung.    

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Die ehemalige Baustelleneinrichtungsfläche und die Baustellenzufahrten werden nach Abschluss der Baumaßnahme mit Laubbaum-Hochstämmen bepflanzt. Die 10 Laubbaum-Hochstämme in der Ortslage von Gotha werden als Hochstamm 3 x v., StU 20 – 25 cm m. Db. gepflanzt, die 2 Laubbaum-Hochstämme in der freien Landschaft werden als Hochstämme 2 x v., StU 12 – 14 cm gepflanzt. Es ist autochthones Pflanzenmaterial zu verwenden (Nachweis). 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

Für die Gehölze ist eine einjährige Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß

DIN 18919 vorzusehen.

Die Unterhaltungspflege soll auf den Erhalt der Einzelbäume abzielen.     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: entfällt

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 22, 27, 33, zusätzlich Inanspruchnahme einer DB-Fläche (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

Page 58: Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf ... · Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/61 Der Planungsraum wird von lehmigen und tonigen Böden, vor allem über

Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 57/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: G 1 Kurzbezeichnung: Ansaat von Böschungen

Lage: Baubereich BB 1 (ca. km 138,400 – ca. km 138,660 bahnrechts); Baubereich BB 2 (EÜ Krusewitzstraße, km 138,768); Baubereich BB 3 (ca. km 140,0 bahnlinks); Baubereich BB 4 (ca. km 140,500 – ca. km 140,650 bahnlinks) Flächengröße gesamt: 2.588 m²

Flurstücke: 39 (DB), Flur 40, Gemarkung Gotha; 580/2 (DB), Flur 4, Gemarkung Sundhausen; 1646 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 16, 17, 19, 20

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 5, 6, 8, 9

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungs-/Wiederherstellungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen.

Begründung der Maßnahme: Einbindung von neu gestalteten Böschungsflächen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Entwicklung von Staudenfluren verschiedener Standorte.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

ein Jahr nach der Ansaat der Flächen.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Ansaat der neu gestalteten Böschungsflächen mit Regio-Saatgut des Ursprungsgebiets „Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (RSM Regio 5 Grundmischung).

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entällt.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: keine

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: ausschließlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 58/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 1 Kurzbezeichnung: Aufwertung von Zauneidechsen-Habitaten

Lage: ca. km 137,600 – ca. km 138,67 nördlich der Bahn und ca. km 141,05 – ca. km 141,800 nördlich der Bahn; nördlich der BE-Fläche 12 (ca. Bahn-km 135,7 bahnrechts)

Flurstücke: 81/3 (DB), Flur 34, Gemarkung Gotha; 4/1 (DB), Flur 20, Gemarkung Gotha; 115/3, Flur 12, Gemarkung Gotha; 11/23, 39 (DB), 580/2 (DB), Flur 40, Gemarkung Gotha; 1646/8 (DB), 1646/3 (DB), Flur 7, Gemarkung Sundhausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 12, 15, 16, 17, 21, 22

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1, 4, 5, 6, 10, 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF)

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Funktionstüchtigkeit der Maßnahme mindestens eine Aktivitätsperiode (Beginn Aktivitätsperiode im April) der Zauneidechse vor Beginn der Bauarbeiten.

Begründung der Maßnahme: Inanspruchnahme von Teilbereichen von Zauneidechsen-Lebensräumen für die Baumaßnahme (BE-Fläche BE 1, BE-Fläche BE 12, Baustellenzufahrten BZ 2, BZ 3, BZ 15, Baubereich BB 1 und Schotterkörper des Betriebsgleises von km 138,2 bis km 138,4 und von km 141,56 bis km 141,8). Schaffen von Ausweichmöglichkeiten für die von den Bauarbeiten betroffenenIndividuen.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schaffen von Ausweichlebensräumen für die Zauneidechse durch den Rückschnitt von zu stark beschattender Vegeta-tion und die Anlage von Sonnplätzen und Eiablagestellen.

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

mindestens eine Aktivitätsperiode der Zauneidechse vor Beginn der Bauarbeiten.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

In den an die BE 1 und BE 12 angrenzenden Flächen und in den an die Streckenabschnitte km 137,55 - km 138,65 und km 141,05 - km 141,80 angrenzenden Bahnböschungen werden die Lebensräume für Zauneidechsen optimiert: Zurückschneiden von zu stark beschattenden Gehölzen, Anlage von jeweils ca. 1,5 m x 1,5 m umfassenden Sandfeldern und Steinschüttungen. Diese werden auf den Bahnböschungen in einem Abstand von ca. 50 m. angelegt. Dazu Abtrag des Oberbodens der Böschungen bis in eine Tiefe von ca. 20 cm und Auffüllen der Mulden mit gewaschenem Sand und Grobschlag. Insgesamt werden jeweils 35 Stein- und Sandschüttungen angelegt. Auf den ebenen Flächen an der BE 1 und der BE 12 werden insgesamt zehn Steinhaufen mit einer Grundfläche von 1,5 m x 1,5 m und einer Höhe von ca. 1 m und insgesamt zehn Sandlinsen mit einer Grundfläche von 1,5 m x 1,5 m und einer Tiefe von 20 cm angelegt.Nach Herstellung der Ausweichlebensräume werden die Zauneidechsen aus den für die Anlage der Baulogistikflächen vorgesehenen Bereichen und den Baubereichen durch Kurzmähen und Kurzhalten der Vegetation bis zum Baubeginn vergrämt (siehe Maßn. V 1).

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):Erhalt der Ausweichlebensräume während der gesamten Bauzeit. Nach Beendigung der Baumaßnahme stehen die ursprünglichen Lebensräume wieder zur Verfügung, sobald sie eine schüttere Staudenvegetation aufweisen. Es wird angenommen, dass sich diese durch Samenanflug innerhalb von drei Jahren entwickelt. Drei Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme kann daher eine weitere Pflege der Ausweichlebensräume unterbleiben.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung: entfällt     

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: durch DB AG.

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 32, zusätzlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 59/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: E 1 Kurzbezeichnung: Entwicklung einer Staudenflur

Lage: Flurstücke 3137/1 und 1779/6, Gemarkung Waltershausen; Flächengröße: 570 m²

Flurstücke: 3137/1 (DB), 1779/6 (DB), Gemarkung Waltershausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 23

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. W 1 bis W 3, G 1

Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Ausgleich von durch die Baumaßnahme hervorgerufenen Eingriffen in den Naturhaushalt.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Entwicklung einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche zu einem extensiven Offenlandbiotop (Staudenflur).

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

nach 3 Jahren.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Entsiegelung einer Fläche durch Rückbau von Betonplatten. Selbstbegrünung durch Samenanflug aus den benachbarten Staudenfluren.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):3 Jahre.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

Innerhalb einer einjährigen Fertigstellungs- und einer zweijährigen Entwicklungspflege wird die Fläche zwei Mal jährlich gemäht. Das Mähgut wird von der Fläche entfernt. Anschließend wird die Fläche der Sukzession überlassen.

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: durch DB AG

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: ausschließlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 60/61

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: E 2 Kurzbezeichnung: Neuanpflanzung von Laubbaum-Hochstämmen

Lage: Flurstücke 3137/1 und 1779/6, Gemarkung Waltershausen; Anzahl Hochstämme: 7 Stk.

Flurstücke: 3137/1 (DB), 1779/6 (DB), Gemarkung Waltershausen.

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 23

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11 Blatt-Nr.: 1 – 11

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. W 4 Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Abschluss der Baumaßnahme.

Begründung der Maßnahme: Verlust von gehölzbestimmten Biotopen und Einzelbäumen durch die Anlage von BE-Flächen und Baustellenzufahrten.

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Anlage einer lockeren Laubbaum-Gruppe als Lebensraum für verschiedene Tierarten und zur Aufwertung des Landschaftsbildes.

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

nach 3 Jahren.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Nach Entfernung von Flächenbefestigungen Anpflanzung von 7 Laubbaum-Hochstämmen der Art Tilia cordata in der Qualität 2 x v., StU 12 -14 cm. Es ist autochthones Pflanzenmaterial zu verwenden (Nachweis). 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

Für die Gehölze ist eine einjährige Fertigstellungspflege gemäß DIN 18916 und anschließend eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18919 vorzusehen.   

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: durch DB AG

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: ausschließlich Inanspruchnahme von DB-Flächen (siehe oben).

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Gehölzentfernung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 Dauerpflege

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Vorhaben „Zulaufstrecken VDE 8“, Erfurt – Eisenach, Strecke 6340, km 135,030 – 141,800; Stand 04/2015Gleiserneuerung Gotha – Leinakanal und Umbau Ostkopf Bf Gotha Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 61/61

8. Literatur

DEGES (2009): Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Neubau der Umfahrung Sundhausen, südlich AS Gotha Boxberg bis Kreisverkehr Krankenhaus, VKE 5561

Eisenbahnbundesamt (2004, mit Ergänzung von 2006): Hinweise zur ökologischen Wirkungsprogno-se in UVP, LBP und FFH-Verträglichkeitsprüfungen bei Aus- und Neubaumaßnahmen von Eisenbahnen des Bundes

Eisenbahnbundesamt (2014): Umweltleitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, 6. Fassung, Teil III Stand: August 2014

Faulstich-Warneyer, T. (2014 a): Bahnlinie Seebergen bis Wutha-Farnroda, Teilbereich Sundhausen bis Leinakanal. Fledermäuse, Vögel und Zauneidechse. Ergebnisbericht

Faulstich-Warneyer, T. (2014 b): Ausbau der Bahnanlage Seeberg bis Bahnhof Wutha-Farnroda; Er-fassung zum Vorkommen der Zauneidechse 2014 im Bereich der Bahnanlagen zwischen Seebergenund Gotha, Eisenbahnüberführung Uelleber Straße. Ergebnisbericht

Hiekel et al. (2004): Die Naturräume Thüringens

Ludwig & Schüttler (1996): Rote Liste der Pflanzen Deutschlands

Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen (2011): Regionalplan Mittelthüringen

Stadt Gotha (1998): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Gotha einschließlich der Ortsteile Boilstädt, Uelleben, Siebleben und Sundhausen

Tautner, Hermann (2011): Der Nachtkerzenschwärmer und das Artenschutzrecht, Natur und Land-schaftsplanung 43, 343 – 349

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2009): Artenliste 1 Zusammenstellung der europarechtlich (§§) geschützten Tier- und Pflanzenarten in Thüringen (ohne Vögel). In: Artenlisten von Thüringen 2009

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2009): Artensteckbriefe Thüringen 2009

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2013): Planungsrelevante Vogelarten von Thüringen

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) (1999): Die Eingriffsre-gelung in Thüringen, Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) (2005): Die Eingriffsre-gelung in Thüringen, Bilanzierungsmodell

erstellt Kling LandschaftsplanungBraunschweig, den 27. April 2015

Thomas Kling, Dipl.- Biol.


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