+ All Categories
Home > Documents > Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte ... · Gesundheitliche Versorgungsplanung für...

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte ... · Gesundheitliche Versorgungsplanung für...

Date post: 17-Sep-2018
Category:
Upload: tranthuy
View: 221 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
28
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeeinrichtungen Michael Busch, Diplom Pädagoge Koordination Ambulanter Hospizdienst Pflege LebensNah, Rendsburg Vorstand Hospiz und Palliativverband Schleswig Holstein
Transcript

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die

letzte Lebensphase in Pflegeeinrichtungen

Michael Busch, Diplom PädagogeKoordination Ambulanter Hospizdienst Pflege LebensNah, Rendsburg Vorstand Hospiz und Palliativverband Schleswig Holstein

Fallbeispiel Frau Kaiser: (Name geändert)

Anruf der Betreuerin von Frau K. Bitte um hospizliche Sterbebegleitung.

Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Erstbesuch Koordinationskraft

Begrüßung durch Pflegekraft am nächsten Morgen:

„Ich habe schon versucht Sie anzurufen, ich habe mit Frau K.

gesprochen, sie wünscht doch keine Begleitung, ich wollte

Ihnen den Weg ersparen, dass Sie nicht umsonst kommen.“

Rückschlüsse

● Keine schriftlich fixierten Behandlungs/Begleitungs- Wünsche der Bewohnerin

● Kein Wissen um die Art der Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtung und Hospizdienst bei der Pflegekraft

● Form des Gesprächs beeinflußt Aufnahme von Informationen und Entscheidungsfindung

● Umsetzung der hospizlicher Begleitung sehr vom Zufall abhängig gewesen

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Patientenverfügungsgesetz von 2009:

Ziel der Patientenverfügung ist es, eine Kommunikationsbrücke zwischen Arzt/Pflegekraft und Patient zu bauen.

„Welche Maßnahmen dürfen vorgenommen werden, wenn ich meinen Willen nicht äußern kann?“

● Verbindlichkeit

● Stärkung des Selbstbestimmungsrechts

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

● Wer von Ihnen hat eine Patientenverfügung?

● Wer hat seine Patientenverfügung mit dem Hausarzt besprochen

● Wer hat Verfügungen bezüglich lebensbedrohlicher Notfälle getroffen?

● Wer hat eine Vorsorgevollmacht?

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Probleme mit Patientenverfügung im Pflegeheim

● nur 12% der Bewohner haben eine P.V.

● nicht auffindbar

● nicht aussagekräftig formuliert

● nicht verlässlich, fragwürdige Validität

● werden oft nicht beachtet

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und

Palliativversorgung in Deutschland (HPG)

1. Dezember 2015

SGB V §132g

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte

Lebensphase

1. Versorgungsplanung

Inhalte

Ziele

Umsetzung - Modelle

2. Verbesserung der hospizlich/palliativen Versorgung im Pflegeheim

Versorgungsplanung - SGB V §132g

Individuelle Beratung und Fallbesprechung zu:

● Medizinisch-pflegerischer Versorgung am Lebensende

● Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung

● Möglichen Notfallsituationen und Maßnahmen (Übergabe Rettungsdienste/ Krankenhäuser)(Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ pflegerischen und psychosozialen Versorgung)

● Bei Änderung Wiederholung

Versorgungsplanung - SGB V §132g

In die Beratung/Fallbesprechung sollen einbezogen werden:

● Hausarzt

● Angehörige/Vertrauenspersonen

● Regionale Betreuungs- und Versorgungsangebote

Für Notfallsituationen:

● Vorbereitung Übergabe Rettungsdienste und Krankenhäuser

ZieleVersorgungsplanung als dynamischer, fortwährender

Kommunikationsprozess

● Verständnis Bewohner über Erkrankungen vertiefen

● Verbesserung des Zustandekommens von Behandlungsentscheidungen durch Eingehen auf Gesundheitszustand

● Effektive Vorausplanung mit Auswahl eines Stellvertreters, gemeinsames Verständnis der Behandlungswünsche

● vertiefte Beziehung mit Angehörigen finden, Hoffnung, spiritueller Frieden

● Qualitativ hochwertige Behandlung am Lebensende gewährleisten

Dadurch:

● Stärkung der Bewohner-/Patientenautonomie

● Bessere Palliative Versorgung am Lebensende

● Reduzierung von Krankenhauseinweisungen im Notfall

● Aufbau regionaler Strukturen, Einbeziehen aller Akteure, Weitergabe relevanter Informationen durch einheitliche Dokumentation

beizeiten begleiten® – Advanced Care Planning

● Forschungsprojekt unter Leitung des Instituts für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

● Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2008–2011 gefördert

● 2009 in vier Grevenbroicher Pflegeheimen gestartet

● Ideengeber für HPG

● Schwerpunkt Notfallplanung

beizeiten begleiten® – Advanced Care Planning

1) Im freien Gespräch:Einstellung des Betroffenen zum Leben und zum Einsatz medizinischer Maßnahmen

2) Zukünftige Behandlungspräferenzen für medizinische Entscheidungssituationen entwickeln

3) Vertrauensperson ermitteln und bevollmächtigen

1. Versorgungsplanung

Inhalte

Ziele

Umsetzung - Modelle

2. Verbesserung der hospizlich/palliativen Versorgung im Pflegeheim

Palliative Care im Pflegeheim

„Alter baucht eine Kultur der Haltung“ Marina Kojer

● Zunehmendes Angewiesen sein auf Hilfe

● Schwinden der Kräfte und Verlusterlebnisse

● Zunehmende Vereinsamung

„Die Menschen um mich werden immer schneller und ich immer langsamer“

Selbstbewußtsein schwindet

UnsicherheitÄngstlichkeit

Verletzlichkeit

PanikAngst

Hilflosigkeit

Palliative Care im Pflegeheim

4 Säulen der Hospizarbeit/ Palliativ Care

Palliative Care im Pflegeheim

4 Dimensionen des

Schmerzes -

Total Pain

Konzept

Entwicklung einer Hospizkultur im Pflegeheim

● Regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter – Basiswissen Palliativ Care

● Pflegekräfte mit Palliativ Care Fortbildung

● Entwicklung einer Abschiedskultur in der Einrichtung

● Zusammenarbeit mit lokalen NetzwerkenSAPV-Team, ambulanter Hospizdienst

● Aufbau einer Struktur zur Weitergabe von Informationen

● Ethische Fallbesprechungen

● Supervisionsangebote

Kenntnis des VersorgungsnetzwerkesWer macht was?

● Hausarzt/Palliativarzt – AAPV als neue Leistung

● SAPV – Team

● Ambulanter Hospizdienst

● Ehrenamtliche

● Palliativstation/ stationäres Hospiz

● Ärztlicher Notdienst

● Krankenhaus

Hospiz- und PalliativgesetzSGB XI §114 Abs. 1 Satz 6

Ab dem 1.Juli 2016 soll der MDK bei einer Prüfung der Pflegeheime u.a. auf die Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz hinweisen.

Risiken der Umsetzung

● „Schmalspurkonzepte“ aufgrund hoher Kosten

● Keine regelmäßige Überprüfungen

● Mangelnde Einbeziehung bestehender Netzwerke

● Kein „Kultur“- Wandel in den Pflegeheimen

● Verengung auf 1 Konzept, z.B. ACP

● Mangel an qualifiziertem Personal

Grenzen jeder Vorausverfügung

● Begrenzte Aussagefähigkeit von Vorausplanungen – vorauseilender Wille und Wille in der konkreten Situation sind nicht immer identisch.

● Manche Entscheidungen tauchen erst am Lebensende in der konkreten Situation auf.

● Vorausplanung entbindet uns nicht vom Ringen um schwierige Entscheidungen in ethisch schwierigen Fällen. Sowohl im Team als auch mit den Angehörigen/Bevollmächtigten – ethische Konsile

Zu guter Letzt

Holz spalten

Zwei Männer spalteten den ganzen Tag lang Holz. Der eine arbeitete

ohne Pause durch und hatte am Abend einen ansehn-lichen Stoß Scheite

beisammen. Der andere hackte 50 Minuten und ruhte sich dann jeweils

zehn Minuten aus, und trotzdem war sein Stoß am Abend viel größer.

“Wieso hast du mehr als ich?” fragte der erste. Da antwortete sein

Kollege: “Weil ich mich in jeder Pause nicht nur ausgeruht, sondern auch

meine Axt geschärft habe.”

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


Recommended