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Geschäftsführer: Dipl.-Geol. Axel Nolte Beratender Geowissenschaftler BDG
Von der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
für Bodenuntersuchungen auf Schadstoffbelastungen im Ennepe-Ruhr-Kreis mit der Stadt Witten
Kämperfeld 11
D-58456 Witten
Telefon (0 23 02) 7 20 44
Telefax (0 23 02) 7 20 45
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nolteconsult.de
Sitz der Gesellschaft: Witten
Amtsgericht Bochum HRB 10600
Geotechnischer Berichtfür den Neubau
des ARDEX-Towersin Witten
Projektteam:
Dipl.-Geol. Axel Nolte (Nolte Consult GmbH)Prof. Dr.-Ing. Thomas Richter (GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH)
Dr.-Ing. Ralf Glasenapp (GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH)
ARDEX Anlagen GmbH
P16111.500
27.07.2017
Dieses Gutachten umfasst 42 Textseiten, 15 Anlagen und 9 Anhänge.Es ist nur für die Projektbeteiligten bestimmt, darf nicht auszugsweise vervielfältigt und nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Eine Haftung gegenüber Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Geotechnischer Bericht P16111.500 vom 27.07.2017Neubau des ARDEX-Towers in Witten
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InhaltsverzeichnisSeite
1 Problemstellung ..................................................................................................................................4
2 Unterlagen...........................................................................................................................................4
3 Baugrundstück und Bauwerk ..............................................................................................................8
4 Geotechnische Kategorie....................................................................................................................9
5 Untersuchungsprogramm und -methodik............................................................................................9
6 Untersuchungsergebnisse ................................................................................................................11
6.1 Geologie............................................................................................................................................11
6.2 Bergbau.............................................................................................................................................11
6.3 Grundwasserverhältnisse..................................................................................................................12
6.4 Untergrundaufbau .............................................................................................................................14
6.5 Charakteristische Boden- und Felskennwerte ..................................................................................16
6.6 Lagerungsdichte................................................................................................................................23
7 Gründung ..........................................................................................................................................24
7.1 Tower ................................................................................................................................................24
7.1.1 Gründungsempfehlung......................................................................................................................24
7.1.2 Hinweise zur Bemessung..................................................................................................................25
7.1.3 Setzungen und Mitnahmeverformungen...........................................................................................27
7.2 Tiefgarage .........................................................................................................................................27
7.2.1 Gründungsempfehlung......................................................................................................................27
7.2.2 Hinweise zur Bemessung..................................................................................................................27
7.2.3 Verformungsverträglichkeiten/Mitnahmesetzungen..........................................................................29
8 Baugrube...........................................................................................................................................30
8.1 Grundlagen .......................................................................................................................................30
8.2 Wasserhaltung ..................................................................................................................................31
8.3 Baugrubenwandkonstruktionen ........................................................................................................32
8.4 Sicherung von Nachbargebäuden ....................................................................................................35
9 Bauausführung..................................................................................................................................35
9.1 Wasserrechtliche Genehmigungen...................................................................................................35
9.2 Gründungsplanum.............................................................................................................................36
9.3 Bohrarbeiten......................................................................................................................................36
9.4 Erdarbeiten........................................................................................................................................37
9.5 Erschütterungen durch Bauverfahren ...............................................................................................37
9.6 Nachbarbebauung und Leitungen.....................................................................................................37
9.7 Trägerbohlwandverbau .....................................................................................................................38
9.8 Grundwassermessstellen..................................................................................................................38
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9.9 Düsenstrahlarbeiten ..........................................................................................................................39
9.10 Schlitzwandarbeiten ..........................................................................................................................39
9.11 Bauwerksabdichtung.........................................................................................................................39
9.12 Geothermie .......................................................................................................................................39
9.13 Homogenbereiche.............................................................................................................................40
10 Schlussbemerkungen........................................................................................................................40
Anlagenverzeichnis ...........................................................................................................................42
Anhangverzeichnis............................................................................................................................42
[ ] Die Zahlen in eckigen Klammern entsprechen Literaturhinweisen in Kapitel 2.
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1 Problemstellung
Die ARDEX Anlagen GmbH plant auf dem Werksgelände 1 an der Friedrich-Ebert-Straße in Witten
(Anlage 1) den Neubau des ARDEX-Towers.
Für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes mit 24 Hoch- und 2 Tiefebenen sowie einer doppel-
geschossigen Tiefgarage (Anlage 2) [1] müssen mehrere Büro- und Produktionsgebäude zurückgebaut
werden.
Die Nolte Consult GmbH ist mit Beratungs- und Gutachtervertrag vom 28.03.2017 mit der geotechnischen
Betreuung beauftragt worden, wobei die Erstellung des Geotechnischen Berichtes in Kooperation mit der
GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH erfolgte, die bereits für die Planung der Baugrube und der
Unterfangungsmaßnahmen im Rahmen des Rückbaus bestehender Gebäude zuständig ist.
Der vorliegende Geotechnische Bericht beschreibt die örtlichen Baugrundverhältnisse und gibt Gründungs-
empfehlungen für den Neubau des Towers. Die bereits erstellten Berichte P16111.220 vom 07.04.2017,
P16111.255 vom 19.04.2017, P16111.385 vom 01.06.2017 sowie P16111.435 vom 26.06.2017 werden
durch das vorliegende Gutachten ersetzt.
2 Unterlagen
Für die Bearbeitung des Gutachtens wurden die folgenden Unterlagen herangezogen:
[1] Lagepläne zum Bauvorhaben, Stand: 07.07.2017
Architekturbüro Gerhard Spangenberg
[2] ARDEX-Tower Witten. Erläuterungsbericht Vorplanung, Stand: 17.06.2017
Schlaich Bergermann Partner
[3] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN EN 1997-1, Eurocode 7 – Entwurf,
Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln.
[4] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2007): DIN EN 1997-2, Eurocode 7 – Entwurf,
Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Bau-
grunds.
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[5] Erfahrungen und Archivunterlagen der Nolte Consult GmbH und der GuD Geotechnik und Dynamik
Consult GmbH.
[6] Stellungnahme vom 08.02.2017 zur Kampfmittelbelastung des Baugeländes
Bezirksregierung Arnsberg
[7] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2017): Handbuch der Bodenuntersuchung: Terminologie,
Verfahrensvorschriften und Datenblätter, physikalische, chemische, biologische Untersuchungs-
verfahren: gesetzliche Regelwerke.
[8] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung
– Band 1: Allgemeine Regeln, 2. Auflage, 2015
[9] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2011): Handbuch Eurocode 7, Geotechnische Bemessung
– Band 2: Erkundung und Untersuchung, 2011
[10] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2017): DIN EN 206: Beton – Festlegung, Eigenschaften,
Herstellung und Konformität; Januar 2017.
[11] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2013): DIN EN ISO 22476-1 + Cor. 1: 2013: Geo-
technische Erkundung und Untersuchung – Felduntersuchungen – Teil 1: Drucksondierungen mit
elektrischen Messwertaufnehmern und Messeinrichtungen für den Porenwasserdruck,
Oktober 2013.
[12] Umfeld der geplanten Hallenerweiterung 63.4/5 auf dem Betriebsgelände der ARDEX GmbH in
Witten-Annen. Gefährdungsabschätzung P100202.312 der Nolte Consult GmbH vom 01.03.2012.
[13] Umgang mit Boden- und Grundwasserverunreinigungen im Umfeld der geplanten Hallenerweiterung
63.4/5 auf dem Betriebsgelände der ARDEX GmbH in Witten-Annen. Maßnahmenkonzept
P100202.419 der Nolte Consult GmbH vom 14.08.2012.
[14] Grundwasseruntersuchungen auf dem Werksgelände 1 der ARDEX GmbH in Witten-Annen.
Sachstandsbericht P121201.825 der Nolte Consult GmbH vom 30.05.2017
[15] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2011): DIN EN 1998-1/NA:2011-01 Nationaler Anhang
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Teil 1: Grundlagen, Erdbeben-
einwirkungen und Regeln für Hochbau, 2011
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[16] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (1980): Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen
1 : 25.000, Blatt 4510 Witten.
[17] Stellungnahme vom 04.01.2017 zur Bergbausituation
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
[18] Landesoberbergamt (1797): Charta des Wetterschen Bergamts Reviers (so genannte Niemeyer-
sche Karte)
[19] Werksgelände 1 der ARDEX GmbH in Witten-Annen. Bericht P121201.543 der Nolte Consult GmbH
vom 26.01.2015 über einen Pumpversuch
[20] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2010): DIN 1055-2:2010-11 Einwirkungen auf Tragwerke -
Teil 2: Bodenkenngrößen
[21] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2013): DIN 4123: Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude; April 2013.
[22] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (2012): Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“ (EA-
Pfähle); 2. Auflage, Ernst & Sohn.
[23] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2007): DIN EN 15237:2007-06 Ausführung von
besonderen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Vertikaldräns
[24] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. (2012): Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“
(EAB); 5. Auflage, Ernst & Sohn.
[25] Grundbautaschenbuch, Band 2, 6. Auflage, Kapitel 2.5 - Verpressanker, Ernst & Sohn, 2009
[26] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN EN 12699:2015-07 Ausführung von Arbeiten
im Spezialtiefbau – Verdrängungspfähle
[27] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN EN 1536: Ausführung von Arbeiten im Spezial-
tiefbau – Bohrpfähle; Oktober 2015.
[28] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN EN 14199: Ausführung von Arbeiten im
Spezialtiefbau – Mikropfähle; Juli 2015.
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[29] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2014): DIN EN 1537:2014-07 Ausführung von Arbeiten im
Spezialtiefbau – Verpressanker
[30] ZTV E – StB 09: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau, Ausgabe 2009
[31] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2016): DIN 4150-3:2016-12 Erschütterungen im Bau-
wesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen.
[32] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (1999): DIN 4150-2:1999-06 Erschütterungen im Bau-
wesen - Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
[33] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN 4093:2015-11 Bemessung von verfestigten
Bodenkörpern – Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-Mixing- oder Injektions-Verfahren
[34] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2001): DIN EN 12716:2001-12 Ausführung von
besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Düsenstrahlverfahren
[35] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2013): DIN 4126:2013-09 Nachweis der Standsicherheit
von Schlitzwänden und Beiblatt 1: Erläuterungen
[36] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2014): DIN 4127:2014-02 Erd- und Grundbau – Prüf-
verfahren für Stützflüssigkeiten im Schlitzwandbau und für deren Ausgangsstoffe
[37] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2015): DIN EN 1538:2015-10 Ausführung von Arbeiten im
Spezialtiefbau – Schlitzwände
[38] Triantafyllidis, T., Vogelsang, J. und Grandas-Tavera, C.E.(2011): Zur Standsicherheit suspensions-
gestützter Eckschlitzwandelemente, Bautechnik 88, Heft 9, S. 617-626
[39] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2011): DIN 18195-6: Bauwerksabdichtungen – Teil 6:
Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung
und Ausführung; Dezember 2011.
[40] DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2016): DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleitungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) –
Erdarbeiten, September 2016.
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3 Baugrundstück und Bauwerk
Der ARDEX-Tower ist auf dem Werksgelände 1 der ARDEX GmbH nördlich der Friedrich-Ebert-Straße in
Witten geplant.
Nach Norden wird der Baubereich durch die Bestandshallen 31.1 und 63.1 begrenzt. Es ist geplant, die
Gebäudegrenze des Neubaus an dieser Seite nahe an den Bestand heranzuführen. Der Baugrubenverbau
wird damit im Einflussbereich der Bestandsfundamente der benachbarten Gebäude liegen (Anlage 2).
Westlich des Baubereichs befindet sich das Gebäude 15, östlichen bestehen LKW-Zufahrten zur Misch-
anlage 7. Im Süden grenzt das Baufeld direkt an die Friedrich-Ebert-Straße.
Derzeit befinden sich auf dem Gelände mehrere Bestandsgebäude, die in zwei Phasen zurückgebaut
werden sollen. In der ersten Phase ist geplant, das Gebäude 01.1, das Bürogebäude 25, das
Gebäude 21/22, das ehemalige Sozialgebäude 24/52 und die Containerhalle 63.3 abzureißen. In einer
weiteren Phase soll später das Gebäude 12/14 mit der noch in Betrieb befindlichen Mischanlage 2 westlich
des geplanten Towers zurückgebaut werden.
Die im Wesentlichen ebene Geländeoberfläche liegt zwischen ca. +108 und +109 mNN.
Geplant ist die Errichtung eines Hochhauses für Büroflächen mit 24 Hoch- und 2 Tiefebenen mit einer
Gebäudehöhe von OKFF +90,00 m [1]. Das Hochhaus mit seinen annähernd quadratischen Grundriss-
abmessungen hat eine Fläche von ca. 723 m², die rechteckförmige Fläche des gesamten unterkellerten
Bereichs mit der Tiefgarage umfasst ca. 1740 m².
Die OKFF entspricht +109,85 mNN [1]. Östlich und westlich um das zentral auf dem Grundstück geplante
Hochhaus sind zweigeschossige Tiefgaragenbereiche vorgesehen, die sich in einem gemeinsamen Keller-
kasten über den gesamten Bebauungsbereich erstrecken.
Die Gründungssohle ist nach aktueller Planung im Bereich des Hochhauses bei ca. +101,25 mNN an-
gegeben, im Bereich der Tiefgarage bei ca. +102 mNN [2].
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4 Geotechnische Kategorie
Die geplante Baumaßnahme ist nach Eurocode 7 [3] [4] in die Geotechnische Kategorie GK 3 einzuordnen.
Gründe für diese Einstufung sind die stark unterschiedlich mächtigen Bodenschichten (Schluff sowie Ton-
und Sandstein), die komplexe Grundwassersituation, die hoch belasteten Gründungskörper unter dem
Tower sowie die anspruchsvolle Auftriebssicherung der Tiefgaragenbereiche [5].
5 Untersuchungsprogramm und -methodik
Zur Erkundung der Art und Zusammensetzung des Untergrundes und zur Gewinnung von Boden- und Fest-
gesteinsproben sind nach dem Eingang der Kampfmittelfreigabe der Bezirksregierung Arnsberg
(Anhang 1) [6] unter Berücksichtigung der entsprechenden Verfahrensvorschriften [7] [8] [9] von
Mitarbeitern der Bohrunternehmen Kancev GmbH und Fluhme & Sohn GmbH sieben Aufschlussbohrungen
(AB 1 bis 7) niedergebracht worden (Anlage 3 sowie Anhänge 2 und 3).
Aus den Bohrungen sind durchgehende Bohrkerne gewonnen und in Kernkisten eingelagert worden
(Anlage 4).
Sämtliche Feststoffproben sind aus geologischer und bodenmechanischer Sicht angesprochen und beurteilt
worden. An einer Auswahl der Proben (Tabelle 1) sind anschließend im Erdbaulabor Göttingen und im
Fachgebiet Grundbau und Bodenmechanik der TU Berlin Laborversuche zur Ermittlung der boden- und fels-
mechanischen Kennwerte durchgeführt worden (Anhang 4).
Die Aufschlussbohrungen AB 5, 6 und 7 (Anlage 5) sind zu Grundwassermessstellen (GWM 14 bis 16) aus-
gebaut worden, die das Grundwasser in den Überlagerungsschichten erfassen.
Zur Beurteilung der Stahl- und Betonaggressivität [10] sind von Mitarbeitern des Bohrunternehmens
Geoconcept 7 Wasserproben aus den Grundwassermessstellen im Umfeld des geplanten Towers ent-
nommen (Anhang 5) und der SEWA Laborbetriebsgesellschaft mbH zur chemischen Analytik (Anhang 6)
angeliefert worden.
Zur Beurteilung des Spitzenwiderstandes und der Mantelreibung in den anstehenden Lockergesteinen sind
am 22.03.2017 von Mitarbeitern der Keller Grundbau GmbH an sechs Ansatzstellen Drucksondierungen
(CPT) [11] (Anlage 3 und Anhang 7) durchgeführt worden, wobei die Sondierung CPT 3 trotz Umsetzens
aufgrund von Rammhindernissen in der anthropogenen Auffüllung nicht auf Tiefe gebracht werden konnte.
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Am 16.05.2017 sind die Ansatzstellen der direkten und indirekten Aufschlüsse vom ÖbVI Wolfgang Jez
nach ihrer Lage und Höhe eingemessen worden (Anlage 3 und Anhang 8).
Tabelle 1: Probenauswahl
ProbeNr.
Tiefe (m)von – bis
Wasser-gehalt
Korn-verteilung
Trocken-dichte/
Rohdichte1
Zustands-grenzen
OrganischerAnteil
EinaxialeDruck-
festigkeit
Kompres-sionsver-
halten
undränierteScher-
festigkeit
dränierteScher-
festigkeit
AB 1/1 1,80 – 4,00 x x x x
AB 1/2 9,20 – 9,70 x x x x
AB 1/3 9,70 – 10,00 x x x
AB 1/4 13,80 – 16,00 x x x x
AB 1/6 30,70 – 31,00 x1 x
AB 1/7 33,35 – 33,60 x1 x
AB 1/9 44,00 – 44,40 x1 x
AB 2/1 3,70 – 4,40 x x x
AB 2/2 9,40 – 9,70 x x x
AB 2/3 9,70 – 10,00 x x x
AB 2/4 15,00 – 16,00 x x x
AB 2/5 16,00 – 16,30 x x x
AB 2/11 45,20 – 45,50 x1 x
AB 2/12 14,00 – 14,30 x x x x x x
AB 2/13 18,00 – 18,30 x x x x x x
AB 3/1 4,50 – 8,00 x x x x
AB 3/2 10,00 – 10,25 x x x
AB 3/3 14,00 – 14,25 x x x
AB 3/4 9,00 – 14,00 x x x x
AB 3/5 16,00 – 18,50 x x x x
AB 3/6 18,50 – 18,75 x x x
AB 3/7 31,30 – 31,60 x1 x
AB 3/11 55,60 – 55,90 x1 x
AB 5/1 13,00 – 13,25 x x x
AB 5/2 18,50 – 18,75 x x x
AB 5/3 29,00 – 29,20 x1 x
AB 5/4 33,35 – 33,60 x1 x
AB 6/1 3,50 – 3,80 x x x
AB 6/2 12,00 – 12,30 x x x
AB 7/2 4,70 – 5,00 x x x x x x
Versuchsanzahl 22 12 9/81 13 9 8 3 3 10
Im Vorfeld der Errichtung der Werkshallen 63.4 und 63.5 nördlich des geplanten Towers sind im Jahr 2010
schädliche Bodenveränderungen angetroffen worden, die zur Erstellung der Gefährdungsabschätzung
P100202.312 vom 01.03.2012 [12] geführt haben.
Anschließend ist das Maßnahmenkonzept P100202.419 vom 14.08.2012 [13] umgesetzt worden, dem von
der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises mit
Schreiben vom 16.08.2012 zugestimmt worden war.
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Die schädlichen Bodenveränderungen durch Aromaten (BTEX) und polycyclische aromatische Kohlen-
wasserstoffe (PAK), deren ungefähre horizontale Ausdehnung dem Isolinienplan mit Voronoi-Struktur
(Anlage 6) zu entnehmen ist, sind mit der behördlichen Auflage im Untergrund verblieben, ihre Immobilität
durch ein Grundwassermonitoring im – mittlerweile – halbjährlichen Rhythmus nachzuweisen [14].
Im Rahmen der Pfahlbohr- und Bodenaushubarbeiten für die Tiefgarage des Towers müssen die schäd-
lichen Bodenveränderungen aus arbeitsschutz- und abfallrechtlicher Sicht beachtet werden.
Nach dem Abschluss der Eingrenzungsuntersuchungen werden die Ergebnisse in ein entsprechendes
Entsorgungskonzept sowie einen Arbeits- und Sicherheitsplan einfließen.
6 Untersuchungsergebnisse
6.1 Geologie
Regionalgeologisch ist das Areal der subvariszischen Saumsenke des Rheinischen Schiefergebirges und
gleichzeitig der Erdbebenzone 0 zuzuordnen [5] [15].
Unter anthropogenen Auffüllungen und quartären Ablagerungen folgen in einer Tiefe von rd. 25 m die
gefalteten Schichten des flözführenden Oberkarbons.
Die Ton-, Schluff- und Sandsteine mit eingeschalteten Kohleflözen der Wittener Schichten des Westfal A
fallen am Südflügel der Hamburger Mulde flach nach Nordwesten ein [16].
6.2 Bergbau
Das Bauvorhaben liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld Vereinigte Hamburg und
Franziska. Eigentümerin dieses Feldes ist heute die E.ON SE (Anhang 9) [17].
In den Girondelle-Flözen wie auch in den liegenden Flözen Finefrau Nebenbank und Finefrau ist im Bereich
der Werksanlagen der ARDEX kein Abbau erfolgt.
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Die Flöze Geitling (Mächtigkeit: rd. 0,7 m), Kreftenscheer (Mächtigkeit: rd. 0,9 m) und Mausegatt (Mächtig-
keit: rd. 1,6 m) sind auf beiden Muldenflügeln von der Mitte des 19. Jahrhunderts wahrscheinlich bis zur
Stilllegung der Schachtanlage im Jahre 1925 abgebaut worden. Die Tagesausbisse dieser Flöze liegen auf
dem Muldensüdflügel rd. 250 m südlich des Werksgeländes und stellen somit kein Risiko für das Bau-
vorhaben dar.
Unterhalb des Werksgeländes liegen die Abbaue in den drei Flözen in Teufen zwischen 120 und 220 m.
Das Risiko von Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz wird über 90 Jahre nach Einstellung des Betriebes
der ehemaligen Zeche Hamburg als gering angesehen, zumal die gesamten Hangendschichten unverritzt
sind.
Die exakte Lage eines in den risslichen Unterlagen eingezeichneten Stollenmundloches (Anhang 9) konnte
trotz intensiver Recherchen nicht ermittelt werden.
Der Stollen ist nur auf der so genannten Niemeyerschen Karte [18] verzeichnet, muss also vor 1790 auf-
gefahren worden sein. Er soll vom Mundloch aus rd. 95 m nach Osten und von dort rd. 170 m nach Süden
geführt worden sein.
Unbeachtlich der ansonsten hervorragenden Qualität der Niemeyerschen Karten wird die Lage des
Stollenmundloches im Baufeld als unwahrscheinlich angesehen, da das Durchteufen von grundwasser-
führenden Überlagerungsschichten einer Mächtigkeit von rd. 25 m ohne natürlichen Abfluss zur damaligen
Zeit technisch nicht beherrschbar war.
6.3 Grundwasserverhältnisse
Im Rahmen der Untersuchungen ist bereits in geringen Tiefen unter der Geländeoberfläche Grundwasser
angetroffen worden.
Der in den bestehenden Grundwassermessstellen GMW 5, 6, 7 und 9 ermittelte Flurabstand (Anlage 7) liegt
bei einer nordwestlichen Grundwasserfließrichtung (Anlage 8) nach langjähriger Beobachtung zwischen 2
und 3 m (Anlage 9), entsprechend Höchstständen von +105,94 mNN in der Messstelle GWM 5 und
+106,04 mNN in der Messstelle GWM 6.
Die Standrohrspiegelhöhen der bis zur Unterkante der Überlagerungsschichten verfilterten Grundwasser-
messstellen GWM 14 bis 16 weichen bisher erheblich von denen der alten Messstellen GWM 3 bis 7 und 9
ab (Tabelle 2).
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Tabelle 2: Grundwassermessdaten im Umfeld des Baufeldes.
DatumGrundwassermessstellen (Wasserstand in m unter Messstellenoberkante)
GWM 3 GWM 4 GWM 5 GWM 6 GWM 7 GWM 9 GWM 14 GWM 15 GWM 16
MOK 108,24 108,16 108,12 108,25 108,07 108,00 109,01 108,52 108,52
15.05.2017 105,17 105,29 105,03 105,14 105,10 105,13 99,87 99,22
22.05.2017 105,27 105,29 105,02 105,04 105,08 105,12 99,87 99,53 101,20
29.05.2017 105,12 105,24 104,95 105,02 105,02 105,07 99,98 99,70 101,49
06.06.2017 105,11 105,23 104,96 105,22 104,89 105,08 100,14 100,28 101,75
12.06.2017 105,06 105,17 104,93 104,92 104,98 105,03 100,09 100,80 101,28
19.06.2017 105,01 105,10 104,88 104,85 104,92 104,97 100,04 100,82 n.m.
26.06.2017 104,96 105,05 104,85 104,82 104,89 104,91 99,99 100,78 101,52
03.07.2017 104,89 104,96 104,77 104,56 104,82 104,86 99,89 100,74 101,73
10.07.2017 104,86 104,95 104,75 104,73 104,81 104,82 99,86 100,61 101,81
17.07.2017 104,94 105,02 104,83 104,84 104,90 104,90 99,91 100,72 102,20
24.07.2017 105,12 105,20 105,01 105,05 105,10 105,07 100,03 100,90 102,47
Das Grundwasser in den oberkarbonischen Gesteinsserien ist in der Aufschlussbohrung AB 1 in einer Tiefe
von 36,7 m angetroffen worden.
In der rd. 30 m nördlich des Baufeldes installierten Messstelle GWM K1, die das Grundwasser in den
karbonischen Sedimenten erfasst, sind langjährig Standrohrspiegelhöhen von rd. +101,5 mNN ermittelt
worden, bevor der Wasserspiegel – zeitgleich mit Erdwärmebohrungen für die Erweiterung des ARDEX-
Laborgebäudes – erheblich auf knapp +98 mNN gesunken ist.
Im Rahmen der Aufschlussbohrungen kam es während des Bohrfortschritts immer wieder zu Wasser-
einbrüchen. Das lässt die Vermutung zu, dass kein zusammenhängender Grundwasserkörper besteht,
sondern das Grundwasser schichtenweise in gröberen Einlagerungen ansteht.
Für dieses Bauvorhaben werden die folgenden Bemessungswasserstände (BW) festgelegt:
Für die Baugrube und für die temporär für die Bauzeit wirksamen Elemente ist ein Bemessungswasserstand
von
+106,0 mNN (BW Baugrube)
zu berücksichtigen.
Für das Gebäude mit den geplanten Tiefgaragenbereichen ist ein Bemessungswasserstand von
+107,0 mNN (BW Gebäude)
zu berücksichtigen.
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Für die Abdichtung des Kellerkastens ist ein Bemessungswasserstand in Höhe der Geländeoberfläche zu
berücksichtigen.
Im Rahmen eines Pumpversuches (Anlage 10) [19] waren im Jahr 2014 nach der Neuman′schen Methode
mit der Software Hydro Tec 6.2 die folgenden hydraulischen Kenndaten ermittelt worden (Tabelle 3).
Tabelle 3: Hydraulische Kenndaten aus den Messstellen GWM 4 und 9 (Anlage 10).
Messstelle Abstand zurFördermessstelle
[m]
Transmissivität
[m²/s]
hydraulischeDurchlässigkeit
[m/s]
Speicherkapazität
[-]
GWM 4 17,69 1,22 * 10-5
6,09 * 10-7
5,40 * 10-2
GWM 9 13,72 2,54 * 10-5
1,27 * 10-6
5,66 * 10-2
Durchschnitt 1,88 * 10-5
9,40 * 10-7
5,53 * 10-2
Die Auswertung nach Neuman ergab eine durchschnittliche hydraulische Durchlässigkeit von 9,4 * 10-7
m/s.
Die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen des Grundwassers zeigen eine nicht vorhandene bis
schwache Betonaggressivität (Anhang 6). Da das Grundwasser bei mehreren benachbarten Bauvorhaben
in der jüngeren Vergangenheit als schwach angreifend einzustufen war, muss der Beton für Pfähle,
Fundamente und sonstige Bauteile mit möglichem Kontakt zum Grundwasser vorsorglich der Expositions-
klasse XA1 entsprechen [10].
Für den Beton der Pfähle, die das vorhandene Kohleflöz durchteufen, ist die Expositionsklasse XA2
angezeigt.
6.4 Untergrundaufbau
Unterhalb der geringmächtigen anthropogenen Auffüllung aus umgelagerten natürlichen Böden und techno-
genen Materialien, in der auch Teile ehemaliger Bebauungen, Kabel und Leitungen, verfüllte Heizöl-
lagerbehälter, Hohlräume sowie örtlich Kontaminationen enthalten sind, ist in den Aufschlussbohrungen bis
in Tiefen von rd. 25 m unterhalb der Geländeoberfläche eine Wechsellagerung von quartären Schluffen und
Sanden angetroffen worden (Abbildung 1 und Anlage 11).
Die Mittel- bis Grobschluffe mit tonigen, sandigen und kiesigen Beimengungen zeigen eine halbfeste bis
breiige Konsistenz, sind im wassergesättigten Zustand sehr empfindlich gegenüber dynamischen
Beanspruchungen und neigen zum Aufweichen und Auftreiben.
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Abbildung 1: Baugrundmodell (überhöht)
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In der Aufschlussbohrung AB 1 trat in einer Bohrtiefe von 23,0 m über Nacht ein hydraulischer Grundbruch
auf, indem Schlamm über die Sohle der Bohrlochverrohrung eingedrungen war und diese in einer Höhe von
4 m geflutet hatte. Der gleiche Vorgang war in der Aufschlussbohrung AB 2 in einer Bohrtiefe von 6,0 m zu
beobachten.
Die Oberfläche der oberkarbonischen Festgesteine aus verwitterten Schluff- und Tonsteinen ist in Tiefen
von rd. 25 m unterhalb der Geländeoberfläche erbohrt worden (Anlagen 12 und 13).
Bei dem in den Bohrungen AB 1 bis 5 und 7 angetroffenen Kohleflöz mit einer scheinbaren Mächtigkeit
zwischen 0,7 und 0,8 m handelt es sich nach der durchgeführten Bergbaurecherche vermutlich um ein Flöz
der Girondelle-Gruppe, das annähernd parallel zu den Südwest-Nordost-Achsen des Bauvorhabens
streicht, nach Nordwesten einfällt und im südöstlichen Bereich des Baufeldes ausstreicht (Anlage 14).
Die Unterkante des Kohleflözes ist in Tiefen zwischen 26,90 und 41,30 m unter der Geländeoberfläche
entsprechend +81,95 und +66,94 mNN angetroffen worden.
Aus den Ergebnissen der Aufschlussbohrungen lässt sich die Flözlage mit 247/19 errechnen (Anlage 14).
6.5 Charakteristische Boden- und Felskennwerte
Für die durch die Aufschlüsse erkundeten Schichten können die im Folgenden angegebenen Bodenklassen
und -kennwerte (Rechenwerte) angesetzt werden.
Die Bodenkennwerte wurden anhand der Bodenansprache und aus den Ergebnissen der durchgeführten
Laborversuche abgeleitet. Fehlende Angaben wurden durch Erfahrungen mit vergleichbaren Schichten und
durch Hinweise aus der Literatur ergänzt.
Die angegebenen charakteristischen Kennwerte der einzelnen Schichten entsprechen Mittelwerten [8] und
sind entsprechend den Schwankungsbreiten nach DIN 1055-2 [20] in der jeweiligen Nachweisführung zu
berücksichtigen.
In den Aufschlussbohrungen sind anthropogene Auffüllungen angetroffen worden, für die auf der Basis der
Erkundungsergebnisse die in der Tabelle 4 angegebenen Bodenklassen und -kennwerte angesetzt werden
können.
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Tabelle 4: Bodenklassen und charakteristische Bodenkennwerte für die anthropogene Auffüllung.
Schicht Auffüllung
Lagerungsdichte heterogen, locker bis dicht
Bodengruppe nach DIN 18196 A [GW, GU, SU]
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) Auffüllung A
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 3 bis 5
Wichte cal γ kN/m³ 18,0
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 10,0
Reibungswinkel cal ϕ‘ ° 30,0
Kohäsion cal c' kN/m² 0
Die unterhalb der Auffüllungen anstehenden Schluffe zeigen im Untersuchungsbereich eine sehr hetero-
gene Zusammensetzung. Die Mittel- bis Grobschluffe weisen teilweise starke feinsandige Anteile auf,
bereichsweise auch mittelsandige und kiesige Beimengungen. Örtlich wurden auch tonige Partien fest-
gestellt.
Die Ergebnisse der Laborversuche (Anhang 4) von verschiedenen Schluffproben zeigen aufgrund dieser
variierenden Zusammensetzung große Schwankungsbreiten. Die angetroffene Konsistenz des Schluffs ist
weitestgehend steif, teilweise weich, teilweise halbfest. Zwei Befunde mit IC = 0,37 (Probe AB 1/3) und
IC = 0,42 (Probe AB 6/2) weisen auf eine breiige Konsistenz hin, wobei die hier angetroffenen hohen grob-
körnigen Anteile erfahrungsgemäß zu ungenauen Ergebnissen bei der Konsistenzermittlung führen können,
so dass diese hier nicht weiter in die Betrachtung einbezogen werden.
Die Schwankungsbreite des natürlichen Wassergehalts der untersuchten Proben liegt zwischen ca. 13 und
33 %. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Zunahme des Wassergehalts mit zunehmender Aufschlusstiefe
festzustellen. Direkte Einflüsse auf die Konsistenz oder die Scherfestigkeit des Schluffs sind daraus jedoch
nicht erkennbar.
Die Bestimmungen des Glühverlustes von 9 Schluffproben zeigen geringe organische Anteile von 2 bis 4 %
an.
Die aus Rahmenscherversuchen ermittelten Scherfestigkeiten variieren sehr stark, was in dieser Größen-
ordnung trotz der heterogenen Zusammensetzung des Schluffs nicht erklärbar ist (Tabelle 5). Daher wird für
die Berechnungen der Baugrube ein erfahrungsgemäß sinnvoller Mittelwert gewählt.
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Tabelle 5: Ergebnisse der durchgeführten Rahmenscherversuche mit Schluffproben (Anhang 4).
Probe Tiefe (m)AnspracheDIN 4022
Wassergehaltw (%)
KonsistenzReibungswinkel
ϕ´(°)Kohäsionc´ (kN/m²)
AB 1/3 9,70 – 10,00 S, u, g‘ 23,0 n.b. 19,5 20,5
AB 2/2 9,40 – 9,70 U, s, t 16,7 steif 26,1 16,9
AB 2/5 16,00 – 16,30 U, t, s‘ 23,9 weich 29,8 0,1
AB 3/2 10,00 – 10,25 U, s, t 16,2 steif 24,0 32,0
AB 3/3 14,00 – 14,25 U, t, s‘ 23,6 steif 21,3 14,1
AB 3/6 18,50 – 18,75 T, u* 33,4 steif 24,8 13,1
AB 5/1 13,0 – 13,25 U, s, t‘ 18,9 weich 35,6 0,7
AB 5/2 18,50 – 18,75 U, s, t 25,3 steif 27,1 11,5
AB 6/1 3,50 – 3,80 S, u* 17,3 halbfest/steif 38,0 4,2
AB 6/2 12,00 – 12,30 S, u* 22,1 n.b. 29,1 21,8
n.b. = nicht bewertet
Weiterhin wurde die undränierte Scherfestigkeit cu,k an drei Proben des Schluffs in Triaxialversuchen UU
ermittelt (Tabelle 6).
Tabelle 6: Ergebnisse der Triaxialversuche UU mit Schluffproben (Anhang 4).
Probe Tiefe (m)AnspracheDIN 4022
Wassergehaltw (%)
KonsistenzUndränierte
Scherfestigkeitcu,k (kN/m²)
AB 2/12 14,0 – 14,3 T, u* 16,8 halbfest/steif 100,2
AB 2/13 18,0 – 18,3 U, t*, fs‘ 27,2 halbfest/steif 52,2
AB 7/2 4,7 – 5,0 U, t, fs‘ 18,4 halbfest/steif 64,1
Für die Ermittlung der Kompressibilität des Schluffs sind an drei Proben eindimensionale Kompressions-
versuche durchgeführt worden (Anhang 4). Die ermittelten Steifemoduli der Erst- und Wiederbelastung sind
in Tabelle 7 zusammengefasst.
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Tabelle 7: Ergebnisse der eindimensionalen Kompressionsversuche mit Schluffproben (Anhang 4).
ProbeTiefe(m)
AnspracheDIN 4022
Steifemodul Es (MN/m²) Esw (MN/m²)1)
0 – 25kN/m²
25 – 50kN/m²
50 – 100kN/m²
100 – 200kN/m²
200 – 400kN/m²
200 – 50 – 200kN/m²
AB2/12
14,0 –14,3
T, u* 2,9 5,2 7,7 10,5 17,1 33,0
AB2/13
18,0 –18,3
U, t*, fs‘ 1,2 2,6 3,5 5,2 9,1 13,8
AB 7/24,7 –5,0
U, t, fs‘ 1,0 13,1 6,7 10,2 19,6 49,4
1) gemittelter Wert aus Ent- und Wiederbelastungsast
Für Setzungsberechnungen und den Ansatz der Bettung auf der Erdwiderstandsseite bei der Berechnung
der Baugrubenwände wird ein spannungsabhängiger Steifemodul angegeben. Aus den Werten in Tabelle 7
wird ein Steifemodul für die Erstbelastung des Schluffs mit Es = 3 · (z)0,5
MN/m² abgeleitet, wobei z die Tiefe
unter Gelände darstellt. Bei Wiederbelastung kann der dreifache Wert Esw = 9 · (z)0,5
MN/m² angesetzt
werden.
Auf die Auswertung des Zeitsetzungsverhaltens des Schluffs aus den durchgeführten eindimensionalen
Kompressionsversuchen (Anhang 4) wurde verzichtet, da in diesen Elementversuchen nicht das In-situ-
Verhalten der stark heterogenen Schluffschicht mit sandigen Einlagerungen erfasst wird.
Tabelle 8: Ableitung der Wasserdurchlässigkeit anhand der Kornverteilungen nach Mallet/Paquant.
Probe Tiefe (m)AnspracheDIN 4022
d20
(mm)kf = 0,0036 · (d20)
2,3
(m/s)
AB 1/1 1,80 – 4,00 U, fs 0,025 7,4 · 10-7
AB 1/2 9,20 – 9,70 U, fs* 0,025 7,4 · 10-7
AB 1/4 13,80 – 16,00 fS, u*, ms‘ 0,053 4,2 · 10-6
AB 2/1 3,70 – 4,40 U, fs* 0,014 2,0 · 10-7
AB 2/3 9,70 – 10,0 U, fs*, t‘, ms‘ 0,009 7,1 · 10-8
AB 2/4 15,00 – 16,00 U, fs* 0,016 2,7 · 10-7
AB 2/12 14,00 – 14,30 T, u* - -
AB 2/13 18,00 – 18,30 U, t*, fs‘ 0,0023 3,1 · 10-9
AB 3/1 4,50 – 8,00 U, fs* 0,025 7,4 · 10-7
AB 3/4 9,00 – 14,00 U, fs*, ms‘ 0,035 1,6 · 10-6
AB 3/5 16,00 – 18,50 U, fs 0,01 9,0 · 10-8
AB 7/2 4,70 – 5,00 U, t, fs‘ 0,0065 3,4 · 10-8
mittlere Wasserdurchlässigkeit kf: 8 · 10-7
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Eine vereinfachte Ermittlung der Durchlässigkeit des Schluffs anhand der ermittelten Kornverteilungskurven
nach dem empirischen Ansatz von Mallet/Paquant ist in Tabelle 8 dargestellt. Der gemittelte Wert der
Wasserdurchlässigkeit mit kf = 8 · 10-7
m/s liegt im Bereich des berechneten Wertes aus dem Pumpversuch
nach Neuman in Höhe von 9,4 · 10-7
m/s.
Zusammenfassend können für den örtlich mit Gesteinsbruchstücken durchsetzten Schluff mit grobkörnigen
Beimengungen die in der Tabelle 9 angegebenen Bodenklassen und -kennwerte angesetzt werden.
Tabelle 9: Bodenklassen und charakteristische Bodenkennwerte für den Schluff.
SchichtSchluff, feinsandig, tonig
örtlich mit Gesteinsbruchstücken
Konsistenz steif, teilweise weich
Bodengruppe nach DIN 18196 SU*/UL bis UM, örtlich TL bis TA
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) Schluff U
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 4 bis 5
Wichte cal γ kN/m³ 18,5
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 10,0
Wasserdurchlässigkeit kf m/s 8 · 10-7
Reibungswinkel cal ϕ‘ ° 27,5
Kohäsion cal c' kN/m² 5,0
Undränierte Scherfestigkeit cal cu kN/m² 50,0
Steifemodul cal Es/Esw MN/m² 3 · (z)0,5
/ 9 · (z)0,5
z = Tiefe in m unter Geländeoberkante (GOK = ca. +108 mNN)Es/Esw = Steifemodul Erstbelastung/Wiederbelastung
Unterhalb der quartären Schluffe stehen oberkarbonische Tonsteine an, die unterschiedlich stark verwittert
sind. Aus dem Antreffen eines eingeschlossenen Kohleflözes mit einer scheinbaren Mächtigkeit von ca.
0,7 m lässt sich das Einfallen des Schichtpaketes mit 19° nach Nordwesten errechnen.
Die Kennwerte für den verwitterten Tonstein schwanken – in Abhängigkeit vom Grad der Verwitterung –
stark. In Zersetzungszonen und auf Trennflächen nähern sie sich den Werten der entsprechenden Locker-
sedimente.
Für den verwitterten Tonstein mit Kohleeinschlüssen wird der Parametersatz in Tabelle 10 angegeben.
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Tabelle 10: Felsklassen und -kennwerte für den verwitterten Tonstein mit Kohleeinschaltungen.
Schichtverwitterter/angewitterter Tonstein
mit Kohleeinschaltungen
Festigkeit halbfest bis fest
Bodengruppenach DIN 18196
Z
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) verwitterter Fels
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 5 bis 6
Wichte cal γ kN/m³ 22
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 12
Einaxiale Druckfestigkeit cal qu MN/m² 5 bis 20
Unter der verwitterten bzw. angewitterten Tonsteinschicht ist mit relativ festem Tonstein zu rechnen. In
einaxialen Druckversuchen am Tonstein (Tabelle 11) wurden durchschnittliche Festigkeiten von
qu,k = 44 MN/m² ermittelt.
Tabelle 11: Druckfestigkeit des Tonsteins (Anhang 4).
Probe Tiefe (m) Rohdichte (g/cm³)Einaxiale Druckfestigkeit
qu,k (MN/m²)
AB 1/6 30,70 – 31,00 2,62 43,4
AB 1/7 33,35 – 33,60 2,68 48,4
AB 3/7 31,30 – 31,60 2,68 31,0
AB 5/3 29,00 – 29,20 2,65 53,2
mittlere Druckfestigkeit qu,k: 44,0
Für den Tonstein können bis zu den aufgeschlossenen Tiefen die in der Tabelle 12 angegeben Kennwerte
angesetzt werden.
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Tabelle 12: Felsklassen und -kennwerte für den Tonstein.
Schicht Tonstein
Festigkeit halbfest bis fest
Bodengruppenach DIN 18196
Z
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) Fels
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 6 bis 7
Wichte cal γ kN/m³ 22
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 12
Einaxiale Druckfestigkeit cal qu MN/m² 35
Im Übergang zwischen Ton- und Sandstein wurde verwitterter Sandstein erkundet. Wie auch beim
verwitterten Tonstein schwanken die Kennwerte in Abhängigkeit vom Grad der Verwitterung relativ stark.
Für den verwitterten Sandstein können bis zu den aufgeschlossenen Tiefen die in Tabelle 13 angegeben
Kennwerte angesetzt werden.
Tabelle 13: Felsklassen und -kennwerte für den verwitterten Sandstein.
Schicht verwitterter Sandstein
Festigkeit halbfest bis fest
Bodengruppenach DIN 18196
Z
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) verwitterter Fels
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 5 bis 6
Wichte cal γ kN/m³ 23
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 13
Einaxiale Druckfestigkeit cal qu MN/m²° 15 bis 30
Zur Ermittlung der Festigkeit des Sandsteins sind vier einaxiale Druckversuche durchgeführt worden, deren
Ergebnisse qu,k > 40 MN/m² liegen (Tabelle 14). Der Mittelwert der einaxialen Druckfestigkeitswerte beträgt
qu,k = 53,5 MN/m².
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Tabelle 14: Zusammenfassung der Ergebnisse der einaxialen Druckversuche am Sandstein (Anhang 4).
Probe Tiefe (m) Rohdichte (g/cm³)Einaxiale Druckfestigkeit
qu,k (MN/m²)
AB 1/9 44,00 – 44,40 2,63 40,4
AB 2/11 45,20 – 45,50 2,65 64,0
AB 3/11 55,60 – 55,90 2,52 51,3
AB 5/4 33,35 – 33,60 2,60 58,4
mittlere Druckfestigkeit qu,k: 53,5
Für den festen bis harten Sandstein können bis zu den aufgeschlossenen Tiefen die in der Tabelle 15 an-
gegebenen Felsklassen und -kennwerte angesetzt werden.
Tabelle 15: Felsklassen und -kennwerte für den festen bis harten Sandstein.
Schicht Sandstein
Festigkeit fest bis hart
Bodengruppenach DIN 18196
Z
Homogenbereich nach DIN 18300 (Anlage 15) Sandstein
Bodenklasse nach DIN 18300 (alt) 6 bis 7
Wichte cal γ kN/m³ 24
Wichte unter Auftrieb cal γ ‘ kN/m³ 14
Einaxiale Druckfestigkeit cal qu MN/m² 45
6.6 Lagerungsdichte
Im Umfeld der Ansatzstellen der Aufschlussbohrungen sind Drucksondierungen bis auf die Oberkante der
Felsschicht hinabgeführt worden. Die ermittelten Spitzendrücke qc und die lokalen Mantelreibungswerte fs
sowie das resultierende Reibungsverhältnis Rf = 100 · fs/qc sind über die Aufschlusstiefe im Anhang 7
dargestellt.
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Nach Durchteufen der heterogenen oberflächennahen Auffüllungen wurde im Schluff durchgängig ein
mittleres Spitzendruckniveau von ca. qc = 2 MN/m² erreicht. Das Reibungsverhältnis liegt bei den
Drucksondierungen zwischen ca. 1,5 und 4 % (ø 2%), was bei den zugehörigen Spitzenwiderständen einem
sandigen Schluff bzw. Schluff entspricht. Örtlich deuten geringere Reibungsverhältnisse und höhere
Spitzendrücke auf Linsen und Zwischenschichten aus schluffigem Sand hin.
Am Übergang vom Schluff zum Tonstein war in allen Sondierungen ein sprunghafter Anstieg des
Spitzendrucks zu verzeichnen.
7 Gründung
7.1 Tower
7.1.1 Gründungsempfehlung
Aufgrund der mächtigen, stark verformungswilligen Schluffschichten ist zur Beherrschung der Gebäude-
verformungen, d.h. Setzungen des geplanten Towers, eine Misch- oder Pfahlgründung erforderlich.
Hierbei ist die Ausführung der wirtschaftlichen Gründungsvariante im Sinne einer in EC-7-1 Abschnitt
A7.6.2.8 [3] beschriebenen Kombinierten Pfahl-Plattengründung jedoch nicht zulässig, da im vorliegenden
Fall die Steifigkeitsunterschiede zwischen den im oberen Bereich anstehenden schluffigen Böden und den
unterliegenden Festgesteinshorizonten größer als 1:10 sind.
Es verbleibt somit eine Gründung mit Großbohrpfählen, die in den Festgesteinshorizont unterhalb des
erkundeten Kohleflözes einbinden müssen.
Hierbei wird eine Mindesteinbindetiefe in den unverwitterten Sandsteinhorizont von 2,5 m empfohlen.
Hieraus lassen sich aufgrund des Einfalls der Sandsteinschicht an den einzelnen Bohransatzstellen
(Anlage 11) die in der Tabelle 16 dargestellten theoretischen Mindestabsetztiefen der Pfähle ableiten.
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Tabelle 16: Theoretische Mindestabsetztiefen der Großbohrpfähle Tower.
BohrungUnterkante des verwittertenSandsteins [m unter GOK]
Mindestabsetztiefe[m NN]
AB 1 37,80 +68,40
AB 2 38,70 +67,10
AB 3 45,20 +60,50
AB 4 39,70 +66,20
AB 5 36,00 +70,40
AB 6 32,00 +74,60
AB 7 36,40 +69,70
Die lokalen Absetztiefen sind durch Interpolation zu bestimmen und durch die Ansprache des Bohrgutes bei
der Pfahlherstellung zu bestätigen.
Es wird die Ausführung von Großbohrpfählen im Durchmesser von 1,00 bis 1,50 m empfohlen.
7.1.2 Hinweise zur Bemessung
Die erforderlichen Großbohrpfähle sind gemäß den Vorgaben des EC 7-1 [3] sowie den Empfehlungen des
Arbeitskreises Pfähle (EA-Pfähle) [22] zu bemessen.
Für die Nachweise der Pfahltragfähigkeit sind die beschriebenen einaxialen Druckfestigkeiten maßgeblich.
Aus Abschnitt 5.4.6.3 der EA-Pfähle ergeben sich charakteristische Werte der Mantelreibung und des
Pfahlspitzendrucks für die Pfahlbemessung wie folgt:
In den Festgesteinsbereichen dürfen in Anlehnung an die Tabellen 5.18 und 5.19 [22] die folgenden Trag-
fähigkeiten angesetzt werden:
• unverwitterter Sandstein
Bruchwert des Pfahlspitzendrucks qb,k = 6 MN/m²
Bruchwert der Pfahlmantelreibung qs,k = 500 kN/m²
• verwitterterter Sandstein qs,k = 250 kN/m²
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• Tonstein unterhalb Kohleflöz
Bruchwert der Pfahlmantelreibung qs,k = 300 kN/m²
• Tonstein oberhalb Kohleflöz keine Mantelreibung
• Kohleflöz keine Mantelreibung
Werte oberhalb der angegebenen Mindestwerte sind durch Pfahlprobebelastungen zu bestätigen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass alle Großbohrpfähle direkten Kontakt mit dem Kohleflöz haben
werden, ist für den Beton die Expositionsklasse XA2 gemäß DIN-EN 206-1 Teil 2 [10] angezeigt.
Im Hinblick auf die Verformungsempfindlichkeit der anstehenden Schluffschichten und die erforderlichen
Wasserhaltungsmaßnahmen ist es angezeigt, negative Mantelreibung gemäß Abschnitt 4.4 der EA-Pfähle
[22] zu berücksichtigten. Für erste Ansätze kann diese dabei vereinfacht wie folgt ermittelt werden:
negative Mantelreibung τn,k = cu,k
Die undränierte Scherfestigkeit cu,k kann – auf der sicheren Seite liegend – als nach oben abgeschätzter
charakteristischer Wert mit
cu,k (Maximalwert) = 100 kN/m²
berücksichtigt werden.
Genauere Berechnungen unter Berücksichtigung der labormäßig festzustellenden Scherspannungs-/
Scherweg-Beziehung und der Pfahlstauchung und Pfahlverschiebung können gemäß Bild 4.1 der EA-
Pfähle [22] vorgenommen werden.
Die Gesamtheit der über die Pfähle abzutragenden Kräfte aus negativer Mantelreibung ist dabei beschränkt
durch das aus den totalen Spannungen gebildete Gewicht des durch die Pfahlgründung eingeschlossenen
Bodenkörpers.
Für einen Horizontallastabtrag über Bettung in den Weichschichten kann eine Bettung von
k,s,H,k = Es,H,k /D
mit D = Pfahldurchmesser und Es,H,,k = Es,k *0,7
angesetzt werden, wobei im Horizont des Tonsteins eine Festeinspannung zu berücksichtigen ist.
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Für die geotechnische Nachweisführung wird auf EC7-1 Abschnitt 7.7 [3] verwiesen, wobei insbesondere
Abschnitt 7.7.1 A(3a) beim Nachweis der Standsicherheit zu beachten ist.
7.1.3 Setzungen und Mitnahmeverformungen
Aufgrund der Großbohrpfahlgründung im Festgestein ist die Größe der zu erwartenden Setzungen des
Towers im Wesentlichen beschränkt auf die elastische Stauchung der Pfähle. Es ergibt sich nur eine
geringe Einstandsverformung in den Felshorizont. Die Setzung des Turms wird damit in einer Größen-
ordnung von 1 bis 1,5 cm liegen.
Hinsichtlich der Nachbargebäude sind durch ungewollte Mitttrageeffekte der Schluffschichten Mitnahme-
setzungen von weniger als 1 cm zu erwarten.
Mögliche herstellungsbedingte Verformungen aufgrund der Pfahlherstellung bei engerer Annäherung an die
Bestandsgebäude sind durch ein entsprechendes Monitoring zu überwachen und zu beherrschen.
7.2 Tiefgarage
7.2.1 Gründungsempfehlung
Die zweigeschossige Tiefgarage soll etwa auf einer Höhe von 7 bis 8 m unter der Geländeoberfläche
abgesetzt werden und liegt somit im Bereich der starkmächtigen Schluffe mit einer Einbindung von ca. 5 bis
6 m in den Bemessungswasserstand von +107 mNN.
Hierfür wird eine Gründungsplatte empfohlen.
Entsprechend den zu führenden Auftriebsnachweisen ist die Gründungsplatte nach derzeitiger Planung
bereichsweise gegen Auftrieb zu sichern, wofür Kleinbohrverpresspfähle bzw. Mikropfähle geeignet sind.
7.2.2 Hinweise zur Bemessung
Das kombinierte Tragsystem aus Gründungsplatte und Mikropfählen kann als kombinierte Pfahl-Platten-
gründung gemäß EC-7 Abschnitt 7.6.2.8 [3] bemessen werden, wobei jedoch in der Regel hierfür ein
bauaufsichtlicher Verwendungsnachweis, d.h. eine Zustimmung im Einzelfall, erreicht werden müsste.
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Im vorliegenden Falle wird deshalb empfohlen, das System mit getrennten Ansätzen für die Pfähle und für
die Platte zu bemessen und in diesen Ansätzen durch Variation der Steifigkeit in den kombinierten Last-
abtrag einzufassen. Bei den dann zu führenden Nachweisen sind die normativen Vorgaben des EC 7-1 [3]
umzusetzen.
Für die Bemessung sind die folgenden Kennwerte maßgeblich:
• Bodensteifigkeit: Es,k = 3 x √z für Erstbelastung und 9 x √z für Wiederbelastung
z = Tiefe unter ursprünglichen GOK
• undränierte Scherfestigkeit: cu,k = 50 kN/m².
Daraus ergeben sich die Empfehlungen für folgende Bemessungskennwerte:
Für verpresste Mikropfähle gemäß EA-Pfähle, Abschnitt 5.4.9.4, Tabelle 5.30 [22], können auf der sicheren
Seite liegend berücksichtigt werden:
• Charakteristischer Bruchwert der Pfahlmantelreibung: 45 kN/m² für Zugbelastung
• Charakteristischer Bruchwert der Pfahlmantelreibung: 65 kN/m² für Druckbelastung.
Da die angebenden Tabellenwerte der EA-Pfähle lediglich für Druckbelastung gelten, müssen gemäß EC-7,
Abschnitt 7.6.2.2 [3], die hier angegebenen Werte durch Baustellenversuche an mindestens zwei Pfählen
bzw. mindestens 3 % der vorgesehenen Mikropfähle verifiziert werden.
Auf der sicheren Seite liegend sind wegen der beschriebenen Grundwassersituation für die Bemessung der
Gründung der nicht überbauten Tiefgaragenbereiche die beiden Belastungssituationen „ohne Auftrieb“ und
„maximaler Wasserdruck“ zu berücksichtigen.
Da nach der aktuellen Lastzusammenstellung der aus dieser Tiefgarage erwachsende Sohldruck lediglich
ca. 50 bis 60 kN/m² beträgt und die Gründungstiefe bei ca. 8 m unter Gelände liegt, erfolgt die Belastung
aus der Tiefgarage ohne Lastübernahme durch den Auftrieb zu 100 % auf dem Wiederbelastungsast des
anstehenden Schluffbodens. Für eine solche Sohldruckbeanspruchung lassen sich unter Verwendung der
angegebenen Baugrundsteifigkeiten Setzungen der reinen Flachgründung von ca. 1 bis 2 cm erwarten.
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Dieses berücksichtigend ist die Bodenplatte mit einer mittleren Bettung von
ks(Platte) = 3 bis 5 MN/m³
zu bemessen. Für außenliegende Randbereiche ist auf einer Breite entsprechend der zweifachen Platten-
dicke, d.h. im vorliegenden Fall 2 m, mit dem doppelten Wert zu rechnen. Die angegebenen Bettungswerte
verstehen sich als charakteristische Werte für charakteristische Beanspruchungen.
Da die angegebenen Bettungsmoduli auch von Systemwerten (Art der Lastverteilung, Pfahlraster, Geo-
metrie der Gründung) abhängig sind, ist ein Abgleich mit den Ergebnissen der tragwerksplanerischen
Bemessung vorzunehmen.
Zur Berücksichtigung der Lastaufnahmeeffekte durch die Mikropfähle ist in einer für den Zustand „ohne
Auftrieb“ alternativen Berechnung die charakteristische Tragfähigkeit der Mikropfähle unter Ansatz von
cu,k = 100 kN/m²
als charakteristische Einwirkung auf die Platte anzusetzen. Diese Pfahlkraft ist darüber hinaus als
charakteristische Einwirkung im Durchstanznachweis für die Platte zu berücksichtigen.
Für die Belastungssituation „maximaler Wasserdruck“ sind Nachweise der Lagesicherheit nach EC7
Abschnitt 10.2 [3] zu führen.
Ein Lastabtrag in Querrichtung darf für die Mikropfähle nicht in Ansatz gebracht werden. Die Verträglichkeit
der sich aus einer Horizontalverschiebung des Kellerkastens ergebenden Verformung der Mikropfähle ist
nachzuweisen.
7.2.3 Verformungsverträglichkeiten/Mitnahmesetzungen
Die für den Tiefgaragenbereich abgeschätzten Verformungen liegen für den Fall eines tief liegenden
Grundwasserspiegels ohne nennenswerte Auftriebswirkung (Lastfall „ohne Auftrieb“) in der gleichen
Größenordnung wie die für den Tower abgeschätzten.
Sofern ein Auftrieb beim Bemessungswasserstand von +107 mNN großflächig wirksam wird (Lastfall
„maximaler Wasserdruck“), ist mit Hebungen des nicht überbauten Tiefgaragenbereichs in Höhe von ca. 1,5
bis 2,5 cm zu rechnen.
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Aufgrund der Erfahrungen auf dem ARDEX-Gelände kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil
der Setzungen nach ca. 2 Jahren abgeklungen ist.
Hinsichtlich der Mitnahmeeffekte auf die angrenzenden Bauwerke ist lediglich mit Verformungen zu
rechnen, die kleiner als 50 % der hier angegebenen Prognosewerte sind. Die abschirmende Wirkung
zwischen Altbebauung und Neubebauung durch die vorgesehenen massiven Baugrubenwände ist dabei
nicht berücksichtigt.
8 Baugrube
8.1 Grundlagen
Die beschriebenen Randbedingungen der Baumaßnahme bestimmen die Art und Ausgestaltung der
Baugrubenkonstruktion.
Prägend sind dabei die folgenden Einflussgrößen
zur Geologie und Hydrogeologie
• mächtige Schluffschichten unter geringmächtiger Auffüllung
• Grundwasseranschnitt etwa 3 m unter Geländeoberfläche und Festlegung Bemessungswasserstand
etwa 1,5 m unter Geländeoberfläche
zum Bauwerk
• Aushub bis etwa 8 m unter Geländeoberfläche
zu Nachbarbauwerken bzw. Baulichkeiten
• Begrenzung auf der Südseite durch Straße mit Bestand an Versorgungsleitungen
• auf der Ostseite durch genutzte Verkehrsflächen des ARDEX-Werkes
• an der Nord- und Westseite direkt anschließend an in voller Nutzung befindliche Betriebsgebäude in
einfacher Unterkellerung
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Diese bewirken die folgenden technischen Anforderungen:
• Sicherung der Baugrube gegen hoch anstehendes Grundwasser
• Sicherung der Baugrubenwände durch platzsparende Verbaumaßnahmen mit Rückverankerung
• an Seiten mit angrenzenden Gebäuden Sicherungen mittels verformungsarmen Verbaumaßnahmen mit
gegebenenfalls zusätzlich notwendig werdender Absicherung der Bestandsfundamente gemäß
DIN 4123 [21].
8.2 Wasserhaltung
Die im Baufeld anstehenden, mächtigen, lokal mit Sandschichten durchsetzten Schluffböden besitzen in
vertikaler Richtung auf Grund der geologischen Genese einen vergleichsweise hohen Widerstand gegen
Wasserzufluss, wogegen in horizontaler Richtung durch die eingelagerten Sandschichten ein verstärkter
Grundwasserzufluss möglich ist.
Ein im Jahr 2014 durchgeführter Pumpversuch (Anlage 10) hat gezeigt, dass diese horizontale Wasser-
zuführung durch eine Wasserhaltungsmaßnahme mit Gravitationsbrunnen beherrscht werden kann. Auf
Grund der insgesamt jedoch heterogenen Schichtung ist für die Bemessung einer solchen Anlage, ins-
besondere im Hinblick auf die Festlegung der Brunnenabstände und zur Abschätzung der zufließenden
Wassermenge, ein weiterer Pumpversuch erforderlich, der auch Maßnahmen aufzeigen muss, möglichst
wenig belastetes Grundwasser aus dem kontaminierten Bereich abzuziehen.
Aufgrund der sich aus der Schichtung ergebenden vertikalen Absperrung des Wasserzuflusses ist es
erforderlich, die Lage der Brunnen so zu wählen, dass dadurch der horizontale Wasserzufluss auf die Bau-
grube bzw. deren Konstruktion beherrscht werden kann. Es ist daher angezeigt, die Absenkbrunnen außer-
halb der Verbaukonstruktionen zu positionieren.
Durch die nördlich und westlich angrenzenden Bestandsgebäude ist dies nicht möglich, so dass hier ein
dichter Baugrubenverbau erforderlich wird. Selbst im Falle innen liegender Absenkbrunnen ist dieser
Verbau auf einen Wasserdruck entsprechend dem Bemessungswasserstand (BW Baugrube) zu bemessen.
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Soweit durchgängig umlaufend wassersperrende Baugrubensicherungskonstruktionen eingebaut werden,
sind diese bis in auftriebssichere Tiefe zu führen. Die Auftriebssicherheit des Gründungshorizontes ist durch
Einbau von Vertikaldränagen nach DIN EN 15237 [23] bis in gleiche Tiefe sicherzustellen. Das in diesen
Vertikaldränagen anfallende Wasser ist in horizontalen Dränagesystemen zu fassen und dann abzuführen.
Gleichzeitig ist der Nachweis gegen hydraulischen Grundbruch in der Schluffschicht nach EC 7-1 [3] zu
führen.
Soweit eine Mischung aus abdichtenden Baugrubenwandkonstruktionen und offenen Konstruktionen
(Trägerbohlwände) geplant werden sollte, ist über die Ergebnisse des noch auszuführenden Pumpversuchs
zu verifizieren, welche Baugrubenbereiche mit den außenliegenden Brunnen gesichert werden können und
in welchen Bereichen zusätzliche Vertikaldränagen erforderlich sind.
Der Abstand der Vertikaldränagen ist in Vorbemessungen mit ca. 5 bis 10 m anzunehmen und dann auf
Grundlage des Ergebnisses des Pumpversuchs anzupassen.
8.3 Baugrubenwandkonstruktionen
Alle Baugrubensicherungssysteme sind entsprechend den Anforderungen des EC7-1 [3] und den
Empfehlungen des Arbeitsausschusses Baugruben [24] auszuführen.
Aufgrund der Tiefenlage der Aushubsohle sind Baugrubenwandkonstruktionen in der Regel mindestens
einfach zu verankern. Hierbei ist die obere Ankerlage zur Minimierung der Verbaukopfverformungen
möglichst direkt unterhalb der Fundamente der verbleibenden Bestandsgebäude anzuordnen.
Für eine Erstellung der Baugrube in zwei Phasen ist zu beachten, dass die temporär zu den Bestands-
gebäuden 12.1/12.2 geplanten Verankerungen der Baugrubenwand im Rahmen der Phase 1 im Bereich der
Erweiterung der Baugrube in der nachfolgenden Phase 2 liegen. Der sich ergebende Mehraufwand bei den
Erdarbeiten zum Aushub dieses Teilbereichs ist zu berücksichtigen. Um dies zu vermeiden, kann die west-
liche Baugrubenwand zu den Bestandsgebäuden 12.1/12.2 in der Phase 1 alternativ durch Eck-
aussteifungen innerhalb der Baugrube abgestützt werden.
Aufgrund der anstehenden bindigen Böden sind für die Verankerungen Verpressanker mit Nachverpressung
vorzusehen. Die Vordimensionierung der Anker kann auf Grundlage der vorliegenden Laborversuche in
Anlehnung an allgemeine Erfahrungen [25] wie folgt vorgenommen werden:
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Bruchwert der Mantelreibung τM, k = 120 kN/m²
für Verpresskörperlänge L = 8 m unter Berücksichtigung des zulässigen Kriechmaßes.
Aufgrund der vorliegenden geologischen Verhältnisse sind im Vorfeld Eignungsprüfungen in diesen Böden
vorzulegen bzw. durchzuführen.
Die Baugrubensicherungen nach Westen bis ans Bestandsgebäude 12/14, nach Süden zur Friedrich-Ebert-
Straße und nach Osten sind mit Trägerbohlwänden möglich, soweit die Sicherung gegen zufließendes
Grundwasser durch eine Grundwasserabsenkung gewährleistet werden kann. Eine Bemessung dieser
Verbaukonstruktionen gegen Wasserdruck ist damit nicht erforderlich. Geringe Restwasserzuflüsse in lokal
wasserführenden Schichten können durch ein zusätzliches Setzen von Vakuum-Kleinbrunnen beherrscht
werden.
Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße ist im Hinblick auf die Lage der Träger und auch in Bezug auf die
Höhenlage der angesetzten Anker das Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu berücksichtigen.
Für Baugrubenbereiche in Annäherung an zu sichernde Bestandsgebäude nach Westen zum Gebäude
12.1/12.2 und nach Norden zu den Gebäuden 31.1/31.2 und 63.1 sind verformungsarme Baugruben-
sicherungskonstruktionen in Form von Pfahl- oder Schlitzwänden erforderlich.
Als Pfahlwände können überschnittene Bohrpfahlwände eingesetzt werden.
Tangierende Pfahlwände, hergestellt mit Teilverdrängungssystemen, haben sich an anderer Stelle im
ARDEX-Werk auch in enger Annäherung an Bestandsgebäude durchaus bewährt, wobei jedoch im Hinblick
auf die Art und Menge des horizontalen Wasserzuflusses sowie auf die Verdrängungswirkung auf die
Bestandsfundamente [26] eine Vergleichbarkeit zum anstehenden Bauvorhaben im derzeitigen Kenntnis-
stand nicht gesichert ist. Geringe Leckagezuflüsse könnten hier durch Injektions- oder Spritzbeton-
maßnahmen beherrscht werden.
Im Falle des Einsatzes von Pfahlwänden ist zu berücksichtigen, dass herstellungsbedingt zum Bestands-
gebäude ein Abstand von 0,9 bis 1,0 m zur Mitte Pfahlachse einzuhalten ist. Dieses würde dann unter
Addition des halben Pfahldurchmessers (DPfahl = 0,6 m) und von Mindest-Herstellungsimperfektionen von
ca. 10 cm einen Abstand zwischen Bestandsgebäude Außenwand und Außenwand Neubau von mehr als
1,3 m bewirken.
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Soweit diese Abstandsmaße aus dem Bauwerksentwurf heraus nicht tolerierbar sind, können Schlitzwände
zum Einsatz kommen. Bei diesen könnte unter Verwendung von Sondergreiferbreiten mit 50 cm unter
Berücksichtigung einer Leitwand von 20 cm und einer Imperfektion von ebenfalls ca. 10 cm der Abstand
zwischen Außenwand Bestand und Außenwand Neubau im Tiefgaragenbereich auf 80 cm reduziert
werden.
Die Schlitzwände sollten dabei in der Regel im Pilgerschrittverfahren hergestellt werden, so dass sich
daraus dann Stahlbetonschlitzwände mit eingebauten Bewehrungskörben ergeben. Kostenaufwendig würde
bei der anstehenden Geologie die Separierung von Stützflüssigkeit (Bentonit) vom geförderten Boden.
Daraus ergeben sich dann im Vergleich zu den Pfahlwänden für die Bereiche der Baugrubensicherung in
kontaminierten Böden vergrößerte Entsorgungsaufwendungen des kontaminierten Materials.
Alternativ kann eine Einphasenschlitzwand mit eingestellter Spundwand hergestellt werden. Sie böte den
Vorteil geringerer Entsorgungskosten bei erhöhten Aufwendungen für den Stahl. Für eine Herstellung im
Pilgerschrittverfahren ist die Endfestigkeit des Einphasenmaterials so auszulegen, dass die entstehende
Fuge zwischen den Spundwandelementen durch Gewölbe in der Schlitzwand überbrückt werden kann.
Für die Schlitzwände ist der Nachweis des offenen Schlitzes unter Berücksichtigung des Bemessungs-
wasserstandes zu führen.
Zur Absperrung des horizontalen Wasserzuflusses in Bereichen ohne außenliegende Grundwasser-
absenkung sind die Pfahl- oder Schlitzwände bis in auftriebssichere Tiefen zu führen.
Die Baugrubenwände und die Schlitzwände sind auf den vollen von außen wirkenden Wasserdruck zu
bemessen, soweit es nicht sichergestellt ist, dass außerhalb des Verbaus Absenkungsbrunnen angeordnet
werden können.
Zur Bemessung dieser Baugrubensicherungswände ist gemäß EAB [24] ein erhöhter aktiver Erddruck
vorzusehen. Dieser ist im Normalfall mit einem 50%igen Erdruhedruckanteil zu berücksichtigen. Für
benachbarte Bestandsgebäude, bei denen ein erhöhtes Schädigungsrisiko besteht, sollte der Erdruhedruck-
anteil 75 % betragen. Eine Entscheidung hierüber ist in Absprache mit dem für die Bestandsgebäude
zuständigen Tragwerksplaner und dem Bauherrn zu treffen.
Insbesondere bei der Herstellung der Pfahlsysteme ist dafür Sorge zu tragen, dass herstellungsbedingte
Schädigungen der Bestandsgebäude vermieden werden.
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8.4 Sicherung von Nachbargebäuden
Zur Realisierung eines kompletten Abbruchs der auf dem Baufeld liegenden Altbausubstanz kann es
notwendig werden, die Fundamente der verbleibenden Bestandsgebäude zu sichern. Für diese Sicherungs-
maßnahmen sind die allgemeinen Anforderungen der DIN 4123 [21] einzuhalten.
Für die Unterfangungskörper sind Standsicherheitsnachweise nach EC7-1 [3] wie Kippen, Gleiten und
Grundbruch zu führen.
Für diese Sicherungsmaßnahmen empfehlen sich als wirtschaftliche und für die Altbausubstanz schonenste
Maßnahme Düsenstrahlverfahren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Körpergeometrie so zu gestalten
und auszuführen ist, dass möglichst keine Vorwüchse in die Achse der Verbauwände hereinragen.
Hierzu bietet sich das Düsenstrahlverfahren mit Segmentdüsung an, wobei jedoch in der Regel auch dabei
nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass es zu ungewollten Vorwüchsen kommt. Diese
sind dann im Zuge der Herstellung der Baugrubenwände abzustemmen.
9 Bauausführung
9.1 Wasserrechtliche Genehmigungen
Aufgrund des geringen Flurabstandes sind vor dem Aushub der Baugrube Maßnahmen zur Wasserhaltung
erforderlich, die nach einem Pumpversuch geplant und anschließend mit der unteren Wasserbehörde des
Ennepe-Ruhr-Kreises und dem Kanalnetzbetreiber ESW abgestimmt werden müssen.
Bei der Planung ist zu beachten, dass das Grundwasser aus der Messstelle GWM 3 erhebliche
Konzentrationen an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aufweist.
Für sämtliche Betonkonstruktionen, die in die Grundwasserleiter der quartären und oberkarbonischen
Sedimente eingebracht werden, sind im Vorfeld bei der unteren Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
wasserrechtliche Genehmigungen oder Erlaubnisse zu beantragen.
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9.2 Gründungsplanum
Die unterhalb der anthropogenen Auffüllungen anstehenden bindigen Böden sind bei hohen Wasser-
gehalten und gleichzeitiger dynamischer Beanspruchung stark bewegungsempfindlich und können ihre
Tragfähigkeit verlieren.
Ein unmittelbares Befahren des Erdplanums bei Durchführung der Erdarbeiten ist daher nicht zulässig.
Die Erdarbeiten müssen rückschreitend von einem Tieflöffelbagger mit einer glatten Schneide ausgeführt
werden.
Das Planum ist unmittelbar nach Freilegung mit einer Tragschicht aus Kiessand, Mineralgemisch oder
Unterbeton abzudecken. Gegebenenfalls ist als Trennfuge ein Geotextil einzubauen.
Es wird empfohlen, das Gründungsplanum mit einer 0,5 m starken Schicht aus grobkörnigem Material unter
Berücksichtigung der Filterkriterien oder mit Trennvlies in 2 bis 3 Schichten zu präparieren und statisch zu
verdichten, wobei auf der obersten Schicht ein Verdichtungsgrad von DPr = 98 % zu erreichen ist.
Vor der Überdeckung des Gründungsplanums ist eine Baugrubenabnahme erforderlich.
9.3 Bohrarbeiten
Für die Ausführung der geplanten Großbohrpfähle zur Gründung des Towers sind die Angaben der DIN EN
1536 [27] zu beachten. Aufgrund der Sandeinlagerungen in der bindigen Schluffschicht ist es angezeigt, mit
Flüssigkeitsüberdruck ab dem Bemessungswasserstand (BW Baugrube) und mit ausreichendem Voreilmaß
zu arbeiten, um Bodeneinbrüche im Bohrloch und Bodenentzug zu vermeiden. Dies gilt besonders für
Pfähle, die im Bereich von benachbarten Bestandsfundamenten hergestellt werden.
Zur Ausführung der Mikropfähle sind die Angaben der DIN EN 14199 [28] zu beachten. Zur Ausführung der
temporären Verpressanker sind die Vorgaben in DIN EN 1537 [29] einzuhalten.
Alle Pfähle sind vom Niveau oberhalb des Bemessungswasserstands (BW Baugrube) aus herzustellen.
Während die Großbohrpfähle zur Gründung des Towers außerhalb der Bodenbelastungen liegen, müssen
Kontaminationen durch Aromaten und PAK in der nordöstlichen Ecke des Baufeldes bei den Bohrarbeiten
für die Mikropfähle aus arbeitsschutz- und abfallrechtlicher Sicht beachtet werden.
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9.4 Erdarbeiten
Die anstehenden bindigen Böden sind mit Einstufung in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 nach ZTV E-StB
[30] als sehr frostempfindlich einzustufen. Insbesondere bei Bauarbeiten in der Winterperiode sind die
Böden entsprechend zu schützen.
Arbeitsräume sind mit verdichtungsfähigem, gut durchlässigem, sandigen Boden (LAGA Zuordnungswert
Z0) zu verfüllen, der einen Durchlässigkeitsbeiwert von kf ≥ 1∙10-4
m/s besitzt. Der Boden ist lagenweise auf
eine mindestens mitteldichte Lagerung DPr ≥ 98% zu verdichten, sofern kein höherer Verdichtungsgrad
erforderlich ist.
Die Bodenkontaminationen durch Aromaten und PAK müssen bei den Erdarbeiten aus arbeitsschutz- und
abfallrechtlicher Sicht beachtet werden. Nach dem Abschluss der Eingrenzungsuntersuchungen werden die
Ergebnisse in ein entsprechendes Entsorgungskonzept sowie einen Arbeits- und Sicherheitsplan einfließen.
9.5 Erschütterungen durch Bauverfahren
Für die Tiefbauarbeiten sind erschütterungsarme Verfahren zu wählen, damit es nicht zu Schäden an den
Nachbarbauten kommt.
Beim Eintrag von Erschütterungen in den Baugrund während der Bauarbeiten werden Messungen an den
Fundamenten der benachbarten Bestandsgebäude empfohlen. Im Hinblick auf die direkten Auswirkungen
auf Nachbargebäude sind die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 3 [31] einzuhalten.
Im Hinblick auf mögliche Belästigungen an benachbart liegenden Arbeitsplätzen ist die DIN 4150 Teil 2 [32]
zu beachten. Zumutbarkeitswerte sind mit dem Betrieb abzustimmen.
Zudem muss durch Prüfungen im Vorfeld der Bauarbeiten ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse
der Wiegeprozesse der Produktion durch Erschütterungen verfälscht werden können.
9.6 Nachbarbebauung und Leitungen
Es ist vorgesehen, vor dem Beginn und nach dem Ende der relevanten Gewerke eine Beweissicherung zu
möglichen Bauwerksschäden an den nahegelegenen Bestandsbauten durchführen zu lassen.
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Vor den Bauarbeiten sind die im Einflussbereich der geplanten Baumaßnahme liegenden Bestands-
fundamente durch Schürfe fachgerecht zu erkunden. Die Lage und Geometrie ist zu dokumentieren und in
der Planung zu berücksichtigen. Bei den Schürfarbeiten an Bestandsfundamenten sind die Angaben der
DIN 4123 [21] zu beachten.
Weiterhin sind für die Bauarbeiten insbesondere an der Südseite Leitungen im Straßenland zu beachten.
Hierzu sind deshalb vorzeitige Erkundungen erforderlich. Im Baufeld liegende Leitungen sind vor der Bau-
maßnahme zu entfernen bzw. zu verlegen.
Hierzu zählen auch Dränageschächte und -leitungen unmittelbar südlich des Bestandsgebäudes 63.1.
9.7 Trägerbohlwandverbau
Im Falle der Ausführung von Trägerbohlwänden müssen die Träger aufgrund der anstehenden bindigen
Böden erschütterungsfrei in verrohrt hergestellte Bohrlöcher gestellt und anschließend einbetoniert werden.
Die Träger können dann nicht mehr gezogen werden, sondern müssen später unterhalb der Gelände-
oberfläche abgeschnitten und im Boden belassen werden.
Sofern die Verbauträger im Straßenland angeordnet werden sollen, ist hierfür eine Genehmigung der Stadt
Witten erforderlich.
Soweit im Nahbereich des Verbaus Bauwerke, Leitungen oder dergleichen liegen, ist der Verbau so aus-
zulegen, dass es nicht zu unverträglichen Verformungen des gestützten Erdreichs kommen kann.
9.8 Grundwassermessstellen
Während der Baumaßnahme sind die Grundwasserstände in den Grundwassermessstellen fortlaufend in
engen Abständen zu kontrollieren und im Rahmen eines Grundwassermonitorings zu dokumentieren.
Größere Abweichungen von den in der geplanten Wasserhaltung vorgesehenen Spiegelhöhen sind
umgehend zu klären.
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9.9 Düsenstrahlarbeiten
Sofern es zu Unterfangungsarbeiten an den direkt an die Baugrube angrenzenden Bestandsfundamenten
kommen muss, sind die zugehörigen Normen zur Bemessung DIN 4093 [33] sowie zur Ausführung
DIN 4123 [21] und DIN EN 12716 [34] zu beachten.
In jedem Fall sind vor den Baumaßnahmen Probesäulen herzustellen und Eignungsprüfungen vorzusehen.
9.10 Schlitzwandarbeiten
Bei der Herstellung von Schlitzwänden sind für die Bemessung des offenen Schlitzes DIN 4126 [35] und für
dessen Ausführung DIN 4127 [36] sowie DIN EN 1538 [37] zu beachten.
Bei der Nachweisführung ist besondere Beachtung auf offene Eckschlitzbereiche zu legen [38].
9.11 Bauwerksabdichtung
Die Einbindung in den Bemessungswasserstand von +107 mNN erfordert eine wasserdruckhaltende
Abdichtung aus WU-Beton oder nach DIN 18195-6 Abschnitt 8 [39].
Es ist angezeigt, die Wandbereiche bis OK Gelände ebenfalls in WU-Beton auszuführen oder nach
DIN 18195-6 Abschnitt 9 [39] abzudichten.
9.12 Geothermie
Während die Großbohrpfähle grundsätzlich als Energiepfähle genutzt werden könnten, ist es angezeigt, auf
zusätzliche Bohrungen für Tiefensonden im Bereich der Tower-Gründung zu verzichten.
Falls im übrigen Baufeld Tiefensonden vorgesehen werden, ist ein Mindestabstand von 5 m zu den
benachbarten Mikropfählen einzuhalten.
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9.13 Homogenbereiche
Bei einer Ausschreibung der Leistungen nach der VOB Teil C [40] ist die Einteilung der Boden- und Fels-
schichten in Homogenbereiche vorzunehmen. Für die jeweiligen Gewerke sind die Bandbreiten festgelegter
Eigenschaften bzw. Kennwerte anzugeben.
Für die Festlegung und Beschreibung der Homogenbereiche werden in der Anlage 15 für die erkundeten
Baugrundschichten die jeweiligen Eigenschaften und Kennwerte für die voraussichtlich erforderlichen
Gewerke angegeben. Die entsprechenden ATV-Normen sind in der Anlage 15 markiert.
Grundlage sind die durchgeführten Erkundungen, die systembedingt nur einen stichprobenartigen Charakter
haben. Die in der Anlage 15 dargestellten Werte und Eigenschaften wurden teilweise durch Laborversuche
bestimmt. Ansonsten beruhen die Angaben auf Erfahrungswerten.
Sollen für die jeweiligen Eigenschaften und Kennwerte für dieses Projekt stärker abgesicherte Angaben und
somit Werte mit geringerer Schwankungsbreite in der Ausschreibung angegeben werden, sind ergänzende
Labor- und Felduntersuchungen durchzuführen.
Im Rahmen der weiteren Planung können für die einzelnen Gewerke Schichten zu Homogenbereichen
zusammengefasst werden. Dies ist abhängig von den aufgrund der örtlichen Randbedingungen und der
Bauaufgabe möglichen Technologien, die im Rahmen der Objektplanung zu bestimmen sind.
Sollten zusätzlich zu den bisher identifizierten weitere Gewerke (Anlage 15) anfallen, müssen ggf. weitere
Kennwerte und Eigenschaften des Baugrunds bestimmt werden, um die dafür erforderlichen Homogen-
bereiche zu beschreiben.
10 Schlussbemerkungen
Im Rahmen der auszuführenden Erdarbeiten sind Pfahlabnahmen, Abnahmen der Aushubsohlen und
Verdichtungskontrollen durch die Nolte Consult GmbH erforderlich, um die Ergebnisse der untersuchten
Stellen hinsichtlich ihrer Gültigkeit für die gesamte Baufläche zu überprüfen.
Bei den Arbeiten zur Gründung des Towers nebst Tiefgarage und der Unterfangung der Bestandsgebäude
ist eine intensive gutachterliche Begleitung erforderlich.
Geotechnischer Bericht P16111.500 vom 27.07.2017Neubau des ARDEX-Towers in Witten
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Sofern sich im Laufe der weiteren Bearbeitung und Bauausführung Planungsänderungen bzw. zusätzliche
Fragen zur Baugrundsituation ergeben, können diese zeitnah behandelt werden.
Witten, den 27.07.2017
Nolte Consult GmbH
gez. Dipl.-Geol. Axel Nolte
Geotechnischer Bericht P16111.500 vom 27.07.2017Neubau des ARDEX-Towers in Witten
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Anlagenverzeichnis
Anhangverzeichnis
Anhang Darstellung
1 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.02.2017 zur Kampfmittelsituation
2 Schichtenverzeichnisse der Aufschlussbohrungen
3 Bohrprofile und Ausbauskizzen der Aufschlussbohrungen
4 Boden- und felsmechanische Laborversuche
5 Grundwasserentnahme-Protokolle
6 Chemische Inhaltsstoffe von Wasserproben
7 Drucksondierdiagramme
8 Nivellement-Protokoll
9 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.01.2017 zur Bergbausituation
Anlage Darstellung
1 Übersichtslageskizze
2 Lageplan, M. 1 : 500
3 Lageplan mit Drucksondier- und Bohransatzstellen, M. 1 : 500
4 Bohrkerndokumentation
5 Lageplan mit Grundwassermessstellen, M. 1:500
6 PAK-Plan mit Voronoi-Struktur
7 Grundwasserdaten
8 Grundwassergleichenplan
9 Grundwasserganglinien
10 Pumpversuch
11 Profilschnitte (Nord, West, Süd, Ost)
12 Felsoberkante, Flözunterkante und scheinbare Flözmächtigkeit
13 Felsoberkante-Plan
14 Flözunterkante-Plan
15 Homogenbereiche mit Kennwerten und Eigenschaften
Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Anlagen
Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Anlage 1
Übersichtslageskizze
Witten-Annen45
Witten-Annen45
A 44
A 44
A 44A 44
A 44
A 44
A 44
L 660
L 660
L 660
L 660
Friedrich-Ebe
rich
Friedrich-Ebert-Stra
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Brauckstraße
Brauckstraße
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WittenerIndustrie-
ehemaligePanzerstreckeund Deponie
Institutfür Waldorf-Pädagogik
Parkplatz
Ostermann
GartenInstitut
für Waldorf-Pädagogik
FriedhofRüdinghausen
Ostermann(Lager)
Bauhaus
ArdexWerk
ntechloebäude
A4
Trends
Ostermann
FaiveleyTransport
Witten
AnnenBusinessCenter /
HalleA7
Ostermann(Hochregallager)
Kronenbrot
Speer
ArdexWerk
2
OstermannKüchen-Centrum
WittGasetechnik
Grotenbach
En
ne
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Do
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nd
Witten
Lage desUntersuchungs-gebietes
© OpenStreetMap-Mitwirkende
Titel:
Auftraggeber:
Plangrundlage:
Übersichtslageplan
gez.: IL gepr.: AN29.05.2017
P16111ARDEX-Bauvorhaben TowerFriedrich-Ebert-Straße 6358454 Witten
Legende:
Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Anlage 2
Lageplan
M. 1:500
P16111ARDEX-Bauvorhaben TowerFriedrich-Ebert-Straße 6358454 Witten
gez: IL
Datum: 26.05.2017
Maßstab: 1:500
Auftraggeber:
gepr: AN
Projekt:
Bauabschnitt I
Tower
-2 UG
Lageplan
PlangrundlageBauabschnitt I:
Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Anlage 3
Lageplanmit Drucksondier- und
Bohransatzstellen
M. 1:500
P16111ARDEX-Bauvorhaben TowerFriedrich-Ebert-Straße 6358454 Witten
gez: IL
Datum: 01.06.2017
Maßstab: 1:500
Auftraggeber:
gepr: AN
Projekt:
Bauabschnitt I
Tower Nord
Tower Süd
TowerOst
TowerWest
West
Ost
West
Ost
Süd
NordNord
Süd
projiziert
pro
jizie
rt
Tower
-2 UG
PlangrundlageBauabschnitt I:
Lageplan mit Bohr-und Drucksondier-ansatzstellen
Aufschlussbohrung
Legende
Drucksondierung
AB
CPT
Bauabschnitt I
AB 7 =GWM 16
Aufschlussbohrungzur GW-Messstelleausgebaut
Lageplan
PlangrundlageBauabschnitt I:
CPT 3CPT 3a
CPT 5
CPT 2
CPT 1
CPT 6
CPT 4
AB 1
AB 2AB 3
AB 4
AB 7 =GWM 16
AB 5 =GWM 15
AB 6 =GWM 14
Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Anlage 4
Bohrkerndokumentation
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
AufschlussbohrungAB 1
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 1-1: Aufschlussbohrung AB 1: 0 bis 6 m.
Abbildung 1-2: Aufschlussbohrung AB 1: 6 bis 12 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 1-3: Aufschlussbohrung AB 1: 12 bis 18 m.
Abbildung 1-4: Aufschlussbohrung AB 1: 18 bis 24 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 1-5: Aufschlussbohrung AB 1: 24 bis 28 m.
Abbildung 1-6: Aufschlussbohrung AB 1: 28 bis 34 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 1-7: Aufschlussbohrung AB 1: 34 bis 36 m.
Abbildung 1-8: Aufschlussbohrung AB 1: 36 bis 38 m.
Abbildung 1-9: Aufschlussbohrung AB 1: 38 bis 40 m.
Abbildung 1-10: Aufschlussbohrung AB 1: 40 bis 42 m.
Abbildung 1-11: Aufschlussbohrung AB 1: 42 bis 44 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 1-12: Aufschlussbohrung AB 1: 44 bis 46 m.
Abbildung 1-13: Aufschlussbohrung AB 1: 46 bis 48 m.
Abbildung 1-14: Aufschlussbohrung AB 1: 48 bis 50 m.
Abbildung 1-15: Aufschlussbohrung AB 1: 50 bis 52 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
AufschlussbohrungAB 2
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 2-1: Aufschlussbohrung AB 2: 0 bis 4 m.
Abbildung 2-2: Aufschlussbohrung AB 2: 4 bis 8 m.
Abbildung 2-3: Aufschlussbohrung AB 2: 8 bis 12 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 2-4: Aufschlussbohrung AB 2: 12 bis 18 m.
Abbildung 2-5: Aufschlussbohrung AB 2: 18 bis 24 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 2-6: Aufschlussbohrung AB 2: 24 bis 30 m.
Abbildung 2-7: Aufschlussbohrung AB 2: 30 bis 36 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 2-8: Aufschlussbohrung AB 2: 36 bis 42 m.
Abbildung 2-9: Aufschlussbohrung AB 2: 42 bis 48 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 2-10: Aufschlussbohrung AB 2: 48 bis 54 m.
Abbildung 2-11: Aufschlussbohrung AB 2: 54 bis 60 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
AufschlussbohrungAB 3
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-1: Aufschlussbohrung AB 3: 0 bis 2 m.
Abbildung 3-2: Aufschlussbohrung AB 3: 2 bis 4 m.
Abbildung 3-3: Aufschlussbohrung AB 3: 4 bis 6 m.
Abbildung 3-4: Aufschlussbohrung AB 3: 6 bis 8 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-5: Aufschlussbohrung AB 3: 8 bis 12 m.
Abbildung 3-6: Aufschlussbohrung AB 3: 12 bis 14 m.
Abbildung 3-7: Aufschlussbohrung AB 3: 14 bis 18 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-8: Aufschlussbohrung AB 3: 18 bis 24 m.
Abbildung 3-9: Aufschlussbohrung AB 3: 24 bis 30 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-10: Aufschlussbohrung AB 3: 30 bis 36 m.
Abbildung 3-11: Aufschlussbohrung AB 3: 36 bis 42 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-12: Aufschlussbohrung AB 3: 42 bis 45 m.
Abbildung 3-13: Aufschlussbohrung AB 3: 45 bis 48 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-14: Aufschlussbohrung AB 3: 48 bis 54 m.
Abbildung 3-15: Aufschlussbohrung AB 3: 54 bis 60 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 3-16: Aufschlussbohrung AB 3: 60 bis 62 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
AufschlussbohrungAB 4
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-1: Aufschlussbohrung AB 4: 0 bis 6 m.
Abbildung 4-2: Aufschlussbohrung AB 4: 6 bis 8 m.
Abbildung 4-3: Aufschlussbohrung AB 4: 8 bis 10 m.
Abbildung 4-4: Aufschlussbohrung AB 4: 10 bis 12 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-5: Aufschlussbohrung AB 4: 12 bis 18 m.
Abbildung 4-6: Aufschlussbohrung AB 4: 18 bis 22 m.
Abbildung 4-7: Aufschlussbohrung AB 4: 22 bis 24 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-8: Aufschlussbohrung AB 4: 24 bis 28 m.
Abbildung 4-9: Aufschlussbohrung AB 4: 28 bis 30 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-10: Aufschlussbohrung AB 4: 30 bis 35 m.
Abbildung 4-11: Aufschlussbohrung AB 4: 35 bis 38 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-12: Aufschlussbohrung AB 4: 38 bis 43 m.
Abbildung 4-13: Aufschlussbohrung AB 4: 43 bis 47 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 4-14: Aufschlussbohrung AB 4: 47 bis 50 m.
Abbildung 4-15: Aufschlussbohrung AB 4: 50 bis 55 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
AufschlussbohrungAB 5
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 5-1: Aufschlussbohrung AB 5: 0 bis 4 m.
Abbildung 5-2: Aufschlussbohrung AB 5: 4 bis 8 m.
Abbildung 5-3: Aufschlussbohrung AB 5: 8 bis 12 m.
Geotechnischer Bericht P16111.500Neubau des ARDEX-Towers in Witten
Abbildung 5-4: Aufschlussbohrung AB 5: 12 bis 18 m.
Abbildung 5-5: Aufschlussbohrung AB 5: 18 bis 24 m.