Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1
Gestaltung und Abschluss von EPC-Verträgen
für den Bau von Energieanlagen in Rumänien
Konferenz im Reichstag zu Berlin am 12.04.2013
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat
STALFORT Legal. Tax. Audit.Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin
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Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 22
Einführung
I. Begriff „EPC Vertrag“
1. engineering2. procurement3. construction
II. Energieanlagen
1. PV Parks2. Windparks3. Biogasanlagen u.a.
III. Baugenehmigung (BG) erforderlich
Einstufung von Energieanlagen als „Bauten“ im Sinne des Gesetzes
Nr. 50/ 1991 → BG erforderlich
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 33
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (1)
I. Planung
1. BG-Dokumentation (rum. DTAC) und BG-Projekt (rum. PT) erforderlich
2. erstellt von Architekten/Ingenieuren mit „Unterschriftsrecht“
3. überprüft von zugelassenen Projektüberprüfern
4. Sonderzulassung durch die Energiebehörde ANRE für Elektroarbeiten erforderlich !
unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.) erforderlich
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 44
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (2)
II. Bauausführung
1. Sonderzulassung durch ANRE für Elektroarbeiten ebenfalls erforderlich !
ebenfalls unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.)
2. zugelassener Bauleiter des Auftraggebers (rum. diriginte de santier)
3. zugelassener Bauleiter des Auftragnehmers (rum. responsabiltehnic cu executia atestat - RTE)
4. Sicherheitskoordinator während der Planung bzw. der Bauausführung
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 55
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (3)
III. Abnahme (1)
2 Arten von Abnahmen:
1. Abnahme der Bauarbeiten (RB Nr. 273/ 1994) – 2 Stufen:
a. Abnahme am Ende der Bauarbeitenb. Endabnahme (nach Ablauf der vertraglichen
Gewährleistungsfrist)
2. Abnahme der Montagearbeiten/Produktionsanlagen (RB Nr. 51/ 1996) – 2 Stufen:
a. Inbetriebnahmeb. Endabnahme (ebenfalls nach Ablauf der vertraglichen
Gewährleistungsfrist)
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 66
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (4)
III. Abnahme (2)
1. behördlich (Abnahmekommission bestehend aus mindestens 5 Mitgliedern inkl. zwingend Vertreter der örtlichen Behörde –Gemeinde/ Stadt)
2. formalistisch (Verfahren gemäß RB Nr. 273/ 1994 und bzw. RB Nr. 51/ 1996)
3. protokolliert (gesetzliche Musterprotokolle)
4. vertragliche oder fiktive Abnahme möglich?
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 77
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (5)
IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (1)
1. gesetzlicher Rahmen uneinheitlich und unklar (Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 10/ 1995, Verordnung Nr. 95/ 1999 etc.)
2. Fachliteratur nicht ausreichend
3. Frist:
a. Sonderfrist von 10 Jahren für Bauarbeiten
b. ggf. allgemeine Frist von nur 3 Jahren (?) für Montagearbeiten
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 88
Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (6)
IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (2)
4. Gewährleistungsfrist läuft ab:
a. Abnahme am Ende der Bauarbeiten oder
b. Endabnahme?
5. Charakter der Normen – dispositiv oder zwingend?
6. vertragliche Gewährleistungsfrist – Unterschiede und Rolle
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 99
Gestaltung von EPC Verträgen (1)
I. Gestaltungsalternativen (1)
1. Einheitlicher EPC Vertrag
2. Spaltung in zwei Verträge:
a. Kaufvertrag für die Anlagen (procurement)
b. GU-Vertrag für die Planungs- und Bauarbeiten (engineeringand construction)
Koppelung zwischen den zwei Verträgen zwar kompliziert, aber unerlässlich!
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1010
Gestaltung von EPC Verträgen (2)
I. Gestaltungsalternativen (2)
3. Vor- und Nachteile der Vertragsspaltung:
a. steuerlicher Art
b. rechtlicher Art
4. Auswirkungen der Vertragsspaltung auf künftige Subunternehmerverträge
Vertragsspaltung muss sich auch in die Subunternehmerverträge widerspiegeln!
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1111
Gestaltung von EPC Verträgen (3)
II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (1)
1. Vorauszahlung (beim Vertragsschluss)
üblicherweise nur gegen Garantie, d.h. Bankgarantie oder ggf. Corporate Guarantee
2. Teilzahlungen (nach der Erreichung eines bestimmten Leistungsstandes)
keine Zahlung vor Überprüfung und Genehmigung des Leistungsstandes empfehlenswert!
3. Schlusszahlung (üblicherweise erst nach der Abnahme)
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1212
Gestaltung von EPC Verträgen (4)
II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (2)
4. vertragliche Zahlungssicherheiten (für Teil- und Schlusszahlung) – üblich:
a. Bankbürgschaften
b. Corporate Guarantee
5. gesetzliche Zahlungssicherheit – gesetzliche Hypothek am Bau –Nachteile:
a. endgültige Grundbucheintragung zweifelhaft
b. Zwangsvollstreckung problematisch
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1313
Gestaltung von EPC Verträgen (5)
II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (3)
6. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Anlagen
a. kann vertraglich vereinbart werden
b. Sicherung der Drittwirkung wegen Einbau auf dem Grundstück problematisch
c. Eintragung ins Elektronische Archiv für Sicherheiten an beweglichen Gütern erforderlich
d. Eintragung ins Grundbuch ebenfalls empfehlenswert
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1414
Gestaltung von EPC Verträgen (6)
III. Bauzeitplan und Verzug (1)
1. „Milestones“ im Bauzeitplan genau definieren
2. Sanktionen im Falle der Nichterreichung:
a. Verzugsstrafe
b. Auflösung des Vertrages
3. Verzug wegen Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1515
Gestaltung von EPC Verträgen (7)
III. Bauzeitplan und Verzug (2)
4. Verzugsstrafen:
a. Höhe grundsätzlich frei verhandelbar
b. nur für letzten Milestone oder auch für Zwischen-Milestones?
wenn auch für Zwischen-Milestones, Sonderregelung im Falle der Erreichung der letzten Milestone erforderlich!
c. Nachweis des entstandenen Schadens grundsätzlich nicht erforderlich
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1616
Gestaltung von EPC Verträgen (8)
III. Bauzeitplan und Verzug (3)
5. Registrierung einer Betriebsstätte (rum. sediu permanent) aus steuerlicher Sicht erforderlich wenn Baustelle (inkl. Montagearbeiten oder Überwachungsleistungen):
a. > 6 Monate (gemäß rum. Steuergesetzbuch)
b. > 12 Monate (gemäß DBA)
Konsequenz der Registrierung einer Betriebsstätte →Körperschaftssteuer (derzeit 16%) zahlbar in Rumänien, DBA anwendbar
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1717
Gestaltung von EPC Verträgen (9)
IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (1)
1. Testing
a. Tests sind in technischen Normen geregelt
b. Sondertests ggf. vom Netzbetreiber angefordert
c. Testing-Prozedere sollte vertraglich geregelt werden
d. positive Ergebnisse der Tests → Abnahme und Inbetriebnahme
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1818
Gestaltung von EPC Verträgen (10)
IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (2)
2. Abnahme
zweistufige, gesetzliche Abnahme gemäß RB Nr. 273/ 1994
3. Inbetriebnahme
a. zweistufiges, gesetzliches Abnahmeverfahren gemäß RB Nr. 51/ 1996
b. vorab Anlage unter Spannung setzen gemäß Art. 41 RB Nr. 90/ 2008
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1919
Gestaltung von EPC Verträgen (11)
V. Vertragliche Gewährleistung (1)
1. Gewährleistung bei Mängeln
a. Frist frei verhandelbar
b. läuft ab Abnahme am Ende der Arbeiten
c. deckt alle Arten von Mängel – unabhängig davon, ob diese versteckt oder offensichtlich sind
d. bei Ablauf dieser Frist → Endabnahme
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2020
Gestaltung von EPC Verträgen (12)
V. Vertragliche Gewährleistung (2)
2. Garantie für eine bestimmte Leistung (Performance)
a. kann verhandelt werden, ist gesetzlich nicht zwingend
b. Voraussetzungen für die Haftung unbedingt vertraglich definieren
c. klare Haftungsausschlüsse ebenfalls genau bestimmen
d. Folgeschäden und deren vertragliche Deckelung (caps)
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2121
Gestaltung von EPC Verträgen (13)
VI. Sonstige Themen (1)
1. Baugrundrisiko
2. Verantwortung für bau- und energierechtliche Genehmigungen
3. Verantwortung für Zufahrts- und Kabelrechte
4. Subunternehmer
5. Gefahrübergang
6. Operation and Maintenance Leistungen
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2222
Gestaltung von EPC Verträgen (14)
VI. Sonstige Themen (2)
7. Auftragsänderungen
8. Force Majeure/höhere Gewalt
9. alternative Streitbeilegung
10. Schiedsgerichtsklausel
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2323
Fazit
I. Rumänisches Baurecht formalistisch → zahlreiche Genehmigungen und Zulassungen für Planer/Projektüberprüfer/Bauunternehmer/Bauleiter erforderlich
II. Besonderheiten des rumänischen Baurechts (insbesondere Abnahmeprozedere und gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln) sind bei Vertragsgestaltung und –abschluss zu beachten
III. Gestaltung des EPC Vertrages in Form eines einheitlichenVertrages oder zweier unterschiedlicher Verträge möglich
IV. Wenige Gesetzesvorschriften und wenig Fachliteratur → klare und detaillierte Vertragsklauseln erforderlich
Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 24
Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit !!!
STALFORT Legal. Tax. Audit.Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin
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